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2026-06-07 03:06:05 +02:00
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@@ -170,10 +170,10 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
| `gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen T... |
| `juristisches-schreiben` | Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion... |
| `juristisches-schreiben-jus` | Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG B... |
| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprech... |
| `jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Bele... |
| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen,... |
| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und... |
| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechu... |
| `jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Beleg... |
| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, B... |
| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und R... |
| `kaltstart-interview` | Jurastudium-Einstieg und Lernprofil-Aufnahme: Anwendungsfall Student startet erstmals Jurastudium-Skill und muss Lernprofil Semester Bundesland Prüfungsziel und Lernstil konfigurieren. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland-Varianten, Metho... |
| `karteikarten-lernplan-lernsitzung` | Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerlic... |
| `klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung` | Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen... |
@@ -18,7 +18,7 @@ AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn
1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht?
1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht?
2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan?
3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt?
4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?
@@ -30,7 +30,7 @@ AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch
- §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage oeffentliches Recht
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage öffentliches Recht
## Quellenregel
@@ -51,7 +51,7 @@ Das Plugin sagt **nicht**, was der Dozent fragen wird es bohrt die Fragen, d
1. **Fall oder Thema** als Text oder Stichworte
2. **AG-Typ** Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar
3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
4. Optional: **bisherige Musterlösung** oder eigene Antwort zur Besprechung
## Ablauf
+16 -16
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@@ -137,7 +137,7 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
| `lernstrategien` | Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2.… |
| `loesungsschemata` | Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c.,… |
| `methodenlehre-grundlagen` | Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme… |
| `methodenlehre-oeffentliches-recht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme… |
| `methodenlehre-öffentliches-recht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme… |
| `methodenlehre-strafrecht` | Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53,… |
| `methodenlehre-zivilrecht` | Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von… |
| `pruefungsgespraech-ag` | Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata,… |
@@ -149,37 +149,37 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
Dieses Plugin unterstuetzt Jurastudenten und Referendare bei allen Phasen der juristischen Ausbildung: von der Einuebung des Gutachtenstils und der Subsumtion ueber die Methodenlehre in allen drei Hauptrechtsgebieten bis hin zur strukturierten Examensvorbereitung. Es orientiert sich an der AG-Tradition (Arbeitsgemeinschaft) und an den Anforderungen des Ersten und Zweiten Staatsexamens in deutschen Bundeslaendern.
Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Lernassistent: interaktive Uebungen, Feedback zu Gutachten, Karteikarten, Lernplaene und Pruefungsgespraeche stehen im Vordergrund.
Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator für echte Mandate, sondern ein Lernassistent: interaktive Uebungen, Feedback zu Gutachten, Karteikarten, Lernplaene und Pruefungsgespraeche stehen im Vordergrund.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie bereiten sich auf eine Klausur oder das Erste Staatsexamen vor und benoetigen strukturierte Uebungsaufgaben mit Feedback.
- Sie wollen den Gutachtenstil, die Subsumtion oder die juristische Methodenlehre gezielt trainieren.
- Sie muessen einen Lernplan fuer die Examensvorbereitung erstellen und nach Schwaechen gewichten.
- Sie muessen einen Lernplan für die Examensvorbereitung erstellen und nach Schwaechen gewichten.
- Sie bereiten sich auf ein Pruefungsgespraeach oder eine AG-Diskussion vor und wollen moegliche Dozentenfragen antizipieren.
- Sie suchen Loesungsschemata fuer Zivilrecht, Strafrecht oder oeffentliches Recht als Orientierungsrahmen fuer die Klausurbearbeitung.
- Sie suchen Loesungsschemata für Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht als Orientierungsrahmen für die Klausurbearbeitung.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Gutachtenstil** — Der klassische juristische Schreibstil mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis je Tatbestandsmerkmal.
- **Urteilsstil** — Umgekehrte Reihenfolge: Ergebnis zuerst, dann Begruendung; im Urteil und in bestimmten Klausurteilen.
- **Subsumtion** — Einordnung des Sachverhalts unter die Definition eines Tatbestandsmerkmals.
- **Loesungsschema** — Strukturierter Pruefungsaufbau fuer ein Rechtsgebiet (z.B. Anspruchspruefungsschema BGB, Verbrechensaufbau StGB).
- **Loesungsschema** — Strukturierter Pruefungsaufbau für ein Rechtsgebiet (z.B. Anspruchspruefungsschema BGB, Verbrechensaufbau StGB).
- **AG** — Arbeitsgemeinschaft; Kleingruppenveranstaltung im Jurastudium mit Sokrates-Methode und Fallbearbeitung.
- **JPA** — Justizpruefungsamt; prueft das Erste Staatsexamen (Erste Juristische Pruefung).
- **Repetitorium** — Kommerzielle Vorbereitungskurse fuer das Erste oder Zweite Staatsexamen (z.B. Alpmann, Hemmer, Kaiser).
- **Repetitorium** — Kommerzielle Vorbereitungskurse für das Erste oder Zweite Staatsexamen (z.B. Alpmann, Hemmer, Kaiser).
## Rechtsgrundlagen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung von Willenserklaerungen
- §§ 195 ff. BGB — Verjaehrung (klausurrelevant)
- §§ 195 ff. BGB — Verjährung (klausurrelevant)
- §§ 305 ff. BGB — AGB-Recht (Auslegungsfragen)
- Art. 103 Abs. 2 GG — Analogieverbot im Strafrecht
- §§ 52, 53 StGB — Tateinheit, Tatmehrheit (Konkurrenzlehre)
- Art. 267 AEUV — Vorabentscheidungsverfahren (Methodenlehre EU-Recht)
- JAG der jeweiligen Bundeslaender — Zugelassene Hilfsmittel, Themenbereiche Staatsexamen
## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
1. Mandantenkonstellation klaeren: Welche Ausbildungsphase (Studium, Repetitorium, Referendariat, Zweites Staatsexamen), welches Bundesland, welche Schwerpunkte.
2. Phase des Mandats bestimmen: Konfiguration, Lernplanung, Uebung, Klausurtraining oder Pruefungsgespraeach.
@@ -196,14 +196,14 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
**Lernplanung**
- `lernplan` — Strukturierten Lernplan erstellen fuer Erstes Staatsexamen, Referendariat oder Zweites Staatsexamen; phasenbezogen und nach Schwaechen gewichtet.
- `lernplan` — Strukturierten Lernplan erstellen für Erstes Staatsexamen, Referendariat oder Zweites Staatsexamen; phasenbezogen und nach Schwaechen gewichtet.
- `lernstrategien` — Effektive Lernmethoden entwickeln: Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Pruefungsrelevanz.
- `examens-prognose` — Gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken.
**Lernen und Ueben**
- `lernsitzung` — Interaktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema mit Erklaerungen, Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback.
- `karteikarten` — Karteikarten fuer Definitionen, Tatbestaende und Normen fuer Spaced-Repetition erstellen.
- `karteikarten` — Karteikarten für Definitionen, Tatbestaende und Normen für Spaced-Repetition erstellen.
- `tatbestaende-lernen` — Tatbestaende und Definitionen sicher einueben mit Abgrenzungshinweisen und Examensrelevanz.
- `fall-zusammenfassung` — Langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen.
@@ -211,13 +211,13 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
- `gutachten-uebung` — Gutachten-Uebung: Klausurtechnik, Gutachtenstil, Subsumtion und Zeitmanagement trainieren.
- `juristisches-schreiben` — Schreibstil verbessern: Feedback zu Formulierungen, Argumentationsstruktur und Praegnanz.
- `gliederungs-baukasten` — Gliederung fuer Hausarbeiten und Seminararbeiten strukturiert aufbauen.
- `examensvorbereitung-fragen` — Uebungsfragen fuer Erstes und Zweites Staatsexamen mit Musterloesungen und Schwachstellen-Hinweis.
- `gliederungs-baukasten` — Gliederung für Hausarbeiten und Seminararbeiten strukturiert aufbauen.
- `examensvorbereitung-fragen` — Uebungsfragen für Erstes und Zweites Staatsexamen mit Musterloesungen und Schwachstellen-Hinweis.
**Pruefungsgespraeach und AG**
- `pruefungsgespraech-ag` — AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation mit Sokrates-Methode trainieren.
- `ag-vorbereitung` — Cold-Call-Vorbereitung: Faelle fuer Seminar oder AG aufbereiten und Dozentenfragen antizipieren.
- `ag-vorbereitung` — Cold-Call-Vorbereitung: Faelle für Seminar oder AG aufbereiten und Dozentenfragen antizipieren.
**Methodenlehre**
@@ -225,7 +225,7 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
- `methodenlehre-grundlagen` — Juristische Methodenlehre: Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Analogie, teleologische Reduktion.
- `methodenlehre-zivilrecht` — Zivilrechtliche Methodenlehre: AGL-Reihenfolge, Willenserklaerungs-Auslegung, AGB-Auslegung.
- `methodenlehre-strafrecht` — Strafrechtliche Methodenlehre: dreistufiger Verbrechensaufbau, Konkurrenzlehre, Analogieverbot.
- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Oeffentlich-rechtliche Methodenlehre: Grundrechtspruefung, Verhaeltnismaessigkeit, Ermessen, Klageart.
- `methodenlehre-öffentliches-recht` — Oeffentlich-rechtliche Methodenlehre: Grundrechtspruefung, Verhaeltnismaessigkeit, Ermessen, Klageart.
**Loesungsschemata und Rechtsgeschichte**
@@ -245,13 +245,13 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
- Gutachten beginnt mit dem Ergebnis statt mit dem Obersatz; Urteilsstil und Gutachtenstil werden vermischt.
- Definitionen werden aus dem Kopf formuliert statt aus herrschender Meinung und Rechtsprechung abgeleitet.
- Einreden und Gegenansprueche werden nicht geprueft; Subsumtion endet bei der anspruchsbegruendenden Norm.
- Zeitlimit wird nicht simuliert; in der echten Klausur fehlt Zeit fuer spaetere Punkte.
- Zeitlimit wird nicht simuliert; in der echten Klausur fehlt Zeit für spaetere Punkte.
- Rechtsgeschichte und Methodenlehre werden als prueflungsirrelevant abgetan; beide koennen im Staatsexamen gefragt werden.
## Querverweise
- `subsumtions-pruefer` — Fuer vertiefte mechanische Subsumtion von Normen ausserhalb des Lernkontexts.
- `verfassungsrecht` — Fuer vertiefte Verfassungsrechtsfragen im oeffentlichen Recht.
- `verfassungsrecht` — Fuer vertiefte Verfassungsrechtsfragen im öffentlichen Recht.
- `gesellschaftsrecht` — Wenn gesellschaftsrechtliche Faelle im Studium behandelt werden.
## Quellen und Aktualitaet
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@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Jurastudium** ordnet Anlagen, Registerdaten, Kor
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Einstieg routet **Jurastudium** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
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@@ -31,7 +31,7 @@ Grundlage:
## Eingaben
1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
2. Optional: Pfad zu spezifischen Altklausuren (selbes JPA oder vergleichbares JPA)
3. Optional: `--statistik` → zeigt BMJV-Statistiken und bekannte Bundesland-Daten
4. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv)
@@ -19,7 +19,7 @@ Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfal
## Triage zu Beginn
1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
@@ -27,10 +27,10 @@ Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfal
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch für alle Bundeslaender)
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard öffentliches Recht
## Quellenregel
@@ -48,7 +48,7 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
## Eingaben
1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
2. Optional: `lernplan.yaml` zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)
@@ -27,10 +27,10 @@ Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- §§ 433-453 BGB — Kaufrecht: Standardkomplex fuer Zivilrecht-Gutachten
- §§ 433-453 BGB — Kaufrecht: Standardkomplex für Zivilrecht-Gutachten
- §§ 241-304 BGB — Leistungsstoerungsrecht: Kern-Anspruchsgrundlagen
- §§ 823-853 BGB — Deliktsrecht: zweite Pruefungssaule
- §§ 242, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende fuer Klausur
- §§ 242, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende für Klausur
## Quellenregel
@@ -51,7 +51,7 @@ Einsatzbereiche:
1. **Sachverhalt** als Text eingefügt, Pfad oder mündlich formuliert
2. **Aufgabenstellung** "Prüfe alle Ansprüche" / "Ist die Klage begründet?" / "Prüfe die Strafbarkeit von A"
3. **Rechtsgebiet** (optional, wird aus Sachverhalt abgeleitet)
4. **Lernprofil** aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, Schwächebereiche
4. **Lernprofil** aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, Schwächebereiche
## Das deutsche Gutachtenstil-Schema
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft
Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -27,17 +27,17 @@ Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wec
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- § 13 JAG NRW — Pruefungsinhalte 1. Staatsexamen (exemplarisch); andere Laender aequivalent
- Art. 3 GG — Chancengleichheit: Grundlage fuer bundeslandspezifische Lernprofile
- § 13 JAG NRW — Pruefungsinhalte 1. Staatsexamen (exemplarisch); andere Länder aequivalent
- Art. 3 GG — Chancengleichheit: Grundlage für bundeslandspezifische Lernprofile
- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsmethoden: unveraendert kernelementig in allen Profilen
- § 195 BGB — Verjaehrung als Dauerklassiker: bleibt in jedem Profil
- § 195 BGB — Verjährung als Dauerklassiker: bleibt in jedem Profil
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Zweck
Dieser Skill ändert einzelne oder mehrere Einträge im Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`, ohne das gesamte Kaltstart-Interview erneut zu durchlaufen.
Dieser Skill ändert einzelne oder mehrere Einträge im Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`, ohne das gesamte Kaltstart-Interview erneut zu durchlaufen.
Einsatzbereiche:
- Semesterwechsel (neue Lehrveranstaltungen, neues Prüfungsziel)
@@ -51,7 +51,7 @@ Einsatzbereiche:
1. **Flag** (optional): `--lernstil`, `--bundesland`, `--fach`, `--material`, `--examen`, `--reset`
2. Ohne Flag: interaktives Menü mit allen anpassbaren Feldern
3. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`
3. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`
## Ablauf
@@ -122,7 +122,7 @@ Geändert:
Nicht geändert:
- [Feld]: [aktueller Wert] (unverändert)
Gespeichert in: ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md
Gespeichert in: ~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md
**Auswirkungen auf laufende Skills:**
- lernplan: [wird beim nächsten Aufruf mit neuen Daten neu berechnet]
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-klausurtraining-leitfaden
description: "Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Klausurtraining
## Arbeitsbereich
Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster für Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,13 +1,13 @@
---
name: jus-referendariat-stationen-staatsexamen
description: "Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Referendariat-Stationen
## Arbeitsbereich
Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster für Referendar. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwal
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial
description: "Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
## Arbeitsbereich
Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster für Examenskandidaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensyste
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,13 +1,13 @@
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name: jus-studienplan-bauleiter
description: "Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen im Jurastudium: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# JuS: Studienplan Bauleiter
## Arbeitsbereich
Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster für typische Pruefungsordnungen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +21,13 @@ Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereit
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -16,16 +16,16 @@ description: "Jurastudium-Einstieg und Lernprofil-Aufnahme: Anwendungsfall Stude
## Zentrale Normen
- § 13 JAG NRW (exemplarisch) — Staatspruefungs-Anforderungen als Profilierungs-Grundlage
- Art. 3 GG — Chancengleichheit als Masstab fuer individuellen Lernplan
- Art. 3 GG — Chancengleichheit als Masstab für individuellen Lernplan
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Kernkompetenz: immer abzufragen im Kaltstart
- § 195 BGB — Verjaehrung als Dauerthema: immer im Profil zu beruecksichtigen
- § 195 BGB — Verjährung als Dauerthema: immer im Profil zu beruecksichtigen
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Zweck
Dieser Skill ist der **einmalige Einrichtungsschritt**, der alle anderen Skills erst brauchbar macht. Er stellt die Fragen, die nötig sind, um dein Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` sinnvoll zu befüllen.
Dieser Skill ist der **einmalige Einrichtungsschritt**, der alle anderen Skills erst brauchbar macht. Er stellt die Fragen, die nötig sind, um dein Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` sinnvoll zu befüllen.
Ohne diesen Schritt liefern alle anderen Skills generische, unkalibrierte Ausgaben. Mit ihm arbeitet das Plugin wie ein gut informierter Kommilitone oder Repetitor, der weiß, wo du stehst.
@@ -112,7 +112,7 @@ Antwort wird bewertet (hypothetisch / assertorisch, Normbezug vorhanden?).
### Schritt 8: Profilschreiben
Das Plugin schreibt alle Angaben in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` und meldet:
Das Plugin schreibt alle Angaben in `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` und meldet:
> "Lernprofil angelegt. Du kannst jetzt alle Skills nutzen. Ich empfehle als nächsten Schritt: `/jurastudium:lernplan` für eine erste Lernplanung."
## Quellen und Zitierweise
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft
Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; sch
Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Be
Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärf
Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -27,8 +27,8 @@ Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfa
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Muster-Anker fuer Spaced Repetition im Schuldrecht
- §§ 242 StGB, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende fuer Interleaving-Uebungen
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Muster-Anker für Spaced Repetition im Schuldrecht
- §§ 242 StGB, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende für Interleaving-Uebungen
- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Klageart-Pruefung als wiederkehrendes Interleaving-Element
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Kern-Kompetenz: muss durch aktiven Abruf gelernt werden
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Bel
Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schä
Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
+1 -1
View File
@@ -174,7 +174,7 @@ Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studierende
## Querverweise
- `subsumtionslehre` — Schemata strukturieren, aber die Subsumtion **innerhalb** jedes Schemapunkts ist das eigentliche Lernziel.
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
- `gutachten-uebung` — Schema in der Klausur anwenden.
- `tatbestaende-lernen` — Definitionen, ohne die Schemata leer bleiben.
@@ -116,7 +116,7 @@ Wer eine Auslegung gegen den Wortlaut, eine Analogie, eine Reduktion vornimmt, *
## Querverweise
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
- `subsumtionslehre` — wenn nach Auslegung subsumiert wird.
- `gutachten-uebung` — Methodenlehre als Begründungsteil in der Klausur.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Ro
Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Jurastudium** tragende Normen, Rechtspre
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung`
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen`
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen`
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht`
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht`
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat`
## Prüfroute
+1 -1
View File
@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Output-Weiche für **Jurastudium** entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsa
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; s
Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,7 +21,7 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Jurastudium** trennt amtliche Normfassung, frei
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft
Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
+2 -2
View File
@@ -20,7 +20,7 @@ description: "Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende
## Triage zu Beginn
1. Welche Epoche oder welches Thema steht im Fokus: roemisches Recht, BGB-Entstehung, NS-Recht, SED-Unrecht, GG-Genese, EU-Entwicklung?
2. Dient die Rechtsgeschichte als Examensvorbereitung oder als Verstaendnis-Vertiefung?
3. Welche historischen Bezuege sind fuer den aktuellen Lerninhalt relevant?
3. Welche historischen Bezuege sind für den aktuellen Lerninhalt relevant?
4. Gibt es Verbindungslinien zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht?
## Aktuelle Rechtsprechung
@@ -124,7 +124,7 @@ Lern-Anker: Vorrang, unmittelbare Wirkung und unionsrechtskonforme Auslegung hab
- `methodenlehre-grundlagen` — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
- `methodenlehre-strafrecht` — Bestimmtheitsgebot und Analogieverbot historisch.
- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
- `methodenlehre-öffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
- `examensvorbereitung-fragen` — Rechtsgeschichte im mündlichen Examen.
## Quellen für eigene Vertiefung
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsquellen: Quellenprüfung; Beweislast, Darlegungslast und Sub
# Rechtsquellen: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Rechtsquellen: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; sc
Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,22 @@ description: "Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen
Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz.
- `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit.
- `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum.
- `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum.
- `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung.
- `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht.
- `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende.
- `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht.
- `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Ro
Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslin
Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
+2 -2
View File
@@ -19,7 +19,7 @@ description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur —
## Triage zu Beginn
1. Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor?
2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug fuer die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug für die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
3. Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)?
4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)?
@@ -29,7 +29,7 @@ description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur —
## Zentrale Normen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal
- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand fuer Subsumtionsuebungen
- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand für Subsumtionsuebungen
- § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern
## Quellenregel
@@ -40,9 +40,9 @@ description: "Tatbestaende Lernen im Jurastudium im Jurastudium: prüft konkret
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- §§ 433, 280, 823 BGB — Zivil-Kerntatbestaende fuer Drill-Lernen
- §§ 242, 263, 212 StGB — Straf-Kerntatbestaende fuer Drill-Lernen
- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Grundtatbestaende fuer Drill-Lernen
- §§ 433, 280, 823 BGB — Zivil-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
- §§ 242, 263, 212 StGB — Straf-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
- §§ 40, 42 VwGO — VwR-Grundtatbestaende für Drill-Lernen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Querschnittskompetenz bei jedem Tatbestand
## Quellenregel
@@ -110,7 +110,7 @@ Schemata sind erlaubt — als Lernhilfsmittel, **nicht** als Klausurprodukt. Sie
### Öffentliches Recht
- **§ 35 VwVfG** (VA).
- **§§ 113, 114, 80 V VwGO** (Anfechtung, Ermessen, einstweiliger Rechtsschutz).
- **Grundrechte** als Schichtenprüfung (siehe `methodenlehre-oeffentliches-recht`).
- **Grundrechte** als Schichtenprüfung (siehe `methodenlehre-öffentliches-recht`).
## Karteikartenintegration
@@ -123,7 +123,7 @@ Diese Skill arbeitet eng mit `karteikarten`:
- `subsumtionslehre` — Tatbestände werden gelernt, **damit** subsumiert werden kann.
- `karteikarten` — Format für die abrufbaren Bausteine.
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Tatbestände im jeweiligen Methodenrahmen.
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-öffentliches-recht` — Tatbestände im jeweiligen Methodenrahmen.
- `loesungsschemata` — Hilfsgerüst (mit Disclaimer).
- `pruefungsgespraech-ag` — Definitionen mündlich abfragen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schä
Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,7 +21,7 @@ Diese Unterlagenprüfung für **Jurastudium** benennt fehlende Dokumente, streit
- `karteikarten-lernplan-lernsitzung` — Karteikarten Lernplan Lernsitzung
- `lernstrategien-livecheck-sonderfall-loesungsschemata-interessen` — Lernstrategien Livecheck Sonderfall Loesungsschemata Interessen
- `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre-grundlagen` — Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre Grundlagen
- `methodenlehre-oeffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-öffentliches-methodenlehre-strafrecht` — Methodenlehre Oeffentliches Methodenlehre Strafrecht
- `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` — Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
- `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte-gutachtenstil` — Pruefungsgespraech Ag Rechtsgeschichte Gutachtenstil
- `strafrecht-studium-subsumtionslehre` — Strafrecht Studium Subsumtionslehre
@@ -22,7 +22,7 @@ Diese Prüfungslinie leitet nach der ersten Prüfung in die passenden Fachmodule
## Routing-Heuristik
- **Zivilrechtsklausur, Sachverhalt mit Anspruch:** -> `loesungsschemata`, `subsumtionslehre`, `gutachten-uebung`, `methodenlehre-zivilrecht`.
- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-oeffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-öffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
- **Strafrecht (Klausur oder AG):** -> `methodenlehre-strafrecht` (Aufbau: TB, RW, Schuld, ggf. Strafe).
- **Lernplanung/Karteikarten:** -> `lernplan`, `karteikarten`, `lernstrategien`, `examens-prognose`.
- **Hausarbeit:** -> `juristisches-schreiben`, Verweis auf Plugin `hausarbeitenmacher`.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Roll
Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?