Merge remote-tracking branch 'origin/main' into codex/grosses-kanzlei-lebenszyklus-plugin

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Klotzkette
2026-05-20 20:28:33 +02:00
235 changed files with 7219 additions and 327 deletions
+2
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@@ -6,6 +6,8 @@
## Kurzfassung
> 📆 **Hinweis Release vs. Entwicklungsstand:** Die ZIPs in der Releases-Seite entsprechen einem **getaggten, validierten Stand** (zur Zeit `v2.1.0`). Der `main`-Branch des Repos kann **neuer** sein — mit weiteren Fixes, kleinen Ergänzungen oder neuen Tests. Für stabile Tagung → ZIPs aus dem Release; für neueste Korrekturen → Marketplace-Sync über den GitHub-Pfad (siehe README.md, Weg 1).
1. Auf [die Releases-Seite](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/latest) gehen.
2. Pro gewünschtem Rechtsgebiet **eine ZIP-Datei** herunterladen, z. B. `liquiditaetsplanung.zip`.
3. In Claude Desktop / Cowork auf **Customize → Skills** klicken und zum Abschnitt **Persönliche Plugins / Personal plugins** scrollen — genau die Stelle, an der auch „Legal Plugin" installiert wird.
+15
View File
@@ -165,6 +165,7 @@ Plugins (in Claude-Code-Terminologie) für die wichtigsten Rechtsgebiete der deu
| [`berufsrecht-ki-vertragspruefung`](./berufsrecht-ki-vertragspruefung) | Berufsrechtliche und strafrechtliche Vorprüfung von Verträgen mit privaten Legal-AI-Anbietern. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte, Notare. §§ 43e BRAO, 62a StBerG, 50a WPO, 39c PAO, 26a BNotO i.V.m. § 203 StGB. Maßstab DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025. Gutachten, Rückfragebrief, Klauselvorschläge. |
| [`betreuungsrecht`](./betreuungsrecht) | Skills für berufliche Betreuer nach BtOG und §§ 1814 ff. BGB (Reform 2023): Jahresbericht ans Betreuungsgericht (§ 1863 BGB), Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung (§§ 1835, 1865 BGB), Genehmigungspflicht-Prüfung (§§ 1848 ff., 1831, 1832 BGB). |
| [`datenschutzrecht`](./datenschutzrecht) | DSGVO, BDSG, TTDSG, Auskunft, Datenpanne, AVV. |
| [**Fachanwaltschaften Plugins Übersicht**](https://klotzkette.github.io/claude-fuer-deutsches-recht/) | Hinweis und Linksammlung: tabellarische Übersicht aller 17 Fachanwalts-Plugins mit Direktlinks ins jeweilige Plugin-Verzeichnis, Skills und Release-Download (GitHub Pages, gehostet aus `docs/index.html`). |
| [`fachanwalt-agrarrecht`](./fachanwalt-agrarrecht) | Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Agrarrecht. Höfeordnung, Anerbenrechte, Landpachtrecht (BGB §§ 581 ff.), GrdstVG, EU-GAP-Direktzahlungen, Cross-Compliance, Düngeverordnung, Pflanzenschutz, Tierschutz, Forstrecht. |
| [`fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht`](./fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht) | Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. KWG, ZAG, WpHG, WpIG, MiFID II, MAR Marktmissbrauch, MiCAR, Verbraucherkredit, Vermögensanlage, Beratungshaftung. |
| [`fachanwalt-bau-architektenrecht`](./fachanwalt-bau-architektenrecht) | Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. BGB Werkvertragsrecht §§ 650a ff. Bauvertrag, VOB/A, VOB/B, VOB/C, HOAI, Bauordnungsrecht der Länder. |
@@ -218,10 +219,24 @@ Zusätzlich:
- [`references/zitierweise.md`](./references/zitierweise.md) die deutsche Zitierweise (BGH-Stil), an der sich alle Skills orientieren.
- [`references/methodik-deutsches-recht.md`](./references/methodik-deutsches-recht.md) Methodenlehre, Anspruchsgrundlagenreihenfolge, Beweislast, Fristen.
## Reifegrade der Plugins
Die Plugins unterscheiden sich darin, wie weit ihre Werkzeugkette über reinen Skill-Text hinausgeht. Drei Reifegrade:
| Reifegrad | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| **L1 — skilltext-only** | Skill liefert strukturierte Texte (Schreiben, Schriftsätze, Memos, Gutachten-Skizzen). Keine eigenen Werkzeuge. | Großteil der 17 Fachanwalts-Plugins (`fachanwalt-erbrecht`, `fachanwalt-arbeitsrecht`, …), `methodenlehre-deutsches-recht`, `zitierweise-deutsches-recht`, `jurastudium`. |
| **L2 — mit Werkzeugen** | Skill ruft Python- oder XLSX-Werkzeuge im Plugin-Ordner auf, die kalkulieren, Dateien bauen oder Vorlagen generieren. | `liquiditaetsplanung`, `insolvenzrecht`, `steuerberater-werkzeuge` (build_liquiditaetsplan.py); `anlagen-zu-schriftsaetzen` (build_anlagenkonvolut.py); `kanzlei-cowork/rechnungserstellung-rvg` (rvg_gebuehrenrechner.py); `forderungsmanagement-klagewerkstatt` (verzugszins_rechner.py); `aktenaufbereiter-strafrecht` (aktenuebersicht_template.xlsx). |
| **L3 — mit Tests** | Plugin ist zusätzlich durch einen Smoke-Test in [`tests/smoke-tests.md`](./tests/smoke-tests.md) abgedeckt — Eingang, Kaltstart-Skill, erwarteter Output, Abbruchkriterium. | Aktuell: `liquiditaetsplanung`, `insolvenzrecht`, `fluggastrechte`, `sozialrecht`, `betreuungsrecht`, `berufsrecht-ki-vertragspruefung`, `anlagen-zu-schriftsaetzen`, `forderungsmanagement-klagewerkstatt`, `kanzlei-cowork`. |
Für einen neuen Plugin gilt: L1 ist der akzeptable Start, L2 wird angestrebt, sobald wiederkehrende Berechnungen oder Dateigenerate sichtbar werden, und L3 wird vor einem Release gesetzt, wenn der Plugin fachlich-substanziell beansprucht wird.
## Schnellstart
Dieses Skill-Set lässt sich auf drei Wegen einbinden. Empfohlen ist **Weg 1** über die grafische Oberfläche; **Weg 2** für gezielten ZIP-Upload einer bestimmten Version; **Weg 3** für Claude Code im Terminal.
> 📆 **Release- vs. main-Stand.** Der **letzte Release-Tag** ist [v2.1.0](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/latest). Über **Weg 1 (Marketplace-Sync)** und **Weg 3 (Marketplace-Kommando)** wird der `main`-Branch geladen — das ist meist **neuer** als der letzte Release-Tag (Zwischen-Commits mit Fixes, neuen Tests, kleinen Ergänzungen). Über **Weg 2 (ZIP-Upload aus Release)** bekommst du den **getaggten, validierten Stand**. Für Stabilität → Weg 2; für neueste Korrekturen → Weg 1/3.
> 💡 **Findest du in Cowork kein Feld für den GitHub-Pfad?** Dann ist in deiner Oberfläche der Marketplace-Weg vermutlich noch nicht freigeschaltet. Lade die Plugin-ZIPs einzeln aus dem [Release](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/latest) herunter und installiere sie über denselben Dialog, mit dem du z. B. „Legal Plugin" installierst. Schritt für Schritt erklärt: **[INSTALLATION_EINFACH.md](./INSTALLATION_EINFACH.md)**.
### Voraussetzungen
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "aktenaufbereiter-strafrecht",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Aktenaufbereiter fuer die Strafverteidigung. Sechs Excel-faehige Uebersichten — Aktenvorblatt; Personenverzeichnis; Tatkomplexe; Beziehungen; Chronologie; Fristen. Fortlaufend ergaenzbar. Erkennt Luecken und Widersprueche. Kein Ersatz fuer Aktenlektuere.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
@@ -210,3 +210,13 @@ beschleunigt das bisherige Verfahren. Wer Chronologien in Excel
fuehrt fuehrt sie weiter — nur eben schneller und vollständiger.
Wer im Mandantengespraech präzise auf Blatt 312 zugreifen können
muss findet die Stelle in Sekunden statt in Minuten.
## Werkzeug: `werkzeuge/aktenuebersicht_template.xlsx`
Vorlage für eine strukturierte Aktenübersicht mit drei Sheets:
1. **Beweismittel** — Lfd-Nr., Datum, Aktenfundstelle (Band/Blatt), Vorgang, Beweismittel, Beweisthema, Antrag/Verzicht, Status, Bemerkung. Als Excel-Tabelle formatiert (AutoFilter, Banded Rows).
2. **Fristen** — Akteneinsicht, Hauptverhandlung, Erinnerungen, Status.
3. **Lesehinweise** — Konvention zur Pflege der Aktenübersicht.
Die Vorlage ersetzt nicht die Aktenführung im Kanzleisystem, sondern strukturiert die Verteidigerarbeit beim Lesen der Ermittlungsakte.
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "anlagen-zu-schriftsaetzen",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Zuordnung von Anlagen zu gerichtlichen Schriftsaetzen. Sortiert PDF/Word/Excel nach Schriftsatz-Logik; konvertiert alles nach PDF; benennt beA-konform; stempelt oben rechts Anlage K1/B1/A1 in Arial 12; baut Anlagenkonvolut; Pruefmodus fuer bereits zugeordnete Anlagen.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
@@ -150,3 +150,13 @@ Auch wenn der Skill technisch zuverlässig stempelt und sortiert: die **Letztver
- „Anlagenkonvolut für die Replik bauen, der Schriftsatz nennt schon K 23 bis K 31."
- „Ich habe das selbst zugeordnet — bitte einmal Prüfmodus drüber."
- „Mach ein einziges PDF, Schriftsatz vorne, dann Anlagen, mit Lesezeichen."
## Werkzeug: `werkzeuge/build_anlagenkonvolut.py`
Im Skill-Ordner liegt ein Python-Werkzeug, das aus einem Eingangsordner mit beA-konform benannten Einzel-PDFs (`Anlage_K-01_…pdf`, `Anlage_K-02_…pdf`, …) automatisch:
- den Stempel **Anlage K 7** in Arial 12 pt oben rechts setzt (Seite 1 jeder Anlage),
- alle Anlagen zu einem Konvolut-PDF mit Lesezeichen verkettet,
- ein **Anlagenverzeichnis** als Markdown und als PDF erzeugt.
Aufruf: `python3 werkzeuge/build_anlagenkonvolut.py --eingang ./anlagen --ausgang ./konvolut --praefix K --schriftsatz "Klage Edelholz GmbH"`. Abhängigkeiten: `pypdf`, `reportlab`. Schwärzungen und Echtheitsprüfungen bleiben Sache des Anwalts.
@@ -0,0 +1,296 @@
#!/usr/bin/env python3
"""
build_anlagenkonvolut.py
========================
Baut aus einem Anlagen-Ordner ein beA-fertiges Anlagenkonvolut:
* nimmt PDFs (und nach Vorab-Konvertierung DOCX/JPG/PNG) aus einem
Eingangsordner,
* sortiert sie nach Anlage-Bezeichnung (K-01, K-02, ..., K-10, ...),
* stempelt auf Seite 1 jeder Anlage oben rechts die Anlagenbezeichnung
(Arial 12 pt) ein,
* hängt alle Einzel-PDFs zu einem Konvolut zusammen,
* setzt PDF-Lesezeichen je Anlage,
* erzeugt zusätzlich ein Anlagenverzeichnis als Markdown und als PDF.
Aufruf
------
python3 build_anlagenkonvolut.py \\
--eingang ./anlagen \\
--ausgang ./konvolut \\
--praefix K \\
--schriftsatz "Klage Edelholz GmbH"
Eingangsordner-Konvention
-------------------------
Erwartet werden PDF-Dateien, deren Dateinamen mit dem Praefix beginnen,
gefolgt von einem Bindestrich und der zweistelligen Anlage-Nummer, z. B.:
Anlage_K-01_Vertrag-vom-2024-03-15.pdf
Anlage_K-02_Mahnschreiben-erste-Stufe.pdf
Anlage_K-03a_Email-Geschaeftsfuehrer.pdf
Anlage_K-03b_Anhang-Lieferschein.pdf
Andere Dateinamen werden mit Warnung ignoriert.
Abhaengigkeiten
---------------
* pypdf (>= 4.0) -> PDF lesen / mergen / Lesezeichen
* reportlab (>= 4.0) -> Stempel + Anlagenverzeichnis-PDF
Beide sind in der Skill-Toolchain bereits vorausgesetzt.
Lizenz / Verantwortung
----------------------
Letztverantwortung fuer Vollstaendigkeit, Reihenfolge und Schwaerzungen
bleibt beim Anwalt (§ 43e BRAO, § 203 StGB, DSGVO). Dieses Werkzeug
ordnet und stempelt nur — es prueft keine Inhalte.
"""
from __future__ import annotations
import argparse
import io
import re
import sys
from dataclasses import dataclass
from pathlib import Path
from typing import List, Optional
try:
from pypdf import PdfReader, PdfWriter
from pypdf.generic import RectangleObject
except ImportError as exc: # pragma: no cover
print("FEHLER: pypdf nicht installiert. Bitte `pip install pypdf`.", file=sys.stderr)
raise SystemExit(2) from exc
try:
from reportlab.pdfgen import canvas
from reportlab.lib.pagesizes import A4
from reportlab.lib.units import cm
from reportlab.pdfbase import pdfmetrics
from reportlab.pdfbase.ttfonts import TTFont
except ImportError as exc: # pragma: no cover
print("FEHLER: reportlab nicht installiert. Bitte `pip install reportlab`.", file=sys.stderr)
raise SystemExit(2) from exc
# ---------------------------------------------------------------------------
# Datenmodell
# ---------------------------------------------------------------------------
ANLAGEN_REGEX = re.compile(
r"^Anlage_(?P<praefix>[A-Z]{1,3})-(?P<nummer>\d{2})(?P<suffix>[a-z]?)_(?P<beschreibung>.+)\.pdf$",
re.IGNORECASE,
)
@dataclass
class Anlage:
pfad: Path
praefix: str
nummer: int
suffix: str
beschreibung: str
@property
def bezeichnung(self) -> str:
"""Stempeltext, z. B. 'Anlage K 7' oder 'Anlage K 7a'."""
return f"Anlage {self.praefix} {self.nummer}{self.suffix}".rstrip()
@property
def sortier_schluessel(self) -> tuple:
return (self.nummer, self.suffix or "")
def lese_anlagen(eingang: Path, praefix: str) -> List[Anlage]:
anlagen: List[Anlage] = []
for pdf in sorted(eingang.iterdir()):
if not pdf.is_file() or pdf.suffix.lower() != ".pdf":
continue
m = ANLAGEN_REGEX.match(pdf.name)
if not m:
print(f"WARNUNG: ignoriere '{pdf.name}' (entspricht nicht der Konvention)", file=sys.stderr)
continue
if m.group("praefix").upper() != praefix.upper():
print(f"WARNUNG: '{pdf.name}' hat Praefix {m.group('praefix')}, erwartet wurde {praefix}", file=sys.stderr)
continue
anlagen.append(
Anlage(
pfad=pdf,
praefix=m.group("praefix").upper(),
nummer=int(m.group("nummer")),
suffix=m.group("suffix").lower(),
beschreibung=m.group("beschreibung").replace("-", " ").replace("_", " "),
)
)
anlagen.sort(key=lambda a: a.sortier_schluessel)
return anlagen
# ---------------------------------------------------------------------------
# Stempel
# ---------------------------------------------------------------------------
def stempel_overlay(bezeichnung: str, breite: float, hoehe: float) -> io.BytesIO:
"""Erzeugt ein einseitiges Overlay-PDF mit dem Stempel oben rechts."""
buf = io.BytesIO()
c = canvas.Canvas(buf, pagesize=(breite, hoehe))
c.setFont("Helvetica", 12) # Arial-Aequivalent in reportlab-Basisschriften
text_breite = c.stringWidth(bezeichnung, "Helvetica", 12)
x = breite - 1.5 * cm - text_breite
y = hoehe - 1.5 * cm
c.drawString(x, y, bezeichnung)
c.save()
buf.seek(0)
return buf
def anlage_stempeln(quelle: Path, ziel: Path, bezeichnung: str) -> None:
"""Schreibt die gestempelte Anlage nach `ziel`."""
reader = PdfReader(str(quelle))
writer = PdfWriter()
for idx, page in enumerate(reader.pages):
if idx == 0:
box: RectangleObject = page.mediabox
breite = float(box.width)
hoehe = float(box.height)
overlay = PdfReader(stempel_overlay(bezeichnung, breite, hoehe))
page.merge_page(overlay.pages[0])
writer.add_page(page)
with ziel.open("wb") as fh:
writer.write(fh)
# ---------------------------------------------------------------------------
# Konvolut + Lesezeichen
# ---------------------------------------------------------------------------
def baue_konvolut(anlagen: List[Anlage], gestempelt_ordner: Path, ziel: Path) -> None:
writer = PdfWriter()
seitenoffset = 0
for anlage in anlagen:
gestempelt = gestempelt_ordner / anlage.pfad.name
reader = PdfReader(str(gestempelt))
for page in reader.pages:
writer.add_page(page)
writer.add_outline_item(
title=f"{anlage.bezeichnung}{anlage.beschreibung}",
page_number=seitenoffset,
)
seitenoffset += len(reader.pages)
with ziel.open("wb") as fh:
writer.write(fh)
# ---------------------------------------------------------------------------
# Anlagenverzeichnis
# ---------------------------------------------------------------------------
def schreibe_verzeichnis_md(anlagen: List[Anlage], ziel: Path, schriftsatz: Optional[str]) -> None:
zeilen: List[str] = []
if schriftsatz:
zeilen.append(f"# Anlagenverzeichnis — {schriftsatz}")
else:
zeilen.append("# Anlagenverzeichnis")
zeilen.append("")
zeilen.append("| Anlage | Kurzbeschreibung | Seiten |")
zeilen.append("|---|---|---|")
for anlage in anlagen:
reader = PdfReader(str(anlage.pfad))
zeilen.append(
f"| {anlage.bezeichnung} | {anlage.beschreibung} | {len(reader.pages)} |"
)
ziel.write_text("\n".join(zeilen) + "\n", encoding="utf-8")
def schreibe_verzeichnis_pdf(anlagen: List[Anlage], ziel: Path, schriftsatz: Optional[str]) -> None:
c = canvas.Canvas(str(ziel), pagesize=A4)
breite, hoehe = A4
y = hoehe - 2 * cm
c.setFont("Helvetica-Bold", 16)
titel = "Anlagenverzeichnis"
if schriftsatz:
titel = f"Anlagenverzeichnis — {schriftsatz}"
c.drawString(2 * cm, y, titel)
y -= 1 * cm
c.setFont("Helvetica-Bold", 11)
c.drawString(2 * cm, y, "Anlage")
c.drawString(6 * cm, y, "Kurzbeschreibung")
c.drawString(17 * cm, y, "Seiten")
y -= 0.5 * cm
c.line(2 * cm, y, breite - 2 * cm, y)
y -= 0.5 * cm
c.setFont("Helvetica", 11)
for anlage in anlagen:
if y < 3 * cm:
c.showPage()
c.setFont("Helvetica", 11)
y = hoehe - 2 * cm
reader = PdfReader(str(anlage.pfad))
c.drawString(2 * cm, y, anlage.bezeichnung)
beschreibung = anlage.beschreibung
if len(beschreibung) > 65:
beschreibung = beschreibung[:62] + "..."
c.drawString(6 * cm, y, beschreibung)
c.drawRightString(breite - 2 * cm, y, str(len(reader.pages)))
y -= 0.6 * cm
c.save()
# ---------------------------------------------------------------------------
# CLI
# ---------------------------------------------------------------------------
def main(argv: Optional[List[str]] = None) -> int:
parser = argparse.ArgumentParser(description="Baut ein beA-faehiges Anlagenkonvolut.")
parser.add_argument("--eingang", required=True, type=Path, help="Ordner mit Einzel-Anlagen (PDF).")
parser.add_argument("--ausgang", required=True, type=Path, help="Zielordner; wird angelegt.")
parser.add_argument("--praefix", default="K", help="Anlagen-Praefix (K, B, A, AST, AG, NI).")
parser.add_argument("--schriftsatz", default=None, help="Titel des Schriftsatzes (fuer das Verzeichnis).")
args = parser.parse_args(argv)
eingang: Path = args.eingang
ausgang: Path = args.ausgang
praefix: str = args.praefix.upper()
if not eingang.is_dir():
print(f"FEHLER: Eingangsordner '{eingang}' existiert nicht.", file=sys.stderr)
return 1
ausgang.mkdir(parents=True, exist_ok=True)
gestempelt = ausgang / "gestempelt"
gestempelt.mkdir(exist_ok=True)
anlagen = lese_anlagen(eingang, praefix)
if not anlagen:
print("FEHLER: Keine Anlagen gefunden, die dem Schema entsprechen.", file=sys.stderr)
return 1
print(f"{len(anlagen)} Anlage(n) gefunden, Praefix {praefix}.")
for anlage in anlagen:
ziel = gestempelt / anlage.pfad.name
anlage_stempeln(anlage.pfad, ziel, anlage.bezeichnung)
print(f" gestempelt: {anlage.bezeichnung} ({anlage.pfad.name})")
konvolut_pdf = ausgang / "Anlagenkonvolut.pdf"
baue_konvolut(anlagen, gestempelt, konvolut_pdf)
print(f"Konvolut: {konvolut_pdf}")
verzeichnis_md = ausgang / "Anlagenverzeichnis.md"
verzeichnis_pdf = ausgang / "Anlagenverzeichnis.pdf"
schreibe_verzeichnis_md(anlagen, verzeichnis_md, args.schriftsatz)
schreibe_verzeichnis_pdf(anlagen, verzeichnis_pdf, args.schriftsatz)
print(f"Verzeichnis: {verzeichnis_md}")
print(f"Verzeichnis: {verzeichnis_pdf}")
return 0
if __name__ == "__main__": # pragma: no cover
raise SystemExit(main())
+1 -1
View File
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "arbeitsrecht",
"version": "1.0.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Arbeitsrecht Individualkündigung (KSchG-Klage, 3-Wochen-Frist), Aufhebungsvertrag inkl. Sperrzeit, Abmahnung, Anhörung Betriebsrat § 102 BetrVG, AGG-Prüfung, Statusfeststellung, Personalrichtlinien (BetrVG, AGG, ArbZG, MuSchG, BEEG, EFZG, TzBfG).",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
+4 -4
View File
@@ -35,7 +35,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
Fragt ab, in welchen Bundesländern und Ländern Mitarbeiter beschäftigt sind, liest Ihr Personalhandbuch und drei aktuelle Kündigungsunterlagen, erstellt eine standortbezogene Eskalationstabelle und speichert die Kanzlei- oder Unternehmenskonfiguration.
```
/arbeitsrecht:kaltstart-interview
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview
```
Die Konfiguration wird unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` gespeichert und übersteht Plugin-Updates.
@@ -51,7 +51,7 @@ Die Konfiguration wird unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-rec
| Skill | Funktion |
|---|---|
| `/arbeitsrecht:kaltstart-interview` | Ersteinrichtung Standortprofil, Eskalationsregeln, Handbuchwissen |
| `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview` | Ersteinrichtung Standortprofil, Eskalationsregeln, Handbuchwissen |
| `/arbeitsrecht:einstellungspruefung` | Arbeitsvertragsprüfung: Befristung (TzBfG), AGG, AÜG, Nachweisgesetz |
| `/arbeitsrecht:kuendigungs-pruefung` | Kündigungsprüfung: KSchG, § 102 BetrVG, §§ 622, 626 BGB, Sozialauswahl |
| `/arbeitsrecht:kuendigungsschutzklage` | Entwurf und Prüfung der KSchG-Klage, § 4 KSchG, 3-Wochen-Frist, Klageschrift ArbG |
@@ -72,8 +72,8 @@ Die Konfiguration wird unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-rec
| `/arbeitsrecht:untersuchungs-zusammenfassung` | Zielgruppenspezifische Zusammenfassung (HR, Geschäftsführung, Außenanwalt) |
| `/arbeitsrecht:handbuch-aktualisierung` | Personalrichtlinien diff und Betriebsvereinbarungsauswirkungen prüfen |
| `/arbeitsrecht:richtlinien-entwurf [Thema]` | BetrVG-konforme Richtlinie entwerfen, BR-Anhörung planen |
| `/arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich` | Mandatsakte verwalten (multi-mandant): neu, auflisten, wechseln, schließen, keine |
| `/arbeitsrecht:anpassen` | Kanzlei-/Unternehmensprofil gezielt anpassen |
| `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich` | Mandatsakte verwalten (multi-mandant): neu, auflisten, wechseln, schließen, keine |
| `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen` | Kanzlei-/Unternehmensprofil gezielt anpassen |
## Interaktive Skills vs. geplante Agenten
@@ -1,9 +1,9 @@
---
name: anpassen
name: arbeitsrecht-anpassen
description: "Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen."
---
# /arbeitsrecht:anpassen
# /arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
## Zweck
@@ -21,7 +21,7 @@ Der Nutzer möchte etwas im Praxisprofil ändern eine Jurisdiktion, eine Ris
`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` und `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/unternehmens-profil.md` einlesen.
Falls das Plugin noch nicht eingerichtet ist oder `[PLATZHALTER]` enthält:
> Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie `/arbeitsrecht:kaltstart-interview` aus.
> Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview` aus.
### 2. Gewünschte Änderung klären
@@ -78,17 +78,17 @@ Gespeichert: ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/C
## Beispiele
```
/arbeitsrecht:anpassen
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Neuen Standort Hamburg hinzufügen, ca. 25 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.
```
```
/arbeitsrecht:anpassen
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Eskalationskontakt für betriebsbedingte Kündigungen auf Dr. Müller (GC) ändern.
```
```
/arbeitsrecht:anpassen
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Wir sind seit Januar diesem Jahr an den Tarifvertrag Einzelhandel NRW gebunden.
```
@@ -1,9 +1,9 @@
---
name: kaltstart-interview
name: arbeitsrecht-kaltstart-interview
description: "Ersteinrichtung des Arbeitsrecht-Plugins ermittelt Standortprofil, Tarifbindung, Betriebsratssituation und Eskalationsregeln aus Personalhandbuch und Kündigungsunterlagen. Ausführen bei Neuinstallation, wenn CLAUDE.md noch [PLATZHALTER]-Markierungen enthält oder mit --redo oder --check-integrations."
---
# /arbeitsrecht:kaltstart-interview
# /arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview
## Zweck
@@ -24,7 +24,7 @@ Arbeitsrecht ist standort- und betriebsgebunden. Die richtige Antwort in einem t
1. `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` prüfen.
- `--check-integrations`: Nur den Integrationsabschnitt neu ermitteln, Interview überspringen.
- `--redo`: Vollständiges Interview neu ausführen, auch wenn Konfiguration vorhanden.
- Kein Flag: Falls Konfiguration vorhanden und vollständig (keine `[PLATZHALTER]`), melden: „Plugin bereits eingerichtet. Änderung mit `--redo` oder gezielt mit `/arbeitsrecht:anpassen`."
- Kein Flag: Falls Konfiguration vorhanden und vollständig (keine `[PLATZHALTER]`), melden: „Plugin bereits eingerichtet. Änderung mit `--redo` oder gezielt mit `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen`."
- Falls Konfiguration aus altem Cache-Pfad vorhanden: Dorthin migrieren und mitteilen.
2. **Teil 0 Was ist verbunden?**
@@ -138,15 +138,15 @@ Konfiguration gespeichert: ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/
## Beispiele
```
/arbeitsrecht:kaltstart-interview
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview
```
```
/arbeitsrecht:kaltstart-interview --redo
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview --redo
```
```
/arbeitsrecht:kaltstart-interview --check-integrations
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview --check-integrations
```
## Risiken / typische Fehler
@@ -1,9 +1,9 @@
---
name: mandat-arbeitsbereich
name: arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich
description: "Mandatsakten verwalten neu anlegen, auflisten, wechseln, schließen oder vom aktiven Mandat trennen. Verhindert, dass Kontext von einem Mandat in ein anderes übergeht. Relevant für Kanzleien mit mehreren Mandanten; für Syndikusrechtsanwälte deaktiviert."
---
# /arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich
# /arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich
Anwälte und Kanzleien arbeiten für mehrere Mandanten gleichzeitig. Eine Mandatsakte hält den Kontext eines Mandanten strikt von allen anderen getrennt. Dieser Skill verwaltet diese Akten.
@@ -31,7 +31,7 @@ Im Arbeitsrecht entspricht eine „Akte" typischerweise einem bestimmten Mandant
`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` lesen, Abschnitt `## Mandantenakten` prüfen.
Falls `Aktiviert: ✗` (Syndikus / in-house):
> Mandantenakten sind deaktiviert Sie sind als [Kanzlei/in-house] konfiguriert und arbeiten mit einem einzigen Mandantenkontext. Falls Sie tatsächlich mehrere Mandanten betreuen, führen Sie `/arbeitsrecht:kaltstart-interview --redo` aus und wählen Sie Kanzleibetrieb. Andernfalls benötigen Sie `/arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich` nicht.
> Mandantenakten sind deaktiviert Sie sind als [Kanzlei/in-house] konfiguriert und arbeiten mit einem einzigen Mandantenkontext. Falls Sie tatsächlich mehrere Mandanten betreuen, führen Sie `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview --redo` aus und wählen Sie Kanzleibetrieb. Andernfalls benötigen Sie `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich` nicht.
### Befehle
@@ -101,16 +101,16 @@ Mandantenakten Arbeitsrecht
## Beispiele
```
/arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich neu mueller-ksg-2024
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich neu mueller-ksg-2024
Kündigung wegen betriebsbedingter Restrukturierung, Sozialauswahl streitig.
```
```
/arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich wechseln bayer-betriebsrat
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich wechseln bayer-betriebsrat
```
```
/arbeitsrecht:mandat-arbeitsbereich auflisten
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich auflisten
```
## Risiken / typische Fehler
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "berufsrecht-ki-vertragspruefung",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Berufsrechtliche und strafrechtliche Forprüfung von Verträgen mit privaten Legal-AI-Anbietern. Für Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Patentanwälte Notare. §§ 43e BRAO 62a StBerG 50a WPO 39c PAO 26a BNotO § 203 StGB. Maßstab DAV-Stellungnahme. Gutachten Rückfragebrief Klauselvorschläge.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
+1 -1
View File
@@ -47,7 +47,7 @@ Die Dienstleisterregelungen sind nahezu wortgleich aufgebaut. Das Plugin abstrah
| Skill | Zweck |
|---|---|
| `kaltstart-interview` | Beruf, Anbieter, Datenarten, Vertragstyp erfassen |
| `berufsrecht-ki-vertragspruefung-kaltstart-interview` | Beruf, Anbieter, Datenarten, Vertragstyp erfassen |
| `erforderlichkeit-dokumentieren` | Erforderlichkeit der Offenlegung (Abs. 1) — unternehmerischer Beurteilungsspielraum nach DAV |
| `verschwiegenheitsklausel-pruefen` | Textform, jedermann, zeitlich unbegrenzt, alle Berufsgeheimnisse |
| `strafrechtliche-belehrung-pruefen` | Belehrung über §§ 203, 204 StGB; Anlage Normtext |
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: kaltstart-interview
name: berufsrecht-ki-vertragspruefung-kaltstart-interview
description: "Erfasse Beruf des Auftraggebers (Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftspruefer Patentanwalt Notar) Anbieter Produktname Vertragsdokument Datenarten Verarbeitungszweck Hostingland und Subunternehmerstruktur. Bilde daraus den Norm-Adapter (BRAO StBerG WPO PAO BNotO) und entscheide ob Kanzleiinfrastruktur oder Einzelmandats-Tool im Sinne Absatz fuenf vorliegt. Lade dazu die Skill parallelnormen-andere-berufe."
---
@@ -17,7 +17,7 @@ Das Gutachten fasst alle Einzelprüfungen zu einem strukturierten Dokument zusam
### 1. Eingangsdaten
Aus `kaltstart-interview`. Beruf, Anbieter, Produkt, Datenarten, Vertragstyp, Anlagen.
Aus `berufsrecht-ki-vertragspruefung-kaltstart-interview`. Beruf, Anbieter, Produkt, Datenarten, Vertragstyp, Anlagen.
### 2. Norm-Adapter
+1 -1
View File
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "betreuungsrecht",
"version": "0.1.1",
"version": "2.2.1",
"description": "Betreuungsrechtliche Skills für Jahresbericht, Vermögensverzeichnis und Genehmigungspflichten nach BtOG und BGB.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
@@ -1,9 +1,9 @@
---
name: kaltstart-interview
name: betreuungsrecht-kaltstart-interview
description: "Kaltstart-Interview für das Betreuungsrecht-Plugin. Befüllt das Praxisprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md mit Angaben zur Betreuerrolle (Berufsbetreuer / ehrenamtlich / Vereinsbetreuer / Behördenbetreuer), zuständigem Betreuungsgericht, typischen Aufgabenkreisen (Vermögenssorge / Gesundheitssorge / Aufenthaltsbestimmung) und Eskalationsstrukturen. Lädt bei Erstinstallation oder wenn die Konfiguration noch [PLATZHALTER]-Marker enthält. Mit --redo für ein erneutes Interview, mit --integrationen-pruefen nur für eine Konnektoren-Prüfung."
---
# /betreuungsrecht:kaltstart-interview
# /betreuungsrecht:betreuungsrecht-kaltstart-interview
## Ablauf
+1 -1
View File
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "datenschutzrecht",
"version": "1.0.0",
"version": "2.2.1",
"description": "DSGVO/BDSG/TTDSG PIA/DPIA, AVV-Review als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, Auskunftsersuchen Art. 15, Datenpannenmeldung Art. 33/34, Beschäftigtendatenschutz, Drift-Monitoring.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
+4 -4
View File
@@ -38,21 +38,21 @@ Das Plugin befragt Sie zur Identifikation Ihrer Organisation: Verantwortlicher o
Die Konfiguration wird gespeichert unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/CLAUDE.md` und bleibt bei Plugin-Updates erhalten.
```
/datenschutzrecht:kaltstart-interview
/datenschutzrecht:datenschutzrecht-kaltstart-interview
```
## Befehle
| Befehl | Funktion |
|---|---|
| `/datenschutzrecht:kaltstart-interview` | Ersteinrichtung |
| `/datenschutzrecht:datenschutzrecht-kaltstart-interview` | Ersteinrichtung |
| `/datenschutzrecht:anwendungsfall-triage [Verarbeitungstätigkeit]` | Benötigt diese Verarbeitung eine DSFA? Triage + Rechtsgrundlage |
| `/datenschutzrecht:avv-pruefung [Datei]` | AVV-Prüfung nach Art. 28 DSGVO (Richtung automatisch erkannt) |
| `/datenschutzrecht:dsgvo-auskunft-antwort` | Betroffenenanfrage (Art. 1522 DSGVO) vollständig bearbeiten |
| `/datenschutzrecht:dsfa-erstellung [Vorhaben]` | DSFA nach Art. 35 DSGVO erstellen |
| `/datenschutzrecht:regulierungs-luecken-analyse [Leitlinie/Gesetz]` | Lückenanalyse neue Anforderung vs. aktueller Praxis |
| `/datenschutzrecht:richtlinien-monitor` | Wöchentlicher Drift-Scan der Datenschutzerklärung und Richtlinien |
| `/datenschutzrecht:mandat-arbeitsbereich` | Mandate verwalten (für Mehrmandat-Kanzleien): neu, liste, wechsle, schließe |
| `/datenschutzrecht:datenschutzrecht-mandat-arbeitsbereich` | Mandate verwalten (für Mehrmandat-Kanzleien): neu, liste, wechsle, schließe |
## Skills
@@ -75,7 +75,7 @@ Die Konfiguration wird gespeichert unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-d
### 1. Einrichtung
```
/datenschutzrecht:kaltstart-interview
/datenschutzrecht:datenschutzrecht-kaltstart-interview
```
Bereithalten: URL Ihrer Datenschutzerklärung, AVV-Mustervorlage, eine abgeschlossene DSFA.
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: anpassen
name: datenschutzrecht-anpassen
description: "Praxisprofil gezielt anpassen, ohne das komplette Interview zu wiederholen. Auslöser: Nutzer möchte eine bestimmte Einstellung ändern (z.B. Aufsichtsbehörde, AVV-Dealbreaker, Systemliste), oder ein Skill hat eine Standardeinstellung gemeldet, die nicht passt."
---
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: kaltstart-interview
name: datenschutzrecht-kaltstart-interview
description: "Ersteinrichtung des Datenschutzrecht-Plugins erlernt Ihre Datenschutzpraxis und schreibt CLAUDE.md aus Interview und Ausgangsdokumenten. Auslöser: erster Start, CLAUDE.md fehlt oder enthält Platzhalter, Nutzer sagt „Plugin einrichten\", „konfigurieren\", „neu starten\" oder „Interview wiederholen\"."
---
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: mandat-arbeitsbereich
name: datenschutzrecht-mandat-arbeitsbereich
description: "Mandat-Arbeitsbereiche für Mehrmandat-Kanzleien verwalten: anlegen, auflisten, wechseln, schließen. Stellt sicher, dass Datenschutzmandate mandatsübergreifend isoliert bleiben (kein Kontext-Leak zwischen Mandaten). Für internen Unternehmenseinsatz nicht relevant."
---
+329
View File
@@ -0,0 +1,329 @@
<!DOCTYPE html>
<html lang="de">
<head>
<meta charset="UTF-8">
<meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0">
<title>Fachanwaltschafts-Plugins — claude-fuer-deutsches-recht</title>
<style>
:root {
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--muted: #5a5a5a;
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--card: #ffffff;
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* { box-sizing: border-box; }
body {
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font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, "Segoe UI", "Helvetica Neue", Arial, sans-serif;
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color: var(--fg);
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}
.container {
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}
header {
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border-bottom: 2px solid var(--border);
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header h1 {
font-size: 2rem;
margin: 0 0 8px;
letter-spacing: -0.01em;
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header p {
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footer {
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footer a {
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footer a:hover {
text-decoration: underline;
}
</style>
</head>
<body>
<div class="container">
<header>
<h1>Fachanwaltschafts-Plugins</h1>
<p>17 Fachanwaltschafts-Plugins für das Marketplace <strong>claude-fuer-deutsches-recht</strong>. Jedes Plugin enthält ein Orientierungs-Skill und drei spezifische Workflow-Skills mit Kaltstart-Rückfragen, §§-Zitaten mit BGH-Pinpoint, Beweislast, Fristen, Schreibvorlagen und Übergabe-Hinweisen.</p>
<div class="meta">
Release: <a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/tag/v2.2.1">v2.2.1</a> ·
Repo: <a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht">Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht</a>
</div>
</header>
<div class="grid">
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-agrarrecht">
<h2>Fachanwalt für Agrarrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-agrarrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-agrarrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-agrarrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht">
<h2>Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-bau-architektenrecht">
<h2>Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-bau-architektenrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-bau-architektenrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-bau-architektenrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-erbrecht">
<h2>Fachanwalt für Erbrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-erbrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-erbrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-erbrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-familienrecht">
<h2>Fachanwalt für Familienrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-familienrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-familienrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-familienrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht">
<h2>Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-it-recht">
<h2>Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)</h2>
<div class="slug">fachanwalt-it-recht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-it-recht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-it-recht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-medizinrecht">
<h2>Fachanwalt für Medizinrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-medizinrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-medizinrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-medizinrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-migrationsrecht">
<h2>Fachanwalt für Migrationsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-migrationsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-migrationsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-migrationsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-sportrecht">
<h2>Fachanwalt für Sportrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-sportrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-sportrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-sportrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-strafrecht">
<h2>Fachanwalt für Strafrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-strafrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-strafrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-strafrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-transport-speditionsrecht">
<h2>Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-transport-speditionsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-transport-speditionsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-transport-speditionsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-urheber-medienrecht">
<h2>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-urheber-medienrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-urheber-medienrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-urheber-medienrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-vergaberecht">
<h2>Fachanwalt für Vergaberecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-vergaberecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-vergaberecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-vergaberecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-verkehrsrecht">
<h2>Fachanwalt für Verkehrsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-verkehrsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-verkehrsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-verkehrsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-versicherungsrecht">
<h2>Fachanwalt für Versicherungsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-versicherungsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-versicherungsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-versicherungsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
<div class="card">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-verwaltungsrecht">
<h2>Fachanwalt für Verwaltungsrecht</h2>
<div class="slug">fachanwalt-verwaltungsrecht</div>
</a>
<div class="links">
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-verwaltungsrecht/skills">Skills</a>
<a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/releases/download/v2.2.1/fachanwalt-verwaltungsrecht.zip">ZIP</a>
</div>
</div>
</div>
<footer>
17 von 24 anerkannten Fachanwaltschaften der BRAO sind im Marketplace abgebildet (Stand v2.2.1).
Quelle: <a href="https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht">claude-fuer-deutsches-recht auf GitHub</a>.
</footer>
</div>
</body>
</html>
@@ -1,7 +1,7 @@
{
"name": "fachanwalt-agrarrecht",
"version": "0.1.0",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Agrarrecht. Hoeferecht (HoefeO Anerbenrecht Laender) Landpachtrecht BGB §§ 581 ff. GAP EU-Direktzahlungen Cross-Compliance Duengeverordnung Pflanzenschutz Tierschutz Forstrecht. Schnittstelle Plugin fachanwalt-erbrecht.",
"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Agrarrecht. Höferecht (HöfeO Anerbenrecht Länder) Landpachtrecht BGB §§ 581 ff. GAP EU-Direktzahlungen Cross-Compliance Düngeverordnung Pflanzenschutz Tierschutz Forstrecht. Schnittstelle Plugin fachanwalt-erbrecht.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
"name": "Klotzkette"
@@ -19,4 +19,4 @@
"duengeverordnung",
"forstrecht"
]
}
}
+1 -1
View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Agrarrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Hoefeordnung (HoefeO) Anerbenrecht der Bundeslaender Landpachtrecht (BGB §§ 581 ff.) Grundstuecksverkehrsgesetz GVG-G… |
| `fachanwalt-agrarrecht-orientierung` | Orientierung im Agrarrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Hoefeordnung (HoefeO) Anerbenrecht der Bundeslaender Landpachtrecht (BGB §§ 581 ff.) Grundstuecksverkehrsgesetz GVG-G… |
## Lizenz
@@ -0,0 +1,100 @@
---
name: fachanwalt-agrarrecht-duenge-ordnungswidrigkeit
description: "Ordnungswidrigkeit nach Duengeverordnung DueV verteidigen. Bussgeldtatbestaende § 13a Abs. 2 DueG i.V.m. § 14 DueV. Aufzeichnungs- und Meldepflichten Nmin Stoffstrombilanz § 11a DueG. Sperrfristen Ausbringungsobergrenzen Roter Gebiete Nitratrichtlinie 91/676/EWG. Verfahren OWiG Anhoerung Einspruch binnen zwei Wochen § 67 OWiG. Bussgeldhoehe bis 150 000 EUR. Verjaehrung § 31 OWiG."
---
# Düngerechtliche Ordnungswidrigkeit
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher konkrete Verstoß wird vorgehalten (Sperrfrist, Obergrenze N/P, Ausbringtechnik, Aufzeichnungspflichten, Stoffstrombilanz)?
2. Liegt der Betrieb in einem nitratbelasteten "Roten Gebiet" mit verschärften Auflagen § 13a DüV?
3. Wann ist der Bußgeldbescheid ergangen und welche Bußgeldhöhe wird festgesetzt?
4. Liegen Kontrollprotokoll, Proben und Messprotokolle vor?
5. Wurde innerhalb der Zwei-Wochen-Frist § 67 OWiG Einspruch eingelegt?
## Rechtsgrundlagen
- Düngegesetz (DüG) i.V.m. Düngeverordnung (DüV).
- Bußgeldtatbestände § 13a Abs. 2 DüG i.V.m. § 14 DüV — bis zu 150.000 EUR.
- Sperrfristen § 6 DüV — Stickstoff- und Phosphathaltige Düngemittel nur in bestimmten Zeiträumen.
- Ausbringungsobergrenzen 170 kg N/ha pro Jahr aus organischem Dünger § 6 Abs. 4 DüV.
- Stoffstrombilanz § 11a DüG — Pflicht je nach Betriebsgröße/Tierhaltung.
- Rote Gebiete § 13a DüV — verschärfte Auflagen (20% reduzierte N-Obergrenze, längere Sperrfristen).
- EU-rechtlicher Rahmen: Nitratrichtlinie 91/676/EWG; EuGH zur deutschen Umsetzung: EuGH C-543/16, Urt. v. 21.06.2018, Rn. 60 ff.
- Verfahrensrecht OWiG: Anhörung § 55 OWiG, Bußgeldbescheid § 65 OWiG, Einspruch § 67 OWiG.
- Verjährung § 31 OWiG: Ordnungswidrigkeiten bei Geldbußen über 15.000 EUR drei Jahre; sonst zwei Jahre.
## Beweislast und Frist
- Verwaltungsbehörde trägt Beweislast für objektiven und subjektiven Tatbestand (Vorsatz/Fahrlässigkeit § 10 OWiG).
- Betroffener trägt Vortragslast für Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe (höhere Gewalt, Unzumutbarkeit).
- Einspruchsfrist § 67 OWiG: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids — schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde.
- Verjährungshemmung durch Anhörung § 33 OWiG.
## Prüfschema
```
1. Tatbestand § 14 DueV identifizieren
2. Objektive Pflichtverletzung — Sperrfrist Obergrenze Ausbringtechnik
3. Subjektive Seite Vorsatz/Fahrlaessigkeit § 10 OWiG
4. Beweismittel der Behoerde (Kontrollprotokoll Proben GIS-Daten)
5. Rechtfertigungsgruende (hoehere Gewalt) und Entschuldigung
6. Rote-Gebiet-Lage § 13a DueV pruefen
7. Bussgeldhoehe verhaeltnismaessig § 17 OWiG
8. Einspruch § 67 OWiG fristwahrend
9. Verjaehrung § 31 OWiG kontrollieren
```
Standardliteratur: Düsing/Martinez Agrarrecht; Krohn DüG-Kommentar; Bayreuther/Krämer Düngerecht.
## Schreibvorlage Einspruch
```
An die [Landwirtschaftskammer / zustaendige Bussgeldbehoerde]
Az [...]
Einspruch gegen den Bussgeldbescheid vom [Datum] gemaess § 67 OWiG
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir form- und
fristgerecht Einspruch ein gegen den o.g. Bussgeldbescheid.
Begruendung:
1. Sachverhalt:
Der Bescheid wirft unserer Mandantschaft vor am [Datum] auf der Flaeche
[Schlag-Nr Groesse] gegen § [Norm] DueV verstossen zu haben.
2. Verteidigung:
a) Objektiv: Die ausgebrachte Stickstoffmenge betraegt nach
Aufzeichnungen [Wert] kg N/ha und damit unter der Obergrenze von
170 kg N/ha § 6 Abs. 4 DueV. Die Berechnung der Behoerde beruht auf
einer fehlerhaften Annahme zur Tierzahl (Anlage K1 HIT-Datenbank).
b) Sperrfrist § 6 Abs. 8 DueV: Die Ausbringung erfolgte am [Datum] —
noch vor Beginn der Sperrfrist (Anlage K2 Wetter- und Bodendaten).
c) Subjektive Seite: Auch bei Annahme eines objektiven Verstosses fehlt
es an Vorsatz oder Fahrlaessigkeit § 10 OWiG. Unsere Mandantschaft
stuetzte sich auf die schriftliche Beratung des Pflanzenbauberaters
vom [Datum] (Anlage K3).
d) Hoehere Gewalt: Aussergewoehnliche Witterung am [Zeitraum] machte
ein vorgezogenes Ausbringen unaufschiebbar (Anlage K4 DWD-Daten).
3. Anregung:
Hilfsweise — sollte die Behoerde an einem Verstoss festhalten — bitten
wir um Reduzierung der Geldbusse auf das nach § 17 Abs. 3 OWiG
angemessene Mass unter Beruecksichtigung des erstmaligen Verstosses
und der fehlenden Bereicherung.
Wir bitten um Akteneinsicht § 49 OWiG.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Aufrechterhaltung: Abgabe an Amtsgericht § 69 OWiG; Hauptverhandlung vorbereiten.
- Bei Vergleichsgespräch: dokumentierte Abrede zur Auflagenerfüllung.
- Künftige Compliance: Düngeplanung mit Stoffstrombilanz revisionssicher dokumentieren.
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---
name: fachanwalt-agrarrecht-eu-agrarfoerderung
description: "EU-Direktzahlungen und ELER-Foerderung pruefen. GAP-Strategieplan 2023-2027. Konditionalitaet GLOEZ und Grundanforderungen Betriebsfuehrung GAB. Antragsverfahren ueber zustaendige Landesbehoerde. Kuerzungen und Sanktionen bei Verstoessen. Widerspruch gegen Foerderbescheid Klagefrist VG. EuGH zur Auslegung Direktzahlungs-VO 2021/2115 und Horizontale GAP-VO 2021/2116."
---
# EU-Agrarförderung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Förderart steht im Streit (Direktzahlung Basisprämie, Öko-Regelungen, ELER-Maßnahme, AUKM)?
2. Wann ist der streitige Bescheid ergangen und wann zugestellt?
3. Welcher Verstoß wird vorgehalten (GLÖZ-Bedingung, GAB, Tierwohl, falsche Flächenangabe)?
4. Wurde Mehrfachantrag fristgerecht (15.05.) eingereicht und welche Berichtigungen erfolgten?
5. Liegt Vor-Ort-Kontrolle mit Protokoll vor?
## Anspruchsgrundlagen
- VO (EU) 2021/2115 — GAP-Strategieplan-Verordnung; Direktzahlungen ab 2023.
- VO (EU) 2021/2116 — Horizontale GAP-Verordnung; Konditionalität, Sanktionen.
- VO (EU) 2022/126 und VO (EU) 2022/1172 — Durchführungsrechtsakte.
- GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027 (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).
- Konditionalität: GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) und Grundanforderungen Betriebsführung (GAB) — bei Verstoß Kürzung gestaffelt nach Schwere, Ausmaß, Dauer Art. 84 ff. VO 2021/2116.
- Kürzungssystem Art. 85 ff. VO 2021/2116 — 1 %, 3 %, 5 %, höher bei vorsätzlichen Verstößen.
- Widerspruch §§ 68 ff. VwGO und Klage VG bzw. AG-Agrarrecht.
- EuGH zur Konditionalität: EuGH C-340/19, Urt. v. 28.10.2020, Rn. 28 ff.
- BVerwG zur Auslegung der Beihilfe-VO: BVerwG 3 C 5.10, Urt. v. 17.02.2011, Rn. 16 ff.
## Beweislast und Frist
- Antragsteller trägt Mitwirkungs- und Nachweispflicht für Flächen, Tiere und Auflagen.
- Bewilligungsstelle trägt Beweislast für Sanktionsgrund (Verstoß tatsächlich vorhanden und schuldhaft).
- Antragsfrist Mehrfachantrag: 15. Mai des Antragsjahres (mit Ausschluss-/Verspätungsregelung).
- Widerspruchsfrist § 70 VwGO ein Monat ab Bekanntgabe Bescheid.
- Klagefrist § 74 VwGO ein Monat ab Bekanntgabe Widerspruchsbescheid.
## Prüfschema
```
1. Foerderprogramm identifizieren (Direktzahlung / OEko-Regelung /
ELER)
2. Antragsvoraussetzungen (aktive Landwirt Mindestflaeche)
3. Konditionalitaet GLOEZ + GAB pruefen
4. Behauptete Verstoesse — schuldhaft / unverschuldet?
5. Sanktionshoehe verhaeltnismaessig Art. 85 VO 2021/2116?
6. Hoehere-Gewalt-Klausel Art. 3 VO 2021/2116
7. Widerspruchsfrist § 70 VwGO ein Monat
8. Klagefrist § 74 VwGO ein Monat
```
Standardliteratur: Düsing/Martinez Agrarrecht; Norer Agrarrecht; Beck-Online Großkommentar GAP-VO.
## Schreibvorlage Widerspruch gegen Förderbescheid
```
An die [Landwirtschaftskammer / Amt fuer Landwirtschaft]
Widerspruch gegen den Foerderbescheid vom [Datum] Az. [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir gegen den
o.g. Foerderbescheid form- und fristgerecht Widerspruch ein § 70
VwGO.
Begruendung:
1. Sachverhalt:
Der Bescheid kuerzt die Direktzahlungen 2024 um EUR [Betrag] wegen
behaupteter Verstoesse gegen GLOEZ-Standards [Nr.] und GAB [Nr.].
2. Rechtswidrigkeit:
a) Der Verstoss laesst sich nicht feststellen — die im Vor-Ort-
Kontrollprotokoll vom [Datum] dokumentierte Beobachtung war
wetterbedingt nicht repraesentativ.
b) Hilfsweise hoehere Gewalt Art. 3 VO 2021/2116 — am Kontrolltag lag
[Extremwetterereignis] vor (Anlage K1 Wetterdaten DWD).
c) Verhaeltnismaessigkeit der Sanktion — die festgesetzte 5%-Kuerzung
ist nicht durch Art. 85 VO 2021/2116 gedeckt; allenfalls 1 % bei
geringfuegigem unverschuldetem Verstoss.
3. Antrag:
Wir beantragen den Bescheid aufzuheben und die Direktzahlungen in
voller Hoehe EUR [Betrag] zu gewaehren. Hilfsweise die Kuerzung auf
1 % zu reduzieren.
Wir bitten um Akteneinsicht in das Vor-Ort-Kontrollprotokoll und die
GIS-Vermessungsdaten.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Widerspruchszurückweisung: Klage VG bzw. AG-Agrarrecht innerhalb eines Monats § 74 VwGO.
- Aufschiebende Wirkung § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich gegeben.
- Bei Auflagenverstößen Beratung zur Vermeidung künftiger Sanktionen.
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name: fachanwalt-agrarrecht-hoefe-uebergabe
description: "Hofuebergabe nach HoefeO (Hamburg Niedersachsen NRW Schleswig-Holstein). Hofeigenschaft § 1 HoefeO Mindestwirtschaftswert. Hoferbe § 4 HoefeO Anerbenfolge. Hofuebergabe zu Lebzeiten als Hofesvertrag formbeduerftig § 311b BGB. Pflichtteilsergaenzungsanspruch der weichenden Erben § 12 HoefeO Hofeswert nicht Verkehrswert. Bewirtschaftungspflicht Nachabfindung § 13 HoefeO. Hofverbund Nachhaltigkeit."
---
# Höfe-Übergabe
## Kaltstart-Rückfragen
1. In welchem Bundesland liegt der Hof (HöfeO gilt nur Hamburg, Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein)?
2. Liegt Hofeigenschaft im Grundbuch eingetragen vor (Hoffolgevermerk § 6 HöfeO)?
3. Welche weichenden Geschwister gibt es und welche Pflichtteilsansprüche drohen?
4. Soll die Übergabe zu Lebzeiten erfolgen oder im Erbfall geregelt werden?
5. Welche Vorbehalte (Altenteil, Wohnrecht, Pflegevereinbarung) sind gewünscht?
## Anspruchsgrundlagen
- Hofeigenschaft § 1 HöfeO — land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit Wirtschaftsfähigkeit; Mindestwirtschaftswert (i.d.R. ab 10.000 EUR Einheitswert), Eintragung Hoffolgevermerk.
- Anerbenfolge § 4 HöfeO — ein Hoferbe; Reihenfolge in §§ 5-7 HöfeO.
- Hofesvertrag — Übergabe zu Lebzeiten formbedürftig nach § 311b Abs. 1 BGB (notarielle Beurkundung).
- Hofeswert § 12 HöfeO — 1,5-facher Einheitswert (nicht Verkehrswert) — Privilegierung des Hoferben.
- Abfindung weichende Erben § 12 Abs. 2 HöfeO nach Hofeswert.
- Nachabfindungsanspruch § 13 HöfeO — bei Veräußerung oder Aufgabe innerhalb 20 Jahre nach Übergabe.
- Bewirtschaftungspflicht § 17 HöfeO — keine Nachabfindung wenn nach 20 Jahren bewirtschaftet.
- Pflichtteilsergänzung im Verhältnis Hofeswert : Verkehrswert: BGH IV ZR 102/87, Urt. v. 23.11.1988, Rn. 14 ff.
- Höferechtsfähige Bewirtschaftung: BGH BLw 7/08, Beschl. v. 24.04.2009, Rn. 12 ff.
## Beweislast und Frist
- Hoferbe trägt Beweislast für Hofeseigenschaft und Anerbenfolge.
- Weichende Erben tragen Beweislast für Pflichtteils- und Nachabfindungsansprüche.
- Frist Nachabfindung § 13 HöfeO: 20 Jahre ab Hofübergabe — Nachabfindung bei Veräußerung/Aufgabe.
- Verjährung Pflichtteilsansprüche § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis.
## Prüfschema
```
1. Bundesland-Zustaendigkeit (HoefeO oder Landesrecht)
2. Hofeigenschaft und Hoffolgevermerk § 6 HoefeO
3. Hofeswert § 12 HoefeO (1 5-facher Einheitswert) berechnen
4. Anerbenfolge § 4 HoefeO
5. Pflichtteils- und Abfindungsansprueche § 12 HoefeO
6. Altenteilsleistungen § 14 HoefeO
7. Notarieller Hofesvertrag § 311b BGB
8. Nachabfindung § 13 HoefeO 20-Jahresfrist
9. Steuerliche Auswirkungen ErbStG GrEStG einbeziehen
```
Standardliteratur: Wöhrmann HöfeO; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen HöfeO; Bormann/Lange BGB ErbR.
## Schreibvorlage notarieller Hofesvertrag (Eckpunkte)
```
Notarieller Hofesvertrag (UR-Nr.: [...])
I. Vertragsparteien
1. Uebergeber: [Name Anschrift] Eigentuemer des im Grundbuch von [Ort]
Blatt [Nr] eingetragenen Hofes Gemarkung [...] Flurstuecke [...]
2. Uebernehmer: [Name Anschrift] — Sohn/Tochter des Uebergebers,
Hoferbe nach § 4 HoefeO
II. Hofesgegenstand
Der Hof umfasst saemtliche Grundstuecke gemaess Anlage K1
(Grundbuchauszug) sowie das lebende und tote Inventar gemaess
Anlage K2.
III. Uebergabe
Der Uebergeber uebertraegt den Hof mit Wirkung vom [Datum] auf den
Uebernehmer. Aufgrund der Hofeigenschaft und des Anerbenrechts erfolgt
die Bewertung mit dem 1 5-fachen Einheitswert § 12 HoefeO.
IV. Altenteilsleistungen § 14 HoefeO
Der Uebernehmer gewaehrt dem Uebergeber lebenslang:
- Wohnungsrecht im Altenteilshaus
- monatliche Geldrente EUR [Betrag]
- Pflege bei Krankheit und im Alter
- standesgemaesses Begraebnis
V. Abfindung weichender Geschwister § 12 HoefeO
Die weichenden Geschwister erhalten Abfindungen gemaess Anlage K3.
VI. Bewirtschaftungspflicht § 13 HoefeO
Der Uebernehmer verpflichtet sich den Hof selbst zu bewirtschaften.
Bei Verstoss innerhalb von 20 Jahren entsteht ein Nachabfindungs-
anspruch der weichenden Erben.
VII. Steuern und Kosten
Saemtliche Vertragskosten traegt der Uebernehmer.
```
## Übergabe
- Notarielle Beurkundung § 311b BGB beim Notar veranlassen.
- Eintragung Hoffolgevermerk § 6 HöfeO und Grundbuchumschreibung.
- Pflichtteilsverzichte der weichenden Erben § 2346 BGB notariell einholen.
- Steuerberater hinzuziehen für ErbStG/GrEStG-Optimierung.
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-agrarrecht-orientierung
description: Orientierung im Agrarrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Hoefeordnung (HoefeO) Anerbenrecht der Bundeslaender Landpachtrecht (BGB §§ 581 ff.) Grundstuecksverkehrsgesetz GVG-Grund EU-Agrarpolitik Direktzahlungen Cross-Compliance Duengerecht Tierschutzgesetz Tierseuchenrecht Pflanzenschutzgesetz Wassergesetz Naturschutzgesetz Forstrecht.
---
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"name": "fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht",
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"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Bank- und Kapitalmarktrecht. KWG ZAG WpHG WpIG MiFID-II MAR MiCAR Verbraucherkredit Vermoegensanlage Beratungshaftung. Schnittstellen Plugin gesellschaftsrecht regulatorisches-recht.",
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| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Bank- und Kapitalmarktrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. KWG (Kreditwesengesetz) ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) WpIG (Wertpapier… |
| `fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-orientierung` | Orientierung im Bank- und Kapitalmarktrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. KWG (Kreditwesengesetz) ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) WpIG (Wertpapier… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-anlageberatung-fehlerhaft
description: "Fehlerhafte Anlageberatung der Bank pruefen. Bond-Urteil-Pflichten anleger- und anlagegerecht. Aufklaerung ueber Risikoklassen Provisionen Rueckvergueterung Innenprovision Kick-backs. Vermutung aufklaerungsrichtigen Verhaltens BGH XI ZR. Schadensersatz §§ 280 311 BGB i.V.m. Beratungsvertrag bzw. § 826 BGB. Verjaehrung § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis ggf. § 199 Abs. 3 BGB Hoechstfrist zehn Jahre."
---
# Anlageberatung fehlerhaft
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welches Anlageprodukt wurde empfohlen (Aktie, Anleihe, Zertifikat, geschlossener Fonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds)?
2. Wann erfolgte die Beratung und wann wurde der Erwerb getätigt? Liegt ein Beratungsprotokoll § 18 WpHG vor?
3. Welche Risikoklasse hat der Mandant in seinem WpHG-Bogen angegeben? Wurde Risikobereitschaft und Anlageziel erfragt?
4. Hat die Bank über Rückvergütungen (Kick-backs) oder Innenprovisionen aufgeklärt?
5. Wie hoch ist der eingetretene Schaden (Erwerbsschaden, entgangener Gewinn)?
## Anspruchsgrundlagen
- Konkludenter Beratungsvertrag mit Bank/Berater bei eigener Anlageberatung: BGH XI ZR 12/93, Urt. v. 06.07.1993, Rn. 11 ff. (Bond-Urteil).
- Anleger- und anlagegerechte Beratung — Pflicht zur vollständigen, richtigen und verständlichen Information.
- Aufklärungspflicht über Rückvergütungen (Kick-backs): BGH XI ZR 510/07, Urt. v. 19.12.2006, Rn. 23.
- Aufklärungspflicht über Innenprovisionen ab 15 Prozent: BGH III ZR 359/02, Urt. v. 12.02.2004, Rn. 38.
- Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB i.V.m. Beratungsvertrag (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).
- Bei Vorsatz oder Sittenwidrigkeit zusätzlich § 826 BGB und § 31 BGB für Organhaftung.
- Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens: BGH XI ZR 262/10, Urt. v. 08.05.2012, Rn. 28 ff.
## Beweislast und Frist
- Anleger trägt Darlegungs- und Beweislast für Beratungsfehler und Schaden.
- Bank trägt Beweislast für rechtzeitige und ordnungsgemäße Aufklärung.
- Bei festgestellter Pflichtverletzung wird Ursächlichkeit für Anlageentscheidung vermutet (Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens).
- Verjährung Regelfrist § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis Schaden und Schädiger; Höchstfrist zehn Jahre § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ab Anspruchsentstehung.
## Prüfschema
```
1. Beratungssituation (Beratungsvertrag konkludent?)
2. Pflicht zu anleger- und anlagegerechter Beratung
3. Aufklaerungsmaengel identifizieren
- Risikoaufklaerung
- Rueckverguetung/Kick-back
- Innenprovision >= 15%
- Totalverlustrisiko (geschlossene Fonds)
4. Beratungsprotokoll § 18 WpHG analysieren
5. Schaden berechnen (Erwerbsschaden + entgangener Gewinn)
6. Verjaehrung pruefen (3 Jahre Kenntnis / 10 Jahre Hoechstfrist)
```
Standardliteratur: Grüneberg BGB § 280; Ellenberger/Schäfer Anlegerschutz; Assmann/Schneider WpHG-Kommentar.
## Schreibvorlage Anspruchsschreiben
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadensersatz
wegen fehlerhafter Anlageberatung aus dem Beratungsvertrag vom [Datum]
und §§ 280 Abs. 1 311 Abs. 2 BGB geltend.
Unsere Mandantschaft erwarb am [Datum] auf Empfehlung Ihres Hauses das
Anlageprodukt [Produktbezeichnung WKN/ISIN] zu einem Erwerbspreis von
EUR [Betrag].
Beratungsfehler liegen in folgenden Punkten:
1. fehlende Aufklaerung ueber Rueckverguetung (Kick-back BGH XI ZR
510/07 Rn. 23)
2. unterlassene Aufklaerung ueber Innenprovision von [...] Prozent
(BGH III ZR 359/02 Rn. 38)
3. anlegerunabhaengige Empfehlung trotz Risikoklasse [...]
Wir fordern Sie auf bis [Datum vier Wochen] Zug um Zug gegen Rueckgabe
der Wertpapiere den Erwerbspreis EUR [Betrag] zuzueglich entgangener
Gewinn in Hoehe von EUR [Betrag] zu erstatten.
Andernfalls werden wir Klage erheben.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung: Klage am Sitz der Bank bzw. Wohnsitz des Anlegers § 32b ZPO bei kapitalanlegerrechtlichem Musterverfahren prüfen.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren — Hemmung durch Verhandlungen § 203 BGB sichern.
- Bei Vergleichsverhandlungen Hemmungsschriftverkehr dokumentieren.
@@ -0,0 +1,87 @@
---
name: fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-kreditkuendigung
description: "Kreditkuendigung der Bank pruefen. Ordentliche Kuendigung § 488 Abs. 3 BGB mit dreimonatiger Frist; ausserordentliche Kuendigung § 490 BGB bei wesentlicher Vermoegensverschlechterung oder § 314 BGB aus wichtigem Grund. AGB-Banken Nr. 19 und Nr. 26. Verbraucherdarlehen § 498 BGB qualifizierter Verzug zwei aufeinander folgende Raten mindestens 10/5 Prozent des Nennbetrags. Schadensberechnung Vorfaelligkeitsentschaedigung BGH XI ZR."
---
# Kreditkündigung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Kredittyp liegt vor (Verbraucherdarlehen, Immobiliar-Verbraucherdarlehen, Unternehmerkredit, Kontokorrent)?
2. Wann wurde die Kündigung ausgesprochen und auf welche Rechtsgrundlage (ordentlich/außerordentlich) gestützt?
3. Ist ein Zahlungsverzug eingetreten und in welcher Höhe? Liegen Mahnungen vor?
4. Wurde dem Mandanten eine Heilungsmöglichkeit nach § 498 BGB eingeräumt?
5. Verlangt die Bank Vorfälligkeitsentschädigung?
## Anspruchsgrundlagen und Verteidigungslinien
- Ordentliche Kündigung Unternehmerkredit § 488 Abs. 3 BGB — Frist drei Monate.
- Außerordentliche Kündigung wegen wesentlicher Vermögensverschlechterung § 490 Abs. 1 BGB.
- Allgemeines Kündigungsrecht aus wichtigem Grund § 314 BGB — Abmahnung erforderlich falls Pflichtverletzung.
- Bei Verbraucherdarlehen § 498 BGB: qualifizierter Zahlungsverzug erforderlich (zwei aufeinander folgende Raten ganz oder teilweise; bei Restlaufzeit > 3 Jahre 10 %, bei kürzerer 5 % des Nennbetrags); zweiwöchige Heilungsfrist nach Mahnung.
- AGB-Banken Nr. 19 (ordentliche Kündigung) und Nr. 26 (außerordentliche Kündigung) — AGB-Kontrolle § 307 BGB.
- Vorfälligkeitsentschädigung § 502 BGB; Berechnungsmethode BGH XI ZR 27/00, Urt. v. 30.11.2004, Rn. 22 ff.
- Treu und Glauben § 242 BGB — Kündigung zur Unzeit oder ohne überwiegenden Bankinteressen.
## Beweislast und Frist
- Bank trägt Beweislast für Kündigungsgrund und Zugang der Kündigungserklärung.
- Bei § 498 BGB Beweislast für qualifizierten Verzug und ordnungsgemäße Mahnung mit Heilungsfristsetzung.
- Kunde trägt Beweislast für Treuwidrigkeit der Kündigung § 242 BGB.
- Regelverjährung Schadensersatzansprüche § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis.
## Prüfschema
```
1. Kuendigungstyp identifizieren
2. Formelle Wirksamkeit (Schriftform § 492 BGB bei Verbraucherdarlehen)
3. Materielle Voraussetzungen
- § 488 Abs. 3 BGB Frist
- § 490 BGB Vermoegensverschlechterung
- § 314 BGB wichtiger Grund + Abmahnung
- § 498 BGB qualifizierter Verzug + Heilungsfrist
4. AGB-Kontrolle bei Kuendigungsklausel
5. Treu und Glauben § 242 BGB
6. Vorfaelligkeitsentschaedigung pruefen § 502 BGB
7. Schadensersatz wegen unberechtigter Kuendigung § 280 BGB
```
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 488 ff.; Bunte AGB-Banken; Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch.
## Schreibvorlage Verteidigung gegen Kreditkündigung
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft widersprechen wir der
Kuendigung vom [Datum] hinsichtlich des Darlehensvertrages Konto-Nr.
[...].
Die Kuendigung ist aus folgenden Gruenden unwirksam:
1. Es liegt kein qualifizierter Verzug nach § 498 BGB vor — die
ausstehenden Betraege erreichen die gesetzliche Schwelle von
[10/5] Prozent des Nennbetrags nicht.
2. Eine ordnungsgemaesse Mahnung mit Heilungsfrist von zwei Wochen und
Hinweis auf die Kuendigungsdrohung wurde nicht ausgesprochen.
3. Hilfsweise: Die Kuendigung verstoesst gegen § 242 BGB — unsere
Mandantschaft hat fristgerecht den Rueckstand am [Datum] beglichen
und die Vermoegenslage hat sich nicht wesentlich verschlechtert.
Wir fordern Sie auf binnen einer Woche schriftlich zu bestaetigen dass
die Kuendigung zurueckgenommen wird und das Darlehen unveraendert
fortbesteht.
Andernfalls werden wir Feststellungsklage erheben und Schadensersatz
wegen unberechtigter Kuendigung gemaess § 280 BGB geltend machen.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Beharren der Bank: Feststellungsklage zum Fortbestand des Darlehensverhältnisses.
- Bei Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO und einstweilige Einstellung § 769 ZPO.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren.
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-orientierung
description: Orientierung im Bank- und Kapitalmarktrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. KWG (Kreditwesengesetz) ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) MiFID-II MAR Marktmissbrauchsverordnung MiCAR Markets in Crypto Assets BGB-Verbraucherkredit §§ 491 ff. Beratungspflichten Aufklaerungspflichten Beratungshaftung.
---
@@ -0,0 +1,84 @@
---
name: fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-schufa-eintrag
description: "Negativeintrag bei SCHUFA pruefen und Loeschung verlangen. Rechtsgrundlage Datenverarbeitung Art. 6 DSGVO § 31 BDSG fuer Scoring; berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Berichtigung Art. 16 DSGVO Loeschung Art. 17 DSGVO. Vorherige Information und qualifizierte Mahnung erforderlich. EuGH C-634/21 zur Scoring-Tauglichkeit. Schadensersatz Art. 82 DSGVO BGH VI ZR 1213/22 zur Kausalitaet."
---
# SCHUFA-Eintrag
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Eintrag liegt vor (offene Forderung, Vollstreckungsdaten, Restschuldbefreiung, Score)?
2. Wer hat den Eintrag veranlasst und auf welcher Forderung beruht er?
3. Wurde die Forderung beglichen oder bestritten?
4. Liegen die vorgeschriebenen zwei qualifizierten Mahnungen mit Hinweis auf SCHUFA-Übermittlung vor?
5. Liegt eine SCHUFA-Selbstauskunft Art. 15 DSGVO vor?
## Anspruchsgrundlagen
- Datenverarbeitung durch Auskunfteien zulässig nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 31 BDSG (Scoring) bei berechtigtem Interesse.
- Übermittlung durch Gläubiger nur bei: 1) Vorliegen einer fälligen, unbestrittenen Forderung; 2) zwei qualifizierten Mahnungen im Abstand von mindestens vier Wochen; 3) Hinweis auf Übermittlung in der Mahnung; 4) keine Bestreitung der Forderung.
- Berichtigung unrichtiger Daten: Art. 16 DSGVO.
- Löschung: Art. 17 DSGVO bei unrechtmäßiger Verarbeitung.
- EuGH zu SCHUFA-Scoring: EuGH C-634/21, Urt. v. 07.12.2023, Rn. 60 ff. (Score kann automatisierte Entscheidung i.S.d. Art. 22 DSGVO darstellen).
- BGH zu DSGVO-Schadensersatz und Kausalität: BGH VI ZR 1213/22, Urt. v. 18.11.2024, Rn. 32 ff.
- Schadensersatz immateriell Art. 82 DSGVO; EuGH C-300/21, Urt. v. 04.05.2023, Rn. 50.
## Beweislast und Frist
- Verantwortlicher (Gläubiger/Auskunftei) trägt Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 DSGVO für rechtmäßige Verarbeitung und ordnungsgemäße Mahnung.
- Betroffener trägt Beweislast für konkreten Schaden (BGH VI ZR 1213/22).
- Reaktionsfrist Auskunftei auf Berichtigungs-/Löschungsverlangen Art. 12 Abs. 3 DSGVO: ein Monat, verlängerbar um zwei Monate.
- Beschwerde bei Aufsichtsbehörde Art. 77 DSGVO und Klage Art. 79 DSGVO.
## Prüfschema
```
1. SCHUFA-Selbstauskunft Art. 15 DSGVO einholen
2. Eintragstyp und Datenquelle identifizieren
3. Rechtmaessigkeitspruefung Glaeubigerseite
- Forderung faellig und unbestritten
- Zwei qualifizierte Mahnungen mit Hinweis
- Vier Wochen Abstand
4. Verarbeitungsgrundlage Art. 6 DSGVO § 31 BDSG
5. Loeschungsverlangen Art. 17 DSGVO an Glaeubiger und SCHUFA
6. Bei Verweigerung Beschwerde Art. 77 DSGVO + Klage Art. 79 DSGVO
7. Schadensersatz Art. 82 DSGVO mit konkretem Schadensnachweis
```
Standardliteratur: Kühling/Buchner DSGVO Art. 17, 82; Gola DSGVO; Plath BDSG/DSGVO § 31 BDSG.
## Schreibvorlage Löschungsverlangen an SCHUFA und Gläubiger
```
An die SCHUFA Holding AG und [Glaeubiger]
Loeschungsverlangen Art. 17 DSGVO — Eintrag zu [Name Adresse Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft fordern wir die
unverzuegliche Loeschung des Eintrags vom [Datum] zu der angeblichen
Forderung [Az/Bezeichnung] in Hoehe von EUR [Betrag].
Der Eintrag ist rechtswidrig:
1. Die Forderung ist bestritten und nicht tituliert.
2. Die nach § 31 BDSG geforderten zwei qualifizierten Mahnungen mit
Hinweis auf die SCHUFA-Uebermittlung und Vier-Wochen-Abstand wurden
nicht ausgesprochen.
3. Damit fehlt die Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Wir fordern Loeschung innerhalb der Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3
DSGVO sowie Bestaetigung gegenueber dieser Kanzlei.
Andernfalls werden wir Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der zustaendigen
Aufsichtsbehoerde einreichen und gerichtliche Loeschung sowie
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Verweigerung Beschwerde bei zuständiger Aufsicht und Klage Art. 79 DSGVO.
- Bei festgestelltem Schaden parallele Schadensersatzklage Art. 82 DSGVO.
- Monatsfrist Art. 12 Abs. 3 DSGVO im Aktenkalender notieren.
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"name": "fachanwalt-bau-architektenrecht",
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"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Bau- und Architektenrecht. BGB Werkvertrag VOB-A VOB-B VOB-C HOAI Bauordnungsrecht. Bauvertrag Maengelhaftung Abnahme Vergaberecht. Schnittstellen Plugin fachanwalt-vergaberecht kanzlei-cowork.",
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"bauordnung",
"vergaberecht"
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+1 -1
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@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Bau- und Architektenrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Privates Baurecht (BGB Werkvertrag § 631 ff. Bauvertrag §§ 650a ff. BGB seit 2018 VOB-A VOB-B VOB-C) u… |
| `fachanwalt-bau-architektenrecht-orientierung` | Orientierung im Bau- und Architektenrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Privates Baurecht (BGB Werkvertrag § 631 ff. Bauvertrag §§ 650a ff. BGB seit 2018 VOB-A VOB-B VOB-C) u… |
## Lizenz
@@ -0,0 +1,96 @@
---
name: fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt
description: "Abnahme § 640 BGB foermlich konkludent fiktiv. Vorbehalt § 640 Abs. 3 BGB bei bekannten Maengeln und Vertragsstrafenanspruch. Wirkungen Abnahme Faelligkeit Werklohn § 641 BGB Gefahruebergang § 644 BGB Verjaehrungsbeginn § 634a BGB Beweislastumkehr. VOB/B § 12 foermliche Abnahme Begehungsprotokoll. Folgen der Abnahme ohne Vorbehalt fuer bekannte Maengel sind weitreichend."
---
# Abnahme mit Vorbehalt
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Abnahmeform — förmlich (Begehungstermin Protokoll), konkludent (Ingebrauchnahme), fiktiv (§ 640 Abs. 2 BGB nach Fristablauf), VOB/B § 12?
2. Liegt eine Abnahmeerklärung schriftlich oder mündlich vor? Welche Mängel waren bei Abnahme erkennbar oder bekannt?
3. Bestehen Vertragsstrafenansprüche wegen Bauzeitüberschreitung (§ 339 BGB) — Vorbehalt nach § 341 Abs. 3 BGB bei Abnahme notwendig?
4. Sollen einzelne Werkteile abgenommen werden (Teilabnahme § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder Gesamtabnahme?
5. Welche Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und für welche Nachbesserungsfrist?
## Anspruchsgrundlagen und Wirkungen der Abnahme
- Abnahmepflicht § 640 Abs. 1 BGB — Besteller muss vertragsgemäß hergestelltes Werk abnehmen; Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel ausgeschlossen.
- Fiktive Abnahme § 640 Abs. 2 BGB — Frist setzen zur Abnahme; nach fruchtlosem Fristablauf tritt Abnahmewirkung ein, soweit Werk fertig oder Besteller untätig.
- Vorbehalt § 640 Abs. 3 BGB — bei Abnahme trotz Kenntnis Mangel muss Vorbehalt erklärt werden, sonst Verlust der Mängelrechte (Ansprüche § 634 Nr. 1, 2 und 3 BGB).
- Vertragsstrafenvorbehalt § 341 Abs. 3 BGB: Wer eine verwirkte Vertragsstrafe geltend machen will, muss sich diese bei der Annahme der Leistung vorbehalten.
- Wirkungen Abnahme:
- Fälligkeit Werklohn § 641 Abs. 1 BGB
- Gefahrübergang § 644 BGB
- Verjährungsbeginn Mängelansprüche § 634a Abs. 2 BGB
- Beweislastumkehr — vor Abnahme trägt Auftragnehmer Beweislast Mangelfreiheit, danach Auftraggeber (st. Rspr. BGH VII ZR 244/12, Urt. v. 25.09.2014, Rn. 18).
- VOB/B § 12 förmliche Abnahme — gemeinsame Begehung, Niederschrift mit Vorbehalten; fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Schlussrechnung + Abnahmefrist).
- Teilabnahme § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB — selbständig abgegrenzte Werkteile; Abnahmewirkung tritt jeweils ein.
Standardliteratur: Grüneberg BGB § 640; Werner/Pastor Der Bauprozess Kap. 22; Kniffka/Koeble Kompendium des Baurechts.
## Beweislast und Risiken
- Auftragnehmer trägt Beweislast für Mängelfreiheit und Abnahmereife vor Abnahme.
- Ohne Vorbehalt § 640 Abs. 3 BGB Mangelrechte für bekannte Mängel verloren — strikt anwenden bei Abnahmegesprächen.
- Konkludente Abnahme häufig bei Ingebrauchnahme, Restzahlung, längerer Nutzung — auch ungewollt; daher Vorbehalt rechtzeitig dokumentieren.
## Praxis-Checkliste Abnahmebegehung
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| Vor Begehung | Protokollvorlage vorbereiten, LV-Auszug mit Soll/Ist-Spalte |
| Bei Begehung | Lichtbilder mit Geo-Tag, Maßaufnahme, ggf. SV hinzuziehen |
| Mängelaufnahme | Lokalisation, Art, Ursachenvermutung |
| Vorbehalte | § 640 Abs. 3 BGB (Mängel) + § 341 Abs. 3 BGB (Vertragsstrafe) |
| Nachbesserungsfristen | konkret pro Mangel, schriftlich |
| Unterschrift | beide Parteien, Kopie für jede Seite |
| Vorbehalt Restwerklohn | gemäß Mängelumfang |
## Schreibvorlage Abnahmeprotokoll mit Vorbehalten
```
Abnahmeprotokoll
Bauvorhaben [Objekt] LV-Nr. [Nr]
Datum / Uhrzeit [Datum Uhrzeit]
Anwesende: [Bauherr / Architekt / Auftragnehmer]
I. Gegenstand der Abnahme
Gewerk [Bezeichnung] gemaess Leistungsverzeichnis vom [Datum].
II. Begehungsergebnis
Das Werk wird hiermit nach § 640 BGB abgenommen — mit folgenden
Maengeln zur Nachbesserung binnen [Frist]:
Lfd. Nr. | Lokalisation | Mangelbeschreibung | Nachbesserung bis
1. | [Raum] | [Mangel] | [Datum]
2. | [Lokalisation]| [Mangel] | [Datum]
III. Vorbehalte
Hinsichtlich der vorstehend bezeichneten Maengel wird ausdruecklich
Vorbehalt nach § 640 Abs. 3 BGB erklaert — die Maengelrechte
§ 634 BGB bleiben vorbehalten.
Hinsichtlich der Vertragsstrafe wegen Verzugs gegenueber dem
Fertigstellungstermin [Datum vereinbart] wird Vorbehalt nach
§ 341 Abs. 3 BGB erklaert.
Hinsichtlich der Werklohnforderung wird Einbehalt in Hoehe des
doppelten Maengelbeseitigungsaufwands geltend gemacht
§ 641 Abs. 3 BGB.
IV. Schlussrechnung und Frist
Schlussrechnung ist innerhalb [Frist] vorzulegen.
Unterschriften
Bauherr ............................
Architekt ..........................
Auftragnehmer ......................
```
## Übergabe
- Nach Abnahme: Mängelnachverfolgung — Fristkontrolle, ggf. Selbstvornahme nach Skill `fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-pruefen`.
- Werklohnforderung kann durch Mängeleinbehalt § 641 Abs. 3 BGB (zweifacher Mängelbeseitigungsaufwand) abgesichert werden.
- Bei VOB/B-Vertrag § 12 Nr. 5 Schlusszahlungsfrist beachten.
- Bei verweigerter Abnahme: Fristsetzung § 640 Abs. 2 BGB schriftlich, dann Klage auf Abnahme oder Annahme der Werkleistung; Skill `fachanwalt-bau-architektenrecht-bauablauf-vbg` ggf. parallel für Behinderungsanzeigen.
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---
name: fachanwalt-bau-architektenrecht-bauablauf-vbg
description: "Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B Bauablaufstoerung Mehrkostenanspruch § 6 Abs. 6 VOB/B Bauzeitverlaengerung § 6 Abs. 2 VOB/B. BGB-Vertrag § 642 Annahmeverzug Anspruch Entschaedigung. Bauablaufkonzept SOLL-IST-Vergleich Kausalitaetsnachweis konkrete Bauablaufstoerung. Anordnung § 1 Abs. 3 VOB/B Mehrvergutung § 2 Abs. 5 VOB/B. Beweislast Auftragnehmer fuer Stoerung Verlaengerung Mehrkosten."
---
# Bauablauf-Störung — Behinderungsanzeige und Mehrkostenforderung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Vertragstyp — VOB/B oder BGB-Werkvertrag? VOB/B-Geltung wirksam vereinbart (Übergabe als Ganzes bei Nicht-Unternehmern)?
2. Welche konkrete Bauablaufstörung — fehlende Planlieferung, hindernde Vorgewerke, Witterung, Anordnung Auftraggeber, Mängel in Vorleistungen, behördliche Verzögerungen?
3. Wurde Behinderung schriftlich angezeigt (§ 6 Abs. 1 VOB/B oder analog § 642 BGB)? Ohne Anzeige Wegfall des Mehrkostenanspruchs (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B).
4. Welche Mehrkosten sind entstanden — Stillstand, Personalvorhaltung, Geräte, Baustelleneinrichtung, Beschleunigung? Liegen Kalkulationsunterlagen vor?
5. Welche Bauzeitverlängerung wird verlangt und ist sie schon angemeldet, baubegleitend dokumentiert?
## Anspruchsgrundlagen
### VOB/B
- Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B — schriftlich unverzüglich. Ohne Anzeige Verlust des Anspruchs auf Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung außer bei Offenkundigkeit.
- Bauzeitverlängerung § 6 Abs. 2 VOB/B um Dauer der Behinderung plus Wartezeit plus Wiederanlaufzeit.
- Schadensersatz § 6 Abs. 6 VOB/B bei Verschulden des Auftraggebers — Ersatz nachweislicher Schäden inkl. entgangenem Gewinn.
- Entschädigung § 642 BGB — kein Verschulden des Auftraggebers nötig; angemessene Entschädigung nach Vergütung, ersparten Aufwendungen, anderweitigem Erwerb.
- Anordnungen Auftraggeber § 1 Abs. 3 VOB/B — Pflicht zur Ausführung, aber Mehrvergütung § 2 Abs. 5 VOB/B bei Änderungen des Bauentwurfs.
### BGB
- Annahmeverzug § 642 BGB — Auftraggeber kommt in Annahmeverzug wenn er Mitwirkungshandlungen unterlässt; Anspruch auf angemessene Entschädigung.
- Bauzeitänderungen § 650b BGB seit Einführung — Anordnungsrecht Besteller; Mehrvergütung § 650c BGB.
### Allgemein
- BGH-Rspr.: Konkrete bauablaufbezogene Darstellung der Behinderungen erforderlich, pauschale Verweisungen genügen nicht (BGH VII ZR 11/08, Urt. v. 24.02.2011, Rn. 24); SOLL/IST-Vergleich notwendig.
Standardliteratur: Ingenstau/Korbion VOB-Kommentar; Werner/Pastor Der Bauprozess; Kapellmann/Schiffers Vergütung Bauablauf.
## Beweislast
- Auftragnehmer trägt Beweislast für Behinderung, Kausalität und Höhe der Mehrkosten.
- Konkrete Bauablaufanalyse erforderlich — Soll-Ist-Vergleich mit ursprünglichem Bauablaufplan, dokumentierte Störungen mit Datum, Dauer, Auswirkung auf den kritischen Pfad.
- Schadensschätzung § 287 ZPO zulässig wenn Grundlage substantiiert vorgetragen.
## Verfahrens-Roadmap
1. Behinderungstatbestand konkret erkennen — Datum, Ursache, Verursacher
2. Schriftliche Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B oder analog § 642 BGB binnen 2-3 Werktagen
3. Bautagebuch lückenlos führen — Personal, Geräte, Stillstandszeiten
4. Wegfall der Behinderung schriftlich anzeigen
5. Nachtragsangebot mit Bauablaufanalyse und Mehrkostenkalkulation
6. Bei Ablehnung: Vorbehaltszahlung, Verzugszinsen, ggf. Bauzeitenklage
## Schreibvorlage Behinderungsanzeige
```
An die [Auftraggeberin / Bauleitung]
Bauvorhaben [Objekt] LV-Nr. [Nr]
Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B
[oder analog § 642 BGB bei BGB-Vertrag]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht des Auftragnehmers zeigen wir hiermit
folgende Behinderung an
I. Sachverhalt der Behinderung
Beginn : [Datum Uhrzeit]
Ursache : [konkrete Beschreibung]
Verantwortlich: [Vorgewerk / Planlieferung / Anordnung]
Auswirkung : [Stillstand Gewerk Kapazitaeten]
II. Folgen
1. Bauzeitverlaengerung um voraussichtlich [Tage] § 6 Abs. 2 VOB/B
2. Mehrkosten in nachfolgender Hoehe (gesondert mit Nachtragsangebot
gemaess § 6 Abs. 6 VOB/B bzw. § 2 Abs. 5 VOB/B)
3. Notwendige Beschleunigungsmassnahmen werden gesondert kalkuliert
III. Bitte um Mitwirkung
Wir bitten um umgehende Klaerung und Beseitigung der Behinderungs-
ursache. Wir behalten uns Mehrkostenforderung und Schadensersatz
§ 6 Abs. 6 VOB/B / § 642 BGB ausdruecklich vor.
Anlagen
- Bautagebuchauszug
- Bauablaufplan SOLL/IST
- Lichtbilder
Mit kollegialen Gruessen
```
## Mehrkostenkalkulation (Schema)
```
1. Vorhaltekosten Personal (Stillstand-Tage × Tagessatz)
2. Vorhaltekosten Geraete (Mietsaetze / AfA + Reparatur)
3. Baustelleneinrichtung-Mehrvorhaltung
4. Materialpreisindexierung bei Verzoegerung > 6 Monate
5. Allg. Geschaeftskosten anteilig
6. Wagnis und Gewinn (bei § 6 Abs. 6 VOB/B Verschulden)
7. Bauleitungs-Mehrkosten
```
## Übergabe
- Bei Streit über Mehrkosten: Klageweg vor Land- oder Amtsgericht je nach Streitwert; ggf. Schiedsgutachten oder Schlichtung.
- Bei drohender Insolvenz Auftraggeber: Sicherungsabtretungen, Bauhandwerkersicherungshypothek § 650e BGB beantragen — eigener Workflow.
- Anschluss bei Abnahme: Skill `fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt`.
- Bei Streit über Werkmängel: Skill `fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-pruefen`.
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---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-bau-architektenrecht-orientierung
description: Orientierung im Bau- und Architektenrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Privates Baurecht (BGB Werkvertrag § 631 ff. Bauvertrag §§ 650a ff. BGB seit 2018 VOB-A VOB-B VOB-C) und oeffentliches Baurecht (Bauplanung BauGB Bauordnungen Laender). Architekten- und Ingenieurvertraege HOAI. Maengelhaftung Abnahme Sicherheiten Bauglobal Vergabe.
---
@@ -0,0 +1,80 @@
---
name: fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-pruefen
description: "Werkmangel § 633 BGB BGB-Werkvertrag oder § 13 VOB/B. Sachmangel Abweichung Sollbeschaffenheit. Maengelrechte § 634 BGB Nacherfuellung Selbstvornahme Minderung Ruecktritt Schadensersatz. Rueck-Nachbesserungsrecht Auftragnehmer § 635 BGB. Verjaehrung § 634a BGB fuenf Jahre Bauwerke. Hemmung durch Maengelbeseitigungsverhandlungen § 203 BGB. Beweislast vor und nach Abnahme."
---
# Werkmangel prüfen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Vertragstyp — BGB-Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) oder VOB/B-Vertrag, ggf. mit AGB-Geltung Prüfung Klauselkontrolle?
2. Wurde das Werk abgenommen (§ 640 BGB) — förmlich, konkludent, fiktiv § 640 Abs. 2 BGB? Vor oder nach Abnahme bestimmt Beweislast.
3. Welche Sollbeschaffenheit wurde vereinbart — Leistungsverzeichnis, Planung, anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen?
4. Welche Mangelerscheinungen liegen vor — Beschreibung, Lichtbilder, Sachverständigengutachten? Welche Nachbesserungsfristen wurden gesetzt?
5. Welche Mängelrechte sollen geltend gemacht werden — Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz?
## Anspruchsgrundlagen
- Sachmangelbegriff § 633 Abs. 2 BGB — Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit oder fehlende Eignung zur vertragsgemäßen / gewöhnlichen Verwendung.
- Mängelrechte § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.
- Nacherfüllung § 635 BGB — Wahlrecht des Auftragnehmers zwischen Nachbesserung und Neuherstellung; Unverhältnismäßigkeit § 635 Abs. 3 BGB.
- Selbstvornahme § 637 BGB nach erfolglosem Fristablauf — Anspruch auf Aufwendungsersatz inkl. Vorschuss (§ 637 Abs. 3 BGB).
- Minderung § 638 BGB — Verhältnis Wertminderung zu mangelfreiem Werk; Berechnung im Wege der Vermutung 1:1 (BGH VII ZR 17/02, Urt. v. 18.07.2002).
- Rücktritt § 634 Nr. 3 + § 323 BGB nach fruchtloser Frist; ausgeschlossen bei unerheblicher Pflichtverletzung § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB.
- Schadensersatz § 634 Nr. 4 + §§ 280, 281 BGB; bei Bauschäden auch Mangelbeseitigungskosten als großer Schadensersatz; Wahlrecht zwischen Mangelfolgeschaden und großem Schadensersatz.
- VOB/B § 13: Mängelansprüche nach Abnahme — Frist zur Mängelbeseitigung mit Ankündigung Ersatzvornahme § 13 Nr. 5 VOB/B; Verjährung § 13 Nr. 4 VOB/B vier Jahre bei Bauwerken.
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 631 ff.; Werner/Pastor Der Bauprozess; Ingenstau/Korbion VOB.
## Beweislast
| Konstellation | Mangelbestand | Verschulden | Schadenshöhe |
|---|---|---|---|
| Vor Abnahme | Auftragnehmer (Beweis Mangelfreiheit) | | |
| Nach Abnahme | Auftraggeber | wird vermutet bei Sachmangel | Auftraggeber |
| VOB/B § 13 Nr. 5 nach Abnahme | Auftraggeber | | Auftraggeber |
- Verjährung § 634a BGB: fünf Jahre bei Bauwerken; zwei Jahre bei sonstigen Werkleistungen; drei Jahre bei nicht körperlichen Werken (§ 195 BGB analog) — Beginn Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB).
- Hemmung § 203 BGB durch Mängelbeseitigungsverhandlungen; Unterbrechung früher § 477 BGB a. F. nicht mehr; § 212 BGB nur bei Anerkenntnis oder Vollstreckungshandlungen.
## Schreibvorlage Mängelrüge mit Fristsetzung
```
An die [Auftragnehmerin]
Bauvorhaben [Objekt] LV-Nr. [Nr]
Maengelruege und Fristsetzung
§ 633 § 634 § 637 BGB
[oder § 13 Nr. 5 VOB/B]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht der Bauherrin / des Bauherrn ruegen wir
hiermit folgende Maengel des Werks und fordern Sie zur Nacherfuellung
auf binnen [angemessene Frist z.B. 4 Wochen] beginnend mit Zugang
dieses Schreibens:
Maengelliste mit Lichtbildern Anlage K1
1. [Lokalisation] — [Mangelbeschreibung] — Abweichung von [Sollvorgabe]
2. [Lokalisation] — [Mangelbeschreibung] — Abweichung von [Sollvorgabe]
3. ...
Die Maengel sind durch das SV-Gutachten [Name SV] Anlage K2
bestaetigt.
Im Falle fruchtlosen Fristablaufs werden wir die Selbstvornahme
§ 637 BGB durch Drittunternehmer auf Kosten der Auftragnehmerin
veranlassen und einen Kostenvorschuss § 637 Abs. 3 BGB sowie
Schadensersatz § 634 Nr. 4 § 280 BGB geltend machen. Hilfsweise
behalten wir uns Minderung § 638 BGB oder Ruecktritt § 634 Nr. 3
§ 323 BGB vor.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Fristablauf Sachverständigen-Kostenvoranschlag für Selbstvornahme einholen, Kostenvorschuss § 637 Abs. 3 BGB einklagen falls Auftragnehmer nicht zahlt.
- Bei Streit über Mangelbestand Beweissicherungsverfahren § 485 ZPO empfehlen — gerichtliche Sachverständigenfeststellung mit Hemmungswirkung.
- Anschluss-Skill bei Abnahmestreit `fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt`.
- Bei Architektenhonorar HOAI-Streit gesonderter Workflow.
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"name": "fachanwalt-erbrecht",
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"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Erbrecht. BGB Erbrecht §§ 1922 ff. Pflichtteil Testament Erbschein Erbauseinandersetzung Erbschaftsteuer EU-ErbVO. Schnittstellen Plugin steuerrecht-kanzlei kanzlei-cowork.",
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"schenkung",
"eu-erbvo"
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+1 -1
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@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Erbrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. BGB Erbrecht §§ 1922 ff. (Erbfolge gesetzliche und gewillkuerte Erbfolge Testament Erbvertrag Pflichtteil Vermaechtnis)… |
| `fachanwalt-erbrecht-orientierung` | Orientierung im Erbrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. BGB Erbrecht §§ 1922 ff. (Erbfolge gesetzliche und gewillkuerte Erbfolge Testament Erbvertrag Pflichtteil Vermaechtnis)… |
## Lizenz
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---
name: fachanwalt-erbrecht-erbschein-antrag
description: "Erbschein nach §§ 2353 ff. BGB beim Nachlassgericht beantragen. Antrag mit eidesstattlicher Versicherung § 2356 BGB ueber Erbfolge keine entgegenstehenden Verfuegungen. Zustaendig Nachlassgericht am letzten gewoehnlichen Aufenthalt des Erblassers § 343 FamFG. Alleinerbschein gemeinschaftlicher Erbschein Teilerbschein. Europaeisches Nachlasszeugnis EU-ErbVO 650/2012 fuer grenzueberschreitende Erbfaelle. Gebuehren GNotKG."
---
# Erbschein-Antrag
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wann und wo ist der Erblasser verstorben? Wo war der letzte gewöhnliche Aufenthalt (Zuständigkeitsfrage § 343 FamFG)?
2. Liegt eine letztwillige Verfügung vor (Testament, Erbvertrag) oder gilt gesetzliche Erbfolge?
3. Wer sind die Erben und in welcher Quote? Hat einer ausgeschlagen (§ 1944 BGB, sechs Wochen ab Kenntnis)?
4. Wird ein Alleinerbschein, ein gemeinschaftlicher Erbschein (§ 2357 BGB) oder ein Teilerbschein (§ 2353 Halbsatz 2 BGB) benötigt?
5. Gibt es Auslandsvermögen? Dann zusätzlich Europäisches Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EU-ErbVO prüfen.
## Anspruchsgrundlagen und Verfahren
- Erbschein als amtliches Zeugnis über Erbenstellung und Erbquote (§ 2353 BGB).
- Zuständigkeit: Nachlassgericht beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt (§ 343 Abs. 1 FamFG); bei Auslandsbezug § 343 Abs. 2 und 3 FamFG.
- Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eidesstattlicher Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (§ 2356 Abs. 2 BGB) — Abgabe vor Notar oder Rechtspfleger.
- Inhalt des Antrags (§ 2354 bei gesetzlicher Erbfolge, § 2355 bei gewillkürter Erbfolge):
- Todeszeitpunkt und letzter gewöhnlicher Aufenthalt
- Verhältnis des Antragstellers zum Erblasser
- Verfügungen von Todes wegen oder gesetzliche Erbfolge
- alle weiteren Erben und Pflichtteilsberechtigte
- keine weiteren entgegenstehenden Verfügungen bekannt
- Bei gemeinschaftlichem Erbschein Antrag durch einen Miterben für alle möglich (§ 2357 Abs. 2 BGB).
- Gebühren nach GNotKG KV-Nr. 12210 — Wert ist der Nachlasswert; bei Eigenkostenpflicht zwei Gebühren (Erteilung Erbschein + eidesstattliche Versicherung).
- Europäisches Nachlasszeugnis ergänzend bei Auslandsvermögen Art. 62 ff. EU-ErbVO; Antrag formularbasiert (Formblatt IV nach DurchführungsVO 1329/2014).
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 2353 ff.; MüKo-BGB / J. Mayer zu § 2353; Keidel/Sternal FamFG § 343.
## Beweislast und Risiken
- Antragsteller hat Erbfolge schlüssig darzulegen — Beweismittel beifügen (Testament im Original, Eheurkunde, Geburtsurkunden, Sterbeurkunde).
- Bei privatschriftlichem Testament: Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts § 348 FamFG.
- Falsche eidesstattliche Versicherung strafbar nach § 156 StGB.
- Erbschein hat öffentlichen Glauben (§§ 23652367 BGB) — Rückforderung bei Unrichtigkeit § 2361 BGB möglich.
## Antragsvorlage Alleinerbschein gesetzliche Erbfolge
```
An das Amtsgericht [Ort] — Nachlassgericht —
Aktenzeichen [falls vorhanden]
Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins § 2353 BGB
In der Nachlasssache nach dem am [Sterbedatum] in [Sterbeort]
verstorbenen [Name Erblasser] geboren am [Geburtsdatum] zuletzt
wohnhaft [Anschrift] beantrage ich namens und in Vollmacht des
Mandanten [Name Mandant]
einen Alleinerbschein dahin auszustellen
dass der Mandant Alleinerbe des Erblassers geworden ist.
Begruendung
1. Der Erblasser hatte seinen letzten gewoehnlichen Aufenthalt in
[Anschrift] — Zustaendigkeit § 343 FamFG.
2. Eine letztwillige Verfuegung liegt nicht vor — gesetzliche
Erbfolge § 1922 BGB.
3. Der Mandant ist der einzige Abkoemmling — gesetzlicher Erbe
erster Ordnung § 1924 BGB.
4. Weitere Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind nicht vorhanden.
5. Eine Erbausschlagung ist nicht erfolgt.
Die eidesstattliche Versicherung § 2356 BGB wird vor dem Notar
abgegeben — Termin folgt.
Anlagen
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Geburtsurkunde des Mandanten
- Meldebescheinigung des Erblassers
- Vollmacht
```
## Übergabe
- Bei mehreren Erben Vollmachten oder eigenständige Anträge der Miterben einholen.
- Bei Streit über Erbenstellung Übergang in Erbenfeststellungsklage — eigener Workflow.
- Bei Auslandsvermögen ergänzend Europäisches Nachlasszeugnis beantragen.
- Bei Pflichtteilsansprüchen Skill `fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung` aufrufen.
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-erbrecht-orientierung
description: Orientierung im Erbrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. BGB Erbrecht §§ 1922 ff. (Erbfolge gesetzliche und gewillkuerte Erbfolge Testament Erbvertrag Pflichtteil Vermaechtnis) ErbStG Erbschaftsteuer EU-ErbVO bei grenzueberschreitenden Erbfaellen. Verfahren vor dem Nachlassgericht (FamFG §§ 342 ff.) Erbscheinverfahren Testamentseroeffnung.
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name: fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung
description: "Pflichtteilsanspruch nach §§ 2303 ff. BGB pruefen und beziffern. Auskunfts- und Wertermittlungsstufe (§ 2314 BGB Stufenklage § 254 ZPO) anschliessend Zahlungsstufe. Bestandsverzeichnis Bewertungsstichtag Schenkungen letzte zehn Jahre (§ 2325 BGB) Pflichtteilsergaenzungsanspruch Anrechnung Ausgleichung. Verjaehrung drei Jahre § 195 BGB ab Kenntnis Erbfall und Beeintraechtigung."
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# Pflichtteilsberechnung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wer ist der Erblasser, wann ist der Erbfall eingetreten und wo war der letzte gewöhnliche Aufenthalt?
2. In welchem Verhältnis steht der Mandant zum Erblasser (Abkömmling, Ehegatte, Elternteil)? Wurde er durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder mit weniger als der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bedacht?
3. Wer sind die übrigen pflichtteilsberechtigten und erbenden Personen? Gibt es Adoptivkinder, Stiefkinder, Halbgeschwister?
4. Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen oder gemischte Schenkungen getätigt (Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB)?
5. Liegt das Bestandsverzeichnis nach § 2314 BGB schon vor oder muss es erst eingefordert werden?
## Anspruchsgrundlagen
- Pflichtteil als Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Pflichtteilsberechtigt: Abkömmlinge, Ehegatte und eingetragener Lebenspartner, Eltern bei kinderlosem Erblasser (§ 2303 Abs. 1 und 2 BGB).
- Auskunftsanspruch gegen den Erben über den Bestand des Nachlasses (§ 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB), Wertermittlung durch Sachverständigen auf Verlangen (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB), Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB).
- Stufenklage zulässig: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Zahlung (§ 254 ZPO).
- Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren (§ 2325 BGB) — Abschmelzung um jeweils ein Zehntel pro Jahr ab dem zweiten Jahr; Schenkungen an Ehegatten beginnen erst mit Auflösung der Ehe abzuschmelzen (BGH IV ZR 132/15, Urt. v. 23.11.2016, Rn. 14).
- Anrechnung von Vorausempfängen (§ 2315 BGB) und Ausgleichung unter Abkömmlingen (§ 2316 BGB).
## Beweislast und Frist
- Pflichtteilsberechtigter trägt die Beweislast für seine Berechtigung und für die anspruchserhöhenden Tatsachen (Schenkungen).
- Erbe trägt die Beweislast für anspruchsmindernde Tatsachen (Anrechnung, Erfüllung).
- Verjährung drei Jahre nach § 195 BGB; Beginn nach § 199 Abs. 1 BGB mit Schluss des Jahres in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung erlangt hat (st. Rspr., siehe BGH IV ZR 30/14, Urt. v. 16.01.2013, Rn. 11).
- Höchstfrist 30 Jahre ab Erbfall (§ 199 Abs. 3a BGB).
## Berechnungsschema
```
Aktiva des Nachlasses am Erbfall (Bewertungsstichtag § 2311 BGB)
- Erblasserschulden (Beerdigungskosten § 1968 BGB Steuerschulden Kreditverbindlichkeiten)
- Erbfallschulden (Vermaechtnisse Auflagen Pflichtteilslasten anderer)
= Nettonachlass
+ Hinzurechnung Schenkungen letzte 10 Jahre nach Abschmelzung (§ 2325 BGB)
= Pflichtteilsergaenzungsbasis
Pflichtteilsquote = 1/2 × gesetzlicher Erbteil
Pflichtteil = Nettonachlass × Pflichtteilsquote
Pflichtteilsergaenzung = (Schenkungssumme nach Abschmelzung) × Pflichtteilsquote
Gesamt = Pflichtteil + Pflichtteilsergaenzung - bereits Empfangenes
```
Standardliteratur: Grüneberg BGB § 2303 ff.; MüKo-BGB / Lange § 2303.
## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 2314 BGB
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unseres Mandanten — Pflichtteilsberechtigter nach
dem am [Datum] verstorbenen [Erblasser] — fordern wir Sie als Erben
hiermit auf binnen vier Wochen ein notarielles Nachlassverzeichnis nach
§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB vorzulegen.
Das Verzeichnis muss enthalten:
1. saemtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Todestag
2. saemtliche Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre
3. saemtliche ausgleichungspflichtigen Zuwendungen § 2316 BGB
Hinsichtlich der Bewertung verlangen wir bereits jetzt die Hinzuziehung
eines vereidigten Sachverstaendigen § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB — Kosten
traegt der Nachlass § 2314 Abs. 2 BGB.
Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Antwort des Erben prüfen — bei Verweigerung oder verspäteter Auskunft Stufenklage.
- Bei vorliegendem Bestandsverzeichnis Übergang in Zahlungsstufe — Skill `fachanwalt-erbrecht-orientierung` für weitere Verfahrensschritte konsultieren.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren — drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis.
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name: fachanwalt-erbrecht-testamentsentwurf
description: "Eigenhaendiges oder oeffentliches Testament gestalten §§ 2229 ff. BGB. Berliner Testament gemeinschaftliches Testament Ehegatten § 2265 BGB Wechselbezuegliche Verfuegungen § 2270 BGB. Erbeinsetzung Vermaechtnis Teilungsanordnung Auflage Vor- und Nacherbschaft Testamentsvollstreckung §§ 2197 ff. BGB. Pflichtteilsstrafklausel Wiederverheiratungsklausel Pflichtteilsverzicht § 2346 BGB. Erbschaftsteuerliche Aspekte ErbStG."
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# Testamentsentwurf
## Kaltstart-Rückfragen
1. Familienstand des Erblassers, Anzahl Kinder, Vorehen, Patchwork? Wer sind die gesetzlichen Erben?
2. Vermögensumfang grob: Immobilien, Unternehmen, Bankvermögen, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht?
3. Ehevertrag oder Güterstand? Gibt es bereits ein früheres Testament oder einen Erbvertrag (Bindungswirkung)?
4. Welche Zielsetzung — Versorgung des Ehegatten, Unternehmensfortführung, Behinderung eines Kindes, Pflichtteilsreduzierung, steueroptimierte Übertragung?
5. Sollen Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen oder Testamentsvollstreckung vorgesehen werden?
## Anspruchsgrundlagen und Normen
- Testierfähigkeit ab 16 Jahren (§ 2229 Abs. 1 BGB), eigenhändiges Testament erst ab 18 (§ 2247 BGB), eigenhändig vollständig handschriftlich mit Ort, Datum, Unterschrift.
- Öffentliches Testament beim Notar (§§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB) — beweissicherer, kein Erbscheinerfordernis bei Grundbuchberichtigung (§ 35 GBO).
- Gemeinschaftliches Testament nur unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 2265 BGB), wechselbezügliche Verfügungen § 2270 BGB binden den Überlebenden nach dem ersten Erbfall.
- Berliner Testament § 2269 BGB — gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserben.
- Erbvertrag §§ 2274 ff. BGB — beidseitige Bindung, nur notariell.
- Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) — nur notariell § 2348 BGB.
- Testamentsvollstreckung §§ 21972228 BGB — Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Dauervollstreckung.
- Internationales Erbrecht: bei grenzüberschreitenden Bezügen Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO (650/2012) möglich.
Standardliteratur: Grüneberg BGB § 2247 ff.; MüKo-BGB / Leipold zu §§ 22472270.
## Gestaltungsregeln
| Klausel | Funktion | Hinweis |
|---|---|---|
| Erbeinsetzung Quote | Wer wird Erbe (§ 2087 Abs. 1 BGB) | „als Alleinerbe" oder „zu Quote x" — keine Einzelgegenstände ohne Quotenangabe |
| Vermächtnis | Einzelgegenstand schuldrechtlich (§ 1939 BGB) | Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe |
| Teilungsanordnung § 2048 BGB | Verteilung unter Erben | Berührt nicht die Quote |
| Pflichtteilsstrafklausel | Wer Pflichtteil verlangt verliert Schlusserbenstellung | Üblich im Berliner Testament |
| Wiederverheiratungsklausel | Bedingte Verfügung bei Wiederheirat | Vorsicht — keine sittenwidrige Behinderung |
| Behindertentestament Vor- und Nacherbschaft mit Dauer-TV | Schutz vor Sozialregress § 102 SGB XII | Anerkannt BGH IV ZR 7/89, Urt. v. 21.03.1990, Rn. 18 ff. |
## Schreibvorlage eigenhändiges Berliner Testament
```
Gemeinschaftliches Testament
Wir Eheleute [Name 1] geboren am [Datum 1] und [Name 2] geboren am
[Datum 2] beide wohnhaft in [Ort] errichten hiermit folgendes
gemeinschaftliches Testament.
§ 1 Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschraenkten Erben ein.
§ 2 Schlusserben
Schlusserben des Laengstlebenden werden unsere gemeinsamen Kinder
[Name a] und [Name b] zu gleichen Teilen.
§ 3 Pflichtteilsstrafklausel
Macht ein Kind nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil
geltend so ist es auch nach dem Tod des Laengstlebenden auf den
Pflichtteil beschraenkt.
§ 4 Wechselbezueglichkeit
Saemtliche Verfuegungen sind wechselbezueglich § 2270 BGB.
[Ort] [Datum]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 1]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 2]
```
## Übergabe
- Bei Vermögen über Freibeträgen (Ehegatte 500 TEUR Kinder 400 TEUR § 16 ErbStG) Hinweis auf Schenkungs-/Erbschaftsteuerberatung.
- Bei Unternehmensvermögen Nachfolgeregelung gesondert prüfen (Begünstigungen §§ 13a, 13b ErbStG).
- Empfehlung Hinterlegung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB) — Hinterlegungsgebühr nach KostO/GNotKG.
- Anschluss-Skill bei späterem Erbfall: `fachanwalt-erbrecht-erbschein-antrag`.
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"name": "fachanwalt-familienrecht",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Familienrecht. Orientierung Normen Mandate Fristen Literatur. Familiengericht FamFG Scheidung Sorge Umgang Unterhalt Zugewinn Ehevertrag eingetragene Lebenspartnerschaft. Ergaenzend zum Plugin kanzlei-cowork.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
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"ehevertrag",
"versorgungsausgleich"
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View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Familienrecht — FAO-Voraussetzungen Fachanwaltsbezeichnung Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Tiefe Bearbeitung erfordert weiterhin Fachanwal… |
| `fachanwalt-familienrecht-orientierung` | Orientierung im Familienrecht — FAO-Voraussetzungen Fachanwaltsbezeichnung Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Tiefe Bearbeitung erfordert weiterhin Fachanwal… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-familienrecht-orientierung
description: Orientierung im Familienrecht — FAO-Voraussetzungen Fachanwaltsbezeichnung Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Tiefe Bearbeitung erfordert weiterhin Fachanwalts- oder Notarexpertise. Familiengericht nach §§ 23a 23b GVG iVm FamFG Verfahren nach FamFG einschliesslich Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich.
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name: fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen
description: "Scheidungsantrag § 133 FamFG beim Familiengericht. Voraussetzung Trennungsjahr § 1565 Abs. 2 BGB Zerruettung Vermutung § 1566 BGB. Versorgungsausgleich § 137 FamFG Verbund Zugewinn Unterhalt elterliche Sorge Hausrat. Anwaltszwang § 114 FamFG Beteiligte Eheleute Versorgungstraeger. Zustaendigkeit § 122 FamFG Aufenthalt Kinder gewoehnlicher Aufenthalt Ehegatten. Verfahrenswert § 43 FamGKG. VKH § 76 FamFG."
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# Scheidungsantrag stellen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wann wurde getrennt und ist das Trennungsjahr (§ 1565 Abs. 2 BGB) abgelaufen? Bei Härtefällen Sofortscheidung möglich?
2. Wollen beide Ehegatten geschieden werden (einvernehmliche Scheidung Vermutung § 1566 Abs. 1 BGB) oder ist eine Scheidung streitig?
3. Gibt es minderjährige Kinder — Sorge, Umgang, Aufenthalt geregelt? Folgesachen nötig?
4. Bestehen Folgesachen, die in den Verbund (§ 137 FamFG) sollen — Versorgungsausgleich (von Amts wegen § 137 Abs. 2 FamFG), Zugewinn, Unterhalt, Hausrat, Wohnungszuweisung, elterliche Sorge?
5. Soll Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG) beantragt werden? Liegen Belege zu Einkommen und Vermögen vor?
## Anspruchsgrundlagen und Verfahren
- Scheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe (§ 1565 Abs. 1 BGB) — Vermutung bei einjähriger Trennung mit übereinstimmendem Antrag (§ 1566 Abs. 1 BGB) oder dreijähriger Trennung mit einseitigem Antrag (§ 1566 Abs. 2 BGB).
- Härtefall-Sofortscheidung vor Trennungsjahr (§ 1565 Abs. 2 BGB) — strenge Anforderungen, z. B. häusliche Gewalt, schwerwiegende Beleidigungen (BGH XII ZB 277/12, Beschl. v. 22.05.2013, Rn. 14 zur Härtefallbeurteilung).
- Zuständigkeit: Familiengericht beim Amtsgericht; örtlich § 122 FamFG — gewöhnlicher Aufenthalt minderjähriger Kinder, dann Aufenthalt beider Ehegatten, dann Antragsgegner.
- Anwaltszwang für den antragstellenden Ehegatten (§ 114 Abs. 1 FamFG). Bei einvernehmlicher Scheidung genügt anwaltliche Vertretung eines Ehegatten — der andere stimmt zur Niederschrift zu.
- Verbund § 137 FamFG: Versorgungsausgleich automatisch (§ 137 Abs. 2 FamFG) — sonstige Folgesachen auf Antrag bis spätestens zwei Wochen vor mündlicher Verhandlung (§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG).
- Versorgungsausgleich (§ 1587 BGB i. V. m. VersAusglG) — Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Anrechte, Ehezeit § 3 VersAusglG erster bis letzter Monat vor Rechtshängigkeit Scheidungsantrag.
- Verfahrenswert für Scheidung in der Hauptsache § 43 FamGKG dreifaches Nettoeinkommen pro Monat beider Ehegatten + 5 % Vermögen über Freibetrag; Versorgungsausgleich nach § 50 FamGKG.
Standardliteratur: Schulte-Bunert/Weinreich FamFG; Grüneberg BGB §§ 1565 ff.; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht.
## Beweislast
- Trennungszeitpunkt: Antragsteller trägt Beweislast — Indizien getrennte Schlafzimmer, getrennte Konten, Auszug, Mitteilung an Familie.
- Zerrüttungsvermutung nach § 1566 BGB ist widerlegbar — bei einvernehmlichem Antrag genügt das Vorbringen.
- Bei Härtefall trägt Antragsteller volle Beweislast der unzumutbaren Härte.
## Antragsvorlage einvernehmliche Scheidung
```
An das Amtsgericht [Ort] — Familiengericht —
In der Familiensache
[Name Antragsteller] geboren am [Datum] wohnhaft [Anschrift]
— Antragsteller —
Verfahrensbevollmaechtigte
Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte [Kanzlei]
gegen
[Name Antragsgegner] geboren am [Datum] wohnhaft [Anschrift]
— Antragsgegner —
wegen Scheidung
stellen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers folgenden
Antrag
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] zur Heiratsregisternummer
[Nr] geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Begruendung
1. Sachverhalt
Die Beteiligten haben am [Datum] geheiratet. Aus der Ehe sind die
Kinder [Name geboren Datum] hervorgegangen. Die Beteiligten leben
seit [Datum] dauerhaft voneinander getrennt — getrennte Wohnungen
seit [Datum] keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr.
2. Scheitern der Ehe
Die Voraussetzungen § 1565 Abs. 1 § 1566 Abs. 1 BGB liegen vor.
Beide Beteiligten halten die Ehe fuer gescheitert und stimmen der
Scheidung zu.
3. Folgesachen
Versorgungsausgleich von Amts wegen § 137 Abs. 2 FamFG.
Weitere Folgesachen werden zunaechst nicht in den Verbund gestellt.
4. Verfahrenskostenhilfe
[falls anwendbar] wird beantragt — Belege Anlage 1.
Anlagen
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Vollmacht
- VKH-Erklaerung mit Belegen
- Versorgungsausgleich-Formblatt V10
```
## Übergabe
- Zustellung nach § 124 FamFG durch Gericht. Rechtshängigkeit löst Stichtag für Endvermögen Zugewinn § 1384 BGB aus.
- Beide Ehegatten bekommen Versorgungsausgleich-Fragebögen (Formular V10).
- Bei Folgesachen Antrag spätestens zwei Wochen vor mündlicher Verhandlung — sonst Isolierung (§ 137 Abs. 5 FamFG).
- Anschluss-Skills: `fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen`, `fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung`.
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name: fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung
description: "Kindesunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle § 1601 ff. BGB. Trennungsunterhalt § 1361 BGB Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB Betreuungsunterhalt § 1570 Altersunterhalt § 1571 Krankheitsunterhalt § 1572 Aufstockungsunterhalt § 1573 Ausbildungsunterhalt § 1575 Billigkeitsunterhalt § 1576. Bereinigtes Nettoeinkommen Halbteilungsgrundsatz Selbstbehalt Mangelfall Erwerbsobliegenheit § 1574."
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# Unterhaltsberechnung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Art von Unterhalt — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)?
2. Wie ist die Einkommenssituation beider Beteiligter — Arbeitnehmer, Selbständig, Arbeitslos? Letzte 12 Monate Einkommen erforderlich, bei Selbständigen drei Jahre.
3. Wie viele Unterhaltsberechtigte und in welcher Rangfolge (§ 1609 BGB) — minderjährige Kinder, Mutter eines nichtehelichen Kindes, Ehegatte?
4. Trennungszeitpunkt, Rechtshängigkeit Scheidungsantrag, Rechtskraft Scheidung — Stichtage für Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalt?
5. Liegt eine Ehe von kurzer Dauer (§ 1579 Nr. 1 BGB) oder Verwirkungstatbestand (§ 1579 BGB) vor?
## Anspruchsgrundlagen
| Unterhaltsart | Anspruchsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kindesunterhalt minderjährig | §§ 1601, 1612a BGB Düsseldorfer Tabelle | Privilegierter Mindestunterhalt § 1612a BGB |
| Volljährigenunterhalt | §§ 1601, 1610 BGB | Bedürftigkeitsprüfung Ausbildung |
| Trennungsunterhalt | § 1361 BGB | Bis Rechtskraft Scheidung |
| Betreuungsunterhalt nach Scheidung | § 1570 BGB | Mindestens bis 3. Lebensjahr Kind |
| Aufstockungsunterhalt | § 1573 Abs. 2 BGB | Differenz zum eheangepassten Lebensbedarf |
| Krankheitsunterhalt | § 1572 BGB | Krankheitsbedingt erwerbsunfähig |
- Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto Steuern Sozialabgaben berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR — st. Rspr.) Vorsorgeaufwendungen (bis 4 % Bruttoeinkommen Altersvorsorge).
- Halbteilungsgrundsatz: Nach Abzug Kindesunterhalt bleibt der Rest 50/50 unter Ehegatten verteilt (BGH XII ZR 25/06, Urt. v. 30.07.2008, Rn. 25 ff.).
- Erwerbsobliegenheit § 1574 BGB — fiktives Einkommen bei vorwerfbarer Untätigkeit.
- Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle Anmerkung A — angemessener Selbstbehalt 1.450 EUR (Erwerbstätige), notwendiger Selbstbehalt 1.200 EUR (gegenüber minderjährigen Kindern) — Stand 2025 jeweils prüfen.
- Rangfolge § 1609 BGB: 1. minderjährige unverheiratete Kinder + privilegierte Volljährige, 2. Elternteile betreuender Kinder, 3. Ehegatten ab Ehe über kurze Zeit, 4. nicht privilegierte Volljährige, 5. andere Verwandte.
- Bei Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle Berechtigten): Mangelverteilung nach Quoten innerhalb desselben Rangs.
Standardliteratur: Düsseldorfer Tabelle (jährlich aktualisiert OLG Düsseldorf); Grüneberg BGB § 1601 ff.; MüKo-BGB / Born/Maurer zu §§ 1569 ff.
## Beweislast
- Unterhaltsberechtigter trägt Beweislast für Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen.
- Unterhaltspflichtiger trägt Beweislast für Leistungsfähigkeit und für negative Anspruchsvoraussetzungen (Verwirkung § 1579 BGB).
- Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB — wechselseitig alle zwei Jahre, mit Belegen Steuerbescheid Gehaltsnachweise.
## Berechnungsschema Kindesunterhalt
```
1. Bruttoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen letzte 12 Monate
2. - Steuern - SV-Beitraege - berufsbedingte Aufwendungen 5 %
3. = bereinigtes Nettoeinkommen
4. Einkommensgruppe aus Duesseldorfer Tabelle ablesen
5. Tabellenwert nach Altersstufe (0-5 / 6-11 / 12-17 / volljaehrig)
6. - haelftiges Kindergeld bei minderjaehrigen § 1612b BGB
7. = Zahlbetrag
```
## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 1605 BGB
```
Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege
namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Ihren Mandanten
auf binnen vier Wochen Auskunft nach § 1605 BGB ueber seine
Einkommens- und Vermoegensverhaeltnisse zu erteilen mit Belegen
1. Einkommensteuerbescheide letzte drei Jahre
2. Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate
3. bei Selbstaendigkeit BWA der letzten drei Jahre
4. Aufstellung der Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten
Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Verweigerung Auskunft: Stufenklage Familiengericht § 232 FamFG.
- Bei einstweiligem Regelungsbedarf einstweilige Anordnung § 246 FamFG (Trennungsunterhalt).
- Bei Verfahrenskostenhilfe Anlage § 117 ZPO ausfüllen.
- Anschluss bei Trennung: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen`.
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name: fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen
description: "Zugewinnausgleich §§ 1372-1390 BGB im gesetzlichen Gueterstand der Zugewinngemeinschaft § 1363 BGB berechnen. Anfangsvermoegen Endvermoegen Bewertungsstichtag § 1376 BGB. Privilegierungen § 1374 Abs. 2 BGB Erbschaft Schenkung. Auskunftsanspruch § 1379 BGB Stufenklage § 254 ZPO. Negatives Anfangsvermoegen seit 2009 (§ 1374 Abs. 3 BGB) Verfuegungsbeschraenkungen § 1365 BGB. Verjaehrung drei Jahre § 195 BGB."
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# Zugewinnausgleich berechnen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wann wurde die Ehe geschlossen, wann wurde Trennung erklärt, wann Zustellung des Scheidungsantrags (Stichtag § 1384 BGB für Endvermögen)?
2. Welchen Güterstand hatten die Eheleute — gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder ehevertraglich modifiziert?
3. Welches Vermögen hatte jeder Ehegatte bei Eheschließung (Anfangsvermögen § 1374 BGB) — Belege, Bewertungen?
4. Welches Vermögen besteht zum Stichtag (Konten, Immobilien, Unternehmen, Lebensversicherungen, Kfz, Schulden)?
5. Gab es Erbschaften, Schenkungen, Schmerzensgeld während der Ehe? Diese sind privilegiert (§ 1374 Abs. 2 BGB) und werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
## Anspruchsgrundlagen und Berechnung
- Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), Vermögensmassen bleiben getrennt, Ausgleich erst bei Beendigung.
- Beendigung durch Tod, Scheidung oder Vereinbarung; Ausgleichsforderung als Geldanspruch (§ 1378 Abs. 1 BGB).
- Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) = Aktiva Passiva bei Eheschließung; Erbschaften, Schenkungen, Ausstattung nach § 1374 Abs. 2 BGB werden hinzugerechnet (privilegierter Erwerb).
- Endvermögen (§ 1375 BGB) = Aktiva Passiva am Stichtag § 1384 BGB (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags). Illoyale Vermögensminderungen werden hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB).
- Indexierung des Anfangsvermögens nach Verbraucherpreisindex (st. Rspr. seit BGH IVb ZR 75/79, Urt. v. 14.11.1979).
- Zugewinn = Endvermögen Anfangsvermögen (nicht negativ — § 1373 BGB).
- Ausgleichsforderung = (Zugewinn des Höhergewinnenden Zugewinn des Wenigergewinnenden) ÷ 2 (§ 1378 Abs. 1 BGB).
- Begrenzung: Ausgleichsforderung wird durch Vermögen des Schuldners am Stichtag begrenzt (§ 1378 Abs. 2 BGB).
- Auskunftsanspruch zu drei Stichtagen Trennung, Beendigung und ergänzend Anfangsvermögen (§ 1379 BGB seit 2009) — Stufenklage § 254 ZPO.
- Verjährung Ausgleichsforderung: drei Jahre § 195 BGB ab Kenntnis der Beendigung des Güterstands (§ 199 BGB).
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 1372 ff.; MüKo-BGB / Koch zu §§ 13721390.
## Beweislast
- Jeder Ehegatte trägt Beweislast für sein Anfangsvermögen und für anspruchsmindernde Tatsachen.
- Vermutung gegen Anfangsvermögen widerlegbar (§ 1377 Abs. 3 BGB): Wenn kein Verzeichnis erstellt wurde gilt das Endvermögen als Zugewinn — Vermutung kann widerlegt werden.
- Illoyale Vermögensminderungen § 1375 Abs. 2 BGB: Beweislast trägt der Ausgleichsberechtigte (Schenkung ohne Anstandspflicht, Vermögensvergeudung, Benachteiligung).
## Berechnungsschema
```
Ehegatte A Ehegatte B
Endvermoegen (Stichtag § 1384) X1 X2
+ illoyale Minderungen § 1375 +a1 +a2
- Schulden -b1 -b2
= Endvermoegen bereinigt E_A E_B
Anfangsvermoegen indexiert Y1 Y2
+ privilegierter Erwerb § 1374 +p1 +p2
= Anfangsvermoegen bereinigt A_A A_B
Zugewinn = max(E - A; 0) Z_A Z_B
Ausgleichsforderung = (Z_max - Z_min) / 2
Schuldner ist der Ehegatte mit groesserem Zugewinn
```
## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 1379 BGB
```
Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege
namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Ihren Mandanten
auf binnen vier Wochen Auskunft ueber sein Vermoegen § 1379 BGB zu
erteilen und zwar zu folgenden Stichtagen
1. Trennung [Datum]
2. Anfangsvermoegen Eheschliessung [Datum]
3. Endvermoegen Rechtshaengigkeit Scheidungsantrag [Datum]
Die Auskunft hat saemtliche Aktiva und Passiva mit Belegen zu
enthalten Konten Immobilien Beteiligungen Lebensversicherungen
Kfz Schmuck Kunst. Auf Verlangen ist eidesstattliche Versicherung
nach § 260 Abs. 2 BGB abzugeben.
Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Verweigerung: Stufenklage Auskunft + eidesstattliche Versicherung + Zahlung beim Familiengericht (§ 232 FamFG).
- Bei Auslandsvermögen Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf ausländisches Vermögen.
- Bei Unternehmenswerten Sachverständigengutachten zur Bewertung notwendig — Kosten regelmäßig vorzustrecken.
- Anschluss: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen` bei Verbund nach § 137 FamFG.
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"name": "fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
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"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
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"wto",
"lksg"
]
}
}
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| Skill | Zweck |
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| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Internationalen Wirtschaftsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. CISG UN-Kaufrecht Bruessel Ia VO Rom I und Rom II VO grenzueberschreitende Vertragspraxis Schiedsverfah… |
| `fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-orientierung` | Orientierung im Internationalen Wirtschaftsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. CISG UN-Kaufrecht Bruessel Ia VO Rom I und Rom II VO grenzueberschreitende Vertragspraxis Schiedsverfah… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-cisg-pruefung
description: "Internationalen Warenkaufvertrag nach CISG UN-Kaufrecht pruefen. Anwendungsbereich Art. 1 CISG. Abbedingung Art. 6 CISG. Vertragsschluss Art. 14-24 CISG. Pflichten Verkaeufer Art. 30 ff. Kaeufer Art. 53 ff. Vertragsmaessigkeit Art. 35 CISG Untersuchungspflicht Art. 38 Ruegepflicht Art. 39 CISG angemessene Frist. Rechtsbehelfe Vertragsaufhebung Art. 49 Schadensersatz Art. 74-77 Hardship-Diskussion Art. 79 CISG."
---
# CISG-Vertragsprüfung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Sitz beider Parteien in CISG-Vertragsstaaten oder Verweis auf Recht eines CISG-Staates?
2. Handelt es sich um beweglichen Warenkauf — keine Wertpapiere, Schiffe, Luftfahrzeuge, Elektrizität?
3. Enthält der Vertrag eine ausdrückliche Abbedingung des CISG (Art. 6) zugunsten BGB?
4. Wurden Mängel rechtzeitig untersucht (Art. 38) und gerügt (Art. 39 CISG)?
5. In welcher Höhe ist Schadensersatz entstanden und welche Mitigationsmaßnahmen erfolgten (Art. 77 CISG)?
## Rechtsgrundlagen
- Anwendungsbereich Art. 1 Abs. 1 CISG — Parteien in verschiedenen Vertragsstaaten oder IPR führt zu Recht eines Vertragsstaates.
- Sachlicher Anwendungsbereich Art. 2-5 CISG — Ausnahmen Verbrauchergeschäft, Auktion, Wertpapiere etc.
- Abbedingung Art. 6 CISG ausdrücklich oder schlüssig durch Verweis nur auf BGB.
- Vertragsschluss Art. 14-24 CISG — Angebot/Annahme; abweichende Antwort Art. 19 CISG (wesentliche Abweichungen).
- Vertragsmäßigkeit der Ware Art. 35 CISG — vertragliche Beschaffenheit, gewöhnlicher Gebrauch, besonderer Gebrauch, Muster.
- Untersuchungspflicht Art. 38 CISG so kurz wie nach Umständen möglich.
- Mängelrüge Art. 39 CISG in angemessener Frist — BGH zur Frist: ca. ein Monat als Faustregel (BGH VIII ZR 304/00, Urt. v. 03.11.1999, Rn. 22).
- Rechtsbehelfe Käufer Art. 45 ff.: Erfüllung Art. 46, Nachbesserung Art. 46, Vertragsaufhebung Art. 49 (wesentliche Vertragsverletzung Art. 25), Minderung Art. 50, Schadensersatz Art. 74-77.
- Befreiung Art. 79 CISG bei Hindernis außerhalb Einflussbereich.
- BGH zur wesentlichen Vertragsverletzung Art. 25 CISG: BGH VIII ZR 51/95, Urt. v. 03.04.1996, Rn. 23 (Kobaltsulfat).
## Beweislast und Frist
- Käufer trägt Beweis für Mangel und rechtzeitige Rüge Art. 39 CISG.
- Verkäufer trägt Beweis für Befreiung Art. 79 CISG.
- Ausschlussfrist Art. 39 Abs. 2 CISG: zwei Jahre nach tatsächlicher Übergabe (sofern kürzere Garantiefrist nicht vereinbart).
- Verjährung im CISG nicht geregelt — UN-Verjährungsübereinkommen 1974 (D nicht ratifiziert) bzw. nationales Recht über IPR.
## Prüfschema
```
1. Anwendbarkeit CISG (Art. 1, Art. 2-5, Art. 6 Abbedingung)
2. Vertragsschluss Art. 14-24
3. Pflichtenpruefung Verkaeufer (Lieferung, Eigentum, Vertragsmaessigkeit)
4. Pflichtenpruefung Kaeufer (Annahme, Zahlung)
5. Untersuchung Art. 38 + Ruege Art. 39 (Frist!)
6. Wesentliche Vertragsverletzung Art. 25 — Recht zur Vertragsaufhebung Art. 49
7. Schadensersatz Art. 74 (vorhersehbar) + Mitigation Art. 77
8. Art. 79 CISG Befreiung
9. Zinsen Art. 78 CISG
```
Standardliteratur: Schlechtriem/Schwenzer CISG; Brunner/Gottlieb Commentary on the UN Sales Law; Achilles UN-Kaufrechtsuebereinkommen.
## Schreibvorlage Vertragsaufhebung Art. 49 CISG
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft (Kaeuferin) erklaeren
wir hiermit die Vertragsaufhebung gemaess Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG
hinsichtlich des Kaufvertrages vom [Datum].
Die gelieferte Ware [Bezeichnung Menge] weist die in unserer Mangelruege
vom [Datum] beschriebenen Maengel auf. Die Ruege erfolgte innerhalb der
angemessenen Frist Art. 39 Abs. 1 CISG.
Die Maengel begruenden eine wesentliche Vertragsverletzung Art. 25 CISG
weil [...]. Eine Nachfrist gemaess Art. 47 CISG wurde am [Datum] gesetzt
und ist fruchtlos abgelaufen.
Wir fordern Sie auf:
1. den gezahlten Kaufpreis EUR [Betrag] nebst Zinsen Art. 78 CISG
2. die uns entstandenen Mehrkosten der Deckungskaeufe EUR [Betrag]
(Schadensersatz Art. 74 CISG) — wir haben die Pflicht zur
Schadensminderung Art. 77 CISG beachtet
binnen 14 Tagen Zug um Zug gegen Rueckgewaehr der Ware zu erstatten.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Vertragsaufhebung Rückabwicklung Art. 81 ff. CISG dokumentieren.
- Bei grenzüberschreitender Klage Gerichtsstand nach Brüssel-Ia-VO bzw. LugÜ prüfen.
- Verjährung nach IPR-Statut im Aktenkalender notieren.
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-orientierung
description: Orientierung im Internationalen Wirtschaftsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. CISG UN-Kaufrecht Bruessel Ia VO Rom I und Rom II VO grenzueberschreitende Vertragspraxis Schiedsverfahren ICC UNCITRAL VIAC LCIA Investitionsschutzrecht ICSID-Bilateral Investment Treaty BIT EU Welthandelsrecht WTO Aussenhandel und Sanktionen EU-Sanktionen Compliance LkSG.
---
@@ -0,0 +1,85 @@
---
name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-rom-i-anwendbarkeit
description: "Anwendbares Recht bei grenzueberschreitenden Vertraegen nach Rom-I-VO Nr. 593/2008 bestimmen. Rechtswahl Art. 3 Rom I. Mangels Rechtswahl objektive Anknuepfung Art. 4 Rom I — charakteristische Leistung. Sondervorschriften Verbrauchervertraege Art. 6 Beforderungsvertraege Art. 5 Versicherung Art. 7 Arbeitsvertraege Art. 8 Rom I. International zwingende Eingriffsnormen Art. 9 Rom I. ordre public Art. 21 Rom I."
---
# Rom-I-Anwendbarkeit
## Kaltstart-Rückfragen
1. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer oder ist ein Verbraucher beteiligt?
2. Wann wurde der Vertrag geschlossen (Stichtag 17.12.2009 für Rom I)?
3. Liegt eine ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl vor und welche Form hat sie?
4. Wo hat der Erbringer der charakteristischen Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt?
5. Liegen Eingriffsnormen (Embargo, Sanktionen, Devisenrecht) am Erfüllungsort vor?
## Rechtsgrundlagen
- Universelle Anwendung Art. 2 Rom I — auch wenn Recht eines Drittstaates berufen wird.
- Rechtswahl Art. 3 Rom I — frei, formfrei, ggf. konkludent durch Klauselbezug.
- Schranken der Rechtswahl: international zwingende Bestimmungen des objektiv anwendbaren Rechts bei reinem Inlandsfall Art. 3 Abs. 3 Rom I.
- Objektive Anknüpfung mangels Rechtswahl Art. 4 Rom I — feste Anknüpfungsregeln (Kauf Verkäuferaufenthalt, Dienstleistung Dienstleistererbringerort, Immobilien Belegenheitsort).
- Auffangregel Art. 4 Abs. 2 Rom I — gewöhnlicher Aufenthalt des Erbringers der charakteristischen Leistung.
- Ausweichklausel Art. 4 Abs. 3 Rom I — offensichtlich engere Verbindung zu anderem Staat.
- Verbrauchervertrag Art. 6 Rom I — bei ausgerichteter Tätigkeit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Verbraucherheimatrechts trotz Rechtswahl.
- Arbeitsvertrag Art. 8 Rom I — gewöhnlicher Arbeitsort; Günstigkeitsprinzip.
- Eingriffsnormen Art. 9 Rom I.
- ordre public Art. 21 Rom I.
- EuGH zu konkludenter Rechtswahl: EuGH C-184/12, Urt. v. 17.10.2013, Rn. 35 ff. (Unamar).
## Beweislast und Frist
- Partei die sich auf Rechtswahl beruft trägt Beweislast für deren Vereinbarung.
- Bei Verbrauchervertrag trägt Unternehmer Beweislast dafür dass keine ausgerichtete Tätigkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I vorlag.
- Verfahrensrechtliche Fristen richten sich nach lex fori.
## Prüfschema
```
1. Sachlicher Anwendungsbereich Art. 1 Rom I
2. Zeitlicher Anwendungsbereich (Vertraege ab 17.12.2009)
3. Rechtswahl Art. 3 Rom I — explizit oder konkludent
4. Sonderkonstellationen:
- Verbrauchervertrag Art. 6 — gewoehnlicher Aufenthalt + ausgerichtete Taetigkeit
- Arbeitsvertrag Art. 8 — gewoehnlicher Arbeitsort
- Befoerderung Art. 5
- Versicherung Art. 7
5. Mangels Rechtswahl Art. 4 Rom I anwenden
6. Ausweichklausel Art. 4 Abs. 3 Rom I pruefen
7. Eingriffsnormen Art. 9 Rom I (lex fori + ggf. Erfuellungsstaat)
8. ordre public Art. 21 Rom I
```
Standardliteratur: MüKo-BGB / Martiny Rom I; Rauscher EuZPR/EuIPR; Calliess Rome Regulations.
## Schreibvorlage Stellungnahme zur Rechtswahl
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft nehmen wir wie folgt zum
anwendbaren Recht Stellung:
1. Der Vertrag vom [Datum] enthaelt in Ziffer [X] eine ausdrueckliche
Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts. Diese ist nach Art. 3 Abs. 1
Rom-I-VO wirksam.
2. Hilfsweise: Auch ohne Rechtswahl waere deutsches Recht nach Art. 4
Abs. 1 lit. a Rom-I-VO anwendbar weil der Verkaeufer seinen
gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
3. Die international zwingenden Eingriffsnormen — insbesondere die
Sanktionen der EU-Verordnung [...] — bleiben nach Art. 9 Rom-I-VO
anwendbar.
4. Verbraucherschutzvorschriften Art. 6 Rom-I-VO sind nicht
einschlaegig weil beide Parteien Unternehmer sind.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Streitigkeit über Rechtswahl: Gerichtsstandsprüfung nach Brüssel-Ia-VO Nr. 1215/2012 vorlegen.
- Bei Verbrauchervertrag: Anwendbarkeit nationalem Verbraucherschutzrecht parallel mitprüfen.
- Bei Eingriffsnormen-Konflikt: Memorandum für Mandantschaft mit Compliance-Bewertung.
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---
name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel
description: "Schiedsklausel in internationalen Vertraegen pruefen und entwerfen. Formvorschrift Art. II UN-UEbereinkommen New York 1958. § 1031 ZPO Schriftform mit Erleichterungen Handelsverkehr. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO. Vollstreckbarerklaerung auslaendischer Schiedsspruch §§ 1061 ff. ZPO i.V.m. NYC. Anfechtung des inlaendischen Schiedsspruchs § 1059 ZPO. DIS- bzw. ICC-Schiedsordnung; Trennungsprinzip Kompetenz-Kompetenz § 1040 ZPO."
---
# Schiedsklausel
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Streitsachen sollen erfasst werden (alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte)?
2. Welche Schiedsinstitution wünscht der Mandant (DIS, ICC, LCIA, SCC, Ad-hoc)?
3. Schiedsort und Schiedssprache?
4. Anzahl der Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter bei geringem Streitwert, Dreiergremium bei hohem)?
5. Anwendbares materielles Recht und Trennungsprinzip zur Schiedsvereinbarung?
## Rechtsgrundlagen
- Schiedsvereinbarung formbedürftig: Art. II Abs. 2 NYC 1958 — Schriftform; § 1031 ZPO mit Erleichterungen.
- § 1031 Abs. 1 ZPO: in eigener Urkunde oder gewechselten Schreiben.
- § 1031 Abs. 2 ZPO: Übermittlung in Telekommunikation ausreichend.
- § 1031 Abs. 3 ZPO: Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel.
- § 1031 Abs. 5 ZPO: Verbraucher schärfere Anforderungen — in gesonderter, von Verbraucher eigenhändig unterschriebener Urkunde.
- Schiedsfähigkeit objektiv § 1030 ZPO — Vermögensrechtliche Ansprüche stets, nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.
- Trennungsprinzip § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO — Schiedsvereinbarung als selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.
- Kompetenz-Kompetenz § 1040 ZPO — Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit.
- Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedsspruch §§ 1061 ff. ZPO i.V.m. NYC.
- Aufhebungsantrag inländischer Schiedsspruch § 1059 ZPO — abschließender Katalog.
- BGH zur engen Auslegung von Aufhebungsgründen: BGH I ZB 13/15, Urt. v. 23.06.2015, Rn. 14 ff.
## Beweislast und Frist
- Wer sich auf Schiedsvereinbarung beruft trägt Beweislast für Abschluss und Wirksamkeit.
- Aufhebungsantrag § 1059 Abs. 3 ZPO: drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.
- Antrag auf Vollstreckbarerklärung keine Frist; Verjährung des materiellen Anspruchs läuft weiter.
- Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 Abs. 1 ZPO vor dem staatlichen Gericht spätestens mit erstem Sachvortrag.
## Prüfschema
```
1. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO
2. Schriftform § 1031 ZPO bzw. Art. II NYC
3. Verbraucherbeteiligung § 1031 Abs. 5 ZPO
4. Bestimmtheit (Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl SR)
5. Trennungsprinzip § 1040 ZPO
6. Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri)
7. Vollstreckungsfaehigkeit im Zielstaat (NYC-Vertragsstaat?)
8. Aufhebungsgruende § 1059 ZPO antizipieren
```
Standardliteratur: Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit; Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht; Born International Commercial Arbitration.
## Musterklausel DIS-Schiedsklausel
```
Alle Streitigkeiten die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder
ueber seine Gueltigkeit ergeben werden nach der Schiedsgerichtsordnung
der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig entschieden.
Das Schiedsgericht besteht aus [einem / drei] Schiedsrichter(n).
Schiedsort ist [Frankfurt am Main].
Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch].
Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
```
## Schreibvorlage Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO
```
Sehr geehrtes Landgericht/Amtsgericht,
namens und in Vollmacht der Beklagten erheben wir die Einrede der
Schiedsvereinbarung gemaess § 1032 Abs. 1 ZPO.
Die Parteien haben in Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] eine
Schiedsklausel zugunsten der DIS-Schiedsgerichtsbarkeit mit Sitz in
[Ort] vereinbart. Diese ist nach § 1031 ZPO formwirksam und erfasst
auch den vorliegend geltend gemachten Anspruch.
Wir beantragen die Klage als unzulaessig abzuweisen.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Klageerhebung vor staatlichem Gericht: Einrede rechtzeitig vor Sachvortrag.
- Bei rechtskräftigem Schiedsspruch im Ausland: Vollstreckbarerklärung nach §§ 1061 ff. ZPO.
- Bei nationalem Schiedsspruch: Dreimonatsfrist § 1059 ZPO im Aktenkalender notieren.
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"name": "fachanwalt-it-recht",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Informationstechnologierecht. SaaS Software-Lizenz DSGVO BDSG TTDSG TKG NIS2 DDG DSA DMA EU-KI-VO Open-Source. Schnittstellen Plugin datenschutzrecht ki-governance kanzlei-cowork.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
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"ki-vo",
"open-source"
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+1 -1
View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Informationstechnologierecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. Vertragsrecht IT (Software-Lizenz SaaS Cloud) DSGVO BDSG TTDSG TKG NIS2-Umsetzungsgesetz DDG (vormals TMG) … |
| `fachanwalt-it-recht-orientierung` | Orientierung im Informationstechnologierecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. Vertragsrecht IT (Software-Lizenz SaaS Cloud) DSGVO BDSG TTDSG TKG NIS2-Umsetzungsgesetz DDG (vormals TMG) … |
## Lizenz
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name: fachanwalt-it-recht-datenschutz-folgenabschaetzung
description: "Datenschutz-Folgenabschaetzung nach Art. 35 DSGVO durchfuehren. Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko fuer Rechte und Freiheiten natuerlicher Personen insbesondere bei neuen Technologien systematischer Profilbildung umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien § 9 DSGVO oder oeffentlichen Bereichen. Schwarze Liste der Aufsichtsbehoerden DSK beachten. Konsultation der Aufsichtsbehoerde Art. 36 DSGVO bei Restrisiko. Dokumentationspflicht Art. 30 DSGVO."
---
# Datenschutz-Folgenabschätzung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche konkrete Verarbeitungstätigkeit wird geplant — Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Drittlandsbezug?
2. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen Art. 10 DSGVO verarbeitet?
3. Erfolgt automatisierte Entscheidung, Profiling oder systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche?
4. Liegt die Verarbeitung auf der Muss-Liste der Datenschutzkonferenz oder der zuständigen Landesaufsicht?
5. Wer ist Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter — liegt AVV nach Art. 28 DSGVO vor?
## Anspruchsgrundlagen und Pflichten
- DSFA-Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko Art. 35 Abs. 1 DSGVO; Beispielfälle Art. 35 Abs. 3 DSGVO.
- Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde Art. 36 DSGVO bei verbleibendem hohem Risiko trotz Schutzmaßnahmen.
- Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten Art. 35 Abs. 2 DSGVO.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Art. 30 DSGVO.
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Art. 6 DSGVO bzw. Art. 9 DSGVO.
- EuGH zu Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß: EuGH C-300/21, Urt. v. 04.05.2023, Rn. 32 ff. (immaterieller Schaden bedarf konkreten Nachweises).
- BGH zu DSGVO-Auskunftsanspruch: BGH VI ZR 1213/22, Urt. v. 27.09.2023, Rn. 24 ff.
## Beweislast und Frist
- Verantwortlicher trägt die Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 DSGVO und muss DSFA dokumentieren.
- Konsultation Art. 36 DSGVO: Aufsichtsbehörde antwortet innerhalb von acht Wochen, verlängerbar um sechs Wochen.
- Sanktionen bei Pflichtverstoß bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Art. 83 Abs. 4 DSGVO.
## Prüfschema DSFA
```
1. Schwellwertanalyse — DSFA-Pflicht ja/nein
2. Systematische Beschreibung der Verarbeitung
3. Notwendigkeit und Verhaeltnismaessigkeit Art. 35 Abs. 7 lit. b DSGVO
4. Risikobewertung fuer Betroffene (Eintrittswahrscheinlichkeit x Schwere)
5. Geplante Abhilfemassnahmen TOM Art. 32 DSGVO
6. Restrisiko hoch — Konsultation Art. 36 DSGVO
7. Dokumentation in Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 DSGVO
8. Periodische Ueberpruefung
```
Standardliteratur: Kühling/Buchner DSGVO Art. 35; Gola DSGVO; DSK Kurzpapier Nr. 5.
## Schreibvorlage Konsultationsanfrage Art. 36 DSGVO
```
An die Aufsichtsbehoerde fuer den Datenschutz [Land]
Konsultation nach Art. 36 DSGVO — Az. (intern) [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Verantwortlicher zeigen wir gemaess Art. 36 Abs. 1 DSGVO an dass die
geplante Verarbeitungstaetigkeit [Bezeichnung] trotz der getroffenen
Abhilfemassnahmen ein verbleibendes hohes Risiko fuer die Rechte und
Freiheiten natuerlicher Personen aufweist.
Beigefuegt sind nach Art. 36 Abs. 3 DSGVO:
- Verantwortlichkeiten (Verantwortlicher Auftragsverarbeiter DSB)
- Zwecke und Mittel der Verarbeitung
- Schutzmassnahmen Art. 32 DSGVO
- Ergebnisse der DSFA nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO
- Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO
Wir bitten um schriftliche Empfehlung innerhalb der Frist des Art. 36
Abs. 2 DSGVO.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Konsultationspflicht: Versand an Aufsicht und Eintrag der Achtwochen-Frist.
- DSFA in Datenschutzakte ablegen und an DSB übergeben.
- Bei Verstoß-Erkennung Meldung Art. 33 DSGVO innerhalb 72 Stunden prüfen.
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-it-recht-orientierung
description: Orientierung im Informationstechnologierecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Standardliteratur. Vertragsrecht IT (Software-Lizenz SaaS Cloud) DSGVO BDSG TTDSG TKG NIS2-Umsetzungsgesetz DDG (vormals TMG) DSA Digital Services Act DMA Digital Markets Act EU-KI-VO Verordnung 2024/1689. Open-Source-Compliance. Schnittstelle Plugin datenschutzrecht ki-governance vertragsrecht.
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@@ -0,0 +1,74 @@
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name: fachanwalt-it-recht-software-mangel
description: "Mangel an Standard- oder Individualsoftware nach Kauf- oder Werkvertragsrecht pruefen. Sach- und Rechtsmaengel § 434 BGB § 435 BGB beim Kauf; Werkmangel § 633 BGB bei Individualsoftware. Nacherfuellungspflicht § 439 BGB bzw. § 635 BGB Fristsetzung Nachfristablauf danach Ruecktritt § 437 Nr. 2 BGB Minderung § 441 BGB oder Schadensersatz § 437 Nr. 3 BGB § 280 BGB. Garantievertragsklauseln pruefen. BGH-Linie zu SaaS und Cloud."
---
# Software-Mangel
## Kaltstart-Rückfragen
1. Handelt es sich um Standardsoftware (Kaufrecht), Individualentwicklung (Werkvertrag) oder SaaS/Cloud-Bereitstellung (Mietvertrag § 535 BGB)?
2. Wurde das Werk bzw. die Software bereits abgenommen oder geliefert? Liegt ein Übergabeprotokoll vor?
3. Welche konkreten Funktionen fehlen oder funktionieren nicht wie zugesagt? Liegt ein Lasten-/Pflichtenheft vor?
4. Wurde dem Lieferanten bereits eine Nacherfüllungsfrist gesetzt und welche Reaktion erfolgte?
5. Ist der Mandant Verbraucher oder Unternehmer? Welche AGB-Klauseln gelten?
## Anspruchsgrundlagen
- Standardsoftware: Kaufrecht — Sachmangel § 434 BGB (objektive und subjektive Anforderungen), Rechtsmangel § 435 BGB.
- Individualsoftware: Werkvertrag — Mangel § 633 BGB, Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln bei Abnahme.
- SaaS/Cloud: Mietrecht § 535 BGB — fortlaufende Gebrauchsgewährung, Mangel § 536 BGB führt zu Minderung kraft Gesetzes.
- Nacherfüllungspflicht: § 439 BGB (Kauf) bzw. § 635 BGB (Werk) — Nachbesserung oder Neulieferung.
- Sekundäre Rechte nach erfolglosem Fristablauf: Rücktritt § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB, Minderung § 441 BGB, Schadensersatz § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 BGB.
- BGH zu Standardsoftware als Sache: BGH VIII ZR 219/06, Urt. v. 15.11.2006, Rn. 12 ff.
## Beweislast und Frist
- Käufer/Besteller trägt nach Gefahrübergang bzw. Abnahme die Beweislast für den Mangel.
- Verbrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr § 477 BGB für ein Jahr ab Gefahrübergang (vor 01.01.2022: sechs Monate).
- Verjährung Kaufrecht: zwei Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; Werkvertrag bei nicht-Bauleistung: zwei Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Bei arglistig verschwiegenem Mangel: Regelverjährung § 438 Abs. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 3 BGB.
## Prüfschema
```
1. Vertragstyp bestimmen (Kauf / Werk / Miete-SaaS)
2. Sollbeschaffenheit aus Lasten/Pflichtenheft und Vertrag ableiten
3. Istbeschaffenheit aus Tests und Logs dokumentieren
4. Soll/Ist-Abweichung = Mangel
5. Nacherfuellungsfrist setzen (zwei bis vier Wochen je nach Komplexitaet)
6. Bei Fristablauf: Ruecktritt oder Minderung oder Schadensersatz
7. Verjaehrung im Kalender notieren
```
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 434, 633; Schneider IT-Vertragsrecht; MüKo-BGB / Westermann § 434.
## Schreibvorlage Mängelrüge mit Fristsetzung
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft ruegen wir die nachfolgend
beschriebenen Maengel der gelieferten Software [Produktbezeichnung,
Versionsnummer]:
1. [Mangel 1 — Soll laut Pflichtenheft Ziff. X / Ist laut Test-Protokoll vom ...]
2. [Mangel 2 — ...]
3. [Mangel 3 — ...]
Wir fordern Sie auf bis spaetestens [Datum, mindestens zwei Wochen] die
Maengel im Wege der Nacherfuellung gemaess § 439 BGB / § 635 BGB zu
beseitigen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir vom Vertrag zuruecktreten den
Kaufpreis zurueckverlangen sowie Schadensersatz statt der Leistung
geltend machen (§§ 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB i.V.m. §§ 323 280 281 BGB).
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Fristablauf ohne Nacherfüllung: Übergang in `forderungsmanagement-klagewerkstatt` zur Klageerhebung.
- Bei laufendem SaaS: parallel Minderungsmitteilung an Vermieter nach § 536 BGB.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren.
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name: fachanwalt-it-recht-vertragsstrafe-pruefen
description: "Vertragsstrafenklausel in IT-Vertraegen pruefen. AGB-Kontrolle § 307 BGB Transparenzgebot Hoechstgrenze klar definierte Pflichtverletzung. Individualvereinbarung § 305 BGB. Verschulden grundsaetzlich Voraussetzung § 339 BGB. Herabsetzung § 343 BGB nur ausserhalb beiderseitigen Handelsgeschaefts § 348 HGB. Vorbehalt bei Annahme § 341 Abs. 3 BGB. BGH-Linie zur summenmaessigen Hoechstgrenze und Verhaeltnis zum Schadensersatz."
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# Vertragsstrafe prüfen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Steht die Vertragsstrafenklausel in AGB oder in einer Individualvereinbarung?
2. Welche konkrete Pflicht (Liefertermin, Datenschutz, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot) soll abgesichert werden?
3. Ist die Strafe pro Tag, pro Verstoß oder einmalig vereinbart? Existiert eine Höchstgrenze?
4. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute i.S.d. HGB?
5. Wurde die Strafe bei Annahme der Hauptleistung ausdrücklich vorbehalten (§ 341 Abs. 3 BGB)?
## Anspruchsgrundlagen
- Vertragsstrafenversprechen § 339 BGB — fällig mit Verzug oder Verstoß bei verschuldeter Pflichtverletzung.
- Bei Werkleistung Vorbehalt nötig § 341 Abs. 3 BGB sonst Verwirkung.
- AGB-Kontrolle: Transparenz § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; unangemessene Benachteiligung § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
- BGH zur Höchstgrenze bei Tagessatz-Vertragsstrafen: BGH VII ZR 210/01, Urt. v. 23.01.2003, Rn. 19 (Bauvertrag, fünf Prozent der Auftragssumme als Obergrenze unbedenklich).
- BGH zur Unwirksamkeit ohne Höchstgrenze in AGB: BGH VII ZR 165/14, Urt. v. 06.12.2016, Rn. 26.
- Herabsetzungsmöglichkeit § 343 BGB nur außerhalb beiderseitigen Handelsgeschäftes § 348 HGB.
- Anrechnung auf Schadensersatz § 340 Abs. 2 BGB bzw. § 341 Abs. 2 BGB.
## Beweislast und Frist
- Gläubiger trägt Beweislast für Pflichtverletzung und Verschulden des Schuldners; Verschulden wird bei Schuldnerpflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet.
- Schuldner trägt Beweislast für unangemessene Höhe § 343 BGB.
- Verjährung nach § 195 BGB drei Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis.
## Prüfschema
```
1. Klausel-Typ (AGB / Individualvereinbarung)
2. Bestimmtheit — welche Pflicht? welche Hoehe?
3. Transparenz § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
4. Hoechstgrenze (in AGB zwingend)
5. Verhaeltnis zum Schadensersatz § 340/341 Abs. 2 BGB
6. Verschulden des Schuldners
7. Vorbehalt bei Annahme § 341 Abs. 3 BGB pruefen
8. Herabsetzungsantrag § 343 BGB bei Nicht-Handelsgeschaeft
```
Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 339-345; Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht.
## Schreibvorlage Geltendmachung der Vertragsstrafe
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir die in
Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] vereinbarte Vertragsstrafe geltend.
Ihre Pflichtverletzung besteht darin dass [konkrete Pflichtverletzung
mit Datum und Beweisangebot].
Die vereinbarte Strafe betraegt [EUR Hoehe] und ist nach § 339 BGB mit
Verzugsbeginn am [Datum] verwirkt.
Wir haben uns die Vertragsstrafe bei Annahme der Hauptleistung am
[Datum] ausdruecklich vorbehalten § 341 Abs. 3 BGB.
Wir fordern Sie auf bis spaetestens [Datum zwei Wochen] EUR [Hoehe] auf
unser Konto IBAN [...] zu zahlen.
Weitergehende Schadensersatzanspruechen behalten wir uns vor § 340
Abs. 2 BGB.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Zahlungsausfall: Übergabe an `forderungsmanagement-klagewerkstatt`.
- Bei Herabsetzungsantrag des Schuldners: gesonderte Stellungnahme zur Angemessenheit § 343 BGB.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren.
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "fachanwalt-medizinrecht",
"version": "0.1.0",
"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Medizinrecht. Arzthaftung §§ 630a ff. BGB Patientenrechte Vertragsarztrecht Berufsrecht Aerzte SGB V Krankenversicherung MPDG Apothekenrecht. Schnittstellen Plugin sozialrecht-kanzlei kanzlei-cowork.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
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"mpdg",
"apothekenrecht"
]
}
}
+1 -1
View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Medizinrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Arzthaftung §§ 630a ff. BGB (Patientenrechtegesetz seit 2013) Vertragsarztrecht SGB V Berufsrecht Aerzte (Berufsord… |
| `fachanwalt-medizinrecht-orientierung` | Orientierung im Medizinrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Arzthaftung §§ 630a ff. BGB (Patientenrechtegesetz seit 2013) Vertragsarztrecht SGB V Berufsrecht Aerzte (Berufsord… |
## Lizenz
@@ -0,0 +1,103 @@
---
name: fachanwalt-medizinrecht-aufklaerungsfehler
description: "Aufklaerungspflicht §§ 630e 630h BGB Selbstbestimmungs- und Risikoaufklaerung. Form muendlich persoenlich rechtzeitig vor Eingriff. Inhalt Diagnose Verlauf Alternativen Risiken Nachteile. Beweislast § 630h Abs. 2 BGB Arzt fuer Aufklaerung. Hypothetische Einwilligung als Verteidigung. Mutmassliche Einwilligung Notfall. Schadensersatz fuer Folge des nicht aufgeklaerten Risikos."
---
# Aufklärungsfehler
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Eingriff war Gegenstand der Aufklärung (Operation, invasive Diagnostik, Medikamentengabe, Off-Label-Use)?
2. Wann erfolgte die Aufklärung — bei stationären Eingriffen Aufklärung am Vorabend nicht ausreichend bei elektiven Eingriffen (BGH VI ZR 320/01, Urt. v. 14.06.1994, ständige Rspr.)?
3. Wer hat aufgeklärt — Operateur, anderer Arzt, qualifizierte Mitarbeiter? Lagen Aufklärungsbögen unterschrieben vor?
4. Welche Risiken wurden besprochen oder unterlassen — eingriffsspezifische Risiken, Alternativen, Nachbehandlung?
5. Welcher Schaden ist eingetreten und ist er von der unterlassenen Aufklärung umfasst?
## Anspruchsgrundlagen
- Aufklärungspflicht § 630e Abs. 1 BGB — über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände, insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Maßnahme, Alternativen.
- Form § 630e Abs. 2 BGB — mündlich, persönlich durch den Behandelnden oder eine Person mit notwendiger Ausbildung, rechtzeitig vor dem Eingriff so dass Patient wohlüberlegt entscheiden kann. Schriftliche Bögen ergänzen aber ersetzen Gespräch nicht.
- Rechtzeitigkeit — bei stationären Operationen Vortag oder davor; bei ambulanten Eingriffen zumindest am Tag selbst aber vor Beginn der Vorbereitung.
- Verständlichkeit — sprachlich angepasst, ggf. Dolmetscher.
- Selbstbestimmungs- und Risikoaufklärung sind zu unterscheiden — Selbstbestimmungsaufklärung dient der Einwilligungsfähigkeit, ihre Verletzung führt zur Rechtswidrigkeit der Behandlung und damit Haftung für jeden eingetretenen Schaden (§§ 823 Abs. 1, 280 BGB).
- Beweislast § 630h Abs. 2 BGB — Behandelnder muss Aufklärung und wirksame Einwilligung darlegen und beweisen.
- Hypothetische Einwilligung als Verteidigungsmittel: Arzt muss substantiiert vortragen Patient hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung gleichwohl eingewilligt — strenger Maßstab BGH VI ZR 130/16, Urt. v. 11.10.2016, Rn. 11 ff.
Standardliteratur: Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht Kap. C; Spickhoff Medizinrecht.
## Beweislast und Verteidigungsstrategie
| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Aufklärung erfolgt | Behandelnder § 630h Abs. 2 |
| Inhalt der Aufklärung | Behandelnder |
| Rechtzeitigkeit | Behandelnder |
| Hypothetische Einwilligung | Behandelnder (sekundär) und plausibler Entscheidungskonflikt des Patienten |
| Verständnis Patient | Behandelnder im Zweifel |
| Folgenkausalität | Patient — eingetretene Folge muss eine sein die aufzuklären gewesen wäre |
## Häufige Aufklärungsmängel
- Pauschale Aufklärungsbögen ohne individuelles Gespräch
- Aufklärung durch nicht qualifiziertes Personal
- Zeitlich zu nah am Eingriff (am Operationstisch)
- Fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen
- Fehlende Aufklärung über typische schwerwiegende Risiken
- Sprach- oder Verständnisbarrieren nicht überbrückt
## Schreibvorlage Anspruchsanmeldung Aufklärungsfehler
```
An die [Klinik / Versicherer der Klinik]
Schadensanmeldung — Aufklaerungsfehler nach §§ 630e 630h BGB
I. Sachverhalt
Eingriff am [Datum] zwecks [Behandlungsziel]. Aufklaerung erfolgte
am [Datum Uhrzeit] durch [Behandler]. Es wurden keine bzw.
unzureichende Hinweise gegeben auf
1. eingriffsspezifisches Risiko [Bezeichnung]
2. Behandlungsalternativen [konservative Therapie etc.]
3. Notwendigkeit und Dringlichkeit
4. Folgen bei Nichtbehandlung
Die schriftliche Dokumentation ist unzureichend — der Aufklaerungs-
bogen ist Standardformular ohne individuelle Eintragungen.
II. Rechtliche Bewertung
Die Behandlung ist mangels wirksamer Einwilligung als rechtswidriger
Eingriff in die koerperliche Unversehrtheit § 823 Abs. 1 BGB
einzuordnen. Beweislast fuer ordnungsgemaesse Aufklaerung traegt
gem § 630h Abs. 2 BGB die Klinik.
III. Hypothetische Einwilligung
Die hypothetische Einwilligung wird vorsorglich bestritten. Bei
ordnungsgemaesser Aufklaerung haette die Patientin/der Patient sich
in einen plausiblen Entscheidungskonflikt befunden weil [konkret
z.B. weniger invasive Alternativen, Familienruecksprache,
beruflicher Termin].
IV. Schaden
- Primaerschaden [Folge des Risikos das eingetreten ist]
- Schmerzensgeld EUR ____
- Heilbehandlungskosten EUR ____
- Verdienstausfall EUR ____
V. Forderung
Anerkennung dem Grunde nach binnen vier Wochen, Vorschuss EUR ____.
Mit kollegialen Gruessen
Anlagen
- Aufklaerungsbogen Kopie
- Behandlungsdokumentation
- aerztliche Atteste Folgeschaeden
- Vollmacht
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung Klage; gerichtliches Sachverständigengutachten zum Aufklärungsstandard.
- Bei vermutetem Behandlungsfehler zusätzlich Skill `fachanwalt-medizinrecht-behandlungsfehler-pruefen`.
- Schlichtungsverfahren bei Ärztekammer parallel möglich — keine Verjährungshemmung in allen Ländern, prüfen.
- Verjährungsverzicht einholen bei laufenden Verhandlungen.
@@ -0,0 +1,127 @@
---
name: fachanwalt-medizinrecht-behandlungsfehler-pruefen
description: "Behandlungsfehler §§ 630a 630h BGB Verletzung medizinischer Standard. Diagnosefehler Therapiefehler Befunderhebungsfehler Hygienefehler. Beweisregeln § 630h BGB Vermutung Kausalitaet bei grobem Behandlungsfehler § 630h Abs. 5 BGB Befunderhebungsfehler Dokumentationsmangel. Schadensersatzanspruch §§ 280 823 BGB Schmerzensgeld § 253 BGB. Verjaehrung drei Jahre § 195 BGB ab Kenntnis."
---
# Behandlungsfehler prüfen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Behandlung (Diagnose, Therapie, Operation, Pflege) und welcher Behandler (Vertrags-, Anstaltsarzt, Krankenhaus)? Datum, Klinik, behandelnde Personen?
2. Welche gesundheitlichen Folgen wurden geltend gemacht — Primärschaden, Folgeschäden, dauerhafte Beeinträchtigung, Tod?
3. Wurde die Behandlungsdokumentation angefordert (§ 630g BGB) und liegt sie vollständig vor?
4. Gibt es bereits ein MDK-Gutachten, ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer oder ein außergerichtliches Gutachten?
5. Wann hat der Patient bzw. seine Erben Kenntnis vom möglichen Behandlungsfehler und vom Schädiger erlangt (Verjährungsbeginn § 199 BGB)?
## Anspruchsgrundlagen
- Behandlungsvertrag § 630a Abs. 1 BGB — Pflicht zur Behandlung nach den allgemein anerkannten medizinischen Standards § 630a Abs. 2 BGB.
- Pflichtverletzung — Behandlungsfehler liegt bei Abweichung vom medizinischen Standard zum Behandlungszeitpunkt vor.
- Schadensersatz § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. § 630a BGB; deliktisch § 823 Abs. 1 BGB (Körper, Gesundheit); Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB.
- Beweislastregeln § 630h BGB:
- § 630h Abs. 1: Voll beherrschbares Risiko (Hygiene, Geräte) — Vermutung des Behandlungsfehlers bei Schadenseintritt.
- § 630h Abs. 3: Fehlende Dokumentation pflichtgemäßer Maßnahmen — Vermutung des Nichtdurchführens.
- § 630h Abs. 4: Fehlende Befähigung (Anfänger-Operateur ohne ausreichende Erfahrung) — Vermutung Behandlungsfehler.
- § 630h Abs. 5 Satz 1: Bei grobem Behandlungsfehler Kausalitätsvermutung für Primärschaden.
- § 630h Abs. 5 Satz 2: Bei Befunderhebungsmangel mit hinreichend wahrscheinlichem positivem Befund Beweislastumkehr für Kausalität.
- Verjährung § 195 BGB drei Jahre ab Schluss des Jahres mit Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 199 Abs. 1 BGB); absolut 30 Jahre § 199 Abs. 2 BGB bei Verletzung Körper Gesundheit Leben Freiheit.
Standardliteratur: Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht; Martis/Winkhart Arzthaftungsrecht; Bergmann/Pauge/Steinmeyer Gesamtes Medizinrecht.
## Beweislast — Übersicht
| Anspruchsmerkmal | Grundsatz | Ausnahme nach § 630h BGB |
|---|---|---|
| Behandlungsfehler | Patient | Vermutung bei voll beherrschbarem Risiko § 630h Abs. 1 |
| Pflicht zur Befundung | Patient | Dokumentationsmangel § 630h Abs. 3 |
| Anfängerfehler | Patient | Vermutung § 630h Abs. 4 |
| Kausalität Primärschaden | Patient | Beweislastumkehr grob § 630h Abs. 5 Satz 1 |
| Kausalität Befunderhebungsfehler | Patient | § 630h Abs. 5 Satz 2 wenn Befund hinreichend wahrscheinlich war |
| Folgeschaden | Patient | § 287 ZPO Beweismaß abgesenkt |
## Verfahrens-Roadmap
1. Behandlungsdokumentation einfordern (§ 630g BGB) — vollständig, ggf. mit Bilddateien, Laborwerten, Pflegeprotokollen
2. Außergerichtliches Privatgutachten oder MDK-Gutachten (kostenfrei) oder Ärztekammer-Schlichtungsverfahren (ebenfalls kostenfrei)
3. Bei Bestätigung Behandlungsfehler: Geltendmachung außergerichtlich
4. Bei Ablehnung Klage Land- oder Amtsgericht je Streitwert
5. Gerichtliches Sachverständigengutachten und ggf. Obergutachten
## Schreibvorlage Anforderung Behandlungsdokumentation § 630g BGB
```
An [Klinik / Arztpraxis]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht der Patientin / des Patienten [Name geboren
am Datum] in Behandlung bei Ihnen vom [Datum] bis [Datum] fordern
wir hiermit auf
innerhalb von 14 Tagen vollstaendig und unverzueglich
die vollstaendige Behandlungsdokumentation § 630g BGB zu uebersenden
insbesondere
- Aufnahme- und Entlassungsberichte
- Operationsberichte mit Anaesthesieprotokoll
- Pflegedokumentation
- Befundberichte aller diagnostischen Massnahmen
- Bildgebung (Roentgen CT MRT mit Originaldaten)
- Laborwerte vollstaendig
- Medikationsplaene
- Aufklaerungsboegen
In Kopie. Etwaige Kosten werden uebernommen § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Schreibvorlage außergerichtliche Anspruchsanmeldung
```
An die [Haftpflichtversicherung der Klinik]
Schadensanmeldung
Behandlungsfehler vom [Datum]
I. Sachverhalt der Behandlung
[Diagnose Anlass Behandlungsverlauf Komplikation]
II. Behandlungsfehler
1. Verstoss gegen medizinischen Standard bei [konkret]
2. Befunderhebungsfehler — [welcher Befund haette erhoben werden
muessen, mit welchem hinreichend wahrscheinlichen Ergebnis]
3. Hygienemangel — voll beherrschbares Risiko § 630h Abs. 1 BGB
Vermutung greift
III. Schaeden
- Primaerschaden [Verletzung]
- Folgeschaeden [Funktionseinschraenkung]
- Schmerzensgeld nach Vergleichsentscheidungen EUR ____ angemessen
- Heilbehandlungskosten EUR ____
- Verdienstausfall EUR ____
- Haushaltsfuehrungsschaden EUR ____
- Vermehrte Beduerfnisse § 843 BGB EUR ____ monatlich
IV. Forderung
Wir fordern Anerkennung dem Grunde nach und Vorschuss EUR ____
binnen vier Wochen.
V. Verjaehrung
Wir bitten um Verjaehrungsverzichtserklaerung bis [Datum +
12 Monate].
Anlagen
- Behandlungsdokumentation
- Privatgutachten (falls vorhanden)
- aerztliche Atteste Folgeschaeden
- Vollmacht
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung Klage; Skill `fachanwalt-versicherungsrecht-deckungsklage` analog für Klageaufbau anwenden.
- Bei Tötung: Erbenklage und Beerdigungskosten § 844 Abs. 1 BGB, Unterhaltsschaden § 844 Abs. 2 BGB.
- Bei strafrechtlichem Aspekt parallel `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen`.
- Anschluss bei Aufklärungsversäumnissen Skill `fachanwalt-medizinrecht-aufklaerungsfehler`.
@@ -0,0 +1,104 @@
---
name: fachanwalt-medizinrecht-kassenarztrecht
description: "Vertragsarztrecht SGB V Zulassung § 95 SGB V Bedarfsplanung § 99 SGB V Honorarverteilungsmassstab § 87b SGB V. Plausibilitaetspruefungen § 106d SGB V sachlich-rechnerische Berichtigung Wirtschaftlichkeitspruefung § 106 SGB V. Disziplinarverfahren § 81 Abs. 5 SGB V Zulassungsentziehung § 95 Abs. 6 SGB V. Sozialgerichtsweg § 51 SGG Widerspruchsverfahren vor Berufungsausschuss."
---
# Kassenarztrecht
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welches Verfahren — Zulassungsverfahren, Honorarrückforderung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Disziplinarmaßnahme, Zulassungsentziehung?
2. Wer ist Verfahrensbeteiligter — KV (Kassenärztliche Vereinigung), Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss, MD (Medizinischer Dienst), Krankenkassen?
3. Welcher Bescheid liegt vor (Quartal, Aktenzeichen) und welche Frist läuft (Widerspruch zum Berufungsausschuss § 96 SGB V einen Monat)?
4. Sind Praxisbesonderheiten oder atypische Patientenstrukturen vorhanden (Behindertenpraxis, Anlaufpraxis, Sondergruppen)?
5. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen drohen — Rückforderung, Honorarkürzung, Zulassungsverlust, Strafverfahren?
## Anspruchsgrundlagen und Verfahren
- Zulassung § 95 SGB V — Voraussetzungen Arztregister § 95a, Bedarfsplanung § 99 SGB V; bei zulassungsbeschränkten Bereichen Auswahlverfahren.
- Honorarverteilung — Honorarverteilungsmaßstab nach § 87b SGB V mit Regelleistungsvolumen, Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen, freier Leistungen.
- Plausibilitätsprüfung § 106d SGB V — Stichprobe oder Auffälligkeit; KV prüft sachlich-rechnerische Richtigkeit; Berichtigung § 106d Abs. 2 SGB V.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung § 106 SGB V — Vergleich mit Vergleichsgruppe (Fachgruppendurchschnitt) bei Verordnungsverhalten und Behandlungsweise; Prüfvereinbarung der Partner.
- Praxisbesonderheiten — können Überschreitung des Durchschnitts rechtfertigen; Patient mit besonderem Krankheitsbild, Patientenklientel.
- Disziplinarverfahren § 81 Abs. 5 SGB V — bei Pflichtverletzungen; Maßnahmen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, befristete Ruhensanordnung.
- Zulassungsentziehung § 95 Abs. 6 SGB V — bei gröblicher Pflichtverletzung; verfassungsrechtlich strenger Prüfungsmaßstab (BVerfG 1 BvR 2348/06, Beschl. v. 17.07.2007, Rn. 32 ff.).
- Rechtsweg § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG Sozialgericht — Widerspruchsverfahren beim Berufungsausschuss vorgeschaltet § 96 SGB V; Klage erst nach Berufungsausschussentscheidung.
Standardliteratur: Hauck/Noftz SGB V; Krauskopf Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung; Spickhoff Medizinrecht.
## Beweislast
- KV trägt Beweislast für Honorarrückforderung — Tatsachen der Unrichtigkeit, sachliche und rechnerische Mängel.
- Vertragsarzt trägt Beweislast für Praxisbesonderheiten und atypische Patientenstruktur als Rechtfertigungsgrund.
- Bei Disziplinarverfahren trägt KV Beweislast für Pflichtverletzung; Vertragsarzt darf Mängel widerlegen.
## Strategie-Matrix
| Verfahren | Maßnahme |
|---|---|
| Plausibilitätsprüfung | Anhörung gem. § 24 SGB X nutzen, Akten einsehen, Stichprobenpatienten konkret darstellen |
| Wirtschaftlichkeitsprüfung | Praxisbesonderheiten konkret darstellen, Vergleichsgruppe rügen |
| Disziplinarverfahren | Verhältnismäßigkeit prüfen, mildere Maßnahme statt Ruhen |
| Zulassungsentziehung | Verfassungsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsmaßstab, Bewährung |
| Bedarfsplanung | Sonderbedarf, Anstellungsmöglichkeit § 101 SGB V |
## Schreibvorlage Widerspruch beim Berufungsausschuss
```
An den Berufungsausschuss der KV [Bundesland]
[Anschrift]
In der vertragsaerztlichen Angelegenheit
[Praxis] [Adresse]
gegen den Bescheid des Zulassungsausschusses der KV [Bundesland]
vom [Datum] Aktenzeichen [Az]
Widerspruch § 96 SGB V
Antraege
1. Den Bescheid aufzuheben.
2. Hilfsweise eine Honorarrueckforderung auf hoechstens EUR ____
zu beschraenken.
3. Aussetzung der Vollziehung § 86b Abs. 1 SGG bis zur Entscheidung
des Berufungsausschusses anzuordnen.
Begruendung
I. Sachverhalt
[Praxisstruktur Patientenklientel Schwerpunkte]
II. Plausibilitaetspruefung
1. Vergleichsgruppe nicht repraesentativ — Praxisbesonderheiten
Patientenklientel [konkret] werden nicht beruecksichtigt.
2. Patientenstruktur atypisch — [Behinderte, palliative Versorgung,
Migrationsbevoelkerung].
3. Stichprobe nicht repraesentativ — Quartal [X] enthielt
Sondereffekte [konkret].
III. Wirtschaftlichkeit
Patientenklientel mit ueberdurchschnittlichem Behandlungsbedarf
rechtfertigt Behandlungsmuster. Belege als Anlagen.
IV. Verfahrensruegen
1. Anhoerung § 24 SGB X unterblieben oder mangelhaft.
2. Begruendung § 35 SGB X unzureichend.
V. Aussetzung Vollziehung
Vollzug haette existenzgefaehrdende Wirkung — Antrag § 86b SGG.
Anlagen
- Praxisstatistik
- Patientenstrukturanalyse
- Verordnungsprofile
- Vollmacht
```
## Übergabe
- Bei Misserfolg im Widerspruchsverfahren Klage beim Sozialgericht § 51 SGG; weiter Berufung Landessozialgericht § 143 SGG; Revision § 160 SGG bei grundsätzlicher Bedeutung.
- Bei drohender Zulassungsentziehung parallel einstweiliger Rechtsschutz § 86b Abs. 1 SGG.
- Bei strafrechtlichem Aspekt (Abrechnungsbetrug § 263 StGB) parallel Skill `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen`.
- Anschluss bei Zulassungssachen kassenrechtliche Spezialisten und ggf. Steuerberater einbinden.
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-medizinrecht-orientierung
description: Orientierung im Medizinrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Arzthaftung §§ 630a ff. BGB (Patientenrechtegesetz seit 2013) Vertragsarztrecht SGB V Berufsrecht Aerzte (Berufsordnung Heilberufsgesetze Laender) Krankenhausrecht KHG Pflegeversicherungsrecht SGB XI Medizinprodukterecht MPDG Apothekenrecht ApoG. Schnittstelle Plugin sozialrecht-kanzlei und kanzlei-cowork.
---
@@ -1,7 +1,7 @@
{
"name": "fachanwalt-migrationsrecht",
"version": "0.1.0",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Migrationsrecht. AufenthG AsylG GFK Dublin-VO Verfahrens-RL Qualifikations-RL StAG. Einbuergerung Familiennachzug Notfrist § 36 AsylG eine Woche. Schnittstellen Plugin rechtsberatungsstelle.",
"version": "2.2.1",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Migrationsrecht. AufenthG AsylG GFK Dublin-VO Verfahrens-RL Qualifikations-RL StAG. Einbürgerung Familiennachzug Notfrist § 36 AsylG eine Woche. Schnittstellen Plugin rechtsberatungsstelle.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
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"name": "Klotzkette"
@@ -19,4 +19,4 @@
"einbuergerung",
"familiennachzug"
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}
+1 -1
View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Migrationsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. AufenthG (Aufenthaltsgesetz) AsylG (Asylgesetz) GFK Genfer Fluechtlingskonvention 1951 EU-Dublin-VO Verfahren… |
| `fachanwalt-migrationsrecht-orientierung` | Orientierung im Migrationsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. AufenthG (Aufenthaltsgesetz) AsylG (Asylgesetz) GFK Genfer Fluechtlingskonvention 1951 EU-Dublin-VO Verfahren… |
## Lizenz
@@ -0,0 +1,90 @@
---
name: fachanwalt-migrationsrecht-abschiebungsabwehr
description: "Abschiebung abwehren — Duldung § 60a AufenthG Abschiebungsverbote § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG Eilrechtsschutz § 123 VwGO bzw. § 80 Abs. 5 VwGO. Inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse Art. 6 GG Familieneinheit Art. 8 EMRK Privat- und Familienleben Reiseunfaehigkeit. Petitions- und Haerteverfahren. Asylfolgeantrag § 71 AsylG. Verfassungsbeschwerde nach Erschoepfung Rechtsweg."
---
# Abschiebungsabwehr
## Kaltstart-Rückfragen
1. Liegt ein vollziehbarer Abschiebungsbescheid vor, wenn ja seit wann und mit welcher Frist?
2. Besteht bereits ein Eilantrag oder ein Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht?
3. Welche Bindungen hat der Mandant in Deutschland (Familie, Kinder, Arbeit, Aufenthaltsdauer)?
4. Bestehen gesundheitliche Hindernisse — fachärztliches Attest nach den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG?
5. Wurde bereits ein Asyl- oder Asylfolgeantrag gestellt?
## Anspruchsgrundlagen
- Abschiebungsverbote § 60 Abs. 5 AufenthG (EMRK) und § 60 Abs. 7 AufenthG (erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben).
- Duldung § 60a AufenthG bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung.
- Inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse — Familieneinheit Art. 6 GG, Privat- und Familienleben Art. 8 EMRK.
- Reiseunfähigkeit als rechtliches Hindernis § 60a Abs. 2c AufenthG — qualifiziertes ärztliches Attest.
- Eilrechtsschutz: § 80 Abs. 5 VwGO bei vollziehbarem Verwaltungsakt; § 123 VwGO bei Anspruch auf Duldung.
- Folgenabwägung im Eilverfahren — BVerfG zu Abschiebungsabwehr und Art. 6 GG: BVerfG 2 BvR 1206/13, Beschl. v. 17.05.2017, Rn. 9 ff.
- BVerwG zu schweren Erkrankungen und Abschiebungsverbot: BVerwG 1 C 16.06, Urt. v. 17.10.2006, Rn. 19 ff.
- Asylfolgeantrag § 71 AsylG bei neuen Beweismitteln/Wiederaufgreifensgründen § 51 VwVfG.
## Beweislast und Frist
- Antragsteller trägt Glaubhaftmachung § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO.
- Klagefrist § 74 AsylG: zwei Wochen bei einfach unbegründeter, eine Woche bei offensichtlich unbegründeter Ablehnung Asyl.
- VwGO-Klage gegen ausländerbehördliche Bescheide: ein Monat § 74 VwGO.
- Eilantrag idealerweise unverzüglich nach Bekanntgabe; spätestens vor angekündigtem Abschiebetermin.
## Prüfschema Eilantrag
```
1. Statthaftigkeit § 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO?
2. Anordnungsanspruch — § 60 Abs. 5/7 AufenthG, § 60a AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
3. Anordnungsgrund — drohende Abschiebung
4. Glaubhaftmachung — Atteste Geburtsurkunden Beziehungsnachweise
5. Folgenabwaegung
6. Antrag formulieren — aufschiebende Wirkung anordnen / einstweilige Verfuegung Duldung
7. Beschwerde § 146 VwGO falls Eilantrag abgelehnt
```
Standardliteratur: Bergmann/Dienelt Ausländerrecht; Hofmann Ausländerrecht; Funke-Kaiser VwGO.
## Schreibvorlage Eilantrag § 123 VwGO
```
An das Verwaltungsgericht [Ort]
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemaess § 123 VwGO
Antragsteller: [Name Geburtsdatum Staatsangehoerigkeit]
Antragsgegner: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die
Auslaenderbehoerde [Ort]
Wir beantragen:
1. dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben dem
Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Duldung
nach § 60a AufenthG zu erteilen
2. hilfsweise dem Antragsgegner zu untersagen den Antragsteller
abzuschieben
Begruendung:
Anordnungsanspruch:
- Es liegen inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse vor. Der
Antragsteller lebt seit [Datum] in familiaerer Lebensgemeinschaft mit
seinen [zwei] minderjaehrigen deutschen Kindern (Geburtsurkunden
Anlage K1-K2). Eine Abschiebung verletzt Art. 6 GG und Art. 8 EMRK.
- Hilfsweise: Reiseunfaehigkeit nach § 60a Abs. 2c AufenthG —
qualifiziertes fachaerztliches Attest des [Facharzt] vom [Datum]
(Anlage K3).
Anordnungsgrund:
- Abschiebung ist fuer [Datum] angekuendigt — irreparable Verletzung
von Grundrechten droht.
Glaubhaftmachung: § 920 Abs. 2 ZPO durch beigefuegte Anlagen.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Erfolg: Duldung ausstellen lassen, Beschäftigungserlaubnis § 4a AufenthG beantragen.
- Bei Ablehnung: Beschwerde § 146 VwGO innerhalb zwei Wochen; ggf. Verfassungsbeschwerde nach Erschöpfung Rechtsweg.
- Bei neuen Tatsachen: Asylfolgeantrag § 71 AsylG prüfen.
@@ -0,0 +1,91 @@
---
name: fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag
description: "Antrag auf Erteilung oder Verlaengerung eines Aufenthaltstitels nach AufenthG bei der Auslaenderbehoerde. Typen § 4 AufenthG Visum Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU Blaue Karte EU. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG Lebensunterhalt geklaerte Identitaet kein Ausweisungsinteresse. Verlaengerung § 8 AufenthG. Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 AufenthG bei rechtzeitiger Antragstellung."
---
# Aufenthaltstitel-Antrag
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Aufenthaltszweck liegt vor (Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, humanitär, Daueraufenthalt-EU)?
2. Welche Staatsangehörigkeit hat der Mandant und welcher Aufenthaltstitel besteht aktuell?
3. Ist der Aufenthalt rechtmäßig oder geduldet § 60a AufenthG?
4. Wird Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (§ 2 Abs. 3 AufenthG)?
5. Bestehen Vorstrafen oder Ausweisungsinteressen § 54 AufenthG?
## Anspruchsgrundlagen
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG: Identität geklärt, kein Ausweisungsinteresse, Lebensunterhalt gesichert.
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung §§ 18 ff. AufenthG i.V.m. BeschV — Zustimmung BA erforderlich nach § 39 AufenthG bzw. zustimmungsfrei nach § 81 BeschV.
- Blaue Karte EU § 18b AufenthG — Hochschulabschluss + Mindestgehalt.
- Familiennachzug zu Deutschen § 28 AufenthG / zu Drittstaatsangehörigen § 29 AufenthG / Ehegatten § 30 AufenthG mit Sprachnachweis A1.
- Studium § 16b AufenthG.
- Humanitärer Aufenthalt §§ 22-26 AufenthG.
- Niederlassungserlaubnis § 9 AufenthG — fünf Jahre, Lebensunterhalt, Beiträge zur Rentenversicherung 60 Monate, ausreichende Deutschkenntnisse B1.
- Daueraufenthalt-EU § 9a AufenthG.
- Fiktionswirkung bei rechtzeitiger Verlängerungsantragstellung § 81 Abs. 4 AufenthG — Aufenthalt gilt als fortbestehend.
- BVerwG zur Lebensunterhaltssicherung: BVerwG 1 C 32.09, Urt. v. 16.11.2010, Rn. 14 ff.
- BVerwG zu A1-Sprachnachweis Ehegattennachzug: BVerwG 1 C 1.10, Urt. v. 30.03.2010, Rn. 12 ff.
## Beweislast und Frist
- Antragsteller trägt Mitwirkungs- und Darlegungslast § 82 AufenthG.
- Verlängerungsantrag spätestens am letzten Tag der Gültigkeit § 81 Abs. 4 AufenthG für Fiktionswirkung.
- Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt § 9 Abs. 2 AufenthG.
- Bei Antragsablehnung: Klagefrist VG vier Wochen § 74 Abs. 1 VwGO bzw. ein Monat ab Bekanntgabe nach Widerspruchsverfahren.
## Prüfschema
```
1. Zweck des Aufenthalts identifizieren
2. Spezialnorm finden (§§ 16-26 AufenthG)
3. Allgemeine Voraussetzungen § 5 AufenthG pruefen
4. Lebensunterhalt § 2 Abs. 3 AufenthG quantifizieren
5. Ausweisungsinteresse § 54 AufenthG ausschliessen
6. Identitaet § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG
7. Pass § 3 AufenthG
8. Frist Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 AufenthG sichern
```
Standardliteratur: Bergmann/Dienelt Ausländerrecht; Hailbronner Ausländerrecht; OVG-Rechtsprechung der Länder.
## Schreibvorlage Antrag auf Verlängerung
```
An die Auslaenderbehoerde [Ort]
Betr.: Antrag auf Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 8 i.V.m.
§ [...] AufenthG fuer [Name Geburtsdatum Staatsangehoerigkeit
Anschrift]
Az der Auslaenderbehoerde: [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft stellen wir Antrag auf
Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 8 AufenthG i.V.m.
§ [Spezialnorm] AufenthG.
Begruendung:
1. Aufenthaltszweck — fortdauernde Beschaeftigung als [Beruf] beim
Arbeitgeber [Name] mit monatlichem Bruttoeinkommen EUR [Betrag]
(siehe Verdienstabrechnungen Anlage K1-K3).
2. Lebensunterhaltssicherung § 2 Abs. 3 AufenthG — keine oeffentlichen
Mittel; Krankenversicherung bei [...] (Anlage K4).
3. Identitaet und Passpflicht — Pass-Nr. [...] gueltig bis [Datum]
(Anlage K5).
4. Kein Ausweisungsinteresse — Fuehrungszeugnis ohne Eintrag (Anlage K6).
Der Antrag wird vor Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis gestellt
— wir berufen uns auf die Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 AufenthG.
Wir bitten um Bestaetigung des Antragseingangs und Aushaendigung einer
Fiktionsbescheinigung.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung: Skill `fachanwalt-migrationsrecht-abschiebungsabwehr` für Eilrechtsschutz; Klage VG innerhalb eines Monats.
- Bei Erteilung: Niederlassungserlaubnis-Frist § 9 AufenthG im Kalender notieren.
- Fiktionsbescheinigung als Arbeitgebernachweis weitergeben.
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name: fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung
description: "Antrag auf Einbuergerung nach StAG. Anspruchseinbuergerung § 10 StAG fuenf Jahre rechtmaessiger Aufenthalt unbefristeter Aufenthaltstitel ausreichende Deutschkenntnisse B1 Lebensunterhaltssicherung Einbuergerungstest Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kein Ausweisungsinteresse. Mehrstaatigkeit nach Reform 2024 grundsaetzlich zulaessig § 12 StAG. Ermessenseinbuergerung § 8 StAG. Frist Bescheidung."
---
# Einbürgerung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wie lange hält sich der Mandant rechtmäßig in Deutschland auf und mit welchem Aufenthaltstitel?
2. Welche Sprachkenntnisse liegen vor (Zertifikat B1 oder höher)?
3. Wird der Lebensunterhalt ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert?
4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder verfassungsfeindliche Aktivitäten?
5. Soll die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden (Mehrstaatigkeit nach StAG-Reform 2024)?
## Anspruchsgrundlagen
- Anspruchseinbürgerung § 10 StAG: fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen § 10 Abs. 3 StAG), unbefristeter Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsrecht, Lebensunterhaltssicherung, B1-Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest, Bekenntnis zur fdGO, kein Ausweisungsinteresse, keine Verurteilung über Bagatellgrenze § 12a StAG.
- Mehrstaatigkeit § 12 StAG nach Reform vom 27.06.2024 grundsätzlich zulässig — Aufgabe Vorgängerstaatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich.
- Einbürgerung von Ehegatten Deutscher § 9 StAG nach drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren Ehe.
- Ermessenseinbürgerung § 8 StAG bei besonderem öffentlichem Interesse oder besondere Härte.
- Geburtserwerb § 4 Abs. 3 StAG für in Deutschland geborene Kinder.
- BVerwG zu Einbürgerungstest und B1-Niveau: BVerwG 5 C 12.12, Urt. v. 27.05.2010, Rn. 16 ff.
- BVerwG zu Lebensunterhaltssicherung: BVerwG 5 C 8.12, Urt. v. 19.02.2015, Rn. 18 ff.
- BVerfG zu Bekenntnis fdGO: BVerfG 2 BvR 1473/86, Beschl. v. 22.06.1990, Rn. 28 ff.
## Beweislast und Frist
- Antragsteller trägt Mitwirkungs- und Darlegungslast.
- Keine gesetzliche Bescheidungsfrist; angemessene Bearbeitungsdauer typischerweise sechs bis 24 Monate.
- Untätigkeitsklage § 75 VwGO nach drei Monaten ohne Bescheidung.
- Klagefrist gegen Ablehnung: ein Monat ab Bekanntgabe § 74 VwGO.
## Prüfschema
```
1. Aufenthaltsdauer (fuenf bzw. drei Jahre § 10 Abs. 3 StAG)
2. Aufenthaltstitel (unbefristet oder Freizuegigkeit)
3. Sprache B1 (Zertifikat von BAMF anerkannt)
4. Einbuergerungstest § 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG bestanden
5. Bekenntnis zur fdGO § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG schriftlich
6. Lebensunterhalt § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG (kein Buergergeld)
7. Vorstrafen § 12a StAG pruefen
8. Identitaet und Staatsangehoerigkeit nachweisen
9. Antrag bei zustaendiger Behoerde stellen
```
Standardliteratur: Hailbronner/Renner StAG-Kommentar; Marx Aufenthalts- Asyl- und Fluechtlingsrecht.
## Schreibvorlage Einbürgerungsantrag
```
An die Einbuergerungsbehoerde [Ort]
Betr.: Antrag auf Einbuergerung nach § 10 StAG fuer
[Name Geburtsdatum Staatsangehoerigkeit Anschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft stellen wir Antrag auf
Einbuergerung in den deutschen Staatsverband nach § 10 StAG.
Begruendung:
1. Rechtmaessiger gewoehnlicher Aufenthalt seit [Datum] — Dauer
[Jahre, Monate] (Anlage K1: Auskunft Auslaenderzentralregister).
2. Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis § 9 AufenthG seit [Datum]
(Anlage K2).
3. Lebensunterhalt durch Erwerbstaetigkeit als [Beruf] beim Arbeitgeber
[Name] mit Bruttomonatseinkommen EUR [Betrag] gesichert (Anlagen K3-
K5: Verdienstabrechnungen Steuerbescheide).
4. Sprachkenntnisse B1 nachgewiesen durch Zertifikat [Institut Datum]
(Anlage K6).
5. Einbuergerungstest bestanden am [Datum] (Anlage K7).
6. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung —
beigefuegte Erklaerung (Anlage K8).
7. Keine Vorstrafen — Fuehrungszeugnis ohne Eintrag (Anlage K9).
8. Beibehaltung der bisherigen Staatsangehoerigkeit nach § 12 StAG
n.F. ohne Aufgabe.
Wir bitten um Eingangsbestaetigung und zuegige Bescheidung. Wir behalten
uns ausdruecklich vor nach drei Monaten Untaetigkeitsklage § 75 VwGO zu
erheben.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Bescheid: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde § 16 StAG.
- Bei Ablehnung: Klage VG innerhalb eines Monats; ggf. parallel Aufenthaltstitel verlängern.
- Bei Untätigkeit: Untätigkeitsklage § 75 VwGO nach drei Monaten.
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-migrationsrecht-orientierung
description: Orientierung im Migrationsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. AufenthG (Aufenthaltsgesetz) AsylG (Asylgesetz) GFK Genfer Fluechtlingskonvention 1951 EU-Dublin-VO Verfahrens-RL Qualifikationsrichtlinie 2011/95 StAG (Staatsangehoerigkeitsgesetz Einbuergerung) Familiennachzug humanitaere Aufnahme. Notfristen § 36 AsylG (eine Woche). Schnittstelle rechtsberatungsstelle.
---
@@ -1,7 +1,7 @@
{
"name": "fachanwalt-sportrecht",
"version": "0.1.0",
"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Sportrecht. Verbandsrecht (DFB FIFA UEFA IOC DOSB) CAS Schiedsverfahren Spielervertraege Doping WADA-Code NADA Sponsoring Persoenlichkeitsrechte Veranstalterhaftung. Schnittstelle Plugin gesellschaftsrecht.",
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"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt für Sportrecht. Verbandsrecht (DFB FIFA UEFA IOC DOSB) CAS Schiedsverfahren Spielerverträge Doping WADA-Code NADA Sponsoring Persönlichkeitsrechte Veranstalterhaftung. Schnittstelle Plugin gesellschaftsrecht.",
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"sponsoring"
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+1 -1
View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Sportrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Verbandsrecht der Sportverbaende DFB FIFA UEFA IOC DOSB Vereinsrecht BGB §§ 21 ff. Schiedsgerichtsbarkeit CAS Court o… |
| `fachanwalt-sportrecht-orientierung` | Orientierung im Sportrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Verbandsrecht der Sportverbaende DFB FIFA UEFA IOC DOSB Vereinsrecht BGB §§ 21 ff. Schiedsgerichtsbarkeit CAS Court o… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-sportrecht-doping-verfahren
description: "Dopingverfahren nach NADA-Code und WADA-Code verteidigen. Strict-Liability Art. 2 1 WADA-Code Anwesenheit der verbotenen Substanz im Probematerial. Beweislastumkehr Athlet kann Sperre mindern bei Nachweis no fault Art. 10 5 no significant fault Art. 10 6. Verfahren NADA Disziplinarkommission Sportschiedsgericht DIS-Sportschiedsgerichtsbarkeit CAS Berufung 21 Tage. AntiDopG strafrechtliche Parallele § 4 AntiDopG. BVerfG zum Anti-Doping-System."
---
# Doping-Verfahren
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Substanz wurde in welcher Probe (Trainings- oder Wettkampfkontrolle, Urin/Blut) nachgewiesen?
2. Liegt B-Proben-Analyse vor oder wird sie noch beantragt (kostenlos für Athleten, Frist nach Anhörung)?
3. Erfolgte die Substanzaufnahme bewusst, durch Verunreinigung Supplemente, durch Medikamente mit TUE (therapeutic use exemption)?
4. Welche Sanktionen drohen (Standardsperre 4 Jahre, Wettkampfdisqualifikation, Preisgeldrückzahlung)?
5. Ist eine TUE rechtzeitig beantragt oder vorhanden?
## Anspruchsgrundlagen
- World Anti-Doping Code (WADA-Code 2021) — verbindlich über NADA-Code für deutsche Athleten.
- Strict-Liability Art. 2.1 WADA-Code — Anwesenheit verbotener Substanz im Probematerial genügt; Verschulden nicht erforderlich für Tatbestand.
- Sanktionsrahmen Art. 10 WADA-Code:
- Standard 4 Jahre bei vorsätzlichen Verstößen Art. 10.2.1.
- 2 Jahre bei Nichtvorsatz Art. 10.2.2.
- No fault or negligence Art. 10.5 — vollständige Aufhebung möglich.
- No significant fault Art. 10.6 — Reduktion bis maximal Hälfte.
- Disqualifikation Wettkampfergebnisse Art. 9 WADA-Code; Preisgeldrückzahlung.
- Antidopinggesetz (AntiDopG) — Straftatbestände § 4 AntiDopG (Selbst- und Fremddoping bis 3 Jahre Freiheitsstrafe).
- Verfahrensweg: NADA-Disziplinarkommission → DIS-Sportschiedsgericht → CAS Lausanne (Berufungsfrist 21 Tage Art. R49 CAS-Code).
- BVerfG zur Zulässigkeit verbandsrechtlicher Sportschiedsgerichtsbarkeit: BVerfG 1 BvR 2103/16, Beschl. v. 03.06.2022, Rn. 30 ff.
- BGH zur Sportschiedsklausel "Pechstein": BGH KZR 6/15, Urt. v. 07.06.2016, Rn. 22 ff.
## Beweislast und Frist
- NADA trägt Beweislast für Vorliegen des Verstoßes (Komparativ Beweiserleichterung "comfortable satisfaction" Art. 3.1 WADA-Code).
- Athlet trägt Beweislast für entlastende Umstände (no fault, no significant fault, Quelle der Substanz).
- B-Probe Anforderungsfrist je nach Verbandsordnung — typischerweise 7 Tage nach Mitteilung A-Probe-Befund.
- CAS-Berufungsfrist Art. R49: 21 Tage ab Mitteilung der angegriffenen Entscheidung.
- Verjährung Verstöße: 10 Jahre Art. 17 WADA-Code.
## Prüfschema
```
1. Substanz und Probematerial (verbotene Liste WADA?)
2. Verfahrensfehler bei Probennahme (Chain of Custody)
3. B-Probe anfordern und Pruefen
4. TUE-Status (vorhanden / nachholbar)
5. Quelle der Substanz — Verunreinigung Supplement Medikament
6. Art. 10 5 oder 10 6 WADA-Code (no/no significant fault)
7. Vorsatzfrage Art. 10 2 1 vs. 10 2 2
8. Berufungsfristen NADA-DK / DIS / CAS dokumentieren
9. Parallel-Strafverfahren § 4 AntiDopG koordinieren
```
Standardliteratur: Adolphsen Internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit; Vieweg Sportrecht; Lehner/Nolte/Putzke Handbuch Sportrecht.
## Schreibvorlage Stellungnahme NADA-Disziplinarkommission
```
An die NADA-Deutsche Disziplinarkommission
Az NADA-DK [...]
Stellungnahme im Verfahren gegen [Athlet]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft nehmen wir zur Mitteilung
vom [Datum] wie folgt Stellung:
1. Zur A-Probe:
Wir bestreiten die Verwertbarkeit des Befundes wegen unzureichender
Chain of Custody zwischen Probennahme [Datum/Ort] und Ankunft im
WADA-akkreditierten Labor [Datum] (Anlage K1 Probenahmeprotokoll).
Wir beantragen Analyse der B-Probe in Anwesenheit unseres Sachver-
staendigen.
2. Quelle der Substanz:
Sollte der Befund bestaetigt werden tragen wir vor dass die Substanz
[Bezeichnung] durch Verunreinigung des Nahrungsergaenzungsmittels
[Bezeichnung Charge] in den Koerper unserer Mandantschaft gelangte
(Anlage K2 Laboranalyse des Praeparats Anlage K3 Kaufnachweis).
3. Rechtliche Bewertung:
a) Vorsatz Art. 10 2 1 WADA-Code nicht gegeben — keinerlei Indizien
fuer bewusste Einnahme.
b) Athlet hat keine signifikante Schuld Art. 10 6 1 WADA-Code zu
vertreten — Praeparat wurde aus der Koelner Liste bezogen.
c) Sperre auf das nach Art. 10 6 zulaessige Mindestmass zu reduzieren
(Halbierung).
4. TUE: Soweit die Substanz [Medikament] auf aerztliche Verordnung
zurueckgeht — wir reichen TUE-Antrag bis [Datum] nach.
5. Antrag:
Wir beantragen das Verfahren einzustellen, hilfsweise die Sperre auf
das gesetzlich zulaessige Mindestmass zu reduzieren.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Berufung gegen NADA-DK-Entscheidung: DIS-Sportschiedsgericht, dann CAS Lausanne (21 Tage).
- Parallel-Strafverfahren § 4 AntiDopG: Kontakt mit Strafverteidiger / Skill `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen`.
- Bei Sperre: Beratung zu Trainingsteilnahme Art. 10.14 WADA-Code und Reintegration.
@@ -1,5 +1,5 @@
---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-sportrecht-orientierung
description: Orientierung im Sportrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Verbandsrecht der Sportverbaende DFB FIFA UEFA IOC DOSB Vereinsrecht BGB §§ 21 ff. Schiedsgerichtsbarkeit CAS Court of Arbitration for Sport Lausanne Doping Welt-Anti-Doping-Code WADA-Code NADA Spielerverträge Sponsoring Veranstalterhaftung Persoenlichkeitsrechte Sportler.
---
@@ -0,0 +1,100 @@
---
name: fachanwalt-sportrecht-spielervertrag
description: "Profi-Spielervertrag als befristeter Arbeitsvertrag pruefen. Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 TzBfG BAG-Heinz-Mueller-Urteil 7 AZR 312/14. Verbandsregelwerke FIFA RSTP DFB-Lizenzordnung. Transferentschaedigung Ausbildungsentschaedigung Solidaritaetsmechanismus. Beendigung Klauseln Ausstiegsklausel Vertragsstrafen. Schadensersatz bei Vertragsbruch ohne triftigen Grund Art. 17 FIFA RSTP. Sponsoring- und Persoenlichkeitsrechte parallel."
---
# Spielervertrag
## Kaltstart-Rückfragen
1. Vertragsverhältnis: Profi (DFB-Lizenzliga, Bundesliga, Frauen-Bundesliga) oder Amateur/Vertragsspieler?
2. Vertragslaufzeit und Befristungsgrund (Sachgrund § 14 TzBfG erforderlich)?
3. Liegt internationaler Wechsel mit FIFA-Bezug (Transfer Matching System, ITC) vor?
4. Sind Ausstiegsklauseln, Vertragsstrafen oder Sondervergütungen vereinbart?
5. Welche Bild-/Persönlichkeitsrechte und Sponsoringklauseln sind eingeschlossen?
## Anspruchsgrundlagen
- Profispielervertrag = befristeter Arbeitsvertrag — TzBfG anwendbar.
- Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (Eigenart der Arbeitsleistung); BAG-"Heinz-Müller"-Urteil bestätigt Wirksamkeit der branchenüblichen Befristungspraxis: BAG 7 AZR 312/14, Urt. v. 16.01.2018, Rn. 27 ff.
- Verbandsregeln: FIFA Regulations on the Status and Transfer of Players (RSTP); DFB-Lizenzordnung Spieler (LOS); DFL-Statut.
- Transferentschädigung: bei einseitigem Vertragsbruch ohne triftigen Grund Art. 17 FIFA RSTP — Berechnung nach objektiven Kriterien (Restwert, Gehalt, Ausbildungsentschädigung).
- Ausbildungsentschädigung Art. 20 FIFA RSTP für Spieler bis 23 Jahre.
- Solidaritätsmechanismus Art. 21 FIFA RSTP — 5 % Transfersumme aufgeteilt.
- AGB-Kontrolle § 307 BGB für Ausstiegsklauseln, Vertragsstrafen, Vermarktungsrechte.
- Persönlichkeitsrechte Art. 1, 2 GG, §§ 22 ff. KUG — Bildnisrechte des Spielers.
- EuGH "Bosman": EuGH C-415/93, Urt. v. 15.12.1995, Rn. 95 ff. — Freizügigkeit Art. 45 AEUV.
- BAG zur Befristungskontrolle: BAG 7 AZR 312/14 (oben).
## Beweislast und Frist
- Verein trägt Beweislast für Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG.
- Spieler trägt Beweislast für Anfechtung von Befristung und Vertragsklauseln.
- Befristungskontrollklage § 17 TzBfG: drei Wochen ab vereinbartem Ende.
- FIFA-Streitigkeiten: Anrufung FIFA-Kammern bzw. CAS Lausanne; Ausschlussfristen RSTP beachten.
## Prüfschema
```
1. Vertragstyp (Profi/Amateur/Vertragsspieler)
2. Befristung § 14 TzBfG mit Sachgrund pruefen
3. AGB-Klauselkontrolle Ausstiegsklausel Vertragsstrafe
4. Bild- und Vermarktungsrechte §§ 22 ff. KUG
5. Verbandsregeln (FIFA RSTP DFB-LOS)
6. Schadensersatz bei Vertragsbruch Art. 17 RSTP
7. Befristungskontrollklage § 17 TzBfG Drei-Wochen-Frist
8. CAS-Klausel pruefen — Schiedsfaehigkeit
```
Standardliteratur: Fritzweiler/Pfister/Summerer Praxishandbuch Sportrecht; Vieweg Sportrecht; Adolphsen Internationale Schiedsgerichtsbarkeit im Sport.
## Schreibvorlage Verteidigung gegen Vertragsbruch-Forderung (Art. 17 RSTP)
```
An die FIFA Dispute Resolution Chamber (DRC)
oder
An den [Verein]
Az [...]
Stellungnahme zur Forderung gemaess Art. 17 FIFA RSTP
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft (Spieler) weisen wir die
Forderung des [Vereins] in Hoehe von EUR [Betrag] zurueck.
1. Sachverhalt:
- Vertrag vom [Datum] mit Laufzeit bis [Datum]
- Kuendigung durch Spieler am [Datum] aus triftigem Grund
2. Triftiger Grund Art. 14 FIFA RSTP:
- Gehaltsrueckstaende seit [Datum] in Hoehe von EUR [Betrag] trotz
zweimaliger Mahnung (Anlagen K1-K2) — anhaltender Verzug von mehr
als zwei Monatsgehaeltern erfuellt Tatbestand "just cause"
(CAS-Rechtsprechung CAS 2014/A/3642).
3. Folge:
- Keine Entschaedigungspflicht nach Art. 17 RSTP
- Verein schuldet hingegen Rueckstaende und ggf. weitergehenden
Schadensersatz
4. Hilfsweise zur Schadenshoehe:
- Restwert des Vertrages ist um die ausstehenden Gehaelter zu kuerzen
- Ausbildungsentschaedigung Art. 20 RSTP nicht einschlaegig (Spieler
> 23 Jahre)
- Sportliche Sanktion Art. 17 Abs. 4 RSTP setzt vorsaetzlichen
Vertragsbruch innerhalb der "protected period" voraus — vorliegend
nicht gegeben
Wir beantragen die Forderung zurueckzuweisen und festzustellen dass die
Vertragsbeendigung wirksam war.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Befristungsstreit: Befristungskontrollklage § 17 TzBfG fristwahrend einlegen.
- Bei FIFA-Verfahren: ITC-Sperre und CAS-Berufungsfrist 21 Tage notieren.
- Bei Bildrechtsstreit: Übergabe in `fachanwalt-urheber-medienrecht-presse-gegendarstellung` falls Pressebezug.
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name: fachanwalt-sportrecht-vereinsstrafrecht
description: "Verbands- und Vereinsstrafe nach Sportverbandsregelwerken angreifen. Rechtsgrundlage Satzungsautonomie § 25 BGB und Vereinsstrafenkompetenz auf Grundlage Verbandsregelwerk. BGH II ZR 7 70 zur richterlichen Inhaltskontrolle Vereinsstrafe. Verhaeltnismaessigkeit. Verfahrensrechte Anhoerung Akteneinsicht Begruendungszwang. Vereinsgericht ordentlicher Rechtsweg § 32 ZPO. CAS bei internationalen Verbaenden 21 Tage Berufungsfrist."
---
# Vereinsstrafrecht
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Verband/Verein hat die Strafe verhängt (DFB, DEB, DOSB, Landesverband, Profiliga, Amateurverein)?
2. Welche Sanktion (Geldstrafe, Spielsperre, Lizenzentzug, Punktabzug, Ausschluss)?
3. Auf welche Satzungs-/Regelwerksnorm wird die Strafe gestützt?
4. Wurde Anhörungsrecht gewährt und Begründung in der Entscheidung gegeben?
5. Welche Instanzenwege sehen Satzung und Verbandsordnung vor (Verbandsgericht, DIS-Sportschiedsgericht, CAS)?
## Anspruchsgrundlagen
- Satzungsautonomie Vereine § 25 BGB — Sanktionen müssen in Satzung verankert sein und Verhaltensnormen klar definieren.
- BGH zur richterlichen Inhaltskontrolle: BGH II ZR 70/86, Urt. v. 28.11.1994, Rn. 11 ff. — Strafe muss verbandsmäßig zustande gekommen, materiell satzungsgemäß und nicht ermessensfehlerhaft sein.
- Verhältnismäßigkeit der Strafe — BGH II ZR 70/86, Rn. 17.
- Verfahrensrechte: Anhörung, faires Verfahren, Begründungszwang, Akteneinsicht (verfassungsrechtlich aus Art. 9 GG, einfachgesetzlich aus § 25 BGB analog Art. 103 GG).
- Ordentlicher Rechtsweg eröffnet bei Vereinsstrafen — Verbandsregeln können Schiedsklauseln vorsehen.
- BGH "Pechstein" zur Sportschiedsklausel: BGH KZR 6/15, Urt. v. 07.06.2016, Rn. 22 ff. — Wirksamkeit setzt unabhängige Schiedsinstanz voraus.
- BVerfG zu sportschiedsgerichtlicher Inhaltskontrolle: BVerfG 1 BvR 2103/16, Beschl. v. 03.06.2022, Rn. 30 ff.
- Strafrahmen abhängig von Satzungs-/Rechts-und Verfahrensordnung (z.B. DFB-RuVO, DEB-Rechtsordnung).
## Beweislast und Frist
- Verband trägt Darlegungs- und Beweislast für Tatbestand der Sanktionsnorm.
- Athlet/Verein trägt Beweislast für Verfahrensfehler und Unverhältnismäßigkeit.
- Verbandsinterne Berufungsfristen meist sieben Tage (DFB) bis 21 Tage (CAS Art. R49).
- Klagefrist ordentliches Gericht: keine spezifische Sperrfrist, aber Vorrang Verbandsweg nach Satzung.
## Prüfschema
```
1. Sanktionsnorm in der Satzung/Regelwerk benennen
2. Formelle Wirksamkeit der Strafentscheidung
- Zustaendigkeit des Spruchorgans
- Anhoerung des Betroffenen
- Akteneinsicht
- Begruendung
3. Materielle Pruefung
- Tatbestand erfuellt?
- Schuldhafte Tatbegehung
- Verhaeltnismaessigkeit der Sanktion
4. Verbandsinterne Rechtsmittel (Verbandsgericht / Berufung)
5. Schiedsweg DIS / CAS
6. Ordentlicher Rechtsweg subsidiaer § 32 ZPO
7. Einstweiliger Rechtsschutz § 935 ZPO (z.B. Spielsperre)
```
Standardliteratur: Vieweg Sportrecht; Heermann Verbandsautonomie; Adolphsen Sportschiedsgerichtsbarkeit; Reichert Vereins- und Verbandsrecht.
## Schreibvorlage Einspruch/Berufung gegen Vereinsstrafe
```
An das [Verbandsgericht / Sportgericht]
Az [...]
Berufung gegen die Entscheidung des [Spruchorgans] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir form- und
fristgerecht Berufung ein.
Antrag:
Die angegriffene Entscheidung aufzuheben und das Verfahren einzustellen.
Begruendung:
1. Verfahrensfehler:
a) Anhoerungsrecht verletzt — unserer Mandantschaft wurde keine
Moeglichkeit zur Aeusserung gegeben (Anlage K1 Sitzungsprotokoll).
b) Akteneinsicht in das Sitzungsprotokoll wurde verweigert (Anlage K2
Ablehnungsschreiben).
c) Die Entscheidung ist nicht ausreichend begruendet — die Subsumtion
unter § [Norm Satzung] fehlt.
2. Materielle Fehler:
a) Tatbestand § [Satzungsnorm] nicht erfuellt — der vorgeworfene
Sachverhalt am [Datum] stellt keine [...] dar (Anlage K3
Video/Zeugenaussagen).
b) Verschulden fehlt — handelte aus entschuldbarem Irrtum (Anlage K4).
c) Verhaeltnismaessigkeit verletzt — die Sperre von [N] Spielen ist
bei vergleichbaren Faellen mit Geldstrafe geahndet (Anlage K5
Praezedenzfaelle).
3. Hilfsweise: Strafhoehe auf [Geldstrafe EUR Betrag / Mindestsperre]
herabsetzen.
Wir beantragen einstweilen die Vollziehung der Sperre auszusetzen bis
zur Entscheidung in der Hauptsache — sportliche und wirtschaftliche
Folgen sind irreparabel.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Erschöpfung Verbandsweg: DIS-Sportschiedsgericht bzw. CAS (21 Tage Art. R49).
- Bei Klage ordentliches Gericht: Sitzgericht des Verbandes; Streitwert nach wirtschaftlichem Interesse.
- Bei drohendem Lizenzentzug: einstweilige Verfügung § 935 ZPO parallel.
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"name": "fachanwalt-strafrecht",
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"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Strafrecht. Orientierung StPO StGB Nebenstrafrecht. Strafverteidigung Ermittlungsverfahren Hauptverhandlung Berufung Revision Verfassungsbeschwerde. Ergaenzt aktenaufbereiter-strafrecht und kanzlei-cowork.",
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"revision",
"akteneinsicht-strafakte"
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View File
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| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Strafrecht — FAO-Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht § 147 StPO) H… |
| `fachanwalt-strafrecht-orientierung` | Orientierung im Strafrecht — FAO-Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht § 147 StPO) H… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen
description: "Akteneinsicht § 147 StPO durch Verteidiger jederzeit waehrend Ermittlungsverfahren und nach Abschluss. Versagungsgruende § 147 Abs. 2 StPO Gefaehrdung Untersuchungszweck. Beschuldigter selbst nur durch Verteidiger § 147 Abs. 4 StPO. Verletzte / Nebenklaeger § 406e StPO. Elektronische Akteneinsicht. Beschwerde § 147 Abs. 5 StPO. Verteidigung ohne Akteneinsicht in fortgeschrittenem Stadium ist Pflichtverletzung."
---
# Akteneinsicht beantragen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welches Aktenzeichen und welche Behörde — Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht? In welchem Verfahrensstadium (Ermittlungsverfahren laufend, abgeschlossen, Anklage erhoben, Hauptverhandlung)?
2. Hat sich der Mandant bereits geäußert oder ist er noch unbekannt für die Behörde? Bei Vorladung als Beschuldigter zuerst Schweigerecht hervorheben (§ 136 StPO).
3. Liegt eine Verteidigerbestellung vor (notwendige Verteidigung § 140 StPO) oder Wahlverteidigung?
4. Welcher Tatvorwurf liegt zugrunde — §§ StGB oder Nebenstrafrecht (BtMG, StVG, AO, WaffG)?
5. Ist eine Untersuchungshaft angeordnet (§§ 112 ff. StPO)? Dann besteht Anspruch auf Akteneinsicht in haftrelevante Aktenbestandteile auch im Ermittlungsverfahren (BVerfG 2 BvR 1487/11, Beschl. v. 19.01.2015).
## Anspruchsgrundlagen
- Recht auf Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO: Verteidiger darf die dem Gericht vorliegenden oder im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegenden Akten einsehen und amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen.
- Versagungsgrund § 147 Abs. 2 StPO: solange die Akten dem Gericht nicht vorliegen können einzelne Aktenteile bis zum Abschluss der Ermittlungen versagt werden, wenn der Untersuchungszweck gefährdet würde.
- Aber: Bei Untersuchungshaft Akteneinsicht in haftbegründende Tatsachen unabhängig vom Untersuchungszweck (BVerfG 2 BvR 1487/11).
- Beschuldigter selbst hat eingeschränktes Recht (§ 147 Abs. 4 StPO) — Auskünfte und Abschriften.
- Nebenkläger und Verletzte: § 406e StPO — eingeschränkt bei berechtigtem Interesse.
- Elektronische Akteneinsicht nach § 32f StPO in Verbindung mit eAkte StPO.
- Beschwerde gegen Versagung § 147 Abs. 5 StPO an das nächsthöhere Gericht.
- Anwaltliche Schweigepflicht § 43a Abs. 2 BRAO — Akteninhalte vertraulich; bei Untersuchungshaft besonderer Schutz nach BVerfG.
Standardliteratur: Meyer-Goßner/Schmitt StPO § 147; LR-StPO / Lüderssen/Jahn § 147; Beck'sches Strafverteidigerhandbuch.
## Beweislast und Verfahrensregeln
- Recht des Verteidigers ist umfassend, Begründung für Antrag nicht erforderlich — nur Identifikation des Aktenzeichens.
- Versagungsentscheidung muss begründet werden (§ 147 Abs. 5 StPO).
- Mitnahme der Akten zur Kanzlei möglich (§ 147 Abs. 4 Satz 2 StPO) bei Erfordernis sachgemäßer Verteidigung.
- Dauer: keine gesetzliche Frist — bei Verzögerung Erinnerung und Beschwerde.
## Schreibvorlage Akteneinsichtsgesuch
```
An die Staatsanwaltschaft [Ort]
— Akteneinsichtsstelle —
In dem Ermittlungsverfahren
gegen [Mandant]
wegen [Tatvorwurf]
Aktenzeichen [Az]
Anzeige der Verteidigung und Antrag auf Akteneinsicht
nach § 147 Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht des Beschuldigten zeige ich an dass ich
seine Verteidigung uebernommen habe. Vollmacht in der Anlage.
Antrag
Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO wird beantragt. Um Uebersendung
der vollstaendigen Verfahrensakten einschliesslich saemtlicher
Beiakten Asservatenverzeichnisse und beigezogener Akten zur
Kanzlei wird gebeten.
Falls eine Versagung erwogen wird wird um vorherige Anhoerung mit
Begruendung gebeten.
Bis zur Akteneinsicht macht der Beschuldigte von seinem Schweige-
recht § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO Gebrauch. Etwaige Vorladungen sind
bitte ueber das Buero des Unterzeichners zu koordinieren.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Nach Eingang der Akten: vollständige Sichtung, Aktenspiegel anlegen, Beweismittelübersicht erstellen.
- Bei Versagung: Beschwerde nach § 147 Abs. 5 StPO an Oberlandesgericht / Amtsgericht.
- Anschluss-Skill nach Aktenkenntnis: `fachanwalt-strafrecht-einlassung-vorbereiten` — Entscheidung Schweigen oder Einlassung mit Mandant abstimmen.
- Bei Untersuchungshaft zusätzlich Haftprüfungsantrag (§ 117 StPO) und Haftbeschwerde (§ 304 StPO) prüfen.
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---
name: fachanwalt-strafrecht-einlassung-vorbereiten
description: "Schriftliche Einlassung des Beschuldigten vorbereiten oder Schweigen § 136 StPO. Schweigerecht ist Grundrecht und darf nicht nachteilig gewertet werden BGH st. Rspr. Aber Teilschweigen kann gewuerdigt werden. Strategie nach Aktenlage Beweiswert Belastungszeugen Bewertung Indizien. Schriftliche oder muendliche Einlassung Schutz vor Falschangaben Glaubwuerdigkeitsanalyse. Einlassung wirkt nach BGH zugunsten Beweisbewertung."
---
# Einlassung vorbereiten
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Beweise enthält die Akte — Geständnis bisher, Belastungszeugen, Sachbeweise, Spuren?
2. Wie ist die Aussagebereitschaft des Mandanten und welche Version der Ereignisse schildert er glaubhaft?
3. Bestehen Widersprüche zwischen Aktenlage und Mandantenversion? Welche Lücken sind aufklärungsbedürftig?
4. Gibt es entlastende Beweismittel — Zeugen, Alibis, Standortdaten, Quittungen — die noch nicht bei der Behörde liegen?
5. Soll die Einlassung schriftlich (klassischer Verteidigerweg) oder mündlich in der Vernehmung erfolgen? Bei welcher Stelle Polizei, StA, Ermittlungsrichter, Hauptverhandlung?
## Strategische Grundlagen
- Schweigerecht § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO — vollumfänglich, darf nicht zum Nachteil gewertet werden (BGH 5 StR 138/04, Urt. v. 13.07.2004, Rn. 13; st. Rspr.).
- Teilschweigen kann jedoch in die Beweiswürdigung einfließen wenn der Beschuldigte sich teilweise einlässt und dann verstummt (BGH 1 StR 240/12, Urt. v. 06.11.2012, Rn. 14).
- Lüge ist nicht strafbar als solche aber kann beweisrechtlich gegen den Beschuldigten ausschlagen.
- Schriftliche Einlassung über den Verteidiger ist regelmäßig sicherer — keine spontanen Aussagen unter Druck, präzise Formulierung, Dokumentation.
- Mündliche Einlassung in der Hauptverhandlung kann strategischen Mehrwert haben (persönlicher Eindruck Glaubwürdigkeit).
Standardliteratur: Meyer-Goßner/Schmitt StPO § 136 § 243; Beck'sches Strafverteidigerhandbuch / Eisenberg Beweisrecht der StPO.
## Beweislast und Würdigung
- In dubio pro reo: Bei nicht ausräumbaren Zweifeln Freispruch.
- Glaubwürdigkeitsbeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Aussageverhaltens — Konstanz, Detailreichtum, Erlebnistypizität, Nebensächlichkeiten (BGH 1 StR 618/98, Urt. v. 30.07.1999).
- Einlassung kann der Verteidigung dienen wenn sie die Tatversion plausibel macht oder Beweise zugunsten des Beschuldigten einleitet.
## Strategie-Matrix
| Beweislage | Empfehlung |
|---|---|
| Schwache Beweise, Aktenlage einseitig | Schweigen, Beweisanträge stellen |
| Belastende Aussage eines Zeugen, Aussage gegen Aussage | Schweigen abwägen, ggf. Einlassung mit Entlastungstatsachen |
| Geständnisreife Sachlage, geringes Strafmaß | Schriftliche Einlassung mit Reue, Schadenswiedergutmachung § 46a StGB |
| Notwehrlage, Rechtfertigungsgrund | Einlassung essenziell — sonst Notwehr nicht erkennbar |
| Identitätsfrage Täterschaft | Schweigen, Alibi gesondert vortragen |
## Schreibvorlage schriftliche Einlassung
```
An die Staatsanwaltschaft [Ort]
In dem Verfahren gegen [Mandant]
wegen [Tatvorwurf]
Aktenzeichen [Az]
Schriftliche Einlassung des Beschuldigten
§ 163a § 136 StPO
Nach Akteneinsicht und Beratung gibt der Beschuldigte folgende
Einlassung ab:
I. Persoenliche Verhaeltnisse
Der Beschuldigte ist [Alter] Jahre alt von Beruf [Beruf]
verheiratet [ja/nein] [Anzahl] Kinder. Einkommensverhaeltnisse
[netto] EUR monatlich. Strafrechtliche Vorbelastungen [keine/ggf
nach BZRG].
II. Sachverhalt
Der Beschuldigte schildert den Tatablauf wie folgt:
[chronologische Schilderung Konsistent mit nachweisbaren Tatsachen
keine Aussagen ueber unbekannte Punkte unterlassen].
III. Rechtliche Wertung
Der Beschuldigte hat sich keiner Straftat schuldig gemacht
weil [Rechtfertigung / Schuldausschluss / fehlender Vorsatz].
IV. Beweisangebot
Zum Nachweis der Einlassung wird folgende Beweisaufnahme angeregt:
1. Vernehmung des Zeugen [Name Anschrift] zu [Beweisthema]
2. Beiziehung [Urkunde]
3. Sachverstaendigengutachten zu [Thema]
V. Weitere Hinweise
Eine spontane Stellungnahme ueber die schriftliche Einlassung
hinaus wird nicht abgegeben. Etwaige Rueckfragen sind bitte
schriftlich ueber den Verteidiger zu stellen.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Vor Abgabe Mandantenbesprechung — Einlassung muss vom Mandanten autorisiert sein, Glaubwürdigkeit aus seiner Sicht gewährleistet.
- Bei mündlicher Hauptverhandlungs-Einlassung Probe-Befragung in der Kanzlei (Rollenspiel mit Belastungsfragen).
- Anschluss: Skill `fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten` für Beweisanträge und Plädoyer.
- Bei Geständnisstrategie zusätzlich Schadenswiedergutmachung § 46a StGB und ggf. Verständigung § 257c StPO.
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---
name: fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten
description: "Vorbereitung der Hauptverhandlung StPO Beweisantraege § 244 StPO Praeklusion § 244 Abs. 6 StPO Ablehnung Beweisanregung. Verstaendigung § 257c StPO Voraussetzungen Bindung Belehrung § 257c Abs. 4. Befangenheitsantrag § 24 StPO Ablehnungsgrund Glaubhaftmachung. Ablauf § 243 § 244 Vernehmung Beweisaufnahme Schlussvortraege § 258. Strafzumessung §§ 46-49 StGB Verteidigungsplaedoyer."
---
# Hauptverhandlung vorbereiten
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welche Anklage und welches Gericht — Amtsgericht Strafrichter, Schöffengericht, Landgericht große Strafkammer, Schwurgericht (§§ 24 ff. GVG)?
2. Welche Beweise sollen geführt werden — Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenscheinsobjekte, Bildmaterial?
3. Soll Verständigung § 257c StPO angestrebt werden — bei welchem Strafrahmen wäre das verteidigungsstrategisch sinnvoll?
4. Bestehen Anhaltspunkte für Befangenheit eines Richters oder Schöffen (§§ 24, 31 StPO)?
5. Welche Beweisanträge sind zur Verteidigung erforderlich — Entlastungszeugen, Sachverständige, Beiziehung weiterer Akten?
## Anspruchsgrundlagen und Verfahrensregeln
- Beweisantragsrecht § 244 Abs. 3 StPO — Gericht darf nur unter engen Voraussetzungen ablehnen (Unzulässigkeit, Wahrunterstellung, Aufklärungsverpflichtung).
- Präklusion § 244 Abs. 6 Satz 2 StPO — verspätete Anträge können zurückgewiesen werden wenn Vorbringen ohne erkennbaren Grund verspätet erfolgt.
- Verständigung § 257c StPO — Belehrung § 257c Abs. 4 und 5 Pflicht; ohne ordnungsgemäße Belehrung Bindungswirkung entfällt (BGH GSSt 1/16, Beschl. v. 25.11.2016 zum Belehrungserfordernis).
- Befangenheit § 24 StPO — Ablehnung gegen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Vortrag der Ablehnungsgründe § 26 StPO.
- Beweisaufnahme nach § 244 Abs. 2 StPO Aufklärungspflicht des Gerichts.
- Schlussvorträge § 258 StPO — Reihenfolge StA, Nebenkläger, Angeklagter mit Verteidiger; letztes Wort dem Angeklagten § 258 Abs. 2 StPO.
- Strafzumessung §§ 46 ff. StGB — Schuld als Grundlage, Wirkungen auf das künftige Leben, Strafmilderung §§ 49 StGB.
Standardliteratur: Meyer-Goßner/Schmitt StPO; LR-StPO; Beck'sches Strafverteidigerhandbuch.
## Beweisanträge — Anforderungen
- Konkrete Tatsachenbehauptung (Beweisthema).
- Konkretes Beweismittel (Zeuge mit Name und Anschrift, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein).
- Konnexität — innerer Zusammenhang zwischen Beweismittel und Beweisthema (BGH 4 StR 271/13, Urt. v. 04.12.2013, Rn. 14).
- Ablehnungsgründe abschließend § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO — Unzulässigkeit, Offenkundigkeit, Aufklärung bedeutungslos, Wahrunterstellung, bereits erwiesen, Beweismittel völlig ungeeignet, Beweismittel unerreichbar, Beweisermittlungsantrag.
## Schreibvorlage Beweisantrag
```
An das Amtsgericht [Ort]
Strafrichter / Schoeffengericht
[Az]
In der Strafsache gegen [Angeklagter]
wegen [Tatvorwurf]
Beweisantrag § 244 Abs. 3 StPO
Es wird beantragt zum Beweis der Tatsache dass
[konkrete Tatsachenbehauptung]
die Zeugin / den Zeugen [Name geboren Datum wohnhaft Anschrift]
zu vernehmen.
Begruendung
1. Konnexitaet — der Zeuge / die Zeugin hat unmittelbare
Wahrnehmungen ueber [Beweisthema] gemacht da [Begruendung].
2. Bedeutung — Die Beweistatsache ist erheblich weil
[Verbindung mit Tatbestand / Strafzumessung].
3. Geeignetheit — Der Zeuge ist nicht voellig ungeeignet im
Sinne § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO da [Begruendung].
Mit kollegialen Gruessen
```
## Strategie-Checkliste vor Hauptverhandlung
- Akten vollständig studiert, Aktenspiegel erstellt
- Beweisaufnahmeantrag schriftlich vorbereitet
- Hauptbeweisthemen identifiziert (Entlastung Tatbestand, Schuldfähigkeit, Strafmilderung)
- Plädoyer-Skizze mit Strafzumessungsargumenten § 46 StGB
- Befangenheitsfragen vorab geprüft
- Mit Mandant Probelauf wegen Schweigen oder Einlassung
- Bei Verständigung: Belehrungspflicht § 257c Abs. 4 StPO im Hinterkopf
- Vorbereitung Schlussvortrag mit klarer Antragstellung
## Übergabe
- Bei Verurteilung Berufungs- oder Revisionsfrist § 314 § 341 StPO — eine Woche ab Verkündung.
- Bei Verfahrensverstößen Revisionsgründe § 338 StPO (absolute) und § 337 StPO (relative) sichern durch Sitzungsprotokoll-Beobachtung und Beanstandungen § 273 StPO.
- Bei Verständigungsversuch ergebnisoffen — Dokumentation der Belehrung.
- Anschluss: Skill `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen` ggf. nochmals für ergänzende Aktenbestandteile.
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---
name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-strafrecht-orientierung
description: Orientierung im Strafrecht — FAO-Voraussetzungen Normen typische Mandate Notfristen Standardliteratur. Light-Touch-Plugin fuer schnelle Verortung. Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht § 147 StPO) Hauptverhandlung (§§ 213 ff. StPO) Berufung (§ 314 StPO) Revision (§ 341 StPO) Verfassungsbeschwerde. Aktenaufbereitung im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht.
---
@@ -1,6 +1,6 @@
{
"name": "fachanwalt-transport-speditionsrecht",
"version": "0.1.0",
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"description": "Light-Touch-Plugin Fachanwalt fuer Transport- und Speditionsrecht. HGB §§ 407 ff. Frachtvertrag §§ 453 ff. Spedition CMR COTIF Montrealer Uebereinkommen Haager Visby Regeln ADSp. Schnittstelle Plugin kanzlei-cowork.",
"license": "Apache-2.0 OR MIT",
"author": {
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"haager-visby",
"seehandel"
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@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Transport- und Speditionsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. HGB §§ 407 ff. Frachtvertrag §§ 425 ff. Haftung des Frachtfuehrers §§ 453 ff. Speditionsvertrag §… |
| `fachanwalt-transport-speditionsrecht-orientierung` | Orientierung im Transport- und Speditionsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. HGB §§ 407 ff. Frachtvertrag §§ 425 ff. Haftung des Frachtfuehrers §§ 453 ff. Speditionsvertrag §… |
## Lizenz
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---
name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-cmr-haftung
description: "Haftung des grenzueberschreitenden Strassenfrachtfuehrers nach CMR-UEbereinkommen 1956. Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR. Haftungsbefreiungen Art. 17 Abs. 2 und 4 CMR. Haftungshoechstbetrag 8 33 Sonderziehungsrechte pro kg Art. 23 Abs. 3 CMR. Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR unbegrenzte Haftung. Reklamation Art. 30 CMR. Verjaehrung Art. 32 CMR ein Jahr bzw. drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden."
---
# CMR-Haftung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Liegt grenzüberschreitender Straßentransport im Anwendungsbereich Art. 1 CMR vor?
2. Wann wurde das Gut übernommen und wann (nicht) am Empfangsort abgeliefert?
3. Welcher Schaden ist eingetreten — Verlust, Teilverlust, Beschädigung, Lieferverzug?
4. Liegt ein CMR-Frachtbrief vor und wurden ggf. Vorbehalte nach Art. 30 CMR erklärt?
5. Wurde der Wert des Gutes nach Art. 24 CMR oder ein besonderes Lieferinteresse Art. 26 CMR im Frachtbrief eingetragen?
## Anspruchsgrundlagen
- Anwendungsbereich Art. 1 CMR — entgeltlicher Straßentransport von Gütern, mindestens ein Vertragsstaat beteiligt, Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten.
- Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR — Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Lieferverspätung zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Haftungsbefreiungen Art. 17 Abs. 2 CMR — höhere Gewalt, Verschulden des Absenders, gutspezifische Mängel.
- Privilegierungstatbestände Art. 17 Abs. 4 CMR — unverschlossene Fahrzeuge, fehlende Verpackung, gefährliches Gut etc.
- Haftungshöchstbetrag Art. 23 Abs. 3 CMR — 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Gutes.
- Verzugshaftung Art. 23 Abs. 5 CMR — höchstens auf Frachtbetrag begrenzt.
- Wertdeklaration Art. 24 CMR und besonderes Lieferinteresse Art. 26 CMR durchbrechen Höchstbetrag.
- Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR — Vorsatz oder dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden (Leichtfertigkeit mit Bewusstsein) führt zu unbegrenzter Haftung.
- Reklamationspflicht Art. 30 CMR — bei äußerlich erkennbarem Verlust/Beschädigung spätestens bei Ablieferung; bei nicht erkennbarem binnen sieben Tagen (Werktage ohne Sonn- und Feiertage); Lieferverzug binnen 21 Tagen.
- Verjährung Art. 32 CMR — ein Jahr, drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden.
- BGH zur leichtfertigen Pflichtverletzung Art. 29 CMR: BGH I ZR 100/19, Urt. v. 30.01.2020, Rn. 32 ff. (mangelnde Schnittstellenkontrolle).
- BGH zu CMR-Reklamationsfrist: BGH I ZR 76/13, Urt. v. 22.05.2014, Rn. 16 ff.
## Beweislast und Frist
- Absender/Empfänger trägt Beweislast für Übernahme in unversehrtem Zustand und Schadenseintritt zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Frachtführer trägt Beweislast für Haftungsbefreiung Art. 17 Abs. 2/4 CMR.
- Bei Berufung auf Privilegierung Art. 17 Abs. 4 CMR genügt Nachweis der typischen Schadensursache.
- Verjährungsbeginn Art. 32 CMR: bei Teilverlust/Beschädigung/Verzug ab Ablieferungstag; bei Gesamtverlust 30 Tage nach vereinbarter Lieferfrist bzw. 60 Tage nach Übernahme.
## Prüfschema
```
1. Anwendungsbereich CMR Art. 1
2. Schadensart (Verlust / Beschaedigung / Verzug)
3. Obhutszeitraum (Uebernahme — Ablieferung)
4. Haftungsausschluss Art. 17 Abs. 2 oder 4 CMR
5. Schadensberechnung
- Wert am Uebernahmeort Art. 23 Abs. 1 CMR
- Hoechstbetrag 8 33 SZR/kg Art. 23 Abs. 3 CMR
- Frachtanteil Art. 23 Abs. 4 CMR
6. Wertdeklaration Art. 24 / Lieferinteresse Art. 26
7. Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR pruefen
8. Reklamation Art. 30 CMR rechtzeitig?
9. Verjaehrung Art. 32 CMR
```
Standardliteratur: Koller Transportrecht; Thume CMR-Kommentar; MüKo-HGB / Jesser-Huß CMR.
## Schreibvorlage Schadensersatzforderung CMR
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadens-
ersatz aus CMR-Frachtvertrag Frachtbrief-Nr. [...] vom [Datum] geltend.
Sachverhalt:
- Uebernahme am [Datum/Ort] Gut [Bezeichnung Rohgewicht kg] in
unversehrtem Zustand laut Frachtbrief
- Ablieferung am [Datum/Ort] mit folgendem Schaden: [Beschreibung]
- Vorbehalt nach Art. 30 CMR mit Schreiben vom [Datum] erklaert
(innerhalb der Frist)
Haftung:
- Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR
- Kein Haftungsausschluss Art. 17 Abs. 2/4 CMR ersichtlich
- Hilfsweise: Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR durch
[Pflichtverletzung] — unbegrenzte Haftung
Schadensberechnung:
- Warenwert am Uebernahmeort: EUR [Betrag] (Handelsrechnung Anlage K1)
- Hilfsweise Hoechstbetrag 8 33 SZR/kg x [kg] = SZR [...] = EUR [...]
- Frachtanteil Art. 23 Abs. 4 CMR: EUR [Betrag]
- Zinsen 5 % Art. 27 CMR ab Reklamationstag
Wir fordern Sie auf binnen 14 Tagen EUR [Gesamtbetrag] zu erstatten.
Andernfalls werden wir Klage erheben — die Jahresfrist Art. 32 CMR
endet am [Datum].
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung: Klage am Gerichtsstand Art. 31 CMR (Wahlmöglichkeit Beklagtensitz, Übernahme- oder Ablieferungsort).
- Verjährungsfrist Art. 32 CMR im Aktenkalender notieren — Hemmung durch schriftliche Reklamation Art. 32 Abs. 2 CMR.
- Bei Versichererregress: Subrogationsdokumentation vorbereiten.
@@ -0,0 +1,96 @@
---
name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-ladungsschaden
description: "Ladungsschaden im inlaendischen Strassenfrachtverkehr nach HGB regulieren. Obhutshaftung § 425 HGB. Haftungsausschluesse § 426 HGB. Privilegierungstatbestaende § 427 HGB. Haftungshoechstbetrag § 431 HGB 8 33 SZR pro kg. Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB unbegrenzte Haftung. Anzeigepflicht § 438 HGB Reklamationsfrist sieben Tage bei verdecktem Schaden. Verjaehrung § 439 HGB ein Jahr bzw. drei Jahre."
---
# Ladungsschaden (HGB)
## Kaltstart-Rückfragen
1. Inländischer Frachtverkehr nach HGB oder grenzüberschreitend nach CMR?
2. Wann wurde das Gut übernommen und in welchem Zustand abgeliefert?
3. Liegt ein Schadensprotokoll der Empfangsstelle vor?
4. Gattung und Wert des Gutes, Rohgewicht in kg?
5. Wurde eine Wertdeklaration § 449 HGB vereinbart oder gilt der Regelhöchstbetrag § 431 HGB?
## Anspruchsgrundlagen
- Obhutshaftung § 425 Abs. 1 HGB — Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Verspätung zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Haftungsausschlüsse § 426 HGB — Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers, unvermeidbare Ereignisse.
- Privilegierungstatbestände § 427 HGB — z.B. nicht erkennbare Mängel der Verpackung, gefährliche Güter.
- Schadensumfang § 429 HGB — Wert am Übernahmeort + ggf. Zoll und sonstige Aufwendungen § 432 HGB.
- Haftungshöchstbetrag § 431 Abs. 1 HGB — 8,33 Sonderziehungsrechte pro kg Rohgewicht.
- Verzugshaftung § 431 Abs. 3 HGB — maximal dreifache Fracht.
- Wertdeklaration § 449 HGB durchbricht Höchstbetrag.
- Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB — Vorsatz oder Leichtfertigkeit mit Bewusstsein führen zu unbegrenzter Haftung.
- Schadensanzeige § 438 HGB — bei äußerlich erkennbarem Schaden spätestens bei Ablieferung, sonst Vermutung unversehrte Ablieferung; bei verdecktem Schaden binnen sieben Tagen nach Ablieferung.
- Verjährung § 439 HGB — ein Jahr; drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden.
- BGH zu Leichtfertigkeit § 435 HGB im Paketdienst: BGH I ZR 95/05, Urt. v. 04.05.2007, Rn. 24 ff.
## Beweislast und Frist
- Anspruchsteller (Absender/Empfänger) trägt Beweis für Übernahme in unversehrtem Zustand und Schaden bei Ablieferung.
- Frachtführer trägt Beweis für Haftungsausschluss § 426 HGB und Privilegierung § 427 HGB.
- Schadensanzeige § 438 HGB rechtzeitig — sonst Vermutung der unversehrten Ablieferung; Schadenshöhe und Kausalität bleibt zu beweisen.
- Verjährungsbeginn § 439 Abs. 2 HGB ab Ablieferung bzw. bei Verlust 30 Tage nach vereinbarter Lieferfrist.
- Verjährungshemmung durch schriftliche Reklamation § 439 Abs. 3 HGB bis schriftliche Zurückweisung.
## Prüfschema
```
1. Anwendungsbereich HGB (innerstaatlicher Strassentransport)
2. Schadensart und Zeitpunkt der Entdeckung
3. Obhutszeitraum (Uebernahme bis Ablieferung § 425 HGB)
4. Haftungsausschluss § 426 HGB oder Privilegierung § 427 HGB?
5. Schadensanzeige § 438 HGB Frist gewahrt?
6. Schadensberechnung Wert am Uebernahmeort + Hoechstbetrag § 431 HGB
7. Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB
8. Wertdeklaration § 449 HGB
9. Verjaehrungsfrist § 439 HGB
```
Standardliteratur: Koller Transportrecht; MüKo-HGB / Boesche §§ 425 ff.; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB.
## Schreibvorlage Schadensregulierungsverlangen
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadens-
ersatz aus Frachtvertrag vom [Datum] (Frachtbrief-Nr. [...]) geltend.
Sachverhalt:
- Uebernahme am [Datum/Ort]: Gut [Bezeichnung Rohgewicht kg]
unversehrt laut Frachtbrief
- Ablieferung am [Datum/Ort]: [Schadensbeschreibung mit
Bilddokumentation Anlage K1-K3]
- Schadensanzeige § 438 HGB mit Schreiben vom [Datum] (innerhalb der
Siebentagefrist bei verdecktem Schaden)
Haftung § 425 HGB:
Der Schaden ist waehrend des Obhutszeitraums entstanden. Haftungsaus-
schluesse § 426 HGB greifen nicht da die Beschaedigung auf [Ursache]
beruht.
Hilfsweise: Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB — der Frachtfuehrer
hat [konkrete Pflichtverletzung — z.B. ungesicherte Ladung waehrend
laenger andauernder Pause auf unbeleuchtetem Parkplatz] und damit
leichtfertig und mit Bewusstsein des wahrscheinlichen Eintritts eines
Schadens gehandelt.
Schadensberechnung:
- Warenwert am Uebernahmeort EUR [Betrag] (Handelsrechnung Anlage K4)
- Hoechstbetrag § 431 HGB: 8 33 SZR x [kg] = EUR [Betrag]
(bei Qualifiziertem Verschulden Vollersatz)
- Zoll § 432 HGB EUR [Betrag]
Wir fordern Sie auf binnen 14 Tagen EUR [Gesamt] zu erstatten.
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung: Klage am Sitz des Frachtführers oder am Ablieferungsort § 30 ZPO.
- Verjährungsfrist § 439 HGB im Aktenkalender — Hemmung durch schriftliche Reklamation.
- Bei Versichererregress: Übernahmebestätigung und Schadensbelege archivieren.
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name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-lieferverzug
description: "Lieferverzug des Frachtfuehrers nach § 423 HGB pruefen. Vereinbarte oder angemessene Lieferfrist. Haftung § 425 HGB i.V.m. § 431 Abs. 3 HGB max. dreifache Fracht. CMR Art. 19 und Art. 23 Abs. 5 max. Frachtbetrag. Anzeigepflicht § 438 Abs. 3 HGB binnen 21 Tagen. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Wegfall des Lieferinteresses § 423 HGB. BGH I ZR zu Auslegung der Lieferfrist."
---
# Lieferverzug
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wurde eine konkrete Lieferfrist vereinbart oder gilt eine angemessene Frist § 423 HGB?
2. Inländischer Transport (HGB) oder grenzüberschreitend (CMR)?
3. Wann ist die Ablieferung tatsächlich erfolgt und wie viele Tage Verzug liegen vor?
4. Welcher Schaden ist eingetreten (Vertragsstrafe gegenüber Endkunde, Produktionsausfall, Deckungskäufe)?
5. Wurde die Schadensanzeige binnen 21 Tagen § 438 Abs. 3 HGB erstattet?
## Anspruchsgrundlagen
- Lieferfrist § 423 HGB — vereinbarte Frist oder angemessene Frist; Wegfall des Lieferinteresses führt zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
- Haftung für Lieferverzug § 425 HGB.
- Höchstbetrag bei reinem Verzugsschaden § 431 Abs. 3 HGB — höchstens dreifache Fracht.
- CMR Art. 19: Lieferverzug wenn vereinbarte Frist überschritten oder bei fehlender Frist die Frist, die einem sorgfältigen Frachtführer billigerweise zugestanden werden muss, überschritten ist.
- CMR Art. 23 Abs. 5: Verzugsentschädigung höchstens Frachtbetrag.
- Wertdeklaration § 449 HGB / Art. 26 CMR durchbricht Höchstbetrag.
- Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB / Art. 29 CMR unbegrenzte Haftung.
- Schadensanzeige § 438 Abs. 3 HGB / Art. 30 Abs. 3 CMR: 21 Tage nach Ablieferung — sonst Anspruch erloschen (CMR) bzw. Beweislastnachteil (HGB).
- BGH zur Auslegung der angemessenen Lieferfrist: BGH I ZR 30/05, Urt. v. 17.05.2006, Rn. 16 ff.
## Beweislast und Frist
- Anspruchsteller trägt Beweis für vereinbarte oder angemessene Lieferfrist, Verzug, Schaden und Kausalität.
- Frachtführer trägt Beweis für Entlastung § 426 HGB / Art. 17 Abs. 2 CMR.
- Schadensanzeige § 438 Abs. 3 HGB: binnen 21 Tagen schriftlich.
- CMR Art. 30 Abs. 3 CMR: binnen 21 Tagen schriftlich, sonst Anspruch ausgeschlossen.
- Verjährung § 439 HGB / Art. 32 CMR ein Jahr.
## Prüfschema
```
1. Anwendungsbereich HGB oder CMR?
2. Lieferfrist konkret oder angemessen § 423 HGB / Art. 19 CMR
3. Verzugseintritt + tatsaechliche Ablieferung
4. Schadensanzeige 21 Tage gewahrt?
5. Entlastungsbeweis Frachtfuehrer
6. Schadenshoehe
- HGB: dreifache Fracht § 431 Abs. 3 HGB
- CMR: Frachtbetrag Art. 23 Abs. 5 CMR
7. Wertdeklaration § 449 HGB / Art. 26 CMR pruefen
8. Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB / Art. 29 CMR
9. Wegfall Lieferinteresse § 423 HGB — Schadensersatz statt Erfuellung
```
Standardliteratur: Koller Transportrecht; MüKo-HGB / Boesche § 423; Thume CMR-Kommentar.
## Schreibvorlage Verzugsforderung
```
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadens-
ersatz wegen Lieferverzugs aus dem Frachtvertrag vom [Datum]
(Frachtbrief-Nr. [...]) geltend.
Sachverhalt:
- Vereinbarte Lieferfrist: Ankunft beim Empfaenger spaetestens [Datum/
Uhrzeit] gemaess Frachtauftrag Ziffer [X] (Anlage K1)
- Tatsaechliche Ablieferung: [Datum/Uhrzeit] = [N] Stunden / Tage
Verzug
- Schadensanzeige § 438 Abs. 3 HGB / Art. 30 Abs. 3 CMR mit Schreiben
vom [Datum] (innerhalb 21 Tage)
Haftung:
- Lieferfrist nicht eingehalten § 423 HGB / Art. 19 CMR
- Entlastung § 426 HGB / Art. 17 Abs. 2 CMR nicht ersichtlich
- Hilfsweise Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB / Art. 29 CMR durch
[Pflichtverletzung]
Schaden:
- Vertragsstrafe an Endkunde EUR [Betrag] (Anlage K2)
- Produktionsausfall EUR [Betrag] (Anlage K3)
- Deckungskaeufe EUR [Betrag] (Anlage K4)
Hoechstbetrag bei reinem Verzugsschaden:
- HGB: dreifache Fracht EUR [Betrag]
- CMR: Frachtbetrag EUR [Betrag]
Bei Qualifiziertem Verschulden Vollersatz.
Wir fordern Sie auf binnen 14 Tagen EUR [Betrag] zu erstatten. Die
Verjaehrungsfrist § 439 HGB / Art. 32 CMR endet am [Datum].
Mit freundlichen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Ablehnung: Klage am Frachtführersitz bzw. Ablieferungsort.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren.
- Bei größerem Schaden Wertdeklaration § 449 HGB / Art. 26 CMR für künftige Aufträge empfehlen.
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name: fachanwalt-orientierung
name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-orientierung
description: Orientierung im Transport- und Speditionsrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. HGB §§ 407 ff. Frachtvertrag §§ 425 ff. Haftung des Frachtfuehrers §§ 453 ff. Speditionsvertrag §§ 467 ff. Lagervertrag. Internationales Transportrecht CMR (Strassenverkehr) COTIF (Eisenbahn) Montrealer Uebereinkommen (Luftverkehr) Haager Visby Regeln (Seehandel). ADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen.
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View File
@@ -22,7 +22,7 @@ Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugin
| Skill | Zweck |
| --- | --- |
| `fachanwalt-orientierung` | Orientierung im Urheber- und Medienrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. UrhG (Werke Verwertungsrechte Schranken) Verwertungsgesellschaften (GEMA VG Wort VG Bild-Kunst) KUG (Re… |
| `fachanwalt-urheber-medienrecht-orientierung` | Orientierung im Urheber- und Medienrecht — FAO Voraussetzungen Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. UrhG (Werke Verwertungsrechte Schranken) Verwertungsgesellschaften (GEMA VG Wort VG Bild-Kunst) KUG (Re… |
## Lizenz
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name: fachanwalt-urheber-medienrecht-abmahnung-pruefen
description: "Urheberrechtliche Abmahnung § 97a UrhG Voraussetzungen Inhalt Aktivlegitimation Anspruchsberechtigung Lizenzkette Belege. Vorformulierte Unterlassungserklaerung pruefen Vertragsstrafe Hoehe Abgrenzung modifizierte Unterlassungserklaerung. Streitwertbegrenzung § 97a Abs. 3 UrhG Verbraucher 1000 EUR Abmahnkostenanspruch. Rueckforderung bei missbraeuchlicher Abmahnung § 8c UWG analog. Negative Feststellungsklage."
---
# Abmahnung prüfen
## Kaltstart-Rückfragen
1. Welcher Vorwurf — Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bildnutzung, Texte), Markenverletzung, Wettbewerbsverstoß? Welcher Abmahner und Kanzlei?
2. Wann erhalten, was wird gefordert (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung)? Wann läuft die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab?
3. Ist der Mandant Verbraucher oder Unternehmer? Bei Verbraucher § 97a Abs. 3 UrhG Streitwertbegrenzung 1.000 EUR bei einfach gelagerter Verletzung außerhalb der gewerblichen Tätigkeit?
4. Welche Beweismittel hat der Abmahner — Logfile, Screenshot, Lizenzkette? Wurde die Verletzung tatsächlich vom Mandanten begangen oder von Dritten (Familie, Mieter, Hotspot)?
5. Wurde bereits unbedacht eine Reaktion oder ein Anerkenntnis abgegeben — gibt es bereits Vertragsstrafenansprüche?
## Anspruchsgrundlagen
- Unterlassungsanspruch § 97 Abs. 1 UrhG i. V. m. § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung), § 16 UrhG (Vervielfältigung).
- Schadensersatz § 97 Abs. 2 UrhG — drei Berechnungsarten: konkreter Schaden, Verletzergewinn, Lizenzanalogie (st. Rspr. BGH GRUR 2010, 911 — Vorschaubilder).
- Auskunftsanspruch § 101 UrhG.
- Abmahnkosten § 97a Abs. 1 und 3 UrhG — bei einfacher Verletzung außerhalb gewerblicher Tätigkeit eines Verbrauchers gegenstandswertbegrenzt 1.000 EUR was bei 1,3-Geschäftsgebühr ca. 124 EUR Anwaltskosten ergibt.
- Voraussetzungen Abmahnung § 97a Abs. 2 UrhG: Name oder Firma des Verletzten, klare Verletzungshandlung, Aufforderung mit angemessener Frist und Vertragsstrafenversprechen, Kostenforderung gesondert begründet.
- Beweislast Aktivlegitimation: Abmahner muss Rechtekette darlegen (Urheber, Lizenznehmer, Inhaber ausschließlicher Rechte).
- Tatherrschaft / Mittäterschaft / Störerhaftung: bei Filesharing Anschlussinhaber trifft sekundäre Darlegungslast (BGH I ZR 75/14 — Tauschbörse III, Urt. v. 11.06.2015, Rn. 33 ff.) — Anschlussinhaber muss darlegen wer als Täter in Betracht kommt.
- Modifizierte Unterlassungserklärung — vorformulierte Erklärung ist regelmäßig zu weit gefasst (Wiederholungsgefahr Vermutung Vertragsstrafenhöhe Gerichtsstand) → Modifikation.
Standardliteratur: Dreier/Schulze UrhG; Wandtke/Bullinger UrhG; Loewenheim Handbuch Urheberrecht.
## Beweislast und sekundäre Darlegungslast
- Aktivlegitimation: Abmahner muss Lizenzkette beweisen.
- Verletzungshandlung: Abmahner trägt Beweislast; bei Filesharing IP-Adresszuordnung muss schlüssig sein.
- Sekundäre Darlegungslast Anschlussinhaber: muss zumutbar nachforschen und alternative Täter benennen (Familienangehörige zumutbar zu befragen, nicht aber Eheleute oder Kinder völlig zu kontrollieren).
- Wiederholungsgefahr wird durch erste Verletzung vermutet — Vermutung kann nur durch strafbewehrte Unterlassungserklärung widerlegt werden.
## Strategie-Matrix
| Konstellation | Empfehlung |
|---|---|
| Berechtigte Abmahnung Verbraucher Filesharing einfach | Modifizierte Unterlassungserklärung, Kosten nach § 97a Abs. 3 UrhG begrenzen |
| Mehrfache Familiennutzung, unklare Täterschaft | Sekundäre Darlegungslast erfüllen, Täterschaft bestreiten |
| Gewerbliche Bildnutzung ohne Lizenz | Unterlassungserklärung modifiziert, Schadensersatz nach Lizenzanalogie |
| Unberechtigte Abmahnung | Negative Feststellungsklage oder Zurückweisung mit Kostenforderung § 97a Abs. 4 UrhG |
| Verjährte Forderung | Verjährungseinrede (drei Jahre § 102 UrhG i. V. m. § 195 BGB) |
| Verwirkung bei langer Untätigkeit | Verwirkungseinrede § 242 BGB |
## Schreibvorlage modifizierte Unterlassungserklärung
```
[Mandant]
[Anschrift]
An [Abmahnkanzlei]
Az [Az]
Modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklaerung
Hiermit verpflichtet sich [Mandant]
es unter Vermeidung einer fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu
zahlenden Vertragsstrafe, deren Hoehe in das Ermessen der
Glaeubigerin gestellt und im Streitfall durch das zustaendige
Gericht ueberprueft werden kann
zu unterlassen das Werk [Werk Name] der Glaeubigerin
[konkrete Verletzungshandlung — z.B. ueber Tauschboersen oeffentlich
zugaenglich zu machen]
ohne Zustimmung der Rechteinhaberin im Internet anzubieten oder
sonst oeffentlich zugaenglich zu machen oder zu vervielfaeltigen.
Die Annahme dieser Erklaerung wird ausdruecklich nur unter
folgenden Bedingungen erklaert
1. die Vertragsstrafe wird nicht im voraus pauschal beziffert
sondern nach billigem Ermessen mit gerichtlicher Ueberpruefbarkeit
2. weitere Anspruchsanerkenntnisse (Schadensersatz Auskunft) werden
nicht abgegeben
3. ein Anspruch auf Abmahnkosten besteht hoechstens im Umfang von
§ 97a Abs. 3 UrhG (Streitwert 1000 EUR)
Diese Erklaerung dient ausschliesslich der Beseitigung der
Wiederholungsgefahr und stellt kein Anerkenntnis des geltend
gemachten Rechtsverstosses oder weiterer Anspruchsmerkmale dar.
[Datum] [Unterschrift]
```
## Übergabe
- Bei Zurückweisung der modifizierten Erklärung Klagedrohung — bei Verbraucher häufig Klagebereitschaft schwach.
- Bei Ablehnung Filesharing-Behauptung: sekundäre Darlegungslast erfüllen — Skill `fachanwalt-urheber-medienrecht-mod-erklaerung` für Schriftsatzformulierung.
- Bei unberechtigter Abmahnung: Anspruch auf Kostenerstattung § 97a Abs. 4 UrhG; ggf. negative Feststellungsklage.
- Bei Markenverstoß ergänzend Markenrecht — § 14 MarkenG.

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