Boilerplate-Arbeitsweg in 486 thin-Skills aus 65 Plugins individualisiert

Ersetzt den generischen "tragenden Prüffeld"-Block durch plugin-spezifische
5-Punkt-Arbeitswege mit echten Normen, Akteuren, Fristen und typischen Dokumenten
(z. B. KI-VO Art. 5/6/8-15, GWB §§ 18, 19, 35, 36, CIC 1983 cann., DesignG/GGV,
JVEG §§ 4, 8, 12, NIS2-RL Art. 23, AML-Paket 2024).
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@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Europawahl
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Europawahl Partei Fraktionsschnittstelle**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `europawahl-partei`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Geheime Abs
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Geheime Abstimmung Geschaeftsordnung**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `geheime-abstimmung`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Kandidatena
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Kandidatenaufstellung Bundestag**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `kandidatenaufstellung-bundestag-kreis`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Koalitions
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Koalitions Listenverbindung Kommunalmandat**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `koalitions-und-listenverbindung`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Landesliste
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Landesliste Bundestag Landesrecht**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `landesliste-bundestag`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Minderheite
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Minderheitenrechte Partei Mitgliederdaten**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `minderheitenrechte-partei`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Mitgliederv
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Mitgliederversammlung Kleine Kreis**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `mitgliederversammlung-kleine-partei`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Niederschri
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Niederschrift Aufstellungsversammlung Online**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `niederschrift-aufstellungsversammlung`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Ordnungsmas
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Ordnungsmassnahmen Parteiausschluss**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `ordnungsmassnahmen`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Landtagswah
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Landtagswahl Livecheck**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `landtagswahl-livecheck`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Tagesordnun
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Tagesordnung Parteitag**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `tagesordnung-parteitag`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Plakate Son
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Plakate Sondernutzung Presse Richtigstellung**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `plakate-sondernutzung`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Satzungsaen
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Satzungsaenderung Partei Satzungsautonomie**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `satzungsaenderung-partei`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Vertreterve
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Vertreterversammlung Vorstandswahl Partei**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `vertreterversammlung`
@@ -19,9 +19,11 @@ Dieser Skill bündelt 3 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Wahlanfecht
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Wahlanfechtung Intern Wahlkampffinanzierung**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `wahlanfechtung-intern`
@@ -18,9 +18,11 @@ Dieser Skill bündelt 2 sachlich verwandte Arbeitsschritte rund um **Wahlordnung
## Arbeitsweg
Im Plugin Parteienrecht Parteiorganisation gilt für **Wahlordnung Intern Wahlvorschlag Bundestag**: zuerst das tragende Prüffeld auswählen, dessen Tatsachen im konkreten Fall wirklich angelegt sind. Ergänzende Prüffelder nur heranziehen, wenn dieselbe Akte sie trägt. Rollen, Fristen, Zuständigkeit, Anspruchs- oder Verfahrensgrundlage, Beweislast und gewünschten Output sauber getrennt halten. Tragende Normen und Fundstellen nach `references/quellenhygiene.md` verifizieren.
- Rolle und Ziel im Parteienrecht und Parteiorganisation klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PartG § 23 Rechenschaftsbericht bis 30.09. Folgejahr, § 19a Antrag staatliche Mittel bis 31.01., BWahlG § 18 Beteiligungsanzeige 97. Tag vor Wahl, § 21 Aufstellungsversammlung 32. Tag vor Wahl.
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 21, PartG §§ 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 18, 23, 23a, 24, 25, 26, 31a-d, EuPartV (VO 1141/2014), BWahlG, EuWG, AbgG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Parteivorstand, Bundestagsverwaltung (Parteienfinanzierung), Bundeswahlleiter, EU-Behörde für europäische politische Parteien, Schiedsgericht der Partei, Mitglied, BVerfG (Parteiverbot Art. 21 GG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Parteisatzung, Rechenschaftsbericht, Mitgliederliste, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlag, Schiedsgerichtsentscheid, Parteitagsprotokoll, Spendenbescheinigung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `wahlordnung-intern`