Specialize norm anchors in thin skill areas

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2026-06-07 03:50:05 +02:00
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@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Adaptive: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im DFG-
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Adaptive: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Adaptive: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Adaptive: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin dfg foerder
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Adaptive: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Anfaenger: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin dfg foe
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anfaenger: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Anfaenger: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anfaenger: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anfaenger: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -28,18 +28,19 @@ Dieses Anschluss-Routing für **Dfg Foerderantrag** wählt nach dem ersten Ergeb
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Anschluss-Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Antraege: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin dfg foerderantrag; sch
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Antraege: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Antraege: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im DFG-Förderantr
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Antraege: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Antraege: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Chronologie und Belegmatrix im DFG-Förderantragstellung: 1. Wer f
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Chronologie und Belegmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin dfg-foerderantrag: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
@@ -128,18 +128,18 @@ Frühere DFG-Schwellenwerte (etwa 100.000 Euro) sind nicht mehr aktuell und soll
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG-Antrag bis 200.000 Euro**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Eigenanteil und Grundausstattung der Hochschule sauber von DFG-Fö
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Eigenanteil und Grundausstattung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Eigenanteil und Grundausstattung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Eigene Vorarbeiten in DFG-Antrag richtig darstellen: bisher publiz
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Eigene Vorarbeiten**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Eigene Vorarbeiten
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Erstantragsteller-Spezialcheck: Promotion abgeschlossen, gute eige
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Erstantragsteller-Sondercheck**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Erstantragsteller-Sondercheck
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -11,18 +11,19 @@ DFG: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin dfg foerderantrag; s
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -180,18 +180,17 @@ Kaltstartfragen:
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Finanzplan und Module**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -120,18 +120,19 @@ Danach eine klare Empfehlung ausgeben, nicht alle Wege gleichwertig nebeneinande
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG-Förderstrategie: schnell, schlank oder groß?**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Grossgeraete und Cluster-Geraete in DFG-Antrag: Geraete ab 50.000
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Grossgeraete und Cluster**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Grossgeraete und Cluster
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Grundsystem der DFG-Foerderlinien einfuehrend erklaeren: Sachbeihi
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Grundsystem DFG-Foerderlinien**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Grundsystem DFG-Foerderlinien
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, SFB, GRK.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Internationale Kooperation in DFG-Antrag aufbauen: D-A-CH-Lead-Age
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Internationale Kooperation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Kooperationsfreiheit der Wissenschaft.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — strukturelle Forschungskooperation.
- `Art. 44 DSGVO` — Drittlandtransfer personenbezogener Forschungsdaten.
- `Art. 46 DSGVO` — geeignete Garantien bei Drittlandtransfer.
- `§ 4 Abs. 1 AWG` — Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr.
- `§ 5 AWG` — Embargo- und Sanktionsbezug.
- `§ 18 AWG` — Strafvorschriften bei Außenwirtschaftsverstößen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen internationaler Forschung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Internationale Kooperation
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, CH, DACH, SNF, FWF, NSF, JSPS, ISF, NSFC.
@@ -158,18 +158,19 @@ Kaltstartfragen:
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **KI, Ethik und Forschungsdaten**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,21 @@ description: "Kollegen-Review eines DFG-Antrags strukturiert organisieren: 2 erf
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Kollegen-Review organisieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Kollegen-Review organisieren
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -127,18 +127,19 @@ Kaltstartfragen:
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Reinhart-Koselleck-Check**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Reinhart-Koselleck-Projekt prüfen und entwerfen: 500.000 Euro bis 1.250.000 Eur
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Reinhart-Koselleck-Check**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Praeregistrierung und Replikationsstudien im DFG-Antrag: Hypothese
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Praeregistrierung und Replikation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Praeregistrierung und Replikation
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, OSF.
@@ -182,18 +182,19 @@ Oft unterschätzt — hier punktet man.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Projektbeschreibung und Arbeitsprogramm**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Publikationsstrategie für das beantragte Projekt: realistische Za
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Publikationsstrategie Projekt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Publikationsstrategie Projekt
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Spezialfall Statistikabschnitt nach Replikationskrise: a-priori-Po
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Statistik nach Replikationskrise**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Statistik nach Replikationskrise
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -191,18 +191,18 @@ Reviewer respektieren das. Ein blinder Fleck dagegen wird kritisiert.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Reviewer-Red-Team**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -136,18 +136,19 @@ Kaltstartfragen:
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Sachbeihilfe und elan-Formalia**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Spezialfall Software als Forschungsergebnis: DFG-Hinweise zur Open
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Software-Veroeffentlichung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Software-Veroeffentlichung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, MIT, BSD, GPL, DOI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Spezialfall Software als Forschungsergebnis: DFG-Hinweise zur Open-Source-Veroef
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Software-Veroeffentlichung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Tierversuchsethik-Pflichten in DFG-Antraegen: 3R-Prinzip (Replace,
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Tierforschungs-Ethikpflichten**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Tierforschungs-Ethikpflichten
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, TierSchG, TierSchVersV, KI.
@@ -169,18 +169,18 @@ Schritt 3: Wiederholungen erkennen. Wenn drei Gutachter dasselbe sagen, ist es n
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Wiedereinreichung nach Ablehnung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Antragszeitplan vom ersten Skizzen-Entwurf bis zur Einreichung in
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Zeitplan und Meilensteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zeitplan und Meilensteine
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Zwischen- und Abschlussbericht systematisch vorbereiten: Berichtsr
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Zwischen- und Abschlussbericht**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zwischen- und Abschlussbericht
- **Normen-/Quellenanker:** DFG.
@@ -28,18 +28,19 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Dfg Foerderantrag** ordnet Anlagen, Registerdate
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Dokumentenintake**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Eigene Vorarbeiten in DFG-Antrag richtig darstellen: bisher publizierte Ergebnis
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Eigene Vorarbeiten**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,18 +28,19 @@ Dieser Einstieg routet **Dfg Foerderantrag** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, F
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Einstieg und Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Elan: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin dfg foerderantrag; schär
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Elan: Formular, Portal und Einreichungslogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Elan: Formular, Portal und Einreichungslogik im DFG-Förderantrags
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Elan: Formular, Portal und Einreichungslogik**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Elan: Formular, Portal und Einreichungslogik
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Foerderantragssteller: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleg
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Foerderantragssteller: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Foerderantragssteller: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "DFG: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im DFG-Förderan
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: DFG: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Ethik: Abschlussprodukt und Übergabe im DFG-Förderantragstellung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Ethik: Abschlussprodukt und Übergabe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Ethik: Abschlussprodukt und Übergabe
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Ethik: Abschlussprodukt und Übergabe im Plugin dfg foerderantrag; schärft Roll
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Ethik: Abschlussprodukt und Übergabe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Finanzplan: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin dfg foerde
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Finanzplan: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Finanzplan: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im DFG
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Finanzplan: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Finanzplan: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Foerderantragssteller: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Foerderantragssteller: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Strategischer DFG-Router: entscheidet zwischen kleiner schneller Sachbeihilfe, n
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG-Förderstrategie: schnell, schlank oder groß?**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Formalia Fehlerkatalog: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigke
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Formalia Fehlerkatalog**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Einsatzlage
Dieser Fehlerkatalog prüft im Bereich **Dfg Foerderantrag** Ergebnisse vor Abgabe, Versand, Einreichung oder Mandantenfreigabe belastbar gegen.
@@ -11,18 +11,19 @@ Formalia: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin dfg foerderantrag; schärft
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Formalia: Red-Team und Qualitätskontrolle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Forschungsdaten: Fristennotiz und nächster Schritt im DFG-Förder
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Forschungsdaten: Fristennotiz und nächster Schritt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Forschungsdaten: Fristennotiz und nächster Schritt
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Forschungsdaten: Fristennotiz und nächster Schritt im Plugin dfg foerderantrag;
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Forschungsdaten: Fristennotiz und nächster Schritt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Fristen- und Risikoampel im DFG-Förderantragstellung: 1. Wer frag
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fristen- und Risikoampel**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Fristen- und Risikoampel im Plugin dfg-foerderantrag: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen..
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Fuehrung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im DFG-Förderan
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fuehrung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Fuehrung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Fuehrung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin dfg foerderantrag; s
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fuehrung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Grosse: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im DFG-Förderan
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Grosse: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Grosse: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Grosse: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin dfg foerderantrag; s
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Grosse: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Internationale Kooperation in DFG-Antrag aufbauen: D-A-CH-Lead-Agency-Verfahren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG: Internationale Kooperation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -124,18 +124,19 @@ Wenn nur eine Idee vorliegt, trotzdem arbeiten. Nicht sagen "Bitte reichen Sie e
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG-Förderantrag — Allgemein**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Kleine: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im DFG-Förderantrag
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Kleine: Verhandlung, Vergleich und Eskalation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Kleine: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Kleine: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin dfg foerderantrag; schä
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Kleine: Verhandlung, Vergleich und Eskalation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Koselleck: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im DFG-Förde
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Koselleck: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Koselleck: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,19 @@ Koselleck: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin dfg foerderantrag
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Koselleck: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,18 @@ Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Ents
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Mandantenkommunikation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Mandantenkommunikation im DFG-Förderantragstellung: 1. Wer fragt
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Mandantenkommunikation**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Mandantenkommunikation im Plugin dfg-foerderantrag: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten..
@@ -28,18 +28,19 @@ Diese Output-Weiche für **Dfg Foerderantrag** entscheidet, ob Memo, Antrag, Sch
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Output wählen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Profi: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im DFG-Förderantrag
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Profi: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Profi: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,18 @@ Profi: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin dfg foerderantrag; schä
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Profi: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Publikationsstrategie für das beantragte Projekt: realistische Zahl Publikation
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Publikationsstrategie Projekt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,18 +28,19 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Dfg Foerderantrag** trennt amtliche Normfassung,
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Rechtsquellen-Livecheck**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,21 @@ description: "Red-Team Qualitygate: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Red-Team Qualitygate**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin dfg-foerderantrag: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
@@ -7,22 +7,21 @@ description: "Reviewer: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im DFG-F
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Reviewer: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Reviewer: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -11,18 +11,18 @@ Reviewer: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin dfg foerderan
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Reviewer: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Sachbeihilfe: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin dfg foerdera
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Sachbeihilfe: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und plausibler Mitteleinsatz.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungszweck und erhebliches Bundesinteresse als Förderlogik.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung von Zuwendungen.
- `§ 55 Abs. 1 BHO` — Vergabebezug bei Beschaffung aus Fördermitteln.
- `§ 58 BHO` — Änderung von Verträgen und haushaltsrechtliche Bindungen.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Bund-Länder-Kooperation in der Forschungsförderung.
- `DFG-Vordruck Sachbeihilfe Finanzierungsplan` — Personal, Geräte, Verbrauchsmittel und Reisen getrennt begründen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung auch bei Mittelverwendung und Dokumentation.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Sachbeihilfe: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im DFG-F
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Sachbeihilfe: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Sachbeihilfe: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -33,18 +33,19 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Dfg Foerderantrag** tragende Normen, Rec
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Schnelle Quellenkarte**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Adaptiver Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im DFG-Förderantrag-Plugin. F
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **DFG-Förderantrag — Allgemein**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,17 @@ Strategien: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin dfg foerderantrag
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Strategien: Internationaler Bezug und Schnittstellen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Kooperationsfreiheit der Wissenschaft.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — strukturelle Forschungskooperation.
- `Art. 44 DSGVO` — Drittlandtransfer personenbezogener Forschungsdaten.
- `Art. 46 DSGVO` — geeignete Garantien bei Drittlandtransfer.
- `§ 4 Abs. 1 AWG` — Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr.
- `§ 5 AWG` — Embargo- und Sanktionsbezug.
- `§ 18 AWG` — Strafvorschriften bei Außenwirtschaftsverstößen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen internationaler Forschung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -7,22 +7,20 @@ description: "Strategien: Internationaler Bezug und Schnittstellen im DFG-Förde
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Strategien: Internationaler Bezug und Schnittstellen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Kooperationsfreiheit der Wissenschaft.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — strukturelle Forschungskooperation.
- `Art. 44 DSGVO` — Drittlandtransfer personenbezogener Forschungsdaten.
- `Art. 46 DSGVO` — geeignete Garantien bei Drittlandtransfer.
- `§ 4 Abs. 1 AWG` — Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr.
- `§ 5 AWG` — Embargo- und Sanktionsbezug.
- `§ 18 AWG` — Strafvorschriften bei Außenwirtschaftsverstößen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen internationaler Forschung.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG` — Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Strategien: Internationaler Bezug und Schnittstellen
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -7,22 +7,22 @@ description: "Team: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im DFG-Förderantragstellu
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Team: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Team: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, KI.
@@ -17,18 +17,19 @@ description: "Team Sonderfall im DFG-Förderantragstellung im DFG-Förderantrag:
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Team Sonderfall**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -28,18 +28,19 @@ Diese Unterlagenprüfung für **Dfg Foerderantrag** benennt fehlende Dokumente,
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Unterlagen und Lücken**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Chronologie und Belegmatrix**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haf
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Fristen- und Risikoampel**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,18 @@ Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zu
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Red-Team Qualitygate**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG`wissenschaftsadäquate Begutachtung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG`Anhörungslogik als Mindeststandard bei belastenden Förderentscheidungen, soweit Verwaltungsverfahrensrecht anwendbar ist.
- 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründungslogik für angreifbare Förderentscheidungen.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7`Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14`Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Nachweis- und Prüflogik der Förderung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1`Redlichkeit als Bewertungsmaßstab.
- `DFG-Kodex Leitlinie 15`Publikationsorgan und Qualitätssicherung.
- `DFG-Verfahrensordnung Begutachtung` — Befangenheit, fachliche Passung und Entscheidungspfad live prüfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
@@ -11,18 +11,19 @@ Antragszeitplan vom ersten Skizzen-Entwurf bis zur Einreichung in elan strukturi
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Arbeitsfokus: **Zeitplan und Meilensteine**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Freiheits- und Strukturanker.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Kooperation von Bund und Ländern bei Wissenschaft/Forschung.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungen als Haushaltsinstrument.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Pruefung von Zuwendungen.
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 91b Abs. 1 GG`Forschungsförderung im Bund-Länder-System.
- `§ 23 BHO` — Zuwendungsvoraussetzungen.
- `§ 44 Abs. 1 BHO` — Bewilligung, Nachweis und Prüfung.
- `§ 7 Abs. 1 BHO` — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen.
- `§ 49 Abs. 1 VwVfG` — Widerruf rechtmäßiger Bewilligungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit und professionelle Verantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` Phasenuebergreifende Qualitaetssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Ergebnisverantwortung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 1` — Redlichkeit.
- `DFG-Kodex Leitlinie 7` — Qualitätssicherung.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.