NOTIZ ERSTGESPRAECH - 15.08.2023, ca. 14:30 Uhr
Kanzlei Hagelbrand & Trotzenburg, Promenadeplatz 9, 80333 Muenchen
[handschriftliche Mitschrift - Stichwortzettel - NICHT fuer Akte bestimmt!]

Mandanten: Korbinian + Walburga Haspelbeck (verheiratet, 2 Kinder)
Er: 55, Abteilungsleiter Siemens, ruhiger Typ, aber merkt man dass er sich schaemt
Sie: 52, Grundschullehrerin, redet mehr, sehr aufgebracht, weint kurz am Anfang

Kaufpreis EFH Bogenhausen: 617.000 EUR (Mai 2023 beurkundet, Notar Vorstetter)
Makler: Bechtholdsmeier-Schongau (eine Frau?), Schwere-Reiter-Str.

SACHVERHALT wie geschildert:

- Anfang Maerz 2023: Bechtholdsmeier nimmt Kontakt auf (email), sie vermakeln das haus
- Korbinian antwortet, besichtigung vereinbart
- in irgendeiner email (er weiss nicht genau welche) soll die provision gestanden haben
  => ER GLAUBT: war in der email-signatur. "ganz unten, sehr klein"
  => WALBURGA war beim besichtigung NICHT dabei (wichtig! sie war bei der mutter)
- Notartermin 12.5.23 -> Korbinian geht alleine, unterschreibt kaufvertrag
  - Im KV steht Klausel drin: Maklercourtage 1,19% netto vom Kaufpreis
  - Korbinian hat das "so hingenommen" - er dachte das gehoert dazu???
  - Walburga erfahert es erst DANACH per whatsapp (sie war angeblich sauer, "Waaaas?!")
- Rechnung Bechtholdsmeier kommt 25.5.23: 8.737,34 EUR brutto
- Ueberweisung laut Korbinian: 8.810,76 EUR (er hat falsch ueberwiesen?? oder doch 2 ueberweisungen??)

KERNFRAGE: Gilt die provision ueberhaupt?
- Ich meine: § 656a BGB -> Textform erforderlich bei EFH-Maklervermittlung
- Signaturhinweis mit "maximal 3,7%" + kein konkretes Objekt = reicht das?
- BGH-Rechtsprechung noch nicht ganz klar dazu (schauen: I ZR 197/22, I ZR 284/20)
- Notarklausel kann formfehler NICHT heilen (das ist meine position - recherchieren!)

WALBURGA SAGT WOERTLICH (ungefaehr):
"Das ist doch nicht normal! Die hat sich 9.000 Euro einfach so genommen!
Wir haben doch NIE gesagt, wir zahlen Provision! Das stand doch nicht richtig da!
Und mein Mann hat das einfach unterschrieben ohne mich zu fragen!"

KORBINIAN SAGT (leise, verlegen):
"Also ich... ich hab die Email wirklich nicht so genau gelesen. Das war so ein Standardtext
da unten. Ich dachte, das ist halt so. Die hat uns doch das Haus gezeigt, irgendwas
muss man doch zahlen, dachte ich."
=> WICHTIG: er haette also irgendwie zugestimmt? Muss ich pruefen ob "konkludent"??
   NEIN - § 656a BGB verlangt Textform, da geht kein konkludentes Handeln! Gut.

UNTERLAGEN mitgebracht:
[x] Email-Ausdruck (Kette 30.3. bis 12.8.2023) - 8 Emails, ausgedruckt
[x] Rechnung Bechtholdsmeier (orig.)
[x] Kaufvertrag (Notarausfertigung, 22 Seiten) - Abschnitt V "Maklercourtage"
[x] Kontoauszug Ueberweisung 8.810,76 EUR (2.6.2023)
[ ] Maklervertrag (schriftlich) -> gibt es NICHT laut Mandanten !! Das ist der Clou!!!
[ ] Expose (digital, will er schicken)
[ ] Besichtigungsprotokoll (haben sie unterschrieben?? Korbinian: "glaub schon, ja")

RETAINER: 2.000 EUR besprochen, er zahlt morgen (16.8.)
Stundenhonorar: 380 EUR/Std - einverstanden
Erfolgsquote nach meiner Einschaetzung: gut!! 75-80% wenn BGH so entscheidet wie ich erwarte

Offen fuer mich:
- Mandatsannahme schriftlich bestaetigen (heute noch!)
- Vollmacht unterschreiben lassen (hat er vergessen mitzubringen - schickt er per post)
- § 656a / 126b BGB nochmal genau lesen
- BGH suchen: gibt es Entscheidung zum Signaturhinweis??
- Anwaltsschreiben an Bechtholdsmeier: Provision zurueck! Frist 2 Wochen.
- Expo und Besichtigungsprotokoll anfordern

EINDRUCK MANDANTEN:
Korbinian: gutglaeubig, ein bisschen naiv, aber sympathisch. Macht sich Vorwuerfe.
Walburga: die eigentliche Antreiberin. Sehr entschlossen. "Wir wollen das Geld ZURUECK."
Beide: finanziell okay aber 9.000 EUR ist nicht nichts (Lehrer-Gehalt!).

AZ intern: HT-2023-0892 (neu vergeben)

KHW 15.8.23
