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This commit is contained in:
@@ -59,7 +59,7 @@ Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und über
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## Alle Skills im Ueberblick
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Automatisch generierte Komplett-Liste aller 27 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
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Automatisch generierte Komplett-Liste aller 92 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
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| Skill | Beschreibung |
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@@ -67,28 +67,93 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 27 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `amtlicher-bgb-auftrag-unentgeltliche-bereicherungsrecht` | Amtlicher Bgb Bt Normcheck, Auftrag Und Unentgeltliche Taetigkeit, Bereicherungsrecht Entreicherung Und Saldotheorie: Amtlicher Bgb Bt Normcheck; Auftrag Und Unentgeltliche Taetigkeit; Bereicherungsrecht Entreicherung Und Saldotheorie. F... |
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| `anfangercoach-schuldrecht-anspruchslandkarte-beweislast` | Workflow Anfangercoach Schuldrecht Bt, Workflow Anspruchslandkarte, Workflow Beweislast Und Belegmatrix: Workflow Anfangercoach Schuldrecht Bt; Workflow Anspruchslandkarte; Workflow Beweislast Und Belegmatrix. Führt Intake, Prüfroutine,... |
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| `arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag-verbraucherbauvertrag` | Arbeitsnaher Dienstvertrag Bgb, Bauvertrag Und Verbraucherbauvertrag, Bt Vertragsentwurf Modellvertrag: Arbeitsnaher Dienstvertrag Bgb; Bauvertrag Und Verbraucherbauvertrag; Bt Vertragsentwurf Modellvertrag. Führt Intake, Prüfroutine, No... |
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| `arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb` | Prüft zivilrechtliche Dienstleistungsverhältnisse mit Arbeitsrechtsnähe, Scheinselbstständigkeit und Vergütungsfragen nach §§ 611 ff. BGB. |
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| `auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit` | Prüft Auftrag §§ 662 ff. BGB, Weisungen, Auskunft, Rechenschaft, Aufwendungsersatz, Herausgabe und Kündigung. |
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| `bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag` | Prüft Bauvertrag §§ 650a ff. BGB, Verbraucherbauvertrag, Abnahme, Mängel und Vergütung. |
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| `bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie` | Prüft Entreicherung § 818 Abs. 3 BGB, Bösgläubigkeit, Saldotheorie und Zweikondiktionenlehre. |
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| `bereicherungsrecht-leistungskondiktion` | Prüft Leistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Kondiktionstypen, Leistungsbegriff, Rechtsgrund und Subsidiarität. |
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| `bereicherungsrecht-leistungskondiktion-bereicherungsrecht` | Bereicherungsrecht Leistungskondiktion, Bereicherungsrecht Nichtleistungskondiktion, Buergschaft Einreden Und Akzessorietaet: Bereicherungsrecht Leistungskondiktion; Bereicherungsrecht Nichtleistungskondiktion; Buergschaft Einreden Und A... |
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| `bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion` | Prüft Nichtleistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Eingriffskondiktion, Rückgriffskondiktion und Verwendungskondiktion. |
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| `bt-fristen-erklaerungen-zugang` | Prüft Fristen, Erklärungen und Zugang im Schuldrecht BT: Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Mängelrüge und Nachfrist. |
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| `bt-vertragsentwurf-modellvertrag` | Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle. |
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| `buergschaft-einreden-und-akzessorietaet` | Prüft Akzessorietät der Bürgschaft, Einreden des Bürgen §§ 768–770 BGB und Auswirkungen von Hauptschuld-Veränderungen. |
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| `buergschaft-form-und-verbraucherbuerge` | Prüft Schriftform der Bürgschaft § 766 BGB, Verbraucherbürgschaft, sittenwidrige Bürgschaft und AGB-Bürgschaftsklauseln. |
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| `buergschaft-grundschema-paragraph-765` | Prüft Bürgschaft §§ 765 ff. BGB: Tatbestand, Akzessorietät, Inanspruchnahme und Regressanspruch des Bürgen. |
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| `buergschaft-verbraucherbuerge-grundschema-paragraph-darlehen` | Buergschaft Form Und Verbraucherbuerge, Buergschaft Grundschema Paragraph 765, Darlehen Und Finanzierung: Buergschaft Form Und Verbraucherbuerge; Buergschaft Grundschema Paragraph 765; Darlehen Und Finanzierung. Führt Intake, Prüfroutine... |
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| `darlehen-und-finanzierung` | Prüft Darlehensvertrag §§ 488 ff. BGB, Verbraucherdarlehen §§ 491 ff. BGB, Zinsen, Kündigung und Widerruf. |
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| `delikt-organisationspflicht` | Prüft Organisationspflichten im Deliktsrecht: § 831 BGB, § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht und organschaftliche Haftung. |
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| `delikt-organisationspflicht-psychische-schaeden-verkehrspflicht` | Delikt Organisationspflicht, Delikt Psychische Schaeden, Delikt Verkehrspflicht Digital: Delikt Organisationspflicht; Delikt Psychische Schaeden; Delikt Verkehrspflicht Digital. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogi... |
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| `delikt-psychische-schaeden` | Prüft Ersatzfähigkeit psychischer Schäden im Deliktsrecht: Schockschaden, PTBS, Gesundheitsverletzung § 823 Abs. 1 BGB. |
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| `delikt-verkehrspflicht-digital` | Prüft Verkehrssicherungspflichten im digitalen Raum: Plattformhaftung, IT-Sicherheit, Datenpannen und deliktische Haftung. |
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| `delikt-vertrag-dienstvertrag-behandlungsvertrag-kaufvertrag` | Delikt Vertrag Konkurrenz, Dienstvertrag Und Behandlungsvertrag, Kaufvertrag Grundschema Paragraph 433: Delikt Vertrag Konkurrenz; Dienstvertrag Und Behandlungsvertrag; Kaufvertrag Grundschema Paragraph 433. Führt Intake, Prüfroutine, No... |
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| `delikt-vertrag-konkurrenz` | Prüft das Verhältnis von vertraglicher und deliktischer Haftung: Konkurrenz, Anspruchskumulation und Verjährungsunterschiede. |
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| `deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831` | Prüft Haftung für Verrichtungsgehilfen § 831 BGB: Verrichtungsgehilfe, Exkulpation und Schaden. |
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| `deliktsrecht-paragraph-823-1` | Prüft Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden nach § 823 Abs. 1 BGB. |
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| `deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung` | Prüft sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB: Sittenwidrigkeit, Vorsatz und Vermögensschaden. |
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| `deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige-schaedigung-schutzgesetz` | Deliktsrecht Paragraph 823 1, Deliktsrecht Paragraph 826 Sittenwidrige Schaedigung, Deliktsrecht Schutzgesetz Paragraph 823 2: Deliktsrecht Paragraph 823 1; Deliktsrecht Paragraph 826 Sittenwidrige Schaedigung; Deliktsrecht Schutzgesetz... |
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| `deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2` | Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck. |
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| `deliktsrecht-sonstiges-recht` | Prüft sonstige Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am Gewerbebetrieb und Immaterialgüterrechte. |
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| `deliktsrecht-sonstiges-tierhalter-gebaeude-gesamtschuld-regress` | Deliktsrecht Sonstiges Recht, Deliktsrecht Tierhalter Und Gebaeude, Gesamtschuld Und Regress Bgb Bt: Deliktsrecht Sonstiges Recht; Deliktsrecht Tierhalter Und Gebaeude; Gesamtschuld Und Regress Bgb Bt. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/... |
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| `deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude` | Prüft Tierhalterhaftung § 833 BGB, Haftung des Tieraufsehers § 834 BGB und Gebäudehaftung § 836–838 BGB. |
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| `dienstvertrag-und-behandlungsvertrag` | Prüft Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB und Behandlungsvertrag §§ 630a ff. BGB: Aufklärung, Dokumentation und Arzthaftung. |
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| `gesamtschuld-und-regress-bgb-bt` | Prüft Gesamtschuld §§ 421 ff. BGB, Innenausgleich nach § 426 BGB und Regress im Schuldrecht BT. |
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| `geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat` | Prüft entgeltliche Geschäftsbesorgung § 675 BGB, Anwalts- und Steuerberaterauftrag und Haftung für Beratungsfehler. |
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| `geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste` | Prüft Zahlungsdienstleistungen § 675c ff. BGB: Zahlungsauftrag, Haftung bei Fehlüberweisungen und unautorisierter Zahlung. |
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| `geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa-entgegenstehender` | Geschaeftsbesorgung Und Zahlungsdienste, Goa Entgegenstehender Wille Paragraphen 678 679, Goa Grundschema Paragraph 677: Geschaeftsbesorgung Und Zahlungsdienste; Goa Entgegenstehender Wille Paragraphen 678 679; Goa Grundschema Paragraph... |
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| `goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679` | Prüft GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn §§ 678 und 679 BGB: erhöhte Haftung und Ausnahmen bei Erfüllung gesetzlicher Pflichten. |
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| `goa-grundschema-paragraph-677` | Prüft Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff. BGB: echte GoA, Fremdgeschäftsführungswille, Aufwendungsersatz und Herausgabepflicht. |
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| `kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476` | Prüft Abweichungsvereinbarungen von objektiven Anforderungen § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf. |
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| `kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-beweislast` | Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive Anforderungen 476, Kaufrecht Beweislast Verjaehrung Digitale Elemente, Kaufrecht Dauerhafte Bereitstellung Digitaler Elemente 475C: Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive Anforderungen 476... |
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| `kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente` | Prüft Beweislastumkehr § 477 BGB, Verjährung § 438 BGB und Besonderheiten bei digitalen Elementen. |
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| `kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c` | Prüft dauerhafte Bereitstellungspflicht digitaler Elemente § 475c BGB und Folgen bei Pflichtverletzung. |
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| `kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung` | Prüft Gefahrübergang § 446 BGB, Versendungskauf § 447 BGB und Ausnahmen beim Verbrauchsgüterkauf. |
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| `kaufrecht-gefahruebergang-versendung-nacherfuellung-ruecktritt` | Kaufrecht Gefahruebergang Und Versendung, Kaufrecht Nacherfuellung Rücktritt Minderung, Kaufrecht Rechtsmangel Paragraph 435: Kaufrecht Gefahruebergang Und Versendung; Kaufrecht Nacherfuellung Rücktritt Minderung; Kaufrecht Rechtsmangel... |
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| `kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung` | Prüft Nacherfüllung § 439 BGB, Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB, Minderung und Schadensersatz bei Sachmangel. |
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| `kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435` | Prüft Rechtsmangel § 435 BGB: Rechte Dritter, beschränkt dingliche Rechte, öffentlich-rechtliche Lasten und Rechtsfolgen. |
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| `kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung` | Prüft Right to Repair EU-Recht, Nacherfüllungsrecht § 439 BGB und Reparaturpflichten bei Verbrauchsgüterkauf. |
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| `kaufrecht-right-to-sachmangel-paragraph-updates` | Kaufrecht Right To Repair Und Nacherfuellung, Kaufrecht Sachmangel Paragraph 434, Kaufrecht Updates Sicherheitsupdates 327F 475B: Kaufrecht Right To Repair Und Nacherfuellung; Kaufrecht Sachmangel Paragraph 434; Kaufrecht Updates Sicherh... |
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| `kaufrecht-sachmangel-paragraph-434` | Prüft Sachmangel § 434 BGB: subjektive, objektive und Montageanforderungen; Aliud-Lieferung. |
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| `kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz` | Prüft Schadensersatz §§ 437 Nr. 3 und 280 ff. BGB sowie Aufwendungsersatz § 284 BGB beim Kaufrecht. |
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| `kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b` | Prüft Update- und Sicherheitsupdatepflichten §§ 327f und 475b BGB bei digitalen Produkten und Ware mit digitalen Elementen. |
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| `kaufrecht-ware-leasing-schnittstelle-mietrecht-mangel` | Kaufrecht Ware Mit Digitalen Elementen 475B, Leasing Bgb Bt Schnittstelle, Mietrecht Mangel Minderung: Kaufrecht Ware Mit Digitalen Elementen 475B; Leasing Bgb Bt Schnittstelle; Mietrecht Mangel Minderung. Führt Intake, Prüfroutine, Norm... |
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| `kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b` | Prüft Kaufvertrag über Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB: Mangelfreiheit, Updatepflichten und Verhältnis zu §§ 327 ff. BGB. |
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| `kaufvertrag-grundschema-paragraph-433` | Kaufvertrag § 433 BGB: Primär- und Sekundäransprüche, Übergabe, Eigentumsverschaffung, AGB und Verbraucherschutz. |
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| `leasing-bgb-bt-schnittstelle` | Leasingvertrag im BGB: Finanzierungsleasing, Mietleasing, Gewährleistungskette und Verbraucherschutz. |
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| `maklervertrag-provision-mietvertrag-grundschema-reisevertrag` | Maklervertrag Und Provision, Mietvertrag Grundschema Paragraph 535, Reisevertrag Pauschalreise: Maklervertrag Und Provision; Mietvertrag Grundschema Paragraph 535; Reisevertrag Pauschalreise. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenrad... |
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| `maklervertrag-und-provision` | Maklervertrag §§ 652 ff. BGB: Provisionsanspruch, Kausalität, Doppelmakler und Bestellerprinzip. |
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| `mietrecht-mangel-minderung` | Mietrechtliche Mängel und Minderung §§ 536 ff. BGB: Anzeigepflicht, Minderungsquote, Schadensersatz, Kündigung. |
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| `mietvertrag-grundschema-paragraph-535` | Mietvertrag § 535 BGB: Pflichten, Gebrauchsüberlassung, Kündigung, Kaution und Schönheitsreparaturen. |
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| `pacht-leihe-schnittstelle-at-schuldversprechen` | Pacht Leihe Und Verwahrung, Schnittstelle Bgb At Methodenlehre Agb, Schuldversprechen Schuldanerkenntnis: Pacht Leihe Und Verwahrung; Schnittstelle Bgb At Methodenlehre Agb; Schuldversprechen Schuldanerkenntnis. Führt Intake, Prüfroutine... |
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| `pacht-leihe-und-verwahrung` | Pacht §§ 581 ff., Leihe §§ 598 ff. und Verwahrung §§ 688 ff. BGB: Pflichten, Haftung und Abgrenzung. |
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| `paragraph-verjaehrung-werk-dienst` | Vergleich Paragraph 779, Verjaehrung Bgb Bt Spezial, Werk Dienst Abgrenzung Erfolg: Vergleich Paragraph 779; Verjaehrung Bgb Bt Spezial; Werk Dienst Abgrenzung Erfolg. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputm... |
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| `produzentenhaftung-und-verkehrssicherung` | Produzentenhaftung § 823 BGB und Produkthaftungsgesetz: Fehler, Kausalität, Verkehrssicherungspflichten. |
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| `produzentenhaftung-verkehrssicherung-schadensrecht-paragraphen` | Produzentenhaftung Und Verkehrssicherung, Schadensrecht Paragraphen 249 253, Geschaeftsbesorgung Auftrag Mandat: Produzentenhaftung Und Verkehrssicherung; Schadensrecht Paragraphen 249 253; Geschaeftsbesorgung Auftrag Mandat. Führt Intak... |
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| `reisevertrag-pauschalreise` | Reisevertrag §§ 651a ff. BGB und Pauschalreiserichtlinie: Mängel, Abhilfe, Minderung, Rücktritt. |
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| `ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan-erklaerungen-zugang` | Workflow Fristen Rücktritt Kündigung, Workflow Vergleich Und Verhandlungsplan, Bt Fristen Erklaerungen Zugang: Workflow Fristen Rücktritt Kündigung; Workflow Vergleich Und Verhandlungsplan; Bt Fristen Erklaerungen Zugang. Führt Intake, P... |
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| `schadensrecht-paragraphen-249-253` | Schadensrecht §§ 249-253 BGB: Naturalrestitution, Schadensberechnung, Vermögensschaden, Schmerzensgeld. |
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| `schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb` | Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB-Recht §§ 305-310 BGB: Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Transparenz. |
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| `schuldversprechen-schuldanerkenntnis` | Schuldversprechen § 780 BGB und Schuldanerkenntnis § 781 BGB: Form, Wirkung und Abgrenzung. |
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| `tausch-schenkung-unechte-goa-verbrauchsgueterkauf-digitales` | Tausch Und Schenkung, Unechte Goa Paragraph 687, Verbrauchsgueterkauf Digitales: Tausch Und Schenkung; Unechte Goa Paragraph 687; Verbrauchsgueterkauf Digitales. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster... |
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| `tausch-und-schenkung` | Tausch § 480 BGB und Schenkung §§ 516-534 BGB: Unentgeltlichkeit, Form, Widerruf, Notbedarfseinrede. |
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| `unechte-goa-paragraph-687` | Unechte GoA § 687 BGB: eigenmächtige Durchführung eines fremden Geschäfts als eigenes. |
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| `verbrauchsgueterkauf-digitales` | Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. BGB und digitale Elemente: Beweislastumkehr, zwingende Normen, §§ 327 ff. BGB. |
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| `vergleich-paragraph-779` | Vergleich § 779 BGB: gegenseitiges Nachgeben, Irrtum über Grundlage, Widerruf und Abgrenzung. |
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| `verjaehrung-bgb-bt-spezial` | Verjährung im BGB BT: Sonderfristen für Kauf §438, Miet §548, Werk §634a, Delikt §852 BGB. |
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| `vertragstypen-mischvertrag-router` | Vertragstypen-Router: Mischvertrag, gemischter Vertrag, Abgrenzung und Normauswahl im BGB BT. |
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| `vertragstypen-mischvertrag-werkvertrag-abnahme-werkvertrag` | Vertragstypen Mischvertrag Router, Werkvertrag Abnahme Und Faelligkeit, Werkvertrag Grundschema Paragraph 631: Vertragstypen Mischvertrag Router; Werkvertrag Abnahme Und Faelligkeit; Werkvertrag Grundschema Paragraph 631. Führt Intake, P... |
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| `werk-dienst-abgrenzung-erfolg` | Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft § 631 BGB vs. Tätigkeitsschuldnerschaft § 611 BGB. |
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| `werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit` | Werkvertrag: Abnahme § 640 BGB, Fälligkeit der Vergütung, fingierte Abnahme und Abnahmeverweigerung. |
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| `werkvertrag-grundschema-paragraph-631` | Werkvertrag § 631 BGB: Grundschema, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung. |
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| `werkvertrag-maengelrechte` | Werkvertrag-Mängelrechte §§ 633-638 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz. |
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| `werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht-haftung-kaufrecht` | Werkvertrag Maengelrechte, Deliktsrecht Haftung Für Verrichtungen Paragraph 831, Kaufrecht Schadensersatz Aufwendungsersatz: Werkvertrag Maengelrechte; Deliktsrecht Haftung Für Verrichtungen Paragraph 831; Kaufrecht Schadensersatz Aufwen... |
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| `workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt` | Lerncoach für Schuldrecht BT: Erklärungsebenen, Klausuraufbau, Fallübungen und Selbsttest. |
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| `workflow-anspruchslandkarte` | Anspruchslandkarte BGB BT: alle relevanten Anspruchsgrundlagen strukturiert auffinden und zuordnen. |
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| `workflow-beweislast-und-belegmatrix` | Beweislast und Belegmatrix im Schuldrecht BT: Beweislastverteilung, Umkehr, Anscheinsbeweis. |
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| `workflow-dokumentenintake` | Dokumenten-Intake für BGB-BT-Mandate: Unterlagen sichten, Aktenstruktur anlegen, Fristen erfassen. |
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| `workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung` | Fristen, Rücktritt und Kündigung im BGB BT: Fristsetzung, Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Rechtsfolgen. |
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| `workflow-livequellen-rechtsstand` | Live-Quellencheck für BGB-BT: amtliche Gesetzestexte, Rechtsprechungsdatenbanken, Rechtsstand prüfen. |
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| `workflow-output-gutachten-klage-brief` | Output-Workflow: Gutachten, Klage und Brief im BGB BT – Struktur, Stil und Qualitätskontrolle. |
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| `workflow-red-team-gegenseite` | Red-Team-Analyse: Gegenseiten-Perspektive für BGB-BT-Mandate einnehmen und Schwachstellen identifizieren. |
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| `workflow-vergleich-und-verhandlungsplan` | Vergleich und Verhandlungsplan im BGB BT: Vergleichskorridore, Verhandlungsführung, Dokumentation. |
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<!-- END SKILLS-OVERVIEW (auto-generated) -->
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name: arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb
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description: "Prüft zivilrechtliche Dienstleistungsverhältnisse mit Arbeitsrechtsnähe, Scheinselbstständigkeit und Vergütungsfragen nach §§ 611 ff. BGB."
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# Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB
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## Fachkern: Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB
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- **Spezialgegenstand:** Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Zivilrechtliche Dienstverträge mit Nähe zum Arbeitsrecht systematisch prüfen: Abgrenzung Arbeitsverhältnis/freier Mitarbeiter, Vergütung, Kündigung und Scheinselbstständigkeit.
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## Normanker
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- §§ 611–630h BGB: Dienstvertrag, Vergütung, Kündigung, Behandlungsvertrag
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- § 611a BGB: Arbeitnehmer-Definition, Weisungsgebundenheit
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- § 612 BGB: Vergütung ohne ausdrückliche Abrede
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- § 621 BGB: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
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- §§ 157 und 242 BGB: Auslegung und Treu und Glauben
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- Sozialversicherungsrecht: § 7 SGB IV (Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit)
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- BAG-Rechtsprechung zu Arbeitnehmereigenschaft: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren
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## Intake
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- Welche Parteien und welche Leistungspflichten sind vereinbart?
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- Liegt ein schriftlicher Vertrag vor; welche Bezeichnung wurde gewählt?
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- Wie ist die tatsächliche Durchführung: Weisungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Eingliederung?
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- Welche Vergütung wurde vereinbart und wie wird abgerechnet?
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- Ist eine Kündigung ausgesprochen oder beabsichtigt; welche Fristen gelten?
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- Gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit oder laufende Statusfeststellungsverfahren?
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## Prüfraster
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1. Vertragstyp bestimmen: Dienst-, Arbeits-, Werk- oder Auftragsverhältnis?
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2. Abgrenzungskriterien nach § 611a BGB prüfen: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung
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3. Tatsächliche Durchführung der Leistung mit Vertragslage vergleichen (substance over form)
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4. Vergütungsanspruch nach § 612 BGB prüfen, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung besteht
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5. Kündigungsfristen nach § 621 BGB berechnen; bei Arbeitsverhältnis § 622 BGB anwenden
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6. Scheinselbstständigkeit: sozialversicherungsrechtliche Folgen nach § 7 SGB IV berücksichtigen
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7. Haftungsfragen bei fehlerhafter Leistung prüfen: §§ 280 und 241 Abs. 2 BGB
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8. Verjährung der Vergütungsansprüche nach §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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- Vertragliche Bezeichnung als „freier Mitarbeiter" schützt nicht vor Umqualifizierung durch Gerichte.
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- Faktische Weisungsgebundenheit begründet Arbeitnehmereigenschaft unabhängig vom Vertragstext.
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- Vergütungsansprüche können nach § 612 BGB entstehen, auch wenn kein Betrag vereinbart wurde.
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- Sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen können rückwirkend vier Jahre betragen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Einordnungsmemo (Dienstvertrag/Arbeitsvertrag/Werkvertrag) mit Risikoampel
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- Abgrenzungsmatrix tatsächliche Durchführung vs. Vertragslage
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- Fristenkalender für Kündigung und Verjährung
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- Handlungsempfehlung und Lückenliste
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## Qualitätsregeln
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- Tatsächliche Durchführung immer über formelle Vertragsbezeichnung stellen.
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- Scheinselbstständigkeitsrisiken frühzeitig aufzeigen.
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- Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Parallelrisiken benennen.
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- Keine BAG-Entscheidung ohne Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle verwenden.
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## Anschluss-Skills
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- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
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- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
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- workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,89 @@
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name: auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
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description: "Prüft Auftrag §§ 662 ff. BGB, Weisungen, Auskunft, Rechenschaft, Aufwendungsersatz, Herausgabe und Kündigung."
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# Auftrag und unentgeltliche Tätigkeit
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## Fachkern: Auftrag und unentgeltliche Tätigkeit
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- **Spezialgegenstand:** Auftrag und unentgeltliche Tätigkeit; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Auftragsverhältnisse nach §§ 662 ff. BGB prüfen: Unentgeltlichkeit, Weisungsbindung, Aufwendungsersatz und Beendigung durch freie Kündigung.
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## Normanker
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- § 662 BGB: Auftragsdefinition, Unentgeltlichkeit als Wesensmerkmal
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- § 663 BGB: Anzeigepflicht bei Ablehnung
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- § 665 BGB: Abweichung von Weisungen
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- § 666 BGB: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
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- § 667 BGB: Herausgabepflicht
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- § 670 BGB: Aufwendungsersatz
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- § 671 BGB: Widerruf und Kündigung
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- § 672 BGB: Erlöschen des Auftrags bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit
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- § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag (entgeltlich)
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## Intake
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- Liegt eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung vor oder ist ein Entgelt versprochen?
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- Welche Weisungen wurden erteilt und wurden sie befolgt?
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- Hat der Beauftragte Auskunft und Rechenschaft erteilt?
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- Welche Aufwendungen sind entstanden und wie sind sie belegt?
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- Hat der Auftraggeber den Auftrag widerrufen oder der Beauftragte gekündigt?
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- Gibt es Herausgabeansprüche (Geld, Dokumente, Erlöse)?
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## Prüfraster
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1. Abgrenzung: Auftrag (§ 662 BGB) vs. Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) vs. Gefälligkeit
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2. Weisungsbindung nach § 665 BGB: Wann darf der Beauftragte abweichen?
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||||
3. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB: Umfang und Durchsetzung
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4. Herausgabepflicht nach § 667 BGB: Was muss herausgegeben werden?
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5. Aufwendungsersatz nach § 670 BGB: erforderliche Aufwendungen, Vorschusspflicht
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6. Kündigung: Widerruf durch Auftraggeber (§ 671 Abs. 1 BGB) und Kündigung durch Beauftragten (§ 671 Abs. 2 BGB)
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||||
7. Schadensersatz bei Pflichtverletzung: §§ 280 und 241 Abs. 2 BGB
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||||
8. Verjährung nach §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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- Entgelt oder Erwartung von Gegenleistung schließt Auftrag aus; dann § 675 BGB prüfen.
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- Eigenmächtige Abweichung von Weisungen begründet Schadensersatzpflicht nach § 665 BGB.
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- Herausgabepflicht nach § 667 BGB umfasst auch rechtswidrig erlangte Vorteile.
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- Freie Kündigung durch den Beauftragten kann nach § 671 Abs. 2 BGB Schadensersatzpflicht auslösen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Kurzantwort mit Risikoampel
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- Anspruchsmatrix (Aufwendungsersatz, Herausgabe, Schadensersatz)
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- Prüfvermerk zum Vertragstypus
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- Fristenliste und Lückenkatalog
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## Qualitätsregeln
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- Abgrenzung Auftrag/Geschäftsbesorgung/Gefälligkeit immer explizit vornehmen.
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- Herausgabepflicht und Aufwendungsersatz getrennt prüfen.
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- Keine BGH-Entscheidung ohne Live-Verifikation verwenden.
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## Anschluss-Skills
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- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
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- goa-grundschema-paragraph-677
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- unechte-goa-paragraph-687
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- geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag
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description: "Prüft Bauvertrag §§ 650a ff. BGB, Verbraucherbauvertrag, Abnahme, Mängel und Vergütung."
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# Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
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## Fachkern: Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
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- **Spezialgegenstand:** Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Bauvertragsrecht nach §§ 650a–650v BGB und VOB/B-Parallelrecht prüfen: Leistungspflichten, Abnahme, Mängelrechte, Vergütungsanpassung und Sonderkündigungsrecht.
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## Normanker
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- §§ 650a–650v BGB: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag
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- §§ 631–650 BGB: allgemeines Werkvertragsrecht als Basis
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- § 640 BGB: Abnahme und Abnahmepflicht
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- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
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- § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers
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- § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
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- § 650e BGB: Sicherungshypothek des Unternehmers
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- § 650f BGB: Bauhandwerkersicherheit
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||||
- §§ 650i–650n BGB: Verbraucherbauvertrag (Informationspflichten, Widerrufsrecht)
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- VOB/B als ergänzendes Regelwerk (nur wenn vereinbart)
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## Intake
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- Handelt es sich um einen einfachen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag?
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- Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden?
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- Welche Leistungspflichten wurden vereinbart und welche Abweichungen sind eingetreten?
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- Wurde die Abnahme erklärt oder verweigert; liegen Mängel vor?
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- Gibt es Anordnungen des Bestellers nach § 650b BGB und wie wurde die Vergütung angepasst?
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- Welche Sicherheiten wurden gestellt oder gefordert?
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- Bestehen Kündigungsrechte nach § 648 oder § 648a BGB?
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## Prüfraster
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1. Vertragstyp: Bauvertrag (§ 650a BGB), Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder allgemeiner Werkvertrag?
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||||
2. VOB/B-Einbeziehung und AGB-Wirksamkeit nach §§ 305 ff. BGB prüfen
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||||
3. Abnahme: ordnungsgemäße Erklärung, fiktive Abnahme, verweigerte Abnahme mit Mängelrüge
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||||
4. Mängel: Sachmangel nach § 633 BGB, Nacherfüllungspflicht, Fristsetzung
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||||
5. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650c BGB
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||||
6. Sicherungshypothek (§ 650e BGB) und Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB) prüfen
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||||
7. Kündigung: freie Kündigung (§ 648 BGB), außerordentliche Kündigung (§ 648a BGB)
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8. Verjährung der Mängelrechte: § 634a BGB (5 Jahre bei Bauwerken)
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## Fallstricke
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- Beim Verbraucherbauvertrag gelten strenge Informationspflichten und ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB.
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- Die fiktive Abnahme setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus.
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||||
- Vergütungsanpassung nach § 650c BGB muss rechtzeitig geltend gemacht werden.
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||||
- VOB/B-Klauseln können gegenüber Verbrauchern als AGB unwirksam sein.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
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## Output
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- Vertragstyp-Einordnung mit Risikoampel
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- Abnahme- und Mängelrechtsprüfung
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- Vergütungsmatrix mit Anordnungsfolgen
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- Kündigungsfolgenabschätzung und Lückenliste
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||||
## Qualitätsregeln
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- Abnahme immer als Zäsur für Gewährleistungsfrist und Beweislastumkehr markieren.
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- Bei Verbraucherbauvertrag Informationspflichten und Widerrufsrecht gesondert prüfen.
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- VOB/B nur anwenden, wenn wirksam einbezogen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
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- werkvertrag-maengelrechte
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- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie
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description: "Prüft Entreicherung § 818 Abs. 3 BGB, Bösgläubigkeit, Saldotheorie und Zweikondiktionenlehre."
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# Bereicherungsrecht: Entreicherung und Saldotheorie
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## Fachkern: Bereicherungsrecht: Entreicherung und Saldotheorie
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||||
- **Spezialgegenstand:** Bereicherungsrecht: Entreicherung und Saldotheorie; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Verteidigungsrechte des Bereicherten und die Abwicklung gegenseitiger Leistungen nach §§ 818 und 819 BGB prüfen; Saldotheorie und Zweikondiktionenlehre methodisch sauber einsetzen.
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## Normanker
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||||
- § 818 Abs. 1–4 BGB: Umfang des Bereicherungsanspruchs
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||||
- § 818 Abs. 3 BGB: Wegfall der Bereicherung (Entreicherung)
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||||
- § 819 BGB: verschärfte Haftung bei Bösgläubigkeit
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||||
- § 820 BGB: Leistung auf unsicheren Rechtsgrund
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||||
- §§ 346 ff. BGB: Rücktrittsfolgen (bei Abgrenzung zur Saldotheorie)
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- BGH-Rechtsprechung zur Saldo- und Zweikondiktionenlehre: nur nach Live-Prüfung zitieren
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## Intake
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- Was hat der Bereicherte tatsächlich erlangt und was davon noch bei ihm vorhanden?
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- Hat er Aufwendungen im Vertrauen auf den Bestand des Erlangten gemacht?
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- Wann und wie erlangte er Bösgläubigkeit im Sinne des § 819 BGB?
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- Liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der nach Rücktritt oder Nichtigkeit rückabgewickelt wird?
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||||
- Soll die Saldotheorie oder die Zweikondiktionenlehre angewandt werden?
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## Prüfraster
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1. Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB: Was ist noch vorhanden?
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||||
2. Entreicherung durch Verbrauch, Verlust, Weitergabe oder vergebliche Aufwendungen?
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||||
3. Bösgläubigkeit nach § 819 BGB: Zeitpunkt und Umfang der Kenntniserlangung
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||||
4. Verschärfte Haftung nach § 819 Abs. 1 BGB: Pflicht zur Herausgabe wie Besitzer nach § 292 BGB
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||||
5. Saldotheorie bei gescheiterten gegenseitigen Verträgen: Saldierung der gegenseitigen Leistungspflichten
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||||
6. Zweikondiktionenlehre: beide Seiten haben eigenständige Kondiktionsansprüche
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||||
7. Anwendungsbereich abgrenzen: Saldotheorie nur bei nichtigen Verträgen, nicht bei § 817 Satz 2 BGB
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||||
8. Verjährung nach §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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- Entreicherungseinwand scheidet aus, wenn der Bereicherte bösgläubig war (§ 819 BGB).
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- Die Saldotheorie schützt den Entreicherten, kann aber zur vollständigen Haftung bei Unmöglichkeit führen.
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||||
- Bei § 817 Satz 2 BGB (sittenwidrige Leistung) greift die Saldotheorie nach h.M. nicht.
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- Keine der Theorien ohne Prüfung der konkreten Fallkonstellation pauschal anwenden.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Entreicherungsmatrix mit Belegen
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- Saldotheorie-Rechenweg oder Zweikondiktionenlehre-Prüfung
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- Bösgläubigkeitszeitlinie
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- Risikoampel und Lückenliste
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## Qualitätsregeln
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- Entreicherung und Bösgläubigkeit immer zeitlich verankern.
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- Saldotheorie und Zweikondiktionenlehre nicht mischen; Wahl begründen.
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- Keine BGH-Formeln ohne Live-Verifikation übernehmen.
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## Anschluss-Skills
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- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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- bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion
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- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- workflow-beweislast-und-belegmatrix
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||||
## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__817.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__816.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,87 @@
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||||
---
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||||
name: bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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description: "Prüft Leistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Kondiktionstypen, Leistungsbegriff, Rechtsgrund und Subsidiarität."
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# Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion
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## Fachkern: Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion
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- **Spezialgegenstand:** Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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Leistungskondiktionen nach § 812 Abs. 1 BGB systematisch prüfen: condictio indebiti, condictio ob causam finitam, condictio ob rem und Leistungsbegriff nach Zweckbestimmung.
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||||
## Normanker
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- § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB: condictio indebiti (Leistung ohne Rechtsgrund)
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- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB: condictio ob causam finitam (Rechtsgrund entfällt nachträglich)
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||||
- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB: condictio ob rem (Zweck wird nicht erreicht)
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||||
- § 813 BGB: Leistung auf einredebehaftete Forderung
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||||
- § 814 BGB: Kenntnis der Nichtschuld (Kondiktionssperre)
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||||
- § 815 BGB: Kondiktionssperre bei vorsätzlicher Zweckvereitelung
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- § 816 BGB: Nichtberechtigter verfügt wirksam
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||||
- § 817 BGB: Leistung zu verbotenem Zweck
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## Intake
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- Was wurde geleistet (Geld, Sache, Dienstleistung, Grundstück)?
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- Bestand ein Rechtsgrund bei Leistung; ist er später entfallen?
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- Kannte der Leistende die Nichtschuld (§ 814 BGB)?
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- Handelt es sich um eine Leistung zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten?
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- Welcher Kondiktionstyp ist einschlägig?
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## Prüfraster
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1. Leistung: bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens bestimmen
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2. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers: unmittelbare Vermögensverschiebung prüfen
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||||
3. Ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB): fehlender Rechtsgrund bei Leistung
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||||
4. Nachträglicher Wegfall (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB): Rücktritt, Anfechtung, Bedingungseintritt
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||||
5. Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB): Zweck nicht eingetreten
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||||
6. Kondiktionssperren: §§ 814 und 815 BGB prüfen
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||||
7. Höhe: §§ 818 und 819 BGB; Entreicherungseinwand; Herausgabe oder Wertersatz
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||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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- § 814 BGB sperrt die condictio indebiti, wenn der Leistende die Nichtschuld kannte.
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- Leistungskondiktion hat Vorrang vor Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis.
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||||
- Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB kann zu § 817 Satz 2 BGB und Kondiktionssperre führen.
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- Keine Leistungskondiktion, wenn gültiger Rechtsgrund besteht; Anfechtung oder Rücktritt zuerst prüfen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Kondiktionstyp-Einordnung
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- Anspruchsmatrix mit Höhe und Entreicherungseinwand
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- Kondiktionssperren-Checkliste
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- Risikoampel und nächste Schritte
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## Qualitätsregeln
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- Leistungsbegriff immer nach Zweckbestimmung des Leistenden bestimmen.
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- Im Mehrpersonenverhältnis Leistungskondiktion vor Nichtleistungskondiktion prüfen.
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- § 817 Satz 2 BGB gesondert auf Sittenwidrigkeitsfälle anwenden.
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## Anschluss-Skills
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- bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion
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- bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- workflow-anspruchslandkarte
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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---
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name: bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion
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description: "Prüft Nichtleistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Eingriffskondiktion, Rückgriffskondiktion und Verwendungskondiktion."
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# Bereicherungsrecht: Nichtleistungskondiktion
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## Fachkern: Bereicherungsrecht: Nichtleistungskondiktion
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- **Spezialgegenstand:** Bereicherungsrecht: Nichtleistungskondiktion; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Nichtleistungskondiktionen systematisch prüfen: Eingriffskondiktion bei unbefugtem Eingriff in fremde Rechtsgüter, Rückgriffskondiktion und Verwendungskondiktion.
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## Normanker
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- § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB: Nichtleistungskondiktion (in sonstiger Weise)
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- § 816 Abs. 1 BGB: Verfügung eines Nichtberechtigten
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||||
- § 816 Abs. 2 BGB: Leistung an einen Nichtberechtigten
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||||
- § 822 BGB: Herausgabepflicht des unentgeltlichen Erwerbers
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||||
- §§ 994–1003 BGB: Verwendungsersatz (Abgrenzung zur Verwendungskondiktion)
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- § 687 Abs. 2 BGB: unechte Geschäftsführung ohne Auftrag als Konkurrenz
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## Intake
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- Hat der Bereicherte durch eigene Handlung oder durch Zufall etwas erlangt?
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- Liegt eine unberechtigte Nutzung eines fremden Rechts (Patent, Marke, Grundstück) vor?
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- Hat ein Dritter eine Verbindlichkeit des Bereicherten getilgt?
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- Wurden Verwendungen auf eine fremde Sache gemacht?
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- Ist der Eingriff in einen zugewiesenen Vermögensbereich geschützt?
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## Prüfraster
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1. Abgrenzung zur Leistungskondiktion: kein bewusster Leistungszweck des Kondiktionsgläubigers
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2. Eingriffskondiktion: Eingriff in zugewiesenen Vermögenswert (Eigentum, Immaterialgüterrecht, Persönlichkeitsrecht)
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||||
3. Zuweisungsgehalt des Rechts bestimmen: gibt das Recht dem Inhaber das Recht zur Nutzung ausschließlich?
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||||
4. Rückgriffskondiktion: Dritter tilgt Schuld des Bereicherten ohne Anweisung
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||||
5. Verwendungskondiktion: Aufwendungen auf fremde Sache; Subsidiarität gegenüber § 994 ff. BGB prüfen
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||||
6. § 816 BGB: Verfügung eines Nichtberechtigten, die wirksam wird
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||||
7. Höhe nach §§ 818 und 819 BGB; Herausgabe oder Wertersatz (Lizenzanalogie)
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8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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- Nichtleistungskondiktion scheidet aus, wenn eine Leistungskondiktion zwischen anderen Parteien greift.
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- Bei Immaterialgüterrechtsverletzungen kann die Eingriffskondiktion neben Schadensersatz bestehen.
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- Verwendungskondiktion ist gegenüber §§ 994 ff. BGB subsidiär; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zuerst prüfen.
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- § 822 BGB setzt unentgeltlichen Erwerb voraus; Schenkung von entgeltlicher Weitergabe abgrenzen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Kondiktionstyp-Einordnung mit Normverknüpfung
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- Wertersatz-Berechnung (Nutzungsherausgabe, Lizenzanalogie)
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- Subsidiaritätsprüfung
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- Risikoampel und offene Beweisfragen
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## Qualitätsregeln
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- Zuweisungsgehalt des verletzten Rechts ausdrücklich bestimmen.
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- Nichtleistungskondiktion immer nach Prüfung der Leistungskondiktion anwenden.
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- Verwendungskondiktion nur nach Abgrenzung zu §§ 994 ff. BGB prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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- bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- goa-grundschema-paragraph-677
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__816.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,88 @@
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name: bt-fristen-erklaerungen-zugang
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description: "Prüft Fristen, Erklärungen und Zugang im Schuldrecht BT: Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Mängelrüge und Nachfrist."
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# BT-Fristen, Erklärungen und Zugang
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## Fachkern: BT-Fristen, Erklärungen und Zugang
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- **Spezialgegenstand:** BT-Fristen, Erklärungen und Zugang; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Fristen und empfangsbedürftige Willenserklärungen im Schuldrecht BT prüfen: Zugang, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Rücktritt, Kündigung, Mahnung und Nachfrist.
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## Normanker
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- § 130 BGB: Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen
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||||
- § 132 BGB: Zugang durch Gerichtsvollzieher
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||||
- §§ 186–193 BGB: Fristberechnung
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||||
- § 281 BGB: Fristsetzung zur Nacherfüllung vor Schadensersatz
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||||
- § 323 BGB: Rücktrittsvoraussetzungen und Fristsetzung
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||||
- § 349 BGB: Rücktrittserklärung
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||||
- §§ 542 ff. BGB: außerordentliche Kündigung im Mietrecht
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||||
- § 626 BGB: außerordentliche Kündigung im Dienstverhältnis
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||||
- § 634 Nr. 1 und 2 BGB: Nacherfüllung und Fristsetzung im Werkvertragsrecht
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||||
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||||
## Intake
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- Welche Erklärung wird geprüft: Rücktritt, Kündigung, Mahnung oder Mängelrüge?
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||||
- Wann und wie wurde die Erklärung abgesandt und dem Empfänger zugegangen?
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||||
- Welche Frist wurde gesetzt und ist sie angemessen?
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||||
- Liegt ein Fall vor, in dem es keiner Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 BGB)?
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||||
- Wurden Fristen durch Hemmung oder Neubeginn der Verjährung beeinflusst?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Zugang der Erklärung nach § 130 BGB bestimmen: Zeitpunkt, Ort, Empfangsbotin
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||||
2. Fristberechnung nach §§ 186–193 BGB (Fristbeginn, Fristende, Sonntag/Feiertag)
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||||
3. Angemessenheit der Nachfrist nach § 281 oder § 323 BGB
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||||
4. Ausnahmen von der Fristsetzungspflicht: § 323 Abs. 2 BGB (ernsthafte Verweigerung, besonderer Termin)
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||||
5. Rechtsfolge bei abgelaufener Frist: Rücktrittsrecht, Schadensersatz statt der Leistung
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||||
6. Wirksamkeit der Rücktrittserklärung nach § 349 BGB: empfangsbedürftige Willenserklärung
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||||
7. Wirksamkeit der Kündigung: Form, Frist, Begründungspflicht je nach Vertragstyp
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8. Beweissicherung: Einschreiben, Bote, Fax-Sendebericht, elektronische Zustellung
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||||
## Fallstricke
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- Frist beginnt erst mit Zugang der Nachfristierungserklärung, nicht mit Abgabe.
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||||
- Zu kurze Nachfrist wird automatisch auf angemessene Frist verlängert (h.M.).
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||||
- Rücktritt per E-Mail ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
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||||
- Kündigung per Telefon oder WhatsApp kann formwidrig sein (z.B. § 568 BGB Schriftform).
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Fristkalender mit Berechnungsschritten
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- Zugangsdokumentation
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- Rücktritts-/Kündigungsvoraussetzungen-Checkliste
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- Beweissicherungshinweise
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## Qualitätsregeln
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- Zugang immer von Abgabe und Absendung trennen.
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- Nachfrist-Angemessenheit nach Art und Umfang der Leistung beurteilen.
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- Bei elektronischen Erklärungen Zugangsfiktion und AGB-Klauseln prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
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- mietrecht-mangel-minderung
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- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,88 @@
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name: bt-vertragsentwurf-modellvertrag
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description: "Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle."
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# BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag
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## Fachkern: BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag
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- **Spezialgegenstand:** BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Vertragsentwürfe im BGB Schuldrecht BT erstellen, prüfen und roten Fäden zuordnen: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung mit AGB-Konformität.
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## Normanker
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- §§ 241 ff. BGB: Schuldverhältnis und Nebenpflichten
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- §§ 305–310 BGB: AGB-Recht, Einbeziehung, Inhaltskontrolle
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||||
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag
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||||
- §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag
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||||
- §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag
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||||
- §§ 662 ff. BGB: Auftrag
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||||
- § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag
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||||
- §§ 312 ff. BGB: Verbrauchervertragsrecht, Fernabsatz, Widerruf
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## Intake
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- Welcher Vertragstyp soll entworfen oder geprüft werden?
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- Handelt es sich um ein B2B- oder B2C-Verhältnis (AGB-Kontrolle relevant)?
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||||
- Welche Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten sollen geregelt werden?
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||||
- Bestehen gesetzliche Formvorgaben (§ 311b BGB, § 550 BGB, § 578 BGB)?
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||||
- Welche Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse sind gewünscht?
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||||
- Gibt es Fernabsatz- oder Haustürgeschäftselemente?
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||||
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## Prüfraster
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||||
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1. Vertragstyp-Identifikation und anwendbare Normen bestimmen
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||||
2. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form, AGB-Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB
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3. Hauptleistungspflichten vollständig und eindeutig formulieren
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||||
4. Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB: Informations-, Schutz- und Aufklärungspflichten
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||||
5. Gewährleistungsregelungen: gesetzliche Ansprüche, Verkürzungen, § 309 Nr. 8 BGB
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||||
6. Haftungsbeschränkungen: § 309 Nr. 7 BGB, § 307 BGB Generalklausel
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||||
7. Laufzeit, Kündigung und Verlängerungsklauseln
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||||
8. Fernabsatz- und Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB bei Verbraucherverträgen
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||||
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## Fallstricke
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||||
- Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind nach § 309 Nr. 8 BGB weitgehend unwirksam.
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- Überraschende Klauseln nach § 305c BGB werden nicht Vertragsbestandteil.
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||||
- Zu kurze Mängelrügefristen können bei Bauwerken gegen § 309 Nr. 8 BGB verstoßen.
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||||
- Formvorschriften (Schriftform, notarielle Beurkundung) müssen explizit geprüft werden.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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- Vertragsentwurf mit kommentierten Klauseln
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- AGB-Risikoliste (unwirksame Klauseln markiert)
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- Formcheckliste
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- Empfehlungen zur Überarbeitung
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## Qualitätsregeln
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- Jede Klausel auf AGB-Wirksamkeit und Transparenzgebot prüfen.
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- B2C-Verträge immer gesondert auf Verbraucherschutzrecht prüfen.
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- Formvorgaben nicht durch Checkliste pauschal abhaken; individuell prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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- vertragstypen-mischvertrag-router
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,87 @@
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name: buergschaft-einreden-und-akzessorietaet
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description: "Prüft Akzessorietät der Bürgschaft, Einreden des Bürgen §§ 768–770 BGB und Auswirkungen von Hauptschuld-Veränderungen."
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# Bürgschaft: Einreden und Akzessorietät
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## Fachkern: Bürgschaft: Einreden und Akzessorietät
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- **Spezialgegenstand:** Bürgschaft: Einreden und Akzessorietät; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
## Zweck
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||||
Akzessorietätsprinzip und Einreden des Bürgen nach §§ 768–770 BGB prüfen: welche Einreden stehen dem Bürgen zu und wie wirken Veränderungen der Hauptschuld auf die Bürgschaft.
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||||
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||||
## Normanker
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- § 765 BGB: Bürgschaftsvertrag (Grundnorm)
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||||
- § 767 BGB: Akzessorietät, Umfang der Bürgschaftsschuld
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||||
- § 768 BGB: Einreden des Bürgen aus der Hauptschuld
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||||
- § 769 BGB: Mitbürgschaft
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||||
- § 770 BGB: Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit
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||||
- § 771 BGB: Einrede der Vorausklage
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||||
- § 772 BGB: Klage gegen Bürgen
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||||
- § 776 BGB: Aufgabe von Sicherheiten durch den Gläubiger
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||||
## Intake
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- Welche Hauptschuld liegt zugrunde und welche Einreden bestehen gegen sie?
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- Wurde auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB verzichtet (selbstschuldnerische Bürgschaft)?
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||||
- Hat der Gläubiger Sicherheiten aufgegeben; greift § 776 BGB?
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||||
- Sind mehrere Bürgen vorhanden (Mitbürgschaft nach § 769 BGB)?
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||||
- Wurde die Hauptschuld angepasst oder erhöht nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Akzessorietät prüfen: Bürgschaftsschuld folgt Hauptschuld in Entstehung und Erlöschen
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||||
2. Einreden aus der Hauptschuld nach § 768 BGB: Verjährung, Anfechtung, Rücktritt
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||||
3. Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB: Bürge kann Einrede solange erheben, wie Hauptschuldner anfechten kann
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||||
4. Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB: Bürge kann Aufrechnung geltend machen, die dem Hauptschuldner zusteht
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||||
5. Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB: Voraussetzungen und Verzicht bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
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||||
6. § 776 BGB: Bürgschaftseinrede bei Aufgabe von Sicherheiten durch den Gläubiger
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||||
7. Mitbürgschaft: Innenausgleich nach § 774 Abs. 2 und § 426 BGB
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||||
8. Verjährung der Bürgschaftsforderung: § 195 BGB
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
- Selbstschuldnerische Bürgschaft schließt Einrede der Vorausklage aus; § 771 BGB nicht mehr anwendbar.
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- § 776 BGB: Aufgabe von Pfandrecht oder anderen Sicherheiten befreit Bürgen nur anteilig.
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||||
- Bürgschaftsschuld kann über die ursprüngliche Hauptschuld hinausgehen, wenn Zinsen und Nebenforderungen vereinbart wurden.
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||||
- Einreden aus der Hauptschuld sind vom Bürgen eigenständig geltend zu machen.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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## Output
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||||
- Einreden-Matrix (Hauptschuld-Einreden und bürgschaftsspezifische Einreden)
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- Akzessorietätsprüfung mit Zeitlinie
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- Selbstschuldnerische vs. subsidiäre Bürgschaft: Unterschiede und Rechtsfolgen
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- Risikoampel und Handlungsempfehlungen
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## Qualitätsregeln
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- Akzessorietät immer als Grundsatz voranstellen und Ausnahmen gesondert markieren.
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- § 776 BGB-Einrede nur bei tatsächlichem Sicherheitenausfall prüfen.
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||||
- Mitbürgschaft-Innenausgleich gesondert behandeln.
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## Anschluss-Skills
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- buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
- buergschaft-form-und-verbraucherbuerge
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- gesamtschuld-und-regress-bgb-bt
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: buergschaft-form-und-verbraucherbuerge
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description: "Prüft Schriftform der Bürgschaft § 766 BGB, Verbraucherbürgschaft, sittenwidrige Bürgschaft und AGB-Bürgschaftsklauseln."
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# Bürgschaft: Form und Verbraucherbürge
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## Fachkern: Bürgschaft: Form und Verbraucherbürge
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- **Spezialgegenstand:** Bürgschaft: Form und Verbraucherbürge; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Formvorschrift des § 766 BGB, Verbraucherschutz bei Bürgschaften und Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB prüfen: insbesondere Bürgschaften von Privatpersonen für Unternehmensschulden.
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## Normanker
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- § 766 BGB: Schriftform der Bürgschaftserklärung
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- § 350 HGB: Formfreiheit für Kaufleute (einseitig)
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- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit übermäßiger Bürgschaften
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- §§ 305–310 BGB: AGB-Kontrolle für Bürgschaftsklauseln in Allgemeinen Kreditbedingungen
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||||
- Art. 247 EGBGB: vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherverträgen
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- BGH-Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit bei finanziell überfordertem Bürgen: nur nach Live-Prüfung zitieren
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## Intake
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- Ist die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt worden; fehlt Unterschrift oder Text?
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- Handelt es sich um einen Verbraucher oder Kaufmann als Bürgen?
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- Steht das Bürgschaftsrisiko in einem krassen Missverhältnis zum Einkommen des Bürgen?
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- Besteht eine enge persönliche Verbindung zwischen Bürgen und Hauptschuldner?
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- Liegt eine AGB-Bürgschaftsklausel vor?
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## Prüfraster
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1. Schriftform nach § 766 BGB: eigenhändige Unterzeichnung, vollständiger Urkundentext
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2. Ausnahme für Kaufleute: § 350 HGB prüfen (einseitig, wenn Bürgschaft für Bürgen Handelsgeschäft)
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||||
3. Verbraucherbürgschaft: Informationspflichten nach Art. 247 EGBGB?
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||||
4. Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB: krasses Missverhältnis zwischen Bürgschaftsumfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
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||||
5. Emotionale Nähe als Indiz für Sittenwidrigkeit (Ehegatten, Kinder als Bürgen für Unternehmensschulden)
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||||
6. AGB-Bürgschaftsklauseln: Inhaltskontrolle nach § 307 BGB
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||||
7. Folgen der Sittenwidrigkeit: Gesamtnichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB
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8. Verjährung des Bürgschaftsanspruchs: § 195 BGB
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## Fallstricke
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- Mündliche oder telegrafische Bürgschaft ist nach § 766 BGB nichtig (Ausnahme § 350 HGB).
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- Sittenwidrigkeitsprüfung ist einzelfallabhängig; allgemeine Faustformeln unzuverlässig.
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||||
- AGB-Bürgschaftsklauseln in Bankverträgen werden oft als überraschend (§ 305c BGB) oder unangemessen (§ 307 BGB) eingestuft.
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||||
- Bürgschaftserweiterungen für zukünftige Verbindlichkeiten müssen ausdrücklich vereinbart sein.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Formprüfung mit Ergebnis (wirksam/nichtig)
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- Sittenwidrigkeitsprüfung mit Einkommensvergleich
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- AGB-Risikoliste
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- Handlungsempfehlung und Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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- Sittenwidrigkeitsprüfung immer auf konkrete Zahlen stützen.
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||||
- AGB-Bürgschaftsklauseln im Zweifelsfall gesondert prüfen.
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||||
- BGH-Rechtsprechung zu Angehörigenbürgschaften nur nach Live-Prüfung zitieren.
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## Anschluss-Skills
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||||
- buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
- buergschaft-einreden-und-akzessorietaet
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||||
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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||||
- workflow-red-team-gegenseite
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||||
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||||
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## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__766.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__765.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,88 @@
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||||
name: buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
description: "Prüft Bürgschaft §§ 765 ff. BGB: Tatbestand, Akzessorietät, Inanspruchnahme und Regressanspruch des Bürgen."
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||||
# Bürgschaft Grundschema § 765 BGB
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## Fachkern: Bürgschaft Grundschema § 765 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Bürgschaft Grundschema § 765 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Bürgschaft als personale Sicherheit nach § 765 BGB vollständig prüfen: Tatbestand, Akzessorietät, Inanspruchnahme des Bürgen und Regressanspruch.
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## Normanker
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||||
- § 765 BGB: Bürgschaftsvertrag (Definition)
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||||
- § 766 BGB: Schriftform
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||||
- § 767 BGB: Akzessorietät
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||||
- §§ 768–770 BGB: Einreden des Bürgen
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||||
- § 771 BGB: Einrede der Vorausklage
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||||
- § 774 BGB: Legalzession und Übergang der Forderung auf den Bürgen
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||||
- § 776 BGB: Aufgabe von Sicherheiten
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||||
- § 778 BGB: Kreditauftrag
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||||
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||||
## Intake
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||||
- Wer sind Gläubiger, Hauptschuldner und Bürge?
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||||
- Liegt eine wirksame Hauptforderung vor?
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||||
- Ist die Bürgschaftserklärung formwirksam nach § 766 BGB?
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||||
- Wurde auf die Einrede der Vorausklage verzichtet?
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||||
- Welche Einreden stehen dem Bürgen zu?
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||||
- Ist die Hauptschuld fällig und durchsetzbar?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Bürgschaftsvertrag nach § 765 BGB: Angebot und Annahme, Form nach § 766 BGB
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||||
2. Wirksame Hauptforderung: Entstehung, Fälligkeit, keine Einreden
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||||
3. Akzessorietät nach § 767 BGB: Bürgschaftsschuld folgt Hauptschuld
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||||
4. Einreden des Bürgen: §§ 768–770 BGB (eigene und übernommene Einreden)
|
||||
5. Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB; Verzicht bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
|
||||
6. Inanspruchnahme: Fälligkeit, Mahnung, Klage gegen Bürgen
|
||||
7. Legalzession nach § 774 BGB: Übergang der Hauptforderung auf den Bürgen nach Zahlung
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||||
8. Regressansprüche: § 774 BGB sowie §§ 670 und 683 BGB (analoge Auftragsregeln)
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Bürgschaft ohne schriftliche Erklärung des Bürgen ist nichtig (§ 766 BGB).
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||||
- Selbstschuldnerische Bürgschaft schließt § 771 BGB aus; Bürge kann sofort in Anspruch genommen werden.
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||||
- Legalzession nach § 774 BGB setzt vollständige Zahlung der Hauptschuld durch den Bürgen voraus.
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||||
- Bürgschaft erlischt mit Erlöschen der Hauptschuld (Akzessorietät).
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||||
## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
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||||
## Output
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||||
- Anspruchsmatrix (Gläubiger gegen Bürge, Bürge gegen Hauptschuldner)
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||||
- Einreden-Checkliste
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||||
- Legalzession und Regressprüfung
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||||
- Risikoampel und Handlungsempfehlung
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||||
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## Qualitätsregeln
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||||
- Bürgschaftsprüfung immer mit Hauptschuld-Prüfung verknüpfen.
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||||
- Selbstschuldnerische Bürgschaft klar von subsidiärer Bürgschaft abgrenzen.
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||||
- Regresswege vollständig aufzeigen.
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## Anschluss-Skills
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||||
- buergschaft-einreden-und-akzessorietaet
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||||
- buergschaft-form-und-verbraucherbuerge
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||||
- gesamtschuld-und-regress-bgb-bt
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
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||||
---
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||||
name: darlehen-und-finanzierung
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description: "Prüft Darlehensvertrag §§ 488 ff. BGB, Verbraucherdarlehen §§ 491 ff. BGB, Zinsen, Kündigung und Widerruf."
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# Darlehen und Finanzierung
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## Fachkern: Darlehen und Finanzierung
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- **Spezialgegenstand:** Darlehen und Finanzierung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Darlehensverträge nach §§ 488 ff. BGB prüfen: Pflichten beider Seiten, Verbraucherdarlehensrecht, Widerrufsrecht und Kündigung bei Zahlungsverzug.
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## Normanker
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||||
- §§ 488–490 BGB: Gelddarlehen, Verzinsung, Kündigung
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||||
- §§ 491–505e BGB: Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Informationspflichten, ESIS
|
||||
- § 491a BGB: vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehen
|
||||
- § 495 BGB: Widerrufsrecht des Verbrauchers
|
||||
- § 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers
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||||
- § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug (Kreditwürdigkeitsprüfung)
|
||||
- § 505 BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
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||||
- Art. 247 EGBGB: Pflichtangaben im Darlehensvertrag
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
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||||
- Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Darlehen zwischen Unternehmen?
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||||
- Wurden alle Pflichtinformationen nach Art. 247 EGBGB mitgeteilt?
|
||||
- Hat der Verbraucher fristgerecht widerrufen?
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||||
- Liegt ein Zahlungsverzug vor; wurden die Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB erfüllt?
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||||
- Welche Zinsen und Nebenkosten wurden vereinbart?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form (§ 492 BGB: Schriftform bei Verbraucherdarlehen)
|
||||
2. Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB: vollständig und rechtzeitig?
|
||||
3. Widerrufsrecht nach § 495 BGB: Frist (14 Tage), Belehrung, Widerrufsfolgen
|
||||
4. Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers; Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensgebers
|
||||
5. Zinsen: Zinsvereinbarung, gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB), Verzugszinsen (§ 497 BGB)
|
||||
6. Kündigung bei Zahlungsverzug: § 498 BGB (zwei aufeinanderfolgende Raten, Rückstandsquote)
|
||||
7. Außerordentliche Kündigung nach § 490 BGB
|
||||
8. Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern (§ 356b Abs. 2 BGB).
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||||
- Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB müssen exakt eingehalten werden; formelle Fehler schaden.
|
||||
- Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen gesetzlich begrenzt.
|
||||
- Zinsen über dem marktüblichen Niveau können auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB hindeuten.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Vertragstyp-Prüfung (Verbraucherdarlehen/Unternehmensdarlehen)
|
||||
- Widerrufsrecht-Zeitlinie
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||||
- Kündigungs-Checkliste nach § 498 BGB
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||||
- Zinsen- und Kostenmatrix
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
|
||||
- Verbraucherdarlehensrecht immer bei Kreditnehmern, die natürliche Personen sind, prüfen.
|
||||
- Widerrufsbelehrung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.
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||||
- § 498 BGB-Kündigungsvoraussetzungen rechnerisch nachvollziehen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- leasing-bgb-bt-schnittstelle
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||||
- buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
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||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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||||
---
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||||
name: delikt-organisationspflicht
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||||
description: "Prüft Organisationspflichten im Deliktsrecht: § 831 BGB, § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht und organschaftliche Haftung."
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||||
---
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||||
# Delikt: Organisationspflicht
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||||
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||||
## Fachkern: Delikt: Organisationspflicht
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||||
- **Spezialgegenstand:** Delikt: Organisationspflicht; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Organisationsverschulden und Verkehrssicherungspflichten im Deliktsrecht prüfen: Haftung des Unternehmens für Organisationsdefizite nach § 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB.
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||||
|
||||
## Normanker
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||||
|
||||
- § 823 Abs. 1 BGB: Verkehrssicherungspflicht als Bestandteil des allgemeinen Deliktsrechts
|
||||
- § 831 BGB: Haftung für den Verrichtungsgehilfen (Exkulpationsmöglichkeit)
|
||||
- § 840 BGB: gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Schädiger
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||||
- § 31 BGB: Haftung des Vereins/der juristischen Person für Organmitglieder
|
||||
- § 278 BGB: Erfüllungsgehilfenhaftung (Abgrenzung zu § 831 BGB)
|
||||
- BGH-Rechtsprechung zu Organisationsverschulden: nur nach Live-Prüfung zitieren
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||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Wer hat die schädigende Handlung begangen: Organ, leitender Mitarbeiter oder einfacher Verrichtungsgehilfe?
|
||||
- Welche Organisations- und Aufsichtspflichten hatte das Unternehmen?
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||||
- Kann das Unternehmen nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet werden (Sorgfalt bei Auswahl und Überwachung)?
|
||||
- Liegt ein Organisationsdefizit vor (fehlende Dokumentation, Schulung, Kontrollen)?
|
||||
- Sind mehrere juristische Personen oder natürliche Personen beteiligt?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Schädiger-Identifikation: natürliche Person, Organ (§ 31 BGB) oder Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB)?
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||||
2. Bei Organ: § 31 BGB-Haftung der juristischen Person für Organe ohne Exkulpationsmöglichkeit
|
||||
3. Bei Verrichtungsgehilfe: § 831 Abs. 1 BGB-Haftung, Exkulpation nach Satz 2 (sorgfältige Auswahl, Überwachung, Ausrüstung)
|
||||
4. Verkehrssicherungspflichten nach § 823 Abs. 1 BGB: Umfang und Inhalt der Pflichten
|
||||
5. Organisationsverschulden: Hat das Unternehmen notwendige Strukturen, Schulungen, Kontrollen eingerichtet?
|
||||
6. Kausalität zwischen Organisationsdefizit und Schaden
|
||||
7. Gesamtschuldnerische Haftung nach § 840 BGB
|
||||
8. § 278 BGB als Alternative bei vertraglicher Grundlage
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- § 31 BGB erfasst alle Personen, die zur selbstständigen Leitung eines Teils der Unternehmenstätigkeit berufen sind (erweiterter Organbegriff).
|
||||
- Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt sorgfältige Auswahl, Anleitung und Überwachung voraus.
|
||||
- Organisationspflichten können sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (z.B. Arbeitssicherheitsrecht).
|
||||
- Beweislast für Exkulpation liegt beim Geschäftsherrn.
|
||||
## Stoppschilder
|
||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
|
||||
|
||||
- Haftungsstruktur-Diagramm (Organ/Verrichtungsgehilfe/Unternehmen)
|
||||
- Exkulpations-Checkliste nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB
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||||
- Organisationsdefizit-Analyse
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||||
- Risikoampel und Handlungsempfehlungen
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- § 31 BGB und § 831 BGB immer klar voneinander trennen.
|
||||
- Exkulpationsvoraussetzungen für § 831 BGB vollständig auflisten.
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||||
- Parallele vertragliche Haftung nach § 278 BGB prüfen.
|
||||
|
||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831
|
||||
- produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
|
||||
- delikt-verkehrspflicht-digital
|
||||
- delikt-vertrag-konkurrenz
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__831.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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---
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name: delikt-psychische-schaeden
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description: "Prüft Ersatzfähigkeit psychischer Schäden im Deliktsrecht: Schockschaden, PTBS, Gesundheitsverletzung § 823 Abs. 1 BGB."
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# Delikt: Psychische Schäden
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## Fachkern: Delikt: Psychische Schäden
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- **Spezialgegenstand:** Delikt: Psychische Schäden; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Ersatzfähigkeit psychischer und psychosomatischer Schäden nach § 823 Abs. 1 BGB prüfen: Schockschäden, PTBS und Abgrenzung zu nicht ersatzfähigen Trauerschäden.
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## Normanker
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- § 823 Abs. 1 BGB: Gesundheitsverletzung als Rechtsgut
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||||
- § 253 BGB: Schmerzensgeld
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||||
- § 249 BGB: Naturalrestitution (Behandlungskosten)
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||||
- BGH-Rechtsprechung zu Schockschäden: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren
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||||
- BGH-Linie zur Abgrenzung: echte Gesundheitsverletzung vs. normale seelische Belastung
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Welche psychischen Beeinträchtigungen liegen vor: PTBS, depressive Episode, Anpassungsstörung?
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||||
- Ist die psychische Beeinträchtigung ärztlich diagnostiziert und belegt?
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||||
- In welchem Zusammenhang steht die Beeinträchtigung zum schädigenden Ereignis?
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||||
- War die betroffene Person selbst Unfallopfer oder Zeuge (Schockschaden)?
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||||
- Welcher Schadensposten wird geltend gemacht: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Rechtsgutsverletzung: Ist die psychische Beeinträchtigung als Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB einzustufen?
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||||
2. Kriterien der Gesundheitsverletzung: pathologisch diagnostizierbar, über normale seelische Reaktion hinaus
|
||||
3. Schockschaden: Voraussetzungen (enge Beziehung zum Primäropfer, unmittelbarer Wahrnehmungsbezug)
|
||||
4. Kausalität: äquivalente und adäquate Kausalität; Schutzzweck der Norm
|
||||
5. Zurechnungszusammenhang: war psychische Reaktion für Schädiger vorhersehbar?
|
||||
6. Schadenshöhe: Behandlungskosten, Schmerzensgeld nach § 253 BGB, Verdienstausfall
|
||||
7. Mitverursachung des Geschädigten nach § 254 BGB
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||||
8. Verjährung: § 199 BGB (Kenntniserlangung von Arztdiagnose)
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||||
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||||
## Fallstricke
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- Normale Trauer und seelische Belastung ohne Krankheitswert sind nicht ersatzfähig.
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||||
- Schockschaden erfordert in aller Regel eigene Gesundheitsverletzung, nicht nur mittelbare Betroffenheit.
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||||
- Beweislast liegt beim Geschädigten: ärztliche Diagnose und Kausalitätsnachweis erforderlich.
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||||
- Verjährungsbeginn knüpft an Kenntniserlangung von der Diagnose an.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Gesundheitsverletzungs-Analyse mit Diagnoseabgleich
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||||
- Kausalitätsgutachten-Checkliste
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||||
- Schadensberechnung (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
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||||
- Beweislast-Lückenliste
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Psychische Schäden immer mit medizinischer Dokumentation verknüpfen.
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||||
- Abgrenzung Gesundheitsverletzung/normale seelische Reaktion explizit begründen.
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||||
- BGH-Schockschadenrechtsprechung nur nach Live-Prüfung zitieren.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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||||
- workflow-beweislast-und-belegmatrix
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,91 @@
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||||
name: delikt-verkehrspflicht-digital
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||||
description: "Prüft Verkehrssicherungspflichten im digitalen Raum: Plattformhaftung, IT-Sicherheit, Datenpannen und deliktische Haftung."
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||||
# Delikt: Verkehrspflicht Digital
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||||
## Fachkern: Delikt: Verkehrspflicht Digital
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||||
- **Spezialgegenstand:** Delikt: Verkehrspflicht Digital; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Verkehrssicherungspflichten in digitalen Umgebungen prüfen: Haftung von Plattformbetreibern, IT-Sicherheitspflichten und deliktische Konsequenzen bei Datenpannen oder Cyberangriffen.
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## Normanker
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||||
- § 823 Abs. 1 BGB: allgemeine Verkehrssicherungspflicht, auch im digitalen Bereich
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||||
- § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 32 DSGVO: IT-Sicherheitspflicht als Schutzgesetz
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||||
- § 1004 BGB analog: Beseitigung und Unterlassung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen online
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||||
- TMG (§§ 7–10 TMG) bzw. DSA (Digital Services Act): Haftungsprivileg und Pflichtenrahmen für Hostingprovider
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||||
- NIS2-Richtlinie und BSIG: Cybersicherheitspflichten für kritische Infrastrukturen
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||||
- BGH-Rechtsprechung zu Plattformhaftung: nur nach Live-Prüfung zitieren
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Welche digitale Infrastruktur (Plattform, Software, IoT-Gerät) ist betroffen?
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||||
- Welcher Schaden ist entstanden: Datenverlust, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Vermögensschaden?
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||||
- Hat der Betreiber zumutbare IT-Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO ergriffen?
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||||
- Greift das Haftungsprivileg nach §§ 7–10 TMG oder DSA?
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||||
- Sind Dritte (z.B. Hacker) als Mitschädiger beteiligt?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Rechtsgutsverletzung: Eigentum, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Gesundheit oder sonstiges Recht
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||||
2. Verkehrssicherungspflicht: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für diesen digitalen Dienst angemessen?
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||||
3. IT-Sicherheitspflichten nach Art. 32 DSGVO als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB
|
||||
4. Haftungsprivileg nach DSA/TMG: greift es hier (Hosting, Caching, Mere Conduit)?
|
||||
5. Kausalität: hat Pflichtverletzung den Schaden verursacht (auch mittelbare Kausalität durch Dritte)?
|
||||
6. Zurechenbarkeit: war Angriff vorhersehbar und hätte Betreiber ihn durch zumutbare Maßnahmen abwenden können?
|
||||
7. Mitverschulden des Geschädigten nach § 254 BGB (schwaches Passwort, veraltete Software)
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||||
8. Schadensersatz: materielle und immaterielle Schäden (auch Datenschutzschäden nach Art. 82 DSGVO)
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Haftungsprivileg nach DSA gilt nicht, wenn Plattform von rechtswidrigem Inhalt Kenntnis hatte und nicht handelte.
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||||
- Art. 82 DSGVO gibt eigene Schadensersatzansprüche, die neben § 823 BGB stehen.
|
||||
- NIS2-Pflichten begründen keine direkte privatrechtliche Haftung, können aber Schutzgesetzverletzung indizieren.
|
||||
- Beweissicherung bei Cybervorfällen muss sofort erfolgen (Logs, Backups, Forensik).
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Haftungsanalyse (Betreiber, Plattform, Dienstleister)
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||||
- IT-Sicherheitspflichten-Checkliste
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||||
- Schadensberechnung und DSGVO-Parallelprüfung
|
||||
- Beweissicherungshinweise
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- DSA und TMG immer auf Aktualität prüfen.
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||||
- DSGVO-Haftung parallel zu § 823 BGB prüfen.
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||||
- Beweissicherung bei Cybervorfall immer als ersten Schritt anordnen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- delikt-organisationspflicht
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||||
- produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
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||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,92 @@
|
||||
---
|
||||
name: delikt-vertrag-konkurrenz
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||||
description: "Prüft das Verhältnis von vertraglicher und deliktischer Haftung: Konkurrenz, Anspruchskumulation und Verjährungsunterschiede."
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||||
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||||
# Delikt-Vertrag Konkurrenz
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||||
|
||||
## Fachkern: Delikt-Vertrag Konkurrenz
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||||
- **Spezialgegenstand:** Delikt-Vertrag Konkurrenz; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
|
||||
Das Konkurrenzverhältnis von vertraglichem Schadensersatz (§ 280 BGB) und Deliktsrecht (§ 823 BGB) prüfen: Anspruchskumulation, Wahlrecht und abweichende Verjährungsfristen.
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||||
|
||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 280 Abs. 1 BGB: vertraglicher Schadensersatz
|
||||
- § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: deliktischer Schadensersatz
|
||||
- § 241 Abs. 2 BGB: Schutzpflichten im Schuldverhältnis
|
||||
- § 278 BGB: Haftung für Erfüllungsgehilfen (vertragliche Seite)
|
||||
- § 831 BGB: Haftung für Verrichtungsgehilfen (deliktische Seite)
|
||||
- §§ 195 und 199 BGB: dreijährige Verjährungsfrist (Delikt und Vertrag gleich)
|
||||
- § 852 BGB: Herausgabeanspruch nach Deliktsrecht, längere Sonderregel
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Bestand ein Vertrag zwischen den Parteien, und wurde er durch dieselbe Handlung verletzt?
|
||||
- Welcher Anspruch soll vorrangig geltend gemacht werden?
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||||
- Gibt es Unterschiede bei Verjährung, Beweislast oder Haftungsumfang?
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||||
- Greift § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) oder § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe)?
|
||||
- Sind Dritte geschädigt, die keinen Vertrag haben?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
|
||||
|
||||
1. Vertraglicher Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen
|
||||
2. Deliktischer Schadensersatz nach § 823 BGB: Rechtsgutsverletzung, Handlung, Rechtswidrigkeit, Verschulden
|
||||
3. Anspruchskumulation: beide Ansprüche können nebeneinander bestehen
|
||||
4. Beweislast: bei § 280 BGB vermutet, bei § 823 BGB liegt Beweislast beim Geschädigten
|
||||
5. Gehilfenhaftung: § 278 BGB (kein Exkulpationsmöglichkeit) vs. § 831 BGB (Exkulpation möglich)
|
||||
6. Verjährung: beide Ansprüche verjähren nach §§ 195 und 199 BGB, aber § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung
|
||||
7. Drittschadensliquidation bei mittelbaren Geschädigten
|
||||
8. Haftungsausschlüsse: vertragliche Haftungsfreizeichnung wirkt nur für Vertragspartner
|
||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Vertraglicher Haftungsausschluss beseitigt nicht die deliktische Haftung gegenüber Dritten.
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||||
- Beweislast ist unterschiedlich: § 280 BGB favorisiert den Gläubiger, § 823 BGB den Schuldner.
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||||
- § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung auf zehn Jahre in Bereicherungsform.
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||||
- Gehilfenhaftung nach § 278 BGB ist strenger als nach § 831 BGB (keine Exkulpation möglich).
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Anspruchsvergleich (vertraglich vs. deliktisch) mit Vor- und Nachteilen
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||||
- Beweislast-Matrix
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- Verjährungskalender
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||||
- Handlungsempfehlung (welcher Anspruch vorrangig?)
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Immer beide Anspruchsgrundlagen prüfen und vergleichen.
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||||
- § 278 BGB und § 831 BGB immer parallel prüfen.
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||||
- § 852 BGB nicht vergessen bei bereits verjährten Deliktsansprüchen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- delikt-organisationspflicht
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
|
||||
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||||
|
||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
---
|
||||
name: deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831
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||||
description: "Prüft Haftung für Verrichtungsgehilfen § 831 BGB: Verrichtungsgehilfe, Exkulpation und Schaden."
|
||||
---
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||||
# Deliktsrecht: Haftung für Verrichtungen § 831 BGB
|
||||
|
||||
## Fachkern: Deliktsrecht: Haftung für Verrichtungen § 831 BGB
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht: Haftung für Verrichtungen § 831 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Gehilfenhaftung nach § 831 BGB vollständig prüfen: Gehilfeneigenschaft, Schaden bei Ausführung der Verrichtung und Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn.
|
||||
|
||||
## Normanker
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||||
|
||||
- § 831 BGB: Haftung des Geschäftsherrn für Verrichtungsgehilfen
|
||||
- § 278 BGB: Haftung des Schuldners für Erfüllungsgehilfen (Abgrenzung)
|
||||
- § 823 BGB: deliktische Eigenhaftung des Verrichtungsgehilfen
|
||||
- § 840 BGB: gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsherrn und Verrichtungsgehilfen
|
||||
- § 31 BGB: Haftung für Organe (kein Exkulpationsmöglichkeit)
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Wer ist der Geschäftsherr und wer ist der Verrichtungsgehilfe?
|
||||
- Hat der Verrichtungsgehilfe eine unerlaubte Handlung begangen?
|
||||
- Bestand ein Weisungsverhältnis und wurde die Handlung in Ausführung der Verrichtung begangen?
|
||||
- Kann der Geschäftsherr darlegen, dass er sorgfältig ausgewählt, angeleitet und überwacht hat?
|
||||
- Liegt eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB auch des Verrichtungsgehilfen vor?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Verrichtungsgehilfe: weisungsgebundene Tätigkeit in Abhängigkeit vom Geschäftsherrn
|
||||
2. Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen nach §§ 823 ff. BGB
|
||||
3. Zusammenhang mit der Verrichtung: Handlung in Ausführung (nicht nur bei Gelegenheit)
|
||||
4. Kausalität und Schaden beim Geschädigten
|
||||
5. Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB: sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung
|
||||
6. Dezentralisierte Unternehmen: Auswahl eines Leitungsverantwortlichen kann genügen
|
||||
7. Gesamtschuld: Geschäftsherr und Verrichtungsgehilfe haften nach § 840 BGB als Gesamtschuldner
|
||||
8. Regress des Geschäftsherrn gegen Verrichtungsgehilfen nach § 840 Abs. 2 BGB
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Handlung bei Gelegenheit der Verrichtung (nicht in Ausführung) löst keine § 831 BGB-Haftung aus.
|
||||
- Exkulpationsbeweis ist schwierig; bloße formale Richtlinien reichen nicht aus.
|
||||
- Bei juristischen Personen gilt § 31 BGB für Organe ohne Exkulpationsmöglichkeit.
|
||||
- Verrichtungsgehilfe haftet daneben persönlich nach § 823 BGB.
|
||||
## Stoppschilder
|
||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Gehilfenhaftungs-Schema (Geschäftsherr, Gehilfe, Schaden, Zusammenhang)
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||||
- Exkulpations-Checkliste
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||||
- Gesamtschuldnerische Haftungsmatrix
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- Risikoampel und Handlungsempfehlungen
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- In-Ausführung vs. bei-Gelegenheit immer klar abgrenzen.
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||||
- Exkulpationsbeweis vollständig aufnehmen und würdigen.
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||||
- § 31 BGB und § 831 BGB nicht verwechseln.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- delikt-organisationspflicht
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- delikt-vertrag-konkurrenz
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- produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__831.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,92 @@
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---
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name: deliktsrecht-paragraph-823-1
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description: "Prüft Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden nach § 823 Abs. 1 BGB."
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---
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# Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB
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## Fachkern: Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Den Grundtatbestand des Deliktsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB vollständig prüfen: geschützte Rechtsgüter, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden.
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## Normanker
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- § 823 Abs. 1 BGB: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte
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- § 249 BGB: Naturalrestitution als Primärform des Schadensersatzes
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||||
- § 253 BGB: immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld)
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||||
- §§ 827 und 828 BGB: Verschuldensfähigkeit
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||||
- § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten
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- § 840 BGB: Gesamtschuld bei mehreren Schädigern
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- §§ 195 und 199 BGB: Verjährungsfrist (drei Jahre ab Kenntnis)
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## Intake
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- Welches Rechtsgut ist verletzt: Körper, Gesundheit, Eigentum, allgemeines Persönlichkeitsrecht?
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- Wer hat die verletzende Handlung begangen und wann?
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- Ist die Kausalität zwischen Handlung und Schaden nachweisbar?
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||||
- Ist der Schädiger verschuldensfähig (§§ 827 und 828 BGB)?
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- Liegt ein Mitverschulden des Geschädigten vor?
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## Prüfraster
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1. Rechtsgutsverletzung: Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht bestimmen
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2. Handlung: aktives Tun oder Unterlassen (Unterlassen nur wenn Garantenpflicht bestand)
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3. Haftungsbegründende Kausalität: äquivalente Kausalität (conditio sine qua non)
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||||
4. Rechtswidrigkeit: Indikationsfunktion der Rechtsgutsverletzung; Rechtfertigungsgründe prüfen
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||||
5. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach § 276 BGB; Verschuldensfähigkeit (§§ 827 und 828 BGB)
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||||
6. Haftungsausfüllende Kausalität: konkreter Schaden und Zurechnung
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||||
7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: Naturalrestitution, Schadensersatz in Geld, Schmerzensgeld
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||||
8. Mitverschulden nach § 254 BGB und Verjährung nach §§ 195 und 199 BGB
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
- Sonstige Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB (z.B. Recht am Gewerbebetrieb) werden restriktiv ausgelegt.
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- Reines Vermögensschaden ist nicht durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt (kein sonstiges Recht).
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||||
- Unterlassen als Handlung setzt Garantenpflicht voraus.
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||||
- Rechtswidrigkeit wird bei Rechtsgutsverletzung indiziert; Rechtfertigungsgründe müssen der Schuldner beweisen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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- Tatbestandsprüfung § 823 Abs. 1 BGB im Gutachtenstil
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- Kausalitätslinie mit Belegen
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- Schadensberechnung (materiell und immateriell)
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||||
- Mitverschuldensprüfung
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## Qualitätsregeln
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- Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität trennen.
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- Reines Vermögensschaden immer über § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB prüfen.
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- Verschuldensfähigkeit bei Minderjährigen und psychisch Erkrankten immer prüfen.
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||||
## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
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- deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- delikt-vertrag-konkurrenz
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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---
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||||
name: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
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||||
description: "Prüft sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB: Sittenwidrigkeit, Vorsatz und Vermögensschaden."
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# Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung
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||||
## Fachkern: Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung
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||||
- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
|
||||
## Zweck
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||||
§ 826 BGB als Auffangtatbestand für vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen prüfen: Sittenwidrigkeit des Verhaltens, bedingter Vorsatz und reiner Vermögensschaden.
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## Normanker
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||||
- § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
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||||
- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit als Parallelwertung
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||||
- § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetzverletzung (Abgrenzung)
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||||
- BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB (z.B. Dieselskandal): nur nach Live-Prüfung zitieren
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||||
- § 31 BGB: Organverantwortlichkeit für juristische Personen
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||||
## Intake
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- Welches Verhalten wird als sittenwidrig bewertet?
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- Hatte der Schädiger Vorsatz bezüglich der Schädigung (auch bedingter Vorsatz)?
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||||
- Ist ein Vermögensschaden entstanden?
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||||
- Ist der Schädiger eine natürliche Person oder eine juristische Person (§ 31 BGB)?
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||||
- Gibt es eine BGH-Linie, die dieses Verhalten erfasst (z.B. arglistige Täuschung, Marktmanipulation)?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Objektive Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
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||||
2. Schaden: reiner Vermögensschaden oder Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Guts
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||||
3. Kausalität: sittenwidrige Handlung hat Schaden verursacht
|
||||
4. Vorsatz: mindestens bedingter Vorsatz (dolus eventualis); bloße Fahrlässigkeit genügt nicht
|
||||
5. Vorsatz auf Schädigungserfolg: Schädiger muss den Schaden als möglich vorausgesehen und in Kauf genommen haben
|
||||
6. Bei juristischen Personen: Organzurechnung nach § 31 BGB
|
||||
7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB)
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||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB
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||||
## Fallstricke
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- Fahrlässigkeit genügt nicht; mindestens bedingter Vorsatz auf Schädigungserfolg notwendig.
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||||
- Sittenwidrigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtswidrigkeit; eigenständige Wertung erforderlich.
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||||
- § 826 BGB schützt auch reinen Vermögensschaden, § 823 Abs. 1 BGB tut das nicht.
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||||
- BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal ist fallbezogen; keine pauschale Übertragung.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
- Sittenwidrigkeits-Analyse mit Fallwertung
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- Vorsatz-Dokumentation
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- Schadensberechnung
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- Risikoampel und Handlungsempfehlung
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## Qualitätsregeln
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- Sittenwidrigkeitswertung immer mit konkreten Tatsachen belegen.
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||||
- Vorsatz und Fahrlässigkeit klar abgrenzen.
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- BGH-Entscheidungen nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen verwenden.
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- workflow-red-team-gegenseite
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
---
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||||
name: deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2
|
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description: "Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck."
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---
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# Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB
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||||
## Fachkern: Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB bei Verletzung eines Schutzgesetzes prüfen: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestandsverwirklichung, Schutzzweck und Schaden.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 823 Abs. 2 BGB: Haftung bei Verletzung eines Schutzgesetzes
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||||
- § 134 BGB: Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß (parallele Frage)
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||||
- StGB-Tatbestände als Schutzgesetze: §§ 242 (Diebstahl), 263 (Betrug), 266 (Untreue) StGB
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||||
- Art. 32 DSGVO als Schutzgesetz (umstritten; Tendenz BGH: ja)
|
||||
- Straßenverkehrsgesetz und weitere Sicherheitsgesetze als Schutzgesetze
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## Intake
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- Welche gesetzliche Norm soll als Schutzgesetz herangezogen werden?
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||||
- Dient die Norm zumindest auch dem Schutz des individuellen Geschädigten?
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||||
- Hat der Schädiger den Tatbestand der Schutznorm erfüllt?
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||||
- Ist der eingetretene Schaden vom Schutzzweck der Norm erfasst?
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||||
- Liegt Verschulden bezüglich der Schutznormverletzung vor?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Schutzgesetz-Eigenschaft: Norm muss zumindest auch individuellen Schutz bezwecken
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||||
2. Tatbestand der Schutznorm verwirklicht: vollständige Subsumtion unter die Schutznorm
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||||
3. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der Schutznormverletzung
|
||||
4. Schutzzweckzusammenhang: eingetretener Schaden muss im Schutzbereich der Norm liegen
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||||
5. Kausalität: Schutznormverletzung hat Schaden verursacht
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||||
6. Schaden nach §§ 249 ff. BGB
|
||||
7. Mitverschulden nach § 254 BGB
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||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; strafrechtliche Verjährung getrennt prüfen
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||||
## Fallstricke
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||||
- Reine Ordnungsvorschriften ohne individuellen Schutzcharakter sind keine Schutzgesetze.
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||||
- Schutzzweckzusammenhang muss für jeden Schadensposten einzeln geprüft werden.
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||||
- DSGVO Art. 32 als Schutzgesetz ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt.
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||||
- Tatbestandsverwirklichung der Schutznorm muss vollständig geprüft werden (keine verkürzte Prüfung).
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||||
## Stoppschilder
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|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Schutzgesetz-Analyse (Norm, individueller Schutzcharakter, Tatbestand)
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- Schutzzweckzusammenhang-Prüfung
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- Schadensberechnung
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- Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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- Schutzgesetz-Eigenschaft immer selbst begründen, nicht als selbstverständlich annehmen.
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- Schutzzweckzusammenhang für jeden Schadensposten gesondert prüfen.
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- Bei strafrechtlichen Schutzgesetzen zivilrechtliche und strafrechtliche Verjährung trennen.
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
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- delikt-verkehrspflicht-digital
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
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||||
## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,91 @@
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||||
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||||
name: deliktsrecht-sonstiges-recht
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description: "Prüft sonstige Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am Gewerbebetrieb und Immaterialgüterrechte."
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# Deliktsrecht: Sonstiges Recht
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||||
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||||
## Fachkern: Deliktsrecht: Sonstiges Recht
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||||
- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht: Sonstiges Recht; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
|
||||
## Zweck
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Sonstige absolute Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB prüfen: allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und Immaterialgüterrechte.
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## Normanker
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- § 823 Abs. 1 BGB: sonstige Rechte (Auffangtatbestand für absolute Rechte)
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- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeines Persönlichkeitsrecht als Verfassungsgrundlage
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||||
- § 12 BGB: Namensrecht
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||||
- § 1004 BGB analog: quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
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||||
- UrhG, MarkenG, PatG: spezialgesetzliche Deliktsregeln, die § 823 BGB verdrängen können
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- BGH-Linie zum APR: nur nach Live-Prüfung zitieren
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## Intake
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- Welches Recht ist verletzt: APR, Recht am Gewerbebetrieb, Urheberrecht, Marke?
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||||
- Ist das betroffene Recht ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB?
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||||
- Greift eine spezialgesetzliche Regelung (UrhG, MarkenG), die § 823 BGB verdrängt?
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||||
- Ist ein immaterieller Schaden entstanden (APR-Verletzung: Geldentschädigung)?
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||||
- Besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog?
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## Prüfraster
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1. Einordnung: absolutes Recht, das den Charakter eines sonstigen Rechts hat
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||||
2. APR-Verletzung: Eingriff in Kernbereich der Persönlichkeit, Abwägung mit anderen Grundrechten
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||||
3. Recht am Gewerbebetrieb: unmittelbarer betriebsbezogener Eingriff erforderlich (restriktiv)
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||||
4. Immaterialgüterrechte: Abgrenzung zu spezialgesetzlichen Haftungsregeln (UrhG, MarkenG)
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||||
5. Rechtswidrigkeit: Güter- und Interessenabwägung bei APR besonders relevant
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||||
6. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit
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||||
7. Schadensersatz: materielle Schäden und Geldentschädigung bei schwerwiegender APR-Verletzung
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||||
8. Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog
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||||
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||||
## Fallstricke
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|
||||
- Reiner Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn ohne Betriebseingriff) ist kein sonstiges Recht.
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||||
- Recht am Gewerbebetrieb ist subsidiär; spezialgesetzliche Regelungen haben Vorrang.
|
||||
- APR-Verletzung erfordert erheblichen Eingriff; geringfügige Beeinträchtigungen reichen nicht.
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||||
- Geldentschädigung wegen APR-Verletzung ist keine Schadenshöhe, sondern eigenständige Anspruchsvoraussetzung.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Rechtsguts-Einordnung (absolutes Recht, sonstiges Recht)
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- APR-Abwägungsmatrix
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- Schadensberechnung (materiell und immateriell)
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- Unterlassungsanspruch und einstweiliger Rechtsschutz
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## Qualitätsregeln
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- Sonstige Rechte immer restriktiv auslegen; kein Auffangtatbestand für beliebige Schäden.
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- APR-Abwägung mit Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ausdrücklich vornehmen.
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- Spezialgesetze immer auf Vorrang prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
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- delikt-vertrag-konkurrenz
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- workflow-output-gutachten-klage-brief
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,91 @@
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---
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||||
name: deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude
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||||
description: "Prüft Tierhalterhaftung § 833 BGB, Haftung des Tieraufsehers § 834 BGB und Gebäudehaftung § 836–838 BGB."
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# Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude
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## Fachkern: Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude
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- **Spezialgegenstand:** Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Tierhalterhaftung nach §§ 833 und 834 BGB sowie Gebäudehaftung nach §§ 836–838 BGB prüfen: Haltereigenschaft, Gefährdungshaftung und Exkulpationsmöglichkeiten.
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## Normanker
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- § 833 BGB: Tierhalterhaftung (Gefährdungshaftung bei Luxustieren, Exkulpation bei Nutztieren)
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||||
- § 834 BGB: Haftung des Tieraufsehers
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||||
- § 836 BGB: Haftung des Grundstücksbesitzers für einstürzende Gebäude oder Anlagen
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||||
- § 837 BGB: Haftung des Gebäudebesitzers
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||||
- § 838 BGB: Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen
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||||
- § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten (z.B. Provozierung des Tiers)
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## Intake
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- Wer ist Tierhalter im Sinne des § 833 BGB (eigene Rechnung und Interesse)?
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||||
- Handelt es sich um ein Luxustier (Hund, Pferd) oder ein Nutztier (Hoftier)?
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||||
- Kann der Tierhalter bei Nutztieren exkulpieren (§ 833 Satz 2 BGB)?
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||||
- Hat das Gebäude eine gefährliche Beschaffenheit und wer ist verantwortlicher Besitzer?
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||||
- Liegt ein Mitverschulden des Geschädigten vor?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Tierhalterhaftung § 833 BGB: Haltereigenschaft (Eigeninteresse und eigene Rechnung)
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||||
2. Tiergefahr: hat das typische Tierverhalten den Schaden verursacht?
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||||
3. Luxustier oder Nutztier: bei Nutztieren Exkulpation möglich (sorgfältige Beaufsichtigung)
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||||
4. Tieraufseher: § 834 BGB, eigene Fahrlässigkeitshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit
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||||
5. Gebäudehaftung § 836 BGB: fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung; Besitzereigenschaft
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||||
6. § 837 BGB: Besitzer eines Bauwerks auf fremdem Grundstück
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||||
7. § 838 BGB: Unterhaltungspflichtiger des Gebäudes (auch ohne Besitz)
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||||
8. Mitverschulden nach § 254 BGB; Verjährung §§ 195 und 199 BGB
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## Fallstricke
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||||
- Nutztier-Exkulpation nach § 833 Satz 2 BGB setzt sorgfältige Beaufsichtigung nach den Umständen voraus.
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||||
- Gebäudehaftung nach § 836 BGB ist Verschuldenshaftung, aber mit Beweislastumkehr.
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||||
- Tierhalter und Tieraufseher können gleichzeitig nach §§ 833 und 834 BGB haften.
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||||
- Mitverschulden durch Provokation des Tiers oder unvorsichtiges Verhalten am Gebäude mindern Anspruch.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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- Haltereigenschafts-Prüfung
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||||
- Exkulpations-Checkliste (Tier-/Gebäudehaftung)
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- Schadensberechnung mit Mitverschuldensabzug
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- Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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- Luxus- vs. Nutztier immer explizit einordnen.
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- § 836 BGB-Beweislastumkehr ausdrücklich erwähnen.
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||||
- Mitverschulden durch Tierprovokation immer prüfen.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- delikt-organisationspflicht
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## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__836.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__837.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,88 @@
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||||
---
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||||
name: dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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||||
description: "Prüft Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB und Behandlungsvertrag §§ 630a ff. BGB: Aufklärung, Dokumentation und Arzthaftung."
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||||
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# Dienstvertrag und Behandlungsvertrag
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||||
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||||
## Fachkern: Dienstvertrag und Behandlungsvertrag
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||||
- **Spezialgegenstand:** Dienstvertrag und Behandlungsvertrag; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Behandlungsvertragsrecht nach §§ 630a–630h BGB prüfen: Aufklärungspflichten, Einwilligung, Dokumentation, Beweislast und Haftung bei Behandlungsfehlern.
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## Normanker
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||||
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||||
- §§ 630a–630h BGB: Behandlungsvertrag (Kodifizierung der Arzthaftung)
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||||
- § 630a BGB: Vertragstypische Pflichten, Behandlungsstandard
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||||
- § 630b BGB: Anwendung von Dienstvertragsrecht
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||||
- § 630c BGB: Informationspflichten
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||||
- § 630d BGB: Einwilligung des Patienten
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||||
- § 630e BGB: Aufklärungspflichten
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||||
- § 630f BGB: Dokumentationspflicht
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||||
- § 630g BGB: Einsichtsrecht in Patientenakte
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||||
- § 630h BGB: Beweislast bei Behandlungsfehlern
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Welche Behandlung wurde durchgeführt oder unterlassen?
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||||
- Hat der Behandelnde den medizinischen Standard eingehalten (§ 630a Abs. 2 BGB)?
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||||
- Wurde die Einwilligung wirksam nach § 630d BGB erteilt; lag vollständige Aufklärung vor?
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||||
- Ist die Behandlung dokumentiert; bestehen Dokumentationslücken?
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||||
- Liegt ein einfacher oder grober Behandlungsfehler vor?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Behandlungsvertrag: Parteien, Gegenstand, Standardleistung nach § 630a Abs. 2 BGB
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||||
2. Einwilligung und Aufklärung: § 630d und § 630e BGB vollständig prüfen
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||||
3. Behandlungsfehler: Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard
|
||||
4. Einfacher vs. grober Behandlungsfehler: grober Fehler kehrt Beweislast nach § 630h Abs. 5 BGB um
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||||
5. Dokumentationspflicht nach § 630f BGB: fehlende Dokumentation führt zu Beweislastnachteil nach § 630h Abs. 3 BGB
|
||||
6. Kausalität: Behandlungsfehler hat Gesundheitsschaden verursacht
|
||||
7. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach §§ 280 und 823 BGB in Verbindung mit §§ 249 ff. BGB
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||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB (Kenntniserlangung vom Fehler)
|
||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Aufklärung und Einwilligung sind eigenständige Haftungsgrundlagen (keine Heilung durch guten Behandlungserfolg).
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||||
- Grober Behandlungsfehler kehrt die Kausalitätsbeweislast um (Patient muss Kausalität nicht beweisen).
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||||
- Dokumentationslücken wirken zu Lasten des Behandelnden.
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||||
- Für Arzthaftung gilt Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung des Patienten vom Fehler.
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||||
## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Aufklärungs- und Einwilligungs-Checkliste
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||||
- Behandlungsfehler-Analyse (einfach vs. grob)
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||||
- Beweislastmatrix
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||||
- Schadensberechnung und Risikoampel
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||||
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## Qualitätsregeln
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||||
- Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler immer getrennt prüfen.
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||||
- § 630h BGB-Beweislastnormen vollständig auflisten.
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||||
- Dokumentation als eigenständigen Haftungsbereich behandeln.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb
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||||
- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
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||||
- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- workflow-beweislast-und-belegmatrix
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
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||||
---
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||||
name: gesamtschuld-und-regress-bgb-bt
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||||
description: "Prüft Gesamtschuld §§ 421 ff. BGB, Innenausgleich nach § 426 BGB und Regress im Schuldrecht BT."
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# Gesamtschuld und Regress BGB BT
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## Fachkern: Gesamtschuld und Regress BGB BT
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||||
- **Spezialgegenstand:** Gesamtschuld und Regress BGB BT; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Gesamtschuldnerschaft nach §§ 421 ff. BGB prüfen: Entstehungsvoraussetzungen, Wirkungen auf Außen- und Innenverhältnis sowie Regressansprüche.
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## Normanker
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||||
- § 421 BGB: Gesamtschuld (jeder Schuldner schuldet das Gleiche)
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||||
- § 422 BGB: Wirkung der Erfüllung (befreit alle)
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||||
- § 423 BGB: Erlass im Außenverhältnis
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||||
- § 424 BGB: Gläubigerverzug (wirkt für und gegen alle)
|
||||
- § 425 BGB: andere Tatsachen (wirken nur für den jeweiligen Schuldner)
|
||||
- § 426 BGB: Innenausgleich (Ausgleichspflicht untereinander)
|
||||
- §§ 840 und 840 Abs. 2 BGB: Gesamtschuld im Deliktsrecht und Regress
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||||
- § 774 BGB: Legalzession bei Bürgschaft
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||||
## Intake
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- Wer sind die Gesamtschuldner und welche gemeinsame Schuld besteht?
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- Hat einer der Gesamtschuldner geleistet; wie ist die Verteilung im Innenverhältnis?
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- Bestehen Einreden einzelner Schuldner, die andere nicht berühren?
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||||
- Ist ein Erlass oder Gläubigerverzug eingetreten?
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||||
- Gibt es eine vereinbarte oder gesetzliche Innenquote nach § 426 BGB?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Gesamtschuld entstanden: gleichartige Leistung aus gemeinsamem Rechtsgrund oder getrennten Rechtsgründen?
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||||
2. Außenverhältnis: jeder Schuldner haftet auf die ganze Leistung
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||||
3. Wirkungen im Außenverhältnis: Erfüllung (§ 422 BGB), Aufrechnung (§ 422 Abs. 2 BGB), Erlass (§ 423 BGB)
|
||||
4. Tatsachen, die nur einen Schuldner betreffen: § 425 BGB (Verjährung, Mahnung, Urteil)
|
||||
5. Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB: Ausgleichspflicht im Verhältnis der Schuldner zueinander
|
||||
6. Legalzession nach § 426 Abs. 2 BGB bei Befriedigung des Gläubigers durch einen Schuldner
|
||||
7. Gesamtschuld im Deliktsrecht: § 840 BGB; Regressverteilung nach Verschuldensbeitrag
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||||
8. Verjährung der Ausgleichsansprüche: § 195 BGB
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Erlass nur eines Gesamtschuldners befreit die anderen nur dann, wenn Gläubiger dies wollte (§ 423 BGB).
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||||
- Verjährung gegen einen Schuldner wirkt nicht gegen die anderen (§ 425 Abs. 2 BGB).
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||||
- Innenquote nach § 426 BGB richtet sich nach Veranlassung des Schadens, nicht nach Kopfteilen.
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||||
- Legalzession nach § 426 Abs. 2 BGB setzt vollständige Befriedigung des Gläubigers voraus.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Gesamtschuldner-Matrix (Außen- und Innenverhältnis)
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- Regressberechnung mit Quoten
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- Verjährungstabelle
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- Handlungsempfehlung und Risikoampel
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||||
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## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Außen- und Innenverhältnis immer getrennt prüfen.
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||||
- § 423 BGB-Erlass nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Befreiungsabsicht des Gläubigers bejahen.
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||||
- Innenquote nie pauschal nach Kopfteilen bestimmen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
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||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,92 @@
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||||
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||||
name: geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
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||||
description: "Prüft entgeltliche Geschäftsbesorgung § 675 BGB, Anwalts- und Steuerberaterauftrag und Haftung für Beratungsfehler."
|
||||
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||||
# Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat
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||||
|
||||
## Fachkern: Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat
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||||
- **Spezialgegenstand:** Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
|
||||
## Zweck
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||||
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Entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB prüfen: Anwaltsmandat, Steuerberatungsvertrag, Haftung für Beratungsfehler und Herausgabepflichten.
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||||
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## Normanker
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||||
- § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag (entgeltlicher Auftrag)
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||||
- §§ 662–674 BGB: Auftragsrecht als Grundlage
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||||
- § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz wegen Schlechtleistung
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||||
- BRAO §§ 43 ff.: Anwaltspflichten (als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB)
|
||||
- StBerG: Steuerberaterpflichten
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||||
- § 31 BGB: Haftung der Berufsgesellschaft für Organe
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||||
- BGH-Linie zu Anwaltshaftung: nur nach Live-Prüfung zitieren
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||||
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||||
## Intake
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- Welcher Aufgabenbereich wurde übertragen: Rechtsberatung, Steuerberatung, Vermögensverwaltung?
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||||
- Wurde ein Fehler bei der Beratung oder Interessenwahrnehmung begangen?
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||||
- Welcher Schaden ist entstanden (entgangene Frist, falscher Rat, Nichtdurchsetzung)?
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||||
- Liegt hypothetisches Alternativverhalten vor (hätte der Mandant bei richtiger Beratung anders gehandelt)?
|
||||
- Welche Verjährungsfrist gilt?
|
||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB: Entgeltlichkeit und Pflichtenumfang bestimmen
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||||
2. Pflichtverletzung: Beratungsfehler, Fristversäumnis, unzulässige Interessenkollision
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||||
3. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen
|
||||
4. Kausalität: hätte der Mandant bei richtiger Beratung einen anderen Entschluss gefasst?
|
||||
5. Schaden: entgangener Prozessgewinn, gezahlte Steuernachzahlungen, unnötige Kosten
|
||||
6. Mitverschulden des Mandanten nach § 254 BGB
|
||||
7. Herausgabepflicht nach § 667 BGB: Unterlagen, Vorschüsse, Erlöse
|
||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; Hemmung durch Verhandlungen
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Hypothetischer Kausalverlauf bei Beratungsfehlern ist vom Geschädigten darzulegen.
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||||
- Interessenkollision kann zur sofortigen Kündigung nach § 627 BGB berechtigen.
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||||
- Verjährung beginnt ab Kenntniserlangung vom Fehler (nicht vom Schaden).
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||||
- Haftungsfreizeichnungsklauseln in AGB der Berater unterliegen der AGB-Kontrolle.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Pflichtverletzungs-Analyse (Beratungsfehler, Fristversäumnis, Interessenkollision)
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||||
- Kausalitätsnachweis (hypothetischer Alternativverlauf)
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||||
- Schadensberechnung
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- Verjährungskalender
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Beratungspflicht und Durchführungspflicht immer getrennt prüfen.
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- Hypothetischer Kausalverlauf explizit darstellen.
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- Anwaltspflichten aus BRAO immer mit BGB-Pflichten verknüpfen.
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## Anschluss-Skills
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- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
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- goa-grundschema-paragraph-677
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- maklervertrag-und-provision
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- workflow-red-team-gegenseite
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__662.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__667.html
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,92 @@
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---
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name: geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste
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description: "Prüft Zahlungsdienstleistungen § 675c ff. BGB: Zahlungsauftrag, Haftung bei Fehlüberweisungen und unautorisierter Zahlung."
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# Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste
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## Fachkern: Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste
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- **Spezialgegenstand:** Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Zahlungsdienstrecht nach §§ 675c–676c BGB prüfen: Zahlungsaufträge, Erstattungsansprüche bei unautorisierter Zahlung und Haftung bei Fehlüberweisungen.
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## Normanker
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- §§ 675c–676c BGB: Zahlungsdienstrecht (Umsetzung der PSD2)
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- § 675j BGB: Autorisierung von Zahlungsvorgängen
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- § 675u BGB: Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang
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- § 675v BGB: Haftung des Zahlungsdienstnutzers bei unautorisierten Zahlungen
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- § 675w BGB: Nachweis der Autorisierung
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- § 676a BGB: Ausführungsfrist
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- ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz als öffentlich-rechtlicher Rahmen
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## Intake
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- Wurde ein Zahlungsvorgang ohne Autorisierung des Zahlers ausgeführt?
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- Hat der Zahlungsdienstleister die Transaktion ordnungsgemäß ausgeführt?
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- Liegt ein Betrugsfall (Phishing, SIM-Swap) oder ein technischer Fehler vor?
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- Wann wurde der nicht autorisierte Zahlungsvorgang bemerkt und gemeldet?
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- Hat der Zahlungsnutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt?
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## Prüfraster
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1. Autorisierung nach § 675j BGB: hat der Zahler zugestimmt (ausdrücklich oder konkludent)?
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2. Nicht autorisierter Zahlungsvorgang: Erstattungsanspruch nach § 675u BGB
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||||
3. Haftungsverteilung nach § 675v BGB: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers?
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||||
4. Nachweis der Autorisierung nach § 675w BGB: beweisrechtliche Stellung des Zahlungsdienstleisters
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||||
5. Korrekte Ausführung: hat Bank richtige IBAN und richtigen Betrag ausgeführt?
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||||
6. Fehlüberweisung: Rückrufverfahren und Schadensersatz
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7. Meldefrist für nicht autorisierte Zahlungen: 13 Monate nach Belastung
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||||
8. Verjährung: § 195 BGB
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## Fallstricke
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- Bank muss bei Erstattungsanspruch nach § 675u BGB sofort erstatten, sofern kein Betrugsnachweis.
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- Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers (PIN-Weitergabe) schließt Erstattungsanspruch nach § 675v Abs. 3 BGB aus.
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||||
- Nachweis der Autorisierung liegt nach § 675w BGB beim Zahlungsdienstleister.
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||||
- Fehlüberweisung auf falsche IBAN: Bank haftet nur bei eigener Pflichtverletzung.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Autorisierungs-Analyse mit Beweislastprüfung
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- Erstattungsanspruch-Berechnung
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- Haftungsverteilung Nutzer/Bank
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- Fristen- und Meldekalender
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## Qualitätsregeln
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- Autorisierungs-Nachweis nach § 675w BGB immer auf Bank legen.
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- Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nur bei klarem Pflichtenverstoß bejahen.
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- PSD2-Umsetzung in nationales Recht immer aktuell prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
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- darlehen-und-finanzierung
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||||
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
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## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675c.html
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||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2366
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
name: goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679
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||||
description: "Prüft GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn §§ 678 und 679 BGB: erhöhte Haftung und Ausnahmen bei Erfüllung gesetzlicher Pflichten."
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||||
# GoA: Entgegenstehender Wille §§ 678 und 679 BGB
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## Fachkern: GoA: Entgegenstehender Wille §§ 678 und 679 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** GoA: Entgegenstehender Wille §§ 678 und 679 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn nach §§ 678 und 679 BGB prüfen: erhöhte Haftung des Geschäftsführers und Ausnahme bei gesetzlicher Pflicht oder Notfall.
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## Normanker
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||||
- § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers
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||||
- § 678 BGB: Übernahme gegen den Willen des Geschäftsherrn (erhöhte Haftung)
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||||
- § 679 BGB: Ausnahmen vom entgegenstehenden Willen (Pflicht liegt im öffentlichen Interesse oder gesetzliche Unterhaltspflicht)
|
||||
- § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
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||||
- § 683 BGB: Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA
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||||
- § 684 BGB: Bereicherungsanspruch bei unberechtigter GoA
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Hat der Geschäftsführer von einem entgegenstehenden Willen des Geschäftsherrn gewusst oder musste er davon ausgehen?
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||||
- War der entgegenstehende Wille nach § 679 BGB unbeachtlich (Erfüllung gesetzlicher Pflicht, Notfall)?
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||||
- Liegt eine Geschäftsführung zur Abwehr einer dringenden Gefahr nach § 680 BGB vor?
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||||
- Welche Aufwendungen sind entstanden und wer soll sie ersetzen?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. GoA-Grundschema: fremdes Geschäft, Fremdgeschäftsführungswille, ohne Auftrag oder Berechtigung
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||||
2. Entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn: ausdrücklich oder konkludent; Kenntnis des Geschäftsführers
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||||
3. Erhöhte Haftung nach § 678 BGB: auch für Zufall, wenn entgegenstehender Wille bekannt war
|
||||
4. Ausnahmen nach § 679 BGB: öffentlich-rechtliche Pflicht, gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn
|
||||
5. Gefahrenabwehr nach § 680 BGB: nur Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
|
||||
6. Aufwendungsersatz: bei berechtigter GoA (§ 683 BGB); bei unberechtigter nur Bereicherungsanspruch (§ 684 BGB)
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||||
7. Herausgabepflicht des Geschäftsführers nach § 681 BGB
|
||||
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB
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||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Erhöhte Haftung nach § 678 BGB greift nur bei Kenntnis oder Kennenmüssen des entgegenstehenden Willens.
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||||
- § 679 BGB ist restriktiv auszulegen; bloße Nützlichkeit der Handlung genügt nicht.
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||||
- Gefahrenabwehr nach § 680 BGB setzt unmittelbare Gefahr für Person oder Sache voraus.
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||||
- Aufwendungsersatz nach § 684 BGB ist ein Bereicherungsanspruch, kein Schadensersatz.
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||||
## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- GoA-Berechtigung-Analyse
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- Haftungsumfang (erhöhte Haftung nach § 678 BGB)
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||||
- Aufwendungsersatz-Berechnung
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- Risikoampel
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Entgegenstehenden Willen immer vor Prüfung der Rechtsfolgen feststellen.
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||||
- § 679 BGB-Ausnahmen restriktiv auslegen.
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||||
- § 680 BGB-Gefahrenabwehr als eigenständigen Tatbestand prüfen.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- goa-grundschema-paragraph-677
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||||
- unechte-goa-paragraph-687
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||||
- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
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||||
- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__678.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__679.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__677.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
|
||||
---
|
||||
name: goa-grundschema-paragraph-677
|
||||
description: "Prüft Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff. BGB: echte GoA, Fremdgeschäftsführungswille, Aufwendungsersatz und Herausgabepflicht."
|
||||
---
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||||
# GoA Grundschema § 677 BGB
|
||||
|
||||
## Fachkern: GoA Grundschema § 677 BGB
|
||||
- **Spezialgegenstand:** GoA Grundschema § 677 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Echte Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB vollständig prüfen: Tatbestandsmerkmale, berechtigte GoA und Rechtsfolgen.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers
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||||
- § 678 BGB: Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
|
||||
- § 679 BGB: Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens
|
||||
- § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
|
||||
- § 681 BGB: Benachrichtigungs- und Herausgabepflicht
|
||||
- § 682 BGB: Haftung des Geschäftsführers
|
||||
- § 683 BGB: Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA
|
||||
- § 684 BGB: Herausgabe bei unberechtigter GoA (Bereicherungsrecht)
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
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||||
- Hat jemand ein Geschäft für einen anderen geführt ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung?
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||||
- Lag ein Fremdgeschäftsführungswille vor (Wille, für einen anderen zu handeln)?
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||||
- War die Übernahme im Interesse und nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn?
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||||
- Welche Aufwendungen sind entstanden und wie sind sie belegt?
|
||||
- Ist die Geschäftsführung beendet oder noch im Gange?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Fremdgeschäft: Abgrenzung eigenes/fremdes/auch-fremdes Geschäft
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||||
2. Fremdgeschäftsführungswille: subjektives Element, für einen anderen zu handeln
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||||
3. Keine Berechtigung: kein Auftrag, keine gesetzliche Pflicht, kein behördlicher Auftrag
|
||||
4. Berechtigte GoA (§ 683 BGB): Geschäft entspricht Interesse und Willen des Geschäftsherrn
|
||||
5. Aufwendungsersatz nach § 683 BGB: notwendige Aufwendungen
|
||||
6. Herausgabepflicht nach § 681 Satz 2 in Verbindung mit § 667 BGB
|
||||
7. Unberechtigte GoA: kein Aufwendungsersatz; nur Bereicherungsanspruch nach § 684 BGB
|
||||
8. Haftung des Geschäftsführers nach § 677 BGB: Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Auch-fremdes Geschäft reicht für GoA aus, wenn der Fremdgeschäftsführungswille vorhanden ist.
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||||
- Auferlegte Handlung (z.B. Pflicht kraft Gesetzes) schließt GoA aus.
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||||
- Unberechtigte GoA gibt nur Bereicherungsanspruch, keinen Aufwendungsersatz.
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||||
- Fremdgeschäftsführungswille muss nach außen erkennbar sein, nicht nur innerlich vorhanden.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- GoA-Tatbestand-Prüfung
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||||
- Berechtigung/Unberechtigung der GoA
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- Aufwendungsersatz-Berechnung
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||||
- Handlungsempfehlung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Fremdgeschäft und Fremdgeschäftsführungswille immer getrennt prüfen.
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||||
- Berechtigte und unberechtigte GoA führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen.
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||||
- Herausgabepflicht nach § 681 Satz 2 BGB explizit ansprechen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
- goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679
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||||
- unechte-goa-paragraph-687
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||||
- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
|
||||
- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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||||
---
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||||
name: kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476
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||||
description: "Prüft Abweichungsvereinbarungen von objektiven Anforderungen § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf."
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---
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||||
# Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Abweichungsvereinbarungen von den objektiven Anforderungen an die Kaufsache nach § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf prüfen: Voraussetzungen, Transparenz und Zulässigkeit.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 434 BGB: Sachmangel und objektive Anforderungen
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||||
- § 476 BGB: Abweichungen von den objektiven Anforderungen beim Verbrauchsgüterkauf
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||||
- § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf (Grundnorm)
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||||
- § 477 BGB: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
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||||
- §§ 305–310 BGB: AGB-Kontrolle
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB?
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||||
- Wurde ausdrücklich und gesondert vereinbart, dass die Sache bestimmte objektive Anforderungen nicht erfüllen muss?
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||||
- Wurde der Verbraucher bei Vertragsschluss über die Abweichung informiert und hat er sie ausdrücklich akzeptiert?
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||||
- Liegt ein individualvertraglich ausgehandelter Ausschluss oder eine AGB-Klausel vor?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
1. Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB: Unternehmer verkauft bewegliche Sache an Verbraucher
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||||
2. Objektive Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB: Eignung für gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit
|
||||
3. Abweichungsvereinbarung nach § 476 BGB: ausdrücklich, gesondert, Information des Verbrauchers
|
||||
4. Ausdrückliche Kenntnisnahme des Verbrauchers von der Abweichung bei Vertragsschluss
|
||||
5. AGB-Konformität: § 476 BGB schließt stillschweigende Abbedingung über AGB aus
|
||||
6. Abgrenzung: individualvertragliche Abweichung (zulässig) vs. AGB-Abweichung (unzulässig)
|
||||
7. Rechtsfolge: wirksame Abweichung schließt Sachmangel bezüglich des abweichenden Merkmals aus
|
||||
8. Beweislast: Unternehmer muss wirksame Abweichungsvereinbarung beweisen
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Pauschal-Klauseln „verkauft wie besichtigt" oder „unter Ausschluss jeder Gewährleistung" sind bei Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB unzulässig.
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||||
- Abweichungsvereinbarung muss gesondert und ausdrücklich erfolgen; bloße Erwähnung im Vertrag genügt nicht.
|
||||
- Informationspflicht über die Abweichung muss vor Vertragsschluss erfüllt werden.
|
||||
- § 477 BGB-Beweislastumkehr bleibt trotz wirksamer Abweichungsvereinbarung bestehen.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
- Wirksamkeitsprüfung der Abweichungsvereinbarung
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- AGB-Konformitätsprüfung
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- Beweislastmatrix
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- Handlungsempfehlung für Vertragsgestaltung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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- § 476 BGB gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf; B2B-Verträge unterliegen anderen Regeln.
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- Informationspflicht muss vor und nicht erst bei Vertragsschluss erfüllt sein.
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- Niemals pauschale Gewährleistungsausschlüsse beim Verbrauchsgüterkauf empfehlen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- verbrauchsgueterkauf-digitales
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- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
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- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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---
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name: kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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description: "Prüft Beweislastumkehr § 477 BGB, Verjährung § 438 BGB und Besonderheiten bei digitalen Elementen."
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# Kaufrecht: Beweislast, Verjährung und digitale Elemente
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## Fachkern: Kaufrecht: Beweislast, Verjährung und digitale Elemente
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- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Beweislast, Verjährung und digitale Elemente; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Beweislastumkehr nach § 477 BGB, Verjährungsfristen nach § 438 BGB und besondere Regeln für Ware mit digitalen Elementen (§§ 475b ff. BGB) prüfen.
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## Normanker
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- § 438 BGB: Verjährung der Mängelansprüche
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- § 477 BGB: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
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- §§ 475a–475e BGB: Besondere Vorschriften für Verträge über digitale Produkte
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- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen
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- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
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- §§ 327 ff. BGB: Verträge über digitale Produkte (Grundregeln)
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## Intake
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- Ist der Mangel innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang aufgetreten (§ 477 BGB-Frist)?
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- Handelt es sich um Ware mit digitalen Elementen; gilt § 475b oder § 475c BGB?
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- Wann wurde der Mangel entdeckt und wann wurden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht?
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- Liegt Verjährung nach § 438 BGB vor?
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- Hat der Verkäufer den Beweis erbracht, dass kein Mangel bei Gefahrübergang vorlag?
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## Prüfraster
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1. Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB: Voraussetzung für § 477 BGB
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2. Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Mangel innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang vermutet
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3. Widerlegung der Vermutung: Verkäufer muss beweisen, dass kein Mangel bei Übergabe bestand
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||||
4. Ausnahme: Beweislastumkehr passt nicht mit Art der Sache oder Art des Mangels zusammen
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5. Verjährung nach § 438 Abs. 1 BGB: Regelfrist zwei Jahre, fünf Jahre bei Bauwerken, 30 Jahre bei arglistig verschwiegenem Mangel
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||||
6. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Updatepflichten und längere Mängelprüfung
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||||
7. Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c BGB: Verjährung besonders berechnen
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8. Verjährungsbeginn: Ablieferung der Sache
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## Fallstricke
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- § 477 BGB-Frist wurde 2022 von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert; altes Recht nicht anwenden.
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- Beweislastumkehr schlägt nicht durch, wenn Art des Mangels mit Mängel-bei-Gefahrübergang unvereinbar ist.
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||||
- Digitale Elemente mit Updatepflicht verlängern effektiv die Mängelhaftungsphase.
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- Arglistig verschwiegener Mangel: dreißigjährige Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 3 BGB.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Beweislastverteilung (Käufer/Verkäufer)
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- Verjährungskalender mit Fristberechnung
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- Digitale-Elemente-Sonderfragen
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- Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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- Neue Ein-Jahres-Frist nach § 477 BGB (ab 2022) korrekt anwenden.
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- Verjährungsfristen für Bauwerke und digitale Elemente gesondert berechnen.
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||||
- Arglistiges Verschweigen immer auf dreißigjährige Frist prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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- verbrauchsgueterkauf-digitales
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- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
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## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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---
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||||
name: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c
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||||
description: "Prüft dauerhafte Bereitstellungspflicht digitaler Elemente § 475c BGB und Folgen bei Pflichtverletzung."
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# Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB
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||||
## Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Dauerhaften Bereitstellungspflichten für digitale Elemente nach § 475c BGB prüfen: Pflichten des Verkäufers, Updatepflicht, Mängelhaftung und Abhilfeansprüche des Käufers.
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## Normanker
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- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm)
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- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
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||||
- § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss
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||||
- § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime
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||||
- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit
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||||
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## Intake
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||||
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||||
- Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)?
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||||
- Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen?
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||||
- Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt?
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||||
- Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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1. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts
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||||
2. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum
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||||
3. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB
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||||
4. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates
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||||
5. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB
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||||
6. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports
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||||
7. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB
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||||
8. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen
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||||
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||||
## Fallstricke
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- Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt.
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||||
- Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen.
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- Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche.
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||||
- Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum.
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## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Bereitstellungspflichten-Analyse
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- Update-Compliance-Checkliste
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- Mängelansprüche bei Update-Pflichtverletzung
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- Handlungsempfehlung für Hersteller und Käufer
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## Qualitätsregeln
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- Ware mit digitalen Elementen immer von reinen Softwareverträgen abgrenzen.
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||||
- Sicherheitsupdatepflicht als eigenständige Pflicht herausstellen.
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- § 475c Abs. 3 BGB (Update-Verweigerung durch Käufer) nicht vergessen.
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## Anschluss-Skills
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||||
- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
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||||
- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
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||||
- verbrauchsgueterkauf-digitales
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||||
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475c.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
---
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||||
name: kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung
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||||
description: "Prüft Gefahrübergang § 446 BGB, Versendungskauf § 447 BGB und Ausnahmen beim Verbrauchsgüterkauf."
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# Kaufrecht: Gefahrübergang und Versendung
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||||
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||||
## Fachkern: Kaufrecht: Gefahrübergang und Versendung
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Gefahrübergang und Versendung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Gefahrübergang nach §§ 446 und 447 BGB prüfen: Zeitpunkt, Übergabe, Versendung, Verbrauchsgüterkaufausnahme und Rechtsfolgen bei Untergang der Sache.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 446 BGB: Gefahrübergang bei Übergabe der Sache
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||||
- § 447 BGB: Versendungskauf, Gefahrübergang bei Übergabe an Transportperson
|
||||
- § 475 Abs. 2 BGB: Ausnahme beim Verbrauchsgüterkauf (Gefahrübergang erst bei Übergabe)
|
||||
- § 300 Abs. 2 BGB: Gefahrübergang bei Gläubigerverzug
|
||||
- §§ 243 und 244 BGB: Gattungsschuld und Konkretisierung
|
||||
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||||
## Intake
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||||
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- Handelt es sich um einen Versendungskauf nach § 447 BGB?
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||||
- Hat der Käufer die Versendung veranlasst oder hat der Verkäufer auf Wunsch des Käufers versandt?
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||||
- Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor; gilt § 475 Abs. 2 BGB?
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||||
- Ist die Sache auf dem Transportweg beschädigt oder untergegangen?
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||||
- War die Sache bereits konkretisiert (bei Gattungsschuld nach § 243 BGB)?
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||||
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## Prüfraster
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||||
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||||
1. Gefahrübergang bei Übergabe nach § 446 BGB: Zeitpunkt und Ort der Übergabe
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||||
2. Versendungskauf nach § 447 BGB: Käufer hat Versendung veranlasst oder Ort ist kein Erfüllungsort
|
||||
3. Gefahrübergang beim Versendungskauf: Übergabe an Transportperson, nicht beim Empfänger
|
||||
4. Verbrauchsgüterkaufausnahme nach § 475 Abs. 2 BGB: Gefahrübergang erst bei Übergabe an Verbraucher
|
||||
5. Gläubigerverzug: § 300 Abs. 2 BGB kann Gefahrübergang vorziehen
|
||||
6. Gattungsschuld: Konkretisierung nach § 243 BGB Voraussetzung für Gefahrübergang
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||||
7. Folgen des Gefahrübergangs: Käufer trägt Gefahr des zufälligen Untergangs (Preisgefahr und Leistungsgefahr)
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||||
8. Beweislast: wer beweist den Zustand bei Gefahrübergang?
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||||
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## Fallstricke
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||||
- Bei Verbrauchsgüterkauf geht Gefahr nicht auf den Verbraucher über, solange Ware nicht übergeben wurde.
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||||
- § 447 BGB gilt im Verbrauchsgüterkauf nicht zu Lasten des Käufers.
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||||
- Gefahrübergang und Eigentumsverschaffung können zeitlich auseinanderfallen.
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||||
- Gläubigerverzug des Käufers (Annahmeverzug) verschiebt Gefahrübergang nach § 300 Abs. 2 BGB.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
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||||
## Output
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||||
|
||||
- Gefahrübergangs-Zeitlinie
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||||
- Versendungskauf-Analyse
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- Verbraucherschutzausnahme-Prüfung
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||||
- Beweislastverteilung
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- § 447 BGB und § 475 Abs. 2 BGB immer im selben Atemzug prüfen.
|
||||
- Gattungsschuld immer auf Konkretisierung prüfen.
|
||||
- Gefahrübergang und Eigentumsverschaffung nicht verwechseln.
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||||
|
||||
## Anschluss-Skills
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||||
|
||||
- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
|
||||
- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
|
||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
|
||||
- bt-fristen-erklaerungen-zugang
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
|
||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
|
||||
---
|
||||
name: kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
|
||||
description: "Prüft Nacherfüllung § 439 BGB, Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB, Minderung und Schadensersatz bei Sachmangel."
|
||||
---
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||||
# Kaufrecht: Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung
|
||||
|
||||
## Fachkern: Kaufrecht: Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
|
||||
Käuferrechte bei Sachmangel nach § 437 BGB vollständig prüfen: Nacherfüllung, Fristsetzung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
|
||||
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||||
## Normanker
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||||
|
||||
- § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Sachmangel
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||||
- § 439 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung)
|
||||
- §§ 440 und 441 BGB: Rücktritt und Minderung
|
||||
- § 323 BGB: Voraussetzungen des Rücktritts
|
||||
- § 441 BGB: Minderung
|
||||
- § 442 BGB: Kenntnis des Käufers vom Mangel
|
||||
- § 443 BGB: Garantie
|
||||
- § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
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||||
- Liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor?
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||||
- Wurde eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt?
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||||
- Hat der Verkäufer Nacherfüllung verweigert oder ist sie fehlgeschlagen?
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||||
- Wählt der Käufer Rücktritt oder Minderung?
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||||
- Besteht zusätzlich ein Schadensersatzanspruch?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Sachmangel nach § 434 BGB: subjektive, objektive und Montageanforderungen
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||||
2. Nacherfüllungsanspruch nach § 439 BGB: Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung
|
||||
3. Fristsetzung: angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung nach § 323 BGB
|
||||
4. Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung: § 440 BGB
|
||||
5. Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2 und 323 BGB: Voraussetzungen, Ausnahmen bei erheblichem Mangel
|
||||
6. Minderung nach § 441 BGB: Verhältnisrechnung, Rückforderung bei bereits gezahltem Kaufpreis
|
||||
7. Schadensersatz nach §§ 437 Nr. 3 und 280 BGB: neben oder statt der Leistung
|
||||
8. Verjährung: § 438 BGB; Beweislastumkehr § 477 BGB
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Rücktritt setzt erheblichen Mangel voraus (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB); unerheblicher Mangel berechtigt nur zur Minderung.
|
||||
- Bei Verbrauchsgüterkauf zwei Nachbesserungsversuche sind nicht gesetzlich vorgeschrieben; Einzelfallbeurteilung.
|
||||
- Minderungsberechnung: Verhältnis mängelfreier Kaufpreis zum tatsächlichen Kaufpreis.
|
||||
- § 442 BGB schließt Mängelansprüche aus, wenn Käufer Mangel bei Vertragsschluss kannte.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Mängelrechte-Stufenleiter (Nacherfüllung, Rücktritt/Minderung, Schadensersatz)
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- Fristsetzungs-Dokumentation
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- Rücktritts-/Minderungs-Berechnung
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- Risikoampel und Handlungsempfehlung
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## Qualitätsregeln
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- Nacherfüllung immer vor Rücktritt und Minderung prüfen.
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- Erheblichkeit des Mangels ausdrücklich beurteilen.
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- Minderungsberechnung immer zahlenmäßig darstellen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung
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- kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz
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- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,89 @@
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---
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name: kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435
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description: "Prüft Rechtsmangel § 435 BGB: Rechte Dritter, beschränkt dingliche Rechte, öffentlich-rechtliche Lasten und Rechtsfolgen."
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# Kaufrecht: Rechtsmangel § 435 BGB
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## Fachkern: Kaufrecht: Rechtsmangel § 435 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Rechtsmangel § 435 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
## Zweck
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Rechtsmängel nach § 435 BGB prüfen: Rechte Dritter, Belastungen und öffentlich-rechtliche Lasten, die den Käufer beeinträchtigen; Rechtsfolgen und Abgrenzung zum Sachmangel.
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## Normanker
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- § 435 BGB: Rechtsmangel (Rechte Dritter und öffentlich-rechtliche Lasten)
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- § 437 BGB: Käuferrechte (gelten auch bei Rechtsmangel)
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||||
- §§ 986 ff. BGB: Einreden des Besitzers (Besitzrecht Dritter)
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||||
- GBO: Grundbucheintragungen als Indiz für Rechtsmängel (bei Grundstückskäufen)
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||||
- § 311b BGB: Beurkundungspflicht beim Grundstückskauf
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||||
## Intake
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||||
- Haben Dritte Rechte an der verkauften Sache, die den Käufer beeinträchtigen (Pfandrecht, Nießbrauch, Miete)?
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||||
- Bestehen öffentlich-rechtliche Lasten (Erschließungsbeiträge, Denkmalschutz, Baulasten)?
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||||
- Wurde der Käufer über die Rechte Dritter informiert?
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||||
- Welche Käuferrechte sollen geltend gemacht werden?
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## Prüfraster
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1. Rechtsmangel-Einordnung nach § 435 BGB: Recht eines Dritten oder sonstige Last
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||||
2. Sachmangel vs. Rechtsmangel: klare Abgrenzung (Sachmangel betrifft Beschaffenheit, Rechtsmangel betrifft Rechtsstellung)
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||||
3. Beeinträchtigung des Käufers: muss der Käufer das Recht des Dritten dulden?
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||||
4. Öffentlich-rechtliche Lasten: Benutzungseinschränkungen, Erschließungsbeiträge
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||||
5. Käuferrechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung (Beseitigung des Rechtsmangels), Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
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||||
6. Fristsetzung zur Beseitigung des Rechtsmangels
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||||
7. Kenntnis des Käufers nach § 442 BGB: bekannte Rechtsmängel können Ansprüche ausschließen
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||||
8. Verjährung nach § 438 BGB
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||||
## Fallstricke
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- Öffentlich-rechtliche Lasten können Rechtsmangel sein, auch wenn keine privaten Rechte Dritter bestehen.
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||||
- Mieter hat aus Kaufvertrag kein Klagerecht gegen Käufer (kein Vertragsverhältnis), aber es kann Vollstreckungsschutz für Mieter bestehen.
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||||
- Kauf bricht nicht Miete nach § 566 BGB: Mieter bleibt berechtigt trotz Eigentümerwechsel.
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||||
- Aufgedeckte Rechtsmängel müssen zeitnah gerügt werden.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Rechtsmangel-Analyse (Art und Umfang des Rechts Dritter)
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||||
- Käuferrechte-Stufenleiter
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- Öffentlich-rechtliche Lasten-Checkliste
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- Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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||||
- Sachmangel und Rechtsmangel immer klar trennen.
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- Öffentlich-rechtliche Lasten immer einschließen.
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||||
- § 566 BGB bei Immobilienkaufrecht stets beachten.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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||||
- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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||||
- workflow-anspruchslandkarte
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__435.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
---
|
||||
name: kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung
|
||||
description: "Prüft Right to Repair EU-Recht, Nacherfüllungsrecht § 439 BGB und Reparaturpflichten bei Verbrauchsgüterkauf."
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||||
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||||
# Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung
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||||
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||||
## Fachkern: Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Recht auf Reparatur nach EU-Recht (Right to Repair RL 2024) und Nacherfüllungsrecht nach § 439 BGB prüfen: Reparaturpflichten, Verhältnis zur Nachlieferung und Verbraucherschutz.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 439 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung als Wahlrecht des Käufers)
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||||
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Right to Repair): Reparaturpflichten des Herstellers
|
||||
- § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf
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||||
- § 309 Nr. 8 lit. b BGB: AGB-Verbot der Erschwerung von Nachbesserung
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||||
- §§ 327 ff. BGB: Verträge über digitale Produkte (Reparierbarkeit digitaler Produkte)
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor?
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||||
- Besteht ein Sachmangel, für den Nacherfüllung verlangt wird?
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||||
- Welche Form der Nacherfüllung wählt der Käufer: Nachbesserung oder Nachlieferung?
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||||
- Ist die gewählte Form für den Verkäufer unverhältnismäßig?
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||||
- Gibt es EU-rechtliche Right-to-Repair-Verpflichtungen, die den Hersteller betreffen?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Nacherfüllungsrecht nach § 439 BGB: Käuferwahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung
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||||
2. Unverhältnismäßigkeit: kann Verkäufer Alternativform wählen (§ 439 Abs. 4 BGB)?
|
||||
3. Kosten der Nacherfüllung: Verkäufer trägt alle Kosten nach § 439 Abs. 2 BGB
|
||||
4. Fehlschlagen der Nacherfüllung: zwei erfolglose Versuche im Zweifel (§ 440 Satz 2 BGB)
|
||||
5. Right to Repair RL 2024: Reparaturpflichten des Herstellers (unabhängig vom Verkäufer)
|
||||
6. Abgrenzung: Hersteller-Reparaturpflicht und Verkäufer-Nacherfüllungspflicht
|
||||
7. Digitale Produkte: Reparierbarkeit und Updatepflicht nach §§ 327 ff. BGB
|
||||
8. Verjährung und Beweislast
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||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Right to Repair RL gilt gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler; Ansprüche richten sich gegen verschiedene Personen.
|
||||
- Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ist streng auszulegen; Komforterwägungen reichen nicht.
|
||||
- Zweimaiges Fehlschlagen der Nachbesserung ist Regelfall, nicht Mindestanforderung.
|
||||
- Kosten der Nacherfüllung (Transport, Arbeit, Material) trägt vollständig der Verkäufer.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
|
||||
|
||||
- Nacherfüllungsrecht-Analyse (Nachbesserung vs. Nachlieferung)
|
||||
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
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||||
- Right-to-Repair-Ansprüche gegen Hersteller
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||||
- Handlungsempfehlung und Risikoampel
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Right to Repair RL ist neue Entwicklung; Stand immer live prüfen.
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||||
- Kosten der Nacherfüllung vollständig beziffern.
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||||
- Hersteller- und Verkäuferansprüche klar trennen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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||||
- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
|
||||
- verbrauchsgueterkauf-digitales
|
||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1799
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,90 @@
|
||||
---
|
||||
name: kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
|
||||
description: "Prüft Sachmangel § 434 BGB: subjektive, objektive und Montageanforderungen; Aliud-Lieferung."
|
||||
---
|
||||
# Kaufrecht: Sachmangel § 434 BGB
|
||||
|
||||
## Fachkern: Kaufrecht: Sachmangel § 434 BGB
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Sachmangel § 434 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Sachmangel nach § 434 BGB vollständig prüfen: subjektive, objektive und montagebezogene Anforderungen, Abweichungen und Folge für Käuferrechte.
|
||||
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||||
## Normanker
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||||
|
||||
- § 434 BGB: Sachmangel (subjektive Anforderungen, objektive Anforderungen, Montageanforderungen)
|
||||
- § 435 BGB: Rechtsmangel
|
||||
- § 442 BGB: Kenntnis des Käufers
|
||||
- §§ 475 und 476 BGB: Verbrauchsgüterkauf (Abweichungsverbot und -ausnahmen)
|
||||
- §§ 475a–475e BGB: digitale Elemente
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Welche Beschaffenheitsvereinbarung haben die Parteien getroffen?
|
||||
- Entspricht die Sache der vereinbarten und der objektiv erwarteten Beschaffenheit?
|
||||
- Liegt eine Aliud-Lieferung (falsche Ware) vor?
|
||||
- Bestehen Montage- oder Installationsanweisungen, die nicht befolgt wurden?
|
||||
- Bei Verbrauchsgüterkauf: liegt eine unzulässige Abweichung nach § 476 BGB vor?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Subjektive Anforderungen nach § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB: vereinbarte Beschaffenheit
|
||||
2. Subjektive Anforderungen nach § 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Eignung für vertragsgemäßen Verwendungszweck
|
||||
3. Objektive Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB: gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit, Erwartungen des Käufers
|
||||
4. Montageanforderungen nach § 434 Abs. 4 BGB: fehlerhafte Montage durch Verkäufer oder fehlerhafte Anleitung
|
||||
5. Aliud-Lieferung: andere Ware als geschuldet = Sachmangel
|
||||
6. Abweichungen beim Verbrauchsgüterkauf: § 476 BGB-Einschränkungen prüfen
|
||||
7. Digitale Elemente: zusätzliche Anforderungen nach § 475b BGB
|
||||
8. Kenntnis des Käufers: § 442 BGB als Ausschlussgrund
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Seit 2022: objektive Anforderungen können nur nach § 476 BGB abbedungen werden (Verbrauchsgüterkauf).
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||||
- Aliud-Lieferung ist kein eigenständiger Fall mehr, sondern Sachmangel nach § 434 BGB.
|
||||
- Werbeaussagen des Herstellers können objektive Anforderungen begründen, wenn Verkäufer sie kannte.
|
||||
- § 434 BGB ist seit der Schuldrechtsreform 2022 dreistufig (subjektiv, objektiv, Montage); altes Recht nicht anwenden.
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||||
## Stoppschilder
|
||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
|
||||
|
||||
- Sachmangel-Prüfung in drei Stufen
|
||||
- Beweislastverteilung
|
||||
- Verbrauchsgüterkauf-Sonderregeln
|
||||
- Risikoampel und Handlungsempfehlung
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
|
||||
- Dreistufige Prüfung immer vollständig durchführen.
|
||||
- Alte Mangelprüfung vor 2022 nicht mischen.
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||||
- Digitale Elemente immer als vierte Dimension mitprüfen.
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||||
|
||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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||||
- kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435
|
||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
|
||||
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
|
||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,92 @@
|
||||
---
|
||||
name: kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz
|
||||
description: "Prüft Schadensersatz §§ 437 Nr. 3 und 280 ff. BGB sowie Aufwendungsersatz § 284 BGB beim Kaufrecht."
|
||||
---
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||||
# Kaufrecht: Schadensersatz und Aufwendungsersatz
|
||||
|
||||
## Fachkern: Kaufrecht: Schadensersatz und Aufwendungsersatz
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Schadensersatz und Aufwendungsersatz; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
|
||||
Schadensersatzansprüche des Käufers bei Sachmangel nach §§ 437 Nr. 3 und 280 BGB sowie Aufwendungsersatz nach § 284 BGB prüfen.
|
||||
|
||||
## Normanker
|
||||
|
||||
- § 437 Nr. 3 BGB: Schadensersatz und Aufwendungsersatz als Käuferrecht
|
||||
- § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
|
||||
- § 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung nach Fristsetzung
|
||||
- § 283 BGB: Schadensersatz bei Unmöglichkeit
|
||||
- § 284 BGB: Aufwendungsersatz statt Schadensersatz
|
||||
- § 311a BGB: anfängliche Unmöglichkeit
|
||||
- § 249 BGB: Naturalrestitution; § 252 BGB: entgangener Gewinn
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Liegt ein Sachmangel vor, der zum Schadensersatz berechtigt?
|
||||
- Wurde eine Nachfrist gesetzt und ist sie erfolglos abgelaufen?
|
||||
- Welche Schäden sind entstanden: Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, nutzlose Aufwendungen?
|
||||
- Kommt Aufwendungsersatz nach § 284 BGB in Betracht?
|
||||
- Liegt anfängliche Unmöglichkeit oder nachträgliche Pflichtverletzung vor?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Pflichtverletzung: Sachmangel bei Gefahrübergang (§ 434 BGB)
|
||||
2. Vertretenmüssen des Verkäufers: Verschulden nach § 276 BGB
|
||||
3. Schadensersatz neben der Leistung: § 280 Abs. 1 BGB (Mangelfolgeschäden ohne Fristsetzung)
|
||||
4. Schadensersatz statt der Leistung: § 281 BGB (Fristsetzung erforderlich, außer § 281 Abs. 2 BGB)
|
||||
5. Kleiner vs. großer Schadensersatz: kleiner (Verbleib Sache) vs. großer (Rückgabe Sache)
|
||||
6. Aufwendungsersatz nach § 284 BGB: statt Schadensersatz; vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf Leistungserhalt
|
||||
7. Differenzhypothese für Schadensberechnung
|
||||
8. Verjährung: § 438 BGB; Beweislastumkehr § 477 BGB
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Schadensersatz neben der Leistung und statt der Leistung müssen klar getrennt werden.
|
||||
- Aufwendungsersatz nach § 284 BGB ist kein Schadensersatz; andere Voraussetzungen.
|
||||
- Mangelfolgeschäden können ohne Fristsetzung geltend gemacht werden.
|
||||
- § 284 BGB und § 281 BGB schließen sich gegenseitig aus (kein gleichzeitiger Antrag).
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Schadensersatz-Auswahl (neben/statt Leistung)
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||||
- Schadenspositionen-Liste
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- Aufwendungsersatz-Berechnung
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- Risikoampel und Handlungsempfehlung
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## Qualitätsregeln
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- Kleinen und großen Schadensersatz immer explizit unterscheiden.
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- § 284 BGB als Alternative zu § 281 BGB in Betracht ziehen.
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- Vertretenmüssen des Verkäufers nie pauschal annehmen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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- schadensrecht-paragraphen-249-253
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- workflow-output-gutachten-klage-brief
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__284.html
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,90 @@
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name: kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
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description: "Prüft Update- und Sicherheitsupdatepflichten §§ 327f und 475b BGB bei digitalen Produkten und Ware mit digitalen Elementen."
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# Kaufrecht: Updates und Sicherheitsupdates §§ 327f und 475b BGB
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## Fachkern: Kaufrecht: Updates und Sicherheitsupdates §§ 327f und 475b BGB
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- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Updates und Sicherheitsupdates §§ 327f und 475b BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Updatepflichten und Sicherheitsupdateverpflichtungen bei digitalen Produkten (§ 327f BGB) und Ware mit digitalen Elementen (§ 475b BGB) prüfen.
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## Normanker
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- § 327f BGB: Updatepflicht bei Verträgen über digitale Produkte
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- § 475b Abs. 3 Nr. 2 BGB: Updatepflicht bei Ware mit digitalen Elementen
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- § 327e Abs. 3 Nr. 2 BGB: Aktualisierung und Sicherheitsupdates
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||||
- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Teil der objektiven Anforderungen
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- Richtlinie (EU) 2019/770 und (EU) 2019/771: DSM-Richtlinien als Grundlage
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## Intake
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- Handelt es sich um ein digitales Produkt (Software, digitale Inhalte) oder Ware mit digitalen Elementen?
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- Welche Updatepflichten hat der Anbieter/Verkäufer übernommen?
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- Wurden Sicherheitsupdates rechtzeitig und vollständig bereitgestellt?
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- Hat der Nutzer das Update abgelehnt und welche Folgen hat das?
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- Wurde die Updatepflicht vertraglich abgebedungen und ist das zulässig?
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## Prüfraster
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1. Produkttyp: digitales Produkt nach § 327 BGB oder Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB?
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2. Updatepflichten: welche Updates muss der Anbieter bereitstellen und für wie lange?
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||||
3. Sicherheitsupdates: spezifische Pflicht aus § 327f BGB und § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB
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||||
4. Zeitraum der Updatepflicht: vereinbarter oder normativ bestimmter Zeitraum
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||||
5. Bereitstellung: wie und wann müssen Updates bereitgestellt werden?
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||||
6. Ablehnung des Updates durch Nutzer: Haftungsfolgen nach § 327g Abs. 3 und § 475c Abs. 3 BGB
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||||
7. Vertragliche Abbedingung: nur unter engen Voraussetzungen beim Verbrauchsgüterkauf zulässig
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||||
8. Mängelrechte bei Updatepflicht-Verletzung
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## Fallstricke
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- Sicherheitsupdatepflicht besteht unabhängig von Funktionsupdates und kann länger dauern.
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- Keine separate Vergütung für Pflicht-Sicherheitsupdates gegenüber Verbrauchern zulässig.
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||||
- Nutzeraufforderung zum Update ist Pflicht; Ablehnung durch Nutzer befreit nur bei ordnungsgemäßer Information.
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||||
- DSM-Richtlinie wurde erst 2022 vollständig umgesetzt; altes Recht nur auf Altverträge anwenden.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
## Output
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||||
- Update-Pflichten-Matrix (Sicherheits- und Funktionsupdates)
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- Zeitraum-Analyse
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- Mängelrechte bei Update-Pflichtverletzung
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- Vertragsgestaltungsempfehlungen
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## Qualitätsregeln
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- DSM-Richtlinien-Umsetzungsstand live prüfen.
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- Sicherheits- und Funktionsupdates immer getrennt behandeln.
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- Verbraucher-Abbedingungs-Verbote immer mitprüfen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c
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- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
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||||
- verbrauchsgueterkauf-digitales
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||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
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||||
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||||
## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327f.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,90 @@
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---
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||||
name: kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
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||||
description: "Prüft Kaufvertrag über Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB: Mangelfreiheit, Updatepflichten und Verhältnis zu §§ 327 ff. BGB."
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||||
# Kaufrecht: Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Kaufrecht: Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufrecht: Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Kaufrechtliche Besonderheiten für Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB prüfen: Anforderungen an Mangelfreiheit, Updatepflichten und Verhältnis zu den §§ 327 ff. BGB.
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||||
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## Normanker
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||||
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||||
- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Definition und Sonderregeln)
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||||
- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Teil der objektiven Anforderungen
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||||
- §§ 327–327u BGB: Verträge über digitale Produkte
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||||
- § 476 BGB: Abweichungen von Verbrauchsgüterkauf-Anforderungen
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||||
- Richtlinie (EU) 2019/771 Art. 7 und 8: Konformitätsanforderungen für Ware mit digitalen Elementen
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||||
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||||
## Intake
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- Welche digitalen Elemente sind in der Ware enthalten (Firmware, App, eingebettete Software)?
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||||
- Sind die digitalen Elemente für die Hauptfunktion notwendig oder optional?
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||||
- Welche Updatepflichten hat der Verkäufer/Hersteller übernommen?
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||||
- Gelten gleichzeitig Regeln aus § 327 BGB für den digitalen Teil?
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||||
- Wie ist das Verhältnis von Kaufrecht und digitalem Produktrecht?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Einordnung: Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB oder reines digitales Produkt nach § 327 BGB?
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||||
2. Mangelfreiheit der physischen Ware und der digitalen Elemente gleichzeitig prüfen
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||||
3. Anforderungen an digitale Elemente: § 434 BGB plus spezifische digitale Anforderungen
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||||
4. Updatepflichten nach § 475b Abs. 3 BGB: Zeitraum, Umfang, Sicherheitsupdates
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||||
5. Integration der digitalen Elemente: dauerhaft integriert oder separat bereitgestellt?
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||||
6. Rechtsverhältnis Käufer-Anbieter der digitalen Elemente (Drittanbieter)?
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||||
7. Verbraucherschutz: § 476 BGB gilt auch für digitale Elemente der Ware
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||||
8. Verjährung und Beweislast beim gemischten Produkt
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||||
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||||
## Fallstricke
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- Für digitale Elemente können gleichzeitig Kaufrecht und §§ 327 ff. BGB gelten; Abgrenzung ist komplex.
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||||
- Drittanbieter-Dienste, die mit der Ware verbunden sind, können eigene Mängelansprüche begründen.
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||||
- Updatepflicht kann über den Gewährleistungszeitraum hinausgehen.
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||||
- Fehlende Integration der digitalen Elemente kann allein Sachmangel begründen.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Produkt-Einordnung (Ware mit/ohne digitale Elemente, reines Digitalprodukt)
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||||
- Mangelfreiheits-Analyse (physisch und digital)
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||||
- Update-Pflichten-Matrix
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||||
- Risikoampel für Vertragsgestaltung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- § 475b BGB und §§ 327 ff. BGB immer auf ihr Verhältnis zueinander prüfen.
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||||
- Digitale Hauptfunktion und analoge Hauptfunktion der Ware getrennt prüfen.
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||||
- DSM-Richtlinienrecht auf aktuelle Auslegung prüfen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
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||||
- kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c
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||||
- verbrauchsgueterkauf-digitales
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||||
- workflow-livequellen-rechtsstand
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,89 @@
|
||||
---
|
||||
name: kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
|
||||
description: "Kaufvertrag § 433 BGB: Primär- und Sekundäransprüche, Übergabe, Eigentumsverschaffung, AGB und Verbraucherschutz."
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||||
---
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||||
# Kaufvertrag Grundschema § 433 BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Kaufvertrag Grundschema § 433 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Kaufvertrag Grundschema § 433 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Den Kaufvertrag nach § 433 BGB vollständig prüfen: Vertragsschluss, gegenseitige Hauptleistungspflichten (Übergabe, Eigentumsverschaffung, Kaufpreiszahlung), Pflichtverletzung und Sekundäransprüche.
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||||
|
||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
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||||
- § 434 BGB: Sachmangel (subjektive, objektive und Montageanforderungen)
|
||||
- § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln
|
||||
- § 439 BGB: Nacherfüllung
|
||||
- §§ 440 und 441 BGB: Rücktritt und Minderung
|
||||
- § 442 BGB: Kenntnis des Käufers
|
||||
- §§ 474 ff. BGB: Verbrauchsgüterkauf
|
||||
- §§ 305 ff. BGB: AGB-Kontrolle
|
||||
- § 476 BGB: Abweichende Vereinbarungen
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Wer sind die Vertragsparteien (Verbraucher, Unternehmer, Privatperson)?
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||||
- Was ist der Kaufgegenstand (bewegliche Sache, Grundstück, digitale Ware)?
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||||
- Wurde der Vertrag wirksam geschlossen (Angebot, Annahme, Form)?
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||||
- Welche Mängel werden gerügt und zu welchem Zeitpunkt sind sie aufgetreten?
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||||
- Welches Arbeitsprodukt wird benötigt (Mängelrüge, Klage, Verhandlung)?
|
||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Vertragsschluss: Angebot und Annahme, Formerfordernis bei Grundstücken (§ 311b BGB), AGB-Einbeziehung
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||||
2. Pflichten des Verkäufers: Übergabe und Eigentumsverschaffung (§ 433 Abs. 1 BGB); mangelfreie Sache
|
||||
3. Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung und Abnahme (§ 433 Abs. 2 BGB)
|
||||
4. Gefahrübergang nach § 446 BGB (Übergabe) oder § 447 BGB (Versendungskauf)
|
||||
5. Sachmangel nach § 434 BGB: subjektive, objektive Anforderungen, Montagemangel
|
||||
6. Rechtsmangel nach § 435 BGB
|
||||
7. Käuferrechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
|
||||
8. Verjährung nach §§ 438 und 195 ff. BGB; Ausschluss nach § 442 BGB
|
||||
9. Verbrauchsgüterkauf-Sonderregeln §§ 474 ff. BGB und Beweislastumkehr § 477 BGB
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Gefahrübergang und Mangelentstehungszeitpunkt genau bestimmen; bei Versendungskauf gilt § 447 BGB.
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||||
- Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss führt nach § 442 BGB zum Ausschluss der Mängelrechte.
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||||
- AGB-Klauseln zu Gewährleistungsausschluss zwischen Unternehmern können wirksam sein; gegenüber Verbrauchern nicht.
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||||
- Nacherfüllungsrecht des Verkäufers muss vor Rücktritt gewährt werden (§§ 437 Nr. 2 und 440 BGB).
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Vertragsstruktur-Übersicht (Parteien, Gegenstand, Pflichten)
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||||
- Mängelprüfungsschema (subjektiv, objektiv, Montagemangel)
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||||
- Käufer-Rechte-Matrix nach § 437 BGB
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||||
- Risikoampel und Empfehlung
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||||
|
||||
## Qualitätsregeln
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||||
|
||||
- Kaufgegenstand-Qualifikation (beweglich, Grundstück, digital) immer als ersten Schritt klären.
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||||
- Gefahrübergang und Mangelentstehungszeitpunkt sauber dokumentieren.
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||||
- Nacherfüllungsrecht des Verkäufers als Voraussetzung für Rücktritt immer prüfen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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||||
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
|
||||
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
|
||||
- verbrauchsgueterkauf-digitales
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,91 @@
|
||||
---
|
||||
name: leasing-bgb-bt-schnittstelle
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||||
description: "Leasingvertrag im BGB: Finanzierungsleasing, Mietleasing, Gewährleistungskette und Verbraucherschutz."
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||||
---
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||||
# Leasing BGB-BT Schnittstelle
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||||
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||||
## Fachkern: Leasing BGB-BT Schnittstelle
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||||
- **Spezialgegenstand:** Leasing BGB-BT Schnittstelle; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
|
||||
## Zweck
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||||
Leasingverträge im Zivilrecht einordnen und prüfen: Abgrenzung Finanzierungsleasing und Mietleasing, Gewährleistungsabtretung, Einwendungsdurchgriff und Verbraucherschutz.
|
||||
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||||
## Normanker
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||||
|
||||
- §§ 535 ff. BGB: Mietrecht als Basisrahmen für Mietleasing
|
||||
- §§ 433 ff. BGB: Kaufrecht für Finanzierungsleasing-Drei-Parteien-Verhältnis
|
||||
- § 506 BGB: Entgeltliche Finanzierungshilfe (Verbraucherleasingvertrag)
|
||||
- §§ 358 und 359 BGB: Verbundener Vertrag und Einwendungsdurchgriff
|
||||
- § 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen
|
||||
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
|
||||
- Welche Art von Leasingvertrag liegt vor (Finanzierungsleasing, Mietleasing, Sale-and-lease-back)?
|
||||
- Wer sind die Parteien (Leasinggeber, Leasingnehmer, Lieferant)?
|
||||
- Ist der Leasingnehmer Verbraucher oder Unternehmer?
|
||||
- Welches Problem liegt vor (Mangel am Leasingobjekt, Kündigung, Ablauf)?
|
||||
- Wurde Gewährleistung abgetreten oder steht der Einwendungsdurchgriff zur Verfügung?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Vertragstyp bestimmen: Finanzierungsleasing (kaufähnlich) oder Mietleasing (mietähnlich)?
|
||||
2. Drei-Parteien-Verhältnis beim Finanzierungsleasing: Leasinggeber-Lieferant, Leasinggeber-Leasingnehmer
|
||||
3. Gewährleistungsabtretung: Hat Leasinggeber Mängelrechte gegen Lieferanten an Leasingnehmer abgetreten?
|
||||
4. Mangelrechte prüfen: Leasingnehmer kann als Zessionar direkt gegen Lieferanten vorgehen
|
||||
5. Kündigung des Leasingvertrags: ordentliche und außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB
|
||||
6. Verbraucherschutz: § 506 BGB für Verbraucherleasing; Widerruf nach §§ 495 und 355 BGB
|
||||
7. Einwendungsdurchgriff nach §§ 358 und 359 BGB bei verbundenen Verträgen
|
||||
8. Haftung bei vorzeitiger Vertragsauflösung: Restwertrisikoverteilung
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Beim Finanzierungsleasing hat der Leasinggeber oft keine eigenen Gewährleistungsansprüche; nur abgetretene Rechte.
|
||||
- Fehlt die Abtretung, ist der Leasingnehmer bei Mängeln rechtlos gestellt.
|
||||
- Verbraucherleasingvertrag muss Mindestangaben nach § 506 BGB enthalten; Fehler können Nichtigkeit bewirken.
|
||||
- Kündigung des Leasingvertrags wegen Mangels setzt in der Regel erfolglosen Nacherfüllungsversuch voraus.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Einordnungsmatrix (Leasing-Typ, anwendbares Recht)
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- Gewährleistungsketten-Übersicht (Leasinggeber, -nehmer, Lieferant)
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- Mängelrechte-Analyse für Leasingnehmer
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- Verbraucherschutz-Check
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## Qualitätsregeln
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- Abgrenzung Finanzierungsleasing und Mietleasing bestimmt das anwendbare Recht.
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- Gewährleistungsabtretungsklausel im Leasingvertrag immer prüfen.
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- § 506 BGB bei Verbraucherleasing immer mitprüfen.
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## Anschluss-Skills
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- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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- darlehen-und-finanzierung
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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- vertragstypen-mischvertrag-router
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__506.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__358.html
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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name: maklervertrag-und-provision
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description: "Maklervertrag §§ 652 ff. BGB: Provisionsanspruch, Kausalität, Doppelmakler und Bestellerprinzip."
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# Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB
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## Fachkern: Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB
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- **Spezialgegenstand:** Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Maklerrechtliche Ansprüche prüfen: Entstehung des Provisionsanspruchs nach § 652 BGB, Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertragsschluss, Verwirkung und Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung.
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## Normanker
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- § 652 BGB: Entstehung des Maklerlohnanspruchs (Nachweis oder Vermittlung)
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- § 653 BGB: Höhe des Maklerlohns
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- § 654 BGB: Verwirkung des Maklerlohns bei vertragswidrigem Verhalten
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- § 655 BGB: Herabsetzung des Maklerlohns (bei unverhältnismäßig hoher Provision)
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- §§ 2 ff. WoVermG: Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung (Verbraucherschutz)
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- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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## Intake
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- Welche Art von Maklervertrag liegt vor (Wohnraumvermittlung, Gewerbeimmobilien, sonstiges)?
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||||
- Wie lautet die Provisionsvereinbarung (Höhe, Fälligkeit, Bedingungen)?
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||||
- Wurde der Hauptvertrag tatsächlich geschlossen?
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- Besteht eine Kausalverknüpfung zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss?
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- Doppelmakler oder Eigenprovision?
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## Prüfraster
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1. Maklervertrag: wirksam geschlossen (konkludent möglich nach § 652 BGB)?
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2. Tätigkeitsart bestimmen: Nachweis eines Vertragspartners oder Vermittlung des Vertrags
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||||
3. Hauptvertrag: geschlossen, wirksam und dem Makler kausal zuzurechnen?
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||||
4. Kausalität: Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags
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||||
5. Verfristung: Vertragsschluss muss in angemessenem Zeitraum nach Maklertätigkeit erfolgen
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||||
6. Verwirkung nach § 654 BGB: Doppelmakler, Interessenkollision, vertragswidrige Bevorzugung der Gegenseite
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||||
7. Bestellerprinzip nach WoVermG bei Wohnraummakler: Provision nur vom Auftraggeber (Vermieter)
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8. Herabsetzungsrecht nach § 655 BGB bei offensichtlichem Missverhältnis
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## Fallstricke
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- Kausalität: Eigene Kenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt vor Einschaltung des Maklers schließt Provision aus.
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- Doppelmaklertätigkeit ohne Einverständnis beider Parteien führt nach § 654 BGB zur Verwirkung der Provision.
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||||
- Bei Wohnraumanmietung darf Makler vom Mieter keine Provision verlangen (§ 2 WoVermG); Rückforderungsrecht.
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||||
- Alleinauftrag versus einfacher Maklervertrag: Unterschied für Haftung bei Nichtabschluss.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Provisionsanspruch-Analyse (Entstehungsvoraussetzungen, Kausalität)
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- Verwirkungs-Risikoprüfung
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- Bestellerprinzip-Compliance-Check bei Wohnraum
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- Handlungsempfehlung für Makler oder Auftraggeber
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## Qualitätsregeln
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- Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertragsschluss immer sachverhaltsnah prüfen.
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- WoVermG bei Wohnraumvermittlung immer neben BGB prüfen.
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- Doppelmakler-Konstellation aktiv auf Verwirkungsrisiko untersuchen.
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## Anschluss-Skills
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- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
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- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
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- vertragstypen-mischvertrag-router
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- bt-vertragsentwurf-modellvertrag
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__654.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/wovermg/
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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||||
name: mietrecht-mangel-minderung
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||||
description: "Mietrechtliche Mängel und Minderung §§ 536 ff. BGB: Anzeigepflicht, Minderungsquote, Schadensersatz, Kündigung."
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||||
# Mietrecht: Mangel und Minderung §§ 536 ff. BGB
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||||
## Fachkern: Mietrecht: Mangel und Minderung §§ 536 ff. BGB
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- **Spezialgegenstand:** Mietrecht: Mangel und Minderung §§ 536 ff. BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Mietrechtliche Mängelansprüche vollständig prüfen: Mangelbegriff nach § 536 BGB, Anzeigepflicht, Minderungsrecht, Aufwendungsersatz und fristlose Kündigung wegen Mängeln.
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||||
## Normanker
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- § 536 BGB: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
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||||
- § 536a BGB: Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Mängeln
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||||
- § 536b BGB: Kenntnis des Mieters bei Vertragsschluss oder Annahme
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||||
- § 536c BGB: Anzeigepflicht des Mieters
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||||
- § 543 BGB: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
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||||
- § 536 BGB a.F./n.F.: Stichtagsprinzip beim Minderungsrecht
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||||
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||||
## Intake
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||||
- Welche Art von Mietverhältnis liegt vor (Wohnraum, Gewerberaum, Pacht)?
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||||
- Was ist der konkrete Mangel (Schimmel, Heizungsausfall, Lärm, öffentlich-rechtliche Beschränkungen)?
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||||
- Seit wann besteht der Mangel und wann hat der Mieter ihn angezeigt?
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||||
- Welche Minderungsquote ist realistisch?
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||||
- Was ist das Ziel (Mangelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz, Kündigung)?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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1. Mangelbegriff: Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Istbeschaffenheit
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||||
2. Anzeigepflicht nach § 536c BGB: Zeitpunkt und Form der Mängelanzeige; Folgen bei Unterlassen
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||||
3. Kenntnis bei Vertragsschluss: § 536b BGB (Mängelrechte ausgeschlossen, wenn Mangel bekannt war)
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||||
4. Minderungsquote bestimmen: anteilige Herabsetzung der Miete (BGH-Rechtsprechung zur Minderungsquote)
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||||
5. Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 BGB: anfänglicher Mangel oder Verschulden des Vermieters
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||||
6. Aufwendungsersatz nach § 536a Abs. 2 BGB: Selbstvornahme nur bei Verzug oder dringendem Bedarf
|
||||
7. Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB: erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit
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||||
8. Verjährung nach §§ 195 und 548 BGB; Sonderregel § 548 BGB für Ersatzansprüche nach Rückgabe
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Fehlende oder verspätete Mängelanzeige nach § 536c BGB kann Schadensersatzpflicht des Mieters begründen.
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||||
- Kenntnis des Mieters beim Einzug schließt Minderung nach § 536b BGB aus, wenn kein ausdrücklicher Vorbehalt.
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||||
- Minderungsquote nicht aus BGH-Entscheidungen ableiten ohne Sachverhalt-Abgleich; Quoten sind einzelfallabhängig.
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||||
- Bei Schimmelschäden Ursachenforschung (Mieter-Lüftungsverhalten vs. Baumangel) entscheidend.
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||||
## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Mangel-Analyse (Istbeschaffenheit vs. Sollbeschaffenheit)
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||||
- Minderungsquoten-Empfehlung mit Begründung
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||||
- Anspruchsmatrix (Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Kündigung)
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- Risikoampel für Mietpartei
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||||
## Qualitätsregeln
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- Anzeigepflicht und Kenntnis des Mieters immer vor Minderungsrecht prüfen.
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- BGH-Minderungsquoten nur als Orientierung, nie als Automatismus.
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- Wohnraum- und Gewerberaummietrecht unterscheiden.
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## Anschluss-Skills
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- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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||||
- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
|
||||
---
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||||
name: mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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||||
description: "Mietvertrag § 535 BGB: Pflichten, Gebrauchsüberlassung, Kündigung, Kaution und Schönheitsreparaturen."
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||||
# Mietvertrag Grundschema § 535 BGB
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||||
## Fachkern: Mietvertrag Grundschema § 535 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Mietvertrag Grundschema § 535 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Mietvertrag nach § 535 BGB vollständig prüfen: gegenseitige Hauptleistungspflichten, Vertragsgestaltung, Kündigungsrecht und typische AGB-Klauseln in Mietverträgen.
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||||
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## Normanker
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||||
- § 535 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Mietvertrag
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||||
- §§ 536 ff. BGB: Mängel der Mietsache
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||||
- §§ 537 und 538 BGB: Verschlechterung durch vertragsgemäßen Gebrauch
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||||
- § 542 BGB: Ende des Mietverhältnisses
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||||
- §§ 573 und 574 BGB: Kündigung und Widerspruchsrecht bei Wohnraum
|
||||
- § 551 BGB: Begrenzung der Mietsicherheit
|
||||
- § 556d BGB: Mietpreisbremse (Wohnraum)
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||||
- § 556g BGB: Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Mietpreisbremse
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||||
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||||
## Intake
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- Wohnraum- oder Gewerberaummietvertrag?
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||||
- Was ist der konkrete Streitpunkt (Kündigung, Kaution, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung, Mangel)?
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||||
- Wer ist Mandant (Vermieter oder Mieter)?
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||||
- Gilt die Mietpreisbremse (Ort, Wohnraum, Datum)?
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||||
- Welche Fristen laufen (Kündigungsfrist, Widerspruchsfrist)?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
1. Vertragsschluss: Formerfordernis (Schriftform bei mehr als 1 Jahr § 550 BGB), AGB-Einbeziehung
|
||||
2. Hauptpflichten des Vermieters: Gebrauchsüberlassung in vertragsgemäßem Zustand (§ 535 Abs. 1 BGB)
|
||||
3. Hauptpflichten des Mieters: Mietzahlung (§ 535 Abs. 2 BGB), pfleglicher Gebrauch
|
||||
4. Nebenkosten: Umlage nach Betriebskostenverordnung, formelle Anforderungen Betriebskostenabrechnung
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||||
5. Schönheitsreparaturen-Klauseln: AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB (BGH-Linie zu starren Fristen)
|
||||
6. Kaution: Höchstbetrag § 551 BGB, Anlage auf Treuhandkonto, Rückgabe
|
||||
7. Kündigung: ordentlich (§§ 568 und 573 BGB) oder außerordentlich (§ 543 BGB); Fristen und Form
|
||||
8. Mieterhöhung: §§ 558 ff. BGB (ortsübliche Vergleichsmiete), Mietpreisbremse §§ 556d ff. BGB
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||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Schönheitsreparaturklauseln sind häufig nach BGH-Rechtsprechung unwirksam; Prüfung im Einzelfall.
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||||
- Formverstoß bei Schriftform (§ 550 BGB) führt zu unbefristetem Mietvertrag mit 1-Jahres-Kündigung.
|
||||
- Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB).
|
||||
- Eigenbedarfskündigung muss konkrete Nutzungsabsicht nennen; Vorspiegelung begründet Schadensersatz.
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||||
## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Mietvertragsstruktur-Checkliste (Pflichten, Form, Nebenkosten, Kündigung)
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||||
- AGB-Klausel-Scan (Schönheitsreparaturen, Kaution, Haftung)
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||||
- Kündigungsschema (Voraussetzungen, Fristen, Form)
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||||
- Risikoampel für Vermieter und Mieter
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## Qualitätsregeln
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||||
- Wohnraum- und Gewerberaummietrecht unterscheiden; Mietpreisbremse gilt nur bei Wohnraum.
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||||
- Schönheitsreparaturklauseln grundsätzlich auf BGH-Wirksamkeit prüfen.
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- Betriebskostenabrechnung-Formalia immer mitprüfen.
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||||
## Anschluss-Skills
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- mietrecht-mangel-minderung
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- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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- bt-vertragsentwurf-modellvertrag
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||||
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,90 @@
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||||
name: pacht-leihe-und-verwahrung
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description: "Pacht §§ 581 ff., Leihe §§ 598 ff. und Verwahrung §§ 688 ff. BGB: Pflichten, Haftung und Abgrenzung."
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# Pacht, Leihe und Verwahrung BGB
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## Fachkern: Pacht, Leihe und Verwahrung BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Pacht, Leihe und Verwahrung BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Pachtverhältnisse (§§ 581 ff. BGB), Leihe (§§ 598 ff. BGB) und Verwahrung (§§ 688 ff. BGB) prüfen: Abgrenzung zur Miete, spezifische Pflichten und Haftungsregeln.
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||||
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## Normanker
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- §§ 581 ff. BGB: Pachtvertrag (Fruchtziehungsrecht)
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- § 585 BGB: Landpacht als Sonderform
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- §§ 598 ff. BGB: Leihe (unentgeltliche Gebrauchsüberlassung)
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- § 600 BGB: Haftungsprivileg des Verleihers
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||||
- §§ 688 ff. BGB: Verwahrung (entgeltlich und unentgeltlich)
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- § 690 BGB: Haftungsprivileg bei unentgeltlicher Verwahrung
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## Intake
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||||
- Welcher Vertragstyp liegt vor (Pacht, Leihe, Verwahrung)?
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- Ist Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit vereinbart?
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- Besteht Fruchtziehungsrecht (dann Pacht statt Miete)?
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- Welches Problem liegt vor (Haftung, Kündigung, Rückgabe, Beschädigung)?
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- Gelten Sonderregeln für Landpacht?
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## Prüfraster
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1. Vertragstyp-Abgrenzung: Miete (nur Gebrauchsüberlassung) vs. Pacht (Gebrauchsüberlassung plus Fruchtziehungsrecht)
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2. Pachtrecht: Anwendung der Mietrechtsregeln (§ 581 Abs. 2 BGB) soweit keine Sonderregeln
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||||
3. Landpacht nach §§ 585 ff. BGB: Schriftformerfordernis, Pachtzins, Pächterrechte
|
||||
4. Leihe: unentgeltlich (§ 598 BGB); Abgrenzung zur Schenkung und Miete
|
||||
5. Leihe-Haftung: Verleiher haftet nach § 600 BGB nur für arglistig verschwiegene Mängel
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||||
6. Leihe-Kündigung: § 604 BGB (Rückgabe nach Gebrauch oder nach vereinbarter Zeit)
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7. Verwahrung: Pflichten des Verwahrers (Aufbewahrung, Herausgabe, § 688 BGB)
|
||||
8. Haftungsprivileg bei unentgeltlicher Verwahrung: § 690 BGB (nur eigenübliche Sorgfalt)
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## Fallstricke
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- Fruchtziehungsrecht entscheidet über Pacht oder Miete; Abgrenzung hat Auswirkungen auf Mieterschutzrecht.
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- Leihe ist stets unentgeltlich; auch nur nominale Gegenleistung kann zur Miete führen.
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- Bei Verwahrung muss zwischen entgeltlicher (§ 688 BGB) und unentgeltlicher Verwahrung (§ 690 BGB) unterschieden werden.
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- Landpacht unterliegt besonderen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Vertragstyp-Einordnung (Pacht, Miete, Leihe, Verwahrung)
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- Pflichten-Matrix für beide Vertragsparteien
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- Haftungsregeln je nach Vertragstyp
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- Kündigung und Rückgabe-Schema
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## Qualitätsregeln
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- Fruchtziehungsrecht als Abgrenzungsmerkmal Pacht/Miete immer explizit prüfen.
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- Haftungsprivilegien bei unentgeltlichen Verträgen (§§ 600 und 690 BGB) beachten.
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- Landpacht-Sonderregeln nicht vergessen.
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## Anschluss-Skills
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- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
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- vertragstypen-mischvertrag-router
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__581.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__598.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__688.html
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,92 @@
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name: produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
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description: "Produzentenhaftung § 823 BGB und Produkthaftungsgesetz: Fehler, Kausalität, Verkehrssicherungspflichten."
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# Produzentenhaftung und Verkehrssicherung
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## Fachkern: Produzentenhaftung und Verkehrssicherung
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- **Spezialgegenstand:** Produzentenhaftung und Verkehrssicherung; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB und dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) prüfen: Produktfehler, Kausalität, Beweislast und Abgrenzung zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
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## Normanker
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- § 823 Abs. 1 BGB: Deliktische Haftung für Rechtsgutsverletzungen (Produzentenverantwortung)
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- §§ 1 ff. ProdHaftG: Gefährdungshaftung für fehlerhafte Produkte
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- § 3 ProdHaftG: Produktfehler (Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler)
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||||
- § 4 ProdHaftG: Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeur
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- § 8 ProdHaftG: Haftungsausschlüsse
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- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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## Intake
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- Wer ist Hersteller (Produzent, Quasi-Hersteller, Importeur, Händler)?
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- Welcher Fehlertyp liegt vor (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtungspflicht)?
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- Welcher Schaden ist entstanden (Körperschaden, Sachschaden, reiner Vermögensschaden)?
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||||
- Ist das Produkt in Verkehr gebracht worden?
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- Ist der Entwicklungsrisikobehalt nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG relevant?
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## Prüfraster
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1. Anspruchsgrundlage wählen: § 823 Abs. 1 BGB (Verschuldenshaftung) oder ProdHaftG (Gefährdungshaftung) oder beide
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2. Produkt-Begriff nach § 2 ProdHaftG: bewegliche Sache (auch als Teil eines anderen Produkts) oder Strom
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||||
3. Fehlertypen nach § 3 ProdHaftG: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler
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||||
4. Produktbeobachtungspflicht nach Inverkehrbringen (§ 823 BGB: weitergehend als ProdHaftG)
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||||
5. Inverkehrbringen: Zeitpunkt und Rechtsfolgen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ProdHaftG)
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||||
6. Kausalität zwischen Fehler und Schaden: Anscheinsbeweis bei Produzentenhaftung
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7. Hersteller-Beweislast beim ProdHaftG: Hersteller muss Fehlerfreiheit oder Ausschlussgründe beweisen
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||||
8. Haftungsausschlüsse nach § 1 Abs. 2 ProdHaftG: Entwicklungsrisiko, zwingende Rechtsnormen
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||||
9. Haftungsbegrenzungen: § 10 ProdHaftG (Höchstgrenzen), § 9 ProdHaftG (Mitverschulden)
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## Fallstricke
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- § 823 BGB setzt Verschulden voraus; ProdHaftG ist Gefährdungshaftung ohne Verschulden.
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- Instruktionsfehler oft übersehen: mangelhafte Gebrauchsanleitung kann Fehler begründen.
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||||
- Entwicklungsrisiko-Einwand nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG: Hersteller muss Exkulpation beweisen.
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- Bei reinen Vermögensschäden hilft ProdHaftG nicht; dann nur § 823 BGB oder § 826 BGB.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Fehler-Typen-Analyse (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion)
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- Anspruchsgrundlagen-Matrix (§ 823 BGB vs. ProdHaftG)
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- Haftungsausschluss-Prüfung
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- Schadensersatz-Berechnung und Obergrenzen
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## Qualitätsregeln
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- § 823 BGB und ProdHaftG immer nebeneinander prüfen; unterschiedliche Beweislasten.
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- Produktbeobachtungspflicht auch nach Inverkehrbringen mitprüfen.
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- Entwicklungsrisiko-Einwand sachverhaltsnah bewerten.
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- delikt-organisationspflicht
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- delikt-verkehrspflicht-digital
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- schadensrecht-paragraphen-249-253
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
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||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L2853
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,92 @@
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||||
---
|
||||
name: reisevertrag-pauschalreise
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||||
description: "Reisevertrag §§ 651a ff. BGB und Pauschalreiserichtlinie: Mängel, Abhilfe, Minderung, Rücktritt."
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---
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||||
# Reisevertrag und Pauschalreise §§ 651a ff. BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Reisevertrag und Pauschalreise §§ 651a ff. BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Reisevertrag und Pauschalreise §§ 651a ff. BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Reiserechtliche Ansprüche nach §§ 651a ff. BGB prüfen: Mangelrüge, Abhilfeverlangen, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bei Pauschalreisen nach der Pauschalreise-RL.
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## Normanker
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- § 651a BGB: Pauschalreisevertrag (Grundnorm)
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- § 651c BGB: Abhilfe bei Reisemängeln
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- § 651d BGB: Minderung des Reisepreises
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||||
- § 651e BGB: Kündigung des Reisevertrags aus wichtigem Grund
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||||
- § 651f BGB: Schadensersatz und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
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||||
- § 651h BGB: Rücktritt vor Reisebeginn
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- Richtlinie (EU) 2015/2302: Pauschalreise-RL
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## Intake
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- Liegt eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB vor (mindestens zwei verbundene Reiseleistungen)?
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- Welche Mängel sind aufgetreten (Hotel, Flug, Transfer, Verpflegung)?
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||||
- Wurde Abhilfe verlangt und durch den Reiseveranstalter geleistet?
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||||
- Was ist das Ziel (Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Entschädigung)?
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||||
- Welche Fristen für Mangelrüge und Klage wurden eingehalten?
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## Prüfraster
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1. Pauschalreise-Begriff bestimmen: verbundene Reiseleistungen nach § 651a Abs. 2 BGB
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2. Reisemangel: Abweichung der tatsächlichen von der vertraglichen Reiseleistung
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||||
3. Mangelrüge am Urlaubsort: Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche
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||||
4. Abhilfeverlangen nach § 651c BGB: Fristsetzung, Zurückweisung berechtigt zur Selbsthilfe
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||||
5. Minderung nach § 651d BGB: Herabsetzung des Reisepreises nach Minderungsquote
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||||
6. Schadensersatz nach § 651f BGB: Verlorene Urlaubszeit als immaterieller Schaden
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||||
7. Kündigung aus wichtigem Grund: erhebliche Beeinträchtigung der Reise (§ 651e BGB)
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||||
8. Rücktritt vor Reisebeginn nach § 651h BGB: unvermeidbare außergewöhnliche Umstände
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||||
9. Verjährung: § 651j BGB (zwei Jahre ab Rückkehr)
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||||
## Fallstricke
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- Mangelrüge am Urlaubsort ist keine Formalität; Unterlassen kann Minderungsanspruch reduzieren.
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- Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit ist Sonderform des immateriellen Schadens.
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- COVID-19-Fälle: unvermeidbare außergewöhnliche Umstände nach § 651h Abs. 3 BGB; Rücktrittsrecht für beide Seiten.
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- Verbundene Reiseleistungen nach § 651c BGB (neue Kategorie): andere Rechtslage als Pauschalreise.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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- Mängelübersicht mit Minderungsquoten-Empfehlung
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- Anspruchsmatrix (Abhilfe, Minderung, Schadensersatz, Kündigung)
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- Fristen-Checkliste (Rüge, Klage, Verjährung)
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- Risikoampel
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||||
## Qualitätsregeln
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- Pauschalreise-Definition immer sorgfältig prüfen; einzelne Reiseleistungen unterliegen allgemeinem Schuldrecht.
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- Mangelrüge-Obliegenheit am Urlaubsort dokumentieren.
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- Pauschalreise-RL-Umsetzungsstand mitprüfen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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- schadensrecht-paragraphen-249-253
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- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651f.html
|
||||
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2302
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
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||||
---
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||||
name: schadensrecht-paragraphen-249-253
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description: "Schadensrecht §§ 249-253 BGB: Naturalrestitution, Schadensberechnung, Vermögensschaden, Schmerzensgeld."
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# Schadensrecht §§ 249-253 BGB
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## Fachkern: Schadensrecht §§ 249-253 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Schadensrecht §§ 249-253 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Schadensersatzansprüche nach §§ 249-253 BGB vollständig ausarbeiten: Grundsatz der Naturalrestitution, Differenzhypothese, Schmerzensgeld und Sonderprobleme wie Vorteilsausgleichung und Mitverschulden.
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||||
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## Normanker
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- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes (Naturalrestitution)
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- § 250 BGB: Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
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- § 251 BGB: Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
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||||
- § 252 BGB: Entgangener Gewinn
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||||
- § 253 BGB: Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld)
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- § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten
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- § 255 BGB: Herausgabe von Ersatz bei Übernahme der Schadensersatzpflicht
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## Intake
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- Welche Anspruchsgrundlage liegt vor (§ 280 BGB, § 823 BGB, § 831 BGB, Gefährdungshaftung)?
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||||
- Welche Schadensposten werden geltend gemacht (Sachschaden, Vermögensschaden, Schmerzensgeld)?
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||||
- Besteht ein Mitverschulden des Geschädigten?
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||||
- Liegt ein Vorteil vor, der auszugleichen wäre (Vorteilsausgleichung)?
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||||
- Wurde Naturalrestitution verlangt oder ist Geldersatz erforderlich?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Schadensentstehung und Kausalität: Adäquanzkausalität und Schutzzweck der Norm
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||||
2. Naturalrestitution nach § 249 BGB: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als Primärform
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||||
3. Geldersatz nach §§ 250 und 251 BGB: bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand
|
||||
4. Vermögensschaden: Differenzhypothese (Vergleich des tatsächlichen mit dem hypothetischen Vermögen)
|
||||
5. Entgangener Gewinn nach § 252 BGB: wahrscheinlicher Gewinn nach normalem Lauf der Dinge
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||||
6. Immaterieller Schaden: § 253 BGB setzt eine der dort genannten Anspruchsgrundlagen voraus
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||||
7. Schmerzensgeld-Bemessung: Ausgleich und Genugtuung; Genugtuungsfunktion bei vorsätzlichen Taten
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||||
8. Mitverschulden nach § 254 BGB: Quotenbildung, Verursachungsbeiträge und Obliegenheitsverletzungen
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||||
9. Vorteilsausgleichung: schadenmindernde Vorteile, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind
|
||||
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||||
## Fallstricke
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- § 253 BGB setzt gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage voraus; kein allgemeines Schmerzensgeld.
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- Vorteilsausgleichung darf nicht zur sachwidrigen Entlastung des Schädigers führen; Grenzen beachten.
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||||
- Entgangener Gewinn muss wahrscheinlich sein, nicht sicher; aber bloße Möglichkeit reicht nicht.
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||||
- Mitverschulden nach § 254 BGB: auch Obliegenheitsverletzung bei der Schadensabwendung (§ 254 Abs. 2 BGB).
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Schadensposten-Übersicht (Sachschaden, Vermögensschaden, Schmerzensgeld, entgangener Gewinn)
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||||
- Naturalrestitution vs. Geldersatz-Analyse
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- Mitverschuldens-Quote
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||||
- Gesamtschadensberechnung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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- Kausalität und Schutzzweck der Norm immer als Filter für Schadensposten verwenden.
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- § 253 BGB-Voraussetzungen (Körperverletzung, Freiheitsentzug, sexuelle Selbstbestimmung) immer prüfen.
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||||
- Vorteilsausgleichung aktiv in Schadensberechnung einbauen.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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- gesamtschuld-und-regress-bgb-bt
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- werkvertrag-maengelrechte
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- mietrecht-mangel-minderung
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,92 @@
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name: schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
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description: "Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB-Recht §§ 305-310 BGB: Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Transparenz."
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# Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB §§ 305-310 BGB
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## Fachkern: Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB §§ 305-310 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB §§ 305-310 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
## Zweck
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AGB-Recht nach §§ 305-310 BGB mit BGB-AT-Methodenlehre verknüpfen: Einbeziehungskontrolle, Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB), Inhaltskontrolle und Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit.
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## Normanker
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- §§ 305 ff. BGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- § 305 BGB: AGB-Begriff (vorformuliert, für Vielzahl von Verträgen, gestellt)
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- § 305c BGB: Überraschende und mehrdeutige Klauseln
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- § 307 BGB: Inhaltskontrolle, unangemessene Benachteiligung
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- § 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
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- § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
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- § 310 BGB: Anwendungsbereich (B2B vs. B2C)
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||||
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||||
## Intake
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- Liegt eine AGB-Situation vor (vorformuliert, für viele Verträge, eine Seite hat gestellt)?
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- In welchem Vertragstyp kommen die AGB vor (Kauf, Miete, Werkvertrag, Dienstleistung)?
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- Welche konkrete Klausel ist problematisch?
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- B2B oder B2C (unterschiedliche Kontrolldichte)?
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- Wurde die AGB wirksam einbezogen (Hinweis, Möglichkeit zur Kenntnisnahme, Einverständnis)?
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## Prüfraster
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1. AGB-Tatbestand nach § 305 BGB: vorformuliert, für Vielzahl von Verträgen bestimmt, von einer Partei gestellt
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2. Einbeziehungskontrolle: ausdrücklicher Hinweis, Möglichkeit der Kenntnisnahme, Einverständnis (§ 305 Abs. 2 BGB)
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3. Überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB: nicht Vertragsinhalt geworden
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4. Auslegung nach § 305c Abs. 2 BGB: Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders
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5. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: wesentliche Grundgedanken des dispositiven Rechts; Generalklausel
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6. Klauselverbote nach §§ 308 und 309 BGB: Liste typischer unwirksamer Klauseln
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7. B2B vs. B2C: § 310 Abs. 1 BGB schränkt Anwendungsbereich für kaufmännische Verträge ein
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8. Rechtsfolge der Unwirksamkeit: § 306 BGB (Vertrag im Übrigen wirksam; gesetzliche Regelung tritt ein)
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## Fallstricke
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- Individuelle Vereinbarung ist keine AGB; auch wenn vorformuliert und für ein Massengeschäft bestimmt.
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- § 307 BGB gilt auch im B2B-Bereich; Kontrolldichte ist aber geringer als gegenüber Verbrauchern.
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- Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB: Klausel muss verständlich und klar sein.
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- Kumulation von Klauseln: einzelne wirksame Klauseln können zusammen unwirksam sein.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- AGB-Klausel-Prüfprotokoll (Einbeziehung, Überraschungsklausel, Inhaltskontrolle)
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- Wirksamkeitsmatrix nach §§ 307-309 BGB
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- B2B/B2C-Unterscheidungsübersicht
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- Vertragsgestaltungsempfehlungen
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## Qualitätsregeln
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- AGB-Tatbestand und individuelle Vereinbarung immer als erste Weiche prüfen.
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- Rechtsfolge des § 306 BGB (gesetzliche Ersatzregelung) bei unwirksamen Klauseln stets mitdenken.
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- B2B-Situation schließt AGB-Kontrolle nicht aus.
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## Anschluss-Skills
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- bt-vertragsentwurf-modellvertrag
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,88 @@
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||||
name: schuldversprechen-schuldanerkenntnis
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||||
description: "Schuldversprechen § 780 BGB und Schuldanerkenntnis § 781 BGB: Form, Wirkung und Abgrenzung."
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# Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis §§ 780 und 781 BGB
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||||
## Fachkern: Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis §§ 780 und 781 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis §§ 780 und 781 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
## Zweck
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Schuldversprechen (§ 780 BGB) und Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) prüfen: Formerfordernisse, rechtliche Wirkungen, Abgrenzung zum abstrakten Schuldversprechen und zu Beweiszwecken dienenden Erklärungen.
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## Normanker
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- § 780 BGB: Schuldversprechen (abstrakt, formgebunden)
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- § 781 BGB: Schuldanerkenntnis (abstrakt, formgebunden)
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||||
- § 782 BGB: Erlass der Formvorschriften bei Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis
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- § 812 BGB: Bereicherungsrecht als Rückabwicklungsgrundlage
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||||
- § 821 BGB: Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung
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## Intake
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- Liegt ein abstraktes Schuldversprechen (§ 780 BGB) oder ein Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) vor?
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- Wurde die Schriftform (§§ 780 und 781 BGB) eingehalten?
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||||
- Zu welchem Zweck wurde die Erklärung abgegeben (Beweis, Novation, Sicherheit)?
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- Besteht ein kausaler Bezug zur Grundschuld oder zum ursprünglichen Schuldverhältnis?
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- Gibt es Einwendungen aus dem Kausalverhältnis?
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## Prüfraster
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1. Qualifikation: abstraktes Schuldversprechen (§ 780 BGB) oder Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB)?
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||||
2. Abgrenzung zum kausalen (deklaratorischen) Anerkenntnis: kein Formzwang, nur Beweisfunktion
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||||
3. Formerfordernis der Schriftform: §§ 780 und 781 BGB i.V.m. § 126 BGB; Ausnahme § 782 BGB
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||||
4. Wirkung des abstrakten Schuldversprechens: eigenständige Verbindlichkeit losgelöst vom Grundverhältnis
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||||
5. Einrede der Bereicherung nach § 821 BGB: wenn Kausalverhältnis nicht besteht oder wegfällt
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||||
6. Bereicherungsrückforderung nach § 812 BGB falls abstraktes Schuldversprechen ohne Rechtsgrund
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7. Unterschied zu Bürgschaft (§ 765 BGB) und Garantie (keine Formvorschrift im BGB)
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## Fallstricke
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- Kausales (deklaratorisches) Anerkenntnis hat keine Formvorschrift; Verwechslung mit § 781 BGB führt zu Fehlern.
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- Ohne Schriftform ist abstraktes Schuldversprechen nach § 780 BGB nichtig (§ 125 BGB).
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||||
- § 782 BGB: Im kaufmännischen Bereich kann Formerfordernis durch Handelsbräuche abdingbar sein.
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||||
- Einrede der Bereicherung (§ 821 BGB) verhindert nicht die wirksame Entstehung der abstrakten Schuld.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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||||
- Einordnungsmatrix (abstrakt vs. kausal, Schuldversprechen vs. Anerkenntnis)
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- Formwirksamkeits-Check
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- Einwendungs-Analyse (§ 821 BGB, Kausalverhältnis)
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||||
- Gestaltungsempfehlung
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||||
## Qualitätsregeln
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- Abstraktes und kausales Anerkenntnis immer getrennt behandeln.
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- Schriftformerfordernis bei §§ 780 und 781 BGB immer prüfen.
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||||
- § 821 BGB als Einrede, nicht als Unwirksamkeitsgrund, einordnen.
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
- buergschaft-grundschema-paragraph-765
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||||
- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__780.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__781.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,91 @@
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---
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||||
name: tausch-und-schenkung
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||||
description: "Tausch § 480 BGB und Schenkung §§ 516-534 BGB: Unentgeltlichkeit, Form, Widerruf, Notbedarfseinrede."
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# Tausch und Schenkung §§ 480 und 516 ff. BGB
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||||
## Fachkern: Tausch und Schenkung §§ 480 und 516 ff. BGB
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- **Spezialgegenstand:** Tausch und Schenkung §§ 480 und 516 ff. BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Tauschvertrag nach § 480 BGB und Schenkungsrecht (§§ 516 ff. BGB) prüfen: Unentgeltlichkeit, Schenkungsversprechen (Form), Schenkungsvollzug, Widerruf und Notbedarfseinrede.
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 480 BGB: Tauschvertrag (Kaufrecht gilt entsprechend)
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||||
- § 516 BGB: Begriff der Schenkung (Zuwendung aus eigenem Vermögen, Unentgeltlichkeit)
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||||
- § 518 BGB: Form des Schenkungsversprechens (notarielle Beurkundung)
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||||
- § 519 BGB: Einrede des Notbedarfs
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||||
- § 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
|
||||
- § 530 BGB: Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks
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||||
- § 531 BGB: Widerruf nur durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Liegt Tausch (gegenseitig entgeltliche Übertragungen) oder Schenkung (unentgeltliche Zuwendung) vor?
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||||
- Was ist der Gegenstand der Schenkung (bewegliche Sache, Grundstück, Geldbetrag)?
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||||
- Wurde ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet oder ist die Schenkung bereits vollzogen?
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||||
- Wird Widerruf wegen groben Undanks oder Rückforderung wegen Verarmung geltend gemacht?
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||||
- Besteht eine Auflage (§ 525 BGB)?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Abgrenzung Schenkung (unentgeltlich) und Tausch (beiderseitig entgeltlich) sowie gemischte Schenkung
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||||
2. Tausch nach § 480 BGB: Kaufrecht anwendbar; Austausch von Sachen statt Sache gegen Geld
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||||
3. Schenkungsbegriff: Zuwendung aus eigenem Vermögen (§ 516 BGB), Unentgeltlichkeit, Einigung
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||||
4. Form des Schenkungsversprechens: notarielle Beurkundung nach § 518 BGB; Heilung durch Vollzug
|
||||
5. Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB): Auflage ist keine Gegenleistung aber Nebenleistungspflicht
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||||
6. Notbedarfseinrede (§ 519 BGB): Schenker kann Erfüllung verweigern, solange er selbst bedürftig ist
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||||
7. Rückforderungsrecht bei Verarmung (§ 528 BGB): fünf Jahre nach Vollzug, nur noch vorhandene Bereicherung
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||||
8. Widerruf bei grobem Undank (§ 530 BGB): schwerwiegende Verfehlung gegen Schenker oder nahe Angehörige
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Vollzug der Schenkung heilt Formmangel des Schenkungsversprechens (§ 518 Abs. 2 BGB).
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||||
- Gemischte Schenkung (teils entgeltlich, teils unentgeltlich): komplexe Rechtsfolgen.
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||||
- Widerruf nach § 530 BGB setzt schwerwiegende Verfehlung voraus; bloße Undankbarkeit reicht nicht.
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||||
- Rückforderung nach § 528 BGB: Beschenkter muss nur noch vorhandene Bereicherung herausgeben.
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Einordnungsmatrix (Schenkung, Tausch, gemischte Schenkung)
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||||
- Formprüfung (Versprechen vs. Vollzug)
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||||
- Rückforderungs- und Widerrufsrechte-Übersicht
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||||
- Handlungsempfehlung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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- Unentgeltlichkeit als Kernmerkmal der Schenkung sorgfältig prüfen; auch wirtschaftliche Betrachtung.
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||||
- Formheilung durch Vollzug (§ 518 Abs. 2 BGB) immer prüfen, bevor Formmangel bejaht wird.
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||||
- Grobem Undank hohe Anforderungen anlegen.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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||||
- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
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||||
- vertragstypen-mischvertrag-router
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__516.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__518.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,87 @@
|
||||
---
|
||||
name: unechte-goa-paragraph-687
|
||||
description: "Unechte GoA § 687 BGB: eigenmächtige Durchführung eines fremden Geschäfts als eigenes."
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||||
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# Unechte GoA § 687 BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Unechte GoA § 687 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Unechte GoA § 687 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 687 BGB prüfen: § 687 Abs. 1 (Geschäftsanmaßung) und § 687 Abs. 2 (wissentliche Eigengeschäftsführung) und ihre Rechtsfolgen.
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||||
|
||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 687 Abs. 1 BGB: Irrtümliche Eigengeschäftsführung (kein Auftrag, kein GoA-Regime)
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||||
- § 687 Abs. 2 BGB: Wissentliche Behandlung eines fremden Geschäfts als eigenes (Geschäftsanmaßung)
|
||||
- § 687 Abs. 2 S. 1 BGB: Herausgabepflicht und Schadensersatz nach § 678 BGB
|
||||
- § 687 Abs. 2 S. 2 BGB: Geschäftsherr kann Genehmigung erklären
|
||||
- §§ 677 ff. BGB: Echte GoA als Ausgangspunkt für Abgrenzung
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
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||||
- Hat der Handelnde gewusst, dass das Geschäft ein fremdes ist (§ 687 Abs. 2 BGB)?
|
||||
- Oder handelte er irrtümlich in der Annahme, ein eigenes Geschäft zu führen (§ 687 Abs. 1 BGB)?
|
||||
- Welches Ergebnis hat die Geschäftsführung erbracht (Erlös, Nutzungen, Schaden)?
|
||||
- Hat der Geschäftsherr die Geschäftsführung genehmigt?
|
||||
- Sind Schadensersatzansprüche nach § 678 BGB im Raum?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
|
||||
1. Echte GoA (§§ 677 ff. BGB) abgrenzen: Fremdgeschäftsführungswille und -bewusstsein vorhanden?
|
||||
2. § 687 Abs. 1 BGB: Handelnder hält irrtümlich fremdes Geschäft für eigenes; kein GoA-Regime, normale Regeln
|
||||
3. § 687 Abs. 2 BGB: Handelnder weiß, dass es fremdes Geschäft ist, behandelt es aber als eigenes
|
||||
4. Rechtsfolge § 687 Abs. 2 S. 1 BGB: Herausgabepflicht nach §§ 681 und 667 BGB; Schadensersatz nach § 678 BGB
|
||||
5. Genehmigung nach § 687 Abs. 2 S. 2 BGB: Geschäftsherr kann GoA-Regime nachträglich anerkennen
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||||
6. Aufwendungsersatz: bei § 687 Abs. 2 BGB kein Aufwendungsersatz für den Handelnden
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- § 687 Abs. 1 BGB ist eigentlich kein GoA-Fall; Handelnder haftet nach normalen Regeln (Delikt, Bereicherung).
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||||
- § 687 Abs. 2 BGB: Wissen über Fremdheit ist subjektives Tatbestandsmerkmal; genaue Prüfung nötig.
|
||||
- Genehmigung nach § 687 Abs. 2 S. 2 BGB kann Aufwendungsersatzanspruch des Handelnden entstehen lassen.
|
||||
- Abgrenzung zu § 678 BGB: dieser gilt bei echter GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn.
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Einordnungsmatrix (echte GoA vs. § 687 Abs. 1 und 2 BGB)
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||||
- Herausgabe- und Schadensersatz-Analyse
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||||
- Genehmigungsoption für den Geschäftsherrn
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||||
- Risikoampel
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Kenntnis der Fremdheit als Schlüsselmerkmal für § 687 Abs. 2 BGB immer sachverhaltsnah prüfen.
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||||
- Aufwendungsersatz bei § 687 Abs. 2 BGB ausdrücklich ausschließen.
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||||
- § 687 Abs. 1 BGB nicht mit echter GoA verwechseln.
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||||
|
||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- goa-grundschema-paragraph-677
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||||
- goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679
|
||||
- bereicherungsrecht-leistungskondiktion
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
|
||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__687.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__677.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__678.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,91 @@
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||||
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||||
name: verbrauchsgueterkauf-digitales
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||||
description: "Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. BGB und digitale Elemente: Beweislastumkehr, zwingende Normen, §§ 327 ff. BGB."
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||||
# Verbrauchsgüterkauf und Digitales §§ 474 ff. BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Verbrauchsgüterkauf und Digitales §§ 474 ff. BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Verbrauchsgüterkauf und Digitales §§ 474 ff. BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB und seine Schnittstellen zu §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte prüfen: zwingende Normen, Beweislastumkehr, Updatepflichten.
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## Normanker
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- § 474 BGB: Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer)
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- § 475 BGB: Abweichende Vereinbarungen (Verbot der Benachteiligung des Verbrauchers)
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- § 476 BGB: Abweichende Vereinbarungen bei Ware mit digitalen Elementen
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- § 477 BGB: Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers
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- § 478 BGB: Rückgriff des Unternehmers (Lieferkette)
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- §§ 327 ff. BGB: Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
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## Intake
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- Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor (Verbraucher kauft von Unternehmer eine bewegliche Sache)?
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- Tritt der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe auf (Beweislastumkehr § 477 BGB)?
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- Enthält die Kaufsache digitale Elemente (§ 475b ff. BGB anwendbar)?
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- Haben die Parteien abweichende Vereinbarungen getroffen (Zulässigkeit nach § 476 BGB prüfen)?
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- Gibt es Rückgriffsansprüche in der Lieferkette (§ 478 BGB)?
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## Prüfraster
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1. Verbrauchsgüterkauf-Tatbestand: Verbraucher (§ 13 BGB) kauft von Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache
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2. Zwingende Normen nach § 475 BGB: Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers unwirksam
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3. Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Mangel, der innerhalb von 12 Monaten auftritt, gilt als bei Übergabe vorhanden
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||||
4. Ausnahmen: Unvereinbarkeit des Mangels mit dieser Vermutung (z.B. Verschleiß)
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||||
5. Ware mit digitalen Elementen: §§ 475b ff. BGB mit Updatepflichten und besonderen Mangelanforderungen
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||||
6. Digitale Produkte (kein Kauf): §§ 327 ff. BGB anstelle von Kaufrecht
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||||
7. Rückgriff in der Lieferkette nach § 478 BGB: Unternehmer kann Mängelrechte gegenüber Lieferanten geltend machen
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||||
8. Verjährung: § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (2 Jahre); nicht abkürzbar bei Verbrauchsgüterkauf
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## Fallstricke
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- Beweislastumkehr gilt nur innerhalb von 12 Monaten (nach 2022er Reform; vorher 6 Monate).
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- Gebrauchte Sachen: Gewährleistungsfrist kann auf 1 Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB).
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||||
- Fehler bei der Abgrenzung digitales Produkt (§ 327 BGB) vs. Ware mit digitalen Elementen (§ 475b BGB).
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- Ausschluss oder Beschränkung von Mängelrechten bei Verbrauchsgüterkauf ist nur in den Grenzen von § 476 BGB möglich.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Verbrauchsgüterkauf-Check (Parteien, Gegenstand, Fristen)
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- Beweislastumkehr-Analyse (Zeitpunkt, Vermutung, Ausnahmen)
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- Digital-Schnittstellen-Übersicht
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- Lieferketten-Rückgriffs-Check
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## Qualitätsregeln
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- Beweislastumkehr-Zeitraum (12 Monate) und Ausnahmen präzise prüfen.
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- Abgrenzung digitales Produkt/Ware mit digitalen Elementen immer vor Normauswahl klären.
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- § 476 BGB-Zwingendes immer mitprüfen.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
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- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
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- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
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## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,89 @@
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||||
name: vergleich-paragraph-779
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description: "Vergleich § 779 BGB: gegenseitiges Nachgeben, Irrtum über Grundlage, Widerruf und Abgrenzung."
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||||
# Vergleich § 779 BGB
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||||
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||||
## Fachkern: Vergleich § 779 BGB
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||||
- **Spezialgegenstand:** Vergleich § 779 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
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||||
## Zweck
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Vergleichsvertrag nach § 779 BGB prüfen: Voraussetzungen des gegenseitigen Nachgebens, Fehler über die Vergleichsgrundlage, Nichtigkeitsfolgen und Abgrenzung zum Erlass und zur Anerkenntnis.
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## Normanker
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- § 779 BGB: Vergleich (gegenseitiges Nachgeben zur Beilegung eines streitigen Rechtsverhältnisses)
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- § 779 Abs. 1 Hs. 2 BGB: Nichtigkeit bei Irrtum über den als feststehend angesehenen Sachverhalt
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||||
- §§ 119 ff. BGB: Allgemeine Anfechtungsregeln ergänzend
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||||
- § 397 BGB: Erlass als Alternative zum Vergleich
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||||
- §§ 145 ff. BGB: Vertragsschluss-Allgemeinregeln
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## Intake
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- Liegt ein Vergleich vor (gegenseitiges Nachgeben, streitiges oder ungewisses Rechtsverhältnis)?
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||||
- Oder handelt es sich um einen einseitigen Erlass (§ 397 BGB) oder eine Anerkenntnis?
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||||
- Bestand ein Irrtum über den gemeinsamen Sachverhalt, den die Parteien als feststehend angenommen haben?
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||||
- Welches Recht des Vergleichs soll geprüft werden (Wirksamkeit, Anfechtung, Leistungsklage)?
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||||
- Wurde der Vergleich in einer prozessualen Form geschlossen (gerichtlicher Vergleich)?
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||||
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||||
## Prüfraster
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1. Vergleichsbegriff: Beilegung eines Streits oder einer Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben
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||||
2. Streitiges oder ungewisses Rechtsverhältnis: objektive Ungewissheit reicht; subjektiver Streit genügt
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||||
3. Gegenseitiges Nachgeben: beide Parteien müssen etwas aufgeben (nicht nur eine Seite)
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||||
4. Wirksamkeit: §§ 145 ff. BGB (Vertragsschluss); mögliche Formerfordernisse (z.B. Notarform bei Immobilien)
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||||
5. Nichtigkeit nach § 779 Abs. 1 Hs. 2 BGB: gemeinschaftlicher Irrtum über gemeinsam als feststehend angesehene Tatsachen
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||||
6. Abgrenzung zu Erlass (§ 397 BGB): einseitiger Verzicht auf Forderung; kein gegenseitiges Nachgeben nötig
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||||
7. Gerichtlicher Vergleich: zusätzliche prozessuale Wirkungen (Vollstreckungstitel, § 794 ZPO)
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||||
8. Widerrufsvorbehalt: im Anwaltsvergleich üblich; Folgen für Wirksamkeit
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||||
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||||
## Fallstricke
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- Gegenseitiges Nachgeben fehlt wenn nur eine Seite verzichtet; dann Erlass oder Anerkenntnis.
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- § 779 Abs. 1 Hs. 2 BGB: Irrtum muss die Vergleichsgrundlage betreffen; späterer Irrtum genügt nicht.
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||||
- Gerichtlicher Vergleich hat zusätzliche Wirkungen als Vollstreckungstitel; Widerruf beachten.
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||||
- Vorsorgevorbehalt (z.B. Steuervorbehalt) kann Endgültigkeit des Vergleichs einschränken.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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## Output
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||||
- Vergleichs-Wirksamkeits-Prüfung
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- Irrtum-über-Vergleichsgrundlage-Analyse
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- Abgrenzungsmatrix (Vergleich, Erlass, Anerkenntnis)
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||||
- Vollstreckungs-Optionen bei gerichtlichem Vergleich
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Gegenseitiges Nachgeben als Kernmerkmal immer sachverhaltsnah belegen.
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||||
- Irrtum nach § 779 Abs. 1 Hs. 2 BGB nur bei gemeinsamem und vorherigem Sachverhaltsmerkmal anwenden.
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||||
- Prozessuale Wirkungen des gerichtlichen Vergleichs gesondert prüfen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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- workflow-vergleich-und-verhandlungsplan
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||||
- schuldversprechen-schuldanerkenntnis
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- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__779.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__397.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,91 @@
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---
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||||
name: verjaehrung-bgb-bt-spezial
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||||
description: "Verjährung im BGB BT: Sonderfristen für Kauf §438, Miet §548, Werk §634a, Delikt §852 BGB."
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||||
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||||
# Verjährung BGB-BT Spezial
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||||
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||||
## Fachkern: Verjährung BGB-BT Spezial
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||||
- **Spezialgegenstand:** Verjährung BGB-BT Spezial; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Verjährungsfristen im BGB Besonderer Teil prüfen: Sonderfristen für Kaufrecht (§ 438 BGB), Mietrecht (§ 548 BGB), Werkvertragsrecht (§ 634a BGB), Deliktsrecht (§ 852 BGB) und deren Verhältnis zur Regelverjährung.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 438 BGB: Verjährung beim Kaufvertrag (2 Jahre; 5 Jahre für Bauwerke; 30 Jahre bei arglistigem Verschweigen)
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||||
- § 548 BGB: Verjährung bei Miet- und Pachtrecht (6 Monate nach Rückgabe)
|
||||
- § 634a BGB: Verjährung beim Werkvertrag (2 Jahre; 5 Jahre für Bauwerke; 10 Jahre bei Arglist)
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||||
- § 852 BGB: Verjährung deliktischer Bereicherungsansprüche (10 Jahre)
|
||||
- §§ 195 und 199 BGB: Regelverjährung (3 Jahre; Beginn mit Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis)
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||||
- §§ 203 ff. BGB: Hemmung und Neubeginn der Verjährung
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||||
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## Intake
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- Welcher Vertragstyp oder Anspruchsgrundlage liegt vor?
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- Wann begann die Verjährungsfrist (Lieferung, Abnahme, Rückgabe, Kenntnis)?
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||||
- Gibt es Hemmungstatbestände (Verhandlungen, Klage, Güteantrag)?
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||||
- Wurden Arglisttatbestände mitgeprüft?
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||||
- Ist die Frist möglicherweise bereits abgelaufen?
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||||
## Prüfraster
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||||
1. Anspruchsgrundlage und Sonderfristen-Norm bestimmen
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||||
2. Kaufrecht: § 438 Abs. 1 BGB (2 Jahre ab Übergabe; 5 Jahre für Bauwerke; 30 Jahre bei Arglist)
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||||
3. Mietrecht: § 548 Abs. 1 BGB (6 Monate nach Rückgabe) für Vermieterersatzansprüche
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||||
4. Werkvertragsrecht: § 634a BGB (2 Jahre bei Bewegungssachen; 5 Jahre für Bauwerke)
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||||
5. Deliktsrecht: §§ 195 und 199 BGB (3 Jahre ab Kenntnis); § 852 BGB für Bereicherungsanspruch (10 Jahre)
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||||
6. Hemmungstatbestände: §§ 203-213 BGB (Verhandlungen, gerichtliche Geltendmachung)
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||||
7. Neubeginn nach § 212 BGB: Anerkenntnis, Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung
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||||
8. Arglist-Verlängerungen: § 438 Abs. 3 und § 634a Abs. 3 BGB
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||||
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## Fallstricke
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||||
- § 548 BGB (Miet) beginnt mit Rückgabe der Mietsache, nicht mit Kenntnis des Vermieters.
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||||
- Arglist verlängert Verjährung bei Kauf auf 30 Jahre; bei Werkvertrag auf 10 Jahre.
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||||
- Hemmung durch Verhandlungen (§ 203 BGB) setzt echten Austausch voraus; bloße Ablehnung genügt nicht.
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||||
- Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach § 852 BGB (10 Jahre) als 'Restschaden' neben § 823 BGB.
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||||
## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
- Verjährungs-Kalender (Fristbeginn, Fristende, Hemmungszeiträume)
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- Sonderfrist-Matrix (Kauf, Miete, Werk, Delikt)
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||||
- Arglist-Verlängerungs-Prüfung
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||||
- Handlungsempfehlung (Klageerhebung, Anerkenntniseinholung)
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Anspruchsgrundlage und Sonderverjährung immer als erste Weiche setzen.
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||||
- Arglist immer aktiv mitprüfen; kann Verjährung entscheidend verlängern.
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- Hemmungsberechnung dokumentieren.
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## Anschluss-Skills
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- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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||||
- werkvertrag-maengelrechte
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||||
- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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||||
- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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||||
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||||
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
|
||||
---
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||||
name: vertragstypen-mischvertrag-router
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||||
description: "Vertragstypen-Router: Mischvertrag, gemischter Vertrag, Abgrenzung und Normauswahl im BGB BT."
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# Vertragstypen und Mischvertrag Router
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||||
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||||
## Fachkern: Vertragstypen und Mischvertrag Router
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||||
- **Spezialgegenstand:** Vertragstypen und Mischvertrag Router; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
|
||||
|
||||
## Zweck
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||||
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||||
Vertragstypen im BGB BT einordnen und bei Misch- oder atypischen Verträgen die anwendbaren Normen bestimmen: Absorptionstheorie, Kombinationstheorie und Typenzwang-Fragen.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag
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||||
- §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag
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||||
- §§ 611 ff. BGB: Dienstvertrag
|
||||
- §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag
|
||||
- § 651a ff. BGB: Reisevertrag
|
||||
- §§ 662 ff. BGB: Auftrag
|
||||
- § 675 BGB: Geschäftsbesorgung
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||||
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
|
||||
|
||||
## Intake
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||||
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||||
- Welche Leistungen schuldet die Partei (Übereignung, Gebrauchsüberlassung, Erfolg, Tätigkeit, Vermittlung)?
|
||||
- Liegt ein reiner Vertragstyp vor oder mehrere Elemente in einem Vertrag?
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||||
- Welches Vertragsrecht soll für Mängelrechte, Kündigung oder Haftung gelten?
|
||||
- Gibt es einen Schwerpunkt der vertraglichen Pflichten?
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||||
- Sind spezielle Formvorschriften zu beachten?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
1. Vertragsinhalt analysieren: Was sind die Hauptleistungspflichten beider Seiten?
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||||
2. Typenkatalogs-Prüfung: Welche gesetzlichen Vertragstypen passen (Kauf, Miete, Werk, Dienst, Auftrag)?
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||||
3. Rein typischer Vertrag oder Mischvertrag?
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||||
4. Bei Mischverträgen: Absorptionstheorie (überwiegt ein Typ?) oder Kombinationstheorie (je nach Pflicht)?
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||||
5. Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft (Werk) vs. Tätigkeitsschuldnerschaft (Dienst)
|
||||
6. Kauf-Werk-Abgrenzung: bereits fertige Sache (Kauf) vs. erst herzustellende Sache (Werklieferung § 650 BGB)
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||||
7. Miet-Pacht-Abgrenzung: Fruchtziehung (Pacht) vs. bloße Gebrauchsüberlassung (Miete)
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||||
8. Atypische Verträge (z.B. Franchising, Factoring, Leasing): Analogie oder allgemeines Schuldrecht
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Falsche Vertragstyp-Einordnung führt zu falschen Mängelrechten, Kündigungsfristen und Haftungsregeln.
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||||
- Bei Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) gilt Kaufrecht, nicht Werkrecht.
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||||
- Franchising, Factoring, Leasing haben kein kodifiziertes Sonderrecht; analogische Anwendung erforderlich.
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||||
- Schwerpunktbestimmung bei Mischverträgen ist Wertungsfrage; Argumentation klar machen.
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## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Vertragstyp-Einordnung mit Begründung
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- Anwendbare Normen-Matrix (je nach Pflicht oder Schwerpunkt)
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- Mischvertrag-Behandlungsempfehlung
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- Risikoampel für fehlerhafte Einordnung
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## Qualitätsregeln
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- Sachverhalt-Schwerpunkt für Absorptionstheorie klar herausarbeiten.
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||||
- § 650 BGB (Werklieferung) immer als Alternative zu § 631 BGB prüfen.
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- Atypische Verträge mit allgemeinem Schuldrecht lösen, wenn kein kodifizierter Typ passt.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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||||
- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,90 @@
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name: werk-dienst-abgrenzung-erfolg
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description: "Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft § 631 BGB vs. Tätigkeitsschuldnerschaft § 611 BGB."
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# Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolg vs. Tätigkeit
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## Fachkern: Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolg vs. Tätigkeit
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- **Spezialgegenstand:** Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolg vs. Tätigkeit; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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## Zweck
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Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Erfolgshaftung) und Dienstvertrag (Tätigkeitspflicht) vornehmen: Rechtsfolgen für Mängelhaftung, Kündigung, Vergütung und Abnahme.
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## Normanker
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- § 631 BGB: Werkvertrag (Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit herbeigeführter Erfolg)
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- § 611 BGB: Dienstvertrag (Dienstleistung als solche geschuldet, nicht ein Erfolg)
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- § 613a BGB: Betriebsübergang (nicht Thema, aber Abgrenzung zu Arbeitsverhältnis)
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- § 650 BGB: Werklieferungsvertrag
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- § 627 BGB: Kündigung von Dienstverträgen mit besonderem Vertrauen
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## Intake
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- Was schuldet der Auftragnehmer: eine Tätigkeit (Dienst) oder ein bestimmtes Ergebnis (Werk)?
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- Wer trägt das Ausführungsrisiko?
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- Ist Abnahme des Ergebnisses vereinbart oder erwartet?
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- Welche Partei hat ein Interesse an dieser Abgrenzung (Mängelrechte, Kündigung, Vergütung)?
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- Besteht Scheinselbstständigkeit (Abgrenzung zum Arbeitsvertrag)?
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## Prüfraster
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1. Sachverhalt-Analyse: Was ist der vertraglich geschuldete Kern — Tätigkeit oder Ergebnis?
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2. Werkvertrag: Auftragnehmer schuldet einen bestimmten Erfolg (§ 631 BGB); Vergütung fällig erst mit Abnahme
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3. Dienstvertrag: Auftragnehmer schuldet Tätigkeit (§ 611 BGB); Vergütung für geleistete Zeit
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4. Bedeutung für Mängelhaftung: Werkvertrag hat §§ 633 ff. BGB; Dienstvertrag grundsätzlich keine Gewährleistung
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5. Abnahme: beim Werkvertrag konstitutiv (§ 640 BGB); beim Dienstvertrag nicht vorgesehen
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6. Kündigung: Dienstvertrag nach § 621 BGB (ordentlich) oder § 627 BGB (aus wichtigem Grund); Werkvertrag nach § 648 BGB
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7. Behandlungsvertrag: Arzt schuldet keine Heilung (Dienstvertrag), aber Einhaltung des medizinischen Standards
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8. IT-Projekte: Pflichtenheft und abnahmefähige Ergebnisse sprechen für Werkvertrag
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## Fallstricke
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- Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) ist Dienstvertrag; kein Erfolg geschuldet, nur lege artis-Behandlung.
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- IT-Dienstleistungsverträge: oft unklar ob Dienst oder Werk; Pflichtenheft-Analyse entscheidend.
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- Bei Scheinselbstständigkeit droht Arbeitnehmerqualifikation mit Sozialversicherungspflicht.
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- Vergütungsfolgen: Werkvertrag zahlt nach Abnahme; Dienstvertrag zahlt laufend oder nach Zeitperioden.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Einordnungsmatrix (Werk vs. Dienst vs. Arbeitsvertrag)
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- Rechtsfolgen-Vergleich (Vergütung, Mängel, Kündigung, Abnahme)
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- Risikobewertung bei Fehlqualifikation
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- Gestaltungsempfehlung
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## Qualitätsregeln
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- Erfolgsdefinition im Vertrag immer wörtlich auswerten; keine Vermutungen.
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- Behandlungsvertrag immer als Dienstvertrag einordnen.
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- Bei IT-Projekten Meilensteine und Abnahmeregeln analysieren.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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- vertragstypen-mischvertrag-router
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- arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,90 @@
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name: werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
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description: "Werkvertrag: Abnahme § 640 BGB, Fälligkeit der Vergütung, fingierte Abnahme und Abnahmeverweigerung."
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# Werkvertrag: Abnahme und Fälligkeit §§ 640 und 641 BGB
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## Fachkern: Werkvertrag: Abnahme und Fälligkeit §§ 640 und 641 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Werkvertrag: Abnahme und Fälligkeit §§ 640 und 641 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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## Zweck
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Abnahme beim Werkvertrag nach §§ 640 und 641 BGB prüfen: Abnahmepflicht des Bestellers, Rechtsfolgen der Abnahme (Fälligkeit, Gefahrübergang, Verjährungsbeginn), fingierte Abnahme und Abnahmeverweigerung.
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||||
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## Normanker
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- § 640 BGB: Abnahmepflicht des Bestellers und fingierte Abnahme
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- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung (nach Abnahme)
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||||
- § 641a BGB: Fertigstellungsbescheinigung
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- § 644 BGB: Gefahrtragung beim Werkvertrag
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- § 634a BGB: Verjährungsbeginn (Abnahme)
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||||
- § 648a BGB: Kündigung aus wichtigem Grund
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## Intake
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- Wurde das Werk abgenommen oder ist die Abnahme verweigert worden?
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- Liegt ein Grund zur Abnahmeverweigerung (wesentlicher Mangel) vor?
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- Gibt es eine fingierte Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB?
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- Wann beginnt die Verjährung (Abnahmezeitpunkt)?
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- Ist die Vergütung fällig (§ 641 BGB)?
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## Prüfraster
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1. Abnahme-Tatbestand: körperliche Übernahme und Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß
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2. Abnahmepflicht des Bestellers nach § 640 Abs. 1 BGB: Pflicht zur Abnahme nach Fertigstellung
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||||
3. Abnahmeverweigerungsrecht: berechtigt nur bei wesentlichen Mängeln; unwesentliche berechtigen nicht zur Verweigerung
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||||
4. Fingierte Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB: Fristsetzung durch Unternehmer; Ablauf ohne Reaktion oder ohne Mängelangabe
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||||
5. Rechtsfolgen der Abnahme: Fälligkeit der Vergütung (§ 641 BGB); Gefahrübergang (§ 644 BGB); Verjährungsbeginn (§ 634a BGB)
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||||
6. Mängelrüge bei Abnahme: Kenntnis eines Mangels bei Abnahme schließt Mängelrechte aus (§ 640 Abs. 3 BGB)
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7. Schlussrechnung und Prüfungspflichten bei VOB/B-Verträgen (Besonderheiten)
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## Fallstricke
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- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sonst gerät Besteller in Annahmeverzug.
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- Fingierte Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB): Frist muss nach Fertigstellung gesetzt werden; pauschale Fristsetzung vorab genügt nicht.
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- Vorbehaltlose Abnahme in Kenntnis eines Mangels schließt Mängelansprüche aus (§ 640 Abs. 3 BGB).
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- Bei VOB/B-Verträgen gelten ergänzende Regeln zur Abnahme; diese gehen BGB vor.
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## Stoppschilder
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Abnahme-Status-Analyse (erteilt, verweigert, fingiert)
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- Rechtsfolgen-Matrix (Fälligkeit, Gefahrübergang, Verjährungsbeginn)
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- Handlungsempfehlung (Nachfristsetzung, Mängelrüge, Klage)
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- Risikoampel
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## Qualitätsregeln
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- Wesentlichkeit eines Mangels als Schwelle zur Abnahmeverweigerung immer prüfen.
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- § 640 Abs. 3 BGB-Kenntnisausschluss aktiv in Prüfung einbauen.
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- Fingierte Abnahme nur nach korrekter Fristsetzung annehmen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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- werkvertrag-maengelrechte
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- verjaehrung-bgb-bt-spezial
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- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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||||
## Quellen
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||||
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,89 @@
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||||
name: werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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description: "Werkvertrag § 631 BGB: Grundschema, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung."
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# Werkvertrag Grundschema § 631 BGB
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## Fachkern: Werkvertrag Grundschema § 631 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Werkvertrag Grundschema § 631 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
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||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
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||||
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||||
## Zweck
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Werkvertrag nach § 631 BGB vollständig prüfen: Vertragstypische Pflichten, Vergütungsfälligkeit, Abnahme, Mängelrecht-Katalog, VOB/B-Besonderheiten und Kündigung.
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## Normanker
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- § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
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- § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag
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- § 634 BGB: Rechte des Bestellers bei Mängeln
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||||
- § 635 BGB: Nacherfüllung beim Werkvertrag
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||||
- § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
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||||
- § 640 BGB: Abnahme
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||||
- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
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||||
- § 648 BGB: Kündigung durch den Besteller
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||||
- § 648a BGB: Kündigung aus wichtigem Grund
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||||
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## Intake
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- Was ist der Vertragsgegenstand (Bauleistung, Reparatur, IT-Leistung, Gutachten)?
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- Wurde ein Werk-Erfolg definiert und ist er eingetreten?
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- Welche Mängel werden gerügt?
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- Ist das Werk abgenommen?
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||||
- Gilt VOB/B oder AGB des Unternehmers?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
1. Vertragsschluss: Parteien, Werkgegenstand, Vergütung, Fälligkeit
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||||
2. Pflichten des Unternehmers: mangelfreie Herstellung des Werks; Eigenverantwortung für Ausführung
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||||
3. Pflichten des Bestellers: Abnahme (§ 640 BGB), Vergütungszahlung (§ 641 BGB), Mitwirkung
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||||
4. Sachmangel nach § 633 BGB: subjektive, objektive Anforderungen, Montagemangel
|
||||
5. Rechte des Bestellers nach § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
|
||||
6. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Vorrang; Besteller muss Frist setzen
|
||||
7. Abnahme: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Abnahmeverweigerungsrecht
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||||
8. Verjährung: § 634a BGB (2 Jahre beweglich; 5 Jahre Bauleistungen)
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||||
9. Kündigung: § 648 BGB (jederzeitiges Recht des Bestellers; Vergütungsfolge) oder § 648a BGB (wichtiger Grund)
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Vergütung wird erst fällig nach Abnahme (§ 641 BGB); ohne Abnahme kein Anspruch auf volle Vergütung.
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- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers vor Rücktritt und Schadensersatz beachten.
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||||
- Kündigung nach § 648 BGB jederzeit möglich, aber Besteller muss vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen.
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- VOB/B-Verträge haben eigene Abnahme- und Mängelregelungen die BGB ergänzen oder ersetzen.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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- Werkvertragsstruktur-Übersicht (Parteien, Gegenstand, Vergütung)
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- Mangelprüfungs-Schema (Istbeschaffenheit vs. Sollbeschaffenheit)
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- Besteller-Rechte-Matrix nach § 634 BGB
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||||
- Kündigung und Vergütungsfolgen
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## Qualitätsregeln
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- Abnahme als Schlüsselereignis für Fälligkeit und Verjährung immer prüfen.
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- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers vor Sekundäransprüchen einräumen.
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||||
- VOB/B-Verträge gesondert auf Abweichungen vom BGB prüfen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
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- werkvertrag-maengelrechte
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- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
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- bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,87 @@
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name: werkvertrag-maengelrechte
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description: "Werkvertrag-Mängelrechte §§ 633-638 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz."
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# Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB
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## Fachkern: Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB
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- **Spezialgegenstand:** Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB; der Skill muss die konkrete Fachfrage tragen und nicht nur in einen allgemeinen Startdialog zurückfallen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
|
||||
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||||
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||||
## Zweck
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||||
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||||
Werkvertragliche Mängelrechte nach §§ 633-638 BGB vollständig prüfen: Mangeldefinition, Nacherfüllungsrecht, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
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## Normanker
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||||
- § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag
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- § 634 BGB: Rechte des Bestellers (Stufenverhältnis)
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- § 635 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung)
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||||
- § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz ohne Fristsetzung
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||||
- § 637 BGB: Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
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||||
- § 638 BGB: Minderung der Vergütung
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||||
- § 634a BGB: Verjährung der Mängelansprüche
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||||
|
||||
## Intake
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||||
- Welcher Mangel liegt vor (Sachmangel: subjektiv, objektiv; Rechtsmangel)?
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- Wann wurde der Mangel entdeckt und angezeigt?
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- Wurde Nacherfüllung verlangt und eine Frist gesetzt?
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- Wurde Nacherfüllung abgelehnt oder ist sie fehlgeschlagen?
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- Ist Verjährung eingetreten?
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## Prüfraster
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1. Mangelbegriff nach § 633 BGB: subjektive Anforderungen (Vereinbarung), objektive Anforderungen (Üblichkeit), Montage
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2. Mangel bei Abnahme vorhanden: Beweislastregel und Abnahme-Zeitpunkt
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3. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Grundvoraussetzung für Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
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||||
4. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Anspruch des Bestellers; Wahlrecht Nachbesserung oder Neuherstellung
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||||
5. Ausnahmen von der Fristsetzung nach § 636 BGB: ernsthafte und endgültige Verweigerung, besondere Umstände
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||||
6. Selbstvornahme nach § 637 BGB: Fristsetzung fehlgeschlagen oder entbehrlich; Aufwendungsersatz
|
||||
7. Minderung nach § 638 BGB: verhältnismäßige Herabsetzung der Vergütung
|
||||
8. Schadensersatz: §§ 280 und 281 BGB (Pflichtverletzung und Verschulden); statt Leistung oder neben Leistung
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||||
9. Verjährung: § 634a Abs. 1 BGB (2 Jahre für bewegliche Sachen; 5 Jahre für Bauwerke)
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
- Fristsetzung fehlt: kein Rücktritt, keine Minderung, kein Schadensersatz statt Leistung.
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||||
- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers ist subjektives Recht; Besteller muss es einräumen.
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||||
- Selbstvornahme nur nach fehlgeschlagener oder endgültig abgelehnter Nacherfüllung.
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||||
- Verjährung beginnt mit Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB), nicht mit Mangelentdeckung.
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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||||
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||||
## Output
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||||
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||||
- Mängel-Beschreibung und Zuordnung (subjektiv, objektiv, Montage)
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- Mängelrecht-Stufenschema (Nacherfüllung → Minderung/Rücktritt → Schadensersatz)
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- Fristsetzungs-Dokumentation
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- Verjährungs-Berechnung
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## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Fristsetzung und Entbehrlichkeitsalternativen immer vollständig prüfen.
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- Verjährungsbeginn (Abnahme) von Mangelentdeckung strikt trennen.
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- § 637 BGB-Selbstvornahme nur nach korrekter Fristsetzung annehmen.
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## Anschluss-Skills
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- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
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- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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- verjaehrung-bgb-bt-spezial
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- schadensrecht-paragraphen-249-253
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,84 @@
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---
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name: workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt
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description: "Lerncoach für Schuldrecht BT: Erklärungsebenen, Klausuraufbau, Fallübungen und Selbsttest."
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# Workflow: Anfängercoach Schuldrecht BT
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## Zweck
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Einsteiger in das BGB Besonderer Teil begleiten: Prüfungsschemata erklären, Klausurfälle durcharbeiten, typische Fehler aufzeigen und Selbsttests anbieten. Zielgruppe: Examenskandidaten und Berufseinsteiger.
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## Normanker
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- §§ 433 ff. BGB: Kaufrecht (Grundfall für alle Schuldrecht-BT-Themen)
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- §§ 535 ff. BGB: Mietrecht als zweiter Basiskurs
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- §§ 631 ff. BGB: Werkvertragsrecht
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- §§ 823 ff. BGB: Deliktsrecht als BT-Abschluss
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- Examen-Systematik: Anspruchsaufbau, Gutachtenstil, Klausurmanagement
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- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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## Intake
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- Was ist der Kenntnisstand (Erstsemester, Examensvorbereitung, Referendariat)?
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- Welches Thema soll erarbeitet werden?
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- Ist eine Klausuraufgabe, ein Lernfall oder ein Selbsttest gewünscht?
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- Soll der Fokus auf Prüfungsschema, Normverständnis oder Fallbearbeitung liegen?
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- Wie viel Zeit ist für die Lerneinheit verfügbar?
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## Prüfraster
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1. Wissensstandsabfrage: Was ist schon bekannt? Wo liegen die Lücken?
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2. Themenwahl: Welcher BT-Abschnitt soll vertieft werden?
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3. Normerklärung: Tatbestandsmerkmale mit einfachen Beispielen erläutern
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4. Prüfungsschema erstellen: Aufbau für die Klausurlösung
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5. Fallbearbeitung im Gutachtenstil: schrittweise durcharbeiten
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6. Typische Fehlerquellen zeigen: Was macht der Durchschnittsstudent falsch?
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7. Selbsttest anbieten: Kurze Fragen oder Mini-Klausur
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8. Vernetzung mit anderen BT-Themen zeigen: Anspruchskonkurrenz, Schnittstellen
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## Fallstricke
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- Lernen ohne Fallbearbeitung führt zu theoretischem Wissen ohne Anwendungsfähigkeit.
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- Prüfungsschemata dürfen nicht auswendig gelernt, sondern müssen verstanden werden.
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- Schuldrecht BT baut auf AT-Kenntnissen auf; Lücken im AT frühzeitig schließen.
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- Klausurtechnik (Gutachtenstil, Ampelregel) separat üben.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Lernplan mit Priorisierung
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- Erklärung des Themas mit Beispielfällen
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- Prüfungsschema zum Download
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- Selbsttest mit Musterlösung
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## Qualitätsregeln
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- Erklärungen immer mit konkretem Beispiel verknüpfen.
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- Fehlerklassifikation (Verständnisfehler vs. Aufbaufehler vs. Lücken) vornehmen.
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- Examensfokus: Was kommt im Examen wirklich vor?
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## Anschluss-Skills
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- workflow-anspruchslandkarte
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- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
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- deliktsrecht-paragraph-823-1
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||||
- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
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||||
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||||
## Quellen
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||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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||||
- https://www.bundesgerichtshof.de/
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||||
- https://dejure.org/gesetze/BGB
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
@@ -0,0 +1,85 @@
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||||
---
|
||||
name: workflow-anspruchslandkarte
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||||
description: "Anspruchslandkarte BGB BT: alle relevanten Anspruchsgrundlagen strukturiert auffinden und zuordnen."
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# Workflow: Anspruchslandkarte BGB BT
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## Zweck
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Alle relevanten Anspruchsgrundlagen im BGB Besonderer Teil für einen Sachverhalt strukturiert auffinden, priorisieren und in einem Überblick abbilden: vertragliche, gesetzliche und deliktische Ansprüche.
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## Normanker
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||||
- §§ 280 ff. BGB: Pflichtverletzung und Schadensersatz (Schuldrecht AT)
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||||
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertragliche Ansprüche
|
||||
- §§ 535 ff. BGB: Mietvertragliche Ansprüche
|
||||
- §§ 631 ff. BGB: Werkvertragliche Ansprüche
|
||||
- §§ 812 ff. BGB: Bereicherungsrechtliche Ansprüche
|
||||
- §§ 823 ff. BGB: Deliktsrechtliche Ansprüche
|
||||
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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||||
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||||
## Intake
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- Wer sind die Parteien und was ist ihre Rollenverteilung (Verkäufer, Käufer, Dritter)?
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||||
- Welche Leistungen und Gegenleistungen wurden vereinbart?
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- Was ist das Problem: Nichtleistung, Schlechtleistung, Beschädigung, Bereicherung?
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||||
- Sind Dritte beteiligt (Gesamtschuldner, Bürge, Vertreter)?
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||||
- Welchen Zeitraum deckt die Anspruchslandkarte ab?
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||||
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## Prüfraster
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1. Sachverhalt analysieren: Ereignisse, Parteien, Schäden, Beziehungen
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2. Vertragliche Ebene: Welche Verträge bestehen? Welche Ansprüche entstehen daraus?
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||||
3. Gesetzliche Ansprüche: GoA (§ 677 BGB), Bereicherung (§ 812 BGB)
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||||
4. Deliktsrechtliche Ansprüche: §§ 823 und 826 BGB; ProdHaftG
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||||
5. Konkurrenzen: Welche Ansprüche schließen sich aus? Welche bestehen nebeneinander?
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||||
6. Gläubiger und Schuldner: Wer kann gegen wen aus welchem Grund vorgehen?
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||||
7. Fristen und Verjährung für jeden Anspruch separat prüfen
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||||
8. Priorität: Welcher Anspruch ist am aussichtsreichsten?
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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- Anspruchskonkurrenzen (vertraglich vs. deliktisch) nicht übersehen; oft bestehen beide nebeneinander.
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||||
- Bereicherungsrecht schließt vertragliche Ansprüche nicht aus, hat aber Subsidiarität.
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||||
- Drittbeteiligte können eigene Ansprüche haben, die übersehen werden.
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||||
- Verjährungsunterschiede zwischen den Anspruchsgrundlagen können entscheidend sein.
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||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
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||||
- Anspruchslandkarte (Überblick aller Ansprüche, Parteien, Normen)
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||||
- Prioritätsliste (stärkste Ansprüche zuerst)
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- Verjährungs-Matrix
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||||
- Empfehlung: Welche Ansprüche verfolgen?
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
- Alle drei Ebenen (vertraglich, gesetzlich, deliktisch) immer durchprüfen.
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||||
- Konkurrenzen aktiv erkennen und begründen.
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||||
- Verjährungsfristen für jeden Anspruch getrennt ausweisen.
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||||
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||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- workflow-beweislast-und-belegmatrix
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- gesamtschuld-und-regress-bgb-bt
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||||
- verjaehrung-bgb-bt-spezial
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||||
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||||
|
||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
|
||||
- https://www.bundesgerichtshof.de/
|
||||
- https://openjur.de/
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,84 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-beweislast-und-belegmatrix
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||||
description: "Beweislast und Belegmatrix im Schuldrecht BT: Beweislastverteilung, Umkehr, Anscheinsbeweis."
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# Workflow: Beweislast und Belegmatrix
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||||
## Zweck
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||||
Beweislastverteilung im BGB Besonderer Teil systematisch aufarbeiten: Grundregel (Beweislast des Anspruchstellers), Umkehrungen bei Verbrauchsgüterkauf (§ 477 BGB), Deliktsrecht (§ 831 BGB), Behandlungsvertrag (§ 630h BGB) und Anscheinsbeweis.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 477 BGB: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
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||||
- § 630h BGB: Beweislastregeln beim Behandlungsvertrag
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||||
- § 831 BGB: Entlastungsbeweis bei Verrichtungsgehilfen
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||||
- § 280 BGB: Beweislast für Pflichtverletzung und Vertretenmüssen
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||||
- § 291 ZPO: Offenkundige Tatsachen (beweisfrei)
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||||
- Anscheinsbeweis: richterrechtliche Beweiserleichterung
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||||
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||||
## Intake
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- Wer ist Kläger und wer ist Beklagter? Wer hat die Beweislast?
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||||
- Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig?
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- Gibt es Sonderregeln zur Beweislastumkehr (Verbrauchsgüterkauf, Behandlungsvertrag)?
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||||
- Welche Belege sind vorhanden und welche fehlen?
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||||
- Gibt es Anscheinsbeweis-Konstellationen?
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||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Beweislastgrundregel: Jede Partei beweist die ihr günstigen Tatsachen (§ 286 ZPO)
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||||
2. Vertragliche Ansprüche: Kläger beweist Tatbestandsmerkmale; Beklagter Einreden und Einwendungen
|
||||
3. Beweislastumkehr § 477 BGB: Mangel gilt als bei Übergabe vorhanden, wenn er innerhalb von 12 Monaten auftritt
|
||||
4. Behandlungsvertrag § 630h BGB: Beweislastregeln für voll beherrschbare Risiken, grobe Behandlungsfehler
|
||||
5. § 831 BGB: Beweislastumkehr für Entlastung des Geschäftsherrn (kein Auswahlverschulden)
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||||
6. Anscheinsbeweis: typischer Kausalverlauf begründet Beweis des ersten Anscheins; Erschütterung durch atypischen Geschehensablauf
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||||
7. Belegmatrix erstellen: welche Dokumente, Zeugen, Gutachten für welche Tatsache?
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||||
8. Lückenliste: fehlende Beweise und Sicherungsmaßnahmen
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- § 477 BGB gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf; bei B2B-Kauf normale Beweislastverteilung.
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||||
- § 630h BGB für Behandlungsfehler: nur bei vollbeherrschbaren Risiken oder groben Fehlern.
|
||||
- Anscheinsbeweis ist keine gesetzliche Vermutung; er kann erschüttert werden.
|
||||
- Beweissicherung vor Prozess oft entscheidend: Fotos, Sachverständigenberichte, Zeugenaussagen sichern.
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||||
## Stoppschilder
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||||
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||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
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||||
|
||||
- Beweislast-Matrix (wer muss was beweisen)
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||||
- Belegmatrix (Dokument, Beweiswert, Verfügbarkeit)
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- Lückenliste mit Sicherungsempfehlungen
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||||
- Prozesstaktische Empfehlung
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Beweislastumkehr-Normen immer im Kontext der Anspruchsgrundlage prüfen.
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- Beweismittelqualität (Urkunde, Zeuge, Sachverständiger) für jede Tatsache bewerten.
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||||
- Anscheinsbeweis-Konstellationen aktiv erkennen.
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||||
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## Anschluss-Skills
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- workflow-anspruchslandkarte
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- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
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- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
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||||
- deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831
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||||
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||||
## Quellen
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||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,85 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
|
||||
description: "Fristen, Rücktritt und Kündigung im BGB BT: Fristsetzung, Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Rechtsfolgen."
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---
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||||
# Workflow: Fristen, Rücktritt und Kündigung
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||||
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||||
## Zweck
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Fristsetzung, Rücktrittsrecht und Kündigung bei BGB-BT-Verträgen vollständig prüfen: wann ist eine Frist erforderlich, wann entbehrlich, Rechtsfolgen des Rücktritts nach §§ 346 ff. BGB und Kündigungsrecht.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 281 BGB: Schadensersatz statt Leistung (Fristsetzung als Grundvoraussetzung)
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||||
- § 323 BGB: Rücktritt wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung
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||||
- § 324 BGB: Rücktritt bei Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB
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||||
- §§ 346 ff. BGB: Rechtsfolgen des Rücktritts (Rückgewährkette)
|
||||
- §§ 542 und 573 BGB: Kündigung von Mietverträgen
|
||||
- §§ 621 und 627 BGB: Kündigung von Dienstverträgen
|
||||
- §§ 648 und 648a BGB: Kündigung von Werkverträgen
|
||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Welche Pflichtverletzung liegt vor (Nichtleistung, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung)?
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||||
- Wurde eine Frist gesetzt und ist sie abgelaufen?
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||||
- Ist die Fristsetzung entbehrlich (ernsthafte Verweigerung, Fixgeschäft)?
|
||||
- Wird Rücktritt oder Kündigung angestrebt?
|
||||
- Was ist das Vertragsverhältnis (Dauerschuldverhältnis → Kündigung; einmaliges Schuldverhältnis → Rücktritt)?
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||||
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||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Pflichtverletzungs-Art bestimmen: Nicht- oder Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung
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||||
2. Fristsetzungserfordernis: § 323 und § 281 BGB (Grundregel: Frist erforderlich)
|
||||
3. Entbehrlichkeit der Frist: ernsthafte und endgültige Weigerung, Fixgeschäft, besondere Umstände
|
||||
4. Rücktritt (§ 323 BGB): bei Nichterfüllung nach Fristablauf; Gestaltungsrecht
|
||||
5. Dauerschuldverhältnisse: statt Rücktritt Kündigung nach §§ 314 und 543 BGB
|
||||
6. Rechtsfolgen des Rücktritts: §§ 346 ff. BGB (Rückgewähr, Wertersatz, Nutzungsherausgabe)
|
||||
7. Kündigung-Typen: ordentlich vs. außerordentlich; Fristen je nach Vertragstyp
|
||||
8. Form und Zugang: Rücktritt und Kündigung sind empfangsbedürftige Gestaltungsrechte
|
||||
|
||||
## Fallstricke
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||||
|
||||
- Fristsetzung zu kurz: keine angemessene Zeit gewährt; Rücktritt unwirksam.
|
||||
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist Rücktritt oft ausgeschlossen; nur Kündigung möglich.
|
||||
- Rücktritt macht Rückgewähr erforderlich (§§ 346 ff. BGB); Kosten und Wertersatz beachten.
|
||||
- Widerruf von Gestaltungsrechten (Rücktritt, Kündigung) grundsätzlich nicht möglich.
|
||||
## Stoppschilder
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||||
|
||||
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
|
||||
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
|
||||
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
|
||||
|
||||
## Output
|
||||
|
||||
- Fristsetzungs-Prüfungsschema
|
||||
- Rücktritts- vs. Kündigungsanalyse
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||||
- Rechtsfolgen-Matrix (Rückgewähr, Wertersatz)
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||||
- Handlungsempfehlung mit Formulierungsvorschlag
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||||
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||||
## Qualitätsregeln
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||||
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||||
- Angemessenheit der Frist immer sachverhaltsbezogen bestimmen.
|
||||
- Dauerschuldverhältnis-Abgrenzung vor Rücktritt prüfen.
|
||||
- Form und Zugang des Gestaltungsrechts dokumentieren.
|
||||
|
||||
## Anschluss-Skills
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||||
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||||
- workflow-output-gutachten-klage-brief
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||||
- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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||||
- schadensrecht-paragraphen-249-253
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||||
- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
|
||||
|
||||
|
||||
## Quellen
|
||||
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html
|
||||
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,84 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-vergleich-und-verhandlungsplan
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||||
description: "Vergleich und Verhandlungsplan im BGB BT: Vergleichskorridore, Verhandlungsführung, Dokumentation."
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||||
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||||
# Workflow: Vergleich und Verhandlungsplan
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||||
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||||
## Zweck
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||||
Vergleichsverhandlungen im BGB-BT-Mandat vorbereiten und durchführen: Vergleichskorridore bestimmen, Verhandlungsstrategie festlegen, Vergleichsvertrag gestalten und rechtlich prüfen.
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||||
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||||
## Normanker
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||||
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||||
- § 779 BGB: Vergleichsvertrag (gegenseitiges Nachgeben)
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||||
- § 397 BGB: Erlass (einseitiger Verzicht)
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||||
- § 781 BGB: Schuldanerkenntnis
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||||
- § 254 BGB: Mitverschulden (beeinflusst Vergleichskorridor)
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||||
- § 794 ZPO: Vollstreckungstitel durch gerichtlichen Vergleich
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||||
- BRAO §§ 43a und 49 ff.: Anwaltliche Pflichten bei Vergleichsverhandlungen
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||||
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||||
## Intake
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||||
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||||
- Was ist das Verhandlungsziel des Mandanten (maximale Forderung, Minimalakzeptanz)?
|
||||
- Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko im Klagefall?
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||||
- Was sind die starken und schwachen Punkte der eigenen Position?
|
||||
- Gibt es zeitlichen oder wirtschaftlichen Druck für den Mandanten?
|
||||
- Soll der Vergleich als gerichtlicher Vergleich (Vollstreckungstitel) oder außergerichtlich geschlossen werden?
|
||||
|
||||
## Prüfraster
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||||
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||||
1. Verhandlungsziel definieren: Maximalforderung, Verhandlungsspielraum, Minimalakzeptanz
|
||||
2. BATNA bestimmen: Best Alternative To Negotiated Agreement; was passiert ohne Vergleich?
|
||||
3. Gegenseiten-BATNA abschätzen: welchen Druck hat die Gegenseite zum Vergleich?
|
||||
4. Vergleichskorridor berechnen: zwischen eigenem Mindestbetrag und Gegenseiten-Maximum
|
||||
5. Verhandlungsstrategie: Angebot-Abfolge, Zugeständnisse planen, Verhandlungsführung
|
||||
6. Vergleichsvertrag: § 779 BGB-Anforderungen (gegenseitiges Nachgeben, schriftlich empfohlen)
|
||||
7. Vollständigkeit des Vergleichs: alle Streitpunkte regeln; keine offenen Fragen lassen
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||||
8. Vollstreckungstitel: gerichtlicher Vergleich nach § 794 ZPO für sofortige Vollstreckbarkeit
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||||
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||||
## Fallstricke
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||||
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||||
- Vergleichsvertrag regelt nicht alle Streitpunkte; neuer Streit entsteht.
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||||
- Gegenseitiges Nachgeben fehlt: dann kein Vergleich nach § 779 BGB, sondern Erlass.
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||||
- Vollstreckungstitel-Option nicht genutzt: Vollstreckung erfordert später erneuten Klageweg.
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- Mandant nicht ausreichend über Prozesskostenrisiko und Vergleichsalternative aufgeklärt.
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## Stoppschilder
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- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
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- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
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- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
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## Output
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- Verhandlungsplan mit Zielen und Zugeständnisstrategie
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- Vergleichskorridor-Berechnung
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- Vergleichsvertrag-Entwurf
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- Vollstreckungssicherungs-Empfehlung
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## Qualitätsregeln
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- BATNA immer vor Verhandlung bestimmen; ohne Alternative keine Verhandlungsmacht.
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- Vergleichsvertrag auf § 779 BGB-Vollständigkeit prüfen.
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- Vollstreckungstitel-Option aktiv ansprechen.
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## Anschluss-Skills
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- vergleich-paragraph-779
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- workflow-red-team-gegenseite
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- workflow-output-gutachten-klage-brief
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- bt-fristen-erklaerungen-zugang
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## Quellen
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__779.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__397.html
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- https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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# bgb-bt-pruefer
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**27 Skills** · Stand `v100.0.0`
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**92 Skills** · Stand `v100.0.0`
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- [← Zurueck zur Gesamtuebersicht](../SKILLS.md)
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- [Plugin-README](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/README.md)
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@@ -21,26 +21,91 @@ Skills sind reine Markdown-Prompts und funktionieren in jedem Chatbot (ChatGPT,
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| [`amtlicher-bgb-auftrag-unentgeltliche-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/amtlicher-bgb-auftrag-unentgeltliche-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Amtlicher Bgb Bt Normcheck, Auftrag Und Unentgeltliche Taetigkeit, Bereicherungsrecht Entreicherung Und Saldotheorie: Amtlicher Bgb Bt Normcheck; Auftrag Und Unentgeltliche Taetigkeit; Bereicherungsrecht Entreicherung Und Saldotheorie. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quelle... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/amtlicher-bgb-auftrag-unentgeltliche-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/amtlicher-bgb-auftrag-unentgeltliche-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`anfangercoach-schuldrecht-anspruchslandkarte-beweislast`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/anfangercoach-schuldrecht-anspruchslandkarte-beweislast/SKILL.md) | Workflow Anfangercoach Schuldrecht Bt, Workflow Anspruchslandkarte, Workflow Beweislast Und Belegmatrix: Workflow Anfangercoach Schuldrecht Bt; Workflow Anspruchslandkarte; Workflow Beweislast Und Belegmatrix. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outpu... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/anfangercoach-schuldrecht-anspruchslandkarte-beweislast/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/anfangercoach-schuldrecht-anspruchslandkarte-beweislast/SKILL.md) |
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| [`arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag-verbraucherbauvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) | Arbeitsnaher Dienstvertrag Bgb, Bauvertrag Und Verbraucherbauvertrag, Bt Vertragsentwurf Modellvertrag: Arbeitsnaher Dienstvertrag Bgb; Bauvertrag Und Verbraucherbauvertrag; Bt Vertragsentwurf Modellvertrag. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputm... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) |
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| [`arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb/SKILL.md) | Prüft zivilrechtliche Dienstleistungsverhältnisse mit Arbeitsrechtsnähe, Scheinselbstständigkeit und Vergütungsfragen nach §§ 611 ff. BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb/SKILL.md) |
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| [`auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit/SKILL.md) | Prüft Auftrag §§ 662 ff. BGB, Weisungen, Auskunft, Rechenschaft, Aufwendungsersatz, Herausgabe und Kündigung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit/SKILL.md) |
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| [`bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) | Prüft Bauvertrag §§ 650a ff. BGB, Verbraucherbauvertrag, Abnahme, Mängel und Vergütung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag/SKILL.md) |
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| [`bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie/SKILL.md) | Prüft Entreicherung § 818 Abs. 3 BGB, Bösgläubigkeit, Saldotheorie und Zweikondiktionenlehre. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie/SKILL.md) |
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| [`bereicherungsrecht-leistungskondiktion`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion/SKILL.md) | Prüft Leistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Kondiktionstypen, Leistungsbegriff, Rechtsgrund und Subsidiarität. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion/SKILL.md) |
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| [`bereicherungsrecht-leistungskondiktion-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Bereicherungsrecht Leistungskondiktion, Bereicherungsrecht Nichtleistungskondiktion, Buergschaft Einreden Und Akzessorietaet: Bereicherungsrecht Leistungskondiktion; Bereicherungsrecht Nichtleistungskondiktion; Buergschaft Einreden Und Akzessorietaet. Führt Intake, Prüfroutine... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-leistungskondiktion-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) | Prüft Nichtleistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Eingriffskondiktion, Rückgriffskondiktion und Verwendungskondiktion. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) |
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| [`bt-fristen-erklaerungen-zugang`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-fristen-erklaerungen-zugang/SKILL.md) | Prüft Fristen, Erklärungen und Zugang im Schuldrecht BT: Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Mängelrüge und Nachfrist. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-fristen-erklaerungen-zugang/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-fristen-erklaerungen-zugang/SKILL.md) |
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| [`bt-vertragsentwurf-modellvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-vertragsentwurf-modellvertrag/SKILL.md) | Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-vertragsentwurf-modellvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/bt-vertragsentwurf-modellvertrag/SKILL.md) |
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| [`buergschaft-einreden-und-akzessorietaet`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-einreden-und-akzessorietaet/SKILL.md) | Prüft Akzessorietät der Bürgschaft, Einreden des Bürgen §§ 768–770 BGB und Auswirkungen von Hauptschuld-Veränderungen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-einreden-und-akzessorietaet/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-einreden-und-akzessorietaet/SKILL.md) |
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| [`buergschaft-form-und-verbraucherbuerge`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-form-und-verbraucherbuerge/SKILL.md) | Prüft Schriftform der Bürgschaft § 766 BGB, Verbraucherbürgschaft, sittenwidrige Bürgschaft und AGB-Bürgschaftsklauseln. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-form-und-verbraucherbuerge/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-form-und-verbraucherbuerge/SKILL.md) |
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| [`buergschaft-grundschema-paragraph-765`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-grundschema-paragraph-765/SKILL.md) | Prüft Bürgschaft §§ 765 ff. BGB: Tatbestand, Akzessorietät, Inanspruchnahme und Regressanspruch des Bürgen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-grundschema-paragraph-765/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-grundschema-paragraph-765/SKILL.md) |
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| [`buergschaft-verbraucherbuerge-grundschema-paragraph-darlehen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-verbraucherbuerge-grundschema-paragraph-darlehen/SKILL.md) | Buergschaft Form Und Verbraucherbuerge, Buergschaft Grundschema Paragraph 765, Darlehen Und Finanzierung: Buergschaft Form Und Verbraucherbuerge; Buergschaft Grundschema Paragraph 765; Darlehen Und Finanzierung. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Out... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-verbraucherbuerge-grundschema-paragraph-darlehen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/buergschaft-verbraucherbuerge-grundschema-paragraph-darlehen/SKILL.md) |
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| [`darlehen-und-finanzierung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/darlehen-und-finanzierung/SKILL.md) | Prüft Darlehensvertrag §§ 488 ff. BGB, Verbraucherdarlehen §§ 491 ff. BGB, Zinsen, Kündigung und Widerruf. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/darlehen-und-finanzierung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/darlehen-und-finanzierung/SKILL.md) |
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| [`delikt-organisationspflicht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht/SKILL.md) | Prüft Organisationspflichten im Deliktsrecht: § 831 BGB, § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht und organschaftliche Haftung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht/SKILL.md) |
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| [`delikt-organisationspflicht-psychische-schaeden-verkehrspflicht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht-psychische-schaeden-verkehrspflicht/SKILL.md) | Delikt Organisationspflicht, Delikt Psychische Schaeden, Delikt Verkehrspflicht Digital: Delikt Organisationspflicht; Delikt Psychische Schaeden; Delikt Verkehrspflicht Digital. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualitätscheck zusam... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht-psychische-schaeden-verkehrspflicht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-organisationspflicht-psychische-schaeden-verkehrspflicht/SKILL.md) |
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| [`delikt-psychische-schaeden`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-psychische-schaeden/SKILL.md) | Prüft Ersatzfähigkeit psychischer Schäden im Deliktsrecht: Schockschaden, PTBS, Gesundheitsverletzung § 823 Abs. 1 BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-psychische-schaeden/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-psychische-schaeden/SKILL.md) |
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| [`delikt-verkehrspflicht-digital`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-verkehrspflicht-digital/SKILL.md) | Prüft Verkehrssicherungspflichten im digitalen Raum: Plattformhaftung, IT-Sicherheit, Datenpannen und deliktische Haftung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-verkehrspflicht-digital/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-verkehrspflicht-digital/SKILL.md) |
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| [`delikt-vertrag-dienstvertrag-behandlungsvertrag-kaufvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-dienstvertrag-behandlungsvertrag-kaufvertrag/SKILL.md) | Delikt Vertrag Konkurrenz, Dienstvertrag Und Behandlungsvertrag, Kaufvertrag Grundschema Paragraph 433: Delikt Vertrag Konkurrenz; Dienstvertrag Und Behandlungsvertrag; Kaufvertrag Grundschema Paragraph 433. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputm... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-dienstvertrag-behandlungsvertrag-kaufvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-dienstvertrag-behandlungsvertrag-kaufvertrag/SKILL.md) |
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| [`delikt-vertrag-konkurrenz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-konkurrenz/SKILL.md) | Prüft das Verhältnis von vertraglicher und deliktischer Haftung: Konkurrenz, Anspruchskumulation und Verjährungsunterschiede. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-konkurrenz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-konkurrenz/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831/SKILL.md) | Prüft Haftung für Verrichtungsgehilfen § 831 BGB: Verrichtungsgehilfe, Exkulpation und Schaden. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-haftung-fuer-verrichtungen-paragraph-831/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-paragraph-823-1`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-823-1/SKILL.md) | Prüft Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden nach § 823 Abs. 1 BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-823-1/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-823-1/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung/SKILL.md) | Prüft sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB: Sittenwidrigkeit, Vorsatz und Vermögensschaden. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige-schaedigung-schutzgesetz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige-schaedigung-schutzgesetz/SKILL.md) | Deliktsrecht Paragraph 823 1, Deliktsrecht Paragraph 826 Sittenwidrige Schaedigung, Deliktsrecht Schutzgesetz Paragraph 823 2: Deliktsrecht Paragraph 823 1; Deliktsrecht Paragraph 826 Sittenwidrige Schaedigung; Deliktsrecht Schutzgesetz Paragraph 823 2. Führt Intake, Prüfrouti... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige-schaedigung-schutzgesetz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige-schaedigung-schutzgesetz/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2/SKILL.md) | Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-sonstiges-recht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-recht/SKILL.md) | Prüft sonstige Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am Gewerbebetrieb und Immaterialgüterrechte. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-recht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-recht/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-sonstiges-tierhalter-gebaeude-gesamtschuld-regress`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-tierhalter-gebaeude-gesamtschuld-regress/SKILL.md) | Deliktsrecht Sonstiges Recht, Deliktsrecht Tierhalter Und Gebaeude, Gesamtschuld Und Regress Bgb Bt: Deliktsrecht Sonstiges Recht; Deliktsrecht Tierhalter Und Gebaeude; Gesamtschuld Und Regress Bgb Bt. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-tierhalter-gebaeude-gesamtschuld-regress/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-tierhalter-gebaeude-gesamtschuld-regress/SKILL.md) |
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| [`deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude/SKILL.md) | Prüft Tierhalterhaftung § 833 BGB, Haftung des Tieraufsehers § 834 BGB und Gebäudehaftung § 836–838 BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-tierhalter-und-gebaeude/SKILL.md) |
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| [`dienstvertrag-und-behandlungsvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/dienstvertrag-und-behandlungsvertrag/SKILL.md) | Prüft Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB und Behandlungsvertrag §§ 630a ff. BGB: Aufklärung, Dokumentation und Arzthaftung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/dienstvertrag-und-behandlungsvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/dienstvertrag-und-behandlungsvertrag/SKILL.md) |
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| [`gesamtschuld-und-regress-bgb-bt`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/gesamtschuld-und-regress-bgb-bt/SKILL.md) | Prüft Gesamtschuld §§ 421 ff. BGB, Innenausgleich nach § 426 BGB und Regress im Schuldrecht BT. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/gesamtschuld-und-regress-bgb-bt/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/gesamtschuld-und-regress-bgb-bt/SKILL.md) |
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| [`geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat/SKILL.md) | Prüft entgeltliche Geschäftsbesorgung § 675 BGB, Anwalts- und Steuerberaterauftrag und Haftung für Beratungsfehler. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat/SKILL.md) |
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| [`geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste/SKILL.md) | Prüft Zahlungsdienstleistungen § 675c ff. BGB: Zahlungsauftrag, Haftung bei Fehlüberweisungen und unautorisierter Zahlung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-und-zahlungsdienste/SKILL.md) |
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| [`geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa-entgegenstehender`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa-entgegenstehender/SKILL.md) | Geschaeftsbesorgung Und Zahlungsdienste, Goa Entgegenstehender Wille Paragraphen 678 679, Goa Grundschema Paragraph 677: Geschaeftsbesorgung Und Zahlungsdienste; Goa Entgegenstehender Wille Paragraphen 678 679; Goa Grundschema Paragraph 677. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa-entgegenstehender/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa-entgegenstehender/SKILL.md) |
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| [`goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679/SKILL.md) | Prüft GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn §§ 678 und 679 BGB: erhöhte Haftung und Ausnahmen bei Erfüllung gesetzlicher Pflichten. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679/SKILL.md) |
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| [`goa-grundschema-paragraph-677`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-grundschema-paragraph-677/SKILL.md) | Prüft Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff. BGB: echte GoA, Fremdgeschäftsführungswille, Aufwendungsersatz und Herausgabepflicht. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-grundschema-paragraph-677/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/goa-grundschema-paragraph-677/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476/SKILL.md) | Prüft Abweichungsvereinbarungen von objektiven Anforderungen § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-anforderungen-476/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-beweislast`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-beweislast/SKILL.md) | Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive Anforderungen 476, Kaufrecht Beweislast Verjaehrung Digitale Elemente, Kaufrecht Dauerhafte Bereitstellung Digitaler Elemente 475C: Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive Anforderungen 476; Kaufrecht Beweislast Verjaehrung Digit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-beweislast/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive-beweislast/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente/SKILL.md) | Prüft Beweislastumkehr § 477 BGB, Verjährung § 438 BGB und Besonderheiten bei digitalen Elementen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c/SKILL.md) | Prüft dauerhafte Bereitstellungspflicht digitaler Elemente § 475c BGB und Folgen bei Pflichtverletzung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler-elemente-475c/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung/SKILL.md) | Prüft Gefahrübergang § 446 BGB, Versendungskauf § 447 BGB und Ausnahmen beim Verbrauchsgüterkauf. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-gefahruebergang-versendung-nacherfuellung-ruecktritt`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-versendung-nacherfuellung-ruecktritt/SKILL.md) | Kaufrecht Gefahruebergang Und Versendung, Kaufrecht Nacherfuellung Rücktritt Minderung, Kaufrecht Rechtsmangel Paragraph 435: Kaufrecht Gefahruebergang Und Versendung; Kaufrecht Nacherfuellung Rücktritt Minderung; Kaufrecht Rechtsmangel Paragraph 435. Führt Intake, Prüfroutine... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-versendung-nacherfuellung-ruecktritt/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-gefahruebergang-versendung-nacherfuellung-ruecktritt/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung/SKILL.md) | Prüft Nacherfüllung § 439 BGB, Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB, Minderung und Schadensersatz bei Sachmangel. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435/SKILL.md) | Prüft Rechtsmangel § 435 BGB: Rechte Dritter, beschränkt dingliche Rechte, öffentlich-rechtliche Lasten und Rechtsfolgen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-rechtsmangel-paragraph-435/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung/SKILL.md) | Prüft Right to Repair EU-Recht, Nacherfüllungsrecht § 439 BGB und Reparaturpflichten bei Verbrauchsgüterkauf. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-repair-und-nacherfuellung/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-right-to-sachmangel-paragraph-updates`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-sachmangel-paragraph-updates/SKILL.md) | Kaufrecht Right To Repair Und Nacherfuellung, Kaufrecht Sachmangel Paragraph 434, Kaufrecht Updates Sicherheitsupdates 327F 475B: Kaufrecht Right To Repair Und Nacherfuellung; Kaufrecht Sachmangel Paragraph 434; Kaufrecht Updates Sicherheitsupdates 327F 475B. Führt Intake, Prü... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-sachmangel-paragraph-updates/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-right-to-sachmangel-paragraph-updates/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-sachmangel-paragraph-434`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-sachmangel-paragraph-434/SKILL.md) | Prüft Sachmangel § 434 BGB: subjektive, objektive und Montageanforderungen; Aliud-Lieferung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-sachmangel-paragraph-434/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-sachmangel-paragraph-434/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz/SKILL.md) | Prüft Schadensersatz §§ 437 Nr. 3 und 280 ff. BGB sowie Aufwendungsersatz § 284 BGB beim Kaufrecht. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b/SKILL.md) | Prüft Update- und Sicherheitsupdatepflichten §§ 327f und 475b BGB bei digitalen Produkten und Ware mit digitalen Elementen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-ware-leasing-schnittstelle-mietrecht-mangel`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-leasing-schnittstelle-mietrecht-mangel/SKILL.md) | Kaufrecht Ware Mit Digitalen Elementen 475B, Leasing Bgb Bt Schnittstelle, Mietrecht Mangel Minderung: Kaufrecht Ware Mit Digitalen Elementen 475B; Leasing Bgb Bt Schnittstelle; Mietrecht Mangel Minderung. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmus... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-leasing-schnittstelle-mietrecht-mangel/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-leasing-schnittstelle-mietrecht-mangel/SKILL.md) |
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| [`kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b/SKILL.md) | Prüft Kaufvertrag über Ware mit digitalen Elementen § 475b BGB: Mangelfreiheit, Updatepflichten und Verhältnis zu §§ 327 ff. BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b/SKILL.md) |
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| [`kaufvertrag-grundschema-paragraph-433`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufvertrag-grundschema-paragraph-433/SKILL.md) | Kaufvertrag § 433 BGB: Primär- und Sekundäransprüche, Übergabe, Eigentumsverschaffung, AGB und Verbraucherschutz. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufvertrag-grundschema-paragraph-433/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufvertrag-grundschema-paragraph-433/SKILL.md) |
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| [`leasing-bgb-bt-schnittstelle`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/leasing-bgb-bt-schnittstelle/SKILL.md) | Leasingvertrag im BGB: Finanzierungsleasing, Mietleasing, Gewährleistungskette und Verbraucherschutz. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/leasing-bgb-bt-schnittstelle/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/leasing-bgb-bt-schnittstelle/SKILL.md) |
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| [`maklervertrag-provision-mietvertrag-grundschema-reisevertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-provision-mietvertrag-grundschema-reisevertrag/SKILL.md) | Maklervertrag Und Provision, Mietvertrag Grundschema Paragraph 535, Reisevertrag Pauschalreise: Maklervertrag Und Provision; Mietvertrag Grundschema Paragraph 535; Reisevertrag Pauschalreise. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-provision-mietvertrag-grundschema-reisevertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-provision-mietvertrag-grundschema-reisevertrag/SKILL.md) |
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| [`maklervertrag-und-provision`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-und-provision/SKILL.md) | Maklervertrag §§ 652 ff. BGB: Provisionsanspruch, Kausalität, Doppelmakler und Bestellerprinzip. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-und-provision/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/maklervertrag-und-provision/SKILL.md) |
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| [`mietrecht-mangel-minderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietrecht-mangel-minderung/SKILL.md) | Mietrechtliche Mängel und Minderung §§ 536 ff. BGB: Anzeigepflicht, Minderungsquote, Schadensersatz, Kündigung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietrecht-mangel-minderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietrecht-mangel-minderung/SKILL.md) |
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| [`mietvertrag-grundschema-paragraph-535`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietvertrag-grundschema-paragraph-535/SKILL.md) | Mietvertrag § 535 BGB: Pflichten, Gebrauchsüberlassung, Kündigung, Kaution und Schönheitsreparaturen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietvertrag-grundschema-paragraph-535/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/mietvertrag-grundschema-paragraph-535/SKILL.md) |
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| [`pacht-leihe-schnittstelle-at-schuldversprechen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-schnittstelle-at-schuldversprechen/SKILL.md) | Pacht Leihe Und Verwahrung, Schnittstelle Bgb At Methodenlehre Agb, Schuldversprechen Schuldanerkenntnis: Pacht Leihe Und Verwahrung; Schnittstelle Bgb At Methodenlehre Agb; Schuldversprechen Schuldanerkenntnis. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Out... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-schnittstelle-at-schuldversprechen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-schnittstelle-at-schuldversprechen/SKILL.md) |
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| [`pacht-leihe-und-verwahrung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-und-verwahrung/SKILL.md) | Pacht §§ 581 ff., Leihe §§ 598 ff. und Verwahrung §§ 688 ff. BGB: Pflichten, Haftung und Abgrenzung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-und-verwahrung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/pacht-leihe-und-verwahrung/SKILL.md) |
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| [`paragraph-verjaehrung-werk-dienst`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/paragraph-verjaehrung-werk-dienst/SKILL.md) | Vergleich Paragraph 779, Verjaehrung Bgb Bt Spezial, Werk Dienst Abgrenzung Erfolg: Vergleich Paragraph 779; Verjaehrung Bgb Bt Spezial; Werk Dienst Abgrenzung Erfolg. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualitätscheck zusammen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/paragraph-verjaehrung-werk-dienst/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/paragraph-verjaehrung-werk-dienst/SKILL.md) |
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| [`produzentenhaftung-und-verkehrssicherung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-und-verkehrssicherung/SKILL.md) | Produzentenhaftung § 823 BGB und Produkthaftungsgesetz: Fehler, Kausalität, Verkehrssicherungspflichten. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-und-verkehrssicherung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-und-verkehrssicherung/SKILL.md) |
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| [`produzentenhaftung-verkehrssicherung-schadensrecht-paragraphen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-verkehrssicherung-schadensrecht-paragraphen/SKILL.md) | Produzentenhaftung Und Verkehrssicherung, Schadensrecht Paragraphen 249 253, Geschaeftsbesorgung Auftrag Mandat: Produzentenhaftung Und Verkehrssicherung; Schadensrecht Paragraphen 249 253; Geschaeftsbesorgung Auftrag Mandat. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Be... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-verkehrssicherung-schadensrecht-paragraphen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-verkehrssicherung-schadensrecht-paragraphen/SKILL.md) |
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| [`reisevertrag-pauschalreise`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/reisevertrag-pauschalreise/SKILL.md) | Reisevertrag §§ 651a ff. BGB und Pauschalreiserichtlinie: Mängel, Abhilfe, Minderung, Rücktritt. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/reisevertrag-pauschalreise/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/reisevertrag-pauschalreise/SKILL.md) |
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| [`ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan-erklaerungen-zugang`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan-erklaerungen-zugang/SKILL.md) | Workflow Fristen Rücktritt Kündigung, Workflow Vergleich Und Verhandlungsplan, Bt Fristen Erklaerungen Zugang: Workflow Fristen Rücktritt Kündigung; Workflow Vergleich Und Verhandlungsplan; Bt Fristen Erklaerungen Zugang. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweis... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan-erklaerungen-zugang/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan-erklaerungen-zugang/SKILL.md) |
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| [`schadensrecht-paragraphen-249-253`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schadensrecht-paragraphen-249-253/SKILL.md) | Schadensrecht §§ 249-253 BGB: Naturalrestitution, Schadensberechnung, Vermögensschaden, Schmerzensgeld. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schadensrecht-paragraphen-249-253/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/schadensrecht-paragraphen-249-253/SKILL.md) |
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| [`schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb/SKILL.md) | Schnittstelle BGB-AT, Methodenlehre und AGB-Recht §§ 305-310 BGB: Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Transparenz. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb/SKILL.md) |
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| [`schuldversprechen-schuldanerkenntnis`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schuldversprechen-schuldanerkenntnis/SKILL.md) | Schuldversprechen § 780 BGB und Schuldanerkenntnis § 781 BGB: Form, Wirkung und Abgrenzung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/schuldversprechen-schuldanerkenntnis/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/schuldversprechen-schuldanerkenntnis/SKILL.md) |
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| [`tausch-schenkung-unechte-goa-verbrauchsgueterkauf-digitales`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-schenkung-unechte-goa-verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) | Tausch Und Schenkung, Unechte Goa Paragraph 687, Verbrauchsgueterkauf Digitales: Tausch Und Schenkung; Unechte Goa Paragraph 687; Verbrauchsgueterkauf Digitales. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualitätscheck zusammen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-schenkung-unechte-goa-verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-schenkung-unechte-goa-verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) |
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| [`tausch-und-schenkung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-und-schenkung/SKILL.md) | Tausch § 480 BGB und Schenkung §§ 516-534 BGB: Unentgeltlichkeit, Form, Widerruf, Notbedarfseinrede. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-und-schenkung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/tausch-und-schenkung/SKILL.md) |
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| [`unechte-goa-paragraph-687`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/unechte-goa-paragraph-687/SKILL.md) | Unechte GoA § 687 BGB: eigenmächtige Durchführung eines fremden Geschäfts als eigenes. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/unechte-goa-paragraph-687/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/unechte-goa-paragraph-687/SKILL.md) |
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| [`verbrauchsgueterkauf-digitales`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) | Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. BGB und digitale Elemente: Beweislastumkehr, zwingende Normen, §§ 327 ff. BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/verbrauchsgueterkauf-digitales/SKILL.md) |
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| [`vergleich-paragraph-779`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vergleich-paragraph-779/SKILL.md) | Vergleich § 779 BGB: gegenseitiges Nachgeben, Irrtum über Grundlage, Widerruf und Abgrenzung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vergleich-paragraph-779/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/vergleich-paragraph-779/SKILL.md) |
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| [`verjaehrung-bgb-bt-spezial`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/verjaehrung-bgb-bt-spezial/SKILL.md) | Verjährung im BGB BT: Sonderfristen für Kauf §438, Miet §548, Werk §634a, Delikt §852 BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/verjaehrung-bgb-bt-spezial/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/verjaehrung-bgb-bt-spezial/SKILL.md) |
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| [`vertragstypen-mischvertrag-router`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-router/SKILL.md) | Vertragstypen-Router: Mischvertrag, gemischter Vertrag, Abgrenzung und Normauswahl im BGB BT. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-router/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-router/SKILL.md) |
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| [`vertragstypen-mischvertrag-werkvertrag-abnahme-werkvertrag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-werkvertrag-abnahme-werkvertrag/SKILL.md) | Vertragstypen Mischvertrag Router, Werkvertrag Abnahme Und Faelligkeit, Werkvertrag Grundschema Paragraph 631: Vertragstypen Mischvertrag Router; Werkvertrag Abnahme Und Faelligkeit; Werkvertrag Grundschema Paragraph 631. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweis... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-werkvertrag-abnahme-werkvertrag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/vertragstypen-mischvertrag-werkvertrag-abnahme-werkvertrag/SKILL.md) |
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| [`werk-dienst-abgrenzung-erfolg`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werk-dienst-abgrenzung-erfolg/SKILL.md) | Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft § 631 BGB vs. Tätigkeitsschuldnerschaft § 611 BGB. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werk-dienst-abgrenzung-erfolg/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/werk-dienst-abgrenzung-erfolg/SKILL.md) |
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| [`werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit/SKILL.md) | Werkvertrag: Abnahme § 640 BGB, Fälligkeit der Vergütung, fingierte Abnahme und Abnahmeverweigerung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit/SKILL.md) |
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| [`werkvertrag-grundschema-paragraph-631`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-grundschema-paragraph-631/SKILL.md) | Werkvertrag § 631 BGB: Grundschema, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-grundschema-paragraph-631/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-grundschema-paragraph-631/SKILL.md) |
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| [`werkvertrag-maengelrechte`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte/SKILL.md) | Werkvertrag-Mängelrechte §§ 633-638 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte/SKILL.md) |
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| [`werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht-haftung-kaufrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht-haftung-kaufrecht/SKILL.md) | Werkvertrag Maengelrechte, Deliktsrecht Haftung Für Verrichtungen Paragraph 831, Kaufrecht Schadensersatz Aufwendungsersatz: Werkvertrag Maengelrechte; Deliktsrecht Haftung Für Verrichtungen Paragraph 831; Kaufrecht Schadensersatz Aufwendungsersatz. Führt Intake, Prüfroutine,... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht-haftung-kaufrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht-haftung-kaufrecht/SKILL.md) |
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| [`workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt/SKILL.md) | Lerncoach für Schuldrecht BT: Erklärungsebenen, Klausuraufbau, Fallübungen und Selbsttest. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt/SKILL.md) |
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| [`workflow-anspruchslandkarte`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anspruchslandkarte/SKILL.md) | Anspruchslandkarte BGB BT: alle relevanten Anspruchsgrundlagen strukturiert auffinden und zuordnen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anspruchslandkarte/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-anspruchslandkarte/SKILL.md) |
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| [`workflow-beweislast-und-belegmatrix`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-beweislast-und-belegmatrix/SKILL.md) | Beweislast und Belegmatrix im Schuldrecht BT: Beweislastverteilung, Umkehr, Anscheinsbeweis. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-beweislast-und-belegmatrix/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-beweislast-und-belegmatrix/SKILL.md) |
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| [`workflow-dokumentenintake`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-dokumentenintake/SKILL.md) | Dokumenten-Intake für BGB-BT-Mandate: Unterlagen sichten, Aktenstruktur anlegen, Fristen erfassen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-dokumentenintake/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-dokumentenintake/SKILL.md) |
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| [`workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung/SKILL.md) | Fristen, Rücktritt und Kündigung im BGB BT: Fristsetzung, Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Rechtsfolgen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung/SKILL.md) |
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| [`workflow-livequellen-rechtsstand`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-livequellen-rechtsstand/SKILL.md) | Live-Quellencheck für BGB-BT: amtliche Gesetzestexte, Rechtsprechungsdatenbanken, Rechtsstand prüfen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-livequellen-rechtsstand/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-livequellen-rechtsstand/SKILL.md) |
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| [`workflow-output-gutachten-klage-brief`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-output-gutachten-klage-brief/SKILL.md) | Output-Workflow: Gutachten, Klage und Brief im BGB BT – Struktur, Stil und Qualitätskontrolle. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-output-gutachten-klage-brief/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-output-gutachten-klage-brief/SKILL.md) |
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| [`workflow-red-team-gegenseite`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-red-team-gegenseite/SKILL.md) | Red-Team-Analyse: Gegenseiten-Perspektive für BGB-BT-Mandate einnehmen und Schwachstellen identifizieren. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-red-team-gegenseite/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-red-team-gegenseite/SKILL.md) |
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| [`workflow-vergleich-und-verhandlungsplan`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-vergleich-und-verhandlungsplan/SKILL.md) | Vergleich und Verhandlungsplan im BGB BT: Vergleichskorridore, Verhandlungsführung, Dokumentation. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-vergleich-und-verhandlungsplan/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bgb-bt-pruefer/skills/workflow-vergleich-und-verhandlungsplan/SKILL.md) |
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