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synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
Enrich thin skills with verified norm anchors
This commit is contained in:
+13
-13
@@ -90,35 +90,35 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 85 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `gruen-fehlerkatalog` | Gruen Fehlerkatalog: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit, Beweislast, Quellen und taktische Risiken vor Abgabe oder Versand. |
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| `haltelinien-setzt-standard` | Haltelinien: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin nda abgleich; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im NDA-Abgleich: prüft konkret... |
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| `haltelinien-verhandlung-vergleich-eskalation` | Haltelinien: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im NDA-Abgleich: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahl... |
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| `it-saas-laufzeit-survival-m-a` | NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz fuer Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch im NDA-Abgleich: prüft konkre... |
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| `it-saas-laufzeit-survival-m-a` | NDA für SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz für Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch im NDA-Abgleich: prüft konkret... |
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| `kaltstart-triage` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im NDA Abgleich-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-U... |
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| `m-a-aenderungsmodus-ampelmatrix` | NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement fuer Kartell-/Wettbewerbsdaten im NDA-Abgleich: prüft konkret die ei... |
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| `m-a-aenderungsmodus-ampelmatrix` | NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement für Kartell-/Wettbewerbsdaten im NDA-Abgleich: prüft konkret die ein... |
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| `mandantenkommunikation` | Mandantenkommunikation im NDA-Abgleich: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? |
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| `mandantenkommunikation-redteam-qualitygate` | Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Lie... |
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| `mitarbeiter-need-non-solicit-permitted` | Mitarbeiter und Need-to-Know: NDA verpflichtet Mitarbeiter ueber Arbeitsvertrag, externe Berater nur ueber separate NDA oder Backup-Klausel. Empfehlung: Liste freigegebener Personen, Bestaetigung Mitarbeiter-NDA, kein Datenraum-Zugriff o... |
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| `nda-abgleich` | Empfangende Seite soll NDA der Gegenseite prüfen und verhandeln oder Kanzlei will aus mehreren NDAs einen eigenen Standard destillieren. NDA-Verhandlungshilfe. Modus A Destillation: 1 bis n eigene NDAs in konsolidierten Haltelinien-Stand... |
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| `nda-anwendbares-recht-gerichtsstand` | Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei NDA: Empfehlung deutsches Recht + LG Sitz des Discloser; Schiedsklausel (DIS Regeln) ab hoeherer Bedeutung. Pruefraster: internationale NDAs vs. nationale, Verbraucherbeteiligung. |
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| `nda-bei-arbeitnehmer-kuendigung` | Post-Termination-NDA bei Arbeitnehmer-Kuendigung: Wirksamkeit, Karenzentschaedigung § 74 HGB analog, Reichweite (keine generelle Wettbewerbssperre). Schnittstelle Arbeitsrecht. Empfehlung: nur ergaenzend zu nachvertraglichem Wettbewerbsv... |
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| `nda-bei-bewerbungen-pitches` | NDA bei Bewerbungen/Pitches/Investorengespraechen: Investor-NDAs sind ungewoehnlich; ueblich nur enge Mutual-NDAs fuer fortgeschrittene Stage. Empfehlung: nicht beleidigt sein, wenn VC unterschreibt nicht; Verhandlungsstrategie. |
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| `nda-bei-bewerbungen-pitches` | NDA bei Bewerbungen/Pitches/Investorengespraechen: Investor-NDAs sind ungewoehnlich; ueblich nur enge Mutual-NDAs für fortgeschrittene Stage. Empfehlung: nicht beleidigt sein, wenn VC unterschreibt nicht; Verhandlungsstrategie. |
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| `nda-bei-r-d-kooperation` | NDA bei F&E-Kooperation: Background-IP / Foreground-IP-Trennung, IP-Zuordnung bei gemeinsamer Erfindung, Foerderrechtshinweise (BMBF/EU). Empfehlung: NDA + Pre-LoI mit IP-Grundsaetzen. |
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| `nda-definitionsklausel-abgleichen` | Definitionsklausel 'Vertrauliche Information' abgleichen: weiter Begriff (alle Informationen) vs. eng definiert (nur als vertraulich markiert). Empfehlung je nach Rolle: Discloser will weit, Recipient will eng. Wortlautempfehlungen. |
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| `nda-grundstruktur-pruefen` | NDA-Grundstruktur pruefen: Parteien, Zweck der Offenlegung, Definition Vertrauliche Information, Pflichten, Laufzeit, Aufbewahrung/Rueckgabe, Vertragsstrafe, Geheimhaltungsdauer nach Vertragsende, Jurisdiction. Pruefraster gegen marktueb... |
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| `nda-international-arbitration-spezial` | Spezialfall internationale NDAs und Schiedsklauseln: Rechtswahl, Schiedsort, einstweiliger Rechtsschutz, Common-Law-Begriffe Equity. Pruefraster fuer Cross-Border-Mandat. |
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| `nda-it-saas-vendor` | NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz fuer Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch. |
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| `nda-laufzeit-und-survival` | Laufzeit und Survival der Geheimhaltungspflicht: Festlaufzeit, automatische Verlaengerung, Survival 2/3/5 Jahre nach Vertragsende. Bei Geschaeftsgeheimnissen i. S. GeschGehG ist Survival 'so lange die Information Geschaeftsgeheimnis ist'... |
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| `nda-m-und-a-clean-team-spezial` | Spezialfall NDA fuer M-and-A und Clean-Team-Arrangements: Datenraum, Sondervertraulichkeit Wettbewerbsdaten, Kartellrecht. Pruefraster fuer Antitrust-Counsel. |
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| `nda-international-arbitration-spezial` | Spezialfall internationale NDAs und Schiedsklauseln: Rechtswahl, Schiedsort, einstweiliger Rechtsschutz, Common-Law-Begriffe Equity. Pruefraster für Cross-Border-Mandat. |
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| `nda-it-saas-vendor` | NDA für SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz für Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch. |
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| `nda-laufzeit-und-survival` | Laufzeit und Survival der Geheimhaltungspflicht: Festlaufzeit, automatische Verlaengerung, Survival 2/3/5 Jahre nach Vertragsende. Bei Geschäftsgeheimnissen i. S. GeschGehG ist Survival 'so lange die Information Geschaeftsgeheimnis ist'... |
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| `nda-m-und-a-clean-team-spezial` | Spezialfall NDA für M-and-A und Clean-Team-Arrangements: Datenraum, Sondervertraulichkeit Wettbewerbsdaten, Kartellrecht. Pruefraster für Antitrust-Counsel. |
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| `nda-mit-geschaeftsgeheimnis-geschgehg` | NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i. S. § 2 Nr. 1 b GeschGehG: NDA allein reicht nicht, technisch-organisatorische Massnahmen erforderlich (Zugangsschutz, Klassifizierung, Logging). Pruefraster. |
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| `nda-mit-kartellsensitiven-daten` | NDA mit kartellsensitiven Daten (Preise, Mengen, Kunden): Clean Team Agreement, Aggregation, externe Berater zwischen den Parteien. Empfehlung: Vorabklaerung ob Daten ueberhaupt ausgetauscht werden duerfen. |
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| `nda-mit-personenbezogenen-daten` | NDA mit personenbezogenen Daten: ggf. AV-Vertrag § 28 BDSG / Art. 28 DSGVO erforderlich, gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO pruefen. NDA ersetzt AV nicht. Empfehlung: separater AVV anlagengeb. |
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| `nda-mitarbeiter-need-to-know` | Mitarbeiter und Need-to-Know: NDA verpflichtet Mitarbeiter ueber Arbeitsvertrag, externe Berater nur ueber separate NDA oder Backup-Klausel. Empfehlung: Liste freigegebener Personen, Bestaetigung Mitarbeiter-NDA, kein Datenraum-Zugriff o... |
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| `nda-non-solicit-kartellrechtlich` | Non-Solicit in NDA kartellrechtlich pruefen: zeitlich begrenzt (12-24 Monate), sachlich begrenzt (nur fuer NDA-Zweck involvierte Mitarbeiter), keine generelle Bewerbungs-Sperre. Andernfalls Risiko § 1 GWB / Art. 101 AEUV. |
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| `nda-non-solicit-kartellrechtlich` | Non-Solicit in NDA kartellrechtlich pruefen: zeitlich begrenzt (12-24 Monate), sachlich begrenzt (nur für NDA-Zweck involvierte Mitarbeiter), keine generelle Bewerbungs-Sperre. Andernfalls Risiko § 1 GWB / Art. 101 AEUV. |
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| `nda-permitted-disclosure` | Permitted Disclosure: Konzern, Beraterklausel, gesetzliche Offenlegungspflichten (Aufsicht, Strafverfolgung, Gericht). Standard-Wortlaut und typische Fallstricke (z. B. Konzernbegriff zu eng). |
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| `nda-rueckgabe-vernichtung` | Rueckgabe und Vernichtung Vertraulicher Information: Pflicht, Bestaetigung, Backup-Ausnahme (technisch unmoeglich zu loeschende Backups). Bei Daten in Cloud: Loeschbestaetigung Vendor erforderlich. Wortlautempfehlungen. |
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| `nda-standardklauseln-bauleiter` | Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster fuer mutual und one-way NDA. |
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| `nda-typen-vergleich` | NDA-Typen vergleichen: einseitig (unilateral), gegenseitig (mutual), mehrparteiig. Empfehlung pro Situation: Verkaeufer in M&A unilateral; gemeinsame Entwicklung mutual; Konsortium mehrparteiig. Praxisanker fuer Templates. |
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| `nda-vergleichsmatrix-leitfaden` | Leitfaden NDA-Vergleichsmatrix: relevante Klauseln vergleichen, Markup, Risikoampel, Wechselwirkungen mit Geschaeftsgeheimnisgesetz. Pruefraster fuer Reviewteam. |
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| `nda-standardklauseln-bauleiter` | Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster für mutual und one-way NDA. |
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| `nda-typen-vergleich` | NDA-Typen vergleichen: einseitig (unilateral), gegenseitig (mutual), mehrparteiig. Empfehlung pro Situation: Verkaeufer in M&A unilateral; gemeinsame Entwicklung mutual; Konsortium mehrparteiig. Praxisanker für Templates. |
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| `nda-vergleichsmatrix-leitfaden` | Leitfaden NDA-Vergleichsmatrix: relevante Klauseln vergleichen, Markup, Risikoampel, Wechselwirkungen mit Geschaeftsgeheimnisgesetz. Pruefraster für Reviewteam. |
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| `nda-vertragsstrafe-pruefen` | Vertragsstrafe pruefen: Hoehe, AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB, Bestimmtheitsgrundsatz, Schadensersatzkumulation oder Anrechnung. Bei Verbraucher-NDA strengere Grenzen. Bei B2B-Standard: ueblich 5000-25000 EUR pro Vorfall, Kumulation moeglich. |
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| `nda-vor-m-a-data-room` | NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement fuer Kartell-/Wettbewerbsdaten. |
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| `nda-vor-m-a-data-room` | NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement für Kartell-/Wettbewerbsdaten. |
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| `output-waehlen` | Output wählen im NDA-Abgleich: Diese Output-Weiche für Nda Abgleich entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist. |
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| `quellen-livecheck` | Rechtsquellen-Livecheck: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
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| `r-d-nda-grundstruktur-international` | NDA bei F&E-Kooperation: Background-IP / Foreground-IP-Trennung, IP-Zuordnung bei gemeinsamer Erfindung, Foerderrechtshinweise (BMBF/EU). Empfehlung: NDA + Pre-LoI mit IP-Grundsaetzen im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatb... |
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@@ -128,7 +128,7 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 85 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `setzt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Setzt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin nda abgleich; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im NDA-Abgleich: prüft konkret die... |
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| `standard` | Standard: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im NDA-Abgleich: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung... |
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| `standard-behoerden-gericht-und-registerweg` | Standard: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin nda abgleich; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im NDA-Abgleich: prüft konkret die... |
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| `standardklauseln-bauleiter-nda-vertragsstrafe` | Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster fuer mutual und one-way NDA im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege u... |
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| `standardklauseln-bauleiter-nda-vertragsstrafe` | Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster für mutual und one-way NDA im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege un... |
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| `start-chronologie-fristen` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im NDA Abgleich-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-U... |
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| `tracked-fristennotiz-naechster-schritt` | Tracked: Fristennotiz und nächster Schritt im NDA-Abgleich: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, San... |
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| `tracked-fristennotiz-und-naechster-schritt` | Tracked: Fristennotiz und nächster Schritt im Plugin nda abgleich; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im NDA-Abgleich: prüft konkret die eins... |
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Aenderungsmodus: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im NDA-
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# Aenderungsmodus: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Aenderungsmodus: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Ampelmatrix: Internationaler Bezug und Schnittstellen im NDA-Abgle
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# Ampelmatrix: Internationaler Bezug und Schnittstellen
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Ampelmatrix: Internationaler Bezug und Schnittstellen
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -26,7 +26,7 @@ Empfangende Seite soll NDA der Gegenseite prüfen und verhandeln oder Kanzlei wi
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5. **Datenschutz:** Dürfen die eingereichten NDAs in das eingesetzte KI-System geladen werden (§ 203 StGB, GeschGehG)?
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## Zentrale Normen
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- § 2 GeschGehG (Definition Geschaeftsgeheimnis — Schutzvoraussetzungen fuer NDA-Schutzgegenstand): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__2.html
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- § 2 GeschGehG (Definition Geschaeftsgeheimnis — Schutzvoraussetzungen für NDA-Schutzgegenstand): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__2.html
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- § 4 GeschGehG (Handlungsverbote bei Geheimnisverrat): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__4.html
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- § 6 GeschGehG (Unterlassungs- und Beseitigungsanspruechen): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__6.html
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- § 9 GeschGehG (Schadensersatz): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__9.html
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Ausgabe: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im NDA-Ab
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# Ausgabe: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 1353 Abs. 1 BGB` — eheliche Lebensgemeinschaft.
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- `§ 1360 BGB` — Familienunterhalt.
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- `§ 1565 Abs. 1 BGB` — Scheidung.
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- `§ 1570 BGB` — Betreuungsunterhalt.
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- `§ 1601 BGB` — Verwandtenunterhalt.
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- `§ 1626 Abs. 1 BGB` — elterliche Sorge.
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- `§ 1671 BGB` — Sorgerechtsuebertragung.
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- `§ 1684 BGB` — Umgangsrecht.
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- `§ 23a Abs. 1 GVG` — Familiengerichtsbarkeit.
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- `§ 113 FamFG` — Verfahrensregeln in Familienstreitsachen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Ausgabe: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Changes: Abschlussprodukt und Übergabe im NDA-Abgleich: 1. Welche
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# Changes: Abschlussprodukt und Übergabe
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Changes: Abschlussprodukt und Übergabe
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Docx: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im NDA-Abglei
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# Docx: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Docx: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Durch: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im NDA-Abgleich:
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# Durch: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Durch: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Echten: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im NDA-Abgleich: 1. Welc
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# Echten: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Echten: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Eigenen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im ND
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# Eigenen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Eigenen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Entwurf: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im NDA-Ab
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# Entwurf: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Entwurf: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Gegen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung: sortiert
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# Gegen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Gegen: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Gegenseite: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im NDA-Abg
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# Gegenseite: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
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- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
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- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
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- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
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- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
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- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
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- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
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- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
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- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
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- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Gegenseite: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Gelb: Formular, Portal und Einreichungslogik im NDA-Abgleich: 1. W
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# Gelb: Formular, Portal und Einreichungslogik
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Gelb: Formular, Portal und Einreichungslogik
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -21,13 +21,13 @@ NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i. S. § 2 Nr. 1 b GeschGehG: NDA al
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, GeschGehG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -45,15 +45,15 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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Drei kumulative Voraussetzungen:
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- **lit. a:** Information ist weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugaenglich.
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- **lit. b:** Information ist Gegenstand von **angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen** durch ihren rechtmaessigen Inhaber.
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- **lit. b:** Information ist Gegenstand von **angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen** durch ihren rechtmäßigen Inhaber.
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- **lit. c:** An der Information besteht ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.
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### Kernpunkt: NDA allein reicht nicht
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Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber nicht hinreichende** Voraussetzung fuer "angemessene Geheimhaltungsmassnahmen" i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Die Rechtsprechung verlangt zusaetzlich:
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||||
Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber nicht hinreichende** Voraussetzung für "angemessene Geheimhaltungsmassnahmen" i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Die Rechtsprechung verlangt zusaetzlich:
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- **Technische Massnahmen:** Zugangsschutz (Passwoerter, Verschluesselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung), Datenraeume mit Wasserzeichen, Download-Sperren, Logging.
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- **Organisatorische Massnahmen:** "Need-to-know"-Prinzip, dokumentierte Verteilerlisten, definierte Loeschprozesse, regelmaessige Schulungen.
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- **Organisatorische Massnahmen:** "Need-to-know"-Prinzip, dokumentierte Verteilerlisten, definierte Loeschprozesse, regelmäßige Schulungen.
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- **Klassifizierung:** Konkrete Kennzeichnung der Information als "vertraulich" oder "Geschaeftsgeheimnis"; nicht alles undifferenziert "vertraulich" deklarieren.
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- **Personelle Massnahmen:** Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter (§ 79a BetrVG, ggf. § 17 UWG a.F. in Altfaellen).
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@@ -69,18 +69,18 @@ Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber
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- **Verlust des Geschaeftsgeheimnis-Status:** Information wird nicht als Geschaeftsgeheimnis geschuetzt; Anspruechen aus §§ 6-9 GeschGehG entfallen.
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- **NDA bleibt vertraglich wirksam:** Der vertragliche Anspruch aus dem NDA bleibt (§§ 280, 339 BGB), aber Strafverschaerfungen aus dem GeschGehG (z.B. § 23 GeschGehG Strafvorschriften) entfallen.
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### Checkliste fuer NDA + GeschGehG-Compliance
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### Checkliste für NDA + GeschGehG-Compliance
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- Klare Definition "Vertrauliche Information" mit Bezug auf konkrete Kategorien.
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- Pflicht zur Kennzeichnung als "vertraulich" (oder Konversion-Klausel: alles wird automatisch vertraulich).
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- Need-to-know-Klausel: Weitergabe nur an benannte Personen.
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- Verpflichtung empfangender Partei, eigene Massnahmen (technisch/organisatorisch) zu ergreifen.
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- Rueckgabe- und Loeschpflicht nach Vertragsende.
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- Whistleblower-Schutz (§ 5 GeschGehG): NDA darf legitime Hinweise an Behoerden oder Presse nicht behindern.
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- Whistleblower-Schutz (§ 5 GeschGehG): NDA darf legitime Hinweise an Behörden oder Presse nicht behindern.
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### Mustertext-Baustein
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> "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Der Empfaenger verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der er eigene Geschaeftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG schuetzt, mindestens jedoch durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Zugangsbeschraenkung, Verschluesselung, Need-to-know-Verteilung, Loeschprotokoll). Der Empfaenger weist die Massnahmen auf Anforderung in Textform nach.
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||||
> "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Der Empfaenger verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der er eigene Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG schuetzt, mindestens jedoch durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Zugangsbeschraenkung, Verschluesselung, Need-to-know-Verteilung, Loeschprotokoll). Der Empfaenger weist die Massnahmen auf Anforderung in Textform nach.
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## Plugin-Kontext
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||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -95,10 +95,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Gleicht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im NDA-Abgle
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# Gleicht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Gleicht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Haltelinien: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im NDA-Abgleich
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# Haltelinien: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Haltelinien: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: it-saas-laufzeit-survival-m-a
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description: "NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz fuer Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "NDA für SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz für Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# NDA mit IT-/SaaS-Vendor
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## Arbeitsbereich
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NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz fuer Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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NDA für SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz für Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren,
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, IT.
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||||
## Fallweichen
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: m-a-aenderungsmodus-ampelmatrix
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description: "NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement fuer Kartell-/Wettbewerbsdaten im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement für Kartell-/Wettbewerbsdaten im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# NDA fuer M&A-Data-Room
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# NDA für M&A-Data-Room
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## Arbeitsbereich
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NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement fuer Kartell-/Wettbewerbsdaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement für Kartell-/Wettbewerbsdaten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -17,17 +17,17 @@ NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klau
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- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geheimnisinhaber, Empfänger, M&A-Berater, Investmentbanker, externer Dienstleister, Datenschutzbeauftragter, Compliance.
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- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Unilateral NDA, Mutual NDA, Cleanroom-Agreement, Joinder-Erklärung, Term Sheet, AVV nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheitsanlage — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
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## Spezialwissen: NDA fuer M&A-Data-Room
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## Spezialwissen: NDA für M&A-Data-Room
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Mitarbeiter und Need-to-Know: NDA verpflichtet Mitarbeiter ueber Arbeitsvertrag,
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -14,7 +14,7 @@ description: "Empfangende Seite soll NDA der Gegenseite prüfen und verhandeln o
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5. **Datenschutz:** Dürfen die eingereichten NDAs in das eingesetzte KI-System geladen werden (§ 203 StGB, GeschGehG)?
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## Zentrale Normen
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- § 2 GeschGehG (Definition Geschaeftsgeheimnis — Schutzvoraussetzungen fuer NDA-Schutzgegenstand): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__2.html
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- § 2 GeschGehG (Definition Geschaeftsgeheimnis — Schutzvoraussetzungen für NDA-Schutzgegenstand): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__2.html
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- § 4 GeschGehG (Handlungsverbote bei Geheimnisverrat): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__4.html
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- § 6 GeschGehG (Unterlassungs- und Beseitigungsanspruechen): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__6.html
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- § 9 GeschGehG (Schadensersatz): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/__9.html
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei NDA: Empfehlung deutsches
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, LG, DIS.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -46,13 +46,13 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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- **§ 935, § 940 ZPO:** Einstweilige Verfuegung ist haeufig wichtigste Durchsetzungsform bei NDA-Verletzung (Unterlassungsanspruch).
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- **Eilbeduerftigkeit:** Bei NDA-Verletzung regelmaessig binnen 4-6 Wochen nach Kenntnis Antrag stellen, sonst Dringlichkeitsvermutung gefaehrdet (OLG-Rechtsprechung uneinheitlich).
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- **Gerichtsstandsklausel:** Schliesst grundsaetzlich nicht den allgemeinen Gerichtsstand fuer einstweilige Massnahmen aus (Art. 35 Brüssel Ia-VO erlaubt Massnahmen am Ort der Vollziehung).
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||||
- **Gerichtsstandsklausel:** Schliesst grundsaetzlich nicht den allgemeinen Gerichtsstand für einstweilige Massnahmen aus (Art. 35 Brüssel Ia-VO erlaubt Massnahmen am Ort der Vollziehung).
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### Schiedsklausel (ICC, DIS, LCIA)
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- **Pro:** Vertraulichkeit des Verfahrens (Schiedsgerichtsverfahren passen besonders zu NDA), internationale Anerkennung (New Yorker Uebereinkommen 1958), Expertise.
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- **Contra:** Hoehere Kosten, Verzoegerung bei einstweiligem Rechtsschutz (sofern nicht explizit zugelassen).
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- **Marktstandard:** DIS (Deutsche Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit) Schiedsregeln 2018; Sitz Frankfurt am Main; Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch.
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||||
- **Marktstandard:** DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) Schiedsregeln 2018; Sitz Frankfurt am Main; Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch.
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### Praxis-Empfehlung Standardklausel
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@@ -61,7 +61,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Mustertext
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> Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz der offenlegenden Partei]. Jede Partei ist berechtigt, einstweilige Massnahmen auch bei einem nach den allgemeinen Vorschriften zustaendigen Gericht zu beantragen.
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||||
> Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz der offenlegenden Partei]. Jede Partei ist berechtigt, einstweilige Massnahmen auch bei einem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht zu beantragen.
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -76,10 +76,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Post-Termination-NDA bei Arbeitnehmer-Kuendigung: Wirksamkeit, Kar
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, HGB.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-bei-bewerbungen-pitches
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description: "NDA bei Bewerbungen/Pitches/Investorengespraechen: Investor-NDAs sind ungewoehnlich; ueblich nur enge Mutual-NDAs fuer fortgeschrittene Stage. Empfehlung: nicht beleidigt sein, wenn VC unterschreibt nicht; Verhandlungsstrategie."
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description: "NDA bei Bewerbungen/Pitches/Investorengespraechen: Investor-NDAs sind ungewoehnlich; ueblich nur enge Mutual-NDAs für fortgeschrittene Stage. Empfehlung: nicht beleidigt sein, wenn VC unterschreibt nicht; Verhandlungsstrategie."
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# NDA bei Pitches/Investoren
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA bei Bewerbungen/Pitches/Investorengespraechen: Investor-NDAs s
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, VC.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA bei F&E-Kooperation: Background-IP / Foreground-IP-Trennung, I
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, IP, BMBF, EU.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Definitionsklausel 'Vertrauliche Information' abgleichen: weiter B
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -40,24 +40,24 @@ Eine NDA-Definition ohne diese Ausnahmen ist regelmaessig zu breit und im B2B-Ko
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- **(a) Oeffentlich bekannt:** Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung der empfangenden Partei oeffentlich werden.
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- **(b) Vorbekannt:** Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Offenlegung bekannt waren (Beweislast: empfangende Partei).
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- **(c) Eigenentwicklung:** Informationen, die die empfangende Partei unabhaengig und ohne Verwendung der Vertraulichen Information selbst entwickelt hat (Clean-Room-Nachweis).
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- **(d) Rechtmaessige Drittquelle:** Informationen, die die empfangende Partei rechtmaessig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat.
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- **(e) Gesetzliche/behoerdliche Offenlegung:** Pflicht zur Offenlegung gegenueber Gerichten, Behoerden, Wirtschaftspruefern, mit Vorab-Information der offenlegenden Partei, soweit gesetzlich zulaessig.
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- **(d) Rechtmäßige Drittquelle:** Informationen, die die empfangende Partei rechtmaessig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat.
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- **(e) Gesetzliche/behoerdliche Offenlegung:** Pflicht zur Offenlegung gegenueber Gerichten, Behörden, Wirtschaftspruefern, mit Vorab-Information der offenlegenden Partei, soweit gesetzlich zulaessig.
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### Spezialfaelle
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- **Auswirkungen / Derivate:** Klarstellen, ob Analysen, Zusammenfassungen, abgeleitete Daten ebenfalls als vertraulich gelten ("Derived Information").
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- **Negative Information:** Tatsache, dass eine bestimmte Information NICHT existiert (z.B. "Unternehmen ist nicht in Land X aktiv"), kann ebenfalls Geschaeftsgeheimnis sein. Definition sollte das erfassen.
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- **Existenz des Vertrages selbst:** Oft ueber separate "Existence Confidentiality"-Klausel geregelt.
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- **Whistleblower-Schutz:** § 5 GeschGehG - rechtmaessige Hinweisgebung an Behoerden, Hinweisgeberstelle, Presse darf NDA nicht behindern; Klausel zur Klarstellung empfehlenswert.
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- **Whistleblower-Schutz:** § 5 GeschGehG - rechtmäßige Hinweisgebung an Behörden, Hinweisgeberstelle, Presse darf NDA nicht behindern; Klausel zur Klarstellung empfehlenswert.
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- **Personenbezogene Daten:** Wenn personenbezogene Daten betroffen sind, parallel AVV nach Art. 28 DSGVO pruefen; NDA ersetzt AVV nicht.
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### B2C-Falle
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- Vertraulichkeitspflicht gegenueber Verbrauchern in AGB unterliegt § 305 ff. BGB; uebermaessige Pflichten ohne Gegenleistung sind nach § 307 BGB regelmaessig unwirksam.
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- Vertraulichkeitspflicht gegenueber Verbrauchern in AGB unterliegt § 305 ff. BGB; uebermäßige Pflichten ohne Gegenleistung sind nach § 307 BGB regelmaessig unwirksam.
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### Mustertext (ausgewogene Definition mit Pflicht-Ausnahmen)
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> "Vertrauliche Informationen" sind alle in Bezug auf den Zweck dieses Vertrages offengelegten Informationen, gleich in welcher Form, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder die nach ihrer Natur oder den Umstaenden der Offenlegung erkennbar vertraulich sind. Hierzu gehoeren insbesondere Geschaeftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG.
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> "Vertrauliche Informationen" sind alle in Bezug auf den Zweck dieses Vertrages offengelegten Informationen, gleich in welcher Form, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder die nach ihrer Natur oder den Umstaenden der Offenlegung erkennbar vertraulich sind. Hierzu gehoeren insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG.
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>
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> Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) bei Offenlegung allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei vor Offenlegung nachweislich bekannt waren, (c) von der empfangenden Partei unabhaengig und ohne Bezug zur Vertraulichen Information entwickelt wurden, (d) von Dritten rechtmaessig und ohne Geheimhaltungspflicht uebermittelt wurden oder (e) aufgrund gesetzlicher, behoerdlicher oder gerichtlicher Pflicht offenzulegen sind; bei (e) wird die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit gesetzlich zulaessig, vorab informieren.
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@@ -74,10 +74,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA-Grundstruktur pruefen: Parteien, Zweck der Offenlegung, Defini
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-international-arbitration-spezial
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description: "Spezialfall internationale NDAs und Schiedsklauseln: Rechtswahl, Schiedsort, einstweiliger Rechtsschutz, Common-Law-Begriffe Equity. Pruefraster fuer Cross-Border-Mandat."
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description: "Spezialfall internationale NDAs und Schiedsklauseln: Rechtswahl, Schiedsort, einstweiliger Rechtsschutz, Common-Law-Begriffe Equity. Pruefraster für Cross-Border-Mandat."
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# NDA: International Arbitration
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall internationale NDAs und Schiedsklauseln: Rechtswahl, S
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-it-saas-vendor
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description: "NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz fuer Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch."
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description: "NDA für SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Subprozessoren, Audit-Rechte, Penetration-Testing-Erlaubnis. Empfehlung: nicht-exklusive Lizenz für Test-Daten, klare Loeschpflicht nach Pitch."
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# NDA mit IT-/SaaS-Vendor
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA fuer SaaS-/IT-Vendor-Pitches: Cloud-Hosting, Datentrennung, Su
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, IT.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-laufzeit-und-survival
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description: "Laufzeit und Survival der Geheimhaltungspflicht: Festlaufzeit, automatische Verlaengerung, Survival 2/3/5 Jahre nach Vertragsende. Bei Geschaeftsgeheimnissen i. S. GeschGehG ist Survival 'so lange die Information Geschaeftsgeheimnis ist' moeglich. Empfehlungen je Rolle."
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description: "Laufzeit und Survival der Geheimhaltungspflicht: Festlaufzeit, automatische Verlaengerung, Survival 2/3/5 Jahre nach Vertragsende. Bei Geschäftsgeheimnissen i. S. GeschGehG ist Survival 'so lange die Information Geschaeftsgeheimnis ist' moeglich. Empfehlungen je Rolle."
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# NDA: Laufzeit/Survival
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Laufzeit und Survival der Geheimhaltungspflicht: Festlaufzeit, aut
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- **Normen-/Quellenanker:** GeschGehG, NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -38,14 +38,14 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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- **Operationale Informationen (Preise, Konditionen, Kundennamen):** 2-3 Jahre.
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- **Strategische Informationen (Business Plan, Marktstrategien):** 3-5 Jahre.
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- **R&D / Know-how / nicht patentfaehige Erfindungen:** 5-10 Jahre.
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- **Echte Geschaeftsgeheimnisse (§ 2 Nr. 1 GeschGehG):** "Solange die Information die Voraussetzungen eines Geschaeftsgeheimnisses erfuellt" - keine starre Befristung; deckt sich mit der oeffentlichen Bekanntheit oder Veroeffentlichung. Marktstandard wachsende Akzeptanz dieser Klausel.
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- **Echte Geschäftsgeheimnisse (§ 2 Nr. 1 GeschGehG):** "Solange die Information die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfuellt" - keine starre Befristung; deckt sich mit der öffentlichen Bekanntheit oder Veroeffentlichung. Marktstandard wachsende Akzeptanz dieser Klausel.
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- **Personenbezogene Daten (DSGVO):** Survival mit Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung) abstimmen; nach Zweckwegfall Loeschpflicht; Geheimhaltungspflicht endet faktisch mit Loeschung.
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### Wertung B2B / Branchen
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- **M&A:** Survival 3 Jahre bei Standardprozessen; bei kartellrechtlich sensiblen Daten 5 Jahre.
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- **R&D Joint Venture:** Survival 5-10 Jahre; "as long as confidential" bei Patenten/Know-how.
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- **IT/SaaS-Vendor:** Survival 3 Jahre fuer Standardvertragsdaten; "as long as confidential" fuer Source Code, technische Spezifikationen.
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- **IT/SaaS-Vendor:** Survival 3 Jahre für Standardvertragsdaten; "as long as confidential" für Source Code, technische Spezifikationen.
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- **Arbeitsrecht:** Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht ueber gesetzliche Treuepflicht hinaus nur, soweit angemessen; nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach §§ 74 ff. HGB mit Karenzentschaedigung.
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### Rechtliche Schranken
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@@ -57,12 +57,12 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Empfehlungen nach Rolle
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- **Offenlegende Partei:** Survival so lang wie moeglich, ideal "as long as confidential" bei echten Geschaeftsgeheimnissen; sonst 5 Jahre.
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- **Offenlegende Partei:** Survival so lang wie moeglich, ideal "as long as confidential" bei echten Geschäftsgeheimnissen; sonst 5 Jahre.
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- **Empfangende Partei:** Survival eng begrenzt (2-3 Jahre); Definition vertraulicher Information nicht ueberdehnen; explizite Ausnahmen (allgemein bekannt, eigene Entwicklung, gesetzliche Offenlegungspflicht).
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### Mustertext
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> Die Vertraulichkeitspflicht beginnt mit Offenlegung der Vertraulichen Information und besteht waehrend der Vertragslaufzeit fort. Sie wirkt fuer einen Zeitraum von [3/5/10] Jahren ueber das Ende dieses Vertrages hinaus. Fuer Informationen, die Geschaeftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG sind, besteht die Vertraulichkeitspflicht solange fort, wie diese Informationen die Voraussetzungen eines Geschaeftsgeheimnisses erfuellen.
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> Die Vertraulichkeitspflicht beginnt mit Offenlegung der Vertraulichen Information und besteht waehrend der Vertragslaufzeit fort. Sie wirkt für einen Zeitraum von [3/5/10] Jahren ueber das Ende dieses Vertrages hinaus. Fuer Informationen, die Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG sind, besteht die Vertraulichkeitspflicht solange fort, wie diese Informationen die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfuellen.
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -77,10 +77,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-m-und-a-clean-team-spezial
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description: "Spezialfall NDA fuer M-and-A und Clean-Team-Arrangements: Datenraum, Sondervertraulichkeit Wettbewerbsdaten, Kartellrecht. Pruefraster fuer Antitrust-Counsel."
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description: "Spezialfall NDA für M-and-A und Clean-Team-Arrangements: Datenraum, Sondervertraulichkeit Wettbewerbsdaten, Kartellrecht. Pruefraster für Antitrust-Counsel."
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# NDA: M-and-A Clean-Team
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Spezialfall NDA fuer M-and-A und Clean-Team-Arrangements: Datenrau
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i. S. § 2 Nr. 1 b Ges
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, GeschGehG.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -33,15 +33,15 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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Drei kumulative Voraussetzungen:
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- **lit. a:** Information ist weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugaenglich.
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- **lit. b:** Information ist Gegenstand von **angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen** durch ihren rechtmaessigen Inhaber.
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- **lit. b:** Information ist Gegenstand von **angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen** durch ihren rechtmäßigen Inhaber.
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- **lit. c:** An der Information besteht ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.
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### Kernpunkt: NDA allein reicht nicht
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Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber nicht hinreichende** Voraussetzung fuer "angemessene Geheimhaltungsmassnahmen" i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Die Rechtsprechung verlangt zusaetzlich:
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Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber nicht hinreichende** Voraussetzung für "angemessene Geheimhaltungsmassnahmen" i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Die Rechtsprechung verlangt zusaetzlich:
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- **Technische Massnahmen:** Zugangsschutz (Passwoerter, Verschluesselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung), Datenraeume mit Wasserzeichen, Download-Sperren, Logging.
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- **Organisatorische Massnahmen:** "Need-to-know"-Prinzip, dokumentierte Verteilerlisten, definierte Loeschprozesse, regelmaessige Schulungen.
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- **Organisatorische Massnahmen:** "Need-to-know"-Prinzip, dokumentierte Verteilerlisten, definierte Loeschprozesse, regelmäßige Schulungen.
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- **Klassifizierung:** Konkrete Kennzeichnung der Information als "vertraulich" oder "Geschaeftsgeheimnis"; nicht alles undifferenziert "vertraulich" deklarieren.
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- **Personelle Massnahmen:** Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter (§ 79a BetrVG, ggf. § 17 UWG a.F. in Altfaellen).
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@@ -57,18 +57,18 @@ Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber
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- **Verlust des Geschaeftsgeheimnis-Status:** Information wird nicht als Geschaeftsgeheimnis geschuetzt; Anspruechen aus §§ 6-9 GeschGehG entfallen.
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- **NDA bleibt vertraglich wirksam:** Der vertragliche Anspruch aus dem NDA bleibt (§§ 280, 339 BGB), aber Strafverschaerfungen aus dem GeschGehG (z.B. § 23 GeschGehG Strafvorschriften) entfallen.
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### Checkliste fuer NDA + GeschGehG-Compliance
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### Checkliste für NDA + GeschGehG-Compliance
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- Klare Definition "Vertrauliche Information" mit Bezug auf konkrete Kategorien.
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- Pflicht zur Kennzeichnung als "vertraulich" (oder Konversion-Klausel: alles wird automatisch vertraulich).
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- Need-to-know-Klausel: Weitergabe nur an benannte Personen.
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- Verpflichtung empfangender Partei, eigene Massnahmen (technisch/organisatorisch) zu ergreifen.
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- Rueckgabe- und Loeschpflicht nach Vertragsende.
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- Whistleblower-Schutz (§ 5 GeschGehG): NDA darf legitime Hinweise an Behoerden oder Presse nicht behindern.
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- Whistleblower-Schutz (§ 5 GeschGehG): NDA darf legitime Hinweise an Behörden oder Presse nicht behindern.
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### Mustertext-Baustein
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> "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Der Empfaenger verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der er eigene Geschaeftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG schuetzt, mindestens jedoch durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Zugangsbeschraenkung, Verschluesselung, Need-to-know-Verteilung, Loeschprotokoll). Der Empfaenger weist die Massnahmen auf Anforderung in Textform nach.
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> "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Der Empfaenger verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der er eigene Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG schuetzt, mindestens jedoch durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Zugangsbeschraenkung, Verschluesselung, Need-to-know-Verteilung, Loeschprotokoll). Der Empfaenger weist die Massnahmen auf Anforderung in Textform nach.
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -83,10 +83,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA mit kartellsensitiven Daten (Preise, Mengen, Kunden): Clean Te
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA mit personenbezogenen Daten: ggf. AV-Vertrag § 28 BDSG / Art.
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, AV, BDSG, Art. 28, DSGVO, Art. 26, AVV.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Mitarbeiter und Need-to-Know: NDA verpflichtet Mitarbeiter ueber A
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-non-solicit-kartellrechtlich
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description: "Non-Solicit in NDA kartellrechtlich pruefen: zeitlich begrenzt (12-24 Monate), sachlich begrenzt (nur fuer NDA-Zweck involvierte Mitarbeiter), keine generelle Bewerbungs-Sperre. Andernfalls Risiko § 1 GWB / Art. 101 AEUV."
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description: "Non-Solicit in NDA kartellrechtlich pruefen: zeitlich begrenzt (12-24 Monate), sachlich begrenzt (nur für NDA-Zweck involvierte Mitarbeiter), keine generelle Bewerbungs-Sperre. Andernfalls Risiko § 1 GWB / Art. 101 AEUV."
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# Non-Solicit kartellrechtlich
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Non-Solicit in NDA kartellrechtlich pruefen: zeitlich begrenzt (12
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, GWB, Art. 101, AEUV.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Permitted Disclosure: Konzern, Beraterklausel, gesetzliche Offenle
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Rueckgabe und Vernichtung Vertraulicher Information: Pflicht, Best
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -53,7 +53,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Ausnahmen (Standard-Carve-outs)
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- **Gesetzliche Aufbewahrungspflichten** (z.B. § 257 HGB 10 Jahre fuer Geschaeftsbriefe, § 147 AO 10 Jahre fuer steuerlich relevante Unterlagen, § 50 GwG 5 Jahre fuer Geldwaeschepruefung).
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||||
- **Gesetzliche Aufbewahrungspflichten** (z.B. § 257 HGB 10 Jahre für Geschaeftsbriefe, § 147 AO 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen, § 50 GwG 5 Jahre für Geldwaeschepruefung).
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||||
- **Backups / Archivsysteme:** "Standard IT-Backups" muessen nicht aktiv geloescht werden, solange Zugriff beschraenkt und Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt.
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||||
- **Rechtsberater (Legal Hold):** Anwaelte muessen nach Berufsrecht (§ 50 BRAO, § 53 StPO) Mandantenakten aufbewahren; gleichwohl unterliegen sie dem Mandatsgeheimnis.
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||||
- **Vorbereitungsmaterial / Memoranden:** Eigene Analysen mit Bezug auf Vertrauliche Informationen werden oft mit Vernichtungspflicht erfasst; abweichende Klausel ("Working Papers") nur dann tragbar, wenn der Inhalt vollstaendig anonymisiert wird.
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@@ -64,7 +64,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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||||
### Mustertext
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||||
> Nach Beendigung dieses Vertrages oder auf vorheriges Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei innerhalb von 30 Tagen alle Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien, Aufzeichnungen, Analysen und Auswertungen, die solche Informationen enthalten, nach Wahl der offenlegenden Partei zurueckgeben oder unwiederbringlich vernichten beziehungsweise loeschen. Die ordnungsgemaesse Erledigung wird die empfangende Partei in Textform bestaetigen. Von der Rueckgabe-/Vernichtungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sowie Backups in geschuetzten Archivsystemen, soweit der Zugriff darauf beschraenkt bleibt und die Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt; die Vertraulichkeitspflicht bleibt fuer diese Unterlagen bestehen.
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||||
> Nach Beendigung dieses Vertrages oder auf vorheriges Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei innerhalb von 30 Tagen alle Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien, Aufzeichnungen, Analysen und Auswertungen, die solche Informationen enthalten, nach Wahl der offenlegenden Partei zurueckgeben oder unwiederbringlich vernichten beziehungsweise loeschen. Die ordnungsgemaesse Erledigung wird die empfangende Partei in Textform bestaetigen. Von der Rueckgabe-/Vernichtungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sowie Backups in geschuetzten Archivsystemen, soweit der Zugriff darauf beschraenkt bleibt und die Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt; die Vertraulichkeitspflicht bleibt für diese Unterlagen bestehen.
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -79,10 +79,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-standardklauseln-bauleiter
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description: "Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster fuer mutual und one-way NDA."
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description: "Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster für mutual und one-way NDA."
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# NDA: Standardklauseln Bauleiter
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaenger
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-typen-vergleich
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description: "NDA-Typen vergleichen: einseitig (unilateral), gegenseitig (mutual), mehrparteiig. Empfehlung pro Situation: Verkaeufer in M&A unilateral; gemeinsame Entwicklung mutual; Konsortium mehrparteiig. Praxisanker fuer Templates."
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description: "NDA-Typen vergleichen: einseitig (unilateral), gegenseitig (mutual), mehrparteiig. Empfehlung pro Situation: Verkaeufer in M&A unilateral; gemeinsame Entwicklung mutual; Konsortium mehrparteiig. Praxisanker für Templates."
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# NDA-Typen Vergleich
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "NDA-Typen vergleichen: einseitig (unilateral), gegenseitig (mutual
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,6 +1,6 @@
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name: nda-vergleichsmatrix-leitfaden
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description: "Leitfaden NDA-Vergleichsmatrix: relevante Klauseln vergleichen, Markup, Risikoampel, Wechselwirkungen mit Geschaeftsgeheimnisgesetz. Pruefraster fuer Reviewteam."
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description: "Leitfaden NDA-Vergleichsmatrix: relevante Klauseln vergleichen, Markup, Risikoampel, Wechselwirkungen mit Geschaeftsgeheimnisgesetz. Pruefraster für Reviewteam."
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# NDA: Vergleichsmatrix
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Leitfaden NDA-Vergleichsmatrix: relevante Klauseln vergleichen, Ma
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -43,7 +43,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,13 +9,13 @@ description: "Vertragsstrafe pruefen: Hoehe, AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB, Bes
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- **Normen-/Quellenanker:** AGB, BGB, NDA, EUR.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -37,7 +37,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)
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- **B2C (Verbraucher-NDA, z.B. Arbeitnehmer in Privatkonstellation):** § 309 Nr. 6 BGB - absolutes Klauselverbot. Vertragsstrafe in AGB gegenueber Verbrauchern stets unwirksam.
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- **B2B:** § 310 Abs. 1 BGB lockert direkte Anwendung, aber § 307 BGB Wertungsausstrahlung. Indizien fuer Wirksamkeit: angemessene Hoehe, Verschulden, konkrete Pflichtbenennung, keine Doppelpauschalierung.
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||||
- **B2B:** § 310 Abs. 1 BGB lockert direkte Anwendung, aber § 307 BGB Wertungsausstrahlung. Indizien für Wirksamkeit: angemessene Hoehe, Verschulden, konkrete Pflichtbenennung, keine Doppelpauschalierung.
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- **Arbeitsrecht:** Im Arbeitsverhaeltnis Vertragsstrafe in AGB grundsaetzlich problematisch. § 309 Nr. 6 BGB gilt direkt zwar nicht (kein Verbraucher); aber § 307 BGB. BAG verlangt: enge Bestimmtheit, Hoehe in Bezug zu Bruttomonatsgehalt (Faustregel: max. 1 Brutto-Monatsgehalt pro Verstoss), Anrechnung auf Schadenersatz.
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### Branchen-Faustregeln
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@@ -54,7 +54,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Mustertext B2B-NDA (Vertragsstrafe, individualvertraglich verhandelbar)
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> Verletzt die empfangende Partei schuldhaft eine Geheimhaltungspflicht aus diesem Vertrag, kann die offenlegende Partei fuer jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Hoehe von EUR [Betrag] verlangen. Mehrere Verstoesse, die auf demselben einheitlichen Vorgang beruhen, gelten als ein Verstoss. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadenersatzanspruch angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB).
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||||
> Verletzt die empfangende Partei schuldhaft eine Geheimhaltungspflicht aus diesem Vertrag, kann die offenlegende Partei für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Hoehe von EUR [Betrag] verlangen. Mehrere Verstoesse, die auf demselben einheitlichen Vorgang beruhen, gelten als ein Verstoss. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadenersatzanspruch angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB).
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -69,10 +69,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,21 +1,21 @@
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name: nda-vor-m-a-data-room
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description: "NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement fuer Kartell-/Wettbewerbsdaten."
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description: "NDA vor M&A-Data-Room: enge Zweckbindung (Pruefung Transaktion), Standstill-Klausel, Non-Solicit, Verbot Reverse-Engineering. Empfehlung: separater Clean Team Agreement für Kartell-/Wettbewerbsdaten."
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# NDA fuer M&A-Data-Room
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# NDA für M&A-Data-Room
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## Spezialwissen: NDA fuer M&A-Data-Room
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## Spezialwissen: NDA für M&A-Data-Room
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -39,10 +39,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ NDA bei F&E-Kooperation: Background-IP / Foreground-IP-Trennung, IP-Zuordnung be
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, IP, BMBF, EU.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,13 +21,13 @@ Rueckgabe und Vernichtung Vertraulicher Information: Pflicht, Bestaetigung, Back
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -65,7 +65,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Ausnahmen (Standard-Carve-outs)
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- **Gesetzliche Aufbewahrungspflichten** (z.B. § 257 HGB 10 Jahre fuer Geschaeftsbriefe, § 147 AO 10 Jahre fuer steuerlich relevante Unterlagen, § 50 GwG 5 Jahre fuer Geldwaeschepruefung).
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||||
- **Gesetzliche Aufbewahrungspflichten** (z.B. § 257 HGB 10 Jahre für Geschaeftsbriefe, § 147 AO 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen, § 50 GwG 5 Jahre für Geldwaeschepruefung).
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- **Backups / Archivsysteme:** "Standard IT-Backups" muessen nicht aktiv geloescht werden, solange Zugriff beschraenkt und Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt.
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- **Rechtsberater (Legal Hold):** Anwaelte muessen nach Berufsrecht (§ 50 BRAO, § 53 StPO) Mandantenakten aufbewahren; gleichwohl unterliegen sie dem Mandatsgeheimnis.
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- **Vorbereitungsmaterial / Memoranden:** Eigene Analysen mit Bezug auf Vertrauliche Informationen werden oft mit Vernichtungspflicht erfasst; abweichende Klausel ("Working Papers") nur dann tragbar, wenn der Inhalt vollstaendig anonymisiert wird.
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@@ -76,7 +76,7 @@ Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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### Mustertext
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||||
> Nach Beendigung dieses Vertrages oder auf vorheriges Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei innerhalb von 30 Tagen alle Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien, Aufzeichnungen, Analysen und Auswertungen, die solche Informationen enthalten, nach Wahl der offenlegenden Partei zurueckgeben oder unwiederbringlich vernichten beziehungsweise loeschen. Die ordnungsgemaesse Erledigung wird die empfangende Partei in Textform bestaetigen. Von der Rueckgabe-/Vernichtungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sowie Backups in geschuetzten Archivsystemen, soweit der Zugriff darauf beschraenkt bleibt und die Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt; die Vertraulichkeitspflicht bleibt fuer diese Unterlagen bestehen.
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||||
> Nach Beendigung dieses Vertrages oder auf vorheriges Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei innerhalb von 30 Tagen alle Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien, Aufzeichnungen, Analysen und Auswertungen, die solche Informationen enthalten, nach Wahl der offenlegenden Partei zurueckgeben oder unwiederbringlich vernichten beziehungsweise loeschen. Die ordnungsgemaesse Erledigung wird die empfangende Partei in Textform bestaetigen. Von der Rueckgabe-/Vernichtungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sowie Backups in geschuetzten Archivsystemen, soweit der Zugriff darauf beschraenkt bleibt und die Vernichtung im normalen Backup-Zyklus erfolgt; die Vertraulichkeitspflicht bleibt für diese Unterlagen bestehen.
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## Plugin-Kontext
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Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
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@@ -91,10 +91,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Setzt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im NDA-Abgleich: 1.
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# Setzt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Setzt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Standard: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im NDA-Abgleich:
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# Standard: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Standard: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -1,13 +1,13 @@
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name: standardklauseln-bauleiter-nda-vertragsstrafe
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description: "Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster fuer mutual und one-way NDA im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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description: "Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster für mutual und one-way NDA im NDA-Abgleich: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# NDA: Standardklauseln Bauleiter
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## Arbeitsbereich
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Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster fuer mutual und one-way NDA. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzeit, Rechtsfolgen, Schriftform. Pruefraster für mutual und one-way NDA. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +21,13 @@ Bauleiter NDA-Standardklauseln: Vertraulichkeitsumfang, Empfaengerkreis, Laufzei
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Tracked: Fristennotiz und nächster Schritt im NDA-Abgleich: 1. We
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# Tracked: Fristennotiz und nächster Schritt
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Tracked: Fristennotiz und nächster Schritt
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Word: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im NDA-Abgleich: 1. We
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# Word: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Word: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
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- **Normen-/Quellenanker:** NDA, ROT, GELB, GRUEN.
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Reference in New Issue
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