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2026-06-07 03:06:05 +02:00
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@@ -89,12 +89,12 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 84 Skills in diesem Plugin. Beschrei
| `erfassen-behoerden-gericht-und-registerweg` | Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbes... |
| `erfassen-behoerden-gerichts-registerweg` | Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlu... |
| `erstpruefung-rollenklaerung-mandatsziel` | Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schw... |
| `flug-anschlussflug-codeshare-anspruch` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
| `flug-anschlussflug-codeshare-spezial` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit. |
| `flug-anschlussflug-codeshare-anspruch` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk... |
| `flug-anschlussflug-codeshare-spezial` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit. |
| `flug-anspruch-uebersicht` | Uebersicht Fluggastrechte VO 261 / 2004: Annullierung, grosse Verspaetung ab drei Stunden, Nichtbefoerderung, Pauschalentschaedigung 250 Euro / 400 Euro / 600 Euro je nach Distanz. Pruefraster Anspruchsgrundlage. |
| `flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden` | Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster fuer Klaegeranwalt. |
| `flug-massenklage-einfuehrung-vo` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
| `flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech. |
| `flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden` | Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster für Klaegeranwalt. |
| `flug-massenklage-einfuehrung-vo` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmer... |
| `flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech. |
| `forderungsschreiben-airline` | Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Sch... |
| `forderungsschreiben-erste-stufe` | Prüfungslinie für forderungsschreiben erste stufe im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbei... |
| `forderungsschreiben-formular-portal-und-einreichung` | Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlä... |
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Abtretung an Fluggastrechte-Portale (Flightright, EUclaim, AirHelp
- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Airline-Bonitaetspruefung und Vollstreckung: Risikoliste bekannter
- **Normen-/Quellenanker:** EU, VO, EuVTVO.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Fluggastr
# Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -146,15 +146,15 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
- Ihr Flug wurde annulliert oder Sie sind wegen Ueberbuchung nicht befoerdert worden und Sie wollen Ihre Ansprueche klaeren.
- Ihr Flug hatte Verspaetung und Sie wollen wissen, ob Sie mehr als drei Stunden am Endziel verspaetet angekommen sind.
- Die Airline hat Ihre Forderung mit einer Standardausrede (technischer Defekt, aussergewoehnliche Umstaende) abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten fuer die Durchsetzung.
- Sie wollen eine Klageschrift fuer das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten für die Durchsetzung.
- Sie wollen eine Klageschrift für das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Annullierung** — Streichung eines zuvor geplanten Fluges (Art. 5 VO 261/2004); unterscheidet sich rechtlich von einer Verspaetung.
- **Aussergewoehnliche Umstaende** — Ereignisse, die sich der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entziehen (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004); entlastet die Airline von der Ausgleichspflicht.
- **Grosskreisdistanz** — die fuer die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich fuer die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
- **Grosskreisdistanz** — die für die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich für die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
- **PNR** — Passenger Name Record (Buchungscode); identifiziert eine zusammenhaengende Buchung bei Verbindungsfluegen.
- **Sturgeon-Linie** — EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 — bei Ankunftsverspaetung am Endziel von 3+ Stunden gleicher Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (curia.europa.eu).
@@ -165,7 +165,7 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
- Art. 5 VO (EG) 261/2004 — Annullierung
- Art. 6 VO (EG) 261/2004 — Verspaetung
- Art. 7 VO (EG) 261/2004 — Ausgleichszahlung (250/400/600 EUR)
- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.eu vor Versand aufrufen):
@@ -181,7 +181,7 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
- EuGH, Urt. v. 13.6.2025, C-411/23 — versteckter Konstruktionsfehler Triebwerk
- EuGH, Urt. v. 16.10.2025, C-399/24 — Blitzschlag
## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
1. Mandantenkonstellation klaeren: Einzelperson oder Reisegruppe/Familie? Selbstmandat oder anwaltliche Vertretung?
2. Phase des Mandats bestimmen: Stoerungsereignis noch nicht eingeordnet (Annullierung vs. Verspaetung?), aussergerichtliche Phase oder Klage?
@@ -198,17 +198,17 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
- `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` — Pruefung Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 mit aktuellem EuGH-Katalog.
- `airline-standardausreden-pruefen` — Katalog typischer Airline-Ablehnungsgruende mit Gegenargumenten und EuGH-Rechtsprechungs-Pinpoints.
- `anschlussflug-und-reiseplan` — Berechnung bei Verbindungsfluegen: Endziel-Verspaetung nach EuGH Folkerts massgeblich.
- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten fuer Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten für Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
- `forderungsschreiben-erste-stufe` — Erstes Forderungsschreiben an die Airline mit Rechtsbegruendung und Fristsetzung.
- `forderungsschreiben-mahnung` — Zweite Stufe nach Ablauf der Erstfrist; Nachfrist, Verzugszinsen, Klageandrohung.
- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) fuer Schriftsaetze erstellen.
- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf fuer das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) für Schriftsaetze erstellen.
- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf für das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
## Worauf besonders achten
- **Operating Carrier identifizieren**: Bei Codeshare-Fluegen ist nicht das vermarktende Unternehmen, sondern der tatsaechliche Ausfuehrungs-Carrier passivlegitimiert; das Ticket nennt bisweilen nur den Verkaeufer.
- **Sturgeon-Dreistunden-Schwelle**: Die Verspaetung wird an der tatsaechlichen Ankunftszeit am Endziel gemessen — nicht an der Abflugverspaetung; der Zeitpunkt, zu dem die Passagiertuer geoeffnet wird, gilt als Ankunftszeit.
- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel fuer den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel für den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
- **Aussergewoehnliche Umstaende begruendungspflichtig**: Die Airline muss sowohl das aussergewoehnliche Ereignis als auch die zumutbaren Gegenmassnahmen darlegen; pauschale Verweise genuegen nicht.
- **Verjaebrung**: Der Anspruch verjaehrt in drei Jahren nach § 195 BGB; auf Jahresende-Berechnung nach § 199 BGB achten.
@@ -222,8 +222,8 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
## Querverweise
- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zustaendigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung fuer das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zuständigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung für das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
## Quellen und Aktualitaet (Stand Mai 2026)
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Fluggastrec
# Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Streng auszulegende aussergewoehnliche Umstaende Art. 5 Abs. 3 VO
- **Normen-/Quellenanker:** Art. 5, VO, ATC.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Flugg
# Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Fluggastrech
# Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Einfuehrung VO (EG) 261/2004: Anwendungsbereich (Abflug aus EU, An
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG, EU, Art. 9.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Fluggastrechte
# Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Fl
# Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -1,13 +1,13 @@
---
name: flug-anschlussflug-codeshare-anspruch
description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
---
# Flug: Anschlussflug Codeshare
## Arbeitsbereich
Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luf
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,6 +1,6 @@
---
name: flug-anschlussflug-codeshare-spezial
description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit."
description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit."
---
# Flug: Anschlussflug Codeshare
@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, aus
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Uebersicht Fluggastrechte VO 261 / 2004: Annullierung, grosse Vers
- **Normen-/Quellenanker:** VO.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,6 +1,6 @@
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name: flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden
description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster fuer Klaegeranwalt."
description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster für Klaegeranwalt."
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# Flug: ausserordentlicher Umstand
@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wett
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: flug-massenklage-einfuehrung-vo
description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Flug: Massenklage RDG
## Arbeitsbereich
Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, I
- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,6 +1,6 @@
---
name: flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial
description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech."
description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech."
---
# Flug: Massenklage RDG
@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten
- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik im Flu
# Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -136,7 +136,7 @@ Wichtig: Die Mahnung nimmt regelmäßig dieselben Anlagen wie das Erstschreiben
- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Entlastungsbeweis aussergewoehnliche Umstaende (Beweislast Airline)
- § 286 Abs. 1 BGB — Verzug bei fruchtlosem Fristablauf
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinsen 5 Prozentpunkte ueber Basiszinssatz
- § 195 BGB — Regelmaessige Verjährungsfrist drei Jahre
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre
- § 199 Abs. 1 BGB — Verjährungsbeginn Schluss des Jahres der Kenntnis
## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026; offene Quelle curia.europa.eu)
@@ -161,4 +161,4 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
## Adressat & Tonfall
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persoenlichen Vorwuerfe
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persönlichen Vorwuerfe
@@ -124,7 +124,7 @@ Wichtig: Die Mahnung nimmt regelmäßig dieselben Anlagen wie das Erstschreiben
- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Entlastungsbeweis aussergewoehnliche Umstaende (Beweislast Airline)
- § 286 Abs. 1 BGB — Verzug bei fruchtlosem Fristablauf
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinsen 5 Prozentpunkte ueber Basiszinssatz
- § 195 BGB — Regelmaessige Verjährungsfrist drei Jahre
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre
- § 199 Abs. 1 BGB — Verjährungsbeginn Schluss des Jahres der Kenntnis
## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026; offene Quelle curia.europa.eu)
@@ -149,4 +149,4 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
## Adressat & Tonfall
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persoenlichen Vorwuerfe
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persönlichen Vorwuerfe
@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Fluggastre
# Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Kaltstart: Einstieg und Routing; Abschlussprodukt und Übergabe: k
# Kaltstart: Abschlussprodukt und Übergabe
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Kaltstart: Abschlussprodukt und Übergabe
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -1,13 +1,13 @@
---
name: kaltstart-interview
description: "Kaltstart-Interview für das Fluggastrechte-Plugin. Klaert Anwendungsrolle (eigener Fluggastrechte-Anspruch / Vertretung Familie / Mitreisende). Erfasst Buchungsstammdaten Vertragspartner (Airline IATA-Code) und Reiseplan-Konvention. Schreibt das Profil nach ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md. Bei Erstinstallation laufen lassen. Mit --redo neu interviewen. Disclaimer Selbstmandat ersetzt nicht anwaltliche Prüfung im Streitfall."
description: "Kaltstart-Interview für das Fluggastrechte-Plugin. Klaert Anwendungsrolle (eigener Fluggastrechte-Anspruch / Vertretung Familie / Mitreisende). Erfasst Buchungsstammdaten Vertragspartner (Airline IATA-Code) und Reiseplan-Konvention. Schreibt das Profil nach ~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md. Bei Erstinstallation laufen lassen. Mit --redo neu interviewen. Disclaimer Selbstmandat ersetzt nicht anwaltliche Prüfung im Streitfall."
---
# /fluggastrechte:fluggastrechte-kaltstart-interview
## Ablauf
1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md` prüfen.
1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md` prüfen.
2. Falls befüllt: bestätigen.
3. Andernfalls Interview unten.
+12 -12
View File
@@ -134,15 +134,15 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
- Ihr Flug wurde annulliert oder Sie sind wegen Ueberbuchung nicht befoerdert worden und Sie wollen Ihre Ansprueche klaeren.
- Ihr Flug hatte Verspaetung und Sie wollen wissen, ob Sie mehr als drei Stunden am Endziel verspaetet angekommen sind.
- Die Airline hat Ihre Forderung mit einer Standardausrede (technischer Defekt, aussergewoehnliche Umstaende) abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten fuer die Durchsetzung.
- Sie wollen eine Klageschrift fuer das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten für die Durchsetzung.
- Sie wollen eine Klageschrift für das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Annullierung** — Streichung eines zuvor geplanten Fluges (Art. 5 VO 261/2004); unterscheidet sich rechtlich von einer Verspaetung.
- **Aussergewoehnliche Umstaende** — Ereignisse, die sich der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entziehen (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004); entlastet die Airline von der Ausgleichspflicht.
- **Grosskreisdistanz** — die fuer die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich fuer die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
- **Grosskreisdistanz** — die für die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich für die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
- **PNR** — Passenger Name Record (Buchungscode); identifiziert eine zusammenhaengende Buchung bei Verbindungsfluegen.
- **Sturgeon-Linie** — EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 — bei Ankunftsverspaetung am Endziel von 3+ Stunden gleicher Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (curia.europa.eu).
@@ -153,7 +153,7 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
- Art. 5 VO (EG) 261/2004 — Annullierung
- Art. 6 VO (EG) 261/2004 — Verspaetung
- Art. 7 VO (EG) 261/2004 — Ausgleichszahlung (250/400/600 EUR)
- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.eu vor Versand aufrufen):
@@ -169,7 +169,7 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
- EuGH, Urt. v. 13.6.2025, C-411/23 — versteckter Konstruktionsfehler Triebwerk
- EuGH, Urt. v. 16.10.2025, C-399/24 — Blitzschlag
## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
1. Mandantenkonstellation klaeren: Einzelperson oder Reisegruppe/Familie? Selbstmandat oder anwaltliche Vertretung?
2. Phase des Mandats bestimmen: Stoerungsereignis noch nicht eingeordnet (Annullierung vs. Verspaetung?), aussergerichtliche Phase oder Klage?
@@ -186,17 +186,17 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
- `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` — Pruefung Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 mit aktuellem EuGH-Katalog.
- `airline-standardausreden-pruefen` — Katalog typischer Airline-Ablehnungsgruende mit Gegenargumenten und EuGH-Rechtsprechungs-Pinpoints.
- `anschlussflug-und-reiseplan` — Berechnung bei Verbindungsfluegen: Endziel-Verspaetung nach EuGH Folkerts massgeblich.
- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten fuer Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten für Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
- `forderungsschreiben-erste-stufe` — Erstes Forderungsschreiben an die Airline mit Rechtsbegruendung und Fristsetzung.
- `forderungsschreiben-mahnung` — Zweite Stufe nach Ablauf der Erstfrist; Nachfrist, Verzugszinsen, Klageandrohung.
- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) fuer Schriftsaetze erstellen.
- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf fuer das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) für Schriftsaetze erstellen.
- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf für das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
## Worauf besonders achten
- **Operating Carrier identifizieren**: Bei Codeshare-Fluegen ist nicht das vermarktende Unternehmen, sondern der tatsaechliche Ausfuehrungs-Carrier passivlegitimiert; das Ticket nennt bisweilen nur den Verkaeufer.
- **Sturgeon-Dreistunden-Schwelle**: Die Verspaetung wird an der tatsaechlichen Ankunftszeit am Endziel gemessen — nicht an der Abflugverspaetung; der Zeitpunkt, zu dem die Passagiertuer geoeffnet wird, gilt als Ankunftszeit.
- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel fuer den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel für den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
- **Aussergewoehnliche Umstaende begruendungspflichtig**: Die Airline muss sowohl das aussergewoehnliche Ereignis als auch die zumutbaren Gegenmassnahmen darlegen; pauschale Verweise genuegen nicht.
- **Verjaebrung**: Der Anspruch verjaehrt in drei Jahren nach § 195 BGB; auf Jahresende-Berechnung nach § 199 BGB achten.
@@ -210,8 +210,8 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
## Querverweise
- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zustaendigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung fuer das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zuständigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung für das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
## Quellen und Aktualitaet (Stand Mai 2026)
@@ -271,8 +271,8 @@ beA-Konvention:
- Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 — Ausgleichszahlung 250/400/600 EUR je nach Distanzklasse
- Art. 5 Abs. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004 — Annullierung; Art. 6 VO — Verspaetung
- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Befreiung nur bei aussergewoehnlichen Umstaenden (Beweislast Airline)
- § 23 Nr. 1 GVG (i.d.F. seit 01.01.2026) — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR
- §§ 12, 13, 17 ZPO — oertliche Zustaendigkeit allgemein
- § 23 Nr. 1 GVG (i.d.F. seit 01.01.2026) — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR
- §§ 12, 13, 17 ZPO — oertliche Zuständigkeit allgemein
- § 253 ZPO — Klageerhebung Schriftform, Mindestinhalt Klageschrift
- § 60 ZPO — Streitgenossenschaft mehrerer Passagiere
- §§ 286, 288 BGB — Verzug und Verzugszinsen
+16
View File
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Fluggast
# Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Fluggastrechte: 1. Welc
# Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Flugga
# Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Pauschalreise gegen Flug-Einzelbuchung: Reiseveranstalterhaftung n
- **Normen-/Quellenanker:** BGB, RL, EU, VO, BGH.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im
# Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -21,20 +21,20 @@ Rechtsweg und Gerichtsstand bei Flugverspaetung und Annullierung: Wohnsitz oder
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Rechtsweg und Gerichtsstand bei Flugverspaetung und Annullierung:
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Fluggas
# Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Fl
# Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Fluggastre
# Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt im Fluggastrechte
# Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Fluggastrech
# Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Vorverlegung des Fluges um mehr als 1 Stunde gilt als Annullierung
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.