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@@ -89,12 +89,12 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 84 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `erfassen-behoerden-gericht-und-registerweg` | Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbes... |
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| `erfassen-behoerden-gerichts-registerweg` | Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlu... |
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| `erstpruefung-rollenklaerung-mandatsziel` | Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schw... |
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| `flug-anschlussflug-codeshare-anspruch` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
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| `flug-anschlussflug-codeshare-spezial` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit. |
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| `flug-anschlussflug-codeshare-anspruch` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk... |
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| `flug-anschlussflug-codeshare-spezial` | Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit. |
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| `flug-anspruch-uebersicht` | Uebersicht Fluggastrechte VO 261 / 2004: Annullierung, grosse Verspaetung ab drei Stunden, Nichtbefoerderung, Pauschalentschaedigung 250 Euro / 400 Euro / 600 Euro je nach Distanz. Pruefraster Anspruchsgrundlage. |
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| `flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden` | Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster fuer Klaegeranwalt. |
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| `flug-massenklage-einfuehrung-vo` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
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| `flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech. |
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| `flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden` | Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster für Klaegeranwalt. |
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| `flug-massenklage-einfuehrung-vo` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmer... |
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| `flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial` | Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech. |
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| `forderungsschreiben-airline` | Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik im Fluggastrechte: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Sch... |
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| `forderungsschreiben-erste-stufe` | Prüfungslinie für forderungsschreiben erste stufe im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbei... |
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| `forderungsschreiben-formular-portal-und-einreichung` | Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlä... |
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Abtretung an Fluggastrechte-Portale (Flightright, EUclaim, AirHelp
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- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Airline-Bonitaetspruefung und Vollstreckung: Risikoliste bekannter
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- **Normen-/Quellenanker:** EU, VO, EuVTVO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Fluggastr
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# Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Annullierung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -146,15 +146,15 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
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- Ihr Flug wurde annulliert oder Sie sind wegen Ueberbuchung nicht befoerdert worden und Sie wollen Ihre Ansprueche klaeren.
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- Ihr Flug hatte Verspaetung und Sie wollen wissen, ob Sie mehr als drei Stunden am Endziel verspaetet angekommen sind.
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- Die Airline hat Ihre Forderung mit einer Standardausrede (technischer Defekt, aussergewoehnliche Umstaende) abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.
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- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten fuer die Durchsetzung.
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- Sie wollen eine Klageschrift fuer das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
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- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten für die Durchsetzung.
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- Sie wollen eine Klageschrift für das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
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## Fachbegriffe (kurz erklaert)
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- **Annullierung** — Streichung eines zuvor geplanten Fluges (Art. 5 VO 261/2004); unterscheidet sich rechtlich von einer Verspaetung.
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- **Aussergewoehnliche Umstaende** — Ereignisse, die sich der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entziehen (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004); entlastet die Airline von der Ausgleichspflicht.
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- **Grosskreisdistanz** — die fuer die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
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- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich fuer die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
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- **Grosskreisdistanz** — die für die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
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- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich für die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
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- **PNR** — Passenger Name Record (Buchungscode); identifiziert eine zusammenhaengende Buchung bei Verbindungsfluegen.
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- **Sturgeon-Linie** — EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 — bei Ankunftsverspaetung am Endziel von 3+ Stunden gleicher Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (curia.europa.eu).
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@@ -165,7 +165,7 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
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- Art. 5 VO (EG) 261/2004 — Annullierung
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- Art. 6 VO (EG) 261/2004 — Verspaetung
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- Art. 7 VO (EG) 261/2004 — Ausgleichszahlung (250/400/600 EUR)
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- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
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- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
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Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.eu vor Versand aufrufen):
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@@ -181,7 +181,7 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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- EuGH, Urt. v. 13.6.2025, C-411/23 — versteckter Konstruktionsfehler Triebwerk
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- EuGH, Urt. v. 16.10.2025, C-399/24 — Blitzschlag
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## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
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## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
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1. Mandantenkonstellation klaeren: Einzelperson oder Reisegruppe/Familie? Selbstmandat oder anwaltliche Vertretung?
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2. Phase des Mandats bestimmen: Stoerungsereignis noch nicht eingeordnet (Annullierung vs. Verspaetung?), aussergerichtliche Phase oder Klage?
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@@ -198,17 +198,17 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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- `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` — Pruefung Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 mit aktuellem EuGH-Katalog.
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- `airline-standardausreden-pruefen` — Katalog typischer Airline-Ablehnungsgruende mit Gegenargumenten und EuGH-Rechtsprechungs-Pinpoints.
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- `anschlussflug-und-reiseplan` — Berechnung bei Verbindungsfluegen: Endziel-Verspaetung nach EuGH Folkerts massgeblich.
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- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten fuer Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
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- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten für Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
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- `forderungsschreiben-erste-stufe` — Erstes Forderungsschreiben an die Airline mit Rechtsbegruendung und Fristsetzung.
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- `forderungsschreiben-mahnung` — Zweite Stufe nach Ablauf der Erstfrist; Nachfrist, Verzugszinsen, Klageandrohung.
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- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) fuer Schriftsaetze erstellen.
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- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf fuer das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
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- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) für Schriftsaetze erstellen.
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- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf für das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
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## Worauf besonders achten
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- **Operating Carrier identifizieren**: Bei Codeshare-Fluegen ist nicht das vermarktende Unternehmen, sondern der tatsaechliche Ausfuehrungs-Carrier passivlegitimiert; das Ticket nennt bisweilen nur den Verkaeufer.
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- **Sturgeon-Dreistunden-Schwelle**: Die Verspaetung wird an der tatsaechlichen Ankunftszeit am Endziel gemessen — nicht an der Abflugverspaetung; der Zeitpunkt, zu dem die Passagiertuer geoeffnet wird, gilt als Ankunftszeit.
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- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel fuer den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
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- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel für den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
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- **Aussergewoehnliche Umstaende begruendungspflichtig**: Die Airline muss sowohl das aussergewoehnliche Ereignis als auch die zumutbaren Gegenmassnahmen darlegen; pauschale Verweise genuegen nicht.
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- **Verjaebrung**: Der Anspruch verjaehrt in drei Jahren nach § 195 BGB; auf Jahresende-Berechnung nach § 199 BGB achten.
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@@ -222,8 +222,8 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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## Querverweise
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- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zustaendigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
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- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung fuer das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
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- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zuständigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
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- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung für das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
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## Quellen und Aktualitaet (Stand Mai 2026)
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Fluggastrec
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# Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Ausgleich: Internationaler Bezug und Schnittstellen
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Streng auszulegende aussergewoehnliche Umstaende Art. 5 Abs. 3 VO
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- **Normen-/Quellenanker:** Art. 5, VO, ATC.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Flugg
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# Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Aussergewoehnliche: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Fluggastrech
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# Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Distanz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Einfuehrung VO (EG) 261/2004: Anwendungsbereich (Abflug aus EU, An
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG, EU, Art. 9.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Fluggastrechte
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# Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
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- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
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- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
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- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
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||||
- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
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||||
- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
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||||
- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
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- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
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- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
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- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Erfassen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Fl
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# Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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||||
- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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||||
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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||||
- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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||||
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Fluggastrechte: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: flug-anschlussflug-codeshare-anspruch
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description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Flug: Anschlussflug Codeshare
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luf
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: flug-anschlussflug-codeshare-spezial
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description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster fuer Klagezustaendigkeit."
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description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, ausfuehrendes Luftfahrtunternehmen, Drittland-Strecken nach EuGH wegfin. Pruefraster für Klagezuständigkeit."
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# Flug: Anschlussflug Codeshare
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall Anschlussflug und Codeshare: einheitliche Buchung, aus
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Uebersicht Fluggastrechte VO 261 / 2004: Annullierung, grosse Vers
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- **Normen-/Quellenanker:** VO.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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||||
name: flug-ausserordentlicher-umstand-leitfaden
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description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster fuer Klaegeranwalt."
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description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wetter / technischer Defekt, Beweislast Airline, zumutbare Massnahmen. Pruefraster für Klaegeranwalt."
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# Flug: ausserordentlicher Umstand
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Leitfaden ausserordentlicher Umstand: EuGH-Kasuistik Streik / Wett
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: flug-massenklage-einfuehrung-vo
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description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech im Fluggastrechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Flug: Massenklage RDG
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, I
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- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: flug-massenklage-prozessfinanzierung-spezial
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description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster fuer Verbraucher und Legal-Tech."
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description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten: Abtretung, Inkasso-Modelle, RDG-Grenzen, Anti-Claim-Klausel. Pruefraster für Verbraucher und Legal-Tech."
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# Flug: Massenklage RDG
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall Massenklage und Prozessfinanzierung in Fluggastrechten
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- **Normen-/Quellenanker:** RDG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik im Flu
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# Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Forderungsschreiben: Formular, Portal und Einreichungslogik
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -136,7 +136,7 @@ Wichtig: Die Mahnung nimmt regelmäßig dieselben Anlagen wie das Erstschreiben
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- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Entlastungsbeweis aussergewoehnliche Umstaende (Beweislast Airline)
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- § 286 Abs. 1 BGB — Verzug bei fruchtlosem Fristablauf
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||||
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinsen 5 Prozentpunkte ueber Basiszinssatz
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||||
- § 195 BGB — Regelmaessige Verjährungsfrist drei Jahre
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- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre
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- § 199 Abs. 1 BGB — Verjährungsbeginn Schluss des Jahres der Kenntnis
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## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026; offene Quelle curia.europa.eu)
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@@ -161,4 +161,4 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
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## Adressat & Tonfall
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||||
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persoenlichen Vorwuerfe
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||||
Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persönlichen Vorwuerfe
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@@ -124,7 +124,7 @@ Wichtig: Die Mahnung nimmt regelmäßig dieselben Anlagen wie das Erstschreiben
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- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Entlastungsbeweis aussergewoehnliche Umstaende (Beweislast Airline)
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||||
- § 286 Abs. 1 BGB — Verzug bei fruchtlosem Fristablauf
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||||
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinsen 5 Prozentpunkte ueber Basiszinssatz
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- § 195 BGB — Regelmaessige Verjährungsfrist drei Jahre
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- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre
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- § 199 Abs. 1 BGB — Verjährungsbeginn Schluss des Jahres der Kenntnis
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## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026; offene Quelle curia.europa.eu)
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@@ -149,4 +149,4 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
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## Adressat & Tonfall
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Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persoenlichen Vorwuerfe
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Adressat: Airline-Kundendienst / Rechtsabteilung — Tonfall scharf-fristsetzend, aber sachlich-juristisch; keine persönlichen Vorwuerfe
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Fluggastre
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# Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
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- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
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- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
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- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
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||||
- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
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||||
- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
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||||
- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
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||||
- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
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||||
- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
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||||
- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Geltend: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Kaltstart: Einstieg und Routing; Abschlussprodukt und Übergabe: k
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# Kaltstart: Abschlussprodukt und Übergabe
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Kaltstart: Abschlussprodukt und Übergabe
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: kaltstart-interview
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description: "Kaltstart-Interview für das Fluggastrechte-Plugin. Klaert Anwendungsrolle (eigener Fluggastrechte-Anspruch / Vertretung Familie / Mitreisende). Erfasst Buchungsstammdaten Vertragspartner (Airline IATA-Code) und Reiseplan-Konvention. Schreibt das Profil nach ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md. Bei Erstinstallation laufen lassen. Mit --redo neu interviewen. Disclaimer Selbstmandat ersetzt nicht anwaltliche Prüfung im Streitfall."
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description: "Kaltstart-Interview für das Fluggastrechte-Plugin. Klaert Anwendungsrolle (eigener Fluggastrechte-Anspruch / Vertretung Familie / Mitreisende). Erfasst Buchungsstammdaten Vertragspartner (Airline IATA-Code) und Reiseplan-Konvention. Schreibt das Profil nach ~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md. Bei Erstinstallation laufen lassen. Mit --redo neu interviewen. Disclaimer Selbstmandat ersetzt nicht anwaltliche Prüfung im Streitfall."
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# /fluggastrechte:fluggastrechte-kaltstart-interview
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## Ablauf
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1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md` prüfen.
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1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md` prüfen.
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2. Falls befüllt: bestätigen.
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3. Andernfalls Interview unten.
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@@ -134,15 +134,15 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
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- Ihr Flug wurde annulliert oder Sie sind wegen Ueberbuchung nicht befoerdert worden und Sie wollen Ihre Ansprueche klaeren.
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||||
- Ihr Flug hatte Verspaetung und Sie wollen wissen, ob Sie mehr als drei Stunden am Endziel verspaetet angekommen sind.
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||||
- Die Airline hat Ihre Forderung mit einer Standardausrede (technischer Defekt, aussergewoehnliche Umstaende) abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.
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||||
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten fuer die Durchsetzung.
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||||
- Sie wollen eine Klageschrift fuer das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
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||||
- Sie vertreten mehrere Familienmitglieder und benoetigen Vollmachten für die Durchsetzung.
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||||
- Sie wollen eine Klageschrift für das Amtsgericht erstellen, nachdem aussergerichtliche Schritte erfolglos waren.
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## Fachbegriffe (kurz erklaert)
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- **Annullierung** — Streichung eines zuvor geplanten Fluges (Art. 5 VO 261/2004); unterscheidet sich rechtlich von einer Verspaetung.
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- **Aussergewoehnliche Umstaende** — Ereignisse, die sich der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens entziehen (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004); entlastet die Airline von der Ausgleichspflicht.
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||||
- **Grosskreisdistanz** — die fuer die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
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||||
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich fuer die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
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||||
- **Grosskreisdistanz** — die für die Stufenberechnung der Ausgleichszahlung massgebliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.
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||||
- **Operating Carrier** — das tatsaechlich ausfuehrende Luftfahrtunternehmen; massgeblich für die Passivlegitimation, nicht das vermarktende Unternehmen bei Codeshare.
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||||
- **PNR** — Passenger Name Record (Buchungscode); identifiziert eine zusammenhaengende Buchung bei Verbindungsfluegen.
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||||
- **Sturgeon-Linie** — EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 — bei Ankunftsverspaetung am Endziel von 3+ Stunden gleicher Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (curia.europa.eu).
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@@ -153,7 +153,7 @@ Dieses Plugin richtet sich sowohl an Verbraucher, die ihre Ansprueche selbst gel
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||||
- Art. 5 VO (EG) 261/2004 — Annullierung
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||||
- Art. 6 VO (EG) 261/2004 — Verspaetung
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- Art. 7 VO (EG) 261/2004 — Ausgleichszahlung (250/400/600 EUR)
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- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
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- § 23 Nr. 1 GVG — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR (seit 01.01.2026)
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Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.eu vor Versand aufrufen):
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@@ -169,7 +169,7 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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||||
- EuGH, Urt. v. 13.6.2025, C-411/23 — versteckter Konstruktionsfehler Triebwerk
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||||
- EuGH, Urt. v. 16.10.2025, C-399/24 — Blitzschlag
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||||
## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
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||||
## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
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1. Mandantenkonstellation klaeren: Einzelperson oder Reisegruppe/Familie? Selbstmandat oder anwaltliche Vertretung?
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||||
2. Phase des Mandats bestimmen: Stoerungsereignis noch nicht eingeordnet (Annullierung vs. Verspaetung?), aussergerichtliche Phase oder Klage?
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||||
@@ -186,17 +186,17 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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||||
- `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` — Pruefung Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 mit aktuellem EuGH-Katalog.
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- `airline-standardausreden-pruefen` — Katalog typischer Airline-Ablehnungsgruende mit Gegenargumenten und EuGH-Rechtsprechungs-Pinpoints.
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||||
- `anschlussflug-und-reiseplan` — Berechnung bei Verbindungsfluegen: Endziel-Verspaetung nach EuGH Folkerts massgeblich.
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- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten fuer Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
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- `vollmacht-familienmitglieder` — Vollmachten für Mitreisende erstellen, damit ein Hauptansprechpartner alle Ansprueche buendeln kann.
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- `forderungsschreiben-erste-stufe` — Erstes Forderungsschreiben an die Airline mit Rechtsbegruendung und Fristsetzung.
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- `forderungsschreiben-mahnung` — Zweite Stufe nach Ablauf der Erstfrist; Nachfrist, Verzugszinsen, Klageandrohung.
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- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) fuer Schriftsaetze erstellen.
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- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf fuer das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
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- `fluggastrechte-anlagen-bauen` — BeA-konformes Anlagenkonvolut (Buchungsbestaetigung, Boardingpass, E-Mails) für Schriftsaetze erstellen.
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- `klage-amtsgericht-fluggast` — Vollstaendiger Klageschrift-Entwurf für das Amtsgericht mit Streitwert und EuGH-Begruendung.
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## Worauf besonders achten
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- **Operating Carrier identifizieren**: Bei Codeshare-Fluegen ist nicht das vermarktende Unternehmen, sondern der tatsaechliche Ausfuehrungs-Carrier passivlegitimiert; das Ticket nennt bisweilen nur den Verkaeufer.
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- **Sturgeon-Dreistunden-Schwelle**: Die Verspaetung wird an der tatsaechlichen Ankunftszeit am Endziel gemessen — nicht an der Abflugverspaetung; der Zeitpunkt, zu dem die Passagiertuer geoeffnet wird, gilt als Ankunftszeit.
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||||
- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel fuer den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
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- **Anschlussflug unter einer PNR**: Wenn ein Anschlussflug verpaesst wird, zaehlt die Gesamtverspaetung am Endziel für den Ausgleich; separate PNRs begrenzen den Anspruch auf die jeweilige Strecke.
|
||||
- **Aussergewoehnliche Umstaende begruendungspflichtig**: Die Airline muss sowohl das aussergewoehnliche Ereignis als auch die zumutbaren Gegenmassnahmen darlegen; pauschale Verweise genuegen nicht.
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||||
- **Verjaebrung**: Der Anspruch verjaehrt in drei Jahren nach § 195 BGB; auf Jahresende-Berechnung nach § 199 BGB achten.
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@@ -210,8 +210,8 @@ Zentrale EuGH-Entscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in curia.europa.e
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## Querverweise
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- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zustaendigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
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- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung fuer das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
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||||
- `prozessrecht` — Wenn der Fluggast-Fall vor dem Amtsgericht wird und prozessrechtliche Fragen (Zuständigkeit, Fristen, Mahnbescheid) auftauchen.
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||||
- `selbstvertreter-amtsgericht` — Wenn der Mandant ohne Anwalt klagen will und eine Orientierung für das Amtsgerichtsverfahren benoetigt.
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## Quellen und Aktualitaet (Stand Mai 2026)
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@@ -271,8 +271,8 @@ beA-Konvention:
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- Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 — Ausgleichszahlung 250/400/600 EUR je nach Distanzklasse
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- Art. 5 Abs. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004 — Annullierung; Art. 6 VO — Verspaetung
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||||
- Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 — Befreiung nur bei aussergewoehnlichen Umstaenden (Beweislast Airline)
|
||||
- § 23 Nr. 1 GVG (i.d.F. seit 01.01.2026) — sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR
|
||||
- §§ 12, 13, 17 ZPO — oertliche Zustaendigkeit allgemein
|
||||
- § 23 Nr. 1 GVG (i.d.F. seit 01.01.2026) — sachliche Zuständigkeit Amtsgericht bis 10.000 EUR
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||||
- §§ 12, 13, 17 ZPO — oertliche Zuständigkeit allgemein
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||||
- § 253 ZPO — Klageerhebung Schriftform, Mindestinhalt Klageschrift
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||||
- § 60 ZPO — Streitgenossenschaft mehrerer Passagiere
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- §§ 286, 288 BGB — Verzug und Verzugszinsen
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Fluggast
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# Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Klage: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Fluggastrechte: 1. Welc
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# Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Live: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Flugga
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# Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Machen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Pauschalreise gegen Flug-Einzelbuchung: Reiseveranstalterhaftung n
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB, RL, EU, VO, BGH.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im
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# Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Rechtsprechung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -21,20 +21,20 @@ Rechtsweg und Gerichtsstand bei Flugverspaetung und Annullierung: Wohnsitz oder
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Rechtsweg und Gerichtsstand bei Flugverspaetung und Annullierung:
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Fluggas
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# Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Selber: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Fl
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# Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Tickets: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Fluggastre
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# Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Umstaende: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt im Fluggastrechte
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# Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Verifikation: Fristennotiz und nächster Schritt
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Fluggastrech
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# Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Verspaetung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
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- **Normen-/Quellenanker:** VO, EG.
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@@ -9,20 +9,20 @@ description: "Vorverlegung des Fluges um mehr als 1 Stunde gilt als Annullierung
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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