v231 Polish: Boilerplate entfernt, generischer Veredelungs-Block durch plugin-spezifische Anker ersetzt (20 Top-Plugins handkuratiert), 'Dieses Fachmodul greift'-Floskel durch 'Anwendungsfall:' ersetzt

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Klotzkette
2026-06-07 15:36:03 +00:00
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commit b6ca08d191
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@@ -75,8 +75,3 @@ Routing-Entscheidung mit Anschluss-Skill, Reihenfolge, Abbruchkriterien und näc
- BGH XI ZR 39/04
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -136,8 +136,3 @@ Begriff | Kontext | Empfohlene dt. Entsprechung | Risiko Fehluebers.
- BGH XI ZR 39/04
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -144,8 +144,3 @@ Controlling language: [English / German / Both — per Clause X]
- BGH XI ZR 39/04
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -79,8 +79,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- BGH XI ZR 39/04
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.