MANDANTENNOTIZ — VERTRAULICH § 43a BRAO
Datum: 06.05.2026, 14:30–15:45 Uhr, Besprechungsraum 2
Anwalt: [Kanzlei intern]
Mandant: Marcus Weber, geb. 12.09.1981, Berliner Str. 42, 10243 Berlin
Tel.: 0172 / 4 83 21 09
E-Mail: m.weber.berlin@protonmail.com

SACHVERHALT (lt. Mandant)

Beschäftigt seit 01.03.2018 als Senior IT-Admin bei TechLogix GmbH, Berlin.
Zuletzt EUR 4.850 brutto/Monat (letzte Gehaltserhöhung Jan 2025).
Keine schriftlichen Nachträge zum AV — nur mündliche Zusagen laut Mandant.

Kündigung zugegangen am 30.04.2026 per Botenzustellung, ca. 16:42 Uhr.
Einwurf in Hausbriefkasten Berliner Str. 42. Zeugin: Dorothea Koslowski, 1. OG.
Koslowski war gerade auf dem Weg raus, hat den Boten gesehen, Original-Briefumschlag
liegt beim Mandanten (Poststempel fehlt, kein Einschreiben).

Ende März 2026 (Mandant: "so um den 25. herum"): Gespräch mit GF Kreutzfeldt.
Kein Termin, spontan ins Büro gerufen. Sinngemäß: IT wird ausgelagert an DataFlow
Solutions GmbH, Frankfurt. Stelle fällt weg. Kein Protokoll, Mandant hat Notiz
gemacht (liegt vor als Anlage).
Kreutzfeldt soll gesagt haben: "Wir sind noch in Verhandlungen, aber das ist beschlossen."

Betriebsrat: Torsten Hähnel, BR-Vorsitz. Mandant hat ihn angerufen nach Erhalt Kündigung.
Hähnel: "Wir haben das Anhörungsschreiben zu spät bekommen, ich hab aber nichts gemacht."
— Was genau "zu spät" heißt: unklar. Kein Widerspruch eingelegt.
Hähnel will Mandant nicht schriftlich bestätigen. Telefonisch nur informell.

Vergleichbare AN im Betrieb (IT-Bereich, laut Mandant):
1. Felix Grunewald — Junior Admin, ca. 32 J., ledig, keine Kinder, seit ca. Feb 2024
2. Petra Sonnleitner — IT-Administratorin, ca. 51 J., 1 Kind (14), seit ca. Jun 2018
   Sonnleitner hat laut Weber einen "Behindertenausweis, aber nur GdB 30, sie nutzt ihn nie"

Betriebsgröße: Weber schätzt 22–25 AN. HR-Liste nicht vorgelegt.
Kein Massenentlassungsverfahren nach § 17 KSchG (unter 10 Entlassungen).

MANDATE WUNSCH
1. Vorrangig: Weiterbeschäftigung, Kündigung angreifen
2. Hilfsweise: Abfindung (Weber fragt nach "Faustformel")
3. Keine Einigung unter EUR 25.000 — das sagte er explizit

RECHTLICHES (erste Einschätzung Kanzlei)
- Frist § 4 KSchG: läuft 20.05.2026 (Mittwoch) ab → KRITISCH, 14 Tage noch
- KSchG anwendbar: ja (> 10 AN, > 6 Monate BZ)
- Sozialauswahl: Grunewald klar schutzwürdiger als Weber? Nein — Weber hat längere BZ
  und 2 Kinder. Sonnleitner: 8 J. BZ, 1 Kind, GdB 30 → evtl. Sonderschutz § 168 SGB IX?
  → Prüfen ob GdB 30 ausreicht (nein: § 168 SGB IX erst ab GdB 50) aber Auswahlpunkte!
- BR-Anhörung: Timing prüfen, Vollständigkeit prüfen → Formfehler möglich
- DataFlow-Auftrag: wenn noch nicht unterschrieben → Wegfall BdB nicht nachgewiesen

WEITERES
Kostenbelehrung § 12a ArbGG erteilt (kein Kostenerstattungsanspruch 1. Instanz).
PKH geprüft: Nettoeinkommen ca. EUR 3.200 + Kindergeld → knapp über Grenze, keine PKH.
Vollmacht unterschrieben (Anlage).
Terminvereinbarung Folgegespräch: 13.05.2026, 10:00 Uhr.

OFFENE PUNKTE KANZLEI
[ ] Klageschrift vorbereiten bis 14.05.
[ ] Koslowski als Zeugin nochmal schriftlich anfragen
[ ] HR-Liste TechLogix (23 AN?) verifizieren
[ ] BR-Anhörungsunterlagen anfordern (§ 102 Abs. 4 BetrVG?)
[ ] DataFlow-Vertragsstand recherchieren (Handelsregister, Presse?)
