v231 Polish: Boilerplate entfernt, generischer Veredelungs-Block durch plugin-spezifische Anker ersetzt (20 Top-Plugins handkuratiert), 'Dieses Fachmodul greift'-Floskel durch 'Anwendungsfall:' ersetzt

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Klotzkette
2026-06-07 15:36:03 +00:00
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commit b6ca08d191
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@@ -90,8 +90,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- BGH II ZR 206/22
- BGH IV ZR 66/25
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -181,8 +181,3 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
- BGH II ZR 206/22
- BGH IV ZR 66/25
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -213,8 +213,3 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
- BGH II ZR 206/22
- BGH IV ZR 66/25
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
@@ -69,8 +69,3 @@ Routing-Entscheidung mit Anschluss-Skill, Reihenfolge, Abbruchkriterien und näc
- BGH II ZR 206/22
- BGH IV ZR 66/25
### Anwendung im Skill
- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.