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testakten: selbstvertreter-Akten ausführlicher und schwieriger
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# Erstnotiz Mara Hohenstaufen
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**Datum:** 27. Mai 2026
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**Person:** Mara Hohenstaufen, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover
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**Gegenseite:** Tischlerei Braun & Sohn GbR, Inhaber laut Rechnung: Karl Braun und Matthias Braun, Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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**Datum:** 27. Mai 2026, abends, am Küchentisch
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**Person:** Mara Hohenstaufen, geboren 1979, Übersetzerin (selbständig, freiberuflich), Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover
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**Gegenseite:** Tischlerei Braun & Sohn GbR, Inhaber laut Rechnung: Karl Braun (Senior, ca. 68) und Matthias Braun (Sohn, ca. 38), Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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**Aktenzeichen Mahnung der Tischlerei:** R-2026-0441 / M-2026-0093
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**Geschätzter Streitwert:** zwischen 620 EUR und 1.621 EUR — je nachdem, was alles eingeklagt werden kann
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Ich habe am 12. Februar 2026 einen Küchentisch aus Eiche bestellt. Der Tisch sollte "stabil, geölt, Kanten sauber gerundet" sein und bis Ende März geliefert werden. Bezahlt habe ich bei Bestellung 620 EUR als Anzahlung. Der Gesamtpreis sollte 1.240 EUR sein. Ich habe nur ein Angebot und eine Rechnung, keinen langen Vertrag.
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## Wie es dazu kam
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Geliefert wurde erst am 18. April 2026. Der Tisch wackelt, wenn man auf der Fensterseite sitzt. Außerdem sind zwei Stellen an der Platte aufgequollen. Der Monteur sagte beim Aufbau, das werde sich "setzen". Das hat sich aber nicht gesetzt. Mein Nachbar Herr Leuthold war beim Aufbau kurz dabei und hat das Wackeln gesehen.
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Mein alter Esstisch (Eiche, Erbstück meiner Großmutter) hatte einen Wasserschaden und wackelte seit Herbst 2025 stark. Im Januar habe ich angefangen, einen Ersatz zu suchen. Mein Bruder Tilman hat mir die Tischlerei Braun & Sohn empfohlen, weil sein Kollege dort eine Kommode bestellt hatte und zufrieden war. Ich war am 8. Februar 2026 in der Werkstatt am Werkhof, habe mit Karl Braun gesprochen und ein Holzmuster mitgenommen. Karl Braun hat mir versichert, dass die Werkstatt seit drei Generationen Familie sei und "auf Wackeltische allergisch" reagiere. Er hat mir ein handschriftliches Angebot vorbereitet, das später noch einmal getippt kam.
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Ich habe am 20. April 2026 per Messenger Fotos geschickt. Am 24. April kam nur zurück, das sei "normales Massivholz" und ich solle den Rest zahlen. Ich habe danach noch zweimal geschrieben. Am 14. Mai 2026 kam eine Mahnung über 620 EUR Restkaufpreis plus 12 EUR Mahnkosten.
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Ich habe am 12. Februar 2026 das Angebot per E-Mail bekommen (Angebot Nr. B-2026-0217) und am gleichen Tag schriftlich bestätigt. Auf dem Ausdruck steht zusätzlich ein handschriftlicher Vermerk von Karl Braun: "Bitte stabil, keine Wackelei. KB: Machen wir." Diesen Ausdruck habe ich noch. Die Anzahlung von 620 EUR habe ich am 13. Februar 2026 überwiesen (Sparkasse Hannover, Verwendungszweck "Anzahlung Tisch Hohenstaufen B-2026-0217").
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Mein Ziel:
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Lieferzeit war "voraussichtlich bis Ende März 2026" zugesagt. Ich habe Mitte März einmal nachgefragt — per E-Mail an werkstatt@braun-sohn.example. Antwort am 19. März: "Wird ein bisschen knapp, aber wir kümmern uns. Spätestens erste Aprilwoche." Geliefert wurde dann erst am 18. April 2026, also gut zweieinhalb Wochen nach der zweiten Zusage.
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- Ich will die Anzahlung zurück oder wenigstens nicht den Rest zahlen.
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- Ich will wissen, ob ich selbst vor das Amtsgericht kann.
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- Ich will wissen, ob ich nur die 620 EUR einklagen soll oder auch die Fahrtkosten, Ärger und die Kosten für den Baumarkt-Tisch.
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- Ich habe Angst vor Gerichtskosten, weil ich noch nie bei Gericht war.
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## Was schiefgegangen ist
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Offene Punkte:
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Beim Aufbau am 18. April waren zwei Monteure da, namentlich Thorben (Nachname unbekannt, ca. 25) und ein älterer Geselle, der nicht viel gesagt hat. Mein Nachbar Oswald Leuthold war gegen 16:30 Uhr kurz mit dabei, weil er Kaffee vorbeibringen wollte. Schon beim Aufbau ist mir aufgefallen:
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- Ich weiß nicht, ob ich erst eine Frist zur Nachbesserung setzen musste.
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- Ich weiß nicht, ob das Amtsgericht Hannover zuständig ist.
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- Ich weiß nicht, ob Fotos als Beweis reichen.
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- Ich weiß nicht, ob ich "Schmerzensgeld für Ärger" verlangen kann.
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- Der Tisch wackelt sichtbar, wenn man auf der Fensterseite Druck ausübt. Eine halbvolle Wasserflasche kippt um, wenn man sich kurz aufstützt.
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- An der Tischplatte sind zwei Stellen — etwa 8 cm und 12 cm groß — hellere, leicht aufgequollene Bereiche, die so aussehen, als sei das Holz feucht geworden. Eine Stelle ist links neben der Mitte, die andere am rechten Rand.
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- Die Kantenrundung ist auf einer Seite spürbar gröber als auf der anderen, fast wie nicht ganz fertig geschliffen.
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Thorben hat beim Aufbau gesagt, das werde sich "setzen", der Boden sei vermutlich uneben, und das mit der Platte sei "ölbedingt". Ich habe das auf den Lieferzettel handschriftlich vermerkt ("Tisch wackelt leicht, Monteur sagt Boden uneben. Zwei Stellen oben sehen feucht/hell aus. Klärung folgt.") und trotzdem unterschrieben, weil Thorben sagte, ohne Unterschrift könne er die Lieferung nicht "schließen". Diese Unterschrift macht mir jetzt Sorgen.
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Den Boden habe ich später mit einer Wasserwaage geprüft — die Wasserwaage liegt eben. Der Tisch wackelt also nicht wegen des Bodens.
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## Was danach passiert ist
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Am 20. April habe ich Fotos und zwei kurze Videos per Messenger geschickt. Antwort der Tischlerei am gleichen Tag, 16:48 Uhr: "Massivholz arbeitet. Bitte erst einmal stehen lassen. Restzahlung ist nach Lieferung fällig." Am 24. April habe ich um einen Nachbesserungstermin gebeten. Antwort: "Unser Monteur sagt, der Boden sei uneben. Kein Mangel. Bitte Rechnung zahlen." Am 2. Mai habe ich per Messenger eine Frist zur Nachbesserung bis zum 12. Mai 2026 gesetzt und angekündigt, sonst das Geld zurück zu verlangen und den Tisch zurückzugeben. Im Chat kam keine Antwort. Im Briefkasten landete am 14. Mai 2026 die Mahnung über 620 EUR Restkaufpreis plus 12 EUR Mahnkosten, mit Inkassoandrohung. Eine zweite Mahnung über 632 EUR plus 35 EUR "Bearbeitungspauschale" kam am 25. Mai 2026.
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Zwischendurch habe ich am 5. Mai 2026 einen einfachen Tisch im Baumarkt gekauft (89,00 EUR), weil ich an dem Eichentisch nicht arbeiten kann. Ich übersetze für eine Lebensmittelfirma, da muss ich konzentriert sitzen.
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Am 19. Mai 2026 habe ich einen befreundeten Tischlermeister, Volker Hentschel aus Burgdorf, gebeten, sich den Tisch kurz anzusehen. Er war privat da, nicht offiziell. Er hat eine kurze handschriftliche Notiz dagelassen (siehe Akte 06).
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## Mein Ziel
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- Ich will die Anzahlung von 620 EUR zurück. Lieber sofort, als gerichtlich, aber wenn nötig auch gerichtlich.
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- Ich will den Tisch zurückgeben. Er belegt nur Platz in meiner kleinen Wohnung.
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- Ich will nicht den Restkaufpreis von 620 EUR und nicht die Mahnkosten zahlen müssen.
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- Ich will die 89 EUR für den Baumarkttisch erstattet bekommen, weil ich ohne brauchbaren Tisch nicht arbeiten konnte.
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- Ich will die 35 EUR der zweiten Mahnung nicht zahlen müssen.
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- Ich will wissen, ob ich auch "Ärger und Aufwand" geltend machen kann — ich habe geschätzt acht Stunden mit Telefonaten, Fotos sortieren und Schreiben verbracht.
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- Ich will das ohne Anwalt machen, weil ich mir Anwaltskosten nicht leisten kann und das Risiko klein halten will.
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## Meine Sorgen und Unsicherheiten
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- Ich weiß nicht, ob ich erst formal "die Nacherfüllung" verlangen musste oder ob die Nachricht am 24. April und die Frist am 2. Mai reichen.
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- Ich weiß nicht, ob ich zwischen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wählen muss und was klüger ist.
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- Ich weiß nicht, ob ich auf Rückzahlung der Anzahlung klagen kann, ohne den Tisch vorher zurückzugeben — oder ob ich die Zug-um-Zug-Konstruktion schon im Antrag schreiben muss.
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- Ich weiß nicht, ob ich auch eine Feststellung beantragen muss, dass ich die restlichen 620 EUR nicht schulde, oder ob das schon im Rücktritt steckt.
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- Ich weiß nicht, ob ich das Amtsgericht Hannover anrufe oder das Amtsgericht der Tischlerei (auch Hannover, aber andere Abteilung?). Bei einer GbR ist mir unklar, wer beklagt werden muss — die GbR oder die zwei Gesellschafter persönlich.
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- Ich habe Angst vor Gerichtskosten. Ich habe gehört, ein vereinfachtes Verfahren bis 600 EUR gehe ohne Anwalt einfacher — aber meine Forderung ist höher.
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- Ich weiß nicht, ob ich Prozesskostenhilfe beantragen soll. Mein Einkommen schwankt, im April hatte ich 2.180 EUR brutto, im Mai 1.620 EUR.
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- Mir ist nicht klar, ob die Tischlerei Recht hat, wenn sie sagt, ein "individuell gefertigter Tisch" sei vom Umtausch ausgeschlossen — ich habe gelesen, dass das bei Mängeln anders sein soll.
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- Ich frage mich, ob ich erst die Verbraucherzentrale anrufen soll, bevor ich klage. Termin habe ich für den 4. Juni 2026 in der Beratungsstelle Hannover-Mitte gemacht.
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## Was ich dem Plugin geben kann
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- Angebot, Rechnung, Lieferzettel, beide Mahnungen, Kontoauszug der Anzahlung
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- Messenger-Verlauf vollständig (Screenshots)
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- E-Mail-Verlauf zur Lieferzeit
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- Fotos vom 20. April und 19. Mai 2026
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- Zwei Videos vom 20. April
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- Notiz von Volker Hentschel (Tischlermeister, privat)
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- Zeugnis Oswald Leuthold (Nachbar), Adresse oben
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- Notiz vom Termin Verbraucherzentrale (folgt nach 4. Juni)
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# Angebot, Rechnung und Lieferzettel
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# Angebot, AGB, Rechnung, Lieferzettel und Bankbeleg
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## Angebot vom 12. Februar 2026
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**Tischlerei Braun & Sohn GbR**
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Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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**Tischlerei Braun & Sohn GbR**
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Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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Telefon 0511 400780, E-Mail werkstatt@braun-sohn.example
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USt-IdNr. DE198447712
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Sitz Hannover, eingetragen im Handelsregister: nein (GbR)
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Gesellschafter: Karl Braun, Matthias Braun
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**Angebot Nr. B-2026-0217**
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Datum: 12. Februar 2026
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Kunde: Frau Mara Hohenstaufen, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover
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Sachbearbeiter: Karl Braun
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Küchentisch Eiche massiv, geölt, Maße 180 x 90 cm, Höhe 76 cm, Kanten gerundet, vier Stahlkufen schwarz matt.
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**Leistungsbeschreibung**
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| Position | Betrag |
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| Material und Zuschnitt | 620,00 EUR |
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| Fertigung und Oberflächenbehandlung | 410,00 EUR |
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| Lieferung und Aufbau Hannover | 210,00 EUR |
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| Gesamt | 1.240,00 EUR |
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Küchentisch nach Maß, Eiche massiv, geölt mit Hartwachsöl natur, Maße 180 x 90 cm, Höhe 76 cm, Plattenstärke 40 mm, Kanten gerundet (R 6 mm), vier Stahlkufen schwarz matt pulverbeschichtet, 80 x 10 mm. Anlieferung und Aufbau in Hannover Süd.
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Lieferzeit: voraussichtlich bis Ende März 2026.
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Anzahlung bei Beauftragung: 620,00 EUR.
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| Position | Einzelpreis | Gesamt |
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| Material Eiche, durchgehende Lamellen, Sortierung "Astig fein" | — | 620,00 EUR |
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| Fertigung, Verleimung, Schliff Korn 80/120/180, Hartwachsölung zweischichtig | — | 410,00 EUR |
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| Lieferung und Aufbau Hannover (innerhalb Stadtgrenze) | — | 210,00 EUR |
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| **Gesamt netto** | | **1.042,02 EUR** |
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| zzgl. 19 % USt | | 197,98 EUR |
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| **Gesamt brutto** | | **1.240,00 EUR** |
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Lieferzeit: voraussichtlich bis Ende März 2026.
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Anzahlung bei Beauftragung: 620,00 EUR.
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Restzahlung nach Lieferung und Aufbau.
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Handschriftlicher Zusatz auf dem Ausdruck:
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Gewährleistung: zwei Jahre nach den gesetzlichen Vorschriften. Für individuell gefertigte Möbel besteht kein Widerrufsrecht.
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**Handschriftlicher Zusatz auf dem Ausdruck (Stift, blau):**
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> Bitte stabil, keine Wackelei, weil der alte Tisch genau deshalb weg soll. KB: "Machen wir."
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## Überweisung
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**Beauftragung Frau Hohenstaufen** per E-Mail am 12. Februar 2026, 14:08 Uhr: "Ich nehme das Angebot B-2026-0217 an und überweise morgen die Anzahlung. Bitte um Eingangsbestätigung."
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**13. Februar 2026**
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Empfänger: Tischlerei Braun & Sohn GbR
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Verwendungszweck: Anzahlung Tisch Hohenstaufen B-2026-0217
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Betrag: 620,00 EUR
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**Eingangsbestätigung Tischlerei** am 12. Februar 2026, 17:22 Uhr: "Auftrag angenommen, Anzahlung erwartet. KB"
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## AGB-Auszug Tischlerei Braun & Sohn (Anlage zum Angebot, Rückseite)
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> **§ 4 Lieferzeit.** Lieferzeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Bei geringfügigen Überschreitungen bis zu vier Wochen kann der Besteller nicht zurücktreten.
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> **§ 6 Mängel.** Mängel sind binnen sieben Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige entfallen Gewährleistungsrechte. Die Tischlerei hat das Recht, zweimal nachzubessern.
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> **§ 7 Rücktritt.** Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei nach Maß gefertigten Möbeln ausgeschlossen.
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> **§ 9 Zahlungsverzug.** Bei Zahlungsverzug fallen Mahnkosten in Höhe von je 12,00 EUR pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. an.
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> **§ 12 Gerichtsstand.** Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover.
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Hinweis Frau Hohenstaufen: AGB hat sie erst beim Wiederlesen am 26. Mai bemerkt — sie waren auf der Rückseite des einseitig kopierten Angebots aufgedruckt.
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## Überweisung Anzahlung
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**Kontoauszug Sparkasse Hannover, 13. Februar 2026**
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| Buchungstag | Verwendungszweck | Betrag |
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| 13.02.2026 | Anzahlung Tisch Hohenstaufen B-2026-0217 / Empfänger: Tischlerei Braun & Sohn GbR / IBAN DE12 2505 0180 0001 4477 21 | -620,00 EUR |
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Saldo nach Buchung: 1.842,67 EUR.
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## Lieferzettel vom 18. April 2026
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Geliefert: Küchentisch Eiche massiv, geölt, 180 x 90 cm.
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Aufbau abgeschlossen um 16:40 Uhr.
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**Lieferschein Nr. L-2026-0231**
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Datum: 18. April 2026
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Geliefert an: Mara Hohenstaufen, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover, 3. OG
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Geliefert von: Thorben H. und älterer Geselle (Unterschriftskürzel "S.K.")
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Geliefert: Küchentisch Eiche massiv, geölt, 180 x 90 x 76 cm.
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Aufbau abgeschlossen um 16:40 Uhr.
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Unterschrift Kundin: Mara Hohenstaufen
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Neben der Unterschrift steht handschriftlich:
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> Tisch wackelt leicht, Monteur sagt "Boden uneben". Zwei Stellen oben sehen feucht/hell aus. Klärung folgt.
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Auf dem Durchschlag der Tischlerei ist dieser Zusatz nicht zu sehen — Frau Hohenstaufen hat ihn nach Übergabe des Durchschlags auf ihre Kopie geschrieben. Beide Versionen liegen vor.
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## Rechnung vom 20. April 2026
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**Rechnung Nr. R-2026-0441**
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Datum: 20. April 2026
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Leistungsdatum: 18. April 2026
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| Position | Betrag |
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| Gesamtpreis laut Angebot | 1.240,00 EUR |
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| abzüglich Anzahlung | -620,00 EUR |
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| offen | 620,00 EUR |
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| Gesamtpreis laut Angebot B-2026-0217 brutto | 1.240,00 EUR |
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| abzüglich Anzahlung vom 13.02.2026 | -620,00 EUR |
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| **offen** | **620,00 EUR** |
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Zahlbar bis 04. Mai 2026.
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Zahlbar bis 04. Mai 2026 ohne Abzug auf das oben genannte Konto.
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Bei Zahlungsverzug fallen Mahnkosten gemäß § 9 unserer AGB an.
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## Schriftliche Lieferzusage per E-Mail (19. März 2026)
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Auszug aus der E-Mail Tischlerei an Frau Hohenstaufen, 19. März 2026, 11:14 Uhr:
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> Sehr geehrte Frau Hohenstaufen, danke für die Nachfrage. Der Tisch ist im Schleifgang. Wir versprechen Lieferung spätestens in der ersten Aprilwoche, voraussichtlich Donnerstag, 2. April. Sollte sich das verschieben, melden wir uns unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Braun.
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Eine weitere Nachricht der Tischlerei zur Verschiebung gab es vor dem 18. April nicht.
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+120
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# Messenger, Mängelanzeige und Mahnung
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# Messenger, E-Mail, Mängelanzeige und Mahnungen
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## Messenger-Auszug
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## Messenger-Auszug (Signal, Chat mit "Tischlerei Braun")
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**20. April 2026, 09:14 — Mara Hohenstaufen an Tischlerei**
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**18. April 2026, 18:02 — Mara Hohenstaufen an Tischlerei**
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Hallo, der Tisch ist heute geliefert worden. Beim Aufbau ist mir aufgefallen: er wackelt, und zwei Stellen auf der Platte sehen feucht aus. Der Monteur sagte, das werde sich setzen, und der Boden sei uneben. Ich habe das auf den Lieferzettel geschrieben. Ich melde mich morgen mit Fotos.
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**18. April 2026, 21:11 — Tischlerei (Matthias Braun)**
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Guten Abend Frau Hohenstaufen, Massivholz braucht ein paar Tage, das ist normal. Stellen Sie ihn ein, dann sehen wir weiter.
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**19. April 2026, 08:54 — Mara Hohenstaufen**
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Der Tisch wackelt auch heute, und die Stellen sehen heute morgen genauso aus. Anbei zwei Fotos und ein Video mit der Wassertasse.
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(Anhang: IMG_0421.jpg, IMG_0422.jpg, VID_0423.mp4)
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**20. April 2026, 09:14 — Mara Hohenstaufen**
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Guten Morgen, der Tisch wackelt leider immer noch. Ich habe zwei kurze Videos gemacht. Man sieht auch die aufgequollenen Stellen auf der Platte, besonders links neben der Vase. Bitte melden Sie sich. Ich möchte den Rest nicht zahlen, bevor das geklärt ist.
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(Anhang: VID_0424.mp4, IMG_0425.jpg)
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**20. April 2026, 16:48 — Tischlerei**
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Massivholz arbeitet. Bitte lassen Sie den Tisch erst einmal stehen. Restzahlung ist nach Lieferung fällig.
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@@ -18,15 +34,77 @@ Es ist nicht nur Holz. Wenn ich am Tisch schreibe, klappert die Tasse. Mein Nach
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Unser Monteur sagt, der Boden sei uneben. Kein Mangel. Bitte Rechnung zahlen.
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**24. April 2026, 12:09 — Mara Hohenstaufen**
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Der Boden ist eben, ich habe mit Wasserwaage geprüft. Bitte schauen Sie selbst vorbei. Termin bitte bis 30. April.
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(Keine Antwort.)
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**28. April 2026, 19:30 — Mara Hohenstaufen**
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Bitte um Rückmeldung wegen Nachbesserungstermin. Ich bekomme sonst kaum gearbeitet, weil ich am Tisch nicht sitzen kann.
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(Keine Antwort.)
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**2. Mai 2026, 19:22 — Mara Hohenstaufen**
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Ich bitte nochmals um Nachbesserung bis spätestens 12. Mai 2026. Wenn bis dahin niemand kommt, möchte ich mein Geld zurück und gebe den Tisch zurück. Ich brauche eine Lösung, der Tisch ist so nicht nutzbar.
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Keine Antwort im Chat.
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(Keine Antwort.)
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## Mahnung vom 14. Mai 2026
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**9. Mai 2026, 08:45 — Mara Hohenstaufen**
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**Tischlerei Braun & Sohn GbR**
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Letzte Erinnerung an die Frist bis 12. Mai. Bitte um kurze Bestätigung.
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**9. Mai 2026, 14:20 — Tischlerei (Karl Braun)**
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Frau Hohenstaufen, wir sehen keinen Mangel. Bitte zahlen Sie. Ein individuell gefertigter Tisch ist nicht rücknehmbar.
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**12. Mai 2026, 22:08 — Mara Hohenstaufen**
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Sie haben den Termin nicht wahrgenommen. Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und verlange die Anzahlung von 620 EUR zurück. Den Tisch können Sie abholen. Bitte teilen Sie einen Abholtermin mit.
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**13. Mai 2026, 10:11 — Tischlerei**
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Wir nehmen den Tisch nicht zurück. Restzahlung ist fällig.
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## Parallele E-Mail-Korrespondenz
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**20. April 2026, 10:32 — Mara Hohenstaufen an werkstatt@braun-sohn.example**
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Betreff: Mängel am Tisch, Rechnung R-2026-0441
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Sehr geehrte Herren Braun,
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ergänzend zu meiner Nachricht im Messenger sende ich Ihnen die Mängelanzeige auch per E-Mail, damit alles dokumentiert ist. Der Tisch wackelt, die Platte zeigt zwei aufgequollene Stellen, die Kantenrundung ist ungleichmäßig. Ich bitte um Nachbesserung. Den Restbetrag werde ich erst nach Mängelbeseitigung anweisen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Mara Hohenstaufen
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(Anhänge: drei Fotos, ein Video.)
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**21. April 2026, 09:48 — werkstatt@braun-sohn.example**
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Eingangsbestätigung — wird bearbeitet.
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(Keine weitere E-Mail-Antwort.)
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**2. Mai 2026, 19:30 — Mara Hohenstaufen**
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Betreff: Frist zur Nachbesserung bis 12. Mai 2026
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Sehr geehrte Herren Braun,
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unter Bezug auf meine Nachricht vom 20. April 2026 setze ich Ihnen hiermit eine angemessene Frist zur Nachbesserung bis spätestens 12. Mai 2026. Sollte bis dahin keine Mängelbeseitigung erfolgen, behalte ich mir Rücktritt und Rückforderung der Anzahlung vor.
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Mit freundlichen Grüßen
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Mara Hohenstaufen
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(Keine Antwort.)
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## Erste Mahnung vom 14. Mai 2026
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**Tischlerei Braun & Sohn GbR**
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Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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Sehr geehrte Frau Hohenstaufen,
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@@ -35,12 +113,42 @@ die Rechnung R-2026-0441 ist trotz Fälligkeit nicht ausgeglichen. Wir mahnen de
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Sollte keine Zahlung eingehen, beauftragen wir ein Inkassobüro. Die Beanstandungen weisen wir zurück. Ein individuell gefertigter Tisch ist vom Umtausch ausgeschlossen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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Karl Braun
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## Notiz zu Beweisen
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## Zweite Mahnung vom 25. Mai 2026
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- Fotos vom 20. April 2026: aufgequollene Stellen auf Tischplatte.
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- Video vom 20. April 2026: Tasse wackelt bei leichtem Druck auf Tischkante.
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- Zeuge: Herr Oswald Leuthold, Nachbar, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover.
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- Lieferzettel enthält handschriftlichen Mangelhinweis.
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**Tischlerei Braun & Sohn GbR**
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Letzte Mahnung vor Inkasso.
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| Position | Betrag |
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| --- | ---: |
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| Restkaufpreis Rechnung R-2026-0441 | 620,00 EUR |
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| Erste Mahnung | 12,00 EUR |
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| Zweite Mahnung | 12,00 EUR |
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| Bearbeitungspauschale | 35,00 EUR |
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| Verzugszinsen ab 05.05.2026 | 4,38 EUR |
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| **Gesamt** | **683,38 EUR** |
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Zahlbar binnen sieben Tagen, sonst erfolgt Abgabe an Inkasso Sievering & Partner GmbH, Hannover. Inkassokosten gehen zu Ihren Lasten.
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## Antwortbrief Frau Hohenstaufen vom 26. Mai 2026 (Entwurf, noch nicht abgeschickt)
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Sehr geehrte Herren Braun,
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ich habe Sie mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert, zuletzt mit Frist bis zum 12. Mai 2026. Sie haben den Termin verstreichen lassen und schriftlich erklärt, keinen Mangel zu sehen. Mit Nachricht vom 12. Mai 2026 bin ich vom Vertrag zurückgetreten und habe Sie zur Rückzahlung der Anzahlung von 620,00 EUR aufgefordert. Eine Mahnung kann jetzt nicht greifen. Ich fordere Sie auf, die Anzahlung bis spätestens 5. Juni 2026 zurückzuzahlen und einen Abholtermin für den Tisch zu nennen. Sollte das nicht geschehen, werde ich eine Klage beim Amtsgericht Hannover prüfen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Mara Hohenstaufen
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## Beweisstand
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- Fotos vom 19./20. April 2026: aufgequollene Stellen auf Tischplatte, Detailaufnahmen Kantenrundung.
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- Videos vom 19./20. April 2026: Tasse wackelt bei leichtem Druck auf Tischkante.
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- Foto vom 19. Mai 2026: Tasse mit Messstab nachgestellt, Stellen seitdem nicht zurückgegangen.
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- Zeuge: Herr Oswald Leuthold, Nachbar, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover (kann Wackeln beim Aufbau bestätigen).
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- Zeuge: Volker Hentschel, Tischlermeister, Burgdorf (siehe Akte 06, privat eingeholte Einschätzung).
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- Lieferzettel mit handschriftlichem Mangelhinweis (Kundenkopie).
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- E-Mail- und Messenger-Verlauf vollständig, Sendebestätigungen liegen vor.
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- Wasserwaagen-Foto vom 21. April 2026 zur Bodenebenheit.
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+59
-15
@@ -1,33 +1,77 @@
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# Roter Entwurf einer Klage
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# Roher Entwurf einer Klage (Selbstvertreter)
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Entwurf von Frau Hohenstaufen am 26./27. Mai 2026, basierend auf einem Internet-Vorlagengenerator und einer Mustervorlage aus einem Ratgeberbuch ihrer Mutter aus 2007. Noch nicht eingereicht. Schwächen sind bewusst stehen geblieben, damit das Plugin sie identifizieren kann.
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**An das Amtsgericht Hannover**
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Volgersweg 1, 30175 Hannover
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Mara Hohenstaufen, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover
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gegen
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## Parteien
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**Klägerin:**
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Mara Hohenstaufen, Hildesheimer Straße 188, 30519 Hannover
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**Beklagte:**
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Tischlerei Braun & Sohn GbR, Am Werkhof 14, 30453 Hannover
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## Antrag
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Ich beantrage, dass die Tischlerei mir mein Geld zurückgibt und keinen weiteren Stress macht.
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Ich beantrage, dass die Tischlerei mir mein Geld zurückgibt, den Tisch abholt und keinen weiteren Stress macht. Außerdem soll die Restforderung von 620 EUR plus Mahnkosten wegfallen. Auch die Inkassoandrohung soll zurückgenommen werden.
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Vorsorglich beantrage ich zusätzlich:
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- Zahlung von 620,00 EUR.
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- Zahlung von 89,00 EUR für einen Ersatztisch aus dem Baumarkt.
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- Zahlung von 300,00 EUR für Ärger, Zeit und Telefonate.
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- Feststellung, dass ich die restlichen 620,00 EUR und die 35,00 EUR Bearbeitungspauschale nicht zahlen muss.
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## Begründung
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Ich habe einen Tisch bestellt, der in Ordnung sein sollte. Er ist aber nicht in Ordnung. Die Firma sagt einfach, das sei normal, obwohl das nicht stimmt. Der Tisch wackelt sehr. Die Platte ist beschädigt. Ich habe bereits 620 EUR bezahlt. Ich möchte die 620 EUR zurück, außerdem 89 EUR für einen Ersatztisch aus dem Baumarkt und 300 EUR für Ärger, Zeit und Telefonate. Außerdem soll festgestellt werden, dass ich die restlichen 620 EUR nicht zahlen muss.
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Ich habe einen Tisch bestellt, der in Ordnung sein sollte. Er ist aber nicht in Ordnung. Die Firma sagt einfach, das sei normal, obwohl das nicht stimmt. Der Tisch wackelt sehr. Die Platte ist beschädigt. Ich habe bereits 620 EUR bezahlt. Die Anzahlung war am 13. Februar 2026, die Lieferung am 18. April 2026, also viel später als versprochen. Bei der Lieferung waren schon Schäden sichtbar.
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Die Firma hat nicht nachgebessert. Ich habe Fotos und Videos. Mein Nachbar kann bezeugen, dass der Tisch schon bei Lieferung gewackelt hat. Ich habe mehrmals geschrieben.
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Ich habe am 20. April und am 2. Mai 2026 zur Nachbesserung aufgefordert. Die Firma hat nicht reagiert oder die Mängel bestritten. Mein Nachbar war beim Aufbau dabei und kann das Wackeln bezeugen. Ein befreundeter Tischlermeister hat sich den Tisch privat angesehen und schriftlich festgehalten, dass die Tischbeine ungleich lang sind und die Plattenfeuchte vom Schleifen mit zu nasser Maschine kommt.
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Ich finde es unfair, dass ich verklagt werden soll, obwohl die Firma schlecht gearbeitet hat.
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Ich finde es unfair, dass ich verklagt werden soll, obwohl die Firma schlecht gearbeitet hat. Die AGB der Firma sagen zwar, dass ein nach Maß gefertigter Tisch nicht zurückgenommen wird, aber bei Mängeln gilt das aus meiner Sicht nicht.
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Die zweite Mahnung vom 25. Mai 2026 verlangt jetzt 683,38 EUR. Das ist aus meiner Sicht falsch, weil ich vom Vertrag zurückgetreten bin.
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## Beweise
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- Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferzettel (Kundenkopie mit Vermerk).
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- Kontoauszug zur Anzahlung.
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- Messenger- und E-Mail-Verlauf vollständig.
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- Beide Mahnungen.
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- Fotos und Videos vom 19./20. April und 19. Mai 2026.
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- Zeugnis Oswald Leuthold (Nachbar).
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- Schriftliche Einschätzung Volker Hentschel (Tischlermeister, privat).
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- Wasserwaagen-Foto Boden.
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## Anlagen
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Angebot, Rechnung, Lieferzettel, Messenger, Mahnung, Fotos.
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K1 Angebot. K2 E-Mail-Bestätigung. K3 Kontoauszug. K4 Lieferzettel (Kundenkopie). K5 Messenger-Verlauf. K6 E-Mail-Verlauf. K7 Erste Mahnung. K8 Zweite Mahnung. K9 Fotos und Videos (USB-Stick). K10 Notiz Tischlermeister. K11 AGB-Auszug.
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## Fragen an das Plugin
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- Ist der Antrag bestimmt genug?
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- Muss die GbR mit beiden Gesellschaftern bezeichnet werden?
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- Muss ich Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz auswählen?
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- Kann ich den Baumarkt-Tisch ersetzt verlangen?
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- Soll ich erst auf Feststellung klagen, dass ich nichts mehr schulde?
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- Ist bei 620 EUR oder 1.009 EUR ein vereinfachtes Verfahren möglich?
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- Ist eine Berufung später überhaupt möglich?
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- Ist der Antrag bestimmt genug? Was muss zwingend in den Antrag, was kann in die Begründung?
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- Muss ich die Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge bringen (Haupt-/Hilfsantrag)?
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- Muss die GbR als solche oder die zwei Gesellschafter persönlich beklagt werden?
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- Muss ich zwischen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wählen, oder kann ich kumulieren?
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- Kann ich den Baumarkt-Tisch (89 EUR) als Schaden geltend machen oder muss ich beweisen, dass ich keinen Ersatz hätte mieten oder leihen können?
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- Sind 300 EUR Ärger durchsetzbar oder ist das von vornherein aussichtslos?
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- Soll ich Zug-um-Zug formulieren (Rückzahlung gegen Rückgabe des Tisches)?
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- Soll ich auf negative Feststellung klagen (für die offenen 620 EUR)?
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- Ist bei 620 EUR oder 1.009 EUR ein vereinfachtes Verfahren nach § 495a ZPO möglich oder sinnvoll? Was wäre der Vorteil?
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- Ist die Berufung später noch möglich, wenn der Streitwert die 600 EUR überschreitet?
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- Brauche ich Prozesskostenhilfe? Welche Belege muss ich beifügen?
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- Wann beginnt die Klagefrist, gibt es eine? Bei einer Mahnung der Gegenseite — kann sie zuerst Mahnbescheid beantragen?
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- Was passiert, wenn die Tischlerei während des Verfahrens den Tisch tatsächlich abholt?
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- Muss ich die Klage zwingend in Papier einreichen oder geht das per beA-Empfangsbevollmächtigung? (Anmerkung: ich habe kein beA.)
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- Wie zitiere ich die handschriftliche Zusatznotiz auf dem Angebot — als eigene Anlage oder im Text?
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## Internes Bauchgefühl Frau Hohenstaufen
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- Ich habe Sorge, dass das Gericht meinen Antrag als "nicht bestimmt genug" zurückweist.
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- Ich habe Sorge, dass ich vor lauter Hilfsanträgen den Faden verliere.
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- Ich habe Sorge, dass die Tischlerei sagt, ich hätte die AGB akzeptiert.
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- Ich hoffe, das Gericht erkennt, dass die Tischlerei sich quer stellt.
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+19
-6
@@ -1,8 +1,21 @@
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datum,ereignis,beleg,risiko,notiz
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2026-02-12,Angebot und Beauftragung,Angebot B-2026-0217,Vertragsschluss klären,handschriftlicher Zusatz zur Stabilität
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2026-02-13,Anzahlung 620 EUR,Kontoauszug,Beweis Zahlung,Verwendungszweck passt zum Angebot
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2026-04-18,Lieferung und Aufbau,Lieferzettel,Mangelanzeige bei Lieferung,handschriftlicher Vorbehalt
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2026-04-20,Fotos und Video versendet,Messenger/Fotos,Beweis Mängelanzeige,Zugang der Nachricht im Chat sichtbar
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2026-05-02,Frist zur Nachbesserung bis 12.05.2026 gesetzt,Messenger,Rücktritt/Minderung prüfen,keine Antwort
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2026-05-14,Mahnung über 632 EUR,Mahnung,Inkassoandrohung,Restkaufpreis und Mahnkosten
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2026-02-08,Erstgespräch in der Werkstatt,Notiz und Holzmuster,Vertragsanbahnung,handschriftliches Vor-Angebot von Karl Braun
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2026-02-12,Angebot und Beauftragung,Angebot B-2026-0217 und Auftragsbestätigung E-Mail,Vertragsschluss klären,handschriftlicher Zusatz zur Stabilität auf dem Ausdruck
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2026-02-13,Anzahlung 620 EUR überwiesen,Kontoauszug Sparkasse Hannover,Beweis Zahlung,Verwendungszweck passt zum Angebot
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2026-03-19,E-Mail Tischlerei zur Lieferzeit-Verschiebung,E-Mail Matthias Braun,Verzug-Beweis,Zusage erste Aprilwoche spätestens
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2026-04-18,Lieferung und Aufbau,Lieferzettel L-2026-0231 (Kundenkopie),Mangelanzeige bei Lieferung,handschriftlicher Vorbehalt auf Kundenkopie nachträglich
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2026-04-19,Erste Fotos und Video an Tischlerei,Messenger-Anhänge,Beweis erste Mangelanzeige,Antwort Tischlerei Massivholz arbeitet
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2026-04-20,Förmliche Mängelanzeige per E-Mail,E-Mail Frau Hohenstaufen,Beweis schriftliche Mängelanzeige,Eingangsbestätigung erfolgt
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2026-04-21,Wasserwaagen-Foto Boden,Foto,Beweis Boden eben,widerlegt Begründung der Tischlerei
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2026-04-24,Bitte um Nachbesserungstermin,Messenger,Nacherfüllungsverlangen unbeantwortet,
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2026-04-28,Erinnerung an Termin,Messenger,Beweis fortgesetzter Verzug,
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2026-05-02,Frist zur Nachbesserung bis 12.05.2026 gesetzt,Messenger und E-Mail,Rücktritt vorbereiten,Frist angemessen
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2026-05-05,Baumarkt-Tisch gekauft 89 EUR,Quittung,Schaden Ersatztisch,Beleg ist Originalkassenzettel
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2026-05-09,Letzte Erinnerung an Frist,Messenger,Nachbesserung verweigert,Antwort Karl Braun kein Mangel
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2026-05-12,Rücktritt erklärt und Rückzahlung verlangt,Messenger,Rücktrittserklärung dokumentiert,Tischlerei lehnt Rücknahme ab
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2026-05-14,Mahnung über 632 EUR,Mahnung der Tischlerei,Inkassoandrohung,erste Mahnung
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2026-05-19,Voreinschätzung Tischlermeister Hentschel,handschriftliche Notiz,Beweis-Stützung,privat eingeholt nicht offiziell
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2026-05-25,Zweite Mahnung über 683.38 EUR,Mahnung der Tischlerei,Verzugszinsen und Bearbeitungspauschale,
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2026-05-26,Antwortbrief Frau Hohenstaufen Entwurf,Briefentwurf,noch nicht abgeschickt,Frist zur Rückzahlung bis 05.06.2026
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2026-05-27,Selbstvertreter-Check gestartet,Erstnotiz,Klageziel unklar,Antrag und Streitwert schärfen
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2026-06-04,Termin Verbraucherzentrale geplant,Terminbestätigung,Beratung vor Klage,Beratungsstelle Hannover-Mitte
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# Privat eingeholte Voreinschätzung
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Frau Hohenstaufen hat am 19. Mai 2026 ihren Bekannten Volker Hentschel gebeten, sich den Tisch privat anzusehen. Herr Hentschel ist Tischlermeister mit eigener Werkstatt in Burgdorf (Volker Hentschel Tischlerei e.K., Hannoversche Straße 71, 31303 Burgdorf). Er war 38 Minuten in der Wohnung. Er hat die Notiz handschriftlich auf einem Block aus seiner Werkstatt hinterlassen und ausdrücklich erklärt, das sei keine gerichtsfeste Gutachterbestellung, sondern eine private Einschätzung unter Tischlerkollegen.
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## Notiz vom 19. Mai 2026 (Wortlaut)
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> Liebe Mara,
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> kurz und knapp:
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> 1. **Wackeln:** Eine der vier Stahlkufen ist um 3 bis 4 mm zu kurz angeschweißt. Mit dem Maßstab gemessen. Stelle: hintere Kufe Fensterseite, rechts. Das ist nicht "Boden uneben", das ist Fertigungsfehler. Lässt sich nur mit Demontage und Nacharbeit am Stahl beheben oder mit einem dauerhaft fest angeschraubten Distanzstück. Ein Plättchen drunter ist Pfusch.
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>
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> 2. **Plattenstellen:** Zwei helle/aufgequollene Felder, je ca. 8 × 5 cm und 12 × 4 cm. Das sieht nach Schliff mit zu wässriger Maschine aus, vermutlich bei der Zwischenschliffrunde. Das Öl ist später drüber, sieht man bei Streiflicht. Das geht aus meiner Sicht nicht "weg", da hilft nur Abschleifen und Neuauftrag — kostet in der Werkstatt 180-260 EUR Arbeit, dann müsste die Platte ausgebaut werden.
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>
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> 3. **Kantenrundung:** Auf der Fensterseite gröber, etwas weniger Radius. Optisch sichtbar, ergonomisch leichter Vorteil eher zur anderen Seite. Kein gravierender Mangel, aber qualitativ nicht das, was bei einem 1.240-EUR-Tisch verkauft wird.
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>
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> 4. **Insgesamt:** Das ist kein "Massivholz arbeitet". Das sind drei nachweisbare Fertigungsfehler. Die Tischlerei sollte das selbst sehen.
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> Wenn die Kollegen sich querstellen, hol Dir bitte einen vereidigten Sachverständigen, das kostet aber auch. Über die Handwerkskammer Hannover gibt es ein Verzeichnis. Schlichtungsstelle kommt auch in Frage.
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> Viel Erfolg, Volker
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(Notiz liegt im Original vor, Foto-Scan in der Akte.)
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## Hinweis Frau Hohenstaufen
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Herr Hentschel hat ausdrücklich gesagt, er werde nicht als Sachverständiger im Verfahren auftreten, weil er die Tischlerei Braun & Sohn aus dem Innungsumfeld persönlich kenne. Er sei aber bereit, als Zeuge zu den drei Beobachtungen auszusagen, sofern das Gericht ihn lade. Adresse und Telefon liegen vor.
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## Weitere Beobachtungen aus dem Gespräch (Notiz Frau Hohenstaufen)
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- Herr Hentschel hat erwähnt, dass bei seiner eigenen Werkstatt jeder Tisch vor Auslieferung auf einer Granitplatte auf Standfestigkeit geprüft wird. Bei Braun & Sohn sei ihm das in der Vergangenheit "nicht aufgefallen".
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- Er habe selbst einmal vor Jahren mit Karl Braun zusammengearbeitet (eine Innungsfeier). Der Sohn Matthias sei "die ruhigere Generation".
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- Er hat geraten, die Mahnung der Tischlerei nicht zu ignorieren und schriftlich zu antworten, damit kein Mahnbescheid herausgeht, ohne dass dokumentiert ist, dass die Forderung bestritten wird.
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## Anhang: Foto der Notiz
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Foto IMG_0531.jpg, Auflösung 4032 × 3024 Pixel, aufgenommen am 19. Mai 2026, 19:11 Uhr, mit GPS-Marker Hildesheimer Straße 188 (in den Foto-Metadaten enthalten).
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# Foto-Inventar und Notiz Verbraucherzentrale
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## Foto- und Video-Inventar
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| Datei | Datum | Inhalt | Aufnahmegerät | EXIF GPS |
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| IMG_0421.jpg | 19.04.2026, 08:51 | Tischplatte von oben, helle Stellen sichtbar, Tageslicht | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0422.jpg | 19.04.2026, 08:52 | Detail aufgequollene Stelle links, Maßband daneben | iPhone 12 mini | ja |
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| VID_0423.mp4 | 19.04.2026, 08:55, 0:24 | Tasse auf Tischkante, Druck mit Finger, Tasse wackelt sichtbar | iPhone 12 mini | ja |
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| VID_0424.mp4 | 20.04.2026, 09:12, 0:18 | Tisch von der Fensterseite, leichter Druck, Wackeln | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0425.jpg | 20.04.2026, 09:13 | Detail Kantenrundung Fensterseite vs. Türseite | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0489.jpg | 21.04.2026, 17:22 | Wasserwaage auf dem Boden, Bodenebenheit | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0491.jpg | 21.04.2026, 17:23 | Wasserwaage auf der Tischplatte, Tischplatte uneben | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0530.jpg | 19.05.2026, 18:48 | Tisch insgesamt, Übersicht | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0531.jpg | 19.05.2026, 19:11 | Notiz Tischlermeister Hentschel | iPhone 12 mini | ja |
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| IMG_0532.jpg | 19.05.2026, 19:13 | Stahlkufe rechts hinten, Maßstab daneben, 3 mm zu kurz | iPhone 12 mini | ja |
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Alle Dateien liegen auf einem USB-Stick (Anlage K9) und zusätzlich in einem Cloud-Ordner (Zugriff per Link an das Gericht möglich).
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## Beschreibung der Detailfotos
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**IMG_0422 (aufgequollene Stelle links):** etwa 8 cm breit, 5 cm hoch, deutlich heller als das umgebende Holz, im Streiflicht leicht erhaben fühlbar (laut Frau Hohenstaufen ca. 0,5 mm). Maßband zeigt die Größenordnung.
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**IMG_0425 (Kantenrundung Vergleich):** linke Bildhälfte Fensterseite, sichtbar schärferer Übergang; rechte Bildhälfte Türseite, weicher gerundet. Lichtfarbe Tageslicht durch das Küchenfenster.
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**IMG_0489/0491 (Wasserwaage):** Boden: Wasserblase mittig zwischen den Marken (eben). Tischplatte an gleicher Stelle: Wasserblase deutlich nach rechts versetzt (Neigung sichtbar).
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**IMG_0532 (Stahlkufe):** Maßstab zeigt Bodenfreiheit der Kufenunterkante. Drei der vier Kufen berühren den Boden gleichmäßig. Die hintere rechte Kufe steht etwa 3 mm hoch. Wenn man auf die diagonal gegenüberliegende Ecke drückt, kippt der Tisch sichtbar in diese Richtung.
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## Notiz Telefongespräch Verbraucherzentrale Niedersachsen, 22. Mai 2026
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Frau Hohenstaufen hat am 22. Mai 2026 die Hotline der Verbraucherzentrale Niedersachsen angerufen und um eine telefonische Ersteinschätzung gebeten. Beratungstermin in der Beratungsstelle Hannover-Mitte wurde für den 4. Juni 2026, 10:30 Uhr, vereinbart. Kostenpunkt: 20 EUR Erstberatungsgebühr.
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Telefonische Vorabhinweise (kein Rechtsrat, nur Information laut Beraterin "M.S."):
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- Bei Mängeln greift kein vertraglicher Ausschluss des Rücktritts. Ein in AGB stehender Ausschluss der Rücknahme ist bei Mängeln in der Regel unwirksam.
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- Die Nacherfüllung muss durch den Verkäufer angeboten werden. Wer das verweigert, riskiert Rücktritt.
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- "Schmerzensgeld" für Ärger ist im Kaufrecht praktisch nie durchsetzbar.
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- Schaden für den Ersatztisch könnte als sogenannter Verzögerungs- oder Verzugsschaden in Frage kommen, ist aber von der Begründung abhängig.
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- Bei Streitwerten bis 5.000 EUR sei das Amtsgericht zuständig. Anwaltszwang besteht dort nicht.
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- Bei Inkasso unbedingt schriftlich der Forderung widersprechen.
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Die Beraterin hat den schriftlichen Termin nochmals empfohlen, weil "die Klage ohne Anwalt zwar geht, aber typische Anfängerfehler oft Geld kosten".
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## Telefonnotiz Frau Hohenstaufen nach dem Gespräch
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> Soll ich vor der Klage nochmal eine Schlichtungsstelle anrufen? Die Beraterin hat das nicht erwähnt. Handwerkskammer? Innung? Ich frage am 4. Juni nochmal nach.
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## Weitere Belege
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- Quittung Baumarkt-Tisch vom 5. Mai 2026, OBI Hannover-Linden, Kassenzettel BON-2026-04413, Betrag 89,00 EUR.
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- Beleg Verbraucherzentrale-Terminbuchung (E-Mail-Bestätigung).
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+79
@@ -0,0 +1,79 @@
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# Internet-Recherche Frau Hohenstaufen (typische Selbstvertreter-Verwirrung)
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Frau Hohenstaufen hat zwischen 14. Mai und 26. Mai 2026 selbst recherchiert. Die Notizen liegen handschriftlich auf einem A5-Block und teilweise als Screenshots vor. Die Recherche enthält bewusst widersprüchliche oder irreführende Treffer — das Plugin soll sie als solche erkennen und einordnen.
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## Treffer und persönliche Notizen
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**1. Ratgeber-Portal (Werbeseite einer Anwaltskanzlei in Frankfurt)**
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> "Verbraucher haben bei Möbelkauf grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht."
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Notiz: Klingt gut, aber gilt das auch bei Maßmöbeln? Auf einer anderen Seite steht das genau anders herum.
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**2. Verbraucherportal**
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> "Bei Verträgen über nach Kundenspezifikation angefertigte Waren besteht kein Widerrufsrecht."
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Notiz: Also doch kein Widerruf. Aber Mängel sind nicht das gleiche wie Widerruf, oder?
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**3. Forum-Beitrag**
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> "Du musst dem Verkäufer immer drei Nachbesserungsversuche zugestehen, sonst klappt der Rücktritt nicht."
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Notiz: Drei? Die AGB sagen zwei. Mein Buch sagt zwei. Was stimmt?
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**4. Wikipedia-Artikel (Nacherfüllung)**
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> "Im Kaufrecht sind dem Verkäufer in der Regel zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen, bevor der Käufer zurücktreten kann; in begründeten Fällen kann auch eine einmalige Verweigerung der Nacherfüllung den Rücktritt rechtfertigen."
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Notiz: Klingt nach Werkvertrag, nicht Kauf — bei Tisch nach Maß ist es Werkvertrag, oder? Frage ans Plugin.
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**5. Ratgeberbuch der Mutter, Auflage 2007**
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> "Bei einem mangelhaften Tisch ist Schadensersatz statt Leistung zu fordern. Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, spätestens binnen sieben Tagen."
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Notiz: Sieben Tage steht auch in den AGB der Tischlerei. Steht das wirklich noch im Gesetz? Habe ich am 18./19./20. April gerügt — das wären 0/1/2 Tage. Reicht das?
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**6. Google-Treffer "Mahnbescheid abwenden"**
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> "Widersprechen Sie der Mahnung schriftlich, sonst kann der Verkäufer einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, gegen den Sie nur 14 Tage Widerspruchsfrist haben."
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Notiz: Habe noch nicht schriftlich widersprochen. Muss ich dringend tun. Entwurfsbrief ist vorbereitet.
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**7. Werbung einer Online-Klagevorlage**
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> "Erstellen Sie Ihre Klage in fünf Minuten. Nur 39,99 EUR."
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Notiz: Skepsis. Lieber mit Plugin und Verbraucherzentrale arbeiten.
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**8. Beitrag eines Sozialverbands**
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> "Bei einem Streit über 600 EUR oder weniger ist das Amtsgericht in einem vereinfachten Verfahren tätig. Die Verhandlung kann auch ohne mündlichen Termin erfolgen."
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Notiz: § 495a ZPO laut Buch. Streit ist aber zwischen 620 EUR und 1.621 EUR, also möglicherweise über 600 EUR.
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**9. Beitrag eines Versicherungsportals**
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> "Rechtsschutzversicherung kostet im Schnitt 25 EUR im Monat — und übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten."
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Notiz: Habe keine. Zu spät jetzt. Vielleicht für die Zukunft.
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**10. PKH-Rechner**
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> "Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein."
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Notiz: Schwierig bei freiberuflichem Einkommen. Letzte zwölf Monate gemittelt: 2.040 EUR brutto, davon abzüglich Krankenversicherung und Steuer etwa 1.380 EUR netto. Miete 720 EUR. Möglicherweise Anspruch auf PKH, möglicherweise mit Ratenanordnung.
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## Eigene Fragen, die sich aus der Recherche ergeben
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- Ist das ein Kauf oder ein Werkvertrag?
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- Welche Frist gilt für die Rüge — sieben Tage AGB oder gesetzliche Frist?
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- Sind zwei oder drei Nachbesserungsversuche nötig, oder reicht eine ernsthafte Verweigerung?
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- Was bedeutet "Schadensersatz statt Leistung" konkret im Antrag?
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- Ist § 495a ZPO sinnvoll oder eher hinderlich (z.B. weil keine mündliche Verhandlung)?
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- Wie verhindere ich den Mahnbescheid der Gegenseite am sichersten?
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- Wann lohnt sich PKH-Antrag, wann wäre er nur Mehrarbeit?
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## Notiz für Plugin
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> "Bitte sortiere die Treffer nach 'stimmt aktuell', 'stimmt teilweise', 'stimmt nicht', und sag mir nach Möglichkeit, welche Norm jeweils einschlägig ist."
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# Testakte Selbstvertreter Amtsgericht — Küchentisch Kaufpreis
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Fiktive kleine Testakte für das Plugin `selbstvertreter-amtsgericht`.
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Fiktive Testakte für das Plugin `selbstvertreter-amtsgericht`. Mittlerer Schwierigkeitsgrad, mehrschichtig: Werk- oder Kaufvertrag, AGB mit unwirksamen Klauseln, Selbstvertreter-Klageentwurf mit typischen Schwächen, privat eingeholte Voreinschätzung eines Tischlermeisters, PKH-Frage, Mahn-Bescheid-Gefahr und Internet-Rechercheverwirrung.
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## Kurzbild
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Mara Hohenstaufen aus Hannover hat bei der Tischlerei Braun & Sohn GbR einen Küchentisch bestellt. Vereinbart waren 1.240 EUR, davon 620 EUR Anzahlung. Der Tisch wurde verspätet geliefert, wackelt sichtbar und hat an der Tischplatte zwei aufgequollene Stellen. Die Tischlerei verweist auf "normales Arbeiten von Massivholz" und verlangt den Restkaufpreis. Frau Hohenstaufen will ohne Anwalt wissen, ob sie beim Amtsgericht selbst klagen kann, ob eine Klage über 620 EUR oder 1.240 EUR sinnvoll ist und wie sie Beweise und Antrag sauber formuliert.
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Mara Hohenstaufen, freiberufliche Übersetzerin aus Hannover, hat bei der Tischlerei Braun & Sohn GbR einen Küchentisch nach Maß bestellt. Vereinbart waren 1.240 EUR brutto, davon 620 EUR Anzahlung. Der Tisch wurde gut zweieinhalb Wochen verspätet geliefert, wackelt sichtbar (drei der vier Stahlkufen tragen, die vierte ist um etwa 3 mm zu kurz), hat zwei aufgequollene Stellen auf der Tischplatte und eine ungleichmäßige Kantenrundung. Die Tischlerei verweist auf "normales Arbeiten von Massivholz" und einen AGB-Ausschluss der Rücknahme bei Maßmöbeln, verlangt den Restkaufpreis und droht mit Inkasso. Frau Hohenstaufen hat per Messenger und per E-Mail Mangel angezeigt, eine Nachbesserungsfrist bis 12. Mai 2026 gesetzt, danach den Rücktritt erklärt. Ein befreundeter Tischlermeister hat den Tisch privat angesehen und drei nachweisbare Fertigungsfehler dokumentiert. Frau Hohenstaufen will ohne Anwalt klagen, hat einen Roh-Entwurf einer Klage gebaut und steht vor der Frage Hauptantrag/Hilfsantrag, Streitwert, Zug-um-Zug-Konstruktion, PKH, vereinfachtes Verfahren nach § 495a ZPO.
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## Lernziele
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- Anfänger-Workflow mit Zustellung, Ziel und Unterlagen starten.
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- Zuständigkeit Amtsgericht, Streitwert und § 495a ZPO prüfen.
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- Antrag und Tatsachenvortrag in einer einfachen Klage schärfen.
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- Beweise ordnen: Fotos, Messenger, Zeuge, Rechnung, Mängelanzeige.
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- Werkvertrag oder Kaufvertrag sauber einordnen.
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- Nacherfüllungsverlangen, Fristsetzung, Rücktritt sauber unterscheiden — und die typische Selbstvertreter-Vermischung erkennen.
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- AGB-Klauseln auf Wirksamkeit prüfen (Rücktrittsausschluss, Mängelrügefrist, Mahnpauschalen).
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- Klageantrag bestimmt formulieren: Hauptantrag, Hilfsantrag, Zug-um-Zug, negative Feststellung.
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- Streitwert berechnen (Rückzahlung Anzahlung, Schadenspositionen, negative Feststellung — nicht doppelt rechnen).
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- Beklagtenseite sauber bezeichnen (GbR und/oder Gesellschafter).
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- Beweise ordnen: Fotos, Videos, Messenger, Zeuge, privater Tischlermeister, AGB.
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- § 495a ZPO einordnen — Vorteile und Risiken.
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- Mahnbescheid-Gefahr abwenden, PKH-Antrag vorbereiten.
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- Sanity-Check vor Abgabe durchführen.
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## Schwierigkeiten in dieser Akte (zur Erkennung durch das Plugin)
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- AGB-Klauseln: Rüge binnen sieben Tagen, Ausschluss der Rücknahme bei Maßmöbeln, Mahnpauschale 12 EUR, Bearbeitungspauschale 35 EUR — welche sind unwirksam, welche sind in der konkreten Situation egal?
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- Lieferzettel mit handschriftlichem Mangelvermerk nur auf der Kundenkopie, nicht auf der Tischlerei-Kopie. Beweiswert?
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- Anzahlung 620 EUR, offene Restforderung 620 EUR — Saldo wäre null. Macht eine reine Leistungsklage Sinn, oder ist die negative Feststellungsklage notwendig?
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- Schadenspositionen: Baumarkt-Tisch 89 EUR (kausal?), 300 EUR Ärger (aussichtslos), Telefon- und Zeitaufwand (Aufwendungsersatz?).
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- Roh-Entwurf vermischt Haupt- und Hilfsanträge; das Plugin sollte sortieren und bestimmen.
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- Privat eingeholter Tischlermeister: kein Sachverständigengutachten, mögliche Zeugenstellung — Plugin sollte diese Abgrenzung herausarbeiten.
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- PKH bei freiberuflichem Einkommen.
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## Dateien
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| Datei | Inhalt |
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| `01_erstnotiz_mara_hohenstaufen.md` | laienhafte Erstnotiz mit Ziel, Kostenangst und unklaren Anträgen |
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| `02_angebot_rechnung_und_lieferzettel.md` | Angebot, Rechnungsauszug, Liefervermerk und Zahlungsstand |
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| `03_messenger_und_mahnung.md` | Chatverlauf, Mängelanzeige und Mahnung der Tischlerei |
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| `04_klageentwurf_amtsgericht_roh.md` | roher Klageentwurf mit typischen Selbstvertreter-Schwächen |
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| `05_fristscan_und_belege.csv` | kleine Beleg- und Fristenübersicht |
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| `01_erstnotiz_mara_hohenstaufen.md` | ausführliche Erstnotiz mit Vorgeschichte, Zielen und allen Unsicherheiten |
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| `02_angebot_rechnung_und_lieferzettel.md` | Angebot, AGB-Auszug Rückseite, E-Mail-Bestätigung, Bankbeleg, Lieferzettel beide Versionen, Rechnung, Lieferzusagen-E-Mail |
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| `03_messenger_und_mahnung.md` | vollständiger Messenger-Verlauf, parallele E-Mail-Korrespondenz, Mängelanzeigen, beide Mahnungen, Antwortbrief-Entwurf |
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| `04_klageentwurf_amtsgericht_roh.md` | roher Klageentwurf mit typischen Selbstvertreter-Schwächen und einem langen Fragenkatalog |
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| `05_fristscan_und_belege.csv` | erweiterte Beleg- und Fristenübersicht mit 20 Einträgen |
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| `06_voreinschaetzung_tischlermeister.md` | privat eingeholte Notiz Tischlermeister Hentschel mit drei dokumentierten Fertigungsfehlern |
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| `07_foto_inventar_und_verbraucherzentrale.md` | Foto- und Video-Inventar mit Metadaten, Telefonnotiz Verbraucherzentrale, Beratungstermin |
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| `08_internet_recherche_klaegerin.md` | zehn widersprüchliche Internet-Treffer, die das Plugin sortieren und einordnen soll |
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## Empfohlener Pluginlauf
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1. `anfaenger-workflow-amtsgericht`
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2. `zulassungsgrenzen-check-amtsgericht`
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3. `klageschrift-antrag-bestimmt-formulieren`
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4. `beweismittel-vorab-sammeln-checkliste`
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5. `sanity-check-selbstvertretung-amtsgericht`
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3. AGB-Prüfung (über das Allgemein-Skill anstoßen)
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4. `klageschrift-antrag-bestimmt-formulieren`
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5. Streitwert-Berechnung und § 495a-Check
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6. `beweismittel-vorab-sammeln-checkliste`
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7. PKH-Vorbereitung
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8. `sanity-check-selbstvertretung-amtsgericht`
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Alle Namen, Beträge, Aktenzeichen und Adressen sind frei erfunden.
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# Ausgangsbescheid Jobcenter Leipzig-Mitte
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# Bürgergeldbescheid Jobcenter Leipzig-Mitte (vollständig)
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**Jobcenter Leipzig-Mitte**
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**Jobcenter Leipzig-Mitte**
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Rosa-Luxemburg-Straße 21, 04103 Leipzig
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Telefon 0341 91200, Telefax 0341 9120499
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Geschäftszeichen: 72204BG008417 / SB Schaller
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**Bescheid vom 18. April 2026**
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**BG-Nummer:** 72204BG008417
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**Betroffene Person:** Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig
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**Bedarfsgemeinschaft:** Alma Reuter und Sohn Jonas Reuter, geboren 2014
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**Bescheid vom 18. April 2026**
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Zustellung: einfacher Brief (kein Postzustellungsurkunde)
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## Entscheidung
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**Adressatin:** Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig
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**Bedarfsgemeinschaft (BG):** Alma Reuter (Antragstellerin, geboren 09.06.1986) und Jonas Reuter (Sohn, geboren 14.03.2014)
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**Sachbearbeitung:** Frau S. Schaller, Team 12
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Die beantragte Übernahme der Heizkostennachzahlung aus der Abrechnung der Hausverwaltung Klingspor vom 9. April 2026 in Höhe von 812,44 EUR wird abgelehnt.
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Ab dem 1. Juni 2026 werden Kosten der Unterkunft und Heizung nur noch in Höhe von 612,00 EUR monatlich berücksichtigt. Die bisher berücksichtigten 690,00 EUR monatlich werden als unangemessen bewertet.
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## Verfügender Teil
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**1. Die mit Schreiben vom 14. April 2026 beantragte Übernahme der Heizkostennachzahlung der Hausverwaltung Klingspor GmbH vom 9. April 2026 in Höhe von 812,44 EUR wird abgelehnt.**
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**2. Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) werden ab dem 1. Juni 2026 bis auf weiteres in Höhe von monatlich 612,00 EUR berücksichtigt.**
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**3. Die Frist zur Senkung der Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II wird auf sechs Monate festgesetzt, beginnend mit Zugang dieses Bescheids. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.**
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**4. Die bisherigen Leistungen werden im Übrigen unverändert weitergewährt.**
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## Berechnung der Bedarfe ab Juni 2026 (Auszug)
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| Position | Betrag |
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| Regelbedarf Alma Reuter (RBS 1) | 563,00 EUR |
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| Regelbedarf Jonas Reuter (RBS 4, 6-13 Jahre) | 390,00 EUR |
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| Mehrbedarf Alleinerziehende (12 %) | 67,56 EUR |
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| KdUH bisher | 690,00 EUR |
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| **KdUH neu ab 01.06.2026** | **612,00 EUR** |
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| anrechenbares Einkommen (Kindergeld) | -255,00 EUR |
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| anrechenbares Einkommen (Unterhaltsvorschuss) | -298,00 EUR |
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| **Gesamtanspruch ab Juni 2026** | **1.079,56 EUR** |
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Zuvor: 1.157,56 EUR. Differenz: -78,00 EUR.
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## Begründung
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Die Heizkostennachzahlung ist nach hiesiger Auffassung nicht angemessen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist ein sparsamer Verbrauch zu erwarten. Die vorgelegte Abrechnung enthält keine nachvollziehbare Erläuterung zu den gestiegenen Kosten.
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Die Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR ist nach hiesiger Auffassung nicht angemessen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit 58,4 m² Wohnfläche ist ein sparsamer Verbrauch zu erwarten. Die vorgelegte Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung Klingspor GmbH enthält keine nachvollziehbare Erläuterung zu den deutlich gestiegenen Kosten. Eine Zusicherung oder vorherige Zustimmung des Jobcenters zur Übernahme höherer Heizkosten liegt nicht vor (§ 22 Abs. 4 SGB II).
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Eine Zusicherung oder vorherige Zustimmung zur Übernahme höherer Heizkosten liegt nicht vor.
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Die berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung übersteigen die angemessenen Werte des Konzepts der Stadt Leipzig zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen 2025/2026 (KdU-Konzept Leipzig, Fortschreibung 2025). Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind danach 612,00 EUR brutto-kalt zuzüglich Heizung in angemessener Höhe nach bundesdurchschnittlichen Heizkostenwerten zu berücksichtigen.
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Die Antragstellerin wurde mit Schreiben vom 12. Januar 2026 auf die Möglichkeit der Senkung der Unterkunftskosten hingewiesen (Kostensenkungsaufforderung). Eine Reaktion erfolgte nicht.
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## Rechtsbehelfsbelehrung
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Jobcenter Leipzig-Mitte einzulegen.
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, elektronisch (qualifiziert elektronisch signiert oder über das besondere elektronische Behördenpostfach) oder zur Niederschrift beim Jobcenter Leipzig-Mitte einzulegen.
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Wird der Widerspruch postalisch eingelegt, ist die Adresse: Jobcenter Leipzig-Mitte, Postfach 10 01 12, 04001 Leipzig.
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Die Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt (§ 37 Abs. 2 SGB X), sofern nicht ein späterer Zugang nachgewiesen wird.
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## Hinweis Jobcenter
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Eine Klage gegen einen Bescheid hat aufschiebende Wirkung nicht in jedem Fall. Auch der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Absenkung der KdUH ab Juni 2026.
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## Anlage: Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026 (Verweis)
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Mit Schreiben vom 12. Januar 2026 sind Sie auf die Möglichkeit der Kostensenkung hingewiesen worden. Hinweise zur Wohnungssuche, zum Mietspiegel Leipzig und zur Beantragung von Umzugskosten sind dort beigefügt.
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(Anmerkung Frau Reuter: dieses Schreiben hat sie nie erhalten oder erinnert sich nicht — sie hat den Bescheid vom 18. April 2026 als ersten Hinweis empfunden. Sie hat im Januar 2026 längere Zeit ihren Vater im Krankenhaus begleitet.)
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## Notiz Frau Reuter
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Brief lag am 22. April 2026 im Briefkasten. Ich habe den Umschlag nicht aufgehoben. Ich habe am 25. April 2026 per Fax Widerspruch eingelegt. Faxbericht liegt vor.
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> Brief lag am 22. April 2026 im Briefkasten, kein Stempel auf dem Umschlag, Umschlag entsorgt. Habe am 25. April 2026 per Fax Widerspruch eingelegt — Faxbericht "OK" liegt vor. Eine Bestätigung des Eingangs durch das Jobcenter habe ich nicht bekommen, nur den Widerspruchsbescheid am 23. Mai 2026.
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> Die "Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar" kenne ich nicht. Ich war von 4. bis 18. Januar bei meinem Vater in Halle, der nach einem Schlaganfall im Krankenhaus war. Wenn der Brief in dieser Zeit kam, hat ihn die Nachbarin nicht weitergeleitet — sie hat aber sonst alles gesammelt.
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## Berechnungsblatt für Heizkostenangemessenheit (Auszug aus Bescheid)
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Vom Jobcenter zugrunde gelegt:
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| Position | Wert |
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| Bundesweiter Heizkostenspiegel 2024, Erdgas, mittlere Kosten | 17,30 EUR/m²/Jahr |
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| Wohnfläche Frau Reuter | 58,4 m² |
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| Angemessener Jahreswert | 1.010,32 EUR |
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| Tatsächlicher Jahreswert lt. Abrechnung | 2.492,44 EUR |
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| Differenz (nicht übernommen) | 1.482,12 EUR |
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Begründung Jobcenter: die Heizkostenabrechnung überschreitet den bundesweiten Heizkostenspiegel deutlich. Eine individuelle Begründung wurde von der Antragstellerin nicht beigebracht.
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Hinweis im Klein-Druck: "Bei besonderen Umständen (Wohnung im obersten Geschoss, schlechter Wärmedämmstandard, dringender medizinischer Bedarf) kann eine höhere Angemessenheitsgrenze in Betracht kommen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden."
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# Widerspruch und Widerspruchsbescheid
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# Widerspruch, Widerspruchsbescheid und parallele Korrespondenz
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## Widerspruch vom 25. April 2026
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**Per Fax an Jobcenter Leipzig-Mitte, 0341 9120499**
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Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig
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BG-Nummer 72204BG008417
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 18. April 2026 ein.
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hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 18. April 2026 ein. Der Bescheid ist mir am 22. April 2026 zugegangen.
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Die Heizkostennachzahlung ist echt und betrifft unsere Wohnung. Ich konnte die Kosten nicht vermeiden. Die Vorauszahlungen waren zu niedrig, und ich habe im Winter wegen meines Sohnes nicht weniger heizen können. Die Wohnung ist schlecht gedämmt. Ich bitte um Übernahme der Nachzahlung und darum, die Kürzung ab Juni 2026 zurückzunehmen.
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Begründung:
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Mit freundlichen Grüßen
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Die Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR ist echt. Die Wohnung ist eine Altbauwohnung im 3. OG, Baujahr 1908, mit Einfachverglasung in der Küche und einer kaputten Fensterdichtung im Wohnzimmer, die im Januar 2026 von der Hausverwaltung erstmals besichtigt wurde, aber bis heute nicht repariert ist. Mein Sohn Jonas (12) hat Asthma. Sein Kinderarzt rät zu mindestens 20 °C Raumtemperatur. Ich konnte die Heizung daher nicht weiter reduzieren. Die Vorauszahlungen von 140 EUR im Monat hatte die Hausverwaltung im Jahr 2024 selbst festgesetzt; eine Erhöhung wurde mir nicht angeboten.
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Ich habe den Bescheid über die Heizkostennachzahlung bei der Hausverwaltung am 14. April 2026 vorgelegt und um Übernahme gebeten. Die Hausverwaltung hat erklärt, dass die Stadtwerke Leipzig die Wärmepreise zum 1. Oktober 2025 stark erhöht haben.
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Die geplante Absenkung der berücksichtigten Unterkunftskosten ab Juni 2026 um 78 EUR monatlich kann ich nicht ausgleichen. Mein Vermieter erlaubt keine Senkung der Kaltmiete. Eine neue Wohnung in Leipzig zu den im Bescheid genannten Werten ist nicht zu finden. Ein Wohnungswechsel mit einem schulpflichtigen Kind und einem laufenden Schulwechselverbot der Schule ist nicht realistisch.
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Eine Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026 habe ich nicht erhalten. Ich war in dieser Zeit bei meinem im Krankenhaus liegenden Vater in Halle.
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Ich beantrage:
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1. Übernahme der Heizkostennachzahlung in voller Höhe.
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2. Rücknahme der Absenkung der KdUH ab Juni 2026.
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3. Hilfsweise: Verlängerung der Kostensenkungsfrist um sechs Monate.
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Beigefügt: Heizkostenabrechnung, Mietvertrag-Auszug, Attest Jonas Reuter, Bescheinigung Schule Jonas, Foto Fensterdichtung Wohnzimmer.
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Mit freundlichen Grüßen
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Alma Reuter
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**Fax-Sendebericht:** 25. April 2026, 18:42 Uhr, Ergebnis OK.
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**Fax-Sendebericht (Anlage):** Faxnummer 0341 9120499, Datum 25. April 2026, 18:42 Uhr, Seiten 7, Ergebnis OK, Faxgerät: Brother MFC-J5340DW im Bürgerbüro Lindenau (Kopie der Rechnung 1,50 EUR).
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## Telefonnotiz Frau Reuter vom 4. Mai 2026
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Anruf beim Jobcenter, Hotline 0341 91200. Nach 22 Minuten Wartezeit verbunden mit "Frau Niedlich". Frau Niedlich konnte den Widerspruch im System nicht finden ("ist möglicherweise noch in der Posteingangsbearbeitung, dauert manchmal drei bis vier Wochen"). Bitte um Geduld. Auf Nachfrage Aktenzeichen: 72204BG008417/W-2026-0142.
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## Telefonnotiz Frau Reuter vom 12. Mai 2026
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Erneuter Anruf, diesmal direkt bei Team 12. Sachbearbeiterin Frau Schaller nicht erreichbar. Vertretung "Herr Eckhoff" sagt, der Widerspruch sei eingegangen und werde "demnächst" beschieden. Eine Eingangsbestätigung sei nicht vorgesehen, da das Jobcenter "personell knapp" sei.
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## Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2026
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Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
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**Jobcenter Leipzig-Mitte**
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Geschäftszeichen: 72204BG008417 / W-2026-0142
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Die Unterkunftskosten sind nur im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die geltend gemachte Heizkostennachforderung überschreitet den aus Sicht des Jobcenters angemessenen Verbrauch. Die Widerspruchsführerin hat nicht ausreichend dargelegt, weshalb der Verbrauch unabweisbar war. Die pauschale Berufung auf schlechte Dämmung genügt nicht.
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Im Widerspruchsverfahren der Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig, gegen den Bescheid vom 18. April 2026 ergeht folgender
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Die Absenkung der berücksichtigten Kosten der Unterkunft und Heizung ab Juni 2026 bleibt bestehen. Auf die bereits erteilten Hinweise zur Kostensenkung wird Bezug genommen.
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**Widerspruchsbescheid:**
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## Rechtsbehelfsbelehrung
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Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden nicht erstattet.
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Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Sozialgericht Leipzig erhoben werden. Die Klage kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
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**Begründung:**
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Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.
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Die Unterkunftskosten und Heizkosten sind nach § 22 SGB II nur in angemessener Höhe zu übernehmen. Die geltend gemachte Heizkostennachforderung in Höhe von 812,44 EUR überschreitet den aus Sicht des Jobcenters angemessenen Verbrauch nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel deutlich. Die Widerspruchsführerin hat nicht ausreichend dargelegt, weshalb der überdurchschnittliche Verbrauch unabweisbar war. Die pauschale Berufung auf schlechte Dämmung und kindliches Asthma ohne entsprechende fachärztliche Begründung mit konkreter Mindesttemperaturangabe und mit Bezug auf den konkreten Heizverbrauch genügt nicht den Anforderungen der Rechtsprechung.
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Die Absenkung der berücksichtigten Kosten der Unterkunft und Heizung ab Juni 2026 entspricht den Vorgaben des KdU-Konzepts der Stadt Leipzig in der Fassung 2025. Auf die bereits erteilten Hinweise zur Kostensenkung wird Bezug genommen.
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Der Vortrag, die Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026 sei nicht zugegangen, ist nicht glaubhaft. Die Behörde ist berechtigt, die Zugangsfiktion gemäß § 37 Abs. 2 SGB X in Anspruch zu nehmen. Eine Krankenhausbegleitung führt nicht zum Untergang der Zustellfiktion.
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Der Hilfsantrag auf Verlängerung der Kostensenkungsfrist ist mangels nachvollziehbarer Gründe abzulehnen.
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**Rechtsbehelfsbelehrung:**
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Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Sozialgericht Leipzig, Berliner Straße 16, 04105 Leipzig, erhoben werden. Die Klage kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
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Mit Klage kann gemäß § 86b SGG zugleich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
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gez. Schaller, Sachbearbeiterin
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Jobcenter Leipzig-Mitte
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## Zustellnotiz Frau Reuter
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Der Widerspruchsbescheid lag am Samstag, 23. Mai 2026, im Briefkasten. Auf dem Umschlag steht als Aufgabe zur Post der 20. Mai 2026. Ich habe den Umschlag diesmal fotografiert und aufgehoben.
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Der Widerspruchsbescheid lag am Samstag, 23. Mai 2026, im Briefkasten. Auf dem Umschlag steht als Aufgabe zur Post der 20. Mai 2026 (Posteingangsstempel der Postfiliale Lindenau, mit Datum lesbar). Sie hat den Umschlag diesmal fotografiert und aufgehoben.
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## Notiz Sozialverband Telefonberatung 26. Mai 2026
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Sozialverband VdK Sachsen, Kreisverband Leipzig, Hotline. Beraterin "Frau Stelter".
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- Klage muss bis spätestens 23. Juni 2026 beim Sozialgericht Leipzig eingehen (Zugang 23.05.2026 + 1 Monat).
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- Eilantrag nach § 86b Abs. 2 SGG ist möglich und sinnvoll, sobald die Vermieterin tatsächlich kündigt oder eine konkrete Notlage entsteht.
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- Sozialgerichtsverfahren ist für Versicherte und Leistungsbezieher kostenfrei (§ 183 SGG). Anwaltszwang besteht nicht.
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- VdK-Mitgliedschaft (8 EUR/Monat) eröffnet kostenlose Rechtsvertretung — Termin in Beratungsstelle Plagwitz möglich, frühestens 18. Juni 2026.
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- Empfehlung: bis dahin Klage selbst einreichen, Eilantrag prüfen.
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## Entwurfsbrief an die Hausverwaltung vom 26. Mai 2026 (Antwort auf Mahnung)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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ich habe die Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR bei meinem Jobcenter zur Übernahme beantragt. Das Jobcenter hat die Übernahme abgelehnt; ich habe Widerspruch eingelegt und werde voraussichtlich Klage und Eilantrag beim Sozialgericht Leipzig einreichen. Ich bitte um Geduld bis Mitte Juli 2026 und biete an, ab Juli 2026 Raten von 40 EUR monatlich zu leisten, bis das Sozialgerichtsverfahren entschieden ist.
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Mit freundlichen Grüßen
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Alma Reuter
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+101
-22
@@ -2,44 +2,123 @@
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## Mietvertrag-Auszug
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Wohnung: Lindenauer Markt 12, 3. OG links, 04177 Leipzig
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Mietbeginn: 1. August 2021
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Wohnfläche: 58,4 m²
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Kaltmiete: 445,00 EUR
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Betriebskostenvorauszahlung: 105,00 EUR
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Heizkostenvorauszahlung: 140,00 EUR
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Gesamtmiete seit Januar 2026: 690,00 EUR
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**Vermieter:** Hausverwaltung Klingspor GmbH, Karl-Heine-Straße 47, 04229 Leipzig
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**Eigentümer:** Erbengemeinschaft Klingspor (vertreten durch Heribert Klingspor)
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**Wohnung:** Lindenauer Markt 12, 3. OG links, 04177 Leipzig
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**Mietbeginn:** 1. August 2021
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**Mietvertrag:** unbefristet, mit gesetzlicher Kündigungsfrist
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**Wohnfläche:** 58,4 m²
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## Heizkostenabrechnung vom 9. April 2026
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| Position | Betrag (ab 01.01.2026) |
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| Kaltmiete | 445,00 EUR |
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| Betriebskostenvorauszahlung | 105,00 EUR |
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| Heizkostenvorauszahlung | 140,00 EUR |
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| **Gesamtmiete** | **690,00 EUR** |
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Hausverwaltung Klingspor GmbH
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Klausel zur Anpassung der Heizkostenvorauszahlung: "Die Vorauszahlungen werden jährlich nach Abrechnung angepasst." (§ 3 Abs. 4 des Mietvertrags). Eine Anpassung für 2026 ist bisher nicht erfolgt.
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Im Mietvertrag steht außerdem unter "Beschaffenheit":
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> "Die Wohnung verfügt über eine Gaszentralheizung mit Etagenthermostat. Fenster: Doppelglas im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche; Einfachglas in Bad und Küche-Nebenraum."
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Hinweis Frau Reuter: das Küchenfenster ist tatsächlich Einfachglas, das Wohnzimmerfenster hat seit Januar 2026 eine sichtbar gerissene Dichtung an der unteren Schiene.
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## Heizkostenabrechnung vom 9. April 2026 (vollständig)
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**Hausverwaltung Klingspor GmbH**
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Abrechnungszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
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Wohneinheit: Lindenauer Markt 12, 3. OG links
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### Gesamtkosten Liegenschaft
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| Position | Betrag |
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| --- | ---: |
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| Heiz- und Warmwasserkosten laut Abrechnung | 2.492,44 EUR |
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| geleistete Vorauszahlungen | -1.680,00 EUR |
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| Nachzahlung | 812,44 EUR |
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| Erdgas (Stadtwerke Leipzig) | 18.412,80 EUR |
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| Wartung Heizungsanlage (Wartungsvertrag Wendler & Co.) | 612,00 EUR |
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| Schornsteinfeger (Bezirksschornsteinfeger Klein) | 184,40 EUR |
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| Mess- und Abrechnungsdienst Brunata-Metrona | 489,70 EUR |
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| Strom für Heizungsanlage | 322,00 EUR |
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| Versicherung Heizungsanlage (anteilig) | 78,20 EUR |
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| **Gesamt** | **20.099,10 EUR** |
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### Verteilerschlüssel
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- 30 % nach Wohnfläche
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- 70 % nach Verbrauch (Heizkostenverteiler an Heizkörpern)
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### Anteil Wohneinheit Reuter
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Wohnfläche-Anteil: 58,4 m² von 482,3 m² Liegenschaft = 12,11 %
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Verbrauchsanteil: nach Heizkostenverteilern 14,82 % der erfassten Einheiten
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| Position | Berechnung | Betrag |
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| --- | --- | ---: |
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| Grundanteil (30 %, nach Fläche) | 20.099,10 × 0,30 × 0,1211 | 730,40 EUR |
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| Verbrauchsanteil (70 %, nach HKV) | 20.099,10 × 0,70 × 0,1482 | 2.084,55 EUR |
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| **Anteil Reuter brutto** | | **2.814,95 EUR** |
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| abzüglich Warmwasseranteil getrennt | | -322,51 EUR |
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| **Heiz- und Warmwasserkosten 2025** | | **2.492,44 EUR** |
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| geleistete Vorauszahlungen (12 × 140 EUR) | | -1.680,00 EUR |
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| **Nachzahlung** | | **812,44 EUR** |
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Fällig bis 10. Juni 2026.
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## Mahnung der Hausverwaltung vom 26. Mai 2026
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Hinweis: Vorjahresnachzahlung 2024 lag bei 162,80 EUR. Der Vorjahresverbrauch war ähnlich, aber der Erdgaspreis lag bei 7,84 ct/kWh. Im Abrechnungszeitraum 2025 lag der Durchschnittspreis bei 12,17 ct/kWh — eine Steigerung von rund 55 %.
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## Erste Mahnung der Hausverwaltung vom 26. Mai 2026
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Sehr geehrte Frau Reuter,
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wir erinnern an die zum 10. Juni 2026 fällige Heizkostennachzahlung. Bitte teilen Sie uns bis zum 3. Juni 2026 mit, ob die Zahlung vollständig eingeht oder ob eine Ratenzahlung benötigt wird. Ohne Rückmeldung werden wir den Vorgang an die Eigentümervertretung geben.
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wir erinnern an die zum 10. Juni 2026 fällige Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR. Bitte teilen Sie uns bis zum 3. Juni 2026 mit, ob die Zahlung vollständig eingeht oder ob eine Ratenzahlung benötigt wird. Ohne Rückmeldung werden wir den Vorgang an die Eigentümervertretung geben und gegebenenfalls Mahngebühren in Rechnung stellen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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Klingspor GmbH
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## Kontonotiz Frau Reuter
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## Zweite Mahnung der Hausverwaltung vom 4. Juni 2026 (vor-eingegangen — Datum noch nicht erreicht, aber Brief liegt mit Zukunftsdatum vor wegen Datumsfehler der Verwaltung)
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Kontostand am 27. Mai 2026: 118,32 EUR.
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Regelbedarf und Kindergeld kommen Anfang Juni. Nach Miete, Strom und Monatskarte bleiben ungefähr 246 EUR. Eine Zahlung von 812,44 EUR ist nicht möglich. Raten von 30 EUR wären vielleicht möglich, aber die Hausverwaltung hat noch nicht zugestimmt.
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Sehr geehrte Frau Reuter,
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## Belege zur Wohnung
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Sie haben auf unsere Mahnung nicht reagiert. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden kann. Die Eigentümerin behält sich diese Maßnahme ausdrücklich vor, sollte die offene Forderung nicht bis spätestens 30. Juni 2026 ausgeglichen sein.
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- Foto Schimmelstelle Fensterlaibung Kinderzimmer, Januar 2026.
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- E-Mail an Hausverwaltung vom 8. Februar 2026 wegen kalter Außenwand.
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Mit freundlichen Grüßen
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Klingspor GmbH
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Hinweis Frau Reuter: dieses zweite Schreiben trägt das Datum 4. Juni 2026, ist aber am 28. Mai 2026 im Briefkasten gewesen — entweder Versehen oder Druckfehler. Brief und Umschlag liegen vor.
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## Kontoauszug Sparkasse Leipzig, 27. Mai 2026
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Kontostand: 118,32 EUR. Letzte Buchungen:
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| Datum | Vorgang | Betrag |
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| 24.05.2026 | Tankstelle Aral Lindenau | -34,80 EUR |
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| 23.05.2026 | LVB Monatskarte ABO | -69,80 EUR |
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| 22.05.2026 | Lebensmittel Rewe | -48,11 EUR |
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| 20.05.2026 | Sparkasse Kontoführung | -3,90 EUR |
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| 15.05.2026 | Lebensmittel Konsum | -52,40 EUR |
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| 01.05.2026 | Bürgergeld Jobcenter | +1.157,56 EUR |
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| 30.04.2026 | Kindergeld Familienkasse | +255,00 EUR |
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| 30.04.2026 | Unterhaltsvorschuss | +298,00 EUR |
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| 28.04.2026 | Miete Klingspor GmbH | -690,00 EUR |
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Frau Reuter rechnet vor:
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- Eingänge Anfang Juni: 1.079,56 EUR (neuer Bürgergeldsatz) + 255 EUR + 298 EUR = 1.632,56 EUR.
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- Abgänge Juni: Miete 690 EUR, Strom 78 EUR, Monatskarte 69,80 EUR, Lebensmittel ca. 380 EUR, Telefon 24,99 EUR. Verbleibend ca. 389 EUR für Drogerie, Kinderkleidung, Klassenfahrt-Anzahlung (130 EUR Ende Juni fällig), Geburtstagsgeschenk Jonas.
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- Eine Zahlung von 812,44 EUR ist nicht möglich. Raten von 40 EUR wären knapp möglich, aber die Hausverwaltung hat darauf noch nicht reagiert.
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## Belege zur Wohnung und zum Heizverhalten
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- Foto Schimmelstelle Fensterlaibung Kinderzimmer, Januar 2026 (IMG_LR_0112.jpg).
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- Foto Fensterdichtung Wohnzimmer mit Riss, Februar 2026 (IMG_LR_0233.jpg).
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- E-Mail an Hausverwaltung vom 8. Februar 2026 wegen kalter Außenwand, Bitte um Reparatur.
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- Antwort Hausverwaltung vom 13. Februar 2026: "Wir prüfen im Frühjahr."
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- Schulbescheinigung Jonas Reuter.
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- E-Mail Mahnung Frau Reuter an Hausverwaltung vom 28. April 2026 zur Fensterdichtung — bisher keine Reaktion.
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- Schulbescheinigung Jonas Reuter, Grundschule Lindenau (für Schulwegnachweis).
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- Berechnung Heizverbrauch pro m²: 2.492,44 EUR / 58,4 m² = 42,68 EUR/m²/Jahr (deutlich über Bundesschnitt 17,30 EUR).
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- Jonas Reuter, Anlage Attest siehe separate Datei.
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## Notiz Frau Reuter zum Heizverhalten
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> Im Wohnzimmer war es im Januar morgens 16 °C, obwohl die Heizung auf Stufe 4 lief. Ich habe ein Foto vom Raumthermometer (IMG_LR_0156.jpg). Tagsüber war Jonas oft im Wohnzimmer wegen Hausaufgaben. Ich habe deshalb die Heizung nicht runtergedreht. Im Schlafzimmer haben wir nur abends geheizt.
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+53
-13
@@ -1,28 +1,68 @@
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# Roter Entwurf Eilantrag
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# Roher Entwurf Eilantrag (Selbstvertreter)
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Entwurf von Frau Reuter am 26./27. Mai 2026, abends, am Küchentisch geschrieben. Noch nicht eingereicht. Vorlagen aus zwei Internetportalen und einem Ratgeberheft des Sozialverbands VdK aus 2019. Schwächen bewusst stehen geblieben.
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**An das Sozialgericht Leipzig**
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Berliner Straße 16, 04105 Leipzig
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Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig
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gegen
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## Parteien
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**Antragstellerin:**
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Alma Reuter, Lindenauer Markt 12, 04177 Leipzig
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für sich und für die Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn Jonas Reuter, geboren 14.03.2014
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**Antragsgegner:**
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Jobcenter Leipzig-Mitte, Rosa-Luxemburg-Straße 21, 04103 Leipzig
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## Antrag
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## Antrag im Eilverfahren
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Ich beantrage, dass das Jobcenter sofort alles bezahlen muss, weil ich sonst große Probleme bekomme.
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## Begründung
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Genauer:
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Das Jobcenter hat die Heizkosten nicht übernommen. Das ist falsch. Ich habe Widerspruch gemacht, aber der wurde abgelehnt. Jetzt soll ich 812,44 EUR zahlen. Ich habe das Geld nicht. Ich habe ein Kind und kann nicht einfach umziehen oder nicht heizen. Die Wohnung ist kalt und schlecht gedämmt. Die Hausverwaltung macht Druck.
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1. Das Jobcenter soll die Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR übernehmen.
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2. Das Jobcenter soll die volle Miete von 690 EUR weiter berücksichtigen.
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3. Es soll schnell entschieden werden, weil sonst Kündigung droht.
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Außerdem soll ab Juni jeden Monat weniger Miete und Heizung berücksichtigt werden. Dann fehlen jeden Monat 78 EUR. Das kann ich nicht ausgleichen.
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## Antrag in der Hauptsache
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Ich möchte, dass das Gericht schnell entscheidet. Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Ich lege Bescheid, Widerspruchsbescheid, Heizkostenabrechnung und Kontoauszug bei.
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Gleichzeitig erhebe ich Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2026. Ich beantrage, dass das Sozialgericht den Bescheid vom 18. April 2026 in Form des Widerspruchsbescheides vom 19. Mai 2026 aufhebt und das Jobcenter verurteilt, die Heizkostennachzahlung in voller Höhe zu übernehmen und die Kosten der Unterkunft und Heizung in voller Höhe (690 EUR monatlich) weiter zu berücksichtigen.
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## Begründung Eilverfahren
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Das Jobcenter hat die Heizkosten nicht übernommen. Das ist aus meiner Sicht falsch. Ich habe Widerspruch eingelegt, aber der wurde abgelehnt. Jetzt soll ich 812,44 EUR zahlen, die ich nicht habe. Ich habe ein 12 Jahre altes Kind mit Asthma und kann weder umziehen noch im Winter weniger heizen. Die Wohnung ist Altbau und schlecht gedämmt; die Hausverwaltung hat eine Fensterdichtung trotz Meldung nicht repariert. Die Hausverwaltung macht Druck und droht mit Kündigung nach § 543 BGB. Mein Kontostand am 27. Mai 2026 ist 118,32 EUR. Eine Zahlung von 812 EUR ist unmöglich.
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Außerdem soll ab Juni 2026 jeden Monat 78 EUR weniger Miete und Heizung berücksichtigt werden. Damit fehlt mir jeden Monat 78 EUR, die ich aus dem Regelbedarf nehmen müsste. Das geht nicht ohne dass ich entweder weniger esse oder die Klassenfahrt von Jonas absagen muss.
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Ich möchte, dass das Gericht schnell entscheidet — am besten bis spätestens 10. Juni 2026, weil dann die Heizkostennachzahlung fällig ist und die Vermieterin sonst die Kündigung schreiben kann.
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Ich kann mir keinen Anwalt leisten und versuche es selbst. Der Sozialverband VdK kann mir frühestens ab 18. Juni 2026 helfen, das wäre zu spät.
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## Beweise und Anlagen
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Ich lege bei: Bürgergeldbescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Heizkostenabrechnung, Mietvertrag-Auszug, Kontoauszug, Mahnungen der Hausverwaltung, Attest Jonas Reuter, Foto Fensterdichtung, Foto Schimmel, E-Mail-Verlauf mit Hausverwaltung, KdU-Konzept Stadt Leipzig (Internet-Ausdruck), Schulbescheinigung Jonas, Fax-Sendebericht Widerspruch.
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## Fragen an das Plugin
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- Muss ich gleichzeitig Klage erheben?
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- Wie heißt der richtige Antrag im Eilverfahren?
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- Muss ich "Anordnungsanspruch" und "Anordnungsgrund" schreiben?
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- Ist die Mahnung der Hausverwaltung genug Eilbedarf?
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- Was mache ich, wenn ich die Klagefrist verpasse?
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- Muss ich überhaupt gleichzeitig Klage erheben, oder reicht der Eilantrag?
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- Wie heißt der richtige Antrag im Eilverfahren — "einstweilige Anordnung" oder "aufschiebende Wirkung"?
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- Welche Rechtsgrundlage gilt: § 86b Abs. 1 SGG oder § 86b Abs. 2 SGG?
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- Muss ich "Anordnungsanspruch" und "Anordnungsgrund" wörtlich nennen und einzeln begründen?
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- Ist die Mahnung der Hausverwaltung mit Kündigungsandrohung Eilbedarf genug, oder muss erst gekündigt sein?
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- Was, wenn ich die Klagefrist 23. Juni 2026 versäume, weil ich krank werde? Wiedereinsetzung?
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- Muss ich Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl das Sozialgericht kostenfrei ist?
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- Reicht ein Attest, oder brauche ich ein "fachärztliches Gutachten zur Mindesttemperatur" wie im Widerspruchsbescheid gefordert?
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- Kann ich beide Anträge (Heizkostennachzahlung und KdUH-Absenkung) in einem Eilantrag bündeln, oder sollte ich trennen?
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- Wer trägt die Beweislast für den Nichterhalt der Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026?
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- Wie zitiere ich den Faxbericht im Eilantrag?
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- Muss ich Jonas Reuter mit beantragen oder reicht "Bedarfsgemeinschaft"?
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## Internes Bauchgefühl Frau Reuter
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- Ich bin unsicher, ob der Eilantrag zu lang oder zu kurz ist.
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- Ich bin unsicher, ob ich das Wort "Notlage" einbauen muss oder ob meine Schilderung reicht.
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- Ich habe Angst, dass das Gericht den Eilantrag mit "Sie hätten früher klagen sollen" ablehnt.
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- Ich habe Angst, dass das Gericht sagt, die Heizkostennachzahlung sei keine Notlage, weil ich noch nicht gekündigt bin.
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- Ich habe Angst, dass ich etwas falsch unterschreibe, was später nicht mehr wegzukriegen ist.
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+25
-7
@@ -1,8 +1,26 @@
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datum,ereignis,beleg,risiko,notiz
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2026-04-18,Ausgangsbescheid,Jobcenter-Bescheid,Widerspruchsfrist,Brief lag am 22.04.2026 im Briefkasten
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2026-04-25,Widerspruch per Fax,Fax-Sendebericht OK,Frist gewahrt,Begründung knapp
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2026-05-19,Widerspruchsbescheid,Widerspruchsbescheid,Klagefrist,Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden
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2026-05-23,Zugang Widerspruchsbescheid,Umschlagfoto und Notiz,Fristbeginn prüfen,Umschlag aufgehoben
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2026-06-03,Frist Rückmeldung Hausverwaltung,Mahnung,Eilbedarf,Ratenzahlung klären
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2026-06-10,Fälligkeit Heizkostennachzahlung,Heizkostenabrechnung,Mietrückstand droht,812,44 EUR nicht zahlbar
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2026-06-01,KdU-Kürzung beginnt,Bescheid,monatliche Unterdeckung,78 EUR fehlen monatlich
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2026-01-04,Frau Reuter beim Vater im Krankenhaus Halle,Privatreise,Zustellfiktion vom 12.01.2026,bis 18.01.2026 abwesend
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2026-01-12,angebliche Kostensenkungsaufforderung Jobcenter,nicht im Besitz,Bestreiten Zugang,Frau Reuter erinnert sich nicht
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2026-01-18,Frau Reuter zurück in Leipzig,—,—,
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2026-02-08,Meldung Fensterdichtung an Hausverwaltung,E-Mail,Belege für Mangel der Wohnung,Bitte um Reparatur
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2026-02-13,Antwort Hausverwaltung,E-Mail,Verzögerung,Prüfung im Frühjahr
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2026-04-09,Heizkostenabrechnung 812.44 EUR Nachzahlung,Heizkostenabrechnung Klingspor,Kausalität Preissteigerung,Erdgaspreis +55 Prozent
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2026-04-14,Antrag Übernahme Heizkostennachzahlung bei Jobcenter,Antrag und Anlagen,Beweis Antrag,
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2026-04-18,Bescheid Jobcenter Ablehnung und KdU-Absenkung,Bescheid 18.04.2026,Fristbeginn Widerspruch,Zugang 22.04.2026
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2026-04-22,Zugang Bescheid,Notiz Frau Reuter,Beweis Zugang,Umschlag nicht aufgehoben
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2026-04-25,Widerspruch per Fax,Faxbericht OK,Fristwahrung,7 Seiten
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2026-04-28,Mahnung Fensterdichtung an Hausverwaltung,E-Mail,Belege für Mangel der Wohnung,
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2026-05-04,Telefonat Jobcenter Hotline,Notiz,Eingang ungeklaert,Wartezeit 22 Min
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2026-05-12,Telefonat Jobcenter Team 12,Notiz,Eingang bestätigt,Sachbearbeiterin nicht erreichbar
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2026-05-19,Widerspruchsbescheid,Bescheid Jobcenter,Klagefrist startet,
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2026-05-20,Aufgabe zur Post Widerspruchsbescheid,Umschlagsstempel,Zugangsnachweis,
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2026-05-23,Zugang Widerspruchsbescheid,Notiz und Umschlagsfoto,Beweis Zugang,Klagefrist bis 23.06.2026
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2026-05-26,Telefonberatung Sozialverband VdK,Notiz,Frühester Beratungstermin 18.06.2026,Kostenfreiheit § 183 SGG
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2026-05-26,Erste Mahnung Hausverwaltung,Mahnung Klingspor,Zahlungsdruck,Bis 03.06.2026 Rückmeldung
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2026-05-26,Antwortbrief an Hausverwaltung Entwurf,Briefentwurf,noch nicht abgeschickt,Ratenangebot 40 EUR
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2026-05-27,Selbstvertreter-Check gestartet,Erstnotiz,Eilbedarf prüfen,Konto 118.32 EUR
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2026-05-28,Zweite Mahnung Hausverwaltung mit Kündigungsandrohung,Mahnung Klingspor,Eilbedarf,Datum 04.06.2026 auf Brief Druckfehler
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2026-06-10,Fälligkeit Heizkostennachzahlung,Heizkostenabrechnung,Spätestens Eilantrag bis dahin,
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2026-06-18,Frühester Termin VdK Beratungsstelle,Terminvereinbarung,Anwaltliche Vertretung,
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2026-06-23,Klagefrist endet,Berechnung,absolute Frist,Achtung wenn Wochenende
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2026-06-30,Fristende Vermieterin für Zahlung,Mahnung Klingspor,Kündigungsrisiko,
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# Attest Jonas Reuter und Schulbescheinigung
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## Kinderärztliches Attest
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**Kinderarztpraxis Dr. Henriette Wegmann**
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Karl-Heine-Straße 92, 04229 Leipzig
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Telefon 0341 3018822, kasse@kinder-wegmann.example
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**Ärztliches Attest** (Wortlaut)
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Datum: 21. Mai 2026
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Hiermit wird bestätigt, dass das Kind **Jonas Reuter, geboren am 14. März 2014**, in meiner kinderärztlichen Behandlung steht. Bei dem Patienten besteht ein **mittelgradiges allergisches Asthma bronchiale (ICD-10: J45.0)**, das seit Februar 2022 ärztlich behandelt wird. Aktuelle Dauermedikation: inhalatives Corticosteroid (Budesonid 200 µg, 2 x täglich), bei Bedarf Salbutamol-Spray.
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Aus medizinischer Sicht ist eine kontinuierliche Raumtemperatur von **mindestens 20 °C** in den Aufenthaltsräumen, insbesondere im Schlaf- und Hausaufgabenbereich, dringend zu empfehlen. Unterkühlung und kalte, feuchte Luft können die Symptomatik nach klinischer Erfahrung verschlechtern und zu vermehrten Asthma-Episoden führen. Bei der zuletzt erfolgten Vorstellung am 21. April 2026 lag die Peak-Flow-Messung leicht unter dem Sollwert (78 % des persönlichen Bestwerts).
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Insbesondere im Winter ist die Aufrechterhaltung einer angemessenen Raumwärme medizinisch indiziert. Ich unterstütze daher das Anliegen der Mutter, Frau Alma Reuter, die im Familienhaushalt benötigte Heizleistung im üblichen Umfang aufrechtzuerhalten.
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Dieses Attest wird zur Vorlage bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialgericht) ausgestellt.
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Dr. med. Henriette Wegmann
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Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
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(Unterschrift und Praxisstempel)
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## Folgeattest vom 27. Mai 2026 (ergänzend nach Widerspruchsbescheid)
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Auf Bitte von Frau Reuter ergänzt:
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Frau Reuter hat das Attest vom 21. Mai 2026 am 27. Mai 2026 erneut in der Praxis vorgelegt mit der Bitte um eine ergänzende Aussage zur Mindesttemperatur. Hierzu wird ergänzt:
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Aus pädiatrisch-pneumologischer Sicht ist bei mittelgradigem Asthma bronchiale eines Kindes eine **konstante Raumtemperatur von 20 °C bis 22 °C** in den Wohn- und Schlafräumen anzustreben. Eine Absenkung unter 18 °C ist insbesondere nachts zu vermeiden, da kalte, trockene Luft eine bronchiale Hyperreagibilität triggern kann.
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Eine pauschale Anwendung des bundesweiten Heizkostenspiegels ist im vorliegenden Fall meiner Auffassung nach nicht geeignet, weil die medizinische Situation einen erhöhten Heizbedarf rechtfertigt.
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Dr. med. Henriette Wegmann
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## Schulbescheinigung Jonas Reuter
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**Grundschule Lindenau**
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Erich-Köhn-Straße 11, 04177 Leipzig
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Schulleitung: Frau Albrecht
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Datum: 22. Mai 2026
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Hiermit wird bescheinigt, dass **Jonas Reuter, geboren am 14.03.2014**, im Schuljahr 2025/2026 unsere Schule besucht (Klasse 6a). Im Schuljahr 2026/2027 wechselt Jonas Reuter planmäßig in die Klasse 7 der Erich-Zeigner-Mittelschule, Erich-Zeigner-Allee 32, 04229 Leipzig.
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Aufgrund der bestehenden Klassenstruktur und des Anmeldeverfahrens ist ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr nicht möglich; ein Wechsel zum Schuljahresende ist regulär vorgesehen und bestätigt.
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Mit freundlichen Grüßen
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Maja Albrecht, Schulleiterin
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(Schulstempel)
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## Notiz Frau Reuter zur medizinischen Begründung
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> Frau Dr. Wegmann hat mir am 27. Mai erklärt, dass ich das Attest dem Sozialgericht **auch im Original** vorlegen darf — sie ist bereit, im Eilverfahren bei Bedarf eine fachärztliche Stellungnahme nachzureichen. Die Praxis braucht dafür eine schriftliche Anfrage des Gerichts.
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> Eine pneumologische Spezialpraxis (Fachärztin für Lungen- und Bronchialheilkunde) hat aktuell sechs Monate Wartezeit. Eine kurzfristige fachärztliche Begutachtung außerhalb der Kinderarztpraxis ist nicht möglich.
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## Zusätzliche medizinische Unterlagen
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- Peak-Flow-Tagebuch Februar bis Mai 2026 (handschriftlich, von Jonas geführt).
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- Verordnung Budesonid-Spray vom 5. April 2026 (Krankenkasse AOK Plus, Rezeptkopie).
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- Bestätigung Befreiung von Zuzahlungen 2026 wegen Belastungsgrenze (Frau Reuter und Jonas).
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# Telefonnotizen Jobcenter und Hausverwaltung
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## Telefonat 1 — Jobcenter Hotline, 4. Mai 2026, 09:14 Uhr
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- Wartezeit in Warteschleife: 22 Minuten
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- Verbunden mit: Frau Niedlich, allgemeiner Service
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- Anliegen: Eingang des Widerspruchs vom 25. April 2026 prüfen
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- Aussage Frau Niedlich:
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- Im System sei der Widerspruch "nicht direkt sichtbar"
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- Posteingangsbearbeitung dauere "manchmal drei bis vier Wochen"
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- Aktenzeichen W-2026-0142 könne sie nennen, "muss aber noch nicht final sein"
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- Eine schriftliche Eingangsbestätigung sei "nicht vorgesehen"
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- Bitte um Rückruf durch Frau Schaller (Sachbearbeiterin Team 12) — nicht erfolgt
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Notiz Frau Reuter: "Klang freundlich, aber wenig konkret. Ich habe die Telefonnummer der Sachbearbeiterin nicht bekommen."
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## Telefonat 2 — Jobcenter Team 12 direkt, 12. Mai 2026, 14:32 Uhr
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- Durchwahl 0341 9120612 (aus Bescheidkopf herausgesucht)
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- Wartezeit: 8 Minuten
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- Verbunden mit: Herr Eckhoff (Vertretung Frau Schaller)
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- Aussage Herr Eckhoff:
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- Widerspruch sei am 25.04.2026 eingegangen, Eingangsstempel des Jobcenters trage das Datum 27.04.2026 (Montag)
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- Sachbearbeitung "demnächst", Bescheid "voraussichtlich Ende Mai"
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- Eine vorläufige Übernahme der Heizkosten sei "nicht vorgesehen"
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- Auf Hinweis Frau Reuter zur Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026: "Im System sei vermerkt, dass das Schreiben verschickt wurde; Frau Reuter solle den Nachweis des Nichterhalts erbringen, wenn sie das bestreiten möchte"
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- Auf Hinweis Krankenhausaufenthalt des Vaters: "Das sei ein privates Thema und nicht relevant für die Zustellfiktion"
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- Hinweis Herr Eckhoff: bei finanzieller Notlage könne ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt werden — Frau Reuter müsse das schriftlich tun
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Notiz Frau Reuter: "Klang abweisend. Ich habe nach dem Gespräch sofort einen schriftlichen Antrag auf § 42 SGB I-Vorschuss aufgesetzt, aber noch nicht abgeschickt — siehe Entwurf in der Akte."
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## Telefonat 3 — Hausverwaltung Klingspor GmbH, 27. Mai 2026, 11:48 Uhr
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- Verbunden mit: Frau Petsch, Buchhaltung
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- Anliegen: Ratenzahlung Heizkostennachzahlung anbieten
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- Aussage Frau Petsch:
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- Heizkostennachzahlung sei "regulär in voller Höhe zum 10. Juni 2026 fällig"
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- Ratenzahlung müsse mit der Eigentümerin abgestimmt werden — Rückmeldung bis 3. Juni 2026
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- Frau Petsch verwies darauf, dass "bei mehr als zwei Monatsmieten Rückstand eine fristlose Kündigung möglich" sei — 812,44 EUR liege "noch knapp unter zwei Mieten"
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- Ein schriftliches Ratenangebot von 40 EUR/Monat wurde "vorgemerkt"
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- Frau Petsch erwähnte, dass die Eigentümervertretung "bereits angefragt habe, ob die Wohnung an einen Eigenbedarf-Interessenten weitergegeben werden könne"
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Notiz Frau Reuter: "Eigenbedarf hat sie nicht direkt angekündigt, aber zwischen den Zeilen erwähnt. Mir ist klar, dass die Lage wackelig ist."
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## Telefonat 4 — Stadtwerke Leipzig, 28. Mai 2026, 10:05 Uhr
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- Hotline 0341 1212100
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- Anliegen: Begründung der Preissteigerung Erdgas 2025
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- Aussage Servicemitarbeiterin: Erdgaspreis sei zum 1. Oktober 2024 um 18 % gestiegen, zum 1. April 2025 um weitere 22 %, "aufgrund der Marktentwicklung und der CO2-Bepreisung"
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- Verweis auf Pressemitteilung der Stadtwerke vom 14. März 2025
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Notiz Frau Reuter: "Damit ist die Steigerung erklärt — nicht ich habe mehr geheizt, sondern der Preis ist gestiegen. Die Mitteilung der Stadtwerke könnte vor Gericht hilfreich sein."
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## Entwurf Antrag § 42 SGB I-Vorschuss (Frau Reuter, 12. Mai 2026, nicht abgeschickt)
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> An das Jobcenter Leipzig-Mitte
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>
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> Hiermit beantrage ich gemäß § 42 SGB I einen Vorschuss auf die mit dem Bescheid vom 18. April 2026 abgelehnte Heizkostennachzahlung in Höhe von 812,44 EUR. Die Bearbeitung des Widerspruchs ist noch nicht abgeschlossen. Die Hausverwaltung hat zum 10. Juni 2026 Zahlung gefordert. Ohne Vorschuss droht der Verlust der Wohnung.
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>
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> Mit freundlichen Grüßen
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> Alma Reuter
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Frau Reuter hat den Antrag nicht abgeschickt, weil sie unsicher war, ob das die Widerspruchsentscheidung negativ beeinflusst.
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## Frage Frau Reuter an das Plugin
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> "War es ein Fehler, den § 42 SGB I-Vorschuss nicht zu beantragen? Kann ich das jetzt noch nachholen, oder ist es zu spät, weil schon Widerspruchsbescheid da ist?"
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# KdU-Konzept Leipzig und Internet-Recherche Frau Reuter
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## KdU-Konzept der Stadt Leipzig (Auszug, abgerufen am 26. Mai 2026)
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Quelle: ausgedruckte PDF-Seite vom städtischen Sozialamt Leipzig, "Konzept zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung in der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2025/2026, Stand März 2025".
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Aus der Tabelle "Angemessene Bruttokaltmiete":
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| Personen im Haushalt | Wohnungsgröße (m²) bis | Bruttokaltmiete bis |
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| --- | ---: | ---: |
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| 1 Person | 45 | 387 EUR |
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| 2 Personen | 60 | 487 EUR |
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| 3 Personen | 75 | 612 EUR |
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| 4 Personen | 85 | 715 EUR |
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Aus der Tabelle "Angemessene Heizkosten" (nach bundesweitem Heizkostenspiegel 2024, mittlerer Wert für Erdgas in Mehrfamilienhaus mittlerer Größe):
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| Wohnfläche | Jahreswert | Monatsdurchschnitt |
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| --- | ---: | ---: |
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| bis 60 m² | bis 1.038 EUR | bis 86,50 EUR |
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| bis 75 m² | bis 1.298 EUR | bis 108,17 EUR |
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Frau Reuter rechnet:
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- 2 Personen, 58,4 m² Wohnfläche
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- nach KdU-Konzept: 487 EUR bruttokalt + 86,50 EUR Heizung = 573,50 EUR angemessen
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- Jobcenter berücksichtigt ab Juni 2026 612 EUR — also 38,50 EUR über dem Tabellenwert
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- Ihre tatsächlichen Kosten: 690 EUR (550 EUR bruttokalt + 140 EUR Heizung-Vorauszahlung)
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Frage Frau Reuter: "Warum sagt das Jobcenter, sie zahlen ab Juni nur noch 612 EUR? Im KdU-Konzept stehen 487 EUR plus 86,50 EUR. Wenn das Jobcenter mit 612 EUR rechnet, ist das schon eine 'Großzügigkeit' gegenüber dem eigenen Konzept — oder rechnen sie die Heizung anders?"
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Hinweis Frau Reuter: das KdU-Konzept gibt es nur als PDF im Internet. Sie hat es ausgedruckt (12 Seiten). Eine offizielle Version wurde dem Bescheid nicht beigelegt.
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## Internet-Recherche Frau Reuter (typische Selbstvertreter-Verwirrung)
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Frau Reuter hat zwischen 23. Mai und 27. Mai 2026 recherchiert. Notizen handschriftlich, Screenshots gespeichert. Die Recherche enthält bewusst widersprüchliche oder irreführende Treffer — das Plugin soll sie als solche erkennen und einordnen.
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**1. Hartz-IV-Ratgeber-Forum**
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> "Bei einer Heizkostennachzahlung müssen die Kosten der Unterkunft im Monat der Fälligkeit übernommen werden."
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Notiz: Klingt nach BSG-Urteil. Wenn ja: warum lehnt das Jobcenter dann ab?
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**2. Sozialverband-Webseite**
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> "Eine Übernahme der tatsächlichen Heizkosten ist Pflicht, soweit sie nicht unangemessen sind. Die Unangemessenheit muss das Jobcenter konkret und nachvollziehbar darlegen."
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Notiz: Das Jobcenter beruft sich nur pauschal auf den bundesweiten Heizkostenspiegel.
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**3. Anwalt-Werbeseite**
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> "Eilantrag beim Sozialgericht ist meist erfolgreich, wenn die Wohnung gekündigt wurde."
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Notiz: Wohnung noch nicht gekündigt, aber bedroht. Reicht das?
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**4. Wikipedia-Artikel zu § 86b SGG**
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> "Voraussetzung der einstweiligen Anordnung sind Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund. Beides muss glaubhaft gemacht werden (§ 920 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG)."
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Notiz: Glaubhaft machen heißt was genau? Eidesstattliche Versicherung?
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**5. BSG-Urteil zitiert auf einer Anwaltsseite**
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> "Eine Begründung der Unangemessenheit unter pauschalem Verweis auf den bundesweiten Heizkostenspiegel ohne Berücksichtigung der individuellen Wohnsituation und gesundheitlicher Besonderheiten ist unzureichend."
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Notiz: Klingt sehr passend zu meinem Fall. Aber das Urteil ist von 2014. Gilt das noch?
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**6. Ratgeber zur Zustellfiktion**
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> "Wer den Zugang eines Bescheides bestreitet, muss substantiierte Anhaltspunkte vortragen, dass der Bescheid nicht zugegangen ist. Ein bloßes Bestreiten reicht nicht."
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Notiz: Wie beweise ich, dass ich einen Brief nicht bekommen habe? Krankenhausunterlagen meines Vaters habe ich.
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**7. Internetportal "Klage selbst einreichen"**
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> "Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei. Anwaltszwang besteht nicht. Eine Klage kann auch zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle erhoben werden."
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Notiz: Rechtsantragstelle Sozialgericht Leipzig — habe Termin am 9. Juni 2026, 10:30 Uhr.
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**8. Forum-Beitrag**
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> "Beim Eilantrag muss man die einstweilige Anordnung beantragen und gleichzeitig Klage in der Hauptsache erheben. Sonst weist das Gericht den Eilantrag als unzulässig zurück."
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Notiz: Verstehe ich nicht ganz. Ist Hauptsacheklage zwingend Voraussetzung für Eilantrag?
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**9. Tweet eines Sozialrichters (Screenshot)**
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> "Eilanträge wegen Heizkostennachzahlungen sind regelmäßig dann begründet, wenn eine fristlose Kündigung der Wohnung konkret droht und keine zumutbare Alternative besteht. Pauschal vorgetragener Eilbedarf wird abgelehnt."
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Notiz: Was heißt konkret? Reicht die Mahnung der Hausverwaltung mit Kündigungsandrohung?
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**10. PKH-Rechner**
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> "Beim Sozialgericht ist Prozesskostenhilfe nur bei Anwaltsbeauftragung relevant, weil keine Gerichtskosten anfallen."
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Notiz: Wenn ich keinen Anwalt nehme, brauche ich keine PKH?
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## Eigene Fragen, die sich aus der Recherche ergeben
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- Muss ich vor dem Eilantrag erst auf die Kündigung warten, oder reicht die Kündigungsandrohung?
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- Reicht eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung, oder brauche ich mehr?
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- Ist die Hauptsacheklage Voraussetzung für den Eilantrag?
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- Kann ich das BSG-Urteil aus 2014 zitieren oder gibt es neueres?
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- Kann ich den Nichterhalt der Kostensenkungsaufforderung mit den Krankenhausunterlagen meines Vaters glaubhaft machen?
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- Brauche ich PKH, wenn ich keinen Anwalt nehme?
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- Soll ich die Klage besser persönlich zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle einreichen, oder lieber schriftlich?
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## Notiz für Plugin
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> "Bitte sortiere die Treffer nach 'stimmt aktuell', 'stimmt teilweise', 'stimmt nicht', und sag mir nach Möglichkeit, welche Norm jeweils einschlägig ist. Bitte gib mir auch eine Liste der zwei bis drei stärksten Argumente für meinen Eilantrag, mit Norm und ggf. einem aktuellen BSG-Urteil."
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# Testakte Selbstvertreter Sozialgericht — Heizkosten und Eilantrag
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Fiktive kleine Testakte für das Plugin `selbstvertreter-sozialgericht`.
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Fiktive Testakte für das Plugin `selbstvertreter-sozialgericht`. Mittlerer bis höherer Schwierigkeitsgrad: KdU-Konzept der Stadt Leipzig, bundesweiter Heizkostenspiegel, kindliches Asthma als individueller Mehrbedarf, Eilantrag § 86b SGG mit Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund, Zustellfiktion, Vorschuss § 42 SGB I, Mahnbescheid-Risiko.
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## Kurzbild
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Alma Reuter lebt mit ihrem Sohn in Leipzig und bezieht Bürgergeld. Das Jobcenter Leipzig-Mitte lehnt die Übernahme einer Heizkostennachzahlung von 812,44 EUR ab und rechnet außerdem ab Juni 2026 monatlich 78 EUR weniger Kosten der Unterkunft an. Frau Reuter hat Widerspruch eingelegt. Der Widerspruchsbescheid ist am 23. Mai 2026 angekommen. Der Vermieter mahnt bereits und droht mit weiterer Eskalation. Frau Reuter möchte ohne Anwalt wissen, ob sie Klage erheben und zusätzlich einen Eilantrag stellen soll.
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Alma Reuter (39) lebt mit ihrem Sohn Jonas (12) in einer 58,4 m² Altbauwohnung in Leipzig-Lindenau und bezieht Bürgergeld. Das Jobcenter Leipzig-Mitte lehnt mit Bescheid vom 18. April 2026 die Übernahme einer Heizkostennachzahlung von 812,44 EUR ab und senkt zugleich die berücksichtigten Kosten der Unterkunft und Heizung ab Juni 2026 um 78 EUR (auf 612 EUR). Begründung: Heizverbrauch über bundesweitem Heizkostenspiegel, keine individuelle Begründung beigebracht, Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026 sei zugegangen. Frau Reuter hat per Fax fristgerecht Widerspruch eingelegt. Der Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2026 (Zugang 23. Mai) weist den Widerspruch zurück.
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Hintergrund: Der Heizverbrauch ist objektiv erhöht — Erdgaspreis ist 2025 um 55 % gestiegen, die Wohnung ist Altbau mit defekter Fensterdichtung (gemeldet, nicht repariert), und Jonas hat mittelgradiges allergisches Asthma (Attest, Mindesttemperatur 20 °C). Die "Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026" hat Frau Reuter nie erhalten — sie war in dieser Zeit bei ihrem im Krankenhaus liegenden Vater in Halle. Die Hausverwaltung mahnt bereits, die zweite Mahnung droht mit fristloser Kündigung. Konto: 118,32 EUR. Sozialverband VdK kann frühestens am 18. Juni 2026 helfen — zu spät.
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Frau Reuter will ohne Anwalt klagen und gleichzeitig einen Eilantrag stellen.
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## Lernziele
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- Bescheidkette und Fristen im SGG ordnen.
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- Unterschied zwischen Widerspruch, Klage und Eilantrag verstehen.
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- Notlage und Belege für § 86b SGG vorbereiten.
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- Antrag in einfacher Sprache formulieren.
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- Kostenfreiheit, PKH, Sozialverband und anwaltliche Hilfe einordnen.
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- Bescheidkette und Fristen im SGG ordnen (Bescheid → Widerspruch → Widerspruchsbescheid → Klage / Eilantrag).
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- Unterschied § 86b Abs. 1 SGG (aufschiebende Wirkung) und § 86b Abs. 2 SGG (einstweilige Anordnung) verstehen und richtig anwenden.
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- Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund formulieren und glaubhaft machen.
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- Antrag in einfacher Sprache, aber sozialgerichtsfest formulieren.
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- Heizkostenangemessenheit nach § 22 SGB II prüfen: KdU-Konzept Leipzig vs. bundesweiter Heizkostenspiegel, individueller Mehrbedarf wegen Asthma.
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- Zustellfiktion § 37 SGB X und ihre Widerlegung — wie weist man Nichtzugang glaubhaft nach?
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- Vorschuss nach § 42 SGB I prüfen, auch nachträglich.
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- Kostenfreiheit § 183 SGG verstehen; PKH bei Selbstvertretung — wann notwendig, wann irrelevant.
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- Sanity-Check vor Abgabe durchführen.
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## Schwierigkeiten in dieser Akte (zur Erkennung durch das Plugin)
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- Heizkostenrechnung übersteigt bundesweiten Heizkostenspiegel — aber 55 % Erdgaspreisanstieg, defekte Fensterdichtung und kindliches Asthma sind plausible individuelle Gründe.
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- Kostensenkungsaufforderung vom 12. Januar 2026: angeblich verschickt, Frau Reuter bestreitet Zugang substantiiert. Krankenhausunterlagen ihres Vaters in Halle als Indizbeweis. Zustellfiktion korrekt anwenden.
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- Eilbedarf: Hausverwaltung droht mit fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. Kündigung noch nicht ausgesprochen. Reicht die konkrete Androhung als Anordnungsgrund?
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- KdU-Absenkung von 690 EUR auf 612 EUR ab Juni 2026: ist die Senkungsfrist sechs Monate ausreichend?
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- Vorschuss § 42 SGB I: nicht beantragt — nachholbar?
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- Attest der Kinderärztin reicht aus Sicht des Jobcenters nicht ("fachärztliches Gutachten" gefordert). Pneumologische Praxis hat 6 Monate Wartezeit. Wie löst das Plugin diesen Konflikt?
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- KdU-Konzept Leipzig nennt sogar niedrigere Werte (487 + 86,50 EUR) als das Jobcenter berücksichtigt (612 EUR). Argument für oder gegen Frau Reuter?
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- Klagefrist 23. Juni 2026 — fällt nicht auf Wochenende, aber knapp.
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- Roh-Entwurf vermischt Eilantrag und Hauptsacheklage; das Plugin sollte sortieren.
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- Bedarfsgemeinschaft: muss Jonas Reuter als Antragsteller mit aufgeführt werden?
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- Zweite Mahnung der Hausverwaltung trägt Datum 4. Juni 2026, ist aber am 28. Mai 2026 angekommen — Druckfehler oder Hinweis auf Mahnpraxis?
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## Dateien
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| Datei | Inhalt |
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| `01_bescheid_jobcenter_auszug.md` | Ausgangsbescheid mit Heizkostenablehnung und KdU-Kürzung |
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| `02_widerspruch_und_widerspruchsbescheid.md` | Widerspruch, Widerspruchsbescheid und Zustellnotiz |
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| `03_miete_heizung_und_konto.md` | Mietvertrag-Auszug, Heizkostenabrechnung, Konto- und Mahnnotiz |
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| `04_eilantrag_sozialgericht_roh.md` | roher Eilantrag mit typischen Anfängerfehlern |
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| `05_fristscan_und_belege.csv` | kleine Beleg- und Fristenübersicht |
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| `01_bescheid_jobcenter_auszug.md` | vollständiger Bürgergeldbescheid mit Berechnungsblatt, KdUH-Tabelle, Heizkostenangemessenheits-Rechnung und Rechtsbehelfsbelehrung |
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| `02_widerspruch_und_widerspruchsbescheid.md` | Widerspruch per Fax mit Sendebericht, zwei Telefonate Jobcenter, Widerspruchsbescheid und Zustellnotiz, Antwortbrief-Entwurf an Hausverwaltung |
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| `03_miete_heizung_und_konto.md` | Mietvertrag-Auszug, vollständige Heizkostenabrechnung mit Verteilerschlüssel, beide Mahnungen, Kontoauszug, Belege zur Wohnung |
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| `04_eilantrag_sozialgericht_roh.md` | roher Eilantrag mit typischen Selbstvertreter-Schwächen und langem Fragenkatalog |
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| `05_fristscan_und_belege.csv` | erweiterte Beleg- und Fristenübersicht mit 25 Einträgen |
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| `06_attest_und_schulbescheinigung.md` | Attest Kinderärztin, Folgeattest mit Mindesttemperaturangabe, Schulbescheinigung Jonas |
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| `07_telefonnotizen_jobcenter.md` | vier Telefonate (Jobcenter, Hausverwaltung, Stadtwerke), Entwurf § 42 SGB I-Vorschussantrag |
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| `08_kdu_konzept_und_internetrecherche.md` | KdU-Konzept-Auszug der Stadt Leipzig mit Tabellen, zehn widersprüchliche Internet-Treffer |
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## Empfohlener Pluginlauf
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1. `anfaenger-workflow-sozialgericht`
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2. `widerspruchsbescheid-was-jetzt`
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3. `eilantrag-86b-sgg-grundlagen`
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4. `klage-zusammenstellen-bundle-sozialgericht`
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5. `sanity-check-selbstvertretung-sozialgericht`
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3. Zustellfiktion und Fristberechnung (über das Allgemein-Skill anstoßen)
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4. KdU-Angemessenheitsprüfung
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5. `eilantrag-86b-sgg-grundlagen` — Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund
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6. § 42 SGB I-Vorschuss prüfen (nachholbar?)
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7. `klage-zusammenstellen-bundle-sozialgericht`
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8. `sanity-check-selbstvertretung-sozialgericht`
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Alle Namen, Beträge, Aktenzeichen und Adressen sind frei erfunden.
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Reference in New Issue
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