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Enrich thin skills with verified norm anchors
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@@ -102,14 +102,14 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 302 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `agb-formulararbeitsvertrag-305ff-bgb` | Branchen-Fachmodul für Formulararbeitsvertrag: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `agb-fuer-vereinsausschluss-und-haftung` | AGB-Klauseln zum Vereinsausschluss und zur Haftung im Verein. Skill klaert die AGB-rechtliche Pruefung von Ausschlussklauseln in Vereinssatzungen und Beitrittsformularen das Verhaeltnis zur Vereinsautonomie und das gerichtliche Pruefrast... |
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| `agb-gerichtsstand` | Klausel-Fachmodul für Gerichtsstand: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `agb-haftung-erfuellungsgehilfen` | AGB-Haftung fuer Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen fuer Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalf... |
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| `agb-im-arbeitsvertrag-310-abs-4-vertieft` | Arbeitsvertrags-AGB nach § 310 Abs. 4 BGB. Skill vertieft die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln Sonderregeln fuer Tarifvertraege und Betriebsvereinbarungen. Behande... |
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| `agb-im-bankvertrag-sparkassen-und-banken` | AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklause... |
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| `agb-haftung-erfuellungsgehilfen` | AGB-Haftung für Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen für Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfre... |
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| `agb-im-arbeitsvertrag-310-abs-4-vertieft` | Arbeitsvertrags-AGB nach § 310 Abs. 4 BGB. Skill vertieft die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln Sonderregeln für Tarifvertraege und Betriebsvereinbarungen. Behandel... |
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| `agb-im-bankvertrag-sparkassen-und-banken` | AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklausel... |
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| `agb-im-bauvertrag-vob-b-2024` | AGB-Kontrolle der VOB-B im Bauvertrag. Skill klaert die BGH-Linie zur AGB-rechtlichen Behandlung der VOB-B insgesamt und einzelner Klauseln. Behandelt das Privileg der VOB-B unter § 310 Abs. 1 BGB Erlass des § 308 und § 309 BGB bei volls... |
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| `agb-im-konzernverbund` | AGB im Konzernverbund. Skill behandelt die AGB-rechtliche Pruefung von Konzernvereinbarungen Service-Level-Agreements zwischen Mutter und Tochter sowie Standardklauseln bei konzerninternen Vertraegen. Aktuelle Themen: Cash-Pooling Cross-... |
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| `agb-im-leasingvertrag-fortwirkung` | AGB im Leasingvertrag. Skill klaert AGB-Klauseln in Operating- und Finance-Leasing Verteilung der Sach- und Rechtsgefahr Maengelhaftungs-Drittinanspruchnahme (Drittabtretungsmodell BGH) Restwertabrechnung Andienung Mehrkilometerregelung.... |
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| `agb-im-mietrecht-wohnraum-vs-gewerbe` | AGB im Mietrecht: Wohnraum- und Gewerberaummiete. Skill differenziert die AGB-rechtliche Behandlung typischer Mietklauseln Schoenheitsreparaturen Quotenklauseln Endrenovierung Mieterhoehungsvereinbarungen Versetzungsklauseln Anpassungskl... |
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| `agb-in-kapitalanlagen-effektenhandel` | AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Pruefung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID I... |
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| `agb-in-kapitalanlagen-effektenhandel` | AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Pruefung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen für Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID II... |
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| `agb-indexierung` | Klausel-Fachmodul für Indexierung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `agb-kardinalpflichten-haftungsbegrenzung` | Klausel-Fachmodul für Kardinalpflichten: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `agb-konzernklausel-datenaustausch-haftung` | Klausel-Fachmodul für Konzernklausel: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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@@ -134,10 +134,10 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 302 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `agb-und-cookie-einwilligung-dsgvo` | AGB und Cookie-Einwilligung nach DSGVO und TTDSG / TDDDG. Skill klaert die Wechselwirkung von AGB-rechtlichen Klauseln und datenschutzrechtlicher Einwilligung Anforderungen an die Einwilligung Differenzierung notwendige Cookies und optio... |
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| `agb-und-ipr-art-6-rom-i-verbraucher` | AGB und IPR Art. 6 Rom-I-VO Verbraucherschutz. Skill vertieft die IPR-rechtliche Pruefung der AGB bei Verbrauchervertraegen mit internationalem Bezug. Klaert die Voraussetzungen der ausgerichteten Taetigkeit nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b... |
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| `agb-vereinsbedingungen-mitgliedschaft` | Branchen-Fachmodul für Vereinsbedingungen: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `agb-verjaehrungsverkuerzung-maengel` | Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `agb-verjaehrungsverkuerzung-maengel` | Klausel-Fachmodul für Verjährungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `agb-versionierung-aenderungshistorie` | Einstiegs- und Prüfungslinie für AGB Versionierung Änderungshistorie: sortiert Ziel, Rolle, Dokumente, Normenstand, AGB-Risiko und nächsten Output schnell und anfängertauglich. |
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| `agb-vertragsstrafe-309-nr-6` | AGB-Vertragsstrafe nach § 309 Nr. 6 BGB. Skill vertieft die AGB-rechtliche Behandlung von Vertragsstrafen im B2C und B2B. Klaert Hoechstgrenzen Abgrenzung zu pauschalierten Schadensersatz Sondervorschriften im Arbeitsvertrag (§ 310 Abs.... |
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| `agb-werkleistung-vob-b-aktuell` | AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-fuer-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§... |
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| `agb-werkleistung-vob-b-aktuell` | AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-für-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§... |
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| `agentur-marketing-agb` | Branchen-Fachmodul für Agentur Marketing AGB: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `annahmefrist-leistungsfrist-308` | Norm- und Dogmatik-Skill für Annahmefrist Leistungsfrist 308: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung. |
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| `app-agb` | Branchen-Fachmodul für App AGB: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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@@ -153,7 +153,7 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 302 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `b2c-b2b-b2b2c-rollencheck` | Einstiegs- und Prüfungslinie für B2C B2B B2B2C Rollencheck: sortiert Ziel, Rolle, Dokumente, Normenstand, AGB-Risiko und nächsten Output schnell und anfängertauglich. |
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| `backup-datenverlust` | Klausel-Fachmodul für Backup Datenverlust: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. |
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| `bank-agb` | Branchen-Fachmodul für Bank AGB: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `bankvertrag-sparkassen-bauvertrag-vob` | AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklause... |
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| `bankvertrag-sparkassen-bauvertrag-vob` | AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklausel... |
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| `battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang` | Norm- und Dogmatik-Skill für Battle of Forms AGB Kollision: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk... |
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| `battle-of-forms-agb-kollision` | Norm- und Dogmatik-Skill für Battle of Forms AGB Kollision: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung. |
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| `bau-vob-agb` | Branchen-Fachmodul für Bau VOB/B AGB: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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@@ -361,7 +361,7 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 302 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `vergaberechtliche-vertragsbedingungen` | Branchen-Fachmodul für Vergaberechtliche Vertragsbedingungen: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `vergaberechtliche-vertragsbedingungen-vertragsstrafe` | Branchen-Fachmodul für Vergaberechtliche Vertragsbedingungen: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale... |
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| `verhandlungs-playbook-agb` | Output- und Streit-Skill für Verhandlungs Playbook AGB: macht aus der AGB-Prüfung verwertbare Redlines, Entwürfe, Playbooks, Abmahnreaktionen oder Entscheidungsunterlagen. |
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| `verjaehrungsverkuerzung-verkaufsbedingungen` | Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `verjaehrungsverkuerzung-verkaufsbedingungen` | Klausel-Fachmodul für Verjährungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `verkaufsbedingungen-b2b` | Branchen-Fachmodul für Verkaufsbedingungen B2B: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `versicherung-avb` | Branchen-Fachmodul für Versicherung Avb: prüft typische AGB-Risiken des Vertragstyps und erzeugt Klauselarchitektur, Red Flags und bessere Bedingungen. |
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| `versicherungsvertraegen-vvg-agb` | AGB-Kontrolle bei Versicherungsvertraegen (VVG). Skill behandelt das Spannungsverhaeltnis zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und § 307 BGB. Klaert das Transparenzgebot Risikoausschluesse Obliegenheitsverletzungen San... |
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@@ -52,7 +52,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Änderungsvorbehalt 308: prüft die
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- Wirksam: Anpassung gekoppelt an Indizes (etwa StatBA-Verbraucherpreisindex) mit transparenter Formel und Kuendigungsrecht.
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### Update-Klauseln neu (§ 327f BGB)
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- Seit 01.01.2022 in Kraft: § 327f BGB regelt die Aktualisierungspflicht fuer digitale Produkte. AGB-Klauseln, die diese Pflicht unterlaufen, sind unwirksam.
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- Seit 01.01.2022 in Kraft: § 327f BGB regelt die Aktualisierungspflicht für digitale Produkte. AGB-Klauseln, die diese Pflicht unterlaufen, sind unwirksam.
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- BGH-Folgejudikate sind im Aufbau; Pruefung Az live verifizieren.
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### Weitere relevante AGB-Klauseln § 308 BGB
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@@ -29,7 +29,7 @@ description: "AGB im Anwaltsvertrag und Allgemeine Mandatsbedingungen. Skill kla
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- BGH IX ZR 119/14 zur Anwaltshonorarvereinbarung.
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### Haftungsbeschraenkung
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- § 52 BRAO: in vorformulierten Mandatsbedingungen ist eine Haftungsbeschraenkung nur fuer einfache Fahrlaessigkeit und nur bis zur vierfachen Mindestversicherungssumme zulaessig (§ 51 Abs. 4 BRAO; Mindestversicherungssumme 250.000 Euro pro Versicherungsfall, somit Obergrenze in AGB 1 Mio. Euro); § 51a BRAO regelt demgegenueber die Berufshaftpflicht von Berufsausuebungsgesellschaften.
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- § 52 BRAO: in vorformulierten Mandatsbedingungen ist eine Haftungsbeschraenkung nur für einfache Fahrlaessigkeit und nur bis zur vierfachen Mindestversicherungssumme zulaessig (§ 51 Abs. 4 BRAO; Mindestversicherungssumme 250.000 Euro pro Versicherungsfall, somit Obergrenze in AGB 1 Mio. Euro); § 51a BRAO regelt demgegenueber die Berufshaftpflicht von Berufsausuebungsgesellschaften.
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- Hoehere Pflicht bei groberen Faellen.
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### Verschwiegenheit
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@@ -41,7 +41,7 @@ AGB im Anwaltsvertrag und Allgemeine Mandatsbedingungen. Skill klaert die AGB-re
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- BGH IX ZR 119/14 zur Anwaltshonorarvereinbarung.
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### Haftungsbeschraenkung
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- § 52 BRAO: in vorformulierten Mandatsbedingungen ist eine Haftungsbeschraenkung nur fuer einfache Fahrlaessigkeit und nur bis zur vierfachen Mindestversicherungssumme zulaessig (§ 51 Abs. 4 BRAO; Mindestversicherungssumme 250.000 Euro pro Versicherungsfall, somit Obergrenze in AGB 1 Mio. Euro); § 51a BRAO regelt demgegenueber die Berufshaftpflicht von Berufsausuebungsgesellschaften.
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- § 52 BRAO: in vorformulierten Mandatsbedingungen ist eine Haftungsbeschraenkung nur für einfache Fahrlaessigkeit und nur bis zur vierfachen Mindestversicherungssumme zulaessig (§ 51 Abs. 4 BRAO; Mindestversicherungssumme 250.000 Euro pro Versicherungsfall, somit Obergrenze in AGB 1 Mio. Euro); § 51a BRAO regelt demgegenueber die Berufshaftpflicht von Berufsausuebungsgesellschaften.
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- Hoehere Pflicht bei groberen Faellen.
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### Verschwiegenheit
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@@ -26,7 +26,7 @@ description: "AGB bei Arbeitnehmerueberlassung (AUeG). Skill klaert die AGB-rech
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- AGB-Klauseln, die Equal-Pay weiter ausschliessen, sind unwirksam.
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### Vertragsstrafe bei Abwerbung
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- Wettbewerbsschutz fuer Verleiher: AGB-Klausel mit Vertragsstrafe in Hoehe einer Vermittlungsprovision (3-6 Monatsgehaelter) wirksam, soweit angemessen.
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- Wettbewerbsschutz für Verleiher: AGB-Klausel mit Vertragsstrafe in Hoehe einer Vermittlungsprovision (3-6 Monatsgehaelter) wirksam, soweit angemessen.
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- BAG 9 AZR 162/12 (Az verifizieren).
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### Verleihverbot
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@@ -32,7 +32,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüf
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- **(b) Fuer eine Vielzahl von Vertraegen vorformuliert:** Mehrfachverwendungsabsicht des Verwenders erforderlich. Faustregel: bei 3+ Verwendungen erfuellt (BGH, ständige Rechtsprechung). Auch einmalig erstellte Klausel, die mehrfach verwendet werden soll, faellt darunter.
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- **(c) Vom Verwender gestellt:** Wer die Klausel inhaltlich vorgibt und in die Verhandlung einbringt. Beweislast: Wer sich auf das Stellen beruft (in der Regel der Kunde im Streitfall).
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- **§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB:** Keine AGB sind solche Bedingungen, die zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. "Aushandeln" verlangt: ernsthafte Verhandlungsbereitschaft des Verwenders, Moeglichkeit der Einflussnahme, nicht nur "Take-it-or-leave-it".
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- **Verbraucher-Sonderregel § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB:** Im Verbrauchervertrag (B2C) gelten die AGB-Regeln auch fuer einmalig vorformulierte Vertragsbedingungen, wenn der Verbraucher auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (Einmalverwendungsklauseln). Achtung: Diese Vorschrift gilt ausschliesslich im B2C; im B2B bleibt es bei dem Erfordernis der Vielzahl-Verwendung nach § 305 Abs. 1 BGB. Einmalverwendungsklauseln im reinen B2B-Vertrag sind keine AGB.
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- **Verbraucher-Sonderregel § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB:** Im Verbrauchervertrag (B2C) gelten die AGB-Regeln auch für einmalig vorformulierte Vertragsbedingungen, wenn der Verbraucher auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (Einmalverwendungsklauseln). Achtung: Diese Vorschrift gilt ausschliesslich im B2C; im B2B bleibt es bei dem Erfordernis der Vielzahl-Verwendung nach § 305 Abs. 1 BGB. Einmalverwendungsklauseln im reinen B2B-Vertrag sind keine AGB.
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- **Verhandlungs-Indikatoren:** Aenderungen an der Klausel waehrend Verhandlung, Verhandlungsprotokoll, abweichende Formulierung gegenueber dem Standardmuster. Reine Auswahl zwischen vorformulierten Optionen reicht nicht.
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- **Praktische Faustregel:** Wer einen Vertrag mit "Standard-AGB im Anhang" praesentiert, hat fast immer AGB i.S.d. § 305 BGB. "Mein erster Wurf, der wird angepasst" reicht ebenfalls aus, wenn die Anpassung nur Detailaenderungen betrifft.
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- **§ 305b BGB - Vorrang Individualabrede:** Individuelle Vereinbarungen ueberbietsen AGB, auch wenn die AGB widersprechen.
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@@ -46,15 +46,15 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüf
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## Aktuelle BGH-Linie und Praxisbausteine
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### Begriffstatbestand § 305 Abs. 1 BGB
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- "Allgemeine Geschaeftsbedingungen sind alle fuer eine Vielzahl von Vertraegen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt."
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- "Allgemeine Geschaeftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Vertraegen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt."
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- **"Vielzahl"**: BGH legt regelmaessig die Schwelle bei beabsichtigter Verwendung in mindestens drei Faellen; einmalige Nutzung ist keine AGB-Verwendung — BGH staendige Rspr., Az im Digitalisat verifizieren.
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- **"Stellen"**: Verwender ist, wer die Bedingung der anderen Seite einseitig auferlegt. Bei einseitigem Vertragsentwurf gilt der Entwerfende als Verwender — BGH VIII ZR 254/17 (im Digitalisat verifizieren) zur Stellung im Wohnraummietrecht.
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- **"Aushandeln" als Ausnahme § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB**: nur bei tatsaechlicher Verhandlungsbereitschaft; der Verwender muss den Kerngehalt der Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt haben. BGH VII ZR 56/15 fuer Werkvertraege; BGH X ZR 50/14 fuer den Reisevertrag.
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- **"Aushandeln" als Ausnahme § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB**: nur bei tatsaechlicher Verhandlungsbereitschaft; der Verwender muss den Kerngehalt der Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt haben. BGH VII ZR 56/15 für Werkvertraege; BGH X ZR 50/14 für den Reisevertrag.
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### Einbeziehungsvoraussetzungen § 305 Abs. 2, 3 BGB
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- Hinweis "bei Vertragsschluss"; zumutbare Kenntnisnahmemoeglichkeit.
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- Bei Fernabsatzgeschaeften: Zugaenglichkeit auf der Website mit hinreichend deutlichem Link genuegt nicht, wenn die Klauseln nicht abrufbar sind.
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- Rahmenvereinbarung: § 305 Abs. 3 BGB ermoeglicht globale Einbeziehung fuer Dauerschuldverhaeltnisse.
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- Rahmenvereinbarung: § 305 Abs. 3 BGB ermoeglicht globale Einbeziehung für Dauerschuldverhaeltnisse.
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### Aktuelle BGH-Entscheidungen
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- BGH zur AGB-Einbeziehung im Online-Handel — staendige Rspr.; konkrete Az im Mandat verifizieren.
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@@ -62,7 +62,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüf
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- BGH VIII ZR 13/19 Cookie-Banner-Linie zu Einwilligung als AGB-Frage.
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### Pruefraster
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1. Vorformuliert + fuer Vielzahl + gestellt? — § 305 Abs. 1 BGB.
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1. Vorformuliert + für Vielzahl + gestellt? — § 305 Abs. 1 BGB.
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2. Individuell ausgehandelt? — § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB; Beweislast Verwender.
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3. Einbeziehung wirksam? — § 305 Abs. 2, 3 BGB.
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4. Vorrang Individualabrede § 305b BGB?
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@@ -7,7 +7,7 @@ description: "AGB bei digitalen Produkten und § 327f BGB Update-Pflicht. Skill
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## Aufgabe
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Skill fuer AGB-Kontrolle bei digitalen Produkten nach § 327 ff. BGB.
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Skill für AGB-Kontrolle bei digitalen Produkten nach § 327 ff. BGB.
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## Norm
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@@ -17,7 +17,7 @@ Skill fuer AGB-Kontrolle bei digitalen Produkten nach § 327 ff. BGB.
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## § 327f BGB Aktualisierungspflicht
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- Verkaeufer/Anbieter muss Updates bereitstellen, "die fuer den Erhalt der Vertragsmaessigkeit erforderlich sind".
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- Verkaeufer/Anbieter muss Updates bereitstellen, "die für den Erhalt der Vertragsmaessigkeit erforderlich sind".
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- Sicherheitsupdates Pflicht; Funktionserweiterungen optional.
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- Aktualisierungspflicht laeuft, solange Verbraucher die Aktualisierungen "vernuenftigerweise erwarten kann".
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- BGH-Folgejudikate noch im Aufbau; Az im Digitalisat verifizieren.
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@@ -52,4 +52,4 @@ Skill fuer AGB-Kontrolle bei digitalen Produkten nach § 327 ff. BGB.
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- Klauselentwurf.
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- Schriftsatzbaustein Verbraucherklage.
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- Pruefraster fuer Anbieter.
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- Pruefraster für Anbieter.
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@@ -22,7 +22,7 @@ description: "AGB bei internationalen ISO-Vertraegen. Skill behandelt die AGB-re
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## AGB-Rechtliche Pruefung
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- Standardmuster sind AGB im Sinne § 305 BGB, soweit fuer Vielzahl von Vertraegen.
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- Standardmuster sind AGB im Sinne § 305 BGB, soweit für Vielzahl von Vertraegen.
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- Spannungsverhaeltnis zwischen branchenueblicher Anwendbarkeit und deutscher AGB-Kontrolle.
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## ICC Force Majeure 2020
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@@ -21,7 +21,7 @@ description: "AGB bei Verbraucherdarlehensvertraegen. Skill behandelt AGB im Kon
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## Bearbeitungsgebuehr
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- BGH XI ZR 405/12 (13.05.2014): Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherdarlehen ist AGB-rechtlich unwirksam.
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- Folge: Massenhafte Rueckforderungen; Verjaehrung typischerweise 31.12. des dritten Folgejahres ab Kenntnis.
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- Folge: Massenhafte Rueckforderungen; Verjährung typischerweise 31.12. des dritten Folgejahres ab Kenntnis.
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## Restschuldversicherung
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@@ -48,6 +48,6 @@ description: "AGB bei Verbraucherdarlehensvertraegen. Skill behandelt AGB im Kon
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## Output
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- Rueckforderungsanspruch-Memo.
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- Rückforderungsanspruch-Memo.
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- Klauselraster.
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- Verjaehrungspruefung.
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- Verjährungspruefung.
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@@ -17,11 +17,11 @@ description: "AGB bei Plattformnutzung App Stores Apple Google Steam Amazon. Ski
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- §§ 305-310 BGB AGB-Recht.
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- P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 Plattform-Business-Verordnung.
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- DSA-Verordnung (EU) 2022/2065.
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- DMA-Verordnung (EU) 2022/1925 fuer Gatekeeper.
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- DMA-Verordnung (EU) 2022/1925 für Gatekeeper.
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## Plattform-AGB
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- App Store-AGB Apple: Provision 30 Prozent (15 Prozent fuer kleine Entwickler) — DMA-Pflicht zur Alternative.
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- App Store-AGB Apple: Provision 30 Prozent (15 Prozent für kleine Entwickler) — DMA-Pflicht zur Alternative.
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- Google Play-AGB: aehnlich, mit DMA-Pflicht.
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- Amazon Marketplace: Allgemeine Verkaufsbedingungen mit Sanktionen.
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@@ -26,7 +26,7 @@ description: "AGB bei Vereinen und Verbaenden. Skill klaert die AGB-rechtliche P
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### Ausschluss
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- Klausel zum Ausschluss "ohne Begruendung" unwirksam.
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- BGH II ZR 30/10: Verfahrensgrundsaetze zwingend (Anhoerung, Rechtsschutz).
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- BGH II ZR 30/10: Verfahrensgrundsaetze zwingend (Anhörung, Rechtsschutz).
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### Vereinsstrafen
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- Vertragsstrafe in Satzung wirksam, soweit angemessen.
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@@ -20,7 +20,7 @@ description: "AGB-Klauseln zum Vereinsausschluss und zur Haftung im Verein. Skil
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## Verfahrensgrundsaetze
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- Anhoerung des Betroffenen vor Ausschluss.
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- Anhörung des Betroffenen vor Ausschluss.
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- Benennung des Ausschlussgrunds.
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- Rechtsbehelfsbelehrung an internes Schiedsgericht.
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@@ -32,7 +32,7 @@ description: "AGB-Klauseln zum Vereinsausschluss und zur Haftung im Verein. Skil
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## Haftung
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- § 31 BGB: Verein haftet fuer Vorstand.
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- § 31 BGB: Verein haftet für Vorstand.
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- AGB-Klauseln zur Haftungsbegrenzung des Vereins gegenueber Mitgliedern: zulaessig, sofern angemessen.
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## Pruefraster
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@@ -1,37 +1,37 @@
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name: agb-haftung-erfuellungsgehilfen
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description: "AGB-Haftung fuer Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen fuer Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfreizeichnung und zur zulaessigen Differenzierung. Liefert Klauselentwurf."
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description: "AGB-Haftung für Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen für Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfreizeichnung und zur zulaessigen Differenzierung. Liefert Klauselentwurf."
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# Agb Haftung Erfuellungsgehilfen
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## Fachkern: Agb Haftung Erfuellungsgehilfen
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- **Klauselproblem (Agb Haftung Erfuellungsgehilfen):** AGB-Haftung fuer Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen fuer Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfreizeichnung und zur zulaessigen Differenzierung. Liefert Klauselentwurf.
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- **Klauselproblem (Agb Haftung Erfuellungsgehilfen):** AGB-Haftung für Erfuellungsgehilfen. Skill klaert die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschluessen für Erfuellungsgehilfen (§ 278 BGB) und die Wechselwirkung mit § 309 Nr. 7 BGB. Behandelt die BGH-Linie zur unwirksamen Pauschalfreizeichnung und zur zulaessigen Differenzierung. Liefert Klauselentwurf.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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## Norm
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- § 278 BGB: Schuldner haftet fuer Erfuellungsgehilfen wie fuer eigenes Handeln.
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- § 309 Nr. 7 Buchst. a, b BGB: Haftungsausschluss fuer Vorsatz und Verletzung Leben/Koerper/Gesundheit unwirksam.
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- § 278 BGB: Schuldner haftet für Erfuellungsgehilfen wie für eigenes Handeln.
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- § 309 Nr. 7 Buchst. a, b BGB: Haftungsausschluss für Vorsatz und Verletzung Leben/Koerper/Gesundheit unwirksam.
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## Klauseltypen
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### "Wir haften nicht fuer das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
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### "Wir haften nicht für das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
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- Unwirksam, soweit Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit oder Verletzung Leben/Koerper/Gesundheit erfasst.
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### "Wir haften nur fuer eigenen Vorsatz und nicht fuer das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
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### "Wir haften nur für eigenen Vorsatz und nicht für das Handeln unserer Erfuellungsgehilfen"
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- Unwirksam — § 309 Nr. 7 BGB.
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### Differenzierende Klausel
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- "Die Haftung fuer einfache Fahrlaessigkeit von Erfuellungsgehilfen ist ausgeschlossen, ausser bei Verletzung von Kardinalpflichten oder Verletzung von Leben Koerper Gesundheit" — wirksam.
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- "Die Haftung für einfache Fahrlaessigkeit von Erfuellungsgehilfen ist ausgeschlossen, ausser bei Verletzung von Kardinalpflichten oder Verletzung von Leben Koerper Gesundheit" — wirksam.
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## BGH-Linie
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- BGH I ZR 41/03 zur Haftung fuer Subunternehmer in Transportvertraegen.
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- BGH VII ZR 168/13: bei Bauvertrag haften Werkunternehmer fuer Subunternehmer wie fuer eigenes Handeln.
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- BGH I ZR 41/03 zur Haftung für Subunternehmer in Transportvertraegen.
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- BGH VII ZR 168/13: bei Bauvertrag haften Werkunternehmer für Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
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## Pruefraster
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@@ -1,18 +1,18 @@
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name: agb-im-arbeitsvertrag-310-abs-4-vertieft
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description: "Arbeitsvertrags-AGB nach § 310 Abs. 4 BGB. Skill vertieft die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln Sonderregeln fuer Tarifvertraege und Betriebsvereinbarungen. Behandelt typische problematische Klauseln Versetzungsvorbehalt Verfallklausel Rueckzahlungsklausel fuer Aus- und Fortbildung. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf."
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description: "Arbeitsvertrags-AGB nach § 310 Abs. 4 BGB. Skill vertieft die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln Sonderregeln für Tarifvertraege und Betriebsvereinbarungen. Behandelt typische problematische Klauseln Versetzungsvorbehalt Verfallklausel Rueckzahlungsklausel für Aus- und Fortbildung. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf."
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# Agb Im Arbeitsvertrag 310 Abs 4 Vertieft
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## Aufgabe
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Skill fuer arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle nach § 310 Abs. 4 BGB.
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Skill für arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle nach § 310 Abs. 4 BGB.
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## Norm
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- § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB: Tarifvertraege, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen unterliegen nicht der AGB-Kontrolle.
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- § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB: bei Arbeitsvertraegen ist auf die Besonderheiten des Arbeitsrechts angemessen Ruecksicht zu nehmen.
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- § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB: bei Arbeitsvertraegen ist auf die Besonderheiten des Arbeitsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
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## Typische problematische Klauseln
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@@ -27,7 +27,7 @@ Skill fuer arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle nach § 310 Abs. 4 BGB.
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- Frist nicht unter 3 Monaten.
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- BAG 5 AZR 545/13 (Az verifizieren): Ausschlussfristen unter 3 Monaten unwirksam.
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### Rueckzahlungsklausel fuer Aus- und Fortbildung
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### Rueckzahlungsklausel für Aus- und Fortbildung
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- Klassische BAG-Linie: nur wirksam, wenn:
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- der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil aus der Fortbildung zieht,
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- die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhaeltnis zur Fortbildung steht (Faustregel: bis 1 Monat — kein Bindung, 1-2 Monate — bis 6 Monate, 2-4 Monate — bis 1 Jahr, 6-12 Monate — bis 3 Jahre, > 24 Monate — bis 5 Jahre).
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-im-bankvertrag-sparkassen-und-banken
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description: "AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf."
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description: "AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf."
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# Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken
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## Fachkern: Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken
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- **Klauselproblem (Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken):** AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf.
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- **Klauselproblem (Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken):** AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -16,7 +16,7 @@ description: "AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Spark
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- Allgemeine Geschaeftsbedingungen der privaten Banken Stand 01.07.2023 (BVR, BdB, VOEB), Sparkassen-AGB Stand 01.07.2023, AGB der Volks- und Raiffeisenbanken.
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- Inhaltskontrolle § 307 BGB grundsaetzlich anwendbar.
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- BGH-Linie: AGB-rechtlich strenger Massstab fuer Banken wegen ueberlegener Marktstellung.
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- BGH-Linie: AGB-rechtlich strenger Massstab für Banken wegen ueberlegener Marktstellung.
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## Klassische Problemklauseln
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@@ -20,7 +20,7 @@ description: "AGB-Kontrolle der VOB-B im Bauvertrag. Skill klaert die BGH-Linie
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## VOB-B Privileg
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- Vollstaendige Einbeziehung erforderlich. Schon kleine Anpassungen lassen das Privileg entfallen.
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- BGH VII ZR 162/13: bereits Streichung einer einzigen Klausel der VOB-B beendet das Privileg fuer die gesamte VOB-B.
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- BGH VII ZR 162/13: bereits Streichung einer einzigen Klausel der VOB-B beendet das Privileg für die gesamte VOB-B.
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- Folge: alle VOB-B-Klauseln werden unter § 307 BGB einer Inhaltskontrolle unterzogen, was haeufig zu Teilunwirksamkeiten fuehrt.
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## Aktuelle Aenderungen VOB-B 2024
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@@ -34,7 +34,7 @@ description: "AGB-Kontrolle der VOB-B im Bauvertrag. Skill klaert die BGH-Linie
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- **§ 8 Abs. 2 VOB-B Kuendigung aus wichtigem Grund**: Wirksam im Regelfall.
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- **§ 4 Abs. 7 VOB-B Maengelbeseitigung**: in B2C nicht uebernehmbar (BGH VIII ZR 121/02).
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- **§ 13 VOB-B Maengelhaftung**: Verkuerzung der Verjaehrungsfrist auf 4 Jahre statt 5 Jahre BGB — wirksam im B2B.
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- **§ 13 VOB-B Maengelhaftung**: Verkuerzung der Verjährungsfrist auf 4 Jahre statt 5 Jahre BGB — wirksam im B2B.
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- **§ 12 Abs. 5 VOB-B Fiktion der Abnahme**: Fiktionsregelungen sind ohne explizite Hinweise zur Frist und Folge intransparent — BGH VII ZR 137/16.
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## §§ 650a ff. BGB Bauvertragsrecht 2018
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@@ -14,7 +14,7 @@ description: "AGB im Konzernverbund. Skill behandelt die AGB-rechtliche Pruefung
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## Norm
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- § 305 Abs. 1 BGB: AGB-Eigenschaft setzt Stellung fuer "Vielzahl von Vertraegen" voraus.
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- § 305 Abs. 1 BGB: AGB-Eigenschaft setzt Stellung für "Vielzahl von Vertraegen" voraus.
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- In Konzernvertraegen oft vorformuliert, aber individuell ausgehandelt.
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- § 310 Abs. 1 BGB: B2B-Wertungen.
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@@ -38,7 +38,7 @@ description: "AGB im Konzernverbund. Skill behandelt die AGB-rechtliche Pruefung
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## Pruefraster
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1. Vorformulierung fuer Vielzahl von Vertraegen?
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1. Vorformulierung für Vielzahl von Vertraegen?
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2. Individuell ausgehandelt?
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3. § 307 BGB-Risiko?
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4. Steuerliche und kartellrechtliche Wechselwirkung?
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: agb-in-kapitalanlagen-effektenhandel
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description: "AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Pruefung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID II und WpHG. Liefert Pruefraster."
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description: "AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Pruefung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen für Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID II und WpHG. Liefert Pruefraster."
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# Agb In Kapitalanlagen Effektenhandel
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@@ -18,7 +18,7 @@ Prüfe Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Depot-/Broker-AGB, Spar-/Tag
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## Standardbedingungen
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- Sonderbedingungen fuer Wertpapiergeschaefte Stand 01.01.2024.
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- Sonderbedingungen für Wertpapiergeschaefte Stand 01.01.2024.
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- AGB der DZ Bank, Sparkassen, Privatbanken.
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## Klauseltypen
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@@ -29,7 +29,7 @@ Prüfe Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Depot-/Broker-AGB, Spar-/Tag
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- AGB dürfen Beratungs-/Dokumentationspflichten nicht durch pauschale "Kunde entscheidet allein"-Formeln entleeren.
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### Beratungsfreies Geschaeft
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- Sondervorschriften fuer Execution-Only.
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- Sondervorschriften für Execution-Only.
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- Product Governance, Zielmarkt, Warnhinweise und Kenntnisse/Erfahrungen sauber vom Beratungsverzicht trennen.
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### Ausfuehrungsbedingungen
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@@ -32,7 +32,7 @@ description: "Einstiegs- und Prüfungslinie für AGB Prüfung Kaltstart: sortier
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## Aktuelle BGH-Praxisleitlinien
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### Schritt-fuer-Schritt-BGH-Linie
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### Schritt-für-Schritt-BGH-Linie
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1. **Vorrang Individualabrede § 305b BGB**: BGH staendige Rspr.; bei Spannung zwischen AGB und Individualabrede setzt sich Individualabrede durch.
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2. **Ueberraschende Klauseln § 305c BGB**: BGH legt strengen Massstab an; objektiv-typisierter Massstab.
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3. **Unklarheitenregel § 305c Abs. 2 BGB**: bei Auslegungsspielraum zu Lasten des Verwenders.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-rechtswahl-schweizer-recht-rom-i
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description: "Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf fuer rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm."
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description: "Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf für rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm."
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# Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I
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## Fachkern: Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I
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- **Klauselproblem (Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I):** Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf fuer rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm.
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- **Klauselproblem (Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I):** Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf für rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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||||
- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -32,13 +32,13 @@ description: "Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Re
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- BGH-Linie: deutsches AGB-Recht greift bei deutschem Verbraucher und ausgerichteter Schweizer Taetigkeit durch.
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### Art. 9 Rom-I — Eingriffsnormen
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- Eingriffsnormen sind zwingende Bestimmungen, deren Beachtung als so entscheidend fuer den Staat angesehen wird, dass sie ungeachtet des nach den Rom-I-VO-Regeln anwendbaren Rechts anzuwenden sind.
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||||
- Eingriffsnormen sind zwingende Bestimmungen, deren Beachtung als so entscheidend für den Staat angesehen wird, dass sie ungeachtet des nach den Rom-I-VO-Regeln anwendbaren Rechts anzuwenden sind.
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- Sind § 307 BGB oder § 242 BGB Eingriffsnormen?
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||||
- BGH und h.M.: **§§ 305-310 BGB sind keine Eingriffsnormen** im Sinne Art. 9. Sie sind Schutznormen, aber sie regeln nicht das oeffentliche Interesse, sondern die Wertung des Verbraucherschutzes — diese Wertung ist ueber Art. 6 Rom-I bereits abgesichert.
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- BGH und h.M.: **§§ 305-310 BGB sind keine Eingriffsnormen** im Sinne Art. 9. Sie sind Schutznormen, aber sie regeln nicht das öffentliche Interesse, sondern die Wertung des Verbraucherschutzes — diese Wertung ist ueber Art. 6 Rom-I bereits abgesichert.
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||||
- **§ 242 BGB als Eingriffsnorm?** Vereinzelt vertreten, aber abzulehnen. § 242 ist kein international zwingender Anwendungsbefehl, sondern eine Generalklausel des deutschen Privatrechts. Die Konstruktion "ueber § 242 BGB greift das gesamte AGB-Recht international durch" ist nicht haltbar.
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||||
### Art. 21 Rom-I — Ordre Public
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- Anwendung des fremden Rechts kann ausgeschlossen werden, soweit sie offensichtlich mit der oeffentlichen Ordnung Deutschlands unvereinbar ist.
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- Anwendung des fremden Rechts kann ausgeschlossen werden, soweit sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung Deutschlands unvereinbar ist.
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- Nur Kerngehalte (Vorsatzhaftungsausschluss, Verzicht auf Personenschaden) sind ordre public.
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## B2B-Konstellation
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@@ -33,13 +33,13 @@ description: "Einstiegs- und Prüfungslinie für AGB Risikoklassifizierung Ampel
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## Aktuelle BGH-Linie zur Risikobewertung
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### Risikofaktoren mit BGH-Bezug
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- **Rot**: § 309 BGB-Verstoss in B2C eindeutig (z. B. Haftungsausschluss Leben/Koerper/Gesundheit, Aufrechnungsverbot fuer unbestrittene Forderungen).
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- **Gelb**: § 307 BGB-Verstoss wahrscheinlich (z. B. unklare Anpassungsklauseln, Schriftformklausel fuer Anzeigen, fehlendes Loesungsrecht bei Preisanpassung).
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- **Rot**: § 309 BGB-Verstoss in B2C eindeutig (z. B. Haftungsausschluss Leben/Koerper/Gesundheit, Aufrechnungsverbot für unbestrittene Forderungen).
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- **Gelb**: § 307 BGB-Verstoss wahrscheinlich (z. B. unklare Anpassungsklauseln, Schriftformklausel für Anzeigen, fehlendes Loesungsrecht bei Preisanpassung).
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- **Gruen**: Klausel an Gesetzeswortlaut orientiert oder BGH-anerkannt.
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### Klassische Rot-Klauseln (BGH-aktuell)
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- Schriftformklausel im Verbraucherkontext: BGH VIII ZR 91/19.
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- Aufrechnungs-/Zurueckbehaltungsverbot fuer unbestrittene Forderungen: BGH VIII ZR 67/17.
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- Aufrechnungs-/Zurueckbehaltungsverbot für unbestrittene Forderungen: BGH VIII ZR 67/17.
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- Einseitige Preisanpassung ohne Loesungsrecht: BGH VIII ZR 178/08, BGH VIII ZR 244/10.
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- Vorausverzichtsklauseln auf Schadensersatz: BGH VIII ZR 23/19.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-schiedsklausel-opt-out-deutsches-recht
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description: "Schiedsklausel als Opt-out aus dem deutschen AGB-Recht: BGH-Linie zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in AGB. Pruefraster: § 1031 ZPO Schriftform New York Convention 1958 Bruessel-Ia-VO 1215/2012 Art. 25 sowie ordre-public-Vorbehalt. Klaert ob das Schiedsgericht deutsches AGB-Recht zwingend anwenden muss oder ob es eine inhaltliche Loesung am Verbraucherschutz vorbei eroeffnet. Behandelt Tipps zur AGB-konformen Schiedsklausel und die Konsequenzen fuer den Verwender. Verweist auf das AGB-im-Schiedsverfahren-Modell."
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description: "Schiedsklausel als Opt-out aus dem deutschen AGB-Recht: BGH-Linie zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in AGB. Pruefraster: § 1031 ZPO Schriftform New York Convention 1958 Bruessel-Ia-VO 1215/2012 Art. 25 sowie ordre-public-Vorbehalt. Klaert ob das Schiedsgericht deutsches AGB-Recht zwingend anwenden muss oder ob es eine inhaltliche Loesung am Verbraucherschutz vorbei eroeffnet. Behandelt Tipps zur AGB-konformen Schiedsklausel und die Konsequenzen für den Verwender. Verweist auf das AGB-im-Schiedsverfahren-Modell."
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# Agb Schiedsklausel Opt Out Deutsches Recht
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## Fachkern: Agb Schiedsklausel Opt Out Deutsches Recht
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- **Klauselproblem (Agb Schiedsklausel Opt Out Deutsches Recht):** BGH-Linie zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in AGB. Pruefraster: § 1031 ZPO Schriftform New York Convention 1958 Bruessel-Ia-VO 1215/2012 Art. 25 sowie ordre-public-Vorbehalt. Klaert ob das Schiedsgericht deutsches AGB-Recht zwingend anwenden muss oder ob es eine inhaltliche Loesung am Verbraucherschutz vorbei eroeffnet. Behandelt Tipps zur AGB-konformen Schiedsklausel und die Konsequenzen fuer den Verwender. Verweist auf das AGB-im-Schiedsverfahren-Modell.
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- **Klauselproblem (Agb Schiedsklausel Opt Out Deutsches Recht):** BGH-Linie zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in AGB. Pruefraster: § 1031 ZPO Schriftform New York Convention 1958 Bruessel-Ia-VO 1215/2012 Art. 25 sowie ordre-public-Vorbehalt. Klaert ob das Schiedsgericht deutsches AGB-Recht zwingend anwenden muss oder ob es eine inhaltliche Loesung am Verbraucherschutz vorbei eroeffnet. Behandelt Tipps zur AGB-konformen Schiedsklausel und die Konsequenzen für den Verwender. Verweist auf das AGB-im-Schiedsverfahren-Modell.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -29,16 +29,16 @@ description: "Schiedsklausel als Opt-out aus dem deutschen AGB-Recht: BGH-Linie
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### Schiedsklauseln in B2B
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- AGB-rechtlich grundsaetzlich zulaessig.
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- Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: kein unangemessenes Hindernis fuer den Rechtsweg.
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- Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: kein unangemessenes Hindernis für den Rechtsweg.
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- BGH-Linie seit BGHZ 199, 268 (Az im Digitalisat verifizieren): Schiedsklausel in B2B-AGB zulaessig, wenn Streitwert und Branchenuebung passen.
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### Anwendet das Schiedsgericht zwingend deutsches AGB-Recht?
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- Wenn deutsches Recht als Schiedsstatut gewaehlt: ja.
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- Wenn fremdes Sachrecht gewaehlt: das Schiedsgericht ist nur an die Eingriffsnormen Art. 9 Rom-I-VO gebunden.
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- **§§ 305-310 BGB als Eingriffsnormen?** — herrschende Meinung: nein. Sie sind Schutznormen, aber keine "international zwingend anwendbaren Vorschriften" im Sinne Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO.
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- **Ordre public (Art. V Abs. 2 Buchst. b NYC 1958)**: nur die unverzichtbaren Kernwertungen des § 307 BGB (z. B. Haftungsausschluss fuer Vorsatz, fuer Leben und Gesundheit) sind ordre public; reine § 308/309-Verstoesse sind es nicht. BGH I ZB 75/16 (Az im Digitalisat verifizieren).
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- **Ordre public (Art. V Abs. 2 Buchst. b NYC 1958)**: nur die unverzichtbaren Kernwertungen des § 307 BGB (z. B. Haftungsausschluss für Vorsatz, für Leben und Gesundheit) sind ordre public; reine § 308/309-Verstoesse sind es nicht. BGH I ZB 75/16 (Az im Digitalisat verifizieren).
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### Konsequenz fuer den Verwender
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### Konsequenz für den Verwender
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- Schiedsklausel + Wahl fremden Sachrechts kann tatsaechlich AGB-Schutz umgehen, soweit nicht Verbraucher (Art. 6 Rom-I) oder ordre public.
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- Das ist nicht "Opt-out" im technischen Sinn, sondern eine kombinierte Rechtswahl + Forenwahl.
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@@ -49,7 +49,7 @@ description: "Schiedsklausel als Opt-out aus dem deutschen AGB-Recht: BGH-Linie
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3. Rechtswahl wirksam (Art. 3 Rom-I)?
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4. Streitwert hoch genug, um Schiedsverfahren wirtschaftlich zu rechtfertigen?
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5. Vollstreckbarkeit im Zielstaat (NYC 1958)?
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6. § 307 BGB-Kontrolle der Klausel (kein unangemessenes Hindernis fuer den Rechtsweg)?
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6. § 307 BGB-Kontrolle der Klausel (kein unangemessenes Hindernis für den Rechtsweg)?
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## Output
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@@ -23,7 +23,7 @@ description: "AGB Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Skill arbeitet die
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- Klausel verweist auf "die jeweiligen Bestimmungen unter ziffer 8.3 Abs. 2" — bei mehrfacher Verschachtelung intransparent.
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### Unklare Begriffe
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- "Marktgaengiger Preis", "branchenueblich" — fuer Verbraucher schwer fassbar.
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- "Marktgaengiger Preis", "branchenueblich" — für Verbraucher schwer fassbar.
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### Verbergung in Preislisten
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- Wesentliche Bedingungen in Preisliste statt im Vertrag — intransparent.
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@@ -38,7 +38,7 @@ description: "AGB Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Skill arbeitet die
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1. Welche Klausel?
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2. Bestimmtheit gegeben?
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3. Verstaendlichkeit fuer typischen Vertragspartner?
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3. Verstaendlichkeit für typischen Vertragspartner?
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4. Wirtschaftliche Folgen vorhersehbar?
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5. Verschachtelung problematisch?
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-und-242-bgb-eingriffsnorm
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description: "Diskussion um § 242 BGB als Eingriffsnorm im Sinne Art. 9 Rom-I-VO. Skill problematisiert die in der Literatur vereinzelt vertretene These das gesamte AGB-Recht greife international durch weil § 242 BGB ein verbindlicher Grundsatz von Treu und Glauben sei. Liefert Pro- und Contra-Argumente Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung zur Eingriffsnorm-Definition (Unamar Rs. C-184/12) und praktische Konsequenz fuer internationale Kanzleimandate."
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description: "Diskussion um § 242 BGB als Eingriffsnorm im Sinne Art. 9 Rom-I-VO. Skill problematisiert die in der Literatur vereinzelt vertretene These das gesamte AGB-Recht greife international durch weil § 242 BGB ein verbindlicher Grundsatz von Treu und Glauben sei. Liefert Pro- und Contra-Argumente Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung zur Eingriffsnorm-Definition (Unamar Rs. C-184/12) und praktische Konsequenz für internationale Kanzleimandate."
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# Agb Und 242 Bgb Eingriffsnorm
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## Aufgabe
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Skill fuer Mandate mit internationalem Bezug, in denen die Frage gestellt wird, ob § 242 BGB als Eingriffsnorm (Art. 9 Rom-I-VO) das gesamte deutsche AGB-Recht international durchsetzt.
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Skill für Mandate mit internationalem Bezug, in denen die Frage gestellt wird, ob § 242 BGB als Eingriffsnorm (Art. 9 Rom-I-VO) das gesamte deutsche AGB-Recht international durchsetzt.
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## Argumentation pro Eingriffsnormcharakter
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@@ -18,7 +18,7 @@ Skill fuer Mandate mit internationalem Bezug, in denen die Frage gestellt wird,
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## Argumentation contra (herrschende Meinung)
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- **EuGH "Unamar" (Rs. C-184/12, 17.10.2013)**: Eingriffsnormen werden eng definiert — sie muessen "fuer die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation eines Mitgliedstaats als so entscheidend angesehen werden, dass ihre Befolgung [...] vorzunehmen ist".
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- **EuGH "Unamar" (Rs. C-184/12, 17.10.2013)**: Eingriffsnormen werden eng definiert — sie muessen "für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation eines Mitgliedstaats als so entscheidend angesehen werden, dass ihre Befolgung [...] vorzunehmen ist".
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- § 242 BGB ist eine Auslegungs- und Konkretisierungsregel, kein international zwingender Anwendungsbefehl.
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- Art. 6 Rom-I-VO regelt den Verbraucherschutz autonom und abschliessend; die Spezialnorm verdraengt einen Rueckgriff auf Art. 9.
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- BGH IX ZR 119/14 (Az im Digitalisat verifizieren): keine Erstreckung des AGB-Rechts via § 242 BGB auf fremdrechtliche Vertraege.
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@@ -15,7 +15,7 @@ description: "AGB und Cookie-Einwilligung nach DSGVO und TTDSG / TDDDG. Skill kl
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## Norm
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- DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchst. a (Einwilligung).
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- DSGVO Art. 7 (Bedingungen fuer Einwilligung).
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- DSGVO Art. 7 (Bedingungen für Einwilligung).
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- TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz, frueher TTDSG), insbesondere § 25.
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- EuGH "Planet49" Rs. C-673/17 (01.10.2019): aktive Einwilligung erforderlich; Voreinstellung "ja" unzulaessig.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-verjaehrungsverkuerzung-maengel
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description: "Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung."
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description: "Klausel-Fachmodul für Verjährungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung."
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# Verjaehrungsverkürzung
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# Verjährungsverkürzung
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## Fachkern: Verjaehrungsverkürzung
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## Fachkern: Verjährungsverkürzung
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- **Klauselproblem (Verjaehrungsverkürzung):** prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung.
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- **Klauselproblem (Verjährungsverkürzung):** prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -26,7 +26,7 @@ description: "Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined u
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2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
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3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
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4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
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5. **Spezialfokus:** Bei Verjaehrungsverkürzung besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
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5. **Spezialfokus:** Bei Verjährungsverkürzung besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
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6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
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7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: agb-werkleistung-vob-b-aktuell
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description: "AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-fuer-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§ 12 13 17 VOB-B. Behandelt Aenderungen zum Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Liefert Pruefraster."
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description: "AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-für-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§ 12 13 17 VOB-B. Behandelt Aenderungen zum Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Liefert Pruefraster."
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# Agb Werkleistung Vob B Aktuell
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## Fachkern: Agb Werkleistung Vob B Aktuell
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- **Klauselproblem (Agb Werkleistung Vob B Aktuell):** AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-fuer-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§ 12 13 17 VOB-B. Behandelt Aenderungen zum Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Liefert Pruefraster.
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- **Klauselproblem (Agb Werkleistung Vob B Aktuell):** AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behandelt die VOB-B-Klauseln zur Maengelhaftung Abnahme Sicherheitsleistung und Aenderungsanordnung Klausel-für-Klausel-Wirksamkeitspruefung gegen § 307 BGB. BGH-Aktuelles zu §§ 12 13 17 VOB-B. Behandelt Aenderungen zum Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Liefert Pruefraster.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -19,7 +19,7 @@ description: "AGB im Werkvertragsrecht VOB-B in aktueller Fassung. Skill behande
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- BGH VII ZR 137/16.
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### § 13 VOB-B Maengelhaftung
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- Verkuerzung der Verjaehrungsfrist von 5 auf 4 Jahre — wirksam in B2B.
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- Verkuerzung der Verjährungsfrist von 5 auf 4 Jahre — wirksam in B2B.
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- In B2C unwirksam wegen § 309 Nr. 8 Buchst. b ff. BGB.
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### § 17 VOB-B Sicherheitsleistung
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@@ -46,7 +46,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Aufrechnung Zurückbehaltung 309: pr
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### BGH-Linie
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- BGH VIII ZR 67/17 zur unwirksamen Aufrechnungsbeschraenkung in Mietvertraegen (Az im Digitalisat verifizieren).
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- BGH XII ZR 17/13 fuer Pachtvertraege.
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- BGH XII ZR 17/13 für Pachtvertraege.
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- BGH KZR 12/15 zur Erstreckung des AGB-Aufrechnungsverbots in B2B-Kontexten unter § 307 BGB.
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### B2B
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@@ -31,7 +31,7 @@ description: "Klausel-Fachmodul für Automatische Verlängerung: prüft, redline
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- **§ 309 Nr. 9 lit. a:** Vertragslaufzeit > 2 Jahre - im B2C unwirksam.
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- **§ 309 Nr. 9 lit. b BGB n.F.:** Stillschweigende Verlaengerung um eine bestimmte Dauer ist in B2C-Vertraegen ueber wiederkehrende Lieferung/Dienste generell unwirksam. Zulaessig ist nur die Verlaengerung auf unbestimmte Zeit, sofern der Verbraucher jederzeit mit einer Frist von hoechstens einem Monat kuendigen kann. Achtung: Die alte Schwelle "Verlaengerung > 1 Jahr unwirksam" gilt seit dem 01.03.2022 nicht mehr - auch eine 12-Monats-Verlaengerung ist im B2C unwirksam.
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- **§ 309 Nr. 9 lit. c BGB n.F.:** Kuendigungsfrist von mehr als einem Monat zum Ablauf der zunaechst vorgesehenen Vertragsdauer - unwirksam (B2C). Hinweis: Der frueher hier ebenfalls erfasste Verlaengerungszeitraum ist mit der Reform entfallen, weil lit. b nur noch die Verlaengerung auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kuendbarkeit (max. 1 Monat) zulaesst; Fragen zur Kuendigungsfrist nach Verlaengerung beurteilen sich daher ueber lit. b bzw. § 307 BGB, nicht ueber lit. c.
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- **§ 312k BGB (Kuendigungsbutton fuer Online-Vertraege):** Verbrauchervertraege im elektronischen Geschaeftsverkehr ueber entgeltliche Leistungen muessen einen Kuendigungsbutton aufweisen, der ohne Login erreichbar ist. Verstoss: jederzeit kuendbar.
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- **§ 312k BGB (Kuendigungsbutton für Online-Vertraege):** Verbrauchervertraege im elektronischen Geschaeftsverkehr ueber entgeltliche Leistungen muessen einen Kuendigungsbutton aufweisen, der ohne Login erreichbar ist. Verstoss: jederzeit kuendbar.
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- **B2B-Wertung ueber § 307 BGB:** Erstlaufzeiten > 2 Jahre und Verlaengerungen > 1 Jahr im B2B kritisch, insbesondere bei branchenuntypisch langen Bindungen. Ausnahme: substantielle Investitionsamortisation (Server-Hosting, Lieferketten mit Vorlaufzeiten) sachlich begruendbar.
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- **EU-Verbraucherrechtsrichtlinie 2011/83/EU Art. 27:** Verbot unaufgeforderter Lieferungen mit Bindungswirkung; durch Stillschweigen keine Verlaengerung herbeifuehrbar.
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- **Praxis-Tipp Auslandsbezug:** Frankreich, Belgien, Niederlande haben aehnlich restriktive Regelungen; in UK/USA evergreen-Klauseln verbreiteter, aber bei deutschem Verbraucher unbeachtlich.
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@@ -34,7 +34,7 @@ description: "Output- und Streit-Skill für B2B Harte Fassung: macht aus der AGB
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### Norm
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- § 310 Abs. 1 BGB: § 305 Abs. 2, 3 BGB, § 308 BGB und § 309 BGB finden auf B2B-AGB keine Anwendung; § 307 BGB bleibt als Massstab.
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- Bei der Anwendung des § 307 BGB im unternehmerischen Verkehr ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebraeuche angemessen Ruecksicht zu nehmen.
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- Bei der Anwendung des § 307 BGB im unternehmerischen Verkehr ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebraeuche angemessen Rücksicht zu nehmen.
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### Indizwirkung der § 308/309-Wertungen
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- BGH staendige Rspr.: Klauseln, die im B2C unwirksam sind (§ 308/309 BGB), sind im B2B im Regelfall ebenfalls unwirksam, sofern keine besonderen Erwaegungen vorliegen.
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@@ -42,8 +42,8 @@ description: "Output- und Streit-Skill für B2B Harte Fassung: macht aus der AGB
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- BGH KZR 12/15 zur Wertungsuebertragung im Wirtschaftsrecht.
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### Wichtige Sonderbereiche
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- **Haftungsausschluss**: § 309 Nr. 7a, 7b BGB strahlen in den B2B-Bereich aus. Insbesondere Ausschluss der Haftung fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit ist in B2B unwirksam.
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- **Gewaehrleistungsausschluss**: Vollausschluss fuer Mangelhaftung in B2B regelmaessig unwirksam.
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- **Haftungsausschluss**: § 309 Nr. 7a, 7b BGB strahlen in den B2B-Bereich aus. Insbesondere Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit ist in B2B unwirksam.
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- **Gewaehrleistungsausschluss**: Vollausschluss für Mangelhaftung in B2B regelmaessig unwirksam.
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- **Vertragsstrafe**: Pauschalierter Schadensersatz in AGB nur wirksam, wenn die Hoehe nicht ausser Verhaeltnis steht.
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### Aushandeln im B2B
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: bankvertrag-sparkassen-bauvertrag-vob
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description: "AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken
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## Arbeitsbereich
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AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -19,7 +19,7 @@ AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und
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## Fachkern: Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken
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- **Klauselproblem (Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken):** AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebuehrenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf.
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- **Klauselproblem (Agb Im Bankvertrag Sparkassen Und Banken):** AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken Klauseln zu Entgelten Aenderungen einseitige Vertragsanpassung BGH-Linie zu Gebührenklauseln. Behandelt aktuelle Themen Negativzinsen Verwahrentgelte Postidentverfahren Direktbanken. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -28,7 +28,7 @@ AGB-Kontrolle im Bankvertrag. Skill behandelt die Banken-AGB Sparkassen-AGB und
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- Allgemeine Geschaeftsbedingungen der privaten Banken Stand 01.07.2023 (BVR, BdB, VOEB), Sparkassen-AGB Stand 01.07.2023, AGB der Volks- und Raiffeisenbanken.
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- Inhaltskontrolle § 307 BGB grundsaetzlich anwendbar.
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- BGH-Linie: AGB-rechtlich strenger Massstab fuer Banken wegen ueberlegener Marktstellung.
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- BGH-Linie: AGB-rechtlich strenger Massstab für Banken wegen ueberlegener Marktstellung.
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## Klassische Problemklauseln
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@@ -72,7 +72,7 @@ Norm- und Dogmatik-Skill für Battle of Forms AGB Kollision: prüft die AGB-Kont
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### Praxiskonsequenzen
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- Auftragsbestaetigung mit eigenen AGB sollte ausdruecklich auf bisherige Kommunikation Bezug nehmen, um Rechtsklarheit ueber Vertragsinhalt zu schaffen.
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- Spaetere Erfuellungshandlungen werden im Zweifel als konkludentes Einverstaendnis gewertet, aber nur fuer Kernpunkte.
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- Spaetere Erfuellungshandlungen werden im Zweifel als konkludentes Einverstaendnis gewertet, aber nur für Kernpunkte.
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### Pruefraster
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1. Welche AGB-Set lagen wann vor?
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@@ -60,7 +60,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Battle of Forms AGB Kollision: prüf
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### Praxiskonsequenzen
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- Auftragsbestaetigung mit eigenen AGB sollte ausdruecklich auf bisherige Kommunikation Bezug nehmen, um Rechtsklarheit ueber Vertragsinhalt zu schaffen.
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- Spaetere Erfuellungshandlungen werden im Zweifel als konkludentes Einverstaendnis gewertet, aber nur fuer Kernpunkte.
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- Spaetere Erfuellungshandlungen werden im Zweifel als konkludentes Einverstaendnis gewertet, aber nur für Kernpunkte.
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### Pruefraster
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1. Welche AGB-Set lagen wann vor?
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@@ -44,7 +44,7 @@ Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüft die AGB-Kont
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- **(b) Fuer eine Vielzahl von Vertraegen vorformuliert:** Mehrfachverwendungsabsicht des Verwenders erforderlich. Faustregel: bei 3+ Verwendungen erfuellt (BGH, ständige Rechtsprechung). Auch einmalig erstellte Klausel, die mehrfach verwendet werden soll, faellt darunter.
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- **(c) Vom Verwender gestellt:** Wer die Klausel inhaltlich vorgibt und in die Verhandlung einbringt. Beweislast: Wer sich auf das Stellen beruft (in der Regel der Kunde im Streitfall).
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- **§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB:** Keine AGB sind solche Bedingungen, die zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. "Aushandeln" verlangt: ernsthafte Verhandlungsbereitschaft des Verwenders, Moeglichkeit der Einflussnahme, nicht nur "Take-it-or-leave-it".
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- **Verbraucher-Sonderregel § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB:** Im Verbrauchervertrag (B2C) gelten die AGB-Regeln auch fuer einmalig vorformulierte Vertragsbedingungen, wenn der Verbraucher auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (Einmalverwendungsklauseln). Achtung: Diese Vorschrift gilt ausschliesslich im B2C; im B2B bleibt es bei dem Erfordernis der Vielzahl-Verwendung nach § 305 Abs. 1 BGB. Einmalverwendungsklauseln im reinen B2B-Vertrag sind keine AGB.
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- **Verbraucher-Sonderregel § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB:** Im Verbrauchervertrag (B2C) gelten die AGB-Regeln auch für einmalig vorformulierte Vertragsbedingungen, wenn der Verbraucher auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (Einmalverwendungsklauseln). Achtung: Diese Vorschrift gilt ausschliesslich im B2C; im B2B bleibt es bei dem Erfordernis der Vielzahl-Verwendung nach § 305 Abs. 1 BGB. Einmalverwendungsklauseln im reinen B2B-Vertrag sind keine AGB.
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- **Verhandlungs-Indikatoren:** Aenderungen an der Klausel waehrend Verhandlung, Verhandlungsprotokoll, abweichende Formulierung gegenueber dem Standardmuster. Reine Auswahl zwischen vorformulierten Optionen reicht nicht.
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- **Praktische Faustregel:** Wer einen Vertrag mit "Standard-AGB im Anhang" praesentiert, hat fast immer AGB i.S.d. § 305 BGB. "Mein erster Wurf, der wird angepasst" reicht ebenfalls aus, wenn die Anpassung nur Detailaenderungen betrifft.
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- **§ 305b BGB - Vorrang Individualabrede:** Individuelle Vereinbarungen ueberbietsen AGB, auch wenn die AGB widersprechen.
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@@ -58,15 +58,15 @@ Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüft die AGB-Kont
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## Aktuelle BGH-Linie und Praxisbausteine
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### Begriffstatbestand § 305 Abs. 1 BGB
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- "Allgemeine Geschaeftsbedingungen sind alle fuer eine Vielzahl von Vertraegen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt."
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- "Allgemeine Geschaeftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Vertraegen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt."
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- **"Vielzahl"**: BGH legt regelmaessig die Schwelle bei beabsichtigter Verwendung in mindestens drei Faellen; einmalige Nutzung ist keine AGB-Verwendung — BGH staendige Rspr., Az im Digitalisat verifizieren.
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- **"Stellen"**: Verwender ist, wer die Bedingung der anderen Seite einseitig auferlegt. Bei einseitigem Vertragsentwurf gilt der Entwerfende als Verwender — BGH VIII ZR 254/17 (im Digitalisat verifizieren) zur Stellung im Wohnraummietrecht.
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- **"Aushandeln" als Ausnahme § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB**: nur bei tatsaechlicher Verhandlungsbereitschaft; der Verwender muss den Kerngehalt der Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt haben. BGH VII ZR 56/15 fuer Werkvertraege; BGH X ZR 50/14 fuer den Reisevertrag.
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- **"Aushandeln" als Ausnahme § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB**: nur bei tatsaechlicher Verhandlungsbereitschaft; der Verwender muss den Kerngehalt der Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt haben. BGH VII ZR 56/15 für Werkvertraege; BGH X ZR 50/14 für den Reisevertrag.
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### Einbeziehungsvoraussetzungen § 305 Abs. 2, 3 BGB
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- Hinweis "bei Vertragsschluss"; zumutbare Kenntnisnahmemoeglichkeit.
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- Bei Fernabsatzgeschaeften: Zugaenglichkeit auf der Website mit hinreichend deutlichem Link genuegt nicht, wenn die Klauseln nicht abrufbar sind.
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- Rahmenvereinbarung: § 305 Abs. 3 BGB ermoeglicht globale Einbeziehung fuer Dauerschuldverhaeltnisse.
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- Rahmenvereinbarung: § 305 Abs. 3 BGB ermoeglicht globale Einbeziehung für Dauerschuldverhaeltnisse.
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### Aktuelle BGH-Entscheidungen
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- BGH zur AGB-Einbeziehung im Online-Handel — staendige Rspr.; konkrete Az im Mandat verifizieren.
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@@ -74,7 +74,7 @@ Norm- und Dogmatik-Skill für AGB Begriff Vorformuliert 305: prüft die AGB-Kont
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- BGH VIII ZR 13/19 Cookie-Banner-Linie zu Einwilligung als AGB-Frage.
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### Pruefraster
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1. Vorformuliert + fuer Vielzahl + gestellt? — § 305 Abs. 1 BGB.
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1. Vorformuliert + für Vielzahl + gestellt? — § 305 Abs. 1 BGB.
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2. Individuell ausgehandelt? — § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB; Beweislast Verwender.
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3. Einbeziehung wirksam? — § 305 Abs. 2, 3 BGB.
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4. Vorrang Individualabrede § 305b BGB?
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@@ -28,7 +28,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Beweislast und Zugang 309: prüft di
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4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
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5. **Spezialfokus § 309 Nr. 12 BGB (Beweislast) und § 308 Nr. 6 BGB (Zugangsfiktion):**
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- **§ 309 Nr. 12 BGB - Beweislast:** Eine Klausel, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des Kunden aendert, ist unwirksam. Hierunter fallen insbesondere:
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- **lit. a:** Klausel, die dem Kunden die Beweislast fuer Umstaende auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen.
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- **lit. a:** Klausel, die dem Kunden die Beweislast für Umstaende auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen.
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- **lit. b:** Klausel, durch die der Kunde bestimmte Tatsachen bestaetigt (z.B. "Kunde bestaetigt vollstaendige Information").
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- **Konkrete Beispiele unwirksamer Klauseln:**
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- "Der Anspruch des Kunden auf Mangelbeseitigung setzt voraus, dass er den Mangel innerhalb von 14 Tagen anzeigt" (Beweislastumkehr).
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@@ -45,13 +45,13 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Beweislast und Zugang 309: prüft di
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### Mustertext (zulaessige Anschriftenklausel)
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> Erklaerungen des Anbieters sind dem Kunden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift zu senden. Der Kunde verpflichtet sich, Adressaenderungen rechtzeitig in Textform mitzuteilen. Unterlaesst der Kunde die Mitteilung schuldhaft, gehen Erklaerungen ihm in dem Zeitpunkt zu, in dem sie ohne die Anschriftenaenderung zugegangen waeren. Diese Regelung gilt nicht fuer Kuendigungen und sonstige Erklaerungen mit besonderer rechtlicher Bedeutung.
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||||
> Erklaerungen des Anbieters sind dem Kunden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift zu senden. Der Kunde verpflichtet sich, Adressaenderungen rechtzeitig in Textform mitzuteilen. Unterlaesst der Kunde die Mitteilung schuldhaft, gehen Erklaerungen ihm in dem Zeitpunkt zu, in dem sie ohne die Anschriftenaenderung zugegangen waeren. Diese Regelung gilt nicht für Kuendigungen und sonstige Erklaerungen mit besonderer rechtlicher Bedeutung.
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## Aktuelle BGH-Linie zu Beweislast und Zugang
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### Norm
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- § 309 Nr. 12 BGB Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist unwirksam.
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- § 309 Nr. 13 BGB Strengere Form als die Textform fuer Anzeigen oder Erklaerungen.
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- § 309 Nr. 13 BGB Strengere Form als die Textform für Anzeigen oder Erklaerungen.
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### Schriftformklauseln
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- Schriftform statt Textform: gemaess § 309 Nr. 13 BGB unwirksam, soweit AGB strengere Anforderungen vorsehen, als das Gesetz vorschreibt.
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@@ -28,22 +28,22 @@ Blue-Pencil-Test und geltungserhaltende Reduktion in AGB-Vertraegen. Skill arbei
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- § 306 BGB: Vertrag bleibt im Uebrigen wirksam.
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- "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion": BGH lehnt es ab, eine zu weite AGB-Klausel auf das gerade noch zulaessige Mass zurueckzuschneiden.
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- "Blue-Pencil-Test": Wenn die Klausel sprachlich teilbar ist und der wirksame Rest fuer sich verstaendlich, bleibt der Rest wirksam.
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- "Blue-Pencil-Test": Wenn die Klausel sprachlich teilbar ist und der wirksame Rest für sich verstaendlich, bleibt der Rest wirksam.
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## Beispiele
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### Wirksam zerlegbar (Blue-Pencil)
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- "Verjaehrung in 6 Monaten, in jedem Fall jedoch in 2 Jahren" — Streichung der ersten Halbsatzes ergibt wirksame Klausel.
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- "Verjährung in 6 Monaten, in jedem Fall jedoch in 2 Jahren" — Streichung der ersten Halbsatzes ergibt wirksame Klausel.
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### Nicht zerlegbar
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- "Wir haften nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit; mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" — Streichung des Halbsatzes "mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" liefert keine eindeutige Wertung; Klausel insgesamt unwirksam.
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- "Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit; mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" — Streichung des Halbsatzes "mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" liefert keine eindeutige Wertung; Klausel insgesamt unwirksam.
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## Pruefraster
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1. Welche Klausel ist im Streit?
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2. Inhaltliche Trennbarkeit gegeben?
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3. Sprachliche Trennbarkeit gegeben?
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4. Rest fuer sich verstaendlich?
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4. Rest für sich verstaendlich?
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5. Verbot der Reduktion verletzt?
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## Output
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@@ -16,22 +16,22 @@ description: "Blue-Pencil-Test und geltungserhaltende Reduktion in AGB-Vertraege
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- § 306 BGB: Vertrag bleibt im Uebrigen wirksam.
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- "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion": BGH lehnt es ab, eine zu weite AGB-Klausel auf das gerade noch zulaessige Mass zurueckzuschneiden.
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- "Blue-Pencil-Test": Wenn die Klausel sprachlich teilbar ist und der wirksame Rest fuer sich verstaendlich, bleibt der Rest wirksam.
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- "Blue-Pencil-Test": Wenn die Klausel sprachlich teilbar ist und der wirksame Rest für sich verstaendlich, bleibt der Rest wirksam.
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## Beispiele
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### Wirksam zerlegbar (Blue-Pencil)
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- "Verjaehrung in 6 Monaten, in jedem Fall jedoch in 2 Jahren" — Streichung der ersten Halbsatzes ergibt wirksame Klausel.
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- "Verjährung in 6 Monaten, in jedem Fall jedoch in 2 Jahren" — Streichung der ersten Halbsatzes ergibt wirksame Klausel.
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### Nicht zerlegbar
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- "Wir haften nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit; mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" — Streichung des Halbsatzes "mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" liefert keine eindeutige Wertung; Klausel insgesamt unwirksam.
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- "Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit; mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" — Streichung des Halbsatzes "mittelbare Schaeden sind ausgeschlossen" liefert keine eindeutige Wertung; Klausel insgesamt unwirksam.
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## Pruefraster
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1. Welche Klausel ist im Streit?
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2. Inhaltliche Trennbarkeit gegeben?
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3. Sprachliche Trennbarkeit gegeben?
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4. Rest fuer sich verstaendlich?
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4. Rest für sich verstaendlich?
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5. Verbot der Reduktion verletzt?
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## Output
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@@ -26,11 +26,11 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Formvorgaben Anzeigen Erklärungen 3
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2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
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3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
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4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
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5. **Spezialfokus § 309 Nr. 13 BGB (Formvorgaben fuer Anzeigen und Erklaerungen des Verbrauchers):**
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5. **Spezialfokus § 309 Nr. 13 BGB (Formvorgaben für Anzeigen und Erklaerungen des Verbrauchers):**
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- **Verbot:** Klauseln, die den Verbraucher zu einer strengeren Form als Textform (§ 126b BGB) verpflichten, sind unwirksam (Stand seit Reform 01.10.2016).
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- **Erfasste Erklaerungen:** Kuendigung, Widerruf, Mangelanzeige, Ruecktritt, sonstige rechtsbedeutsame Erklaerungen des Verbrauchers.
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- **Textform ist Untergrenze:** E-Mail, SMS, Fax, Brief - alle ausreichend. Schriftformerfordernis (§ 126 BGB mit eigenhaendiger Unterschrift) im B2C in AGB unwirksam.
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- **B2B-Wertung ueber § 307 BGB:** Im B2B kann Schriftform fuer wichtige Erklaerungen vereinbart werden, jedoch keine Beschraenkung auf qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB), wenn Textform ausreichend ist.
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- **B2B-Wertung ueber § 307 BGB:** Im B2B kann Schriftform für wichtige Erklaerungen vereinbart werden, jedoch keine Beschraenkung auf qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB), wenn Textform ausreichend ist.
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- **Gesetzliche Ausnahmen:** Wenn das Gesetz selbst strenge Form vorsieht, bleibt diese erforderlich (z.B. § 623 BGB Schriftform Arbeitsvertrag-Kuendigung, § 766 BGB Buergschaft; diese sind keine AGB-Folgen sondern gesetzliche Anforderungen).
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- **Praktischer Konflikt mit § 312k BGB Kuendigungsbutton:** Bei B2C-Online-Vertraegen muss der Kuendigungsbutton angeboten werden; gleichzeitig muessen alle Textform-Optionen offenstehen.
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6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; Verbraucher kann in Textform erklaeren, gesetzliche Anforderungen bleiben unberuehrt.
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@@ -44,7 +44,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Gesetzliches Leitbild Abweichung 307
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### Faustregel
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> Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz fuer § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast fuer die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).
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> Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz für § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast für die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).
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## Output
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@@ -56,7 +56,7 @@ Norm- und Dogmatik-Skill für Gesetzliches Leitbild Abweichung 307: prüft die A
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### Faustregel
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> Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz fuer § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast fuer die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).
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||||
> Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz für § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast für die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).
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## Output
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@@ -29,22 +29,22 @@ description: "Klausel-Fachmodul für Haftung Indirekte Schaeden: prüft, redline
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5. **Spezialfokus Indirekte Schaeden (entgangener Gewinn, Folgeschaeden):**
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- **Begriffsklarstellung deutsche Rechtslage:** Die im US-Recht uebliche Unterscheidung "direct vs. indirect/consequential damages" ist im deutschen Recht nicht codifiziert. Massstab ist § 252 BGB (entgangener Gewinn als Schadensbestandteil) und § 254 BGB (Mitverschulden, Vorhersehbarkeitsbegrenzung).
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- **§ 252 BGB:** Entgangener Gewinn ist gesetzlicher Schadenbestandteil; Ausschluss in AGB ist immer eine Reduktion gesetzlicher Anspruechen und damit pruefpflichtig nach §§ 307 ff. BGB.
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- **Adaequanztheorie + Schutzzweckzusammenhang:** Auch ohne AGB-Klausel haftet der Schaedige nur fuer adaequat-kausale Schaeden im Schutzbereich der verletzten Norm. Diese Begrenzung muss nicht in AGB festgeschrieben werden.
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- **Adaequanztheorie + Schutzzweckzusammenhang:** Auch ohne AGB-Klausel haftet der Schaedige nur für adaequat-kausale Schaeden im Schutzbereich der verletzten Norm. Diese Begrenzung muss nicht in AGB festgeschrieben werden.
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- **Begrenzung auf "vertragstypisch vorhersehbaren Schaden":** Im B2B-Verkehr regelmaessig zulaessige Beschraenkung bei Kardinalpflichten (BGH, ständige Rechtsprechung). "Hadley v. Baxendale"-Linie aus US-Recht funktional aehnlich, aber in Deutschland ueber § 280 i.V.m. § 249 BGB Schutzzweck.
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- **Unzulaessige Klauseln:**
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- "Wir haften nicht fuer entgangenen Gewinn" - im B2C immer unwirksam, weil zu pauschal.
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- "Keine Haftung fuer Folgeschaeden" - ohne Definition intransparent (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
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- "Wir haften nicht für entgangenen Gewinn" - im B2C immer unwirksam, weil zu pauschal.
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- "Keine Haftung für Folgeschaeden" - ohne Definition intransparent (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
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- "Haftung beschraenkt auf Direktschaeden" - Begriff "Direktschaden" ist im deutschen Recht nicht klar definiert; Klausel intransparent.
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- **Zulaessige Klauseln im B2B:**
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- Begrenzung auf "vertragstypisch vorhersehbaren Schaden" bei leichter Fahrlaessigkeit.
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- Ausschluss fuer "atypische Folgeschaeden, die der Anbieter nicht vernuenftigerweise vorhersehen konnte" mit Definition.
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- Ausschluss für "atypische Folgeschaeden, die der Anbieter nicht vernuenftigerweise vorhersehen konnte" mit Definition.
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- **Praxis-Tipp:** Aus US-Vertraegen importierte "consequential damages exclusions" muessen ins deutsche Recht "uebersetzt" werden; reine Uebersetzung "Folgeschaeden" ist gefaehrlich, weil unbestimmt.
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6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; volle Haftung nach §§ 280, 249, 252 BGB.
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7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
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### Mustertext B2B
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> Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlaessigkeit nur fuer den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Vertragstypisch vorhersehbar ist insbesondere ein Schaden, mit dem der Anbieter bei Vertragsschluss aufgrund der ihm bekannten Umstaende rechnen musste. Entgangener Gewinn des Kunden wird ersetzt, soweit er nach den Umstaenden des Einzelfalls vorhersehbar war (§ 252 BGB).
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> Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlaessigkeit nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Vertragstypisch vorhersehbar ist insbesondere ein Schaden, mit dem der Anbieter bei Vertragsschluss aufgrund der ihm bekannten Umstaende rechnen musste. Entgangener Gewinn des Kunden wird ersetzt, soweit er nach den Umstaenden des Einzelfalls vorhersehbar war (§ 252 BGB).
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## Output
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@@ -27,11 +27,11 @@ description: "Klausel-Fachmodul für Kündigung Ordentlich: prüft, redlined und
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3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
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4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
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5. **Spezialfokus Ordentliche Kuendigung:**
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- **Form:** § 309 Nr. 13 BGB: Form der Kuendigungserklaerung des Verbrauchers darf nicht ueber Textform (§ 126b BGB) hinausgehen. AGB-Klausel "Schriftform" fuer Verbraucher-Kuendigung unwirksam (BGH-Linie).
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- **Form:** § 309 Nr. 13 BGB: Form der Kuendigungserklaerung des Verbrauchers darf nicht ueber Textform (§ 126b BGB) hinausgehen. AGB-Klausel "Schriftform" für Verbraucher-Kuendigung unwirksam (BGH-Linie).
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- **Reziprozitaet:** Eigene Kuendigungsfrist des Verwenders darf nicht laenger sein als die des Kunden (asymmetrische Klauseln regelmaessig unwirksam, § 307 BGB).
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- **Frist B2C:** Bei Verbrauchervertraegen ueber wiederkehrende Lieferungen Kuendigungsfrist max. 1 Monat (§ 309 Nr. 9 lit. c BGB).
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- **Kuendigungsbutton § 312k BGB:** Bei Verbrauchervertraegen im elektronischen Geschaeftsverkehr ueber entgeltliche Leistungen (Streaming, Abos, Mitgliedschaften) gilt: Kuendigungsbutton "Vertraege hier kuendigen" muss gut lesbar, dauerhaft verfuegbar und ohne Anmeldung erreichbar sein; Bestaetigungsseite mit Bestaetigungsbutton; Bestaetigung in Textform an Kunde.
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- **B2B:** Direkte Anwendung von § 309 Nr. 13 BGB ausgeschlossen (§ 310 Abs. 1 BGB); Wertungsausstrahlung ueber § 307 BGB. Schriftform fuer B2B-Kuendigung haeufig zulaessig, jedoch Begrenzung auf qualifizierte elektronische Signatur unwirksam, da Textform mit elektronischer Form (Mail, Fax) ausreichen muss.
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- **B2B:** Direkte Anwendung von § 309 Nr. 13 BGB ausgeschlossen (§ 310 Abs. 1 BGB); Wertungsausstrahlung ueber § 307 BGB. Schriftform für B2B-Kuendigung haeufig zulaessig, jedoch Begrenzung auf qualifizierte elektronische Signatur unwirksam, da Textform mit elektronischer Form (Mail, Fax) ausreichen muss.
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- **Mietrecht-Spezifika:** § 568 Abs. 1 BGB - Kuendigung des Wohnraummietverhaeltnisses bedarf der Schriftform (gesetzliche Schriftform, nicht durch AGB modifizierbar). § 573c BGB Kuendigungsfristen Mieter gesetzlich zwingend.
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- **Arbeitsrecht-Spezifika:** § 623 BGB - Schriftform zwingend; § 126a BGB qES ausdruecklich ausgeschlossen.
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6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; Kunde kann auch in Textform kuendigen; gesetzliche Fristen greifen.
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@@ -29,11 +29,11 @@ AGB bei Plattformnutzung App Stores Apple Google Steam Amazon. Skill klaert die
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- §§ 305-310 BGB AGB-Recht.
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- P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 Plattform-Business-Verordnung.
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- DSA-Verordnung (EU) 2022/2065.
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- DMA-Verordnung (EU) 2022/1925 fuer Gatekeeper.
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- DMA-Verordnung (EU) 2022/1925 für Gatekeeper.
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## Plattform-AGB
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- App Store-AGB Apple: Provision 30 Prozent (15 Prozent fuer kleine Entwickler) — DMA-Pflicht zur Alternative.
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- App Store-AGB Apple: Provision 30 Prozent (15 Prozent für kleine Entwickler) — DMA-Pflicht zur Alternative.
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- Google Play-AGB: aehnlich, mit DMA-Pflicht.
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- Amazon Marketplace: Allgemeine Verkaufsbedingungen mit Sanktionen.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: rechtswahl-schweizer-risikoklassifizierung
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description: "Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf fuer rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf für rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I
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## Arbeitsbereich
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Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf fuer rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf für rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -19,7 +19,7 @@ Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkomm
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## Fachkern: Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I
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- **Klauselproblem (Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I):** Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf fuer rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm.
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- **Klauselproblem (Agb Rechtswahl Schweizer Recht Rom I):** Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkommen. Skill klaert Rom-I-VO Art. 3 freie Rechtswahl Art. 6 zwingender Verbraucherschutz Art. 9 Eingriffsnormen sowie die Pruefung ob §§ 305-310 BGB international zwingend sind. Behandelt die Konstellation deutscher Verwender mit Schweizer Tochter Schweizer Verwender mit deutschen Kunden und gemischte Faelle. Liefert Pruefraster und Klauselentwurf für rechtssichere Rechtswahlklauseln in Schweiz-Deutschland-Mandaten. Verweist auf agb-und-242-bgb-eingriffsnorm.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -44,13 +44,13 @@ Rechtswahl Schweizer Recht in AGB als Versuch dem deutschen AGB-Recht zu entkomm
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- BGH-Linie: deutsches AGB-Recht greift bei deutschem Verbraucher und ausgerichteter Schweizer Taetigkeit durch.
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### Art. 9 Rom-I — Eingriffsnormen
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- Eingriffsnormen sind zwingende Bestimmungen, deren Beachtung als so entscheidend fuer den Staat angesehen wird, dass sie ungeachtet des nach den Rom-I-VO-Regeln anwendbaren Rechts anzuwenden sind.
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- Eingriffsnormen sind zwingende Bestimmungen, deren Beachtung als so entscheidend für den Staat angesehen wird, dass sie ungeachtet des nach den Rom-I-VO-Regeln anwendbaren Rechts anzuwenden sind.
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- Sind § 307 BGB oder § 242 BGB Eingriffsnormen?
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- BGH und h.M.: **§§ 305-310 BGB sind keine Eingriffsnormen** im Sinne Art. 9. Sie sind Schutznormen, aber sie regeln nicht das oeffentliche Interesse, sondern die Wertung des Verbraucherschutzes — diese Wertung ist ueber Art. 6 Rom-I bereits abgesichert.
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- BGH und h.M.: **§§ 305-310 BGB sind keine Eingriffsnormen** im Sinne Art. 9. Sie sind Schutznormen, aber sie regeln nicht das öffentliche Interesse, sondern die Wertung des Verbraucherschutzes — diese Wertung ist ueber Art. 6 Rom-I bereits abgesichert.
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- **§ 242 BGB als Eingriffsnorm?** Vereinzelt vertreten, aber abzulehnen. § 242 ist kein international zwingender Anwendungsbefehl, sondern eine Generalklausel des deutschen Privatrechts. Die Konstruktion "ueber § 242 BGB greift das gesamte AGB-Recht international durch" ist nicht haltbar.
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### Art. 21 Rom-I — Ordre Public
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- Anwendung des fremden Rechts kann ausgeschlossen werden, soweit sie offensichtlich mit der oeffentlichen Ordnung Deutschlands unvereinbar ist.
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- Anwendung des fremden Rechts kann ausgeschlossen werden, soweit sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung Deutschlands unvereinbar ist.
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- Nur Kerngehalte (Vorsatzhaftungsausschluss, Verzicht auf Personenschaden) sind ordre public.
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## B2B-Konstellation
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: verjaehrungsverkuerzung-verkaufsbedingungen
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description: "Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Klausel-Fachmodul für Verjährungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung im AGB-Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Verjaehrungsverkürzung
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# Verjährungsverkürzung
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## Arbeitsbereich
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Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Klausel-Fachmodul für Verjährungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -17,9 +17,9 @@ Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft di
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- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
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- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
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## Fachkern: Verjaehrungsverkürzung
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## Fachkern: Verjährungsverkürzung
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- **Klauselproblem (Verjaehrungsverkürzung):** prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung.
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- **Klauselproblem (Verjährungsverkürzung):** prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung.
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- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
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- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
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- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
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@@ -38,7 +38,7 @@ Klausel-Fachmodul für Verjaehrungsverkürzung: prüft, redlined und entwirft di
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2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
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3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
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4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
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5. **Spezialfokus:** Bei Verjaehrungsverkürzung besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
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5. **Spezialfokus:** Bei Verjährungsverkürzung besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
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6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
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7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
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@@ -33,7 +33,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Wesentliche Rechte Pflichten 307: pr
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- Beim Werkvertrag: Herstellung des Werkes nach Vertragspflicht.
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- Beim Dienstvertrag/SaaS: Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung in vereinbarter Qualitaet.
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- Beim Mietvertrag: Ueberlassung in tauglichem Zustand (§ 535 BGB).
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- **Hauptanwendung:** Haftungsklauseln. Eine Klausel, die die Haftung fuer Verletzung der Kardinalpflicht selbst bei leichter Fahrlaessigkeit ausschliesst oder so weit beschraenkt, dass der Vertragspartner seine Hauptleistungs-Erwartung verliert, ist unwirksam.
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- **Hauptanwendung:** Haftungsklauseln. Eine Klausel, die die Haftung für Verletzung der Kardinalpflicht selbst bei leichter Fahrlaessigkeit ausschliesst oder so weit beschraenkt, dass der Vertragspartner seine Hauptleistungs-Erwartung verliert, ist unwirksam.
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- **Zulaessig:** Begrenzung der Haftung bei leichter Fahrlaessigkeit der Kardinalpflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (BGH, ständige Rechtsprechung). Voraussetzung: Begrenzung muss in vernuenftiger Relation zum Vertragswert stehen.
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- **B2B-Anwendbarkeit:** Volle Geltung; § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist auch im unternehmerischen Verkehr unmittelbar anwendbar.
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- **Differenzierung notwendig:** "Wesentliche Vertragspflichten" (oft auch als Synonym verwendet) sollten in der Klausel ausdruecklich definiert werden, um Transparenzanforderungen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genuegen.
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@@ -43,7 +43,7 @@ description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Wesentliche Rechte Pflichten 307: pr
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### Mustertext (Haftung mit Kardinalpflichten-Definition)
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> Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auch fuer leichte Fahrlaessigkeit; bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung dieses Vertrages erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die [hier konkret benennen, z.B. Bereitstellung der Software, Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung].
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> Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auch für leichte Fahrlaessigkeit; bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung dieses Vertrages erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die [hier konkret benennen, z.B. Bereitstellung der Software, Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung].
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## Output
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@@ -52,17 +52,17 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `aktenaufbereiter-strafrecht` | Strafverteidiger erhaelt Strafakte nach § 147 StPO Akteneinsicht und will diese strukturiert aufbereiten. Wirtschaftsstrafverfahren BtM-Verfahren Vermögensdelikte komplexe Strafverfahren. Sechs Übersichten: Aktenvorblatt Personenverzeich... |
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| `akteneinsicht-uebersicht-aktenvorblatt` | Akteneinsicht systematisch auswerten: Aktenbestandteile (Haupt-, Sonder-, Beweismittelakte), Bandzaehlung, Aktenblattzahl je Band, fehlende Aktenstuecke, Verschluss-Sachen, Tonbaender/Datentraeger, polizeiliche Spurenakten. Fuehrt Pruef-... |
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| `aktenlektuere-fristennotiz-und-naechster-schritt` | Aktenlektuere: Fristennotiz und nächster Schritt im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-Akt... |
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| `aktenvorblatt-erstellen` | Erstes Aktenvorblatt fuer eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zustaendiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. A... |
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| `aktenvorblatt-erstellen` | Erstes Aktenvorblatt für eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zuständiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. Aus... |
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| `aktenvorblatt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Aktenvorblatt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrech... |
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| `anklageschrift-zerlegen` | Anklageschrift in arbeitsfaehige Bausteine zerlegen: Tatvorwurf je Anklagepunkt, vorgeworfene Norm, wesentliche Tatsachen, Beweismittel je Punkt, Liste der Beweismittel, Verteidigungsansatzpunkte je Punkt. Output Tabelle und kommentierte... |
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| `anschluss-routing` | Anschluss-Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
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| `aussageanalyse-aussagepsychologie` | Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische Konsistenz, quantitative Detailfuelle, Detailverknuepfung, Selbstbelastung, ungewoehnliche Details, Nichtsteuerungsmerkmale. Hypothesentest Falschaussage. Sin... |
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| `beweismittel-katalog-beweisverwertungsverbote` | Beweismittel-Katalog fuer die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Bewe... |
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| `beweismittel-katalog-beweisverwertungsverbote` | Beweismittel-Katalog für die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Bewei... |
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| `beweisverwertungsverbote-pruefen` | Beweisverwertungsverbote pruefen: § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden), § 252 StPO (Aussageverweigerung Angehoeriger), § 100a/d StPO (TKUe ohne Voraussetzungen), Belehrungsfehler § 136 StPO, Zufallsfunde § 108 StPO, Kernbereich pr... |
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| `beziehungen-spezial-chronologie-ergaenzbar` | Beziehungen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-A... |
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| `beziehungsmatrix-personen-taten` | Beziehungen zwischen Personen und Tatkomplexen sichtbar machen: Wer hat wem etwas getan, wer war wann wo, wer sagt was zu welchem Tatkomplex. Matrix-Tabelle mit Tatkomplexen als Spalten und Personen als Zeilen. Markiert Beziehungstyp (Ta... |
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| `chronologie-compliance-dokumentation-und-akte` | Chronologie: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrech... |
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| `chronologie-strafverfahren` | Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behoerde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenb... |
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| `chronologie-strafverfahren` | Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behörde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenbl... |
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| `dokumente-intake` | Dokumentenintake: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
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| `einstieg-routing` | Einstieg und Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
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| `ergaenzbar-formular-portal-und-einreichung` | Ergaenzbar: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-A... |
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@@ -72,20 +72,20 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `faehige-risikoampel-und-gegenargumente` | Faehige: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Str... |
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| `fortlaufend-luecken-personenverzeichnis` | Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrecht... |
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| `fristen-mehrparteien-konflikt-und-interessen` | Fristen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-A... |
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| `fristenliste-strafverfahren-aktenlektuere` | Fristenliste fuer ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. D... |
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| `kronzeugen-regelung-opferzeugen-besondere` | Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster fuer Verteidigerstrategie und Verha... |
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| `fristenliste-strafverfahren-aktenlektuere` | Fristenliste für ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. Da... |
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| `kronzeugen-regelung-opferzeugen-besondere` | Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster für Verteidigerstrategie und Verhan... |
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| `luecken-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage` | Luecken: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafre... |
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| `mandant-redteam-gate` | Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rec... |
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| `opferzeugen-besondere-faelle` | Opferzeugen bei Sexualdelikten, Kindern, Schutzschriftsachen behandeln: Nebenklage § 395 StPO, Verletztenrechte §§ 406d ff. StPO, audiovisuelle Vernehmung § 58a StPO, Zeugenbeistand § 68b StPO, Ausschluss des Beschuldigten § 247 StPO. Ve... |
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| `output-waehlen` | Output wählen im Strafakten-Aufbereitung: Diese Output-Weiche für Aktenaufbereiter Strafrecht entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist. |
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| `personenverzeichnis-aufbau` | Personenverzeichnis fuer eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatk... |
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| `personenverzeichnis-aufbau` | Personenverzeichnis für eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatko... |
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| `personenverzeichnis-verhandlung-vergleich-und-eskalation` | Personenverzeichnis: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Straf... |
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| `quellen-livecheck` | Rechtsquellen-Livecheck: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
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| `revision-rechtsfehler-aktenaufbereiter` | Revisionsschrift vorbereiten: § 344 StPO Revisionsantraege, § 337 StPO Rechtsfehler. Sachruege und Verfahrensruege. Typische Verfahrensruegen: § 244 Abs. 2 StPO (Aufklaerungsruege), § 261 StPO (Beweiswuerdigung), § 265 StPO (Hinweispflic... |
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| `sechs-u-haft-aussageanalyse` | Sechs: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-Ak... |
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| `start-chronologie-fristen` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Aktenaufbereiter Strafrecht-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan.... |
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| `strafakte-quality-gate` | Quality-Gate fuer eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Prueflis... |
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| `strafakte-uebergabe-vorbereiten` | Strafakte fuer Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handov... |
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| `strafakte-quality-gate` | Quality-Gate für eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Prueflist... |
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| `strafakte-uebergabe-vorbereiten` | Strafakte für Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handove... |
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| `strafbefehl-einspruchsstrategie` | Strafbefehl § 410 StPO: Einspruchsstrategie pruefen. 2-Wochen-Frist, vollstaendiger oder beschraenkter Einspruch (nur Rechtsfolgenausspruch), Folge: Hauptverhandlung. Pruefraster: Beweislage, Verschlechterungsverbot § 411 Abs. 4 StPO gre... |
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| `strafrecht-strafverteidigung-uebersichten` | Strafrecht: Abschlussprodukt und Übergabe im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-Aktenaufbe... |
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| `strafverteidigung-tatbestand-beweis-und-belege` | Strafverteidigung: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung... |
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@@ -21,13 +21,13 @@ Akteneinsicht systematisch auswerten: Aktenbestandteile (Haupt-, Sonder-, Beweis
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: aktenvorblatt-erstellen
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description: "Erstes Aktenvorblatt fuer eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zustaendiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. Ausgabe als kompakte Excel-faehige Tabelle und als druckbarer Karteikopf fuer die Aktendecke. Routet bei fehlendem Personenverzeichnis in personenverzeichnis-aufbau und bei mehreren Taten in tatkomplexe-uebersicht im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Erstes Aktenvorblatt für eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zuständiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. Ausgabe als kompakte Excel-faehige Tabelle und als druckbarer Karteikopf für die Aktendecke. Routet bei fehlendem Personenverzeichnis in personenverzeichnis-aufbau und bei mehreren Taten in tatkomplexe-uebersicht im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Aktenvorblatt-Erstellung
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## Arbeitsbereich
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Erstes Aktenvorblatt fuer eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zustaendiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. Ausgabe als kompakte Excel-faehige Tabelle und als druckbarer Karteikopf fuer die Aktendecke. Routet bei fehlendem Personenverzeichnis in personenverzeichnis-aufbau und bei mehreren Taten in tatkomplexe-uebersicht. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Erstes Aktenvorblatt für eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklageschrift oder Strafanzeige, Tatzeitraum, zuständiges Gericht/Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Verteidiger, U-Haft-Status, naechste Termine, Hauptrisiken. Ausgabe als kompakte Excel-faehige Tabelle und als druckbarer Karteikopf für die Aktendecke. Routet bei fehlendem Personenverzeichnis in personenverzeichnis-aufbau und bei mehreren Taten in tatkomplexe-uebersicht. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Erstes Aktenvorblatt fuer eine Strafakte erstellen: Mandant, Vorwurf nach Anklag
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Anklageschrift in arbeitsfaehige Bausteine zerlegen: Tatvorwurf je Anklagepunkt,
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: aussageanalyse-aussagepsychologie
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description: "Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische Konsistenz, quantitative Detailfuelle, Detailverknuepfung, Selbstbelastung, ungewoehnliche Details, Nichtsteuerungsmerkmale. Hypothesentest Falschaussage. Sinnvoll bei Aussage-gegen-Aussage. Output strukturiertes Gutachten-Modul fuer Verteidigerschriftsatz im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische Konsistenz, quantitative Detailfuelle, Detailverknuepfung, Selbstbelastung, ungewoehnliche Details, Nichtsteuerungsmerkmale. Hypothesentest Falschaussage. Sinnvoll bei Aussage-gegen-Aussage. Output strukturiertes Gutachten-Modul für Verteidigerschriftsatz im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Aussageanalyse Aussagepsychologie
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## Arbeitsbereich
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Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische Konsistenz, quantitative Detailfuelle, Detailverknuepfung, Selbstbelastung, ungewoehnliche Details, Nichtsteuerungsmerkmale. Hypothesentest Falschaussage. Sinnvoll bei Aussage-gegen-Aussage. Output strukturiertes Gutachten-Modul fuer Verteidigerschriftsatz. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische Konsistenz, quantitative Detailfuelle, Detailverknuepfung, Selbstbelastung, ungewoehnliche Details, Nichtsteuerungsmerkmale. Hypothesentest Falschaussage. Sinnvoll bei Aussage-gegen-Aussage. Output strukturiertes Gutachten-Modul für Verteidigerschriftsatz. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Zeugenaussage mit aussagepsychologischen Realkennzeichen analysieren: logische K
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+6
-6
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: beweismittel-katalog-beweisverwertungsverbote
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description: "Beweismittel-Katalog fuer die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Beweisverwertungsfragen (§ 136a sowie §§ 252 und 261 StPO) im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Beweismittel-Katalog für die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Beweisverwertungsfragen (§ 136a sowie §§ 252 und 261 StPO) im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Beweismittel-Katalog
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## Arbeitsbereich
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Beweismittel-Katalog fuer die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Beweisverwertungsfragen (§ 136a sowie §§ 252 und 261 StPO). Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Beweismittel-Katalog für die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverstaendige, Beschuldigtenaussage, Spuren, Datentraeger, Telekommunikationsueberwachung, Observation. Beweisthema, Beweismittel, Fundstelle in der Akte, Beweisverwertungsfragen (§ 136a sowie §§ 252 und 261 StPO). Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Beweismittel-Katalog fuer die Verteidigung: Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachv
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Beweisverwertungsverbote pruefen: § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden),
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+4
-4
@@ -50,7 +50,7 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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## Strafakte-Beziehungen-Matrix Bausteine
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- **Beziehungsmatrix-Typen pro Strafsache:**
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- **Beschuldigter <-> Geschaedigte:** Beziehungsart (Bekannte, Familie, Geschaeftspartner, fremd); Bedeutung fuer Vorsatz / Motiv / Strafzumessung § 46 StGB.
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- **Beschuldigter <-> Geschaedigte:** Beziehungsart (Bekannte, Familie, Geschaeftspartner, fremd); Bedeutung für Vorsatz / Motiv / Strafzumessung § 46 StGB.
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- **Mitbeschuldigte untereinander:** Mittaeterschaft § 25 II StGB vs. Beihilfe § 27 StGB vs. mittelbare Taeterschaft § 25 I 2 StGB.
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- **Beschuldigter <-> Zeugen:** Verwandtschaft (§ 52 StPO Zeugnisverweigerung), Bekanntschaft (Beeinflussungsrisiko).
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- **Mitwirkende Bandenmitglieder § 244 I Nr. 2 StGB (Bandendiebstahl) / § 244a StGB (schwerer Bandendiebstahl) / § 263 V StGB (Bandenbetrug):** Bandentatbestand erfuellt? Mindestens 3 Personen + auf fortgesetzte Begehung gerichtete Vereinbarung.
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@@ -61,7 +61,7 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- Strafrahmen-Schwerpunkt: § 244 I Nr. 2 StGB (Bandendiebstahl) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe; § 244a StGB (schwerer Bandendiebstahl) 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe; § 263 V StGB (Bandenbetrug) 1 bis 10 Jahre. § 244 Abs. 4 StGB ist demgegenueber Wohnungseinbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzter Privatwohnung mit Strafrahmen 1 bis 10 Jahre und nicht Bandendelikt.
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- **Mittaeterschafts-/Beihilfe-Abgrenzung:**
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- Tatherrschaft + gemeinsamer Tatplan -> Mittaeter § 25 II.
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- Untergeordneter Tatbeitrag, Foerderungswille -> Beihilfe § 27 StGB (Strafmilderung § 27 II 2 StGB).
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- Untergeordneter Tatbeitrag, Förderungswille -> Beihilfe § 27 StGB (Strafmilderung § 27 II 2 StGB).
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- Anstifter § 26 StGB: Bestimmen des Haupttaeters; Strafrahmen wie Haupttaeter.
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- **Personenmatrix Vorlage:**
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| Nr | Name | Rolle | Beziehung zu Bekl. | Tatbeitrag | Beweismittel | Verteidigungsrelevanz |
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@@ -70,7 +70,7 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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| 2 | B | Mitbeschuldigter | Bekannter | Tatherrschaft | TKUe | Mittaeter |
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| 3 | C | Geschaedigte | Geschaeftsbeziehung | - | Aussage | belastend |
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- **Tatumfang-/Schadens-Schwellen (Regelbeispiele):**
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- § 243 StGB schwerer Diebstahl: insbes. gewerbsmaessig (regelmaessige Tat) + § 243 I Nr. 3 StGB Wohnungseinbruchsdiebstahl.
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- § 243 StGB schwerer Diebstahl: insbes. gewerbsmaessig (regelmäßige Tat) + § 243 I Nr. 3 StGB Wohnungseinbruchsdiebstahl.
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- § 263 III StGB Betrug: insbesondere gewerbsmaessig / Vermoegensverlust grosseren Ausmasses (regelmaessig ab 50.000 EUR; BGH-Linie).
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- § 244 I Nr. 2 StGB: bandenmaessiger Diebstahl.
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- § 244 I Nr. 2 StGB: bandenmäßiger Diebstahl.
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- **Verbundene Verfahren** § 4 StPO: gemeinsame Tat, gemeinsame Verhandlung; Trennung § 4 II StPO bei Interessenkollision.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Beziehungen zwischen Personen und Tatkomplexen sichtbar machen: Wer hat wem etwa
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: chronologie-strafverfahren
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description: "Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behoerde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenblatt). Zeigt Luecken und unplausible Reihenfolgen im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behörde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenblatt). Zeigt Luecken und unplausible Reihenfolgen im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Chronologie Strafverfahren
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## Arbeitsbereich
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Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behoerde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenblatt). Zeigt Luecken und unplausible Reihenfolgen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungen, Festnahme, U-Haft-Befehle, Anklage, Hauptverhandlungstermine, Urteile, Rechtsmittel. Datum, Zeit, Behörde/Gericht, Art, Beleg in der Akte (Aktenblatt). Zeigt Luecken und unplausible Reihenfolgen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Chronologie aller Verfahrensschritte: Tatzeitpunkt, Anzeige, Vernehmungen, Durch
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -49,17 +49,17 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
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## Strafakte-Internationaler Bezug Bausteine
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- **EuStA (Europaeische Staatsanwaltschaft - VO 2017/1939):** zustaendig fuer Straftaten gegen EU-Finanzinteressen (Mehrwertsteuerbetrug, EU-Subventionsbetrug, Korruption, Geldwaesche bei EU-Bezug); deutsches Recht anwendbar mit EU-Verfahrensanpassungen.
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- **EuStA (Europaeische Staatsanwaltschaft - VO 2017/1939):** zuständig für Straftaten gegen EU-Finanzinteressen (Mehrwertsteuerbetrug, EU-Subventionsbetrug, Korruption, Geldwaesche bei EU-Bezug); deutsches Recht anwendbar mit EU-Verfahrensanpassungen.
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- **Europaeische Ermittlungsanordnung (EEA) RL 2014/41/EU:**
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- Vereinfachte Beweiserhebung in anderen EU-Mitgliedstaaten.
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- Anwendung statt klassische Rechtshilfe gemaess EuRhuebkAG.
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- Akteneinsicht in EU-Bezug-Verfahren auch bezueglich EEA-Aufnahmen.
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- **Klassische Rechtshilfe (EuRhuebk, MLA-Abkommen):**
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- Vernehmungen im Ausland, Beweismittelbeschaffung.
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- DE-Behoerden ueber Justizministerium / GenStA.
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- DE-Behörden ueber Justizministerium / GenStA.
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- **Auslieferungsverfahren:**
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- **Europaeischer Haftbefehl (EuHbG / RB 2002/584/JI):** schneller Verfahren in EU.
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- **IRG fuer Drittstaaten:** klassische Auslieferung.
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- **IRG für Drittstaaten:** klassische Auslieferung.
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- **Schengen-Informationssystem (SIS II):** Ausschreibung zur Festnahme; deutsche Ermittlungsbehoerden haben direkten Zugriff.
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- **EU-Strafrechtspflege-Verfahren:** RB 2008/675/JI (Beruecksichtigung Vorverurteilungen anderer EU-Mitgliedstaaten); RB 2008/909/JI (Vollstreckungsuebernahme freiheitsentziehender Sanktionen).
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- **DSGVO im Strafverfahren:**
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+6
-6
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: fristenliste-strafverfahren-aktenlektuere
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description: "Fristenliste fuer ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. Datum berechnen, Fristbeginn dokumentieren, Verlaengerungsoptionen pruefen im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Fristenliste für ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. Datum berechnen, Fristbeginn dokumentieren, Verlaengerungsoptionen pruefen im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Fristenliste Strafverfahren
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## Arbeitsbereich
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Fristenliste fuer ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. Datum berechnen, Fristbeginn dokumentieren, Verlaengerungsoptionen pruefen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Fristenliste für ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, Berufung § 314 StPO, Revision § 341 sowie § 345 StPO, Rechtsmittel § 311 StPO, Wiedereinsetzung § 44 StPO, Untersuchungshaft-Pruefung § 117 sowie § 121 StPO. Datum berechnen, Fristbeginn dokumentieren, Verlaengerungsoptionen pruefen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Fristenliste fuer ein Strafverfahren: Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO, B
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+5
-5
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: kronzeugen-regelung-opferzeugen-besondere
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description: "Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster fuer Verteidigerstrategie und Verhandlung mit Staatsanwaltschaft im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster für Verteidigerstrategie und Verhandlung mit Staatsanwaltschaft im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Strafrecht: Kronzeugen § 46b StGB
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster fuer Verteidigerstrategie und Verhandlung mit Staatsanwaltschaft. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung schwerer Straftaten, Voraussetzungen Konnex, Ausschluss von § 100a StPO Katalogtaten, Strafrahmenverschiebung. Pruefraster für Verteidigerstrategie und Verhandlung mit Staatsanwaltschaft. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Kronzeugenregelung § 46b StGB: Aufklaerungshilfe oder Verhinderung
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+1
-1
@@ -96,6 +96,6 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- Beweisantraege § 244 StPO.
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- Verstaendigung § 257c StPO mit Korridor.
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- Gestaendnisbereitschaft.
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- Rechtsmittel-Einlegung / -Ruecknahme / -Verzicht (§ 302 StPO).
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- Rechtsmittel-Einlegung / -Rücknahme / -Verzicht (§ 302 StPO).
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||||
- Wiedereinsetzung § 44 StPO.
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- **Mandantengeheimnis** § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB: Mandanten-relevante Informationen nicht ohne Freigabe weitergeben.
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@@ -50,7 +50,7 @@ Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste
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- **Aktenstand-Brief an Mandant** strukturiert:
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- Stand der Ermittlungen (Anklage erhoben / Eroeffnungsbeschluss / Hauptverhandlung anberaumt / Urteil verkuendet).
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- Tatvorwurf in Kurzfassung.
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- Beweislage (Indizien fuer / gegen Mandant; staerkste Belastungsbeweise und Entlastungsindizien).
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- Beweislage (Indizien für / gegen Mandant; staerkste Belastungsbeweise und Entlastungsindizien).
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- Strafmasserwartung (Bandbreite, nicht ein Wert).
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- Entscheidungsoffene Punkte (Verstaendigung, Gestaendnis, Beweisantraege).
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- **Pflicht-Hinweise:**
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@@ -21,13 +21,13 @@ Opferzeugen bei Sexualdelikten, Kindern, Schutzschriftsachen behandeln: Nebenkla
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO, Art. 6, EMRK.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: personenverzeichnis-aufbau
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description: "Personenverzeichnis fuer eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatkomplexen, Auffaelligkeiten. Excel-Spaltenvorgabe und Plausibilitaetspruefung. Erkennt Schreibweisen-Varianten desselben Namens im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Personenverzeichnis für eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatkomplexen, Auffaelligkeiten. Excel-Spaltenvorgabe und Plausibilitaetspruefung. Erkennt Schreibweisen-Varianten desselben Namens im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Personenverzeichnis aufbauen
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## Arbeitsbereich
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Personenverzeichnis fuer eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatkomplexen, Auffaelligkeiten. Excel-Spaltenvorgabe und Plausibilitaetspruefung. Erkennt Schreibweisen-Varianten desselben Namens. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Personenverzeichnis für eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Zeugen, Geschaedigte, Sachverstaendige, Dolmetscher, Vertreter. Fuer jede Person Rolle, Aussagestatus, Adresse, Verteidiger, Verbindung zu Tatkomplexen, Auffaelligkeiten. Excel-Spaltenvorgabe und Plausibilitaetspruefung. Erkennt Schreibweisen-Varianten desselben Namens. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Personenverzeichnis fuer eine Strafakte systematisch aufbauen: Beschuldigte, Mit
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Revisionsschrift vorbereiten: § 344 StPO Revisionsantraege, § 337 StPO Rechtsf
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: strafakte-quality-gate
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description: "Quality-Gate fuer eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Pruefliste mit Befund je Punkt und Naechster-Schritt-Empfehlung im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Quality-Gate für eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Pruefliste mit Befund je Punkt und Naechster-Schritt-Empfehlung im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Strafakte: Quality Gate
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## Arbeitsbereich
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Quality-Gate fuer eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Pruefliste mit Befund je Punkt und Naechster-Schritt-Empfehlung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
Quality-Gate für eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Aktenblattzahl), Konsistenz (Personenverzeichnis gegen Anklageschrift), Suchbarkeit (OCR, Volltext), Sensibilitaet (verschluss-Sachen separat). Output Pruefliste mit Befund je Punkt und Naechster-Schritt-Empfehlung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Quality-Gate fuer eine aufbereitete Strafakte: Vollstaendigkeit (alle Baende, Ak
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- **Normen-/Quellenanker:** OCR.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: strafakte-uebergabe-vorbereiten
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description: "Strafakte fuer Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handover-Paket. Datenschutz und Schweigepflicht im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Strafakte für Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handover-Paket. Datenschutz und Schweigepflicht im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Strafakte: Uebergabe vorbereiten
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## Arbeitsbereich
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Strafakte fuer Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handover-Paket. Datenschutz und Schweigepflicht. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Strafakte für Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sauber vorbereiten: Inhaltsverzeichnis, Personenverzeichnis, Tatkomplex-Liste, Chronologie, offene Fristen, naechste Termine. Output kompaktes Handover-Paket. Datenschutz und Schweigepflicht. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Strafakte fuer Uebergabe an Sozietaetskollegin, Wahlverteidiger oder Pflichtvert
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Strafbefehl § 410 StPO: Einspruchsstrategie pruefen. 2-Wochen-Frist, vollstaend
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Strafzumessung § 46 StGB systematisch: Schuld, Strafmilderungs- und Strafschaer
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Tatkomplexe einer Strafakte gliedern: bei mehreren Taten oder Serienvorwurf jede
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ U-Haft-Fristen ueberwachen: 6-Monats-Pruefung § 121 StPO durch das OLG, Haftpru
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO, OLG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: vermoegensabschoepfung-dritt-einziehung
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description: "Spezialfall Dritt-Arrest in der Vermoegensabschoepfung §§ 111e ff. StPO: Arrest gegen Konten Dritter (Ehepartner, Briefkasten-Gesellschaft), Glaubhaftmachung, Verhaeltnismaessigkeit, einstweilige Beschwerde § 304 StPO. Pruefraster und Schriftsatzbausteine fuer Aufhebung im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Dritt-Arrest in der Vermoegensabschoepfung §§ 111e ff. StPO: Arrest gegen Konten Dritter (Ehepartner, Briefkasten-Gesellschaft), Glaubhaftmachung, Verhaeltnismaessigkeit, einstweilige Beschwerde § 304 StPO. Pruefraster und Schriftsatzbausteine für Aufhebung im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Strafrecht: Dritt-Arrest
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Dritt-Arrest in der Vermoegensabschoepfung §§ 111e ff. StPO: Arrest gegen Konten Dritter (Ehepartner, Briefkasten-Gesellschaft), Glaubhaftmachung, Verhaeltnismaessigkeit, einstweilige Beschwerde § 304 StPO. Pruefraster und Schriftsatzbausteine fuer Aufhebung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Dritt-Arrest in der Vermoegensabschoepfung §§ 111e ff. StPO: Arrest gegen Konten Dritter (Ehepartner, Briefkasten-Gesellschaft), Glaubhaftmachung, Verhaeltnismaessigkeit, einstweilige Beschwerde § 304 StPO. Pruefraster und Schriftsatzbausteine für Aufhebung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Dritt-Arrest in der Vermoegensabschoepfung §§ 111e ff. StPO: Arres
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Vermoegensabschoepfung §§ 73 ff. StGB pruefen und angreifen: Brutto-Prinzip, e
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Verstaendigung im Strafverfahren § 257c StPO vorbereiten: Anregung an das Geric
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- **Normen-/Quellenanker:** StPO, BGH, BVerfG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -57,7 +57,7 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- Anklageschrift muss Tatvorwurf konkret bezeichnen (Tatzeit, Tatort, Geschehensablauf).
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- Bei mangelnder Substantiierung Einwendungen § 201 StPO; Ablehnung Eroeffnungsbeschluss.
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- **Beweiswuerdigung § 261 StPO** (freie richterliche Ueberzeugung):
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- Voraussetzung: persoenliche, vorbehaltlose Ueberzeugung des Gerichts.
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- Voraussetzung: persönliche, vorbehaltlose Ueberzeugung des Gerichts.
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- In dubio pro reo: bei Restzweifeln Freispruch.
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- Beweiswuerdigungsmaengel sind Revisionsgrund § 337 StPO.
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- **Widerspruchspruefung Aussagen:**
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@@ -68,7 +68,7 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
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- **Beweisantraege § 244 StPO** zur Widerlegung:
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- Beweisantragsteller-Pflicht Konkretisierung Beweismittel + Beweisthema.
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- Ablehnung nur aus engen Gruenden § 244 III StPO.
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- **Hilfsbeweisantraege:** fuer Eventualfall Verurteilung.
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- **Hilfsbeweisantraege:** für Eventualfall Verurteilung.
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- **Praxis-Tipp:**
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- Widerspruchsmatrix mit Aussage 1 | Aussage 2 | objektiv beweise | Widerspruch | Verteidigungsansatz.
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- Pruefung ob Beweisverwertungsverbote auch ohne Widerspruch zu beruecksichtigen sind (rechtsstaatliche Eingriffsintensitaet; BGH-Linie).
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@@ -51,5 +51,5 @@ Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste
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- **Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen** ab Zustellung; Wiedereinsetzung § 44 StPO bei unverschuldeter Versaeumung.
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- **Revision §§ 341, 345 StPO:** 1 Woche Einlegung ab Verkuendung, 1 Monat Begruendung ab Zustellung des schriftlichen Urteils.
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- **U-Haft-Pruefung § 121 StPO:** automatische Haftpruefung durch OLG nach 6 Monaten.
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- **Verjaehrung §§ 78 ff. StGB:** chronologisch markieren; § 78c StGB Unterbrechungshandlungen, § 78b StGB Ruhen.
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- **Verjährung §§ 78 ff. StGB:** chronologisch markieren; § 78c StGB Unterbrechungshandlungen, § 78b StGB Ruhen.
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- Risikoampel: Rot bei Verlust unwiderruflicher Rechte (Einspruch, Revision, Haftbeschwerde nach § 117 StPO), Gelb bei Beweisproblemen, Gruen bei dokumentierter Mandantenruecksprache.
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@@ -49,7 +49,7 @@ Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste
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## Strafakte-Red-Team-Checks
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- **Halluzinations-Check:** Keine erfundenen BGH-/BVerfG-Az; Fundstellen mit Datum, Gericht und Az pruefen oder als "staendige Rspr."/"BGH-Linie" markieren.
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- **Frist-Re-Check:** Berufung § 314 StPO (1 Woche), Revision §§ 341, 345 StPO (1 Woche / 1 Monat), Strafbefehl-Einspruch § 410 StPO (2 Wochen), Wiedereinsetzung § 44 StPO (1 Woche ab Wegfall); Postzustellungsdatum verifizieren.
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- **Zustaendigkeits-Re-Check:** GVG - Strafrichter § 25 (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe), Schoeffengericht § 28 (bis 4 Jahre), Schwurgericht § 74 GVG (Toetungsdelikte), grosse Strafkammer § 76 GVG (ueber 4 Jahre, schwere Wirtschaftskriminalitaet). Verfahrenshandlung Falschadressiert?
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- **Zuständigkeits-Re-Check:** GVG - Strafrichter § 25 (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe), Schoeffengericht § 28 (bis 4 Jahre), Schwurgericht § 74 GVG (Toetungsdelikte), grosse Strafkammer § 76 GVG (ueber 4 Jahre, schwere Wirtschaftskriminalitaet). Verfahrenshandlung Falschadressiert?
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- **Belehrungs-Check** § 136 StPO (Beschuldigtenrechte), § 52 StPO (Zeugnisverweigerung Angehoeriger), § 55 StPO (Auskunftsverweigerung wegen Selbstbelastung): in der Akte protokolliert?
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- **Beweisverwertungs-Check:** § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden), § 252 StPO (Aussageverweigerung Hauptverhandlung), § 261 StPO Beweiswuerdigungslueckchen, Belehrungsfehler in Beschuldigtenvernehmung.
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- **Ton-/Stil-Check:** keine wertende Vorverurteilung; klare Trennung Fakten / Bewertung; Mandantengeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB.
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@@ -107,10 +107,10 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `aktenauszug-strukturpruefung-akzg-bauleiter` | Fertig erstellten Aktenauszug auf Vollständigkeit prüfen: alle Bausteine vorhanden Fristen hervorgehoben neutrale Sprache. Normen §§ 128-134 253 ZPO. Prüfraster Bausteine-Vollständigkeit Fristen-Markierung Neutralitaets-Check Sprach-Qual... |
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| `aktenauszug-tatbestand-beweis-und-belege` | Aktenauszug: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin aktenauszug gerichtsverfahren; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im A... |
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| `aktenauszug-verfahrensidentifikation-gericht` | Extrahiert strukturiert alle Verfahrensstammdaten: Gericht Kammer Aktenzeichen Streitwert Parteien (Klaeger Beklagte Streithelfer mit Anschrift gesetzlicher Vertretung Prozessbevollmaechtigten) Instanz und Verfahrensart (Klage Eilverfahr... |
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| `akzg-aktenauszug-bauleiter` | Bauleiter Aktenauszug fuer Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit fuer Berufung und Revision im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestand... |
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| `akzg-multiparteienverfahren-konsolidierung-spezial` | Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster fuer Hauptaktenfuehrer im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbest... |
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| `akzg-vertraulichkeit-redaction-spezial` | Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster fuer Akteneinsicht durch Dritte im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestan... |
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| `akzg-zeitstrahl-anlagenverzeichnis-extrakt` | Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster fuer Rechtsmittelinstanz im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkm... |
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| `akzg-aktenauszug-bauleiter` | Bauleiter Aktenauszug für Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit für Berufung und Revision im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsm... |
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| `akzg-multiparteienverfahren-konsolidierung-spezial` | Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster für Hauptaktenfuehrer im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbesta... |
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| `akzg-vertraulichkeit-redaction-spezial` | Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster für Akteneinsicht durch Dritte im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestand... |
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| `akzg-zeitstrahl-anlagenverzeichnis-extrakt` | Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster für Rechtsmittelinstanz im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkma... |
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| `anlagenverzeichnis-extrakt` | Anwalt sucht alle Anlagen K-/B-/AST-/AG-Verweise in der Akte und will Anlagenverzeichnis erstellen. Anlagenbezeichnung Kurzbeschreibung Schriftsatz Blattangabe je Partei. Normen §§ 130 131 ZPO Schriftsatz-Anlagen. Prüfraster Vollständigk... |
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| `anschluss-routing` | Anschluss-Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
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| `anwaltsschriftsatz-beweislast-beweismittel` | Anwaltsschriftsatz: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin aktenauszug gerichtsverfahren; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfun... |
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@@ -135,7 +135,7 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `quellen-livecheck` | Rechtsquellen-Livecheck: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
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| `rechtsargumente-gegenueberstellung` | Erstellt eine tabellarische Gegenüberstellung der Rechtsargumente beider Parteien: Anspruchsgrundlage Einwendungen Einreden Verjährungsthema und Pinpoint-Zitate aus Rechtsprechung (BGH OLG EuGH). Keine Wertung welches Argument ueberzeugt... |
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| `rechtsargumente-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Rechtsargumente: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin aktenauszug gerichtsverfahren; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Akte... |
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| `sachverhaltschronologie` | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behoerdenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wer... |
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| `sachverhaltschronologie` | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behördenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wert... |
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| `sachverhaltschronologie-textbausteine` | Sachverhaltschronologie: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin aktenauszug gerichtsverfahren; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung... |
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| `schnelle-formular-portal-und-einreichung` | Schnelle: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin aktenauszug gerichtsverfahren; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Aktenauszug G... |
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| `schwerpunktthemen-identifikation-akten` | Anwalt braucht schnellen Überblick über drei bis fuenf rechtliche Hauptstreitpunkte des Verfahrens mit Pinpoint-Zitaten ohne Erfolgsprognose. Normen §§ 139 286 ZPO BGH-Leitsaetze. Prüfraster Streitpunkt-Relevanzbewertung Rechtsprechungs-... |
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@@ -28,7 +28,7 @@ Wer ein Gerichtsverfahren schnell erfassen muss — sei es beim Mandatswechsel,
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3. Liegen alle wesentlichen Schriftsätze vor oder nur Teilakten?
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4. Gibt es bereits einen Termin, dessen Vorbereitung im Vordergrund steht?
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5. Soll der Aktenauszug intern (anwaltlich) oder zur Übergabe an Mandant dienen?
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- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
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- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
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## Zentrale Normen (Prozessrecht)
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@@ -36,7 +36,7 @@ Wer ein Gerichtsverfahren schnell erfassen muss — sei es beim Mandatswechsel,
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- §§ 253-261 ZPO — Klageerhebung und Verfahrenseinleitung
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- §§ 355-455 ZPO — Beweisaufnahme (Sachverstaendige, Zeugen, Augenschein, Urkunden)
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- §§ 495a, 522, 540 ZPO — Vereinfachtes Verfahren, Berufungsverwerfung, Berufungsurteil
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- §§ 704-945 ZPO — Zwangsvollstreckung (Abschnitt relevant fuer Vollstreckungstitel in Akte)
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- §§ 704-945 ZPO — Zwangsvollstreckung (Abschnitt relevant für Vollstreckungstitel in Akte)
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- § 91a ZPO — Kosten bei Erledigterklärung
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- § 139 ZPO — Materielle Prozessleitung, richterliche Hinweispflicht
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@@ -152,9 +152,9 @@ Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zu
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| Konstellation | Empfohlener Weg |
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| Standard — strukturierter Aktenauszug fuer Gericht | Vollformat nach den sechs Bausteinen unten |
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| Standard — strukturierter Aktenauszug für Gericht | Vollformat nach den sechs Bausteinen unten |
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| Variante A — nur interne Einarbeitung noetig | Kurzform ohne Verfahrenschronologie; Bausteine 1-3 genuegen |
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| Variante B — Eilsache; Zeit fehlt fuer vollstaendigen Auszug | Einleitungssatz + Sachverhaltschronologie priorisieren; Rest nachliefern |
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| Variante B — Eilsache; Zeit fehlt für vollstaendigen Auszug | Einleitungssatz + Sachverhaltschronologie priorisieren; Rest nachliefern |
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| Variante C — Parteivertreter hat bereits Zusammenfassung geliefert | Kritische Pruefung und Ergaenzung statt Neuerstellung |
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Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: akzg-aktenauszug-bauleiter
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description: "Bauleiter Aktenauszug fuer Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit fuer Berufung und Revision im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Bauleiter Aktenauszug für Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit für Berufung und Revision im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# AkzG: Aktenauszug Bauleiter
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## Arbeitsbereich
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Bauleiter Aktenauszug fuer Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit fuer Berufung und Revision. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Bauleiter Aktenauszug für Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisangebote, Schlussantraege. Pruefraster Vollstaendigkeit für Berufung und Revision. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Bauleiter Aktenauszug fuer Gerichtsverfahren: Sachverhalt, Streitstand, Beweisan
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- **Normen-/Quellenanker:** AkzG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+5
-5
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: akzg-multiparteienverfahren-konsolidierung-spezial
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description: "Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster fuer Hauptaktenfuehrer im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster für Hauptaktenfuehrer im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# AkzG: Multipartei Konsolidierung
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster fuer Hauptaktenfuehrer. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfer: Reihenfolge, Querverweise, Streitverkuendung. Pruefraster für Hauptaktenfuehrer. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Multiparteienverfahren Konsolidierung mehrerer Akten und Streithelfe
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- **Normen-/Quellenanker:** AkzG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+5
-5
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: akzg-vertraulichkeit-redaction-spezial
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description: "Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster fuer Akteneinsicht durch Dritte im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster für Akteneinsicht durch Dritte im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# AkzG: Vertraulichkeit Redaction
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster fuer Akteneinsicht durch Dritte. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, personenbezogene Daten, Konzerninterna. Pruefraster für Akteneinsicht durch Dritte. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Vertraulichkeit und Redaction in Aktenauszuegen: Berufsgeheimnis, pe
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- **Normen-/Quellenanker:** AkzG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+5
-5
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: akzg-zeitstrahl-anlagenverzeichnis-extrakt
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description: "Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster fuer Rechtsmittelinstanz im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster für Rechtsmittelinstanz im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# AkzG: Zeitstrahl-Checkliste
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## Arbeitsbereich
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Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster fuer Rechtsmittelinstanz. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbeschluss, mundliche Verhandlung, Urteil. Pruefraster für Rechtsmittelinstanz. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Checkliste Zeitstrahl in Aktenauszug: Eingang Klage, Klageerwiderung, Beweisbesc
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- **Normen-/Quellenanker:** AkzG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -26,7 +26,7 @@ Umfangreiche Gerichtsakten enthalten oft Hunderte von Anlagen, die über verschi
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1. Liegt ein vollständiges Inhaltsverzeichnis der Akte vor?
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2. Sind alle Schriftsätze in der Akte? Welche fehlen?
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3. Besteht Streit über Übergabe oder Vollständigkeit bestimmter Anlagen?
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4. Ist ein Anlageregister fuer Gericht oder fuer Mandant gedacht?
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4. Ist ein Anlageregister für Gericht oder für Mandant gedacht?
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## Zentrale Normen
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+1
-1
@@ -113,7 +113,7 @@ TERMINSVORSCHAU — [AKTENZEICHEN]
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Termin: [DATUM] [UHRZEIT] — ArbG [ORT] Saal [X]
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Verfahren: [KURZBEZEICHNUNG]
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Klagefrist gewahrt: Ja / Nein (§ 4 KSchG — Zugang [DATUM] + 21 Tage = [FRISTENDE])
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BR-Anhoerung: Ja / Nein / unklar
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BR-Anhörung: Ja / Nein / unklar
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Guetetermin: [DATUM] — [ERGEBNIS]
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Aktuelle Antraege: 1. Feststellungsklage § 4 KSchG; 2. [...]
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Streitige Punkte: [LISTE]
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: sachverhaltschronologie
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description: "Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behoerdenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wertung. Fundstellen in der Akte werden angegeben. Normen §§ 145-157 BGB Vertragsschluss §§ 280 631 BGB im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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||||
description: "Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behördenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wertung. Fundstellen in der Akte werden angegeben. Normen §§ 145-157 BGB Vertragsschluss §§ 280 631 BGB im Aktenauszug Gerichtsverfahren: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Sachverhaltschronologie
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## Arbeitsbereich
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Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behoerdenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wertung. Fundstellen in der Akte werden angegeben. Normen §§ 145-157 BGB Vertragsschluss §§ 280 631 BGB. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behördenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wertung. Fundstellen in der Akte werden angegeben. Normen §§ 145-157 BGB Vertragsschluss §§ 280 631 BGB. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -133,7 +133,7 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
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| `neutralitaetspruefung` | Prüft einen erstellten Aktenauszug auf unzulässige Wertungen und Erfolgseinschaetzungen und neutralisiert diese. Markiert alle parteiischen Formulierungen Prognosen und Bewertungen und schlaegt neutrale… |
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| `parteivortrag-gegenueberstellung` | Erstellt eine Tabelle mit zwei Spalten (Klaegerseite und Beklagtenseite) für streitige Sachverhaltsangaben Punkt für Punkt. Jeder Streitpunkt wird als eigene Zeile gegenübergestellt. Fundstellen in Schriftsaetzen… |
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| `rechtsargumente-gegenueberstellung` | Erstellt eine tabellarische Gegenüberstellung der Rechtsargumente beider Parteien: Anspruchsgrundlage Einwendungen Einreden Verjährungsthema und Pinpoint-Zitate aus Rechtsprechung (BGH OLG EuGH). Keine Wertung welches… |
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| `sachverhaltschronologie` | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behoerdenakte. Datum fett vorangestellt knappe… |
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| `sachverhaltschronologie` | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behördenakte. Datum fett vorangestellt knappe… |
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| `schwerpunktthemen-identifikation` | Anwalt braucht schnellen Überblick über drei bis fuenf rechtliche Hauptstreitpunkte des Verfahrens mit Pinpoint-Zitaten ohne Erfolgsprognose. Normen §§ 139 286 ZPO BGH-Leitsaetze. Prüfraster… |
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| `sozialgerichtsverfahren-modus` | Aktenauszug für SGG-Verfahren erstellen: Klage Berufung §§ 143 ff. SGG Eilantrag § 86b SGG Widerspruchsverfahren. Amtsermittlungsgrundsatz Sozialversicherungs-Leistungsarten. Normen SGG §§ 51 77 86b 143. Prüfraster… |
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| `strafprozess-modus` | Aktenauszug für StPO-Verfahren erstellen: Anklage Hauptverhandlung Revision §§ 333 ff. StPO Wiederaufnahme. Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Beweisantragsrecht Rechtsmittelfristen. Normen StPO §§ 200 203 333 359… |
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@@ -147,15 +147,15 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
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Das Plugin ermoeglicht Anwaelten und Paralegals die schnelle, strukturierte Einarbeitung in deutsche Gerichtsverfahren aller Verfahrensordnungen. Es teilt die Aktenzusammenfassung in sechs klar definierte Bausteine auf: Verfahrensidentifikation mit Stammdaten, praegnanter Einleitungssatz, Zusammenfassungsabsatz, Sachverhaltschronologie, Verfahrenschronologie und tabellarische Gegenueberstellung von Parteivortraegen sowie Beweismitteln und Rechtsargumenten.
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Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne Erfolgsprogosen, der als Grundlage fuer Beratungsgespraeche, Schriftsaetze oder die Vorbereitung muendlicher Verhandlungen dient. Spezifische Modi fuer ZPO-, ArbGG-, SGG-, VwGO- und StPO-Verfahren decken die verfahrensordnungsrelevanten Besonderheiten ab.
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Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne Erfolgsprogosen, der als Grundlage für Beratungsgespraeche, Schriftsaetze oder die Vorbereitung muendlicher Verhandlungen dient. Spezifische Modi für ZPO-, ArbGG-, SGG-, VwGO- und StPO-Verfahren decken die verfahrensordnungsrelevanten Besonderheiten ab.
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## Wann brauchen Sie diese Skill?
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- Sie uebernehmen ein laufendes Mandat und muessen sich ohne vollstaendige Aktenlektuere schnell orientieren.
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- Eine neue Kollegin tritt die Vertretung an und braucht eine neutrale Zusammenfassung des Verfahrensstands.
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- Sie moechten Beweismittel und Rechtsargumente beider Seiten strukturiert gegenueberstellen fuer die Vorbereitung der muendlichen Verhandlung.
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- Sie moechten Beweismittel und Rechtsargumente beider Seiten strukturiert gegenueberstellen für die Vorbereitung der muendlichen Verhandlung.
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- Fristen aus Schriftsaetzen, Beschluessen oder Urteilen muessen systematisch hervorgehoben werden.
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- Sie erstellen ein Anlagenverzeichnis fuer alle Partei-Anlagen aus einer umfangreichen Akte.
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- Sie erstellen ein Anlagenverzeichnis für alle Partei-Anlagen aus einer umfangreichen Akte.
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## Fachbegriffe (kurz erklaert)
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@@ -166,7 +166,7 @@ Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne E
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- **Parteivortrag-Gegenueberstellung** — Zweispaltige Tabelle mit streitigen Sachverhaltsangaben je Partei.
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- **Neutralitaetspruefung** — Sicherheitsgate zur Entfernung unzulaessiger Wertungen und Erfolgsprognosen aus dem Auszug.
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- **Anlagenverzeichnis** — Vollstaendige Liste aller Anlagen (K-, B-, AST-, AG-Verweise) mit Partei und Fundstelle.
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- **Stilrichtlinie** — Verbindliche Sprachregelung fuer juristisch saubere, neutrale Aktenauszuege.
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- **Stilrichtlinie** — Verbindliche Sprachregelung für juristisch saubere, neutrale Aktenauszuege.
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## Rechtsgrundlagen
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@@ -180,7 +180,7 @@ Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne E
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- StPO §§ 200 203 333 359 — Strafprozess und Rechtsmittel
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- § 4 KSchG — Kuendigungsschutzklage: Dreiwochenfrist
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## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
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## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
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1. Verfahrensordnung und -art bestimmen (ZPO, ArbGG, SGG, VwGO, StPO) und passenden Modus auswaehlen.
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2. Verfahrensidentifikation: alle Stammdaten und Beteiligte erfassen.
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@@ -193,8 +193,8 @@ Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne E
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- `aktenauszug-erstellen` — Vollstaendigen Aktenauszug in allen sechs Bausteinen aus Gerichtsakte oder Schriftsaetzen erstellen.
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- `aktenauszug-strukturpruefung` — Fertig erstellten Aktenauszug auf Vollstaendigkeit, Fristen-Markierung und Neutralitaet pruefen.
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- `anlagenverzeichnis-extrakt` — Alle Anlagen-Verweise (K-, B-, AST-, AG-) aus der Akte extrahieren und Anlagenverzeichnis erstellen.
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- `anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie` — Verbindliche Stilregeln fuer neutralen, juristisch sauberen Aktenauszug anwenden.
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- `arbeitsgerichtsverfahren-modus` — Aktenauszug fuer ArbGG-Verfahren mit KSchG-Fristen und ArbGG-Besonderheiten erstellen.
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- `anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie` — Verbindliche Stilregeln für neutralen, juristisch sauberen Aktenauszug anwenden.
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- `arbeitsgerichtsverfahren-modus` — Aktenauszug für ArbGG-Verfahren mit KSchG-Fristen und ArbGG-Besonderheiten erstellen.
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- `beweismittel-gegenueberstellung` — Beweisangebote aller Parteien (Zeugen, Urkunden, Sachverstaendige) tabellarisch gegenueberstellen.
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- `einleitungssatz-generator` — Praegnanten Einleitungssatz generieren: wer streitet mit wem worueber nach welcher Hauptnorm.
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- `fristen-und-terminkalender` — Prozessuale Fristen und Termine hervorheben und Fristen-Box erstellen.
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@@ -203,13 +203,13 @@ Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne E
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- `rechtsargumente-gegenueberstellung` — Tabellarische Gegenueberstellung der Rechtsargumente beider Parteien mit Normfundstellen.
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- `sachverhaltschronologie` — Chronologische Bullet-Liste ausserprozessualer Tatsachen ohne Wertung erstellen.
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- `schwerpunktthemen-identifikation` — Drei bis fuenf rechtliche Hauptstreitpunkte des Verfahrens mit Fundstellen identifizieren.
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- `sozialgerichtsverfahren-modus` — Aktenauszug fuer SGG-Verfahren mit Vorverfahrens-Pruefung und Leistungsarten erstellen.
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- `strafprozess-modus` — Aktenauszug fuer StPO-Verfahren mit Anklageschrift, Hauptverhandlung und Rechtsmitteln erstellen.
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- `sozialgerichtsverfahren-modus` — Aktenauszug für SGG-Verfahren mit Vorverfahrens-Pruefung und Leistungsarten erstellen.
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- `strafprozess-modus` — Aktenauszug für StPO-Verfahren mit Anklageschrift, Hauptverhandlung und Rechtsmitteln erstellen.
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- `verfahrenschronologie` — Chronologische Liste aller prozessualen Schritte mit hervorgehobenen kritischen Fristen.
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- `verfahrensidentifikation` — Alle Verfahrensstammdaten strukturiert erfassen: Gericht, Kammer, Aktenzeichen, Parteien.
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- `verfahrenszusammenfassung-absatz` — Acht bis zehn Saetze Hintergrund, Streitstand und anstehende Verfahrenshandlungen.
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- `verwaltungsprozess-modus` — Aktenauszug fuer VwGO-Verfahren mit Vorverfahren und Widerspruchsbescheid erstellen.
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- `zivilprozess-modus` — Aktenauszug fuer ZPO-Verfahren mit Berufung, Revision und einstweiliger Verfuegung erstellen.
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- `verwaltungsprozess-modus` — Aktenauszug für VwGO-Verfahren mit Vorverfahren und Widerspruchsbescheid erstellen.
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- `zivilprozess-modus` — Aktenauszug für ZPO-Verfahren mit Berufung, Revision und einstweiliger Verfuegung erstellen.
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## Worauf besonders achten
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@@ -217,7 +217,7 @@ Das Ergebnis ist ein Markdown-Aktenauszug in juristisch neutraler Sprache ohne E
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- **Fristen immer optisch hervorheben**: Eine uebersehene Berufungsfrist kann das Mandat kosten; der Fristen-und-Terminkalender-Skill ist Pflichtschritt.
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- **Modus korrekt auswaehlen**: ArbGG, SGG, VwGO und StPO haben eigene Fristen und Besonderheiten, die der jeweilige Modus-Skill abdeckt.
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- **Anlagenverzeichnis vollstaendig fuehren**: Fehlende Anlagen koennen in der Verhandlung nicht nachgereicht werden ohne Fristrisiko.
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- **Stilrichtlinie fuer alle Bausteine verbindlich**: Unterschiedliche Sprachstile in verschiedenen Bausteinen zerstoeren die Lesbarkeit des Auszugs.
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- **Stilrichtlinie für alle Bausteine verbindlich**: Unterschiedliche Sprachstile in verschiedenen Bausteinen zerstoeren die Lesbarkeit des Auszugs.
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## Typische Fehler
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@@ -27,7 +27,7 @@ Der Zusammenfassungsabsatz bietet dem Leser nach dem Einleitungssatz eine kompak
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2. Welcher Sachverhalt ist unstreitig, welcher wird bestritten?
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3. Hat das Gericht bereits Hinweise nach § 139 ZPO erteilt?
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4. Steht ein Termin unmittelbar bevor?
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- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
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- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
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## Zentrale Normen
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@@ -70,7 +70,7 @@ Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zu
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| Konstellation | Empfohlener Weg |
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| Standard — Zusammenfassung fuer Akte oder Uebergabe | Vorlage unten nach acht bis zehn Saetzen |
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| Standard — Zusammenfassung für Akte oder Uebergabe | Vorlage unten nach acht bis zehn Saetzen |
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| Variante A — Adressat ist Laie (Mandant) | Vereinfachte Sprache; keine Paragrafenverweise |
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| Variante B — sehr fruehes Stadium ohne Entscheidung | Vorlaeufige Zusammenfassung mit Offenhalten des Ausgangs |
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| Variante C — Verfahren laueft noch | Zwischenbericht-Format statt abschliessender Zusammenfassung |
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@@ -104,25 +104,25 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 115 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `anlagen-an-assistenz-uebersetzungspflicht` | Erzeugt klare Arbeitsanweisungen für Kanzleiteam, Assistenz, Legal Tech oder externen Dienstleister: was umbenennen, scannen, stempeln, schwärzen, prüfen im Anlagen zu Schriftsätzen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, F... |
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| `anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint` | Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pfade, Versionen, Berechtigungen, Exportzeitpunkt, Index und gerichtliche Fassung. |
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| `anlagen-aus-edv-systemen` | Anlagen aus IT-Systemen (ERP-Auszuege, Datenbankexporte, Logdateien): Beweiskraft, Manipulationsschutz, Hashverfahren, Begleitvermerk Erstellung. Empfehlung: Export mit Zeitstempel, Hashprotokoll, ggf. Sachverstaendigenanhoerung Authenti... |
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| `anlagen-aus-mandantenmaterial` | Mandantenmaterial in Anlagen umwandeln: Posteingang, E-Mails, PDFs, Vertraege, Rechnungen, Korrespondenz. Markiert geschwaerzte Stellen, prueft Vollstaendigkeit, schlaegt sinnvolle Kuerzungen vor. Erkennt vertrauliche Inhalte, die fuer d... |
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| `anlagen-aus-mandantenmaterial` | Mandantenmaterial in Anlagen umwandeln: Posteingang, E-Mails, PDFs, Vertraege, Rechnungen, Korrespondenz. Markiert geschwaerzte Stellen, prueft Vollstaendigkeit, schlaegt sinnvolle Kuerzungen vor. Erkennt vertrauliche Inhalte, die für da... |
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| `anlagen-bei-berufung-revision` | Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder neu nummerieren? Empfehlung: Berufungsklaegeranlagen als BK1, BK2 ..., Berufungsbeklagter BB1, BB2 ... Revisionsanlagen sind ueblich nur ergaenzend; Schwerp... |
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| `anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest` | Anlagen fuer einstweilige Verfuegung und Arrest: Glaubhaftmachung § 294 ZPO durch Anlagen, eidesstattliche Versicherung als Anlage, parate Beweismittel. Hohe Anforderungen Vollstaendigkeit. Output Standard-Anlagensatz fuer wettbewerbsrec... |
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| `anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest` | Anlagen für einstweilige Verfuegung und Arrest: Glaubhaftmachung § 294 ZPO durch Anlagen, eidesstattliche Versicherung als Anlage, parate Beweismittel. Hohe Anforderungen Vollstaendigkeit. Output Standard-Anlagensatz für wettbewerbsrecht... |
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| `anlagen-berufung-revision-eilantrag-eu-bilder` | Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder neu nummerieren? Empfehlung: Berufungsklaegeranlagen als BK1, BK2 ..., Berufungsbeklagter BB1, BB2 ... Revisionsanlagen sind ueblich nur ergaenzend; Schwerp... |
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| `anlagen-bilder-screenshots` | Bilder und Screenshots als Anlagen: Beweiskraft, Manipulationsanfaelligkeit, EXIF-Daten, Metadaten. Empfehlung: Original und Vergroesserung beifuegen, EXIF-Export anhaengen, Standortdaten transparent machen. Bei Screenshots: voller Brows... |
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| `anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo` | Quality-Check fuer Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefl... |
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| `anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo` | Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefli... |
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| `anlagen-duplikate-versionen-hashlog` | Erkennt doppelte Dateien, verschiedene Fassungen desselben Dokuments, OCR-Kopien, E-Mail-Anhänge und manipulativ wirkende Metadatenbrüche; erzeugt ein Hash- und Versionenprotokoll. |
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| `anlagen-elektronische-dokumente-format` | Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qualifizierte elektronische Signatur, Datei-Format-Whitelist nach ERVV, maximale Groesse, beA-Vorgaben, Container-PDF. Pruefraster und Mustertexte fuer Eingang bei Gericht im... |
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| `anlagen-elektronische-dokumente-spezial` | Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qualifizierte elektronische Signatur, Datei-Format-Whitelist nach ERVV, maximale Groesse, beA-Vorgaben, Container-PDF. Pruefraster und Mustertexte fuer Eingang bei Gericht. |
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| `anlagen-format-und-dateinamen` | Format und Dateinamen fuer Anlagen: K-01_2024-03-12_Mietvertrag.pdf. Maschinenlesbar, sortierbar, beA-kompatibel. Maximal 3 Ebenen Unterordner, keine Sonderzeichen, keine Umlaute in Dateinamen, durchgehend kleingeschrieben. |
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| `anlagen-fuer-bea-versand` | Anlagen fuer beA-Versand vorbereiten: PDF/A-konform, max. zulaessige Dateigroesse beachten, OCR ueber Scans laufen lassen, korrekt strukturiertes XJustiz-Begleitformular. Liste der Anlagen pro Schriftsatz mit Pruefsumme. Verhindert wiede... |
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| `anlagen-elektronische-dokumente-format` | Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qualifizierte elektronische Signatur, Datei-Format-Whitelist nach ERVV, maximale Groesse, beA-Vorgaben, Container-PDF. Pruefraster und Mustertexte für Eingang bei Gericht im... |
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| `anlagen-elektronische-dokumente-spezial` | Spezialfall elektronische Dokumente als Anlage: ERVV-Vorgaben, qualifizierte elektronische Signatur, Datei-Format-Whitelist nach ERVV, maximale Groesse, beA-Vorgaben, Container-PDF. Pruefraster und Mustertexte für Eingang bei Gericht. |
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| `anlagen-format-und-dateinamen` | Format und Dateinamen für Anlagen: K-01_2024-03-12_Mietvertrag.pdf. Maschinenlesbar, sortierbar, beA-kompatibel. Maximal 3 Ebenen Unterordner, keine Sonderzeichen, keine Umlaute in Dateinamen, durchgehend kleingeschrieben. |
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| `anlagen-fuer-bea-versand` | Anlagen für beA-Versand vorbereiten: PDF/A-konform, max. zulaessige Dateigroesse beachten, OCR ueber Scans laufen lassen, korrekt strukturiertes XJustiz-Begleitformular. Liste der Anlagen pro Schriftsatz mit Pruefsumme. Verhindert wieder... |
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| `anlagen-fuer-glaubhaftmachung` | Spezialfür Eilverfahren: Anlagen, eidesstattliche Versicherung, Screenshots, E-Mails, Fotos und Glaubhaftmachungsdichte nach § 294 ZPO ordnen. |
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| `anlagen-haftpflicht-versicherer` | Anlagen-Pflicht gegenueber Haftpflichtversicherer (Berufshaftpflicht, Hausratversicherung, KFZ): welche Anlagen muessen mit Schadenanzeige eingereicht werden, was der Versicherer im Regulierungsverfahren erwartet. Pruefraster aus § 31 VV... |
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| `anlagen-konvention-k-b-erlaeutert` | Konvention erklaert und korrekt eingesetzt: K-Anlagen Klaeger, B-Anlagen Beklagter, ZN-Anlagen Zeugen, GA-Anlagen Gutachten, AS-Anlagen Anlagenband. Wann Klein-/Grosschreibung, wann Bindestrich. Wechselt sauber, wenn der Mandant im Vorpr... |
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| `anlagen-konvention-mandantenfreundlich` | Anlagen-Konvention mandantenfreundlich: durchlaufende Nummerierung K1 / K2 / K3 ff. fuer Klaegerseite, B1 / B2 / B3 ff. fuer Beklagtenseite, Anlagenbaender, Inhaltsverzeichnis, beA-konforme PDF-Bezeichnung. Mustertext fuer Anlagenverzeic... |
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| `anlagen-konvention-mandantenfreundlich` | Anlagen-Konvention mandantenfreundlich: durchlaufende Nummerierung K1 / K2 / K3 ff. für Klaegerseite, B1 / B2 / B3 ff. für Beklagtenseite, Anlagenbaender, Inhaltsverzeichnis, beA-konforme PDF-Bezeichnung. Mustertext für Anlagenverzeichnis. |
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| `anlagen-konvertierung-zahlen-technische-schwellen` | Prüft PDF-Konvertierung, Dateigrößen, Seitenzahlen, OCR und technische Schwellen vor Versand. |
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| `anlagen-portal-bea-einreichungslogik` | Prüft, wie Anlagen technisch eingereicht werden: beA, ERV, Portal, Datenträger, mehrere Teilpakete, Begleitvermerk und Eingangsprüfung. |
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| `anlagen-prozessual-pruefung-spezial` | Spezialfall prozessuale Anlagenpruefung: keine Substantiierung durch blossen Anlagenverweis (BGH-Linie), eigener Vortrag noch im Schriftsatz erforderlich, Tatsachenkern aus Anlage in den Text uebernehmen. Pruefraster und Korrektur-Bauste... |
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| `anlagen-quality-check-vor-zustellung` | Quality-Check fuer Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefl... |
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| `anlagen-quality-check-vor-zustellung` | Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefli... |
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| `anlagen-qualitygate-finalcheck` | Finaler Red-Team-Check vor Einreichung: Nummern, Schriftsatzverweise, Dateien, Stempel, OCR, Schwärzung, Dateinamen, beA-Paket, Lücken und Begleitvermerk. |
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| `anlagen-redaktion-dsgvo-geschgehg` | Prüft Anlagen vor Einreichung auf personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Drittmandate, Schwärzungsbedarf und Redaktionsprotokoll. |
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| `anlagen-schriftsaetze-k1-sortierung` | Baut aus Schriftsatz und Dateiliste eine Matrix mit Tatsachen, Belegen, fehlenden Anlagen und Nachforderungen. |
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@@ -135,15 +135,15 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 115 Skills in diesem Plugin. Beschre
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| `anlagen-uebersetzungspflicht` | Fremdsprachige Anlagen: Uebersetzungspflicht § 184 GVG. Beglaubigte oder einfache Uebersetzung? Gericht kann Uebersetzung verlangen oder Ablehnung der Beruecksichtigung androhen. Empfehlung: bei zentralen Urkunden beglaubigte Uebersetzun... |
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| `anlagen-vorlagepflicht-141-zpo` | Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 ZPO und § 421 ZPO: wann kann das Gericht die Vorlage einer Urkunde anordnen, wann hat ein Beweisfuehrer Anspruch auf Vorlage durch den Gegner. Pruefraster, Antragsformulierung und Folgen Nichtvorl... |
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| `anlagen-zur-substantiierung-pflicht` | Anlagen ersetzen keine Substantiierung im Schriftsatz: 'wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage K5 verwiesen' ist nicht ausreichend (BGH X ZR 39/16). Pruefraster: Welche Behauptung wird substanziiert, welche durch Anlage nur bele... |
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| `anlagenband-strukturieren` | Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reihenfolge nach Schriftsatzbezug, durchgehende Foliierung. Anweisung fuer Kanzleimitarbeiter zur physischen oder elektronischen Erstellung. Fuer beA-Versand zusaetzlich ein d... |
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| `anlagenband-strukturieren-anlagenbezug` | Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reihenfolge nach Schriftsatzbezug, durchgehende Foliierung. Anweisung fuer Kanzleimitarbeiter zur physischen oder elektronischen Erstellung. Fuer beA-Versand zusaetzlich ein d... |
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| `anlagenband-strukturieren` | Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reihenfolge nach Schriftsatzbezug, durchgehende Foliierung. Anweisung für Kanzleimitarbeiter zur physischen oder elektronischen Erstellung. Fuer beA-Versand zusaetzlich ein du... |
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| `anlagenband-strukturieren-anlagenbezug` | Anlagenband strukturieren: Trennblaetter, Inhaltsverzeichnis, Reihenfolge nach Schriftsatzbezug, durchgehende Foliierung. Anweisung für Kanzleimitarbeiter zur physischen oder elektronischen Erstellung. Fuer beA-Versand zusaetzlich ein du... |
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| `anlagenbezug-im-schriftsatz` | Wie Anlagen im Schriftsatz richtig eingefuehrt werden: 'Beweis: Vorlage der Anlage K1' oder 'wie sich aus Anlage K3 ergibt'. Erste Erwaehnung mit Kurztitel und Datum, danach nur K1, K2 ... Vermeidet sprachliche Fehler bei mehrfachem Bezug. |
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| `anlagenkonvolut-konsolidieren` | Anlagenkonvolut aus Mandanten-ZIP konsolidieren: Duplikate ueber Hashvergleich erkennen, gleiche Vertraege in unterschiedlichen Fassungen identifizieren, sortieren nach Datum und Thema, Lueckenanalyse (welcher Vertrag wird im Schriftsatz... |
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| `anlagenkonvolut-sonderfall-edge-case` | Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin Anlagen Zu Schriftsaetzen: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustell... |
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| `anlagenkonvolut-sonderfall-und-edge-case` | Anlagenkonvolut: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Anlagen zu Schri... |
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| `anlagenmatrix-csv-xlsx-aufbau` | Entwirft eine robuste Anlagenmatrix für große Verfahren mit Dok-ID, Nummernkreisen, Schriftsatzstelle, Beweiszweck, Quelle, Hash, Status, Datenschutz und Nachreichung. |
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| `anlagenverzeichnis-gericht-kanzlei-und-intern` | Erstellt getrennte Anlagenverzeichnisse: schlank für Gericht, ausführlicher für Kanzlei und technisch mit Dateipfad, Hash, Quelle und Bearbeitungsstatus. |
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| `anlagenverzeichnis-grundaufbau` | Anlagenverzeichnis nach deutscher Anwaltsuebung aufbauen: K1, K2, K3 ... fuer Klaegerseite, B1, B2 ... fuer Beklagtenseite. Kurztitel, Datum, Funktion (Beweismittel zu welcher Behauptung), Fundstelle im Schriftsatz. Loest Doppel-Nummerie... |
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| `anlagenverzeichnis-grundaufbau` | Anlagenverzeichnis nach deutscher Anwaltsuebung aufbauen: K1, K2, K3 ... für Klaegerseite, B1, B2 ... für Beklagtenseite. Kurztitel, Datum, Funktion (Beweismittel zu welcher Behauptung), Fundstelle im Schriftsatz. Loest Doppel-Nummerieru... |
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| `anlagenverzeichnis-kanzlei-grundaufbau-bea` | Erstellt getrennte Anlagenverzeichnisse: schlank für Gericht, ausführlicher für Kanzlei und technisch mit Dateipfad, Hash, Quelle und Bearbeitungsstatus im Anlagen zu Schriftsätzen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fr... |
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| `anschluss-routing` | Anschluss-Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
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| `arial-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage` | Entscheidet Stempelbild, Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Mandantenfreigabe so, dass die Anlage optisch und logisch eindeutig ist im Anlagen zu Schriftsätzen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rech... |
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@@ -5,6 +5,23 @@ description: "Anlage Fehlerkatalog: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit
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# Anlage Fehlerkatalog
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Einsatzlage
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Dieser Fehlerkatalog prüft im Bereich **Anlagen Zu Schriftsaetzen** Ergebnisse vor Abgabe, Versand, Einreichung oder Mandantenfreigabe belastbar gegen.
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+16
@@ -9,6 +9,22 @@ description: "Anlage: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin anlagen zu schr
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Anlage: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin anlagen zu schriftsaetzen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,22 @@ description: "Erzeugt klare Arbeitsanweisungen für Kanzleiteam, Assistenz, Lega
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Erzeugt klare Arbeitsanweisungen für Kanzleiteam, Assistenz, Legal Tech oder externen Dienstleister: was umbenennen, scannen, stempeln, schwärzen, prüfen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -5,6 +5,23 @@ description: "Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pf
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# Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Zweck
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Dieser Skill ist für moderne Akten, in denen der Beweis nicht aus einem Ordner, sondern aus Datenraum-Exports, SharePoint-Links und DMS-Versionen kommt.
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@@ -5,17 +5,34 @@ description: "Anlagen aus IT-Systemen (ERP-Auszuege, Datenbankexporte, Logdateie
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# Anlagen aus IT-Systemen
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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||||
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Anlagen aus IT-Systemen
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- **Normen-/Quellenanker:** IT, ERP.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +56,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,21 +1,38 @@
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name: anlagen-aus-mandantenmaterial
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description: "Mandantenmaterial in Anlagen umwandeln: Posteingang, E-Mails, PDFs, Vertraege, Rechnungen, Korrespondenz. Markiert geschwaerzte Stellen, prueft Vollstaendigkeit, schlaegt sinnvolle Kuerzungen vor. Erkennt vertrauliche Inhalte, die fuer das Verfahren nicht relevant sind."
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description: "Mandantenmaterial in Anlagen umwandeln: Posteingang, E-Mails, PDFs, Vertraege, Rechnungen, Korrespondenz. Markiert geschwaerzte Stellen, prueft Vollstaendigkeit, schlaegt sinnvolle Kuerzungen vor. Erkennt vertrauliche Inhalte, die für das Verfahren nicht relevant sind."
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# Anlagen aus Mandantenmaterial
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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||||
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
|
||||
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
|
||||
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Anlagen aus Mandantenmaterial
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +56,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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||||
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,17 +5,34 @@ description: "Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis ue
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# Anlagen in Berufung/Revision
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Anlagen in Berufung/Revision
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +56,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,21 +1,38 @@
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name: anlagen-bei-eilantrag-eu-arrest
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description: "Anlagen fuer einstweilige Verfuegung und Arrest: Glaubhaftmachung § 294 ZPO durch Anlagen, eidesstattliche Versicherung als Anlage, parate Beweismittel. Hohe Anforderungen Vollstaendigkeit. Output Standard-Anlagensatz fuer wettbewerbsrechtliche EV, presserechtliche EV und Arrestantrag."
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description: "Anlagen für einstweilige Verfuegung und Arrest: Glaubhaftmachung § 294 ZPO durch Anlagen, eidesstattliche Versicherung als Anlage, parate Beweismittel. Hohe Anforderungen Vollstaendigkeit. Output Standard-Anlagensatz für wettbewerbsrechtliche EV, presserechtliche EV und Arrestantrag."
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# Anlagen bei Eilantrag und Arrest
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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||||
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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||||
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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||||
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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||||
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Anlagen bei Eilantrag und Arrest
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- **Normen-/Quellenanker:** ZPO, EV.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +56,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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||||
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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+20
-4
@@ -9,6 +9,22 @@ description: "Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis ue
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Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder neu nummerieren? Empfehlung: Berufungsklaegeranlagen als BK1, BK2 ..., Berufungsbeklagter BB1, BB2 ... Revisionsanlagen sind ueblich nur ergaenzend; Schwerpunkt liegt auf den vom Tatrichter festgestellten Tatsachen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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||||
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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||||
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,13 +37,13 @@ Anlagen in Berufung und Revision: bisheriges Anlagenverzeichnis uebernehmen oder
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +67,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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||||
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,17 +5,34 @@ description: "Bilder und Screenshots als Anlagen: Beweiskraft, Manipulationsanfa
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# Bilder/Screenshots als Anlagen
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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||||
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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||||
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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||||
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
|
||||
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
|
||||
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Bilder/Screenshots als Anlagen
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- **Normen-/Quellenanker:** EXIF, URL.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +56,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
|
||||
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,29 @@
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name: anlagen-check-zustellung-redaktion-dsgvo
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description: "Quality-Check fuer Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefliste mit Befund im Anlagen zu Schriftsätzen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefliste mit Befund im Anlagen zu Schriftsätzen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Anlagen: Quality-Check vor Zustellung
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## Arbeitsbereich
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Quality-Check fuer Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefliste mit Befund. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Quality-Check für Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege im Schriftsatz haben passende Anlage), Lesbarkeit (OCR, kein Schwarzbalken), Schwaerzung (DSGVO und Mandantengeheimnisse), Format (PDF/A wo gefordert). Pruefliste mit Befund. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +37,13 @@ Quality-Check fuer Anlagenpaket vor Zustellung: Vollstaendigkeit (alle Bezuege i
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- **Normen-/Quellenanker:** OCR, DSGVO, PDF.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +71,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,23 @@ description: "Erkennt doppelte Dateien, verschiedene Fassungen desselben Dokumen
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# Duplikate, Fassungen und Hashlog
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
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- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
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- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Abschriften/Anlagen.
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- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollstaendiger und wahrer Tatsachenvortrag.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
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- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
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- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenscheinsbeweis.
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- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Zweck
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Dieser Skill macht die stille technische Kontrolle hinter dem Anlagenverzeichnis. Er entscheidet nicht materiell-rechtlich, aber er zeigt, ob die Anlagenbasis stabil genug ist, um gerichtsfest verwendet zu werden.
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Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More
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