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v231 Polish: Boilerplate entfernt, generischer Veredelungs-Block durch plugin-spezifische Anker ersetzt (20 Top-Plugins handkuratiert), 'Dieses Fachmodul greift'-Floskel durch 'Anwendungsfall:' ersetzt
This commit is contained in:
@@ -249,8 +249,3 @@ Zielgruppe sind Verwaltungsjuristen, Kommunalrechtler, Anwaelte von Verkehrstrag
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- BGH VI ZR 281/13
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### Anwendung im Skill
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- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
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- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
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- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
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@@ -69,8 +69,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- BGH VI ZR 281/13
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### Anwendung im Skill
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- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
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- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
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- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
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@@ -80,8 +80,3 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- BGH VI ZR 281/13
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### Anwendung im Skill
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- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
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- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
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- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
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@@ -100,8 +100,3 @@ Einstiegspunkt für alle Mandate im Verkehrs- und Infrastrukturrecht (öffentlic
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- BGH VI ZR 281/13
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### Anwendung im Skill
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- Vor jeder tragenden Aussage Normfassung gegen die amtliche Quelle (Gesetze im Internet, EUR-Lex, ECLI-Portal) prüfen.
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- Leitentscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitieren; keine Scheinzitate.
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- Abweichende obergerichtliche Linien benennen und die im konkreten Sachverhalt einschlägige Norm hervorheben.
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