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synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
Enrich thin skills with verified norm anchors
This commit is contained in:
@@ -170,10 +170,10 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen T... |
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| `juristisches-schreiben` | Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion... |
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| `juristisches-schreiben-jus` | Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG B... |
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| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprech... |
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| `jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Bele... |
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| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen,... |
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| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und... |
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| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechu... |
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| `jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Beleg... |
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| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, B... |
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| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und R... |
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| `kaltstart-interview` | Jurastudium-Einstieg und Lernprofil-Aufnahme: Anwendungsfall Student startet erstmals Jurastudium-Skill und muss Lernprofil Semester Bundesland Prüfungsziel und Lernstil konfigurieren. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland-Varianten, Metho... |
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| `karteikarten-lernplan-lernsitzung` | Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerlic... |
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| `klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung` | Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen... |
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@@ -18,7 +18,7 @@ AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird
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- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
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## Triage zu Beginn
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1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht?
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1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht?
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2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan?
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3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt?
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4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?
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@@ -30,7 +30,7 @@ AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema
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- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch
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- §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht
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- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage oeffentliches Recht
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- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage öffentliches Recht
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## Quellenregel
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@@ -51,7 +51,7 @@ Das Plugin sagt **nicht**, was der Dozent fragen wird – es bohrt die Fragen, d
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1. **Fall oder Thema** – als Text oder Stichworte
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2. **AG-Typ** – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar
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3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
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3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
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4. Optional: **bisherige Musterlösung** oder eigene Antwort zur Besprechung
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## Ablauf
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@@ -137,7 +137,7 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
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| `lernstrategien` | Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2.… |
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| `loesungsschemata` | Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c.,… |
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| `methodenlehre-grundlagen` | Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme… |
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| `methodenlehre-oeffentliches-recht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme… |
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| `methodenlehre-öffentliches-recht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme… |
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| `methodenlehre-strafrecht` | Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53,… |
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| `methodenlehre-zivilrecht` | Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von… |
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| `pruefungsgespraech-ag` | Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata,… |
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@@ -149,37 +149,37 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
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Dieses Plugin unterstuetzt Jurastudenten und Referendare bei allen Phasen der juristischen Ausbildung: von der Einuebung des Gutachtenstils und der Subsumtion ueber die Methodenlehre in allen drei Hauptrechtsgebieten bis hin zur strukturierten Examensvorbereitung. Es orientiert sich an der AG-Tradition (Arbeitsgemeinschaft) und an den Anforderungen des Ersten und Zweiten Staatsexamens in deutschen Bundeslaendern.
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Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Lernassistent: interaktive Uebungen, Feedback zu Gutachten, Karteikarten, Lernplaene und Pruefungsgespraeche stehen im Vordergrund.
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Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator für echte Mandate, sondern ein Lernassistent: interaktive Uebungen, Feedback zu Gutachten, Karteikarten, Lernplaene und Pruefungsgespraeche stehen im Vordergrund.
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## Wann brauchen Sie diese Skill?
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- Sie bereiten sich auf eine Klausur oder das Erste Staatsexamen vor und benoetigen strukturierte Uebungsaufgaben mit Feedback.
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- Sie wollen den Gutachtenstil, die Subsumtion oder die juristische Methodenlehre gezielt trainieren.
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- Sie muessen einen Lernplan fuer die Examensvorbereitung erstellen und nach Schwaechen gewichten.
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- Sie muessen einen Lernplan für die Examensvorbereitung erstellen und nach Schwaechen gewichten.
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- Sie bereiten sich auf ein Pruefungsgespraeach oder eine AG-Diskussion vor und wollen moegliche Dozentenfragen antizipieren.
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- Sie suchen Loesungsschemata fuer Zivilrecht, Strafrecht oder oeffentliches Recht als Orientierungsrahmen fuer die Klausurbearbeitung.
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- Sie suchen Loesungsschemata für Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht als Orientierungsrahmen für die Klausurbearbeitung.
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## Fachbegriffe (kurz erklaert)
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- **Gutachtenstil** — Der klassische juristische Schreibstil mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis je Tatbestandsmerkmal.
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- **Urteilsstil** — Umgekehrte Reihenfolge: Ergebnis zuerst, dann Begruendung; im Urteil und in bestimmten Klausurteilen.
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- **Subsumtion** — Einordnung des Sachverhalts unter die Definition eines Tatbestandsmerkmals.
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- **Loesungsschema** — Strukturierter Pruefungsaufbau fuer ein Rechtsgebiet (z.B. Anspruchspruefungsschema BGB, Verbrechensaufbau StGB).
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- **Loesungsschema** — Strukturierter Pruefungsaufbau für ein Rechtsgebiet (z.B. Anspruchspruefungsschema BGB, Verbrechensaufbau StGB).
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- **AG** — Arbeitsgemeinschaft; Kleingruppenveranstaltung im Jurastudium mit Sokrates-Methode und Fallbearbeitung.
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- **JPA** — Justizpruefungsamt; prueft das Erste Staatsexamen (Erste Juristische Pruefung).
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- **Repetitorium** — Kommerzielle Vorbereitungskurse fuer das Erste oder Zweite Staatsexamen (z.B. Alpmann, Hemmer, Kaiser).
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- **Repetitorium** — Kommerzielle Vorbereitungskurse für das Erste oder Zweite Staatsexamen (z.B. Alpmann, Hemmer, Kaiser).
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## Rechtsgrundlagen
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung von Willenserklaerungen
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- §§ 195 ff. BGB — Verjaehrung (klausurrelevant)
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- §§ 195 ff. BGB — Verjährung (klausurrelevant)
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- §§ 305 ff. BGB — AGB-Recht (Auslegungsfragen)
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- Art. 103 Abs. 2 GG — Analogieverbot im Strafrecht
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- §§ 52, 53 StGB — Tateinheit, Tatmehrheit (Konkurrenzlehre)
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- Art. 267 AEUV — Vorabentscheidungsverfahren (Methodenlehre EU-Recht)
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- JAG der jeweiligen Bundeslaender — Zugelassene Hilfsmittel, Themenbereiche Staatsexamen
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## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
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## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
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1. Mandantenkonstellation klaeren: Welche Ausbildungsphase (Studium, Repetitorium, Referendariat, Zweites Staatsexamen), welches Bundesland, welche Schwerpunkte.
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2. Phase des Mandats bestimmen: Konfiguration, Lernplanung, Uebung, Klausurtraining oder Pruefungsgespraeach.
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@@ -196,14 +196,14 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
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**Lernplanung**
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- `lernplan` — Strukturierten Lernplan erstellen fuer Erstes Staatsexamen, Referendariat oder Zweites Staatsexamen; phasenbezogen und nach Schwaechen gewichtet.
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- `lernplan` — Strukturierten Lernplan erstellen für Erstes Staatsexamen, Referendariat oder Zweites Staatsexamen; phasenbezogen und nach Schwaechen gewichtet.
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- `lernstrategien` — Effektive Lernmethoden entwickeln: Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Pruefungsrelevanz.
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- `examens-prognose` — Gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken.
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**Lernen und Ueben**
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- `lernsitzung` — Interaktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema mit Erklaerungen, Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback.
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- `karteikarten` — Karteikarten fuer Definitionen, Tatbestaende und Normen fuer Spaced-Repetition erstellen.
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- `karteikarten` — Karteikarten für Definitionen, Tatbestaende und Normen für Spaced-Repetition erstellen.
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- `tatbestaende-lernen` — Tatbestaende und Definitionen sicher einueben mit Abgrenzungshinweisen und Examensrelevanz.
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- `fall-zusammenfassung` — Langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen.
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@@ -211,13 +211,13 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
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- `gutachten-uebung` — Gutachten-Uebung: Klausurtechnik, Gutachtenstil, Subsumtion und Zeitmanagement trainieren.
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- `juristisches-schreiben` — Schreibstil verbessern: Feedback zu Formulierungen, Argumentationsstruktur und Praegnanz.
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- `gliederungs-baukasten` — Gliederung fuer Hausarbeiten und Seminararbeiten strukturiert aufbauen.
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- `examensvorbereitung-fragen` — Uebungsfragen fuer Erstes und Zweites Staatsexamen mit Musterloesungen und Schwachstellen-Hinweis.
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- `gliederungs-baukasten` — Gliederung für Hausarbeiten und Seminararbeiten strukturiert aufbauen.
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- `examensvorbereitung-fragen` — Uebungsfragen für Erstes und Zweites Staatsexamen mit Musterloesungen und Schwachstellen-Hinweis.
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**Pruefungsgespraeach und AG**
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- `pruefungsgespraech-ag` — AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation mit Sokrates-Methode trainieren.
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- `ag-vorbereitung` — Cold-Call-Vorbereitung: Faelle fuer Seminar oder AG aufbereiten und Dozentenfragen antizipieren.
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- `ag-vorbereitung` — Cold-Call-Vorbereitung: Faelle für Seminar oder AG aufbereiten und Dozentenfragen antizipieren.
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**Methodenlehre**
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@@ -225,7 +225,7 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
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- `methodenlehre-grundlagen` — Juristische Methodenlehre: Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Analogie, teleologische Reduktion.
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- `methodenlehre-zivilrecht` — Zivilrechtliche Methodenlehre: AGL-Reihenfolge, Willenserklaerungs-Auslegung, AGB-Auslegung.
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- `methodenlehre-strafrecht` — Strafrechtliche Methodenlehre: dreistufiger Verbrechensaufbau, Konkurrenzlehre, Analogieverbot.
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- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Oeffentlich-rechtliche Methodenlehre: Grundrechtspruefung, Verhaeltnismaessigkeit, Ermessen, Klageart.
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- `methodenlehre-öffentliches-recht` — Oeffentlich-rechtliche Methodenlehre: Grundrechtspruefung, Verhaeltnismaessigkeit, Ermessen, Klageart.
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**Loesungsschemata und Rechtsgeschichte**
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@@ -245,13 +245,13 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
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- Gutachten beginnt mit dem Ergebnis statt mit dem Obersatz; Urteilsstil und Gutachtenstil werden vermischt.
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- Definitionen werden aus dem Kopf formuliert statt aus herrschender Meinung und Rechtsprechung abgeleitet.
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- Einreden und Gegenansprueche werden nicht geprueft; Subsumtion endet bei der anspruchsbegruendenden Norm.
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- Zeitlimit wird nicht simuliert; in der echten Klausur fehlt Zeit fuer spaetere Punkte.
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- Zeitlimit wird nicht simuliert; in der echten Klausur fehlt Zeit für spaetere Punkte.
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- Rechtsgeschichte und Methodenlehre werden als prueflungsirrelevant abgetan; beide koennen im Staatsexamen gefragt werden.
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## Querverweise
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- `subsumtions-pruefer` — Fuer vertiefte mechanische Subsumtion von Normen ausserhalb des Lernkontexts.
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- `verfassungsrecht` — Fuer vertiefte Verfassungsrechtsfragen im oeffentlichen Recht.
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- `verfassungsrecht` — Fuer vertiefte Verfassungsrechtsfragen im öffentlichen Recht.
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- `gesellschaftsrecht` — Wenn gesellschaftsrechtliche Faelle im Studium behandelt werden.
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## Quellen und Aktualitaet
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@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Jurastudium** ordnet Anlagen, Registerdaten, Kor
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
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- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
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- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Einstieg routet **Jurastudium** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
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- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
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- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -31,7 +31,7 @@ Grundlage:
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## Eingaben
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1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
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1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
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2. Optional: Pfad zu spezifischen Altklausuren (selbes JPA oder vergleichbares JPA)
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3. Optional: `--statistik` → zeigt BMJV-Statistiken und bekannte Bundesland-Daten
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4. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv)
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@@ -19,7 +19,7 @@ Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfal
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## Triage zu Beginn
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1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
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2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
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2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
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3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
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4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
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@@ -27,10 +27,10 @@ Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfal
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Zentrale Normen
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- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
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- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch für alle Bundeslaender)
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- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
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- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
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- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
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- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard öffentliches Recht
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## Quellenregel
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@@ -48,7 +48,7 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
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## Eingaben
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1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
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1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
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2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
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3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
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4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)
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@@ -27,10 +27,10 @@ Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Zentrale Normen
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- §§ 433-453 BGB — Kaufrecht: Standardkomplex fuer Zivilrecht-Gutachten
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- §§ 433-453 BGB — Kaufrecht: Standardkomplex für Zivilrecht-Gutachten
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- §§ 241-304 BGB — Leistungsstoerungsrecht: Kern-Anspruchsgrundlagen
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- §§ 823-853 BGB — Deliktsrecht: zweite Pruefungssaule
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- §§ 242, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende fuer Klausur
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- §§ 242, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende für Klausur
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## Quellenregel
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@@ -51,7 +51,7 @@ Einsatzbereiche:
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1. **Sachverhalt** – als Text eingefügt, Pfad oder mündlich formuliert
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2. **Aufgabenstellung** – "Prüfe alle Ansprüche" / "Ist die Klage begründet?" / "Prüfe die Strafbarkeit von A"
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3. **Rechtsgebiet** (optional, wird aus Sachverhalt abgeleitet)
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4. **Lernprofil** aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, Schwächebereiche
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4. **Lernprofil** aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, Schwächebereiche
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## Das deutsche Gutachtenstil-Schema
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft
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Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -27,17 +27,17 @@ Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wec
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Zentrale Normen
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- § 13 JAG NRW — Pruefungsinhalte 1. Staatsexamen (exemplarisch); andere Laender aequivalent
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- Art. 3 GG — Chancengleichheit: Grundlage fuer bundeslandspezifische Lernprofile
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- § 13 JAG NRW — Pruefungsinhalte 1. Staatsexamen (exemplarisch); andere Länder aequivalent
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- Art. 3 GG — Chancengleichheit: Grundlage für bundeslandspezifische Lernprofile
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsmethoden: unveraendert kernelementig in allen Profilen
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- § 195 BGB — Verjaehrung als Dauerklassiker: bleibt in jedem Profil
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- § 195 BGB — Verjährung als Dauerklassiker: bleibt in jedem Profil
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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Dieser Skill ändert einzelne oder mehrere Einträge im Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`, ohne das gesamte Kaltstart-Interview erneut zu durchlaufen.
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Dieser Skill ändert einzelne oder mehrere Einträge im Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`, ohne das gesamte Kaltstart-Interview erneut zu durchlaufen.
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Einsatzbereiche:
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- Semesterwechsel (neue Lehrveranstaltungen, neues Prüfungsziel)
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@@ -51,7 +51,7 @@ Einsatzbereiche:
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1. **Flag** (optional): `--lernstil`, `--bundesland`, `--fach`, `--material`, `--examen`, `--reset`
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2. Ohne Flag: interaktives Menü mit allen anpassbaren Feldern
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3. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`
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3. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`
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## Ablauf
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@@ -122,7 +122,7 @@ Geändert:
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Nicht geändert:
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- [Feld]: [aktueller Wert] (unverändert)
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Gespeichert in: ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md
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Gespeichert in: ~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md
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**Auswirkungen auf laufende Skills:**
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- lernplan: [wird beim nächsten Aufruf mit neuen Daten neu berechnet]
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-klausurtraining-leitfaden
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description: "Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Klausurtraining
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## Arbeitsbereich
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Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische
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- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-referendariat-stationen-staatsexamen
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description: "Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Referendariat-Stationen
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwal
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial
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description: "Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensyste
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-studienplan-bauleiter
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description: "Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Studienplan Bauleiter
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## Arbeitsbereich
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Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereit
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- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -16,16 +16,16 @@ description: "Jurastudium-Einstieg und Lernprofil-Aufnahme: Anwendungsfall Stude
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## Zentrale Normen
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- § 13 JAG NRW (exemplarisch) — Staatspruefungs-Anforderungen als Profilierungs-Grundlage
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- Art. 3 GG — Chancengleichheit als Masstab fuer individuellen Lernplan
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- Art. 3 GG — Chancengleichheit als Masstab für individuellen Lernplan
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Kernkompetenz: immer abzufragen im Kaltstart
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- § 195 BGB — Verjaehrung als Dauerthema: immer im Profil zu beruecksichtigen
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- § 195 BGB — Verjährung als Dauerthema: immer im Profil zu beruecksichtigen
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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Dieser Skill ist der **einmalige Einrichtungsschritt**, der alle anderen Skills erst brauchbar macht. Er stellt die Fragen, die nötig sind, um dein Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` sinnvoll zu befüllen.
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||||
Dieser Skill ist der **einmalige Einrichtungsschritt**, der alle anderen Skills erst brauchbar macht. Er stellt die Fragen, die nötig sind, um dein Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` sinnvoll zu befüllen.
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||||
Ohne diesen Schritt liefern alle anderen Skills generische, unkalibrierte Ausgaben. Mit ihm arbeitet das Plugin wie ein gut informierter Kommilitone oder Repetitor, der weiß, wo du stehst.
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@@ -112,7 +112,7 @@ Antwort wird bewertet (hypothetisch / assertorisch, Normbezug vorhanden?).
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### Schritt 8: Profilschreiben
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Das Plugin schreibt alle Angaben in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` und meldet:
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Das Plugin schreibt alle Angaben in `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` und meldet:
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> "Lernprofil angelegt. Du kannst jetzt alle Skills nutzen. Ich empfehle als nächsten Schritt: `/jurastudium:lernplan` für eine erste Lernplanung."
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## Quellen und Zitierweise
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft
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Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; sch
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Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Be
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Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärf
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Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -27,8 +27,8 @@ Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfa
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Zentrale Normen
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- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Muster-Anker fuer Spaced Repetition im Schuldrecht
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- §§ 242 StGB, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende fuer Interleaving-Uebungen
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- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Muster-Anker für Spaced Repetition im Schuldrecht
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- §§ 242 StGB, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende für Interleaving-Uebungen
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- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Klageart-Pruefung als wiederkehrendes Interleaving-Element
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Kern-Kompetenz: muss durch aktiven Abruf gelernt werden
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Bel
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Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schä
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Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -174,7 +174,7 @@ Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studierende
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## Querverweise
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- `subsumtionslehre` — Schemata strukturieren, aber die Subsumtion **innerhalb** jedes Schemapunkts ist das eigentliche Lernziel.
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
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- `gutachten-uebung` — Schema in der Klausur anwenden.
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- `tatbestaende-lernen` — Definitionen, ohne die Schemata leer bleiben.
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@@ -116,7 +116,7 @@ Wer eine Auslegung gegen den Wortlaut, eine Analogie, eine Reduktion vornimmt, *
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## Querverweise
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
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- `subsumtionslehre` — wenn nach Auslegung subsumiert wird.
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- `gutachten-uebung` — Methodenlehre als Begründungsteil in der Klausur.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Ro
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Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Jurastudium** tragende Normen, Rechtspre
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung`
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen`
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen`
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht`
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht`
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat`
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## Prüfroute
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@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Output-Weiche für **Jurastudium** entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsa
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
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- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
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- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; s
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Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Jurastudium** trennt amtliche Normfassung, frei
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
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- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
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- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft
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Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -20,7 +20,7 @@ description: "Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende
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## Triage zu Beginn
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1. Welche Epoche oder welches Thema steht im Fokus: roemisches Recht, BGB-Entstehung, NS-Recht, SED-Unrecht, GG-Genese, EU-Entwicklung?
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2. Dient die Rechtsgeschichte als Examensvorbereitung oder als Verstaendnis-Vertiefung?
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3. Welche historischen Bezuege sind fuer den aktuellen Lerninhalt relevant?
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3. Welche historischen Bezuege sind für den aktuellen Lerninhalt relevant?
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4. Gibt es Verbindungslinien zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht?
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## Aktuelle Rechtsprechung
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@@ -124,7 +124,7 @@ Lern-Anker: Vorrang, unmittelbare Wirkung und unionsrechtskonforme Auslegung hab
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- `methodenlehre-grundlagen` — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
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- `methodenlehre-strafrecht` — Bestimmtheitsgebot und Analogieverbot historisch.
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- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
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- `methodenlehre-öffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
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- `examensvorbereitung-fragen` — Rechtsgeschichte im mündlichen Examen.
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## Quellen für eigene Vertiefung
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsquellen: Quellenprüfung; Beweislast, Darlegungslast und Sub
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# Rechtsquellen: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Rechtsquellen: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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- **Normen-/Quellenanker:** AG.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; sc
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Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,22 @@ description: "Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen
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Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz.
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- `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit.
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- `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum.
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- `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum.
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- `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung.
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- `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht.
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- `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende.
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- `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht.
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- `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Ro
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Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslin
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Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -19,7 +19,7 @@ description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur —
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## Triage zu Beginn
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1. Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor?
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2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug fuer die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
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2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug für die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
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3. Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)?
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4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)?
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@@ -29,7 +29,7 @@ description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur —
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## Zentrale Normen
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung
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- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal
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- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand fuer Subsumtionsuebungen
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- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand für Subsumtionsuebungen
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- § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern
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## Quellenregel
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@@ -40,9 +40,9 @@ description: "Tatbestaende Lernen im Jurastudium im Jurastudium: prüft konkret
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Zentrale Normen
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- §§ 433, 280, 823 BGB — Zivil-Kerntatbestaende fuer Drill-Lernen
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- §§ 242, 263, 212 StGB — Straf-Kerntatbestaende fuer Drill-Lernen
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- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Grundtatbestaende fuer Drill-Lernen
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- §§ 433, 280, 823 BGB — Zivil-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
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- §§ 242, 263, 212 StGB — Straf-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
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- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Grundtatbestaende für Drill-Lernen
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- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Querschnittskompetenz bei jedem Tatbestand
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## Quellenregel
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@@ -110,7 +110,7 @@ Schemata sind erlaubt — als Lernhilfsmittel, **nicht** als Klausurprodukt. Sie
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### Öffentliches Recht
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- **§ 35 VwVfG** (VA).
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- **§§ 113, 114, 80 V VwGO** (Anfechtung, Ermessen, einstweiliger Rechtsschutz).
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- **Grundrechte** als Schichtenprüfung (siehe `methodenlehre-oeffentliches-recht`).
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- **Grundrechte** als Schichtenprüfung (siehe `methodenlehre-öffentliches-recht`).
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## Karteikartenintegration
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@@ -123,7 +123,7 @@ Diese Skill arbeitet eng mit `karteikarten`:
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- `subsumtionslehre` — Tatbestände werden gelernt, **damit** subsumiert werden kann.
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- `karteikarten` — Format für die abrufbaren Bausteine.
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Tatbestände im jeweiligen Methodenrahmen.
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- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — Tatbestände im jeweiligen Methodenrahmen.
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- `loesungsschemata` — Hilfsgerüst (mit Disclaimer).
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- `pruefungsgespraech-ag` — Definitionen mündlich abfragen.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schä
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Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Unterlagenprüfung für **Jurastudium** benennt fehlende Dokumente, streit
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- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
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- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
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- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
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- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
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- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
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- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
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- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -22,7 +22,7 @@ Diese Prüfungslinie leitet nach der ersten Prüfung in die passenden Fachmodule
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## Routing-Heuristik
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- **Zivilrechtsklausur, Sachverhalt mit Anspruch:** -> `loesungsschemata`, `subsumtionslehre`, `gutachten-uebung`, `methodenlehre-zivilrecht`.
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- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-oeffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
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- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-öffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
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- **Strafrecht (Klausur oder AG):** -> `methodenlehre-strafrecht` (Aufbau: TB, RW, Schuld, ggf. Strafe).
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- **Lernplanung/Karteikarten:** -> `lernplan`, `karteikarten`, `lernstrategien`, `examens-prognose`.
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- **Hausarbeit:** -> `juristisches-schreiben`, Verweis auf Plugin `hausarbeitenmacher`.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Roll
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Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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