Wochenraster KW t, t+1, t+2. Liquiditätslücke und Ampel rechnen live. Maßstab: BGH BGHZ 217, 129 (Passiva II) und BGHZ 163, 134 (10-%-Schwelle).
Nur ungenutzte und zugesagte Kreditlinien zählen als Aktiva I. Gekündigte Linien und voll ausgeschöpfte Kontokorrents nicht ansetzen.
Maßstab: BGH BGHZ 163, 134 (10-%-Schwelle); BGHZ 217, 129 (Passiva II einbezogen); II ZR 112/21 (alternative Darlegung).
| Position | KW t | KW t+1 | KW t+2 |
|---|---|---|---|
| Liquidität Wochenanfang | — | — | — |
| Einnahmen | |||
| Σ Einnahmen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Ausgaben | |||
| Σ Ausgaben | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Cashflow Woche | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Liquidität Wochenende | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Die Einnahmen sind Aktiva II (binnen 3 Wochen flüssig), die Ausgaben sind Passiva II (binnen 3 Wochen fällig). Stundungen, die echt vereinbart und dokumentiert sind, gehören nicht in Passiva I/II; faktische Duldung dagegen schon — BGH, Urt. v. 12.10.2006 – IX ZR 228/03, NZI 2007, 36.
Titulierte Forderungen sind bei laufender Vollstreckung in Höhe des Nennwerts zu berücksichtigen — BGH, Urt. v. 23.01.2025 – IX ZR 229/22.
Indizienkatalog BGH, Urt. v. 19.07.2007 – IX ZR 81/06. Ab zwei aktiv gesetzten Indizien wird automatisch auf 🔴 eskaliert, auch wenn die Quote rechnerisch unter 10 % liegt.
In die Liquiditätsbilanz sind auch die binnen 3 Wochen fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten (Passiva II) einzubeziehen; Absage an die Bugwellentheorie.
Die 10-%-Schwelle bleibt; die Zahlungsunfähigkeit verlangt eine geordnete Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel.
Darlegung der Zahlungsunfähigkeit auch durch tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl möglich; Liquiditätsbilanz keine Pflicht (sog. Bugwellenrechtsprechung).
Ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist bei laufender Vollstreckung in Höhe des Nennwerts in der Liquiditätsbilanz zu berücksichtigen.
Die Beurteilung erfolgt allein anhand objektiver Umstände; auf die innere Vorstellung der Geschäftsleitung kommt es nicht an.
Hinweis: Dieses Padlet ist ein Arbeitswerkzeug, keine anwaltliche Beratung. Bei roter Ampel ist die Antragspflicht § 15a InsO und die Hinweispflicht § 102 StaRUG zu prüfen.