Von: b.schoenfeld@stadtwerke-neukoelln.de
An: lena.vogt@stadtwerke-neukoelln.de
Datum: 09. Januar 2026, 11:17 Uhr
Betreff: Ihr befristeter Arbeitsvertrag – Auslauf zum 28.02.2026

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Sehr geehrte Frau Vogt,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass Ihr befristeter Arbeitsvertrag
vom 01. März 2024 planmäßig zum 28. Februar 2026 endet.

Eine Verlängerung oder ein Anschlussvertrag ist derzeit nicht vorgesehen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer weiteren Planung zu berücksichtigen.

Wir bedanken uns für Ihre gute Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren
weiteren beruflichen Weg alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schönfeld
Personalreferentin
Stadtwerke Neukölln GmbH
Britzer Damm 221 | 12347 Berlin
Tel.: 030 – 68 91 43 20
b.schoenfeld@stadtwerke-neukoelln.de

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[Folgemail von Vogt, gleiches Datum:]

Von: lena.vogt@stadtwerke-neukoelln.de
An: b.schoenfeld@stadtwerke-neukoelln.de
Datum: 09. Januar 2026, 13:54 Uhr
Betreff: Re: Ihr befristeter Arbeitsvertrag – Auslauf zum 28.02.2026

Hallo Frau Schönfeld,

das ist natürlich sehr schade zu hören. Ich hatte gehofft, dass sich eine
Weiterbeschäftigung ergibt.

Darf ich fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Entscheidung noch einmal
zu überdenken? Ich habe mich sehr für die Stelle engagiert und würde sehr
gerne bleiben.

Viele Grüße
Lena Vogt

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Von: b.schoenfeld@stadtwerke-neukoelln.de
An: lena.vogt@stadtwerke-neukoelln.de
Datum: 12. Januar 2026, 08:42 Uhr
Betreff: Re: Ihr befristeter Arbeitsvertrag – Auslauf zum 28.02.2026

Sehr geehrte Frau Vogt,

leider kann ich Ihnen keine andere Rückmeldung geben. Die Entscheidung ist
auf Geschäftsleitungsebene getroffen worden und ich habe keinen Spielraum.

Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig um eine neue Stelle zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen
B. Schönfeld

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[KANZLEIVERMERK hs.:]
Vogt sagt, sie hat Schönfeld auch noch einmal persönlich angesprochen – kein
schriftlicher Nachweis. Email-Kette ist entscheidend: AG hat Auslauf aktiv
kommuniziert, was als Beleg für fehlendes Einverständnis zur Weiterbeschäftigung
gewertet werden kann. Datum 09.01.2026 = > 3 Wochen vor Ablauf → kein
Anlass für Verwirkung.
AG tut so als ob Befristung wirksam war. Genau da angreifen.
