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synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
Enrich thin skills with verified norm anchors
This commit is contained in:
@@ -209,11 +209,11 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschrei
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| `stakeholder-zusammenfassung` | Übersetzt ein Vertragsprüfungsmemo in eine Zusammenfassung für Geschäftsführung, Vorstand oder Einkauf — kein Rechtsgutachten, sondern eine klare Entscheidungsgrundlage. Lädt, wenn der Nutzer Zusammenfassung für Geschäftsführung, für den... |
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| `tracking-verhandlung-vergleich-und-eskalation` | Tracking: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbest... |
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| `unterlagen-luecken` | Unterlagen und Lücken: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
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| `vert-agb-kontrolle-leistungsstoerungen-leitfaden` | Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster fuer Standardvertraege im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `vert-leistungsstoerungen-leitfaden` | Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster fuer typische Faelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsm... |
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| `vert-agb-kontrolle-leistungsstoerungen-leitfaden` | Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster für Standardvertraege im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `vert-leistungsstoerungen-leitfaden` | Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster für typische Faelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsme... |
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| `vert-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage` | Vert: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen T... |
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| `vert-rahmenvertrag-einzelabrufe-spezial` | Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster fuer Einkauf und Vertrieb im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Recht... |
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| `vert-vertragsschluss-vertragspruefung` | Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster fuer typische Streitfaelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `vert-rahmenvertrag-einzelabrufe-spezial` | Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster für Einkauf und Vertrieb im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechts... |
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| `vert-vertragsschluss-vertragspruefung` | Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster für typische Streitfaelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale,... |
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| `vertragspruefung` | Prüft einen Vertrag gegen das Kanzlei-Playbook nach deutschem Recht. Identifiziert Vertragsstruktur anhand der Titelseite, ordnet das Dokument dem richtigen Prüfpfad zu (Lieferantenvertrag, NDA, AGB-Klauselkontrolle, Dienstleistungsvertr... |
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| `vertragsrecht-erstpruefung-und-mandatsziel` | Vertragsrecht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägig... |
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| `vertragsverlaengerungs-monitor` | 'Zeigt Verträge mit ablaufenden Kündigungsfristen an und warnt rechtzeitig, bevor Verlängerungs-/Kündigungsfenster schließen. Relevant insbesondere bei § 309 Nr. 9 BGB (automatische Verlängerung). Laden, wenn der Nutzer fragt 'welche Ver... |
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@@ -157,9 +157,9 @@ Das Plugin arbeitet mit einem Kanzlei-Playbook-Konzept: Einmal definierte Standa
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- **AGB** — Allgemeine Geschaeftsbedingungen; vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307-309 BGB.
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- **NDA** — Non-Disclosure Agreement (Nichtoffenbarungsvereinbarung); verpflichtet Parteien zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
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- **MSA** — Master Service Agreement; Rahmenvertrag fuer wiederkehrende Leistungsbeziehungen, ergaenzt durch spezifische Leistungsbeschreibungen.
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- **Playbook** — Internes Regelwerk der Rechtsabteilung mit Mindestanforderungen und Roten Linien fuer Vertragsverhandlungen.
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- **Eskalationsmatrix** — Festgelegte Zustaendigkeiten fuer die Genehmigung von Vertragsabweichungen nach Risikohoehe.
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- **MSA** — Master Service Agreement; Rahmenvertrag für wiederkehrende Leistungsbeziehungen, ergaenzt durch spezifische Leistungsbeschreibungen.
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- **Playbook** — Internes Regelwerk der Rechtsabteilung mit Mindestanforderungen und Roten Linien für Vertragsverhandlungen.
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- **Eskalationsmatrix** — Festgelegte Zuständigkeiten für die Genehmigung von Vertragsabweichungen nach Risikohoehe.
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- **Fernabsatz** — Vertragsschluss ohne gleichzeitige Anwesenheit via Internet, Telefon oder Katalog; loest Widerrufsrecht nach § 312g BGB aus.
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- **UWG** — Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; regelt Abmahnungen bei wettbewerbswidrigen Handlungen.
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@@ -170,10 +170,10 @@ Das Plugin arbeitet mit einem Kanzlei-Playbook-Konzept: Einmal definierte Standa
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- §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag)
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- §§ 312g, 355 BGB (Widerrufsrecht im Fernabsatz)
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- § 13 UWG (Abmahnung im Wettbewerbsrecht)
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- §§ 17-18 GeschGehG (Geschaeftsgeheimnisschutz, relevant fuer NDA)
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- §§ 17-18 GeschGehG (Geschaeftsgeheimnisschutz, relevant für NDA)
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- § 307 BGB (Generalklausel Inhaltskontrolle)
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## Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
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## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin
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1. Mandantenkonstellation klaeren: Vertragstyp, Vertragspartnerrolle (Lieferant, Auftraggeber, Lizenznehmer) und Rechtsabteilungs-Profil.
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2. Kanzlei-Profil aufnehmen oder aktualisieren (`vertragsrecht-kaltstart-interview` oder `vertragsrecht-anpassen`).
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@@ -195,7 +195,7 @@ Das Plugin arbeitet mit einem Kanzlei-Playbook-Konzept: Einmal definierte Standa
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- `abmahnung-uwg` — UWG-Abmahnung verfassen oder pruefen sowie modifizierte Unterlassungserklaerung entwerfen.
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- `widerruf-fernabsatz` — Widerrufsrecht im Fernabsatz nach §§ 312g und 355 BGB pruefen; Belehrungspflichten und Fristberechnungen.
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- `eskalations-marker` — Vertragsproblem dem richtigen Genehmiger per Eskalationsmatrix zuordnen und Genehmigungsanfrage erstellen.
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- `stakeholder-zusammenfassung` — Vertragspruefungsmemo in eine Zusammenfassung fuer Geschaeftsfuehrung oder Einkauf uebersetzen.
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- `stakeholder-zusammenfassung` — Vertragspruefungsmemo in eine Zusammenfassung für Geschaeftsfuehrung oder Einkauf uebersetzen.
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- `aenderungs-historie` — Veraenderungen eines Vertrags ueber Basisvertrag und Nachtraege hinweg nachvollziehen.
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- `vertragsverlaengerungs-monitor` — Vertraege mit ablaufenden Kuendigungsfristen anzeigen und rechtzeitig warnen.
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- `pruefungsvorschlaege` — Ausstehende Playbook-Aktualisierungsvorschlaege pruefen und genehmigen oder ablehnen.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "BGB: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Ro
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BGB: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Business: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Roll
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Business: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -26,6 +26,21 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Vertragsrecht** ordnet Anlagen, Registerdaten, K
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- `vert-vertragsschluss-vertragspruefung-vertragsrecht` — Vert Vertragsschluss Vertragspruefung Vertragsrecht
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- `vertragsrecht-kaltstart-interview` — Vertragsrecht Kaltstart Interview
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Eingangsdokumente nach Typ ordnen: Vertragsurkunde, AGB, Anbot/Annahme, Mahnschreiben, Rücktrittserklärung, Kündigungsschreiben, Anfechtungserklärung.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Einzelabrufe: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen,
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Einzelabrufe: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -42,12 +42,12 @@ Ordnet ein Vertragsproblem dem richtigen Genehmiger per Eskalationsmatrix aus de
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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Jede Rechtsabteilung hat eine Eskalationsmatrix – geschrieben oder ungeschrieben. Dieser Skill liest die geschriebene (in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`), ordnet ein Vertragsproblem darin ein, nennt den Genehmiger beim Namen und entwirft die Anfrage – damit der Jurist nicht abends schnell eine "hast du kurz?"-E-Mail schreibt.
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Jede Rechtsabteilung hat eine Eskalationsmatrix – geschrieben oder ungeschrieben. Dieser Skill liest die geschriebene (in `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`), ordnet ein Vertragsproblem darin ein, nennt den Genehmiger beim Namen und entwirft die Anfrage – damit der Jurist nicht abends schnell eine "hast du kurz?"-E-Mail schreibt.
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## Eingaben
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- Beschreibung des Problems (direkt oder Verweis auf Prüfvermerk)
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Eskalation`
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Eskalation`
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- Jahreswert/ACV des Vertrags (für Betrags-Schwellenwerte)
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## Akten-Kontext
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@@ -58,7 +58,7 @@ Falls Akten-Arbeitsbereiche aktiviert, aktive Akte prüfen. Ausgaben im Akten-Or
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### Schritt 1: Matrix laden
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`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Eskalation` lesen. Falls fehlend oder vage: Hinweis, dass das Praxisprofil ergänzt werden muss.
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`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Eskalation` lesen. Falls fehlend oder vage: Hinweis, dass das Praxisprofil ergänzt werden muss.
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**Welche Seite?** Käufer- oder Verkäufer-Playbook bestimmt, ob ein Begriff innerhalb der Fallback-Positionen liegt oder eine automatische Eskalation auslöst. Seite im Entwurf vermerken.
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@@ -31,6 +31,21 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Vertragsrecht** tragende Normen, Rechtsp
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3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben.
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4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Fehlerbremse
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- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Fernabsatz: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rolle
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Fernabsatz: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zust
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Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Anpassen: Fristennotiz und nächster Schritt; schärft Rollen, Bel
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Anpassen: Fristennotiz und nächster Schritt; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lieferanten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; sch
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Lieferanten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -19,14 +19,14 @@ Prüfung eines eingehenden Lieferanten- oder Dienstleistervertrags gegen das Pla
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## Zweck
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Einen Lieferanten- oder Dienstleistervertrag gegen das tatsächlich verwendete Playbook der Rechtsabteilung prüfen (in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`), jede abweichende Klausel identifizieren und dem Juristen mitteilen, was zu tun ist – mit konkreten Redline-Formulierungen, keinen vagen "Überarbeitung erwägen"-Empfehlungen. Maßgeblich: §§ 611, 631 BGB (Dienst-/Werkvertrag), §§ 434 ff. BGB (Kauf), §§ 305–310 BGB (AGB-Recht), LkSG, ggf. CISG.
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Einen Lieferanten- oder Dienstleistervertrag gegen das tatsächlich verwendete Playbook der Rechtsabteilung prüfen (in `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`), jede abweichende Klausel identifizieren und dem Juristen mitteilen, was zu tun ist – mit konkreten Redline-Formulierungen, keinen vagen "Überarbeitung erwägen"-Empfehlungen. Maßgeblich: §§ 611, 631 BGB (Dienst-/Werkvertrag), §§ 434 ff. BGB (Kauf), §§ 305–310 BGB (AGB-Recht), LkSG, ggf. CISG.
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## Eingaben
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- Lieferanten- oder Dienstleistervertrag (Datei-Upload oder Direkteingabe)
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- Ggf. Auftragsformular oder Leistungsbeschreibung separat
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- Jahreswert/Gesamtvertragswert (für Eskalations-Routing erforderlich)
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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## Akten-Kontext
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@@ -36,7 +36,7 @@ Falls Akten-Arbeitsbereiche aktiviert, aktive Akte prüfen und Ausgaben dort spe
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### Schritt 1: Playbook laden
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**Vor dem Vertragslesen** `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` lesen. Falls fehlend oder Platzhalter:
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**Vor dem Vertragslesen** `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` lesen. Falls fehlend oder Platzhalter:
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> Praxisprofil noch nicht konfiguriert.
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>
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@@ -25,7 +25,7 @@ Eingehende Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA, GHV, Verschwiegenheitserklärung)
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- Geheimhaltungsvereinbarung (Datei-Upload oder Direkteingabe)
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- Kontext: Wer ist Offenlegender, wer ist Empfänger? Evaluierungsrichtung?
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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## Ziel-Bestimmung
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@@ -41,7 +41,7 @@ Vor der Ausgabe prüfen, wohin das Dokument geht. Wenn ein Ziel genannt wurde (K
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- Gegenseitige NDA: Wessen Muster? In welche Richtung läuft die Hauptoffenlegung?
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- Falls nicht klar: fragen.
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`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Playbook` → zutreffende Seite → `NDA-Triage-Positionen` lesen. Diese Positionen sind die Quelle der GRÜN/GELB/ROT-Entscheidung für dieses Team.
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`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## Playbook` → zutreffende Seite → `NDA-Triage-Positionen` lesen. Diese Positionen sind die Quelle der GRÜN/GELB/ROT-Entscheidung für dieses Team.
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Falls keine NDA-Triage-Positionen konfiguriert: Nutzer fragen und Antwort in der CLAUDE.md festhalten.
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@@ -223,7 +223,7 @@ Falls Vertragsstrafe vereinbart: Höhe auf Angemessenheit prüfen (§ 307 BGB,
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**Sauber-NDA-Regel:** Wenn die NDA alle Punkte ohne Beanstandungen besteht, soll die Kurzübersicht nur lauten: "Keine Beanstandungen. Weiterleitung zur Unterzeichnung im Standardprozess." Keinen langen Bericht für eine saubere NDA erstellen.
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**Abschluss-Handlung:** `closing_action` aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## NDA-Triage-Einstellungen` lesen und wortgetreu am Ende jeder Ausgabe anhängen. Falls nicht konfiguriert: "NDA im Standardgenehmigungsverfahren weiterleiten."
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**Abschluss-Handlung:** `closing_action` aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` → `## NDA-Triage-Einstellungen` lesen und wortgetreu am Ende jeder Ausgabe anhängen. Falls nicht konfiguriert: "NDA im Standardgenehmigungsverfahren weiterleiten."
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## Quellen und Zitierweise
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@@ -233,7 +233,7 @@ Relevante Normen und Rspr.:
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- GeschGehG (in Kraft seit 26.04.2019; Umsetzung Richtlinie (EU) 2016/943): https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/
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- § 2 Nr. 1 GeschGehG – Definition Geschaeftsgeheimnis; Angemessenheitsprinzip (Schutzmassnahmen-Erfordernis)
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||||
- §§ 16-20 GeschGehG (prozessualer Geheimnisschutz)
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||||
- **§ 273a ZPO** (Justizstandort-Staerkungsgesetz; in Kraft 01.04.2025): Erstreckung des prozessualen Geheimnisschutzes ueber den GeschGehG-Streit hinaus auf alle Zivilverfahren; Antrag jeder Partei moeglich; Ordnungsgeld bis 100.000 EUR bei Verstoss; § 6a ArbGG fuer Arbeitsgerichtsverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__273a.html — Praxisfolge: NDA-Mechanik kann durch das prozessuale Schutzregime ergaenzt werden.
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- **§ 273a ZPO** (Justizstandort-Staerkungsgesetz; in Kraft 01.04.2025): Erstreckung des prozessualen Geheimnisschutzes ueber den GeschGehG-Streit hinaus auf alle Zivilverfahren; Antrag jeder Partei moeglich; Ordnungsgeld bis 100.000 EUR bei Verstoss; § 6a ArbGG für Arbeitsgerichtsverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__273a.html — Praxisfolge: NDA-Mechanik kann durch das prozessuale Schutzregime ergaenzt werden.
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||||
- § 241 Abs. 2 BGB – Schutzpflichten im Schuldverhaeltnis
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||||
- § 307 BGB – AGB-Inhaltskontrolle (bei vorformulierten Klauseln)
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||||
- § 339 BGB – Vertragsstrafe; § 343 BGB – richterliche Herabsetzung
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@@ -26,6 +26,21 @@ Diese Output-Weiche für **Vertragsrecht** entscheidet, ob Memo, Antrag, Schrift
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||||
- `vert-vertragsschluss-vertragspruefung-vertragsrecht` — Vert Vertragsschluss Vertragspruefung Vertragsrecht
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- `vertragsrecht-kaltstart-interview` — Vertragsrecht Kaltstart Interview
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Ergebnistyp bestimmen: Schriftsatz an Vertragsparteien, AGB-Verwender, Verbraucher (§ 13), Unternehmer (§ 14), Verbraucherzentrale, Mandantenmemo, Risikobericht, Vertragsentwurf, Entscheidungsvorlage, Behörden-Stellungnahme — was braucht der Mandant wirklich?
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Pruefung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Beleg
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Pruefung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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||||
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -26,6 +26,21 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Vertragsrecht** trennt amtliche Normfassung, fre
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- `vert-vertragsschluss-vertragspruefung-vertragsrecht` — Vert Vertragsschluss Vertragspruefung Vertragsrecht
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- `vertragsrecht-kaltstart-interview` — Vertragsrecht Kaltstart Interview
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Tragende Normen (BGB §§ 116–144, 145–157, 158–163, 195, 199, 241, 242, 249, 254, 273, 275, 276, 280, 281, 282, 284, 286, 288, 305–310, 311, 311a, 311b, 313, 314, 320, 323, 324, 339–345, 433 ff., 535 ff., 631 ff., 651a ff., 765 ff., 812 ff., 823 ff.) zuerst amtlich verifizieren: gesetze-im-internet.de oder spezialisiertes Bundesgesetzblatt-Portal; nicht aus Modellwissen finalisieren.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Rahmenvertrag: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung; sch
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Rahmenvertrag: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsquellen: Quellenprüfung; Abschlussprodukt und Übergabe: No
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# Rechtsquellen: Abschlussprodukt und Übergabe
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Spezialwissen: Rechtsquellen: Abschlussprodukt und Übergabe
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- **Normen-/Quellenanker:** AGB, BGB, NDA, MSA.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Renewal: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen,
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Renewal: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Review: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, B
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Review: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Hauptpflichten des Mietvertrags.
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- `§ 536 Abs. 1 BGB` — Minderung.
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- `§ 543 Abs. 1 BGB` — ausserordentliche Kuendigung.
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- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskostenvereinbarung.
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- `§ 556 Abs. 3 BGB` — Abrechnung und Einwendungsfrist.
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- `§ 558 Abs. 1 BGB` — Mieterhoehung bis ortsuebliche Vergleichsmiete.
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- `§ 559 Abs. 1 BGB` — Modernisierungsmieterhoehung.
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- `§ 573 Abs. 1 BGB` — ordentliche Vermieterkuendigung.
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- `§ 259 BGB` — Rechnungslegung.
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- `§ 2 BetrKV` — Betriebskostenarten.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Routing: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, B
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Routing: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -19,7 +19,7 @@ Prüfung von SaaS-Abonnement- und Rahmenverträgen (MSA) mit Schwerpunkt auf AGB
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## Zweck
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SaaS-Verträge haben ein anderes Risikoprofil als einmalige Lieferantenverträge. Die Kosten akkumulieren über Verlängerungen, die Daten häufen sich an, und die Wechselkosten wachsen monatlich. Dieser Skill prüft unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten. Er führt die Standard-Playbook-Prüfung aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` durch und ergänzt sie um einen SaaS-spezifischen Prüfaufschlag für die Punkte, die bei Abonnementverträgen besonders gefährlich sind.
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||||
SaaS-Verträge haben ein anderes Risikoprofil als einmalige Lieferantenverträge. Die Kosten akkumulieren über Verlängerungen, die Daten häufen sich an, und die Wechselkosten wachsen monatlich. Dieser Skill prüft unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten. Er führt die Standard-Playbook-Prüfung aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` durch und ergänzt sie um einen SaaS-spezifischen Prüfaufschlag für die Punkte, die bei Abonnementverträgen besonders gefährlich sind.
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## Eingaben
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@@ -27,7 +27,7 @@ SaaS-Verträge haben ein anderes Risikoprofil als einmalige Lieferantenverträge
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- Ggf. Auftragsformular (Order Form) separat
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- AVV/DPA (falls als separates Dokument)
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- Kontext: Auftraggeber oder Auftragnehmer?
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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- Praxisprofil aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md`
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## Akten-Kontext
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@@ -42,7 +42,7 @@ Falls Akten-Arbeitsbereiche aktiviert, aktive Akte prüfen. Falls keine aktive A
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- Das Unternehmen ist SaaS-Anbieter, Gegenpartei ist Kunde → Verkäuferseite
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- Reseller/White-Label? → Fragen: "Auf welcher Seite steht [Unternehmen] – Anbieter oder Kunde?"
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Aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` den zutreffenden Playbook-Abschnitt lesen. Falls nicht konfiguriert: Setup-Befehl nennen.
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Aus `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md` den zutreffenden Playbook-Abschnitt lesen. Falls nicht konfiguriert: Setup-Befehl nennen.
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AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB:
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- Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB) prüfen
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Saas: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärf
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Saas: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Tracking: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen,
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Tracking: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -1,13 +1,28 @@
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name: vert-agb-kontrolle-leistungsstoerungen-leitfaden
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description: "Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster fuer Standardvertraege im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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||||
description: "Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster für Standardvertraege im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Vert: AGB-Kontrolle B2B
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster fuer Standardvertraege. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber Unternehmer, Indizwirkung, kaufmaennische Eigenheit. Pruefraster für Standardvertraege. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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||||
## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +36,13 @@ Spezialfall AGB-Kontrolle im B2B-Verkehr §§ 305 ff. BGB: Verwendung gegenueber
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** AGB, BGB, BGH, BVerfG.
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## Fallweichen
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
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||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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||||
## Pruefraster
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||||
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||||
@@ -55,7 +70,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,28 @@
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||||
name: vert-leistungsstoerungen-leitfaden
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||||
description: "Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster fuer typische Faelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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||||
description: "Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster für typische Faelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Vert: Leistungsstoerungen
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## Arbeitsbereich
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Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster fuer typische Faelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung. Pruefraster für typische Faelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
## Normenanker
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||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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||||
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||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
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||||
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||||
@@ -21,13 +36,13 @@ Leitfaden Leistungsstoerungen §§ 280 ff. BGB: Unmoeglichkeit, Verzug, Schlecht
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGB, BGH, BVerfG.
|
||||
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||||
## Fallweichen
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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||||
|
||||
## Pruefraster
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@@ -55,7 +70,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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||||
@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Vert: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Ro
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||||
Vert: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 1353 Abs. 1 BGB` — eheliche Lebensgemeinschaft.
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- `§ 1360 BGB` — Familienunterhalt.
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- `§ 1565 Abs. 1 BGB` — Scheidung.
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- `§ 1570 BGB` — Betreuungsunterhalt.
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- `§ 1601 BGB` — Verwandtenunterhalt.
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- `§ 1626 Abs. 1 BGB` — elterliche Sorge.
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||||
- `§ 1671 BGB` — Sorgerechtsuebertragung.
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||||
- `§ 1684 BGB` — Umgangsrecht.
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||||
- `§ 23a Abs. 1 GVG` — Familiengerichtsbarkeit.
|
||||
- `§ 113 FamFG` — Verfahrensregeln in Familienstreitsachen.
|
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|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -1,13 +1,28 @@
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||||
---
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||||
name: vert-rahmenvertrag-einzelabrufe-spezial
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description: "Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster fuer Einkauf und Vertrieb im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster für Einkauf und Vertrieb im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Vert: Rahmenvertrag Einzelabrufe
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## Arbeitsbereich
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Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster fuer Einkauf und Vertrieb. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hierarchie der Dokumente. Pruefraster für Einkauf und Vertrieb. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +36,13 @@ Spezialfall Rahmenvertrag und Einzelabrufe: Wechselwirkung, Battle of Forms, Hie
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- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
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||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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||||
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||||
## Pruefraster
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@@ -55,7 +70,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -1,13 +1,30 @@
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||||
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||||
name: vert-vertragsschluss-vertragspruefung
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description: "Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster fuer typische Streitfaelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
|
||||
description: "Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster für typische Streitfaelle im Vertragsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
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# Vert: Vertragsschluss Bauleiter
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## Arbeitsbereich
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Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster fuer typische Streitfaelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellvertretung, kaufmaennisches Bestaetigungsschreiben. Pruefraster für typische Streitfaelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
## Normenanker
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||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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||||
- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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||||
- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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||||
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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||||
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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@@ -21,13 +38,13 @@ Bauleiter Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB: Angebot, Annahme, Auslegung, Stellve
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB, BGH, BVerfG.
|
||||
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
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||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
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||||
## Pruefraster
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@@ -55,7 +72,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,6 +9,23 @@ description: "Vertragsrecht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schä
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Vertragsrecht: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit.
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- `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug.
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- `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.
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- `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen.
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- `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.
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- `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums.
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- `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem.
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- `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen.
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- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist.
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- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -35,7 +35,7 @@ Rechtlicher Hintergrund: § 309 Nr. 9 BGB verbietet in B2C-AGB stillschweigende
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## Eingaben
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- Register `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml`
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- Register `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml`
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- Optional: `--tage N` zur Änderung des Beobachtungsfensters (Standard: 90 Tage)
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- Optional: `--verpasst` für abgelaufene Fristen ohne erfasste Kündigung
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@@ -43,7 +43,7 @@ Rechtlicher Hintergrund: § 309 Nr. 9 BGB verbietet in B2C-AGB stillschweigende
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### Schritt 1: Register lesen
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`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml` lesen. Falls leer und CLM verbunden: Modus 3 (Erst-Import aus CLM) anbieten.
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`~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml` lesen. Falls leer und CLM verbunden: Modus 3 (Erst-Import aus CLM) anbieten.
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### Schritt 2: Standardmodus – was läuft in 90 Tagen aus?
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@@ -66,7 +66,7 @@ Einträge mit `status: aktiv` anzeigen, deren `kündigen_bis_effektiv` in der Ve
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## Das Register
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Gespeichert unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml`. Jeder Eintrag:
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Gespeichert unter `~/.claude/plugins/config/claude-für-deutsches-recht/vertragsrecht/renewal-register.yaml`. Jeder Eintrag:
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```yaml
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- vertragspartner: "Acme Software GmbH"
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Vertriebsvertraege: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; s
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Vertriebsvertraege: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,20 +21,20 @@ AGB-Recht Grundzuege §§ 305 ff. BGB: Einbeziehung, Inhaltskontrolle § 307 BGB
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||||
- **Normen-/Quellenanker:** AGB, BGB, BGH.
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||||
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||||
## Fallweichen
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||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
|
||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
|
||||
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Vertragsrecht einfuehrend: BGB-Vertragstypen Kauf, Werkvertrag, Di
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Vertragsrecht einfuehrend: BGB-Vertragstypen Kauf, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Pacht, Darlehen, Geschaeftsbesorgung, Auftrag. Pro Typ Pflichten, Vergueng, Maengelrecht, Kuendigung. Entscheidungstabelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -21,20 +36,20 @@ Vertragsrecht einfuehrend: BGB-Vertragstypen Kauf, Werkvertrag, Dienstvertrag, M
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -21,20 +21,20 @@ Spezialfall Leistungsstoerungen: Unmoeglichkeit § 275 BGB, Verzug § 286 BGB, S
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- **Normen-/Quellenanker:** BGB.
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## Fallweichen
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Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
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1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
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2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
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3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
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4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
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5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
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## Pruefraster
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Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
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1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
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2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
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||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
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4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
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@@ -51,10 +51,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
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- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
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||||
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
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- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
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||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
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## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
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||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
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- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
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- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
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- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Widerruf: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rolle
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Widerruf: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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||||
## Normenanker
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||||
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
|
||||
|
||||
- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
|
||||
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
|
||||
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
|
||||
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
|
||||
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
|
||||
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
|
||||
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
|
||||
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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||||
## Arbeitsweg
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||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Anschluss-Skills Router: schlägt nach der ersten Prüfung die pas
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||||
Anschluss-Skills Router: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material ein
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Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nach
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Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fri
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Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zusammenfassungen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; sch
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Zusammenfassungen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
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## Normenanker
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
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- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
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- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
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- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
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- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
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- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
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- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
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- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
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- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
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Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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## Arbeitsweg
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
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