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https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
feat: neues Plugin juristisches-drafting mit 25 generischen Drafting-Skills
Generisches Drafting-Plugin für deutsche Anwältinnen, Anwälte und Wirtschaftsjuristen. Trainiert die Erstellung juristischer Texte — Verträge, Klauseln, Schriftsätze, Anwaltsschreiben, Memos — mit Fokus auf Struktur, Funktion und sprachliche Präzision. Ohne Testakte. Blockstruktur: - A Grundlagen (4): orientierung-drafting-triage, drafting-prinzipien, dokumentstruktur, stil-und-ton. - B Klausel-Technik (6): definitionen, boilerplate-katalog, anspruchs- grundlage-und-rechtsfolgen, haftungsausschluss, bedingungen, verweis- und-querverweis-technik. - C Spezielle Klauseln (5): vertragsstrafe-339-bgb, kuendigungsklauseln, geheimhaltung-nda, force-majeure-313-bgb, ip-rechteuebertragung. - D AGB-Recht (3): agb-konforme-klauseln, transparenzgebot, b2b-vs-b2c-strategie. - E Schriftsatz-Drafting (4): klage-253-zpo, klageerwiderung, anwaltsschreiben, gutachten-memo. - F Word und Cowork (3): word-formatvorlagen, cowork-cloud-kollaboration, revisions-prozess-redlines. Marketplace-Eintrag alphabetisch zwischen jurastudium und jveg-kostenpruefer. Validator OK. https://claude.ai/code/session_011vwdNGtbxBSrb7x7Duo3BL
This commit is contained in:
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"vertragsgestaltung",
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"revisions-prozess"
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]
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@@ -0,0 +1,91 @@
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# juristisches-drafting
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Generisches Drafting-Plugin für deutsche Anwältinnen, Anwälte und Wirtschaftsjuristen. Es trainiert die Erstellung juristischer Texte – Verträge, Klauseln, Schriftsätze, Anwaltsschreiben, Memos – mit Fokus auf **Struktur, Funktion und sprachliche Präzision**. Optimiert für die Arbeit in Microsoft Word und in Claude Cowork (Cloud).
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## Zweck
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Juristisches Drafting ist Handwerk. Es lebt von wiederkehrenden Mustern, sauberer Definition, präziser Rechtsfolgenanordnung, robusten Boilerplate-Klauseln und einer Schreibhygiene, die jedem Adressaten – Mandant, Gegenseite, Gericht, Behörde – sofort die Struktur erkennbar macht. Dieses Plugin liefert das Skillset, mit dem Sie:
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- **Verträge** vom ersten Term Sheet bis zur unterschriftsreifen Endfassung bauen,
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- **Klauseln** dogmatisch sauber, klar und sprachlich ökonomisch formulieren,
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- **Schriftsätze** und **Anwaltsschreiben** strukturieren, statt sie auszuschütten,
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- **AGB-Risiken** vor der Klausel-Übernahme prüfen,
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- **Word-Werkzeuge** (Formatvorlagen, Querverweise, Verzeichnisse, Änderungsverfolgung) sinnvoll einsetzen,
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- **Redlines und Revisions-Workflows** in der Cloud sauber führen.
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Das Plugin verzichtet bewusst auf eine fertige Testakte. Es ist ein Werkzeug zum **Üben, Strukturieren und Generieren** – nicht zum Abarbeiten eines vorgegebenen Mandats.
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## Adressat
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- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Kanzleien (Solo bis Großkanzlei)
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- Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen in Rechtsabteilungen
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- Notarassessoren, Referendare im Wahlstationsbereich, juristische Berater
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- Erfahrene Drafter, die einen Sparringspartner für Struktur und Sprache suchen
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Voraussetzung: deutsche juristische Grundausbildung; das Plugin erklärt **Drafting-Technik**, nicht das materielle Recht.
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## Aufbau
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Das Plugin gliedert sich in sechs Skill-Blöcke:
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### Block A – Grundlagen des Drafting
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1. `orientierung-drafting-triage` – Welcher Skill für welches Dokument? Triage am Anfang jedes Mandats.
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2. `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision` – Die drei Leitwerte und ihre Umsetzung.
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3. `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz` – Architektur statt Bauchgefühl.
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4. `stil-und-ton-juristische-texte` – Schreibhygiene, Adressatengerechtigkeit, Register.
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### Block B – Klausel-Technik
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5. `definitionen-klauseln-stringent` – Defined Terms, Hierarchie, Konsistenz.
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6. `boilerplate-klauseln-katalog` – Salvatorische, Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl.
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7. `anspruchsgrundlage-und-rechtsfolgen-klauseln` – Tatbestand und Rechtsfolge sauber trennen.
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8. `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` – Drafting nach §§ 276 III, 309 Nr. 7, 444 BGB.
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9. `bedingungen-aufschiebend-aufloesend-fristen` – Konditionalstruktur ohne Schleifen.
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10. `verweis-und-querverweis-technik` – Interne Verweise, Anlagen, Querverweisarchitektur.
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### Block C – Spezielle Klauseln
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11. `vertragsstrafe-339-bgb` – Wirksamkeit, Höhe, Verhältnis zum Schadensersatz.
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12. `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung` – Ordentlich, außerordentlich, Schriftform.
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13. `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit` – Stand-alone NDA und Klauselbaustein.
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14. `force-majeure-und-erschwerung-313-bgb` – Höhere Gewalt vs. Geschäftsgrundlage.
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15. `ip-rechteuebertragung-und-lizenzen` – Übertragung, Einräumung, Sub-Lizenz, Rückrufrechte.
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### Block D – AGB-Recht
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16. `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Klauselverbote.
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17. `transparenzgebot-307-bgb` – Verständlichkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung.
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18. `b2b-vs-b2c-klausel-strategie` – Zwei Vertragswelten, ein Klauselwerk.
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### Block E – Schriftsatz-Drafting
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19. `klage-drafting-253-zpo` – Antrag, Sachverhalt, Rechtliches, Beweisangebote.
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20. `klageerwiderung-substantiiertes-bestreiten` – Bestreitenshöhe, Gegenangriff, Hilfsanträge.
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21. `anwaltsschreiben-aussergerichtlich` – Erste Brief, Mahnung, Vergleichsangebot.
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22. `gutachten-memo-internes-drafting` – Sachverhalt – Frage – Kurzantwort – Bewertung – Ergebnis.
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### Block F – Word und Cowork
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23. `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes` – Formatvorlagen, Verzeichnisse, Querverweise.
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24. `cowork-cloud-kollaboration-drafting` – Mandantengeheimnis-konformes Arbeiten in der Cloud.
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25. `revisions-prozess-redlines-comparison` – Compare-Doc, Markup, Versionierung.
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## Methodischer Rahmen
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- **Standardstil:** Urteilsstil für operative Klauseln und Schriftsätze; Gutachtenstil ausschließlich in internen Memos und Gutachten.
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- **Sprache:** Deutsch, Sie-Form. Englische Begriffe nur, wenn etabliert (Letter of Intent, Term Sheet, Due Diligence, Discovery) und kurz erklärt.
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- **Quellen:** Belegpflicht nach `references/zitierweise.md`. Keine Präjudizienbindungs-Argumentation. Rechtsprechung mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle.
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- **Mandantengeheimnis:** § 43a II BRAO, § 203 StGB. Keine Mandantendaten in Tools ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.
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## Verwendung
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Aktivieren Sie das Plugin in Claude Code oder Cowork. Die Skills sind über ihre Namen direkt ansprechbar (zum Beispiel `definitionen-klauseln-stringent`). Beginnen Sie bei jedem neuen Drafting-Auftrag idealerweise mit `orientierung-drafting-triage`; der Skill leitet Sie an die passenden Spezial-Skills weiter.
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## Lizenz
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Apache-2.0 OR MIT. Siehe `LICENSE-APACHE` und `LICENSE-MIT` im Repository-Wurzelverzeichnis.
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## Hinweis zur Versionierung
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Dieses Plugin folgt der einheitlichen Versionierung des Repositories `claude-fuer-deutsches-recht`. Die aktuelle Version steht in `.claude-plugin/plugin.json`.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: agb-konforme-klauseln-305-310-bgb
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description: "Drafting und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305-310 BGB. Klärt den AGB-Begriff (vorformuliert, mehrfach verwendet, gestellt), Einbeziehung im Verbraucher- und Unternehmergeschäft sowie Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Generalklausel und Transparenzgebot, § 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit und § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Behandelt die Ausstrahlungswirkung der Verbote des § 308 und § 309 BGB auf B2B-Verträge nach § 307 BGB."
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# AGB-konforme Klauseln nach §§ 305-310 BGB
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Drafting und bei der Prüfung von AGB-Klauseln im Verbraucher- und Unternehmergeschäft. AGB-Recht ist Vorschaltprüfung jeder vorformulierten Klausel; Fehler hier führen zur Unwirksamkeit der Klausel und zur Geltung des dispositiven Rechts (§ 306 II BGB).
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## Eingaben
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- Vertragstyp und Branche.
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- Vertragspartner (Verbraucher nach § 13 BGB, Unternehmer nach § 14 BGB, Kaufmann nach §§ 1 ff. HGB).
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- Klauselzweck (Hauptleistung, Nebenleistung, Haftung, Beendigung).
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- Bisheriger Klauseltext oder Drafting-Auftrag.
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- Verwendungsumfeld (online, offline, Vertrieb durch Dritte).
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **AGB-Definition § 305 I BGB:** Vorformuliert (für eine Vielzahl von Verträgen), gestellt (vom Verwender), Vereinbarung (Einbeziehung erforderlich). Auch einmalige Verwendung kann genügen, wenn vorformuliert und für mehrfache Verwendung gedacht.
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- **Einbeziehung im Verbrauchergeschäft (§ 305 II BGB):** Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss und zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme; bei elektronischen AGB Online-Verfügbarkeit und Speicherbarkeit.
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- **Einbeziehung im Unternehmergeschäft (§ 310 I BGB):** Erleichterte Einbeziehung; AGB werden Vertragsbestandteil bei rechtsgeschäftlicher Einbeziehung im Sinne der allgemeinen Regeln. § 305 II und III BGB gelten nicht. § 305c BGB (überraschende und mehrdeutige Klauseln) und §§ 307 bis 309 BGB sind anwendbar; § 308 und § 309 BGB jedoch nur "unter Berücksichtigung der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche" und mit Ausstrahlungswirkung über § 307 BGB.
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- **§ 305c BGB:** Überraschende Klauseln (Überrumpelungsschutz) werden nicht Vertragsbestandteil; mehrdeutige Klauseln gehen zulasten des Verwenders.
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- **§ 306 BGB:** Rechtsfolge der Unwirksamkeit. Nur die Klausel fällt weg, der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Keine geltungserhaltende Reduktion (h. M.).
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- **§ 306a BGB:** Umgehungsverbot.
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- **§ 307 BGB:** Generalklausel. Unangemessene Benachteiligung entgegen Treu und Glauben; vermutet bei unklarer und unverständlicher Klausel (Transparenzgebot, § 307 I 2 BGB) und bei Abweichung vom wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts (§ 307 II Nr. 1 BGB).
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- **§ 308 BGB:** Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (Annahme- und Leistungsfristen, fingierte Erklärungen, Zugang fingiert, Rücktritt usw.). Im B2B grundsätzlich nicht direkt anwendbar, jedoch Ausstrahlung über § 307 BGB.
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- **§ 309 BGB:** Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Preiserhöhungen kurzfristig, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsausschluss, Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vertragsstrafe etc.). Im B2B nicht direkt anwendbar, Ausstrahlung über § 307 BGB ist nach BGH-Linie regelmäßig anzunehmen, im Einzelfall jedoch differenziert.
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- **§ 310 BGB:** Ausnahmen vom Anwendungsbereich.
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## Ablauf / Checkliste
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1. AGB-Status feststellen: vorformuliert, mehrfach verwendet, gestellt? Auch Individualabrede in Teilen möglich (§ 305b BGB Vorrang).
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2. Einbeziehung sicherstellen, dokumentieren, archivieren.
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3. Überraschungstest (§ 305c BGB): Kein "Ausreißer" im Vertragsumfeld.
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4. Transparenztest (§ 307 I 2 BGB): klar und verständlich, vgl. `transparenzgebot-307-bgb`.
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5. Inhaltskontrolle gegen § 309 BGB (jede Verbotsnummer durchgehen).
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6. Inhaltskontrolle gegen § 308 BGB.
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7. Generalklausel § 307 BGB: wesentliche Grundgedanken, Aushöhlung zentraler Pflichten.
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8. Für B2B: Ausstrahlungswirkung prüfen. Faustregel der BGH-Rechtsprechung: Wenn eine Klausel unter § 309 BGB im Verbrauchergeschäft eindeutig unzulässig wäre, ist sie auch im B2B regelmäßig nach § 307 BGB unwirksam, soweit nicht handelsbräuchliche Besonderheiten überwiegen.
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9. Bei Konfliktfeldern (Haftungsbegrenzung, Verjährung, Aufrechnung, Vertragsstrafe, Beweislast) Sonderprüfung.
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10. Dokumentation der Prüfung für Nachweispflichten gegenüber Mandant und ggf. Aufsichtsbehörden.
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## Typische Drafting-Fehler
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- "Mehrfachverwendungsabsicht ausgeschlossen": Verschleierungsversuch wirkt nicht; AGB-Status ergibt sich aus der Vorformulierung und der tatsächlichen Verwendung.
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- Pauschale Haftungsausschlüsse "soweit gesetzlich zulässig": Verstoß gegen § 307 BGB Transparenzgebot.
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- Aufrechnungsverbote ohne Ausnahme für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen: § 309 Nr. 3 BGB.
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- Pauschalierter Schadensersatz ohne Vorbehalt geringeren Schadens: § 309 Nr. 5 BGB.
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- Vertragsstrafe in Verbraucher-AGB: § 309 Nr. 6 BGB.
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- Geltungserhaltende Reduktion in salvatorischer Klausel: läuft leer.
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- Schriftformklauseln in AGB, die strenger sind als § 126 BGB: kritisch (§ 309 Nr. 13 BGB).
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## Ausgabeformat
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- AGB-Set als Klauselkatalog mit Überschriften und Definitionen.
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- Tabelle Klausel-Risiko-Alternative (Klausel, einschlägige Norm, Risiko, alternative Formulierung).
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- Memo zur Einbeziehung, mit Hinweisen auf B2B-/B2C-Trennung (vgl. `b2b-vs-b2c-klausel-strategie`).
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- Versionierung dokumentieren.
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## Beispiel
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Tabelle (Auszug, Haftungsbegrenzung):
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| Klausel-Typ | Norm | Risiko | Alternative |
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|---|---|---|---|
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| "Haftung ist auf Vorsatz beschränkt" | § 309 Nr. 7 a/b BGB; § 307 BGB B2B | Unwirksam (Verletzung Leben Körper Gesundheit immer; grobe Fahrlässigkeit ebenfalls) | Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt; für Verletzung Leben Körper Gesundheit unbeschränkt; im Übrigen bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. |
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| "Aufrechnung ausgeschlossen" | § 309 Nr. 3 BGB | Unwirksam | Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist zulässig. |
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| "Pauschalierter Schaden EUR 1000" ohne Vorbehalt | § 309 Nr. 5 BGB | Unwirksam | Pauschale Höhe; Recht des Vertragspartners zum Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten. |
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Mustertext (Einbeziehungsklausel, B2C-Onlineshop):
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> Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind im Bestellprozess vor Vertragsschluss eingeblendet und können in lesbarer Form gespeichert und ausgedruckt werden. Mit Abgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.
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## Querverweise
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- `transparenzgebot-307-bgb` – Vertiefung zur Verständlichkeit.
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- `b2b-vs-b2c-klausel-strategie` – Trennung der Vertragswelten.
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||||
- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` – AGB-Grenzen der Haftungsbegrenzung.
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||||
- `vertragsstrafe-339-bgb` – § 309 Nr. 6 BGB.
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||||
- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung` – § 309 Nr. 9 BGB Laufzeiten in Dauerschuldverhältnissen.
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- §§ 305, 305a, 305b, 305c, 306, 306a, 307, 308, 309, 310 BGB.
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||||
- §§ 13, 14 BGB (Verbraucher und Unternehmer).
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||||
- §§ 1 ff. HGB (Kaufmannseigenschaft).
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||||
- BGH-Rechtsprechung zur Ausstrahlungswirkung der §§ 308 und 309 BGB auf den B2B-Verkehr ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,187 @@
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name: anspruchsgrundlage-und-rechtsfolgen-klauseln
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description: "Vertragliche Klauseln nach der Wenn-Dann-Architektur bauen. Klare Trennung von Tatbestand (Wenn-Teil mit Voraussetzungen) und Rechtsfolge (Dann-Teil mit Pflichten und Fristen). Anwendungsbeispiele: Maengelhaftung Verzugsklausel Kuendigungsfolgenklausel. Anti-Pattern Mantelklausel mit verschachtelten Wenn-Tatbestaenden vermeiden. Mit Tabelle Tatbestand zu Rechtsfolge zu Frist."
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# Anspruchsgrundlage und Rechtsfolgen-Klauseln
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## Zweck
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Vertragliche Klauseln sind kleine Anspruchsgrundlagen. Sie folgen derselben Architektur wie das Gesetz: Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Tatbestand), dann tritt die Rechtsfolge ein. Die saubere Trennung beider Teile ist Drafting-Grundpflicht.
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Dieser Skill operationalisiert die Wenn-Dann-Architektur fuer typische Vertragsklauseln: Maengelhaftung, Verzug, Kuendigungsfolgen, Schadensersatz, Aufrechnung. Er liefert das Schema und zeigt, wie Sie Mantelklauseln mit verschachtelten Bedingungen aufloesen.
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## Eingaben
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- Klauselzweck (welcher Tatbestand, welche Rechtsfolge)
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- Vertragstyp (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, gemischter Vertrag)
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- Parteienstellung (Bestellerseite oder Lieferantenseite)
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- Optional: Bestehender Klauselentwurf zur Restrukturierung
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- BGB-Anspruchsgrundlagenpruefung als Vorbild. Tatbestand und Rechtsfolge sind die zwei Saeulen jeder Norm.
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- § 280 Abs. 1 BGB: "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhaeltnis, so kann der Glaeubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen." Vorbild fuer Drafting.
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- § 281 BGB, § 286 BGB: Verzug und Schadensersatz statt der Leistung.
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- § 437 BGB, § 634 BGB: Rechte des Kaeufers und des Bestellers bei Mangel.
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- AGB-Recht: Klauselverbote § 308, § 309 BGB. Bei B2B § 307 BGB.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Tatbestand zerlegen.** Welche Voraussetzungen muessen kumulativ vorliegen?
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2. **Rechtsfolge formulieren.** Was ist die genaue Pflicht oder das Recht?
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3. **Frist setzen.** Innerhalb welcher Frist gilt die Rechtsfolge?
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4. **Beweislast bedenken.** Wer muss was darlegen?
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5. **Konsistenz mit BGB-Defaults.** Weicht die Klausel ab? Wenn ja, AGB-tauglich?
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6. **Tabelle erstellen.** Tatbestand, Rechtsfolge, Frist, Verweis.
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### Wenn-Dann-Schema
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```
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WENN [Tatbestandsvoraussetzung 1]
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UND [Tatbestandsvoraussetzung 2]
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UND [Tatbestandsvoraussetzung 3]
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DANN [Rechtsfolge]
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INNERHALB [Frist]
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ES SEI DENN [Ausnahme].
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```
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### Tabelle Tatbestand zu Rechtsfolge zu Frist
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| Klausel | Tatbestand (Wenn) | Rechtsfolge (Dann) | Frist |
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|---|---|---|---|
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| Maengelruege | Lieferung mangelhaft | Anzeige durch Besteller | 7 Tage ab Erkennbarkeit |
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| Nacherfuellung | Anzeige erfolgt, Mangel besteht | Nacherfuellung durch Lieferant | 14 Tage |
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| Ruecktritt | Nacherfuellung erfolglos | Ruecktritt durch Besteller | nach erfolgloser Frist |
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||||
| Verzug | Faelligkeit, Mahnung | Verzugszinsen | ab Mahnung |
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||||
| Kuendigung wichtiger Grund | Pflichtverletzung, Abmahnung | Ausserordentliche Kuendigung | 14 Tage nach Kenntnis |
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| Aufrechnung | unbestrittene oder rechtskraeftig festgestellte Forderung | Aufrechnung zulaessig | jederzeit |
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### Beispiel 1: Maengelhaftungsklausel (B2B-Lieferantenvertrag)
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```
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§ 6 Maengelhaftung
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(1) Maengelruege
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Lieferungen sind unverzueglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Maengel
|
||||
sind binnen sieben Werktagen nach Lieferung, verdeckte Maengel binnen
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||||
sieben Werktagen nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB
|
||||
bleibt unberuehrt.
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(2) Nacherfuellung
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Bei berechtigter Maengelruege hat der Lieferant nach Wahl des Bestellers
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nachzuliefern oder nachzubessern. Die Nacherfuellung erfolgt innerhalb
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von 14 Tagen nach Maengelruege.
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(3) Ruecktritt und Minderung
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Schlaegt die Nacherfuellung fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar,
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kann der Besteller vom Vertrag zuruecktreten oder die Verguetung mindern.
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(4) Schadensersatz
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Schadensersatzanspruechee richten sich nach § 7 (Haftung).
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```
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### Beispiel 2: Verzugsklausel
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```
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§ 4 Verguetung und Zahlung
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(3) Verzug
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Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in Hoehe von neun
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Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltend-
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machung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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```
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### Beispiel 3: Kuendigungsfolgenklausel
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```
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§ 9 Laufzeit und Kuendigung
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(3) Folgen der Kuendigung
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Mit Wirksamwerden der Kuendigung sind bereits erbrachte Leistungen vom
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Besteller anteilig zu verguten. Der Lieferant gibt saemtliche zur
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Verfuegung gestellten Unterlagen, Daten und Geraete innerhalb von 14 Tagen
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zurueck. Geheimhaltungspflichten gemaess § 8 bleiben fuer zwei Jahre nach
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Beendigung des Vertrages bestehen.
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```
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### Mantelklausel-Anti-Pattern
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**Schlecht (Mantelklausel):**
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```
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Sollte der Lieferant die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen,
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und sollte der Besteller dies dem Lieferanten unter Setzung einer
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angemessenen Frist nicht zumindest mittelbar anzeigen, so soll, sofern
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nicht ausnahmsweise andere Umstaende dem entgegenstehen, ein Schadensersatz
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zu leisten sein, wobei die Hoehe sich nach billigem Ermessen richtet.
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```
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**Gut (zerlegt):**
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```
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(1) Liefert der Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig, gilt § 5 (Verzug).
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(2) Der Besteller setzt dem Lieferanten eine Nachfrist von 14 Tagen.
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(3) Nach erfolglosem Fristablauf kann der Besteller Schadensersatz statt
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der Leistung verlangen (§ 281 BGB).
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(4) Die Hoehe des Schadensersatzes richtet sich nach § 7 (Haftung).
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```
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Tatbestand und Rechtsfolge in einem Schachtelsatz.** Trennen.
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- **Mehrere Rechtsfolgen ohne Reihenfolge.** Klar regeln, ob alternativ oder kumulativ.
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- **Frist offen.** "Angemessene Frist" nur, wenn unausweichlich. Sonst konkret beziffern.
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- **Ausnahmen ohne Tatbestand.** "Es sei denn, andere Umstaende stehen entgegen" ist keine Ausnahme.
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||||
- **Klauseln ohne Verweis auf BGB-Defaults.** Wer abweicht, soll wissen wovon.
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- **AGB-Klauselverbote ignoriert.** § 308, § 309 BGB lesen.
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwurf mit klarer Wenn-Dann-Struktur.
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- Tabelle Tatbestand zu Rechtsfolge zu Frist.
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- Hinweis auf BGB-Vergleichsnorm.
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## Beispiel
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**Aufgabe:** Klausel fuer die ausserordentliche Kuendigung bei Pflichtverletzung des Lieferanten.
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**Loesung:**
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```
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§ 9 Kuendigung aus wichtigem Grund
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(1) Tatbestand
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Eine Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
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Kuendigungsfrist kuendigen, wenn:
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a) die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung
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mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen wiederholt verletzt; oder
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b) ueber das Vermoegen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eroeffnet
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oder mangels Masse abgelehnt wird; oder
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c) die andere Partei ihre Zahlungen einstellt.
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(2) Form
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Die Kuendigung bedarf der Schriftform und ist innerhalb von 14 Tagen ab
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Kenntnis des wichtigen Grundes auszusprechen.
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(3) Rechtsfolge
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Mit Zugang der Kuendigung endet der Vertrag. § 9 Abs. 3 (Folgen) gilt.
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```
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| Wenn | Dann | Frist |
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|---|---|---|
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| wesentliche Pflichtverletzung trotz Abmahnung | Ausserordentliche Kuendigung | 14 Tage ab Kenntnis |
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| Insolvenz | Ausserordentliche Kuendigung | 14 Tage ab Kenntnis |
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| Zahlungseinstellung | Ausserordentliche Kuendigung | 14 Tage ab Kenntnis |
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## Querverweise
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- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision`
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- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung`
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||||
- `bedingungen-aufschiebend-aufloesend-fristen`
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||||
- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 280 BGB, § 281 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB, § 437 BGB, § 634 BGB; § 377 HGB. gesetze-im-internet.de.
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||||
- AGB-Rechtsprechung des BGH zu Mantelklauseln: vom Nutzer mit konkretem Aktenzeichen ueber bundesgerichtshof.de zu verifizieren.
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@@ -0,0 +1,176 @@
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name: anwaltsschreiben-aussergerichtlich
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description: "Außergerichtliches Anwaltsschreiben in drei Spielarten: erster anwaltlicher Brief, Mahnschreiben nach § 286 BGB mit Verzugsbegründung und Vergleichsangebot. Aufbau: Mandantenbezug; Vollmachtnachweis; knapper Sachverhalt; Anspruch oder Forderung mit Berechnung; konkrete Frist mit Datum; Konsequenz bei Nichteinhaltung; Vorbehalt weiterer Schritte. Mit Verzugsfolgen nach § 288 BGB; Annahmefristen und Mustertexten für die drei Brieftypen sowie typischen Drafting-Fehlern."
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# Anwaltsschreiben aussergerichtlich
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## Zweck
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Das außergerichtliche Anwaltsschreiben ist häufig der erste Kontakt zwischen Mandant und Gegenseite über anwaltliche Vertretung. Es entscheidet Tonlage, Verzug, Verjährungsunterbrechung und die Bereitschaft der Gegenseite zur einvernehmlichen Erledigung. Drei Brieftypen kommen am häufigsten vor: der Erstkontaktbrief mit Forderung, das Mahnschreiben mit Fristsetzung und das Vergleichsangebot mit Annahmefrist.
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Dieser Skill liefert das Drafting-Gerüst für alle drei Spielarten und stellt drei Mustertexte zur Verfügung. Er klärt knapp die rechtlichen Verzugsvoraussetzungen und vermeidet die typischen Fehler.
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## Eingaben
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- Mandanteninformation (Name, Anschrift, ggf. Vertretung)
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- Vollmacht (im Brief erwähnen, beifügen oder vorausgesetzt)
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- Adressat (Name, Anschrift, ggf. Vertretung der Gegenseite)
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- Sachverhalt in Stichpunkten
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- Anspruchsgrundlage und konkrete Höhe (in Euro, ggf. mit Berechnung)
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- Frist und gewünschtes Datum
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- Brieftyp (Erstkontakt, Mahnung, Vergleichsangebot)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 286 Abs. 1 BGB: Verzug durch Mahnung nach Fälligkeit.
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- § 286 Abs. 2 BGB: Verzug ohne Mahnung bei kalendermäßig bestimmtem Termin oder anderen genannten Fällen.
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||||
- § 286 Abs. 3 BGB: Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang gegenüber Verbrauchern.
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||||
- § 288 BGB: Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über Basiszinssatz; bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäft ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte.
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||||
- § 280 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB: Verzugsschaden inklusive Rechtsverfolgungskosten (RVG-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG).
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||||
- § 203 BGB: Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen.
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||||
- § 43a BRAO: Anwaltliche Sorgfalt und Sachlichkeitsgebot.
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||||
- §§ 4, 13 RVG; Nr. 2300 VV RVG: Geschäftsgebühr außergerichtlich.
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- Methodik: Urteilsstil. Sie-Form. Keine Drohgebärden, klare Konsequenzformulierung.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Briefkopf und Bezugslinie.** Mandant, Anschrift Gegenseite, Aktenzeichen Ihrer Kanzlei, Datum, Betreff.
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2. **Anrede.** "Sehr geehrte Damen und Herren" bei Unternehmen, sonst persönliche Anrede.
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3. **Mandantsbezug und Vollmacht.** "In dieser Sache vertreten wir die Interessen unserer Mandantin, der Frau X. Eine schriftliche Vollmacht liegt vor und wird auf Anforderung übersandt."
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4. **Sachverhalt knapp.** Drei bis sechs Sätze. Keine Aktenführung, kein Tagebuch.
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5. **Anspruch oder Forderung.** Klar nennen, Höhe konkret, Anspruchsgrundlage angeben.
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6. **Frist mit Datum.** "Wir fordern Sie auf, den Betrag bis zum 20. Juni 2026 (Posteingang bei uns) auf das nachstehende Konto zu überweisen." Keine "unverzüglich"-Floskeln.
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7. **Konsequenz benennen.** Klageerhebung, gerichtliches Mahnverfahren, Strafanzeige nur wenn berechtigt. Keine leeren Drohungen.
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8. **Vorbehalt aller Rechte.** Standardformulierung.
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9. **Schlussformel und Unterschrift.** "Mit freundlichen Grüßen", Berufsbezeichnung.
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### Brieftyp-Matrix
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| Brieftyp | Schwerpunkt | Pflichtelemente | Fristlänge typisch |
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|---|---|---|---|
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| Erstkontakt | Vorstellung Mandat, erste Forderung | Anspruchsgrundlage, Höhe, erste Frist | 14 Tage |
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| Mahnung | Verzugsbegründung, Folgenwarnung | Fälligkeit, Mahnung, Verzugsfolgen | sieben bis 14 Tage |
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| Vergleichsangebot | konkretes Zahlenangebot, Annahmemodus | Höhe in Euro, Annahmefrist, Erledigungsklausel | sieben bis 21 Tage |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Drohungen ohne Substanz.** "Wir behalten uns vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten" ohne Anspruchsgrundlage ist berufsrechtlich heikel.
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- **Pauschalforderungen ohne Berechnung.** "Schadensersatz in angemessener Höhe" ist kein anwaltlicher Brief.
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||||
- **Unklare Frist.** "Unverzüglich" oder "zeitnah" sind keine Fristen. Konkretes Datum.
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||||
- **Schriftform-Fehler.** Bei Kündigungen Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) prüfen. Briefkopf reicht nicht in jedem Fall.
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||||
- **Falsche Anrede oder fehlendes "Sie".** Persönliche Anrede in geschäftlichen Briefen ungewöhnlich.
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||||
- **RVG-Gebühr nicht angemeldet.** Wenn Verzug vorliegt, ist die Geschäftsgebühr Verzugsschaden und sollte mitgefordert werden.
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## Ausgabeformat
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- Vollständiger Brief im Format DIN 5008.
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- Bei Mahnung: Verzugsdatum, Hauptforderung, Verzugszinsen, RVG-Gebühr separat ausgewiesen.
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- Bei Vergleichsangebot: Erledigungsklausel ausformuliert.
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## Beispiele
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### Mustertext Erstkontakt
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```
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Anwaltskanzlei Stern und Partner
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Musterallee 4 · 12345 Musterstadt
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Beklagt GmbH
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Industrieweg 5
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12345 Beispielstadt Berlin, den 30. Mai 2026
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Unser Zeichen: 2026 023 sm
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Ihre Mandantin: Anna Muster
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||||
Sehr geehrte Damen und Herren,
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||||
in dieser Sache vertreten wir die Interessen unserer Mandantin
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Frau Anna Muster. Eine schriftliche Vollmacht liegt vor und wird auf
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Anforderung übersandt.
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||||
Unsere Mandantin und Sie schlossen am 15. Januar 2026 einen Kaufvertrag
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||||
über zehn Maschinen Typ A-100 zum Gesamtpreis von 25.000 Euro netto.
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||||
Unsere Mandantin lieferte am 1. Februar 2026. Die Rechnung war binnen 30
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||||
Tagen ab Lieferung fällig. Eine Zahlung ist bis heute nicht erfolgt.
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||||
Wir fordern Sie auf, den Betrag von 25.000 Euro bis zum 14. Juni 2026
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||||
(Posteingang bei uns) auf das Konto der Mandantin (IBAN DE12 1234 5678
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9012 3456 78) zu überweisen.
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||||
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir ohne weiteres
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||||
Klage erheben. Bereits jetzt machen wir vorsorglich darauf aufmerksam,
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dass weitere Kosten entstehen können.
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||||
Mit freundlichen Grüßen
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Marta Stern
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||||
Rechtsanwältin
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```
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### Mustertext Mahnung
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```
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[Briefkopf] Berlin, den 30. Mai 2026
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Mahnung in Sachen Anna Muster ./. Beklagt GmbH
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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namens und in Vollmacht unserer Mandantin Frau Anna Muster mahnen wir
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hiermit die Zahlung der offenen Kaufpreisforderung an.
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Hauptforderung: 25.000,00 Euro (fällig seit 1. März 2026)
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Verzugszinsen § 288 Abs. 2: gemäß gesonderter Berechnung
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||||
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG: gesonderte Berechnung
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||||
Wir setzen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist bis zum 13. Juni 2026
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||||
(Posteingang bei uns). Nach Ablauf der Frist werden wir ohne weitere
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Mahnung Klage erheben.
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||||
Mit freundlichen Grüßen
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Marta Stern
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||||
Rechtsanwältin
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||||
```
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### Mustertext Vergleichsangebot
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```
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[Briefkopf] Berlin, den 30. Mai 2026
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Vergleichsangebot in Sachen Anna Muster ./. Beklagt GmbH
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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zur außergerichtlichen Erledigung des Streits über die offene
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Kaufpreisforderung schlagen wir Folgendes vor:
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1. Die Beklagt GmbH zahlt an unsere Mandantin 22.000 Euro bis zum 30.
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Juni 2026 auf das Konto IBAN DE12 1234 5678 9012 3456 78.
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||||
2. Mit der vollständigen Zahlung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche
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aus dem Kaufvertrag vom 15. Januar 2026 erledigt.
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3. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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Wir bitten um schriftliche Annahme bis zum 13. Juni 2026
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(Posteingang bei uns). Andernfalls erfolgt Klageerhebung.
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||||
Mit freundlichen Grüßen
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||||
Marta Stern
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||||
Rechtsanwältin
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```
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## Querverweise
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- `klage-drafting-253-zpo` als nächste Eskalationsstufe
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- `stil-und-ton-juristische-texte`
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||||
- `gutachten-memo-internes-drafting` für die interne Vorprüfung
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||||
- `revisions-prozess-redlines-comparison` für Markup eines Vergleichstexts
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- §§ 280, 286, 288 BGB; § 203 BGB; gesetze-im-internet.de.
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||||
- § 43a BRAO; Sachlichkeitsgebot; vgl. § 6 BORA.
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||||
- § 4 RVG; Nr. 2300 VV RVG für die Geschäftsgebühr.
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||||
- § 126, § 126b BGB zur Schriftform und Textform.
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||||
- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.
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@@ -0,0 +1,100 @@
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name: b2b-vs-b2c-klausel-strategie
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description: "Strategisches Drafting in zwei Vertragswelten. B2C unter strengem Verbraucherschutz (§§ 13 und 14 BGB sowie § 305 II BGB und §§ 308 und 309 BGB direkt anwendbar). B2B im Geschäftsverkehr nach § 310 I BGB erleichtert, aber mit Ausstrahlungswirkung der Klauselverbote über § 307 BGB. Ein einziges Klauselwerk für beide Welten ist effizient, aber risikobehaftet; Alternative sind getrennte AGB-Sätze. Liefert Tabelle Klauseltyp/B2C-Risiko/B2B-Risiko/Empfehlung und Mustertexte für haftungsbegrenzte Klauseln im Vergleich beider Welten."
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# B2B vs. B2C Klauselstrategie
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie ein einheitliches Klauselwerk für Verbraucher- und Unternehmergeschäfte führen oder getrennte AGB-Sätze pflegen. Die Trennung folgt aus der unterschiedlichen Anwendung der §§ 305 ff. BGB.
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## Eingaben
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- Kundenstruktur (rein B2B, rein B2C, gemischt).
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- Vertriebskanal (Onlineshop, Außendienst, Plattform).
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- Bisheriges Klauselwerk.
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- Branche und Regulierung (Telekommunikation, Banking, Energie, Bau).
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- Konfliktthemen (Haftungsbegrenzung, Mängelrechte, Vertragslaufzeiten, Vertragsstrafe, Aufrechnung).
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Verbraucher (§ 13 BGB):** Natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
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- **Unternehmer (§ 14 BGB):** Natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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- **B2C-Welt:** § 305 II BGB Einbeziehung, §§ 308 und 309 BGB direkt anwendbar, § 307 BGB inkl. Transparenzgebot.
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||||
- **B2B-Welt:** § 310 I BGB. §§ 308 und 309 BGB direkt nicht anwendbar; jedoch §§ 305c, 307 BGB direkt anwendbar. BGH wertet die §§ 308 und 309 BGB als Indizien für die Unangemessenheit nach § 307 BGB; konkrete Fundstelle vom Nutzer zu verifizieren.
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||||
- **Handelsbräuche:** § 310 I 2 BGB verlangt Berücksichtigung der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche.
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- **Praxisfolge:** Klauseln, die in B2C eindeutig verboten sind, sind in B2B oft ebenfalls unwirksam, jedoch nicht reflexartig. Eine inhaltliche Begründung bleibt notwendig.
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- **Strategieentscheidung:** Ein gemeinsames Klauselwerk vereinfacht die Pflege, birgt aber das Risiko, dass die strengere Verbraucherwertung das Geschäftskundenwerk durchschlägt (Worst-Case-Übernahme). Getrennte AGB-Sätze sind aufwendiger, aber sauberer.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Kundenstruktur und Kanäle ermitteln. Wer wird tatsächlich Vertragspartner?
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2. Konfliktklauseln identifizieren: Haftung, Mängelrechte (insbesondere Verjährung, Rüge), Vertragsdauer und Verlängerung, Preisanpassung, Vertragsstrafe, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Gerichtsstand.
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3. Pro Klausel B2C-Bewertung: § 308 / § 309 BGB direkt prüfen.
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4. Pro Klausel B2B-Bewertung: § 307 BGB unter Berücksichtigung der Ausstrahlung der § 308 / § 309 BGB-Wertung und der Handelsbräuche.
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5. Entscheidung: einheitliche Klausel, mit B2B-Variante (Switch) oder vollständige Trennung.
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6. Bei Switch-Logik: technisch zuverlässig prüfen (Vertragstyp-Erkennung im Checkout) und transparent dokumentieren.
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7. Bei getrennten AGB: Versionen mit klarer Bezeichnung (B2C-AGB, B2B-AGB), keine Vermischung im Vertragsschluss.
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8. Bei gemischter Kundschaft (KMU als faktische Verbraucher): erhöhte Sorgfalt; viele Schutzregeln gelten ungeachtet der formalen Unternehmereigenschaft als Wertungsgrundlage.
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9. Sicherstellen, dass der Geltungsumfang (§§ 13, 14 BGB) im Vertrag klar ist.
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10. Schulung der Vertriebs- und Servicemitarbeitenden für die richtige AGB-Verwendung.
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## Typische Drafting-Fehler
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- "Gegenüber Unternehmern gilt §§ 308 / 309 BGB nicht": missverstandene Pauschalformel. Die Ausstrahlungswirkung wird ignoriert.
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- Haftungsklausel aus B2C-AGB unverändert in B2B übernommen: doppelte Schutzwertung, mögliche Unwirksamkeit.
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- Trennung nur formal: Verbraucher wird in B2B-Strecke gedrängt, indem ihm eine "Unternehmereigenschaft" abverlangt wird; die tatsächliche Eigenschaft entscheidet.
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- Verlängerungsklausel mit zwölf Monaten Laufzeit in B2C: § 309 Nr. 9 BGB.
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- Mängelfrist sechs Monate in B2C: § 309 Nr. 8 b ff BGB.
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- Rügepflicht nach § 377 HGB in Verbraucher-AGB übernommen: unwirksam.
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- Vertragsstrafe in B2C-AGB: § 309 Nr. 6 BGB.
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## Ausgabeformat
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- Strategie-Memo: B2C-only, B2B-only, gemeinsamer Korpus mit Schaltern oder getrennte AGB-Sätze.
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- Tabelle Klauseltyp / B2C-Risiko / B2B-Risiko / Empfehlung.
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- Mustertexte für die wichtigsten Konfliktklauseln in beiden Varianten.
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- Hinweise zum operativen Einsatz (Checkout-Logik, Versionierung, Vertrieb).
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## Beispiele
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Tabelle (Auszug):
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| Klauseltyp | B2C-Risiko | B2B-Risiko | Empfehlung |
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|---|---|---|---|
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| Haftungsbegrenzung auf Vorsatz | unwirksam: § 309 Nr. 7 a/b BGB | unwirksam nach § 307 BGB (Ausstrahlung) | Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung Leben Körper Gesundheit ausnehmen; einfache Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten, Höhe auf vertragstypischen Schaden begrenzt |
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||||
| Verkürzung Verjährungsfrist Mängel auf sechs Monate | unwirksam: § 309 Nr. 8 b ff BGB | bei B2B-Kaufverträgen Verkürzung auf zwölf Monate üblich, aber im Einzelfall Ausstrahlung; je nach Branche differenziert | im B2B zwölf Monate, in B2C keine Verkürzung |
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||||
| Aufrechnungsverbot | unwirksam: § 309 Nr. 3 BGB | grundsätzlich unwirksam, Ausstrahlung | Aufrechnung nur ausschließen für streitige, nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen |
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||||
| Vertragsverlängerung um zwölf Monate ohne Kündigung | unwirksam: § 309 Nr. 9 BGB | im B2B häufig zulässig, aber transparent | in B2C maximal stillschweigende Verlängerung um drei Monate mit einmonatiger Kündigungsfrist |
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||||
| Vertragsstrafe | unwirksam: § 309 Nr. 6 BGB | im B2B individuell, AGB-tauglich nur eng | vgl. `vertragsstrafe-339-bgb` |
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Mustertext (Haftungsbegrenzung, gegenübergestellt):
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B2C-Variante:
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> § X Haftung
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> (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
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||||
> (2) Im Übrigen haftet der Anbieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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B2B-Variante:
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> § X Haftung
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> (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
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||||
> (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
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> (3) Die Verjährung der Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
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## Querverweise
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- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – Grundprüfung.
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- `transparenzgebot-307-bgb` – Verständlichkeit.
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||||
- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` – Tiefe der Haftungs-Drafting.
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||||
- `vertragsstrafe-339-bgb` – § 309 Nr. 6 BGB im Vergleich.
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||||
- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung` – § 309 Nr. 9 BGB.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- §§ 13, 14, 305, 305c, 306, 307, 308, 309, 310 BGB.
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||||
- § 377 HGB (Rügepflicht im Handelskauf).
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||||
- BGH-Linie zur Ausstrahlung des § 309 BGB auf § 307 BGB im B2B ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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||||
- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,187 @@
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name: bedingungen-aufschiebend-aufloesend-fristen
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description: "Konditionalstruktur in Vertraegen sauber bauen. § 158 BGB: aufschiebende Bedingung (Eintritt bei Eintritt) vs aufloesende Bedingung (Wegfall bei Eintritt). Potestativbedingung. Closing Conditions in M&A mit Signing/Closing-Logik. Long Stop Date. Fristberechnung nach §§ 187-193 BGB. Mit Tabelle Bedingungstyp zu Beispielklausel und Pitfall doppelt-negative Formulierungen."
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# Bedingungen aufschiebend, aufloesend, Fristen
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## Zweck
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Bedingungen und Fristen geben dem Vertrag seine zeitliche Struktur. Die juristische Unterscheidung zwischen aufschiebender und aufloesender Bedingung (§ 158 BGB), zwischen Bedingung und Befristung (§ 163 BGB) und zwischen Potestativbedingung und reiner Drittbedingung ist Drafting-Grundwissen. Wer die Begriffe verwechselt, baut Klauseln, die das Gegenteil ihres Wortlauts bewirken.
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Dieser Skill liefert die Konditionalsystematik, die typischen M&A-Closing-Conditions, das Long Stop Date und die Fristberechnung nach §§ 187 bis 193 BGB. Er zeigt die Anti-Pattern doppelt-negativer Formulierungen.
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## Eingaben
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- Konditionalbedarf (Closing-Conditions, Vertragsende, Optionsrechte, Genehmigungen)
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- Vertragstyp (M&A, Lieferantenvertrag, Mietvertrag, Optionsvertrag)
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- Wer kontrolliert die Bedingung? (Potestativ, Drittbedingung)
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- Zeitliche Vorgaben (Long Stop Date, Faelligkeit)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 158 BGB: Aufschiebende und aufloesende Bedingung. Die Wirkung tritt mit dem Eintritt der Bedingung ein bzw. faellt mit ihm weg.
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- § 159 BGB: Rueckbeziehung der Wirkung durch Parteivereinbarung moeglich.
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- § 161 BGB: Schwebende Wirksamkeit bei Verfuegungen.
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- § 162 BGB: Treuwidrige Verhinderung oder Herbeifuehrung der Bedingung.
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||||
- § 163 BGB: Bestimmung der Zeit. Befristung im Gegensatz zur Bedingung.
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||||
- §§ 187 bis 193 BGB: Fristberechnung, insbesondere Beginn (§ 187 BGB), Ende (§ 188 BGB), Sonn- und Feiertag (§ 193 BGB).
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Klaeren: Bedingung oder Befristung?** Ungewisses Ereignis = Bedingung. Sicheres zeitliches Ereignis = Befristung.
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2. **Aufschiebend oder aufloesend?** Tritt die Wirkung mit Bedingungseintritt ein oder faellt sie weg?
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3. **Potestativ oder Drittbedingung?** Liegt der Eintritt in der Macht einer Partei?
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4. **Long Stop Date setzen.** Ohne zeitliche Grenze schwebt die Bedingung unbestimmt lange.
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5. **Faelligkeit der Hauptpflichten bestimmen.** Mit oder ohne Eintritt?
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6. **Fristberechnung pruefen.** §§ 187 bis 193 BGB anwenden. Sonn- und Feiertagsregel beachten.
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7. **Doppelt-negative Formulierungen vermeiden.**
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### Tabelle Bedingungstyp zu Beispielklausel
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| Typ | § BGB | Wirkung | Beispielklausel |
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|---|---|---|---|
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| Aufschiebende Bedingung | § 158 Abs. 1 | Wirksamkeit tritt erst mit Eintritt ein | "Dieser Vertrag wird wirksam mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister." |
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| Aufloesende Bedingung | § 158 Abs. 2 | Wirksamkeit endet mit Eintritt | "Dieser Vertrag endet mit Insolvenzeroeffnung ueber das Vermoegen des Bestellers." |
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| Befristung | § 163 BGB | Zeitlich gewisses Ereignis | "Der Vertrag endet am 31. Dezember 2028." |
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||||
| Potestativbedingung | § 158 BGB | Eintritt von einer Partei kontrollierbar | "Sofern der Besteller das Angebot annimmt, ..." |
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||||
| Closing Condition (CP) | § 158 Abs. 1 | Aufschiebende Bedingung im M&A | "Bedingung des Vollzugs ist die kartellrechtliche Freigabe." |
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||||
| Long Stop Date | Vertragstechnisch | Frist fuer Bedingungseintritt | "Treten die Vollzugsbedingungen bis zum 31. Dezember 2026 nicht ein, kann jede Partei zuruecktreten." |
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### Closing-Architecture (M&A-Grundmuster)
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```
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SIGNING (Unterzeichnung des Vertrages)
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| Vollzugsbedingungen (Closing Conditions / CP)
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| - Kartellfreigabe
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| - Vorstandsbeschluss
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| - MAC-Bedingung (Material Adverse Change)
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||||
v
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CLOSING (Vollzug, Uebergang von Eigentum und Risiko)
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| Closing Actions
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| - Kaufpreiszahlung
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| - Abtretung der Geschaeftsanteile
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| - Uebergabe der Vermoegenswerte
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||||
v
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||||
POST-CLOSING (Garantieansprueche, Earn-Out, Uebergangsbestimmungen)
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```
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### Beispielklauseln
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**Aufschiebende Bedingung mit Long Stop Date:**
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```
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§ 8 Vollzug
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(1) Dieser Vertrag wird mit Eintritt aller in Anlage 8.1 genannten
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Vollzugsbedingungen wirksam (Closing).
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(2) Long Stop Date ist der 31. Dezember 2026. Treten die Vollzugs-
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||||
bedingungen bis zum Long Stop Date nicht ein, kann jede Partei
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||||
durch schriftliche Erklaerung an die jeweils andere Partei vom
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Vertrag zuruecktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind
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rueckabzuwickeln.
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||||
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||||
(3) Die Parteien werden den Eintritt der Bedingungen mit der nach
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||||
diesem Vertrag erforderlichen Sorgfalt foerdern. § 162 BGB bleibt
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||||
unberuehrt.
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```
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||||
**Aufloesende Bedingung:**
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```
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||||
§ 9 Beendigung bei Insolvenz
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||||
Dieser Vertrag endet ohne weitere Erklaerung, wenn ueber das Vermoegen
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||||
einer Partei das Insolvenzverfahren eroeffnet oder mangels Masse abgelehnt
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||||
wird. § 119 InsO bleibt unberuehrt.
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||||
```
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||||
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||||
**Befristung mit Verlaengerung:**
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||||
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```
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||||
§ 9 Laufzeit
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||||
(1) Dieser Vertrag beginnt am 1. Juli 2026 und endet am 30. Juni 2029.
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||||
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||||
(2) Er verlaengert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer
|
||||
Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit
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||||
schriftlich gekuendigt wird.
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||||
```
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### Fristberechnung nach §§ 187 bis 193 BGB
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| Fall | § BGB | Regel | Beispiel |
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|---|---|---|---|
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| Fristbeginn Ereignisfrist | § 187 Abs. 1 | Tag des Ereignisses zaehlt nicht mit | "14 Tage nach Lieferung am 1. Juni" = bis 15. Juni 24:00 Uhr |
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||||
| Fristbeginn Geburtstagsfrist | § 187 Abs. 2 | Tag selbst zaehlt mit | "Vollendung des 18. Lebensjahres" |
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||||
| Fristende Tagfrist | § 188 Abs. 1 | Ende des letzten Tages | letzter Tag 24:00 Uhr |
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||||
| Fristende Wochen-/Monatsfrist | § 188 Abs. 2 | Tag, der nach Benennung dem Anfangstag entspricht | Frist 1 Monat ab 15. Juni endet 15. Juli 24:00 Uhr |
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||||
| Sonn-/Feiertag | § 193 BGB | Verschiebung auf naechsten Werktag | Fristende Samstag wird auf Montag verschoben (nur fuer Erklaerungen oder Leistungen) |
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### Pitfall: Doppelt-negative Formulierungen
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**Schlecht:** "Sofern nicht die Bedingung nicht eintritt, ist der Vertrag wirksam."
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**Gut:** "Mit Eintritt der Bedingung wird der Vertrag wirksam."
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**Schlecht:** "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Frist nicht eingehalten wird."
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**Gut:** "Die Frist kann ueberschritten werden, wenn ..."
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Bedingung und Befristung verwechselt.** Sicheres Datum = Befristung; ungewisses Ereignis = Bedingung.
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- **Aufschiebend und aufloesend verwechselt.** Wirkung wird genau umgekehrt.
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||||
- **Long Stop Date fehlt.** Bedingung schwebt unbeschraenkt.
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||||
- **§ 162 BGB ignoriert.** Treuwidrige Beeinflussung der Bedingung gilt als eingetreten oder nicht eingetreten.
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||||
- **Sonn-/Feiertag uebersehen.** § 193 BGB bei Erklaerungen und Leistungen anwenden.
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||||
- **Potestativ ohne Sorgfaltsklausel.** Potestativbedingungen brauchen Mitwirkungspflicht, sonst Manipulationsrisiko.
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- **CP-Liste in Fliesstext.** CPs gehoeren in eine Anlage und sind durchnummeriert.
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwurf mit Bedingungslogik und Fristen.
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- Tabelle Bedingung zu Wirkung zu Long Stop Date.
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- Fristberechnungsdiagramm bei komplexen Vertraegen.
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## Beispiel
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**Aufgabe:** Optionsklausel im Investitionsvertrag. Der Investor kann innerhalb von 24 Monaten nach Erstinvestment eine Folgetranche zeichnen. Bei Ausuebung wird die Tranche mit Zahlung des Kaufpreises wirksam.
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**Loesung:**
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```
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§ 4 Folgetranche
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(1) Ausuebungsrecht
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Der Investor kann innerhalb von 24 Monaten nach Erstinvestment die
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Folgetranche durch schriftliche Erklaerung an die Gesellschaft zeichnen.
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(2) Aufschiebende Bedingung
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||||
Die Zeichnung wird mit Zahlung des Kaufpreises auf das in Anlage 4.1
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genannte Konto wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB).
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(3) Long Stop Date
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Wird der Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Zeichnungs-
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erklaerung gezahlt, gilt die Zeichnung als nicht erfolgt.
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(4) Fristberechnung
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Die Frist von 24 Monaten beginnt mit dem Tag nach Eingang der Erst-
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investition auf dem Konto der Gesellschaft (§ 187 Abs. 1 BGB).
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```
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## Querverweise
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- `anspruchsgrundlage-und-rechtsfolgen-klauseln`
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- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung`
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||||
- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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||||
- `verweis-und-querverweis-technik`
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||||
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- § 158 BGB, § 159 BGB, § 161 BGB, § 162 BGB, § 163 BGB, §§ 187 bis 193 BGB. gesetze-im-internet.de.
|
||||
- § 119 InsO fuer Beendigung bei Insolvenz. gesetze-im-internet.de/inso/.
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||||
- M&A-Closing-Konvention folgt internationaler Praxis und ist in deutscher M&A-Praxis etabliert. Konkrete Klauselformulierungen vom Nutzer mit aktueller Literatur zu validieren.
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@@ -0,0 +1,175 @@
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||||
name: boilerplate-klauseln-katalog
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description: "Katalog typischer Boilerplate-Klauseln im deutschen Wirtschaftsvertrag mit Wirksamkeitsanalyse und Mustertexten. Behandelt salvatorische Klausel (BGH-kritisch nach § 139 BGB), Schriftformklausel inklusive doppelter Schriftformklausel, Gerichtsstand nach § 38 ZPO, Rechtswahl nach Rom-I-VO, Erfuellungsort, Bekanntmachung, Uebertragungsverbot. Je Klausel: Voraussetzung, AGB-Risiko, Mustertext."
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# Boilerplate-Klauseln: Katalog mit Mustertexten
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## Zweck
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Boilerplate ist kein Beiwerk. Salvatorische Klausel, Schriftform, Gerichtsstand und Rechtswahl entscheiden im Streitfall ueber Wirksamkeit, Gerichtszustaendigkeit und anwendbares Recht. Dieser Skill liefert einen Katalog der Standard-Boilerplate-Klauseln mit Wirksamkeitsanalyse, AGB-Risiko und Mustertext.
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Er ist kein Sammelsurium. Er ordnet, was wirklich gebraucht wird, und kennzeichnet, wo BGH-Rechtsprechung die Reichweite einschraenkt.
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## Eingaben
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- Vertragsart (Individualvertrag oder AGB)
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- Parteien (B2B oder B2C)
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- Sitz der Parteien (fuer Gerichtsstand und Rechtswahl)
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- Streitwert-Erwartung (fuer Schiedsklausel-Erwaegung)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 38 ZPO: Gerichtsstandsvereinbarung. Nur unter Kaufleuten oder mit Auslandsbezug zulaessig.
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||||
- Rom-I-VO: Verordnung (EG) Nr. 593/2008. Rechtswahl bei vertraglichen Schuldverhaeltnissen.
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||||
- § 126 BGB, § 127 BGB: Schriftform und gewillkuerte Schriftform.
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||||
- § 139 BGB: Teilnichtigkeit. Salvatorische Klausel als Modifikation der gesetzlichen Folge.
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||||
- § 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB: AGB-Kontrolle. Boilerplate ist AGB-pflichtig in AGB-Vertraegen.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Klauselbedarf pruefen.** Im B2C-AGB sind viele Boilerplate-Klauseln unwirksam. Pruefen Sie pro Klausel.
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2. **Klauseltyp waehlen.** Individualabrede oder AGB.
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||||
3. **Mustertext anpassen.** Pauschalmuster sind Ausgangspunkt, kein Endpunkt.
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4. **AGB-Risiko bewerten.** Ist die Klausel im B2B noch wirksam? Im B2C oft nicht.
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||||
5. **Konsistenz mit dem Rest des Vertrages.** Gerichtsstand muss zur Rechtswahl passen.
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### Klausel 1: Salvatorische Klausel (§ 139 BGB)
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**Voraussetzung:** Modifikation des § 139 BGB (Gesamtnichtigkeit als Default). Praxisrelevant in nahezu jedem Vertrag.
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**AGB-Risiko:** Im B2B nach BGH grundsaetzlich wirksam, aber nicht als Generalheilmittel. Sie kehrt nicht die Darlegungslast um; im Streit muss die Partei, die sich auf Teilnichtigkeit beruft, die Auslegung tragen.
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||||
|
||||
**Mustertext (Individualvertrag, B2B):**
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```
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein
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oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
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||||
Anstelle der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung gilt diejenige
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||||
wirksame und durchfuehrbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen
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||||
Zweck der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung am naechsten kommt.
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||||
Entsprechendes gilt fuer den Fall, dass dieser Vertrag eine Luecke enthaelt.
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```
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||||
### Klausel 2: Schriftformklausel (§ 126 BGB)
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||||
**Voraussetzung:** Gewillkuerte Schriftform nach § 127 BGB. Vorsicht: doppelte Schriftformklausel im B2B grundsaetzlich wirksam (Aenderung dieser Klausel selbst nur in Schriftform), im B2C nach AGB-Recht angreifbar.
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||||
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||||
**Mustertext (Doppelte Schriftform, B2B):**
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||||
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```
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||||
Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform.
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||||
Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
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||||
Muendliche Nebenabreden bestehen nicht.
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```
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||||
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||||
**Hinweis:** Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine doppelte Schriftformklausel in AGB die mittels Individualabrede vorgenommene Aenderung nicht ausschliessen kann. Vor Verwendung im B2C aktuelle BGH-Rspr. pruefen.
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||||
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||||
### Klausel 3: Gerichtsstandsvereinbarung (§ 38 ZPO)
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||||
**Voraussetzung:** Beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen (§ 38 Abs. 1 ZPO), oder Auslandsbezug. Im B2C unzulaessig (§ 38 Abs. 2, Abs. 3 ZPO).
|
||||
|
||||
**Mustertext (B2B):**
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||||
```
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||||
Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
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||||
ist Berlin.
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||||
```
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||||
### Klausel 4: Rechtswahl (Rom-I-VO)
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||||
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||||
**Voraussetzung:** Vertragliches Schuldverhaeltnis. Art. 3 Rom-I-VO erlaubt Rechtswahl. Verbraucherschutz nach Art. 6 Rom-I-VO bleibt unberuehrt.
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||||
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||||
**Mustertext:**
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||||
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||||
```
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||||
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
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(CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts.
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||||
```
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||||
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||||
### Klausel 5: Erfuellungsort
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||||
**Voraussetzung:** Modifikation des § 269 BGB (Wohnsitz des Schuldners).
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||||
**Mustertext:**
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||||
```
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||||
Erfuellungsort fuer Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten.
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||||
```
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||||
### Klausel 6: Bekanntmachungs- bzw. Mitteilungsklausel
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||||
**Voraussetzung:** Empfangszustaendigkeit, Form der Erklaerung.
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||||
|
||||
**Mustertext:**
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||||
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||||
```
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||||
Mitteilungen unter diesem Vertrag bedurften der Textform (§ 126b BGB). Sie
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||||
gelten als zugegangen, wenn sie an die im Rubrum angegebene Anschrift
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||||
gerichtet sind und in den Macht-bereich des Empfaengers gelangen.
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||||
```
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||||
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||||
### Klausel 7: Uebertragungsverbot (§ 399 BGB)
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||||
|
||||
**Voraussetzung:** Vertragliches Abtretungsverbot. Wirksamkeit bei B2B nach § 354a HGB beschraenkt (Geldforderungen aus beiderseitigem Handelsgeschaeft bleiben abtretbar).
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||||
**Mustertext:**
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||||
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||||
```
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||||
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag duerfen nur mit vorheriger
|
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schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei uebertragen oder
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abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberuehrt.
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```
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||||
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||||
### Klausel 8: Gesamtnichtigkeitsausschluss (zusammen mit Salvatorischer Klausel)
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Faellt unter Klausel 1 (Salvatorische).
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||||
## Typische Drafting-Fehler
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- **Salvatorische Klausel als Allzweckwaffe.** Sie heilt nicht jede Klausellucke und kehrt nicht die Darlegungslast um.
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- **Doppelte Schriftform im B2C.** Vorsicht. Im AGB-Verhaeltnis schwer wirksam zu halten.
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||||
- **Gerichtsstand mit Verbraucher.** Unzulaessig nach § 38 Abs. 2, Abs. 3 ZPO.
|
||||
- **Rechtswahl ohne CISG-Ausschluss.** Bei internationalem Warenkauf gilt CISG automatisch, falls nicht ausgeschlossen.
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||||
- **Mitteilungsklausel ohne Empfangsadresse.** Macht keine Zustellung pruefbar.
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||||
- **Abtretungsverbot ohne § 354a HGB.** Bei Geldforderungen aus Handelsgeschaeft unwirksam.
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||||
## Ausgabeformat
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||||
- Boilerplate-Abschnitt fertig formuliert, durchnummeriert.
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||||
- Tabelle Klausel zu AGB-Risiko zu Hinweis.
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## Beispiel
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**Boilerplate-Block (B2B-Lieferantenvertrag):**
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||||
```
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||||
§ 12 Salvatorische Klausel
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[Text wie oben]
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||||
§ 13 Schriftform
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||||
[Text wie oben]
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||||
§ 14 Gerichtsstand und Rechtswahl
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||||
(1) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Berlin.
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||||
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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||||
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||||
§ 15 Erfuellungsort
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||||
Erfuellungsort fuer Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten.
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||||
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||||
§ 16 Abtretung
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||||
[Text wie oben]
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||||
```
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||||
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||||
## Querverweise
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||||
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||||
- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
|
||||
- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb`
|
||||
- `b2b-vs-b2c-klausel-strategie`
|
||||
- `verweis-und-querverweis-technik`
|
||||
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
|
||||
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||||
- § 139 BGB, § 126 BGB, § 127 BGB, § 269 BGB, § 399 BGB, § 354a HGB. gesetze-im-internet.de.
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- § 38 ZPO; Rom-I-VO (Verordnung (EG) Nr. 593/2008). eur-lex.europa.eu.
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- BGH-Rspr. zu salvatorischer Klausel und doppelter Schriftformklausel: vom Nutzer mit konkretem Aktenzeichen ueber bundesgerichtshof.de zu verifizieren.
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@@ -0,0 +1,127 @@
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name: cowork-cloud-kollaboration-drafting
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description: "Mandantengeheimnis-konformes Drafting in der Cloud (Claude Cowork; Office 365; Google Workspace). Rechtlicher Rahmen § 43a Abs. 2 BRAO; § 203 StGB; § 26 BORA und Art. 28 DSGVO. Auftragsverarbeitungsvertrag ist Voraussetzung. Sensible Daten: Mandantenname; Aktenzeichen; Sachverhalt. Pseudonymisierung im Entwurf; Mandantendaten erst in finaler Fassung. Versionierung. Zwei-Faktor-Authentifizierung. Mit Pitfall-Liste zu WhatsApp; E-Mail und Cloud ohne Auftragsverarbeitungsvertrag."
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# Cowork und Cloud-Kollaboration im Drafting
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## Zweck
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Cloud-Tools wie Claude Cowork, Microsoft Office 365 oder Google Workspace sind aus dem juristischen Drafting nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen schnelle Zusammenarbeit, Versionierung, KI-Unterstützung. Sie sind aber zugleich der häufigste Angriffsvektor auf das Mandantengeheimnis. Dieser Skill klärt den rechtlichen Rahmen und liefert eine praktische Vorgehensweise für sicheres Drafting in der Cloud.
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Er ist nicht nur Datenschutzbelehrung. Er gibt konkrete Drafting-Empfehlungen: Welche Daten dürfen in welcher Phase in welches Tool. Wann pseudonymisieren. Wann erst nach Abschluss des Drafts die Mandantendaten einfügen.
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## Eingaben
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- Genutzte Cloud-Tools in Ihrer Kanzlei
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- Bestehende Auftragsverarbeitungsverträge mit den Anbietern
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- Mandatscharakter (Standardmandat, Hochrisiko, internationale Beteiligung)
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- Geräteumfeld (kanzleieigene Geräte, BYOD, Remote)
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- Verteilungskreis (interne Co-Drafter, externe Kolleginnen, Mandant)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitspflicht der Anwältin und des Anwalts.
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- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen.
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- § 203 Abs. 3 und Abs. 4 StGB: Mitwirkende Personen und externe Dienstleister; Voraussetzungen der zulässigen Einbindung.
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- § 26 BORA: Sorgfalt bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten.
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- Art. 5 DSGVO: Grundsätze (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Integrität und Vertraulichkeit).
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- Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeitung; schriftlicher Vertrag mit allen Pflichtinhalten erforderlich.
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- Art. 32 DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung (Pseudonymisierung; Verschlüsselung; Belastbarkeit; Wiederherstellbarkeit; regelmäßige Überprüfung).
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- Art. 44 ff. DSGVO: Drittlandübermittlungen; insbesondere Schrems-II-Risiken bei US-Anbietern.
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- BSI-Grundschutz und Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer zur Nutzung von Cloud-Diensten in Kanzleien.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Vor Tool-Nutzung: Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen.** Liegt ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vor? Sonst keine Mandantendaten in dieses Tool.
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2. **Datenklassifikation klären.** Welche Information ist sensibel? Mandantenname, Aktenzeichen, Sachverhalt, Gegenseite. Auch eine harmlos wirkende Mandatsbezeichnung kann den Identifizierungskreis offenbaren.
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3. **Pseudonymisierung im Drafting-Prozess.** Während der Konzept- und Klauselarbeit: "Mandant", "Mandantin", "Gegenseite", "Anlage 1" statt Klarnamen. Konkrete Beträge ggf. durch Platzhalter ersetzen.
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4. **Erst in finaler Fassung die Klarnamen einsetzen.** Vorher Mandantendaten in einer geschützten Umgebung halten (lokal oder in einer kanzleieigenen, klassifizierten Cloud).
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5. **Versionsführung mit klaren Stempeln.** v0 lokal, v1 Cloud-Entwurf pseudonymisiert, v2 mit Mandantendaten in geschützter Umgebung, v-final unterschriftsreif.
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6. **Zwei-Faktor-Authentifizierung verbindlich.** Für alle Cloud-Dienste; ohne Ausnahme.
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7. **Geräte- und Pfadhygiene.** Keine Mandantendaten auf privaten Cloud-Speichern, nicht in privaten Mail-Konten, nicht auf privaten Handys ohne Mobile Device Management.
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8. **Berechtigungskonzept Cowork-Räume.** Nur die Personen mit Zugang, die Zugang brauchen. Externe Drafter aus dem Cowork-Raum entfernen, sobald ihre Phase endet.
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9. **Logging und Audit.** Aktivitätsprotokolle aktivieren; bei Bedarf Audit prüfen.
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10. **Notfallplan.** Was ist zu tun bei Datenleck (Art. 33, 34 DSGVO Meldepflichten innerhalb von 72 Stunden)?
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### Sensitivitäts-Matrix
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| Datenkategorie | Sensitivität | Maßnahme |
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|---|---|---|
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| Mandantenname | hoch | Pseudonym im Entwurf |
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| Aktenzeichen | hoch | nur in geschützter Umgebung |
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| Sachverhalt mit personenbeziehbaren Daten | hoch | Pseudonym; finale Fassung lokal |
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| Klauselrohling ohne Bezug | niedrig | unbedenklich in Cloud |
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| Vergleichsbetrag | mittel | Platzhalter im Entwurf |
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| Strafrechtliche Vorwürfe | sehr hoch | nur Onpremise oder klassifizierte Cloud |
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| Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) | sehr hoch | nur Onpremise oder klassifizierte Cloud |
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### Pseudonymisierungs-Konventionen
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```
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Mandant -> "Mandant" oder "M"
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Gegenseite -> "Gegenseite" oder "G"
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Aktenzeichen -> "AZ-001"
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Datum konkret -> "TT.MM.JJJJ" als Platzhalter
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Betrag konkret -> "[Betrag]" oder "X Euro"
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Adressen -> "Anschrift M" / "Anschrift G"
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```
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## Typische Drafting-Fehler
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- **WhatsApp, private E-Mail, Privat-Cloud.** Mandantendaten ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Verschlüsselung sind ein Bruch von § 203 StGB.
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- **Cloud-Anbieter ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.** Selbst kostenlose Tools verarbeiten Daten; ohne Auftragsverarbeitungsvertrag tabu.
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||||
- **Klarnamen im Cowork-Raum von Anfang an.** Auch wenn der Anbieter geprüft ist, gehört das in die geschützte Umgebung.
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- **Versionsdurcheinander.** Ohne klare Versionsstempel werden Entwürfe mit Klarnamen versehentlich extern geteilt.
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- **Externe Drafter behalten Zugriff.** Nach Projektende vergessene Berechtigungen sind ein klassischer Fehler.
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- **Keine Zwei-Faktor-Authentifizierung.** Passwort allein ist 2026 kein Schutz mehr.
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- **Drittlandübermittlung übersehen.** Bei US-Cloud-Anbietern Schrems-II-Aspekte und Standardvertragsklauseln prüfen.
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- **Bring-your-own-Device ohne Mobile Device Management.** Mandantendaten auf privaten Geräten ohne kontrollierten Trennungslogik.
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## Ausgabeformat
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- Sensitivitäts-Einschätzung für das konkrete Mandat.
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- Empfehlung der Tool-Wahl pro Drafting-Phase.
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- Pseudonymisierungsplan für Entwurfsphase.
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- Checkliste vor Versand: Klarnamen ersetzt? Zwei-Faktor aktiv? Cowork-Berechtigungen aktuell?
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## Beispiele
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### Beispiel Cowork-Konzept für Vertragsdraft
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```
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Phase 1 (Konzept):
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- Klauselbausteine in Cowork, vollständig pseudonymisiert.
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- Mandant = "M", Gegenseite = "G", Beträge = "[Betrag]".
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Phase 2 (Erstentwurf):
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- Pseudonymisierter Entwurf in Cowork.
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- Querverweise per Word-Formatvorlagen.
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Phase 3 (Mandantenfreigabe):
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- Übernahme in lokale Word-Umgebung der Kanzlei.
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- Klarnamen einsetzen, mit Mandant abstimmen.
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Phase 4 (Versand an Gegenseite):
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- Versand aus klassifizierter Kanzleiumgebung über beA, AnwaltsCloud oder verschlüsselte E-Mail.
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- Metadaten vor Versand entfernen.
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```
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### Beispiel Verstoss-Szenario
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Ein Anwalt schickt einen NDA-Entwurf für einen prominenten Mandanten über sein privates Gmail-Konto an einen externen Steuerberater. Folge: Verstoß gegen § 203 StGB (kein zulässiges Outsourcing nach § 203 Abs. 3 StGB), § 43a BRAO und Art. 32 DSGVO. Strafrechtliches Risiko, berufsrechtliche Maßnahme, Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO.
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## Querverweise
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- `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes` für sichere Word-Hygiene vor Cloud-Upload
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||||
- `revisions-prozess-redlines-comparison` für Versionsführung
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||||
- `orientierung-drafting-triage` für die Anfangsbewertung der Risikolage
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||||
- `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit` für NDA-Klauseln, die das selbe Schutzgut adressieren
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## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- § 43a Abs. 2 BRAO; § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 und Abs. 4 StGB; § 26 BORA; gesetze-im-internet.de und brak.de.
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||||
- Art. 5, 28, 32, 33, 34, 44 ff. DSGVO; dsgvo-gesetz.de.
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||||
- Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer zur Cloud-Nutzung: vom Nutzer zu prüfen, brak.de.
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||||
- Schrems-II-Urteil EuGH und Folgepraxis: vom Nutzer zu verifizieren (EuGH, Urt. v. 16. Juli 2020, Rs. C-311/18).
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- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.
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@@ -0,0 +1,139 @@
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name: definitionen-klauseln-stringent
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description: "Defined Terms in Vertraegen sauber bauen. Hierarchie und Konsistenz: einmal definieren, im gesamten Dokument einheitlich verwenden, mit Grossschreibung sichtbar machen. Trennung zwischen zentralem Definitionen-Abschnitt (alphabetisch) und Inline-Definitionen ('im Folgenden Vertrag'). Mit Beispielklauseln, Konsistenzpruefung per Suchen-Ersetzen-Logik und einem Katalog typischer Anti-Pattern wie verschachtelte Definitionen oder Definitionsdoppel."
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# Definitionen-Klauseln stringent
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## Zweck
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Defined Terms (definierte Begriffe) sind das Skelett eines komplexen Vertrages. Sie sorgen dafuer, dass derselbe Sachverhalt im gesamten Dokument identisch beschrieben wird. Wer "Vertrag" definiert, muss "Vertrag" konsequent meinen, nicht abwechselnd "diese Vereinbarung", "der vorliegende Kontrakt" oder "die Abrede".
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||||
Dieser Skill liefert die Drafting-Disziplin: ein Begriff, eine Definition, einheitliche Verwendung. Er trennt zentrale Definitionen (alphabetischer Abschnitt am Anfang) von Inline-Definitionen (im Fliesstext). Er gibt Ihnen die Konsistenzpruefung an die Hand.
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## Eingaben
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- Vertragsentwurf oder Term Sheet
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- Liste der zu definierenden Begriffe (oder Auftrag, sie zu identifizieren)
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- Position im Vertrag: zentraler Abschnitt vs. Inline
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 305c Abs. 2 BGB: Unklarheitenregel zulasten des Verwenders. Inkonsistente Begriffe gehen zulasten des AGB-Verwenders.
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- § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB: Transparenzgebot. Defined Terms muessen klar verstaendlich definiert sein.
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||||
- §§ 133, 157 BGB: Vertragsauslegung. Defined Terms binden die Auslegung.
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||||
- Konvention: Defined Terms grossschreiben oder kursiv setzen, damit sie im Text sichtbar sind.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Begriffe identifizieren.** Welche Konzepte tauchen mehr als einmal auf? Welche tragen Rechtsfolgen?
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2. **Zentral oder inline?** Faustregel: mehr als zehn Begriffe oder Verwendung in mehreren Klauseln, dann zentraler Definitionen-Abschnitt.
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3. **Definitionsstruktur waehlen.** Alphabetisch (Default) oder thematisch (bei sehr grossen Vertraegen).
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4. **Defined Term auszeichnen.** Grossschreibung des Anfangs ("Vertrag", "Vertragspartei", "Closing", "Long Stop Date") oder kursiv ("Vertrag").
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5. **Definition formulieren.** Knapp, eindeutig, ohne andere Defined Terms zu verschachteln, wo unnoetig.
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6. **Konsistenzpruefung durchfuehren.** Volltextsuche, jeder Defined Term im Dokument identisch geschrieben.
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7. **Anti-Pattern checken.** Siehe unten.
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### Beispielklauseln
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**Zentraler Definitionen-Abschnitt:**
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```
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§ 1 Definitionen
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In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
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"Anlage" bezeichnet jede mit diesem Vertrag verbundene Anlage gemaess Anlagenverzeichnis.
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"Bestellt" bezeichnet die Bestellung der Ware durch den Besteller gemaess § 3.
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"Besteller" bezeichnet die [Besteller AG, Anschrift, HRB ...], die Partei dieses Vertrages ist.
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"Closing" bezeichnet den Vollzug dieses Vertrages gemaess § 8.
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||||
"Lieferant" bezeichnet die [Lieferant GmbH, Anschrift, HRB ...], die Partei dieses Vertrages ist.
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||||
"Parteien" bezeichnet den Besteller und den Lieferanten gemeinsam; "Partei" bezeichnet jede der beiden.
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||||
"Vertrag" bezeichnet diese Vereinbarung einschliesslich aller Anlagen.
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"Vertraulichkeitszeitraum" bezeichnet den in § 7 Abs. 3 definierten Zeitraum.
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```
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**Inline-Definition (Kurzvertrag):**
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```
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Zwischen der A-GmbH, Musterstrasse 1, 10115 Berlin (im Folgenden "Lieferant"),
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und der B-AG, Beispielstrasse 2, 20095 Hamburg (im Folgenden "Besteller"),
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||||
wird folgender Liefervertrag (im Folgenden "Vertrag") geschlossen.
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```
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### Konsistenzpruefung
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| Schritt | Suche | Erwartet |
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|---|---|---|
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| 1 | "Vertragspartei" | nicht vorhanden, wenn "Partei" definiert ist |
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| 2 | "Vereinbarung" | nicht vorhanden im operativen Text, wenn "Vertrag" definiert ist |
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| 3 | "vorliegender Kontrakt" | streichen |
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| 4 | "Liefergegenstand" und "Ware" | nur einer als Defined Term zulaessig |
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| 5 | "Besteller" und "Auftraggeber" | nur einer |
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### Anti-Pattern
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- **Verschachtelte Definitionen.** "Vertrag bezeichnet diese Vereinbarung einschliesslich aller Anlagen, soweit nichts anderes bestimmt ist." Streichen Sie den Soweit-Zusatz oder definieren Sie ihn explizit.
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- **Definitionsdoppel.** "Lieferant" im Vorspann und nochmal in § 1.
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- **Wechselnde Schreibweise.** "Closing" und "closing" sind unterschiedliche Begriffe in der Volltextsuche.
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- **Zirkulaere Definitionen.** "Lieferung" bezeichnet die Lieferung der Ware. Streichen oder funktional definieren.
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- **Ungenutzte Defined Terms.** Wer definiert, soll auch verwenden. Sonst streichen.
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## Typische Drafting-Fehler
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- Zentrale Definitionen ohne Auszeichnung. Defined Terms verschwinden im Fliesstext.
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- Falsche Reihenfolge. Begriffe werden verwendet, bevor sie definiert sind. Loesung: vorne definieren oder Defined Term mit Verweis "(siehe § 12)" einfuehren.
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- Klein- statt Grossschreibung im Defined Term. "Vertrag" und "vertrag" sind nicht dasselbe.
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- Definitionen, die selbst Rechtsfolgen anordnen. Definitionen definieren, sie regeln nicht. "Lieferzeit bezeichnet vier Wochen; bei Verzug schuldet der Lieferant Schadensersatz." Die Schadensersatzregelung gehoert in die operative Klausel.
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- Defined Terms in der Praeambel. Praeambel ist Kontext, nicht Regelung.
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## Ausgabeformat
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- Definitionen-Abschnitt fertig formuliert, alphabetisch.
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- Konsistenztabelle mit Treffern, die zu streichen oder zu vereinheitlichen sind.
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- Optional: Markup im Originalvertrag mit Hinweisen pro Treffer.
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## Beispiel
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**Aufgabe:** "Bauen Sie aus folgendem Term Sheet einen Definitionen-Abschnitt: Lieferant ist eine GmbH, Besteller eine AG, Liefergegenstand sind Industrieventile, Closing erfolgt am Long Stop Date oder spaeter, Anlage 1 enthaelt die technische Spezifikation."
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**Loesung:**
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```
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§ 1 Definitionen
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"Anlage 1" bezeichnet die technische Spezifikation des Liefergegenstandes.
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||||
"Besteller" bezeichnet die [Besteller AG, Anschrift, HRB ...].
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"Closing" bezeichnet den Vollzug dieses Vertrages gemaess § 8.
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||||
"Liefergegenstand" bezeichnet die in Anlage 1 spezifizierten Industrieventile.
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"Lieferant" bezeichnet die [Lieferant GmbH, Anschrift, HRB ...].
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||||
"Long Stop Date" bezeichnet den 31. Dezember 2026.
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||||
"Parteien" bezeichnet den Besteller und den Lieferanten gemeinsam.
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||||
"Vertrag" bezeichnet diese Vereinbarung einschliesslich aller Anlagen.
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```
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## Querverweise
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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- `verweis-und-querverweis-technik`
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- `transparenzgebot-307-bgb`
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- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 133, 157 BGB. gesetze-im-internet.de.
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||||
- Konvention zur Defined-Terms-Auszeichnung folgt internationaler M&A-Praxis und ist in deutscher Wirtschaftsvertragsgestaltung etabliert. Konkretes Hauskonvention je Kanzlei pruefen.
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+151
@@ -0,0 +1,151 @@
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name: dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz
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description: "Makrostruktur juristischer Dokumente sauber bauen. Vertrag mit Rubrum/Parteien, Praeambel, Definitionen, Hauptleistungspflichten, Nebenpflichten, Bedingungen, Beendigung, Boilerplate, Anlagen. Schriftsatz nach § 253 Abs. 2 ZPO mit Rubrum, Antraegen, Sachverhalt, rechtlicher Wuerdigung, Beweisangeboten, Schlussformel, Anlagenverzeichnis. Mit Strukturbaeumen je Dokumenttyp als Tabelle."
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# Dokumentstruktur Makroebene: Vertrag und Schriftsatz
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## Zweck
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Juristisches Drafting beginnt mit der Architektur, nicht mit dem Klauseltext. Wer einen Vertrag ohne Inhaltsverzeichnis schreibt, baut ein Haus ohne Statik. Dieser Skill liefert die Standard-Makrostruktur fuer die beiden wichtigsten Dokumenttypen: Vertrag und Schriftsatz. Daneben kurz: Memo, Anwaltsschreiben, AGB.
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Die Struktur ist Konvention, keine Mode. Gerichte erwarten sie. Geschaeftsleitung erwartet sie. Wer abweicht, soll wissen warum.
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Der Skill liefert je Dokument einen Strukturbaum als Tabelle und ein Skelett. Klauseltext entsteht in den Spezial-Skills.
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## Eingaben
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- Dokumenttyp und Untertyp (Kaufvertrag, Lieferantenvertrag, Klage, Klageerwiderung, Antrag)
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- Komplexitaetsgrad (einfach, mittel, M&A-Niveau)
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- Parteien und Rollen
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- Vorliegende Vorentwuerfe oder Term Sheet
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 253 Abs. 2 ZPO: Pflichtbestandteile der Klageschrift.
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- § 130 ZPO: Allgemeiner Schriftsatz-Inhalt.
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- § 311b BGB: Beurkundungspflicht fuer bestimmte Vertraege (Grundstueck, GmbH-Geschaeftsanteile).
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||||
- § 126 BGB, § 126a BGB, § 126b BGB: Schriftform, elektronische Form, Textform.
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||||
- § 305 Abs. 1 BGB: AGB-Begriff. Vertraege mit AGB-Anteil brauchen zusaetzliche Strukturelemente.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Dokumenttyp wahlen.** Vertrag, Klage, Klageerwiderung, AGB, Memo, Anwaltsschreiben.
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2. **Standardstruktur waehlen.** Siehe Tabellen unten.
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3. **Anpassen.** Streichen Sie nicht benoetigte Bloecke, ergaenzen Sie Sonderkapitel.
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4. **Nummerierung festlegen.** § (Paragraph) oder Ziffer. M&A-Vertraege ueblich mit Ziffern, BGB-Vertraege ueblich mit Paragraphen.
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5. **Inhaltsverzeichnis automatisch erzeugen.** Word-Skill `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes` nutzen.
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6. **Querverweise vorbereiten.** Siehe `verweis-und-querverweis-technik`.
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### Strukturbaum Vertrag (Standardfall)
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| Block | Inhalt | Optional |
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|---|---|---|
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| Rubrum | Bezeichnung der Parteien mit Anschrift, ggf. Handelsregister, Vertretung | nein |
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| Praeambel | Hintergrund, Anlass, Zweck. Auch "Whereas-Klauseln" | im Standardvertrag entbehrlich, im M&A ueblich |
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| Definitionen | alphabetisch oder thematisch gegliedert | bei kurzem Vertrag inline |
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| Vertragsgegenstand | Hauptleistungspflicht in einer Klausel | nein |
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| Hauptleistungspflichten | Pflichten der Parteien im Detail | nein |
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| Nebenpflichten | Mitwirkung, Information, Schutz | je nach Vertragstyp |
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||||
| Verguetung | Hoehe, Faelligkeit, Zahlweise, Verzug | nein, wenn entgeltlich |
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||||
| Maengelhaftung | Pflichten bei Mangel, Fristen, Rechte | je nach Vertragstyp |
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||||
| Haftung | Begrenzung, Ausschluss, Versicherung | siehe `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` |
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| Geheimhaltung | NDA-Baustein oder Verweis auf NDA | je nach Mandat |
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| Laufzeit und Beendigung | Erstlaufzeit, Verlaengerung, ordentliche und ausserordentliche Kuendigung | nein |
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| Boilerplate | Schriftform, Salvatorisch, Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfuellungsort | siehe `boilerplate-klauseln-katalog` |
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| Unterschriften | Ort, Datum, Unterzeichner mit Funktion | nein |
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| Anlagen | Anlagenverzeichnis, durchnummeriert | wenn vorhanden |
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### Strukturbaum Klageschrift (§ 253 Abs. 2 ZPO)
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| Block | Inhalt | Quelle |
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|---|---|---|
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| Rubrum | Gericht, Parteien mit gesetzlicher Vertretung, Aktenzeichen | § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO |
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| Antraege | bestimmte Antraege | § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO |
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| Sachverhalt | Tatsachenvortrag, chronologisch oder thematisch | § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO |
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| Rechtliche Wuerdigung | Anspruchsgrundlagen in der Reihenfolge Vertrag, c.i.c., GoA, dinglich, Delikt, Bereicherung | freie Gliederung |
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| Beweisangebote | Zeugen, Urkunden, Sachverstaendige, Augenschein | § 130 Nr. 5 ZPO |
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| Streitwert | Vorschlag fuer Streitwertfestsetzung | § 61 GKG |
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| Schlussformel | Unterschrift des Rechtsanwalts | § 130 Nr. 6 ZPO |
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| Anlagenverzeichnis | K1, K2 usw. | freie Konvention |
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|
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### Strukturbaum Klageerwiderung
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| Block | Inhalt |
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| Rubrum | wie Klage, mit Aktenzeichen |
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| Antraege | Klageabweisung, ggf. Widerklage |
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| Bestreiten | substantiiertes Bestreiten der Klagebehauptungen |
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| Eigener Sachverhalt | abweichende Darstellung |
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| Rechtliche Wuerdigung | Einwendungen, Einreden |
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| Beweisangebote | wie Klage |
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| Schlussformel | Unterschrift |
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### Strukturbaum Memo (Standardstruktur Repository)
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1. Sachverhalt
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2. Frage(n)
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3. Kurzantwort
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4. Rechtliche Bewertung
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5. Gesamtergebnis
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6. Risiken / offene Punkte
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7. Quellenverzeichnis
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Definitionen nach hinten.** Defined Terms gehoeren nach vorne, nicht in den Anhang.
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- **Praeambel als Vertrag.** Praeambel ist Auslegungshilfe, nicht Pflicht. Klauseln nicht in Praeambel-Saetze verstecken.
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- **Boilerplate vergessen.** Salvatorisch, Schriftform, Gerichtsstand sind Pflicht im B2B-Vertrag.
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- **Antraege unbestimmt.** § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Unbestimmter Antrag ist unzulaessig.
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- **Sachverhalt vermischt mit Rechtsmeinung.** Sachverhalt ist Faktentafel, kein Schlagabtausch.
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- **Anlagen ohne Verzeichnis.** Anlage K7 ohne Verzeichnis ist im Prozess nicht auffindbar.
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## Ausgabeformat
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- Strukturbaum als Tabelle.
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- Skelett-Dokument mit Ueberschriften und Platzhaltern in eckigen Klammern.
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- Hinweis auf einschlaegige Spezial-Skills je Block.
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## Beispiel
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**Skelett Liefer- und Werkvertrag (mittlere Komplexitaet):**
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```
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RUBRUM
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zwischen [Verkaeufer GmbH, Anschrift, HRB] (Lieferant)
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und [Besteller AG, Anschrift, HRB] (Besteller)
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§ 1 Definitionen
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§ 2 Vertragsgegenstand
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§ 3 Lieferung und Abnahme
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§ 4 Verguetung und Zahlung
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
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§ 6 Maengelhaftung
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§ 7 Haftung
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§ 8 Geheimhaltung
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§ 9 Laufzeit und Kuendigung
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§ 10 Schriftform und Aenderungen
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§ 11 Salvatorische Klausel
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§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl
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§ 13 Anlagen
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Anlage 1: Leistungsbeschreibung
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Anlage 2: Preisliste
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Anlage 3: Lieferplan
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```
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## Querverweise
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- `definitionen-klauseln-stringent`
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- `boilerplate-klauseln-katalog`
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- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung`
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- `verweis-und-querverweis-technik`
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- `klage-drafting-253-zpo`
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- `gutachten-memo-internes-drafting`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 253 Abs. 2 ZPO; § 130 ZPO; gesetze-im-internet.de.
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- § 311b BGB; § 126 BGB; § 126a BGB; § 126b BGB; § 305 Abs. 1 BGB.
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||||
- Memo-Struktur: CLAUDE.md im Repository-Wurzelverzeichnis.
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||||
- Vertragsstruktur folgt der Konvention deutscher Wirtschaftskanzleien. Konkrete Klauselmuster vom Nutzer mit aktueller Literatur zu validieren.
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+99
@@ -0,0 +1,99 @@
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name: drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision
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description: "Die drei Leitwerte juristischen Drafting sauber operationalisieren. Klarheit (Adressat versteht), Bestimmtheit (Subsumtion moeglich; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; AGB-Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) und Praezision (kein ueberfluessiges Wort) als pruefbare Anforderungen umsetzen. Mit Anti-Beispielen aus typischen Klauselsuenden, Faustregel max 25 Woerter je Satz, Aktiv vor Passiv und einer Umformulierungstabelle schwammig zu praezise."
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# Drafting-Prinzipien: Klarheit, Bestimmtheit, Praezision
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## Zweck
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Drei Werte tragen jedes juristische Dokument: Klarheit, Bestimmtheit und Praezision. Sie sind keine Stilvorlieben, sondern Wirksamkeitsfaktoren. Eine unklare Vertragsklausel ist nach § 305c Abs. 2 BGB im Zweifel gegen den Verwender auszulegen. Ein unbestimmter Klageantrag ist nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulaessig. Eine intransparente AGB-Klausel ist nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
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Dieser Skill operationalisiert die drei Werte als pruefbare Anforderungen. Sie liefern keine philosophische Begruendung, sondern eine Checkliste pro Satz, pro Klausel, pro Antrag. Er verweist auf die Spezial-Skills, sobald die Pruefung Schwerpunkte ergibt.
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## Eingaben
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- Klausel-, Antrags- oder Satzentwurf, der gepruefet werden soll
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- Kontext: Vertrag (B2B oder B2C), AGB-Verwender, Klageantrag, Anwaltsschreiben
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- Optional: Adressat (Mandant, Gegenseite, Gericht)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: Bestimmtheit des Klageantrags. Wer einen unbestimmten Antrag stellt, riskiert die Unzulaessigkeit.
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- § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB: Transparenzgebot. AGB-Klauseln muessen klar und verstaendlich sein.
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- § 305c Abs. 2 BGB: Unklarheitenregel zulasten des Verwenders.
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- § 138 Abs. 2 ZPO: Substantiierungslast im Prozess; Praezision dient der Substantiierungslast.
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- Methode: Gutachtenstil verlangt Begruendung, Urteilsstil verlangt Knappheit. Beide verlangen Bestimmtheit.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Klarheit pruefen.** Versteht der Adressat den Satz beim ersten Lesen? Ohne Rueckfrage? Wenn nicht, umformulieren.
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2. **Bestimmtheit pruefen.** Ist der Tatbestand subsumtionsfaehig? Sind die Rechtsfolgen eindeutig?
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3. **Praezision pruefen.** Streichen Sie jedes Wort, das nichts traegt. "Saemtliche Vertragsparteien" ist nicht praeziser als "die Parteien".
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4. **Satzlaenge messen.** Faustregel: maximal 25 Woerter pro Satz. Ueberlange Saetze trennen.
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5. **Aktiv vor Passiv.** "Der Verkaeufer liefert" statt "es wird vom Verkaeufer geliefert".
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6. **Defined Terms anwenden.** Ein Begriff einmal definieren, dann konsistent verwenden. Siehe `definitionen-klauseln-stringent`.
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7. **Doppelte Negation streichen.** "Nicht ausgeschlossen ist" wird zu "moeglich ist".
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8. **Konjunktiv vermeiden.** Operative Klauseln im Indikativ. Konjunktiv nur fuer Bedingungssaetze.
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### Anti-Beispiele und Umformulierung
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| Schwammig | Praezise |
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|---|---|
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| "Die Parteien werden bestrebt sein, sich zu verstaendigen." | "Die Parteien verhandeln innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Anzeige." |
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| "Soweit moeglich, ist die Leistung rechtzeitig zu erbringen." | "Die Leistung ist bis zum 31. Maerz 2027 zu erbringen." |
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| "Eine angemessene Frist." | "Eine Frist von 14 Tagen." |
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| "Im Falle des Falles." | "Bei Eintritt der in § 5 genannten Bedingung." |
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| "Alle damit zusammenhaengenden Kosten." | "Saemtliche Kosten der Vertragsdurchfuehrung, einschliesslich Steuern und Notarkosten." |
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| "Es wird darauf hingewiesen, dass" | streichen |
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| "Es ist zu beachten, dass" | streichen |
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### Bestimmtheitsmuster
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Jeder operative Satz traegt Antwort auf vier Fragen:
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1. Wer (Subjekt der Pflicht)
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2. Was (Leistungspflicht oder Unterlassungspflicht)
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3. Wann (Frist oder Bedingung)
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4. Wie (Form, Ort, Modalitaet)
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Floskel-Inflation.** "Saemtliche im Vorstehenden bezeichneten" tut nichts. Streichen.
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- **Modalfehler.** "kann" statt "muss"; "soll" statt "ist verpflichtet". Modalverben sind keine Stilfrage.
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- **Schwammige Standards.** "angemessen", "ortsueblich", "branchenueblich" nur dort, wo gesetzlich vorgegeben oder unausweichlich.
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- **Verkettete Konjunktive.** "wuerde", "haette", "koennte" in operativen Klauseln.
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- **Substantivketten.** "Vertragsdurchfuehrungskostenuebernahmeverpflichtung" zerlegen.
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- **Mehrfach-Negationen.** "nicht ohne vorherige Zustimmung" wird zu "nur mit vorheriger Zustimmung".
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## Ausgabeformat
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- Bewerteter Originaltext mit Markierungen je Satz: K (Klarheit), B (Bestimmtheit), P (Praezision).
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- Umformulierter Vorschlag.
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- Vergleichstabelle alt zu neu.
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## Beispiel
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**Original:** "Im Falle, dass die Lieferung nicht ordnungsgemaess erfolgt, koennen vom Besteller alle ihm hieraus erwachsenden Anspruechee gegenueber dem Lieferanten geltend gemacht werden, wobei der Lieferant darauf hingewiesen wird, dass derartige Anspruechee insbesondere auch Schadensersatzanspruechee umfassen koennen."
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**Pruefung:**
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- Klarheit: schlecht. 41 Woerter, mehrere Einschuebe.
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- Bestimmtheit: schwach. "nicht ordnungsgemaess" ohne Definition. "alle Anspruechee" ohne Aufzaehlung.
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- Praezision: schlecht. "wobei der Lieferant darauf hingewiesen wird" ist Lehrbuchprosa, keine Klausel.
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**Umformulierung:** "Liefert der Lieferant mangelhaft oder verspaetet, kann der Besteller die Rechte aus § 7 (Maengelhaftung) und § 8 (Verzug) geltend machen. Schadensersatzanspruechee bleiben unberuehrt."
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**Resultat:** 31 Woerter in zwei Saetzen. Tatbestand und Rechtsfolge sind getrennt. Verweise sind eindeutig.
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## Querverweise
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- `definitionen-klauseln-stringent`
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- `anspruchsgrundlage-und-rechtsfolgen-klauseln`
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- `transparenzgebot-307-bgb` (Spezial-Skill fuer AGB-Transparenz)
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- `stil-und-ton-juristische-texte`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 305c Abs. 2 BGB; § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 138 Abs. 2 ZPO; siehe gesetze-im-internet.de.
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||||
- Rechtsprechung zum AGB-Transparenzgebot: vom Nutzer zu verifizieren. Keine Aktenzeichen aus Modellwissen.
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||||
- `references/zitierweise.md` fuer Belegpflicht.
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@@ -0,0 +1,81 @@
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name: force-majeure-und-erschwerung-313-bgb
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||||
description: "Drafting und Abgrenzung von Force-Majeure-Klauseln und § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Strukturiert Definition höherer Gewalt, Anzeigepflicht, Suspendierung der Leistungspflicht und Kaskade bis zur Long-Stop-Kündigung. Klärt die Voraussetzungen des § 313 BGB (schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage, kein vertraglich allokiertes Risiko, Vorrang der Anpassung vor Rücktritt) und grenzt COVID-Sonderkonstellationen von der allgemeinen Lage ab."
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# Force Majeure und § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage)
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Drafting der Risikoallokation für außergewöhnliche Ereignisse. Force-Majeure-Klauseln (höhere Gewalt) regeln vertraglich, was geschieht, wenn eine Leistung wegen außerhalb der Sphäre liegender Ereignisse unmöglich oder unzumutbar wird. § 313 BGB greift dort, wo die Geschäftsgrundlage entfällt und keine vertragliche Risikoallokation existiert. Ein gutes Drafting trennt beides sauber und stellt die Reihenfolge klar.
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## Eingaben
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- Vertragstyp (Lieferung, Werkleistung, Dienstleistung, langfristiger Bezug).
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- Lieferketten- und Logistik-Profil.
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- Regelungsziel der Klausel (vollständige Allokation oder Hilfsregel?).
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- Erwartete Ereignistypen (Naturereignisse, Pandemie, Krieg, Sanktionen, Streik, Cyberangriff, regulatorische Eingriffe).
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- Mandatsumfeld (B2B oder B2C, internationale Lieferkette, INCOTERMS-Bezug).
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Vertragliche Risikoallokation:** Ohne Klausel greifen §§ 275 (Unmöglichkeit), 326 (Folgen), 313 BGB (Geschäftsgrundlage). Force Majeure ist kein gesetzlicher Begriff im BGB; die Klausel definiert ihn vertraglich.
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- **§ 313 BGB:** Voraussetzungen sind (i) schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage, (ii) hypothetischer Wille zum anderen Vertragsschluss bei Kenntnis, (iii) Unzumutbarkeit der Festhaltung, (iv) Risiko nicht vertraglich allokiert. Rechtsfolge ist Anpassung; Rücktritt nur, wenn Anpassung nicht möglich oder zumutbar (§ 313 III BGB).
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- **Verhältnis zur Force-Majeure-Klausel:** Existiert eine ausdrückliche Klausel, geht sie als spezielle Risikoallokation der allgemeinen Regel des § 313 BGB grundsätzlich vor.
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- **Anzeige- und Mitwirkungspflichten:** Eine Force-Majeure-Klausel sollte eine Anzeigepflicht mit Frist, Inhalt und Form regeln; Versäumnis kann zum Verlust der Berufung auf höhere Gewalt führen.
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- **Folgen:** Suspendierung der Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses, kein Verzug, ggf. Rücktrittsrecht (Long Stop) nach festgelegter Dauer.
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- **COVID-Erfahrung:** BGH hat zu Mietverträgen während Pandemie § 313 BGB herangezogen (Vertragsanpassung mit Halbierung der Miete nicht pauschal, sondern Einzelfall). Die Linie ist nicht auf alle Pandemiefolgen übertragbar; die Entscheidungen sind vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Klären, ob die Klausel allokativ-vollständig sein soll oder neben § 313 BGB stehen darf.
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2. Definition höherer Gewalt entwerfen: katalogartig mit "insbesondere", inhaltlich Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs und nicht vorhersehbar bei Vertragsschluss.
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3. Pflichten festlegen: unverzügliche Anzeige (Frist, Form), Beschreibung des Ereignisses, voraussichtliche Dauer, Mitigation.
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4. Rechtsfolge: Suspendierung der Leistungspflicht, kein Verzug, kein Schadensersatz wegen Leistungsstörung, jedoch ggf. Pflicht zur Mitigation.
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5. Long-Stop-Kündigungsrecht ab definierter Dauer (z. B. 30, 60, 90 Tage).
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6. Anpassungs- bzw. Neuverhandlungspflicht: nach welchem Maßstab und mit welcher Frist?
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7. Verhältnis zu § 313 BGB klären: vorrangig Klausel, ergänzend § 313 BGB? Vollständiger Ausschluss von § 313 BGB ist in B2B-Individualabreden zulässig, in AGB regelmäßig nach § 307 BGB problematisch.
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8. AGB-Check: keine pauschale Risikoabwälzung auf den Verwender oder den Vertragspartner.
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9. Internationaler Bezug: ICC Force Majeure Clause 2020 oder ähnliches Muster als Referenz nutzbar; immer prüfen, ob das anwendbare Recht überlagert.
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10. Beweisthemen vorbereiten: Anzeige, Kausalität, Mitigation.
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## Typische Drafting-Fehler
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- Pauschaler Force-Majeure-Verweis ohne Anzeige und Long Stop: führt zu unbegrenzter Suspendierung, Vertrag verharrt im Schwebezustand.
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- Übernahme angloamerikanischer Muster ohne Anpassung an deutsches Recht: insbesondere "frustration"-Logik passt nicht.
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- Vollständiger Ausschluss von § 313 BGB in AGB: regelmäßig § 307 BGB unwirksam.
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- Definition zu eng (nur Naturereignisse): Sanktionen, regulatorische Eingriffe oder Cyberangriffe fallen heraus.
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- Definition zu weit (jeder "ungewöhnliche Umstand"): keine Trennschärfe, Auslegungsstreit.
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- Keine Mitigation: Vertragspartner darf untätig bleiben.
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- Anpassung nach § 313 II BGB nicht beachtet: Klausel springt direkt zum Rücktritt.
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwurf mit Definition, Anzeigepflicht, Suspendierung, Long Stop, Anpassung.
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- Memo mit Risikobewertung, AGB-Check, Hinweis zu § 313 BGB.
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- Begleitende Checkliste für die Anzeige im Eintrittsfall.
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## Beispiel
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Mustertext (Force-Majeure-Klausel, B2B-Lieferrahmen):
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> § X Höhere Gewalt
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> (1) Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages ist ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, das bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Embargos und Sanktionen, behördliche Maßnahmen mit allgemeiner Wirkung, flächendeckende Energie- oder Telekommunikationsausfälle und Pandemien mit hoheitlichen Beschränkungen, soweit sie die Vertragserfüllung unmittelbar verhindern.
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> (2) Die betroffene Partei zeigt das Ereignis der anderen Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis, in Textform an und beschreibt Ursache, voraussichtliche Dauer und betroffene Leistungspflichten. Sie unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Schadensbegrenzung (Mitigation) und unterrichtet die andere Partei über deren Stand.
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> (3) Für die Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten suspendiert. Ein Verzug oder Anspruch auf Schadensersatz wegen der suspendierten Pflichten besteht nicht. Pflichten, die nicht betroffen sind, bleiben bestehen.
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> (4) Dauert das Ereignis länger als sechzig Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende durch Erklärung in Textform kündigen, soweit die andere Partei nicht zuvor eine zumutbare Anpassung anbietet.
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> (5) Das Recht zur Anpassung oder zum Rücktritt nach § 313 BGB bleibt unberührt; vorrangig ist diese Klausel.
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## Querverweise
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- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung` – Long-Stop-Kündigung in der Kaskade.
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||||
- `boilerplate-klauseln-katalog` – Schiedsklausel und Gerichtsstand bei Streit.
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||||
- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` – Abgrenzung zu Haftungsausschlüssen für Leistungsstörungen.
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||||
- `b2b-vs-b2c-klausel-strategie` – AGB-Bewertung in beiden Welten.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 275, 313, 326, 307 BGB.
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||||
- BGH-Urteile zu pandemiebedingten Anpassungen nach § 313 BGB sind vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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||||
- ICC Force Majeure Clause 2020 (als internationale Vorlage; nicht deutsches Recht).
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||||
- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,84 @@
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name: geheimhaltung-nda-vertraulichkeit
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description: "Drafting eines stand-alone NDA und einer Geheimhaltungsklausel als Vertragsbaustein. Strukturiert Definition der vertraulichen Information, Standardausnahmen (öffentlich bekannt, eigenständig entwickelt, von Dritten rechtmäßig erhalten, gesetzliche Offenlegungspflicht), Nutzungsbeschränkung, Pflichten zur Geheimhaltung, Dauer, Rückgabe und Löschung, Vertragsstrafe (mit Blick auf § 309 Nr. 6 BGB), Gerichtsstand und das Verhältnis zum GeschGehG mit der Pflicht zu angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen."
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# Geheimhaltung, NDA und Vertraulichkeit
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie bei der Erstellung von Geheimhaltungsregeln in zwei Varianten: als eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, kurz NDA: Vertrag zur Nicht-Offenlegung von Informationen) und als Geheimhaltungsklausel innerhalb eines größeren Vertrags. Ein gutes NDA definiert exakt, was schützenswert ist, schränkt die Nutzung ein, regelt Ausnahmen, Dauer und Sanktion und ist anschlussfähig an das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG).
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## Eingaben
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- Konstellation (einseitig, gegenseitig, mehrseitig).
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- Anlass (Anbahnung Transaktion, Lieferantengespräch, Personalanbahnung, Due Diligence).
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- Art der vertraulichen Information (Technik, Finanzen, Personal, Strategie, Sourcecode).
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- Übermittlungswege (Datenraum, E-Mail, Demo, Probemuster).
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- Empfängerkreis (eigene Mitarbeitende, Berater, Konzern, Subunternehmer).
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- Gewünschte Sanktion (Schadensersatz, Unterlassung, Vertragsstrafe).
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- Gerichtsstand, Rechtswahl, Dauer.
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Vertraglicher Rahmen:** §§ 241 II, 242, 311 II BGB; Geheimhaltungspflicht entsteht oft schon vorvertraglich. Eine vertragliche Klausel schafft Bestimmtheit und Beweisbarkeit.
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- **GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz, 2019):** Geheimnisschutz setzt nach § 2 Nr. 1 b GeschGehG "den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" voraus. Ein NDA ist deshalb auch aus Gründen des Schutzes nach GeschGehG empfehlenswert; die Klausel sollte konkrete Maßnahmen benennen (Zugangsbeschränkung, Need-to-Know, Verschwiegenheitsverpflichtung der Empfänger).
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- **AGB-Recht:** Vertraulichkeitsklauseln sind grundsätzlich AGB-fähig, jedoch Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Vertragsstrafe in AGB: § 309 Nr. 6 BGB im Verbraucher-Geschäft unwirksam, im B2B nur eingeschränkt zulässig.
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- **DSGVO:** Personenbezogene Daten benötigen eigene Rechtsgrundlage; das NDA ersetzt nicht den AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag, Art. 28 DSGVO).
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- **Form:** Schriftform empfohlen, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Textform genügt zivilrechtlich.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Zweckbestimmung formulieren: Wofür darf die Information genutzt werden (Permitted Purpose)?
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2. Definition der vertraulichen Information klären: weit genug für Schutz, eng genug für Bestimmtheit. Empfehlung: alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen plus solche, die ihrer Natur nach vertraulich sind.
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3. Standardausnahmen aufnehmen: öffentlich bekannt ohne Vertragsverletzung, vor Erhalt bereits bekannt, von Dritten rechtmäßig erlangt, eigenständig entwickelt, gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht.
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4. Pflichten kombinieren: Nutzungsbeschränkung (use restriction) und Offenlegungsverbot (non-disclosure). Beides ist nötig.
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5. Empfängerkreis regeln: Need-to-Know, gleichlautende Verpflichtung der Empfänger, Haftung für deren Verhalten.
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6. Dauer festlegen: Geheimhaltungspflicht typischerweise drei bis fünf Jahre nach Beendigung; technische oder strategische Information ggf. dauerhaft.
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7. Rückgabe und Löschung: auf Verlangen oder bei Vertragsende, mit Bestätigung in Textform. Ausnahme für Backups und gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
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8. Sanktion: Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, optional Vertragsstrafe mit Bezug auf den Skill `vertragsstrafe-339-bgb`.
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9. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schiedsklausel je nach Konstellation.
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10. GeschGehG-Maßnahmen dokumentieren: das NDA muss Teil eines Bündels angemessener Maßnahmen sein.
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## Typische Drafting-Fehler
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- Definition zu weit ("alle Informationen, die jemals fließen"): Risiko der Intransparenz nach § 307 BGB und Beweisprobleme.
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- Definition zu eng ("nur als 'vertraulich' gekennzeichnet"): Inhalt aus Gesprächen, Demos und Bildschirmpräsentationen fällt heraus.
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- Fehlende Ausnahmen: jeder Vortrag in einer öffentlichen Konferenz wird zur Vertragsverletzung.
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- Pflicht zur Offenlegung an Behörden ohne Mitteilungsvorbehalt: keine Möglichkeit zur Schutzanordnung.
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- Keine Regelung der Empfänger: Haftung für Berater und Subunternehmer ungeklärt.
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- Vertragsstrafe in Verbraucher-AGB: § 309 Nr. 6 BGB.
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- Dauer "unbegrenzt": in AGB nach § 307 BGB regelmäßig unzulässig.
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## Ausgabeformat
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- Vollständiger Mustertext NDA (bei stand-alone) mit Präambel, Definitionen, Pflichten, Ausnahmen, Dauer, Rückgabe, Sanktionen, Gerichtsstand.
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- Alternativ Klauselbaustein für Vertragseinbindung mit Querverweis auf Beendigung.
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- Kommentar: Risiken, AGB-Bewertung, GeschGehG-Anschluss.
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## Beispiel
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Mustertext (Geheimhaltungsklausel in einem Rahmenvertrag, B2B):
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> § X Geheimhaltung
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> (1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder verkörperter Form offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
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> (2) Ausgenommen sind Informationen, die (i) ohne Verletzung dieses Vertrages öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren, (iii) der empfangenden Partei rechtmäßig durch Dritte ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden oder (iv) von der empfangenden Partei eigenständig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.
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> (3) Die empfangende Partei nutzt vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Sie verpflichtet ihre Mitarbeitenden und hinzugezogenen Berater inhaltsgleich und nach dem Need-to-Know-Prinzip.
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> (4) Eine Offenlegung auf gesetzliche oder behördliche Anordnung bleibt zulässig, wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei vorab unterrichtet, soweit gesetzlich zulässig, um die Möglichkeit gerichtlichen Schutzes zu eröffnen.
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> (5) Die Pflichten gelten für die Vertragslaufzeit und für weitere fünf Jahre nach Beendigung.
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> (6) Auf Verlangen oder bei Vertragsende gibt die empfangende Partei alle Verkörperungen der vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet sie und bestätigt dies in Textform. Ausgenommen sind automatisierte Backups und gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung.
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## Querverweise
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- `vertragsstrafe-339-bgb` – Strafversprechen zur Verstärkung.
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- `kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung` – Survival-Klausel für Geheimhaltung.
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||||
- `boilerplate-klauseln-katalog` – Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform.
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||||
- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – AGB-Prüfung des NDA.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 241 II, 242, 280, 307, 309 Nr. 6, 311 II BGB.
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- §§ 1, 2, 3, 4 GeschGehG (Begriff, Erlaubte Handlungen, Verletzungshandlungen, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen).
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||||
- Art. 28 DSGVO (zur Abgrenzung NDA und AVV).
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||||
- BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Angemessenheit der Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr. 1 b GeschGehG ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,169 @@
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name: gutachten-memo-internes-drafting
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description: "Internes Memo und Gutachten im Gutachtenstil. Standardstruktur: Sachverhalt knapp; Frage(n); Kurzantwort in einem Satz; rechtliche Bewertung im Gutachtenstil; Gesamtergebnis; Risiken und offene Punkte; Quellenverzeichnis. Anspruchsgrundlagenprüfung in der Reihenfolge Vertrag bis Bereicherung. Vier klassische Auslegungsmethoden plus verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung. Mit Mustertext-Auszug eines Memos und typischen Drafting-Fehlern wie Subsumtion ohne Obersatz und Ergebnis vor Begründung."
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# Gutachten und internes Memo
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## Zweck
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Das interne Memo ist die Standard-Antwortform auf juristische Mandantenfragen. Es zwingt zur sauberen Trennung von Sachverhalt, Frage und rechtlicher Bewertung. Es ist die Grundlage für jeden weiteren Schriftsatz, jedes Beratungsgespräch und jeden Vergleichsvorschlag. Das Memo trägt seine Quellen und ist auditfähig.
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Dieser Skill operationalisiert die in der Repository-CLAUDE.md vorgesehene Standardstruktur. Er führt durch den Aufbau, gibt einen Mustertext-Auszug und schützt vor den klassischen Drafting-Fehlern.
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## Eingaben
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- Mandantenfrage (eine oder wenige präzise Fragen)
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- Sachverhalt (knapp; eigentliche Mandatsakten verbleiben in der Akte)
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- Adressat (Mandant, Partner-Anwältin, Rechtsabteilung, Gericht)
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- Rechtsgebiet
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- Frist und Vertraulichkeitsstufe
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- Vorhandene Quellen (Verträge, Korrespondenz, Vermerke)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- Standardstruktur nach CLAUDE.md: Sachverhalt, Frage(n), Kurzantwort, rechtliche Bewertung, Gesamtergebnis, Risiken und offene Punkte, Quellenverzeichnis.
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- Gutachtenstil: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal. Ergebnis steht am Ende.
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- Anspruchsgrundlagenprüfung in der Reihenfolge: Vertrag, c.i.c., Geschäftsführung ohne Auftrag, dingliche Ansprüche, Delikt, Bereicherung.
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- Auslegungsmethoden: grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch; zusätzlich verfassungskonform (Art. 1 Abs. 3 GG) und unionsrechtskonform (Art. 4 Abs. 3 EUV).
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- Quellen nach `references/zitierweise.md`. Keine Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
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- § 43a BRAO und § 203 StGB für Vertraulichkeit; Memos sind interne Arbeitsergebnisse.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Sachverhalt strukturieren.** Chronologisch oder thematisch. Tatsachen nur, soweit für die Frage relevant.
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2. **Frage(n) präzise formulieren.** Eine Frage pro Anspruch. Mehrere Fragen nummerieren.
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3. **Kurzantwort schreiben.** Ein bis zwei Sätze. Sie sagt das Ergebnis ohne Begründung.
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4. **Anspruchsgrundlagen identifizieren.** Reihenfolge Vertrag bis Bereicherung einhalten.
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5. **Pro Anspruchsgrundlage Gutachtenstil.** Obersatz nennt Norm und Tatbestandsmerkmale. Jedes Merkmal wird definiert und subsumiert. Zwischenergebnis je Merkmal.
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6. **Auslegungsmethoden anwenden, soweit nötig.** Vier klassische Methoden plus verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
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7. **Gesamtergebnis.** Knappe Aussage zur juristischen Lage.
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8. **Risiken und offene Punkte.** Was wir nicht wissen, was anders gesehen werden kann, was noch zu klären ist.
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9. **Quellenverzeichnis.** Normen, verifizierte Rechtsprechung, vom Nutzer bereitgestellte Literatur.
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### Struktur des Memos
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| Abschnitt | Pflicht? | Stil |
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|---|---|---|
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| 1. Sachverhalt | Pflicht | knapp; ohne Wertung |
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| 2. Frage(n) | Pflicht | präzise; nummeriert |
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| 3. Kurzantwort | Pflicht | ein bis zwei Sätze |
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| 4. Rechtliche Bewertung | Pflicht | Gutachtenstil |
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| 5. Gesamtergebnis | Pflicht | drei bis fünf Sätze |
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| 6. Risiken und offene Punkte | Pflicht | Liste |
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| 7. Quellenverzeichnis | Pflicht | nach zitierweise.md |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Subsumtion ohne Obersatz.** Wer zuerst subsumiert, ohne den Tatbestand der Norm zu nennen, springt die Methodik.
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- **Definitionen fehlen.** Jedes auslegungsbedürftige Merkmal verlangt eine Definition vor der Subsumtion.
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||||
- **Ergebnis vor Begründung.** Im Gutachtenstil steht das Ergebnis am Ende; nur in der Kurzantwort am Anfang.
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||||
- **"Im Ergebnis"-Floskel ohne Subsumtion.** "Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass" ersetzt keine Prüfung.
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||||
- **Reihenfolgefehler.** Bereicherung vor Vertrag prüfen ist methodisch falsch.
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||||
- **Quellenarmut.** Eine juristische Aussage ohne Beleg ist eine Vermutung.
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- **Sachverhaltsausschmückung.** Memo ist kein Roman. Tatsachen, die nicht relevant sind, gehören in die Akte.
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## Ausgabeformat
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- Vollständiges Memo nach Standardstruktur.
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- Bei Konzeptphase: nur Kurzantwort plus Skizze der Prüfungsschritte.
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- Quellenverzeichnis ans Ende.
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## Beispiele
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### Mustertext-Auszug Memo (gekürzt)
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```
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INTERNES MEMO
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An: RA Stern (Akte 2026 023)
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Von: RA Beispiel
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Datum: 30. Mai 2026
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Betreff: Anspruch der Mandantin auf Kaufpreis 25.000 Euro
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1. Sachverhalt
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Unsere Mandantin Frau Muster schloss am 15. Januar 2026 mit der Beklagt
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GmbH einen Kaufvertrag über zehn Maschinen Typ A-100 zum Gesamtpreis
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von 25.000 Euro netto. Die Lieferung erfolgte am 1. Februar 2026. Eine
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Zahlung ist nicht erfolgt. Die Beklagt GmbH macht geltend, drei Maschinen
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seien bei Lieferung mit Korrosionsschäden behaftet gewesen.
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2. Frage
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||||
Hat die Mandantin gegen die Beklagt GmbH einen Anspruch auf Zahlung des
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Kaufpreises in Höhe von 25.000 Euro?
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3. Kurzantwort
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Ja, dem Grunde nach. Die Beklagte kann jedoch ein Zurückbehaltungsrecht
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nach § 320 BGB geltend machen, soweit eine Mangelhaftigkeit dreier
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Maschinen bewiesen wird.
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4. Rechtliche Bewertung
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a) Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
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Die Mandantin könnte gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung des
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Kaufpreises aus § 433 Abs. 2 BGB haben.
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aa) Wirksamer Kaufvertrag
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||||
Voraussetzung ist ein wirksamer Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag setzt zwei
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übereinstimmende Willenserklärungen gerichtet auf die Verschaffung einer
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||||
Sache gegen Zahlung eines Kaufpreises voraus (§ 433 Abs. 1, Abs. 2 BGB).
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||||
Hier liegt eine schriftliche Vereinbarung vom 15. Januar 2026 vor.
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||||
Beide Parteien haben unterzeichnet. Ein wirksamer Kaufvertrag ist damit
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zustande gekommen.
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||||
bb) Fälligkeit
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||||
Die Kaufpreisforderung ist mit Lieferung am 1. Februar 2026 fällig
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||||
geworden (§ 271 Abs. 1 BGB). Eine Stundungsabrede wurde nicht behauptet.
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||||
cc) Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)
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||||
Die Beklagte kann jedoch das Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB
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||||
geltend machen, wenn ein Mangel nach §§ 433 Abs. 1 Satz 2, 434 BGB
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||||
vorliegt. Hierzu wäre die Behauptung der Korrosionsschäden zu beweisen.
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[...weitere Prüfung der Anspruchsgrundlagen und Einreden gekürzt...]
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5. Gesamtergebnis
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Dem Grunde nach besteht der Anspruch. Im Prozess wird die Beklagte ein
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Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB geltend machen. Die Beweislast für
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die Mangelhaftigkeit liegt nach § 363 BGB bei der Beklagten, soweit die
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Mandantin die Erfüllung als Lieferung beweisen kann.
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||||
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||||
6. Risiken und offene Punkte
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||||
- Beweislage zur Mangelhaftigkeit. Mandantin hat keine eigene Anlage
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zur Mangelfreiheit der gelieferten Maschinen.
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- Die Mängelanzeige der Beklagten erfolgte am 8. Februar 2026. Frist
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||||
nach § 377 HGB einhalten, falls Handelskauf.
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||||
- Mögliche Aufrechnung mit Gegenforderung der Beklagten nicht beziffert.
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||||
7. Quellenverzeichnis
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||||
- §§ 271 Abs. 1, 320, 363, 433 BGB; gesetze-im-internet.de.
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||||
- § 377 HGB für Untersuchungs- und Rügepflicht bei Handelskauf.
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||||
- references/methodik-buergerliches-recht.md
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||||
- BGH-Rechtsprechung zur Beweislast bei behaupteten Mängeln
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(vom Nutzer zu verifizieren).
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```
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## Querverweise
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- `klage-drafting-253-zpo` als nächster Schritt nach Bejahung des Anspruchs
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||||
- `klageerwiderung-substantiiertes-bestreiten` als Verteidigungspendant
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||||
- `anwaltsschreiben-aussergerichtlich` für die Mandanten- oder Gegenseitenkommunikation
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||||
- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision` für sprachliche Hygiene
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- `references/methodik-buergerliches-recht.md` für Anspruchsgrundlagenprüfung und Auslegungsmethoden.
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||||
- CLAUDE.md des Repositories für die Standardstruktur des Memos.
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||||
- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.
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||||
- § 43a BRAO und § 203 StGB für Vertraulichkeit interner Memos.
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@@ -0,0 +1,161 @@
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name: haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung
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||||
description: "Haftungsklauseln im deutschen Recht sauber bauen. Pflichtgrenzen § 276 Abs. 3 BGB (Vorsatz nie ausschliessbar), § 309 Nr. 7 BGB (AGB-Klauselverbote fuer Vorsatz grobe Fahrlaessigkeit Kardinalpflichten Koerperschaden), § 444 BGB (arglistig verschwiegener Mangel), § 11 ProdHaftG (zwingend bei Personenschaden). Drafting-Strategien Summenbegrenzung Zeitbegrenzung Ausschluss mittelbarer Schaeden. Mit Tabelle B2B vs B2C und Mustertexten."
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# Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
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## Zweck
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Haftungsklauseln sind die wirtschaftlich wichtigste Kategorie in vielen Vertraegen. Sie sind gleichzeitig die rechtlich riskanteste: Ein zu weit gefasster Ausschluss ist nichtig und reisst die gesamte Klausel mit. Ein zu enger Ausschluss laesst Haftung stehen, die kalkulatorisch nicht gewollt war.
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Dieser Skill liefert die Pflichtgrenzen (was nie ausgeschlossen werden kann), die typischen Drafting-Strategien (Summenbegrenzung, Zeitbegrenzung, Ausschluss mittelbarer Schaeden) und Mustertexte fuer B2B und B2C. Er zeigt die Tabelle, in der die meisten Drafter scheitern.
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## Eingaben
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- Vertragstyp und Parteien (B2B oder B2C)
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- AGB oder Individualabrede
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- Branchenrisiko (Personenschaden, Datenschutz, IP-Risiken)
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- Versicherungsschutz (Hoehe der Haftpflichtversicherung)
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- Verhandlungsposition
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 276 Abs. 3 BGB: Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner im voraus nicht erlassen werden.
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- § 309 Nr. 7 BGB: AGB-Klauselverbot fuer Ausschluss bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit, fuer Verletzung von Leben Koerper Gesundheit und fuer Kardinalpflichten.
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- § 307 BGB: AGB-Generalklausel. Auch im B2B begrenzt.
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||||
- § 444 BGB: Bei arglistig verschwiegenem Mangel kein Haftungsausschluss.
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||||
- § 11 ProdHaftG: Haftung nach Produkthaftungsgesetz kann nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden.
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||||
- § 14 OWiG, § 75 AktG, § 43 GmbHG: Haftung der Geschaeftsleitung. Nicht beliebig ausschliessbar.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Was wird ausgeschlossen?** Schadensersatz, Schadensersatz statt der Leistung, Mangelfolgeschaden, mittelbarer Schaden?
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2. **Wessen Haftung?** Schuldner selbst, Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB), gesetzliche Vertreter?
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||||
3. **Verschuldungsgrad?** Einfache Fahrlaessigkeit, grobe Fahrlaessigkeit, Vorsatz?
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||||
4. **Welche Pflicht?** Kardinalpflicht oder Nebenpflicht?
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||||
5. **AGB oder Individualabrede?** Im AGB-Verhaeltnis gelten Klauselverbote.
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6. **Hoehe der Begrenzung?** Summenmaessig, deckungsgleich mit Haftpflichtversicherung?
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7. **Zeitliche Begrenzung?** Verkuerzung der Verjaehrung nach § 202 BGB beachten.
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### Pflichtgrenzen-Tabelle
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| Tatbestand | B2B (AGB) | B2C (AGB) | Individualvertrag |
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|---|---|---|---|
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| Vorsatz | nie ausschliessbar (§ 276 Abs. 3 BGB) | nie ausschliessbar | nie ausschliessbar |
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| Grobe Fahrlaessigkeit eigener Personen | grundsaetzlich nicht in AGB (§ 309 Nr. 7 BGB analog) | nie ausschliessbar | nur eingeschraenkt |
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||||
| Grobe Fahrlaessigkeit Erfuellungsgehilfen | begrenzt zulaessig | nie ausschliessbar | begrenzt zulaessig |
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||||
| Leben Koerper Gesundheit | nie ausschliessbar | nie ausschliessbar | nie ausschliessbar |
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||||
| Kardinalpflichten leicht fahrlaessig | nur summenmaessig auf vorhersehbaren Schaden | nur summenmaessig auf vorhersehbaren Schaden | summenmaessige Begrenzung zulaessig |
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||||
| Sonstige leichte Fahrlaessigkeit | ausschliessbar | begrenzt ausschliessbar | ausschliessbar |
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||||
| Arglistig verschwiegener Mangel | § 444 BGB | § 444 BGB | § 444 BGB |
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||||
| Produkthaftung Personenschaden | § 11 ProdHaftG | § 11 ProdHaftG | § 11 ProdHaftG |
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||||
### Drafting-Strategien
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||||
1. **Differenzierte Klausel:** Trennen Sie nach Verschuldensgrad und Pflichtart.
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||||
2. **Summenmaessige Begrenzung:** "Begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden, maximal Euro X."
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||||
3. **Zeitliche Begrenzung:** Verjaehrungsverkuerzung nach § 202 BGB; auf ein Jahr im B2B, im B2C nicht unter zwei Jahre fuer neue Sachen.
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||||
4. **Ausschluss mittelbarer Schaeden:** Konkret formulieren: "Indirekte Schaeden, entgangener Gewinn, Datenverlust." Vorsicht bei AGB.
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||||
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### Mustertext B2B (AGB-fest)
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```
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||||
§ 7 Haftung
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||||
(1) Der Lieferant haftet unbeschraenkt:
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||||
a) bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit der Geschaeftsleitung oder
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||||
leitender Angestellter;
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||||
b) bei Verletzung von Leben Koerper Gesundheit, auch durch
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||||
Erfuellungsgehilfen;
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||||
c) bei Arglist (§ 444 BGB);
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||||
d) nach Produkthaftungsgesetz (§ 11 ProdHaftG).
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||||
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||||
(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
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||||
(Kardinalpflichten) ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertrags-
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||||
schluss vorhersehbaren typischen Schaden, hoechstens jedoch auf
|
||||
[Betrag in Euro] je Schadensfall.
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||||
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||||
(3) Im Uebrigen ist die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen, insbesondere
|
||||
fuer indirekte Schaeden, entgangenen Gewinn und Datenverlust.
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||||
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||||
(4) Ansprueche verjaehren in zwei Jahren ab gesetzlichem Verjaehrungsbeginn,
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||||
Anspruechee aus Vorsatz und nach Produkthaftungsgesetz nach den
|
||||
gesetzlichen Vorschriften.
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```
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||||
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||||
### Mustertext B2C (AGB-Verbraucher)
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||||
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||||
```
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||||
§ 7 Haftung
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||||
|
||||
(1) Wir haften unbeschraenkt:
|
||||
a) bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit;
|
||||
b) bei Verletzung von Leben Koerper Gesundheit;
|
||||
c) nach Produkthaftungsgesetz;
|
||||
d) im Umfang einer uebernommenen Garantie.
|
||||
|
||||
(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
|
||||
haften wir auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
|
||||
|
||||
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
|
||||
```
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||||
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||||
## Typische Drafting-Fehler
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||||
- **Pauschal-Ausschluss "jede Haftung wird ausgeschlossen".** Nichtig nach § 307 BGB und § 309 Nr. 7 BGB.
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- **Vorsatz vergessen.** Ohne Klarstellung wird die Klausel als Versuch gewertet, auch Vorsatz auszuschliessen.
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||||
- **Kardinalpflichten nicht definiert.** Begriff aus BGH-Rspr. Definition in der Klausel klarstellen.
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||||
- **Summenbegrenzung ohne Bezug.** "Maximal 1000 Euro" bei einem Vertragsvolumen von 5 Mio Euro ist Indikator fuer Unwirksamkeit.
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- **Verjaehrungsverkuerzung unter zwei Jahre im B2C.** Bei neuen Sachen nach § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB Klauselverbot.
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||||
- **Arglistklausel umgangen.** § 444 BGB kann nicht abbedungen werden.
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## Ausgabeformat
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- Haftungsklausel fertig formuliert, gegliedert nach Verschuldensgrad.
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- Tabelle B2B vs. B2C mit Vergleich.
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- Hinweis auf Versicherungsdeckung.
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## Beispiel
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||||
**Aufgabe:** Haftungsklausel fuer einen IT-Dienstleistervertrag (B2B) mit Vertragsvolumen 200.000 Euro pro Jahr, Berufshaftpflicht des Dienstleisters mit Deckungssumme 5 Mio Euro je Schadensfall.
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||||
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||||
**Loesung:**
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||||
```
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||||
§ 7 Haftung
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||||
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||||
(1) Unbeschraenkte Haftung
|
||||
Der Dienstleister haftet unbeschraenkt bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit,
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||||
Verletzung von Leben Koerper Gesundheit, Arglist sowie nach Produkthaftungs-
|
||||
gesetz.
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||||
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||||
(2) Kardinalpflichten
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Bei leicht fahrlaessiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung
|
||||
begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden,
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||||
hoechstens jedoch auf 500.000 Euro je Schadensfall und 1.000.000 Euro pro
|
||||
Jahr. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfuellung den Vertrag erst
|
||||
ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmaessig vertrauen
|
||||
darf.
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||||
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||||
(3) Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere fuer mittelbare
|
||||
Schaeden, entgangenen Gewinn und Datenverlust.
|
||||
|
||||
(4) Verjaehrung
|
||||
Schadensersatzanspruechee verjaehren in zwei Jahren ab gesetzlichem
|
||||
Verjaehrungsbeginn. Anspruechee nach Abs. 1 verjaehren nach den
|
||||
gesetzlichen Vorschriften.
|
||||
```
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||||
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||||
## Querverweise
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||||
- `anspruchsgrundlage-und-rechtsfolgen-klauseln`
|
||||
- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb`
|
||||
- `b2b-vs-b2c-klausel-strategie`
|
||||
- `boilerplate-klauseln-katalog`
|
||||
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- § 276 Abs. 3 BGB, § 278 BGB, § 307 BGB, § 309 Nr. 7 BGB, § 309 Nr. 8 BGB, § 444 BGB, § 202 BGB. gesetze-im-internet.de.
|
||||
- § 11 ProdHaftG. gesetze-im-internet.de/prodhaftg/.
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- BGH-Rspr. zu Kardinalpflichten und summenmaessiger Begrenzung: vom Nutzer mit konkretem Aktenzeichen ueber bundesgerichtshof.de zu verifizieren.
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@@ -0,0 +1,101 @@
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name: ip-rechteuebertragung-und-lizenzen
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description: "Drafting von IP-Klauseln. Urheberrecht (UrhG) kennt keine vollständige Übertragung des Stammrechts (§ 29 UrhG); zulässig ist nur die Einräumung von Nutzungsrechten als einfache oder ausschließliche Lizenz mit räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Beschränkung. Marken und Patente sind dagegen vollständig übertragbar. Behandelt Software-Lizenzen mit Erschöpfungsgrundsatz (BGH UsedSoft), Sub-Lizenzen, Rückrufrechte nach § 41 UrhG und Open-Source-Compliance. Liefert Mustertexte für Lizenzklausel (Marke) und Urheberrechtsklausel (Werk und Software)."
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# IP-Rechteübertragung und Lizenzen
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Drafting von Klauseln, mit denen Rechte des Geistigen Eigentums (IP, Intellectual Property) übertragen oder lizenziert werden. Der wichtigste Befund vorab: Urheberrechte und Marken-/Patentrechte folgen unterschiedlicher Dogmatik. Wer beides nach demselben Schema regelt, riskiert nichtige Klauseln.
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## Eingaben
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- Welche Schutzrechte sind betroffen (Urheberrecht, Marke, Patent, Geschmacksmuster, Topographien, Geschäftsgeheimnis)?
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- Soll übertragen oder lizenziert werden?
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- Konstellation (Auftragsarbeit, Lieferantenwerk, Co-Development, Konzernlizenz, Open-Source-Komponenten).
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- Räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Umfang der gewünschten Nutzung.
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- Vergütungsstruktur (Einmalbetrag, royalty, gestaffelt).
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- Sub-Lizenz-Bedarf? Übertragung der Lizenz an Konzerngesellschaften oder Erwerber?
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Urheberrecht (UrhG):**
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- § 29 I UrhG: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, mit Ausnahme der Übertragung von Todes wegen.
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- § 29 II UrhG: Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 UrhG), Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte (begrenzt) und schuldrechtliche Einwilligungen.
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- § 31 UrhG: Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte, räumlich, zeitlich, inhaltlich beschränkbar.
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- § 31a UrhG: Unbekannte Nutzungsarten benötigen Schriftform.
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- § 32 UrhG: Anspruch auf angemessene Vergütung.
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- § 34 UrhG: Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers, außer Betriebsübergang.
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- § 35 UrhG: Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Sub-Lizenz) bei ausschließlichem Recht nur mit Zustimmung des Urhebers.
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- § 41 UrhG: Rückrufrecht wegen Nichtausübung.
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- § 69a ff. UrhG: Sonderregeln für Software, insbesondere § 69b UrhG (Computerprogramme im Arbeitsverhältnis: ausschließliches Nutzungsrecht beim Arbeitgeber).
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- **Marke und Patent:**
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- § 27 MarkenG: Marke ist vollständig übertragbar.
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- § 30 MarkenG: Lizenz möglich (ausschließlich, einfach, räumlich, zeitlich, art-, mengen- oder qualitätsbezogen beschränkt).
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- § 15 PatG: Patent ist übertragbar, lizenzierbar.
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- **Erschöpfungsgrundsatz Software:** BGH "UsedSoft" und EuGH-Rechtsprechung erlauben den Weiterverkauf erschöpfter Programmkopien; Klauselverbote des Weiterverkaufs erschöpfter Kopien sind unwirksam. Exakte Fundstelle vom Nutzer zu verifizieren.
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- **Open-Source-Compliance:** Mit Open-Source-Komponenten verbundene Lizenzpflichten (insbesondere Copyleft bei GPL) können auf das Gesamtwerk durchschlagen. Drafting muss Open-Source-Inventar und Lizenzpflichten adressieren.
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- **Arbeitsverhältnisse:** Computerprogramme nach § 69b UrhG; sonstige Werke außerhalb von Software: keine automatische Rechtseinräumung an den Arbeitgeber, vertragliche Regelung notwendig.
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- **AGB-Recht:** Pauschale Buy-out-Klauseln in AGB sind unter § 307 BGB häufig unwirksam, insbesondere bei freischaffenden Urhebern.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Schutzgegenstand identifizieren; bei Werken Werkqualität nach § 2 UrhG prüfen.
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2. Übertragungs- vs. Lizenzmodell wählen, abhängig vom Schutzrecht.
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3. Bei Urheberrecht: Nutzungsrechte vollständig spezifizieren (räumlich, zeitlich, inhaltlich, Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, öffentliche Wiedergabe-Recht).
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4. Einfache oder ausschließliche Lizenz wählen; Auswirkungen auf Sub-Lizenzfähigkeit (§ 35 UrhG) bedenken.
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5. Unbekannte Nutzungsarten regeln (§ 31a UrhG: Schriftform und Widerrufsrecht).
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6. Vergütung festlegen, ggf. Audit-Recht.
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7. Sub-Lizenzrecht klarstellen, Konzernweitergabe, Übertragbarkeit nach § 34 UrhG.
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8. Open-Source-Komponenten offenlegen, Inventar pflegen, Pflichten allokieren.
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9. Rückrufrechte nach § 41 UrhG kontrahieren (Schutzfristen, Voraussetzungen).
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10. Garantie und Haftung: Inhaber- und Freiheitsgarantie, IP-Indemnity (Freistellung wegen Schutzrechtsverletzung).
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11. Beendigungsfolgen: Nutzungsrecht erlischt, Auslauf, Restbestand, Quellcode-Hinterlegung.
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## Typische Drafting-Fehler
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- "Sämtliche Urheberrechte werden übertragen": nichtig nach § 29 I UrhG; richtige Formulierung: ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten.
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- Pauschale "alle Nutzungsarten": Zweckübertragungslehre (§ 31 V UrhG) führt zu enger Auslegung, soweit nicht spezifiziert.
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- Vergessen, Bearbeitungsrechte und Recht zur Übertragung an Dritte einzuräumen.
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- Open-Source-Komponenten nicht offengelegt: Haftungsfalle für den Lieferanten.
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- Sub-Lizenz ohne Zustimmung des Urhebers bei ausschließlicher Lizenz (§ 35 UrhG).
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- Markenlizenz ohne Qualitätskontrollvorbehalt: Markenfunktion gefährdet (§ 30 MarkenG).
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- Buy-out in AGB ohne Vergütungsregelung: Verstoß gegen § 32 UrhG.
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwürfe getrennt nach Schutzrechtstyp.
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- Querverweis-Architektur (Definitionen, Anlagen mit Schutzrechtsverzeichnis).
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- Risikoliste mit Open-Source-Hinweisen.
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- Vergütungs- und Audit-Anhänge nach Bedarf.
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## Beispiel
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Mustertext (Urheberrechtsklausel, Auftragswerk, B2B):
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> § X Nutzungsrechte
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> (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Werken (einschließlich Vorstudien, Entwürfen und Zwischenergebnissen) das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht für sämtliche bekannten Nutzungsarten ein. Eingeschlossen sind insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe einschließlich öffentlicher Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung.
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||||
> (2) Für unbekannte Nutzungsarten gilt § 31a UrhG; der Auftragnehmer wird hierzu auf Anfrage eine gesonderte Vereinbarung in Schriftform abschließen.
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||||
> (3) Das Recht zur Bearbeitung schließt das Recht zur Verbindung mit eigenen oder fremden Werken ein. Eine Namensnennung des Auftragnehmers erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung.
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> (4) Mit der vertraglich vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten; § 32 UrhG bleibt unberührt.
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Mustertext (Markenlizenz, einfache Lizenz, B2B):
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> § Y Markenlizenz
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> (1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Vertragsdauer eine einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz an der Marke "ABC" (DPMA-Registernummer ...) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Kennzeichnung der unter Anlage 1 aufgeführten Produkte ein.
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||||
> (2) Der Lizenznehmer verwendet die Marke ausschließlich in der eingetragenen Form. Der Lizenzgeber kann die Qualität der lizenzierten Waren prüfen und Mängel beanstanden.
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## Querverweise
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- `definitionen-klauseln-stringent` – Definitionen für "Schutzrechte" und "Werk".
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- `boilerplate-klauseln-katalog` – Übertragbarkeit und Rechtsnachfolge.
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||||
- `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit` – Schutz nicht eingetragenen Know-hows.
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||||
- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – Buy-out-Risiko in AGB.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 2, 29, 31, 31a, 32, 34, 35, 41, 69a ff. UrhG.
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||||
- §§ 27, 30 MarkenG; § 15 PatG.
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||||
- BGH "UsedSoft" und EuGH-Rechtsprechung zum Erschöpfungsgrundsatz Software sind vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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||||
- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,149 @@
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name: klage-drafting-253-zpo
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description: "Drafting einer Klageschrift nach § 253 Abs. 2 ZPO. Bestimmter Antrag plus Sachverhaltsdarstellung mit Rechtsschutzbegehren und Streitgegenstand. Aufbau: Rubrum (Parteien, Vertretung, Anschriften, Gericht), Anträge (Zahlung, Feststellung, Hilfsantrag), tatsächliches Vorbringen chronologisch oder thematisch, rechtliche Würdigung, Beweisangebote, Anlagenverzeichnis. Mit § 130 ZPO Schriftsatz-Anforderungen, Streitwertberechnung nach § 3 ZPO, Bestimmtheit der Anträge nach BGH-Rechtsprechung sowie Mustertext für Zahlungsklage."
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# Klage-Drafting nach § 253 ZPO
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## Zweck
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Eine Klageschrift muss zwei Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllen: einen bestimmten Antrag und eine Sachverhaltsdarstellung, die Rechtsschutzbegehren und Streitgegenstand erkennen lässt. § 253 Abs. 2 ZPO ist die zentrale Norm. Wer hier zu unbestimmt schreibt, riskiert die Unzulässigkeit der Klage. Dieser Skill führt Sie durch den Aufbau, prüft die Bestimmtheit Ihres Antrags und liefert einen Mustertext für eine Zahlungsklage.
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Der Skill richtet sich an Drafter, die eine erste Fassung erzeugen oder einen Entwurf prüfen. Er erklärt keine Prozessrechtsdogmatik, sondern operationalisiert die formalen Anforderungen.
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## Eingaben
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- Mandantenrolle (Klägerseite, Streitgenosse)
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- Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe oder Antragsziel
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- Sachverhalt in Stichpunkten oder Akten
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- Zuständiges Gericht (sachlich nach §§ 23, 71 GVG; örtlich nach §§ 12 ff. ZPO)
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- Gegenseite (Name, Anschrift, Vertretungsverhältnisse)
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- Vorhandene Beweismittel (Urkunden, Zeugen, Sachverständige)
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- Frist (Verjährung, Verfallklausel)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 253 Abs. 2 ZPO: Bestimmter Antrag und bestimmte Angabe von Gegenstand und Grund.
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- § 253 Abs. 3 ZPO: Wert des Streitgegenstands soll angegeben werden, wenn der Anspruch nicht auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet ist.
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- § 130 ZPO: Allgemeine Anforderungen an vorbereitende Schriftsätze (Parteien, Anträge, Tatsachen, Beweismittel, Urkunden, Unterschrift).
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- § 3 ZPO: Streitwertfestsetzung durch das Gericht nach freiem Ermessen.
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- §§ 23, 71 GVG: Sachliche Zuständigkeit AG bis 5000 Euro, sonst LG.
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- §§ 12 ff. ZPO: Örtliche Zuständigkeit.
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- §§ 78 ff. ZPO: Anwaltszwang vor Landgericht und höheren Instanzen.
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- Methodik: Urteilsstil. Knapp, indikativ, ohne Lehrbuchprosa.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Rubrum aufbauen.** Klägerseite mit voller Bezeichnung, Anschrift, Prozessvertretung. Beklagtenseite ebenso. Gericht in der ersten Zeile. Aktenzeichen leer (vom Gericht zu vergeben).
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2. **Antrag formulieren.** Zahlungsantrag mit konkreter Summe in Euro, Zinsbeginn, Zinssatz. Bei Feststellungsanträgen: konkretes Rechtsverhältnis. Hilfsanträge nur, wenn der Hauptantrag ausfallen kann.
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3. **Bestimmtheit prüfen.** Wer schuldet wem was wann woraus. Vier Fragen, vier Antworten.
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4. **Sachverhalt darstellen.** Chronologisch bei einfachen Sachverhalten, thematisch bei komplexen. Konnexität zwischen Vorbringen und Antrag muss erkennbar sein.
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5. **Rechtliche Würdigung.** Anspruchsgrundlage nennen, Tatbestandsmerkmale unter den Sachverhalt subsumieren. Im Urteilsstil. Auf Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen verzichten.
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6. **Beweisangebote einfügen.** Hinter jeder beweisbedürftigen Tatsache "Beweis: Zeuge X, geladen über Anschrift Y" oder "Anlage K1". Keine pauschalen "Beweis: alle".
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7. **Anlagenverzeichnis.** K1, K2, K3 fortlaufend. Bezeichnung der Anlage.
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8. **Streitwert angeben.** Bei Zahlungsklagen identisch mit Hauptforderung (Zinsen und Kosten zählen nicht; § 4 ZPO).
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9. **Unterschrift.** Anwaltliche Unterschrift gemäß § 130 Nr. 6 ZPO; elektronisch über beA.
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### Aufbauschema der Klageschrift
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| Abschnitt | Inhalt |
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|---|---|
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| Rubrum | Gericht, Parteien, Vertreter, Aktenzeichen |
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| Anträge | Hauptantrag, ggf. Hilfsantrag, ggf. Feststellungsantrag |
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| Begründung | Sachverhalt (I), Rechtliche Würdigung (II), Beweisangebote (III) |
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| Streitwert | Angabe nach § 3 ZPO |
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| Anlagenverzeichnis | K1 ff. |
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| Unterschrift | Anwältin, Anwalt |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Unbestimmter Antrag.** "Angemessene Entschädigung" ohne Betrag. "Auskunft zu erteilen" ohne Gegenstand der Auskunft.
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- **Konnexitätslücke.** Sachverhalt erzählt eine Geschichte, aber kein Tatsachenkern stützt den Antrag.
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- **Beweisflut.** Pauschale Beweisangebote wie "Beweis: Zeugnis aller Beteiligten" sind wertlos.
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- **Anspruchskumulation ohne Trennung.** Mehrere Ansprüche müssen einzeln dargestellt werden; Streitgegenstandsidentität sonst unklar.
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- **Falsches Gericht.** Sachliche oder örtliche Unzuständigkeit übersehen. Vor Klageerhebung prüfen.
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- **Streitwert vergessen.** Kann zur Verzögerung führen.
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## Ausgabeformat
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- Vollständige Klageschrift im Schriftsatzformat.
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- Bei nur Antragsentwurf: Antragstext mit Subsumtionsskizze.
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- Stets mit Anlagenverzeichnis.
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## Beispiele
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### Mustertext Zahlungsklage (Auszug)
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```
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Landgericht Berlin Berlin, den 30. Mai 2026
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Tegeler Weg 17-21
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10589 Berlin
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Klage
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der Frau Anna Muster, Beispielstraße 1, 12345 Beispielstadt
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- Klägerin -
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Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Marta Stern,
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Musterallee 4, 12345 Musterstadt
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gegen
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die Firma Beklagt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Schmidt,
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Industrieweg 5, 12345 Beispielstadt
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- Beklagte -
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wegen Kaufpreisforderung
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Streitwert: 25.000,00 Euro
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Namens und in Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 Euro nebst Zinsen
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in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2026
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zu zahlen.
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Begründung
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I. Sachverhalt
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Die Klägerin und die Beklagte schlossen am 15. Januar 2026 einen Kaufvertrag
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über die Lieferung von zehn Industriemaschinen Typ A-100 zum Gesamtpreis
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von 25.000 Euro netto.
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Beweis: Kaufvertrag vom 15. Januar 2026, Anlage K1.
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Die Klägerin lieferte die Maschinen vereinbarungsgemäß am 1. Februar 2026.
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Die Beklagte bestätigte den Empfang ohne Beanstandungen.
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Beweis: Lieferschein und Empfangsbestätigung vom 1. Februar 2026, Anlage K2.
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II. Rechtliche Würdigung
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Der Anspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB. Die Parteien haben einen
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wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Die Klägerin hat geliefert; die Beklagte
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schuldet den vereinbarten Kaufpreis. Die Forderung wurde mit Ablauf der
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Zahlungsfrist am 28. Februar 2026 fällig. Verzug ist mit dem 1. März 2026
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eingetreten (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
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Anlagenverzeichnis:
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K1 Kaufvertrag vom 15. Januar 2026
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K2 Lieferschein vom 1. Februar 2026
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Marta Stern
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Rechtsanwältin
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```
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## Querverweise
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- `klageerwiderung-substantiiertes-bestreiten`
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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||||
- `anwaltsschreiben-aussergerichtlich` für die vorprozessuale Mahnung
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||||
- `revisions-prozess-redlines-comparison` für Schriftsatzwechsel mit dem Mandanten
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 253, 130, 3, 4 ZPO; gesetze-im-internet.de.
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||||
- §§ 23, 71 GVG; §§ 78 ff. ZPO für Anwaltszwang.
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||||
- § 286 BGB für Verzugszinsen; § 288 BGB für Verzugszinssatz.
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||||
- Rechtsprechung des BGH zur Bestimmtheit von Anträgen: vom Nutzer zu verifizieren. Keine Aktenzeichen aus Modellwissen.
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||||
- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.
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@@ -0,0 +1,139 @@
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name: klageerwiderung-substantiiertes-bestreiten
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description: "Drafting einer Klageerwiderung mit korrekter Bestreitenshöhe nach § 138 ZPO. Wahrheits- und Substantiierungslast als Drafting-Treiber. Unterscheidung zwischen einfachem Bestreiten und substantiiertem Bestreiten mit Behauptung des Gegenteils. Beweislastverteilung steuert die Architektur. Aufbau: Eingangsformel, Antrag auf Klageabweisung, Sachverhalt mit Bestreitens-Architektur, rechtliche Würdigung, Hilfsantrag (Aufrechnung; Zurückbehaltung), Beweisangebote. Mit Mustertext und Pitfalls."
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# Klageerwiderung und substantiiertes Bestreiten
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## Zweck
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Die Klageerwiderung ist die erste schriftliche Verteidigung der Beklagtenseite. Sie entscheidet über die Bestreitenshöhe und damit über die Beweislast. § 138 ZPO ist die zentrale Norm: Tatsachen sind vollständig und der Wahrheit gemäß zu erklären; Bestreiten muss substantiiert sein, wo dem Beklagten ein eigener Vortrag möglich und zumutbar ist.
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||||
Dieser Skill führt Sie durch den Aufbau, hilft bei der Bestreitens-Architektur und liefert einen Mustertext. Er richtet sich an Drafter, die eine Erwiderung in der Klageschrift-Frist erstellen oder ein Konzept für die mündliche Verhandlung schreiben.
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## Eingaben
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- Klageschrift (Antrag, Begründung, Anlagen)
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- Beklagtenmandat und dessen Sicht des Sachverhalts
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- Frist nach § 277 ZPO (Klageerwiderungsfrist nach gerichtlicher Anordnung)
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- Eigene Beweismittel (Urkunden, Zeugen, Sachverständige)
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- Gegenforderungen (für Aufrechnung oder Hilfsantrag)
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- Risiko-Einschätzung des Mandanten
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 138 Abs. 1 ZPO: Wahrheitspflicht. Erklärung über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß.
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- § 138 Abs. 2 ZPO: Erklärungspflicht zu jeder vom Gegner behaupteten Tatsache.
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||||
- § 138 Abs. 3 ZPO: Nicht ausdrücklich bestrittene Tatsachen gelten als zugestanden.
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||||
- § 138 Abs. 4 ZPO: Erklärung mit Nichtwissen nur zulässig, soweit die Tatsachen weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand eigener Wahrnehmung sind.
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||||
- § 277 ZPO: Klageerwiderungsfrist; Verspätung kann zur Präklusion nach §§ 296, 296a ZPO führen.
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||||
- § 33 ZPO: Widerklage am Gerichtsstand der Klage.
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||||
- § 145 Abs. 3 ZPO: Hilfsaufrechnung; Höhe muss bestimmt sein.
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||||
- §§ 273, 320, 348, 1000 BGB: Materielle Grundlagen für Zurückbehaltungsrechte.
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||||
- Beweislast: Anspruchsteller trägt für die anspruchsbegründenden Tatsachen, Beklagter für rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende.
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- Methodik: Urteilsstil. Bestreiten muss klar formuliert sein.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Klageschrift segmentieren.** Jeder Tatsachenvortrag bekommt eine Nummer. Jeder Nummer ein Status: zugestanden, einfach bestritten, substantiiert bestritten, mit Nichtwissen erklärt.
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2. **Bestreitenshöhe wählen.** Substantiiert bestreiten, wo eigene Wahrnehmung oder eigenes Handeln möglich ist. Einfach bestreiten nur, wo § 138 Abs. 4 ZPO greift.
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||||
3. **Beweislastrolle prüfen.** Bei rechtshindernden, rechtsvernichtenden, rechtshemmenden Tatsachen liegt die Last bei der Beklagtenseite. Diese müssen voll substantiiert behauptet werden.
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||||
4. **Antrag formulieren.** Hauptantrag: Klageabweisung. Hilfsantrag nur bei Aufrechnung mit Gegenforderung oder Zurückbehaltungsrecht.
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||||
5. **Sachverhalt darstellen.** Eigene Version der Geschehnisse. Streitig dargestellte Tatsachen mit Beweisangebot belegen.
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||||
6. **Rechtliche Würdigung.** Anspruch verneinen oder einwendungsweise einschränken. Klare Subsumtion ohne Lehrbuchprosa.
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||||
7. **Aufrechnung dosieren.** Hilfsweise Aufrechnung erst nach Begründung des Hauptverteidigungsgrunds. Aufrechnungshöhe konkret beziffern.
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8. **Beweisangebote setzen.** Hinter jeder eigenen Tatsachenbehauptung. Keine Pauschalbeweise.
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9. **Anlagenverzeichnis B1 ff.** Fortlaufend nummerieren.
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### Bestreitens-Architektur Tabelle
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| Klagebehauptung | Eigene Wahrnehmung möglich? | Bestreitenshöhe | Beispiel |
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|---|---|---|---|
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| Liefertermin | Ja | Substantiiert | "Die Lieferung erfolgte am 5. Februar, nicht am 1. Februar. Beweis: Lieferschein, Anlage B1" |
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| Inhalt einer Telefonkonferenz mit Dritten | Nein | Mit Nichtwissen § 138 Abs. 4 ZPO | "Die behauptete Telefonkonferenz wird mit Nichtwissen bestritten." |
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| Höhe einer Marktpreisangabe | Ggf. ja | Substantiiert mit Gegenbehauptung | "Der Marktpreis lag bei höchstens 18.000 Euro. Beweis: Sachverständigengutachten" |
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| Ein interner Vorgang bei der Klägerseite | Nein | Mit Nichtwissen | "Die internen Vorgänge auf Klägerseite werden mit Nichtwissen bestritten." |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Pauschales Bestreiten.** "Es wird alles bestritten" verstößt gegen § 138 ZPO und kann zur Geständnisfiktion führen.
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- **Fehlende Substanz bei eigener Behauptung.** Wer behauptet, muss vortragen und beweisen. "Es war anders" reicht nicht.
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||||
- **Hilfsaufrechnung ohne Höhe.** Die Gegenforderung muss nach Grund und Höhe bestimmt sein.
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- **Nichtwissen-Erklärung trotz eigener Wahrnehmung.** § 138 Abs. 4 ZPO gilt nicht für eigene Vorgänge.
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- **Reihenfolgefehler.** Aufrechnung vor Verteidigung. Erst gewinnen wollen, dann hilfsweise rechnen.
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- **Präklusion durch Fristversäumnis.** § 296 ZPO greift hart. Frist beachten.
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## Ausgabeformat
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- Vollständige Klageerwiderung im Schriftsatzformat.
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- Bei Konzeptphase: tabellarische Bestreitens-Matrix plus Skizze der Anträge.
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- Stets Anlagenverzeichnis B1 ff.
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## Beispiele
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### Mustertext Klageerwiderung (Auszug)
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Landgericht Berlin Berlin, den 5. Juni 2026
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Az.: 12 O 345/26
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Klageerwiderung
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In dem Rechtsstreit Anna Muster gegen Beklagt GmbH
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zeigen wir namens und in Vollmacht der Beklagten an, dass wir sie
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vertreten. Wir werden beantragen:
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Die Klage wird abgewiesen.
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Hilfsweise: Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 4.000 Euro zu
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zahlen Zug um Zug gegen Rücknahme der Maschinen Typ A-100.
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Begründung
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I. Sachverhalt
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1. Der Abschluss des Kaufvertrags vom 15. Januar 2026 (Klageschrift S. 2)
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wird zugestanden.
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2. Die behauptete Lieferung am 1. Februar 2026 wird bestritten.
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Die Lieferung erfolgte erst am 5. Februar 2026.
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Beweis: Lieferschein vom 5. Februar 2026, Anlage B1.
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3. Es wird bestritten, dass die gelieferten Maschinen mangelfrei waren.
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Drei der zehn Maschinen wiesen bereits bei Lieferung Korrosion am Antrieb
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auf. Die Klägerin wurde am 8. Februar 2026 schriftlich gerügt.
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Beweis: Mängelanzeige vom 8. Februar 2026, Anlage B2.
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4. Die internen Vorgänge auf Klägerseite zur Kaufpreisberechnung werden
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mit Nichtwissen bestritten (§ 138 Abs. 4 ZPO).
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II. Rechtliche Würdigung
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Der Kaufpreisanspruch nach § 433 Abs. 2 BGB ist nicht fällig, weil die
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Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB hat. Die Mangelhaftigkeit
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dreier Maschinen begründet Nacherfüllungsanspruch nach § 437 Nr. 1, § 439
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BGB. Die Beklagte hat ihrerseits Rückzahlung des bezahlten Anteils zu
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fordern (Anlage B2).
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Anlagenverzeichnis:
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B1 Lieferschein vom 5. Februar 2026
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B2 Mängelanzeige vom 8. Februar 2026
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Marta Verteidiger
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Rechtsanwalt
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## Querverweise
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- `klage-drafting-253-zpo` für die Klägerseite
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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- `gutachten-memo-internes-drafting` für die interne Vorbereitung
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- `revisions-prozess-redlines-comparison` für Abstimmung mit dem Mandanten
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 138, 145 Abs. 3, 277, 296 ZPO; gesetze-im-internet.de.
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- §§ 320, 273, 387 ff. BGB für Zurückbehaltung und Aufrechnung.
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||||
- BGH-Rechtsprechung zum substantiierten Bestreiten und zur sekundären Darlegungslast: vom Nutzer zu verifizieren. Keine Aktenzeichen aus Modellwissen.
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||||
- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht.
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@@ -0,0 +1,86 @@
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name: kuendigungsklauseln-und-vertragsbeendigung
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description: "Drafting und Prüfung von Kündigungsklauseln. Ordentliche Kündigung mit Frist und Form, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB mit Abmahnung und Frist nach Kenntnis, Zugang nach § 130 BGB sowie Form nach §§ 126 (Schriftform), 126a (elektronische Form) und 126b BGB (Textform). Behandelt die Folgewirkungen auf Boilerplate (Geheimhaltung, Schiedsklausel, Gerichtsstand wirken fort) und liefert Mustertexte für ordentliche und außerordentliche Kündigung."
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# Kündigungsklauseln und Vertragsbeendigung
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Aufbau und der Prüfung von Beendigungsregelungen in Dauerschuldverhältnissen. Eine saubere Beendigungsklausel definiert Voraussetzungen, Erklärungsweg, Zugang und Folgen für den Vertrag und seine Boilerplate. Schlechtes Drafting führt regelmäßig zu unklarer Beendigung, Streit über den Zeitpunkt der Beendigung und Verlust durchsetzbarer Folgepflichten.
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## Eingaben
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- Vertragstyp (Dauerschuldverhältnis, Werkvertrag, Dienstvertrag, Lizenz, Lieferrahmenvertrag).
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- Laufzeit (befristet, unbefristet, mit Verlängerungsmechanismus).
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- Parteien (B2B, B2C, Arbeitsverhältnis).
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- Gewünschte Beendigungsgründe (ordentlich, außerordentlich, Sonderkündigung bei Change of Control, Insolvenz).
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- Erwartete Folgepflichten (Rückgabe, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot, Lizenzlauf).
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Ordentliche Kündigung:** Beim unbefristeten Dauerschuldverhältnis grundsätzlich zulässig, Frist nach Vertrag oder Gesetz (z. B. §§ 580a, 621, 622 BGB).
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- **Außerordentliche Kündigung:** § 314 BGB als allgemeine Norm für Dauerschuldverhältnisse. Voraussetzungen: wichtiger Grund, Unzumutbarkeit der Fortsetzung, regelmäßig Abmahnung (§ 314 II BGB) und Kündigung in angemessener Frist nach Kenntnis (§ 314 III BGB).
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||||
- **Form:** § 125 BGB Folge des Formmangels (Nichtigkeit). § 126 BGB Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; § 126a BGB qualifizierte elektronische Signatur; § 126b BGB Textform (lesbare Erklärung, dauerhafter Datenträger, Person erkennbar). Bei doppelter Schriftformklausel zusätzlich beachten: Aufhebung der Schriftform durch konkludente Praxis ist trotz Klausel möglich, soweit die Klausel selbst formfrei abdingbar ist.
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- **Zugang:** § 130 I BGB Wirksamwerden mit Zugang. Bei Streit Beweislast beim Kündigenden. Übermittlungswege regeln (Einschreiben, Kurier, Bote, beA).
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- **Folgen:** Beendigung wirkt für die Zukunft (ex nunc bei § 314 BGB). Rücktritt nach §§ 323, 324, 326 BGB unterscheiden (ex tunc). Boilerplate-Klauseln wie Geheimhaltung, Schiedsabrede und Gerichtsstand bleiben in Kraft, sofern dies klargestellt ist.
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- **Sonderregeln:** Verbraucherkredit (§ 500 BGB), Wohnraummiete (§§ 568 ff. BGB), Arbeitsverhältnisse (KSchG), Versicherungsverträge (VVG).
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## Ablauf / Checkliste
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1. Vertragstyp und Laufzeit klären; befristete Verträge nur außerordentlich kündbar, soweit nicht ausnahmsweise zugelassen.
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2. Ordentliche Kündigungsfristen festlegen; Symmetrie der Parteien prüfen (in AGB einseitige Verkürzungen kritisch).
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3. Außerordentliche Kündigungstatbestände beispielhaft auflisten, dabei "insbesondere"-Katalog wählen, damit § 314 BGB nicht abgeschnitten wird.
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4. Abmahnungspflicht regeln; bei besonderem Vertrauensbruch Verzicht klarstellen (vgl. § 314 II 3 BGB).
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5. Frist nach Kenntnis (§ 314 III BGB) im Mandat dokumentieren; vertraglich ggf. Zeitfenster setzen.
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6. Form festlegen: § 126 BGB Schriftform, § 126b BGB Textform oder § 126a BGB qualifizierte elektronische Signatur. Kein Mischmasch.
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7. Zugangsweg definieren (Adresse, beA, definierte Mailadresse). Mitteilungs- und Wohnsitzwechselpflicht regeln.
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8. Folgen der Beendigung adressieren: Rückgabe, Datenlöschung, Geheimhaltung, Lizenzauslauf, Restzahlungen.
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9. Survival-Klausel formulieren: welche Bestimmungen überleben die Beendigung (Geheimhaltung, Schiedsklausel, Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftungsregeln, IP-Bestimmungen).
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10. Sonderkündigungsrechte prüfen (Change of Control, Insolvenz; § 119 InsO beachten: Insolvenzklauseln teils unwirksam).
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## Typische Drafting-Fehler
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- Schriftform- und Textformklausel kombiniert ohne Hierarchie: unklar, welches Formerfordernis gilt.
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- Ausschluss der außerordentlichen Kündigung in AGB: unwirksam, weil § 314 BGB nicht abdingbar ist (h. M.).
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- Fehlende Survival-Klausel: Geheimhaltung läuft mit der Vertragsbeendigung aus.
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- Fristbeginn nicht definiert: Streit über Zugang und Fristberechnung.
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- "Mit sofortiger Wirkung" ohne wichtigen Grund: Risiko der Umdeutung in ordentliche Kündigung mit längerer Frist.
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- Doppelte Schriftformklausel ohne Rücksicht auf § 305b BGB: Individualabrede geht vor.
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- Insolvenzklauseln ohne Berücksichtigung von § 119 InsO und der BGH-Rechtsprechung zu Lösungsklauseln.
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwurf für ordentliche und außerordentliche Kündigung in Urteilsstil.
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- Survival-Klausel als eigener Absatz.
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- Mustertext für Kündigungserklärung mit Datum, Bezug, Begründung (außerordentlich), Frist, Unterschrift.
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- Risikohinweise zu Form, Zugang und Beweislast.
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## Beispiele
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Mustertext (Vertragsklausel, B2B-Dauerschuldverhältnis):
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> § X Laufzeit und Beendigung
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> (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich gekündigt werden.
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> (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Frist nicht erfüllt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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||||
> (3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.
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||||
> (4) Folgende Regelungen gelten über das Vertragsende hinaus fort: § Y (Geheimhaltung), § Z (Rechtswahl und Gerichtsstand), § A (Haftung), § B (IP).
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Mustertext (außerordentliche Kündigungserklärung):
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> Sehr geehrte Damen und Herren,
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> in Sachen Rahmenliefervertrag vom ... kündige ich namens und in Vollmacht der ... GmbH den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung. Der wichtige Grund liegt in der mit Schreiben vom ... abgemahnten und seither nicht behobenen Nichtlieferung gemäß Abruf ... Hilfsweise erkläre ich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
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## Querverweise
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- `boilerplate-klauseln-katalog` – Survival-, Schriftform- und Gerichtsstandsklausel.
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- `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit` – Fortwirkung der Geheimhaltung nach Vertragsende.
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||||
- `schriftform-und-textform-bgb` (Plugin gleichen Namens) – Vertiefung zu §§ 126, 126a, 126b BGB.
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||||
- `vertragsstrafe-339-bgb` – Strafversprechen mit Bezug auf Kündigung.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 125, 126, 126a, 126b, 130, 314, 580a, 621, 622, 305b BGB.
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||||
- § 119 InsO (Beschränkung von Lösungsklauseln).
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||||
- BGH-Rechtsprechung zu doppelten Schriftformklauseln und zu Lösungsklauseln in der Insolvenz ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,101 @@
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name: orientierung-drafting-triage
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description: "Einstiegs- und Triage-Skill fuer juristisches Drafting. Klaert in maximal zwei Rueckfragen Dokumenttyp (Vertrag, Klage, NDA, AGB, Memo, Anwaltsschreiben), Stadium (Term Sheet, Erstentwurf, Review, Markup, Unterzeichnungsreife) und Adressat (Mandant, Gegenseite, Gericht, Behoerde), erstellt eine Mandatsmatrix und verweist auf die einschlaegigen Spezial-Skills im Plugin juristisches-drafting."
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# Orientierung und Drafting-Triage
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## Zweck
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Jeder Drafting-Auftrag beginnt mit einer Triage. Bevor Sie eine Klausel schreiben, eine Klage entwerfen oder einen Schriftsatz strukturieren, muessen drei Dinge feststehen: welches Dokument, welches Stadium, welcher Adressat. Dieser Skill bringt Sie in zwei Rueckfragen dorthin und legt sofort die Mandatsmatrix offen. Er ist der Einstiegspunkt fuer das Plugin `juristisches-drafting`.
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Er ersetzt nicht die spezialisierten Skills, sondern verweist auf sie. Wenn Sie schon wissen, was Sie brauchen, gehen Sie direkt zum Spezial-Skill. Wenn nicht, beginnen Sie hier.
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Der Skill arbeitet schnell und liefert sofort ein Arbeitsergebnis. Er haelt keinen Vortrag zur Drafting-Theorie. Sobald die drei Triagefragen beantwortet sind, erzeugt er eine Mandatsmatrix und schlaegt die naechsten Skills vor.
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## Eingaben
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- Kurze Beschreibung des Mandats oder des Dokuments (ein bis drei Saetze reichen)
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- Falls vorhanden: Entwurf, Vorlage, Eingangspost der Gegenseite
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- Vorgabe zu Frist, Adressat, Rolle (Verteidigung, Klaegerseite, beratend)
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- Praeferenz fuer Stil (Mandantenbrief eher knapp, Schriftsatz urteilsstil, Memo gutachtenstil)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- Anwaltsrecht: Mandatsgegenstand und Adressat klaeren ist Teil des anwaltlichen Sorgfaltsmassstabs gemaess § 43a BRAO.
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- Vertraulichkeit: § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB. Vor Eingabe von Mandantendaten in Cloud-Tools Auftragsverarbeitung pruefen.
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- Standardmethode: Gutachtenstil fuer interne Memos, Urteilsstil fuer Schriftsaetze und operative Klauseln. Siehe `references/methodik-buergerliches-recht.md`.
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- Quellen: keine Pflicht fuer diese Triagephase. Belege folgen in den Spezial-Skills nach `references/zitierweise.md`.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Erkennen Sie das Dokument.** Erste Rueckfrage falls unklar: handelt es sich um Vertrag, Schriftsatz, Anwaltsschreiben, Memo oder AGB.
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2. **Bestimmen Sie das Stadium.** Term Sheet, Erstentwurf, Review fremden Entwurfs, Markup, Unterzeichnungsreife. Diese Information bestimmt, wie tief gedraftet wird.
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3. **Identifizieren Sie den Adressaten.** Mandant, Gegenseite, Gericht, Behoerde, interne Rechtsabteilung. Bestimmt Register und Stil.
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4. **Pruefen Sie die Frist.** Frist ist Drafting-Treiber Nummer eins. Notieren Sie sie in der Matrix.
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5. **Pruefen Sie das Risiko.** Pauschal: niedrig, mittel, hoch. Auch ohne tiefe Pruefung ist eine erste Einordnung moeglich.
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6. **Erstellen Sie die Mandatsmatrix.** Tabelle, hoechstens zehn Zeilen. Siehe Beispiel unten.
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7. **Verweisen Sie weiter.** Nennen Sie zwei bis vier Skills aus dem Plugin, die als naechste anzuwenden sind.
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8. **Liefern Sie bei klarer Faktenlage einen Skelettentwurf.** Wenn alle drei Triagefragen klar sind, kann ein erster Strukturentwurf direkt mitgeliefert werden.
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### Triage-Tabelle Dokumenttyp zu Skill
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| Dokument | Stadium | Empfohlene Skills |
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|---|---|---|
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| Vertrag | Erstentwurf | `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`, `definitionen-klauseln-stringent`, `boilerplate-klauseln-katalog` |
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| Vertrag | Review | `verweis-und-querverweis-technik`, `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` |
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| Klage | Erstentwurf | `klage-drafting-253-zpo`, `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz` |
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| Klageerwiderung | Erstentwurf | `klageerwiderung-substantiiertes-bestreiten` |
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| NDA | Eingehend | `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit`, `boilerplate-klauseln-katalog` |
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| AGB | Erstentwurf | `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb`, `transparenzgebot-307-bgb` |
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| Anwaltsschreiben | Erstmahnung | `anwaltsschreiben-aussergerichtlich`, `stil-und-ton-juristische-texte` |
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| Memo | Intern | `gutachten-memo-internes-drafting` |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Direkter Start ohne Triage.** Fuehrt zu falschem Register, falschem Adressaten, falscher Tiefe.
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- **Stadium ignoriert.** Ein Term Sheet bekommt keine Boilerplate-Salven; ein Endentwurf hat keine offenen Platzhalter.
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- **Adressat falsch.** Mandantenbriefe in Schriftsatzsprache; Schriftsaetze im Coaching-Ton.
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- **Frist nicht erfasst.** Drafting ohne Frist ist akademisch.
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- **Kein Verweis auf Spezial-Skills.** Triage-Skill versucht selbst, alle Aspekte zu loesen, statt zu uebergeben.
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## Ausgabeformat
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- Mandatsmatrix als Tabelle.
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- Liste der naechsten zwei bis vier Skills.
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- Optional: Skelettentwurf mit Platzhaltern in eckigen Klammern.
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## Beispiel
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**Anfrage:** "Wir verhandeln eine Lieferantenvereinbarung mit einem mittelgrossen Werkzeugbauer. Der Lieferant hat einen Entwurf geschickt. Wir wollen Markup zurueckspielen, Frist eine Woche."
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**Mandatsmatrix:**
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| Punkt | Auspraegung |
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|---|---|
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| Dokumenttyp | Lieferantenvereinbarung (Vertrag) |
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| Stadium | Review fremden Entwurfs mit Markup |
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| Rolle | Bestellerseite |
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| Adressat des Markups | Gegenseite ueber unsere Rechtsabteilung |
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| Frist | eine Woche |
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| Schwerpunkt | Haftungsregime, Maengelhaftung, Schriftform |
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| Risiko | mittel |
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**Naechste Skills:**
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1. `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` fuer das Haftungsregime.
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2. `definitionen-klauseln-stringent` fuer den Defined-Terms-Apparat im Lieferantenvertrag.
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3. `verweis-und-querverweis-technik` fuer Anlagen und interne Verweise.
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4. `boilerplate-klauseln-katalog` fuer Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl.
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## Querverweise
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision`
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- `stil-und-ton-juristische-texte`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 43a BRAO und § 203 StGB fuer Vertraulichkeit; gesetze-im-internet.de.
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- `references/methodik-buergerliches-recht.md` fuer Stilwahl Gutachtenstil und Urteilsstil.
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- Spezial-Skills im Plugin `juristisches-drafting` als Folgeartefakt; vom Nutzer zu validieren, falls die genannten Skills im konkreten Setup nicht aktiviert sind.
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@@ -0,0 +1,141 @@
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name: revisions-prozess-redlines-comparison
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description: "Markup-Workflow zwischen Parteien. Compare-Doc-Funktion erzeugt aus zwei Versionen ein Redline-Dokument. Konventionen: Einfügungen in Rot und unterstrichen; Streichungen in Rot und durchgestrichen; Kommentare am Rand. Versionierung v0 eigener Erstentwurf bis v3 eigene Reaktion. Tracked Changes gegen Clean Version für Unterschrift. Mit Pitfalls wie Markup im falschen Modus weitergeleitet; alte Kommentare nicht gelöscht; Metadaten-Leak im Dokumenteigenschaftsfeld. Mit Mustertext zur Begleitkommunikation."
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# Revisions-Prozess: Redlines und Compare-Workflow
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## Zweck
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Jeder Vertrag, jedes Vergleichsangebot, jedes Memo, das mehr als einmal die Hand wechselt, wandert durch einen Revisions-Prozess. Dieser Skill strukturiert den Workflow: Wer schickt welche Version, in welchem Modus, in welcher Farbe, mit welcher Begleitkommunikation? Er erklärt die Compare-Funktion (Vergleichen zwei Versionen, Redline erzeugen), die Konventionen für sichtbares Markup und die Trennung zwischen Arbeitsfassung und Clean Version für die Unterschrift.
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Der Skill richtet sich an Drafter, die Verhandlungen führen oder Schriftsätze mit Mandanten und Co-Drafter abstimmen. Er ist die operative Anwendung der Skills `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes` und `cowork-cloud-kollaboration-drafting`.
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## Eingaben
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- Version 1 und Version 2 zum Vergleich
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- Adressat (Gegenseite, Mandant, internes Team)
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- Verteilungskanal (E-Mail mit verschlüsseltem Anhang, beA, Cowork, Datenraum)
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- Eigene Verhandlungsposition (Klägerseite, Beklagtenseite, Käuferseite, Verkäuferseite)
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- Stadium der Verhandlung (Erstentwurf, Zweite Runde, Endfassung)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 43a BRAO und § 203 StGB: Vertraulichkeit. Markup-Dokumente enthalten häufig sensible Anmerkungen.
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- §§ 126, 126a, 126b BGB: Schriftform und Textform. Markup-Dokumente sind keine Unterschriftsdokumente.
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- § 130a ZPO und § 31a ERVV: elektronischer Rechtsverkehr; im Markup-Stadium nicht eingereichte Dokumente.
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- DSGVO Art. 32: Sicherheit der Verarbeitung; Markup-Versand verschlüsselt oder über zertifizierte Kanäle.
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- Methodik: Versionsnummern als Anker. Redline-Dokument ist Arbeitsmittel; Clean Version ist Bindungsdokument.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Versionsnummern vergeben.** Konvention: v0 (eigener Erstentwurf, intern), v1 (an Gegenseite), v2 (Rückkommen mit Markup), v3 (eigene Reaktion). Bei langen Verhandlungen weiter.
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2. **Eingehendes Markup prüfen.** Welcher Modus: Tracked Changes oder Compare-Doc-Redline? Wer war Bearbeiter (Autorenfeld lesen)?
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3. **Compare-Doc nutzen, wenn die Gegenseite eine Clean Version geschickt hat.** Word, Überprüfen, Vergleichen, Original und überarbeitetes Dokument wählen. Ergebnis: Redline mit allen Änderungen.
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4. **Tracked Changes prüfen.** Markup: Alle Markups anzeigen. Änderung für Änderung durchgehen, Annehmen oder Ablehnen.
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5. **Eigene Änderungen eintragen.** Tracked Changes aktiv lassen. Eigene Änderungen sind dann farblich kennzeichnet (mit Bearbeiternamen verknüpft).
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6. **Kommentare nur, wo erklärungsbedürftig.** Nicht jede Streichung kommentieren; nur die strategisch wichtigen oder die nicht selbsterklärenden.
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7. **Alte Kommentare löschen.** Vor Versand prüfen, ob frühere Kommentare aus internen Runden noch sichtbar sind.
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8. **Metadaten entfernen.** Datei, Informationen, Dokument prüfen. Autor, Bearbeitungszeit, persönliche Pfade.
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9. **Clean Version separat erstellen.** Tracked Changes alle akzeptieren in einer Kopie. Diese Clean Version ist der Unterschriftstext.
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10. **Begleit-E-Mail oder Schreiben.** Worauf bezieht sich die Version (v2)? Welche Änderungen sind nicht verhandelbar? Welche sind Vorschlag? Frist für Rückkommen.
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### Konvention für Redline-Darstellung
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| Element | Darstellung |
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|---|---|
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| Einfügungen | rot, unterstrichen |
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| Streichungen | rot, durchgestrichen |
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| Verschiebungen | grün (in moderner Word-Konfiguration) |
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| Formatänderungen | optional anzeigen |
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| Kommentare | rechter Seitenrand, mit Verfasserkürzel |
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### Versionsverlauf-Beispiel
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v0 2026-05-15 intern Erstentwurf Kanzlei Stern
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v1 2026-05-20 Versand an Gegenseite (Clean)
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v2 2026-05-27 Eingang von Gegenseite (mit Tracked Changes)
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v3 2026-05-30 intern Bewertung und Gegenvorschlag in Tracked Changes
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v3a 2026-06-02 Versand an Gegenseite (Tracked Changes sichtbar)
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v4 2026-06-10 Eingang von Gegenseite (Reaktion)
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v5 2026-06-14 final Clean Version für Unterschrift
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```
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Markup im falschen Modus weitergeleitet.** Tracked Changes aus, aber die Änderungen sind nicht akzeptiert. Folge: Empfänger sieht nicht, was geändert wurde.
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- **Alte Kommentare nicht gelöscht.** Interne Anmerkungen ("Mandant will hier hart bleiben") werden mit nach außen geschickt.
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- **Metadaten-Leak.** Dokumenteigenschaften zeigen Autor, Kanzleipfad oder vorherigen Mandantennamen.
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- **Versionsverwirrung.** Empfänger weiß nicht, welche Version die aktuelle ist. Ohne Versionsstempel im Dateinamen wird sofort chaotisch.
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- **Tracked Changes mit verschiedenen Bearbeiterprofilen.** Mehrere Drafter haben unterschiedlichen Markup-Farben; im finalen Schritt verwirrend.
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- **Compare-Doc verglichen mit falscher Version.** v3 mit v1 verglichen, dabei v2-Schritt übersprungen.
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- **Clean Version vergessen vor Unterzeichnung.** Vertrag wird mit eingeschalteten Tracked Changes unterschrieben. Bei späteren Streitigkeiten unklar, was Vertragstext ist.
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- **PDF-Konvertierung mit Markup.** PDF eingefrieren mit sichtbaren Tracked Changes; nicht aufhebbar.
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## Ausgabeformat
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- Redline-Dokument (Word-Datei) mit klarer Versionsbezeichnung.
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- Clean Version separat für die Unterschrift.
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- Begleit-E-Mail oder Schreiben mit Erläuterung der Hauptänderungen.
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## Beispiele
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### Mustertext Begleitkommunikation Redline
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Betreff: Liefervertrag XY-100 – v3 mit unserem Markup
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Sehr geehrte Frau Schmidt,
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anbei in Tracked Changes unsere Reaktion auf Ihre Version vom 20. Mai 2026
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(v2). Wir senden zwei Dateien:
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1. Liefervertrag_XY100_v3_2026-05-30_redline.docx mit unseren Änderungen
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in roter Farbe; Tracked Changes sind eingeschaltet.
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2. Liefervertrag_XY100_v3_2026-05-30_clean.docx als Lesefassung.
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Die wichtigsten Punkte unserer Version v3:
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- § 7 Mängelhaftung: Die Verjährungsfrist von zwölf Monaten haben wir auf
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24 Monate erweitert (Verhandlungspriorität A).
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- § 11 Haftungsbegrenzung: Den Ausschluss für mittlere Fahrlässigkeit
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haben wir gestrichen. Mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar.
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- § 15 Gerichtsstand: Hamburg statt München. Verhandelbar.
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- § 20 Salvatorische Klausel: redaktionelle Anpassung.
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Wir erwarten Ihre Rückäußerung bis zum 13. Juni 2026.
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Mit freundlichen Grüßen
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Marta Stern
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Rechtsanwältin
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### Beispiel-Checkliste vor Versand
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[ ] Tracked Changes-Modus geprüft (an oder aus, je nach Empfänger)
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[ ] Alte Kommentare gelöscht
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[ ] Metadaten entfernt (Datei, Informationen, Dokument prüfen)
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[ ] Dateiname enthält Versionsnummer und Datum
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[ ] Clean Version als zweite Datei beigefügt (falls Vertrag)
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[ ] Begleit-E-Mail mit den drei bis fünf wichtigsten Änderungen
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[ ] Versand über sicheren Kanal (beA, Datenraum, verschlüsselte E-Mail)
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## Querverweise
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- `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes` für die Word-Mechanik
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- `cowork-cloud-kollaboration-drafting` für sichere Übermittlungswege
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- `anwaltsschreiben-aussergerichtlich` für die Begleitkommunikation
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||||
- `orientierung-drafting-triage` für die Stadium-Einordnung
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 43a BRAO; § 203 StGB; gesetze-im-internet.de.
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||||
- §§ 126, 126a, 126b BGB für Form-Anforderungen an die Endfassung.
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||||
- § 130a ZPO; § 31a ERVV für den elektronischen Rechtsverkehr ab Einreichung.
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||||
- Art. 32 DSGVO für die Sicherheit der Verarbeitung beim Markup-Versand.
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||||
- Microsoft-Dokumentation zu Vergleichen und Tracked Changes über support.microsoft.com.
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- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht in den daraus erzeugten Dokumenten.
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@@ -0,0 +1,104 @@
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name: stil-und-ton-juristische-texte
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description: "Adressatengerechte Schreibhygiene fuer juristische Texte. Bestimmt Register und Ton je nach Adressat: Mandantenbrief klar und mit Empfehlung, Gegenseitenbrief kuehl und mit Frist, Schriftsatz urteilsstil und beweisbar, Memo gutachtenstil, Behoerdenschreiben nuechtern. Mit Tabelle Adressat zu Register zu Beispielsatz, Sie-Form als Default und konkreten Anti-Mustern."
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# Stil und Ton juristischer Texte
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## Zweck
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Juristische Texte erreichen ihr Ziel nur, wenn Stil und Ton zum Adressaten passen. Ein Mandantenbrief im Schriftsatzton verunsichert; ein Schriftsatz im Coaching-Ton wirkt unprofessionell. Dieser Skill macht die Wahl des Registers explizit und reproduzierbar.
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Er ist kein Stillehrer, sondern eine Pruefcheckliste. Er sagt Ihnen, welches Register zu welchem Adressaten passt, und liefert pro Adressat Beispielsaetze.
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Im Zweifel gilt: Sie-Form, nuechterner Ton, kurze Saetze, klare Empfehlung am Ende.
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## Eingaben
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- Textentwurf oder Textaufgabe
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- Adressat (Mandant, Gegenseite, Gericht, Behoerde, intern)
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- Anlass (Erstkontakt, Mahnung, Vergleichsangebot, Schriftsatz, Memo)
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- Ggf. Praeferenz des Mandats (formell, vertraulich, deeskalierend)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 43a Abs. 3 BRAO: Sachlichkeitsgebot. Anwalt darf nicht herabwuerdigen oder beleidigen.
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- § 11 BORA: Mandantenkommunikation. Klar und unverzueglich.
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- CLAUDE.md im Repository: Sie-Form als Standardregister; Du-Form nur, wenn Mandat es vorgibt.
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- Methodische Grundlage: Gutachtenstil fuer Memos, Urteilsstil fuer Schriftsaetze. Siehe `references/methodik-buergerliches-recht.md`.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Adressat identifizieren.** Wer liest? Wer entscheidet?
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2. **Register waehlen.** Tabelle unten konsultieren.
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3. **Anrede festlegen.** "Sehr geehrte Frau ...", "Sehr geehrter Herr ...", "Sehr geehrtes Gericht", "Sehr geehrte Damen und Herren".
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4. **Empfehlung am Ende.** Mandantenbrief und Gegenseitenbrief enthalten Handlungsempfehlung oder Frist.
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5. **Sachlichkeitsfilter.** Streichen Sie Adjektive ohne Funktion ("voellig unverstaendlich", "schlichtweg falsch", "offenkundig").
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6. **Frist immer beziffert.** "kurzfristig" wird zu "bis zum Datum".
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### Tabelle Adressat zu Register
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| Adressat | Stil | Ton | Lieblings-Satzbau |
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| Mandant | Mandantenbrief, gegliedert | Klar, beratend, nicht herablassend | "Wir empfehlen, dass Sie ..." |
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| Gegenseite | Anwaltsschreiben | Kuehl, praezise, mit Frist | "Wir fordern Sie auf, bis zum ..." |
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| Gericht | Schriftsatz, Urteilsstil | Knapp, sachlich, beweisbar | "Die Klage ist begruendet, weil ..." |
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| Behoerde | Antragsschrift, sachlich | Nuechtern, formal, ohne Polemik | "Es wird beantragt, ..." |
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| Intern (Memo) | Gutachtenstil | Pruefend, abwaegend | "Es koennte ... Dazu muesste ..." |
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| Gegenanwalt | Schriftverkehr Anwalt zu Anwalt | Kollegial-distanziert | "Sehr geehrte Frau Kollegin, ..." |
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### Sieben Stilregeln
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1. Sie-Form. Du-Form nur bei ausdruecklicher Vorgabe.
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2. Aktiv vor Passiv.
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3. Subjekt vor Praedikat. Verschachtelte Saetze meiden.
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4. Ein Gedanke, ein Satz. Maximal 25 Woerter.
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5. Keine Adjektivkette ohne Funktion.
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6. Keine Wertungen, die nicht der Mandant traegt.
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7. Empfehlung oder naechster Schritt am Ende.
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### Beispielsaetze nach Adressat
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**Mandantenbrief:** "Wir empfehlen, der Aufforderung nicht zu folgen, weil die Gegenseite den Anspruch nicht ausreichend belegt hat. Eine Antwort ist bis zum 12. Juni 2026 erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Linie billigen."
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**Gegenseitenbrief:** "Wir vertreten Frau Mustermann. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den Betrag von 8.450 Euro bis zum 12. Juni 2026 auf das Konto IBAN ... zu zahlen. Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir Klage erheben."
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**Schriftsatz (Urteilsstil):** "Die Klage ist begruendet. Der Klaegerin steht der geltend gemachte Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB zu. Die Beklagte hat den Kaufpreis trotz Faelligkeit am 1. April 2026 nicht gezahlt."
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**Memo (Gutachtenstil):** "Es koennte ein Anspruch der A gegen B aus § 280 Abs. 1 BGB bestehen. Dazu muesste ein Schuldverhaeltnis zwischen A und B vorliegen ..."
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||||
**Behoerdenbrief:** "Mit anliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die Rechte des Herrn Mustermann wahrnehme. Es wird beantragt, Akteneinsicht zu gewaehren. Eine Reaktion bis zum 12. Juni 2026 wird erbeten."
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Mandantenbrief in Schriftsatzsprache.** "Anspruchsgrundlagen", "Tatbestandsmerkmale", "Subsumtion" gehoeren nicht in den Mandantenbrief, es sei denn, der Mandant ist Volljurist.
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- **Schriftsatz mit Polemik.** "Es ist schlichtweg unverstaendlich" verstoesst gegen § 43a Abs. 3 BRAO.
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||||
- **Behoerdenbrief mit Wertungen.** Verwaltung mag kuehle Sachlichkeit.
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- **Memo ohne Kurzantwort.** Gutachtenstil ohne Ergebnissatz ist unlesbar.
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- **Gegenseitenbrief ohne Frist.** Ohne Frist keine Verzugswirkung.
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- **Bratwurst-Saetze.** Saetze ueber drei Zeilen sind nur in der Hauptbegruendung eines Schriftsatzes vertretbar, und auch dort selten.
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## Ausgabeformat
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- Stilbefund (Adressat erkannt, Register bewertet).
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- Ueberarbeitungsvorschlag mit konkret zitiertem Originalsatz und Alternative.
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- Optional: Komplett-Neuentwurf im richtigen Register.
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## Beispiel
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**Original (Mandantenbrief, fehlerhaft):** "Vorstehend duerften die Tatbestandsmerkmale des § 433 BGB erfuellt sein, was kausal die im Tenor begehrte Rechtsfolge zu tragen vermag, weshalb wir Ihnen vorschlagen, in Erwaegung zu ziehen, ob Sie nicht doch zur Zahlung schreiten wollen."
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**Ueberarbeitet:** "Nach unserer Einschaetzung sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Wir empfehlen, den Betrag bis zum 12. Juni 2026 zu ueberweisen. Sollten Sie der Einschaetzung nicht folgen, schlagen wir ein kurzes Telefonat vor."
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## Querverweise
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- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision`
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- `anwaltsschreiben-aussergerichtlich`
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||||
- `gutachten-memo-internes-drafting`
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||||
- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- § 43a Abs. 3 BRAO; § 11 BORA. gesetze-im-internet.de und brak.de fuer aktuelle Fassung.
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||||
- CLAUDE.md im Repository fuer Sie-Form und Methodikvorgaben.
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||||
- `references/methodik-buergerliches-recht.md` fuer Gutachtenstil und Urteilsstil.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: transparenzgebot-307-bgb
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description: "Drafting nach dem Transparenzgebot des § 307 I S. 2 BGB. Eine inhaltlich zulässige Klausel ist gleichwohl unwirksam, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Maßstab ist der durchschnittliche Vertragspartner ohne Spezialwissen. Indizien für Intransparenz sind kaskadierte Verweise auf Anlagen ohne Wiedergabe, doppelte Negationen, unerläuterte Fachsprache und überlange Schachtelsätze. Liefert Drafting-Checks zu Lesbarkeit, struktureller Klarheit und nachvollziehbaren Rechtsfolgen sowie Beispielklauseln in der Gegenüberstellung vorher und nachher."
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# Transparenzgebot nach § 307 I S. 2 BGB
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Drafting transparenter AGB-Klauseln. Auch eine inhaltlich zulässige Klausel ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich ist. Das Transparenzgebot ist eigenständiger Unwirksamkeitsgrund neben den materiellen Inhaltsverboten der §§ 308 und 309 BGB.
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## Eingaben
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- Vorgesehener Klauseltext oder Drafting-Auftrag.
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- Adressatenkreis (Verbraucher, Unternehmer, mittelständische Beschaffung, Online-Massenkundschaft).
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- Zugehörigkeit zu einem Klauselwerk (Bezugnahmen auf andere Klauseln und Anlagen).
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- Gestaltungsspielraum (Layout, Hervorhebungen, Tabellen).
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Rechtsgrundlage:** § 307 I S. 2 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
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- **Geltungsbereich:** Sowohl Verbraucher- als auch Unternehmergeschäft. Im B2B gilt das Transparenzgebot über § 310 I i. V. m. § 307 BGB.
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- **Maßstab:** Durchschnittlicher Vertragspartner aus dem typischerweise angesprochenen Kreis, ohne juristisches oder branchenspezifisches Spezialwissen.
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- **Funktion:** Transparenzgebot verlangt nicht nur sprachliche Klarheit, sondern auch wirtschaftliche Nachvollziehbarkeit: Der Vertragspartner muss die finanziellen Folgen und Rechte/Pflichten erkennen können.
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- **Folgen der Intransparenz:** Unwirksamkeit der Klausel; das dispositive Recht greift (§ 306 II BGB).
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- **Rechtsprechung:** Eine umfangreiche BGH-Linie zu Preisanpassungs-, Wechsel- und Verlängerungsklauseln präzisiert den Maßstab. Konkrete Fundstellen sind vom Nutzer zu verifizieren.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Adressatenkreis identifizieren: Welcher Bildungs- und Erfahrungshorizont ist anzunehmen?
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2. Klauseltext laut lesen oder vorlesen lassen. Wo der Leser stockt, droht Intransparenz.
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3. Strukturelle Klarheit prüfen: Überschriften, kurze Absätze, Nummerierung, Tabellen für Tarif- und Preisinformationen.
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4. Sprachliche Klarheit prüfen: kurze Sätze, aktive Form, keine doppelten Negationen, Fachbegriffe erläutern oder ersetzen.
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5. Verweistechnik prüfen: kaskadierte Verweise (Klausel verweist auf Anlage, die auf weitere Anlage verweist) sind kritisch. Im Zweifel Klausel volltext aufnehmen.
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6. Wirtschaftliche Folgen sichtbar machen: Beispielsrechnungen, Hinweise auf Höchst-/Mindestwerte, Beispiele für Anpassungen.
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7. Doppelregelungen vermeiden: Wenn dieselbe Frage in zwei Klauseln unterschiedlich beantwortet wird, ist eine intransparent (mehrdeutig, § 305c II BGB).
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8. Konsistenz der Defined Terms (vgl. `definitionen-klauseln-stringent`).
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9. Layout-Tools nutzen: Fettungen für zentrale Pflichten, Tabellen für Preise und Fristen, ggf. Hinweisboxen.
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10. Lesbarkeitstest mit branchenfremder Person; Anmerkungen einsammeln.
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## Typische Drafting-Fehler
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- "Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen": ohne Hinweis auf relevante Normen häufig intransparent in Verbraucher-AGB, insbesondere bei Widerrufsrecht und Mängelrechten.
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- Verweis auf "die jeweils gültige Preisliste" ohne Mechanismus der Bekanntgabe: intransparent.
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- Doppelte Negationen ("nicht unzulässig"): wirkt verschleiernd.
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- Schachtelsätze mit über vierzig Wörtern: schwer lesbar.
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- Fachbegriffe ohne Erläuterung ("Aufrechnung", "Zurückbehaltungsrecht", "Verzugszinsen ab Mahnung") gegenüber Verbrauchern.
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- Pauschalkostenklauseln ohne Höhe: intransparent.
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- Verlängerungsklauseln, die die Verlängerungsdauer und die Kündigungsfrist nicht zusammen erkennen lassen.
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- Mehrere Klauseln widersprechen sich (Haftungsausschluss in § X widerspricht Garantie in § Y).
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## Ausgabeformat
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- Überarbeitete Klausel mit "Vorher / Nachher"-Gegenüberstellung.
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- Lesbarkeits-Notiz: Satzlänge, aktive Form, Begriffsklärung.
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- Hinweise auf Layout (Tabelle, Hervorhebung, Beispielrechnung).
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- Querverweis auf `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` für die inhaltliche Kontrolle.
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## Beispiele
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Vorher (Preisanpassungsklausel, Verbraucher):
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> "Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung wesentlicher Kostenfaktoren anzupassen, wobei eine Erhöhung im Übrigen nicht ausgeschlossen ist und Kostensenkungen entsprechend zu berücksichtigen sind, soweit dies angemessen erscheint."
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Nachher:
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> § X Preisanpassung
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> (1) Der Anbieter kann den monatlichen Grundpreis erhöhen, wenn sich die Kosten für Vorleistungen (Strom, Netznutzung, Lohn) seit dem letzten Anpassungszeitpunkt um mehr als drei Prozent erhöht haben.
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||||
> (2) Eine Erhöhung darf den prozentualen Anstieg der Vorleistungskosten nicht überschreiten. Sinken die Vorleistungskosten, senkt der Anbieter den Grundpreis entsprechend.
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> (3) Eine Preisanpassung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung ordentlich kündigen.
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Vorher (Widerrufsbelehrungspflicht):
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> "Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften."
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Nachher (sachgerecht in Verbraucher-AGB):
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||||
> Über das gesetzliche Widerrufsrecht und die Mängelrechte werden Sie gesondert in der beigefügten Widerrufsbelehrung und in § Z dieses Vertrages informiert. Diese Vorschriften gehen abweichenden Regelungen in diesen AGB vor.
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## Querverweise
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- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – inhaltliche AGB-Prüfung.
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- `b2b-vs-b2c-klausel-strategie` – unterschiedliche Erwartungshorizonte.
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||||
- `definitionen-klauseln-stringent` – Hierarchie und Konsistenz der Defined Terms.
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- `verweis-und-querverweis-technik` – Verweisarchitektur.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 307 I S. 2 BGB; § 305c II BGB; § 306 II BGB; § 310 I BGB.
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- BGH-Linie zu Preisanpassungs-, Tarif- und Verlängerungsklauseln (verschiedene Senate) ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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||||
- Zitierweise: `references/zitierweise.md`.
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@@ -0,0 +1,83 @@
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name: vertragsstrafe-339-bgb
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description: "Drafting und Prüfung von Vertragsstrafeklauseln nach §§ 339-345 BGB. Klärt Bestimmtheit der zu sichernden Hauptverbindlichkeit, Verschuldenserfordernis, Höhe und Verhältnismäßigkeit, Verhältnis zum Schadensersatz (§ 340 BGB Erfüllung statt vs. § 341 BGB neben Erfüllung), richterliche Herabsetzung nach § 343 BGB und deren Ausschluss bei Vollkaufleuten gem. § 348 HGB sowie die AGB-rechtlichen Grenzen nach § 309 Nr. 6 BGB. Liefert Mustertext mit Strafhöhe, Verfallsregelung und Anrechnungsregel."
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# Vertragsstrafe nach §§ 339-345 BGB
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## Zweck
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Dieser Skill unterstützt Sie beim Drafting und bei der Prüfung von Vertragsstrafeklauseln. Eine Vertragsstrafe sichert eine Hauptverbindlichkeit ab, schafft einen pauschalierten Druck zur Erfüllung und kann zugleich den Schaden des Gläubigers vereinfacht liquidieren. Fehler im Drafting führen typischerweise zur Unbestimmtheit, zur Unwirksamkeit in AGB oder zur richterlichen Herabsetzung.
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## Eingaben
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- Art der gesicherten Hauptverbindlichkeit (Tun, Unterlassen, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot, Lieferfrist usw.).
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- Vertragsverhältnis (B2B, B2C, Arbeitsverhältnis, AGB oder Individualabrede).
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- Kaufmannseigenschaft der Parteien (für § 348 HGB relevant).
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- Ziel der Klausel: Druck zur Erfüllung, Schadenspauschalierung oder beides.
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- Sanktionierungsobjekt: jede Zuwiderhandlung, Dauerverletzung, Tagesstrafe?
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- **Anspruchsgrundlage:** § 339 BGB.
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- **Verfall:** Bei Tun oder Geben nur durch Verzug (§ 339 S. 1 BGB), bei Unterlassen durch Zuwiderhandlung (§ 339 S. 2 BGB).
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||||
- **Verschulden:** Streitig. Herrschende Meinung verlangt Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB analog für Verzug, § 276 BGB allgemein). Klausel darf das Verschuldenserfordernis vertraglich modifizieren, in AGB jedoch nur eng (§ 309 Nr. 7 b BGB beachten, wenn an Pflichtverletzung anknüpfend).
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||||
- **Verhältnis zum Schadensersatz:** § 340 BGB (Strafe statt der Erfüllung; weitergehender Schaden bleibt), § 341 BGB (Strafe neben der Erfüllung; auf Schadensersatz anrechenbar). Welche Variante gilt, ergibt sich aus der Auslegung der Klausel.
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||||
- **Richterliche Herabsetzung:** § 343 BGB ermöglicht Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Strafe; nicht bei beiderseitigem Handelsgeschäft mit Vollkaufmann gem. § 348 HGB, dort lediglich Korrektiv über § 242 BGB.
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||||
- **AGB-Recht:** § 309 Nr. 6 BGB verbietet Vertragsstrafen in AGB gegenüber Verbrauchern und nach § 310 I BGB mittelbar auch im B2B-Verkehr außer in den engen Ausnahmen (Lohn- und Dienstverhältnis mit Strafe zulasten Arbeitgeber, vereinzelte Konstellationen mit objektiver Verstärkung der Hauptpflicht).
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||||
- **Arbeitsrecht:** Bei Wettbewerbsverboten regelmäßig Strafversprechen üblich; gesonderte Wirksamkeitsanforderungen nach §§ 74 ff. HGB.
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## Ablauf / Checkliste
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1. Hauptverbindlichkeit identifizieren und exakt bezeichnen (kein Verweis auf "diesen Vertrag insgesamt").
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2. Auslösenden Tatbestand definieren: einzelne Zuwiderhandlung, Dauerverletzung mit Tagesstrafe, fortgesetzte Handlung als Einheit (vgl. BGH-Linie zum Strafverfall).
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3. Verschuldenserfordernis ausdrücklich regeln oder bewusst dem Gesetz folgen.
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||||
4. Höhe verhältnismäßig festsetzen; bei wiederholten Verstößen Kappungsgrenze erwägen (z. B. zehnfache Einzelstrafe).
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5. § 340 oder § 341 BGB klarstellen (statt oder neben Erfüllung).
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6. Anrechnungsregel zum Schadensersatz formulieren.
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7. AGB-Check: § 309 Nr. 6 BGB und § 307 BGB; bei B2B Ausstrahlungswirkung beachten.
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8. Bei Vollkaufleuten: § 348 HGB nutzen, Herabsetzungsausschluss klarstellen.
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9. Form prüfen: Wettbewerbsverbote mit Vertragsstrafe häufig schriftformbedürftig (vgl. § 74 HGB).
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10. Verjährung: regelmäßige Verjährung § 195 BGB, Beginn § 199 BGB.
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## Typische Drafting-Fehler
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- Hauptverbindlichkeit unbestimmt: Klausel ist nichtig.
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- Strafhöhe ohne Bezug zum Schadenspotenzial: Risiko der Herabsetzung oder AGB-Unwirksamkeit wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB).
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- "Pro Verstoß"-Klausel ohne Definition des Verstoßes: bei Dauerverletzung uferlos.
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- Fehlende Anrechnungsregel: doppelte Inanspruchnahme schwer durchsetzbar.
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- Vertragsstrafe in Verbraucher-AGB: nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam, Klausel fällt ersatzlos weg.
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- Kopplung an verschuldensunabhängigen Tatbestand in AGB: regelmäßig Unwirksamkeit nach § 307 BGB.
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- Verzicht auf Vorbehalt nach § 341 III BGB (Vertragsstrafe muss bei Annahme der Erfüllung vorbehalten werden).
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## Ausgabeformat
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- Klauselentwurf in Urteilsstil mit nummerierten Absätzen.
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- Begleitendes Memo: AGB-Risiko, Höhenkalibrierung, Bezug zu § 340/§ 341 BGB, Anrechnungsregel, Hinweis zur Herabsetzung.
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- Kurze Risikoliste am Ende.
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## Beispiel
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Mustertext (Individualabrede, B2B, Unterlassungspflicht):
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> § X Vertragsstrafe
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> (1) Verletzt der Lizenznehmer die in § Y geregelte Unterlassungspflicht schuldhaft, hat er für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 an den Lizenzgeber zu zahlen. Bei einer fortgesetzten Zuwiderhandlung gilt jeder angefangene Kalendertag der Zuwiderhandlung als gesonderter Verstoß, höchstens jedoch dreißig Tage pro einheitlichem Lebensvorgang.
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> (2) Die Vertragsstrafe wird neben der Erfüllung verwirkt (§ 341 BGB). Ein über die Strafe hinausgehender Schaden bleibt unberührt; die verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen.
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> (3) Der Lizenzgeber behält sich die Vertragsstrafe bei Annahme der weiteren Vertragserfüllung ausdrücklich vor (§ 341 III BGB).
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> (4) Die Parteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts vorliegen; § 348 HGB findet Anwendung.
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Hinweis: In AGB gegenüber Verbrauchern ist die Klausel nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam. Im AGB-B2B-Geschäft prüfen, ob § 307 BGB die Klausel über die Ausstrahlungswirkung der Klauselverbote indirekt erfasst; gegebenenfalls Höhe absenken und Kappung einziehen.
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## Querverweise
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- `geheimhaltung-nda-vertraulichkeit` – Vertragsstrafe in NDA-Konstellationen.
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- `haftungsausschluss-und-haftungsbegrenzung` – Abgrenzung Strafe und Haftungsbegrenzung.
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- `agb-konforme-klauseln-305-310-bgb` – § 309 Nr. 6 BGB und Ausstrahlungswirkung.
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- `transparenzgebot-307-bgb` – Bestimmtheit der Hauptverbindlichkeit.
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- §§ 339-345 BGB, § 286 IV BGB, §§ 276, 307, 309 Nr. 6 BGB.
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- §§ 74 ff. HGB (Wettbewerbsverbote), § 348 HGB (Herabsetzungsausschluss).
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- Methodische Grundlagen: `references/methodik-buergerliches-recht.md`.
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||||
- Zitierweise: `references/zitierweise.md`. Konkrete Rechtsprechung des BGH zur Vertragsstrafe (etwa zur "fortgesetzten Handlung" und zur Kappungsgrenze in AGB) ist vom Nutzer fundstellengenau zu verifizieren.
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@@ -0,0 +1,175 @@
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name: verweis-und-querverweis-technik
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description: "Verweis- und Querverweistechnik in juristischen Dokumenten. Interne Verweise auf Klauseln und Anlagen externe Verweise auf Gesetze und Urteile. Anlagenverwaltung jede Anlage einmal benannt einmal definiert einmal eingefuehrt. Word-Querverweise (siehe Skill word-formatvorlagen-querverweise-track-changes). vorstehender vs nachstehender. Vermeidung der Klausel-Spinne. Mit Beispiel konsolidierter Verweisapparat."
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# Verweis- und Querverweis-Technik
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## Zweck
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Verweise machen einen Vertrag oder Schriftsatz lesbar oder zerstoeren ihn. Wer "im Sinne der vorstehenden Klausel" schreibt, hat keine Klausel benannt. Wer "Anlage 7" referenziert, ohne sie zu definieren, schafft eine Klausel-Spinne, die kein Reviewer mehr entwirrt.
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Dieser Skill liefert die Verweistechnik: interne Verweise auf Klauseln und Anlagen, externe Verweise auf Gesetze, Verordnungen und Urteile. Er zeigt die Anlagenverwaltung mit dem Drei-Punkte-Prinzip: einmal benannt, einmal definiert, einmal eingefuehrt. Er verweist auf den Word-Skill fuer die technische Umsetzung der Querverweise.
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## Eingaben
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- Vertrag oder Schriftsatz mit Verweisstruktur
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- Anlagenliste
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- Verwendete Gesetze und Verordnungen
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- Optional: Versionsstand zur Konsistenzpruefung
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- § 305 Abs. 2 BGB: Einbeziehung von AGB. Verweis auf AGB muss klar und auffindbar sein.
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- §§ 133, 157 BGB: Auslegung. Defekte Verweise werden gegen den Verwender ausgelegt (§ 305c Abs. 2 BGB).
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- Zitierweise nach `references/zitierweise.md` fuer externe Verweise auf Rechtsprechung und Literatur.
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- Word-Funktion: automatische Querverweise mit Aktualisierung beim Druck. Siehe `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes`.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Interne Verweise inventarisieren.** Welche Klauseln verweisen aufeinander?
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2. **Anlagen inventarisieren.** Welche Anlagen werden zitiert? Sind sie alle vorhanden?
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3. **Externe Verweise pruefen.** Sind Gesetzesangaben aktuell? Sind Rspr.-Zitate verifiziert?
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4. **Verweisform pruefen.** Klauselnummer und Klauselueberschrift nennen ("§ 7 Abs. 2 (Haftung)").
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5. **Querverweise als Word-Felder.** Bei Renumbering keine toten Verweise.
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6. **Konsistenzpruefung.** Volltextsuche nach "siehe oben", "vorstehend", "nachstehend".
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7. **Anlagenverzeichnis erstellen.** Anlage 1 bis Anlage n.
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### Interne Verweise: Drei Regeln
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1. **Klauselnummer plus Ueberschrift.** "§ 7 Abs. 2 (Haftung)" statt "vorstehender Absatz".
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2. **Richtung explizit.** "siehe § 5" oder "wie in § 5 geregelt", nicht "siehe oben".
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3. **Voll qualifiziert.** "Anlage 3 (Leistungsbeschreibung)", nicht "Anlage".
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### Externe Verweise: Zitiermuster
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- Gesetz: "§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB"
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- EU-Recht: "Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO"
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- Rspr.: "BGH, Urt. v. TT.MM.JJJJ - Az. ... , [freie Quelle] Rn. ..."
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||||
- Mehrere Normen: "§§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 und Abs. 2 BGB"
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||||
Externe Rspr.- und Literaturverweise nur, wenn verifiziert. Siehe `references/zitierweise.md`.
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### Anlagenverwaltung: Drei-Punkte-Prinzip
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| Schritt | Beispiel |
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|---|---|
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| 1. Benennen | "Anlage 3 (Leistungsbeschreibung)" im Anlagenverzeichnis |
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| 2. Definieren | "Anlage 3 bezeichnet die in Anlage 3 zu diesem Vertrag enthaltene Leistungsbeschreibung." im Definitionen-Abschnitt |
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| 3. Einfuehren | "Der Lieferant erbringt die in Anlage 3 (Leistungsbeschreibung) beschriebenen Leistungen." in der operativen Klausel |
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### Beispiel: konsolidierter Verweisapparat
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```
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§ 1 Definitionen
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"Anlage 1" bezeichnet die in Anlage 1 zu diesem Vertrag enthaltene
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Leistungsbeschreibung.
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"Anlage 2" bezeichnet die in Anlage 2 zu diesem Vertrag enthaltene
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Preisliste.
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§ 3 Leistung
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Der Lieferant erbringt die in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) im
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Einzelnen beschriebenen Leistungen.
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§ 4 Verguetung
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Die Verguetung richtet sich nach Anlage 2 (Preisliste).
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§ 6 Maengelhaftung
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(1) ...
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(2) Bei Verzug gilt zusaetzlich § 4 Abs. 3 (Verzug).
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(3) ...
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||||
§ 7 Haftung
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(1) ...
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(2) ...
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Schadensersatzansprueche aus § 6 Abs. 2 (Maengelhaftung) und aus § 8
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(Geheimhaltung) sind in der Hoehe nach diesem § 7 begrenzt.
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Anlagenverzeichnis
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Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
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Anlage 2 - Preisliste
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Anlage 3 - Lieferplan
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```
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### Klausel-Spinne vermeiden
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Eine Klausel-Spinne entsteht, wenn ein Begriff durch mehrere Klauseln laeuft, die sich gegenseitig verweisen, ohne dass die Hauptregel klar ist.
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**Anti-Pattern:**
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```
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§ 3 ... soweit nicht in § 5 anders geregelt ...
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§ 5 ... vorbehaltlich § 3 und § 7 ...
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§ 7 ... unter Bezugnahme auf § 5 und § 3 ...
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```
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**Loesung:** Hauptregel in einer Klausel. Andere Klauseln verweisen nur in eine Richtung. Tabelle Verweis-Graph zeichnen.
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### vorstehender und nachstehender
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Vermeiden Sie diese Begriffe in operativen Klauseln. Sie sind Auslegungsmuell. Wenn unausweichlich, ergaenzen Sie die Klauselnummer:
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- Statt "vorstehender Absatz" schreiben Sie "Abs. 1".
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- Statt "vorstehender Paragraph" schreiben Sie "§ 6".
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- Statt "nachstehender Absatz" schreiben Sie "Abs. 3".
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Tote Verweise nach Renumbering.** Manuelle Klauselnummern statt Word-Querverweisfelder.
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- **"Siehe oben" ohne Bezugsstelle.** Kein Reviewer findet die Stelle.
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- **Anlage zitiert, aber nicht vorhanden.** Anlagenverzeichnis pruefen.
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- **Externe Verweise auf veraltete Normen.** § Nummern haben sich geaendert (z.B. nach Schuldrechtsmodernisierung 2002, AGB-Reform 2002, BDSG-DSGVO-Umstellung 2018).
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||||
- **Rspr.-Zitate aus Modellwissen.** Verifikationspflicht nach `references/zitierweise.md`.
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- **Klausel-Spinne.** Mehrfach kreisende Verweise. Hauptregel konsolidieren.
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## Ausgabeformat
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- Verweisapparat mit Tabelle Verweis-Quelle zu Verweis-Ziel.
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- Konsistenzbericht (welche Verweise sind tot, welche doppelt).
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- Empfehlung zur Konsolidierung.
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## Beispiel
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**Aufgabe:** Pruefen Sie den Verweisapparat folgender Klausel:
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```
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§ 7 Haftung
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Soweit nicht im Vorstehenden anders bestimmt, haftet der Lieferant nur,
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soweit dies in den nachstehenden Bestimmungen vorgesehen ist, wobei die
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Regelungen in § 5 (Maengelhaftung) und in den dort genannten Anlagen
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||||
zu beachten sind, vorbehaltlich der Sonderregelungen in den Anlagen
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zur Geheimhaltung.
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```
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**Pruefbericht:**
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- "im Vorstehenden": ohne Bezug. Streichen.
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- "in den nachstehenden Bestimmungen": keine Klauselnummer. Konkretisieren.
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- "in den dort genannten Anlagen": Verweis zweiter Stufe. Direkt auf die Anlage zeigen.
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||||
- "Anlagen zur Geheimhaltung": ist eine Anlage gemeint oder mehrere? Nummerieren.
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**Loesung:**
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```
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§ 7 Haftung
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(1) Der Lieferant haftet nach Massgabe dieses § 7 in Verbindung mit
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§ 6 (Maengelhaftung).
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(2) Die Haftung fuer Geheimhaltungsverstoesse richtet sich nach § 8
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(Geheimhaltung) und Anlage 8 (Geheimhaltungsregeln).
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(3) Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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```
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## Querverweise
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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- `definitionen-klauseln-stringent`
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- `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes`
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||||
- `drafting-prinzipien-klarheit-bestimmtheit-praezision`
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||||
## Quellen (Stand 05/2026)
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||||
- § 305 Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB. gesetze-im-internet.de.
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||||
- `references/zitierweise.md` fuer externe Verweise.
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||||
- Word-Querverweistechnik: Microsoft-Dokumentation; konkrete Umsetzung in `word-formatvorlagen-querverweise-track-changes`.
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@@ -0,0 +1,117 @@
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name: word-formatvorlagen-querverweise-track-changes
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||||
description: "Microsoft Word für juristisches Drafting. Formatvorlagen (Standard; Überschrift eins bis fünf; Definition; Zitat; Anlage) sorgen für einheitliches Schriftbild; automatisches Inhaltsverzeichnis; Verzeichnisse von Definitionen und Anlagen. Querverweise per Feldfunktion machen Verschiebungen sicher. Änderungen verfolgen aktivieren; sichtbar halten; Annehmen oder Ablehnen einzeln. Kommentare am Rand. Vergleichen-Funktion. Mit Tabelle Word-Feature gegen Anwendungsfall und Liste der Anti-Patterns wie manuelle Nummerierung und Hardcoded Verweise."
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# Word: Formatvorlagen, Querverweise und Track Changes
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## Zweck
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Microsoft Word ist das deutsche Kanzlei-Werkzeug. Wer Word nicht beherrscht, baut Verträge und Schriftsätze auf Sand. Drei Funktionsgruppen sind unverzichtbar: Formatvorlagen (für einheitliches Schriftbild und automatische Verzeichnisse), Querverweise (für interne Verweise, die Verschiebungen mitführen) und Änderungen verfolgen (für jeden Revisions-Workflow).
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Dieser Skill erklärt diese drei Gruppen praxisorientiert. Er zeigt, welche Word-Funktion welchen Drafting-Zweck erfüllt, und vermeidet die häufigsten Anti-Patterns.
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## Eingaben
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- Word-Dokumenttyp (Vertrag, Schriftsatz, NDA, AGB, Memo)
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- Vorhandene Vorlage der Kanzlei (Briefkopf, Schriftbild, Formatvorlagen-Satz)
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- Word-Version (mindestens 2016, sinnvollerweise 365)
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- Verteilung (intern, Mandant, Gegenseite, Gericht)
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## Rechtlicher und methodischer Rahmen
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- Inhaltliche Sorgfaltspflicht aus § 43a BRAO; Word-Hygiene ist Teil dieser Sorgfalt.
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- § 130a ZPO und § 31a ERVV: elektronischer Rechtsverkehr; PDF/A-konforme Ausfertigung über beA.
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- § 32a StPO für Strafverfahren und § 55a VwGO für Verwaltungsgerichte für analoge Anforderungen.
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- Schriftform und Textform: §§ 126, 126a, 126b BGB; im Word geht es um den Entwurf, nicht um die Form der Unterschrift.
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- Mandantengeheimnis: § 203 StGB. Metadaten und Dokumenteneigenschaften können Mandantennamen, Autoren und Pfade enthalten; vor Versand entfernen.
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## Ablauf / Checkliste
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1. **Formatvorlagen statt manueller Formatierung.** Standard, Überschrift 1 bis 5, Definition (eigene Vorlage), Zitat, Anlage. Vor dem Schreiben anlegen; nicht zwischendurch.
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2. **Überschriften gliedern hierarchisch.** Überschrift 1 für Hauptabschnitte; Überschrift 2 für Paragraphen; Überschrift 3 für Absätze; tiefer nur, wenn nötig. Automatische Nummerierung über die Listenformatvorlage aktivieren.
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3. **Inhaltsverzeichnis erzeugen.** Verweise einfügen, Inhaltsverzeichnis aus Formatvorlagen. Aktualisierung über F9 oder Rechtsklick.
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4. **Querverweise per Feldfunktion.** Einfügen, Querverweis, Typ wählen (Nummeriertes Element oder Überschrift), Verweis (Absatznummer, Seitenzahl). Vorteil: Verschiebt sich das Ziel, verschiebt sich der Verweis automatisch.
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5. **Definitionen-Verzeichnis.** Eigene Formatvorlage "Definition" anlegen. Index erzeugen über Verweise, Index einfügen.
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6. **Änderungen verfolgen aktivieren.** Überprüfen, Änderungen verfolgen einschalten. Markup: Alle Markups anzeigen. Bei Versand prüfen: an oder aus.
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7. **Kommentare am Rand.** Überprüfen, neuer Kommentar. Sind nicht Track Changes, sondern Anmerkungen.
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8. **Annehmen oder Ablehnen einzeln.** Vor der finalen Ausfertigung jede Änderung einzeln prüfen; nicht pauschal "Alle annehmen".
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9. **Vergleichen-Funktion.** Überprüfen, Vergleichen, zwei Versionen wählen. Ergebnis: Redline-Dokument.
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10. **Metadaten vor Versand entfernen.** Datei, Informationen, auf Probleme überprüfen, Dokument prüfen. Autor, Kommentare, Versionen, persönliche Pfadangaben.
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### Word-Feature gegen Anwendungsfall
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| Word-Funktion | Drafting-Anwendung |
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|---|---|
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| Formatvorlage Überschrift 1 bis 5 | Vertragsstruktur, Schriftsatzgliederung |
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| Formatvorlage Definition (eigen) | Defined Terms im Vertrag, automatisches Verzeichnis |
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| Formatvorlage Anlage (eigen) | Anlagenverzeichnis K1, B1 |
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| Listenformatvorlage | Klauselnummerierung 1.1, 1.1.1 |
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| Querverweis Überschrift | "wie in § 5 dieses Vertrages geregelt" mit Aktualisierung |
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| Querverweis Nummeriertes Element | Verweis auf Anlage K3 |
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| Inhaltsverzeichnis | Übersicht bei Verträgen über 20 Seiten |
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| Indizes | Definitionen-Verzeichnis, Stichwortverzeichnis |
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| Änderungen verfolgen | Revisionen mit Gegenseite und Mandant |
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| Kommentare | Anmerkungen für Mandanten oder Co-Drafter |
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| Vergleichen | Redline zweier Versionen |
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| Dokument prüfen | Metadaten entfernen vor Versand |
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| Felder F9 aktualisieren | Inhaltsverzeichnis und Querverweise nach Änderungen |
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## Typische Drafting-Fehler
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- **Manuelle Nummerierung.** "1." getippt statt Listenformatvorlage. Beim Verschieben einer Klausel hängen Nummern und Verweise.
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- **Hardcoded Verweise.** "wie in § 5" geschrieben statt Querverweis. Verschiebt sich § 5, bleibt der Text "§ 5" stehen.
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- **Tabulator-Listen.** "1. <Tab> Text" statt Listenformatvorlage. Schriftbild nicht einheitlich; Inhaltsverzeichnis unbrauchbar.
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||||
- **Heading-Styling mit fettem Standard.** Überschrift sieht aus wie Überschrift; Inhaltsverzeichnis findet sie nicht.
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- **Track-Changes-Versand vergessen.** Sichtbares Markup beim Gegner; oder unsichtbares Markup, das beim Klick auftaucht.
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||||
- **Metadaten-Leak.** Autorenfeld zeigt Mandantenname; Dokumenteigenschaften zeigen Kanzleipfad.
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||||
- **Felder nicht aktualisiert.** Inhaltsverzeichnis zeigt alte Seitenzahlen.
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- **Verschiedene Dokumentschutz-Modi gemischt.** Schreibgeschütztes Markup mit eingeschalteter Bearbeitung verwirrt.
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## Ausgabeformat
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- Empfehlung pro Drafting-Aufgabe, welche Word-Funktion einzusetzen ist.
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- Anleitung zur Einrichtung eines Formatvorlagen-Satzes.
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- Checklist vor Versand: Felder aktualisieren, Markup einstellen, Metadaten entfernen.
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## Beispiele
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### Beispiel Formatvorlagen-Satz Vertrag
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```
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Standard (Calibri 11, Zeilenabstand 1.15, Blocksatz)
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Überschrift 1 (§-Ebene; vor 12 pt, nach 6 pt, fett 12 pt)
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Überschrift 2 (Absatzebene; fett 11 pt)
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Überschrift 3 (Unterabsatzebene; 11 pt kursiv)
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Definition (eingerückt; Begriff fett; Nummerierung optional)
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||||
Anlage (zentriert; Versalien; "Anlage K1")
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||||
Zitat (eingerückt; 10 pt; ohne Anführungszeichen)
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```
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### Beispiel Querverweis-Workflow
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1. § 5 nummeriert über Überschrift 2 mit Listenformatvorlage.
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2. Im Fließtext: Einfügen, Querverweis, "Überschrift", Verweis "Absatznummer". Ergebnis: "5".
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3. Klausel wird verschoben und wird zu § 7. Felder über F9 aktualisieren. Verweis zeigt jetzt "7".
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### Beispiel Track-Changes-Versand
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1. Eigene Änderungen einpflegen.
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2. Überprüfen, Markup, "Alle Markups anzeigen".
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3. Vor Versand: Datei, Dokument prüfen, Probleme prüfen, persönliche Daten und Kommentare entfernen, falls erwünscht.
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4. Speichern als neue Version v3 mit Datum: "Vertrag_LiefererXY_v3_2026-05-30.docx".
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## Querverweise
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- `revisions-prozess-redlines-comparison` für den Workflow zwischen Parteien
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- `cowork-cloud-kollaboration-drafting` für Cloud-Kollaboration
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- `dokumentstruktur-makroebene-vertrag-und-schriftsatz`
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- `verweis-und-querverweis-technik` für die Drafting-Seite der Querverweise
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## Quellen (Stand 05/2026)
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- § 43a BRAO, § 203 StGB für anwaltliche Sorgfalt und Vertraulichkeit (Metadaten).
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||||
- § 130a ZPO, § 31a ERVV für elektronischen Rechtsverkehr.
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||||
- §§ 126, 126a, 126b BGB für Schriftform und Textform.
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||||
- Microsoft-Dokumentation zu Formatvorlagen und Felder über support.microsoft.com.
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- `references/zitierweise.md` für Belegpflicht in den daraus erzeugten Dokumenten.
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