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synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
feat(influencer-recht): 68 Skills inhaltlich spezifiziert
§ 5a UWG Werbekennzeichnung, BGH Cathy Hummels I ZR 90/20, BGH I ZR 9/22, BGH I ZR 35/21, MStV § 22, KUG, DSGVO, JuSchG/JMStV, Plattform-AGB, DSA/DMA, Steuerrecht §§ 15 22 EStG, Scheinselbststaendigkeit SGB IV. Validator OK.
This commit is contained in:
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name: infl-001-kaltstart-creator-kooperation-plattform-steuer
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description: "Influencer-Recht: Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Kaltstart für Creator – erste Kooperation, Plattformwahl und steuerliche Grundpflichten strukturiert klären."
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# Influencer-Recht: Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer
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# Influencer-Recht: Kaltstart Creator – Kooperation, Plattform, Steuer
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Wer erstmals als Creator eine bezahlte Kooperation eingeht, löst gleichzeitig gewerbliche, steuerliche und medienrechtliche Pflichten aus. Die wichtigsten Weichen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **Gewerbe**: Regelmäßige entgeltliche Tätigkeit begründet Gewerbepflicht (§ 1 GewO); Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
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- **Steuer**: Betriebseinnahmen aus Kooperationen sind nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 22 EStG (sonstige Einkünfte) zu versteuern; ab Gründung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt.
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- **Umsatzsteuer**: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bis 22 000 € Jahresumsatz möglich; Sachleistungen (Barter) sind umsatzsteuerlich zu bewerten.
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- **Werbekennzeichnung**: Bereits die erste gesponserte Story unterliegt § 5a Abs. 4 UWG und § 22 MStV (Trennungsgebot); Verstoß ist abmahnfähig.
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- **Plattform-AGB**: Instagram, TikTok, YouTube haben eigene Monetarisierungs- und Branded-Content-Regeln; Verstöße können Account-Sperre auslösen.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Plattform(en) nutzt du, und gibt es bereits eine konkrete Kooperationsanfrage mit Vergütung oder Sachleistung?
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2. Bist du bereits gewerblich angemeldet oder handelst du bislang als Privatperson?
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3. Welches Jahresumsatzvolumen ist realistisch – unter oder über 22 000 €?
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4. Handelt es sich um Geld-, Sach- oder Mischvergütung (Barter Deal)?
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5. Liegt ein schriftlicher Kooperationsvertrag vor, oder wurde nur mündlich vereinbart?
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6. Soll das Ergebnis als To-do-Liste, Checkliste oder Mini-Memo für die erste Steuererklärung aufbereitet werden?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Vergütungsform bestimmen (Geld / Sach / Misch) → steuerliche Bewertung nach § 8 EStG.
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- Gewerbe-Status prüfen: Hobby vs. Gewerbebetrieb nach Gewinnerzielungsabsicht.
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- Umsatzsteueroption analysieren: Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung.
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- Erstkooperation auf Kennzeichnungspflicht prüfen: § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV.
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- Plattform-Branded-Content-Tool aktiviert? (Meta, TikTok Creator Marketplace, YouTube).
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- Schriftlichkeit des Vertrags sichern; Mindestinhalt: Leistungsbeschreibung, Vergütung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflicht.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Sachleistungen werden nicht als Betriebseinnahme erfasst → Nachversteuerung bei Prüfung.
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- Gewerbe zu spät angemeldet → Ordnungswidrigkeit.
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- Erstes Posting ohne „Werbung"-Label → Abmahnung durch Mitbewerber oder Verband.
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- Kooperationsvertrag fehlt → Streit über Nutzungsrechte und Abnahme.
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- Kleinunternehmer-Option ohne Kalkulation gewählt → Vorsteuerausschluss bei Ausgaben.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 1 GewO – Gewerbeanmeldung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
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- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
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- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
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- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
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- § 5a Abs. 4 UWG – Werbekennzeichnung: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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- § 22 MStV – Trennungsgebot: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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## Output-Formate
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- Kaltstart-Checkliste (Gewerbeanmeldung, Steuerfragebogen, Kennzeichnung)
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- Vergütungscheck (Geld/Sach, USt-Pflicht)
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- Kurzvertrag-Template für Erstkooperation
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- Ampel: Kann das Posting so veröffentlicht werden?
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+50
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@@ -1,46 +1,66 @@
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name: infl-002-werbekennzeichnung-instagram-story-reel-tiktok-youtube
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description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube – § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen."
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# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube
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# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung – Instagram Story/Reel, TikTok, YouTube
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Die Werbekennzeichnungspflicht für Influencer ergibt sich aus mehreren Normen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck eines Beitrags muss erkennbar sein; fehlende Kennzeichnung ist unlauter, wenn nicht bereits aus dem Kontext offensichtlich.
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- **§ 22 MStV** (Medienstaatsvertrag): Trennungsgebot – Werbung muss als solche klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein; gilt für Telemedien und Rundfunk.
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- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20, 09.09.2021): Tap-Tags auf eigene Unternehmensseiten ohne Gegenleistung sind nicht kennzeichnungspflichtig.
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- **BGH „Diana zur Löwen"** (I ZR 9/22, 13.01.2022): Eigenmarken-Posts können ohne Kennzeichnung zulässig sein, wenn kommerzielle Eigeninteressen offensichtlich.
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- **BGH „Luisa-Maxime Huss"** (I ZR 35/21, 27.01.2022): Auch bei ausschließlich selbst gekauften Produkten ist Kennzeichnung nötig, wenn der Post werblichen Charakter hat.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Plattformspezifische Anforderungen
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| Plattform | Mindeststandard | Empfehlung |
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|-----------|----------------|------------|
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| Instagram Story | Branded Content Tool + „Bezahlte Partnerschaft" | „Werbung" in erstem Frame, nicht nur als Sticker |
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| Instagram Reel/Post | Branded Content Tool + Label | „Werbung" im ersten sichtbaren Text |
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| TikTok | Branded Content Toggle | „#Werbung" im ersten Satz der Caption |
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| YouTube | Info-Card + Verbal im Video | „Werbung" in den ersten 3 Sekunden + Pinned Comment |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Liegt eine Gegenleistung vor (Geld, Produkt, Reise, Rabatt, Reichweitentausch)?
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2. Auf welcher Plattform und in welchem Format (Story, Reel, Post, Video) erscheint der Content?
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3. Wurde das Branded-Content-Tool der Plattform aktiviert?
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4. Handelt es sich um eine Eigenmarke oder ein fremdes Produkt?
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5. Besteht bereits eine Abmahnung oder Anfrage einer Landesmedienanstalt?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Ampelcheck, Textkorrektur oder Verteidigungsschreiben?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Gegenleistungstest: Geld, Sachleistung, Vorteil → Kennzeichnungspflicht bejahen.
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- Offensichtlichkeitstest nach BGH Hummels: Ist kommerzielle Eigeninteressen ohne Label erkennbar?
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- Plattformtool aktiv? Branded Content Tool ≠ Ersatz für textuelles Label.
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- Positionierung: „Werbung" muss vor dem Swipe/Cut/Lesen sichtbar sein.
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- Eigenmarken-Sonderfall: BGH-Rspr. differenziert, kein pauschales Freistellungsurteil.
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- Mehrkanalstrategie: Kennzeichnung muss auf jeder Plattform separat erfolgen.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Nur Hashtag „#ad" am Ende einer langen Caption → nicht ausreichend nach deutschem Recht.
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- Branded Content Tool aktiviert, aber kein Wort „Werbung" im Post → zweifelhaft.
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- „PR-Sample" erhalten, aber beschriftet als eigene Empfehlung → Pflicht besteht dennoch.
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- Kennzeichnung nur im Beschreibungstext, nicht im Video selbst (YouTube) → unzureichend.
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- Tap-Tag ohne Gegenleistung: nach BGH Hummels grundsätzlich frei – aber Beweislast beim Creator.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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- BGH I ZR 90/20 (Cathy Hummels): https://openjur.de/u/2395894.html
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- BGH I ZR 9/22 (Diana zur Löwen): https://openjur.de/u/2432341.html
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- BGH I ZR 35/21 (Luisa-Maxime Huss): https://openjur.de/u/2432342.html
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## Output-Formate
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- Kennzeichnungsampel (grün/gelb/rot pro Plattform)
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- Textkorrektur: Posting mit korrektem Label
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- Muster-Stellungnahme an Landesmedienanstalt
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- Checkliste vor Veröffentlichung
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@@ -1,46 +1,67 @@
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name: infl-003-affiliate-link-rabattcode-und-provision
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description: "Influencer-Recht: Affiliate Link Rabattcode und Provision mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes – Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV."
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# Influencer-Recht: Affiliate Link Rabattcode und Provision
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# Influencer-Recht: Affiliate-Link, Rabattcode und Provision
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Affiliate Link Rabattcode und Provision** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Affiliate-Links und Rabattcodes sind wirtschaftliche Gegenleistungen – auch wenn keine Fixvergütung fließt:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Provisionsbeteiligung ist kommerzieller Zweck → Kennzeichnungspflicht.
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- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot gilt auch für Affiliate-Content.
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- **BGH „Luisa-Maxime Huss"** (I ZR 35/21): Auch performance-basierte Vergütung begründet Kennzeichnungspflicht.
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- **Steuer § 15/22 EStG**: Provisionen sind Betriebseinnahmen; auch Kleinstbeträge von 0,01 € pro Klick sind steuerpflichtig.
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- **UStG**: Affiliate-Provision = umsatzsteuerpflichtiger Umsatz; bei Auslandsplattform ggf. Reverse Charge.
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- **DSGVO Art. 13**: Tracking-Pixel und Affiliate-Cookies erfordern Einwilligung und Datenschutzhinweis.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Kennzeichnungsformate für Affiliate
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| Format | Mindestanforderung |
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| Link in Bio | „*Affiliate-Link" oder „*Werbung (Provision)" |
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| Story-Swipe-Up | Label „Werbung" im ersten Frame |
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| YouTube-Beschreibung | Klarer Hinweis vor dem ersten Link |
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| Blog/Website | DSGVO-konforme Cookie-Einwilligung + Hinweis |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Plattform und welches Affiliate-Netzwerk (z. B. AWIN, Amazon, ShareASale)?
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2. Wie hoch ist die monatliche Provision – Schwelle Kleinunternehmer relevant?
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3. Werden Tracking-Cookies gesetzt? Liegt Einwilligungsmechanismus vor?
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4. Ist der Affiliate-Link klar als solcher im Post / in der Bio markiert?
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5. Gibt es daneben noch Fixvergütung, die eine separate Kennzeichnung nötig macht?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Buchhaltungsvorlage oder Datenschutztext?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Wirtschaftliche Abhängigkeit: Provision, auch wenn gering → Kennzeichnung.
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- Label-Positionierung: Vor dem Klick sichtbar, nicht im Fließtext versteckt.
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- Steuer: Provision in Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen; Jahresbelege vom Netzwerk sichern.
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- USt: Ist die Affiliate-Plattform in DE oder EU-Ausland? → Reverse Charge prüfen.
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||||
- DSGVO: Affiliate-Tracking = personenbezogenes Datum → Consent-Management-Plattform erforderlich.
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- Vertrag mit Affiliate-Netzwerk prüfen: Exklusivität, Mindestleistung, Kündigungsrecht.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- „*" am Ende des Links ohne Erklärung → nicht ausreichend nach deutschem Recht.
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- Jahresprovisionen unter der Wahrnehmungsschwelle trotzdem steuerpflichtig.
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- Amazon-Associates ohne Cookie-Einwilligungsbanner → DSGVO-Verstoß.
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- Affiliate + Fixvergütung: Doppelkennzeichnung vergessen.
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- Plattform sperrt Account, wenn Affiliate-Links nicht korrekt deklariert werden (TikTok-AGB).
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## Output
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## Normen und Quellen
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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||||
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
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- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
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## Output-Formate
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- Muster-Affiliate-Hinweis (Story, Post, Bio, Blog)
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- Steuernotiz: Provisionsbuchung
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- DSGVO-Kurzcheck: Tracking, Cookies, Einwilligung
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+48
-30
@@ -1,46 +1,64 @@
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name: infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer
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description: "Influencer-Recht: Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen – steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung."
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# Influencer-Recht: Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer
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# Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Huss): Auch unverlangt zugesandtes Produkt, über das positiv berichtet wird, kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post werblichen Charakter aufweist.
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- **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen – unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand.
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- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze).
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- **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar.
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- **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Steuerliche Bewertungsmatrix
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| Situation | Steuerfolge Creator |
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|-----------|-------------------|
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| Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. |
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| Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG |
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| Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
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| Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag?
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2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts?
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3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant?
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4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt?
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5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor?
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- Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten?
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- Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst.
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- Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar.
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||||
- Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme.
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- Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen.
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||||
## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung.
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||||
- Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme.
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- Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko.
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- Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 8 EStG – Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
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||||
- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
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||||
- § 3 UStG – Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
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## Output-Formate
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- Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen
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- Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden?
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- Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden
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+49
-30
@@ -1,46 +1,65 @@
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---
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||||
name: infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand
|
||||
description: "Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands – Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand
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# Influencer-Recht: Umsatzsteuer – Barter Deal und Auslands-Brand
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Barter Deals (Ware gegen Content) und grenzüberschreitende Kooperationen stellen umsatzsteuerliche Fallstricke dar:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 1 UStG**: Tauschleistungen sind steuerbare Umsätze; Barter = Leistung gegen Sachleistung.
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- **§ 3 Abs. 12 UStG**: Tausch/Tauschähnlicher Umsatz – Wert der erhaltenen Ware ist Entgelt für die Content-Leistung.
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||||
- **§ 3a UStG**: Leistungsort bei sonstigen Leistungen an Unternehmer im Ausland → Empfängerortprinzip → Reverse Charge.
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||||
- **§ 13b UStG**: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) bei Dienstleistungen von EU-Auslandsunternehmen.
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||||
- **OSS-Verfahren** (§ 18j UStG): Für Creator, die B2C-Leistungen in andere EU-Länder erbringen; i. d. R. nicht einschlägig für Creator, die an Unternehmen leisten.
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||||
- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer berechnen keine USt, schulden sie aber auch nicht; Barter-Wert trotzdem in Umsatzschwelle einrechnen.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Übersicht Leistungsortbestimmung
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| Brand-Sitz | Creator-Status | Steuerschuldner | USt-Ausweis |
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|------------|---------------|-----------------|-------------|
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| Deutschland | Regelbesteuerer | Creator | Creator weist aus |
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| EU-Ausland | Regelbesteuerer | Brand (Reverse Charge) | Creator ohne USt, mit RC-Hinweis |
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| USA/Drittland | Regelbesteuerer | Brand | Creator ohne USt, Steuerfreiheit § 4 Nr. 1a UStG |
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||||
| Deutschland | Kleinunternehmer | – | Kein USt-Ausweis |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wo hat das kooperationsanbietende Unternehmen seinen Sitz?
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2. Bist du umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
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3. Was ist der Marktwert der erhaltenen Ware / Dienstleistung?
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4. Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung und Wert vor?
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5. Hat der Brand eine USt-ID, und hast du diese verifiziert (VIES)?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, Steuercheck oder Buchen-Anleitung?
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Leistungsort bestimmen: Creator erbringt Marketingleistung an Unternehmer → B2B → Empfängerort.
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||||
- Reverse-Charge: EU-Auslands-Brand empfängt Leistung → Brand schuldet deutsche USt; Creator stellt Rechnung ohne USt.
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||||
- Barter-Wert: Gemeiner Wert der Sachleistung = Entgelt → in EÜR als Einnahme + Ausgabe (Betriebsmittel).
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||||
- Kleinunternehmer: Barter-Umsatz in Jahresumsatz einrechnen → Grenze 22 000 € beachten.
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||||
- Rechnungspflicht: § 14 UStG – Pflichtangaben inkl. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei RC.
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||||
- Dokumentation: VIES-Abfrage des Brand sichern (Screenshot mit Datum).
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Barter-Wert nicht in EÜR erfasst → Umsatz zu niedrig → Steuernachzahlung.
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||||
- Reverse Charge vergessen → Creator weist fälschlich USt aus → Korrekturbedarf.
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||||
- Kleinunternehmer-Umsatzgrenze durch Barter überschritten → Regelbesteuerung rückwirkend.
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||||
- VIES-Verifikation nicht dokumentiert → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 1 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
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||||
- § 3 Abs. 12 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
|
||||
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
|
||||
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
|
||||
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
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||||
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||||
## Output-Formate
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||||
- Rechnungsvorlage (DE-Brand / EU-Brand / Drittland-Brand)
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- Steuercheck: Reverse Charge ja/nein
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- EÜR-Buchungsnotiz für Barter Deal
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||||
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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---
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||||
name: infl-006-einkommensteuer-betriebseinnahme-private-nutzung
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||||
description: "Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator – Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung
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# Influencer-Recht: Einkommensteuer – Betriebseinnahme und private Nutzung
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Creator als Gewerbetreibende oder Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer auf ihre Nettoeinkünfte:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 15 EStG**: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbeanmeldung, nachhaltige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht).
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||||
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Einkünfte (z. B. journalistische, künstlerische Tätigkeit) – ohne Gewerbesteuer.
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||||
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als vereinfachte Gewinnermittlung.
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||||
- **§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG**: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (Kamera, Laptop, Smartphone) → Entnahme; 1 %-Regelung bei Kfz.
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||||
- **§ 12 EStG**: Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar; gemischte Aufwendungen müssen aufgeteilt werden.
|
||||
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug in Anfangsjahren möglich (Anlaufverluste).
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Abgrenzungstabelle Betrieb vs. Privat
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||||
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||||
| Gegenstand | Betrieblich | Privat | Aufteilung |
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|------------|------------|--------|------------|
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| Kamera (nur Content) | 100 % | 0 % | Vollabzug |
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||||
| Smartphone | 50–80 % | 20–50 % | Einzelnachweis oder Schätzung |
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| Reise (Content + Urlaub) | Anteilig | Anteilig | Zeittagebuch führen |
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| Kleidung (On-Screen) | 0 % | 100 % | Kein Abzug (§ 12 EStG) |
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||||
| Fitness-Abo (Sport-Creator) | 50–100 % | 0–50 % | Einzelnachweis |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit (z. B. Journalist, Künstler)?
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2. Welche Betriebsmittel werden auch privat genutzt (Laptop, Kamera, Kfz)?
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3. Führst du bereits eine EÜR oder eine Buchführung?
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||||
4. Gibt es Anlaufverluste aus dem Aufbaujahr?
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||||
5. Liegen gemischte Reisen (Content + Urlaub) vor?
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6. Gewünschtes Ergebnis: EÜR-Vorlage, Abgrenzungsmemo oder Steueroptimierungscheck?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Einkunftsart bestimmen: § 15 vs. § 18 EStG → Gewerbesteuerbelastung prüfen.
|
||||
- EÜR-Positionen: Einnahmen (Geld + Sach), Ausgaben (Betriebsmittel, Software, Coaching, Reisen).
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||||
- Private Nutzung erfassen: Kfz nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch; sonstige Gegenstände nach Schätzung.
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||||
- Gemischte Reisen: Aufteilung nach Tagen/Stunden; reine Urlaubstage nicht abziehbar.
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||||
- Sozialversicherung: Selbstständige zahlen volle KV/PV-Beiträge; ggf. KSK-Mitgliedschaft prüfen.
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||||
- Gewerbesteuer: Ab 24 500 € Gewinn; kann auf ESt angerechnet werden (§ 35 EStG).
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||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Kleidungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht → regelmäßig nicht anerkannt.
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||||
- Privatreise mit einem Posting „bebildert" → Gesamtreise nicht abziehbar ohne klare Aufteilung.
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||||
- Sachleistungen nicht in EÜR erfasst → Gewinn zu niedrig.
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||||
- Verluste im ersten Jahr nicht vorgetragen → Nachholung nur eingeschränkt möglich.
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||||
- KSK vergessen: Künstler/Publizisten können 50 % der Sozialversicherungsbeiträge sparen.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
|
||||
- § 18 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
|
||||
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
|
||||
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
|
||||
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
|
||||
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
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||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
- EÜR-Vorlage für Creator
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||||
- Private-Nutzung-Tabelle (Schätzungsprotokoll)
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||||
- Steueroptimierungscheck: KSK, GewSt-Anrechnung, Verlustabzug
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||||
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||||
+45
-29
@@ -1,46 +1,62 @@
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---
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||||
name: infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz
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||||
description: "Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung – Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen."
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||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz
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|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Creator der Einstieg – birgt aber Wachstumsfallen:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 19 UStG**: Keine Umsatzsteuererhebung bei Vorjahresumsatz ≤ 22 000 € und voraussichtlichem Jahresumsatz ≤ 50 000 € (ab 2025 EU-harmonisiert: 85 000 € voraussichtlich); kein Vorsteuerabzug.
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||||
- **§ 19 Abs. 2 UStG**: Option zur Regelbesteuerung möglich (5-Jahres-Bindung).
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||||
- **§ 19 Abs. 4 UStG**: Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr → ab folgendem Jahr Regelbesteuerer.
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||||
- **Barter-Deals zählen**: Sachleistungen in Umsatzschwelle einrechnen (§ 10 Abs. 2 UStG).
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||||
- **EU-Richtlinie 2020/285**: Neue Schwellenwerte für Kleinunternehmerregelung (SME-Regelung) ab 2025; Jahresumsatz bis 100 000 € EU-weit möglich.
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||||
- **Rechnungshinweis**: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Wechselkalkulation
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| Szenario | Kleinunternehmer | Regelbesteuerer |
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|----------|-----------------|-----------------|
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| Hohe Ausgaben (Kamera, Studio) | Nachteil: kein Vorsteuerabzug | Vorteil: VSt zurück |
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| Wenig Ausgaben, viele B2C-Kunden | Vorteil: kein USt-Ausweis | Nachteil: Preiserhöhung nötig |
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| Auslands-Brand (B2B) | Neutral (RC) | Neutral (RC) |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Wie hoch war der Umsatz im letzten Kalenderjahr (inkl. Sachleistungen)?
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2. Wie hoch ist der erwartete Umsatz im laufenden Jahr?
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3. Wie hoch sind die Ausgaben für Betriebsmittel mit Vorsteueranteil?
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||||
4. Hast du bereits die Regelbesteuerung gewählt (Option nach § 19 Abs. 2 UStG)?
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||||
5. Gibt es Pläne für größere Investitionen (Kamera, Studio, Equipment)?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechenvergleich KU vs. Regel, Wechselempfehlung oder Rechnungsmuster?
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Umsatzschwelle: Alle Einnahmen inkl. Sachleistungen und Affiliate-Provisionen addieren.
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- Vorsteuer-Kalkulation: Wie viel VSt würde bei Regelbesteuerung erstattet?
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- Nettopreiskalkulation: B2C-Kunden müssten bei Wechsel höhere Preise zahlen oder Marge sinkt.
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- Option prüfen: Lohnt freiwilliger Wechsel vor Grenzüberschreitung?
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- 5-Jahres-Bindung: Wechsel kann nicht jährlich rückgängig gemacht werden.
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- Rechnungsanforderung: KU-Hinweis auf jeder Rechnung; bei fehlendem Hinweis nachfordern.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Sachleistungen vergessen → Umsatz überschritten ohne Wissen → Nachzahlung.
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||||
- Wechsel zu spät: Grenze im Oktober überschritten, aber noch KU-Rechnungen bis Jahresende → Haftungsrisiko.
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- Vorsteuerabzug beansprucht, obwohl KU → Finanzamt fordert zurück.
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- Option ausgeübt, dann Umsatz eingebrochen → 5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
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||||
- § 10 Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html
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||||
- EU-Richtlinie 2020/285 (SME): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020L0285
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## Output-Formate
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- Rechenvergleich: KU vs. Regelbesteuerung (Tabelle)
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- Rechnungsmuster mit KU-Pflichthinweis
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- Wechsel-Checkliste mit Fristen
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@@ -1,46 +1,67 @@
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---
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||||
name: infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit
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||||
description: "Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator – Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit."
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# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit
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# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Creator Pflicht – mit Ausnahmen für echte Künstler und Journalisten:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 1 GewO**: Gewerbebetrieb erfordert selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht; Anmeldung binnen 4 Wochen nach Aufnahme.
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||||
- **§ 14 GewO**: Anzeigepflicht beim Gewerbeamt; Verstoß ist Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO, bis 1 000 €).
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||||
- **§ 15 GewStG**: Gewerbesteuer ab 24 500 € Gewinn; Hebesatz variiert je Gemeinde (300–900 %).
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||||
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Journalist) → keine Gewerbesteuer, keine GewO-Pflicht.
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||||
- **Abgrenzung**: Schlichter Influencer = Gewerbetreibender; Journalist/Künstler mit kreativem Kerngehalt kann Freiberufler sein (FG-Rspr. variiert).
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||||
- **KSK**: Freie Journalisten und Künstler können KSK-Mitglied werden → 50 % KV/PV-Ersparnis.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Entscheidungsbaum: Gewerbe oder Freiberuf?
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```
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Content = überwiegend Werbung/Marketing?
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→ Ja → Gewerbebetrieb
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→ Nein → Künstlerischer/journalistischer Kerngehalt?
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→ Ja → ggf. freiberuflich, Finanzamtsabstimmung nötig
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→ Nein → Gewerbebetrieb
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```
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Art von Content erstellst du – überwiegend Werbung/Marketing oder journalistisch/künstlerisch?
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2. Besteht bereits eine Gewerbeanmeldung oder wurde die Tätigkeit noch nicht angemeldet?
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||||
3. In welcher Gemeinde / welchem Gewerbeamt soll die Anmeldung erfolgen?
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||||
4. Gibt es eine Nebentätigkeit (Angestelltenverhältnis), und falls ja, erlaubt der Arbeitgeber Nebentätigkeit?
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||||
5. Planst du eine Gesellschaft (GbR, UG, GmbH) oder Einzelunternehmen?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Anmeldeformular ausfüllen, Abgrenzungsmemo oder GmbH-Überlegung?
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Gewinnerzielungsabsicht prüfen: Hobby vs. Gewerbe (Anlaufverluste bis 3 Jahre akzeptiert).
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||||
- Freiberuf-Abgrenzung: Finanzamt entscheidet; bei Zweifel → Antrag auf verbindliche Auskunft.
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||||
- Gewerbesteuerbelastung: Ab 24 500 € Gewinn fällt GewSt an; Anrechnung auf ESt nach § 35 EStG.
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||||
- Nebentätigkeit: Arbeitgeber-Genehmigung einholen (§ 60 HGB, Arbeitsvertrag).
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||||
- Rechtsform: Einzelunternehmen (unkompliziert), GbR (mehrere Creator), UG/GmbH (Haftungsbeschränkung, ab ~40 000 € Gewinn sinnvoll).
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||||
- Pflichtmeldung: Gewerbeamt → Finanzamt → ggf. IHK (Beitrag ab 5 200 € Gewinn).
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||||
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Keine Anmeldung, weil „das ist doch nur ein Hobby" → Betriebsprüfung nach 3 Jahren rückwirkend.
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||||
- IHK-Beitrag übersehen → Mahnung.
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||||
- Freiberufsstatus beantragt, aber Finanzamt lehnt ab → Gewerbesteuer-Nachzahlung.
|
||||
- GbR mit Partner ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag → Haftungsrisiken.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 1 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
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||||
- § 14 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
|
||||
- § 18 EStG – Freiberufliche Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
|
||||
- § 15 GewStG: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__15.html
|
||||
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
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||||
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||||
## Output-Formate
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- Gewerbeanmeldungs-Checkliste
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- Freiberuf-Abgrenzungsmemo für das Finanzamt
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||||
- Gewerbesteuer-Kalkulation
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||||
- Formular-Ausfüllhilfe (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
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||||
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||||
+49
-30
@@ -1,46 +1,65 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team
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||||
description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator Management Team mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management – Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken."
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||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator Management Team
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||||
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit – Creator und Management-Team
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Scheinselbstständigkeit Creator Management Team** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 7 Abs. 1 SGB IV**: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
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||||
- **§ 7a SGB IV**: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
|
||||
- **§ 28a SGB IV**: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
|
||||
- **§ 2 SGB VI**: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
|
||||
- **§ 611a BGB**: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Indizien-Check Scheinselbstständigkeit
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||||
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||||
| Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung |
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||||
|----------------------------|------------------------|
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||||
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
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||||
| Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment |
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||||
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente |
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||||
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht |
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||||
| Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
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||||
2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
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||||
3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
|
||||
4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
|
||||
5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
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||||
- Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
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||||
- DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
|
||||
- Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
|
||||
- Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
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||||
- Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
|
||||
- Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
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||||
- Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
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||||
- DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
|
||||
- § 7a SGB IV – Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
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||||
- § 611a BGB – Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
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||||
- § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
|
||||
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||||
## Output-Formate
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||||
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||||
- Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
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||||
- DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
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||||
- Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
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||||
- Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)
|
||||
|
||||
+53
-30
@@ -1,46 +1,69 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-010-agenturvertrag-exklusivitaet-provision-und-kuendigung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator – Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung."
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||||
---
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||||
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# Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung
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# Influencer-Recht: Agenturvertrag – Exklusivität, Provision und Kündigung
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## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Agenturverträge sind für Creator häufig die rechtlich riskanteste Vertragsform:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§§ 611, 631 BGB**: Agenturvertrag kann als Dienst- oder Werkvertrag ausgestaltet sein; Qualifikation bestimmt Gewährleistung und Kündigung.
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||||
- **§ 84 HGB** (analog): Handelsvertreter-Grundsätze anwendbar, wenn Agentur dauerhaft Geschäfte vermittelt.
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||||
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei übermäßig langen Exklusivitätsklauseln oder unangemessener Knebelung.
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||||
- **§ 305 ff. BGB (AGB-Recht)**: Agenturverträge als AGB – überraschende Klauseln (§ 305c), unangemessene Benachteiligung (§ 307).
|
||||
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung, Vertragsverletzung der Agentur).
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||||
- **§ 89b HGB** (analog): Ausgleichsanspruch des Creator-Handelsvertreters bei Vertragsende.
|
||||
- **§ 823 BGB**: Schadensersatz bei Verschulden; Agentur haftet für rechtswidrige Deals.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Typische Klauseln und Bewertung
|
||||
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||||
| Klausel | Rechtliche Bewertung |
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||||
|---------|---------------------|
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||||
| Exklusivität 2 Jahre, alle Branchen | Ggf. § 138 BGB sittenwidrig |
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||||
| Provision 20–30 % | Marktüblich, zulässig |
|
||||
| Post-Term Non-Compete 1 Jahr | Bei Vergütung: zulässig; ohne: § 307 BGB |
|
||||
| Auto-Renewal ohne Frist | AGB-Falle: § 307 Abs. 1 BGB |
|
||||
| Nutzungsrechte Agentur > Creator | Prüfen: UrhG § 29 – Urheber bleibt Creator |
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||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
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||||
1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor – oder soll einer geprüft / verhandelt werden?
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||||
2. Gibt es eine Exklusivitätsklausel, und auf welche Bereiche / Branchen erstreckt sie sich?
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||||
3. Wie hoch ist der Provisionssatz, und auf welchen Netto- oder Bruttobetrag bezieht er sich?
|
||||
4. Wie lang ist die Laufzeit, und gibt es eine automatische Verlängerung?
|
||||
5. Liegt ein Kündigungsgrund vor (Nichtzahlung, Untätigkeit, Vertragsverletzung)?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Neuverhandlungs-Memo?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Vertragsqualifikation: Dienst- oder Werkvertrag? → Kündigung nach § 621 BGB vs. § 649 BGB.
|
||||
- AGB-Prüfung: Ist der Vertrag vom Anwalt individuell verhandelt oder vom Auftraggeber gestellt?
|
||||
- Exklusivität: Zeitlich, sachlich und räumlich begrenzen; Branchen-Carve-outs verhandeln.
|
||||
- Provision: Nettobasis (nach Plattformgebühren) vs. Bruttobasis; Fälligkeitsregelung.
|
||||
- Kündigung: Ordentliche Frist im Vertrag? Außerordentlich nach § 626 BGB: Wichtiger Grund dokumentieren.
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||||
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Ohne Karenzentschädigung regelmäßig unwirksam.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- 3-Jahres-Exklusivvertrag unterzeichnet ohne Kündigunsrecht → Gefangen bei inaktiver Agentur.
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||||
- Provision auf Bruttobetrag inkl. USt → Creator zahlt Provision auf den Steueranteil.
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||||
- Auto-Renewal: Frist verpasst → ungewollt verlängert.
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||||
- Nutzungsrechte gehen auf Agentur über → Creator kann Content nicht mehr kontrollieren.
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||||
- Kündigung per WhatsApp → Schriftformerfordernis nicht gewahrt.
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||||
|
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## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- §§ 611, 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
|
||||
- § 138 BGB – Sittenwidrigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
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||||
- § 305 ff. BGB – AGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
|
||||
- § 626 BGB – Außerordentliche Kündigung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
|
||||
- § 84 HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html
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||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
|
||||
- Vertragscheck-Ampel (kritische Klauseln markiert)
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||||
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
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||||
- Neuverhandlungs-Checkliste
|
||||
- Provisionskalkulations-Tabelle
|
||||
|
||||
+55
-31
@@ -1,46 +1,70 @@
|
||||
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|
||||
name: infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre
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||||
description: "Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
name: infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und
|
||||
description: "Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung – Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur."
|
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# Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte
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# Influencer-Recht: Brand Deal – Leistungsbeschreibung, Abnahme und Nutzungsrechte
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Ein Brand Deal ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder gemischter Vertrag; entscheidend ist die genaue Leistungsbeschreibung:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 631 BGB**: Werkvertrag – Erfolg geschuldet; Abnahme auslöst Vergütungsfälligkeit.
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- **§ 640 BGB**: Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung.
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- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart sein; nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Urheber (Zweckübertragungsgrundsatz § 31 Abs. 5 UrhG).
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- **UrhG § 34, 35**: Übertragung und Unterlizenzierung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers.
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- **Kennzeichnungspflicht im Vertrag**: Brand Deal muss Kennzeichnungsverantwortung regeln (§ 5a UWG).
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- **§ 307 BGB**: Unbegrenzte Nutzungsrechte in AGB sind regelmäßig unwirksam (kein bestimmter Umfang).
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Vertragsstruktur Brand Deal
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| Klausel | Empfehlung Creator |
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|---------|--------------------|
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| Leistungsgegenstand | Exakt: Plattform, Format, Anzahl, Länge, Sprache |
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| Lieferfrist | Puffer einbauen; Verlängerungsoption |
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| Abnahme | 5–7 Werktage; Schweigen = Abnahme nach Frist |
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| Nutzungsrechte | Zeitlich (12 Monate), räumlich (DE), sachlich (Social Media) begrenzen |
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| Whitelisting | Extra vergüten; Laufzeit limitieren |
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| Exklusivität | Branche und Dauer eng fassen |
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| Revision | Max. 2 Feedback-Runden |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Liegt ein Vertragstext vor, oder soll einer erstellt werden?
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2. Welche Leistungen sind genau geschuldet (Posts, Stories, Videos, Blogpost)?
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3. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand – unbegrenzt, zeitlich befristet, Whitelisting?
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4. Gibt es eine Abnahmeregelung und eine Revisions-Klausel?
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5. Welche Vergütung ist vereinbart: Fix, per Post, Success-Fee oder Mischmodell?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Verhandlungs-Memo oder fertiger Gegenvertrag?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Leistungsbeschreibung: Jede Leistung einzeln spezifizieren; Pauschalklauseln vermeiden.
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- Nutzungsrechte: Umfang (zeitlich, räumlich, sachlich) explizit begrenzen; Whitelisting extra.
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- Abnahme: Frist und Rechtsfolge des Schweigens definieren; Mängelkatalog.
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- Vergütungsfälligkeit: An Abnahme, nicht an Veröffentlichung koppeln.
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- Kennzeichnung: Verantwortlichkeit für Label (Creator oder Brand) klar stellen.
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- Haftung: Freistellungsklausel für falsche Produktinformationen des Brands.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- „Unbegrenzte Nutzungsrechte" ohne Gegenleistung → UrhG § 31 Abs. 5 schützt Creator.
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||||
- Abnahme an Veröffentlichung geknüpft → Brand kann endlos auf Revision bestehen.
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- Exklusivität zu breit → Creator verliert andere Deals für 1 Jahr.
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- Kennzeichnungspflicht auf Creator übertragen, aber Brand liefert falsche Infos → Abmahnrisiko.
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- Mündliche Änderungen am Vertrag → kein Beweis.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
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- § 640 BGB – Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
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- § 31 UrhG – Nutzungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
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||||
- § 31 Abs. 5 UrhG – Zweckübertragung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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## Output-Formate
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- Brand-Deal-Vertrag-Checkliste
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- Nutzungsrechte-Tabelle (erlaubt / nicht erlaubt)
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- Abnahme-Protokoll-Vorlage
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- Gegenentwurf zu typischen Brand-AGB
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+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
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||||
name: infl-012-content-lizenz-nutzungsdauer-media-buyout-whitelisting
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||||
description: "Influencer-Recht: Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting – urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle."
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# Influencer-Recht: Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting
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# Influencer-Recht: Content-Lizenz, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Content-Lizenzen sind der urheberrechtliche Kern jedes Brand Deals:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **UrhG § 2**: Fotos, Videos, Texte sind urheberrechtlich geschützte Werke; Creator ist Urheber.
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- **UrhG § 11**: Urheberpersönlichkeitsrecht: unveräußerlich; Creator kann nicht auf Namensnennung verzichten.
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- **UrhG § 31**: Nutzungsrechte (einfach/ausschließlich) müssen ausdrücklich eingeräumt werden; Umfang bestimmt Vergütung.
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- **UrhG § 32**: Angemessene Vergütung – Creator kann nachträgliche Anpassung verlangen, wenn Vergütung unangemessen.
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- **UrhG § 34, 35**: Weiterübertragung und Unterlizenzierung nur mit Creator-Zustimmung.
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- **Whitelisting**: Brand schaltet bezahlte Werbeanzeigen aus dem Creator-Account heraus → DSGVO- und KUG-Relevanz; eigene AGB-Regelung erforderlich.
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- **Media Buyout**: Pauschalvergütung für alle Nutzungsrechte ohne Zeitbeschränkung → Creator verliert Kontrolle; Nachvergütungsanspruch nach § 32 UrhG bleibt.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Lizenz-Vergütungsmodell
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| Lizenztyp | Nutzungsumfang | Typischer Aufschlag |
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|-----------|---------------|---------------------|
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| Organic Only | Nur organisch auf Creator-Account | Basis |
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| Social Paid | Bezahlte Boost-Anzeigen | +30–50 % |
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| Whitelisting | Ads aus Creator-Account | +50–100 % |
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| Offline/Print | Out-of-Home, Prospekte | +100–200 % |
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| Buyout | Unbegrenzt, unbefristet | +300–500 % |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand im Vertragsentwurf?
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2. Soll Whitelisting aktiviert werden – und für wie lange?
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3. Ist Media Buyout gewünscht, oder soll die Lizenz zeitlich begrenzt sein?
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4. Wird Weiterübertragung an Dritte (z. B. Subagenturen) erlaubt?
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5. Ist die Vergütung angemessen in Relation zu den verlangten Rechten?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenzmatrix, Preiskalkulation oder Vertragsklausel?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Lizenzumfang: Plattform, Zeitraum, Territorium, Format für jeden Nutzungstyp separat.
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||||
- Whitelisting-AGB: Plattformbedingungen (Meta, TikTok) prüfen; Creator muss Zugriff gewähren.
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||||
- Vergütungsangemessenheit: § 32 UrhG – Gemeinsame Vergütungsregeln der Branche als Maßstab.
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- Nachvergütungsanspruch: Bei unerwartet hoher Verwertung kann Creator Aufstockung verlangen.
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||||
- Rückrufrecht: § 41 UrhG – Nichtausübungsrückruf nach 2 Jahren möglich.
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- Exklusivität des Nutzungsrechts: Ausschließliches vs. einfaches NR – Creator kann mit einfachem NR weiter lizenzieren.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- „Alle Rechte" ohne Zeitbegrenzung im Vertrag = faktischer Buyout ohne Buyout-Vergütung.
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||||
- Whitelisting ohne Ende-Datum → Brand nutzt Creator-Account jahrelang für Ads.
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- Sublizenzierung erlaubt → Creator-Content wird ohne Wissen in fremden Kampagnen genutzt.
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- Urheberpersönlichkeitsrecht nicht gewahrt → kein Namensnennung → § 11 UrhG-Verstoß.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
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||||
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
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||||
- § 32 UrhG – Angemessene Vergütung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
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||||
- § 41 UrhG – Rückrufsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html
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## Output-Formate
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- Lizenzmatrix (Nutzungstyp × Plattform × Vergütung)
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- Whitelisting-Klausel-Vorlage
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- Preiskalkulations-Tool (Aufschlagstabelle)
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||||
- Lizenzwiderruf-Schreiben
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||||
+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
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---
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||||
name: infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema
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description: "Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos – Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA
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# Influencer-Recht: Musik im Reel – Urheberrecht, Plattformlizenz und GEMA
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Musik in Creator-Content ist ein unterschätztes Haftungsfeld:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **UrhG § 19a**: Öffentliche Zugänglichmachung von Musikwerken erfordert Lizenz des Rechteinhabers.
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- **UrhG § 97**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung (Lizenzanalogie oder entgangener Gewinn).
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- **GEMA**: Verwaltet Urheberrechte an Musikwerken und Liedtexten für die meisten Komponisten/Texter; nicht aber Tonträgerrechte (Label = Leistungsschutz).
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- **GVL**: Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler und Plattenlabels.
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||||
- **Plattformlizenzen**: Meta, TikTok, YouTube haben Lizenzverträge mit GEMA/GVL – gelten aber oft nur für organischen Content, nicht für kommerzielle Paid-Media-Nutzung.
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- **§ 60d UrhG**: Text-and-Data-Mining-Schranke; nicht einschlägig für Musiknutzung.
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- **Creative Commons / Royalty-Free**: Keine GEMA-Pflicht, wenn Musik unter CC0, CC BY oder bei lizenzfreien Plattformen (z. B. Epidemic Sound mit Lizenzvertrag).
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Musik-Nutzungs-Matrix
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||||
| Nutzungsart | GEMA-Lizenz nötig? | Plattformlizenz ausreichend? |
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|-------------|-------------------|------------------------------|
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| Organischer Reel (Instagram) | Meta-Vertrag mit GEMA | Ja (organisch) |
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| Bezahlter Ad-Boost | Nein, separater GEMA-Vertrag nötig | Nein |
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| YouTube-Video (Monetarisierung) | Content-ID-Verfahren | Bedingt (Revenue-Split) |
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||||
| TikTok organisch | TikTok-GEMA-Deal | Ja (organisch) |
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| Brand-Deal-Video | Separate Synchronlizenz | Nein |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Musik soll verwendet werden, und ist bekannt, ob sie GEMA-pflichtig ist?
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2. Ist der Content organisch oder wird er als Paid Ad geschaltet?
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3. Ist ein Brand Deal beteiligt, der eine kommerzielle Nutzungslizenz erfordert?
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4. Gibt es bereits eine Content-ID-Sperre oder eine Abmahnung?
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||||
5. Wird royalty-freie Musik (z. B. Epidemic Sound, Artlist) eingesetzt?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Lizenzierungspfad oder Reaktion auf Abmahnung?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- GEMA-Pflicht: Ist die Musik bei GEMA gemeldet? → gema.de Werksuche.
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||||
- Leistungsschutzrecht: Label-Lizenz separat von GEMA-Lizenz; beide nötig.
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- Plattformvertrag prüfen: Gilt nur für organischen, nicht für kommerziellen Brand-Deal-Content.
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- Synchronlizenz: Für Brand Deals immer separate Lizenz beim Label / Publisher einholen.
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- Royalty-Free-Alternativen: Lizenzvertrag mit Epidemic Sound, Artlist, Musicbed prüfen – kommerzielle Nutzung einschließen.
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- Abmahnung: Lizenzanalogie als Schadensersatz – GEMA-Tarifsätze als Berechnungsgrundlage.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Instagram-Musik-Bibliothek für Brand-Deal-Video → nicht ausreichend lizenziert.
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- YouTube-Content-ID-Claim → Monetarisierung geht an Label, nicht Creator.
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- Musik im Hintergrund eines Videos → trotzdem Lizenzpflicht.
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- GEMA-frei ≠ lizenzfrei für Leistungsschutzrechte (Label-Rechte bestehen separat).
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 19a UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
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||||
- § 97 UrhG – Schadensersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
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||||
- GEMA-Website (Werksuche): https://www.gema.de/musiknutzer/musik-suchen-und-finden/
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- GVL-Website: https://www.gvl.de/
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## Output-Formate
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- Musik-Compliance-Ampel (organisch / Paid / Brand Deal)
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- Lizenzierungspfad für kommerzielle Musik
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- Muster-Anfrage Synchronlizenz
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- Alternative-Plattformen-Liste (royalty-free mit kommerziellem Recht)
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@@ -1,46 +1,66 @@
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||||
name: infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit
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description: "Influencer-Recht: Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild – KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit
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# Influencer-Recht: Bildrechte – KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit
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||||
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
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- **§ 23 KUG**: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung.
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- **§ 24 KUG**: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme.
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- **DSGVO Art. 6**: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage – bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich.
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- **BGH „Cathy Hummels"**: Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen.
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||||
- **§ 201a StGB**: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
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### KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext
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| Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? |
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|-----------|--------------------|---------------------|
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| Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein |
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| Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) |
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| Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja |
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| Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund |
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| Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen – Privatperson, Promi, Minderjährige?
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2. Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)?
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3. Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt?
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4. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation?
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5. Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig.
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||||
- Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich?
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- Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person.
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||||
- Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ.
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- Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend.
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- DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar.
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- Einwilligung mündlich → Beweisproblem.
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- Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung.
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- Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
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||||
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
|
||||
- Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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||||
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
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## Output-Formate
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- Bildrechte-Ampel pro Aufnahme
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- Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch)
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- KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben
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||||
- Minderjährigen-Einwilligungsformular
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+55
-31
@@ -1,46 +1,70 @@
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---
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||||
name: infl-015-minderjaehrige-creator-eltern-zustimmung-jugendschutz
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||||
description: "Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
name: infl-015-minderjaehrige-creator-kooperation-eltern-zustimmung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Minderjährige Creator – elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht."
|
||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz
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||||
# Influencer-Recht: Minderjährige Creator – Eltern, Jugendschutz, Vertragsrecht
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Minderjährige Creator unterliegen einem besonders dichten Schutzregime:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 106 BGB**: Beschränkte Geschäftsfähigkeit ab 7 Jahren; Verträge mit Minderjährigen bedürfen elterlicher Genehmigung.
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||||
- **§ 107 BGB**: Vorteilhafter Vertrag: ohne Genehmigung wirksam; Brand Deals sind regelmäßig nicht lediglich vorteilhaft.
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||||
- **§ 1643 BGB**: Eltern als gesetzliche Vertreter; bei erheblichen Verpflichtungen ggf. Genehmigung des Familiengerichts.
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||||
- **§ 1 JuSchG, § 2 JMStV**: Jugendschutzpflichten bei öffentlichen Angeboten; altersgerechte Inhalte.
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||||
- **§ 45 ff. JArbSchG**: Beschäftigungsverbote und -einschränkungen für Minderjährige (Ruhezeiten, Schulzeit, Höchstarbeitszeit).
|
||||
- **§ 22 KUG**: Elternzustimmung für Bildveröffentlichung Minderjähriger.
|
||||
- **DSGVO Art. 8**: Einwilligung in Datenverarbeitung ab 16 Jahren (DE: 16 Jahre per Landesrecht).
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||||
- **Steuer**: Einnahmen des Kindes sind eigene Einkünfte; aber Eltern-Haftung bei Versäumnissen.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Pflichten-Checkliste für Eltern
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| Pflicht | Norm | Handlung |
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|---------|------|----------|
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| Vertragsabschluss | § 107 BGB | Elterliche Genehmigung |
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| Bildfreigabe | § 22 KUG | Schriftliche Einwilligung |
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| Datenschutz | DSGVO Art. 8 | Einwilligung unter 16 J. |
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| Arbeitszeit | JArbSchG | Tätigkeitsdauer prüfen |
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| Kontenführung | § 1806 BGB | Mündelgeldanlage für Einkünfte |
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| Steuer | § 15/32 EStG | Steuererklärung für Kind |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wie alt ist der minderjährige Creator (unter 14, 14–16, 16–18)?
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2. Haben beide Elternteile den Kooperationsvertrag genehmigt?
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3. Überschreiten die vereinbarten Leistungen die erlaubten Arbeitszeiten nach JArbSchG?
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4. Ist der Content für Minderjährige altersgerecht nach JMStV?
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5. Werden Einnahmen korrekt als Kindereinkünfte versteuert?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsfreigabe, Jugendschutzcheck oder Familiengerichtsvorlage?
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Alter und Geschäftsfähigkeit: Unter 7 = geschäftsunfähig; 7–18 = beschränkt geschäftsfähig.
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||||
- Elterliche Vertretung: Beide Elternteile? Alleinsorge? Bei Meinungsstreit: Familiengericht.
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||||
- JArbSchG: Schulfreie Zeit, Ruhezeiten (mindestens 12 Stunden), keine Nachtarbeit.
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||||
- Inhaltskontrolle: JMStV Schutzklassen; kein Alkohol-, Glücksspiel-, Erotik-Content.
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||||
- Vermögensverwaltung: Einnahmen für das Kind treuhänderisch verwalten; keine Eltern-Nutzung.
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||||
- DSGVO: Einwilligung für Tracking, Newsletter etc. unter 16 nur durch Eltern.
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## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Nur ein Elternteil unterschreibt → bei gemeinsamer Sorge nicht ausreichend.
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- Creator-Kind filmt sich täglich für Stunden → JArbSchG-Verstoß.
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||||
- Eltern nutzen Kind-Einnahmen für sich → Untreue (§ 266 StGB).
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- Keine DSGVO-Einwilligung der Eltern → Plattformsperre oder Bußgeld.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 107 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html
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||||
- § 1643 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html
|
||||
- § 1 JArbSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html
|
||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
|
||||
- DSGVO Art. 8: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
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## Output-Formate
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- Eltern-Genehmigungsformular für Kooperationsvertrag
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- JArbSchG-Zeiterfassungsvorlage
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||||
- JMStV-Compliance-Checkliste
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- Familiengericht-Vorlage (bei erheblichem Vermögen)
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||||
|
||||
+55
-30
@@ -1,46 +1,71 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz
|
||||
description: "Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media – rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB."
|
||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz
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# Influencer-Recht: Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen, Datenschutz
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Gewinnspiele sind ein rechtlich komplexes Feld mit mehreren Schutzregimen:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 4 Nr. 6 UWG**: Kopplung von Teilnahme an Gewinnspiel mit Abonnement oder sonstiger Verpflichtung ist unzulässig (z. B. „Folge uns und kommentiere" ist i. d. R. zulässig, aber Kauf nicht).
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||||
- **§ 661a BGB**: Gewinnzusagen sind verbindlich; Creator und Brand haften für versprochenen Preis.
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||||
- **GlüStV**: Gewinnspiele ohne Einsatz sind kein Glücksspiel; klassische Social-Media-Gewinnspiele fallen nicht darunter.
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||||
- **DSGVO Art. 13**: Teilnehmer müssen über Datenverarbeitung informiert werden; separate Datenschutzinformation.
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||||
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch bei gesponserten Gewinnspielen.
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||||
- **Plattform-AGB**: Instagram, Facebook und TikTok verbieten Plattform-Mechanismen (z. B. „Tag 3 Freunde"-Ketten) in bestimmten Formen; Regeln für Contests beachten.
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||||
- **TMG / TTDSG**: Cookies bei Teilnahme über Website → Einwilligung.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
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| Element | Inhalt |
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|---------|--------|
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| Veranstalter | Name, Anschrift, Kontakt |
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| Teilnahmezeitraum | Start- und Enddatum, Uhrzeit, Zeitzone |
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| Teilnahmevoraussetzungen | Alter, Wohnsitz, Ausschluss Mitarbeiter |
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| Gewinn | Genaue Beschreibung, Wert |
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| Ermittlung | Zufalls-Los, Jury, Kreativität |
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| Benachrichtigung | Wie, bis wann, Folge bei Nichtmeldung |
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| Datenschutz | Verweis auf Datenschutzerklärung |
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| Haftungsausschluss | Technische Fehler, Änderungsvorbehalt |
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||||
| Plattform-Disclaimer | „Nicht von Instagram gesponsert" |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel – Creator allein oder zusammen mit einem Brand?
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2. Welche Teilnahmebedingung ist vorgesehen (Folgen, Kommentieren, Freunde taggen, Kauf)?
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||||
3. Wie werden Teilnehmerdaten erhoben und gespeichert?
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||||
4. Auf welcher Plattform findet das Gewinnspiel statt?
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||||
5. Was ist der Gewinn, und wie wird er ermittelt und übergeben?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Datenschutztext oder Plattform-AGB-Check?
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||||
|
||||
## Prüfprogramm
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||||
|
||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Kopplungsverbot: Kauf als Teilnahmebedingung → § 4 Nr. 6 UWG-Verstoß.
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||||
- § 661a BGB: Gewinnversprechen ist bindend; Brand muss Preis stellen können.
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||||
- DSGVO: Welche Daten werden erhoben? Zweck? Aufbewahrung? Löschung?
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||||
- Plattform-Compliance: Meta, TikTok haben eigene Contest-Regeln → prüfen.
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||||
- Kennzeichnung: Gesponsertes Gewinnspiel → § 5a UWG + § 22 MStV.
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||||
- Steuer: Sachpreise über 255 € → ggf. Schenkungsteuer, Einkommensteuerpflicht des Gewinners (§ 22 Nr. 3 EStG).
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- „Tag 3 Freunde" als Pflicht → Meta-AGB-Verstoß → Post-Löschung.
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||||
- Preis nicht geliefert → § 661a BGB-Klage des Gewinners.
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||||
- Keine Datenschutzerklärung → DSGVO-Bußgeld.
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- Mindestalter nicht angegeben → JuSchG-Problem bei Alkohol/Glücksspiel-Preisen.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
|
||||
- § 4 Nr. 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
|
||||
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
||||
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
|
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||||
## Output-Formate
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||||
- Teilnahmebedingungen-Vorlage (Social Media)
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||||
- DSGVO-Datenschutztext für Gewinnspiel
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||||
- Plattform-Compliance-Checkliste
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||||
- Gewinnübergabe-Protokoll
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||||
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
|
||||
---
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||||
name: infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims
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||||
description: "Influencer-Recht: Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel – HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken."
|
||||
---
|
||||
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||||
# Influencer-Recht: Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims
|
||||
# Influencer-Recht: Heilmittel, Nahrungsergänzung und Health Claims
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||||
|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein hochrisikobehaftetes Feld für Creator:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **HWG § 3**: Irreführende Heilmittelwerbung verboten; verlangt Preisangabe, Pflichthinweise.
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- **HWG § 10**: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Allgemeinheit verboten.
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||||
- **HWG § 11**: Verbotene Werbeaussagen (z. B. Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheiten, Testimonials von medizinischen Fachpersonen).
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||||
- **HCVO (EG) 1924/2006**: Health and Nutrition Claims Regulation – nur EU-zugelassene Gesundheitsaussagen erlaubt; Liste unter Anhang der HCVO.
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||||
- **§ 5 UWG**: Irreführung durch gesundheitliche Übertreibungen.
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||||
- **LFGB §§ 11, 27**: Lebensmittelrecht – krankheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
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||||
- **§ 4 Nr. 11 UWG** (a. F.) / § 3a UWG: Rechtsbruch als UWG-Verstoß, wenn HWG oder HCVO verletzt.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Verbotene vs. erlaubte Aussagen
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||||
| Aussage | Status |
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|---------|--------|
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| „Heilt Rückenschmerzen" | Verboten (HWG § 3) |
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| „Unterstützt die Immunfunktion" (HCVO-zugelassen) | Erlaubt mit exaktem Wortlaut |
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| „Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheit" | Verboten (HWG § 11) |
|
||||
| „Trägt zu normalem Energiestoffwechsel bei" (HCVO B 12) | Erlaubt |
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||||
| „Aus rein natürlichen Zutaten" | Erlaubt, wenn wahrheitsgemäß |
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||||
| „Ärztlich empfohlen" | Verboten ohne Belege (HWG § 11) |
|
||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Handelt es sich um ein Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum?
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2. Welche Aussagen soll der Creator über Wirkung und Nutzen machen?
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3. Liegt eine HCVO-Zulassung für die spezifischen Aussagen vor?
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4. Enthält der Posting-Auftrag Vorher-Nachher-Bilder oder Testimonials von Ärzten?
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||||
5. Wurde das Produkt als Arzneimittel zugelassen, oder ist es nur als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, zulässige Formulierungsalternativen oder Abmahnantwort?
|
||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Produktkategorie: Arzneimittel (HWG + AMG), NEM (LFGB + HCVO), Kosmetik (KPVO).
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||||
- Aussagen-Check: Jede Behauptung gegen HCVO-Liste prüfen; bei NEM keine Krankheitsaussagen.
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- Pflichthinweise: HWG § 4 – Pflichtangaben bei OTC-Arzneimittelwerbung.
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||||
- Verschreibungspflicht: Rx-Werbung für Allgemeinheit absolut verboten.
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- Influencer-Testimonials: Arzt/Apotheker-Empfehlung im Content → HWG § 11 prüfen.
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- Kennzeichnung: Werbung für Gesundheitsprodukte zusätzlich nach § 5a UWG kennzeichnen.
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||||
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## Typische Fallen
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|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- „Klinisch getestet" ohne Studie → Irreführung § 5 UWG.
|
||||
- NEM mit Krankheitsaussagen → LFGB § 11-Verstoß.
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||||
- Creator postet mit Arzt-Kita-Outfit ohne ärztliche Qualifikation → HWG § 11.
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- HCVO-Aussage mit falschem Wortlaut → Verstoß; exakter Wortlaut der EU-Liste erforderlich.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- HWG §§ 3, 10, 11: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
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||||
- HCVO (EG) 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
|
||||
- LFGB § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__11.html
|
||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
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## Output-Formate
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- Aussagen-Ampel (erlaubt/verboten/anpassbar)
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||||
- HCVO-konforme Formulierungsalternativen
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- Pflichthinweis-Vorlage (OTC-Arzneimittel)
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||||
- Abmahnantwort (HWG-Verstoß)
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||||
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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||||
---
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||||
name: infl-018-finanzprodukte-krypto-affiliate-und-bafin-risiko
|
||||
description: "Influencer-Recht: Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto – BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko
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||||
# Influencer-Recht: Finanzprodukte, Krypto-Affiliate und BaFin-Risiko
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Finanzprodukt-Werbung durch Creator ist eines der rechtlich gefährlichsten Bereiche:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 32 KWG**: Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erfordern BaFin-Erlaubnis; Empfehlung einzelner Wertpapiere kann Anlageberatung = Finanzdienstleistung sein.
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||||
- **§ 63 WpHG**: Anforderungen an Anlageberatung; Eignungstest, Informationspflichten.
|
||||
- **§ 25 WpHG**: Anlageempfehlungen müssen als Werbung gekennzeichnet sein; sachkundige Beurteilung erforderlich.
|
||||
- **§ 26 WpHG (MiFID II)**: Interessenkonflikte offenlegen; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt.
|
||||
- **MAR Art. 12 (EU-Marktmissbrauchsverordnung)**: Marktmanipulation durch Empfehlungen ohne Offenlegung (Pump and Dump).
|
||||
- **MiCA (EU 2023/1114)**: Krypto-Asset-Regulierung; Werbung für bestimmte Krypto-Assets ab 2024/2025 lizenzpflichtig.
|
||||
- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Irreführung durch unzutreffende Renditeversprechungen.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Risikoklassen für Creator
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||||
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||||
| Tätigkeit | Rechtliches Risiko | BaFin-Relevanz |
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|-----------|------------------|----------------|
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| „Ich nutze App X für Aktien" (allgemein) | Niedrig | Nein |
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| Konkrete Aktien-Empfehlung mit Kauf-Aufruf | Hoch | Ggf. Anlageberatung |
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||||
| Krypto-Token-Promo mit Affiliate | Hoch | MiCA ab 2024 |
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||||
| CFD/Forex-Werbung | Sehr hoch | ESMA-Warnung |
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||||
| Pump & Dump in Community | Illegal | MAR Art. 12 |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welches Finanzprodukt wird beworben (Aktie, ETF, Krypto, CFD)?
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||||
2. Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)?
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||||
3. Macht der Creator eine konkrete Kauf-/Verkaufsempfehlung oder nur allgemeine Werbung?
|
||||
4. Ist der Interessenkonflikt (Affiliate) offengelegt?
|
||||
5. Hat der Brand eine BaFin-Erlaubnis oder EU-Pass?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsempfehlung oder rechtssichere Formulierung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Anlageberatung ja/nein: Konkrete Empfehlung + Provisionsmotiv → BaFin-Erlaubnispflicht prüfen.
|
||||
- Interessenkonflikt: Affiliate-Provision offenlegen (§ 26 WpHG, § 5a UWG).
|
||||
- MiCA-Compliance: Krypto-Werbung ab 2024 strenger reguliert; Brand muss MiCA-Lizenz haben.
|
||||
- MAR: Keine abgestimmten Pump-Aktionen in Communities (§ 12 MAR).
|
||||
- CFD/Forex: ESMA-Warnung → Creator sollte grundsätzlich ablehnen.
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||||
- Disclaimer: „Keine Anlageberatung" reicht allein nicht; tatsächliche Aussagen müssen dem entsprechen.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- „Das ist keine Anlageberatung"-Disclaimer bei konkreter Empfehlung → unwirksam.
|
||||
- Krypto-Affiliate ohne MiCA-Compliance des Brokers → Creator als Mittäter.
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||||
- Offenlegung des Interessenkonflikts fehlt → § 26 WpHG-Verstoß.
|
||||
- Garantierte Rendite versprochen → § 5 UWG Irreführung + BaFin-Beschwerde.
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||||
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||||
## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
|
||||
- § 63 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__63.html
|
||||
- MAR Art. 12: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596
|
||||
- MiCA (EU 2023/1114): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114
|
||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
|
||||
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||||
## Output-Formate
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||||
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||||
- Finanzwerbung-Ampel (grün/gelb/rot)
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||||
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
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||||
- Ablehnungsschreiben an risikoreichen Brand
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||||
- Compliance-Checkliste für Finanz-Kooperation
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||||
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||||
@@ -1,46 +1,67 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen
|
||||
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung – GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen
|
||||
# Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten:
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||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten.
|
||||
- **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt.
|
||||
- **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt).
|
||||
- **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe.
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||||
- **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich.
|
||||
- **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können.
|
||||
- **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Erlaubt-/Verboten-Matrix
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||||
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||||
| Situation | Status |
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||||
|-----------|--------|
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||||
| Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen |
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||||
| Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB |
|
||||
| „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß |
|
||||
| Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten |
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||||
| Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt |
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||||
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||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden?
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||||
2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite?
|
||||
3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)?
|
||||
4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht?
|
||||
5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung?
|
||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen.
|
||||
- § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung.
|
||||
- Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko.
|
||||
- Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis.
|
||||
- Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV.
|
||||
- Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen.
|
||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal.
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||||
- Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG.
|
||||
- Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld.
|
||||
- Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html
|
||||
- § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
|
||||
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
|
||||
- JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
|
||||
- Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen)
|
||||
- Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung
|
||||
- Lizenz-Verifikationsprotokoll
|
||||
- Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,70 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Alkohol Tabak Cannabis Werbung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis – TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Alkohol Tabak Cannabis Werbung
|
||||
# Influencer-Recht: Alkohol, Tabak und Cannabis – Werberestriktionen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Alkohol Tabak Cannabis Werbung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Suchtmittel-Werbung ist massiv eingeschränkt:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
|
||||
- **§ 19 TabakerzG**: Werbung für Tabakprodukte in Printmedien mit überregionaler Auflage, Rundfunk und Onlinediensten verboten; Ausnahmen für Fachzeitschriften.
|
||||
- **§ 21a TabakerzG**: E-Zigaretten und verwandte Produkte: Werbeverbot wie Tabak.
|
||||
- **§ 6 MStV**: Alkohol-Werbung im Rundfunk/Telemedien muss Minderjährigen-Schutz beachten; keine übermäßige Förderung des Alkoholkonsums.
|
||||
- **§ 5 JMStV**: Keine Alkohol- oder Tabakwerbung in Angeboten, die an Minderjährige gerichtet sind.
|
||||
- **§ 26 KCanG** (Cannabis-Gesetz 2024): Werbung für Cannabis und THC-haltige Produkte verboten; Ausnahmen für Fachinformationen.
|
||||
- **EU-Richtlinie 2003/33/EG**: Tabakwerbeverbot auf grenzüberschreitenden Diensten.
|
||||
- **§ 5 UWG**: Irreführende Gesundheitsbehauptungen bei Alkohol.
|
||||
- **LMIV Art. 7**: Keine gesundheitsbezogenen Aussagen bei alkoholischen Getränken (> 1,2 % vol.).
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Werbeverbot-Übersicht
|
||||
|
||||
| Produkt | Plattform | Status |
|
||||
|---------|-----------|--------|
|
||||
| Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 19 TabakerzG) |
|
||||
| E-Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 21a TabakerzG) |
|
||||
| Alkohol (Erwachsenen-Zielgruppe) | Social Media | Eingeschränkt erlaubt |
|
||||
| Alkohol mit Minderjährigen-Audience | Social Media | Verboten |
|
||||
| Cannabis (THC) | Alle Medien | Verboten (§ 26 KCanG) |
|
||||
| CBD (ohne THC) | Social Media | Eingeschränkt, HCVO beachten |
|
||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
|
||||
|
||||
1. Um welches Produkt handelt es sich genau (Alkohol, Tabak, E-Zigarette, CBD, THC-Cannabis)?
|
||||
2. Wie hoch ist der Anteil Minderjähriger in der Creator-Audience?
|
||||
3. Soll der Content in sozialen Medien oder in einem Rundfunkprogramm erscheinen?
|
||||
4. Werden gesundheitsbezogene Aussagen über das Produkt gemacht?
|
||||
5. Hat der Brand eine Kooperationsanfrage gestellt, oder wird eine Ablehnung vorbereitet?
|
||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsbegründung oder konforme Formulierung?
|
||||
|
||||
## Prüfprogramm
|
||||
|
||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Produktkategorie: Tabak/E-Zig → absolutes Werbeverbot; Alkohol → eingeschränkt; Cannabis → KCanG-Check.
|
||||
- Audience-Analyse: Audience-Demografie (Plattform-Insights) → unter 25-jährige Dominanz → Ablehnen empfehlen.
|
||||
- Plattformregeln: TikTok, Instagram haben eigene Alkohol-/Tabak-Werberichtlinien.
|
||||
- CBD: Kein THC → kein KCanG; aber HCVO und LFGB beachten.
|
||||
- Influencer-Haftung: Bei Werbung für verbotene Produkte → UWG-Verstoß + Bußgeld.
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||||
- Geographische Zielgruppe: In bestimmten Ländern strengere Regeln (z. B. UK, FR).
|
||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- E-Zigaretten als „nikotinfrei" beworben → trotzdem § 21a TabakerzG-Verstoß.
|
||||
- CBD mit Gesundheitsversprechen → HCVO-Verstoß.
|
||||
- Cannabis-Creator mit Haschisch-Symbolen → Werbung für illegale Inhalte.
|
||||
- Alkohol-Post mit jugendlichem Lifestyle → JMStV + MStV-Verstoß.
|
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## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- §§ 19, 21a TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__19.html
|
||||
- § 26 KCanG: https://www.gesetze-im-internet.de/kcanabg/__26.html
|
||||
- § 6 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__6.html
|
||||
- § 5 JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/__5.html
|
||||
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
|
||||
|
||||
## Output-Formate
|
||||
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||||
- Werbeverbot-Ampel nach Produktkategorie
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||||
- Ablehnungsschreiben an Brand
|
||||
- Konforme Alkohol-Disclaimer-Vorlage
|
||||
- JMStV-Audience-Check-Protokoll
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,66 @@
|
||||
---
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||||
name: infl-021-green-claims-nachhaltigkeitswerbung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Green Claims Nachhaltigkeitswerbung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung – EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance."
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# Influencer-Recht: Green Claims Nachhaltigkeitswerbung
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# Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Green Claims Nachhaltigkeitswerbung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Nachhaltigkeitsaussagen in Creator-Content stehen unter verschärfter Prüfung:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende Werbung verboten; unsubstanziierte Umweltbehauptungen sind irreführend.
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- **§ 5a UWG**: Weglassen wesentlicher Informationen (z. B. Einschränkungen der Nachhaltigkeit).
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- **EU-Richtlinie über Green Claims (COM/2023/166)**: Verbindliche Verpflichtung zur Substantiierung von Umweltaussagen vor Nutzung; tritt voraussichtlich 2026 in Kraft.
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- **EU-Richtlinie Empowering Consumers (2022/0092)**: Verbot generischer Umweltaussagen ohne Nachweis; gilt ab 2026.
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- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; Greenwashing als unlautere Praxis.
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||||
- **UGP-Richtlinie Anhang I (Black List)**: „CO₂-neutral" ohne Nachweis = verbotene Geschäftspraktik.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
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| Aussage | Status |
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|---------|--------|
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| „100 % recyceltes Material" (mit Nachweis) | Erlaubt |
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| „Klimaneutral" ohne Zertifikat | Unzulässig (Black List ab 2026) |
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| „Nachhaltig produziert" (vage, ohne Erklärung) | Riskant – § 5 UWG |
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| „Zertifiziert biologisch" (EU Bio-Logo) | Erlaubt |
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| „Gut für die Umwelt" (keine Einschränkung) | Irreführend |
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| „Weniger CO₂ als Vorjahr" (mit Daten) | Erlaubt |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Nachhaltigkeitsbehauptung enthält der Brand Deal oder Content-Brief?
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2. Welche Belege hat der Brand für die Aussage (Zertifikate, Studien, Drittverifizierung)?
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3. Ist die Aussage zeitlich/räumlich/sachlich eingeschränkt, und wird das kommuniziert?
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4. Gibt es eine Abmahnung wegen Greenwashing oder eine Behördenanfrage?
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5. Soll der Content angepasst oder abgelehnt werden?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, konforme Formulierung oder Abmahnreaktion?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Substantiierungstest: Liegt Nachweis für Aussage vor? Drittverifizierung (TÜV, Bureau Veritas)?
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||||
- Spezifizierungstest: „Nachhaltig" ohne Spezifikation → § 5 UWG-Risiko.
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- Green Claims Directive: Aussagen zukunftssicher gestalten (ab 2026 obligatorisch).
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||||
- CO₂-Kompensation: „CO₂-neutral durch Kompensation" muss klar deklariert sein.
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- Vergleichende Aussagen: Vergleich mit was? Wann? → § 6 UWG (vergleichende Werbung).
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- Creator-Haftung: Auch Creator haftet für irreführende Aussagen im eigenen Post.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Brand behauptet „klimaneutral", belegt es nicht → Creator haftet mit.
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- „Vegan und nachhaltig" ohne Erklärung → zu vage.
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- Kompensations-Greenwashing: Emissionen nur aufgekauft, nicht reduziert.
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- Zertifikat abgelaufen oder nicht akkreditiert.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
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||||
- EU Green Claims Directive (Entwurf): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:166:FIN
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||||
- EU Empowering Consumers Directive: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L0825
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## Output-Formate
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- Green-Claims-Ampel
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- Substantiierungs-Checkliste für Brand
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- Konforme Reformulierungen
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- Abmahnreaktion Greenwashing
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@@ -1,46 +1,67 @@
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||||
name: infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung
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description: "Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern – § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken."
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# Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Vergleichende Werbung und Herabsetzung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Vergleichende Werbung ist in Grenzen erlaubt, Herabsetzung verboten:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 6 UWG**: Vergleichende Werbung zulässig, wenn objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend; auf wesentliche relevante Eigenschaften bezogen.
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- **§ 6 Abs. 2 UWG**: Unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr, unlautere Ausnutzung des Rufs oder Herabsetzung/Verunglimpfung eines Mitbewerbers.
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||||
- **§ 4 Nr. 1 UWG**: Herabsetzung von Mitbewerbern durch abwertende Aussagen = unlautere Handlung.
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||||
- **§ 4 Nr. 2 UWG**: Nachahmung mit Rufausbeutung.
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||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Unerlaubte Handlung – üble Nachrede oder Rufschädigung als deliktsrechtlicher Anspruch.
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||||
- **§ 824 BGB**: Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
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||||
- **§ 186 StGB**: Üble Nachrede; § 187 StGB: Verleumdung.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
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| Aussage | Status |
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|---------|--------|
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| „Produkt A ist 20 % günstiger als Produkt B (Preis v. 1.1.)." | Zulässig (§ 6 UWG) |
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| „Marke X-Produkte sind schlechte Qualität" (unbelegt) | Unzulässig (§ 4 Nr. 1 UWG) |
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||||
| „Unser Abo ist besser als Netflix" (sachlicher Vergleich) | Prüfen: objektiv, nachprüfbar? |
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||||
| „Firma Y hat mich betrogen" (ohne Beweis) | § 824 BGB-Risiko |
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||||
| Parodie/Satire eines Brands | § 24 MarkenG, künstlerische Freiheit |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wer oder was soll verglichen oder kritisiert werden – Mitbewerber, Produkt oder Marke?
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2. Beruhen die Aussagen auf nachprüfbaren Tatsachen oder Werturteilen?
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||||
3. Ist die Aussage sachlich oder enthält sie abwertende Elemente?
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||||
4. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vor?
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||||
5. Handelt es sich um journalistische Kritik, Satire oder kommerzielle Werbung?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, Verteidigung oder Gegendarstellung?
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||||
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen sachlich überspitzt sein.
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||||
- § 6 UWG-Kriterien: Objektivität, Wesentlichkeit, Nachprüfbarkeit – alle drei müssen erfüllt sein.
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||||
- Herabsetzungstest: Geht die Aussage über sachliche Kritik hinaus? → Unzulässig.
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||||
- Satire-Sonderrecht: Übertreibung erlaubt, wenn als Satire erkennbar; keine Falschbehauptungen.
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||||
- Schadensersatz: § 823 BGB i. V. m. § 4 Nr. 1 UWG → Abmahn- und Schadensersatzrisiko.
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||||
- Strafrecht: § 186/187 StGB – schwere Fälle; Strafanzeige möglich.
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||||
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Negative Amazon-Bewertung als Content → § 824 BGB, wenn falsche Tatsachen.
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||||
- Mitbewerber-Vergleich ohne aktuelle Daten → § 5 UWG (Irreführung).
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- „Worst Brand Award" ohne Sachgrundlage → Herabsetzung.
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||||
- Satire ohne klare Kennzeichnung als solche → ernstzunehmende Tatsachenbehauptung.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
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||||
- § 4 Nr. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
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||||
- § 824 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__824.html
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||||
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
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## Output-Formate
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- Aussagen-Ampel (zulässig/riskant/verboten)
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- Abmahnreaktion Herabsetzung
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- Gegendarstellungs-Vorlage
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||||
- Satire-Disclaimer-Text
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||||
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+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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---
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||||
name: infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation
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description: "Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt – § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung."
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# Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation
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# Influencer-Recht: Schleichwerbung – Redaktionscontent und Kooperation
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Schleichwerbung ist eine der häufigsten Abmahnursachen im Creator-Bereich:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; nicht erkennbare Werbung = Schleichwerbung = unlautere Geschäftspraktik.
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- **§ 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Anhang Nr. 11**: Schleichwerbung als per-se-unzulässige Handlung (Black List).
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||||
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; Werbung muss als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein.
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||||
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei systematischer Schleichwerbung mit Täuschungsabsicht.
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||||
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; relevant bei koordinierter Kaufempfehlungs-Manipulation.
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||||
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Geschäftspraktiken (Advertorial ohne Kennzeichnung) als unlauter.
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||||
- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20): Differenzierung zwischen eigenmotivierten und kooperationsbasierten Posts.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Entscheidungsbaum: Schleichwerbung?
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```
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Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Vorteil)?
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→ Ja → Kennzeichnung als "Werbung" zwingend
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→ Nein → Besteht wirtschaftliches Eigeninteresse?
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→ Ja → BGH-Prüfung: Offensichtlichkeit für Follower?
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→ Nein → Redaktioneller Content, keine Pflicht
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```
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Besteht eine Gegenleistungsbeziehung (Geld, Produkt, Zugänge, Reisen)?
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2. Ist der Post als Werbung/Kooperation/Anzeige gekennzeichnet?
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3. Handelt es sich um eine eigene Empfehlung ohne Auftrag (organischer Post)?
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4. Liegt bereits eine Abmahnung oder ein Ordnungsgeld vor?
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||||
5. Geht es um Einzelfall oder systematisches Problem (mehrere ungekennzeichnete Posts)?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Post-Korrektur, Unterlassungserklärung oder Verteidigungsstrategie?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Gegenleistungstest: Jede Form von Vorteil (auch zukünftige Kooperationschance) → Kennzeichnung.
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||||
- Erkennbarkeitstest: Wäre für den durchschnittlich informierten Follower der kommerzielle Zweck ohne Label klar?
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- Systematik: Bei Muster von ungekennzeichneten Posts → § 826 BGB-Risiko + erhöhter Schadensersatz.
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||||
- Korrektur: Nachträgliche Kennzeichnung möglichst umgehend; ggf. Löschung und Neuveröffentlichung.
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||||
- Unterlassungserklärung: Bei Abmahnung nur modifiziert abgeben; strafbewehrte Verpflichtung prüfen.
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||||
- Bußgeld: Landesmedienanstalten können Bußgelder bis 500 000 € verhängen (§ 115 MStV).
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Eigenempfehlung, die im Nachhinein bezahlt wird → rückwirkende Kennzeichnungspflicht.
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- „Danke an Brand für das Produkt" ohne Werbung-Label → unzureichend.
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||||
- Finanzierter Reisebericht ohne „Werbung"-Hinweis → häufigste Abmahnkonstellation.
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- Post-Löschung nach Abmahnung nicht ausreichend → Unterlassungserklärung nötig.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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||||
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
|
||||
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
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||||
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
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## Output-Formate
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- Post-Kennzeichnungs-Korrektur
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- Modifizierte Unterlassungserklärung
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- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung
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- Systematik-Audit: Alle Posts auf Schleichwerbung prüfen
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@@ -1,46 +1,64 @@
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name: infl-024-kennzeichnung-bei-eigenmarke
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description: "Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken – BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte."
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# Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Kennzeichnung bei Eigenmarke** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Die Frage, ob Creator eigene Produkte kennzeichnen müssen, wurde durch den BGH differenziert beantwortet:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **BGH „Diana zur Löwen"** (I ZR 9/22, 13.01.2022): Werbung für eigene Produkte/Marke ist grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig, wenn das wirtschaftliche Eigeninteresse für Follower offensichtlich ist.
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; bei Eigenmarken ist dies regelmäßig der Fall.
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- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot gilt grundsätzlich; Eigeninteresse-Offensichtlichkeit kann es aufheben.
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- **Grenze**: Wenn die Eigenmarke getarnt als neutrale Empfehlung erscheint, besteht Kennzeichnungspflicht.
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- **Produkthaftung § 823 BGB + ProdHaftG**: Creator als Hersteller oder Inverkehrbringer haftet für eigene Produkte.
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- **§ 3 Abs. 1 UWG**: Irreführungsverbot auch bei Eigenmarkenwerbung (z. B. falsche Wirkversprechen).
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Eigenmarken-Szenarien
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| Szenario | Kennzeichnungspflicht? |
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| Creator promotet eigene Kleidungslinie im Post | Grds. nein (offensichtlich) |
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| Creator verlinkt eigenen Shop ohne Hinweis | Grds. nein (erkennbar) |
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| Creator beschreibt eigenes Produkt als „beste Empfehlung" ohne Hinweis auf Eigeninteresse | Ja (getarnte Werbung) |
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| Kooperation mit Lizenzmarke (Eigenmarke = Lizenzprodukt) | Ja (Fremdinteresse) |
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| Creator mit Beteiligung an Brand (stiller Gesellschafter) | Ja (verstecktes Eigeninteresse) |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Ist das beworbene Produkt ausschließlich im Eigentum des Creators oder gibt es Investoren/Lizenznehmer?
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2. Ist für die Follower erkennbar, dass der Creator Eigeninteresse an dem Produkt hat?
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3. Werden Produkte als neutrale Empfehlung dargestellt ohne Hinweis auf Eigeninteresse?
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4. Gibt es eine Kooperation mit einem anderen Brand für das Produkt (Lizenz, JV)?
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5. Liegt eine Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung für Eigenmarken vor?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Kennzeichnungstest, Postkorrektur oder Abmahnreaktion?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Offensichtlichkeitstest: Kennen Follower die Eigenmarke des Creators? Markenbio, Profillink, etc.?
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- Eigeninteressen-Klarheit: Erste Erwähnung in Post ohne Kontext → Kennzeichnung vorsichtshalber.
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- Tarnungstest: Wird das Produkt als Ergebnis eines objektiven Tests empfohlen? → Kennzeichnung.
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- Lizenzmarken: Creator hat Lizenz → kein vollständiges Eigeninteresse → Prüfung nötig.
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- Schutzrecht: Eigenmarke ist Marke nach MarkenG → zusätzlich Markenrechtsfragen.
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- Produkthaftung: Creator als Hersteller → ProdHaftG + §§ 823 ff. BGB.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Creator promotet eigenen Kurs in fremdem Kontext ohne Hinweis → Kennzeichnungspflicht.
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- Lizenz-Kooperation mit fremdem Brand: „Meine Kollektion mit X" → teilweise Fremdinteresse.
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- Gutachtenformat: „Ich habe 10 Kissen getestet – mein eigenes ist das Beste" → offensichtlich tendenziös.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- BGH I ZR 9/22 (Diana zur Löwen): https://openjur.de/u/2432341.html
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
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## Output-Formate
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- Eigenmarken-Kennzeichnungsampel
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- Post-Formulierungsvorschlag (mit/ohne Label)
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- Produkthaftungs-Kurzcheck
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+55
-30
@@ -1,46 +1,71 @@
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name: infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum
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description: "Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Live Shopping – Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen."
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# Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum
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# Influencer-Recht: Live Shopping – Preisangaben, Widerruf, Impressum
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Live Shopping (Instagram Live, TikTok Shop, YouTube Shopping) löst Fernabsatzrecht aus:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **PAngV**: Preise müssen vollständig (inkl. MwSt., Versand) und eindeutig angegeben werden; im Live-Stream vor Kaufentscheidung sichtbar.
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- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; muss bei Verbraucherverträgen klar belehrt werden.
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||||
- **§ 356 BGB**: Wertersatz bei Widerruf; keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis 12 Monate + 14 Tage.
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||||
- **§ 312 ff. BGB**: Fernabsatzrecht; gilt für alle Vertragsschlüsse im Live-Stream.
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||||
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufknopf mit Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen".
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||||
- **§ 5 TMG / § 18 MStV**: Impressumspflicht; Impressum muss von Stream-Seite leicht erreichbar sein.
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||||
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch im Live-Shopping-Format.
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||||
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis für Kaufabwicklung.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Live-Shopping-Pflichtcheckliste
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| Anforderung | Zeitpunkt | Norm |
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|-------------|-----------|------|
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| Preisangabe inkl. MwSt. + Versand | Vor Kaufentscheidung | PAngV |
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| Widerrufsbelehrung | Beim Kauf / bestätigende E-Mail | § 355 BGB |
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| Impressum | Jederzeit erreichbar | § 5 TMG |
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| Datenschutzerklärung | Jederzeit erreichbar | DSGVO Art. 13 |
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| AGB | Vor Vertragsschluss | § 305 BGB |
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| Bestellbutton | Eindeutig | § 312j BGB |
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| Werbekennzeichnung | Im Stream | § 22 MStV |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Über welche Plattform findet das Live Shopping statt (TikTok Shop, Meta, YouTube)?
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2. Werden eigene oder fremde Produkte verkauft?
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3. Sind Preise inkl. Versandkosten vor Kaufentscheidung sichtbar?
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||||
4. Liegt eine Widerrufsbelehrung und eine AGB bereit?
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||||
5. Ist das Impressum von der Stream-Seite verlinkt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Checkliste, Widerrufsbelehrungs-Vorlage oder AGB-Prüfung?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Fernabsatzrecht: Jeder Kaufabschluss im Stream → §§ 312 ff. BGB automatisch anwendbar.
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- Preistransparenz: Screenshots aus vergangenen Streams auswerten; Gesamtpreis klar?
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- Bestellbestätigung per E-Mail: § 312f BGB – dauerhafter Datenträger, Widerrufsbelehrung muss enthalten sein.
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||||
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; kein Ausschluss bei Verbrauchern möglich.
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||||
- Impressumspflicht: Creator als Anbieter → § 5 TMG-Pflicht; Impressum direkt im Profil verlinken.
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- Plattform-Rollenteilung: TikTok Shop, Amazon Live → wer ist Verkäufer? → Haftungsfrage.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Preis ohne Versandkosten → PAngV-Abmahnung.
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- Keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis zu 1 Jahr.
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||||
- Impressum nur im Profil, nicht vom Stream aus erreichbar → TMG-Verstoß.
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- „Kauf jetzt!" ohne Bestellbutton-Pflicht-Beschriftung → § 312j BGB.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
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||||
- § 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
|
||||
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
|
||||
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
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||||
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
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## Output-Formate
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- Live-Shopping-Compliance-Checkliste
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- Widerrufsbelehrungs-Vorlage
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- Impressum-Vorlage für Creator
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||||
- AGB-Kurzvorlage für Einzel-Stream
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||||
+51
-29
@@ -1,46 +1,68 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift
|
||||
description: "Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator – § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift
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||||
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Jeder Creator mit geschäftsmäßig genutztem Account benötigt ein Impressum:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5 TMG**: Diensteanbieter mit geschäftsmäßig bereitgestellten Telemedien müssen Impressum mit Pflichtangaben bereithalten; leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.
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||||
- **§ 18 MStV**: Erweiterte Impressumspflicht für journalistisch-redaktionelle Angebote; gilt auch für Meinungsbildner mit hoher Reichweite.
|
||||
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG**: Ladungsfähige Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Stadt); kein Postfach allein ausreichend.
|
||||
- **§ 13 Abs. 6 TMG / DSGVO Art. 13**: Datenschutzerklärung muss im Impressum verlinkt oder direkt enthalten sein.
|
||||
- **§ 15a UStG**: USt-ID-Pflicht im Impressum, wenn Unternehmer.
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||||
- **DSGVO Art. 5**: Datenminimierung – private Anschrift kann für Creator ein Datenschutzproblem sein; Lösungsweg: Postadresse (Briefkasten beim Steuerberater, Postservice).
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||||
- **Plattform-Umsetzung**: Link „Impressum" muss direkt im Profil (Bio-Link) oder als Menüpunkt erreichbar sein; auf Instagram als separate Seite verlinkbar.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Pflichtangaben § 5 TMG
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| Angabe | Beispiel |
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|--------|----------|
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| Name | Max Mustermann |
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| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Berlin |
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| E-Mail | info@creator.de |
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| Telefon | +49 30 12345678 |
|
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| USt-ID | DE123456789 (falls vorhanden) |
|
||||
| Handelsregister | HRB 12345, AG Berlin (falls GmbH) |
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||||
| Berufsrechtliche Regelungen | ggf. Kammer, Berufsaufsicht |
|
||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Plattformen werden geschäftsmäßig genutzt (Instagram, TikTok, YouTube, Website)?
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2. Liegt ein vollständiges Impressum vor und ist es von allen Plattformen erreichbar?
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3. Möchtest du keine private Wohnanschrift veröffentlichen?
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||||
4. Hast du eine USt-ID, und ist sie im Impressum eingetragen?
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||||
5. Gibt es bereits eine Abmahnung wegen fehlendem oder unvollständigem Impressum?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Impressum erstellen, prüfen oder Abmahnantwort?
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Geschäftsmäßigkeit: Jeder Creator mit Kooperationseinnahmen → § 5 TMG-Pflicht.
|
||||
- Ladungsfähige Anschrift: Private Adresse vs. Geschäftsadresse/Postdienst; beides zulässig, solange Zustellbarkeit gewährleistet.
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||||
- Erreichbarkeit: Max. 2 Klicks vom Startseiten-/Profilaufruf bis zum Impressum.
|
||||
- Vollständigkeit: Alle § 5 TMG-Angaben vorhanden; Datenschutzerklärung verlinkt.
|
||||
- Plattformspezifisch: Instagram „Bio-Link" → Impressum über Linktree oder direkte URL.
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||||
- Abmahnung: Oft kostengünstig zu regulieren; modifizierte Unterlassungserklärung + Abmahnkosten (§ 13 Abs. 4 UWG Deckelung auf 100 €/Jahr für Erstverstoß bei KU).
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Nur E-Mail, keine Anschrift → § 5 TMG-Verstoß.
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||||
- Postfach ohne ladungsfähige Anschrift → nicht ausreichend.
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||||
- Impressum nur auf Website, nicht auf Social-Media-Profil verlinkt → Abmahnrisiko.
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||||
- Veraltete Adresse nach Umzug → falsches Impressum = UWG-Verstoß.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
|
||||
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
|
||||
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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- Impressum-Vorlage (vollständig nach § 5 TMG)
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||||
- Checkliste: Impressum auf allen Plattformen prüfen
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- Abmahnreaktions-Schreiben (Impressumsmangel)
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||||
- Postadress-Alternativen (Datenschutz-konform)
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||||
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||||
+47
-30
@@ -1,46 +1,63 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-027-dsa-plattformbeschwerde-und-account-sperre
|
||||
description: "Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: DSA – Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre
|
||||
# Influencer-Recht: DSA – Plattformbeschwerde und Account-Sperre
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Der Digital Services Act (DSA) stärkt Creator-Rechte gegenüber Plattformen erheblich:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **DSA Art. 17 (EU 2022/2065)**: Plattformen müssen bei Sperrung oder Entfernung eine klare Begründung geben; Benachrichtigung an betroffene Nutzer.
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||||
- **DSA Art. 20**: Interne Beschwerdemechanismus – Nutzer können jede Maßnahme innerhalb von 6 Monaten anfechten; Plattform muss within angemessener Zeit entscheiden.
|
||||
- **DSA Art. 21**: Außergerichtliche Streitbeilegung durch zertifizierte Stellen; kostenlos für Nutzer.
|
||||
- **DSA Art. 17 Abs. 3**: Keine automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Überprüfungsmöglichkeit bei schwerwiegenden Maßnahmen.
|
||||
- **DSA Art. 23**: Suspendierung missbräuchlicher Nutzer; aber: Definition von Missbrauch muss klar in AGB sein.
|
||||
- **§ 241a BGB**: Lieferung unbestellter Leistungen; analog: Plattform kann nicht einseitig Leistungen entziehen, die vertraglich gewährt wurden.
|
||||
- **§ 241 Abs. 2 BGB**: Treuepflichten der Plattform gegenüber Creator.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### DSA-Beschwerdeweg
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||||
|
||||
1. Interne Beschwerde (DSA Art. 20) → Frist: sofort nach Sperre
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||||
2. Außergerichtliche Streitbeilegung (DSA Art. 21) → zertifizierte Stelle
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||||
3. Behördliche Beschwerde → Bundesnetzagentur (DE-Koordinator)
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||||
4. Gerichtlicher Rechtsweg → ggf. einstweilige Verfügung
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||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Welche Plattform hat welche Maßnahme getroffen (Löschung, Sperre, Demonetarisierung)?
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2. Wurde eine Begründung gemäß DSA Art. 17 mitgeteilt?
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||||
3. Wurde der interne Beschwerdeweg bereits genutzt?
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||||
4. Wie lange besteht die Sperre / wie groß ist der wirtschaftliche Schaden?
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||||
5. Liegt eine Verletzung von AGB durch die Plattform vor?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Beschwerdeschreiben, außergerichtliche Streitbeilegungsantrag oder einstweilige Verfügung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Sperrbegründung analysieren: Welchen AGB-Artikel nennt die Plattform?
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- DSA Art. 17-Konformität: Hat die Plattform die Maßnahme begründet?
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- Interne Beschwerde: Einlegen innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahme.
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- Streitbeilegungsstelle: In DE vom Koordinator zertifizierte Stellen nutzen.
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||||
- Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Verstoß gegen DSA → Schadensersatz nach nationalem Recht + DSA-Sanktionen.
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- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (Verfügungsgrund) gegeben wenn Haupterwerb betroffen.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Frist für interne Beschwerde versäumt → 6-Monats-Frist (DSA Art. 20).
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- Keine Dokumentation des Schadens → Schadensersatz schwer durchsetzbar.
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- AGB-Verstoß der Plattform nicht erkannt → stärkster Hebel oft AGB-Verletzung.
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- Automatisierte Sperre ohne Möglichkeit menschlicher Überprüfung → DSA Art. 17 Abs. 3 Verletzung.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- DSA (EU 2022/2065) Art. 17, 20, 21: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
|
||||
- § 241 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
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||||
- Bundesnetzagentur (DSA-Koordinator DE): https://www.bundesnetzagentur.de/dsa
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## Output-Formate
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- DSA-Beschwerdeschreiben (Art. 20)
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- Außergerichtlicher Streitbeilegungsantrag (Art. 21)
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||||
- Schadensdokumentation-Vorlage
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- Einstweilige-Verfügungs-Antrag (Muster)
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||||
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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---
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||||
name: infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung
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||||
description: "Influencer-Recht: Hassrede Kommentare Moderation und Haftung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren – Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen."
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---
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||||
# Influencer-Recht: Hassrede Kommentare Moderation und Haftung
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# Influencer-Recht: Hassrede, Kommentare, Moderation und Haftung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Hassrede Kommentare Moderation und Haftung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Creator können für Kommentare unter ihren Posts haften, wenn sie nicht moderieren:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 10 TMG**: Hostprovider-Haftung – Creator haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; nach Kenntnisnahme muss er unverzüglich handeln (Notice & Take Down).
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- **NetzDG (§ 3 NetzDG)**: Für große Plattformen (ab 2 Mio. Nutzer) eigene Meldepflichten; Creator als Nutzer profitiert von NetzDG-Meldewegen gegen Hass-Kommentare.
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||||
- **§ 130 StGB**: Volksverhetzung – Kommentare können strafbar sein; Creator muss nach Kenntnis handeln.
|
||||
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, Verleumdung; Creator haftet als (Mit-)Täter, wenn er strafbare Kommentare bewusst stehen lässt.
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||||
- **DSA Art. 16**: Nutzerfreundliche Meldesysteme; Plattformen müssen Meldungen bearbeiten.
|
||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Kommentar unter Creator-Post kann Schadensersatz begründen, wenn Creator trotz Kenntnis nicht handelt.
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||||
- **§ 1004 BGB analog**: Beseitigungsanspruch des Betroffenen gegen Creator als Störer.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Moderationspflicht-Auslöser
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| Situation | Pflicht des Creators |
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|-----------|---------------------|
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| Unbekannter Hass-Kommentar | Keine Handlungspflicht |
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| Gemeldeter Hass-Kommentar | Unverzüglich prüfen und ggf. löschen |
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| Erkennbar strafbarer Inhalt | Löschen + Strafanzeige erwägen |
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||||
| Systematische Angriffe gegen Dritte | Proaktive Moderation erwägen |
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||||
| Creator macht auf Kommentar aufmerksam | Teilnahme → Haftungsrisiko |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wird Creator selbst durch Kommentare angegriffen (Hassrede gegen Creator)?
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2. Enthält ein Kommentar strafbare Inhalte gegen Dritte?
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||||
3. Wer hat den Creator auf den Kommentar hingewiesen?
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||||
4. Gibt es ein systematisches Moderation-Konzept für den Account?
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||||
5. Liegt bereits eine Abmahnung oder Klage wegen Kommentarinhalten vor?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Moderationskonzept, Strafanzeige-Muster oder Abmahnreaktion?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Kenntnis: Wurde Creator informiert oder hat er den Kommentar selbst gesehen?
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||||
- Handlungspflicht: Nach Kenntnis → unverzüglich löschen (innerhalb von 24 Stunden).
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||||
- Strafrecht: § 130, § 185 ff. StGB-Inhalte → Strafanzeige erstatten + NetzDG-Meldung.
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||||
- Moderationskonzept: Schlagwortfilter, Kommentar-Review, Community Guidelines.
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||||
- Persönlichkeitsrecht: Betroffener hat Löschungsanspruch gegen Creator (§ 1004 BGB analog).
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||||
- Selbstschutz: Gegen Hassrede gegenüber Creator: Plattform-Meldung + ggf. Strafanzeige § 185 StGB.
|
||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Creator löscht strafbaren Kommentar nicht nach Hinweis → Störerhaftung.
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||||
- Creator liked Hasskommentar versehentlich → Billigung-Signal.
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||||
- Keine Community Guidelines → fehlende Moderationsgrundlage.
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||||
- Screenshots sichern vor Löschung vergessen → Beweismittelverlust.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 10 TMG – Haftung Hostprovider: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html
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||||
- § 130 StGB – Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
|
||||
- § 185 StGB – Beleidigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
|
||||
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
|
||||
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
|
||||
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||||
## Output-Formate
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||||
- Moderationskonzept-Vorlage
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||||
- Strafanzeige-Muster (Hassrede)
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||||
- Community-Guidelines-Template
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||||
- Abmahnreaktion (Kommentar-Haftung)
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||||
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video
|
||||
description: "Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos – allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video
|
||||
# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Reaction-Videos erzeugen mehrfache Rechtsfragen:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)**: Kritik am Video ist erlaubt; persönliche Herabsetzung, Bloßstellung oder Eingriff in Privatsphäre nicht.
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||||
- **§ 22 KUG**: Verwendung des Bildnisses der Originalautors im Reaction-Video erfordert Einwilligung, es sei denn § 23 KUG-Ausnahmen greifen.
|
||||
- **§ 51 UrhG (Zitatrecht)**: Verwendung fremden Contents im Reaction-Video zulässig, wenn Zitatzweck belegt (Analyse, Kritik, Erörterung) und Quellenangabe vorhanden.
|
||||
- **§ 97 UrhG**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Reaction-Video (Übernahme ohne Zitat-Grund).
|
||||
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede durch Aussagen im Reaction-Video.
|
||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
|
||||
- **Gegendarstellung § 56 RStV / MStV**: Redaktionelle Angebote müssen Gegendarstellungen abdrucken.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Reaction-Video-Legalitätsmatrix
|
||||
|
||||
| Element | Zulässig? | Bedingung |
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||||
|---------|-----------|-----------|
|
||||
| Clip aus Original zeigen | Bedingt | § 51 UrhG Zitatrecht: Analysezweck + Quelle |
|
||||
| Gesicht des Creators zeigen | Bedingt | KUG § 23 (öffentliche Person): ggf. ohne Einwilligung |
|
||||
| Meinung äußern | Ja | Keine Falschbehauptungen |
|
||||
| Unwahre Tatsachen behaupten | Nein | § 824 BGB, § 186 StGB |
|
||||
| Privates enthüllen | Nein | § 823 BGB, allg. PersR. |
|
||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
|
||||
|
||||
1. Wer ist Gegenstand des Reaction-Videos – Person des öffentlichen Lebens oder Privatperson?
|
||||
2. Wie viel des ursprünglichen Contents wird verwendet (ganzes Video oder kurze Ausschnitte)?
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||||
3. Werden eigene Meinungen oder Tatsachenbehauptungen gemacht?
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||||
4. Enthält das Reaction-Video private Informationen oder Bilder der Zielperson?
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||||
5. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Zielperson vor?
|
||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Reaktion auf Abmahnung oder Reaktion auf einstweilige Verfügung?
|
||||
|
||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Zitatrecht: Ausschnitt im konkreten Kontext der Analyse → § 51 UrhG; Quellenangabe zwingend.
|
||||
- Verhältnismäßigkeit: So kurz wie nötig, nicht länger als Analysezweck erfordert.
|
||||
- Persönlichkeitsrecht: Meinung vs. Tatsache trennen; keine Enthüllung privater Sphäre.
|
||||
- Öffentlichkeitsstatus der Zielperson: Politiker, Influencer = Person des öffentlichen Lebens → mehr Kritik erlaubt.
|
||||
- Beleidigung/Verleumdung: Herabsetzende Aussagen aus Aussageperspektive prüfen.
|
||||
- Copyright Claim: Plattform-Content-ID → ggf. Einnahmen-Split oder Löschung.
|
||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Gesamtes Video übernommen statt Ausschnitt → § 51 UrhG-Grenze überschritten.
|
||||
- Privatadresse / Familienverhältnisse im Reaction-Video → schwere PersR-Verletzung.
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||||
- „Der ist ein Betrüger" ohne Belege → § 186 StGB + § 824 BGB.
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||||
- Content-ID-Claim: Monetarisierung des Reaction-Videos → geht an Originalautor.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 51 UrhG – Zitatrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
|
||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
|
||||
- § 97 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
|
||||
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
|
||||
|
||||
## Output-Formate
|
||||
|
||||
- Reaction-Video-Vorab-Check
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||||
- Zitatrecht-Checkliste
|
||||
- Abmahnreaktion (Persönlichkeitsrecht)
|
||||
- Reaktion auf Content-ID-Claim
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,66 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-030-satire-meme-und-zitatrecht
|
||||
description: "Influencer-Recht: Satire Meme und Zitatrecht mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht – Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken."
|
||||
---
|
||||
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||||
# Influencer-Recht: Satire Meme und Zitatrecht
|
||||
# Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht
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||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Satire Meme und Zitatrecht** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Satire und Memes bewegen sich an der Grenze zwischen Kunstfreiheit und Rechtsverletzung:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **Art. 5 Abs. 3 GG**: Kunstfreiheit schützt Satire und Parodie; aber: kein Schutz für reine Beschimpfungen.
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||||
- **§ 24 UrhG (a. F.) / § 23 UrhG n. F.**: Bearbeitung und Parodie von Werken; nach BGH zulässig, wenn erkennbare künstlerische Distanz zum Original.
|
||||
- **§ 51 UrhG**: Zitatrecht – Übernahme von Originalinhalten für Kritik/Kommentar zulässig.
|
||||
- **§ 23 MarkenG**: Markenparodie: Nutzung zu satirischen Zwecken kann erlaubt sein, wenn kein geschäftlicher Verkehr und keine Rufschädigung.
|
||||
- **§ 185 ff. StGB**: Satire darf herabwürdigende Tatsachenbehauptungen nicht enthalten; Meinungsfreiheit endet bei Schmähkritik.
|
||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Satire, wenn Kernaussage trotz Übertreibung als Tatsache verstanden werden kann.
|
||||
- **BVerfG**: Satire muss als solche erkennbar sein; „Aussagekern" ohne satirische Verkleidung prüfen.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Satire-Zulässigkeitstest
|
||||
|
||||
1. Ist die Aussage erkennbar als Satire / Übertreibung markiert?
|
||||
2. Enthält sie keine Falschbehauptungen als Tatsachenkern?
|
||||
3. Greift sie keine Privatsphäre an?
|
||||
4. Betrifft sie eine Person des öffentlichen Lebens in deren Funktion?
|
||||
5. Ist der Eingriff in Ehre und Persönlichkeit noch verhältnismäßig?
|
||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
|
||||
|
||||
1. Wer ist die Zielperson des Memes / der Satire (Politiker, Creator, Marke)?
|
||||
2. Enthält der Content Tatsachenbehauptungen oder nur Wertungen und Übertreibungen?
|
||||
3. Ist der satirische Charakter für Dritte erkennbar?
|
||||
4. Werden urheberrechtlich geschützte Werke oder Markenzeichen verwendet?
|
||||
5. Liegt eine Abmahnung oder Anfrage auf Löschung vor?
|
||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Verteidigung oder Neugestaltung des Memes?
|
||||
|
||||
## Prüfprogramm
|
||||
|
||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Aussagekern: Was würde ein unvoreingenommener Betrachter als Kernaussage verstehen?
|
||||
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen übertrieben sein.
|
||||
- Privatperson vs. Person des öffentlichen Lebens: Privatpersonen genießen stärkeren Schutz.
|
||||
- Urheberrecht: Meme mit Originalfoto → § 23 UrhG n. F. (Parodie) prüfen; oder eigenes Foto verwenden.
|
||||
- Markenrecht: Logo in Meme → § 23 MarkenG; Satire-Ausnahme eng auslegen.
|
||||
- Kennzeichnung: „Satire" oder „Parodie"-Hinweis kann Haftung mindern, schließt sie aber nicht aus.
|
||||
|
||||
## Typische Fallen
|
||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Meme behauptet strafbare Handlung ohne Belege → § 186 StGB Verleumdung.
|
||||
- Originalfoto ohne Erlaubnis für Meme → UrhG § 16 Verletzung.
|
||||
- Markenparodie mit Kaufaufforderung → kein Satire-Schutz, gewerbliche Nutzung.
|
||||
- Satire nicht als solche erkennbar → als ernsthafte Tatsachenbehauptung gewertet.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- Art. 5 Abs. 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
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||||
- § 23 UrhG n. F. – Bearbeitungsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
|
||||
- § 23 MarkenG – Markenschranken: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
|
||||
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
|
||||
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
|
||||
## Output-Formate
|
||||
|
||||
- Satire-Zulässigkeits-Ampel
|
||||
- Meme-Prüf-Checkliste vor Veröffentlichung
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||||
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung (Satire-Einwand)
|
||||
- Umgestaltungsvorschlag für riskante Aussagen
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,68 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-031-ki-avatar-deepfake-und-einwilligung
|
||||
description: "Influencer-Recht: KI Avatar Deepfake und Einwilligung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes – Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: KI Avatar Deepfake und Einwilligung
|
||||
# Influencer-Recht: KI-Avatar, Deepfake und Einwilligung
|
||||
|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **KI Avatar Deepfake und Einwilligung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
KI-generierte Abbilder von Personen sind ein wachsendes Rechtsfeld:
|
||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
|
||||
- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden; KI-generiertes realistisches Abbild einer Person = Bildnis im Sinne des KUG.
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||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Deepfake; Schadensersatz + Schmerzensgeld.
|
||||
- **§ 201a StGB**: Unbefugte Bildaufnahmen; Deepfakes fallen unter verschärfte Strafnormen (§ 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB – Identitätsmanipulation seit 2021).
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||||
- **EU AI Act (Verordnung 2024/1689)**: Hochrisiko-KI-System; Deepfakes und synthetische Stimmen müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein (Art. 50 AI Act).
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- **§ 5a UWG**: KI-Avatar in Werbung muss als solcher kenntlich gemacht werden.
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- **§ 31 UrhG**: Einräumung von Nutzungsrechten an der Stimme oder dem Erscheinungsbild; Voice Cloning erfordert Einwilligung.
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||||
- **DSGVO Art. 9**: Biometrische Daten sind besondere Kategorie; KI-Training auf Gesichtsdaten erfordert ausdrückliche Einwilligung.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Deepfake-Szenarien und Rechtslage
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| Szenario | Rechtsstatus |
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|----------|-------------|
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| KI-Avatar des eigenen Creators (selbst erstellt) | Zulässig; Kennzeichnungspflicht (AI Act) |
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| Deepfake einer Privatperson ohne Einwilligung | Verboten: § 22 KUG, § 201a StGB |
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| Deepfake einer Prominenten zu Werbezwecken | Verboten ohne Einwilligung |
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| KI-Stimme (Voice Clone) eines anderen Creators | Verboten ohne Einwilligung |
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| KI-Werbefigur (kein realer Mensch) | Zulässig; Kennzeichnung als KI empfohlen |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wessen Abbild / Stimme soll als KI-Avatar verwendet werden – eigene oder fremde Person?
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2. Liegt eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person vor?
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3. Wird der KI-Avatar in Werbung eingesetzt oder zu anderen Zwecken?
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4. Enthält der Avatar sexuell explizite oder herabsetzende Darstellungen?
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5. Wird der Avatar als KI-generiert kenntlich gemacht?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Einwilligungsformular oder Reaktion auf Missbrauch?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- KUG: Identifizierbarkeit der Person → Einwilligung zwingend.
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- AI Act Art. 50: Kennzeichnung „KI-generiert" oder „synthetisch" in allen Veröffentlichungen.
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- Strafrechtlich: § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB – Identitätsmanipulationen; sofortige Strafanzeige bei Missbrauch.
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||||
- DSGVO: KI-Training auf Fotos Dritter → Einwilligung oder berechtigtes Interesse (Art. 6 DSGVO) prüfen.
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- Voice Cloning: Stimme als Persönlichkeitsmerkmal → § 823 BGB, ggf. UrhG.
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- Werbeeinsatz: § 5a UWG + § 22 MStV + AI Act Art. 50 kumulativ.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Deepfake-Celebrity-Testimonial für Brand-Deal → schwere PersR-Verletzung + § 201a StGB.
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||||
- KI-Avatar nicht als solcher kennzeichnet → AI Act-Verstoß + § 5a UWG.
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- Voice Cloning für Podcast-Intro → § 823 BGB-Anspruch.
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- Einwilligung für Standbild ≠ Einwilligung für KI-Animation.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
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||||
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
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||||
- EU AI Act (2024/1689) Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
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||||
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- DSGVO Art. 9: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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## Output-Formate
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- Deepfake-Compliance-Ampel
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- Einwilligungsformular für KI-Abbilder
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- Strafanzeige-Muster (Deepfake-Missbrauch)
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- AI Act-Kennzeichnungstext
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||||
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||||
+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
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||||
---
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||||
name: infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Virtuelle Influencer – Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung
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||||
# Influencer-Recht: Virtueller Influencer – Rechte und Kennzeichnung
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## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Virtuelle Influencer (KI-Charaktere ohne reale Person dahinter) stellen neue Rechtsfragen:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **UrhG § 2**: Virtuelle Influencer-Designs sind urheberrechtlich geschützte Werke (Grafik, Design); Rechte liegen beim Schöpfer.
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||||
- **UrhG § 69a ff.**: KI-generierte Inhalte ohne menschliche Schöpfung sind (noch) nicht urheberrechtsschutzfähig (BGH, EuGH-Tendenz).
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||||
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Werbekennzeichnung gilt auch für virtuelle Influencer; kein Ausnahmetatbestand für Nicht-Menschen.
|
||||
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; virtuelle Influencer müssen Werbung kennzeichnen.
|
||||
- **EU AI Act Art. 50**: Synthetischer Content muss als KI-generiert kenntlich gemacht werden.
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||||
- **§ 5 UWG**: Irreführung, wenn Follower glauben, mit einer realen Person zu interagieren.
|
||||
- **DSGVO**: Datenerhebung über Follower durch virtuelle Influencer-Accounts → normale DSGVO-Pflichten.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Besonderheiten virtueller Influencer
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| Aspekt | Regelung |
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|--------|----------|
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| Urheberrecht | Beim menschlichen Designer/Programmierer |
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| KI-generierte Posts | Kein eigener Urheberrechtsschutz |
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| Werbekennzeichnung | Gilt vollständig (§ 5a UWG) |
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| KI-Offenlegung | AI Act Art. 50 ab 2025 |
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| Haftung bei Rechtsverstößen | Betreiber des Accounts |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wer ist der rechtliche Inhaber und Betreiber des virtuellen Influencer-Accounts?
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2. Werden Kooperationen und Werbung als solche und als KI-generiert gekennzeichnet?
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||||
3. Werden Daten der Follower erhoben (Newsletter, DSGVO)?
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||||
4. Gibt es eine klare Trennung: fiktiver Charakter vs. echtes Unternehmen dahinter?
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||||
5. Hat der Charakter eine Marke / eingetragene Schutzrechte?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Schutzrechtsstrategie?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Betreiberhaftung: Betreiber haftet für alle rechtlichen Verstöße des Accounts.
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||||
- Kennzeichnung: „Werbung" + „KI-generierter Inhalt" + „virtueller Charakter"-Hinweis empfohlen.
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||||
- Urheberrecht: Design und Style Sheet schützen; Vertrag mit Designern (Nutzungsrechte-Übertragung).
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||||
- DSGVO: Datenschutzerklärung für Follower-Datenverarbeitung.
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||||
- Marke: Charaktername und Erscheinungsbild als Marke (§ 3 MarkenG) eintragen.
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||||
- AI Act: Ab 2025 Kennzeichnungspflicht für synthetischen Content im Geschäftsverkehr.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Kein Hinweis auf KI-Natur → Irreführung § 5 UWG.
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||||
- Werbekennzeichnung fehlt, weil „es ist ja kein echtes Mensch" → kein Ausnahmetatbestand.
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||||
- Designer hat Nutzungsrechte nicht übertragen → Streit über Content-Nutzung.
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- DSGVO-Datenschutzerklärung fehlt → Bußgeld.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
|
||||
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
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||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
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## Output-Formate
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- Virtueller-Influencer-Compliance-Checkliste
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- Kennzeichnungskonzept (Werbung + KI-Label)
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- Urheberrechts-Vertrag mit Designer-Vorlage
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- Markenanmeldungs-Checkliste
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||||
+53
-30
@@ -1,46 +1,69 @@
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---
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||||
name: infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location
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||||
description: "Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag Model Release Location mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Foto-Shooting – Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag Model Release Location
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# Influencer-Recht: Foto-Shooting – Vertrag, Model Release und Location
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Foto-Shooting Vertrag Model Release Location** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Foto-Shootings für Creator-Content erfordern klare Vertragsgestaltung:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **UrhG §§ 2, 72**: Fotos sind Werke; Fotograf ist Urheber; ohne Vertrag verbleiben alle Nutzungsrechte beim Fotografen.
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- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart werden; ohne Vertrag = organisch-einmalige Nutzung.
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||||
- **§ 22 KUG**: Abgebildete Personen müssen Einwilligung geben; Model Release = § 22 KUG-Einwilligung schriftlich.
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||||
- **§ 903 BGB / Hausrecht**: Location-Eigentümer kann Aufnahmen auf seinem Gelände untersagen oder genehmigen.
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||||
- **§ 823 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei unbefugter Verwertung von Personenaufnahmen.
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||||
- **Steuer**: Fotografenhonorar als Betriebsausgabe; bei Sachleistungstausch Umsatzsteuer prüfen.
|
||||
- **§ 12 UStG**: Fotograf schuldet Umsatzsteuer auf Honorar; Creator kann Vorsteuer abziehen.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Shooting-Vertrag: Mindestinhalt
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||||
|
||||
| Element | Regelung |
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|---------|----------|
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| Leistung | Anzahl Fotos, Formate, RAW-Files? |
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||||
| Nutzungsrechte | Zeitlich, räumlich, sachlich (Social Media, Print, Werbung) |
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||||
| Exklusivität | Darf Fotograf Bilder auch selbst verwenden? |
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||||
| Vergütung | Honorar oder Tausch; Rechteanteil? |
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||||
| Abnahme | Wie viele Auswahlbilder; Korrekturrechte? |
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||||
| Model Release | In Vertrag oder separates Formular |
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| Rawdatei | Liegt beim Fotografen oder Creator? |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wer ist Fotograf – Profi mit eigenem Vertrag oder Freelancer ohne Vertrag?
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2. Welche Nutzungsrechte werden benötigt (organisch, Werbung, Print, Whitelisting)?
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||||
3. Sind auf den Fotos Dritte abgebildet, die eine Model-Release-Einwilligung brauchen?
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4. Findet das Shooting an einem privaten Ort, in der Öffentlichkeit oder in einem Studio statt?
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||||
5. Wird der Fotograf bezahlt oder gibt es Tausch (z. B. Nennung gegen Nutzungsrechte)?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsvorlage, Model-Release-Formular oder Nutzungsrechts-Check?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Urheberrecht: Fotograf = Urheber; Nutzungsrechte explizit einräumen lassen (§ 31 UrhG).
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- Umfang der Nutzungsrechte: Social Media only oder auch Paid Ads, Print, OOH?
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||||
- Model Release: Für jede abgebildete Person (auch im Hintergrund, wenn erkennbar).
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||||
- Location: Private Räume, Restaurants, Museen → Genehmigung des Eigentümers einholen.
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||||
- RAW-Dateien: Eigentum beim Fotografen → extra vereinbaren, wenn Creator sie möchte.
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||||
- Steuer: Fotografenhonorar = Betriebsausgabe; Rechnung prüfen (§ 14 UStG-Pflichtangaben).
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|
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## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Kein Vertrag → Creator kann Fotos nur einmalig organisch nutzen; Fotograf kann sie auch anderweitig verwenden.
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- Model Release vergessen → Person fordert Löschung / Schadensersatz.
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||||
- Location ohne Genehmigung → Eigentumsrecht / Hausrecht-Verletzung.
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- „TFP" (Time for Print) ohne schriftliche Nutzungsrechtsvereinbarung → unklar, wer was darf.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
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- § 72 UrhG – Lichtbilder: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
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||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
|
||||
- § 903 BGB – Eigentumsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html
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## Output-Formate
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- Foto-Shooting-Vertragsvorlage
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- Model-Release-Formular (DE/EN)
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- Location-Genehmigungsanfrage-Muster
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||||
- Nutzungsrechte-Checkliste
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||||
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@@ -1,46 +1,68 @@
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---
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||||
name: infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower
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||||
description: "Influencer-Recht: UGC Kampagne Rechte der Follower mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: UGC-Kampagnen – Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung."
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||||
---
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# Influencer-Recht: UGC Kampagne Rechte der Follower
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||||
# Influencer-Recht: UGC-Kampagne – Rechte der Follower
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
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||||
Dieser Skill bearbeitet **UGC Kampagne Rechte der Follower** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
User Generated Content-Kampagnen (Follower sollen Content einreichen) erfordern klare rechtliche Rahmenbedingungen:
|
||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **UrhG § 2**: Follower-Inhalte (Fotos, Videos, Texte) sind urheberrechtlich geschützt; Nutzungsrechte verbleiben beim Follower.
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- **UrhG § 31**: Creator / Brand benötigt ausdrückliche Nutzungsrechtseinräumung für UGC; Teilnahmebedingungen müssen Rechteübertragung regeln.
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- **§ 22 KUG**: Personen in Follower-Fotos → KUG-Einwilligung; Creator/Brand kann diese nicht selbst einholen.
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- **DSGVO Art. 13**: Follower, die Content einreichen, sind betroffene Personen; Datenschutzhinweis erforderlich.
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- **§ 661a BGB**: Versprochener Preis für bestes UGC ist bindend.
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- **§ 5a UWG**: Wenn eingereichter UGC als Werbung weiterverwendet wird → Kennzeichnung durch Creator/Brand.
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||||
- **Plattform-AGB**: Instagram/TikTok gewähren der Plattform eigene Nutzungsrechte; UGC-Recht gegenüber Brand/Creator separat regeln.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### UGC-Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
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||||
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||||
| Element | Anforderung |
|
||||
|---------|------------|
|
||||
| Nutzungsrechtseinräumung | Zeitlich, räumlich, sachlich; entgeltlich? |
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||||
| Verantwortlichkeit | Follower garantiert, keine Rechte Dritter zu verletzen |
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||||
| DSGVO-Hinweis | Zweck, Dauer der Datenspeicherung |
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||||
| Preis (falls Wettbewerb) | Genau beschreiben; § 661a BGB |
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| Löschrecht des Urhebers | § 41 UrhG – Rückruf möglich |
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| Kennzeichnung | Muss UGC als Werbung gekennzeichnet werden? |
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||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
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1. Werden Follower aufgefordert, Fotos/Videos einzureichen, oder geht es um bereits öffentliche Posts?
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2. Wie soll der UGC genutzt werden (organisch, Paid Ads, Printmaterial)?
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3. Gibt es Teilnahmebedingungen mit Nutzungsrechtsregelung?
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||||
4. Werden Daten der einreichenden Follower verarbeitet (E-Mail, Name)?
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5. Gibt es einen Preis für den besten Beitrag?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Rechte-Check oder DSGVO-Text?
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Nutzungsrecht: Jede Nutzung des Follower-Contents erfordert dessen Einwilligung in Teilnahmebedingungen.
|
||||
- Urheberrecht Dritter: Follower können Musik, Marken, Personen in Content einschließen → Haftung prüfen.
|
||||
- DSGVO: Einreichung = personenbezogene Daten → Datenschutzhinweis + Speicherdauer + Löschrecht.
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||||
- Minderjährige Follower: Elterliche Einwilligung bei U18-Einreichungen.
|
||||
- Preisversprechen: § 661a BGB – verbindlich; Gewinn in angemessener Zeit übergeben.
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||||
- Weiterverkauf des UGC an Dritte: Nur mit gesonderter Einwilligung des Urhebers.
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||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- „Tag uns und wir teilen dein Foto" ohne Teilnahmebedingungen → Nutzungsrecht fehlt.
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||||
- Follower-Foto mit fremder Musik → Creator/Brand haftet für Urheberrechtsverletzung.
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||||
- Preis versprochen, aber nicht geliefert → § 661a BGB-Klage.
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- DSGVO: E-Mail-Adressen für zukünftigen Newsletter genutzt → kein Einverständnis.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
|
||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
|
||||
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
|
||||
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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## Output-Formate
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- UGC-Teilnahmebedingungen-Vorlage
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- DSGVO-Datenschutztext für UGC-Kampagne
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- Nutzungsrechts-Bestätigung (Einzel-Follower)
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||||
- Preis-Übergabe-Protokoll
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||||
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||||
@@ -1,46 +1,69 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-035-mitarbeiter-posten-fuer-unternehmen
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||||
description: "Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für Unternehmen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter – arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für Unternehmen
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||||
# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für das Unternehmen
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Mitarbeiter posten für Unternehmen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Wenn Mitarbeiter im Auftrag ihres Arbeitgebers Social-Media-Posts verfassen, entstehen mehrere Rechtsfragen:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 241 Abs. 2 BGB / § 60 HGB**: Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers; Posts dürfen Arbeitgeber nicht schädigen.
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||||
- **§ 5a UWG**: Mitarbeiter-Posts für das Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn kommerzieller Zweck nicht offensichtlich ist.
|
||||
- **DSGVO Art. 88**: Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis; Mitarbeiter, die Kundendaten in Posts verwenden, können DSGVO verletzen.
|
||||
- **§ 823 BGB**: Mitarbeiter haftet persönlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Rechtsverletzungen im Post.
|
||||
- **§ 25 KSchG / § 626 BGB**: Kündigung bei schweren Vertragsverletzungen durch Social-Media-Posts möglich.
|
||||
- **Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)**: Social-Media-Richtlinien können mitbestimmungspflichtig sein.
|
||||
- **§ 11 GeschGehG**: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht in Mitarbeiter-Posts veröffentlicht werden.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Social-Media-Richtlinien: Mindestinhalt
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||||
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||||
| Regelung | Inhalt |
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|---------|--------|
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| Kennzeichnungspflicht | „Ich arbeite für [Unternehmen]" als Disclosure |
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| Datenschutz | Keine Kundendaten, keine Betriebsinterna |
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| Inhaltsverbote | Keine vertraulichen Informationen, keine Konkurrenz-Kritik |
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||||
| Nutzungsrechte | Wem gehören Inhalte, die der Mitarbeiter für das Unternehmen erstellt? |
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||||
| Krisenmanagement | Was tun bei negativen Kommentaren? |
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||||
| Persönliche Accounts | Klare Trennung Privatperson vs. Unternehmensvertreter |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Sollen Mitarbeiter im Rahmen eines organisierten Employee-Advocacy-Programms posten?
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2. Gibt es eine Social-Media-Richtlinie, und ist sie arbeitsrechtlich wirksam vereinbart?
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||||
3. Wurde der Betriebsrat (falls vorhanden) einbezogen?
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||||
4. Werden Kundendaten oder Betriebsinterna im Content erwähnt?
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||||
5. Wie sind Nutzungsrechte an Mitarbeiter-erstelltem Content geregelt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Social-Media-Richtlinie, Schulungskonzept oder Einzelfall-Check?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Arbeitsrechtliche Grundlage: Freiwilligkeit vs. Weisung; Weisungsgebundenheit = Arbeitszeit.
|
||||
- Kennzeichnung: Mitarbeiter muss Verbindung zum Arbeitgeber offenlegen (§ 5a UWG).
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||||
- DSGVO: Keine personenbezogenen Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage.
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||||
- Urheberrecht: Content im Arbeitsverhältnis → § 43 UrhG – Nutzungsrecht des Arbeitgebers.
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||||
- Betriebsrat: § 87 BetrVG – Mitbestimmung bei Verhaltensregeln für Mitarbeiter.
|
||||
- Kündigung: Schwere Posts (Betriebsgeheimnisse, Diskriminierung) → Abmahnung + ggf. Kündigung.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Mitarbeiter postet Kundenfoto ohne Einwilligung → DSGVO-Verstoß, Haftung Unternehmen.
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||||
- Employee postet Firmengeheimnis versehentlich → § 11 GeschGehG.
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||||
- Unternehmen weist Mitarbeiter zu Posting ohne Kennzeichnungshinweis → UWG-Verstoß.
|
||||
- Kein Betriebsrats-Einbezug → Richtlinie unwirksam.
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||||
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||||
## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 241 Abs. 2 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
|
||||
- § 43 UrhG – Arbeitnehmerwerke: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
|
||||
- § 87 BetrVG: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
|
||||
- § 11 GeschGehG: https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__11.html
|
||||
- DSGVO Art. 88: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
- Social-Media-Richtlinie (Vorlage)
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||||
- Mitarbeiter-Schulungskonzept
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||||
- Kennzeichnungs-Checkliste für Employee Posts
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||||
- Kündigung nach Social-Media-Verstoß: Prüfschema
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||||
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||||
@@ -1,46 +1,66 @@
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||||
---
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||||
name: infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz
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||||
description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier Content und Datenschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content – KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz."
|
||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Betriebsfeier Content und Datenschutz
|
||||
# Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz
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||||
|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Betriebsfeier Content und Datenschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 22 KUG**: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG – Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson).
|
||||
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a**: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar.
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||||
- **§ 26 BDSG**: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten.
|
||||
- **§ 23 KUG Nr. 3**: Personengruppen – wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein.
|
||||
- **§ 823 BGB**: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung.
|
||||
- **Arbeitsrecht**: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier
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||||
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||||
| Situation | Einwilligung nötig? |
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||||
|-----------|---------------------|
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||||
| Gruppenfoto ohne identifizierbare Einzelperson | Entbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG) |
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||||
| Einzelperson deutlich im Fokus | Ja (§ 22 KUG) |
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||||
| Internes Intranet | Ggf. § 26 BDSG – Einwilligung |
|
||||
| Öffentliche Social Media | Ja, ausdrückliche Einwilligung |
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||||
| Brand-Deal-Foto mit Mitarbeitern | Ja + Nutzungsrechtsvereinbarung |
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||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden?
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||||
2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet?
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||||
3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer?
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||||
4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt?
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||||
5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung?
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||||
|
||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung.
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||||
- DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen.
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||||
- Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung.
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||||
- Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO).
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||||
- Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern.
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||||
- Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt.
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||||
- Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko.
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||||
- Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung.
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||||
- Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde.
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||||
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
|
||||
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
|
||||
- § 26 BDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
|
||||
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
||||
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||||
## Output-Formate
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||||
- Einwilligungsformular Betriebsfoto
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- DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen
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||||
- Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG)
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||||
- Fotoverwendungs-Protokoll
|
||||
|
||||
+50
-30
@@ -1,46 +1,66 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-037-restaurant-hotel-einladung-geldwerter-vorteil
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||||
description: "Influencer-Recht: Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte – geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung."
|
||||
---
|
||||
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||||
# Influencer-Recht: Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil
|
||||
# Influencer-Recht: Restaurant, Hotel, Einladung und geldwerter Vorteil
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||||
|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Einladungen zu Restaurants, Hotels und Events sind steuerlich und werberechtzlich relevant:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 8 EStG**: Geldwerter Vorteil = sachlicher Wert der empfangenen Leistung; Restauranteinladung = Betriebseinnahme, wenn Zusammenhang mit Kooperation.
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- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Einnahmen bis 256 € steuerfrei; Überschreitung → Einkommensteuerpflicht.
|
||||
- **§ 3 Abs. 1 Nr. 16 EStG**: Reisekosten-Freistellung nur für echte Dienstreisen, nicht für Influencer-Trips ohne Arbeitgeberbeziehung.
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||||
- **§ 5a UWG**: Einladung mit Kooperationserwartung → Kennzeichnungspflicht für den resultierenden Post.
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||||
- **BGH I ZR 35/21**: Auch unverlangte Leistungen können Kennzeichnungspflicht begründen.
|
||||
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG**: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe nur zu 70 %; aber: für Creator als Empfänger ist es eine Einnahme.
|
||||
- **Steuerrecht Gastgeber**: Einladung = Betriebsausgabe des Brands; Geschenk-Grenze 50 € (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Einladungs-Steuermatrix
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||||
|
||||
| Situation | Steuerfolge Creator |
|
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|-----------|-------------------|
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||||
| Restauranteinladung + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (Marktwert) |
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||||
| Hotel + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (Listenpreis) |
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||||
| Einladung ohne Auftrag, kein Post | § 22 Nr. 3 EStG – bis 256 € frei |
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||||
| Einladung, unaufgefordert gepostet | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
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||||
| Private Einladung (kein Bezug zu Creator-Tätigkeit) | Keine Steuerpflicht |
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||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Besteht ein Kooperations- oder Posting-Auftrag im Zusammenhang mit der Einladung?
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||||
2. Was ist der Marktwert der empfangenen Leistung (Hotelübernachtung, Menü)?
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||||
3. Hast du für die Einladung einen Post veröffentlicht oder ist einer geplant?
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||||
4. Wurde die Einladung in der EÜR als Betriebseinnahme erfasst?
|
||||
5. Gibt es eine Kooperationsvereinbarung, oder war es eine „spontane" Einladung?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Auftragsbeziehung: Schriftlich oder mündlich? → Dokumentation.
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||||
- Marktwert: Hotelübernachtung (Listenpreis), Restaurantmenu (Menüpreis) → in EÜR erfassen.
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||||
- Kennzeichnung: Post nach Einladung → Prüfen, ob werblicher Charakter erkennbar.
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||||
- Steuerfreigrenze: § 22 Nr. 3 EStG – 256 € p. a. für gelegentliche Einnahmen; bei Kooperation entfällt Freigrenze.
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||||
- Bewirtungsbeleg: Für Betriebsprüfung: Name der bewirtenden Person + Geschäftsanlass.
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||||
- Presseeinladung: Journalistische Einladung ohne Postingauftrag → steuerlich anders zu beurteilen.
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## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Hotel-Einladung (800 €) nicht als Einnahme erfasst → Betriebsprüfungs-Fund.
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- Post „spontan" veröffentlicht nach Einladung → rückwirkend Kennzeichnungspflicht.
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- Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG jährlich ohne Addition aller gelegentlichen Vorteile → Grenze überschritten.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
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||||
- § 22 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
|
||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
|
||||
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
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## Output-Formate
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- Einnahmen-Checkliste (Einladungen / geldwerte Vorteile)
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- Kennzeichnungsampel für Einladungs-Posts
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- EÜR-Buchungsnotiz
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- Bewirtungsbeleg-Vorlage
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+50
-30
@@ -1,46 +1,66 @@
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name: infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung
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description: "Influencer-Recht: Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen – steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation."
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# Influencer-Recht: Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung
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# Influencer-Recht: Reisekosten, Pressereise und gemischte Veranlassung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Reisen mit Content-Anteil sind steuerlich die schwierigste Kategorie:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 4 Abs. 4 EStG**: Betriebsausgaben = Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung; Reise muss überwiegend betrieblich sein.
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- **§ 12 Nr. 1 EStG**: Private Lebensführungskosten nicht abziehbar; Urlaub = private Veranlassung.
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- **BFH-Grundsatz**: Gemischte Reisen aufteilbar, wenn betrieblicher und privater Teil trennbar (nach Tagen oder Stunden); BFH XI R 14/09 (2010).
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- **§ 8 EStG**: Pressereise = Betriebseinnahme (Marktwert), wenn Kooperationsauftrag besteht.
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- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG**: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (auch für Selbstständige mit § 4 Abs. 5 EStG).
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- **§ 5a UWG / § 22 MStV**: Pressereise mit Posting-Auftrag → Kennzeichnungspflicht.
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- **§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG**: Häusliches Arbeitszimmer: Reise beginnt von zu Hause → keine Erstattung erster/letzter Kilometer.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Reise-Steuermatrix
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| Reiseart | Einnahme Creator | Betriebsausgabe Creator |
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|----------|-----------------|------------------------|
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| Pressereise bezahlt vom Brand | Ja (Marktwert) | Reise-Kosten sind bezahlt: nein |
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| Selbst organisierte Content-Reise | Nein | Ja (anteilig nach Tagen) |
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| Gemischte Reise (50/50) | Nein | Ja (50 % der Kosten) |
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| Urlaub ohne Content-Bezug | Nein | Nein |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Hat ein Brand die Reise bezahlt, oder wurde sie selbst finanziert?
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2. Welcher Anteil der Reise ist betrieblich (Content, Meetings) vs. privat (Urlaub)?
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3. Gibt es einen Posting-Auftrag oder eine Kooperationsvereinbarung?
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4. Wird ein Reisetagebuch / Stundenbelegung der betrieblichen Tätigkeit geführt?
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5. Sind Verpflegungspauschalen (Tagegeld) relevant?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Reisekostenabrechnung oder Kennzeichnungsampel?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Betriebliche Veranlassung dokumentieren: Shooting-Termine, Meeting-Protokolle, Content-Output.
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- Aufteilungsmaßstab: Tage-Methode (6 von 10 Tagen betrieblich → 60 % der Kosten).
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- Pressereise vom Brand: Vollständige Reiseleistung = Betriebseinnahme; eigene Zusatzkosten = Betriebsausgabe.
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- Tagegeld: Gesetzliche Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 EStG) für Auswärtstätigkeit.
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- Kennzeichnung: Jeder Post aus Pressereise → § 5a UWG-Pflicht.
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- Beweissicherung: Fotos mit Metadaten (Datum, Ort), Boarding Passes, Hotel-Rechnungen.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Ferienurlaub + 2 Posts = keine „betriebliche Reise" → Abzug komplett verweigert.
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- Pressereise nicht als Einnahme verbucht → Betriebsprüfungsrisiko.
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- Kein Reisetagebuch → Finanzamt schätzt privaten Anteil zu hoch.
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- Kennzeichnung für Pressereise-Content vergessen → Abmahnrisiko.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 4 Abs. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
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||||
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
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||||
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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## Output-Formate
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- Reisekosten-Abrechnung-Vorlage (mit Aufteilung)
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- Reisetagebuch-Vorlage
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- Kennzeichnungsampel (Pressereise-Posts)
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- Betriebseinnahme-Buchungsnotiz (Pressereise vom Brand)
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@@ -1,46 +1,66 @@
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name: infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten
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description: "Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosung oder behalten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands – steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten."
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# Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosung oder behalten
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# Influencer-Recht: Luxusgeschenk – Verlosen oder Behalten?
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Luxusgeschenk Verlosung oder behalten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Hochwertige Geschenke von Brands (Designer-Taschen, Uhren, Reisen) erzeugen erhebliche Steuer- und Rechtsfragen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 8 EStG**: Sachgeschenke sind Betriebseinnahmen mit dem gemeinen Wert; Markenwert ≠ immer Einkaufspreis.
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- **§ 22 Nr. 1/3 EStG**: Luxusgeschenke ohne Kooperationszusammenhang können sonstige Einkünfte sein (bis 256 € frei).
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||||
- **§ 7 ErbStG**: Bei sehr hochwertigen Geschenken ohne Gegenleistung → Schenkungsteuer prüfen.
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||||
- **§ 5a UWG**: Geschenk mit Erwartung eines Posts → Kennzeichnungspflicht.
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||||
- **§ 661a BGB**: Keine direkte Anwendung auf Geschenke; aber bei Verlosung als Gewinnversprechen → verbindlich.
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||||
- **DSGVO**: Verlosung eines Luxusgeschenks unter Followern → Datenschutzregeln für Teilnehmer.
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||||
- **Plattform-AGB**: Gewinnspiele und Verlosungen haben eigene Regelungen; „zufällige" Auswahl, keine Koppelung an Kauf.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Entscheidungsmatrix: Behalten vs. Verlosen
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| Option | Steuerfolge | Kennzeichnung | Besonderheit |
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|--------|------------|---------------|--------------|
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| Behalten (Kooperation) | Betriebseinnahme | Ja | Wert in EÜR |
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| Behalten (kein Auftrag) | § 22 Nr. 3 EStG bis 256 € | Prüfen | Schenkungsteuer ab hohem Wert |
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| Verlosen | Betriebseinnahme + Verlosungsaufwand | Ja | Teilnahmebedingungen nötig |
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| Zurücksenden | Kein Zufluss | Nein | Empfehlung bei hohen Werten |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Wurde das Luxusgeschenk mit oder ohne Kooperationsauftrag übergeben?
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2. Wie hoch ist der Marktwert des Geschenks?
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3. Soll das Geschenk behalten, zurückgesandt oder verlost werden?
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4. Falls Verlosung: Gibt es Teilnahmebedingungen und einen DSGVO-konformen Ablauf?
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5. Wurde das Geschenk bereits in der EÜR erfasst?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Verlosungs-Set-up oder Rücksende-Schreiben?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Wertermittlung: Listenpreis, Sekundärmarktpreis (z. B. StockX für Sneaker) → Marktwert.
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- Steuerlicher Zufluss: Eigentumsübergang beim Empfang → Einnahme erfassen.
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- Kooperationszusammenhang: Geschenk gegen Post = Betriebseinnahme ohne Ausnahme.
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- Schenkungsteuer: Freibetrag 20 000 € (§ 16 ErbStG) für Nicht-Verwandte gilt auch für Brand-Geschenke; bei Wiederholung: kumulativ!
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- Verlosung: Teilnahmebedingungen, DSGVO, § 661a BGB beachten.
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- Rücksendung: Klare Kommunikation; Eigentumsrückübertragung dokumentieren.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Rolex (3 000 €) behalten ohne EÜR-Erfassung → Betriebsprüfungs-Fund.
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- Jährlich mehrere Geschenke von gleichem Brand → Schenkungsteuer-Freibetrag überschritten.
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- Verlosung ohne Teilnahmebedingungen → § 661a BGB + DSGVO-Verstoß.
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- Luxusgeschenk verlost, aber selbst als Einnahme nicht verbucht → EÜR-Fehler.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
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- § 7 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
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## Output-Formate
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- Luxusgeschenk-Entscheidungsmatrix (behalten/verlosen/zurücksenden)
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- Buchungsnotiz für Sacheinnahme
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- Verlosungs-Set-up (Teilnahmebedingungen + DSGVO)
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||||
- Rücksende-Schreiben-Vorlage
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+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
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name: infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko
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description: "Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen – ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung."
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# Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko
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# Influencer-Recht: Produkthaftung – Empfehlung und Haftungsrisiko
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Creator können für empfohlene Produkte haftbar werden:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **ProdHaftG § 1**: Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte; Creator ist i. d. R. kein Hersteller.
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- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Deliktische Haftung des Empfehlenden, wenn er weiß oder wissen musste, dass das Produkt gefährlich ist.
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- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wenn Creator ein nachweislich gefährliches Produkt wider besseres Wissen empfiehlt.
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- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Falsche oder irreführende Produktbehauptungen (z. B. falsche Sicherheitsaussagen) → Abmahnrisiko.
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- **HWG**: Bei Gesundheitsprodukten: falsche Wirkversprechen → HWG-Verstoß + Schadensersatz.
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- **Freistellungsklausel im Brand Deal**: Brand stellt Creator von Haftungsansprüchen frei, die aus falschen Produktinformationen des Brands entstehen.
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||||
- **Produktrückruf**: Bei Rückruf eines empfohlenen Produkts → Pflicht des Creators, Post zu löschen oder Warnung hinzuzufügen.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Haftungsszenarien
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| Szenario | Creator-Haftung |
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|----------|----------------|
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| Empfehlung eines sicheren Produkts mit korrekten Infos | Keine |
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| Empfehlung mit falschen Sicherheitsbehauptungen | § 823 BGB möglich |
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| Creator weiß von Produktmangel, empfiehlt trotzdem | § 826 BGB |
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| Produktrückruf, Creator warnt nicht | § 823 Abs. 1 BGB (Unterlassung) |
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| Nahrungsergänzungsmittel mit falschen HWG-Claims | HWG § 3 + § 823 BGB |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Enthält der Posting-Brief oder der Vertrag Produktbehauptungen, die Creator übernehmen soll?
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2. Gibt es eine Freistellungsklausel für den Creator im Kooperationsvertrag?
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3. Gibt es Hinweise auf bekannte Produktmängel oder vergangene Rückrufe?
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4. Wird ein Gesundheitsprodukt empfohlen, das über HWG-Grenzen geht?
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5. Wie überprüft der Creator die Richtigkeit der Brand-Informationen?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Vertragsklausel oder Rückruf-Reaktionsplan?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Freistellungsklausel: Im Kooperationsvertrag verankern; Brand haftet für falsche Produktinfos.
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- Eigenrecherche: Creator sollte keine Aussagen machen, die er nicht selbst verifizieren kann.
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- Produktrückruf: Monitoring einrichten; bei Rückruf sofort Post löschen + Warnung.
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- HWG-Compliance: Keine Heilungsversprechen ohne Nachweis.
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- Wissenszurechnung: Creator haftet nicht für das, was er nicht wissen musste.
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- Versicherung: Berufshaftpflicht für Creator prüfen (Medienhaftpflicht).
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Creator übernimmt Brand-Aussagen über Wirksamkeit ohne Prüfung → bei falschen Claims Mitverantwortung.
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- Produktrückruf nach Post → Post bleibt online → Schadensersatzrisiko.
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- Keine Freistellungsklausel → bei Verbraucherschadensersatz allein haftend.
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- Berufshaftpflicht nicht abgeschlossen → ungesichertes Risiko.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
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- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
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- HWG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
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## Output-Formate
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- Freistellungsklausel für Brand-Deal-Vertrag
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- Produktrückruf-Reaktionsplan
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- Haftungs-Check vor Produktempfehlung
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- Versicherungsbedarf-Checkliste
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+50
-29
@@ -1,46 +1,67 @@
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name: infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung
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description: "Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung – Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie."
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# Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Abmahnungen wegen Kennzeichnungsverstößen sind die häufigste Streitigkeit im Creator-Bereich:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungsanspruch bei UWG-Verstoß; Abmahnung als außergerichtliche Geltendmachung.
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- **§ 13 Abs. 4 UWG**: Erstabmahnkosten sind auf 100 € begrenzt, wenn Antragsteller kein Mitbewerber und Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; für Verbände weiterhin nach Streitwert.
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- **§ 13 Abs. 5 UWG**: Missbräuchliche Abmahnung ist unzulässig; missbräuchlich wenn Gebührenerzielungsabsicht im Vordergrund.
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht; Verstoß begründet Unterlassungsanspruch.
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- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung; nicht zu hoch vereinbaren.
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- **§ 890 ZPO**: Ordnungsgeld bis 250 000 € oder Ordnungshaft bei Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung.
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- **BGH I ZR 90/20, I ZR 9/22, I ZR 35/21**: Maßgebliche Urteile zur Kennzeichnungspflicht.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Abmahnungs-Prüfschema
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1. Formelle Prüfung: Abmahner legitimiert? Bevollmächtigter? Fristen?
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2. Materielle Prüfung: Lag tatsächlich ein Kennzeichnungsverstoß vor?
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3. BGH-Ausnahme: Eigenmarke? Offensichtliches Eigeninteresse?
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4. Kostenkalkulation: § 13 Abs. 4 UWG-Deckelung anwendbar?
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5. Reaktion: Abgeben? Modifizieren? Ablehnen?
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Von wem kommt die Abmahnung (Mitbewerber, Verband, Wettbewerbszentrale)?
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2. Welcher konkrete Post / welche Plattform ist betroffen?
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3. Gab es tatsächlich eine Gegenleistung für den Post?
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4. Wie ist die Frist in der Abmahnung (typisch 7–14 Tage)?
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5. Welcher Streitwert und welche Kosten werden gefordert?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlassungserklärung entwerfen, modifizieren oder ablehnen?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Legitimationsprüfung: Ist der Abmahner tatsächlich klagebefugt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
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- Missbrauchsprüfung: Massen-Abmahnungen ohne konkretes Wettbewerbsinteresse?
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- Materiell: War der Post kennzeichnungspflichtig? BGH-Rechtsprechung anwenden.
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- Unterlassungserklärung: Nie ohne Modifikation abgeben; Streitwert reduzieren; Fallgruppe eng fassen.
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- Kosten: § 13 Abs. 4 UWG – 100 € Erstattungsdeckelung prüfen.
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- Vertragsstrafe: Betrag verhandeln; „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Unmodifizierte Unterlassungserklärung abgegeben → zu weit gefasste Verpflichtung.
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- Frist versäumt → einstweilige Verfügung möglich.
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- Post nur gelöscht, keine Unterlassungserklärung → Wiederholungsgefahr bleibt.
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- Vertragsstrafe zu hoch vereinbart → späterer Verstoß kostspieliger als nötig.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 8 Abs. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
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- § 13 Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__13.html
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
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||||
- BGH I ZR 9/22: https://openjur.de/u/2432341.html
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||||
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
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## Output-Formate
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- Abmahnungs-Prüfcheckliste
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- Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)
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- Ablehnungsschreiben (bei fehlender Legitimation)
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||||
- Kostenberechnung § 13 UWG
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+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
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||||
name: infl-042-unterlassungserklaerung-influencer-pruefen
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description: "Influencer-Recht: Unterlassungserklärung Influencer prüfen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten – Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß."
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# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung Influencer prüfen
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# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Unterlassungserklärung Influencer prüfen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Die Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag mit erheblichen Folgerisiken:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung fällig; Höhe muss verhältnismäßig sein.
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||||
- **§ 343 BGB**: Herabsetzung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe durch Gericht möglich.
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||||
- **§ 315 BGB**: „Angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag → Gericht setzt Betrag fest, wenn streitig.
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||||
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr → kein Urteil mehr nötig.
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||||
- **§ 13 Abs. 3 UWG**: Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung bei gemeinnütziger Verwendung.
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||||
- **Reichweite**: Zu weit gefasste Erklärung → auch zukünftige rechtmäßige Handlungen sind verboten.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Prüfpunkte vor Unterzeichnung
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| Punkt | Was prüfen? |
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|-------|-------------|
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| Unterlassungsgegenstand | Ist die verbotene Handlung präzise und eng gefasst? |
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| Plattformbeschränkung | Gilt Verbot nur für bestimmte Plattformen oder generell? |
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| Vertragsstrafe | Fixbetrag oder „nach billigem Ermessen"? Angemessen? |
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| Laufzeit | Befristet oder unbefristet? |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Deutschland, EU, weltweit? |
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| Sachlicher Geltungsbereich | Nur diese Produktkategorie oder alle Werbung? |
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| Wiederholung | Schließt die Erklärung auch ähnliche Fälle ein? |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welcher konkrete Verstoß liegt der Unterlassungserklärung zugrunde?
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2. Wie ist der Unterlassungsgegenstand formuliert – eng oder weit?
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3. Wie hoch ist die Vertragsstrafe: Fixbetrag oder billiges Ermessen?
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||||
4. Soll die Erklärung modifiziert oder unverändert abgegeben werden?
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5. Gibt es bereits frühere Unterlassungserklärungen, die relevant sein könnten?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Prüfbericht, modifizierter Entwurf oder Ablehnungsempfehlung?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Gegenstandsdefinition: Je enger gefasst, desto besser für Creator.
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- Plattform + Format: Nur Instagram Stories oder alle Plattformen? → einschränken.
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- Vertragsstrafe: Fixbetrag über 5 000 € → Herabsetzung nach § 343 BGB möglich.
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- Billiges-Ermessen-Klausel: Vorzugswürdiger als Fixbetrag; Gericht setzt bei Streit fest.
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- Modifikation: Gegenvorschlag mit enger gefasster Erklärung senden; Abmahner muss akzeptieren oder klagen.
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- Neuer Verstoß: Jeder zukünftige gleichartige Post riskiert Vertragsstrafe → Compliance-Check einführen.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Weite Formulierung: „alle kommerziellen Posts ohne Kennzeichnung" → erfasst auch zukünftige Eigenmarken.
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- Vertragsstrafe 10 000 € je Verstoß bei Micro-Creator → unverhältnismäßig, aber Streit kostet auch.
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- Unterschrift ohne Lesen → unbekannte Reichweite der Verpflichtung.
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- Gleicher Fehler auf anderem Account → neuer Verstoß.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 339 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html
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||||
- § 343 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__343.html
|
||||
- § 315 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
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||||
- § 8 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
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## Output-Formate
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- Unterlassungserklärung: Risikoampel (weite/enge Formulierung)
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- Modifizierter Gegenentwurf
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- Compliance-Protokoll nach Abgabe
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||||
- Vertragsstrafe-Herabsetzungsantrag (Muster)
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||||
@@ -1,46 +1,69 @@
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---
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||||
name: infl-043-steuerpruefung-creator-unterlagenpaket
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||||
description: "Influencer-Recht: Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Steuerprüfung – Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie."
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# Influencer-Recht: Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket
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# Influencer-Recht: Steuerprüfung – Unterlagenpaket für Creator
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Betriebsprüfungen bei Creator richten sich auf typische Schwachstellen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 193 AO**: Betriebsprüfung bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern; Creator mit relevanten Umsätzen typischerweise alle 3–5 Jahre.
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||||
- **§ 147 AO**: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Unterlagen; elektronische Belege analog.
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||||
- **§ 200 AO**: Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Creator muss Unterlagen vorlegen.
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||||
- **§ 162 AO**: Schätzung bei fehlendem Nachweis; Finanzamt schätzt zuungunsten.
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||||
- **GoBD**: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenhaltung; Screenshots und digitale Belege müssen revisionssicher sein.
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||||
- **§ 8 EStG**: Sachleistungen müssen als Einnahme bewertet und belegt sein.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Typische Prüfungsschwerpunkte bei Creator
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| Prüffeld | Unterlagen |
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|----------|-----------|
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| Sachleistungen / PR-Samples | EÜR-Erfassung, Wertbelege |
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| Reisekosten (gemischt) | Reisetagebuch, Aufteilungsrechnung |
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| Kfz-Nutzung | Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung |
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| Plattform-Einnahmen | Jahresabrechnungen (YouTube, TikTok, Meta) |
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||||
| Auslandseinnahmen | Invoices, Bankbelege, Steuerberater-Ausland |
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||||
| Betriebsausgaben | Rechnungen mit § 14 UStG-Pflichtangaben |
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| Vorsteuer | Originalrechnungen mit USt-Ausweis |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Liegt bereits eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) vor?
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2. Welcher Zeitraum soll geprüft werden?
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3. Sind alle EÜR-Jahresabschlüsse vollständig erstellt und eingereicht?
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4. Gibt es bekannte Schwachstellen (fehlende Belege, nicht erfasste Sachleistungen)?
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||||
5. Ist ein Steuerberater eingeschaltet, oder soll Creator selbst mit dem Finanzamt kommunizieren?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlagen-Paket zusammenstellen, Prüfungs-Briefing oder Reaktion auf Prüferfeststellung?
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||||
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Prüfungsanordnung: Form, Umfang und Zeitraum prüfen; ggf. Einspruch wegen zu weitem Umfang.
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||||
- Unterlagen-Inventar: Belege für alle Einnahmen und Ausgaben sammeln; Lücken identifizieren.
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||||
- Schätzungsrisiko: Fehlende Belege → § 162 AO-Schätzung; lieber Schätzungsangebote vorbereiten.
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||||
- GoBD-Compliance: Digitale Belege unveränderbar aufbewahren; E-Mails als Vertragsbelege sichern.
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||||
- Steuerberater-Vollmacht: Vollmacht für Betriebsprüfung (Formular Bundeszentralamt für Steuern).
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||||
- Sachverhalts-Aufklärung: Keine voreiligen Zugeständnisse; erst mit Berater abstimmen.
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## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Sachleistungen für Prüfungsjahre nicht erfasst → Nachversteuerung mit Zinsen.
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- Belege vernichtet vor Ablauf 10 Jahre → Schätzung zuungunsten.
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- Reisekostenanteil ohne Reisetagebuch → kompletter Abzug verweigert.
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||||
- Kommunikation mit Prüfer ohne Berater → unbeabsichtigte Zugeständnisse.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 193 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__193.html
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||||
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
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||||
- § 162 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html
|
||||
- § 200 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__200.html
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||||
- GoBD (BMF-Schreiben): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
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||||
## Output-Formate
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- Unterlagen-Checkliste für Betriebsprüfung (nach Jahren)
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- Sachleistungs-Nacherfassungsprotokoll
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- Steuerberater-Vollmacht-Hinweis
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||||
- Reaktion auf Prüfungsfeststellung (Muster)
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||||
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||||
@@ -1,46 +1,74 @@
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---
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||||
name: infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan
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||||
description: "Influencer-Recht: Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator – Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle."
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||||
---
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||||
# Influencer-Recht: Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan
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# Influencer-Recht: Buchhaltung, DATEV und Creator-Kontenplan
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Korrekte Buchführung ist die Grundlage für Steuern und Betriebsprüfungen:
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als vereinfachte Methode; Zuflussprinzip (§ 11 EStG).
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||||
- **§ 141 AO**: Buchführungspflicht ab 600 000 € Umsatz oder 60 000 € Gewinn; darunter EÜR ausreichend.
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||||
- **§ 147 AO**: Belegaufbewahrung 10 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (sonstige Unterlagen).
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||||
- **GoBD**: Belege unveränderbar, jederzeit lesbar, vollständig; digitale Belege = Original wenn ordnungsgemäß gespeichert.
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||||
- **§ 14 UStG**: Rechnungspflichtangaben; ohne vollständige Rechnung kein Vorsteuerabzug.
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||||
- **DATEV**: Standardsoftware vieler Steuerberater; Creator-Buchungen über SKR 03 oder SKR 04.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Creator-Kontenzuordnung (SKR 03)
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| Einnahme | Kontengruppe |
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|----------|-------------|
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| Kooperationshonorare | 8400 (Erlöse 19 % USt) |
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| Sachleistungen / Barter | 8400 (Marktwert) |
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| Affiliate-Provisionen | 8400 |
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||||
| Plattform-Monetarisierung | 8400 |
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||||
|
||||
| Ausgabe | Konto |
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|---------|-------|
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| Equipment (Kamera, Laptop) | 0400–0499 (Anlagevermögen) |
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| Software-Abos | 6810 |
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||||
| Werbung / Boost | 6600 |
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| Reisekosten (betrieblich) | 6600 |
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||||
| Steuerberatungskosten | 6825 |
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||||
| Versicherungen | 6300 |
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||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Nutzt du bereits eine Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk, FastBill)?
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2. Werden Sachleistungen und Barter Deals erfasst?
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||||
3. Sind alle Betriebsausgaben mit Originalbelegen dokumentiert?
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4. Gibt es offene Vorsteueransprüche, die nicht geltend gemacht wurden?
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||||
5. Kommunizierst du mit einem Steuerberater, und in welchem Format?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Kontenplan-Vorlage, Softwareempfehlung oder EÜR-Formular?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Einnahmen vollständig: Alle Plattform-Abrechnungen, Kooperationshonorare, Sachleistungen.
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||||
- Ausgaben vollständig: Originalbelege mit § 14 UStG-Pflichtangaben; digitale Belege GoBD-konform.
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||||
- USt-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise; Frist 10. des Folgemonats.
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||||
- Vorsteuer: Alle Einkaufsrechnungen mit USt-Ausweis und richtigen Pflichtangaben.
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||||
- Jahresabschluss: EÜR + Steuererklärung bis 31.7. des Folgejahres (mit Steuerberater: 28.2. des übernächsten Jahres).
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- DATEV-Schnittstelle: Belege in DATEV Unternehmen Online hochladen; Steuerberater bucht dann.
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||||
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## Typische Fallen
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|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Sachleistungen nicht als Einnahme erfasst → EÜR falsch → Nachzahlung.
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||||
- Privatausgaben als Betriebsausgaben gebucht → Abzug verweigert + Strafzuschlag.
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- Fehlende Pflichtangaben auf Eingangsrechnungen → Vorsteuerabzug verweigert.
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- USt-Voranmeldung zu spät → Verspätungszuschlag.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
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||||
- § 14 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
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||||
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
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||||
- GoBD BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
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## Output-Formate
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- Creator-EÜR-Vorlage
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- Kontenplan SKR 03 für Creator
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- Belegarchivierungs-Checkliste (GoBD)
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- DATEV-Schnittstelle-Anleitung
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@@ -1,46 +1,65 @@
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||||
---
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||||
name: infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss
|
||||
description: "Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands – Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration."
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---
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# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS
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# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand – Reverse Charge und OSS
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Grenzüberschreitende Kooperationen innerhalb der EU haben besondere USt-Regeln:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 3a Abs. 2 UStG**: Sonstige Leistungen (Marketing, Content) an Unternehmen im EU-Ausland: Leistungsort = Empfängerort → Reverse Charge.
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||||
- **§ 13b Abs. 1 UStG**: Steuerschuldner bei Reverse Charge = Leistungsempfänger (EU-Brand); Creator stellt Rechnung ohne USt aus.
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||||
- **§ 14a Abs. 1 UStG**: Pflichthinweis auf Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder auf Englisch „Reverse Charge".
|
||||
- **§ 18a UStG**: Zusammenfassende Meldung (ZM) für EU-Auslandsleistungen; monatlich oder quartalsweise.
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||||
- **§ 6a UStG**: Innergemeinschaftliche Lieferungen (wenn Ware geliefert wird); hier: Dienstleistungen = § 3a UStG.
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||||
- **OSS (One Stop Shop, § 18j UStG)**: Für B2C-Leistungen in EU; für Creator-Leistungen an EU-Unternehmen nicht relevant (Reverse Charge greift).
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||||
- **VIES**: EU-USt-ID-Verifizierungssystem; Creator muss Brand-USt-ID vor Rechnungsstellung verifizieren.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Rechnungsstellungs-Matrix EU-Auslands-Brand
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||||
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||||
| Creator-Status | Brand-Ansässigkeit | Rechnung Creator |
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|---------------|------------------|-----------------|
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| Regelbesteuerer | EU-Land | Ohne DE-USt; RC-Hinweis; ZM |
|
||||
| Kleinunternehmer | EU-Land | Ohne USt; KU-Hinweis |
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||||
| Regelbesteuerer | Drittland (USA) | Ohne USt; § 4 Nr. 1a UStG |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. In welchem EU-Land ist der Brand ansässig, und hat er eine gültige USt-ID?
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||||
2. Wurde die USt-ID des Brands über VIES verifiziert?
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||||
3. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
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||||
4. Enthält deine Rechnung den Reverse-Charge-Pflichthinweis?
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||||
5. Hast du für den Zeitraum bereits eine ZM (Zusammenfassende Meldung) eingereicht?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, ZM-Anleitung oder Steuercheck?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- USt-ID-Verifikation: VIES-Abfrage → Screenshot als Dokumentation.
|
||||
- Rechnungstext: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + §-Hinweis.
|
||||
- ZM: Quartalsweise ZM über Elster oder Steuerberater; Fälligkeitsfrist 25. des Folgemonats.
|
||||
- EÜR: Einnahme netto in EÜR erfassen; keine DE-USt zu zahlen, aber Umsatz zählt zu Jahresumsatz.
|
||||
- Sachleistungen aus EU: Barter Deal mit EU-Brand → Reverse Charge gilt auch.
|
||||
- Kleinunternehmer: Kein RC-Verfahren; trotzdem USt-ID des Brands prüfen; ZM-Pflicht entfällt.
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||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Keine VIES-Abfrage → fehlende Dokumentation → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
|
||||
- ZM vergessen → Bußgeld bis 2 500 € (§ 26a UStG).
|
||||
- Rechnung mit DE-USt ausgestellt → Doppelbesteuerung; Korrektur nötig.
|
||||
- Barter-Deal mit EU-Brand: Marktwert bestimmen, RC anwenden, ZM einreichen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
## Normen und Quellen
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||||
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||||
- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
|
||||
- Abmahnantwort
|
||||
- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 3a Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
|
||||
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
|
||||
- § 18a UStG – ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
|
||||
- VIES-Abfrage: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
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||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
- Rechnung EU-Brand (Muster mit RC-Hinweis)
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||||
- VIES-Verifikations-Protokoll
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||||
- ZM-Einreichungs-Anleitung
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||||
- Barter-Deal-EU-Steuerkalkulation
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||||
|
||||
+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding
|
||||
description: "Influencer-Recht: USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation – W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers."
|
||||
---
|
||||
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||||
# Influencer-Recht: USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding
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||||
# Influencer-Recht: USA-Brand – W-8BEN, Vertrag und Withholding
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||||
|
||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Kooperationen mit US-Brands haben mehrere rechtliche Besonderheiten:
|
||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **W-8BEN (IRS)**: Formular für ausländische natürliche Personen; bestätigt, dass Creator kein US-Steuerpflichtiger ist; reduziert US-Quellensteuer (Withholding Tax) auf 0 % bei Dienstleistungen nach DBA.
|
||||
- **DBA Deutschland-USA**: Doppelbesteuerungsabkommen; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in DE nur in DE zu versteuern; Freistellung in USA bei korrektem W-8BEN.
|
||||
- **§ 3a UStG / § 4 Nr. 1a UStG**: Leistung an US-Unternehmen → Drittlandsgeschäft; keine DE-USt; Rechnung ohne USt.
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||||
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht in DE; US-Brand mit DE-Betriebsstätte → andere Regeln.
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||||
- **DSGVO / SCCs**: Weitergabe personenbezogener Daten in USA (DSGVO Art. 46); nach Angemessenheitsbeschluss EU-USA Data Privacy Framework (2023) erleichtert.
|
||||
- **Vertragsrecht**: US-Vertragsrecht vs. deutsches Recht; Gerichtsstandsklausel verhandeln; CISG ausschließen.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Checkliste US-Brand-Kooperation
|
||||
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| Punkt | Anforderung |
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||||
|-------|-------------|
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| W-8BEN | Ausgefüllt und an Brand gesendet |
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| DBA-Freistellung | Selbstständige Tätigkeit in DE (Art. 14 DBA) |
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||||
| Rechnung | Ohne DE-USt; §-Hinweis Drittland |
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||||
| Vertragsrecht | Deutsches Recht oder New-York-Law vereinbaren |
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||||
| Zahlungsweg | USD oder EUR? Währungsrisiko absichern? |
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||||
| DSGVO | Bei Datenweitergabe an US-Brand: DPF prüfen |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Hat der US-Brand ein W-8BEN-Formular angefordert?
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2. Liegen Withholding-Abzüge auf der Vergütung vor (typisch 30 % ohne W-8BEN)?
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||||
3. Gilt deutsches oder US-amerikanisches Vertragsrecht?
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||||
4. Werden personenbezogene Daten (Follower-Analytics) an den US-Brand weitergegeben?
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||||
5. Wird die Vergütung in USD ausgezahlt – und wie wird der Wechselkurs berechnet?
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6. Gewünschtes Ergebnis: W-8BEN-Ausfüllhilfe, Vertragscheck oder DSGVO-Check?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- W-8BEN: Korrekt ausfüllen (Name, Land, TIN falls vorhanden, DBA-Hinweis Deutschland).
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||||
- Withholding: Bei Zahlung ohne W-8BEN → 30 % einbehalten; mit W-8BEN + DBA → 0 % für Dienstleistungen.
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||||
- Rechnungsformat: In USD oder EUR; Rechnungsdatum = steuerlicher Zufluss.
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||||
- Vertragsrecht: US-Klauseln wie „Indemnification" und „Disclaimer" prüfen; nach deutschem Recht umformulieren.
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||||
- DSGVO: EU-USA Data Privacy Framework (2023) für US-Datenempfänger, die zertifiziert sind; sonst SCCs.
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||||
- Steuern in DE: Vergütung in EÜR erfassen (in EUR umrechnen nach EZB-Kurs am Zahlungsdatum).
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- W-8BEN nicht eingereicht → 30 % Withholding Tax einbehalten → langwieriger Rückforderungsprozess.
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||||
- Vertragsrecht USA → Gerichtsstand Delaware oder Schiedsverfahren.
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- Währungsverlust durch ungünstigen Wechselkurs nicht als Betriebsausgabe erfasst.
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||||
- DSGVO-Violation: Follower-Demografiken an US-Brand ohne Rechtsgrundlage.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
|
||||
- DBA Deutschland-USA (Art. 14): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_bis_G/Vereinigte-Staaten-von-Amerika-USA/2022-06-Einkommensteuer-DBA-Deutschland-USA.pdf
|
||||
- IRS W-8BEN: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
|
||||
- DSGVO Art. 46: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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||||
## Output-Formate
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- W-8BEN Ausfüllhilfe (DE Creator)
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||||
- Rechnungsvorlage (USD-Brand, ohne DE-USt)
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||||
- DSGVO-Check US-Datentransfer
|
||||
- Vertragsklausel-Anpassungen (US → DE-Recht)
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||||
|
||||
@@ -1,46 +1,65 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-047-plattform-analytics-als-beweis
|
||||
description: "Influencer-Recht: Plattform Analytics als Beweis mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel – Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung."
|
||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Plattform Analytics als Beweis
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||||
# Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweis
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||||
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||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Plattform Analytics als Beweis** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Analytics-Daten sind in Streitigkeiten zwischen Creator und Brand oft entscheidend:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 286 ZPO**: Freie Beweiswürdigung; Analytics-Screenshots als Urkundenbeweis zulässig.
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||||
- **§ 309 ZPO**: Augenschein (Screenshot ist Augenscheinsobjekt), kein direkter Zeugenbeweis.
|
||||
- **§ 371 ZPO**: Elektronische Dokumente als Beweismittel; Screenshots von Analytics-Dashboards sind elektronische Dokumente.
|
||||
- **§ 416 ZPO**: Privaturkunden begründen vollen Beweis für Inhalt, wenn unbestritten; bestrittene Screenshots bedürfen Glaubhaftmachung.
|
||||
- **Plattform-AGB**: Plattformen schreiben vor, dass Creator Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen; Analytics-Weitergabe an Brand über offizielle APIs empfohlen.
|
||||
- **Vertragsrecht**: KPI-Zusagen im Brand Deal (z. B. „mindestens 100 000 Impressions") → Creator schuldet Erfüllung; bei Unterschreitung: Minderung oder Schadensersatz.
|
||||
- **§ 243 ZPO**: Beweisaufnahme; gerichtliche Analytics-Vorlage durch Creator im Streitfall.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Analytics-Beweis-Szenarien
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||||
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||||
| Streitpunkt | Benötigter Beweis |
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||||
|-------------|-----------------|
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||||
| Brand verweigert Zahlung wegen „zu geringer Reichweite" | Analytics-Dashboard-Screenshot + API-Export |
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||||
| Creator schuldet KPI-Garantie | Posting-Insights mit Datum |
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||||
| Brand behauptet, Post war nicht sichtbar | Veröffentlichungs-Screenshot mit Zeitstempel |
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||||
| Abmahnung wegen Post-Inhalt | Screenshot mit originalem Posting + Label |
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||||
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||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
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||||
1. Worum geht der Streit mit dem Brand – Vergütung, KPI-Erfüllung oder Inhalt des Posts?
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||||
2. Welche Analytics-Daten sind relevant (Impressions, Reach, Engagement, Klicks)?
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||||
3. Wurden Analytics zeitnah nach Veröffentlichung gesichert?
|
||||
4. Gibt es vertragliche KPI-Garantien, und wie wurden diese gemessen?
|
||||
5. Stehen Originaldaten aus dem Plattform-Dashboard zur Verfügung?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Beweis-Zusammenstellung, Streitbrief oder Klageunterstützung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Datensicherung: Analytics unmittelbar nach Kampagne sichern (Screenshot + API-Export).
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||||
- Zeitstempel: Screenshots mit sichtbarem Datum und Account-Name.
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||||
- Plattform-API: Für belastbare Belege Official Insights API-Export nutzen (Meta Business Suite, TikTok Analytics API).
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||||
- Vertragliche KPIs: Messmethode im Vertrag definiert? Wenn nicht → Brand-Abweichung von eigener Methode.
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||||
- Drittanbieter: Analytics-Tools wie Later, Hootsuite bieten eigene Exports.
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||||
- Prozess: § 371 ZPO-Vorlage; bei Bestreiten durch Brand → Sachverständigenbeweis möglich.
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Analytics erst Wochen nach Post gesichert → Daten nicht mehr vollständig verfügbar.
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||||
- Screenshot ohne Account-Name → kein Beweis der Zuordnung.
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||||
- KPI-Garantie ohne Definition: „Mindestens 50 000 Impressions" – nach welcher Metrik?
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||||
- Brand-AGB: Plattform-Daten dürfen an Kunden (Brand) nicht weitergegeben werden.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 286 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html
|
||||
- § 371 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371.html
|
||||
- § 416 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__416.html
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
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||||
- Analytics-Sicherungs-Protokoll-Vorlage
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- KPI-Abrechnungs-Dokumentation
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- Beweispaket-Checkliste für Streit mit Brand
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- Klageunterstützungs-Memo
|
||||
|
||||
+53
-30
@@ -1,46 +1,69 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung
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||||
description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm – rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht."
|
||||
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|
||||
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||||
# Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung
|
||||
# Influencer-Recht: Krisenkommunikation – Shitstorm und Richtigstellung
|
||||
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||||
## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Krisensituationen erfordern abgestimmtes rechtliches und kommunikatives Handeln:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 1004 BGB analog**: Betroffener hat Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Behauptungen; Creator kann diesen Anspruch haben oder gegen ihn gerichtet sein.
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- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; sowohl für Creator als Opfer als auch als Täter möglich.
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- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; Strafanzeige als Reaktionsoption bei massiver Hassattacke.
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- **Gegendarstellung § 56 RStV a. F. / § 29 MStV**: Redaktionelle Telemedien müssen Gegendarstellung veröffentlichen; gilt nur für journalistische Angebote.
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- **§ 22 KUG**: Unerlaubt veröffentlichte Fotos → Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Creators.
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- **DSGVO Art. 17**: Löschungsanspruch gegen Plattformen und andere User für rechtswidrig verarbeitete Personendaten.
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- **Plattform-Meldewege**: Jede Plattform hat Meldeverfahren für Hassrede, Diffamierung, Verleumdung.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Krisenkommunikation-Eskalationsleiter
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| Stufe | Maßnahme | Rechtsbasis |
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|-------|----------|------------|
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| 1 | Plattform-Meldung | DSA Art. 16, NetzDG |
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| 2 | Privates Löschersuchen | § 1004 BGB analog |
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| 3 | Anwaltliches Abmahn-/Löschungsschreiben | § 823 BGB + § 1004 BGB |
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| 4 | Einstweilige Verfügung | §§ 935 ff. ZPO |
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| 5 | Strafanzeige | §§ 185 ff. StGB |
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| 6 | Schadensersatzklage | § 823 BGB |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Was ist der Auslöser der Krise – eigener Fehler, falsche Behauptung über Creator oder Produkt?
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2. Welche Inhalte sollen gelöscht / richtiggestellt werden?
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3. Wer verbreitet falsche Informationen (andere Creator, Medien, Follower)?
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4. Besteht Dringlichkeit (laufende Abmahnung, drohende Rufschädigung)?
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5. Gibt es laufende Kooperations-Verträge, die von der Krise betroffen sind?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Richtigstellung-Statement, Löschungsschreiben oder Reaktionsstrategie?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Eigener Fehler: Proaktive Richtigstellung ist rechtlich und kommunikativ besser als Schweigen.
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||||
- Falsche Behauptungen: Tatsache vs. Werturteil → nur Tatsachen sind angreifbar.
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- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (14-Tage-Regel); bei Verzögerung = Verlust der Dringlichkeit.
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||||
- Screenshot-Sicherung: Alle Inhalte vor Löschung sichern → Beweis.
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- Statement: Kurz, sachlich, keine Entschuldigung für Nichtgetanes; keine überschießenden Aussagen.
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- Anwalt: Bei massivem Shitstorm mit Behauptungen → sofort Anwalt einschalten.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Creator antwortet impulsiv auf Shitstorm → verschlimmert die Situation rechtlich.
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||||
- Richtigstellung enthält neue falsche Behauptungen → neue Angriffsfläche.
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- Inhalte vor Sicherung gelöscht → kein Beweismittel mehr.
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- Dringlichkeit verpasst → keine einstweilige Verfügung mehr möglich.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
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||||
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
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||||
- § 29 MStV – Gegendarstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__29.html
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||||
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
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## Output-Formate
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- Krisenreaktionsplan (Stufenmodell)
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- Richtigstellungs-Statement-Vorlage
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- Löschungsschreiben (an andere Creator / Medien)
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- Einstweilige Verfügung: Prüfschema
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||||
@@ -1,46 +1,66 @@
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---
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||||
name: infl-049-creator-nachlass-und-accountzugang
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||||
description: "Influencer-Recht: Creator Nachlass und Accountzugang mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang – Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge."
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||||
# Influencer-Recht: Creator Nachlass und Accountzugang
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# Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Creator Nachlass und Accountzugang** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Der digitale Nachlass eines Creators ist rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 1922 BGB**: Universalsukzession – alle Rechte und Pflichten gehen auf Erben über, einschließlich digitaler Assets.
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- **BGH III ZR 183/21 (2021)**: Facebook-Account gehört zum Nachlass; Plattform muss Erben Zugang gewähren.
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||||
- **Plattform-AGB**: Viele Plattformen (Instagram, TikTok) haben eigene Richtlinien für den Umgang mit verstorbenen Accounts; „Gedenkzustand" vs. Löschung.
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||||
- **§ 2100 BGB**: Vor-/Nacherbschaft – Creator kann testamentarisch festlegen, wer den Account erbt.
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||||
- **Postmortales Persönlichkeitsrecht**: 10 Jahre nach Tod noch schützenswert; Erben können Verstöße abwehren.
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||||
- **UrhG § 28**: Urheberrecht geht auf Erben über; bestehende Nutzungsrechte bleiben; neue können eingeräumt werden.
|
||||
- **§ 15 EStG**: Laufende Einnahmen aus Account bis Todestag → letzte Steuererklärung.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Nachlassvorsorge für Creator
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||||
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||||
| Maßnahme | Zweck |
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||||
|---------|-------|
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| Passwort-Safe (z. B. 1Password) | Zugangsdaten für Erben |
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| Digitales Testament | Account-Regelung, Nutzungsrechte |
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| Plattform-Legacy-Contact | Meta: Nachlasskontakt festlegen |
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| Nutzungsrechte-Inventar | Welche Lizenzverträge laufen? |
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| Agentur-/Manager-Vertrag-Kündigung | Läuft weiter nach Tod? |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Gibt es ein Testament oder eine Vollmacht, die digitale Assets regelt?
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2. Sind Zugangsdaten für Erben / Vertrauenspersonen zugänglich?
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3. Gibt es laufende Kooperationsverträge oder Agenturverträge, die nach Tod enden sollten?
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||||
4. Welche Plattformen haben Legacy/Gedenkzustand-Optionen?
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||||
5. Ist der Urheberrechts-Übergang an bestimmte Personen testamentarisch geregelt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorsorgeplan, Testaments-Checkliste oder Reaktion auf Nachlass-Streit?
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## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Erbrecht: Account = Nachlassvermögen; Plattform muss Erben Zugang geben (BGH-Rspr.).
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||||
- Plattformspezifisch: Meta, TikTok, YouTube haben unterschiedliche Policies → prüfen.
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- Testamentarische Regelung: Digitale Assets explizit benennen; Zugangsdaten-Hinterlegung regeln.
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||||
- Urheberrecht: Läuft 70 Jahre nach Tod; Erben können Nutzungsrechte einräumen oder verweigern.
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||||
- Laufende Verträge: Enden mit Tod oder gehen auf Erben über? → Vertragstext prüfen.
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||||
- Steuer: Letzte Steuererklärung bis Todestag; Erben haften für Steuerschulden (§ 1967 BGB).
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Keine Zugangsdaten hinterlassen → Erben haben keinen Zugriff trotz BGH-Recht.
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- Plattform setzt Account in Gedenkzustand → Einnahmen stoppen, aber Account existiert weiter.
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- Agenturvertrag läuft nach Tod weiter → Agentur verwaltet Account ohne Erben-Wissen.
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- Urheberrecht-Streit unter Erben bei wertvollen Archives.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 1922 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
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||||
- BGH III ZR 183/21: https://openjur.de/u/2396000.html
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||||
- § 28 UrhG – Vererbung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__28.html
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## Output-Formate
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- Digitale-Nachlass-Vorsorge-Checkliste
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- Passwort-Safe-Übergabe-Protokoll
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||||
- Testaments-Ergänzung: Digitale Assets
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||||
- Plattform-Legacy-Contact-Anleitung (Meta, Google)
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||||
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||||
@@ -1,46 +1,66 @@
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||||
---
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||||
name: infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen
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||||
description: "Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen – Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht."
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||||
---
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||||
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# Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen
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||||
## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Kooperation mit öffentlichen Stellen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Staatliche Institutionen als Auftraggeber für Creator unterliegen besonderen Regeln:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 97 GWB**: Vergabepflicht bei öffentlichen Aufträgen; ab Schwellenwert (EU-weit: 140 000 € für Liefer-/Dienstleistungen) EU-weite Ausschreibung.
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- **§ 106 GWB**: Schwellenwerte – nationale Ausschreibung unter EU-Schwellen; aber: ab 25 000 € formale Anforderungen.
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- **Bundeshaushaltsordnung § 7**: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; öffentliche Mittel für Influencer-Kampagnen müssen verhältnismäßig sein.
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||||
- **Transparenzgebot**: Staatliche Werbung muss als solche erkennbar sein; BGH unterscheidet nicht zwischen privaten und staatlichen Auftraggebern bei § 5a UWG.
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||||
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht gilt auch für staatlich bezahlte Kampagnen; Bundesministerien und Behörden-Content muss als Werbung oder staatliche Information kenntlich gemacht werden.
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||||
- **Presserecht / MStV**: Staatliche Informationskampagnen über Influencer → Meinungsbildungsfunktion des Staates; Neutralitätsgebot.
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||||
- **Urheberrecht**: Staatliche Auftraggeber wollen oft alle Rechte; Creator sollte Zeitbegrenzung verhandeln.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Besonderheiten öffentlicher Aufträge
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| Aspekt | Regelung |
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|--------|----------|
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| Vergabeverfahren | GWB/VgV ab Schwellenwert |
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| Transparenz/Kennzeichnung | § 5a UWG gilt |
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| Nutzungsrechte | Häufig unbegrenzte Nutzung gewünscht; verhandeln |
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| Steuer | Normaler Kooperationsvertrag mit USt |
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| Inhaltliche Grenzen | Kein politisch einseitiger Inhalt |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche öffentliche Stelle ist Auftraggeber (Bundesministerium, Landesbehörde, Kommune)?
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2. Wie hoch ist die Vergütung – unterhalb oder oberhalb der Vergabe-Schwellenwerte?
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3. Enthält der Auftrag eine Kennzeichnungsanforderung (staatliche Kampagne)?
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4. Werden unbegrenzte Nutzungsrechte verlangt?
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5. Gibt es inhaltliche Vorgaben, die politisch einseitig erscheinen könnten?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Vergaberechtlicher Check, Vertragscheck oder Kennzeichnungskonzept?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Vergaberecht: Überschreitung Schwellenwert? → EU-weite Ausschreibung erforderlich.
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- Haushaltsrecht: Öffentlicher Auftraggeber muss Wirtschaftlichkeit belegen; kann Creator Nachweis verlangen.
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- Kennzeichnung: „Bundesregierung" oder „Ministerium X" muss im Post erkennbar sein.
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||||
- Neutralität: Content darf nicht für bestimmte Partei oder Meinung werben.
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- Nutzungsrechte: Zeitliche Begrenzung (z. B. 5 Jahre) verhandeln; Media Buyout gegen Aufpreis.
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- Transparenzregeln: Manche Länder verlangen Veröffentlichung von Influencer-Verträgen der Behörden.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Creator-Content für Wahlkampf ohne klare staatliche Kennzeichnung → § 5a UWG + Parteienprivileg-Konflikt.
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||||
- Unbegrenzte Nutzungsrechte ohne Zeitbegrenzung akzeptiert → Creator verliert Kontrolle.
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- Vergaberecht nicht beachtet → Vertrag nichtig (§ 101b Abs. 1 GWB a. F. → jetzt § 135 GWB).
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 97 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__97.html
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||||
- § 135 GWB – Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- BHO § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__7.html
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## Output-Formate
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- Vergaberechtlicher Kurzcheck
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- Kennzeichnungskonzept (staatliche Kampagne)
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- Nutzungsrechte-Klausel (öffentlicher Auftraggeber)
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||||
- Vertragsmuster öffentlicher Auftrag
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@@ -1,46 +1,64 @@
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name: infl-051-politische-werbung-und-transparenz
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description: "Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator – Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz."
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# Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Politische Werbung und Transparenz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Creator, die für politische Parteien oder Organisationen posten, unterliegen besonderen Transparenzregeln:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Politische Werbung muss als solche kenntlich gemacht werden; kommerzielle Komponente (Vergütung) → Kennzeichnungspflicht.
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- **PartG §§ 23-26**: Parteien müssen alle Zuwendungen über 10 000 € im Rechenschaftsbericht offenlegen; Influencer-Vergütungen können als Einnahme der Partei oder als Ausgabe der Partei qualifizieren.
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- **§ 4 UWG**: Unlautere Handlungen – getarnte politische Werbung als unlauter.
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- **DSA Art. 39**: Große Online-Plattformen müssen politische Werbung im öffentlichen Archiv speichern; Creator-Posts werden von Plattformen als politisch eingestuft.
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- **EU-Verordnung über politische Werbung (2023/2053)**: Transparenzpflichten für politische Werbung in Sozialen Medien; gilt ab 2025.
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- **Rundfunkrecht § 7 MStV**: Politische Parteien dürfen im Rundfunk nicht unbegrenzt Sendezeit kaufen; für Telemedien: Kennzeichnungspflicht.
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- **Art. 5 GG**: Meinungsfreiheit schützt politische Äußerungen; aber: kommerzielle politische Werbung ist reguliert.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Politische-Werbung-Matrix
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| Situation | Kennzeichnung | Rechtsnorm |
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|-----------|--------------|------------|
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| Creator postet politisch aus eigener Überzeugung | Nein (Meinungsfreiheit) | Art. 5 GG |
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| Creator erhält Vergütung für politischen Post | Ja | § 5a UWG |
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| Party-Botschaft als „neutrale Information" | Ja (getarnte Werbung) | § 5a UWG |
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| Influencer-Post für Bundesbehörde | Ja (staatliche Kommunikation) | § 5a UWG |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Liegt eine Vergütung (Geld, Sachleistung, sonstige Vorteile) durch eine politische Partei oder Organisation vor?
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2. Welcher politische Inhalt soll im Post transportiert werden?
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3. Ist der politische Auftrag transparent oder soll er verdeckt bleiben?
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4. Handelt es sich um staatliche oder parteiliche Auftraggeber?
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5. Welche Plattform und welches Format ist betroffen?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Ablehnungsempfehlung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Vergütungstest: Auch indirekte Vorteile (Einladungen, Werbefläche) → Kennzeichnungspflicht.
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||||
- PartG-Rechenschaftspflicht: Partei muss Ausgaben für Influencer-Kampagnen offenlegen.
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||||
- EU-Verordnung 2023/2053: Ab 2025 Archive-Pflicht für alle politischen Ads; Creator muss Plattform-Label aktivieren.
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||||
- Neutralitätsgebot: Bei staatlichem Auftraggeber → kein Parteien-Inhalt; strenge Trennung.
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||||
- Meinungsfreiheit vs. Werbung: Eigene politische Aussage ≠ Werbung; bezahlte = Werbung.
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||||
- Ablehnungsempfehlung: Bei verdeckter politischer Werbung ohne Kennzeichnung dringend ablehnen.
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Partei zahlt Creator für Posts ohne offizielle Kennzeichnung → § 5a UWG-Verstoß + PartG.
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||||
- „Sachspende" einer Partei an Creator → Parteienfinanzierungsrecht.
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||||
- Creator-Post über staatliche Maßnahme ohne Auftraggeber-Offenlegung → Schleichwerbung.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
|
||||
- §§ 23-26 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__23.html
|
||||
- EU-VO 2023/2053 Politische Werbung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
|
||||
- DSA Art. 39: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
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||||
## Output-Formate
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||||
- Politische-Werbung-Compliance-Checkliste
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- Kennzeichnungskonzept für staatliche/parteiliche Kampagnen
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||||
- Ablehnungsschreiben für verdeckte politische Werbung
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||||
@@ -1,46 +1,66 @@
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||||
---
|
||||
name: infl-052-wahlwerbung-durch-creator
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||||
description: "Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator – Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen."
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||||
---
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||||
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# Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Wahlwerbung durch Creator** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Creator bei Wahlkämpfen haben besondere rechtliche Pflichten:
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 108 StGB**: Wählerbestechung; Zahlung für Wahlempfehlung in bestimmten Konstellationen strafbar.
|
||||
- **§ 108b StGB**: Wählerbestechung im weiteren Sinne; Vorteilsgewährung für Wahlentscheidung.
|
||||
- **PartG § 25**: Beschränkungen bei Parteispenden; Influencer-Vergütung kann als verdeckte Parteispende qualifizieren.
|
||||
- **§ 7 MStV**: Politische Werbung im Rundfunk/Telemedien; Parteien können Sendezeit kaufen, aber nicht unbegrenzt; Kennzeichnung Pflicht.
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||||
- **Art. 5 GG**: Politische Äußerungen als Meinungsfreiheit; bezahlte Wahlwerbung ist Sonderfall.
|
||||
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Bezahlte Wahlkampf-Posts sind kommerzielle Kommunikation → Kennzeichnungspflicht.
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||||
- **EU VO 2023/2053**: Wahlwerbung als politische Werbung; Transparenzpflichten.
|
||||
- **Beamtenrecht / Neutralitätsgebot**: Beamte und öffentlich-rechtliche Institutionen dürfen keine Wahlempfehlungen geben.
|
||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Wahlwerbungs-Szenarien
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||||
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| Szenario | Status |
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|----------|--------|
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| Creator postet freiwillig Partei-Unterstützung | Art. 5 GG – erlaubt |
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||||
| Creator erhält Vergütung für Partei-Post | § 5a UWG – Kennzeichnung; PartG-Meldung |
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||||
| Creator lügt über Gegenkandidaten | § 186 StGB – verboten |
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||||
| Creator in staatlicher Funktion empfiehlt Partei | Neutralitätsgebot – verboten |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Soll die Wahlwerbung bezahlt oder auf eigene Initiative veröffentlicht werden?
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||||
2. Welche Partei oder welcher Kandidat ist betroffen?
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||||
3. Wird die Vergütung als Parteispende oder als Kooperationshonorare verbucht?
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||||
4. Gibt es Verbote in Arbeitsvertrag oder Nebenberuf-Regelungen?
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||||
5. Werden Inhalte über Gegenkandidaten gepostet?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Straf-Risiko-Einschätzung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Bezahlung: Klar als Wahlwerbung kennzeichnen + Auftraggeber nennen.
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||||
- PartG: Partei muss Ausgabe im Rechenschaftsbericht offenlegen; Creator hat Pflicht zur Ausstellung von Quittungen.
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||||
- Falschinformationen: Keine unwahren Tatsachen über Gegenkandidaten → § 186 StGB.
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||||
- Neutralität: Creator in öffentlichem Amt oder öffentlich-rechtlicher Einrichtung → Vorsicht.
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||||
- § 108 StGB: Strafrisiko bei Vorteilsgewährung für Wahlentscheidung genau prüfen.
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||||
- Ablehnungsempfehlung: Bei unklarer rechtlicher Lage → verdeckte Wahlwerbung ist riskant.
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||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Partei zahlt Creator „Honorar für Eventauftritt" statt Wahlwerbung → verdeckte Parteispende.
|
||||
- Creator verbreitet unwahre Behauptungen im Wahlkampf → strafrechtliches Risiko.
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||||
- EU-VO Wahlwerbungs-Transparenz ab 2025 nicht beachtet → Bußgeld.
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## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 108 StGB – Wählerbestechung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108.html
|
||||
- § 25 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html
|
||||
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
|
||||
- EU VO 2023/2053: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
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||||
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||||
## Output-Formate
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||||
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||||
- Wahlwerbungs-Compliance-Ampel
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||||
- Kennzeichnungstext für bezahlte Wahlkampf-Posts
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||||
- Parteispenden-Quittungsvorlage
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||||
- Straf-Risiko-Einschätzung
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,68 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager
|
||||
description: "Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social Media Manager mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager – Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social Media Manager
|
||||
# Influencer-Recht: Arbeitsrecht – Social-Media-Manager
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||||
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Arbeitsrecht Social Media Manager** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Die Einstellung eines Social-Media-Managers beim Creator löst Arbeitsrecht aus:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 611a BGB**: Arbeitsvertrag liegt vor bei persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit; Social-Media-Manager, der feste Zeiten hat und dem Creator untergeordnet ist → Arbeitsverhältnis.
|
||||
- **KSchG**: Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und über 10 Mitarbeitern; bei kleinen Creator-Unternehmen meist nicht anwendbar.
|
||||
- **§ 43 UrhG**: In einem Arbeitsverhältnis erstellter Content → Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (Creator), wenn nicht anders vereinbart.
|
||||
- **§ 615 BGB**: Annahmeverzug – Creator muss Lohn zahlen, auch wenn kein Content geliefert.
|
||||
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Verletzung von Betriebsgeheimnissen).
|
||||
- **DSGVO**: Social-Media-Manager hat Zugang zu Follower-Daten → Vertraulichkeits-Vereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag.
|
||||
- **§ 28 BDSG / § 26 BDSG**: Datenschutz bei Beschäftigten; Überwachung des Social-Media-Managers → Mitbestimmungspflicht.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Vertragsgestaltung Social-Media-Manager
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||||
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||||
| Punkt | Empfehlung |
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||||
|-------|-----------|
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||||
| Vertragsart | Arbeitsvertrag oder Freelancer-Vertrag klar definieren |
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||||
| Weisungsgebundenheit | Bei Arbeitsverhältnis: schriftlich; bei Freelancer: vermeiden |
|
||||
| Urheberrecht | § 43 UrhG bei Angestellten; bei Freelancer: § 31 UrhG-Vereinbarung |
|
||||
| NDA | Vertraulichkeit für Follower-Daten, Kooperationsdetails |
|
||||
| Nebentätigkeit | Exclusivity- oder Non-Compete-Klausel? |
|
||||
| Kündigung | Probezeit 6 Monate; bei Arbeitsverhältnis gesetzliche Kündigungsfristen |
|
||||
|
||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
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||||
1. Ist der Social-Media-Manager angestellt oder als Freelancer tätig?
|
||||
2. Gibt es Weisungsgebundenheit (feste Zeiten, Arbeitsortpflicht, Einzelweisungen)?
|
||||
3. Wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen?
|
||||
4. Wem gehört der Content, den der Social-Media-Manager erstellt?
|
||||
5. Hat der Manager Zugriff auf Follower-Daten und gibt es eine DSGVO-Regelung?
|
||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Scheinselbstständigkeits-Check?
|
||||
|
||||
## Prüfprogramm
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||||
|
||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Abgrenzung Arbeit/Freelance: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, eigene Betriebsmittel.
|
||||
- Scheinselbstständigkeit: § 7 SGB IV-Test; bei Anzeichen → DRV-Anfrage.
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||||
- Urheberrecht: Angestellten-Content → § 43 UrhG (Nutzungsrecht Creator); Freelancer-Content → § 31 UrhG-Vertrag.
|
||||
- DSGVO-AV-Vertrag: Bei Zugriff auf Follower-Daten → Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
|
||||
- Kündigungsschutz: Ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten → KSchG; darunter: freier Widerruf mit Kündigungsfrist.
|
||||
- NDA: Vertraulichkeit für Kooperationsdetails, Plattform-Zugangsdaten.
|
||||
|
||||
## Typische Fallen
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|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Freelancer mit festen Bürozeiten → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
|
||||
- Kein schriftlicher Vertrag → Streit über Nutzungsrechte an erstelltem Content.
|
||||
- Kein DSGVO-AV-Vertrag → Bußgeldrisiko.
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||||
- Kündigung ohne Einhalten von Kündigungsfrist → Lohnfortzahlungsanspruch.
|
||||
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||||
## Output
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||||
## Normen und Quellen
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||||
|
||||
- Kennzeichnungsampel
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||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
|
||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 611a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
|
||||
- § 43 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
|
||||
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
|
||||
- Art. 28 DSGVO – AV-Vertrag: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
|
||||
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||||
## Output-Formate
|
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- Social-Media-Manager-Vertrag (Arbeits- oder Freelancer-Version)
|
||||
- DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag
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||||
- NDA-Vorlage
|
||||
- Scheinselbstständigkeits-Check
|
||||
|
||||
+50
-30
@@ -1,46 +1,66 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord
|
||||
description: "Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter Community und Discord mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord – DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter Community und Discord
|
||||
# Influencer-Recht: Datenschutz – Newsletter, Community und Discord
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Datenschutz Newsletter Community und Discord** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Creator, die eigene Communities aufbauen, sind Datenverantwortliche nach DSGVO:
|
||||
|
||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1**: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung; für Newsletter: Einwilligung (lit. a) oder berechtigtes Interesse (lit. f, engere Grenzen).
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||||
- **UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3**: E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig (SPAM-Verbot); Double-Opt-In als Nachweis.
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||||
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis bei Datenhebung; beim Newsletter-Anmeldeformular zwingend.
|
||||
- **DSGVO Art. 17**: Abmelderecht; Opt-Out muss so einfach wie Opt-In sein.
|
||||
- **TTDSG § 25**: Cookie-Einwilligung für alle nicht zwingend notwendigen Cookies / Tracker auf Creator-Website.
|
||||
- **Drittlandtransfer (DSGVO Art. 46)**: Discord (US-Unternehmen), Mailchimp (US) → Datenübertragung in USA; nach EU-USA-DPF-Zertifizierung erleichtert.
|
||||
- **DSGVO Art. 28**: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Newsletter-Dienstleister (Mailchimp, Brevo, etc.).
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Datenschutz-Pflichten Community-Kanäle
|
||||
|
||||
| Kanal | DSGVO-Anforderungen |
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||||
|-------|-------------------|
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||||
| E-Mail-Newsletter | Double-Opt-In, Datenschutzhinweis, AV-Vertrag |
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||||
| Discord-Server | Datenschutzerklärung, AV-Vertrag mit Discord |
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||||
| Telegram-Gruppe | Datenschutzerklärung; Drittlandtransfer-Hinweis |
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||||
| Patreon/Creator-Plattform | AV-Vertrag; Zahlungsdaten → PCI-DSS |
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||||
| Membership-Website | DSGVO-konformes CMS, Cookie-Banner |
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||||
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||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Welche Community-Plattformen betreibst du (Discord, Newsletter, Telegram, Patreon)?
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2. Gibt es eine Datenschutzerklärung für jede Plattform/Website?
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||||
3. Werden E-Mails oder Anmeldedaten an Drittanbieter (Mailchimp, Brevo) weitergegeben?
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||||
4. Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Newsletter-Dienstleister vor?
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||||
5. Werden Follower-Daten für Werbung oder andere Zwecke genutzt?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Datenschutzerklärung, AV-Vertrag-Vorlage oder DSGVO-Audit?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
|
||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
|
||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Double-Opt-In: Beweis der Einwilligung sichern; Zeitstempel und IP-Adresse speichern.
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||||
- Datenschutzerklärung: Vollständig nach Art. 13/14 DSGVO; auf jeder Seite verlinkt.
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||||
- AV-Vertrag: Mit jedem Dienstleister, der Zugang zu Follower-Daten hat (Newsletter-Tool, Discord via API).
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||||
- Drittlandtransfer: USA-Anbieter DPF-zertifiziert? → Liste des US-Handelsministeriums prüfen.
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||||
- Cookie-Banner: § 25 TTDSG → Einwilligung vor Setzen nicht notwendiger Cookies.
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||||
- Auskunftsrecht: Follower können Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO); Prozess bereitstellen.
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||||
|
||||
## Typische Fallen
|
||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Newsletter ohne Double-Opt-In → UWG § 7-Verstoß + DSGVO-Verstoß.
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||||
- Kein AV-Vertrag mit Mailchimp → DSGVO Art. 28-Verstoß; Bußgeld.
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||||
- Discord nicht in Datenschutzerklärung erwähnt → Transparenzpflicht verletzt.
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||||
- Kein Cookie-Banner auf Creator-Website → TTDSG § 25-Verstoß.
|
||||
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||||
## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- DSGVO Art. 6, 13, 17, 28: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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- § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
|
||||
- § 25 TTDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
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## Output-Formate
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- Datenschutzerklärung (Newsletter + Discord + Community)
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- Double-Opt-In Prozessbeschreibung
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- AV-Vertrag (Mailchimp / Brevo Vorlage)
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- Cookie-Consent-Banner-Anleitung
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@@ -1,46 +1,67 @@
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name: infl-055-creator-fonds-plattformauszahlung
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description: "Influencer-Recht: Creator-Fonds Plattformauszahlung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen – steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten."
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# Influencer-Recht: Creator-Fonds Plattformauszahlung
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# Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Creator-Fonds Plattformauszahlung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Plattform-Monetarisierungsprogramme (TikTok Creator Fund, YouTube AdSense, Meta Reels Play) sind Betriebseinnahmen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 15 EStG**: Einnahmen aus Creator-Fonds sind gewerbliche Einkünfte; regelmäßige Auszahlungen = Betriebseinnahmen.
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- **§ 22 Nr. 1 EStG**: Bei Einzelzahlungen ohne Gewinnerzielungsabsicht: sonstige Einkünfte; aber: regelmäßige Creator-Tätigkeit → § 15 EStG.
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- **§ 3a UStG**: Plattform (YouTube = Google Ireland, TikTok = TikTok Ltd. UK) sitzt im EU-Ausland → Reverse-Charge-Prüfung.
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- **§ 13b UStG**: Leistung von Creator an YouTube/TikTok ist Reverse-Charge-Fall; Creator-Fund-Zahlung = Gegenleistung für Content-Lizenz.
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- **Plattform-AGB**: Creator Fund hat eigene Qualifikationsbedingungen (Mindestzahl Follower, Uploads, Views); Auszahlungsrhythmus variiert.
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- **Quellensteuer**: TikTok behält bei US-Creators Quellensteuer; für DE-Creators mit W-8BEN: i. d. R. keine.
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- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer muss Creator-Fund-Einnahmen in Jahresumsatz einrechnen.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Plattform-Auszahlungs-Steuermatrix
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| Plattform | Sitz | USt-Behandlung Creator |
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|-----------|------|----------------------|
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| YouTube (Google Ireland) | Irland | RC, keine DE-USt; ZM |
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| TikTok Creator Fund (TikTok UK) | UK | Drittland nach Brexit: keine DE-USt |
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| Meta Reels Play (Meta Irland) | Irland | RC, keine DE-USt; ZM |
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| Twitch (Amazon DE) | Deutschland | DE-USt 19 % |
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| Patreon (US) | USA | Drittland: keine DE-USt |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Von welcher Plattform werden Monetarisierungs-Einnahmen ausgezahlt?
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2. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
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3. Werden Jahresabrechnungen / 1099-Dokumente von den Plattformen bereitgestellt?
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4. Sind die Einnahmen korrekt in der EÜR erfasst?
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5. Gibt es Abzüge durch Plattform (Quellensteuer, Bearbeitungsgebühren)?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Steuercheck, EÜR-Buchung oder ZM-Anleitung?
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Sitz der Plattform: EU-Ausland → RC + ZM; Drittland → keine DE-USt.
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||||
- EÜR: Monatliche/quartalsweise Einnahmen aus Plattform-Dashboards exportieren; in EÜR buchen.
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||||
- ZM: Bei EU-Plattformen → ZM quartalsweise einreichen.
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- Quellensteuer: W-8BEN bei US-Plattformen ausgefüllt?
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||||
- Betriebsausgaben: Equipment, Software als Ausgaben geltend machen.
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||||
- KU-Grenze: Alle Plattform-Einnahmen zusammenrechnen; Schwelle 22 000 € beachten.
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||||
## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- TikTok-Einnahmen nicht als Betriebseinnahme erfasst → EÜR falsch.
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||||
- ZM für YouTube-Einnahmen vergessen → Bußgeld.
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||||
- Kleinunternehmer-Grenze durch mehrere Plattform-Einnahmen überschritten.
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- Fehlende Jahresabrechnung von Plattform → Schätzung des Finanzamts.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
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||||
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
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||||
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
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||||
- § 18a UStG – ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
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## Output-Formate
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- Plattform-Einnahmen-Checkliste (Steuer)
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- ZM-Einreichungs-Anleitung
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- EÜR-Buchungsvorlage (Creator-Fonds)
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- W-8BEN-Ausfüllhilfe für US-Plattformen
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@@ -1,46 +1,70 @@
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---
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||||
name: infl-056-merch-drops-e-commerce-und-widerruf
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description: "Influencer-Recht: Merch Drops E-Commerce und Widerruf mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce – Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau."
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||||
# Influencer-Recht: Merch Drops E-Commerce und Widerruf
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||||
# Influencer-Recht: Merch-Drops, E-Commerce und Widerruf
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Merch Drops E-Commerce und Widerruf** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Wer Merchandise verkauft, betreibt einen Online-Shop mit vollständigem Fernabsatzrecht:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§§ 312 ff. BGB**: Fernabsatz; Creator = Unternehmer, Käufer = Verbraucher → umfangreiche Informationspflichten.
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- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB.
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||||
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufbutton mit „jetzt kaufen", „zahlungspflichtig bestellen".
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||||
- **PAngV**: Preisangaben mit MwSt., Versandkosten; bei Preisermäßigung: bisheriger niedrigster Preis der letzten 30 Tage.
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- **§ 305 ff. BGB**: AGB-Pflicht; AGB wirksam in Vertrag einbezogen wenn vor Kaufabschluss zugänglich.
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- **TMG § 5 / § 18 MStV**: Impressum; als Händler pflichtmäßig.
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||||
- **DSGVO**: Kundendaten bei Kauf → Datenschutzerklärung; Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO.
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||||
- **Fernabsatz-RL EU**: Richtlinie 2011/83/EU – umgesetzt in §§ 312 ff. BGB.
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||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Merch-Shop-Pflichtcheckliste
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| Element | Norm | Frist |
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|---------|------|-------|
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| Impressum | § 5 TMG | Jederzeit |
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| Datenschutzerklärung | DSGVO Art. 13 | Jederzeit |
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| AGB | § 305 BGB | Vor Kauf |
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| Widerrufsbelehrung | § 355 BGB | Vor/bei Kauf |
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| Preisangaben + Versand | PAngV | Vor Kauf |
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| Bestellbutton-Beschriftung | § 312j BGB | Beim Kaufklick |
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| Bestätigungs-E-Mail | § 312f BGB | Unverzüglich nach Kauf |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Über welche Plattform wird Merch verkauft (Shopify, WooCommerce, TikTok Shop, Merch by Amazon)?
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2. Gibt es rechtssichere AGB und eine Widerrufsbelehrung?
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3. Sind Preise inkl. MwSt. und Versandkosten angegeben?
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||||
4. Wie wird der Versand abgewickelt (Eigenversand, Drop-Shipping, Print-on-Demand)?
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5. Werden Kundendaten für Marketingzwecke gespeichert?
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6. Gewünschtes Ergebnis: AGB-Vorlage, Widerrufsbelehrungs-Muster oder Compliance-Check?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Fernabsatzrecht vollständig: Alle §§ 312 ff. BGB-Pflichten; keine Ausnahmen für Creator.
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||||
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; Widerruf muss kostenlos sein; Muster-Formular bereitstellen.
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||||
- Preis-Transparenz: Gesamtpreis vor Kauf sichtbar; nach neuer Omnibus-Richtlinie: Durchschnittspreis-Hinweis.
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||||
- Print-on-Demand: Wer ist Verkäufer – Creator oder Drittanbieter (Printful, Spreadshirt)?
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||||
- AGB: Per Website zugänglich + per E-Mail bestätigt; Änderungen mit angemessener Frist mitteilen.
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- DSGVO: Kundendaten nur für Kaufabwicklung; Newsletter-Einwilligung separat.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Kein Widerrufsrecht → verlängerte Widerrufsfrist 12 Monate + 14 Tage.
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||||
- Bestellbutton-Fehler → Vertrag evtl. nicht wirksam geschlossen.
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- Preisangabe ohne MwSt. → PAngV-Abmahnung.
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- Print-on-Demand-Anbieter = Vertragspartner des Kunden → Creator trotzdem haftet.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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- §§ 312, 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
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||||
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
|
||||
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
|
||||
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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## Output-Formate
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- Merch-Shop-Compliance-Checkliste
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- AGB-Vorlage (Online-Shop Creator)
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- Widerrufsbelehrungs-Muster
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||||
- Bestätigungs-E-Mail-Vorlage
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||||
+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
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||||
---
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||||
name: infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns
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||||
description: "Influencer-Recht: Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns – PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns
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||||
# Influencer-Recht: Preisangaben, Rabatt, Countdown und Dark Patterns
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## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Falsche Preisangaben und manipulative Designpraktiken sind abmahnträchtig:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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- **PAngV § 11**: Preisermäßigungen müssen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung bezogen sein (Omnibus-Richtlinie-Umsetzung 2022).
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||||
- **§ 5 UWG**: Irreführende Preisangaben – „UVP 200 €, jetzt 50 €" wenn UVP nie galt → Irreführung.
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||||
- **§ 5a UWG**: Auslassen wesentlicher Preisinformationen → Irreführung durch Unterlassen.
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||||
- **EU-Richtlinie Omnibus (2019/2161)**: Strengere Verbraucherschutzregeln; umgesetzt 2022 in Deutschland.
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||||
- **Dark Patterns**: Manipulative Design-Elemente (künstliche Knappheit, falscher Countdown, Social-Proof-Manipulation) → § 3 Abs. 3 UWG Anhang Nr. 7, 8 (verbotene Praktiken).
|
||||
- **§ 7 Abs. 1 UWG**: Unzumutbare Belästigung; aggressive Verkaufspraktiken bei Creator-Sales.
|
||||
- **DSA Art. 25**: Verbot von Dark Patterns für Very Large Online Platforms; für Creators auf diesen Plattformen: indirekte Wirkung.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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||||
### Verbotene Praktiken
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||||
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||||
| Praktik | Rechtsstatus |
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|---------|-------------|
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| Falscher Countdown-Timer | Verboten (§ 3 Abs. 3 UWG, Nr. 7) |
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| „Nur noch 3 auf Lager" (falsch) | Verboten (Nr. 8) |
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||||
| Durchgestrichener UVP, die nie galt | Verboten (§ 5 UWG) |
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||||
| Versteckte Kosten erst im Checkout | Verboten (PAngV) |
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||||
| Pre-Selected Upgrades | Verboten (§ 312j BGB analog) |
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||||
| „Limitiert" ohne Limitierung | Verboten (§ 5 UWG) |
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||||
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||||
## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Werden Rabattaktionen mit Referenzpreisen (UVP, ehemaliger Preis) kommuniziert?
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||||
2. Gibt es Countdown-Timer oder Knappheitssignale im Shop / Post?
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||||
3. Sind alle Versand- und Zusatzkosten vor dem Checkout sichtbar?
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||||
4. Liegt eine Abmahnung wegen falscher Preisangaben vor?
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||||
5. Nutzt du Dark-Pattern-Design-Elemente (vorausgewählte Optionen, schwer auffindbare Abmelde-Buttons)?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Praxis-Check, Korrektur oder Abmahnantwort?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- 30-Tage-Regel: Preis 30 Tage vor Rabatt dokumentieren; nur niedrigsten Preis dieser Periode als Referenz.
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||||
- Countdown: Nur echte zeitliche Begrenzung kommunizieren; keine Pseudo-Countdowns.
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||||
- Gesamtpreisangabe: Alle Kosten vor erstem Klick auf „Kaufen" sichtbar.
|
||||
- Dark Patterns: Design-Audit; vorausgewählte Checkboxen → im Zweifel entfernen.
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||||
- Abmahnprüfung: PAngV-Verstoß bei Preisangaben; UWG-Verstoß bei Dark Patterns.
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||||
- Korrektur: Sofortige Korrektur + Dokumentation; ggf. modifizierte Unterlassungserklärung.
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||||
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- „70 % Rabatt auf UVP" – UVP wurde nie am Markt durchgesetzt → § 5 UWG-Abmahnung.
|
||||
- 24-Stunden-Countdown läuft seit Wochen → verbotene Täuschung.
|
||||
- Versandkosten erst im letzten Checkout-Schritt → PAngV-Verstoß.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
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||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
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||||
- § 3 Abs. 3 UWG – Black List: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html
|
||||
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
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|
||||
## Output-Formate
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- Dark-Pattern-Audit-Checkliste
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- 30-Tage-Preis-Dokumentationsprotokoll
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||||
- Abmahnantwort (Preisangaben)
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- Korrektur-Guide für Countdown und Knappheits-Signale
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||||
+52
-30
@@ -1,46 +1,68 @@
|
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---
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name: infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews
|
||||
description: "Influencer-Recht: Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews – UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung."
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# Influencer-Recht: Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews
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# Influencer-Recht: Bewertungen, Rezensionen und Fake Reviews
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||||
## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Bewertungsmanipulation ist nach altem und neuem Recht verboten:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 5 UWG**: Irreführende Geschäftspraktiken; gekaufte Bewertungen = Irreführung über Beliebtheit.
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- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Werbung – Rezension ohne Kennzeichnung bei Vergütung = Schleichwerbung.
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- **EU-Omnibus-Richtlinie (2019/2161), § 5b UWG n. F.**: Plattformen müssen Herkunft von Bewertungen transparent machen; Fake Reviews sind per-se-verboten.
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- **§ 263 StGB**: Betrug; bei systematischer Fake-Review-Kampagne mit Vermögensschaden-Absicht möglich.
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- **§ 826 BGB**: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; bei gezieltem Reputations-Angriff auf Mitbewerber durch Fake-Negative-Reviews.
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- **§ 823 BGB**: Rufschädigung durch Falschbewertungen.
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- **Amazon/Google-AGB**: Fake Reviews führen zu Account-Sperren; zivilrechtliche Ansprüche der Plattform.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Bewertungs-Szenarien
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| Situation | Rechtslage |
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|-----------|-----------|
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| Echte Bewertung ohne Gegenleistung | Erlaubt |
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| Bewertung gegen Produktgeschenk ohne Kennzeichnung | § 4 Nr. 3 UWG – Schleichwerbung |
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| Bewertung gegen Geld ohne Kennzeichnung | Wie oben + § 5 UWG |
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| Fake-Bewertung erfunden | § 5 UWG + ggf. § 263 StGB |
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| Negative Fake-Bewertung gegen Mitbewerber | § 826 BGB + § 823 BGB |
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| Brand kauft positive Bewertungen, Creator liefert | UWG-Verstoß + AGB-Verstoß Plattform |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Hat ein Brand den Creator gebeten, eine Bewertung zu schreiben, und gibt es Gegenleistung?
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2. Ist die Bewertung als gesponsert/bezahlt gekennzeichnet?
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3. Gibt es negative Fake-Reviews gegen den Creator oder einen Mitbewerber?
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4. Werden systematisch Fake-Reviews für einen Brand-Kunden erstellt?
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5. Liegt eine Plattform-Sperre wegen Bewertungsmanipulation vor?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Abmahnantwort oder Löschungsantrag?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Gegenleistungs-Test: Jede Bewertung mit Produktgeschenk oder Geld → Kennzeichnung.
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- Omnibus-Richtlinie: Plattformen müssen überprüfte Bewertungen kennzeichnen; ungeprüfte sind abmahnbar.
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- Strafrechtliches Risiko: Systematische Kampagnen → § 263 StGB prüfen.
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- Negative Reviews gegen Mitbewerber: § 826 BGB – Schadensersatz + Löschungsanspruch.
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- Plattform-Reaktion: Fake-Review gemeldet → Plattform-Meldeverfahren nutzen.
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- Beweis: Screenshots von Bewertungen + Zeitstempel sichern.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- „Ich wurde mit Produkt beliefert und habe eine ehrliche Bewertung geschrieben" ohne Kennzeichnung → § 4 Nr. 3 UWG.
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||||
- Brand zahlt für Sterne-Bewertungen ohne Hinweis → Omnibus-RL-Verstoß.
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- Creator kauft Fake-Reviews für eigene Produkte → AGB-Verstoß + UWG.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
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||||
- § 4 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
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||||
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
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||||
- § 263 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
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||||
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
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## Output-Formate
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- Bewertungs-Kennzeichnungs-Checkliste
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- Fake-Review-Löschungsantrag
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- Abmahnantwort (Bewertungsmanipulation)
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||||
- Compliance-Protokoll für Bewertungs-Kampagne
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||||
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||||
+53
-31
@@ -1,46 +1,68 @@
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||||
---
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||||
name: infl-059-influencer-als-testimonials-in-kapitalmarktkommunikatio
|
||||
description: "Influencer-Recht: Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
name: infl-059-influencer-als-testimonials-in
|
||||
description: "Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation – WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken."
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||||
---
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||||
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||||
# Influencer-Recht: Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation
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||||
# Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation
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||||
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||||
## Aufgabe
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||||
## Kontext und Regelungslage
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||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Creator in Kapitalmarktumfeld tragen erhebliche Haftungsrisiken:
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||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 25 WpHG**: Anlageempfehlungen müssen als Werbung kenntlich gemacht sein; Creator-Testimonial für Wertpapierprodukt = Marketingmitteilung.
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||||
- **§ 26 WpHG**: Offenlegung von Interessenkonflikten zwingend; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt.
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||||
- **MAR Art. 20 (EU 596/2014)**: Anlageempfehlungen und Informationen über Emittenten; Pflichten für Personen, die solche verbreiten.
|
||||
- **MAR Art. 12**: Marktmanipulation verboten; koordinierte Kauf-Empfehlungen ohne Offenlegung.
|
||||
- **§ 32 KWG**: Finanzdienstleistungserlaubnis; konkrete Empfehlung von Einzeltiteln kann erlaubnispflichtigen Bereich berühren.
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||||
- **WpPG § 21**: Werbung für Wertpapierprospekte muss als solche erkennbar sein und auf Prospekt verweisen.
|
||||
- **§ 5 UWG**: Irreführende Aussagen über Wertpapiere.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Hochrisiko-Konstellationen
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||||
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||||
| Konstellation | Risiko |
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||||
|--------------|--------|
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||||
| Creator empfiehlt Aktie mit Kauf-Aufruf + Provision | BaFin-Prüfung, § 32 KWG |
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| Testimonial für IPO-Werbematerial | WpPG § 21 |
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| Creator in Pump-and-Dump-Gruppe | MAR Art. 12 – Marktmanipulation |
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||||
| Creator empfiehlt Krypto-Token + Provision | MiCA ab 2024 |
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||||
| Creator als „Markenbotschafter" für Broker | WpHG §§ 25, 26 |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Soll der Creator für ein Wertpapierprodukt, einen Broker oder einen Krypto-Anbieter werben?
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2. Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)?
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||||
3. Macht der Creator konkrete Kauf-Empfehlungen oder nur allgemeine Werbung?
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||||
4. Hat der Brand eine BaFin-Lizenz oder einen EU-Pass?
|
||||
5. Gibt es eine Community oder Gruppe, in der koordinierte Kaufempfehlungen ausgegeben werden?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Offenlegungs-Text oder Ablehnungsempfehlung?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Lizenz-Check: Hat der Brand BaFin-Lizenz? → Pflichtangabe in Creator-Content.
|
||||
- Interessenkonflikt-Offenlegung: Alle Provisionen und Vergütungsbeziehungen offenlegen.
|
||||
- MAR-Test: Ist die Community groß genug, um Marktbewegungen auszulösen? → Marktmanipulationsrisiko.
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||||
- Anlageberatungsgrenze: „Dies ist keine Anlageberatung" schützt nicht, wenn tatsächlich Empfehlung gegeben wird.
|
||||
- MiCA: Krypto-Asset-Werbung ab 2024 reguliert; Brand muss MiCA-Zulassung haben.
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||||
- Ablehnungsempfehlung: Bei fehlender BaFin-Lizenz des Brands → dringend ablehnen.
|
||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Testimonial für nicht zugelassenen Finanzdienstleister → KWG-Verstoß als Beihilfe.
|
||||
- Pump-and-Dump mitgemacht ohne Wissen → MAR Art. 12, ggf. Strafverfolgung.
|
||||
- Interessenkonflikt nicht offengelegt → § 26 WpHG-Verstoß.
|
||||
- Krypto-Empfehlung mit Renditeversprechen → MiCA + § 5 UWG.
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||||
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||||
## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 25 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__25.html
|
||||
- § 26 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html
|
||||
- MAR Art. 12, 20: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596
|
||||
- MiCA EU 2023/1114: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114
|
||||
- § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
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||||
- Kapitalmarkt-Creator-Ampel
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- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
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||||
- Ablehnungsschreiben für nicht lizenzierte Finanzprodukte
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||||
- MAR-Compliance-Checkliste
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,68 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung
|
||||
description: "Influencer-Recht: Beauty Filter und Irreführung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung – Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung."
|
||||
---
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||||
|
||||
# Influencer-Recht: Beauty Filter und Irreführung
|
||||
# Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Beauty Filter und Irreführung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend.
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||||
- **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung.
|
||||
- **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht – kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild).
|
||||
- **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend.
|
||||
- **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung.
|
||||
- **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen.
|
||||
- **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen.
|
||||
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter.
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig
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||||
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||||
| Situation | Status |
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||||
|-----------|--------|
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||||
| Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig |
|
||||
| Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG – Irreführung |
|
||||
| Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen |
|
||||
| Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG – verboten |
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||||
| KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen |
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||||
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen?
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||||
2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung?
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||||
3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt?
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||||
4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben?
|
||||
5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
|
||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt?
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||||
- Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko.
|
||||
- Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen.
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||||
- KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG.
|
||||
- Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum.
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||||
- Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen.
|
||||
|
||||
## Typische Fallen
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||||
|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert.
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||||
- Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG.
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||||
- KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß.
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||||
- UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe.
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||||
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||||
## Output
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## Normen und Quellen
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||||
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||||
- Kennzeichnungsampel
|
||||
- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
|
||||
- Abmahnantwort
|
||||
- Posting-Freigabe
|
||||
- Buchhaltungsnotiz
|
||||
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
|
||||
- Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223
|
||||
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
|
||||
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
|
||||
|
||||
## Output-Formate
|
||||
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||||
- Filter-Compliance-Ampel
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||||
- Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder
|
||||
- Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung)
|
||||
- KI-Bild-Hinweis-Vorlage
|
||||
|
||||
@@ -1,46 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten
|
||||
description: "Influencer-Recht: Medienanstalt Anfrage beantworten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten – MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Medienanstalt Anfrage beantworten
|
||||
# Influencer-Recht: Landesmedienanstalt – Anfrage beantworten
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
## Kontext und Regelungslage
|
||||
|
||||
Dieser Skill bearbeitet **Medienanstalt Anfrage beantworten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:
|
||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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||||
- **§ 60 MStV**: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
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||||
- **§ 74 MStV**: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
|
||||
- **§ 115 MStV**: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 000–50 000 €.
|
||||
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
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||||
- **§ 58 MStV**: Impressumspflicht; § 18 MStV – Erweiterung für journalistische Angebote.
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||||
- **§ 96 MStV**: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
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||||
- **Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)**: Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.
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||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
|
||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Verfahrensablauf Medienanstalt
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||||
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||||
1. Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
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||||
2. Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
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3. Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
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||||
4. Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
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||||
5. Widerspruch oder Klage (VwGO)
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6. Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
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2. Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
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||||
3. Bis wann ist eine Antwort gefordert?
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4. Liegen die betroffenen Posts noch online?
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5. Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?
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||||
## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
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- Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
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- Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
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- Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
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- Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
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- Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
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- Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
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- Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
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- Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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- § 60 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__60.html
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||||
- § 74 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__74.html
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||||
- § 115 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__115.html
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||||
- § 28 VwVfG – Anhörung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
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## Output-Formate
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- Antwortschreiben an Medienanstalt
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- Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
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- Widerspruchsschreiben (Muster)
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- Bußgeld-Reaktionsstrategie
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@@ -1,46 +1,69 @@
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name: infl-062-finanzamt-anfrage-beantworten
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description: "Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten – Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie."
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# Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten
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# Influencer-Recht: Finanzamt – Anfrage beantworten
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Finanzamt Anfrage beantworten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Finanzamtsanfragen bei Creator richten sich meist auf Nebeneinnahmen und Sachleistungen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 90 AO**: Mitwirkungspflicht; Steuerpflichtiger muss Sachverhalt aufklären und Unterlagen vorlegen.
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- **§ 93 AO**: Auskunftspflicht gegenüber Finanzbehörden; auch bei Dritten (Plattformen) können Auskünfte eingeholt werden.
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- **§ 97 AO**: Vorlage von Urkunden und Belegen; Creator muss angeforderte Dokumente vorlegen.
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||||
- **§ 153 AO**: Berichtigungspflicht bei Erkennen von Fehlern in bereits eingereichten Erklärungen.
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||||
- **§ 371 AO**: Selbstanzeige – strafbefreiend bei Steuerhinterziehung, wenn vollständig und vor Tatentdeckung.
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- **§ 370 AO**: Steuerhinterziehung; vorsätzlich falsche Angaben oder Verschweigen von Einnahmen.
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||||
- **§ 164 AO**: Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung; Creator-EÜR oft so behandelt.
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||||
- **§ 169 AO**: Festsetzungsverjährung 4 Jahre; bei Steuerhinterziehung 10 Jahre.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Typische Finanzamts-Anfragen bei Creator
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| Anfrage-Typ | Reaktion |
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|------------|---------|
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| Anfrage zu Plattform-Einnahmen | Jahresabrechnungen vorlegen |
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| Anfrage zu Sachleistungen | Wertbewertung + EÜR-Nachweis |
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| Anfrage zu Auslandseinnahmen | W-8BEN, Überweisungsbelege |
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||||
| Anfrage zu Reisekosten | Reisetagebuch, Belege |
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| Anfrage zu Gewerbeanmeldung | GewSch-Bescheid oder Freiberuf-Nachweis |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Was genau fragt das Finanzamt (allgemeine Anfrage, Belege, EÜR-Erläuterung)?
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2. Bis wann ist eine Antwort erforderlich?
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3. Gibt es Lücken in der Buchführung (fehlende Sachleistungs-Buchungen, Reisekosten)?
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||||
4. Sind alle Plattform-Jahresabrechnungen vorhanden?
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5. Wurde ein Steuerberater informiert?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Antwort-Entwurf, Unterlagen-Zusammenstellung oder Selbstanzeige-Prüfung?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Fristenmanagement: Antwortfristen dokumentieren; Fristverlängerung beantragen wenn nötig (§ 109 AO).
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- Vollständigkeit: Lieber mehr erklären als zu wenig; aber keine ungeforderten Zugeständnisse.
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||||
- Steuerberater: Finanzamts-Kommunikation immer über Steuerberater.
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||||
- Fehlerkorrektur: § 153 AO – Berichtigung sobald Fehler erkannt; verhindert § 370 AO-Tatbestand.
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- Selbstanzeige: Wenn unentdeckte Fehler vorliegen → nur mit Steueranwalt und vollständig.
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- Betriebsprüfungsankündigung: Sofort Steuerberater einschalten; alle Unterlagen vorbereiten.
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Anfrage ignoriert → Schätzung nach § 162 AO zuungunsten des Creators.
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||||
- Zu ausführliche Antwort → ungewollte Selbstbelastung.
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- Steuerberater nicht eingeschaltet → direkte Kommunikation mit Betriebsprüfer riskant.
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- Selbstanzeige unvollständig → Straffreiheit entfällt.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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- § 90 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html
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||||
- § 153 AO – Berichtigungspflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__153.html
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||||
- § 371 AO – Selbstanzeige: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html
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||||
- § 370 AO – Steuerhinterziehung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
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||||
- § 109 AO – Fristverlängerung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__109.html
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## Output-Formate
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- Antwortschreiben-Vorlage (Finanzamt-Anfrage)
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||||
- Unterlagen-Zusammenstellung-Checkliste
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- Fristverlängerungs-Antrag
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- Selbstanzeige-Prüfschema (mit Steueranwalt-Verweis)
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@@ -1,46 +1,68 @@
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||||
name: infl-063-vertragsarchiv-creator-dashboard
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||||
description: "Influencer-Recht: Vertragsarchiv Creator Dashboard mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard – Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht."
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||||
---
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# Influencer-Recht: Vertragsarchiv Creator Dashboard
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# Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard
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||||
## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Vertragsarchiv Creator Dashboard** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
|
||||
Strukturierte Vertragsverwaltung ist Grundlage für Compliance und Betriebsprüfungsvorbereitung:
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||||
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||||
## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 147 AO**: Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Unterlagen (Verträge = Buchungsbelege) 10 Jahre.
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||||
- **GoBD**: Digitale Dokumente müssen unveränderbar, jederzeit lesbar gespeichert werden; Metadaten (Datum, Autor) bewahren.
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||||
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte in Verträgen dokumentieren; Ablaufdaten verfolgen.
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||||
- **§ 626 BGB**: Kündigungsfristen aus Verträgen tracken; wichtige Handlungsfristen.
|
||||
- **DSGVO Art. 5**: Datensparsamkeit; Follower-Daten aus Verträgen nur so lange aufbewahren wie nötig.
|
||||
- **§ 130 HGB**: Handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsbriefe (6 Jahre).
|
||||
- **Digitale Signatur (eIDAS)**: Qualifizierte elektronische Signaturen rechtlich wie handschriftliche Unterschrift.
|
||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Creator-Dashboard: Empfohlene Struktur
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| Kategorie | Inhalt |
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|-----------|--------|
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| Kooperationsverträge | Brand, Datum, Vergütung, Laufzeit, Nutzungsrechte, Exklusivität |
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| Agenturverträge | Agentur, Provision, Laufzeit, Kündigungsfristen |
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| Lizenzübersicht | Wer hat welche Rechte? Bis wann? |
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| Steuerbelege | EÜR-Jahresabschlüsse, Rechnungen, Zahlungsbelege |
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| Compliance-Log | Kennzeichnungen, Medienanstalt-Anfragen, Abmahnungen |
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| Fristen-Kalender | Kündigungsfristen, Vertragsverlängerungen, Abgabetermine |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Gibt es bereits ein System zur Vertragsverwaltung (Excel, Notion, spezialisierte Software)?
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2. Werden Laufzeit- und Kündigungsfristen aktiv überwacht?
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||||
3. Sind alle Nutzungsrechte-Ablaufdaten erfasst?
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||||
4. Liegen Verträge geordnet archiviert (digital oder physisch) auf 10-Jahres-Basis?
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||||
5. Gibt es ein Compliance-Log für Abmahnungen, Medienanstalt-Anfragen?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Dashboard-Vorlage, Archivierungs-System oder Compliance-Audit?
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||||
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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||||
- Vollständigkeits-Check: Alle bestehenden Kooperations-, Agentur- und Lizenzverträge erfassen.
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||||
- Fristen-Management: Automatische Erinnerungen für Kündigungsfristen (3 Monate vor Ablauf).
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||||
- Nutzungsrechte: Ablaufdaten für jede Lizenz; Whitelisting-Enddaten.
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||||
- Steuerbelege: GoBD-konforme Archivierung; unveränderlich (PDF/A), durchsuchbar.
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- Compliance-Log: Jede Abmahnung, Anfrage, Unterlassungserklärung dokumentieren.
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- DSGVO: Personenbezogene Daten aus Verträgen (Mitarbeiter, Models) nach Zweckentfall löschen.
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## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Kündigungsfrist Agenturvertrag verpasst → ungewollte Verlängerung.
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||||
- Nutzungsrecht läuft ab, Brand nutzt weiter → Abmahnrisiko gegen Brand.
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||||
- Steuerbeleg gelöscht nach 6 Jahren (statt 10 Jahre) → Nachweisproblem.
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||||
- Keine Dokumentation von Abmahnungen → bei Wiederholungsfall fehlt Kontext.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
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||||
- § 130 HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__130.html
|
||||
- GoBD: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
|
||||
- DSGVO Art. 5: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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## Output-Formate
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- Creator-Dashboard-Vorlage (Excel/Notion)
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- Fristen-Kalender-Template
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- Vertragsinventur-Checkliste
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- Compliance-Log-Vorlage
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@@ -1,46 +1,68 @@
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---
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||||
name: infl-064-jahresabschluss-creator-risiken
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||||
description: "Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator Risiken mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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||||
description: "Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator – EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale."
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||||
---
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||||
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# Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator Risiken
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# Influencer-Recht: Jahresabschluss – Creator-Risiken
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Jahresabschluss Creator Risiken** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Der Jahresabschluss eines Creators ist komplexer als bei klassischen Gewerbetreibenden:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR als Hauptinstrument; Zuflussprinzip (§ 11 EStG) – Einnahmen zählen im Zuflussjahr.
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||||
- **§ 25 EStG**: Abgabe der Einkommensteuererklärung bis 31.7. des Folgejahres; mit Steuerberater bis 28.2. des übernächsten Jahres.
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||||
- **§ 149 AO**: Fristverlängerung möglich; im Ausnahmefall bis 30.9.
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||||
- **USt-Jahreserklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; Vorauszahlungsanpassung.
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||||
- **Gewerbesteuer-Erklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; GewSt-Vorauszahlungen quartalsweise.
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||||
- **§ 7g EStG**: Investitionsabzugsbetrag – bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen (bis 200 000 € IAB).
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||||
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug aus Vorjahren; Anlaufverluste können zurückgetragen werden.
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Typische Jahresabschluss-Risiken Creator
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||||
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| Risikofeld | Häufigkeit | Maßnahme |
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||||
|-----------|-----------|---------|
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| Sachleistungen nicht erfasst | Sehr häufig | Vollständige EÜR-Prüfung |
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| Gemischte Reisekosten | Häufig | Reisetagebuch nachreichen |
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||||
| Plattform-Einnahmen fehlen | Häufig | Jahresabrechnungen sammeln |
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||||
| Auslandseinnahmen (ZM fehlt) | Mittel | ZM-Nachmeldung |
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||||
| IAB nicht genutzt | Gelegentlich | Steueroptimierung |
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||||
| KSK-Beiträge nicht abgezogen | Gelegentlich | Vorsorgeaufwendungen geltend machen |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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||||
1. Für welches Steuerjahr wird der Abschluss gemacht?
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||||
2. Sind alle Einnahmen (inkl. Sachleistungen, Auslandsinnahmen) in der EÜR erfasst?
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||||
3. Gibt es Investitionen, für die ein IAB genutzt werden könnte?
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||||
4. Sind Verluste aus Anlaufjahren noch nicht vollständig verrechnet?
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||||
5. Wurde die KSK-Mitgliedschaft genutzt, und sind Beiträge als Sonderausgaben erfasst?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Abschluss-Checkliste, Optimierungs-Memo oder Steuerberater-Briefing?
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||||
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
|
||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
|
||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Einnahmen-Vollständigkeit: Alle Plattform-Jahresabrechnungen; alle Kooperationsrechnungen; alle Sachleistungen.
|
||||
- Ausgaben-Vollständigkeit: Equipment, Software, Reisen (anteilig), KSK-Beiträge, Steuerberatung.
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||||
- IAB-Prüfung: Plant Creator in den nächsten 3 Jahren eine Investition? → IAB vorab abziehen.
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||||
- Verlustabzug: Anlaufjahre-Verluste aus Vorjahren → Verlustvortrag prüfen.
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||||
- GewSt-Anrechnung: § 35 EStG; GewSt kann auf ESt angerechnet werden.
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||||
- USt-Abstimmung: Voranmeldungen + Jahreserklärung abstimmen; Differenzen erklären.
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||||
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||||
## Typische Fallen
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|
||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
|
||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
|
||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- IAB-Antrag vergessen → Steuerlast unnötig hoch.
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||||
- Verlustabzug aus Vorjahr nicht geltend gemacht.
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||||
- Auslandseinnahmen ohne ZM → nachzumelden.
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||||
- Steuererklärung ohne Steuerberater → Fehler bei Creator-typischen Sonderfällen.
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## Output
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## Normen und Quellen
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||||
- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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||||
- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
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||||
- § 7g EStG – IAB: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
|
||||
- § 10d EStG – Verlustabzug: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
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||||
- § 35 EStG – GewSt-Anrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
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## Output-Formate
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- Jahresabschluss-Checkliste (EÜR, USt, ESt, GewSt)
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- Steueroptimierungs-Memo (IAB, Verluste, KSK)
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- Steuerberater-Briefing-Vorlage
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- EÜR-Vollständigkeitscheck
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@@ -1,46 +1,77 @@
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name: infl-065-red-team-creator-kampagne
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description: "Influencer-Recht: Red-Team Creator Kampagne mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Red-Team-Check für Creator-Kampagnen – systematische Risikobewertung, Angriffsvektoren, Kennzeichnung, Haftung und Präventionsmaßnahmen."
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# Influencer-Recht: Red-Team Creator Kampagne
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# Influencer-Recht: Red Team – Creator-Kampagne
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Red-Team Creator Kampagne** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Ein Red-Team-Check simuliert Abmahnungen, Behördenanfragen und Haftungsszenarien:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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Relevante Rechtsbereiche:
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- **UWG**: § 5a – Kennzeichnung, § 5 – Irreführung, § 6 – Vergleich, § 4 Nr. 1 – Herabsetzung.
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- **MStV**: § 22 – Trennungsgebot, § 18 – Impressum, § 60 – Medienanstalt.
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||||
- **UrhG**: §§ 31, 51, 97 – Nutzungsrechte, Zitat, Schadensersatz.
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||||
- **KUG**: §§ 22, 23 – Bildnisse.
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||||
- **BGB**: §§ 138, 826 – Sittenwidrigkeit, § 823 – Persönlichkeitsrecht.
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||||
- **DSGVO**: Art. 5, 6, 13 – Datenverarbeitung.
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||||
- **StGB**: §§ 185, 186, 201a, 284 – Strafrechtliche Risiken.
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- **Steuerrecht**: § 15 EStG, § 19 UStG, § 3a UStG.
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||||
- **EU**: DSA, AI Act, MiCA, Green Claims Directive.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Red-Team-Prüfmatrix
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| Angriffsvektor | Norm | Risikostufe |
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|---------------|------|------------|
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| Fehlende Werbekennzeichnung | § 5a UWG | Hoch |
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| Fehlendes Impressum | § 5 TMG | Mittel |
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| Musik ohne Lizenz | UrhG § 97 | Hoch |
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| KUG-Verletzung (Personen) | § 22 KUG | Hoch |
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| Falsche Gesundheitsbehauptung | HWG, HCVO | Sehr hoch |
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| Nicht erfasste Sachleistung | § 15 EStG | Mittel |
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| Green Washing | § 5 UWG | Mittel |
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| Glücksspiel-Werbung ohne Lizenz | GlüStV, § 284 StGB | Sehr hoch |
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| Keine DSGVO-Einwilligung | DSGVO Art. 6 | Mittel |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Für welche geplante Kampagne oder welchen Content soll der Red-Team-Check gemacht werden?
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2. Welche Plattformen, Formate und Produkte sind betroffen?
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3. Gibt es bekannte sensible Bereiche (Gesundheit, Finanzen, Glücksspiel, politische Inhalte)?
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4. Liegt ein Kampagnen-Brief oder Posting-Entwurf vor?
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5. Wer ist der Brand, und hat dieser bereits rechtliche Probleme gehabt?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Ampel-Bericht, Prüfprotokoll oder überarbeiteter Content-Entwurf?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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- Schritt 1: Kennzeichnung vollständig? (§ 5a UWG, § 22 MStV)
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- Schritt 2: Aussagen-Check (Produkt, Gesundheit, Finanzen, Umwelt) – alle Behauptungen gegen Normen prüfen.
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- Schritt 3: Urheberrecht (Musik, Bilder, fremder Content) – Lizenzen vorhanden?
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- Schritt 4: KUG + DSGVO – Personen auf Bildern/Videos eingewilligt?
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- Schritt 5: Impressum + Datenschutz – vollständig und erreichbar?
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- Schritt 6: Steuer (Sachleistung erfasst? USt korrekt?) – kurzer Steuercheck.
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- Schritt 7: Sonderbereiche – Glücksspiel, Finanz, Gesundheit, politisch – besondere Normen prüfen.
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- Schritt 8: Ampel-Ergebnis – grün/gelb/rot mit Maßnahmen.
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## Typische Fallen
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## Typische Red-Team-Findings
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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- Kennzeichnung fehlt oder nur am Ende versteckt.
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- Musiktrack aus Plattform-Library für Brand-Deal → nicht ausreichend lizenziert.
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||||
- Gesundheitsversprechen nicht HCVO-konform.
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- Person im Hintergrund erkennbar, kein KUG-Release.
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- Impressum-Link im Profil fehlt.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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||||
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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||||
- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
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- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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## Output-Formate
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- Red-Team-Ampel-Bericht (grün/gelb/rot)
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- Maßnahmenplan (sortiert nach Dringlichkeit)
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- Überarbeiteter Content-Entwurf
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- Checkliste: Freigabe vor Veröffentlichung
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@@ -1,46 +1,71 @@
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name: infl-066-creator-exit-agenturwechsel
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description: "Influencer-Recht: Creator Exit Agenturwechsel mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel – Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme."
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# Influencer-Recht: Creator Exit Agenturwechsel
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# Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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||||
Dieser Skill bearbeitet **Creator Exit Agenturwechsel** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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||||
Ein Agenturwechsel ist oft rechtlich komplex – besonders bei Exklusivverträgen:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 620 Abs. 1 BGB**: Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ordentliche Kündigung möglich.
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- **§ 621 BGB**: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen ohne feste Laufzeit; je nach Vergütungsperiode.
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||||
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund; Nichtzahlung, Untätigkeit der Agentur, Vertrauensverlust.
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||||
- **§ 138 BGB**: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist sittenwidrig; ohne Vergütung nicht durchsetzbar.
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||||
- **§ 74 HGB**: Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter; Karenzentschädigung 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung.
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||||
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte, die der Agentur eingeräumt wurden, verbleiben bis zum Ende der Vereinbarung.
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||||
- **Plattform-Zugang**: Wird die Agentur aus Creator-Accounts entfernt? → AGB der Plattform prüfen.
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||||
- **§ 308 Nr. 7a BGB**: Kontokündigungsrecht; Agentur darf keinen unlöschbaren Zugang zu Creator-Accounts haben.
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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### Exit-Checkliste
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| Schritt | Inhalt |
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|---------|--------|
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| 1 | Vertragstext: Laufzeit, Kündigung, Exklusivität lesen |
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| 2 | Kündigungsschreiben erstellen (ordentlich oder außerordentlich) |
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||||
| 3 | Alle Account-Zugänge zurückfordern |
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||||
| 4 | Laufende Brand-Deals auf neue Agentur / Creator übertragen |
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| 5 | Nutzungsrechte-Status klären |
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||||
| 6 | Ausstehende Provisionen oder Honorare fordern |
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||||
| 7 | Nachvertragliches WBV prüfen: durchsetzbar? |
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| 8 | Schweigepflicht und NDA für beide Seiten |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor, und wie sind Laufzeit und Kündigung geregelt?
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||||
2. Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, und wird eine Karenzentschädigung bezahlt?
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||||
3. Hat die Agentur Zugang zu Creator-Accounts, den sie nach Ende des Vertrags nicht mehr haben soll?
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||||
4. Gibt es laufende Brand-Deals, die von der Agentur verwaltet werden?
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||||
5. Sind ausstehende Provisionen oder Honorare offen?
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||||
6. Gewünschtes Ergebnis: Kündigungsschreiben, Wettbewerbsverbots-Check oder Übergabeprotokoll?
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||||
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## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Vertragskündigung: Ordentlich oder außerordentlich; Form (Schriftform); Frist einhalten.
|
||||
- Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund dokumentieren; Abmahnung vorher erforderlich.
|
||||
- WBV-Check: Karenzentschädigung vorgesehen? Wenn nein → WBV wahrscheinlich unwirksam.
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||||
- Account-Zugang: Passwörter ändern; 2FA aktivieren; Agentur-Mitarbeiter aus Business-Accounts entfernen.
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||||
- Brand-Deal-Übergabe: Laufende Verträge: neue Agentur oder Creator direkt?
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||||
- Abschlussrechnung: Alle offenen Forderungen geltend machen; Agentur ausstehende Provisionen abrechnen.
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||||
## Typische Fallen
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||||
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
|
||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
|
||||
- Exklusivitätsklausel gilt noch → Creator kann keinen neuen Vertrag abschließen.
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||||
- Agentur behält Account-Zugang → schleichende Weiternutzung.
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||||
- WBV ohne Karenzentschädigung → nichtig, aber Agentur klagt trotzdem.
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- Laufende Brand-Deals: Wer hat Anspruch auf die restliche Vergütung?
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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||||
- Kooperationsvertrag
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||||
- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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||||
- Buchhaltungsnotiz
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||||
- § 626 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
|
||||
- § 74 HGB – WBV: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html
|
||||
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
|
||||
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
|
||||
|
||||
## Output-Formate
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||||
|
||||
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
|
||||
- WBV-Prüfung und Unwirksamkeits-Einwand
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||||
- Account-Zugang-Rückforderungs-Protokoll
|
||||
- Übergabeprotokoll laufende Brand-Deals
|
||||
|
||||
+51
-30
@@ -1,46 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug
|
||||
description: "Influencer-Recht: Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
|
||||
description: "Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug – Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Influencer-Recht: Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug
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||||
# Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug
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|
||||
## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Creator, die ins Ausland ziehen, müssen komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen klären:
|
||||
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## Kaltstart in 6 Fragen
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- **§ 1 EStG**: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO).
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- **§ 6 AStG**: Wegzugsbesteuerung bei Gesellschaftsanteilen (z. B. Creator mit GmbH-Beteiligung); stille Reserven werden bei Wegzug besteuert.
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||||
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht bei Einnahmen aus Deutschland (z. B. laufende Kooperationen mit DE-Brands), auch nach Wegzug.
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||||
- **DBA**: Doppelbesteuerungsabkommen regeln Besteuerungsrechte; selbstständige Einkünfte typisch im Wohnsitzstaat besteuert.
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||||
- **§ 7 SGB IV**: Sozialversicherungspflicht; bei Wegzug: Entsendung oder Befreiung möglich.
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||||
- **Dubai/UAE, Portugal NHR, Zypern**: Beliebte Creator-Wohnsitzländer; steuerliche Realität vs. Scheinsitz-Problematik.
|
||||
- **§ 42 AO**: Gestaltungsmissbrauch; reiner Briefkastensitz ohne tatsächlichen Wohnsitz → Steuerhinterziehungsrisiko.
|
||||
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||||
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
|
||||
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
|
||||
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
|
||||
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
|
||||
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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||||
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
|
||||
### Wegzug-Prüfmatrix
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||||
|
||||
| Ziel | Steuerrisiko Creator | Besonderheit |
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|------|---------------------|-------------|
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| EU/EWR (z. B. Portugal) | Mittel | DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen |
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||||
| UAE/Dubai | Hoch | Kein DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen; Scheinsitz-Risiko |
|
||||
| USA | Mittel | DBA USA-DE; aber US-Besteuerung für Green Card Holder |
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| Schweiz | Mittel | DBA CH-DE; Aufenthaltsgenehmigung erforderlich |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. In welches Land soll der Wohnsitz verlegt werden?
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2. Besteht eine GmbH-Beteiligung, die Wegzugsbesteuerung auslösen könnte?
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||||
3. Gibt es weiterhin Kooperationen mit deutschen Brands nach dem Wegzug?
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||||
4. Wird der tatsächliche Wohnsitz im Ausland begründet (Mietvertrag, Aufenthalt >183 Tage)?
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||||
5. Gibt es noch laufende Verträge, die nach deutschem Recht abgewickelt werden?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Steuerprüfung, Wegzugsplan oder Scheinstandort-Risiko-Einschätzung?
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||||
## Prüfprogramm
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||||
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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||||
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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||||
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
|
||||
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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||||
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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||||
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
|
||||
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
|
||||
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
|
||||
- Wohnsitz-Aufgabe: Tatsächliche Aufgabe; Abmeldung beim Einwohnermeldeamt; Kündigung Wohnung; Verlagerung aller Lebensmittelpunkte.
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||||
- 183-Tage-Regel: Aufenthalt in Deutschland unter 183 Tagen pro Jahr; sonst → unbeschränkte Steuerpflicht.
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||||
- Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: GmbH-Anteile → stille Reserven werden realisiert; Steuerstundung unter Bedingungen möglich.
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||||
- Beschränkte Steuerpflicht: § 49 EStG gilt für Einnahmen aus DE-Quellen; auch nach Wegzug.
|
||||
- Scheinstandort: Briefkasten in Dubai ohne Aufenthalt → § 42 AO; Steuerhinterziehungsrisiko.
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||||
- Sozialversicherung: Nach Wegzug: Beiträge enden; aber: Mindestversicherungszeit für Rentenansprüche prüfen.
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||||
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## Typische Fallen
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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||||
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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||||
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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||||
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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||||
- Wohnsitz in Dubai angemeldet, aber faktisch in Deutschland lebend → weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.
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- Wegzug ohne Abmeldung → steuerliche Anknüpfung bleibt.
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||||
- GmbH-Beteiligung ohne Wegzugsbesteuerung bedacht → hohe Nachforderung.
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||||
- Laufende DE-Brand-Deals nach Wegzug → beschränkte Steuerpflicht für diese Einnahmen.
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## Output
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## Normen und Quellen
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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- § 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
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- § 6 AStG – Wegzugsbesteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
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||||
- § 49 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
|
||||
- § 42 AO – Gestaltungsmissbrauch: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
|
||||
- § 8 AO – Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
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## Output-Formate
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- Wegzug-Checkliste (steuerlich + sozialversicherungsrechtlich)
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- Scheinstandort-Risikoampel
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- Wegzugsbesteuerungs-Kalkulation
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- DBA-Kurzcheck (Zielland vs. DE)
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@@ -1,46 +1,98 @@
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name: infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung
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description: "Influencer-Recht: Qualitätsgate Veröffentlichung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
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description: "Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung – systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post."
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# Influencer-Recht: Qualitätsgate Veröffentlichung
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# Influencer-Recht: Qualitätsgate – Freigabe vor Veröffentlichung
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## Aufgabe
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## Kontext und Regelungslage
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Dieser Skill bearbeitet **Qualitätsgate Veröffentlichung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
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Das Qualitätsgate ist der finale Compliance-Check vor Veröffentlichung eines Beitrags. Es integriert alle relevanten Rechtsgebiete:
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## Kaltstart in 6 Fragen
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**Werberecht**
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- § 5a Abs. 4 UWG – Kennzeichnung als „Werbung" bei Gegenleistung
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- § 22 MStV – Trennungsgebot Werbung/Redaktion
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1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
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2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
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3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
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4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
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5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
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6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
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**Urheberrecht**
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- UrhG § 31 – Nutzungsrechte für verwendete Musik, Fotos, Videos
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- UrhG § 51 – Zitatzweck bei übernommenem Content
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**Persönlichkeitsrecht**
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- § 22 KUG – Einwilligung für abgebildete Personen
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- DSGVO Art. 6 – Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten
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**Inhaltliche Richtigkeit**
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- § 5 UWG – Keine irreführenden Aussagen
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- HWG / HCVO – Gesundheitsaussagen nur wenn zulässig
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- § 6 GlüStV – Glücksspiel-Kennzeichnung und Lizenz
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**Plattformrecht**
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- Plattform-AGB: Branded-Content-Tool aktiviert?
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- AI Act Art. 50 – KI-generierten Content kennzeichnen?
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**Formales**
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- § 5 TMG – Impressum erreichbar?
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- DSGVO Art. 13 – Datenschutzerklärung bei Datenhebung?
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### Qualitätsgate-Ampel
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| Check | Grün | Gelb | Rot |
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| Kennzeichnung | Vorhanden + klar | Vorhanden, aber schwach positioniert | Fehlt |
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| Nutzungsrechte | Alle belegt | Teilweise unklar | Fehlend |
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| KUG-Einwilligungen | Alle vorhanden | Einzelne fehlen | Fehlt |
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| Inhalt | Alle Behauptungen belegt | Einzelne fraglich | Irreführend |
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| Plattform-Tool | Aktiviert | Nicht aktiviert | Fehlt |
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| Impressum | Erreichbar | Schwer erreichbar | Nicht vorhanden |
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## Kaltstart-Fragen (6)
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1. Welche Plattform und welches Format ist betroffen (Story, Post, Video, Live)?
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2. Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Einladung), die Kennzeichnung erfordert?
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3. Welche Musik, Bilder oder fremder Content ist enthalten?
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4. Sind Personen identifizierbar abgebildet, und liegt KUG-Einwilligung vor?
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5. Enthält der Post Aussagen über Produktwirkung, Gesundheit, Finanzen oder Nachhaltigkeit?
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6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabe-Ampel, Checkliste oder korrigierter Entwurf?
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## Prüfprogramm
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- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
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- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
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- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
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- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
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- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
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- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
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- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
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- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
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**Kennzeichnung**
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- Gegenleistung vorhanden? → „Werbung" Label vor dem ersten Swipe/Klick sichtbar.
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- Branded-Content-Tool aktiviert (Instagram, TikTok)?
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- KI-generierter Content? → AI Act Art. 50-Label.
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## Typische Fallen
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**Urheberrecht**
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- Musik: GEMA-pflichtig? Plattformvertrag deckt Nutzung? Kein kommerzieller Brand-Deal ohne Synchronlizenz.
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- Fremde Fotos/Videos: Nutzungsrecht belegt?
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- Zitatrecht: Ausschnitt klar als Zitat mit Analyse-Zweck.
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- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
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- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
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- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
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- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
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**Persönlichkeitsrecht**
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- Personen identifizierbar? → KUG-Check + ggf. Unkenntlichmachung.
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- DSGVO: Personenbezogene Daten verarbeitet? → Rechtsgrundlage?
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## Output
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**Inhalt**
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- Produktaussagen: Nachprüfbar und wahr?
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- Gesundheitsbehauptungen: HCVO-Liste prüfen.
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- Finanzaussagen: Disclaimer; kein konkreter Kauf-Rat ohne WpHG-Compliance.
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- Umweltaussagen: Belegt und nicht zu allgemein.
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- Kennzeichnungsampel
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- Steuercheck
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- Kooperationsvertrag
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- Abmahnantwort
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- Posting-Freigabe
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- Buchhaltungsnotiz
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**Formal**
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- Impressum: Von Post/Stream direkt oder max. 2 Klicks erreichbar?
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- Datenschutzerklärung: Bei Datenhebung (Gewinnspiel, Newsletter) verlinkt?
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## Normen und Quellen
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- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
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- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
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- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
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- UrhG § 31: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
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- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
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- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
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- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
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## Output-Formate
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- Qualitätsgate-Checkliste (druckbar)
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- Freigabe-Ampel-Bericht
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- Korrektur-Anleitung für gelbe/rote Punkte
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- Post-Freigabeformular (mit Unterschrift Brand + Creator)
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Reference in New Issue
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