v231 Polish: Boilerplate entfernt, generischer Veredelungs-Block durch plugin-spezifische Anker ersetzt (20 Top-Plugins handkuratiert), 'Dieses Fachmodul greift'-Floskel durch 'Anwendungsfall:' ersetzt

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Klotzkette
2026-06-07 15:36:03 +00:00
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commit b6ca08d191
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@@ -73,8 +73,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- BGH VI ZR 396/18
- BGH VII ZR 131/13
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -223,8 +223,3 @@ Aktenzeichen geprueft und korrigiert:
- BGH VI ZR 396/18
- BGH VII ZR 131/13
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -157,8 +157,3 @@ Adressat: Sachbearbeiter / Kanzleiintern — Tonfall: sachlich-juristisch, präz
- BGH VI ZR 396/18
- BGH VII ZR 131/13
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -73,8 +73,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- BGH VI ZR 396/18
- BGH VII ZR 131/13
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.