feat(influencer-recht): 68 Skills inhaltlich spezifiziert

§ 5a UWG Werbekennzeichnung, BGH Cathy Hummels I ZR 90/20, BGH I ZR 9/22,
BGH I ZR 35/21, MStV § 22, KUG, DSGVO, JuSchG/JMStV, Plattform-AGB,
DSA/DMA, Steuerrecht §§ 15 22 EStG, Scheinselbststaendigkeit SGB IV. Validator OK.
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name: infl-001-kaltstart-creator-kooperation-plattform-steuer
description: "Influencer-Recht: Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Kaltstart für Creator erste Kooperation, Plattformwahl und steuerliche Grundpflichten strukturiert klären."
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# Influencer-Recht: Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer
# Influencer-Recht: Kaltstart Creator Kooperation, Plattform, Steuer
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Kaltstart Creator Kooperation Plattform Steuer** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Wer erstmals als Creator eine bezahlte Kooperation eingeht, löst gleichzeitig gewerbliche, steuerliche und medienrechtliche Pflichten aus. Die wichtigsten Weichen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **Gewerbe**: Regelmäßige entgeltliche Tätigkeit begründet Gewerbepflicht (§ 1 GewO); Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
- **Steuer**: Betriebseinnahmen aus Kooperationen sind nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 22 EStG (sonstige Einkünfte) zu versteuern; ab Gründung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt.
- **Umsatzsteuer**: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bis 22 000 € Jahresumsatz möglich; Sachleistungen (Barter) sind umsatzsteuerlich zu bewerten.
- **Werbekennzeichnung**: Bereits die erste gesponserte Story unterliegt § 5a Abs. 4 UWG und § 22 MStV (Trennungsgebot); Verstoß ist abmahnfähig.
- **Plattform-AGB**: Instagram, TikTok, YouTube haben eigene Monetarisierungs- und Branded-Content-Regeln; Verstöße können Account-Sperre auslösen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform(en) nutzt du, und gibt es bereits eine konkrete Kooperationsanfrage mit Vergütung oder Sachleistung?
2. Bist du bereits gewerblich angemeldet oder handelst du bislang als Privatperson?
3. Welches Jahresumsatzvolumen ist realistisch unter oder über 22 000 €?
4. Handelt es sich um Geld-, Sach- oder Mischvergütung (Barter Deal)?
5. Liegt ein schriftlicher Kooperationsvertrag vor, oder wurde nur mündlich vereinbart?
6. Soll das Ergebnis als To-do-Liste, Checkliste oder Mini-Memo für die erste Steuererklärung aufbereitet werden?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vergütungsform bestimmen (Geld / Sach / Misch) → steuerliche Bewertung nach § 8 EStG.
- Gewerbe-Status prüfen: Hobby vs. Gewerbebetrieb nach Gewinnerzielungsabsicht.
- Umsatzsteueroption analysieren: Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung.
- Erstkooperation auf Kennzeichnungspflicht prüfen: § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV.
- Plattform-Branded-Content-Tool aktiviert? (Meta, TikTok Creator Marketplace, YouTube).
- Schriftlichkeit des Vertrags sichern; Mindestinhalt: Leistungsbeschreibung, Vergütung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflicht.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Sachleistungen werden nicht als Betriebseinnahme erfasst → Nachversteuerung bei Prüfung.
- Gewerbe zu spät angemeldet → Ordnungswidrigkeit.
- Erstes Posting ohne „Werbung"-Label → Abmahnung durch Mitbewerber oder Verband.
- Kooperationsvertrag fehlt → Streit über Nutzungsrechte und Abnahme.
- Kleinunternehmer-Option ohne Kalkulation gewählt → Vorsteuerausschluss bei Ausgaben.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1 GewO Gewerbeanmeldung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
- § 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
- § 22 EStG Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 19 UStG Kleinunternehmerregelung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- § 5a Abs. 4 UWG Werbekennzeichnung: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV Trennungsgebot: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
## Output-Formate
- Kaltstart-Checkliste (Gewerbeanmeldung, Steuerfragebogen, Kennzeichnung)
- Vergütungscheck (Geld/Sach, USt-Pflicht)
- Kurzvertrag-Template für Erstkooperation
- Ampel: Kann das Posting so veröffentlicht werden?
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name: infl-002-werbekennzeichnung-instagram-story-reel-tiktok-youtube
description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen."
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# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube
# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story/Reel, TikTok, YouTube
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Werbekennzeichnung Instagram Story Reel TikTok YouTube** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Werbekennzeichnungspflicht für Influencer ergibt sich aus mehreren Normen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck eines Beitrags muss erkennbar sein; fehlende Kennzeichnung ist unlauter, wenn nicht bereits aus dem Kontext offensichtlich.
- **§ 22 MStV** (Medienstaatsvertrag): Trennungsgebot Werbung muss als solche klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein; gilt für Telemedien und Rundfunk.
- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20, 09.09.2021): Tap-Tags auf eigene Unternehmensseiten ohne Gegenleistung sind nicht kennzeichnungspflichtig.
- **BGH „Diana zur Löwen"** (I ZR 9/22, 13.01.2022): Eigenmarken-Posts können ohne Kennzeichnung zulässig sein, wenn kommerzielle Eigeninteressen offensichtlich.
- **BGH „Luisa-Maxime Huss"** (I ZR 35/21, 27.01.2022): Auch bei ausschließlich selbst gekauften Produkten ist Kennzeichnung nötig, wenn der Post werblichen Charakter hat.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Plattformspezifische Anforderungen
| Plattform | Mindeststandard | Empfehlung |
|-----------|----------------|------------|
| Instagram Story | Branded Content Tool + „Bezahlte Partnerschaft" | „Werbung" in erstem Frame, nicht nur als Sticker |
| Instagram Reel/Post | Branded Content Tool + Label | „Werbung" im ersten sichtbaren Text |
| TikTok | Branded Content Toggle | „#Werbung" im ersten Satz der Caption |
| YouTube | Info-Card + Verbal im Video | „Werbung" in den ersten 3 Sekunden + Pinned Comment |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt eine Gegenleistung vor (Geld, Produkt, Reise, Rabatt, Reichweitentausch)?
2. Auf welcher Plattform und in welchem Format (Story, Reel, Post, Video) erscheint der Content?
3. Wurde das Branded-Content-Tool der Plattform aktiviert?
4. Handelt es sich um eine Eigenmarke oder ein fremdes Produkt?
5. Besteht bereits eine Abmahnung oder Anfrage einer Landesmedienanstalt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Ampelcheck, Textkorrektur oder Verteidigungsschreiben?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gegenleistungstest: Geld, Sachleistung, Vorteil → Kennzeichnungspflicht bejahen.
- Offensichtlichkeitstest nach BGH Hummels: Ist kommerzielle Eigeninteressen ohne Label erkennbar?
- Plattformtool aktiv? Branded Content Tool ≠ Ersatz für textuelles Label.
- Positionierung: „Werbung" muss vor dem Swipe/Cut/Lesen sichtbar sein.
- Eigenmarken-Sonderfall: BGH-Rspr. differenziert, kein pauschales Freistellungsurteil.
- Mehrkanalstrategie: Kennzeichnung muss auf jeder Plattform separat erfolgen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Nur Hashtag „#ad" am Ende einer langen Caption → nicht ausreichend nach deutschem Recht.
- Branded Content Tool aktiviert, aber kein Wort „Werbung" im Post → zweifelhaft.
- „PR-Sample" erhalten, aber beschriftet als eigene Empfehlung → Pflicht besteht dennoch.
- Kennzeichnung nur im Beschreibungstext, nicht im Video selbst (YouTube) → unzureichend.
- Tap-Tag ohne Gegenleistung: nach BGH Hummels grundsätzlich frei aber Beweislast beim Creator.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- BGH I ZR 90/20 (Cathy Hummels): https://openjur.de/u/2395894.html
- BGH I ZR 9/22 (Diana zur Löwen): https://openjur.de/u/2432341.html
- BGH I ZR 35/21 (Luisa-Maxime Huss): https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Kennzeichnungsampel (grün/gelb/rot pro Plattform)
- Textkorrektur: Posting mit korrektem Label
- Muster-Stellungnahme an Landesmedienanstalt
- Checkliste vor Veröffentlichung
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name: infl-003-affiliate-link-rabattcode-und-provision
description: "Influencer-Recht: Affiliate Link Rabattcode und Provision mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV."
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# Influencer-Recht: Affiliate Link Rabattcode und Provision
# Influencer-Recht: Affiliate-Link, Rabattcode und Provision
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Affiliate Link Rabattcode und Provision** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Affiliate-Links und Rabattcodes sind wirtschaftliche Gegenleistungen auch wenn keine Fixvergütung fließt:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Provisionsbeteiligung ist kommerzieller Zweck → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot gilt auch für Affiliate-Content.
- **BGH „Luisa-Maxime Huss"** (I ZR 35/21): Auch performance-basierte Vergütung begründet Kennzeichnungspflicht.
- **Steuer § 15/22 EStG**: Provisionen sind Betriebseinnahmen; auch Kleinstbeträge von 0,01 € pro Klick sind steuerpflichtig.
- **UStG**: Affiliate-Provision = umsatzsteuerpflichtiger Umsatz; bei Auslandsplattform ggf. Reverse Charge.
- **DSGVO Art. 13**: Tracking-Pixel und Affiliate-Cookies erfordern Einwilligung und Datenschutzhinweis.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Kennzeichnungsformate für Affiliate
| Format | Mindestanforderung |
|--------|--------------------|
| Link in Bio | „*Affiliate-Link" oder „*Werbung (Provision)" |
| Story-Swipe-Up | Label „Werbung" im ersten Frame |
| YouTube-Beschreibung | Klarer Hinweis vor dem ersten Link |
| Blog/Website | DSGVO-konforme Cookie-Einwilligung + Hinweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform und welches Affiliate-Netzwerk (z. B. AWIN, Amazon, ShareASale)?
2. Wie hoch ist die monatliche Provision Schwelle Kleinunternehmer relevant?
3. Werden Tracking-Cookies gesetzt? Liegt Einwilligungsmechanismus vor?
4. Ist der Affiliate-Link klar als solcher im Post / in der Bio markiert?
5. Gibt es daneben noch Fixvergütung, die eine separate Kennzeichnung nötig macht?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Buchhaltungsvorlage oder Datenschutztext?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Wirtschaftliche Abhängigkeit: Provision, auch wenn gering → Kennzeichnung.
- Label-Positionierung: Vor dem Klick sichtbar, nicht im Fließtext versteckt.
- Steuer: Provision in Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen; Jahresbelege vom Netzwerk sichern.
- USt: Ist die Affiliate-Plattform in DE oder EU-Ausland? → Reverse Charge prüfen.
- DSGVO: Affiliate-Tracking = personenbezogenes Datum → Consent-Management-Plattform erforderlich.
- Vertrag mit Affiliate-Netzwerk prüfen: Exklusivität, Mindestleistung, Kündigungsrecht.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „*" am Ende des Links ohne Erklärung → nicht ausreichend nach deutschem Recht.
- Jahresprovisionen unter der Wahrnehmungsschwelle trotzdem steuerpflichtig.
- Amazon-Associates ohne Cookie-Einwilligungsbanner → DSGVO-Verstoß.
- Affiliate + Fixvergütung: Doppelkennzeichnung vergessen.
- Plattform sperrt Account, wenn Affiliate-Links nicht korrekt deklariert werden (TikTok-AGB).
## Output
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- Muster-Affiliate-Hinweis (Story, Post, Bio, Blog)
- Steuernotiz: Provisionsbuchung
- DSGVO-Kurzcheck: Tracking, Cookies, Einwilligung
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name: infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer
description: "Influencer-Recht: Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung."
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# Influencer-Recht: Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer
# Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Geschenk PR Sample Sachleistung und Steuer** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Huss): Auch unverlangt zugesandtes Produkt, über das positiv berichtet wird, kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post werblichen Charakter aufweist.
- **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand.
- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze).
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar.
- **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Steuerliche Bewertungsmatrix
| Situation | Steuerfolge Creator |
|-----------|-------------------|
| Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. |
| Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG |
| Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
| Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts?
3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant?
4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt?
5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor?
- Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten?
- Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst.
- Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar.
- Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme.
- Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung.
- Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme.
- Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko.
- Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 8 EStG Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 22 EStG Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
- § 3 UStG Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
## Output-Formate
- Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen
- Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden?
- Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden
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name: infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand
description: "Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS."
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# Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand
# Influencer-Recht: Umsatzsteuer Barter Deal und Auslands-Brand
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Umsatzsteuer bei Barter Deal und Auslandsbrand** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Barter Deals (Ware gegen Content) und grenzüberschreitende Kooperationen stellen umsatzsteuerliche Fallstricke dar:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 1 UStG**: Tauschleistungen sind steuerbare Umsätze; Barter = Leistung gegen Sachleistung.
- **§ 3 Abs. 12 UStG**: Tausch/Tauschähnlicher Umsatz Wert der erhaltenen Ware ist Entgelt für die Content-Leistung.
- **§ 3a UStG**: Leistungsort bei sonstigen Leistungen an Unternehmer im Ausland → Empfängerortprinzip → Reverse Charge.
- **§ 13b UStG**: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) bei Dienstleistungen von EU-Auslandsunternehmen.
- **OSS-Verfahren** (§ 18j UStG): Für Creator, die B2C-Leistungen in andere EU-Länder erbringen; i. d. R. nicht einschlägig für Creator, die an Unternehmen leisten.
- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer berechnen keine USt, schulden sie aber auch nicht; Barter-Wert trotzdem in Umsatzschwelle einrechnen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Übersicht Leistungsortbestimmung
| Brand-Sitz | Creator-Status | Steuerschuldner | USt-Ausweis |
|------------|---------------|-----------------|-------------|
| Deutschland | Regelbesteuerer | Creator | Creator weist aus |
| EU-Ausland | Regelbesteuerer | Brand (Reverse Charge) | Creator ohne USt, mit RC-Hinweis |
| USA/Drittland | Regelbesteuerer | Brand | Creator ohne USt, Steuerfreiheit § 4 Nr. 1a UStG |
| Deutschland | Kleinunternehmer | | Kein USt-Ausweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wo hat das kooperationsanbietende Unternehmen seinen Sitz?
2. Bist du umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
3. Was ist der Marktwert der erhaltenen Ware / Dienstleistung?
4. Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung und Wert vor?
5. Hat der Brand eine USt-ID, und hast du diese verifiziert (VIES)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, Steuercheck oder Buchen-Anleitung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Leistungsort bestimmen: Creator erbringt Marketingleistung an Unternehmer → B2B → Empfängerort.
- Reverse-Charge: EU-Auslands-Brand empfängt Leistung → Brand schuldet deutsche USt; Creator stellt Rechnung ohne USt.
- Barter-Wert: Gemeiner Wert der Sachleistung = Entgelt → in EÜR als Einnahme + Ausgabe (Betriebsmittel).
- Kleinunternehmer: Barter-Umsatz in Jahresumsatz einrechnen → Grenze 22 000 € beachten.
- Rechnungspflicht: § 14 UStG Pflichtangaben inkl. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei RC.
- Dokumentation: VIES-Abfrage des Brand sichern (Screenshot mit Datum).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Barter-Wert nicht in EÜR erfasst → Umsatz zu niedrig → Steuernachzahlung.
- Reverse Charge vergessen → Creator weist fälschlich USt aus → Korrekturbedarf.
- Kleinunternehmer-Umsatzgrenze durch Barter überschritten → Regelbesteuerung rückwirkend.
- VIES-Verifikation nicht dokumentiert → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
- § 3 Abs. 12 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
## Output-Formate
- Rechnungsvorlage (DE-Brand / EU-Brand / Drittland-Brand)
- Steuercheck: Reverse Charge ja/nein
- EÜR-Buchungsnotiz für Barter Deal
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name: infl-006-einkommensteuer-betriebseinnahme-private-nutzung
description: "Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen."
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# Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung
# Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme und private Nutzung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Einkommensteuer Betriebseinnahme private Nutzung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator als Gewerbetreibende oder Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer auf ihre Nettoeinkünfte:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 15 EStG**: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbeanmeldung, nachhaltige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht).
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Einkünfte (z. B. journalistische, künstlerische Tätigkeit) ohne Gewerbesteuer.
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als vereinfachte Gewinnermittlung.
- **§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG**: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (Kamera, Laptop, Smartphone) → Entnahme; 1 %-Regelung bei Kfz.
- **§ 12 EStG**: Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar; gemischte Aufwendungen müssen aufgeteilt werden.
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug in Anfangsjahren möglich (Anlaufverluste).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Abgrenzungstabelle Betrieb vs. Privat
| Gegenstand | Betrieblich | Privat | Aufteilung |
|------------|------------|--------|------------|
| Kamera (nur Content) | 100 % | 0 % | Vollabzug |
| Smartphone | 5080 % | 2050 % | Einzelnachweis oder Schätzung |
| Reise (Content + Urlaub) | Anteilig | Anteilig | Zeittagebuch führen |
| Kleidung (On-Screen) | 0 % | 100 % | Kein Abzug (§ 12 EStG) |
| Fitness-Abo (Sport-Creator) | 50100 % | 050 % | Einzelnachweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit (z. B. Journalist, Künstler)?
2. Welche Betriebsmittel werden auch privat genutzt (Laptop, Kamera, Kfz)?
3. Führst du bereits eine EÜR oder eine Buchführung?
4. Gibt es Anlaufverluste aus dem Aufbaujahr?
5. Liegen gemischte Reisen (Content + Urlaub) vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: EÜR-Vorlage, Abgrenzungsmemo oder Steueroptimierungscheck?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Einkunftsart bestimmen: § 15 vs. § 18 EStG → Gewerbesteuerbelastung prüfen.
- EÜR-Positionen: Einnahmen (Geld + Sach), Ausgaben (Betriebsmittel, Software, Coaching, Reisen).
- Private Nutzung erfassen: Kfz nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch; sonstige Gegenstände nach Schätzung.
- Gemischte Reisen: Aufteilung nach Tagen/Stunden; reine Urlaubstage nicht abziehbar.
- Sozialversicherung: Selbstständige zahlen volle KV/PV-Beiträge; ggf. KSK-Mitgliedschaft prüfen.
- Gewerbesteuer: Ab 24 500 € Gewinn; kann auf ESt angerechnet werden (§ 35 EStG).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kleidungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht → regelmäßig nicht anerkannt.
- Privatreise mit einem Posting „bebildert" → Gesamtreise nicht abziehbar ohne klare Aufteilung.
- Sachleistungen nicht in EÜR erfasst → Gewinn zu niedrig.
- Verluste im ersten Jahr nicht vorgetragen → Nachholung nur eingeschränkt möglich.
- KSK vergessen: Künstler/Publizisten können 50 % der Sozialversicherungsbeiträge sparen.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
- § 18 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- EÜR-Vorlage für Creator
- Private-Nutzung-Tabelle (Schätzungsprotokoll)
- Steueroptimierungscheck: KSK, GewSt-Anrechnung, Verlustabzug
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name: infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz
description: "Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen."
---
# Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Creator der Einstieg birgt aber Wachstumsfallen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 19 UStG**: Keine Umsatzsteuererhebung bei Vorjahresumsatz ≤ 22 000 € und voraussichtlichem Jahresumsatz ≤ 50 000 € (ab 2025 EU-harmonisiert: 85 000 € voraussichtlich); kein Vorsteuerabzug.
- **§ 19 Abs. 2 UStG**: Option zur Regelbesteuerung möglich (5-Jahres-Bindung).
- **§ 19 Abs. 4 UStG**: Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr → ab folgendem Jahr Regelbesteuerer.
- **Barter-Deals zählen**: Sachleistungen in Umsatzschwelle einrechnen (§ 10 Abs. 2 UStG).
- **EU-Richtlinie 2020/285**: Neue Schwellenwerte für Kleinunternehmerregelung (SME-Regelung) ab 2025; Jahresumsatz bis 100 000 € EU-weit möglich.
- **Rechnungshinweis**: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Wechselkalkulation
| Szenario | Kleinunternehmer | Regelbesteuerer |
|----------|-----------------|-----------------|
| Hohe Ausgaben (Kamera, Studio) | Nachteil: kein Vorsteuerabzug | Vorteil: VSt zurück |
| Wenig Ausgaben, viele B2C-Kunden | Vorteil: kein USt-Ausweis | Nachteil: Preiserhöhung nötig |
| Auslands-Brand (B2B) | Neutral (RC) | Neutral (RC) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wie hoch war der Umsatz im letzten Kalenderjahr (inkl. Sachleistungen)?
2. Wie hoch ist der erwartete Umsatz im laufenden Jahr?
3. Wie hoch sind die Ausgaben für Betriebsmittel mit Vorsteueranteil?
4. Hast du bereits die Regelbesteuerung gewählt (Option nach § 19 Abs. 2 UStG)?
5. Gibt es Pläne für größere Investitionen (Kamera, Studio, Equipment)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechenvergleich KU vs. Regel, Wechselempfehlung oder Rechnungsmuster?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Umsatzschwelle: Alle Einnahmen inkl. Sachleistungen und Affiliate-Provisionen addieren.
- Vorsteuer-Kalkulation: Wie viel VSt würde bei Regelbesteuerung erstattet?
- Nettopreiskalkulation: B2C-Kunden müssten bei Wechsel höhere Preise zahlen oder Marge sinkt.
- Option prüfen: Lohnt freiwilliger Wechsel vor Grenzüberschreitung?
- 5-Jahres-Bindung: Wechsel kann nicht jährlich rückgängig gemacht werden.
- Rechnungsanforderung: KU-Hinweis auf jeder Rechnung; bei fehlendem Hinweis nachfordern.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Sachleistungen vergessen → Umsatz überschritten ohne Wissen → Nachzahlung.
- Wechsel zu spät: Grenze im Oktober überschritten, aber noch KU-Rechnungen bis Jahresende → Haftungsrisiko.
- Vorsteuerabzug beansprucht, obwohl KU → Finanzamt fordert zurück.
- Option ausgeübt, dann Umsatz eingebrochen → 5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- § 10 Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html
- EU-Richtlinie 2020/285 (SME): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020L0285
## Output-Formate
- Rechenvergleich: KU vs. Regelbesteuerung (Tabelle)
- Rechnungsmuster mit KU-Pflichthinweis
- Wechsel-Checkliste mit Fristen
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---
name: infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit
description: "Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit."
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# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit
# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Gewerbeanmeldung Creator Tätigkeit** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Creator Pflicht mit Ausnahmen für echte Künstler und Journalisten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 1 GewO**: Gewerbebetrieb erfordert selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht; Anmeldung binnen 4 Wochen nach Aufnahme.
- **§ 14 GewO**: Anzeigepflicht beim Gewerbeamt; Verstoß ist Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO, bis 1 000 €).
- **§ 15 GewStG**: Gewerbesteuer ab 24 500 € Gewinn; Hebesatz variiert je Gemeinde (300900 %).
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Journalist) → keine Gewerbesteuer, keine GewO-Pflicht.
- **Abgrenzung**: Schlichter Influencer = Gewerbetreibender; Journalist/Künstler mit kreativem Kerngehalt kann Freiberufler sein (FG-Rspr. variiert).
- **KSK**: Freie Journalisten und Künstler können KSK-Mitglied werden → 50 % KV/PV-Ersparnis.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Entscheidungsbaum: Gewerbe oder Freiberuf?
```
Content = überwiegend Werbung/Marketing?
→ Ja → Gewerbebetrieb
→ Nein → Künstlerischer/journalistischer Kerngehalt?
→ Ja → ggf. freiberuflich, Finanzamtsabstimmung nötig
→ Nein → Gewerbebetrieb
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Art von Content erstellst du überwiegend Werbung/Marketing oder journalistisch/künstlerisch?
2. Besteht bereits eine Gewerbeanmeldung oder wurde die Tätigkeit noch nicht angemeldet?
3. In welcher Gemeinde / welchem Gewerbeamt soll die Anmeldung erfolgen?
4. Gibt es eine Nebentätigkeit (Angestelltenverhältnis), und falls ja, erlaubt der Arbeitgeber Nebentätigkeit?
5. Planst du eine Gesellschaft (GbR, UG, GmbH) oder Einzelunternehmen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Anmeldeformular ausfüllen, Abgrenzungsmemo oder GmbH-Überlegung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gewinnerzielungsabsicht prüfen: Hobby vs. Gewerbe (Anlaufverluste bis 3 Jahre akzeptiert).
- Freiberuf-Abgrenzung: Finanzamt entscheidet; bei Zweifel → Antrag auf verbindliche Auskunft.
- Gewerbesteuerbelastung: Ab 24 500 € Gewinn fällt GewSt an; Anrechnung auf ESt nach § 35 EStG.
- Nebentätigkeit: Arbeitgeber-Genehmigung einholen (§ 60 HGB, Arbeitsvertrag).
- Rechtsform: Einzelunternehmen (unkompliziert), GbR (mehrere Creator), UG/GmbH (Haftungsbeschränkung, ab ~40 000 € Gewinn sinnvoll).
- Pflichtmeldung: Gewerbeamt → Finanzamt → ggf. IHK (Beitrag ab 5 200 € Gewinn).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Keine Anmeldung, weil „das ist doch nur ein Hobby" → Betriebsprüfung nach 3 Jahren rückwirkend.
- IHK-Beitrag übersehen → Mahnung.
- Freiberufsstatus beantragt, aber Finanzamt lehnt ab → Gewerbesteuer-Nachzahlung.
- GbR mit Partner ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag → Haftungsrisiken.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
- § 14 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- § 18 EStG Freiberufliche Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
- § 15 GewStG: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__15.html
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Gewerbeanmeldungs-Checkliste
- Freiberuf-Abgrenzungsmemo für das Finanzamt
- Gewerbesteuer-Kalkulation
- Formular-Ausfüllhilfe (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
@@ -1,46 +1,65 @@
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name: infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team
description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator Management Team mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken."
---
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator Management Team
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator und Management-Team
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Scheinselbstständigkeit Creator Management Team** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 7 Abs. 1 SGB IV**: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
- **§ 7a SGB IV**: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
- **§ 28a SGB IV**: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
- **§ 2 SGB VI**: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
- **§ 611a BGB**: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Indizien-Check Scheinselbstständigkeit
| Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung |
|----------------------------|------------------------|
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
| Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment |
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente |
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht |
| Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
- Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
- DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
- Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
- Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
- Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
- Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
- DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- § 7a SGB IV Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- § 611a BGB Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
## Output-Formate
- Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
- DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
- Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
- Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)
@@ -1,46 +1,69 @@
---
name: infl-010-agenturvertrag-exklusivitaet-provision-und-kuendigung
description: "Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung."
---
# Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung
# Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität, Provision und Kündigung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Agenturvertrag Exklusivität Provision und Kündigung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Agenturverträge sind für Creator häufig die rechtlich riskanteste Vertragsform:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§§ 611, 631 BGB**: Agenturvertrag kann als Dienst- oder Werkvertrag ausgestaltet sein; Qualifikation bestimmt Gewährleistung und Kündigung.
- **§ 84 HGB** (analog): Handelsvertreter-Grundsätze anwendbar, wenn Agentur dauerhaft Geschäfte vermittelt.
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei übermäßig langen Exklusivitätsklauseln oder unangemessener Knebelung.
- **§ 305 ff. BGB (AGB-Recht)**: Agenturverträge als AGB überraschende Klauseln (§ 305c), unangemessene Benachteiligung (§ 307).
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung, Vertragsverletzung der Agentur).
- **§ 89b HGB** (analog): Ausgleichsanspruch des Creator-Handelsvertreters bei Vertragsende.
- **§ 823 BGB**: Schadensersatz bei Verschulden; Agentur haftet für rechtswidrige Deals.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Typische Klauseln und Bewertung
| Klausel | Rechtliche Bewertung |
|---------|---------------------|
| Exklusivität 2 Jahre, alle Branchen | Ggf. § 138 BGB sittenwidrig |
| Provision 2030 % | Marktüblich, zulässig |
| Post-Term Non-Compete 1 Jahr | Bei Vergütung: zulässig; ohne: § 307 BGB |
| Auto-Renewal ohne Frist | AGB-Falle: § 307 Abs. 1 BGB |
| Nutzungsrechte Agentur > Creator | Prüfen: UrhG § 29 Urheber bleibt Creator |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor oder soll einer geprüft / verhandelt werden?
2. Gibt es eine Exklusivitätsklausel, und auf welche Bereiche / Branchen erstreckt sie sich?
3. Wie hoch ist der Provisionssatz, und auf welchen Netto- oder Bruttobetrag bezieht er sich?
4. Wie lang ist die Laufzeit, und gibt es eine automatische Verlängerung?
5. Liegt ein Kündigungsgrund vor (Nichtzahlung, Untätigkeit, Vertragsverletzung)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Neuverhandlungs-Memo?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vertragsqualifikation: Dienst- oder Werkvertrag? → Kündigung nach § 621 BGB vs. § 649 BGB.
- AGB-Prüfung: Ist der Vertrag vom Anwalt individuell verhandelt oder vom Auftraggeber gestellt?
- Exklusivität: Zeitlich, sachlich und räumlich begrenzen; Branchen-Carve-outs verhandeln.
- Provision: Nettobasis (nach Plattformgebühren) vs. Bruttobasis; Fälligkeitsregelung.
- Kündigung: Ordentliche Frist im Vertrag? Außerordentlich nach § 626 BGB: Wichtiger Grund dokumentieren.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Ohne Karenzentschädigung regelmäßig unwirksam.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- 3-Jahres-Exklusivvertrag unterzeichnet ohne Kündigunsrecht → Gefangen bei inaktiver Agentur.
- Provision auf Bruttobetrag inkl. USt → Creator zahlt Provision auf den Steueranteil.
- Auto-Renewal: Frist verpasst → ungewollt verlängert.
- Nutzungsrechte gehen auf Agentur über → Creator kann Content nicht mehr kontrollieren.
- Kündigung per WhatsApp → Schriftformerfordernis nicht gewahrt.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- §§ 611, 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
- § 138 BGB Sittenwidrigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 305 ff. BGB AGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
- § 626 BGB Außerordentliche Kündigung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
- § 84 HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html
## Output-Formate
- Vertragscheck-Ampel (kritische Klauseln markiert)
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- Neuverhandlungs-Checkliste
- Provisionskalkulations-Tabelle
@@ -1,46 +1,70 @@
---
name: infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre
description: "Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
name: infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und
description: "Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur."
---
# Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte
# Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung, Abnahme und Nutzungsrechte
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Brand Deal Leistungsbeschreibung Abnahme und Nutzungsrechte** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Ein Brand Deal ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder gemischter Vertrag; entscheidend ist die genaue Leistungsbeschreibung:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 631 BGB**: Werkvertrag Erfolg geschuldet; Abnahme auslöst Vergütungsfälligkeit.
- **§ 640 BGB**: Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart sein; nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Urheber (Zweckübertragungsgrundsatz § 31 Abs. 5 UrhG).
- **UrhG § 34, 35**: Übertragung und Unterlizenzierung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers.
- **Kennzeichnungspflicht im Vertrag**: Brand Deal muss Kennzeichnungsverantwortung regeln (§ 5a UWG).
- **§ 307 BGB**: Unbegrenzte Nutzungsrechte in AGB sind regelmäßig unwirksam (kein bestimmter Umfang).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Vertragsstruktur Brand Deal
| Klausel | Empfehlung Creator |
|---------|--------------------|
| Leistungsgegenstand | Exakt: Plattform, Format, Anzahl, Länge, Sprache |
| Lieferfrist | Puffer einbauen; Verlängerungsoption |
| Abnahme | 57 Werktage; Schweigen = Abnahme nach Frist |
| Nutzungsrechte | Zeitlich (12 Monate), räumlich (DE), sachlich (Social Media) begrenzen |
| Whitelisting | Extra vergüten; Laufzeit limitieren |
| Exklusivität | Branche und Dauer eng fassen |
| Revision | Max. 2 Feedback-Runden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein Vertragstext vor, oder soll einer erstellt werden?
2. Welche Leistungen sind genau geschuldet (Posts, Stories, Videos, Blogpost)?
3. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand unbegrenzt, zeitlich befristet, Whitelisting?
4. Gibt es eine Abnahmeregelung und eine Revisions-Klausel?
5. Welche Vergütung ist vereinbart: Fix, per Post, Success-Fee oder Mischmodell?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Verhandlungs-Memo oder fertiger Gegenvertrag?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Leistungsbeschreibung: Jede Leistung einzeln spezifizieren; Pauschalklauseln vermeiden.
- Nutzungsrechte: Umfang (zeitlich, räumlich, sachlich) explizit begrenzen; Whitelisting extra.
- Abnahme: Frist und Rechtsfolge des Schweigens definieren; Mängelkatalog.
- Vergütungsfälligkeit: An Abnahme, nicht an Veröffentlichung koppeln.
- Kennzeichnung: Verantwortlichkeit für Label (Creator oder Brand) klar stellen.
- Haftung: Freistellungsklausel für falsche Produktinformationen des Brands.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Unbegrenzte Nutzungsrechte" ohne Gegenleistung → UrhG § 31 Abs. 5 schützt Creator.
- Abnahme an Veröffentlichung geknüpft → Brand kann endlos auf Revision bestehen.
- Exklusivität zu breit → Creator verliert andere Deals für 1 Jahr.
- Kennzeichnungspflicht auf Creator übertragen, aber Brand liefert falsche Infos → Abmahnrisiko.
- Mündliche Änderungen am Vertrag → kein Beweis.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
- § 640 BGB Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
- § 31 UrhG Nutzungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 31 Abs. 5 UrhG Zweckübertragung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Brand-Deal-Vertrag-Checkliste
- Nutzungsrechte-Tabelle (erlaubt / nicht erlaubt)
- Abnahme-Protokoll-Vorlage
- Gegenentwurf zu typischen Brand-AGB
@@ -1,46 +1,67 @@
---
name: infl-012-content-lizenz-nutzungsdauer-media-buyout-whitelisting
description: "Influencer-Recht: Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle."
---
# Influencer-Recht: Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting
# Influencer-Recht: Content-Lizenz, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Content Lizenz Nutzungsdauer Media Buyout Whitelisting** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Content-Lizenzen sind der urheberrechtliche Kern jedes Brand Deals:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **UrhG § 2**: Fotos, Videos, Texte sind urheberrechtlich geschützte Werke; Creator ist Urheber.
- **UrhG § 11**: Urheberpersönlichkeitsrecht: unveräußerlich; Creator kann nicht auf Namensnennung verzichten.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechte (einfach/ausschließlich) müssen ausdrücklich eingeräumt werden; Umfang bestimmt Vergütung.
- **UrhG § 32**: Angemessene Vergütung Creator kann nachträgliche Anpassung verlangen, wenn Vergütung unangemessen.
- **UrhG § 34, 35**: Weiterübertragung und Unterlizenzierung nur mit Creator-Zustimmung.
- **Whitelisting**: Brand schaltet bezahlte Werbeanzeigen aus dem Creator-Account heraus → DSGVO- und KUG-Relevanz; eigene AGB-Regelung erforderlich.
- **Media Buyout**: Pauschalvergütung für alle Nutzungsrechte ohne Zeitbeschränkung → Creator verliert Kontrolle; Nachvergütungsanspruch nach § 32 UrhG bleibt.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Lizenz-Vergütungsmodell
| Lizenztyp | Nutzungsumfang | Typischer Aufschlag |
|-----------|---------------|---------------------|
| Organic Only | Nur organisch auf Creator-Account | Basis |
| Social Paid | Bezahlte Boost-Anzeigen | +3050 % |
| Whitelisting | Ads aus Creator-Account | +50100 % |
| Offline/Print | Out-of-Home, Prospekte | +100200 % |
| Buyout | Unbegrenzt, unbefristet | +300500 % |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand im Vertragsentwurf?
2. Soll Whitelisting aktiviert werden und für wie lange?
3. Ist Media Buyout gewünscht, oder soll die Lizenz zeitlich begrenzt sein?
4. Wird Weiterübertragung an Dritte (z. B. Subagenturen) erlaubt?
5. Ist die Vergütung angemessen in Relation zu den verlangten Rechten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenzmatrix, Preiskalkulation oder Vertragsklausel?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Lizenzumfang: Plattform, Zeitraum, Territorium, Format für jeden Nutzungstyp separat.
- Whitelisting-AGB: Plattformbedingungen (Meta, TikTok) prüfen; Creator muss Zugriff gewähren.
- Vergütungsangemessenheit: § 32 UrhG Gemeinsame Vergütungsregeln der Branche als Maßstab.
- Nachvergütungsanspruch: Bei unerwartet hoher Verwertung kann Creator Aufstockung verlangen.
- Rückrufrecht: § 41 UrhG Nichtausübungsrückruf nach 2 Jahren möglich.
- Exklusivität des Nutzungsrechts: Ausschließliches vs. einfaches NR Creator kann mit einfachem NR weiter lizenzieren.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Alle Rechte" ohne Zeitbegrenzung im Vertrag = faktischer Buyout ohne Buyout-Vergütung.
- Whitelisting ohne Ende-Datum → Brand nutzt Creator-Account jahrelang für Ads.
- Sublizenzierung erlaubt → Creator-Content wird ohne Wissen in fremden Kampagnen genutzt.
- Urheberpersönlichkeitsrecht nicht gewahrt → kein Namensnennung → § 11 UrhG-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 32 UrhG Angemessene Vergütung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
- § 41 UrhG Rückrufsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html
## Output-Formate
- Lizenzmatrix (Nutzungstyp × Plattform × Vergütung)
- Whitelisting-Klausel-Vorlage
- Preiskalkulations-Tool (Aufschlagstabelle)
- Lizenzwiderruf-Schreiben
@@ -1,46 +1,67 @@
---
name: infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema
description: "Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken."
---
# Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA
# Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht, Plattformlizenz und GEMA
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Musik im Reel Urheberrecht Plattformlizenz GEMA** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Musik in Creator-Content ist ein unterschätztes Haftungsfeld:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **UrhG § 19a**: Öffentliche Zugänglichmachung von Musikwerken erfordert Lizenz des Rechteinhabers.
- **UrhG § 97**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung (Lizenzanalogie oder entgangener Gewinn).
- **GEMA**: Verwaltet Urheberrechte an Musikwerken und Liedtexten für die meisten Komponisten/Texter; nicht aber Tonträgerrechte (Label = Leistungsschutz).
- **GVL**: Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler und Plattenlabels.
- **Plattformlizenzen**: Meta, TikTok, YouTube haben Lizenzverträge mit GEMA/GVL gelten aber oft nur für organischen Content, nicht für kommerzielle Paid-Media-Nutzung.
- **§ 60d UrhG**: Text-and-Data-Mining-Schranke; nicht einschlägig für Musiknutzung.
- **Creative Commons / Royalty-Free**: Keine GEMA-Pflicht, wenn Musik unter CC0, CC BY oder bei lizenzfreien Plattformen (z. B. Epidemic Sound mit Lizenzvertrag).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Musik-Nutzungs-Matrix
| Nutzungsart | GEMA-Lizenz nötig? | Plattformlizenz ausreichend? |
|-------------|-------------------|------------------------------|
| Organischer Reel (Instagram) | Meta-Vertrag mit GEMA | Ja (organisch) |
| Bezahlter Ad-Boost | Nein, separater GEMA-Vertrag nötig | Nein |
| YouTube-Video (Monetarisierung) | Content-ID-Verfahren | Bedingt (Revenue-Split) |
| TikTok organisch | TikTok-GEMA-Deal | Ja (organisch) |
| Brand-Deal-Video | Separate Synchronlizenz | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Musik soll verwendet werden, und ist bekannt, ob sie GEMA-pflichtig ist?
2. Ist der Content organisch oder wird er als Paid Ad geschaltet?
3. Ist ein Brand Deal beteiligt, der eine kommerzielle Nutzungslizenz erfordert?
4. Gibt es bereits eine Content-ID-Sperre oder eine Abmahnung?
5. Wird royalty-freie Musik (z. B. Epidemic Sound, Artlist) eingesetzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Lizenzierungspfad oder Reaktion auf Abmahnung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- GEMA-Pflicht: Ist die Musik bei GEMA gemeldet? → gema.de Werksuche.
- Leistungsschutzrecht: Label-Lizenz separat von GEMA-Lizenz; beide nötig.
- Plattformvertrag prüfen: Gilt nur für organischen, nicht für kommerziellen Brand-Deal-Content.
- Synchronlizenz: Für Brand Deals immer separate Lizenz beim Label / Publisher einholen.
- Royalty-Free-Alternativen: Lizenzvertrag mit Epidemic Sound, Artlist, Musicbed prüfen kommerzielle Nutzung einschließen.
- Abmahnung: Lizenzanalogie als Schadensersatz GEMA-Tarifsätze als Berechnungsgrundlage.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Instagram-Musik-Bibliothek für Brand-Deal-Video → nicht ausreichend lizenziert.
- YouTube-Content-ID-Claim → Monetarisierung geht an Label, nicht Creator.
- Musik im Hintergrund eines Videos → trotzdem Lizenzpflicht.
- GEMA-frei ≠ lizenzfrei für Leistungsschutzrechte (Label-Rechte bestehen separat).
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 19a UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
- § 97 UrhG Schadensersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- GEMA-Website (Werksuche): https://www.gema.de/musiknutzer/musik-suchen-und-finden/
- GVL-Website: https://www.gvl.de/
## Output-Formate
- Musik-Compliance-Ampel (organisch / Paid / Brand Deal)
- Lizenzierungspfad für kommerzielle Musik
- Muster-Anfrage Synchronlizenz
- Alternative-Plattformen-Liste (royalty-free mit kommerziellem Recht)
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit
description: "Influencer-Recht: Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit
# Influencer-Recht: Bildrechte KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Bildrechte KUG Beiwerk Öffentlichkeit** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
- **§ 23 KUG**: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung.
- **§ 24 KUG**: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme.
- **DSGVO Art. 6**: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich.
- **BGH „Cathy Hummels"**: Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen.
- **§ 201a StGB**: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext
| Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? |
|-----------|--------------------|---------------------|
| Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein |
| Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) |
| Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja |
| Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund |
| Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen Privatperson, Promi, Minderjährige?
2. Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)?
3. Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt?
4. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation?
5. Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig.
- Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich?
- Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person.
- Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ.
- Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend.
- DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar.
- Einwilligung mündlich → Beweisproblem.
- Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung.
- Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
## Output-Formate
- Bildrechte-Ampel pro Aufnahme
- Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch)
- KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben
- Minderjährigen-Einwilligungsformular
@@ -1,46 +1,70 @@
---
name: infl-015-minderjaehrige-creator-eltern-zustimmung-jugendschutz
description: "Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
name: infl-015-minderjaehrige-creator-kooperation-eltern-zustimmung
description: "Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht."
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# Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz
# Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern, Jugendschutz, Vertragsrecht
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Minderjährige Creator Eltern Zustimmung Jugendschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Minderjährige Creator unterliegen einem besonders dichten Schutzregime:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 106 BGB**: Beschränkte Geschäftsfähigkeit ab 7 Jahren; Verträge mit Minderjährigen bedürfen elterlicher Genehmigung.
- **§ 107 BGB**: Vorteilhafter Vertrag: ohne Genehmigung wirksam; Brand Deals sind regelmäßig nicht lediglich vorteilhaft.
- **§ 1643 BGB**: Eltern als gesetzliche Vertreter; bei erheblichen Verpflichtungen ggf. Genehmigung des Familiengerichts.
- **§ 1 JuSchG, § 2 JMStV**: Jugendschutzpflichten bei öffentlichen Angeboten; altersgerechte Inhalte.
- **§ 45 ff. JArbSchG**: Beschäftigungsverbote und -einschränkungen für Minderjährige (Ruhezeiten, Schulzeit, Höchstarbeitszeit).
- **§ 22 KUG**: Elternzustimmung für Bildveröffentlichung Minderjähriger.
- **DSGVO Art. 8**: Einwilligung in Datenverarbeitung ab 16 Jahren (DE: 16 Jahre per Landesrecht).
- **Steuer**: Einnahmen des Kindes sind eigene Einkünfte; aber Eltern-Haftung bei Versäumnissen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Pflichten-Checkliste für Eltern
| Pflicht | Norm | Handlung |
|---------|------|----------|
| Vertragsabschluss | § 107 BGB | Elterliche Genehmigung |
| Bildfreigabe | § 22 KUG | Schriftliche Einwilligung |
| Datenschutz | DSGVO Art. 8 | Einwilligung unter 16 J. |
| Arbeitszeit | JArbSchG | Tätigkeitsdauer prüfen |
| Kontenführung | § 1806 BGB | Mündelgeldanlage für Einkünfte |
| Steuer | § 15/32 EStG | Steuererklärung für Kind |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wie alt ist der minderjährige Creator (unter 14, 1416, 1618)?
2. Haben beide Elternteile den Kooperationsvertrag genehmigt?
3. Überschreiten die vereinbarten Leistungen die erlaubten Arbeitszeiten nach JArbSchG?
4. Ist der Content für Minderjährige altersgerecht nach JMStV?
5. Werden Einnahmen korrekt als Kindereinkünfte versteuert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsfreigabe, Jugendschutzcheck oder Familiengerichtsvorlage?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Alter und Geschäftsfähigkeit: Unter 7 = geschäftsunfähig; 718 = beschränkt geschäftsfähig.
- Elterliche Vertretung: Beide Elternteile? Alleinsorge? Bei Meinungsstreit: Familiengericht.
- JArbSchG: Schulfreie Zeit, Ruhezeiten (mindestens 12 Stunden), keine Nachtarbeit.
- Inhaltskontrolle: JMStV Schutzklassen; kein Alkohol-, Glücksspiel-, Erotik-Content.
- Vermögensverwaltung: Einnahmen für das Kind treuhänderisch verwalten; keine Eltern-Nutzung.
- DSGVO: Einwilligung für Tracking, Newsletter etc. unter 16 nur durch Eltern.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Nur ein Elternteil unterschreibt → bei gemeinsamer Sorge nicht ausreichend.
- Creator-Kind filmt sich täglich für Stunden → JArbSchG-Verstoß.
- Eltern nutzen Kind-Einnahmen für sich → Untreue (§ 266 StGB).
- Keine DSGVO-Einwilligung der Eltern → Plattformsperre oder Bußgeld.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 107 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html
- § 1643 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html
- § 1 JArbSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- DSGVO Art. 8: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Eltern-Genehmigungsformular für Kooperationsvertrag
- JArbSchG-Zeiterfassungsvorlage
- JMStV-Compliance-Checkliste
- Familiengericht-Vorlage (bei erheblichem Vermögen)
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name: infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz
description: "Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB."
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# Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz
# Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen, Datenschutz
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Datenschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Gewinnspiele sind ein rechtlich komplexes Feld mit mehreren Schutzregimen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 4 Nr. 6 UWG**: Kopplung von Teilnahme an Gewinnspiel mit Abonnement oder sonstiger Verpflichtung ist unzulässig (z. B. „Folge uns und kommentiere" ist i. d. R. zulässig, aber Kauf nicht).
- **§ 661a BGB**: Gewinnzusagen sind verbindlich; Creator und Brand haften für versprochenen Preis.
- **GlüStV**: Gewinnspiele ohne Einsatz sind kein Glücksspiel; klassische Social-Media-Gewinnspiele fallen nicht darunter.
- **DSGVO Art. 13**: Teilnehmer müssen über Datenverarbeitung informiert werden; separate Datenschutzinformation.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch bei gesponserten Gewinnspielen.
- **Plattform-AGB**: Instagram, Facebook und TikTok verbieten Plattform-Mechanismen (z. B. „Tag 3 Freunde"-Ketten) in bestimmten Formen; Regeln für Contests beachten.
- **TMG / TTDSG**: Cookies bei Teilnahme über Website → Einwilligung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Inhalt |
|---------|--------|
| Veranstalter | Name, Anschrift, Kontakt |
| Teilnahmezeitraum | Start- und Enddatum, Uhrzeit, Zeitzone |
| Teilnahmevoraussetzungen | Alter, Wohnsitz, Ausschluss Mitarbeiter |
| Gewinn | Genaue Beschreibung, Wert |
| Ermittlung | Zufalls-Los, Jury, Kreativität |
| Benachrichtigung | Wie, bis wann, Folge bei Nichtmeldung |
| Datenschutz | Verweis auf Datenschutzerklärung |
| Haftungsausschluss | Technische Fehler, Änderungsvorbehalt |
| Plattform-Disclaimer | „Nicht von Instagram gesponsert" |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel Creator allein oder zusammen mit einem Brand?
2. Welche Teilnahmebedingung ist vorgesehen (Folgen, Kommentieren, Freunde taggen, Kauf)?
3. Wie werden Teilnehmerdaten erhoben und gespeichert?
4. Auf welcher Plattform findet das Gewinnspiel statt?
5. Was ist der Gewinn, und wie wird er ermittelt und übergeben?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Datenschutztext oder Plattform-AGB-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Kopplungsverbot: Kauf als Teilnahmebedingung → § 4 Nr. 6 UWG-Verstoß.
- § 661a BGB: Gewinnversprechen ist bindend; Brand muss Preis stellen können.
- DSGVO: Welche Daten werden erhoben? Zweck? Aufbewahrung? Löschung?
- Plattform-Compliance: Meta, TikTok haben eigene Contest-Regeln → prüfen.
- Kennzeichnung: Gesponsertes Gewinnspiel → § 5a UWG + § 22 MStV.
- Steuer: Sachpreise über 255 € → ggf. Schenkungsteuer, Einkommensteuerpflicht des Gewinners (§ 22 Nr. 3 EStG).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Tag 3 Freunde" als Pflicht → Meta-AGB-Verstoß → Post-Löschung.
- Preis nicht geliefert → § 661a BGB-Klage des Gewinners.
- Keine Datenschutzerklärung → DSGVO-Bußgeld.
- Mindestalter nicht angegeben → JuSchG-Problem bei Alkohol/Glücksspiel-Preisen.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- § 4 Nr. 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
## Output-Formate
- Teilnahmebedingungen-Vorlage (Social Media)
- DSGVO-Datenschutztext für Gewinnspiel
- Plattform-Compliance-Checkliste
- Gewinnübergabe-Protokoll
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name: infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims
description: "Influencer-Recht: Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims
# Influencer-Recht: Heilmittel, Nahrungsergänzung und Health Claims
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Heilmittel Nahrungsergänzung Health Claims** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein hochrisikobehaftetes Feld für Creator:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **HWG § 3**: Irreführende Heilmittelwerbung verboten; verlangt Preisangabe, Pflichthinweise.
- **HWG § 10**: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Allgemeinheit verboten.
- **HWG § 11**: Verbotene Werbeaussagen (z. B. Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheiten, Testimonials von medizinischen Fachpersonen).
- **HCVO (EG) 1924/2006**: Health and Nutrition Claims Regulation nur EU-zugelassene Gesundheitsaussagen erlaubt; Liste unter Anhang der HCVO.
- **§ 5 UWG**: Irreführung durch gesundheitliche Übertreibungen.
- **LFGB §§ 11, 27**: Lebensmittelrecht krankheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
- **§ 4 Nr. 11 UWG** (a. F.) / § 3a UWG: Rechtsbruch als UWG-Verstoß, wenn HWG oder HCVO verletzt.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Verbotene vs. erlaubte Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Heilt Rückenschmerzen" | Verboten (HWG § 3) |
| „Unterstützt die Immunfunktion" (HCVO-zugelassen) | Erlaubt mit exaktem Wortlaut |
| „Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheit" | Verboten (HWG § 11) |
| „Trägt zu normalem Energiestoffwechsel bei" (HCVO B 12) | Erlaubt |
| „Aus rein natürlichen Zutaten" | Erlaubt, wenn wahrheitsgemäß |
| „Ärztlich empfohlen" | Verboten ohne Belege (HWG § 11) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Handelt es sich um ein Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum?
2. Welche Aussagen soll der Creator über Wirkung und Nutzen machen?
3. Liegt eine HCVO-Zulassung für die spezifischen Aussagen vor?
4. Enthält der Posting-Auftrag Vorher-Nachher-Bilder oder Testimonials von Ärzten?
5. Wurde das Produkt als Arzneimittel zugelassen, oder ist es nur als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, zulässige Formulierungsalternativen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Produktkategorie: Arzneimittel (HWG + AMG), NEM (LFGB + HCVO), Kosmetik (KPVO).
- Aussagen-Check: Jede Behauptung gegen HCVO-Liste prüfen; bei NEM keine Krankheitsaussagen.
- Pflichthinweise: HWG § 4 Pflichtangaben bei OTC-Arzneimittelwerbung.
- Verschreibungspflicht: Rx-Werbung für Allgemeinheit absolut verboten.
- Influencer-Testimonials: Arzt/Apotheker-Empfehlung im Content → HWG § 11 prüfen.
- Kennzeichnung: Werbung für Gesundheitsprodukte zusätzlich nach § 5a UWG kennzeichnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Klinisch getestet" ohne Studie → Irreführung § 5 UWG.
- NEM mit Krankheitsaussagen → LFGB § 11-Verstoß.
- Creator postet mit Arzt-Kita-Outfit ohne ärztliche Qualifikation → HWG § 11.
- HCVO-Aussage mit falschem Wortlaut → Verstoß; exakter Wortlaut der EU-Liste erforderlich.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- HWG §§ 3, 10, 11: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
- HCVO (EG) 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
- LFGB § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__11.html
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (erlaubt/verboten/anpassbar)
- HCVO-konforme Formulierungsalternativen
- Pflichthinweis-Vorlage (OTC-Arzneimittel)
- Abmahnantwort (HWG-Verstoß)
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name: infl-018-finanzprodukte-krypto-affiliate-und-bafin-risiko
description: "Influencer-Recht: Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko
# Influencer-Recht: Finanzprodukte, Krypto-Affiliate und BaFin-Risiko
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Finanzprodukte Krypto Affiliate und BaFin-Risiko** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Finanzprodukt-Werbung durch Creator ist eines der rechtlich gefährlichsten Bereiche:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 32 KWG**: Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erfordern BaFin-Erlaubnis; Empfehlung einzelner Wertpapiere kann Anlageberatung = Finanzdienstleistung sein.
- **§ 63 WpHG**: Anforderungen an Anlageberatung; Eignungstest, Informationspflichten.
- **§ 25 WpHG**: Anlageempfehlungen müssen als Werbung gekennzeichnet sein; sachkundige Beurteilung erforderlich.
- **§ 26 WpHG (MiFID II)**: Interessenkonflikte offenlegen; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt.
- **MAR Art. 12 (EU-Marktmissbrauchsverordnung)**: Marktmanipulation durch Empfehlungen ohne Offenlegung (Pump and Dump).
- **MiCA (EU 2023/1114)**: Krypto-Asset-Regulierung; Werbung für bestimmte Krypto-Assets ab 2024/2025 lizenzpflichtig.
- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Irreführung durch unzutreffende Renditeversprechungen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Risikoklassen für Creator
| Tätigkeit | Rechtliches Risiko | BaFin-Relevanz |
|-----------|------------------|----------------|
| „Ich nutze App X für Aktien" (allgemein) | Niedrig | Nein |
| Konkrete Aktien-Empfehlung mit Kauf-Aufruf | Hoch | Ggf. Anlageberatung |
| Krypto-Token-Promo mit Affiliate | Hoch | MiCA ab 2024 |
| CFD/Forex-Werbung | Sehr hoch | ESMA-Warnung |
| Pump & Dump in Community | Illegal | MAR Art. 12 |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welches Finanzprodukt wird beworben (Aktie, ETF, Krypto, CFD)?
2. Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)?
3. Macht der Creator eine konkrete Kauf-/Verkaufsempfehlung oder nur allgemeine Werbung?
4. Ist der Interessenkonflikt (Affiliate) offengelegt?
5. Hat der Brand eine BaFin-Erlaubnis oder EU-Pass?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsempfehlung oder rechtssichere Formulierung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Anlageberatung ja/nein: Konkrete Empfehlung + Provisionsmotiv → BaFin-Erlaubnispflicht prüfen.
- Interessenkonflikt: Affiliate-Provision offenlegen (§ 26 WpHG, § 5a UWG).
- MiCA-Compliance: Krypto-Werbung ab 2024 strenger reguliert; Brand muss MiCA-Lizenz haben.
- MAR: Keine abgestimmten Pump-Aktionen in Communities (§ 12 MAR).
- CFD/Forex: ESMA-Warnung → Creator sollte grundsätzlich ablehnen.
- Disclaimer: „Keine Anlageberatung" reicht allein nicht; tatsächliche Aussagen müssen dem entsprechen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Das ist keine Anlageberatung"-Disclaimer bei konkreter Empfehlung → unwirksam.
- Krypto-Affiliate ohne MiCA-Compliance des Brokers → Creator als Mittäter.
- Offenlegung des Interessenkonflikts fehlt → § 26 WpHG-Verstoß.
- Garantierte Rendite versprochen → § 5 UWG Irreführung + BaFin-Beschwerde.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
- § 63 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__63.html
- MAR Art. 12: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596
- MiCA (EU 2023/1114): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Finanzwerbung-Ampel (grün/gelb/rot)
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
- Ablehnungsschreiben an risikoreichen Brand
- Compliance-Checkliste für Finanz-Kooperation
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name: infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator."
---
# Influencer-Recht: Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen
# Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Glücksspiel Werbung und Altersgrenzen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten.
- **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt.
- **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt).
- **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe.
- **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich.
- **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können.
- **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Erlaubt-/Verboten-Matrix
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen |
| Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB |
| „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß |
| Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten |
| Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden?
2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite?
3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)?
4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht?
5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen.
- § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung.
- Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko.
- Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis.
- Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV.
- Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal.
- Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG.
- Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld.
- Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html
- § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/
## Output-Formate
- Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen)
- Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung
- Lizenz-Verifikationsprotokoll
- Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter
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---
name: infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung
description: "Influencer-Recht: Alkohol Tabak Cannabis Werbung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote."
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# Influencer-Recht: Alkohol Tabak Cannabis Werbung
# Influencer-Recht: Alkohol, Tabak und Cannabis Werberestriktionen
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Alkohol Tabak Cannabis Werbung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Suchtmittel-Werbung ist massiv eingeschränkt:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 19 TabakerzG**: Werbung für Tabakprodukte in Printmedien mit überregionaler Auflage, Rundfunk und Onlinediensten verboten; Ausnahmen für Fachzeitschriften.
- **§ 21a TabakerzG**: E-Zigaretten und verwandte Produkte: Werbeverbot wie Tabak.
- **§ 6 MStV**: Alkohol-Werbung im Rundfunk/Telemedien muss Minderjährigen-Schutz beachten; keine übermäßige Förderung des Alkoholkonsums.
- **§ 5 JMStV**: Keine Alkohol- oder Tabakwerbung in Angeboten, die an Minderjährige gerichtet sind.
- **§ 26 KCanG** (Cannabis-Gesetz 2024): Werbung für Cannabis und THC-haltige Produkte verboten; Ausnahmen für Fachinformationen.
- **EU-Richtlinie 2003/33/EG**: Tabakwerbeverbot auf grenzüberschreitenden Diensten.
- **§ 5 UWG**: Irreführende Gesundheitsbehauptungen bei Alkohol.
- **LMIV Art. 7**: Keine gesundheitsbezogenen Aussagen bei alkoholischen Getränken (> 1,2 % vol.).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Werbeverbot-Übersicht
| Produkt | Plattform | Status |
|---------|-----------|--------|
| Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 19 TabakerzG) |
| E-Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 21a TabakerzG) |
| Alkohol (Erwachsenen-Zielgruppe) | Social Media | Eingeschränkt erlaubt |
| Alkohol mit Minderjährigen-Audience | Social Media | Verboten |
| Cannabis (THC) | Alle Medien | Verboten (§ 26 KCanG) |
| CBD (ohne THC) | Social Media | Eingeschränkt, HCVO beachten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Um welches Produkt handelt es sich genau (Alkohol, Tabak, E-Zigarette, CBD, THC-Cannabis)?
2. Wie hoch ist der Anteil Minderjähriger in der Creator-Audience?
3. Soll der Content in sozialen Medien oder in einem Rundfunkprogramm erscheinen?
4. Werden gesundheitsbezogene Aussagen über das Produkt gemacht?
5. Hat der Brand eine Kooperationsanfrage gestellt, oder wird eine Ablehnung vorbereitet?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsbegründung oder konforme Formulierung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Produktkategorie: Tabak/E-Zig → absolutes Werbeverbot; Alkohol → eingeschränkt; Cannabis → KCanG-Check.
- Audience-Analyse: Audience-Demografie (Plattform-Insights) → unter 25-jährige Dominanz → Ablehnen empfehlen.
- Plattformregeln: TikTok, Instagram haben eigene Alkohol-/Tabak-Werberichtlinien.
- CBD: Kein THC → kein KCanG; aber HCVO und LFGB beachten.
- Influencer-Haftung: Bei Werbung für verbotene Produkte → UWG-Verstoß + Bußgeld.
- Geographische Zielgruppe: In bestimmten Ländern strengere Regeln (z. B. UK, FR).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- E-Zigaretten als „nikotinfrei" beworben → trotzdem § 21a TabakerzG-Verstoß.
- CBD mit Gesundheitsversprechen → HCVO-Verstoß.
- Cannabis-Creator mit Haschisch-Symbolen → Werbung für illegale Inhalte.
- Alkohol-Post mit jugendlichem Lifestyle → JMStV + MStV-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- §§ 19, 21a TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__19.html
- § 26 KCanG: https://www.gesetze-im-internet.de/kcanabg/__26.html
- § 6 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__6.html
- § 5 JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/__5.html
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
## Output-Formate
- Werbeverbot-Ampel nach Produktkategorie
- Ablehnungsschreiben an Brand
- Konforme Alkohol-Disclaimer-Vorlage
- JMStV-Audience-Check-Protokoll
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name: infl-021-green-claims-nachhaltigkeitswerbung
description: "Influencer-Recht: Green Claims Nachhaltigkeitswerbung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance."
---
# Influencer-Recht: Green Claims Nachhaltigkeitswerbung
# Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Green Claims Nachhaltigkeitswerbung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Nachhaltigkeitsaussagen in Creator-Content stehen unter verschärfter Prüfung:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende Werbung verboten; unsubstanziierte Umweltbehauptungen sind irreführend.
- **§ 5a UWG**: Weglassen wesentlicher Informationen (z. B. Einschränkungen der Nachhaltigkeit).
- **EU-Richtlinie über Green Claims (COM/2023/166)**: Verbindliche Verpflichtung zur Substantiierung von Umweltaussagen vor Nutzung; tritt voraussichtlich 2026 in Kraft.
- **EU-Richtlinie Empowering Consumers (2022/0092)**: Verbot generischer Umweltaussagen ohne Nachweis; gilt ab 2026.
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; Greenwashing als unlautere Praxis.
- **UGP-Richtlinie Anhang I (Black List)**: „CO₂-neutral" ohne Nachweis = verbotene Geschäftspraktik.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „100 % recyceltes Material" (mit Nachweis) | Erlaubt |
| „Klimaneutral" ohne Zertifikat | Unzulässig (Black List ab 2026) |
| „Nachhaltig produziert" (vage, ohne Erklärung) | Riskant § 5 UWG |
| „Zertifiziert biologisch" (EU Bio-Logo) | Erlaubt |
| „Gut für die Umwelt" (keine Einschränkung) | Irreführend |
| „Weniger CO₂ als Vorjahr" (mit Daten) | Erlaubt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Nachhaltigkeitsbehauptung enthält der Brand Deal oder Content-Brief?
2. Welche Belege hat der Brand für die Aussage (Zertifikate, Studien, Drittverifizierung)?
3. Ist die Aussage zeitlich/räumlich/sachlich eingeschränkt, und wird das kommuniziert?
4. Gibt es eine Abmahnung wegen Greenwashing oder eine Behördenanfrage?
5. Soll der Content angepasst oder abgelehnt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, konforme Formulierung oder Abmahnreaktion?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Substantiierungstest: Liegt Nachweis für Aussage vor? Drittverifizierung (TÜV, Bureau Veritas)?
- Spezifizierungstest: „Nachhaltig" ohne Spezifikation → § 5 UWG-Risiko.
- Green Claims Directive: Aussagen zukunftssicher gestalten (ab 2026 obligatorisch).
- CO₂-Kompensation: „CO₂-neutral durch Kompensation" muss klar deklariert sein.
- Vergleichende Aussagen: Vergleich mit was? Wann? → § 6 UWG (vergleichende Werbung).
- Creator-Haftung: Auch Creator haftet für irreführende Aussagen im eigenen Post.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Brand behauptet „klimaneutral", belegt es nicht → Creator haftet mit.
- „Vegan und nachhaltig" ohne Erklärung → zu vage.
- Kompensations-Greenwashing: Emissionen nur aufgekauft, nicht reduziert.
- Zertifikat abgelaufen oder nicht akkreditiert.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- EU Green Claims Directive (Entwurf): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:166:FIN
- EU Empowering Consumers Directive: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L0825
## Output-Formate
- Green-Claims-Ampel
- Substantiierungs-Checkliste für Brand
- Konforme Reformulierungen
- Abmahnreaktion Greenwashing
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name: infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung
description: "Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken."
---
# Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Vergleichende Werbung und Herabsetzung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Vergleichende Werbung ist in Grenzen erlaubt, Herabsetzung verboten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 6 UWG**: Vergleichende Werbung zulässig, wenn objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend; auf wesentliche relevante Eigenschaften bezogen.
- **§ 6 Abs. 2 UWG**: Unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr, unlautere Ausnutzung des Rufs oder Herabsetzung/Verunglimpfung eines Mitbewerbers.
- **§ 4 Nr. 1 UWG**: Herabsetzung von Mitbewerbern durch abwertende Aussagen = unlautere Handlung.
- **§ 4 Nr. 2 UWG**: Nachahmung mit Rufausbeutung.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Unerlaubte Handlung üble Nachrede oder Rufschädigung als deliktsrechtlicher Anspruch.
- **§ 824 BGB**: Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
- **§ 186 StGB**: Üble Nachrede; § 187 StGB: Verleumdung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Produkt A ist 20 % günstiger als Produkt B (Preis v. 1.1.)." | Zulässig (§ 6 UWG) |
| „Marke X-Produkte sind schlechte Qualität" (unbelegt) | Unzulässig (§ 4 Nr. 1 UWG) |
| „Unser Abo ist besser als Netflix" (sachlicher Vergleich) | Prüfen: objektiv, nachprüfbar? |
| „Firma Y hat mich betrogen" (ohne Beweis) | § 824 BGB-Risiko |
| Parodie/Satire eines Brands | § 24 MarkenG, künstlerische Freiheit |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer oder was soll verglichen oder kritisiert werden Mitbewerber, Produkt oder Marke?
2. Beruhen die Aussagen auf nachprüfbaren Tatsachen oder Werturteilen?
3. Ist die Aussage sachlich oder enthält sie abwertende Elemente?
4. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vor?
5. Handelt es sich um journalistische Kritik, Satire oder kommerzielle Werbung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, Verteidigung oder Gegendarstellung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen sachlich überspitzt sein.
- § 6 UWG-Kriterien: Objektivität, Wesentlichkeit, Nachprüfbarkeit alle drei müssen erfüllt sein.
- Herabsetzungstest: Geht die Aussage über sachliche Kritik hinaus? → Unzulässig.
- Satire-Sonderrecht: Übertreibung erlaubt, wenn als Satire erkennbar; keine Falschbehauptungen.
- Schadensersatz: § 823 BGB i. V. m. § 4 Nr. 1 UWG → Abmahn- und Schadensersatzrisiko.
- Strafrecht: § 186/187 StGB schwere Fälle; Strafanzeige möglich.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Negative Amazon-Bewertung als Content → § 824 BGB, wenn falsche Tatsachen.
- Mitbewerber-Vergleich ohne aktuelle Daten → § 5 UWG (Irreführung).
- „Worst Brand Award" ohne Sachgrundlage → Herabsetzung.
- Satire ohne klare Kennzeichnung als solche → ernstzunehmende Tatsachenbehauptung.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
- § 4 Nr. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- § 824 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__824.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (zulässig/riskant/verboten)
- Abmahnreaktion Herabsetzung
- Gegendarstellungs-Vorlage
- Satire-Disclaimer-Text
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name: infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation
description: "Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung."
---
# Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation
# Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Schleichwerbung ist eine der häufigsten Abmahnursachen im Creator-Bereich:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; nicht erkennbare Werbung = Schleichwerbung = unlautere Geschäftspraktik.
- **§ 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Anhang Nr. 11**: Schleichwerbung als per-se-unzulässige Handlung (Black List).
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; Werbung muss als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein.
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei systematischer Schleichwerbung mit Täuschungsabsicht.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; relevant bei koordinierter Kaufempfehlungs-Manipulation.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Geschäftspraktiken (Advertorial ohne Kennzeichnung) als unlauter.
- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20): Differenzierung zwischen eigenmotivierten und kooperationsbasierten Posts.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Entscheidungsbaum: Schleichwerbung?
```
Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Vorteil)?
→ Ja → Kennzeichnung als "Werbung" zwingend
→ Nein → Besteht wirtschaftliches Eigeninteresse?
→ Ja → BGH-Prüfung: Offensichtlichkeit für Follower?
→ Nein → Redaktioneller Content, keine Pflicht
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Besteht eine Gegenleistungsbeziehung (Geld, Produkt, Zugänge, Reisen)?
2. Ist der Post als Werbung/Kooperation/Anzeige gekennzeichnet?
3. Handelt es sich um eine eigene Empfehlung ohne Auftrag (organischer Post)?
4. Liegt bereits eine Abmahnung oder ein Ordnungsgeld vor?
5. Geht es um Einzelfall oder systematisches Problem (mehrere ungekennzeichnete Posts)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Post-Korrektur, Unterlassungserklärung oder Verteidigungsstrategie?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gegenleistungstest: Jede Form von Vorteil (auch zukünftige Kooperationschance) → Kennzeichnung.
- Erkennbarkeitstest: Wäre für den durchschnittlich informierten Follower der kommerzielle Zweck ohne Label klar?
- Systematik: Bei Muster von ungekennzeichneten Posts → § 826 BGB-Risiko + erhöhter Schadensersatz.
- Korrektur: Nachträgliche Kennzeichnung möglichst umgehend; ggf. Löschung und Neuveröffentlichung.
- Unterlassungserklärung: Bei Abmahnung nur modifiziert abgeben; strafbewehrte Verpflichtung prüfen.
- Bußgeld: Landesmedienanstalten können Bußgelder bis 500 000 € verhängen (§ 115 MStV).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Eigenempfehlung, die im Nachhinein bezahlt wird → rückwirkende Kennzeichnungspflicht.
- „Danke an Brand für das Produkt" ohne Werbung-Label → unzureichend.
- Finanzierter Reisebericht ohne „Werbung"-Hinweis → häufigste Abmahnkonstellation.
- Post-Löschung nach Abmahnung nicht ausreichend → Unterlassungserklärung nötig.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
## Output-Formate
- Post-Kennzeichnungs-Korrektur
- Modifizierte Unterlassungserklärung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung
- Systematik-Audit: Alle Posts auf Schleichwerbung prüfen
@@ -1,46 +1,64 @@
---
name: infl-024-kennzeichnung-bei-eigenmarke
description: "Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte."
---
# Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Kennzeichnung bei Eigenmarke** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Frage, ob Creator eigene Produkte kennzeichnen müssen, wurde durch den BGH differenziert beantwortet:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **BGH „Diana zur Löwen"** (I ZR 9/22, 13.01.2022): Werbung für eigene Produkte/Marke ist grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig, wenn das wirtschaftliche Eigeninteresse für Follower offensichtlich ist.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; bei Eigenmarken ist dies regelmäßig der Fall.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot gilt grundsätzlich; Eigeninteresse-Offensichtlichkeit kann es aufheben.
- **Grenze**: Wenn die Eigenmarke getarnt als neutrale Empfehlung erscheint, besteht Kennzeichnungspflicht.
- **Produkthaftung § 823 BGB + ProdHaftG**: Creator als Hersteller oder Inverkehrbringer haftet für eigene Produkte.
- **§ 3 Abs. 1 UWG**: Irreführungsverbot auch bei Eigenmarkenwerbung (z. B. falsche Wirkversprechen).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Eigenmarken-Szenarien
| Szenario | Kennzeichnungspflicht? |
|----------|----------------------|
| Creator promotet eigene Kleidungslinie im Post | Grds. nein (offensichtlich) |
| Creator verlinkt eigenen Shop ohne Hinweis | Grds. nein (erkennbar) |
| Creator beschreibt eigenes Produkt als „beste Empfehlung" ohne Hinweis auf Eigeninteresse | Ja (getarnte Werbung) |
| Kooperation mit Lizenzmarke (Eigenmarke = Lizenzprodukt) | Ja (Fremdinteresse) |
| Creator mit Beteiligung an Brand (stiller Gesellschafter) | Ja (verstecktes Eigeninteresse) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Ist das beworbene Produkt ausschließlich im Eigentum des Creators oder gibt es Investoren/Lizenznehmer?
2. Ist für die Follower erkennbar, dass der Creator Eigeninteresse an dem Produkt hat?
3. Werden Produkte als neutrale Empfehlung dargestellt ohne Hinweis auf Eigeninteresse?
4. Gibt es eine Kooperation mit einem anderen Brand für das Produkt (Lizenz, JV)?
5. Liegt eine Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung für Eigenmarken vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kennzeichnungstest, Postkorrektur oder Abmahnreaktion?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Offensichtlichkeitstest: Kennen Follower die Eigenmarke des Creators? Markenbio, Profillink, etc.?
- Eigeninteressen-Klarheit: Erste Erwähnung in Post ohne Kontext → Kennzeichnung vorsichtshalber.
- Tarnungstest: Wird das Produkt als Ergebnis eines objektiven Tests empfohlen? → Kennzeichnung.
- Lizenzmarken: Creator hat Lizenz → kein vollständiges Eigeninteresse → Prüfung nötig.
- Schutzrecht: Eigenmarke ist Marke nach MarkenG → zusätzlich Markenrechtsfragen.
- Produkthaftung: Creator als Hersteller → ProdHaftG + §§ 823 ff. BGB.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Creator promotet eigenen Kurs in fremdem Kontext ohne Hinweis → Kennzeichnungspflicht.
- Lizenz-Kooperation mit fremdem Brand: „Meine Kollektion mit X" → teilweise Fremdinteresse.
- Gutachtenformat: „Ich habe 10 Kissen getestet mein eigenes ist das Beste" → offensichtlich tendenziös.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- BGH I ZR 9/22 (Diana zur Löwen): https://openjur.de/u/2432341.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
## Output-Formate
- Eigenmarken-Kennzeichnungsampel
- Post-Formulierungsvorschlag (mit/ohne Label)
- Produkthaftungs-Kurzcheck
@@ -1,46 +1,71 @@
---
name: infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum
description: "Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen."
---
# Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum
# Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben, Widerruf, Impressum
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Live Shopping Preisangaben Widerruf Impressum** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Live Shopping (Instagram Live, TikTok Shop, YouTube Shopping) löst Fernabsatzrecht aus:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **PAngV**: Preise müssen vollständig (inkl. MwSt., Versand) und eindeutig angegeben werden; im Live-Stream vor Kaufentscheidung sichtbar.
- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; muss bei Verbraucherverträgen klar belehrt werden.
- **§ 356 BGB**: Wertersatz bei Widerruf; keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis 12 Monate + 14 Tage.
- **§ 312 ff. BGB**: Fernabsatzrecht; gilt für alle Vertragsschlüsse im Live-Stream.
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufknopf mit Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen".
- **§ 5 TMG / § 18 MStV**: Impressumspflicht; Impressum muss von Stream-Seite leicht erreichbar sein.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch im Live-Shopping-Format.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis für Kaufabwicklung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Live-Shopping-Pflichtcheckliste
| Anforderung | Zeitpunkt | Norm |
|-------------|-----------|------|
| Preisangabe inkl. MwSt. + Versand | Vor Kaufentscheidung | PAngV |
| Widerrufsbelehrung | Beim Kauf / bestätigende E-Mail | § 355 BGB |
| Impressum | Jederzeit erreichbar | § 5 TMG |
| Datenschutzerklärung | Jederzeit erreichbar | DSGVO Art. 13 |
| AGB | Vor Vertragsschluss | § 305 BGB |
| Bestellbutton | Eindeutig | § 312j BGB |
| Werbekennzeichnung | Im Stream | § 22 MStV |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Über welche Plattform findet das Live Shopping statt (TikTok Shop, Meta, YouTube)?
2. Werden eigene oder fremde Produkte verkauft?
3. Sind Preise inkl. Versandkosten vor Kaufentscheidung sichtbar?
4. Liegt eine Widerrufsbelehrung und eine AGB bereit?
5. Ist das Impressum von der Stream-Seite verlinkt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Checkliste, Widerrufsbelehrungs-Vorlage oder AGB-Prüfung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Fernabsatzrecht: Jeder Kaufabschluss im Stream → §§ 312 ff. BGB automatisch anwendbar.
- Preistransparenz: Screenshots aus vergangenen Streams auswerten; Gesamtpreis klar?
- Bestellbestätigung per E-Mail: § 312f BGB dauerhafter Datenträger, Widerrufsbelehrung muss enthalten sein.
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; kein Ausschluss bei Verbrauchern möglich.
- Impressumspflicht: Creator als Anbieter → § 5 TMG-Pflicht; Impressum direkt im Profil verlinken.
- Plattform-Rollenteilung: TikTok Shop, Amazon Live → wer ist Verkäufer? → Haftungsfrage.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Preis ohne Versandkosten → PAngV-Abmahnung.
- Keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis zu 1 Jahr.
- Impressum nur im Profil, nicht vom Stream aus erreichbar → TMG-Verstoß.
- „Kauf jetzt!" ohne Bestellbutton-Pflicht-Beschriftung → § 312j BGB.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
## Output-Formate
- Live-Shopping-Compliance-Checkliste
- Widerrufsbelehrungs-Vorlage
- Impressum-Vorlage für Creator
- AGB-Kurzvorlage für Einzel-Stream
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift
description: "Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz."
---
# Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Jeder Creator mit geschäftsmäßig genutztem Account benötigt ein Impressum:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5 TMG**: Diensteanbieter mit geschäftsmäßig bereitgestellten Telemedien müssen Impressum mit Pflichtangaben bereithalten; leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.
- **§ 18 MStV**: Erweiterte Impressumspflicht für journalistisch-redaktionelle Angebote; gilt auch für Meinungsbildner mit hoher Reichweite.
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG**: Ladungsfähige Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Stadt); kein Postfach allein ausreichend.
- **§ 13 Abs. 6 TMG / DSGVO Art. 13**: Datenschutzerklärung muss im Impressum verlinkt oder direkt enthalten sein.
- **§ 15a UStG**: USt-ID-Pflicht im Impressum, wenn Unternehmer.
- **DSGVO Art. 5**: Datenminimierung private Anschrift kann für Creator ein Datenschutzproblem sein; Lösungsweg: Postadresse (Briefkasten beim Steuerberater, Postservice).
- **Plattform-Umsetzung**: Link „Impressum" muss direkt im Profil (Bio-Link) oder als Menüpunkt erreichbar sein; auf Instagram als separate Seite verlinkbar.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Pflichtangaben § 5 TMG
| Angabe | Beispiel |
|--------|----------|
| Name | Max Mustermann |
| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Berlin |
| E-Mail | info@creator.de |
| Telefon | +49 30 12345678 |
| USt-ID | DE123456789 (falls vorhanden) |
| Handelsregister | HRB 12345, AG Berlin (falls GmbH) |
| Berufsrechtliche Regelungen | ggf. Kammer, Berufsaufsicht |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattformen werden geschäftsmäßig genutzt (Instagram, TikTok, YouTube, Website)?
2. Liegt ein vollständiges Impressum vor und ist es von allen Plattformen erreichbar?
3. Möchtest du keine private Wohnanschrift veröffentlichen?
4. Hast du eine USt-ID, und ist sie im Impressum eingetragen?
5. Gibt es bereits eine Abmahnung wegen fehlendem oder unvollständigem Impressum?
6. Gewünschtes Ergebnis: Impressum erstellen, prüfen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Geschäftsmäßigkeit: Jeder Creator mit Kooperationseinnahmen → § 5 TMG-Pflicht.
- Ladungsfähige Anschrift: Private Adresse vs. Geschäftsadresse/Postdienst; beides zulässig, solange Zustellbarkeit gewährleistet.
- Erreichbarkeit: Max. 2 Klicks vom Startseiten-/Profilaufruf bis zum Impressum.
- Vollständigkeit: Alle § 5 TMG-Angaben vorhanden; Datenschutzerklärung verlinkt.
- Plattformspezifisch: Instagram „Bio-Link" → Impressum über Linktree oder direkte URL.
- Abmahnung: Oft kostengünstig zu regulieren; modifizierte Unterlassungserklärung + Abmahnkosten (§ 13 Abs. 4 UWG Deckelung auf 100 €/Jahr für Erstverstoß bei KU).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Nur E-Mail, keine Anschrift → § 5 TMG-Verstoß.
- Postfach ohne ladungsfähige Anschrift → nicht ausreichend.
- Impressum nur auf Website, nicht auf Social-Media-Profil verlinkt → Abmahnrisiko.
- Veraltete Adresse nach Umzug → falsches Impressum = UWG-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Impressum-Vorlage (vollständig nach § 5 TMG)
- Checkliste: Impressum auf allen Plattformen prüfen
- Abmahnreaktions-Schreiben (Impressumsmangel)
- Postadress-Alternativen (Datenschutz-konform)
@@ -1,46 +1,63 @@
---
name: infl-027-dsa-plattformbeschwerde-und-account-sperre
description: "Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act."
---
# Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre
# Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account-Sperre
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **DSA Plattformbeschwerde und Account Sperre** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Der Digital Services Act (DSA) stärkt Creator-Rechte gegenüber Plattformen erheblich:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **DSA Art. 17 (EU 2022/2065)**: Plattformen müssen bei Sperrung oder Entfernung eine klare Begründung geben; Benachrichtigung an betroffene Nutzer.
- **DSA Art. 20**: Interne Beschwerdemechanismus Nutzer können jede Maßnahme innerhalb von 6 Monaten anfechten; Plattform muss within angemessener Zeit entscheiden.
- **DSA Art. 21**: Außergerichtliche Streitbeilegung durch zertifizierte Stellen; kostenlos für Nutzer.
- **DSA Art. 17 Abs. 3**: Keine automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Überprüfungsmöglichkeit bei schwerwiegenden Maßnahmen.
- **DSA Art. 23**: Suspendierung missbräuchlicher Nutzer; aber: Definition von Missbrauch muss klar in AGB sein.
- **§ 241a BGB**: Lieferung unbestellter Leistungen; analog: Plattform kann nicht einseitig Leistungen entziehen, die vertraglich gewährt wurden.
- **§ 241 Abs. 2 BGB**: Treuepflichten der Plattform gegenüber Creator.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### DSA-Beschwerdeweg
1. Interne Beschwerde (DSA Art. 20) → Frist: sofort nach Sperre
2. Außergerichtliche Streitbeilegung (DSA Art. 21) → zertifizierte Stelle
3. Behördliche Beschwerde → Bundesnetzagentur (DE-Koordinator)
4. Gerichtlicher Rechtsweg → ggf. einstweilige Verfügung
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform hat welche Maßnahme getroffen (Löschung, Sperre, Demonetarisierung)?
2. Wurde eine Begründung gemäß DSA Art. 17 mitgeteilt?
3. Wurde der interne Beschwerdeweg bereits genutzt?
4. Wie lange besteht die Sperre / wie groß ist der wirtschaftliche Schaden?
5. Liegt eine Verletzung von AGB durch die Plattform vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Beschwerdeschreiben, außergerichtliche Streitbeilegungsantrag oder einstweilige Verfügung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Sperrbegründung analysieren: Welchen AGB-Artikel nennt die Plattform?
- DSA Art. 17-Konformität: Hat die Plattform die Maßnahme begründet?
- Interne Beschwerde: Einlegen innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahme.
- Streitbeilegungsstelle: In DE vom Koordinator zertifizierte Stellen nutzen.
- Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Verstoß gegen DSA → Schadensersatz nach nationalem Recht + DSA-Sanktionen.
- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (Verfügungsgrund) gegeben wenn Haupterwerb betroffen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Frist für interne Beschwerde versäumt → 6-Monats-Frist (DSA Art. 20).
- Keine Dokumentation des Schadens → Schadensersatz schwer durchsetzbar.
- AGB-Verstoß der Plattform nicht erkannt → stärkster Hebel oft AGB-Verletzung.
- Automatisierte Sperre ohne Möglichkeit menschlicher Überprüfung → DSA Art. 17 Abs. 3 Verletzung.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- DSA (EU 2022/2065) Art. 17, 20, 21: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
- § 241 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
- Bundesnetzagentur (DSA-Koordinator DE): https://www.bundesnetzagentur.de/dsa
## Output-Formate
- DSA-Beschwerdeschreiben (Art. 20)
- Außergerichtlicher Streitbeilegungsantrag (Art. 21)
- Schadensdokumentation-Vorlage
- Einstweilige-Verfügungs-Antrag (Muster)
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung
description: "Influencer-Recht: Hassrede Kommentare Moderation und Haftung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen."
---
# Influencer-Recht: Hassrede Kommentare Moderation und Haftung
# Influencer-Recht: Hassrede, Kommentare, Moderation und Haftung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Hassrede Kommentare Moderation und Haftung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator können für Kommentare unter ihren Posts haften, wenn sie nicht moderieren:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 10 TMG**: Hostprovider-Haftung Creator haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; nach Kenntnisnahme muss er unverzüglich handeln (Notice & Take Down).
- **NetzDG (§ 3 NetzDG)**: Für große Plattformen (ab 2 Mio. Nutzer) eigene Meldepflichten; Creator als Nutzer profitiert von NetzDG-Meldewegen gegen Hass-Kommentare.
- **§ 130 StGB**: Volksverhetzung Kommentare können strafbar sein; Creator muss nach Kenntnis handeln.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, Verleumdung; Creator haftet als (Mit-)Täter, wenn er strafbare Kommentare bewusst stehen lässt.
- **DSA Art. 16**: Nutzerfreundliche Meldesysteme; Plattformen müssen Meldungen bearbeiten.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Kommentar unter Creator-Post kann Schadensersatz begründen, wenn Creator trotz Kenntnis nicht handelt.
- **§ 1004 BGB analog**: Beseitigungsanspruch des Betroffenen gegen Creator als Störer.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Moderationspflicht-Auslöser
| Situation | Pflicht des Creators |
|-----------|---------------------|
| Unbekannter Hass-Kommentar | Keine Handlungspflicht |
| Gemeldeter Hass-Kommentar | Unverzüglich prüfen und ggf. löschen |
| Erkennbar strafbarer Inhalt | Löschen + Strafanzeige erwägen |
| Systematische Angriffe gegen Dritte | Proaktive Moderation erwägen |
| Creator macht auf Kommentar aufmerksam | Teilnahme → Haftungsrisiko |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wird Creator selbst durch Kommentare angegriffen (Hassrede gegen Creator)?
2. Enthält ein Kommentar strafbare Inhalte gegen Dritte?
3. Wer hat den Creator auf den Kommentar hingewiesen?
4. Gibt es ein systematisches Moderation-Konzept für den Account?
5. Liegt bereits eine Abmahnung oder Klage wegen Kommentarinhalten vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Moderationskonzept, Strafanzeige-Muster oder Abmahnreaktion?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Kenntnis: Wurde Creator informiert oder hat er den Kommentar selbst gesehen?
- Handlungspflicht: Nach Kenntnis → unverzüglich löschen (innerhalb von 24 Stunden).
- Strafrecht: § 130, § 185 ff. StGB-Inhalte → Strafanzeige erstatten + NetzDG-Meldung.
- Moderationskonzept: Schlagwortfilter, Kommentar-Review, Community Guidelines.
- Persönlichkeitsrecht: Betroffener hat Löschungsanspruch gegen Creator (§ 1004 BGB analog).
- Selbstschutz: Gegen Hassrede gegenüber Creator: Plattform-Meldung + ggf. Strafanzeige § 185 StGB.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Creator löscht strafbaren Kommentar nicht nach Hinweis → Störerhaftung.
- Creator liked Hasskommentar versehentlich → Billigung-Signal.
- Keine Community Guidelines → fehlende Moderationsgrundlage.
- Screenshots sichern vor Löschung vergessen → Beweismittelverlust.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 10 TMG Haftung Hostprovider: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html
- § 130 StGB Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
- § 185 StGB Beleidigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Moderationskonzept-Vorlage
- Strafanzeige-Muster (Hassrede)
- Community-Guidelines-Template
- Abmahnreaktion (Kommentar-Haftung)
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video
description: "Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung."
---
# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video
# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction Video** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Reaction-Videos erzeugen mehrfache Rechtsfragen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)**: Kritik am Video ist erlaubt; persönliche Herabsetzung, Bloßstellung oder Eingriff in Privatsphäre nicht.
- **§ 22 KUG**: Verwendung des Bildnisses der Originalautors im Reaction-Video erfordert Einwilligung, es sei denn § 23 KUG-Ausnahmen greifen.
- **§ 51 UrhG (Zitatrecht)**: Verwendung fremden Contents im Reaction-Video zulässig, wenn Zitatzweck belegt (Analyse, Kritik, Erörterung) und Quellenangabe vorhanden.
- **§ 97 UrhG**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Reaction-Video (Übernahme ohne Zitat-Grund).
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede durch Aussagen im Reaction-Video.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- **Gegendarstellung § 56 RStV / MStV**: Redaktionelle Angebote müssen Gegendarstellungen abdrucken.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Reaction-Video-Legalitätsmatrix
| Element | Zulässig? | Bedingung |
|---------|-----------|-----------|
| Clip aus Original zeigen | Bedingt | § 51 UrhG Zitatrecht: Analysezweck + Quelle |
| Gesicht des Creators zeigen | Bedingt | KUG § 23 (öffentliche Person): ggf. ohne Einwilligung |
| Meinung äußern | Ja | Keine Falschbehauptungen |
| Unwahre Tatsachen behaupten | Nein | § 824 BGB, § 186 StGB |
| Privates enthüllen | Nein | § 823 BGB, allg. PersR. |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Gegenstand des Reaction-Videos Person des öffentlichen Lebens oder Privatperson?
2. Wie viel des ursprünglichen Contents wird verwendet (ganzes Video oder kurze Ausschnitte)?
3. Werden eigene Meinungen oder Tatsachenbehauptungen gemacht?
4. Enthält das Reaction-Video private Informationen oder Bilder der Zielperson?
5. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Zielperson vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Reaktion auf Abmahnung oder Reaktion auf einstweilige Verfügung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Zitatrecht: Ausschnitt im konkreten Kontext der Analyse → § 51 UrhG; Quellenangabe zwingend.
- Verhältnismäßigkeit: So kurz wie nötig, nicht länger als Analysezweck erfordert.
- Persönlichkeitsrecht: Meinung vs. Tatsache trennen; keine Enthüllung privater Sphäre.
- Öffentlichkeitsstatus der Zielperson: Politiker, Influencer = Person des öffentlichen Lebens → mehr Kritik erlaubt.
- Beleidigung/Verleumdung: Herabsetzende Aussagen aus Aussageperspektive prüfen.
- Copyright Claim: Plattform-Content-ID → ggf. Einnahmen-Split oder Löschung.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Gesamtes Video übernommen statt Ausschnitt → § 51 UrhG-Grenze überschritten.
- Privatadresse / Familienverhältnisse im Reaction-Video → schwere PersR-Verletzung.
- „Der ist ein Betrüger" ohne Belege → § 186 StGB + § 824 BGB.
- Content-ID-Claim: Monetarisierung des Reaction-Videos → geht an Originalautor.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 51 UrhG Zitatrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 97 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Reaction-Video-Vorab-Check
- Zitatrecht-Checkliste
- Abmahnreaktion (Persönlichkeitsrecht)
- Reaktion auf Content-ID-Claim
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-030-satire-meme-und-zitatrecht
description: "Influencer-Recht: Satire Meme und Zitatrecht mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken."
---
# Influencer-Recht: Satire Meme und Zitatrecht
# Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Satire Meme und Zitatrecht** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Satire und Memes bewegen sich an der Grenze zwischen Kunstfreiheit und Rechtsverletzung:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **Art. 5 Abs. 3 GG**: Kunstfreiheit schützt Satire und Parodie; aber: kein Schutz für reine Beschimpfungen.
- **§ 24 UrhG (a. F.) / § 23 UrhG n. F.**: Bearbeitung und Parodie von Werken; nach BGH zulässig, wenn erkennbare künstlerische Distanz zum Original.
- **§ 51 UrhG**: Zitatrecht Übernahme von Originalinhalten für Kritik/Kommentar zulässig.
- **§ 23 MarkenG**: Markenparodie: Nutzung zu satirischen Zwecken kann erlaubt sein, wenn kein geschäftlicher Verkehr und keine Rufschädigung.
- **§ 185 ff. StGB**: Satire darf herabwürdigende Tatsachenbehauptungen nicht enthalten; Meinungsfreiheit endet bei Schmähkritik.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Satire, wenn Kernaussage trotz Übertreibung als Tatsache verstanden werden kann.
- **BVerfG**: Satire muss als solche erkennbar sein; „Aussagekern" ohne satirische Verkleidung prüfen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Satire-Zulässigkeitstest
1. Ist die Aussage erkennbar als Satire / Übertreibung markiert?
2. Enthält sie keine Falschbehauptungen als Tatsachenkern?
3. Greift sie keine Privatsphäre an?
4. Betrifft sie eine Person des öffentlichen Lebens in deren Funktion?
5. Ist der Eingriff in Ehre und Persönlichkeit noch verhältnismäßig?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist die Zielperson des Memes / der Satire (Politiker, Creator, Marke)?
2. Enthält der Content Tatsachenbehauptungen oder nur Wertungen und Übertreibungen?
3. Ist der satirische Charakter für Dritte erkennbar?
4. Werden urheberrechtlich geschützte Werke oder Markenzeichen verwendet?
5. Liegt eine Abmahnung oder Anfrage auf Löschung vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Verteidigung oder Neugestaltung des Memes?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Aussagekern: Was würde ein unvoreingenommener Betrachter als Kernaussage verstehen?
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen übertrieben sein.
- Privatperson vs. Person des öffentlichen Lebens: Privatpersonen genießen stärkeren Schutz.
- Urheberrecht: Meme mit Originalfoto → § 23 UrhG n. F. (Parodie) prüfen; oder eigenes Foto verwenden.
- Markenrecht: Logo in Meme → § 23 MarkenG; Satire-Ausnahme eng auslegen.
- Kennzeichnung: „Satire" oder „Parodie"-Hinweis kann Haftung mindern, schließt sie aber nicht aus.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Meme behauptet strafbare Handlung ohne Belege → § 186 StGB Verleumdung.
- Originalfoto ohne Erlaubnis für Meme → UrhG § 16 Verletzung.
- Markenparodie mit Kaufaufforderung → kein Satire-Schutz, gewerbliche Nutzung.
- Satire nicht als solche erkennbar → als ernsthafte Tatsachenbehauptung gewertet.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- Art. 5 Abs. 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
- § 23 UrhG n. F. Bearbeitungsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
- § 23 MarkenG Markenschranken: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
## Output-Formate
- Satire-Zulässigkeits-Ampel
- Meme-Prüf-Checkliste vor Veröffentlichung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung (Satire-Einwand)
- Umgestaltungsvorschlag für riskante Aussagen
@@ -1,46 +1,68 @@
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name: infl-031-ki-avatar-deepfake-und-einwilligung
description: "Influencer-Recht: KI Avatar Deepfake und Einwilligung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act."
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# Influencer-Recht: KI Avatar Deepfake und Einwilligung
# Influencer-Recht: KI-Avatar, Deepfake und Einwilligung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **KI Avatar Deepfake und Einwilligung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
KI-generierte Abbilder von Personen sind ein wachsendes Rechtsfeld:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden; KI-generiertes realistisches Abbild einer Person = Bildnis im Sinne des KUG.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Deepfake; Schadensersatz + Schmerzensgeld.
- **§ 201a StGB**: Unbefugte Bildaufnahmen; Deepfakes fallen unter verschärfte Strafnormen (§ 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB Identitätsmanipulation seit 2021).
- **EU AI Act (Verordnung 2024/1689)**: Hochrisiko-KI-System; Deepfakes und synthetische Stimmen müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein (Art. 50 AI Act).
- **§ 5a UWG**: KI-Avatar in Werbung muss als solcher kenntlich gemacht werden.
- **§ 31 UrhG**: Einräumung von Nutzungsrechten an der Stimme oder dem Erscheinungsbild; Voice Cloning erfordert Einwilligung.
- **DSGVO Art. 9**: Biometrische Daten sind besondere Kategorie; KI-Training auf Gesichtsdaten erfordert ausdrückliche Einwilligung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Deepfake-Szenarien und Rechtslage
| Szenario | Rechtsstatus |
|----------|-------------|
| KI-Avatar des eigenen Creators (selbst erstellt) | Zulässig; Kennzeichnungspflicht (AI Act) |
| Deepfake einer Privatperson ohne Einwilligung | Verboten: § 22 KUG, § 201a StGB |
| Deepfake einer Prominenten zu Werbezwecken | Verboten ohne Einwilligung |
| KI-Stimme (Voice Clone) eines anderen Creators | Verboten ohne Einwilligung |
| KI-Werbefigur (kein realer Mensch) | Zulässig; Kennzeichnung als KI empfohlen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wessen Abbild / Stimme soll als KI-Avatar verwendet werden eigene oder fremde Person?
2. Liegt eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person vor?
3. Wird der KI-Avatar in Werbung eingesetzt oder zu anderen Zwecken?
4. Enthält der Avatar sexuell explizite oder herabsetzende Darstellungen?
5. Wird der Avatar als KI-generiert kenntlich gemacht?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Einwilligungsformular oder Reaktion auf Missbrauch?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- KUG: Identifizierbarkeit der Person → Einwilligung zwingend.
- AI Act Art. 50: Kennzeichnung „KI-generiert" oder „synthetisch" in allen Veröffentlichungen.
- Strafrechtlich: § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB Identitätsmanipulationen; sofortige Strafanzeige bei Missbrauch.
- DSGVO: KI-Training auf Fotos Dritter → Einwilligung oder berechtigtes Interesse (Art. 6 DSGVO) prüfen.
- Voice Cloning: Stimme als Persönlichkeitsmerkmal → § 823 BGB, ggf. UrhG.
- Werbeeinsatz: § 5a UWG + § 22 MStV + AI Act Art. 50 kumulativ.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Deepfake-Celebrity-Testimonial für Brand-Deal → schwere PersR-Verletzung + § 201a StGB.
- KI-Avatar nicht als solcher kennzeichnet → AI Act-Verstoß + § 5a UWG.
- Voice Cloning für Podcast-Intro → § 823 BGB-Anspruch.
- Einwilligung für Standbild ≠ Einwilligung für KI-Animation.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
- EU AI Act (2024/1689) Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- DSGVO Art. 9: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Deepfake-Compliance-Ampel
- Einwilligungsformular für KI-Abbilder
- Strafanzeige-Muster (Deepfake-Missbrauch)
- AI Act-Kennzeichnungstext
@@ -1,46 +1,67 @@
---
name: infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung
description: "Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act."
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# Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung
# Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Virtuelle Influencer (KI-Charaktere ohne reale Person dahinter) stellen neue Rechtsfragen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **UrhG § 2**: Virtuelle Influencer-Designs sind urheberrechtlich geschützte Werke (Grafik, Design); Rechte liegen beim Schöpfer.
- **UrhG § 69a ff.**: KI-generierte Inhalte ohne menschliche Schöpfung sind (noch) nicht urheberrechtsschutzfähig (BGH, EuGH-Tendenz).
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Werbekennzeichnung gilt auch für virtuelle Influencer; kein Ausnahmetatbestand für Nicht-Menschen.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; virtuelle Influencer müssen Werbung kennzeichnen.
- **EU AI Act Art. 50**: Synthetischer Content muss als KI-generiert kenntlich gemacht werden.
- **§ 5 UWG**: Irreführung, wenn Follower glauben, mit einer realen Person zu interagieren.
- **DSGVO**: Datenerhebung über Follower durch virtuelle Influencer-Accounts → normale DSGVO-Pflichten.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Besonderheiten virtueller Influencer
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Urheberrecht | Beim menschlichen Designer/Programmierer |
| KI-generierte Posts | Kein eigener Urheberrechtsschutz |
| Werbekennzeichnung | Gilt vollständig (§ 5a UWG) |
| KI-Offenlegung | AI Act Art. 50 ab 2025 |
| Haftung bei Rechtsverstößen | Betreiber des Accounts |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist der rechtliche Inhaber und Betreiber des virtuellen Influencer-Accounts?
2. Werden Kooperationen und Werbung als solche und als KI-generiert gekennzeichnet?
3. Werden Daten der Follower erhoben (Newsletter, DSGVO)?
4. Gibt es eine klare Trennung: fiktiver Charakter vs. echtes Unternehmen dahinter?
5. Hat der Charakter eine Marke / eingetragene Schutzrechte?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Schutzrechtsstrategie?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Betreiberhaftung: Betreiber haftet für alle rechtlichen Verstöße des Accounts.
- Kennzeichnung: „Werbung" + „KI-generierter Inhalt" + „virtueller Charakter"-Hinweis empfohlen.
- Urheberrecht: Design und Style Sheet schützen; Vertrag mit Designern (Nutzungsrechte-Übertragung).
- DSGVO: Datenschutzerklärung für Follower-Datenverarbeitung.
- Marke: Charaktername und Erscheinungsbild als Marke (§ 3 MarkenG) eintragen.
- AI Act: Ab 2025 Kennzeichnungspflicht für synthetischen Content im Geschäftsverkehr.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kein Hinweis auf KI-Natur → Irreführung § 5 UWG.
- Werbekennzeichnung fehlt, weil „es ist ja kein echtes Mensch" → kein Ausnahmetatbestand.
- Designer hat Nutzungsrechte nicht übertragen → Streit über Content-Nutzung.
- DSGVO-Datenschutzerklärung fehlt → Bußgeld.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Virtueller-Influencer-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept (Werbung + KI-Label)
- Urheberrechts-Vertrag mit Designer-Vorlage
- Markenanmeldungs-Checkliste
@@ -1,46 +1,69 @@
---
name: infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location
description: "Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag Model Release Location mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte."
---
# Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag Model Release Location
# Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag, Model Release und Location
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Foto-Shooting Vertrag Model Release Location** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Foto-Shootings für Creator-Content erfordern klare Vertragsgestaltung:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **UrhG §§ 2, 72**: Fotos sind Werke; Fotograf ist Urheber; ohne Vertrag verbleiben alle Nutzungsrechte beim Fotografen.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart werden; ohne Vertrag = organisch-einmalige Nutzung.
- **§ 22 KUG**: Abgebildete Personen müssen Einwilligung geben; Model Release = § 22 KUG-Einwilligung schriftlich.
- **§ 903 BGB / Hausrecht**: Location-Eigentümer kann Aufnahmen auf seinem Gelände untersagen oder genehmigen.
- **§ 823 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei unbefugter Verwertung von Personenaufnahmen.
- **Steuer**: Fotografenhonorar als Betriebsausgabe; bei Sachleistungstausch Umsatzsteuer prüfen.
- **§ 12 UStG**: Fotograf schuldet Umsatzsteuer auf Honorar; Creator kann Vorsteuer abziehen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Shooting-Vertrag: Mindestinhalt
| Element | Regelung |
|---------|----------|
| Leistung | Anzahl Fotos, Formate, RAW-Files? |
| Nutzungsrechte | Zeitlich, räumlich, sachlich (Social Media, Print, Werbung) |
| Exklusivität | Darf Fotograf Bilder auch selbst verwenden? |
| Vergütung | Honorar oder Tausch; Rechteanteil? |
| Abnahme | Wie viele Auswahlbilder; Korrekturrechte? |
| Model Release | In Vertrag oder separates Formular |
| Rawdatei | Liegt beim Fotografen oder Creator? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Fotograf Profi mit eigenem Vertrag oder Freelancer ohne Vertrag?
2. Welche Nutzungsrechte werden benötigt (organisch, Werbung, Print, Whitelisting)?
3. Sind auf den Fotos Dritte abgebildet, die eine Model-Release-Einwilligung brauchen?
4. Findet das Shooting an einem privaten Ort, in der Öffentlichkeit oder in einem Studio statt?
5. Wird der Fotograf bezahlt oder gibt es Tausch (z. B. Nennung gegen Nutzungsrechte)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsvorlage, Model-Release-Formular oder Nutzungsrechts-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Urheberrecht: Fotograf = Urheber; Nutzungsrechte explizit einräumen lassen (§ 31 UrhG).
- Umfang der Nutzungsrechte: Social Media only oder auch Paid Ads, Print, OOH?
- Model Release: Für jede abgebildete Person (auch im Hintergrund, wenn erkennbar).
- Location: Private Räume, Restaurants, Museen → Genehmigung des Eigentümers einholen.
- RAW-Dateien: Eigentum beim Fotografen → extra vereinbaren, wenn Creator sie möchte.
- Steuer: Fotografenhonorar = Betriebsausgabe; Rechnung prüfen (§ 14 UStG-Pflichtangaben).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kein Vertrag → Creator kann Fotos nur einmalig organisch nutzen; Fotograf kann sie auch anderweitig verwenden.
- Model Release vergessen → Person fordert Löschung / Schadensersatz.
- Location ohne Genehmigung → Eigentumsrecht / Hausrecht-Verletzung.
- „TFP" (Time for Print) ohne schriftliche Nutzungsrechtsvereinbarung → unklar, wer was darf.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 72 UrhG Lichtbilder: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 903 BGB Eigentumsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html
## Output-Formate
- Foto-Shooting-Vertragsvorlage
- Model-Release-Formular (DE/EN)
- Location-Genehmigungsanfrage-Muster
- Nutzungsrechte-Checkliste
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---
name: infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower
description: "Influencer-Recht: UGC Kampagne Rechte der Follower mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung."
---
# Influencer-Recht: UGC Kampagne Rechte der Follower
# Influencer-Recht: UGC-Kampagne Rechte der Follower
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **UGC Kampagne Rechte der Follower** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
User Generated Content-Kampagnen (Follower sollen Content einreichen) erfordern klare rechtliche Rahmenbedingungen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **UrhG § 2**: Follower-Inhalte (Fotos, Videos, Texte) sind urheberrechtlich geschützt; Nutzungsrechte verbleiben beim Follower.
- **UrhG § 31**: Creator / Brand benötigt ausdrückliche Nutzungsrechtseinräumung für UGC; Teilnahmebedingungen müssen Rechteübertragung regeln.
- **§ 22 KUG**: Personen in Follower-Fotos → KUG-Einwilligung; Creator/Brand kann diese nicht selbst einholen.
- **DSGVO Art. 13**: Follower, die Content einreichen, sind betroffene Personen; Datenschutzhinweis erforderlich.
- **§ 661a BGB**: Versprochener Preis für bestes UGC ist bindend.
- **§ 5a UWG**: Wenn eingereichter UGC als Werbung weiterverwendet wird → Kennzeichnung durch Creator/Brand.
- **Plattform-AGB**: Instagram/TikTok gewähren der Plattform eigene Nutzungsrechte; UGC-Recht gegenüber Brand/Creator separat regeln.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### UGC-Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Anforderung |
|---------|------------|
| Nutzungsrechtseinräumung | Zeitlich, räumlich, sachlich; entgeltlich? |
| Verantwortlichkeit | Follower garantiert, keine Rechte Dritter zu verletzen |
| DSGVO-Hinweis | Zweck, Dauer der Datenspeicherung |
| Preis (falls Wettbewerb) | Genau beschreiben; § 661a BGB |
| Löschrecht des Urhebers | § 41 UrhG Rückruf möglich |
| Kennzeichnung | Muss UGC als Werbung gekennzeichnet werden? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Follower aufgefordert, Fotos/Videos einzureichen, oder geht es um bereits öffentliche Posts?
2. Wie soll der UGC genutzt werden (organisch, Paid Ads, Printmaterial)?
3. Gibt es Teilnahmebedingungen mit Nutzungsrechtsregelung?
4. Werden Daten der einreichenden Follower verarbeitet (E-Mail, Name)?
5. Gibt es einen Preis für den besten Beitrag?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Rechte-Check oder DSGVO-Text?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Nutzungsrecht: Jede Nutzung des Follower-Contents erfordert dessen Einwilligung in Teilnahmebedingungen.
- Urheberrecht Dritter: Follower können Musik, Marken, Personen in Content einschließen → Haftung prüfen.
- DSGVO: Einreichung = personenbezogene Daten → Datenschutzhinweis + Speicherdauer + Löschrecht.
- Minderjährige Follower: Elterliche Einwilligung bei U18-Einreichungen.
- Preisversprechen: § 661a BGB verbindlich; Gewinn in angemessener Zeit übergeben.
- Weiterverkauf des UGC an Dritte: Nur mit gesonderter Einwilligung des Urhebers.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Tag uns und wir teilen dein Foto" ohne Teilnahmebedingungen → Nutzungsrecht fehlt.
- Follower-Foto mit fremder Musik → Creator/Brand haftet für Urheberrechtsverletzung.
- Preis versprochen, aber nicht geliefert → § 661a BGB-Klage.
- DSGVO: E-Mail-Adressen für zukünftigen Newsletter genutzt → kein Einverständnis.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- UGC-Teilnahmebedingungen-Vorlage
- DSGVO-Datenschutztext für UGC-Kampagne
- Nutzungsrechts-Bestätigung (Einzel-Follower)
- Preis-Übergabe-Protokoll
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---
name: infl-035-mitarbeiter-posten-fuer-unternehmen
description: "Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für Unternehmen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy."
---
# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für Unternehmen
# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für das Unternehmen
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Mitarbeiter posten für Unternehmen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Wenn Mitarbeiter im Auftrag ihres Arbeitgebers Social-Media-Posts verfassen, entstehen mehrere Rechtsfragen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 241 Abs. 2 BGB / § 60 HGB**: Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers; Posts dürfen Arbeitgeber nicht schädigen.
- **§ 5a UWG**: Mitarbeiter-Posts für das Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn kommerzieller Zweck nicht offensichtlich ist.
- **DSGVO Art. 88**: Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis; Mitarbeiter, die Kundendaten in Posts verwenden, können DSGVO verletzen.
- **§ 823 BGB**: Mitarbeiter haftet persönlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Rechtsverletzungen im Post.
- **§ 25 KSchG / § 626 BGB**: Kündigung bei schweren Vertragsverletzungen durch Social-Media-Posts möglich.
- **Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)**: Social-Media-Richtlinien können mitbestimmungspflichtig sein.
- **§ 11 GeschGehG**: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht in Mitarbeiter-Posts veröffentlicht werden.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Social-Media-Richtlinien: Mindestinhalt
| Regelung | Inhalt |
|---------|--------|
| Kennzeichnungspflicht | „Ich arbeite für [Unternehmen]" als Disclosure |
| Datenschutz | Keine Kundendaten, keine Betriebsinterna |
| Inhaltsverbote | Keine vertraulichen Informationen, keine Konkurrenz-Kritik |
| Nutzungsrechte | Wem gehören Inhalte, die der Mitarbeiter für das Unternehmen erstellt? |
| Krisenmanagement | Was tun bei negativen Kommentaren? |
| Persönliche Accounts | Klare Trennung Privatperson vs. Unternehmensvertreter |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Sollen Mitarbeiter im Rahmen eines organisierten Employee-Advocacy-Programms posten?
2. Gibt es eine Social-Media-Richtlinie, und ist sie arbeitsrechtlich wirksam vereinbart?
3. Wurde der Betriebsrat (falls vorhanden) einbezogen?
4. Werden Kundendaten oder Betriebsinterna im Content erwähnt?
5. Wie sind Nutzungsrechte an Mitarbeiter-erstelltem Content geregelt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Social-Media-Richtlinie, Schulungskonzept oder Einzelfall-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Arbeitsrechtliche Grundlage: Freiwilligkeit vs. Weisung; Weisungsgebundenheit = Arbeitszeit.
- Kennzeichnung: Mitarbeiter muss Verbindung zum Arbeitgeber offenlegen (§ 5a UWG).
- DSGVO: Keine personenbezogenen Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage.
- Urheberrecht: Content im Arbeitsverhältnis → § 43 UrhG Nutzungsrecht des Arbeitgebers.
- Betriebsrat: § 87 BetrVG Mitbestimmung bei Verhaltensregeln für Mitarbeiter.
- Kündigung: Schwere Posts (Betriebsgeheimnisse, Diskriminierung) → Abmahnung + ggf. Kündigung.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Mitarbeiter postet Kundenfoto ohne Einwilligung → DSGVO-Verstoß, Haftung Unternehmen.
- Employee postet Firmengeheimnis versehentlich → § 11 GeschGehG.
- Unternehmen weist Mitarbeiter zu Posting ohne Kennzeichnungshinweis → UWG-Verstoß.
- Kein Betriebsrats-Einbezug → Richtlinie unwirksam.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 241 Abs. 2 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
- § 43 UrhG Arbeitnehmerwerke: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
- § 87 BetrVG: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
- § 11 GeschGehG: https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__11.html
- DSGVO Art. 88: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Social-Media-Richtlinie (Vorlage)
- Mitarbeiter-Schulungskonzept
- Kennzeichnungs-Checkliste für Employee Posts
- Kündigung nach Social-Media-Verstoß: Prüfschema
@@ -1,46 +1,66 @@
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name: infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz
description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier Content und Datenschutz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz."
---
# Influencer-Recht: Betriebsfeier Content und Datenschutz
# Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Betriebsfeier Content und Datenschutz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 22 KUG**: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson).
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a**: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- **§ 26 BDSG**: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten.
- **§ 23 KUG Nr. 3**: Personengruppen wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein.
- **§ 823 BGB**: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung.
- **Arbeitsrecht**: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier
| Situation | Einwilligung nötig? |
|-----------|---------------------|
| Gruppenfoto ohne identifizierbare Einzelperson | Entbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG) |
| Einzelperson deutlich im Fokus | Ja (§ 22 KUG) |
| Internes Intranet | Ggf. § 26 BDSG Einwilligung |
| Öffentliche Social Media | Ja, ausdrückliche Einwilligung |
| Brand-Deal-Foto mit Mitarbeitern | Ja + Nutzungsrechtsvereinbarung |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden?
2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet?
3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer?
4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt?
5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung.
- DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen.
- Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung.
- Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO).
- Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern.
- Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt.
- Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko.
- Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung.
- Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- § 26 BDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Einwilligungsformular Betriebsfoto
- DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen
- Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG)
- Fotoverwendungs-Protokoll
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---
name: infl-037-restaurant-hotel-einladung-geldwerter-vorteil
description: "Influencer-Recht: Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung."
---
# Influencer-Recht: Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil
# Influencer-Recht: Restaurant, Hotel, Einladung und geldwerter Vorteil
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Restaurant Hotel Einladung geldwerter Vorteil** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Einladungen zu Restaurants, Hotels und Events sind steuerlich und werberechtzlich relevant:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 8 EStG**: Geldwerter Vorteil = sachlicher Wert der empfangenen Leistung; Restauranteinladung = Betriebseinnahme, wenn Zusammenhang mit Kooperation.
- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Einnahmen bis 256 € steuerfrei; Überschreitung → Einkommensteuerpflicht.
- **§ 3 Abs. 1 Nr. 16 EStG**: Reisekosten-Freistellung nur für echte Dienstreisen, nicht für Influencer-Trips ohne Arbeitgeberbeziehung.
- **§ 5a UWG**: Einladung mit Kooperationserwartung → Kennzeichnungspflicht für den resultierenden Post.
- **BGH I ZR 35/21**: Auch unverlangte Leistungen können Kennzeichnungspflicht begründen.
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG**: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe nur zu 70 %; aber: für Creator als Empfänger ist es eine Einnahme.
- **Steuerrecht Gastgeber**: Einladung = Betriebsausgabe des Brands; Geschenk-Grenze 50 € (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Einladungs-Steuermatrix
| Situation | Steuerfolge Creator |
|-----------|-------------------|
| Restauranteinladung + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (Marktwert) |
| Hotel + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (Listenpreis) |
| Einladung ohne Auftrag, kein Post | § 22 Nr. 3 EStG bis 256 € frei |
| Einladung, unaufgefordert gepostet | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
| Private Einladung (kein Bezug zu Creator-Tätigkeit) | Keine Steuerpflicht |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Besteht ein Kooperations- oder Posting-Auftrag im Zusammenhang mit der Einladung?
2. Was ist der Marktwert der empfangenen Leistung (Hotelübernachtung, Menü)?
3. Hast du für die Einladung einen Post veröffentlicht oder ist einer geplant?
4. Wurde die Einladung in der EÜR als Betriebseinnahme erfasst?
5. Gibt es eine Kooperationsvereinbarung, oder war es eine „spontane" Einladung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Auftragsbeziehung: Schriftlich oder mündlich? → Dokumentation.
- Marktwert: Hotelübernachtung (Listenpreis), Restaurantmenu (Menüpreis) → in EÜR erfassen.
- Kennzeichnung: Post nach Einladung → Prüfen, ob werblicher Charakter erkennbar.
- Steuerfreigrenze: § 22 Nr. 3 EStG 256 € p. a. für gelegentliche Einnahmen; bei Kooperation entfällt Freigrenze.
- Bewirtungsbeleg: Für Betriebsprüfung: Name der bewirtenden Person + Geschäftsanlass.
- Presseeinladung: Journalistische Einladung ohne Postingauftrag → steuerlich anders zu beurteilen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Hotel-Einladung (800 €) nicht als Einnahme erfasst → Betriebsprüfungs-Fund.
- Post „spontan" veröffentlicht nach Einladung → rückwirkend Kennzeichnungspflicht.
- Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG jährlich ohne Addition aller gelegentlichen Vorteile → Grenze überschritten.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 22 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Einnahmen-Checkliste (Einladungen / geldwerte Vorteile)
- Kennzeichnungsampel für Einladungs-Posts
- EÜR-Buchungsnotiz
- Bewirtungsbeleg-Vorlage
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung
description: "Influencer-Recht: Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation."
---
# Influencer-Recht: Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung
# Influencer-Recht: Reisekosten, Pressereise und gemischte Veranlassung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Reisekosten Pressereise und gemischte Veranlassung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Reisen mit Content-Anteil sind steuerlich die schwierigste Kategorie:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 4 Abs. 4 EStG**: Betriebsausgaben = Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung; Reise muss überwiegend betrieblich sein.
- **§ 12 Nr. 1 EStG**: Private Lebensführungskosten nicht abziehbar; Urlaub = private Veranlassung.
- **BFH-Grundsatz**: Gemischte Reisen aufteilbar, wenn betrieblicher und privater Teil trennbar (nach Tagen oder Stunden); BFH XI R 14/09 (2010).
- **§ 8 EStG**: Pressereise = Betriebseinnahme (Marktwert), wenn Kooperationsauftrag besteht.
- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG**: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (auch für Selbstständige mit § 4 Abs. 5 EStG).
- **§ 5a UWG / § 22 MStV**: Pressereise mit Posting-Auftrag → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG**: Häusliches Arbeitszimmer: Reise beginnt von zu Hause → keine Erstattung erster/letzter Kilometer.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Reise-Steuermatrix
| Reiseart | Einnahme Creator | Betriebsausgabe Creator |
|----------|-----------------|------------------------|
| Pressereise bezahlt vom Brand | Ja (Marktwert) | Reise-Kosten sind bezahlt: nein |
| Selbst organisierte Content-Reise | Nein | Ja (anteilig nach Tagen) |
| Gemischte Reise (50/50) | Nein | Ja (50 % der Kosten) |
| Urlaub ohne Content-Bezug | Nein | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand die Reise bezahlt, oder wurde sie selbst finanziert?
2. Welcher Anteil der Reise ist betrieblich (Content, Meetings) vs. privat (Urlaub)?
3. Gibt es einen Posting-Auftrag oder eine Kooperationsvereinbarung?
4. Wird ein Reisetagebuch / Stundenbelegung der betrieblichen Tätigkeit geführt?
5. Sind Verpflegungspauschalen (Tagegeld) relevant?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Reisekostenabrechnung oder Kennzeichnungsampel?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Betriebliche Veranlassung dokumentieren: Shooting-Termine, Meeting-Protokolle, Content-Output.
- Aufteilungsmaßstab: Tage-Methode (6 von 10 Tagen betrieblich → 60 % der Kosten).
- Pressereise vom Brand: Vollständige Reiseleistung = Betriebseinnahme; eigene Zusatzkosten = Betriebsausgabe.
- Tagegeld: Gesetzliche Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 EStG) für Auswärtstätigkeit.
- Kennzeichnung: Jeder Post aus Pressereise → § 5a UWG-Pflicht.
- Beweissicherung: Fotos mit Metadaten (Datum, Ort), Boarding Passes, Hotel-Rechnungen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Ferienurlaub + 2 Posts = keine „betriebliche Reise" → Abzug komplett verweigert.
- Pressereise nicht als Einnahme verbucht → Betriebsprüfungsrisiko.
- Kein Reisetagebuch → Finanzamt schätzt privaten Anteil zu hoch.
- Kennzeichnung für Pressereise-Content vergessen → Abmahnrisiko.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 4 Abs. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Reisekosten-Abrechnung-Vorlage (mit Aufteilung)
- Reisetagebuch-Vorlage
- Kennzeichnungsampel (Pressereise-Posts)
- Betriebseinnahme-Buchungsnotiz (Pressereise vom Brand)
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten
description: "Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosung oder behalten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten."
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# Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosung oder behalten
# Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosen oder Behalten?
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Luxusgeschenk Verlosung oder behalten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Hochwertige Geschenke von Brands (Designer-Taschen, Uhren, Reisen) erzeugen erhebliche Steuer- und Rechtsfragen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 8 EStG**: Sachgeschenke sind Betriebseinnahmen mit dem gemeinen Wert; Markenwert ≠ immer Einkaufspreis.
- **§ 22 Nr. 1/3 EStG**: Luxusgeschenke ohne Kooperationszusammenhang können sonstige Einkünfte sein (bis 256 € frei).
- **§ 7 ErbStG**: Bei sehr hochwertigen Geschenken ohne Gegenleistung → Schenkungsteuer prüfen.
- **§ 5a UWG**: Geschenk mit Erwartung eines Posts → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 661a BGB**: Keine direkte Anwendung auf Geschenke; aber bei Verlosung als Gewinnversprechen → verbindlich.
- **DSGVO**: Verlosung eines Luxusgeschenks unter Followern → Datenschutzregeln für Teilnehmer.
- **Plattform-AGB**: Gewinnspiele und Verlosungen haben eigene Regelungen; „zufällige" Auswahl, keine Koppelung an Kauf.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Entscheidungsmatrix: Behalten vs. Verlosen
| Option | Steuerfolge | Kennzeichnung | Besonderheit |
|--------|------------|---------------|--------------|
| Behalten (Kooperation) | Betriebseinnahme | Ja | Wert in EÜR |
| Behalten (kein Auftrag) | § 22 Nr. 3 EStG bis 256 € | Prüfen | Schenkungsteuer ab hohem Wert |
| Verlosen | Betriebseinnahme + Verlosungsaufwand | Ja | Teilnahmebedingungen nötig |
| Zurücksenden | Kein Zufluss | Nein | Empfehlung bei hohen Werten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Luxusgeschenk mit oder ohne Kooperationsauftrag übergeben?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Geschenks?
3. Soll das Geschenk behalten, zurückgesandt oder verlost werden?
4. Falls Verlosung: Gibt es Teilnahmebedingungen und einen DSGVO-konformen Ablauf?
5. Wurde das Geschenk bereits in der EÜR erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Verlosungs-Set-up oder Rücksende-Schreiben?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Wertermittlung: Listenpreis, Sekundärmarktpreis (z. B. StockX für Sneaker) → Marktwert.
- Steuerlicher Zufluss: Eigentumsübergang beim Empfang → Einnahme erfassen.
- Kooperationszusammenhang: Geschenk gegen Post = Betriebseinnahme ohne Ausnahme.
- Schenkungsteuer: Freibetrag 20 000 € (§ 16 ErbStG) für Nicht-Verwandte gilt auch für Brand-Geschenke; bei Wiederholung: kumulativ!
- Verlosung: Teilnahmebedingungen, DSGVO, § 661a BGB beachten.
- Rücksendung: Klare Kommunikation; Eigentumsrückübertragung dokumentieren.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Rolex (3 000 €) behalten ohne EÜR-Erfassung → Betriebsprüfungs-Fund.
- Jährlich mehrere Geschenke von gleichem Brand → Schenkungsteuer-Freibetrag überschritten.
- Verlosung ohne Teilnahmebedingungen → § 661a BGB + DSGVO-Verstoß.
- Luxusgeschenk verlost, aber selbst als Einnahme nicht verbucht → EÜR-Fehler.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 7 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
## Output-Formate
- Luxusgeschenk-Entscheidungsmatrix (behalten/verlosen/zurücksenden)
- Buchungsnotiz für Sacheinnahme
- Verlosungs-Set-up (Teilnahmebedingungen + DSGVO)
- Rücksende-Schreiben-Vorlage
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name: infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko
description: "Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung."
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# Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko
# Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator können für empfohlene Produkte haftbar werden:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **ProdHaftG § 1**: Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte; Creator ist i. d. R. kein Hersteller.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Deliktische Haftung des Empfehlenden, wenn er weiß oder wissen musste, dass das Produkt gefährlich ist.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wenn Creator ein nachweislich gefährliches Produkt wider besseres Wissen empfiehlt.
- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Falsche oder irreführende Produktbehauptungen (z. B. falsche Sicherheitsaussagen) → Abmahnrisiko.
- **HWG**: Bei Gesundheitsprodukten: falsche Wirkversprechen → HWG-Verstoß + Schadensersatz.
- **Freistellungsklausel im Brand Deal**: Brand stellt Creator von Haftungsansprüchen frei, die aus falschen Produktinformationen des Brands entstehen.
- **Produktrückruf**: Bei Rückruf eines empfohlenen Produkts → Pflicht des Creators, Post zu löschen oder Warnung hinzuzufügen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Haftungsszenarien
| Szenario | Creator-Haftung |
|----------|----------------|
| Empfehlung eines sicheren Produkts mit korrekten Infos | Keine |
| Empfehlung mit falschen Sicherheitsbehauptungen | § 823 BGB möglich |
| Creator weiß von Produktmangel, empfiehlt trotzdem | § 826 BGB |
| Produktrückruf, Creator warnt nicht | § 823 Abs. 1 BGB (Unterlassung) |
| Nahrungsergänzungsmittel mit falschen HWG-Claims | HWG § 3 + § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Enthält der Posting-Brief oder der Vertrag Produktbehauptungen, die Creator übernehmen soll?
2. Gibt es eine Freistellungsklausel für den Creator im Kooperationsvertrag?
3. Gibt es Hinweise auf bekannte Produktmängel oder vergangene Rückrufe?
4. Wird ein Gesundheitsprodukt empfohlen, das über HWG-Grenzen geht?
5. Wie überprüft der Creator die Richtigkeit der Brand-Informationen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Vertragsklausel oder Rückruf-Reaktionsplan?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Freistellungsklausel: Im Kooperationsvertrag verankern; Brand haftet für falsche Produktinfos.
- Eigenrecherche: Creator sollte keine Aussagen machen, die er nicht selbst verifizieren kann.
- Produktrückruf: Monitoring einrichten; bei Rückruf sofort Post löschen + Warnung.
- HWG-Compliance: Keine Heilungsversprechen ohne Nachweis.
- Wissenszurechnung: Creator haftet nicht für das, was er nicht wissen musste.
- Versicherung: Berufshaftpflicht für Creator prüfen (Medienhaftpflicht).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Creator übernimmt Brand-Aussagen über Wirksamkeit ohne Prüfung → bei falschen Claims Mitverantwortung.
- Produktrückruf nach Post → Post bleibt online → Schadensersatzrisiko.
- Keine Freistellungsklausel → bei Verbraucherschadensersatz allein haftend.
- Berufshaftpflicht nicht abgeschlossen → ungesichertes Risiko.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- HWG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
## Output-Formate
- Freistellungsklausel für Brand-Deal-Vertrag
- Produktrückruf-Reaktionsplan
- Haftungs-Check vor Produktempfehlung
- Versicherungsbedarf-Checkliste
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---
name: infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung
description: "Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie."
---
# Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Abmahnungen wegen Kennzeichnungsverstößen sind die häufigste Streitigkeit im Creator-Bereich:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungsanspruch bei UWG-Verstoß; Abmahnung als außergerichtliche Geltendmachung.
- **§ 13 Abs. 4 UWG**: Erstabmahnkosten sind auf 100 € begrenzt, wenn Antragsteller kein Mitbewerber und Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; für Verbände weiterhin nach Streitwert.
- **§ 13 Abs. 5 UWG**: Missbräuchliche Abmahnung ist unzulässig; missbräuchlich wenn Gebührenerzielungsabsicht im Vordergrund.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht; Verstoß begründet Unterlassungsanspruch.
- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung; nicht zu hoch vereinbaren.
- **§ 890 ZPO**: Ordnungsgeld bis 250 000 € oder Ordnungshaft bei Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung.
- **BGH I ZR 90/20, I ZR 9/22, I ZR 35/21**: Maßgebliche Urteile zur Kennzeichnungspflicht.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Abmahnungs-Prüfschema
1. Formelle Prüfung: Abmahner legitimiert? Bevollmächtigter? Fristen?
2. Materielle Prüfung: Lag tatsächlich ein Kennzeichnungsverstoß vor?
3. BGH-Ausnahme: Eigenmarke? Offensichtliches Eigeninteresse?
4. Kostenkalkulation: § 13 Abs. 4 UWG-Deckelung anwendbar?
5. Reaktion: Abgeben? Modifizieren? Ablehnen?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von wem kommt die Abmahnung (Mitbewerber, Verband, Wettbewerbszentrale)?
2. Welcher konkrete Post / welche Plattform ist betroffen?
3. Gab es tatsächlich eine Gegenleistung für den Post?
4. Wie ist die Frist in der Abmahnung (typisch 714 Tage)?
5. Welcher Streitwert und welche Kosten werden gefordert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlassungserklärung entwerfen, modifizieren oder ablehnen?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Legitimationsprüfung: Ist der Abmahner tatsächlich klagebefugt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
- Missbrauchsprüfung: Massen-Abmahnungen ohne konkretes Wettbewerbsinteresse?
- Materiell: War der Post kennzeichnungspflichtig? BGH-Rechtsprechung anwenden.
- Unterlassungserklärung: Nie ohne Modifikation abgeben; Streitwert reduzieren; Fallgruppe eng fassen.
- Kosten: § 13 Abs. 4 UWG 100 € Erstattungsdeckelung prüfen.
- Vertragsstrafe: Betrag verhandeln; „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Unmodifizierte Unterlassungserklärung abgegeben → zu weit gefasste Verpflichtung.
- Frist versäumt → einstweilige Verfügung möglich.
- Post nur gelöscht, keine Unterlassungserklärung → Wiederholungsgefahr bleibt.
- Vertragsstrafe zu hoch vereinbart → späterer Verstoß kostspieliger als nötig.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 8 Abs. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
- § 13 Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__13.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
- BGH I ZR 9/22: https://openjur.de/u/2432341.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Abmahnungs-Prüfcheckliste
- Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)
- Ablehnungsschreiben (bei fehlender Legitimation)
- Kostenberechnung § 13 UWG
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-042-unterlassungserklaerung-influencer-pruefen
description: "Influencer-Recht: Unterlassungserklärung Influencer prüfen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß."
---
# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung Influencer prüfen
# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Unterlassungserklärung Influencer prüfen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag mit erheblichen Folgerisiken:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung fällig; Höhe muss verhältnismäßig sein.
- **§ 343 BGB**: Herabsetzung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe durch Gericht möglich.
- **§ 315 BGB**: „Angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag → Gericht setzt Betrag fest, wenn streitig.
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr → kein Urteil mehr nötig.
- **§ 13 Abs. 3 UWG**: Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung bei gemeinnütziger Verwendung.
- **Reichweite**: Zu weit gefasste Erklärung → auch zukünftige rechtmäßige Handlungen sind verboten.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Prüfpunkte vor Unterzeichnung
| Punkt | Was prüfen? |
|-------|-------------|
| Unterlassungsgegenstand | Ist die verbotene Handlung präzise und eng gefasst? |
| Plattformbeschränkung | Gilt Verbot nur für bestimmte Plattformen oder generell? |
| Vertragsstrafe | Fixbetrag oder „nach billigem Ermessen"? Angemessen? |
| Laufzeit | Befristet oder unbefristet? |
| Räumlicher Geltungsbereich | Deutschland, EU, weltweit? |
| Sachlicher Geltungsbereich | Nur diese Produktkategorie oder alle Werbung? |
| Wiederholung | Schließt die Erklärung auch ähnliche Fälle ein? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welcher konkrete Verstoß liegt der Unterlassungserklärung zugrunde?
2. Wie ist der Unterlassungsgegenstand formuliert eng oder weit?
3. Wie hoch ist die Vertragsstrafe: Fixbetrag oder billiges Ermessen?
4. Soll die Erklärung modifiziert oder unverändert abgegeben werden?
5. Gibt es bereits frühere Unterlassungserklärungen, die relevant sein könnten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Prüfbericht, modifizierter Entwurf oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gegenstandsdefinition: Je enger gefasst, desto besser für Creator.
- Plattform + Format: Nur Instagram Stories oder alle Plattformen? → einschränken.
- Vertragsstrafe: Fixbetrag über 5 000 € → Herabsetzung nach § 343 BGB möglich.
- Billiges-Ermessen-Klausel: Vorzugswürdiger als Fixbetrag; Gericht setzt bei Streit fest.
- Modifikation: Gegenvorschlag mit enger gefasster Erklärung senden; Abmahner muss akzeptieren oder klagen.
- Neuer Verstoß: Jeder zukünftige gleichartige Post riskiert Vertragsstrafe → Compliance-Check einführen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Weite Formulierung: „alle kommerziellen Posts ohne Kennzeichnung" → erfasst auch zukünftige Eigenmarken.
- Vertragsstrafe 10 000 € je Verstoß bei Micro-Creator → unverhältnismäßig, aber Streit kostet auch.
- Unterschrift ohne Lesen → unbekannte Reichweite der Verpflichtung.
- Gleicher Fehler auf anderem Account → neuer Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 339 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html
- § 343 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__343.html
- § 315 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
- § 8 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
## Output-Formate
- Unterlassungserklärung: Risikoampel (weite/enge Formulierung)
- Modifizierter Gegenentwurf
- Compliance-Protokoll nach Abgabe
- Vertragsstrafe-Herabsetzungsantrag (Muster)
@@ -1,46 +1,69 @@
---
name: infl-043-steuerpruefung-creator-unterlagenpaket
description: "Influencer-Recht: Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie."
---
# Influencer-Recht: Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket
# Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Steuerprüfung Creator Unterlagenpaket** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Betriebsprüfungen bei Creator richten sich auf typische Schwachstellen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 193 AO**: Betriebsprüfung bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern; Creator mit relevanten Umsätzen typischerweise alle 35 Jahre.
- **§ 147 AO**: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Unterlagen; elektronische Belege analog.
- **§ 200 AO**: Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Creator muss Unterlagen vorlegen.
- **§ 162 AO**: Schätzung bei fehlendem Nachweis; Finanzamt schätzt zuungunsten.
- **GoBD**: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenhaltung; Screenshots und digitale Belege müssen revisionssicher sein.
- **§ 8 EStG**: Sachleistungen müssen als Einnahme bewertet und belegt sein.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Typische Prüfungsschwerpunkte bei Creator
| Prüffeld | Unterlagen |
|----------|-----------|
| Sachleistungen / PR-Samples | EÜR-Erfassung, Wertbelege |
| Reisekosten (gemischt) | Reisetagebuch, Aufteilungsrechnung |
| Kfz-Nutzung | Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung |
| Plattform-Einnahmen | Jahresabrechnungen (YouTube, TikTok, Meta) |
| Auslandseinnahmen | Invoices, Bankbelege, Steuerberater-Ausland |
| Betriebsausgaben | Rechnungen mit § 14 UStG-Pflichtangaben |
| Vorsteuer | Originalrechnungen mit USt-Ausweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt bereits eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) vor?
2. Welcher Zeitraum soll geprüft werden?
3. Sind alle EÜR-Jahresabschlüsse vollständig erstellt und eingereicht?
4. Gibt es bekannte Schwachstellen (fehlende Belege, nicht erfasste Sachleistungen)?
5. Ist ein Steuerberater eingeschaltet, oder soll Creator selbst mit dem Finanzamt kommunizieren?
6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlagen-Paket zusammenstellen, Prüfungs-Briefing oder Reaktion auf Prüferfeststellung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Prüfungsanordnung: Form, Umfang und Zeitraum prüfen; ggf. Einspruch wegen zu weitem Umfang.
- Unterlagen-Inventar: Belege für alle Einnahmen und Ausgaben sammeln; Lücken identifizieren.
- Schätzungsrisiko: Fehlende Belege → § 162 AO-Schätzung; lieber Schätzungsangebote vorbereiten.
- GoBD-Compliance: Digitale Belege unveränderbar aufbewahren; E-Mails als Vertragsbelege sichern.
- Steuerberater-Vollmacht: Vollmacht für Betriebsprüfung (Formular Bundeszentralamt für Steuern).
- Sachverhalts-Aufklärung: Keine voreiligen Zugeständnisse; erst mit Berater abstimmen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Sachleistungen für Prüfungsjahre nicht erfasst → Nachversteuerung mit Zinsen.
- Belege vernichtet vor Ablauf 10 Jahre → Schätzung zuungunsten.
- Reisekostenanteil ohne Reisetagebuch → kompletter Abzug verweigert.
- Kommunikation mit Prüfer ohne Berater → unbeabsichtigte Zugeständnisse.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 193 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__193.html
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- § 162 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html
- § 200 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__200.html
- GoBD (BMF-Schreiben): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
## Output-Formate
- Unterlagen-Checkliste für Betriebsprüfung (nach Jahren)
- Sachleistungs-Nacherfassungsprotokoll
- Steuerberater-Vollmacht-Hinweis
- Reaktion auf Prüfungsfeststellung (Muster)
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name: infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan
description: "Influencer-Recht: Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle."
---
# Influencer-Recht: Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan
# Influencer-Recht: Buchhaltung, DATEV und Creator-Kontenplan
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Buchhaltung DATEV Creator Kontenplan** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Korrekte Buchführung ist die Grundlage für Steuern und Betriebsprüfungen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als vereinfachte Methode; Zuflussprinzip (§ 11 EStG).
- **§ 141 AO**: Buchführungspflicht ab 600 000 € Umsatz oder 60 000 € Gewinn; darunter EÜR ausreichend.
- **§ 147 AO**: Belegaufbewahrung 10 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (sonstige Unterlagen).
- **GoBD**: Belege unveränderbar, jederzeit lesbar, vollständig; digitale Belege = Original wenn ordnungsgemäß gespeichert.
- **§ 14 UStG**: Rechnungspflichtangaben; ohne vollständige Rechnung kein Vorsteuerabzug.
- **DATEV**: Standardsoftware vieler Steuerberater; Creator-Buchungen über SKR 03 oder SKR 04.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Creator-Kontenzuordnung (SKR 03)
| Einnahme | Kontengruppe |
|----------|-------------|
| Kooperationshonorare | 8400 (Erlöse 19 % USt) |
| Sachleistungen / Barter | 8400 (Marktwert) |
| Affiliate-Provisionen | 8400 |
| Plattform-Monetarisierung | 8400 |
| Ausgabe | Konto |
|---------|-------|
| Equipment (Kamera, Laptop) | 04000499 (Anlagevermögen) |
| Software-Abos | 6810 |
| Werbung / Boost | 6600 |
| Reisekosten (betrieblich) | 6600 |
| Steuerberatungskosten | 6825 |
| Versicherungen | 6300 |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Nutzt du bereits eine Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk, FastBill)?
2. Werden Sachleistungen und Barter Deals erfasst?
3. Sind alle Betriebsausgaben mit Originalbelegen dokumentiert?
4. Gibt es offene Vorsteueransprüche, die nicht geltend gemacht wurden?
5. Kommunizierst du mit einem Steuerberater, und in welchem Format?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kontenplan-Vorlage, Softwareempfehlung oder EÜR-Formular?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Einnahmen vollständig: Alle Plattform-Abrechnungen, Kooperationshonorare, Sachleistungen.
- Ausgaben vollständig: Originalbelege mit § 14 UStG-Pflichtangaben; digitale Belege GoBD-konform.
- USt-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise; Frist 10. des Folgemonats.
- Vorsteuer: Alle Einkaufsrechnungen mit USt-Ausweis und richtigen Pflichtangaben.
- Jahresabschluss: EÜR + Steuererklärung bis 31.7. des Folgejahres (mit Steuerberater: 28.2. des übernächsten Jahres).
- DATEV-Schnittstelle: Belege in DATEV Unternehmen Online hochladen; Steuerberater bucht dann.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Sachleistungen nicht als Einnahme erfasst → EÜR falsch → Nachzahlung.
- Privatausgaben als Betriebsausgaben gebucht → Abzug verweigert + Strafzuschlag.
- Fehlende Pflichtangaben auf Eingangsrechnungen → Vorsteuerabzug verweigert.
- USt-Voranmeldung zu spät → Verspätungszuschlag.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 14 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- GoBD BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
## Output-Formate
- Creator-EÜR-Vorlage
- Kontenplan SKR 03 für Creator
- Belegarchivierungs-Checkliste (GoBD)
- DATEV-Schnittstelle-Anleitung
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---
name: infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss
description: "Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration."
---
# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS
# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Grenzüberschreitende Kooperationen innerhalb der EU haben besondere USt-Regeln:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 3a Abs. 2 UStG**: Sonstige Leistungen (Marketing, Content) an Unternehmen im EU-Ausland: Leistungsort = Empfängerort → Reverse Charge.
- **§ 13b Abs. 1 UStG**: Steuerschuldner bei Reverse Charge = Leistungsempfänger (EU-Brand); Creator stellt Rechnung ohne USt aus.
- **§ 14a Abs. 1 UStG**: Pflichthinweis auf Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder auf Englisch „Reverse Charge".
- **§ 18a UStG**: Zusammenfassende Meldung (ZM) für EU-Auslandsleistungen; monatlich oder quartalsweise.
- **§ 6a UStG**: Innergemeinschaftliche Lieferungen (wenn Ware geliefert wird); hier: Dienstleistungen = § 3a UStG.
- **OSS (One Stop Shop, § 18j UStG)**: Für B2C-Leistungen in EU; für Creator-Leistungen an EU-Unternehmen nicht relevant (Reverse Charge greift).
- **VIES**: EU-USt-ID-Verifizierungssystem; Creator muss Brand-USt-ID vor Rechnungsstellung verifizieren.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Rechnungsstellungs-Matrix EU-Auslands-Brand
| Creator-Status | Brand-Ansässigkeit | Rechnung Creator |
|---------------|------------------|-----------------|
| Regelbesteuerer | EU-Land | Ohne DE-USt; RC-Hinweis; ZM |
| Kleinunternehmer | EU-Land | Ohne USt; KU-Hinweis |
| Regelbesteuerer | Drittland (USA) | Ohne USt; § 4 Nr. 1a UStG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welchem EU-Land ist der Brand ansässig, und hat er eine gültige USt-ID?
2. Wurde die USt-ID des Brands über VIES verifiziert?
3. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
4. Enthält deine Rechnung den Reverse-Charge-Pflichthinweis?
5. Hast du für den Zeitraum bereits eine ZM (Zusammenfassende Meldung) eingereicht?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, ZM-Anleitung oder Steuercheck?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- USt-ID-Verifikation: VIES-Abfrage → Screenshot als Dokumentation.
- Rechnungstext: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + §-Hinweis.
- ZM: Quartalsweise ZM über Elster oder Steuerberater; Fälligkeitsfrist 25. des Folgemonats.
- EÜR: Einnahme netto in EÜR erfassen; keine DE-USt zu zahlen, aber Umsatz zählt zu Jahresumsatz.
- Sachleistungen aus EU: Barter Deal mit EU-Brand → Reverse Charge gilt auch.
- Kleinunternehmer: Kein RC-Verfahren; trotzdem USt-ID des Brands prüfen; ZM-Pflicht entfällt.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Keine VIES-Abfrage → fehlende Dokumentation → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
- ZM vergessen → Bußgeld bis 2 500 € (§ 26a UStG).
- Rechnung mit DE-USt ausgestellt → Doppelbesteuerung; Korrektur nötig.
- Barter-Deal mit EU-Brand: Marktwert bestimmen, RC anwenden, ZM einreichen.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 3a Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 18a UStG ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
- VIES-Abfrage: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
## Output-Formate
- Rechnung EU-Brand (Muster mit RC-Hinweis)
- VIES-Verifikations-Protokoll
- ZM-Einreichungs-Anleitung
- Barter-Deal-EU-Steuerkalkulation
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---
name: infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding
description: "Influencer-Recht: USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers."
---
# Influencer-Recht: USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding
# Influencer-Recht: USA-Brand W-8BEN, Vertrag und Withholding
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **USA Brand W-8BEN Vertrag und Withholding** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Kooperationen mit US-Brands haben mehrere rechtliche Besonderheiten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **W-8BEN (IRS)**: Formular für ausländische natürliche Personen; bestätigt, dass Creator kein US-Steuerpflichtiger ist; reduziert US-Quellensteuer (Withholding Tax) auf 0 % bei Dienstleistungen nach DBA.
- **DBA Deutschland-USA**: Doppelbesteuerungsabkommen; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in DE nur in DE zu versteuern; Freistellung in USA bei korrektem W-8BEN.
- **§ 3a UStG / § 4 Nr. 1a UStG**: Leistung an US-Unternehmen → Drittlandsgeschäft; keine DE-USt; Rechnung ohne USt.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht in DE; US-Brand mit DE-Betriebsstätte → andere Regeln.
- **DSGVO / SCCs**: Weitergabe personenbezogener Daten in USA (DSGVO Art. 46); nach Angemessenheitsbeschluss EU-USA Data Privacy Framework (2023) erleichtert.
- **Vertragsrecht**: US-Vertragsrecht vs. deutsches Recht; Gerichtsstandsklausel verhandeln; CISG ausschließen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Checkliste US-Brand-Kooperation
| Punkt | Anforderung |
|-------|-------------|
| W-8BEN | Ausgefüllt und an Brand gesendet |
| DBA-Freistellung | Selbstständige Tätigkeit in DE (Art. 14 DBA) |
| Rechnung | Ohne DE-USt; §-Hinweis Drittland |
| Vertragsrecht | Deutsches Recht oder New-York-Law vereinbaren |
| Zahlungsweg | USD oder EUR? Währungsrisiko absichern? |
| DSGVO | Bei Datenweitergabe an US-Brand: DPF prüfen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der US-Brand ein W-8BEN-Formular angefordert?
2. Liegen Withholding-Abzüge auf der Vergütung vor (typisch 30 % ohne W-8BEN)?
3. Gilt deutsches oder US-amerikanisches Vertragsrecht?
4. Werden personenbezogene Daten (Follower-Analytics) an den US-Brand weitergegeben?
5. Wird die Vergütung in USD ausgezahlt und wie wird der Wechselkurs berechnet?
6. Gewünschtes Ergebnis: W-8BEN-Ausfüllhilfe, Vertragscheck oder DSGVO-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- W-8BEN: Korrekt ausfüllen (Name, Land, TIN falls vorhanden, DBA-Hinweis Deutschland).
- Withholding: Bei Zahlung ohne W-8BEN → 30 % einbehalten; mit W-8BEN + DBA → 0 % für Dienstleistungen.
- Rechnungsformat: In USD oder EUR; Rechnungsdatum = steuerlicher Zufluss.
- Vertragsrecht: US-Klauseln wie „Indemnification" und „Disclaimer" prüfen; nach deutschem Recht umformulieren.
- DSGVO: EU-USA Data Privacy Framework (2023) für US-Datenempfänger, die zertifiziert sind; sonst SCCs.
- Steuern in DE: Vergütung in EÜR erfassen (in EUR umrechnen nach EZB-Kurs am Zahlungsdatum).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- W-8BEN nicht eingereicht → 30 % Withholding Tax einbehalten → langwieriger Rückforderungsprozess.
- Vertragsrecht USA → Gerichtsstand Delaware oder Schiedsverfahren.
- Währungsverlust durch ungünstigen Wechselkurs nicht als Betriebsausgabe erfasst.
- DSGVO-Violation: Follower-Demografiken an US-Brand ohne Rechtsgrundlage.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- DBA Deutschland-USA (Art. 14): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_bis_G/Vereinigte-Staaten-von-Amerika-USA/2022-06-Einkommensteuer-DBA-Deutschland-USA.pdf
- IRS W-8BEN: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
- DSGVO Art. 46: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- W-8BEN Ausfüllhilfe (DE Creator)
- Rechnungsvorlage (USD-Brand, ohne DE-USt)
- DSGVO-Check US-Datentransfer
- Vertragsklausel-Anpassungen (US → DE-Recht)
@@ -1,46 +1,65 @@
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name: infl-047-plattform-analytics-als-beweis
description: "Influencer-Recht: Plattform Analytics als Beweis mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung."
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# Influencer-Recht: Plattform Analytics als Beweis
# Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweis
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Plattform Analytics als Beweis** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Analytics-Daten sind in Streitigkeiten zwischen Creator und Brand oft entscheidend:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 286 ZPO**: Freie Beweiswürdigung; Analytics-Screenshots als Urkundenbeweis zulässig.
- **§ 309 ZPO**: Augenschein (Screenshot ist Augenscheinsobjekt), kein direkter Zeugenbeweis.
- **§ 371 ZPO**: Elektronische Dokumente als Beweismittel; Screenshots von Analytics-Dashboards sind elektronische Dokumente.
- **§ 416 ZPO**: Privaturkunden begründen vollen Beweis für Inhalt, wenn unbestritten; bestrittene Screenshots bedürfen Glaubhaftmachung.
- **Plattform-AGB**: Plattformen schreiben vor, dass Creator Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen; Analytics-Weitergabe an Brand über offizielle APIs empfohlen.
- **Vertragsrecht**: KPI-Zusagen im Brand Deal (z. B. „mindestens 100 000 Impressions") → Creator schuldet Erfüllung; bei Unterschreitung: Minderung oder Schadensersatz.
- **§ 243 ZPO**: Beweisaufnahme; gerichtliche Analytics-Vorlage durch Creator im Streitfall.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Analytics-Beweis-Szenarien
| Streitpunkt | Benötigter Beweis |
|-------------|-----------------|
| Brand verweigert Zahlung wegen „zu geringer Reichweite" | Analytics-Dashboard-Screenshot + API-Export |
| Creator schuldet KPI-Garantie | Posting-Insights mit Datum |
| Brand behauptet, Post war nicht sichtbar | Veröffentlichungs-Screenshot mit Zeitstempel |
| Abmahnung wegen Post-Inhalt | Screenshot mit originalem Posting + Label |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Worum geht der Streit mit dem Brand Vergütung, KPI-Erfüllung oder Inhalt des Posts?
2. Welche Analytics-Daten sind relevant (Impressions, Reach, Engagement, Klicks)?
3. Wurden Analytics zeitnah nach Veröffentlichung gesichert?
4. Gibt es vertragliche KPI-Garantien, und wie wurden diese gemessen?
5. Stehen Originaldaten aus dem Plattform-Dashboard zur Verfügung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Beweis-Zusammenstellung, Streitbrief oder Klageunterstützung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Datensicherung: Analytics unmittelbar nach Kampagne sichern (Screenshot + API-Export).
- Zeitstempel: Screenshots mit sichtbarem Datum und Account-Name.
- Plattform-API: Für belastbare Belege Official Insights API-Export nutzen (Meta Business Suite, TikTok Analytics API).
- Vertragliche KPIs: Messmethode im Vertrag definiert? Wenn nicht → Brand-Abweichung von eigener Methode.
- Drittanbieter: Analytics-Tools wie Later, Hootsuite bieten eigene Exports.
- Prozess: § 371 ZPO-Vorlage; bei Bestreiten durch Brand → Sachverständigenbeweis möglich.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Analytics erst Wochen nach Post gesichert → Daten nicht mehr vollständig verfügbar.
- Screenshot ohne Account-Name → kein Beweis der Zuordnung.
- KPI-Garantie ohne Definition: „Mindestens 50 000 Impressions" nach welcher Metrik?
- Brand-AGB: Plattform-Daten dürfen an Kunden (Brand) nicht weitergegeben werden.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 286 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html
- § 371 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371.html
- § 416 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__416.html
## Output-Formate
- Analytics-Sicherungs-Protokoll-Vorlage
- KPI-Abrechnungs-Dokumentation
- Beweispaket-Checkliste für Streit mit Brand
- Klageunterstützungs-Memo
@@ -1,46 +1,69 @@
---
name: infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung
description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht."
---
# Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung
# Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Krisensituationen erfordern abgestimmtes rechtliches und kommunikatives Handeln:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 1004 BGB analog**: Betroffener hat Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Behauptungen; Creator kann diesen Anspruch haben oder gegen ihn gerichtet sein.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; sowohl für Creator als Opfer als auch als Täter möglich.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; Strafanzeige als Reaktionsoption bei massiver Hassattacke.
- **Gegendarstellung § 56 RStV a. F. / § 29 MStV**: Redaktionelle Telemedien müssen Gegendarstellung veröffentlichen; gilt nur für journalistische Angebote.
- **§ 22 KUG**: Unerlaubt veröffentlichte Fotos → Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Creators.
- **DSGVO Art. 17**: Löschungsanspruch gegen Plattformen und andere User für rechtswidrig verarbeitete Personendaten.
- **Plattform-Meldewege**: Jede Plattform hat Meldeverfahren für Hassrede, Diffamierung, Verleumdung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Krisenkommunikation-Eskalationsleiter
| Stufe | Maßnahme | Rechtsbasis |
|-------|----------|------------|
| 1 | Plattform-Meldung | DSA Art. 16, NetzDG |
| 2 | Privates Löschersuchen | § 1004 BGB analog |
| 3 | Anwaltliches Abmahn-/Löschungsschreiben | § 823 BGB + § 1004 BGB |
| 4 | Einstweilige Verfügung | §§ 935 ff. ZPO |
| 5 | Strafanzeige | §§ 185 ff. StGB |
| 6 | Schadensersatzklage | § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Was ist der Auslöser der Krise eigener Fehler, falsche Behauptung über Creator oder Produkt?
2. Welche Inhalte sollen gelöscht / richtiggestellt werden?
3. Wer verbreitet falsche Informationen (andere Creator, Medien, Follower)?
4. Besteht Dringlichkeit (laufende Abmahnung, drohende Rufschädigung)?
5. Gibt es laufende Kooperations-Verträge, die von der Krise betroffen sind?
6. Gewünschtes Ergebnis: Richtigstellung-Statement, Löschungsschreiben oder Reaktionsstrategie?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Eigener Fehler: Proaktive Richtigstellung ist rechtlich und kommunikativ besser als Schweigen.
- Falsche Behauptungen: Tatsache vs. Werturteil → nur Tatsachen sind angreifbar.
- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (14-Tage-Regel); bei Verzögerung = Verlust der Dringlichkeit.
- Screenshot-Sicherung: Alle Inhalte vor Löschung sichern → Beweis.
- Statement: Kurz, sachlich, keine Entschuldigung für Nichtgetanes; keine überschießenden Aussagen.
- Anwalt: Bei massivem Shitstorm mit Behauptungen → sofort Anwalt einschalten.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Creator antwortet impulsiv auf Shitstorm → verschlimmert die Situation rechtlich.
- Richtigstellung enthält neue falsche Behauptungen → neue Angriffsfläche.
- Inhalte vor Sicherung gelöscht → kein Beweismittel mehr.
- Dringlichkeit verpasst → keine einstweilige Verfügung mehr möglich.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 29 MStV Gegendarstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__29.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Krisenreaktionsplan (Stufenmodell)
- Richtigstellungs-Statement-Vorlage
- Löschungsschreiben (an andere Creator / Medien)
- Einstweilige Verfügung: Prüfschema
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-049-creator-nachlass-und-accountzugang
description: "Influencer-Recht: Creator Nachlass und Accountzugang mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge."
---
# Influencer-Recht: Creator Nachlass und Accountzugang
# Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Creator Nachlass und Accountzugang** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Der digitale Nachlass eines Creators ist rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 1922 BGB**: Universalsukzession alle Rechte und Pflichten gehen auf Erben über, einschließlich digitaler Assets.
- **BGH III ZR 183/21 (2021)**: Facebook-Account gehört zum Nachlass; Plattform muss Erben Zugang gewähren.
- **Plattform-AGB**: Viele Plattformen (Instagram, TikTok) haben eigene Richtlinien für den Umgang mit verstorbenen Accounts; „Gedenkzustand" vs. Löschung.
- **§ 2100 BGB**: Vor-/Nacherbschaft Creator kann testamentarisch festlegen, wer den Account erbt.
- **Postmortales Persönlichkeitsrecht**: 10 Jahre nach Tod noch schützenswert; Erben können Verstöße abwehren.
- **UrhG § 28**: Urheberrecht geht auf Erben über; bestehende Nutzungsrechte bleiben; neue können eingeräumt werden.
- **§ 15 EStG**: Laufende Einnahmen aus Account bis Todestag → letzte Steuererklärung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Nachlassvorsorge für Creator
| Maßnahme | Zweck |
|---------|-------|
| Passwort-Safe (z. B. 1Password) | Zugangsdaten für Erben |
| Digitales Testament | Account-Regelung, Nutzungsrechte |
| Plattform-Legacy-Contact | Meta: Nachlasskontakt festlegen |
| Nutzungsrechte-Inventar | Welche Lizenzverträge laufen? |
| Agentur-/Manager-Vertrag-Kündigung | Läuft weiter nach Tod? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Gibt es ein Testament oder eine Vollmacht, die digitale Assets regelt?
2. Sind Zugangsdaten für Erben / Vertrauenspersonen zugänglich?
3. Gibt es laufende Kooperationsverträge oder Agenturverträge, die nach Tod enden sollten?
4. Welche Plattformen haben Legacy/Gedenkzustand-Optionen?
5. Ist der Urheberrechts-Übergang an bestimmte Personen testamentarisch geregelt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorsorgeplan, Testaments-Checkliste oder Reaktion auf Nachlass-Streit?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Erbrecht: Account = Nachlassvermögen; Plattform muss Erben Zugang geben (BGH-Rspr.).
- Plattformspezifisch: Meta, TikTok, YouTube haben unterschiedliche Policies → prüfen.
- Testamentarische Regelung: Digitale Assets explizit benennen; Zugangsdaten-Hinterlegung regeln.
- Urheberrecht: Läuft 70 Jahre nach Tod; Erben können Nutzungsrechte einräumen oder verweigern.
- Laufende Verträge: Enden mit Tod oder gehen auf Erben über? → Vertragstext prüfen.
- Steuer: Letzte Steuererklärung bis Todestag; Erben haften für Steuerschulden (§ 1967 BGB).
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Keine Zugangsdaten hinterlassen → Erben haben keinen Zugriff trotz BGH-Recht.
- Plattform setzt Account in Gedenkzustand → Einnahmen stoppen, aber Account existiert weiter.
- Agenturvertrag läuft nach Tod weiter → Agentur verwaltet Account ohne Erben-Wissen.
- Urheberrecht-Streit unter Erben bei wertvollen Archives.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1922 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
- BGH III ZR 183/21: https://openjur.de/u/2396000.html
- § 28 UrhG Vererbung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__28.html
## Output-Formate
- Digitale-Nachlass-Vorsorge-Checkliste
- Passwort-Safe-Übergabe-Protokoll
- Testaments-Ergänzung: Digitale Assets
- Plattform-Legacy-Contact-Anleitung (Meta, Google)
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen
description: "Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht."
---
# Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Kooperation mit öffentlichen Stellen** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Staatliche Institutionen als Auftraggeber für Creator unterliegen besonderen Regeln:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 97 GWB**: Vergabepflicht bei öffentlichen Aufträgen; ab Schwellenwert (EU-weit: 140 000 € für Liefer-/Dienstleistungen) EU-weite Ausschreibung.
- **§ 106 GWB**: Schwellenwerte nationale Ausschreibung unter EU-Schwellen; aber: ab 25 000 € formale Anforderungen.
- **Bundeshaushaltsordnung § 7**: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; öffentliche Mittel für Influencer-Kampagnen müssen verhältnismäßig sein.
- **Transparenzgebot**: Staatliche Werbung muss als solche erkennbar sein; BGH unterscheidet nicht zwischen privaten und staatlichen Auftraggebern bei § 5a UWG.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht gilt auch für staatlich bezahlte Kampagnen; Bundesministerien und Behörden-Content muss als Werbung oder staatliche Information kenntlich gemacht werden.
- **Presserecht / MStV**: Staatliche Informationskampagnen über Influencer → Meinungsbildungsfunktion des Staates; Neutralitätsgebot.
- **Urheberrecht**: Staatliche Auftraggeber wollen oft alle Rechte; Creator sollte Zeitbegrenzung verhandeln.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Besonderheiten öffentlicher Aufträge
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Vergabeverfahren | GWB/VgV ab Schwellenwert |
| Transparenz/Kennzeichnung | § 5a UWG gilt |
| Nutzungsrechte | Häufig unbegrenzte Nutzung gewünscht; verhandeln |
| Steuer | Normaler Kooperationsvertrag mit USt |
| Inhaltliche Grenzen | Kein politisch einseitiger Inhalt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche öffentliche Stelle ist Auftraggeber (Bundesministerium, Landesbehörde, Kommune)?
2. Wie hoch ist die Vergütung unterhalb oder oberhalb der Vergabe-Schwellenwerte?
3. Enthält der Auftrag eine Kennzeichnungsanforderung (staatliche Kampagne)?
4. Werden unbegrenzte Nutzungsrechte verlangt?
5. Gibt es inhaltliche Vorgaben, die politisch einseitig erscheinen könnten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vergaberechtlicher Check, Vertragscheck oder Kennzeichnungskonzept?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vergaberecht: Überschreitung Schwellenwert? → EU-weite Ausschreibung erforderlich.
- Haushaltsrecht: Öffentlicher Auftraggeber muss Wirtschaftlichkeit belegen; kann Creator Nachweis verlangen.
- Kennzeichnung: „Bundesregierung" oder „Ministerium X" muss im Post erkennbar sein.
- Neutralität: Content darf nicht für bestimmte Partei oder Meinung werben.
- Nutzungsrechte: Zeitliche Begrenzung (z. B. 5 Jahre) verhandeln; Media Buyout gegen Aufpreis.
- Transparenzregeln: Manche Länder verlangen Veröffentlichung von Influencer-Verträgen der Behörden.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Creator-Content für Wahlkampf ohne klare staatliche Kennzeichnung → § 5a UWG + Parteienprivileg-Konflikt.
- Unbegrenzte Nutzungsrechte ohne Zeitbegrenzung akzeptiert → Creator verliert Kontrolle.
- Vergaberecht nicht beachtet → Vertrag nichtig (§ 101b Abs. 1 GWB a. F. → jetzt § 135 GWB).
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 97 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__97.html
- § 135 GWB Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BHO § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__7.html
## Output-Formate
- Vergaberechtlicher Kurzcheck
- Kennzeichnungskonzept (staatliche Kampagne)
- Nutzungsrechte-Klausel (öffentlicher Auftraggeber)
- Vertragsmuster öffentlicher Auftrag
@@ -1,46 +1,64 @@
---
name: infl-051-politische-werbung-und-transparenz
description: "Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz."
---
# Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Politische Werbung und Transparenz** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator, die für politische Parteien oder Organisationen posten, unterliegen besonderen Transparenzregeln:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Politische Werbung muss als solche kenntlich gemacht werden; kommerzielle Komponente (Vergütung) → Kennzeichnungspflicht.
- **PartG §§ 23-26**: Parteien müssen alle Zuwendungen über 10 000 € im Rechenschaftsbericht offenlegen; Influencer-Vergütungen können als Einnahme der Partei oder als Ausgabe der Partei qualifizieren.
- **§ 4 UWG**: Unlautere Handlungen getarnte politische Werbung als unlauter.
- **DSA Art. 39**: Große Online-Plattformen müssen politische Werbung im öffentlichen Archiv speichern; Creator-Posts werden von Plattformen als politisch eingestuft.
- **EU-Verordnung über politische Werbung (2023/2053)**: Transparenzpflichten für politische Werbung in Sozialen Medien; gilt ab 2025.
- **Rundfunkrecht § 7 MStV**: Politische Parteien dürfen im Rundfunk nicht unbegrenzt Sendezeit kaufen; für Telemedien: Kennzeichnungspflicht.
- **Art. 5 GG**: Meinungsfreiheit schützt politische Äußerungen; aber: kommerzielle politische Werbung ist reguliert.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Politische-Werbung-Matrix
| Situation | Kennzeichnung | Rechtsnorm |
|-----------|--------------|------------|
| Creator postet politisch aus eigener Überzeugung | Nein (Meinungsfreiheit) | Art. 5 GG |
| Creator erhält Vergütung für politischen Post | Ja | § 5a UWG |
| Party-Botschaft als „neutrale Information" | Ja (getarnte Werbung) | § 5a UWG |
| Influencer-Post für Bundesbehörde | Ja (staatliche Kommunikation) | § 5a UWG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt eine Vergütung (Geld, Sachleistung, sonstige Vorteile) durch eine politische Partei oder Organisation vor?
2. Welcher politische Inhalt soll im Post transportiert werden?
3. Ist der politische Auftrag transparent oder soll er verdeckt bleiben?
4. Handelt es sich um staatliche oder parteiliche Auftraggeber?
5. Welche Plattform und welches Format ist betroffen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vergütungstest: Auch indirekte Vorteile (Einladungen, Werbefläche) → Kennzeichnungspflicht.
- PartG-Rechenschaftspflicht: Partei muss Ausgaben für Influencer-Kampagnen offenlegen.
- EU-Verordnung 2023/2053: Ab 2025 Archive-Pflicht für alle politischen Ads; Creator muss Plattform-Label aktivieren.
- Neutralitätsgebot: Bei staatlichem Auftraggeber → kein Parteien-Inhalt; strenge Trennung.
- Meinungsfreiheit vs. Werbung: Eigene politische Aussage ≠ Werbung; bezahlte = Werbung.
- Ablehnungsempfehlung: Bei verdeckter politischer Werbung ohne Kennzeichnung dringend ablehnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Partei zahlt Creator für Posts ohne offizielle Kennzeichnung → § 5a UWG-Verstoß + PartG.
- „Sachspende" einer Partei an Creator → Parteienfinanzierungsrecht.
- Creator-Post über staatliche Maßnahme ohne Auftraggeber-Offenlegung → Schleichwerbung.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- §§ 23-26 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__23.html
- EU-VO 2023/2053 Politische Werbung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
- DSA Art. 39: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Politische-Werbung-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept für staatliche/parteiliche Kampagnen
- Ablehnungsschreiben für verdeckte politische Werbung
@@ -1,46 +1,66 @@
---
name: infl-052-wahlwerbung-durch-creator
description: "Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen."
---
# Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Wahlwerbung durch Creator** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator bei Wahlkämpfen haben besondere rechtliche Pflichten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 108 StGB**: Wählerbestechung; Zahlung für Wahlempfehlung in bestimmten Konstellationen strafbar.
- **§ 108b StGB**: Wählerbestechung im weiteren Sinne; Vorteilsgewährung für Wahlentscheidung.
- **PartG § 25**: Beschränkungen bei Parteispenden; Influencer-Vergütung kann als verdeckte Parteispende qualifizieren.
- **§ 7 MStV**: Politische Werbung im Rundfunk/Telemedien; Parteien können Sendezeit kaufen, aber nicht unbegrenzt; Kennzeichnung Pflicht.
- **Art. 5 GG**: Politische Äußerungen als Meinungsfreiheit; bezahlte Wahlwerbung ist Sonderfall.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Bezahlte Wahlkampf-Posts sind kommerzielle Kommunikation → Kennzeichnungspflicht.
- **EU VO 2023/2053**: Wahlwerbung als politische Werbung; Transparenzpflichten.
- **Beamtenrecht / Neutralitätsgebot**: Beamte und öffentlich-rechtliche Institutionen dürfen keine Wahlempfehlungen geben.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Wahlwerbungs-Szenarien
| Szenario | Status |
|----------|--------|
| Creator postet freiwillig Partei-Unterstützung | Art. 5 GG erlaubt |
| Creator erhält Vergütung für Partei-Post | § 5a UWG Kennzeichnung; PartG-Meldung |
| Creator lügt über Gegenkandidaten | § 186 StGB verboten |
| Creator in staatlicher Funktion empfiehlt Partei | Neutralitätsgebot verboten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Soll die Wahlwerbung bezahlt oder auf eigene Initiative veröffentlicht werden?
2. Welche Partei oder welcher Kandidat ist betroffen?
3. Wird die Vergütung als Parteispende oder als Kooperationshonorare verbucht?
4. Gibt es Verbote in Arbeitsvertrag oder Nebenberuf-Regelungen?
5. Werden Inhalte über Gegenkandidaten gepostet?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Straf-Risiko-Einschätzung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Bezahlung: Klar als Wahlwerbung kennzeichnen + Auftraggeber nennen.
- PartG: Partei muss Ausgabe im Rechenschaftsbericht offenlegen; Creator hat Pflicht zur Ausstellung von Quittungen.
- Falschinformationen: Keine unwahren Tatsachen über Gegenkandidaten → § 186 StGB.
- Neutralität: Creator in öffentlichem Amt oder öffentlich-rechtlicher Einrichtung → Vorsicht.
- § 108 StGB: Strafrisiko bei Vorteilsgewährung für Wahlentscheidung genau prüfen.
- Ablehnungsempfehlung: Bei unklarer rechtlicher Lage → verdeckte Wahlwerbung ist riskant.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Partei zahlt Creator „Honorar für Eventauftritt" statt Wahlwerbung → verdeckte Parteispende.
- Creator verbreitet unwahre Behauptungen im Wahlkampf → strafrechtliches Risiko.
- EU-VO Wahlwerbungs-Transparenz ab 2025 nicht beachtet → Bußgeld.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 108 StGB Wählerbestechung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108.html
- § 25 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__25.html
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- EU VO 2023/2053: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
## Output-Formate
- Wahlwerbungs-Compliance-Ampel
- Kennzeichnungstext für bezahlte Wahlkampf-Posts
- Parteispenden-Quittungsvorlage
- Straf-Risiko-Einschätzung
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager
description: "Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social Media Manager mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content."
---
# Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social Media Manager
# Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social-Media-Manager
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Arbeitsrecht Social Media Manager** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Die Einstellung eines Social-Media-Managers beim Creator löst Arbeitsrecht aus:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 611a BGB**: Arbeitsvertrag liegt vor bei persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit; Social-Media-Manager, der feste Zeiten hat und dem Creator untergeordnet ist → Arbeitsverhältnis.
- **KSchG**: Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und über 10 Mitarbeitern; bei kleinen Creator-Unternehmen meist nicht anwendbar.
- **§ 43 UrhG**: In einem Arbeitsverhältnis erstellter Content → Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (Creator), wenn nicht anders vereinbart.
- **§ 615 BGB**: Annahmeverzug Creator muss Lohn zahlen, auch wenn kein Content geliefert.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Verletzung von Betriebsgeheimnissen).
- **DSGVO**: Social-Media-Manager hat Zugang zu Follower-Daten → Vertraulichkeits-Vereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- **§ 28 BDSG / § 26 BDSG**: Datenschutz bei Beschäftigten; Überwachung des Social-Media-Managers → Mitbestimmungspflicht.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Vertragsgestaltung Social-Media-Manager
| Punkt | Empfehlung |
|-------|-----------|
| Vertragsart | Arbeitsvertrag oder Freelancer-Vertrag klar definieren |
| Weisungsgebundenheit | Bei Arbeitsverhältnis: schriftlich; bei Freelancer: vermeiden |
| Urheberrecht | § 43 UrhG bei Angestellten; bei Freelancer: § 31 UrhG-Vereinbarung |
| NDA | Vertraulichkeit für Follower-Daten, Kooperationsdetails |
| Nebentätigkeit | Exclusivity- oder Non-Compete-Klausel? |
| Kündigung | Probezeit 6 Monate; bei Arbeitsverhältnis gesetzliche Kündigungsfristen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Ist der Social-Media-Manager angestellt oder als Freelancer tätig?
2. Gibt es Weisungsgebundenheit (feste Zeiten, Arbeitsortpflicht, Einzelweisungen)?
3. Wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen?
4. Wem gehört der Content, den der Social-Media-Manager erstellt?
5. Hat der Manager Zugriff auf Follower-Daten und gibt es eine DSGVO-Regelung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Scheinselbstständigkeits-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Abgrenzung Arbeit/Freelance: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, eigene Betriebsmittel.
- Scheinselbstständigkeit: § 7 SGB IV-Test; bei Anzeichen → DRV-Anfrage.
- Urheberrecht: Angestellten-Content → § 43 UrhG (Nutzungsrecht Creator); Freelancer-Content → § 31 UrhG-Vertrag.
- DSGVO-AV-Vertrag: Bei Zugriff auf Follower-Daten → Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
- Kündigungsschutz: Ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten → KSchG; darunter: freier Widerruf mit Kündigungsfrist.
- NDA: Vertraulichkeit für Kooperationsdetails, Plattform-Zugangsdaten.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Freelancer mit festen Bürozeiten → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Kein schriftlicher Vertrag → Streit über Nutzungsrechte an erstelltem Content.
- Kein DSGVO-AV-Vertrag → Bußgeldrisiko.
- Kündigung ohne Einhalten von Kündigungsfrist → Lohnfortzahlungsanspruch.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 611a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 43 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- Art. 28 DSGVO AV-Vertrag: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Social-Media-Manager-Vertrag (Arbeits- oder Freelancer-Version)
- DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag
- NDA-Vorlage
- Scheinselbstständigkeits-Check
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---
name: infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord
description: "Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter Community und Discord mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer."
---
# Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter Community und Discord
# Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter, Community und Discord
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Datenschutz Newsletter Community und Discord** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator, die eigene Communities aufbauen, sind Datenverantwortliche nach DSGVO:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1**: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung; für Newsletter: Einwilligung (lit. a) oder berechtigtes Interesse (lit. f, engere Grenzen).
- **UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3**: E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig (SPAM-Verbot); Double-Opt-In als Nachweis.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis bei Datenhebung; beim Newsletter-Anmeldeformular zwingend.
- **DSGVO Art. 17**: Abmelderecht; Opt-Out muss so einfach wie Opt-In sein.
- **TTDSG § 25**: Cookie-Einwilligung für alle nicht zwingend notwendigen Cookies / Tracker auf Creator-Website.
- **Drittlandtransfer (DSGVO Art. 46)**: Discord (US-Unternehmen), Mailchimp (US) → Datenübertragung in USA; nach EU-USA-DPF-Zertifizierung erleichtert.
- **DSGVO Art. 28**: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Newsletter-Dienstleister (Mailchimp, Brevo, etc.).
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Datenschutz-Pflichten Community-Kanäle
| Kanal | DSGVO-Anforderungen |
|-------|-------------------|
| E-Mail-Newsletter | Double-Opt-In, Datenschutzhinweis, AV-Vertrag |
| Discord-Server | Datenschutzerklärung, AV-Vertrag mit Discord |
| Telegram-Gruppe | Datenschutzerklärung; Drittlandtransfer-Hinweis |
| Patreon/Creator-Plattform | AV-Vertrag; Zahlungsdaten → PCI-DSS |
| Membership-Website | DSGVO-konformes CMS, Cookie-Banner |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Community-Plattformen betreibst du (Discord, Newsletter, Telegram, Patreon)?
2. Gibt es eine Datenschutzerklärung für jede Plattform/Website?
3. Werden E-Mails oder Anmeldedaten an Drittanbieter (Mailchimp, Brevo) weitergegeben?
4. Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Newsletter-Dienstleister vor?
5. Werden Follower-Daten für Werbung oder andere Zwecke genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Datenschutzerklärung, AV-Vertrag-Vorlage oder DSGVO-Audit?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Double-Opt-In: Beweis der Einwilligung sichern; Zeitstempel und IP-Adresse speichern.
- Datenschutzerklärung: Vollständig nach Art. 13/14 DSGVO; auf jeder Seite verlinkt.
- AV-Vertrag: Mit jedem Dienstleister, der Zugang zu Follower-Daten hat (Newsletter-Tool, Discord via API).
- Drittlandtransfer: USA-Anbieter DPF-zertifiziert? → Liste des US-Handelsministeriums prüfen.
- Cookie-Banner: § 25 TTDSG → Einwilligung vor Setzen nicht notwendiger Cookies.
- Auskunftsrecht: Follower können Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO); Prozess bereitstellen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Newsletter ohne Double-Opt-In → UWG § 7-Verstoß + DSGVO-Verstoß.
- Kein AV-Vertrag mit Mailchimp → DSGVO Art. 28-Verstoß; Bußgeld.
- Discord nicht in Datenschutzerklärung erwähnt → Transparenzpflicht verletzt.
- Kein Cookie-Banner auf Creator-Website → TTDSG § 25-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- DSGVO Art. 6, 13, 17, 28: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- § 25 TTDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
## Output-Formate
- Datenschutzerklärung (Newsletter + Discord + Community)
- Double-Opt-In Prozessbeschreibung
- AV-Vertrag (Mailchimp / Brevo Vorlage)
- Cookie-Consent-Banner-Anleitung
@@ -1,46 +1,67 @@
---
name: infl-055-creator-fonds-plattformauszahlung
description: "Influencer-Recht: Creator-Fonds Plattformauszahlung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten."
---
# Influencer-Recht: Creator-Fonds Plattformauszahlung
# Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Creator-Fonds Plattformauszahlung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Plattform-Monetarisierungsprogramme (TikTok Creator Fund, YouTube AdSense, Meta Reels Play) sind Betriebseinnahmen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 15 EStG**: Einnahmen aus Creator-Fonds sind gewerbliche Einkünfte; regelmäßige Auszahlungen = Betriebseinnahmen.
- **§ 22 Nr. 1 EStG**: Bei Einzelzahlungen ohne Gewinnerzielungsabsicht: sonstige Einkünfte; aber: regelmäßige Creator-Tätigkeit → § 15 EStG.
- **§ 3a UStG**: Plattform (YouTube = Google Ireland, TikTok = TikTok Ltd. UK) sitzt im EU-Ausland → Reverse-Charge-Prüfung.
- **§ 13b UStG**: Leistung von Creator an YouTube/TikTok ist Reverse-Charge-Fall; Creator-Fund-Zahlung = Gegenleistung für Content-Lizenz.
- **Plattform-AGB**: Creator Fund hat eigene Qualifikationsbedingungen (Mindestzahl Follower, Uploads, Views); Auszahlungsrhythmus variiert.
- **Quellensteuer**: TikTok behält bei US-Creators Quellensteuer; für DE-Creators mit W-8BEN: i. d. R. keine.
- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer muss Creator-Fund-Einnahmen in Jahresumsatz einrechnen.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Plattform-Auszahlungs-Steuermatrix
| Plattform | Sitz | USt-Behandlung Creator |
|-----------|------|----------------------|
| YouTube (Google Ireland) | Irland | RC, keine DE-USt; ZM |
| TikTok Creator Fund (TikTok UK) | UK | Drittland nach Brexit: keine DE-USt |
| Meta Reels Play (Meta Irland) | Irland | RC, keine DE-USt; ZM |
| Twitch (Amazon DE) | Deutschland | DE-USt 19 % |
| Patreon (US) | USA | Drittland: keine DE-USt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von welcher Plattform werden Monetarisierungs-Einnahmen ausgezahlt?
2. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
3. Werden Jahresabrechnungen / 1099-Dokumente von den Plattformen bereitgestellt?
4. Sind die Einnahmen korrekt in der EÜR erfasst?
5. Gibt es Abzüge durch Plattform (Quellensteuer, Bearbeitungsgebühren)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuercheck, EÜR-Buchung oder ZM-Anleitung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Sitz der Plattform: EU-Ausland → RC + ZM; Drittland → keine DE-USt.
- EÜR: Monatliche/quartalsweise Einnahmen aus Plattform-Dashboards exportieren; in EÜR buchen.
- ZM: Bei EU-Plattformen → ZM quartalsweise einreichen.
- Quellensteuer: W-8BEN bei US-Plattformen ausgefüllt?
- Betriebsausgaben: Equipment, Software als Ausgaben geltend machen.
- KU-Grenze: Alle Plattform-Einnahmen zusammenrechnen; Schwelle 22 000 € beachten.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- TikTok-Einnahmen nicht als Betriebseinnahme erfasst → EÜR falsch.
- ZM für YouTube-Einnahmen vergessen → Bußgeld.
- Kleinunternehmer-Grenze durch mehrere Plattform-Einnahmen überschritten.
- Fehlende Jahresabrechnung von Plattform → Schätzung des Finanzamts.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 15 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 18a UStG ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
## Output-Formate
- Plattform-Einnahmen-Checkliste (Steuer)
- ZM-Einreichungs-Anleitung
- EÜR-Buchungsvorlage (Creator-Fonds)
- W-8BEN-Ausfüllhilfe für US-Plattformen
@@ -1,46 +1,70 @@
---
name: infl-056-merch-drops-e-commerce-und-widerruf
description: "Influencer-Recht: Merch Drops E-Commerce und Widerruf mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau."
---
# Influencer-Recht: Merch Drops E-Commerce und Widerruf
# Influencer-Recht: Merch-Drops, E-Commerce und Widerruf
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Merch Drops E-Commerce und Widerruf** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Wer Merchandise verkauft, betreibt einen Online-Shop mit vollständigem Fernabsatzrecht:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§§ 312 ff. BGB**: Fernabsatz; Creator = Unternehmer, Käufer = Verbraucher → umfangreiche Informationspflichten.
- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB.
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufbutton mit „jetzt kaufen", „zahlungspflichtig bestellen".
- **PAngV**: Preisangaben mit MwSt., Versandkosten; bei Preisermäßigung: bisheriger niedrigster Preis der letzten 30 Tage.
- **§ 305 ff. BGB**: AGB-Pflicht; AGB wirksam in Vertrag einbezogen wenn vor Kaufabschluss zugänglich.
- **TMG § 5 / § 18 MStV**: Impressum; als Händler pflichtmäßig.
- **DSGVO**: Kundendaten bei Kauf → Datenschutzerklärung; Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO.
- **Fernabsatz-RL EU**: Richtlinie 2011/83/EU umgesetzt in §§ 312 ff. BGB.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Merch-Shop-Pflichtcheckliste
| Element | Norm | Frist |
|---------|------|-------|
| Impressum | § 5 TMG | Jederzeit |
| Datenschutzerklärung | DSGVO Art. 13 | Jederzeit |
| AGB | § 305 BGB | Vor Kauf |
| Widerrufsbelehrung | § 355 BGB | Vor/bei Kauf |
| Preisangaben + Versand | PAngV | Vor Kauf |
| Bestellbutton-Beschriftung | § 312j BGB | Beim Kaufklick |
| Bestätigungs-E-Mail | § 312f BGB | Unverzüglich nach Kauf |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Über welche Plattform wird Merch verkauft (Shopify, WooCommerce, TikTok Shop, Merch by Amazon)?
2. Gibt es rechtssichere AGB und eine Widerrufsbelehrung?
3. Sind Preise inkl. MwSt. und Versandkosten angegeben?
4. Wie wird der Versand abgewickelt (Eigenversand, Drop-Shipping, Print-on-Demand)?
5. Werden Kundendaten für Marketingzwecke gespeichert?
6. Gewünschtes Ergebnis: AGB-Vorlage, Widerrufsbelehrungs-Muster oder Compliance-Check?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Fernabsatzrecht vollständig: Alle §§ 312 ff. BGB-Pflichten; keine Ausnahmen für Creator.
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; Widerruf muss kostenlos sein; Muster-Formular bereitstellen.
- Preis-Transparenz: Gesamtpreis vor Kauf sichtbar; nach neuer Omnibus-Richtlinie: Durchschnittspreis-Hinweis.
- Print-on-Demand: Wer ist Verkäufer Creator oder Drittanbieter (Printful, Spreadshirt)?
- AGB: Per Website zugänglich + per E-Mail bestätigt; Änderungen mit angemessener Frist mitteilen.
- DSGVO: Kundendaten nur für Kaufabwicklung; Newsletter-Einwilligung separat.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kein Widerrufsrecht → verlängerte Widerrufsfrist 12 Monate + 14 Tage.
- Bestellbutton-Fehler → Vertrag evtl. nicht wirksam geschlossen.
- Preisangabe ohne MwSt. → PAngV-Abmahnung.
- Print-on-Demand-Anbieter = Vertragspartner des Kunden → Creator trotzdem haftet.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- §§ 312, 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Merch-Shop-Compliance-Checkliste
- AGB-Vorlage (Online-Shop Creator)
- Widerrufsbelehrungs-Muster
- Bestätigungs-E-Mail-Vorlage
@@ -1,46 +1,67 @@
---
name: infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns
description: "Influencer-Recht: Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz."
---
# Influencer-Recht: Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns
# Influencer-Recht: Preisangaben, Rabatt, Countdown und Dark Patterns
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Preisangaben Rabatt Countdown Dark Patterns** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Falsche Preisangaben und manipulative Designpraktiken sind abmahnträchtig:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **PAngV § 11**: Preisermäßigungen müssen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung bezogen sein (Omnibus-Richtlinie-Umsetzung 2022).
- **§ 5 UWG**: Irreführende Preisangaben „UVP 200 €, jetzt 50 €" wenn UVP nie galt → Irreführung.
- **§ 5a UWG**: Auslassen wesentlicher Preisinformationen → Irreführung durch Unterlassen.
- **EU-Richtlinie Omnibus (2019/2161)**: Strengere Verbraucherschutzregeln; umgesetzt 2022 in Deutschland.
- **Dark Patterns**: Manipulative Design-Elemente (künstliche Knappheit, falscher Countdown, Social-Proof-Manipulation) → § 3 Abs. 3 UWG Anhang Nr. 7, 8 (verbotene Praktiken).
- **§ 7 Abs. 1 UWG**: Unzumutbare Belästigung; aggressive Verkaufspraktiken bei Creator-Sales.
- **DSA Art. 25**: Verbot von Dark Patterns für Very Large Online Platforms; für Creators auf diesen Plattformen: indirekte Wirkung.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Verbotene Praktiken
| Praktik | Rechtsstatus |
|---------|-------------|
| Falscher Countdown-Timer | Verboten (§ 3 Abs. 3 UWG, Nr. 7) |
| „Nur noch 3 auf Lager" (falsch) | Verboten (Nr. 8) |
| Durchgestrichener UVP, die nie galt | Verboten (§ 5 UWG) |
| Versteckte Kosten erst im Checkout | Verboten (PAngV) |
| Pre-Selected Upgrades | Verboten (§ 312j BGB analog) |
| „Limitiert" ohne Limitierung | Verboten (§ 5 UWG) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Rabattaktionen mit Referenzpreisen (UVP, ehemaliger Preis) kommuniziert?
2. Gibt es Countdown-Timer oder Knappheitssignale im Shop / Post?
3. Sind alle Versand- und Zusatzkosten vor dem Checkout sichtbar?
4. Liegt eine Abmahnung wegen falscher Preisangaben vor?
5. Nutzt du Dark-Pattern-Design-Elemente (vorausgewählte Optionen, schwer auffindbare Abmelde-Buttons)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Praxis-Check, Korrektur oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- 30-Tage-Regel: Preis 30 Tage vor Rabatt dokumentieren; nur niedrigsten Preis dieser Periode als Referenz.
- Countdown: Nur echte zeitliche Begrenzung kommunizieren; keine Pseudo-Countdowns.
- Gesamtpreisangabe: Alle Kosten vor erstem Klick auf „Kaufen" sichtbar.
- Dark Patterns: Design-Audit; vorausgewählte Checkboxen → im Zweifel entfernen.
- Abmahnprüfung: PAngV-Verstoß bei Preisangaben; UWG-Verstoß bei Dark Patterns.
- Korrektur: Sofortige Korrektur + Dokumentation; ggf. modifizierte Unterlassungserklärung.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „70 % Rabatt auf UVP" UVP wurde nie am Markt durchgesetzt → § 5 UWG-Abmahnung.
- 24-Stunden-Countdown läuft seit Wochen → verbotene Täuschung.
- Versandkosten erst im letzten Checkout-Schritt → PAngV-Verstoß.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 3 Abs. 3 UWG Black List: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
## Output-Formate
- Dark-Pattern-Audit-Checkliste
- 30-Tage-Preis-Dokumentationsprotokoll
- Abmahnantwort (Preisangaben)
- Korrektur-Guide für Countdown und Knappheits-Signale
@@ -1,46 +1,68 @@
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name: infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews
description: "Influencer-Recht: Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung."
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# Influencer-Recht: Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews
# Influencer-Recht: Bewertungen, Rezensionen und Fake Reviews
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Bewertungen Rezensionen und Fake Reviews** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Bewertungsmanipulation ist nach altem und neuem Recht verboten:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5 UWG**: Irreführende Geschäftspraktiken; gekaufte Bewertungen = Irreführung über Beliebtheit.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Werbung Rezension ohne Kennzeichnung bei Vergütung = Schleichwerbung.
- **EU-Omnibus-Richtlinie (2019/2161), § 5b UWG n. F.**: Plattformen müssen Herkunft von Bewertungen transparent machen; Fake Reviews sind per-se-verboten.
- **§ 263 StGB**: Betrug; bei systematischer Fake-Review-Kampagne mit Vermögensschaden-Absicht möglich.
- **§ 826 BGB**: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; bei gezieltem Reputations-Angriff auf Mitbewerber durch Fake-Negative-Reviews.
- **§ 823 BGB**: Rufschädigung durch Falschbewertungen.
- **Amazon/Google-AGB**: Fake Reviews führen zu Account-Sperren; zivilrechtliche Ansprüche der Plattform.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Bewertungs-Szenarien
| Situation | Rechtslage |
|-----------|-----------|
| Echte Bewertung ohne Gegenleistung | Erlaubt |
| Bewertung gegen Produktgeschenk ohne Kennzeichnung | § 4 Nr. 3 UWG Schleichwerbung |
| Bewertung gegen Geld ohne Kennzeichnung | Wie oben + § 5 UWG |
| Fake-Bewertung erfunden | § 5 UWG + ggf. § 263 StGB |
| Negative Fake-Bewertung gegen Mitbewerber | § 826 BGB + § 823 BGB |
| Brand kauft positive Bewertungen, Creator liefert | UWG-Verstoß + AGB-Verstoß Plattform |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand den Creator gebeten, eine Bewertung zu schreiben, und gibt es Gegenleistung?
2. Ist die Bewertung als gesponsert/bezahlt gekennzeichnet?
3. Gibt es negative Fake-Reviews gegen den Creator oder einen Mitbewerber?
4. Werden systematisch Fake-Reviews für einen Brand-Kunden erstellt?
5. Liegt eine Plattform-Sperre wegen Bewertungsmanipulation vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Abmahnantwort oder Löschungsantrag?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Gegenleistungs-Test: Jede Bewertung mit Produktgeschenk oder Geld → Kennzeichnung.
- Omnibus-Richtlinie: Plattformen müssen überprüfte Bewertungen kennzeichnen; ungeprüfte sind abmahnbar.
- Strafrechtliches Risiko: Systematische Kampagnen → § 263 StGB prüfen.
- Negative Reviews gegen Mitbewerber: § 826 BGB Schadensersatz + Löschungsanspruch.
- Plattform-Reaktion: Fake-Review gemeldet → Plattform-Meldeverfahren nutzen.
- Beweis: Screenshots von Bewertungen + Zeitstempel sichern.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- „Ich wurde mit Produkt beliefert und habe eine ehrliche Bewertung geschrieben" ohne Kennzeichnung → § 4 Nr. 3 UWG.
- Brand zahlt für Sterne-Bewertungen ohne Hinweis → Omnibus-RL-Verstoß.
- Creator kauft Fake-Reviews für eigene Produkte → AGB-Verstoß + UWG.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 4 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
- § 263 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
## Output-Formate
- Bewertungs-Kennzeichnungs-Checkliste
- Fake-Review-Löschungsantrag
- Abmahnantwort (Bewertungsmanipulation)
- Compliance-Protokoll für Bewertungs-Kampagne
@@ -1,46 +1,68 @@
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name: infl-059-influencer-als-testimonials-in-kapitalmarktkommunikatio
description: "Influencer-Recht: Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
name: infl-059-influencer-als-testimonials-in
description: "Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken."
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# Influencer-Recht: Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation
# Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Influencer als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator in Kapitalmarktumfeld tragen erhebliche Haftungsrisiken:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 25 WpHG**: Anlageempfehlungen müssen als Werbung kenntlich gemacht sein; Creator-Testimonial für Wertpapierprodukt = Marketingmitteilung.
- **§ 26 WpHG**: Offenlegung von Interessenkonflikten zwingend; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt.
- **MAR Art. 20 (EU 596/2014)**: Anlageempfehlungen und Informationen über Emittenten; Pflichten für Personen, die solche verbreiten.
- **MAR Art. 12**: Marktmanipulation verboten; koordinierte Kauf-Empfehlungen ohne Offenlegung.
- **§ 32 KWG**: Finanzdienstleistungserlaubnis; konkrete Empfehlung von Einzeltiteln kann erlaubnispflichtigen Bereich berühren.
- **WpPG § 21**: Werbung für Wertpapierprospekte muss als solche erkennbar sein und auf Prospekt verweisen.
- **§ 5 UWG**: Irreführende Aussagen über Wertpapiere.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Hochrisiko-Konstellationen
| Konstellation | Risiko |
|--------------|--------|
| Creator empfiehlt Aktie mit Kauf-Aufruf + Provision | BaFin-Prüfung, § 32 KWG |
| Testimonial für IPO-Werbematerial | WpPG § 21 |
| Creator in Pump-and-Dump-Gruppe | MAR Art. 12 Marktmanipulation |
| Creator empfiehlt Krypto-Token + Provision | MiCA ab 2024 |
| Creator als „Markenbotschafter" für Broker | WpHG §§ 25, 26 |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Soll der Creator für ein Wertpapierprodukt, einen Broker oder einen Krypto-Anbieter werben?
2. Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)?
3. Macht der Creator konkrete Kauf-Empfehlungen oder nur allgemeine Werbung?
4. Hat der Brand eine BaFin-Lizenz oder einen EU-Pass?
5. Gibt es eine Community oder Gruppe, in der koordinierte Kaufempfehlungen ausgegeben werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Offenlegungs-Text oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Lizenz-Check: Hat der Brand BaFin-Lizenz? → Pflichtangabe in Creator-Content.
- Interessenkonflikt-Offenlegung: Alle Provisionen und Vergütungsbeziehungen offenlegen.
- MAR-Test: Ist die Community groß genug, um Marktbewegungen auszulösen? → Marktmanipulationsrisiko.
- Anlageberatungsgrenze: „Dies ist keine Anlageberatung" schützt nicht, wenn tatsächlich Empfehlung gegeben wird.
- MiCA: Krypto-Asset-Werbung ab 2024 reguliert; Brand muss MiCA-Zulassung haben.
- Ablehnungsempfehlung: Bei fehlender BaFin-Lizenz des Brands → dringend ablehnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Testimonial für nicht zugelassenen Finanzdienstleister → KWG-Verstoß als Beihilfe.
- Pump-and-Dump mitgemacht ohne Wissen → MAR Art. 12, ggf. Strafverfolgung.
- Interessenkonflikt nicht offengelegt → § 26 WpHG-Verstoß.
- Krypto-Empfehlung mit Renditeversprechen → MiCA + § 5 UWG.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 25 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__25.html
- § 26 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html
- MAR Art. 12, 20: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596
- MiCA EU 2023/1114: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114
- § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
## Output-Formate
- Kapitalmarkt-Creator-Ampel
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
- Ablehnungsschreiben für nicht lizenzierte Finanzprodukte
- MAR-Compliance-Checkliste
@@ -1,46 +1,68 @@
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name: infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung
description: "Influencer-Recht: Beauty Filter und Irreführung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung."
---
# Influencer-Recht: Beauty Filter und Irreführung
# Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Beauty Filter und Irreführung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend.
- **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung.
- **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild).
- **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend.
- **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung.
- **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen.
- **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen.
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig |
| Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG Irreführung |
| Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen |
| Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG verboten |
| KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen?
2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung?
3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt?
4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben?
5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt?
- Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko.
- Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen.
- KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG.
- Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum.
- Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert.
- Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG.
- KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß.
- UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
## Output-Formate
- Filter-Compliance-Ampel
- Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder
- Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung)
- KI-Bild-Hinweis-Vorlage
@@ -1,46 +1,67 @@
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name: infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten
description: "Influencer-Recht: Medienanstalt Anfrage beantworten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie."
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# Influencer-Recht: Medienanstalt Anfrage beantworten
# Influencer-Recht: Landesmedienanstalt Anfrage beantworten
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Medienanstalt Anfrage beantworten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 60 MStV**: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
- **§ 74 MStV**: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
- **§ 115 MStV**: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 00050 000 €.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
- **§ 58 MStV**: Impressumspflicht; § 18 MStV Erweiterung für journalistische Angebote.
- **§ 96 MStV**: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
- **Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)**: Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Verfahrensablauf Medienanstalt
1. Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
2. Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
3. Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
4. Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
5. Widerspruch oder Klage (VwGO)
6. Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
2. Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
3. Bis wann ist eine Antwort gefordert?
4. Liegen die betroffenen Posts noch online?
5. Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
- Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
- Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
- Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
- Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
- Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
- Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
- Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
- Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 60 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__60.html
- § 74 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__74.html
- § 115 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__115.html
- § 28 VwVfG Anhörung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
## Output-Formate
- Antwortschreiben an Medienanstalt
- Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
- Widerspruchsschreiben (Muster)
- Bußgeld-Reaktionsstrategie
@@ -1,46 +1,69 @@
---
name: infl-062-finanzamt-anfrage-beantworten
description: "Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie."
---
# Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten
# Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Finanzamt Anfrage beantworten** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Finanzamtsanfragen bei Creator richten sich meist auf Nebeneinnahmen und Sachleistungen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 90 AO**: Mitwirkungspflicht; Steuerpflichtiger muss Sachverhalt aufklären und Unterlagen vorlegen.
- **§ 93 AO**: Auskunftspflicht gegenüber Finanzbehörden; auch bei Dritten (Plattformen) können Auskünfte eingeholt werden.
- **§ 97 AO**: Vorlage von Urkunden und Belegen; Creator muss angeforderte Dokumente vorlegen.
- **§ 153 AO**: Berichtigungspflicht bei Erkennen von Fehlern in bereits eingereichten Erklärungen.
- **§ 371 AO**: Selbstanzeige strafbefreiend bei Steuerhinterziehung, wenn vollständig und vor Tatentdeckung.
- **§ 370 AO**: Steuerhinterziehung; vorsätzlich falsche Angaben oder Verschweigen von Einnahmen.
- **§ 164 AO**: Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung; Creator-EÜR oft so behandelt.
- **§ 169 AO**: Festsetzungsverjährung 4 Jahre; bei Steuerhinterziehung 10 Jahre.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Typische Finanzamts-Anfragen bei Creator
| Anfrage-Typ | Reaktion |
|------------|---------|
| Anfrage zu Plattform-Einnahmen | Jahresabrechnungen vorlegen |
| Anfrage zu Sachleistungen | Wertbewertung + EÜR-Nachweis |
| Anfrage zu Auslandseinnahmen | W-8BEN, Überweisungsbelege |
| Anfrage zu Reisekosten | Reisetagebuch, Belege |
| Anfrage zu Gewerbeanmeldung | GewSch-Bescheid oder Freiberuf-Nachweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Was genau fragt das Finanzamt (allgemeine Anfrage, Belege, EÜR-Erläuterung)?
2. Bis wann ist eine Antwort erforderlich?
3. Gibt es Lücken in der Buchführung (fehlende Sachleistungs-Buchungen, Reisekosten)?
4. Sind alle Plattform-Jahresabrechnungen vorhanden?
5. Wurde ein Steuerberater informiert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Antwort-Entwurf, Unterlagen-Zusammenstellung oder Selbstanzeige-Prüfung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Fristenmanagement: Antwortfristen dokumentieren; Fristverlängerung beantragen wenn nötig (§ 109 AO).
- Vollständigkeit: Lieber mehr erklären als zu wenig; aber keine ungeforderten Zugeständnisse.
- Steuerberater: Finanzamts-Kommunikation immer über Steuerberater.
- Fehlerkorrektur: § 153 AO Berichtigung sobald Fehler erkannt; verhindert § 370 AO-Tatbestand.
- Selbstanzeige: Wenn unentdeckte Fehler vorliegen → nur mit Steueranwalt und vollständig.
- Betriebsprüfungsankündigung: Sofort Steuerberater einschalten; alle Unterlagen vorbereiten.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Anfrage ignoriert → Schätzung nach § 162 AO zuungunsten des Creators.
- Zu ausführliche Antwort → ungewollte Selbstbelastung.
- Steuerberater nicht eingeschaltet → direkte Kommunikation mit Betriebsprüfer riskant.
- Selbstanzeige unvollständig → Straffreiheit entfällt.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 90 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html
- § 153 AO Berichtigungspflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__153.html
- § 371 AO Selbstanzeige: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html
- § 370 AO Steuerhinterziehung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
- § 109 AO Fristverlängerung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__109.html
## Output-Formate
- Antwortschreiben-Vorlage (Finanzamt-Anfrage)
- Unterlagen-Zusammenstellung-Checkliste
- Fristverlängerungs-Antrag
- Selbstanzeige-Prüfschema (mit Steueranwalt-Verweis)
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-063-vertragsarchiv-creator-dashboard
description: "Influencer-Recht: Vertragsarchiv Creator Dashboard mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht."
---
# Influencer-Recht: Vertragsarchiv Creator Dashboard
# Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Vertragsarchiv Creator Dashboard** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Strukturierte Vertragsverwaltung ist Grundlage für Compliance und Betriebsprüfungsvorbereitung:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 147 AO**: Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Unterlagen (Verträge = Buchungsbelege) 10 Jahre.
- **GoBD**: Digitale Dokumente müssen unveränderbar, jederzeit lesbar gespeichert werden; Metadaten (Datum, Autor) bewahren.
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte in Verträgen dokumentieren; Ablaufdaten verfolgen.
- **§ 626 BGB**: Kündigungsfristen aus Verträgen tracken; wichtige Handlungsfristen.
- **DSGVO Art. 5**: Datensparsamkeit; Follower-Daten aus Verträgen nur so lange aufbewahren wie nötig.
- **§ 130 HGB**: Handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsbriefe (6 Jahre).
- **Digitale Signatur (eIDAS)**: Qualifizierte elektronische Signaturen rechtlich wie handschriftliche Unterschrift.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Creator-Dashboard: Empfohlene Struktur
| Kategorie | Inhalt |
|-----------|--------|
| Kooperationsverträge | Brand, Datum, Vergütung, Laufzeit, Nutzungsrechte, Exklusivität |
| Agenturverträge | Agentur, Provision, Laufzeit, Kündigungsfristen |
| Lizenzübersicht | Wer hat welche Rechte? Bis wann? |
| Steuerbelege | EÜR-Jahresabschlüsse, Rechnungen, Zahlungsbelege |
| Compliance-Log | Kennzeichnungen, Medienanstalt-Anfragen, Abmahnungen |
| Fristen-Kalender | Kündigungsfristen, Vertragsverlängerungen, Abgabetermine |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Gibt es bereits ein System zur Vertragsverwaltung (Excel, Notion, spezialisierte Software)?
2. Werden Laufzeit- und Kündigungsfristen aktiv überwacht?
3. Sind alle Nutzungsrechte-Ablaufdaten erfasst?
4. Liegen Verträge geordnet archiviert (digital oder physisch) auf 10-Jahres-Basis?
5. Gibt es ein Compliance-Log für Abmahnungen, Medienanstalt-Anfragen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Dashboard-Vorlage, Archivierungs-System oder Compliance-Audit?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vollständigkeits-Check: Alle bestehenden Kooperations-, Agentur- und Lizenzverträge erfassen.
- Fristen-Management: Automatische Erinnerungen für Kündigungsfristen (3 Monate vor Ablauf).
- Nutzungsrechte: Ablaufdaten für jede Lizenz; Whitelisting-Enddaten.
- Steuerbelege: GoBD-konforme Archivierung; unveränderlich (PDF/A), durchsuchbar.
- Compliance-Log: Jede Abmahnung, Anfrage, Unterlassungserklärung dokumentieren.
- DSGVO: Personenbezogene Daten aus Verträgen (Mitarbeiter, Models) nach Zweckentfall löschen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kündigungsfrist Agenturvertrag verpasst → ungewollte Verlängerung.
- Nutzungsrecht läuft ab, Brand nutzt weiter → Abmahnrisiko gegen Brand.
- Steuerbeleg gelöscht nach 6 Jahren (statt 10 Jahre) → Nachweisproblem.
- Keine Dokumentation von Abmahnungen → bei Wiederholungsfall fehlt Kontext.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- § 130 HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__130.html
- GoBD: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
- DSGVO Art. 5: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Creator-Dashboard-Vorlage (Excel/Notion)
- Fristen-Kalender-Template
- Vertragsinventur-Checkliste
- Compliance-Log-Vorlage
@@ -1,46 +1,68 @@
---
name: infl-064-jahresabschluss-creator-risiken
description: "Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator Risiken mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale."
---
# Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator Risiken
# Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator-Risiken
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Jahresabschluss Creator Risiken** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Der Jahresabschluss eines Creators ist komplexer als bei klassischen Gewerbetreibenden:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR als Hauptinstrument; Zuflussprinzip (§ 11 EStG) Einnahmen zählen im Zuflussjahr.
- **§ 25 EStG**: Abgabe der Einkommensteuererklärung bis 31.7. des Folgejahres; mit Steuerberater bis 28.2. des übernächsten Jahres.
- **§ 149 AO**: Fristverlängerung möglich; im Ausnahmefall bis 30.9.
- **USt-Jahreserklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; Vorauszahlungsanpassung.
- **Gewerbesteuer-Erklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; GewSt-Vorauszahlungen quartalsweise.
- **§ 7g EStG**: Investitionsabzugsbetrag bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen (bis 200 000 € IAB).
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug aus Vorjahren; Anlaufverluste können zurückgetragen werden.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Typische Jahresabschluss-Risiken Creator
| Risikofeld | Häufigkeit | Maßnahme |
|-----------|-----------|---------|
| Sachleistungen nicht erfasst | Sehr häufig | Vollständige EÜR-Prüfung |
| Gemischte Reisekosten | Häufig | Reisetagebuch nachreichen |
| Plattform-Einnahmen fehlen | Häufig | Jahresabrechnungen sammeln |
| Auslandseinnahmen (ZM fehlt) | Mittel | ZM-Nachmeldung |
| IAB nicht genutzt | Gelegentlich | Steueroptimierung |
| KSK-Beiträge nicht abgezogen | Gelegentlich | Vorsorgeaufwendungen geltend machen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Für welches Steuerjahr wird der Abschluss gemacht?
2. Sind alle Einnahmen (inkl. Sachleistungen, Auslandsinnahmen) in der EÜR erfasst?
3. Gibt es Investitionen, für die ein IAB genutzt werden könnte?
4. Sind Verluste aus Anlaufjahren noch nicht vollständig verrechnet?
5. Wurde die KSK-Mitgliedschaft genutzt, und sind Beiträge als Sonderausgaben erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Abschluss-Checkliste, Optimierungs-Memo oder Steuerberater-Briefing?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Einnahmen-Vollständigkeit: Alle Plattform-Jahresabrechnungen; alle Kooperationsrechnungen; alle Sachleistungen.
- Ausgaben-Vollständigkeit: Equipment, Software, Reisen (anteilig), KSK-Beiträge, Steuerberatung.
- IAB-Prüfung: Plant Creator in den nächsten 3 Jahren eine Investition? → IAB vorab abziehen.
- Verlustabzug: Anlaufjahre-Verluste aus Vorjahren → Verlustvortrag prüfen.
- GewSt-Anrechnung: § 35 EStG; GewSt kann auf ESt angerechnet werden.
- USt-Abstimmung: Voranmeldungen + Jahreserklärung abstimmen; Differenzen erklären.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- IAB-Antrag vergessen → Steuerlast unnötig hoch.
- Verlustabzug aus Vorjahr nicht geltend gemacht.
- Auslandseinnahmen ohne ZM → nachzumelden.
- Steuererklärung ohne Steuerberater → Fehler bei Creator-typischen Sonderfällen.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 7g EStG IAB: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 10d EStG Verlustabzug: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
- § 35 EStG GewSt-Anrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Jahresabschluss-Checkliste (EÜR, USt, ESt, GewSt)
- Steueroptimierungs-Memo (IAB, Verluste, KSK)
- Steuerberater-Briefing-Vorlage
- EÜR-Vollständigkeitscheck
@@ -1,46 +1,77 @@
---
name: infl-065-red-team-creator-kampagne
description: "Influencer-Recht: Red-Team Creator Kampagne mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Red-Team-Check für Creator-Kampagnen systematische Risikobewertung, Angriffsvektoren, Kennzeichnung, Haftung und Präventionsmaßnahmen."
---
# Influencer-Recht: Red-Team Creator Kampagne
# Influencer-Recht: Red Team Creator-Kampagne
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Red-Team Creator Kampagne** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Ein Red-Team-Check simuliert Abmahnungen, Behördenanfragen und Haftungsszenarien:
## Kaltstart in 6 Fragen
Relevante Rechtsbereiche:
- **UWG**: § 5a Kennzeichnung, § 5 Irreführung, § 6 Vergleich, § 4 Nr. 1 Herabsetzung.
- **MStV**: § 22 Trennungsgebot, § 18 Impressum, § 60 Medienanstalt.
- **UrhG**: §§ 31, 51, 97 Nutzungsrechte, Zitat, Schadensersatz.
- **KUG**: §§ 22, 23 Bildnisse.
- **BGB**: §§ 138, 826 Sittenwidrigkeit, § 823 Persönlichkeitsrecht.
- **DSGVO**: Art. 5, 6, 13 Datenverarbeitung.
- **StGB**: §§ 185, 186, 201a, 284 Strafrechtliche Risiken.
- **Steuerrecht**: § 15 EStG, § 19 UStG, § 3a UStG.
- **EU**: DSA, AI Act, MiCA, Green Claims Directive.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Red-Team-Prüfmatrix
| Angriffsvektor | Norm | Risikostufe |
|---------------|------|------------|
| Fehlende Werbekennzeichnung | § 5a UWG | Hoch |
| Fehlendes Impressum | § 5 TMG | Mittel |
| Musik ohne Lizenz | UrhG § 97 | Hoch |
| KUG-Verletzung (Personen) | § 22 KUG | Hoch |
| Falsche Gesundheitsbehauptung | HWG, HCVO | Sehr hoch |
| Nicht erfasste Sachleistung | § 15 EStG | Mittel |
| Green Washing | § 5 UWG | Mittel |
| Glücksspiel-Werbung ohne Lizenz | GlüStV, § 284 StGB | Sehr hoch |
| Keine DSGVO-Einwilligung | DSGVO Art. 6 | Mittel |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Für welche geplante Kampagne oder welchen Content soll der Red-Team-Check gemacht werden?
2. Welche Plattformen, Formate und Produkte sind betroffen?
3. Gibt es bekannte sensible Bereiche (Gesundheit, Finanzen, Glücksspiel, politische Inhalte)?
4. Liegt ein Kampagnen-Brief oder Posting-Entwurf vor?
5. Wer ist der Brand, und hat dieser bereits rechtliche Probleme gehabt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Ampel-Bericht, Prüfprotokoll oder überarbeiteter Content-Entwurf?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Schritt 1: Kennzeichnung vollständig? (§ 5a UWG, § 22 MStV)
- Schritt 2: Aussagen-Check (Produkt, Gesundheit, Finanzen, Umwelt) alle Behauptungen gegen Normen prüfen.
- Schritt 3: Urheberrecht (Musik, Bilder, fremder Content) Lizenzen vorhanden?
- Schritt 4: KUG + DSGVO Personen auf Bildern/Videos eingewilligt?
- Schritt 5: Impressum + Datenschutz vollständig und erreichbar?
- Schritt 6: Steuer (Sachleistung erfasst? USt korrekt?) kurzer Steuercheck.
- Schritt 7: Sonderbereiche Glücksspiel, Finanz, Gesundheit, politisch besondere Normen prüfen.
- Schritt 8: Ampel-Ergebnis grün/gelb/rot mit Maßnahmen.
## Typische Fallen
## Typische Red-Team-Findings
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Kennzeichnung fehlt oder nur am Ende versteckt.
- Musiktrack aus Plattform-Library für Brand-Deal → nicht ausreichend lizenziert.
- Gesundheitsversprechen nicht HCVO-konform.
- Person im Hintergrund erkennbar, kein KUG-Release.
- Impressum-Link im Profil fehlt.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Red-Team-Ampel-Bericht (grün/gelb/rot)
- Maßnahmenplan (sortiert nach Dringlichkeit)
- Überarbeiteter Content-Entwurf
- Checkliste: Freigabe vor Veröffentlichung
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---
name: infl-066-creator-exit-agenturwechsel
description: "Influencer-Recht: Creator Exit Agenturwechsel mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme."
---
# Influencer-Recht: Creator Exit Agenturwechsel
# Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Creator Exit Agenturwechsel** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Ein Agenturwechsel ist oft rechtlich komplex besonders bei Exklusivverträgen:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 620 Abs. 1 BGB**: Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ordentliche Kündigung möglich.
- **§ 621 BGB**: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen ohne feste Laufzeit; je nach Vergütungsperiode.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund; Nichtzahlung, Untätigkeit der Agentur, Vertrauensverlust.
- **§ 138 BGB**: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist sittenwidrig; ohne Vergütung nicht durchsetzbar.
- **§ 74 HGB**: Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter; Karenzentschädigung 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung.
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte, die der Agentur eingeräumt wurden, verbleiben bis zum Ende der Vereinbarung.
- **Plattform-Zugang**: Wird die Agentur aus Creator-Accounts entfernt? → AGB der Plattform prüfen.
- **§ 308 Nr. 7a BGB**: Kontokündigungsrecht; Agentur darf keinen unlöschbaren Zugang zu Creator-Accounts haben.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Exit-Checkliste
| Schritt | Inhalt |
|---------|--------|
| 1 | Vertragstext: Laufzeit, Kündigung, Exklusivität lesen |
| 2 | Kündigungsschreiben erstellen (ordentlich oder außerordentlich) |
| 3 | Alle Account-Zugänge zurückfordern |
| 4 | Laufende Brand-Deals auf neue Agentur / Creator übertragen |
| 5 | Nutzungsrechte-Status klären |
| 6 | Ausstehende Provisionen oder Honorare fordern |
| 7 | Nachvertragliches WBV prüfen: durchsetzbar? |
| 8 | Schweigepflicht und NDA für beide Seiten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor, und wie sind Laufzeit und Kündigung geregelt?
2. Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, und wird eine Karenzentschädigung bezahlt?
3. Hat die Agentur Zugang zu Creator-Accounts, den sie nach Ende des Vertrags nicht mehr haben soll?
4. Gibt es laufende Brand-Deals, die von der Agentur verwaltet werden?
5. Sind ausstehende Provisionen oder Honorare offen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kündigungsschreiben, Wettbewerbsverbots-Check oder Übergabeprotokoll?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Vertragskündigung: Ordentlich oder außerordentlich; Form (Schriftform); Frist einhalten.
- Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund dokumentieren; Abmahnung vorher erforderlich.
- WBV-Check: Karenzentschädigung vorgesehen? Wenn nein → WBV wahrscheinlich unwirksam.
- Account-Zugang: Passwörter ändern; 2FA aktivieren; Agentur-Mitarbeiter aus Business-Accounts entfernen.
- Brand-Deal-Übergabe: Laufende Verträge: neue Agentur oder Creator direkt?
- Abschlussrechnung: Alle offenen Forderungen geltend machen; Agentur ausstehende Provisionen abrechnen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Exklusivitätsklausel gilt noch → Creator kann keinen neuen Vertrag abschließen.
- Agentur behält Account-Zugang → schleichende Weiternutzung.
- WBV ohne Karenzentschädigung → nichtig, aber Agentur klagt trotzdem.
- Laufende Brand-Deals: Wer hat Anspruch auf die restliche Vergütung?
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 626 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
- § 74 HGB WBV: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
## Output-Formate
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- WBV-Prüfung und Unwirksamkeits-Einwand
- Account-Zugang-Rückforderungs-Protokoll
- Übergabeprotokoll laufende Brand-Deals
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name: infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug
description: "Influencer-Recht: Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen."
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# Influencer-Recht: Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug
# Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Internationaler Creator Wohnsitz und Wegzug** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Creator, die ins Ausland ziehen, müssen komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen klären:
## Kaltstart in 6 Fragen
- **§ 1 EStG**: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO).
- **§ 6 AStG**: Wegzugsbesteuerung bei Gesellschaftsanteilen (z. B. Creator mit GmbH-Beteiligung); stille Reserven werden bei Wegzug besteuert.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht bei Einnahmen aus Deutschland (z. B. laufende Kooperationen mit DE-Brands), auch nach Wegzug.
- **DBA**: Doppelbesteuerungsabkommen regeln Besteuerungsrechte; selbstständige Einkünfte typisch im Wohnsitzstaat besteuert.
- **§ 7 SGB IV**: Sozialversicherungspflicht; bei Wegzug: Entsendung oder Befreiung möglich.
- **Dubai/UAE, Portugal NHR, Zypern**: Beliebte Creator-Wohnsitzländer; steuerliche Realität vs. Scheinsitz-Problematik.
- **§ 42 AO**: Gestaltungsmissbrauch; reiner Briefkastensitz ohne tatsächlichen Wohnsitz → Steuerhinterziehungsrisiko.
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
### Wegzug-Prüfmatrix
| Ziel | Steuerrisiko Creator | Besonderheit |
|------|---------------------|-------------|
| EU/EWR (z. B. Portugal) | Mittel | DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen |
| UAE/Dubai | Hoch | Kein DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen; Scheinsitz-Risiko |
| USA | Mittel | DBA USA-DE; aber US-Besteuerung für Green Card Holder |
| Schweiz | Mittel | DBA CH-DE; Aufenthaltsgenehmigung erforderlich |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welches Land soll der Wohnsitz verlegt werden?
2. Besteht eine GmbH-Beteiligung, die Wegzugsbesteuerung auslösen könnte?
3. Gibt es weiterhin Kooperationen mit deutschen Brands nach dem Wegzug?
4. Wird der tatsächliche Wohnsitz im Ausland begründet (Mietvertrag, Aufenthalt >183 Tage)?
5. Gibt es noch laufende Verträge, die nach deutschem Recht abgewickelt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuerprüfung, Wegzugsplan oder Scheinstandort-Risiko-Einschätzung?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
- Wohnsitz-Aufgabe: Tatsächliche Aufgabe; Abmeldung beim Einwohnermeldeamt; Kündigung Wohnung; Verlagerung aller Lebensmittelpunkte.
- 183-Tage-Regel: Aufenthalt in Deutschland unter 183 Tagen pro Jahr; sonst → unbeschränkte Steuerpflicht.
- Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: GmbH-Anteile → stille Reserven werden realisiert; Steuerstundung unter Bedingungen möglich.
- Beschränkte Steuerpflicht: § 49 EStG gilt für Einnahmen aus DE-Quellen; auch nach Wegzug.
- Scheinstandort: Briefkasten in Dubai ohne Aufenthalt → § 42 AO; Steuerhinterziehungsrisiko.
- Sozialversicherung: Nach Wegzug: Beiträge enden; aber: Mindestversicherungszeit für Rentenansprüche prüfen.
## Typische Fallen
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
- Wohnsitz in Dubai angemeldet, aber faktisch in Deutschland lebend → weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wegzug ohne Abmeldung → steuerliche Anknüpfung bleibt.
- GmbH-Beteiligung ohne Wegzugsbesteuerung bedacht → hohe Nachforderung.
- Laufende DE-Brand-Deals nach Wegzug → beschränkte Steuerpflicht für diese Einnahmen.
## Output
## Normen und Quellen
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
- § 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
- § 6 AStG Wegzugsbesteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- § 49 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
- § 42 AO Gestaltungsmissbrauch: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
- § 8 AO Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
## Output-Formate
- Wegzug-Checkliste (steuerlich + sozialversicherungsrechtlich)
- Scheinstandort-Risikoampel
- Wegzugsbesteuerungs-Kalkulation
- DBA-Kurzcheck (Zielland vs. DE)
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name: infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung
description: "Influencer-Recht: Qualitätsgate Veröffentlichung mit geführtem Workflow, Normencheck, Beweis- und Fristenlogik, Red-Team und verwertbarem Ergebnis."
description: "Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post."
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# Influencer-Recht: Qualitätsgate Veröffentlichung
# Influencer-Recht: Qualitätsgate Freigabe vor Veröffentlichung
## Aufgabe
## Kontext und Regelungslage
Dieser Skill bearbeitet **Qualitätsgate Veröffentlichung** im Bereich **Influencer-Recht**. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.
Das Qualitätsgate ist der finale Compliance-Check vor Veröffentlichung eines Beitrags. Es integriert alle relevanten Rechtsgebiete:
## Kaltstart in 6 Fragen
**Werberecht**
- § 5a Abs. 4 UWG Kennzeichnung als „Werbung" bei Gegenleistung
- § 22 MStV Trennungsgebot Werbung/Redaktion
1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?
**Urheberrecht**
- UrhG § 31 Nutzungsrechte für verwendete Musik, Fotos, Videos
- UrhG § 51 Zitatzweck bei übernommenem Content
**Persönlichkeitsrecht**
- § 22 KUG Einwilligung für abgebildete Personen
- DSGVO Art. 6 Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten
**Inhaltliche Richtigkeit**
- § 5 UWG Keine irreführenden Aussagen
- HWG / HCVO Gesundheitsaussagen nur wenn zulässig
- § 6 GlüStV Glücksspiel-Kennzeichnung und Lizenz
**Plattformrecht**
- Plattform-AGB: Branded-Content-Tool aktiviert?
- AI Act Art. 50 KI-generierten Content kennzeichnen?
**Formales**
- § 5 TMG Impressum erreichbar?
- DSGVO Art. 13 Datenschutzerklärung bei Datenhebung?
### Qualitätsgate-Ampel
| Check | Grün | Gelb | Rot |
|-------|------|------|-----|
| Kennzeichnung | Vorhanden + klar | Vorhanden, aber schwach positioniert | Fehlt |
| Nutzungsrechte | Alle belegt | Teilweise unklar | Fehlend |
| KUG-Einwilligungen | Alle vorhanden | Einzelne fehlen | Fehlt |
| Inhalt | Alle Behauptungen belegt | Einzelne fraglich | Irreführend |
| Plattform-Tool | Aktiviert | Nicht aktiviert | Fehlt |
| Impressum | Erreichbar | Schwer erreichbar | Nicht vorhanden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform und welches Format ist betroffen (Story, Post, Video, Live)?
2. Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Einladung), die Kennzeichnung erfordert?
3. Welche Musik, Bilder oder fremder Content ist enthalten?
4. Sind Personen identifizierbar abgebildet, und liegt KUG-Einwilligung vor?
5. Enthält der Post Aussagen über Produktwirkung, Gesundheit, Finanzen oder Nachhaltigkeit?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabe-Ampel, Checkliste oder korrigierter Entwurf?
## Prüfprogramm
- Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
- Werbung, Redaktion, Eigeninteresse und Gegenleistung sauber trennen
- Steuerlich Barzahlung und Sachleistung gleich ernst nehmen
- Plattformrecht, UWG, MStV, Urheberrecht und Datenschutz zusammendenken
- Screenshots und Verträge als Beweis sichern
- Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
- Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
- Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.
**Kennzeichnung**
- Gegenleistung vorhanden? → „Werbung" Label vor dem ersten Swipe/Klick sichtbar.
- Branded-Content-Tool aktiviert (Instagram, TikTok)?
- KI-generierter Content? → AI Act Art. 50-Label.
## Typische Fallen
**Urheberrecht**
- Musik: GEMA-pflichtig? Plattformvertrag deckt Nutzung? Kein kommerzieller Brand-Deal ohne Synchronlizenz.
- Fremde Fotos/Videos: Nutzungsrecht belegt?
- Zitatrecht: Ausschnitt klar als Zitat mit Analyse-Zweck.
- Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
- Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
- Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
- Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.
**Persönlichkeitsrecht**
- Personen identifizierbar? → KUG-Check + ggf. Unkenntlichmachung.
- DSGVO: Personenbezogene Daten verarbeitet? → Rechtsgrundlage?
## Output
**Inhalt**
- Produktaussagen: Nachprüfbar und wahr?
- Gesundheitsbehauptungen: HCVO-Liste prüfen.
- Finanzaussagen: Disclaimer; kein konkreter Kauf-Rat ohne WpHG-Compliance.
- Umweltaussagen: Belegt und nicht zu allgemein.
- Kennzeichnungsampel
- Steuercheck
- Kooperationsvertrag
- Abmahnantwort
- Posting-Freigabe
- Buchhaltungsnotiz
**Formal**
- Impressum: Von Post/Stream direkt oder max. 2 Klicks erreichbar?
- Datenschutzerklärung: Bei Datenhebung (Gewinnspiel, Newsletter) verlinkt?
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- UrhG § 31: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
## Output-Formate
- Qualitätsgate-Checkliste (druckbar)
- Freigabe-Ampel-Bericht
- Korrektur-Anleitung für gelbe/rote Punkte
- Post-Freigabeformular (mit Unterschrift Brand + Creator)