PLACEHOLDER – Foto Rollator (handschriftlich beschriftet)
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Dieses Dokument ersetzt in der Testakte die Originaldatei:
  Dateiname (Original): Foto_Rollator_kaputt.jpg
  Fotograf:             Stefanie Tannenberg (Tochter, mit Smartphone aufgenommen)
  Datum:                ca. 14.05.2026

Beschreibung des Originalfotos:
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Foto des Rollators von Olaf Tannenberg, aufgenommen im Flur der Wohnung
Adelheidstraße 17, Kiel.

Rollator-Details (erkennbar im Foto):
  Modell:      Topro Troja 2G Heavy Duty (stahlverchromt, silber-schwarz)
  Zustand:     stark abgenutzt, rechte Griffschaumstoffummantelung gerissen,
               Bremszug links schwergängig (Befund Sanitätshaus bestätigt),
               Sitzpolster verformt und eingesunken
  Gewicht:     9,8 kg (lt. Herstellerangabe, aber Mandant empfindet es als
               „schwer zum Hochheben")

Handschriftliches Schild am Rollator (Pappe mit Klebeband befestigt,
handgeschrieben von Olaf Tannenberg in unregelmäßigen Buchstaben):

  "KANN IHN NICHT HEBEN
   FÄLLT DAMIT"

Kontext der Beschriftung laut Erstgespräch:
  Herr Tannenberg hat das Schild angebracht, nachdem er mehrfach beim
  Versuchen, den Rollator in den Kofferraum zu heben, gestürzt ist.
  Er wollte verhindern, dass Besucher oder der Fahrdienst erwarten,
  dass er das Gerät selbst trägt. Das Schild dokumentiert die subjektiv
  empfundene und objektiv messbare Kraftminderung der Arme.

Relevanz für den Widerspruch:
  Das Foto und die handschriftliche Notiz unterstreichen die alltägliche
  Beeinträchtigung durch das zu schwere Hilfsmittel. Zusammen mit der
  Handkraftmessung (7,2 kg links, Norm ~38 kg) dokumentiert es die
  Notwendigkeit eines leichteren Aktivrollstuhls.

Hinweis für Plugin sozialrecht-kanzlei:
  Im echten Mandatsverhältnis wäre hier das JPG-Foto eingebettet.
  Dieses Placeholder-Dokument dient nur der Testakte-Vollständigkeit.
  Bei Bedarf: Foto im Erstgespräch auf Smartphone anfordern und
  nachträglich in die Akte einpflegen.
