mirror of
https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
Enrich thin skills with verified norm anchors
This commit is contained in:
@@ -140,9 +140,9 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 53 Skills in diesem Plugin. Beschrei
|
||||
| `schriftform-fristen-form-und-zustaendigkeit` | Schriftform: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Schrift... |
|
||||
| `schriftform-paragraph-126-bgb-eigenhaendige-unterschrift` | Vertragspartner bestreitet Schriftform wegen fehlender oder unzureichender Unterschrift. § 126 BGB Schriftform eigenhaendige Namenszeichnung. Prüfraster: Namenszeichnung vs. Paraphe Urkundeneinheit bei mehrseitigen Vertraegen Blankounter... |
|
||||
| `schriftform-textform-bgb-start-chronologie-fristen` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Schriftform Und Textform Bgb-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan... |
|
||||
| `sftf-arbeitsvertraege-nachweisgesetz` | Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster fuer Arbeitgeber im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsm... |
|
||||
| `sftf-doppelschriftform-aufhebung-spezial` | Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster fuer langlaufende Vertraege im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk... |
|
||||
| `sftf-elektronische-signatur-leitfaden` | Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster fuer Vertraege und behoerdliche Verfahren im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Friste... |
|
||||
| `sftf-arbeitsvertraege-nachweisgesetz` | Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster für Arbeitgeber im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
|
||||
| `sftf-doppelschriftform-aufhebung-spezial` | Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster für langlaufende Vertraege im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkm... |
|
||||
| `sftf-elektronische-signatur-leitfaden` | Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster für Vertraege und behoerdliche Verfahren im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen... |
|
||||
| `sftf-formvorgaben-bgb-interessen-checklisten` | Bauleiter Formvorgaben BGB § 126 sowie § 126a sowie § 126b: Schriftform, elektronische Form, Textform. Pruefraster Vertraege Wohnraum, Arbeit, Verbraucher im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkma... |
|
||||
| `textform-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` | Textform: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Schri... |
|
||||
| `textform-paragraph-verteidigungsstrategie` | Prüfungslinie für textform paragraph 126b bgb dauerhafter datentraeger: prüft Normtext, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle im Schriftform Und Textform... |
|
||||
|
||||
+3
-3
@@ -47,7 +47,7 @@ Aktuelle Rechtsprechung zur elektronischen Signatur bei Befristungsabreden nach
|
||||
|
||||
### Linie 3: Qualifizierte elektronische Signatur — wirksam (ArbG Gera)
|
||||
|
||||
- ArbG Gera, Urt. v. 03.07.2024 – Az. 2 Ca 936/23 — qES per DocuSign-qES wahrt die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG; § 623 BGB greift nur fuer Kuendigung und Aufhebungsvertrag und sperrt die elektronische Form dort, nicht aber bei der Befristungsabrede selbst. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=ArbG+Gera&Datum=03.07.2024&Aktenzeichen=2+Ca+936/23
|
||||
- ArbG Gera, Urt. v. 03.07.2024 – Az. 2 Ca 936/23 — qES per DocuSign-qES wahrt die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG; § 623 BGB greift nur für Kuendigung und Aufhebungsvertrag und sperrt die elektronische Form dort, nicht aber bei der Befristungsabrede selbst. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=ArbG+Gera&Datum=03.07.2024&Aktenzeichen=2+Ca+936/23
|
||||
- Eine über DocuSign eingesetzte qualifizierte elektronische Signatur (qES) erfüllt die Voraussetzungen des § 126a BGB.
|
||||
- Damit ist die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG durch die elektronische Form ersetzt.
|
||||
- Die Befristungsabrede ist formwirksam.
|
||||
@@ -55,7 +55,7 @@ Aktuelle Rechtsprechung zur elektronischen Signatur bei Befristungsabreden nach
|
||||
|
||||
### Hinweis zum Vierten Buerokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
|
||||
|
||||
Mit dem Vierten Buerokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024) wurde § 14 Abs. 4 TzBfG mit Wirkung ab 01.01.2025 dahin ergaenzt, dass die Befristungsabrede grundsaetzlich in Textform abgeschlossen werden kann, sofern kein Tarifvertrag entgegensteht. Fuer das Schriftformerfordernis bei Befristungen vor 2025 sowie fuer Faelle, in denen das Tarifrecht weiterhin Schriftform verlangt, bleibt die qES-Rechtsprechung relevant. Quelle: https://www.gvw.com/aktuelles/blog/detail/buerokratieentlastungsgesetz-beschlossen-weg-frei-fuer-digitale-arbeitsvertraege
|
||||
Mit dem Vierten Buerokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024) wurde § 14 Abs. 4 TzBfG mit Wirkung ab 01.01.2025 dahin ergaenzt, dass die Befristungsabrede grundsaetzlich in Textform abgeschlossen werden kann, sofern kein Tarifvertrag entgegensteht. Fuer das Schriftformerfordernis bei Befristungen vor 2025 sowie für Faelle, in denen das Tarifrecht weiterhin Schriftform verlangt, bleibt die qES-Rechtsprechung relevant. Quelle: https://www.gvw.com/aktuelles/blog/detail/buerokratieentlastungsgesetz-beschlossen-weg-frei-für-digitale-arbeitsvertraege
|
||||
|
||||
### Was bedeutet das praktisch?
|
||||
|
||||
@@ -197,5 +197,5 @@ Befristungsende Klage erheben (§ 17 TzBfG — Entfristungsklage).
|
||||
- → `arbeitsrecht-befristung-und-aufhebung-paragraph-14-tzbfg-623-bgb`
|
||||
- → `kuendigung-per-schriftsatz-zustellung-formfragen`
|
||||
- → `textform-paragraph-126b-bgb-dauerhafter-datentraeger`
|
||||
- → `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `mandantenwarnung-qes-per-email-whatsapp-und-zugang`
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "BGB: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin schriftfo
|
||||
|
||||
BGB: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+1
-1
@@ -165,7 +165,7 @@ den vorbereiteten Urkundentext zu.
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- → `formerfordernisse-im-bgb-ueberblick`
|
||||
- → `notarielle-beurkundung-und-oeffentliche-beglaubigung`
|
||||
- → `notarielle-beurkundung-und-öffentliche-beglaubigung`
|
||||
- → `verteidigungsstrategie-bei-formangriff` (Heilung, § 242 BGB)
|
||||
- → `schriftform-paragraph-126-bgb-eigenhaendige-unterschrift`
|
||||
|
||||
|
||||
+15
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Checklisten: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin sch
|
||||
|
||||
Checklisten: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+15
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Empfangsbeduerftiger: Internationaler Bezug und Schnittstellen im
|
||||
|
||||
Empfangsbeduerftiger: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Dokumentation: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin sch
|
||||
|
||||
Dokumentation: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+17
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Formerfordernisse: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im
|
||||
|
||||
Formerfordernisse: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
|
||||
- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
|
||||
- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
|
||||
- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
|
||||
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
|
||||
- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
|
||||
- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
|
||||
- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
|
||||
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
|
||||
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -99,5 +99,5 @@ Die Berufung auf einen Formmangel kann nach § 242 BGB treuwidrig sein, wenn:
|
||||
- → `schriftform-paragraph-126-bgb-eigenhaendige-unterschrift`
|
||||
- → `elektronische-form-paragraph-126a-bgb-qes`
|
||||
- → `textform-paragraph-126b-bgb-dauerhafter-datentraeger`
|
||||
- → `notarielle-beurkundung-und-oeffentliche-beglaubigung`
|
||||
- → `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `notarielle-beurkundung-und-öffentliche-beglaubigung`
|
||||
- → `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
|
||||
+1
-1
@@ -156,7 +156,7 @@ benennen.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- → `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `gewerberaummiete-paragraph-550-bgb-langzeitform`
|
||||
- → `elektronische-form-paragraph-126a-bgb-qes`
|
||||
- → `verteidigungsstrategie-bei-formangriff` (§ 242 BGB vs. Schriftformklausel)
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Live: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin schriftform
|
||||
|
||||
Live: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prozessablauf: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im
|
||||
|
||||
Prozessablauf: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 1353 Abs. 1 BGB` — eheliche Lebensgemeinschaft.
|
||||
- `§ 1360 BGB` — Familienunterhalt.
|
||||
- `§ 1565 Abs. 1 BGB` — Scheidung.
|
||||
- `§ 1570 BGB` — Betreuungsunterhalt.
|
||||
- `§ 1601 BGB` — Verwandtenunterhalt.
|
||||
- `§ 1626 Abs. 1 BGB` — elterliche Sorge.
|
||||
- `§ 1671 BGB` — Sorgerechtsuebertragung.
|
||||
- `§ 1684 BGB` — Umgangsrecht.
|
||||
- `§ 23a Abs. 1 GVG` — Familiengerichtsbarkeit.
|
||||
- `§ 113 FamFG` — Verfahrensregeln in Familienstreitsachen.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -230,4 +230,4 @@ von [Name Überbringer] folgendes Dokument erhalten zu haben:
|
||||
- → `dokumentations-und-beweisarchitektur`
|
||||
- → `zugang-empfangsbeduerftiger-willenserklaerung-paragraph-130-bgb`
|
||||
- → `zugang-formgerechter-erklaerung-bgh-viii-zr-159-23`
|
||||
- → `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
- → `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung`
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Prozessordnungen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin
|
||||
|
||||
Prozessordnungen: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+15
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Schriftform: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin
|
||||
|
||||
Schriftform: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+11
-11
@@ -128,7 +128,7 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
|
||||
| `buergschaft-verbraucherdarlehen-und-andere-strenge-formen` | Mandant hat Buergschaft oder Darlehensvertrag unterschrieben und fragt ob er noch gebunden ist wenn die Form nicht korrekt eingehalten wurde. §§ 766 492 484 311b BGB strenge Formerfordernisse. Prüfraster: Buergschaft §… |
|
||||
| `dokumentations-und-beweisarchitektur` | Anwalt oder Kanzlei muss sicherstellen dass Formerklärungen beweissicher dokumentiert und archiviert werden. Beweissicherung Willenserklärungen Formrecht. Prüfraster: Zugang § 130 BGB nachweisen Originalurkunden… |
|
||||
| `elektronische-form-paragraph-126a-bgb-qes` | Mandant möchte einen Vertrag oder eine Willenserklärung elektronisch unterzeichnen und fragt, ob qES, beA oder gerichtliche Zustellung die Schriftform ersetzen. Prüft § 126a BGB, eIDAS, Zugang, § 130e ZPO und § 46h ArbGG. |
|
||||
| `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung` | Mandant hat Vertrag oder Willenserklärung und fragt: Welche Form ist vorgeschrieben wurde sie eingehalten und was passiert wenn nicht? Form-Checker BGB. Prüfraster: gesetzliche vs. gewillkuerte Form Formhierarchie… |
|
||||
| `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung` | Mandant hat Vertrag oder Willenserklärung und fragt: Welche Form ist vorgeschrieben wurde sie eingehalten und was passiert wenn nicht? Form-Checker BGB. Prüfraster: gesetzliche vs. gewillkuerte Form Formhierarchie… |
|
||||
| `formerfordernisse-im-bgb-ueberblick` | Systematik der Formerfordernisse im BGB: gesetzliche vs. gewillkürte Form, §§ 125-129 BGB, Nichtigkeitsfolge § 125 BGB, Heilungsmöglichkeiten, Formhierarchie von Textform bis notarielle Beurkundung — Einstieg und… |
|
||||
| `gewerberaummiete-paragraph-550-bgb-langzeitform` | Gewerbemieter oder Vermieter fragt: Ist ein laenger als 1 Jahr laufender Gewerberaummietvertrag wegen Schriftform-Verstoß vorzeitig kündbar? § 550 BGB Langzeitform Gewerberaummietvertrag. Prüfraster:… |
|
||||
| `klauselgenerator-formvorbehalt-und-aenderungsvorbehalt` | Anwalt entwirft Vertrag und benoetigt Formvorbehalt- oder Aenderungsklauseln die AGB-rechtlich und BGH-konform sind. Klauselgenerator §§ 305b 305c BGB. Prüfraster: einfache Schriftformklausel doppelte… |
|
||||
@@ -136,7 +136,7 @@ Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format:
|
||||
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
|
||||
| `mandantenkorrespondenz-form-und-zugang-templates` | Kanzlei benoetigt fertige Muster-Mandantenbriefe zu typischen Form- und Zugangsfragen. Mandantenbrief-Bibliothek Formrecht. Inhalt: Warnung qES-Mail nicht löschen Mieter-Hinweis auf E-Mail/WhatsApp-Kündigung prüfen… |
|
||||
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
|
||||
| `notarielle-beurkundung-und-oeffentliche-beglaubigung` | Mandant muss einen Vertrag notar-beurkunden lassen (GmbH-Kauf Grundstueckskauf Ehevertrag) und fragt nach Ablauf und Kosten. §§ 128 129 BGB Beurkundungsgesetz. Prüfraster: Beurkundungspflicht § 311b BGB Grundstueck §… |
|
||||
| `notarielle-beurkundung-und-öffentliche-beglaubigung` | Mandant muss einen Vertrag notar-beurkunden lassen (GmbH-Kauf Grundstueckskauf Ehevertrag) und fragt nach Ablauf und Kosten. §§ 128 129 BGB Beurkundungsgesetz. Prüfraster: Beurkundungspflicht § 311b BGB Grundstueck §… |
|
||||
| `prozessablauf-papier-vs-elektronisch` | Kanzlei oder Mandant muss zwischen Papier, qES, Textform, beA-Schriftsatz oder Formfiktion wählen. Prüft Originalunterschrift, qES-Direktversand, § 130e ZPO, § 46h ArbGG und Beweisarchitektur. |
|
||||
| `schriftform-paragraph-126-bgb-eigenhaendige-unterschrift` | Vertragspartner bestreitet Schriftform wegen fehlender oder unzureichender Unterschrift. § 126 BGB Schriftform eigenhaendige Namenszeichnung. Prüfraster: Namenszeichnung vs. Paraphe Urkundeneinheit bei mehrseitigen… |
|
||||
| `textform-paragraph-126b-bgb-dauerhafter-datentraeger` | Mandant schickte Erklärung per E-Mail WhatsApp oder SMS und fragt ob Textform eingehalten wurde. § 126b BGB Textform dauerhafter Datentraeger. Prüfraster: lesbare Erklärung Person des Erklärenden erkennbar Abschluss… |
|
||||
@@ -165,7 +165,7 @@ Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über
|
||||
- **Textform** — lesbare Erklaerung auf einem dauerhaften Datentraeger, Person des Erklaerenden und Abschluss der Erklaerung erkennbar (§ 126b BGB); E-Mail und PDF genuegen.
|
||||
- **qES** — qualifizierte elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO; ersetzt die Schriftform nach § 126a BGB, wenn nicht gesetzlich ausgeschlossen.
|
||||
- **Nichtigkeit** — Rechtsfolge bei Verstoss gegen gesetzliches Formerfordernis (§ 125 BGB); Gegenleistung kann aber nach § 812 BGB zurueckgefordert werden.
|
||||
- **Zugang** — Voraussetzung fuer die Wirksamkeit empfangsbeduerftiger Willenserklaerungen (§ 130 BGB); Erklaerung muss so in den Machtbereich gelangen, dass der Empfaenger sie zur Kenntnis nehmen kann.
|
||||
- **Zugang** — Voraussetzung für die Wirksamkeit empfangsbeduerftiger Willenserklaerungen (§ 130 BGB); Erklaerung muss so in den Machtbereich gelangen, dass der Empfaenger sie zur Kenntnis nehmen kann.
|
||||
- **Doppelte Schriftformklausel** — Klausel, die auch ihre eigene Aenderung der Schriftform unterwirft; BGH-konform nur bei sorgfaeltiger Formulierung.
|
||||
|
||||
## Rechtsgrundlagen
|
||||
@@ -184,18 +184,18 @@ Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über
|
||||
- § 656a BGB — Textform beim Maklervertrag
|
||||
- VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) — qualifizierte elektronische Signatur
|
||||
|
||||
## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
|
||||
## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
|
||||
|
||||
1. Mandantenkonstellation klaeren: Besteht ein gesetzliches oder ein gewillkuertes Formerfordernis? Handelt es sich um Schriftform, Textform oder Beurkundung?
|
||||
2. Phase des Mandats bestimmen: Praevention (Klauselgestaltung), akute Formpruefung (bestehendes Dokument) oder Reaktion (Formmangel-Einwand der Gegenseite)?
|
||||
3. Passenden Skill auswaehlen (siehe Skill-Tour unten).
|
||||
4. Eilfristen pruefen: Verjaebrung nach § 195 BGB gilt auch fuer Bereicherungsansprueche nach Formmangel.
|
||||
4. Eilfristen pruefen: Verjaebrung nach § 195 BGB gilt auch für Bereicherungsansprueche nach Formmangel.
|
||||
5. Anschluss-Skill bestimmen: Nach Formpruefung entweder Klauselgenerator (Preaevention) oder Verteidigungsstrategie (Reaktion).
|
||||
|
||||
## Skill-Tour (was gibt es hier?)
|
||||
|
||||
- `formerfordernisse-im-bgb-ueberblick` — Systematik der Formerfordernisse: gesetzlich vs. gewillkuert, Formhierarchie, Nichtigkeitsfolge § 125 BGB.
|
||||
- `form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklaerung` — Schnelle Formanalyse: welche Form ist vorgeschrieben, wurde sie eingehalten, was passiert bei Verstoss?
|
||||
- `form-checker-für-vertrag-oder-willenserklaerung` — Schnelle Formanalyse: welche Form ist vorgeschrieben, wurde sie eingehalten, was passiert bei Verstoss?
|
||||
- `schriftform-paragraph-126-bgb-eigenhaendige-unterschrift` — Schriftform: Namenszeichnung, Urkundeneinheit, Faksimile, Blankounterschrift und BGH-Linie.
|
||||
- `elektronische-form-paragraph-126a-bgb-qes` — qES als Schriftformersatz: eIDAS-Anforderungen, qES-Zugang, beA-Abgrenzung, § 130e ZPO und § 46h ArbGG.
|
||||
- `textform-paragraph-126b-bgb-dauerhafter-datentraeger` — Textform: E-Mail, WhatsApp, SMS, PDF — Pruefung und Empfehlung.
|
||||
@@ -206,14 +206,14 @@ Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über
|
||||
- `arbeitsrecht-befristung-und-aufhebung-paragraph-14-tzbfg-623-bgb` — Befristungsabrede und Aufhebungsvertrag: Schriftformzwang, Heilung ausgeschlossen.
|
||||
- `befristungsabrede-qes-rechtsprechung-stand-2026` — Aktuelle Rechtsprechung zur qES bei Befristungsabreden nach § 14 Abs. 4 TzBfG.
|
||||
- `buergschaft-verbraucherdarlehen-und-andere-strenge-formen` — Buergschaft, Verbraucherdarlehen, Grundstueck: strenge Formerfordernisse und Heilung.
|
||||
- `notarielle-beurkundung-und-oeffentliche-beglaubigung` — Notarpflicht bei Grundstueck, GmbH-Anteil, Ehevertrag: Ablauf und Checkliste.
|
||||
- `notarielle-beurkundung-und-öffentliche-beglaubigung` — Notarpflicht bei Grundstueck, GmbH-Anteil, Ehevertrag: Ablauf und Checkliste.
|
||||
- `klauselgenerator-formvorbehalt-und-aenderungsvorbehalt` — Einfache und doppelte Schriftformklausel, Textformklausel — BGH-konforme Formulierungen.
|
||||
- `verteidigungsstrategie-bei-formangriff` — Treuwidrigkeitseinwand, Heilung nach Vollzug, Beweislast — wenn die Gegenseite Formmangel einwendet.
|
||||
- `anspruchsformulierungen-bei-formverstoss` — Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB), Feststellungsklage, c.i.c. nach Formmangel.
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
- `mandantenkorrespondenz-form-und-zugang-templates` — Muster-Mandantenbriefe zu typischen Form- und Zugangsfragen.
|
||||
- `prozessablauf-papier-vs-elektronisch` — Prozessablaeufe fuer Kuendigung, Makler und Buergschaft: Papier, qES, E-Mail, beA-Schriftsatz und Formfiktion.
|
||||
- `dokumentations-und-beweisarchitektur` — Kanzlei-Dokumentationsstandard fuer formrelevante Vorgaenge, ersetzendes Scannen.
|
||||
- `prozessablauf-papier-vs-elektronisch` — Prozessablaeufe für Kuendigung, Makler und Buergschaft: Papier, qES, E-Mail, beA-Schriftsatz und Formfiktion.
|
||||
- `dokumentations-und-beweisarchitektur` — Kanzlei-Dokumentationsstandard für formrelevante Vorgaenge, ersetzendes Scannen.
|
||||
- `kuendigung-per-schriftsatz-zustellung-formfragen` — Formwirksamkeit von Kuendigungen per Schriftsatz, beA, gerichtlicher Zustellung, § 130e ZPO und § 46h ArbGG.
|
||||
|
||||
## Worauf besonders achten
|
||||
@@ -222,7 +222,7 @@ Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
- **beA ist nicht automatisch materielle Form**: beA kann § 130a ZPO erfuellen. Die materielle Form folgt nur aus qES-Zugang oder aus einer Formfiktion wie § 130e ZPO bzw. § 46h ArbGG.
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
- **Doppelte Schriftformklausel kann treuwidrig sein**: BGH hat zahlreiche doppelte Schriftformklauseln fuer unwirksam erklaert (§ 305b BGB); sorgfaeltige Formulierung ist unverzichtbar.
|
||||
- **Doppelte Schriftformklausel kann treuwidrig sein**: BGH hat zahlreiche doppelte Schriftformklauseln für unwirksam erklaert (§ 305b BGB); sorgfaeltige Formulierung ist unverzichtbar.
|
||||
- **Gewerbemiete § 550 BGB**: Jede Nachtragsvereinbarung ohne Schriftform oeffnet ein Kuendigungsrecht zum naechsten zulaessigen Termin.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
@@ -243,7 +243,7 @@ Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über
|
||||
|
||||
- Stand: 05/2026
|
||||
- BGB §§ 125-130 in geltender Fassung
|
||||
- TzBfG § 14 Abs. 4 in geltender Fassung. Aenderung durch das Vierte Buerokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024): seit 01.01.2025 grundsaetzlich Textform fuer Befristungsabrede, soweit kein Tarifvertrag entgegensteht.
|
||||
- TzBfG § 14 Abs. 4 in geltender Fassung. Aenderung durch das Vierte Buerokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024): seit 01.01.2025 grundsaetzlich Textform für Befristungsabrede, soweit kein Tarifvertrag entgegensteht.
|
||||
- § 130e ZPO (eingefuehrt 17.07.2024) und § 46h ArbGG in geltender Fassung.
|
||||
- VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO).
|
||||
- Leitlinien Rechtsprechung 2024/2025:
|
||||
|
||||
@@ -1,13 +1,13 @@
|
||||
---
|
||||
name: sftf-arbeitsvertraege-nachweisgesetz
|
||||
description: "Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster fuer Arbeitgeber im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster für Arbeitgeber im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# SfTf: Nachweisgesetz Arbeit
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster fuer Arbeitgeber. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022: schriftliche Aushaendigung, Bussgeld, Befristung. Pruefraster für Arbeitgeber. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Schriftform im Arbeitsverhaeltnis nach Nachweisgesetzaenderung 2022:
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
+5
-5
@@ -1,13 +1,13 @@
|
||||
---
|
||||
name: sftf-doppelschriftform-aufhebung-spezial
|
||||
description: "Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster fuer langlaufende Vertraege im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster für langlaufende Vertraege im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# SfTf: Doppelschriftform-Aufhebung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster fuer langlaufende Vertraege. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rechtsprechung, Auslegung, Beweisrisiko. Pruefraster für langlaufende Vertraege. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
@@ -21,13 +21,13 @@ Spezialfall Aufhebung der doppelten Schriftform durch Individualabrede: BGH-Rech
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
@@ -1,13 +1,13 @@
|
||||
---
|
||||
name: sftf-elektronische-signatur-leitfaden
|
||||
description: "Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster fuer Vertraege und behoerdliche Verfahren im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster für Vertraege und behoerdliche Verfahren im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# SfTf: eIDAS-Signatur
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster fuer Vertraege und behoerdliche Verfahren. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fernsignatur. Pruefraster für Vertraege und behoerdliche Verfahren. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
@@ -21,13 +21,13 @@ Leitfaden qualifizierte elektronische Signatur eIDAS: Vertrauensdienst, eID, Fer
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
+3
-3
@@ -21,13 +21,13 @@ Bauleiter Formvorgaben BGB § 126 sowie § 126a sowie § 126b: Schriftform, elek
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB.
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
@@ -55,7 +55,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
+15
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Textform: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plug
|
||||
|
||||
Textform: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
+15
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Verifikation: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin
|
||||
|
||||
Verifikation: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -1,13 +1,13 @@
|
||||
---
|
||||
name: verteidigungsstrategie-bei-formangriff
|
||||
description: "Mandant wird von Vertragspartner mit Formmangel-Einwand konfrontiert und Anwalt muss Verteidigung aufbauen. Verteidigung Formverstoß §§ 125 242 BGB. Prüfraster: Heilungsmöglichkeiten nach Vollzug (§ 311b BGB) Nachholung der Form § 242 BGB Treuwidrigkeitseinwand (Berufung auf Formmangel wer selbst arglistig handelte) Beweislastverteilung. Output: Verteidigungsstrategie-Memo und Klausel-Aenderungsvorschlaege. Abgrenzung zu anspruchsformulierungen-bei-formverstoss (Angreifer-Seite) und form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklärung im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Mandant wird von Vertragspartner mit Formmangel-Einwand konfrontiert und Anwalt muss Verteidigung aufbauen. Verteidigung Formverstoß §§ 125 242 BGB. Prüfraster: Heilungsmöglichkeiten nach Vollzug (§ 311b BGB) Nachholung der Form § 242 BGB Treuwidrigkeitseinwand (Berufung auf Formmangel wer selbst arglistig handelte) Beweislastverteilung. Output: Verteidigungsstrategie-Memo und Klausel-Aenderungsvorschlaege. Abgrenzung zu anspruchsformulierungen-bei-formverstoss (Angreifer-Seite) und form-checker-für-vertrag-oder-willenserklärung im Schriftform Und Textform Bgb: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Verteidigungsstrategie bei Formangriff
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Mandant wird von Vertragspartner mit Formmangel-Einwand konfrontiert und Anwalt muss Verteidigung aufbauen. Verteidigung Formverstoß §§ 125 242 BGB. Prüfraster: Heilungsmöglichkeiten nach Vollzug (§ 311b BGB) Nachholung der Form § 242 BGB Treuwidrigkeitseinwand (Berufung auf Formmangel wer selbst arglistig handelte) Beweislastverteilung. Output: Verteidigungsstrategie-Memo und Klausel-Aenderungsvorschlaege. Abgrenzung zu anspruchsformulierungen-bei-formverstoss (Angreifer-Seite) und form-checker-fuer-vertrag-oder-willenserklärung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
Mandant wird von Vertragspartner mit Formmangel-Einwand konfrontiert und Anwalt muss Verteidigung aufbauen. Verteidigung Formverstoß §§ 125 242 BGB. Prüfraster: Heilungsmöglichkeiten nach Vollzug (§ 311b BGB) Nachholung der Form § 242 BGB Treuwidrigkeitseinwand (Berufung auf Formmangel wer selbst arglistig handelte) Beweislastverteilung. Output: Verteidigungsstrategie-Memo und Klausel-Aenderungsvorschlaege. Abgrenzung zu anspruchsformulierungen-bei-formverstoss (Angreifer-Seite) und form-checker-für-vertrag-oder-willenserklärung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Willenserklaerung: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugi
|
||||
|
||||
Willenserklaerung: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zivilrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plu
|
||||
|
||||
Zivilrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zugang: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plu
|
||||
|
||||
Zugang: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin schriftform und textform bgb; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Normenanker
|
||||
|
||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user