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2026-06-07 03:06:05 +02:00
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Gestaltet Abnahme, Testfälle, UAT, Go-live, Teilabnahme, Fiktion
Gestaltet Abnahme, Testfälle, UAT, Go-live, Teilabnahme, Fiktion und Mängelvorbehalte. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Gestaltet agile Softwareverträge mit Backlog, Sprints, Product Ow
Gestaltet agile Softwareverträge mit Backlog, Sprints, Product Owner, Budget, Abnahme und Scope-Kontrolle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft KI-generierten Code, Trainingsrisiken, Output-Ownership, OS
Prüft KI-generierten Code, Trainingsrisiken, Output-Ownership, OSS-Leakage, Warranties und Entwickler-Policies. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Audit-Rechte, Nachlizenzierung, Vertraulichkeit, Datenschut
Prüft Audit-Rechte, Nachlizenzierung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Kosten und Missbrauchsschutz. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Gestaltet Beta-, Pilot- und Proof-of-Concept-Terms mit Vertraulich
Gestaltet Beta-, Pilot- und Proof-of-Concept-Terms mit Vertraulichkeit, Feedback, Daten, Haftung und Go/No-Go. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Sichert Git, Tickets, Commits, Builds, Artefakte, CI/CD und Zugrif
Sichert Git, Tickets, Commits, Builds, Artefakte, CI/CD und Zugriffslogs für IP, Mängel und Streit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Bonus, VSOP, Equity, Retention, nachvertragliche Wettbewerb
Prüft Bonus, VSOP, Equity, Retention, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und IP-Retention bei Entwicklerteams. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Kontrolliert Change Requests, Scope Creep, Mehrvergütung, Terminv
Kontrolliert Change Requests, Scope Creep, Mehrvergütung, Terminverschiebung und Governance. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Erstellt globale Compliance-Matrix für Deutschland, EU, USA und w
Erstellt globale Compliance-Matrix für Deutschland, EU, USA und weitere Märkte bei Softwareprodukten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Entwirft CLA/DCO-Regeln für Open-Source-Projekte, Firmenbeiträge
Entwirft CLA/DCO-Regeln für Open-Source-Projekte, Firmenbeiträge, Patent Grants und Maintainer-Governance. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Baut Copyleft-Compliance für Softwareprodukte mit Linking, Contai
Baut Copyleft-Compliance für Softwareprodukte mit Linking, Containers, SaaS, Plugins und Kundenlieferungen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Data Act bei vernetzten Produkten, Softwarediensten, Cloud
Prüft Data Act bei vernetzten Produkten, Softwarediensten, Cloud Switching, Datenzugang und unfair clauses. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Datenlizenzen für Softwaretraining, Analytics, Benchmarkin
Prüft Datenlizenzen für Softwaretraining, Analytics, Benchmarking, KI, Produktverbesserung und Weitergabe. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft DevOps-Verträge, CI/CD, Infrastructure as Code, Cloud Cred
Prüft DevOps-Verträge, CI/CD, Infrastructure as Code, Cloud Credentials, Betriebsverantwortung und Auditierbarkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Dual-Licensing-Geschäftsmodelle, OSS-Core, Commercial Lice
Prüft Dual-Licensing-Geschäftsmodelle, OSS-Core, Commercial License, Contributor-Rechte und Copyleft-Hebel. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Signatur-, Trust-Service- und Identitätssoftware nach eIDA
Prüft Signatur-, Trust-Service- und Identitätssoftware nach eIDAS, Beweiswert, qES und Anbieterrollen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Software mit KI-Funktionen nach KI-VO, Zweckbestimmung, Hoc
Prüft Software mit KI-Funktionen nach KI-VO, Zweckbestimmung, Hochrisiko, GPAI, Transparenz und Provider/Deployer-Rollen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft CRA-Pflichten für Produkte mit digitalen Elementen, Securi
Prüft CRA-Pflichten für Produkte mit digitalen Elementen, Security by Design, Vulnerabilities, CE und Updates. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Exportkontrolle, Sanktionen, Verschlüsselung, Cybertools,
Prüft Exportkontrolle, Sanktionen, Verschlüsselung, Cybertools, Dual Use und Cloud-Zugriff bei Software. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft GPL/AGPL-Pflichten, Copyleft-Auslöser, Source-Angebot, Net
Prüft GPL/AGPL-Pflichten, Copyleft-Auslöser, Source-Angebot, Netzwerkinteraktion und SaaS-Sonderrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Outsourcing an indische Softwareteams mit IP assignment, Da
Prüft Outsourcing an indische Softwareteams mit IP assignment, Datenschutz, Export, Security und Enforcement. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Freistellungen für IP Claims, Open Source, Patente, Third-
Prüft Freistellungen für IP Claims, Open Source, Patente, Third-Party-Code, Remedies und Kontrolle der Verteidigung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Startet die Softwarerechtsprüfung für Entwicklung, Lizenz, SaaS,
# Kaltstart Softwarerecht
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Zweck
Das Softwarerecht-Plugin ist eine Praxis-Suite für deutsche, europäische, internationale und US-amerikanische Softwaremandate: Entwicklung, Arbeitnehmer/Freelancer, Rechtekette, Lizenzvertrag, SaaS, Open Source, Datenschutz, Cybersecurity, Softwarepatente, AI-Code und Streit.
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Steuert OSS-License-Scanner-Befunde, False Positives, Legal Review
Steuert OSS-License-Scanner-Befunde, False Positives, Legal Review, Remediation und Audit-Trail. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Embedded Software, Safety Functions, Updates, Maschinenvero
Prüft Embedded Software, Safety Functions, Updates, Maschinenverordnung, CE und technische Dokumentation. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft App-Store-, Cloud-Marketplace- und Plattformbedingungen fü
Prüft App-Store-, Cloud-Marketplace- und Plattformbedingungen für Softwareanbieter und Unternehmenskunden. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft permissive Open-Source-Lizenzen, Notices, Patent Grant, Att
Prüft permissive Open-Source-Lizenzen, Notices, Patent Grant, Attribution und Haftungsausschlüsse. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Lizenzen für Modelle, Weights, Checkpoints, Inference-Code
Prüft Lizenzen für Modelle, Weights, Checkpoints, Inference-Code, Datasets und kommerzielle Nutzung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft internationale Entwicklerteams, Subunternehmerketten, Arbei
Prüft internationale Entwicklerteams, Subunternehmerketten, Arbeits-/IP-Flow-downs, Datenzugriff und Exportkontrolle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft NIS-2-Auswirkungen auf Softwareanbieter, Lieferketten, krit
Prüft NIS-2-Auswirkungen auf Softwareanbieter, Lieferketten, kritische Kunden, Incidentpflichten und Vertragsdurchgriffe. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Open-Source-/Open-Weight-Modelle, Lizenzpflichten, Restrikt
Prüft Open-Source-/Open-Weight-Modelle, Lizenzpflichten, Restriktionen, Datenherkunft und Integration in Softwareprodukte. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Open Source bei SaaS ohne klassische Distribution, AGPL, ma
Prüft Open Source bei SaaS ohne klassische Distribution, AGPL, managed services und Kundenverträge. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Softwarepatentverletzung in US/EU, Claim Mapping, Indirect
Prüft Softwarepatentverletzung in US/EU, Claim Mapping, Indirect Infringement, Invalidity und Workarounds. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Verträge für Pentests, Red Teams, Scope, Tools, Datenzugr
Prüft Verträge für Pentests, Red Teams, Scope, Tools, Datenzugriff, Haftung und Responsible Disclosure. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft technische Lizenzzählung bei Seats, Cores, CPUs, Container
Prüft technische Lizenzzählung bei Seats, Cores, CPUs, Containers, Kubernetes, Cloud und Verbrauchsmodellen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft DSA/DMA-Fragen bei Softwaremarktplätzen, App Stores, Devel
Prüft DSA/DMA-Fragen bei Softwaremarktplätzen, App Stores, Developer Platforms, Moderation und Gatekeeper-Abhängigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft neue EU-Produkthaftung für Software, KI, Updates, Sicherhe
Prüft neue EU-Produkthaftung für Software, KI, Updates, Sicherheitslücken und Herstellerrollen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Rechte an Prompts, Generated Code, Agent Workflows, Copilot
Prüft Rechte an Prompts, Generated Code, Agent Workflows, Copilot-Ausgaben und internen Promptbibliotheken. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft öffentliche Softwarebeschaffung, EVB-IT, Leistungsbeschrei
Prüft öffentliche Softwarebeschaffung, EVB-IT, Leistungsbeschreibung, Cloud, Open Source, IT-Sicherheit und Nachprüfungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Erzwingt Liveprüfung aktueller Normen, Behördenquellen, EU-Recht
Erzwingt Liveprüfung aktueller Normen, Behördenquellen, EU-Rechtsakte, USPTO/EPO-Guidance und keine Blindzitate. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,24 @@ description: "Finaler Qualitätsfilter für Software-Rechtsausgaben gegen Halluz
# Red-Team Software Qualitygate
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
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## Fachkern: Red-Team Software Qualitygate
- **Normen-/Quellenanker:** UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung.
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Repository-Zugänge, Schlüssel, Secrets, Adminrechte, Offb
Prüft Repository-Zugänge, Schlüssel, Secrets, Adminrechte, Offboarding, BYOD und Beweissicherung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Erstellt SBOM- und Software-Composition-Workflows für OSS, Securi
Erstellt SBOM- und Software-Composition-Workflows für OSS, Security, CRA, Kundenverträge und M&A. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Scraping, Crawling, API-Nutzung, Robots, Vertragsbedingunge
Prüft Scraping, Crawling, API-Nutzung, Robots, Vertragsbedingungen, Datenbankrecht, Computer Misuse und Fair Use. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Entwirft Security-by-Design-Pflichten in Entwicklungsverträgen: S
Entwirft Security-by-Design-Pflichten in Entwicklungsverträgen: SSDLC, threat modeling, secure coding, tests und remediation. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Softwareentwicklung für Forschungszulage, Förderverträge
Prüft Softwareentwicklung für Forschungszulage, Förderverträge, IP-Auflagen, Beihilfe und Dokumentation. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Software-IP, OSS, Datenschutz, Security, Verträge, Kundenl
Prüft Software-IP, OSS, Datenschutz, Security, Verträge, Kundenlizenzen, Mitarbeiter/Freelancer und technische Schulden im Deal. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Baut interne Software-Legal-Policy für Engineering: OSS, AI Tools
Baut interne Software-Legal-Policy für Engineering: OSS, AI Tools, Repositories, Security, Export, Verträge und Releases. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Wartung, Updates, Patches, Support-Level, Reaktionszeiten,
Prüft Wartung, Updates, Patches, Support-Level, Reaktionszeiten, Credits und End-of-Life. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Schweizer Softwareverträge mit Urheberrecht, Auftrags-/Wer
Prüft Schweizer Softwareverträge mit Urheberrecht, Auftrags-/Werkvertragslogik, Datenschutz und Gerichtsstand. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft synthetische Daten, generierten Code, Testdaten, Anonymisie
Prüft synthetische Daten, generierten Code, Testdaten, Anonymisierung und Re-Identifikationsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Gestaltet Kündigung, Datenexport, Transition Assistance, Post-Ter
Gestaltet Kündigung, Datenexport, Transition Assistance, Post-Termination-Lizenz und Vendor Lock-in-Vermeidung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Entwendung von Source Code, Architektur, Roadmap, Kundendat
Prüft Entwendung von Source Code, Architektur, Roadmap, Kundendaten und Secrets durch Mitarbeiter, Contractor oder Wettbewerber. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft UK-Softwareverträge aus deutscher Sicht: governing law, IP
Prüft UK-Softwareverträge aus deutscher Sicht: governing law, IP assignment, liability, data protection und warranties. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft US-Exportkontrolle für Verschlüsselungssoftware, EAR, clo
Prüft US-Exportkontrolle für Verschlüsselungssoftware, EAR, cloud access, sanctions und deemed exports. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Entwirft US-SaaS-Terms mit subscription, acceptable use, data, upt
Entwirft US-SaaS-Terms mit subscription, acceptable use, data, uptime, indemnity, limitation of liability und order forms. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Software als Trade Secret nach US-Recht: secrecy measures,
Prüft Software als Trade Secret nach US-Recht: secrecy measures, misappropriation, employee mobility und repository evidence. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Vulnerability Disclosure, Coordinated Disclosure, Bug Bount
Prüft Vulnerability Disclosure, Coordinated Disclosure, Bug Bounty, Security Advisories und rechtliche Schutzplanken. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Prüft Mängelrechte bei Software, SaaS, Custom Code, Updates, Dok
Prüft Mängelrechte bei Software, SaaS, Custom Code, Updates, Dokumentation und Interoperabilität. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.
- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.
- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.
- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.
- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.
- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.
- `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung.
- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.
- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.
- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?