Stadtwerke Neukölln GmbH
Britzer Damm 221
12347 Berlin

                                                        Berlin, 14. Februar 2024


A R B E I T S V E R T R A G
(Befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG)


zwischen

Stadtwerke Neukölln GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
– nachfolgend "Arbeitgeber" –

und

Frau Lena Vogt
Erkstraße 48
12043 Berlin
geb. 12.09.1993
– nachfolgend "Arbeitnehmerin" –


wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:


§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. März 2024 und ist bis zum 28. Februar 2026
befristet (Dauer: 24 Monate).

Die Befristung erfolgt ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes (TzBfG).


§ 2 Tätigkeit und Arbeitsort

Die Arbeitnehmerin wird als Sachbearbeiterin im Bereich Kundenservice /
Vertragsmanagement eingestellt. Dienstort ist die Hauptniederlassung der
Stadtwerke Neukölln GmbH, Britzer Damm 221, 12347 Berlin.

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, auf Weisung des Arbeitgebers auch andere
zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen und an anderen Standorten tätig zu sein,
sofern dies betrieblich erforderlich ist.


§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Vollzeit).
Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach dem betrieblichen Bedarf.


§ 4 Vergütung

Die Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Bruttogehalt von EUR 2.950,00
(in Worten: zweitausendneunhundertfünfzig Euro).

Die Vergütung wird monatlich nachträglich, spätestens am letzten Werktag des
jeweiligen Monats, auf das von der Arbeitnehmerin benannte Konto überwiesen.


§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmerin stehen 28 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr zu.
Urlaubsansprüche, die bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen wurden,
verfallen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.


§ 6 Krankheit

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, den
Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und spätestens am dritten Krankheitstag
eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


§ 7 Kündigung während der Befristung

Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des befristeten Vertrages
nur im Falle eines wichtigen Grundes möglich (§ 626 BGB), sofern nachfolgend
keine Regelung getroffen wird.

[Anmerkung Personalreferentin Schönfeld, hs.: Probezeit 6 Mon. vergessen
aufzunehmen – Nachtrag? → nein, dann lassen]


§ 8 Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht im Vertrag
abweichend geregelt, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


- - -

Für die Stadtwerke Neukölln GmbH:          Arbeitnehmerin:


_______________________________             _______________________________
Unterschrift Arbeitgeber                    Lena Vogt
(Personalreferentin B. Schönfeld)

Ort/Datum: Berlin, 14.02.2024               Ort/Datum: _____________, _______


[HINWEIS AKTE: Dieser Vertrag wurde der Arbeitnehmerin am 14.02.2024 per
E-Mail als PDF-Anhang zugesandt (siehe email_uebermittlung_vertrag_feb_2024.txt).
Vogt hat das Dokument ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und das
Scan-PDF am 16.02.2024 per E-Mail zurückgesandt.
Die Gegenzeichnung durch Schönfeld erfolgte auf einem separaten Ausdruck.
Es existiert kein beidseitig original unterschriebenes körperliches Dokument.
→ Schriftformfrage § 14 Abs. 4 TzBfG offen — siehe Mandantennotiz]
