Specialize norm anchors in thin skill areas

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Klotzkette
2026-06-07 03:50:05 +02:00
parent cabec22348
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@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlage Fehlerkatalog: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlage Fehlerkatalog**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Einsatzlage
Dieser Fehlerkatalog prüft im Bereich **Anlagen Zu Schriftsaetzen** Ergebnisse vor Abgabe, Versand, Einreichung oder Mandantenfreigabe belastbar gegen.
@@ -11,17 +11,17 @@ Anlage: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; sc
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlage: Red-Team und Qualitätskontrolle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,17 +11,17 @@ Erzeugt klare Arbeitsanweisungen für Kanzleiteam, Assistenz, Legal Tech oder ex
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Übergabe an Assistenz und Legal Tech**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pf
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für moderne Akten, in denen der Beweis nicht aus einem Ordner, sondern aus Datenraum-Exports, SharePoint-Links und DMS-Versionen kommt.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagen aus IT-Systemen (ERP-Auszuege, Datenbankexporte, Logdateie
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen aus IT-Systemen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen aus IT-Systemen
- **Normen-/Quellenanker:** IT, ERP.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Mandantenmaterial in Anlagen umwandeln: Posteingang, E-Mails, PDFs
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen aus Mandantenmaterial**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen aus Mandantenmaterial
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis ue
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen in Berufung/Revision**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung.
- `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung.
- `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel.
- `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens.
- `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen in Berufung/Revision
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Anlagen für einstweilige Verfuegung und Arrest: Glaubhaftmachung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen bei Eilantrag und Arrest**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 294 Abs. 1 ZPO` — Glaubhaftmachung.
- `§ 920 Abs. 2 ZPO` — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
- `§ 936 ZPO` — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
- `§ 922 Abs. 2 ZPO` — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
- `§ 929 Abs. 2 ZPO` — Vollziehungsfrist.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 371 ZPO` — Augenschein.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen bei Eilantrag und Arrest
- **Normen-/Quellenanker:** ZPO, EV.
@@ -11,17 +11,16 @@ Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen in Berufung/Revision**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 294 Abs. 1 ZPO` — Glaubhaftmachung.
- `§ 920 Abs. 2 ZPO` — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
- `§ 936 ZPO` — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
- `§ 922 Abs. 2 ZPO` — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
- `§ 929 Abs. 2 ZPO` — Vollziehungsfrist.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 371 ZPO` — Augenschein.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Bilder und Screenshots als Anlagen: Beweiskraft, Manipulationsanfa
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Bilder/Screenshots als Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Bilder/Screenshots als Anlagen
- **Normen-/Quellenanker:** EXIF, URL.
@@ -11,17 +11,16 @@ Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege i
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Quality-Check vor Zustellung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO` — Datenminimierung.
- `Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO` — berechtigtes Interesse an Rechtsverfolgung.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO` — Rechtsansprüche bei besonderen Daten.
- `Art. 32 DSGVO` — Sicherheit der Verarbeitung.
- `§ 16 GeschGehG` — Geheimhaltung im Prozess.
- `§ 299 Abs. 2 ZPO` — Akteneinsicht Dritter.
- `§ 174 Abs. 3 GVG` — Ausschluss der Öffentlichkeit.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Erkennt doppelte Dateien, verschiedene Fassungen desselben Dokumen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Duplikate, Fassungen und Hashlog**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill macht die stille technische Kontrolle hinter dem Anlagenverzeichnis. Er entscheidet nicht materiell-rechtlich, aber er zeigt, ob die Anlagenbasis stabil genug ist, um gerichtsfest verwendet zu werden.
@@ -11,17 +11,17 @@ Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qualifizierte ele
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: elektronische Dokumente**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qua
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: elektronische Dokumente**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: elektronische Dokumente
- **Normen-/Quellenanker:** ERVV, PDF.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Format und Dateinamen für Anlagen: K-01_2024-03-12_Mietvertrag.pd
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Format und Dateinamen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: Format und Dateinamen
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagen für beA-Versand vorbereiten: PDF/A-konform, max. zulaessi
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen für beA-Versand**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen für beA-Versand
- **Normen-/Quellenanker:** PDF, OCR.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Spezialfür Eilverfahren: Anlagen, eidesstattliche Versicherung, S
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen für Glaubhaftmachung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 294 Abs. 1 ZPO` — Glaubhaftmachung.
- `§ 920 Abs. 2 ZPO` — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
- `§ 936 ZPO` — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
- `§ 922 Abs. 2 ZPO` — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
- `§ 929 Abs. 2 ZPO` — Vollziehungsfrist.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 371 ZPO` — Augenschein.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für einstweilige Verfügung, Arrest, einstweilige Anordnung und sonstige Eilsachen. Er fragt: Was muss heute glaubhaft gemacht werden, mit welchem Mittel, und was ist nur schmückendes Beiwerk?
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagen-Pflicht gegenueber Haftpflichtversicherer (Berufshaftpflic
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen für Haftpflichtversicherer**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen für Haftpflichtversicherer
- **Normen-/Quellenanker:** KFZ, VVG.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Konvention erklaert und korrekt eingesetzt: K-Anlagen Klaeger, B-A
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **K/B-Konvention erlaeutert**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: K/B-Konvention erlaeutert
- **Normen-/Quellenanker:** ZN, GA, AS.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagen-Konvention mandantenfreundlich: durchlaufende Nummerierung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Konvention mandantenfreundlich**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: Konvention mandantenfreundlich
- **Normen-/Quellenanker:** PDF.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Prüft PDF-Konvertierung, Dateigrößen, Seitenzahlen, OCR und tec
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Konvertierung, Zahlen und technische Schwellen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist der technische Vorfilter zwischen Kanzleiordner und gerichtlichem Anlagenpaket.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Prüft, wie Anlagen technisch eingereicht werden: beA, ERV, Portal
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Portal, beA und Einreichungslogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ersetzt die alte unklare Portal-Füllung durch einen echten Einreichungsworkflow.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Spezialfall prozessuale Anlagenpruefung: keine Substantiierung dur
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Substantiierung BGH**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: Substantiierung BGH
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Quality-Check vor Zustellung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: Quality-Check vor Zustellung
- **Normen-/Quellenanker:** OCR, DSGVO, PDF.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Finaler Red-Team-Check vor Einreichung: Nummern, Schriftsatzverwei
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen-Qualitygate vor Versand**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist die letzte Tür vor Versand. Er soll schnell, streng und praktisch sein: Was kann heute noch peinlich, haftungsträchtig oder prozessual schädlich werden?
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Prüft Anlagen vor Einreichung auf personenbezogene Daten, Geschä
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Redaktion, DSGVO und Geschäftsgeheimnisse**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO` — Datenminimierung.
- `Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO` — berechtigtes Interesse an Rechtsverfolgung.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO` — Rechtsansprüche bei besonderen Daten.
- `Art. 32 DSGVO` — Sicherheit der Verarbeitung.
- `§ 16 GeschGehG` — Geheimhaltung im Prozess.
- `§ 299 Abs. 2 ZPO` — Akteneinsicht Dritter.
- `§ 174 Abs. 3 GVG` — Ausschluss der Öffentlichkeit.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill verhindert, dass das Anlagenpaket prozessual richtig, aber berufsrechtlich oder datenschutzrechtlich gefährlich ist. Er arbeitet mit einer Redaktionslogik: notwendig, verhältnismäßig, dokumentiert, reversibel intern, sauber exportiert extern.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Baut aus Schriftsatz und Dateiliste eine Matrix mit Tatsachen, Bel
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Dokumentenmatrix und Lückenliste**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ersetzt pauschales „bitte alle Unterlagen schicken“ durch präzise Nachforderungen.
@@ -11,17 +11,17 @@ Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Anlagen Zu Schriftsaetzen-Plugin. Fra
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen zu Schriftsätzen — Allgemein**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Anlagen schwaerzen und anonymisieren: personenbezogene Daten unbet
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen schwaerzen/anonymisieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO` — Datenminimierung.
- `Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO` — berechtigtes Interesse an Rechtsverfolgung.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO` — Rechtsansprüche bei besonderen Daten.
- `Art. 32 DSGVO` — Sicherheit der Verarbeitung.
- `§ 16 GeschGehG` — Geheimhaltung im Prozess.
- `§ 299 Abs. 2 ZPO` — Akteneinsicht Dritter.
- `§ 174 Abs. 3 GVG` — Ausschluss der Öffentlichkeit.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen schwaerzen/anonymisieren
- **Normen-/Quellenanker:** PDF.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Legt fest, wie Anlagenstempel, Konvolutdeckblätter, Unteranlagen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Stempel- und Deckblattlogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für die optische und logische Lesbarkeit des Anlagenpakets. Er sorgt dafür, dass `Anlage K12` nicht nur irgendwo im Dateinamen steht, sondern im Dokument, im Verzeichnis und im Schriftsatz gleich verstanden wird.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Entscheidet Stempelbild, Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Mandant
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Stempelbild und Entscheidungsvorlage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Der Skill fokussiert die scheinbar kleinen Dinge: Arial-12-Stempel, Position, Deckblatt und die Frage, was der Mandant vor Einreichung freigeben muss.
@@ -11,17 +11,17 @@ Anlagen: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin anlagen zu sc
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Erzeugt klare Arbeitsanweisungen für Kanzleiteam, Assistenz, Lega
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Übergabe an Assistenz und Legal Tech**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill verwandelt anwaltliche Logik in ausführbare Arbeitsschritte. Er ist für den Moment, in dem die Anwältin die Entscheidung trifft und das Team das Paket bauen muss.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Fremdsprachige Anlagen: Uebersetzungspflicht § 184 GVG. Beglaubig
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fremdsprachige Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Fremdsprachige Anlagen
- **Normen-/Quellenanker:** GVG.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 ZPO und § 421 ZPO: wann
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Urkundenvorlage §§ 142, 421 ZPO**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Urkundenvorlage §§ 142, 421 ZPO
- **Normen-/Quellenanker:** ZPO.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagen ersetzen keine Substantiierung im Schriftsatz: 'wegen der
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen vs. Substantiierungspflicht**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen vs. Substantiierungspflicht
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, ZR.
@@ -11,17 +11,17 @@ Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reihenfolge nach S
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenband strukturieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reih
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenband strukturieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagenband strukturieren
- **Normen-/Quellenanker:** PDF.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Wie Anlagen im Schriftsatz richtig eingefuehrt werden: 'Beweis: Vo
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenbezug im Schriftsatz**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagenbezug im Schriftsatz
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagenkonvolut aus Mandanten-ZIP konsolidieren: Duplikate ueber H
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenkonvolut konsolidieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagenkonvolut konsolidieren
- **Normen-/Quellenanker:** ZIP.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin Anlag
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
- **Konkreter Gegenstand:** Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin anlagen zu schrifts
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Entwirft eine robuste Anlagenmatrix für große Verfahren mit Dok-
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenmatrix CSV/XLSX Aufbau**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für Akten, die nicht mehr mit einem einfachen Word-Anlagenverzeichnis beherrscht werden. Er baut die Tabelle, mit der Kanzlei, Mandant und Gerichtsfassung auseinandergehalten werden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Erstellt getrennte Anlagenverzeichnisse: schlank für Gericht, aus
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenverzeichnis für Gericht, Kanzlei und intern**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Ein gutes Anlagenverzeichnis ist nicht nur Inhaltsverzeichnis. Es ist die Brücke zwischen Schriftsatz, Gerichtspaket, Kanzleiakte und späterem Kosten-/Nachreichungsstreit.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Anlagenverzeichnis nach deutscher Anwaltsuebung aufbauen: K1, K2,
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenverzeichnis-Grundaufbau**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagenverzeichnis-Grundaufbau
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -11,17 +11,17 @@ Erstellt getrennte Anlagenverzeichnisse: schlank für Gericht, ausführlicher f
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagenverzeichnis für Gericht, Kanzlei und intern**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,17 +28,17 @@ Dieses Anschluss-Routing für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** wählt nach dem erst
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anschluss-Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,17 +11,17 @@ Entscheidet Stempelbild, Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Mandantenfreigabe so,
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Stempelbild und Entscheidungsvorlage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,17 +11,17 @@ Prüft, ob die Anlage eine konkrete Darlegung trägt oder nur einen pauschalen A
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Beweislast, Darlegungslast und Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Prüft, ob die Anlage eine konkrete Darlegung trägt oder nur eine
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Beweislast, Darlegungslast und Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill macht die prozessuale Strenge sichtbar: Der Schriftsatz muss die erhebliche Tatsache enthalten. Die Anlage darf den Vortrag belegen, aber nicht ersetzen.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Plant elektronische Anlagenpakete für beA/ERV: Dateinamen, Reihen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **beA-Paketierung und Versandplan**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill übersetzt die schöne Anlagenlogik in einen realen elektronischen Versand. Er denkt an Dateigrößen, technische Grenzen, klare Paketnamen, Begleitvermerk und Wiederauffindbarkeit in der Gerichtsakte.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin Anlag
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
- **Konkreter Gegenstand:** Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin anlagen zu schrifts
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Benennt: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe im Plugin Anlagen Zu Schri
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe
- **Konkreter Gegenstand:** Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; sch
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Bereits: Abschlussprodukt und Übergabe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Prüft Anlagen in Rechtsmittelverfahren: Übernahme alter Nummern,
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Berufung, Beschwerde und neue Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung.
- `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung.
- `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel.
- `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens.
- `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill hilft, wenn die Akte in die zweite Instanz wandert und alte K-Nummern, neue BB-/BK-Nummern und vorinstanzliche Anlagen gleichzeitig im Spiel sind.
@@ -11,17 +11,17 @@ Zeugenbeweis korrekt ueber Anlagen unterstuetzen: schriftliche Zeugenaussagen si
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Beweisangebot ueber Anlagen (Zeugen)**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Zeugenbeweis korrekt ueber Anlagen unterstuetzen: schriftliche Zeu
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Beweisangebot ueber Anlagen (Zeugen)**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Beweisangebot ueber Anlagen (Zeugen)
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Chronologie und Belegmatrix im Plugin Anlagen Zu Schriftsaetzen: 1
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Chronologie und Belegmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin anlagen-zu-schriftsaetzen: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
@@ -28,17 +28,17 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** ordnet Anlagen, Regi
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Dokumentenintake**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,17 +28,17 @@ Dieser Einstieg routet **Anlagen Zu Schriftsaetzen** vom ersten Sachverhalt zu R
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Einstieg und Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Macht aus EML/MSG, Chatverläufen und Screenshots gerichtstauglich
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **E-Mails, Chats und Screenshots als Anlagen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill behandelt digitale Kommunikation nicht als hübschen Screenshot, sondern als Beweisproblem: Was ist der vollständige Verlauf, wer ist Absender, woher stammt der Export, fehlen Anhänge, und wie wird Kontext sichtbar?
@@ -11,17 +11,17 @@ Macht Tabellenanlagen im Schriftsatz verständlich: Zahlenkern, Rechenweg, PDF-A
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Excel-Anlagen und Zahlenbausteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Bereitet XLSX/CSV als Anlage auf: Ausdruck, Summenlogik, Formelris
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Excel-Tabellen und Zahlenbeweis**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill verhindert, dass eine Excel-Datei als Black Box eingereicht wird. Zahlen müssen nachvollziehbar sein: Quelle, Rechenweg, Version, Stichtag, Rundung, Formel und Zusammenfassung.
+10 -11
View File
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Macht Tabellenanlagen im Schriftsatz verständlich: Zahlenkern, Re
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Excel-Anlagen und Zahlenbausteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Excel ist häufig Beweis und Risiko zugleich. Dieser Skill sorgt dafür, dass Tabellen nicht als Black Box in der Anlage verschwinden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Prüft fremdsprachige Anlagen: Relevanz, Übersetzungsbedarf, begl
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fremdsprachige Anlagen und Übersetzung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill sorgt dafür, dass fremdsprachige Dokumente nicht blind als Anlage landen. Er trennt zentrale Urkunde, bloße Begleitunterlage und Massendokument.
@@ -11,17 +11,16 @@ Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zu
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Red-Team Qualitygate**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 294 Abs. 1 ZPO` — Glaubhaftmachung.
- `§ 920 Abs. 2 ZPO` — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
- `§ 936 ZPO` — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
- `§ 922 Abs. 2 ZPO` — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
- `§ 929 Abs. 2 ZPO` — Vollziehungsfrist.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 371 ZPO` — Augenschein.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Minimalpfad bei drohender Frist: welche Anlagen müssen jetzt mit,
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Frist und Eilversand Anlagenpaket**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 294 Abs. 1 ZPO` — Glaubhaftmachung.
- `§ 920 Abs. 2 ZPO` — Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund.
- `§ 936 ZPO` — Anwendung Arrestvorschriften auf einstweilige Verfügung.
- `§ 922 Abs. 2 ZPO` — Zustellung/Vollziehung Arrestbefehl.
- `§ 929 Abs. 2 ZPO` — Vollziehungsfrist.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 371 ZPO` — Augenschein.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist der nüchterne Notfallmodus. Er soll nicht alles perfekt machen, sondern die richtige Priorität setzen: fristwahrend, lesbar, nachvollziehbar, nachreichbar.
@@ -11,17 +11,17 @@ Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin anlagen zu
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plug
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- **Konkreter Gegenstand:** Gerichtlichen: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Anlagen-Pflicht gegenueber Haftpflichtversicherer (Berufshaftpflicht, Hausratver
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen für Haftpflichtversicherer**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Aus einem Mandantenordner mit beliebigen Dateinamen die erste Anla
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **K1 aus Chaosordner bauen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für den Moment gedacht, in dem ein Mandant einen ZIP-Ordner mit „final_final_neu.pdf“, Screenshots, Tabellen und E-Mail-Anhängen sendet und in 90 Minuten eine brauchbare Anlagenstaffel entstehen muss.
@@ -11,17 +11,17 @@ Aus einem Mandantenordner mit beliebigen Dateinamen die erste Anlagenstaffel K1
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **K1 aus Chaosordner bauen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "K1-Leitanlage sortieren: Vertrag, Auftrag, Nachtrag, E-Mail-Anhang
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **K1-Sortierwerkstatt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill entscheidet, was bei einer großen Akte wirklich `Anlage K1` sein soll. Er verhindert, dass die wichtigste Anlage aus fünf Fassungen, einem schlechten Scan und einer halb vergessenen Bestätigungsmail besteht, ohne dass Gericht oder Gegner verstehen, welche Fassung maßgeblich ist.
@@ -16,21 +16,20 @@ description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Anlagen Zu Schriftsaetz
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anlagen zu Schriftsätzen — Allgemein**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Schnellstart-Workflow
Dieser Allgemein-Skill ist der schnelle Eingang in das Plugin **Anlagen zu Schriftsätzen**. Er behandelt Anlagen nicht als Dateiverwaltung, sondern als Prozesswerkzeug: Aus einem Schriftsatz und einem unordentlichen Dokumentenbestand muss ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Gegenseite ohne Rätsel erkennen können, welche Tatsache durch welche Anlage belegt werden soll.
@@ -11,17 +11,17 @@ Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin anlagen zu schrifts
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin Anlag
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
- **Konkreter Gegenstand:** Konform: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Prüft PDF-Konvertierung, Dateigrößen, Seitenzahlen, OCR und technische Schwel
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Konvertierung, Zahlen und technische Schwellen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -33,17 +33,17 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Anlagen Zu Schriftsaetzen** tragende Nor
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Logik Quellenkarte**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Mandantenkommunikation im Plugin Anlagen Zu Schriftsaetzen: 1. Wer
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Mandantenkommunikation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Mandantenkommunikation im Plugin anlagen-zu-schriftsaetzen: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten..
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Hilft bei Tausenden gleichartiger Dokumente: Auswahl, repräsentat
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Massenanlagen, Sampling und Repräsentativität**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für Massendokumente: Lieferscheine, Bautagebücher, Einzelrechnungen, Logfiles, Tickets. Er sucht eine faire Balance zwischen vollständigem Vortrag und unlesbarem Anlagenfriedhof.
@@ -11,17 +11,17 @@ Hilft bei Tausenden gleichartiger Dokumente: Auswahl, repräsentative Beispiele,
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Massenanlagen, Sampling und Repräsentativität**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Entwirft Nummernkreise bei Streitgenossen, Nebenintervention, Wide
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Mehrparteien, Rollen und Präfixe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill verhindert Prefix-Chaos: K, B, WK, DWK, NI, SV, AST, AG, BK, BB, S-W. Er sorgt dafür, dass die Nummerierung der Prozessrolle folgt.
@@ -11,17 +11,16 @@ Plant die Reparatur eines Anlagenpakets nach gerichtlichem Hinweis, Rüge der Ge
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Nachreichung, Berichtigung und gerichtlicher Hinweis**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung.
- `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung.
- `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel.
- `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens.
- `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,19 @@ description: "Plant die Reparatur eines Anlagenpakets nach gerichtlichem Hinweis
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Nachreichung, Berichtigung und gerichtlicher Hinweis**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 520 Abs. 3 ZPO` — Berufungsbegründung.
- `§ 529 Abs. 1 ZPO` — Tatsachengrundlage Berufung.
- `§ 531 Abs. 2 ZPO` — neue Angriffs- und Verteidigungsmittel.
- `§ 522 ZPO` — Berufungszurückweisung.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 296 ZPO` — Zurückweisung verspäteten Vorbringens.
- `§ 139 ZPO` — gerichtlicher Hinweis.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist die Feuerwehr, wenn das Paket schon draußen ist. Er hält Nummern stabil, korrigiert transparent und vermeidet, dass aus einer kleinen Anlagenpanne ein prozessuales Glaubwürdigkeitsproblem wird.
@@ -11,17 +11,17 @@ Prüft, wie Anlagen technisch eingereicht werden: beA, ERV, Portal, Datenträger
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Portal, beA und Einreichungslogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Prüft gescannte Anlagen auf Lesbarkeit, OCR-Durchsuchbarkeit, Sei
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **OCR, Scanqualität und Lesbarkeit**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill schaut wie eine strenge Geschäftsstelle auf das Paket: Kann man es lesen? Kann man es durchsuchen? Fehlt Seite 2? Ist die Unterschrift abgeschnitten? Sind Fotos zu dunkel?
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Klären, wann Original, beglaubigte Abschrift, einfache Kopie, Sca
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Original, Abschrift, Kopie und elektronische Fassung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill verhindert Formverwechslungen: Eine Anlage ist oft nur Beleg, manchmal aber gerade Urkunde, Original, Vollmacht, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift.
@@ -11,17 +11,17 @@ Klären, wann Original, beglaubigte Abschrift, einfache Kopie, Scan, elektronisc
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Original, Abschrift, Kopie und elektronische Fassung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,17 +28,17 @@ Diese Output-Weiche für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** entscheidet, ob Memo, Ant
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Output wählen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,17 +11,17 @@ Validiert ein vorhandenes Anlagenpaket und gibt eine kurze Fristennotiz plus nä
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Prüfmodus, Fristennotiz und nächster Schritt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Validiert ein vorhandenes Anlagenpaket und gibt eine kurze Fristen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Prüfmodus, Fristennotiz und nächster Schritt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill ist für fertige, aber verdächtige Pakete: einmal streng prüfen, dann sagen, was sofort zu tun ist.
@@ -28,17 +28,17 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Anlagen Zu Schriftsaetzen** trennt amtliche Norm
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Rechtsquellen-Livecheck**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Red-Team Qualitygate: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Red-Team Qualitygate**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin anlagen-zu-schriftsaetzen: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Plant Anlagenbände im Schiedsverfahren: mehrere Originale, USB-St
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Schiedsverfahren: Anlagenband und Datenträger**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO`Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO`Abschriften für Zustellung.
- 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO`Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- `§ 130a Abs. 6 ZPO`Ersatzeinreichung bei technischer Störung.
- 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Schiedsverfahren sind oft logistischer als staatliche Verfahren. Dieser Skill baut eine Struktur, die für Tribunal, Parteien und Sekretariat gleichermaßen funktioniert.
@@ -11,17 +11,17 @@ Baut aus Schriftsatz und Dateiliste eine Matrix mit Tatsachen, Belegen, fehlende
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Dokumentenmatrix und Lückenliste**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Schriftsatzstellen, Tatsachenbehauptungen, Beweisangebote und Anla
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Schriftsatz-Anlagen-Mapping**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Dieser Skill liest den Schriftsatz als Landkarte. Jede erhebliche Behauptung bekommt eine Belegstelle; jede Anlage bekommt eine Funktion. Das verhindert die verbreitete Krankheit: viele Anlagen, aber kein tragender Vortrag.
@@ -7,21 +7,20 @@ description: "Schriftsatz: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin Anlag
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Schriftsatz: Verhandlung, Vergleich und Eskalation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Schriftsatz: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- **Konkreter Gegenstand:** Schriftsatz: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
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## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Sortiert: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Sortiert: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- **Konkreter Gegenstand:** Sortiert: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung..
- **Normen-/Verfahrensanker:** ZPO/StPO/VwGO/ArbGG/SGG je nach Verfahren, beA-/ERV-Anforderungen, Anlagenlogik, Beweisangebot, Schwärzung und Dateiorganisation.
@@ -11,17 +11,17 @@ Sortiert: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin anlagen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Sortiert: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

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