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2026-06-07 03:06:05 +02:00
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@@ -97,11 +97,11 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 84 Skills in diesem Plugin. Beschrei
| `workflow-chronologie-und-belegmatrix` | Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert prio... |
| `workflow-fristen-und-risikoampel` | Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priori... |
| `workflow-redteam-qualitygate` | Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert prioris... |
| `zit-gesetzeszitierung-bauleiter` | Bauleiter Gesetzeszitierung in Schriftsatz und Memo: Norm, Absatz, Satz, Halbsatz, Nummer, Buchstabe. Pruefraster fuer einheitliche Schreibweise. |
| `zit-internationale-kommentar-zitat` | Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster fuer internationale Mandate im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen... |
| `zit-internationale-urteile-spezial` | Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster fuer internationale Mandate. |
| `zit-kommentar-aufsatzzitierung-spezial` | Spezialfall Kommentar- und Aufsatzzitierung: Bearbeiter, Randnummer, Auflagenjahr, Zeitschrift, Heft, Seite. Pruefraster fuer wissenschaftliches Schreiben. |
| `zit-rechtsprechungszitierung-leitfaden` | Leitfaden Rechtsprechungszitierung BGH BVerfG EuGH: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarer Link dejure.org / openjur.de. Pruefraster fuer Memos. |
| `zit-gesetzeszitierung-bauleiter` | Bauleiter Gesetzeszitierung in Schriftsatz und Memo: Norm, Absatz, Satz, Halbsatz, Nummer, Buchstabe. Pruefraster für einheitliche Schreibweise. |
| `zit-internationale-kommentar-zitat` | Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster für internationale Mandate im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen,... |
| `zit-internationale-urteile-spezial` | Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster für internationale Mandate. |
| `zit-kommentar-aufsatzzitierung-spezial` | Spezialfall Kommentar- und Aufsatzzitierung: Bearbeiter, Randnummer, Auflagenjahr, Zeitschrift, Heft, Seite. Pruefraster für wissenschaftliches Schreiben. |
| `zit-rechtsprechungszitierung-leitfaden` | Leitfaden Rechtsprechungszitierung BGH BVerfG EuGH: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarer Link dejure.org / openjur.de. Pruefraster für Memos. |
| `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` | Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift: Reihenfolge der Fundstellen. Amtliche Sammlung (BGHZ, BVerfGE) hat Vorrang, dann Parallelfundstelle Zeitschrift (NJW, JZ, ZIP). Beispiel BGHZ 240 S. 1 = NJW 2024 S. 1832. |
| `zitat-archivierungspflicht` | Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, archive.org-Backup. Wichtig bei Schriftsaetzen, weil Online-Quellen veraendert werden. Empfehlung Kanzleiprozess. |
| `zitat-archivierungspflicht-aufsatz` | Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, archive.org-Backup. Wichtig bei Schriftsaetzen, weil Online-Quellen veraendert werden. Empfehlung Kanzleiprozess im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen... |
@@ -120,7 +120,7 @@ Automatisch generierte Komplett-Liste aller 84 Skills in diesem Plugin. Beschrei
| `zitat-internet-quellen` | Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, eur-lex. Vermeiden: anwalt24.de, BeckRS allein als einzige Fundstelle. |
| `zitat-internet-quellen-kommentar-randnummer` | Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, eur-lex. Vermeiden: anwalt24.de, BeckRS allein als einzige Fundstelle im Zitierweise: prüft konkret... |
| `zitat-kommentar-randnummer` | Kommentar mit Bearbeiter und Randnummer nur bei vorliegender Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff zitieren: Bearbeiter, Werk, aktuelle Auflage/Stand, Norm, Randnummer. Keine Kommentar-Rn. aus Modellwissen. |
| `zitat-leitsatzentscheidung` | Leitsatz-Entscheidung mit Leitsatz zitieren: BGH, Urt. ..., Leitsatz 1 lautet: ... Original-Leitsatz im Wortlaut, dann Begruendung mit Rn. Format fuer Schriftsatz und Memo. |
| `zitat-leitsatzentscheidung` | Leitsatz-Entscheidung mit Leitsatz zitieren: BGH, Urt. ..., Leitsatz 1 lautet: ... Original-Leitsatz im Wortlaut, dann Begruendung mit Rn. Format für Schriftsatz und Memo. |
| `zitat-monografie-handbuch` | Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Verfasser/Bearbeiter, Titel, Auflage/Stand, Jahr, Kapitel/Norm, Seite/Rn. Keine Handbuchfundstellen aus Modellwissen. |
| `zitat-monografie-handbuch-streitstand` | Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Verfasser/Bearbeiter, Titel, Auflage/Stand, Jahr, Kapitel/Norm, Seite/Rn. Keine Handbuchfundstellen aus Modellwissen im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestan... |
| `zitat-rechtsprechung-fristennotiz-naechster` | Rechtsprechung ohne amtliche/freie Fundstelle behandeln: Gericht Datum Aktenzeichen sichern, freie Quelle suchen, Datenbanknummern nur als Nutzerquelle/Lizenzfund vermerken und nicht als tragenden Ersatz verwenden im Zitierweise: prüft k... |
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Aktenzeichen: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin zi
Aktenzeichen: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -26,6 +26,21 @@ Dieses Anschluss-Routing für **Zitierweise Deutsches Recht** wählt nach dem er
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Ergebnis sichten: Welche Zitierweise Deutsches Recht-Fragen sind nach diesem Skill beantwortet, welche bleiben offen oder neu entstehen?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Aufsatz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin zitie
Aufsatz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Aufsatz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Zitierweise
# Aufsatz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Aufsatz: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Beckrs: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin zitierweis
Beckrs: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Blindzitate: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin zi
Blindzitate: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Chronologie und Belegmatrix im Zitierweise im deutschen Recht: 1.
# Chronologie und Belegmatrix
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin zitierweise-deutsches-recht: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Datum: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin zitierweis
Datum: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -26,6 +26,21 @@ Dieser Dokumenten-Intake für **Zitierweise Deutsches Recht** ordnet Anlagen, Re
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Eingangsdokumente nach Typ ordnen: Vertragsurkunden, Schriftsätze, Verwaltungsakte, Protokolle, Bescheide und externe Beweismittel des Fachgebiets.
@@ -26,6 +26,21 @@ Dieser Einstieg routet **Zitierweise Deutsches Recht** vom ersten Sachverhalt zu
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Entscheidungsform: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungsli
Entscheidungsform: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Fristen- und Risikoampel im Zitierweise im deutschen Recht: 1. Wer
# Fristen- und Risikoampel
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Fristen- und Risikoampel im Plugin zitierweise-deutsches-recht: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen..
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Gericht: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugi
Gericht: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Hauszitierweise: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage i
Hauszitierweise: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Juristische: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugi
Juristische: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -14,6 +14,22 @@ description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Zitierweise Deutsches R
# Zitierweise Deutsches Recht — Allgemein
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Schnellstart-Workflow
Dieser Allgemein-Skill ist der schöne, schnelle Eingang in das Plugin **Zitierweise Deutsches Recht**. Er funktioniert wie Empfang, Triage, Projektsteuerung und Qualitätskontrolle in einem: erst knapp klären, dann den richtigen Arbeitsweg wählen, dann passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Kommentar: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin zit
Kommentar: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin zitier
Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Live: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Zitierweis
# Live: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Live: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Live: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin zit
Live: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Lizenziertem: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im P
Lizenziertem: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nach
Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Mandantenkommunikation im Zitierweise im deutschen Recht: 1. Wer f
# Mandantenkommunikation
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Mandantenkommunikation im Plugin zitierweise-deutsches-recht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten..
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Nutzerquelle Fehlerkatalog: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständ
# Nutzerquelle Fehlerkatalog
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Einsatzlage
Dieser Fehlerkatalog prüft im Bereich **Zitierweise Deutsches Recht** Ergebnisse vor Abgabe, Versand, Einreichung oder Mandantenfreigabe belastbar gegen.
@@ -26,6 +26,21 @@ Diese Output-Weiche für **Zitierweise Deutsches Recht** entscheidet, ob Memo, A
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Ergebnistyp bestimmen: Schriftsatz an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen, Mandantenmemo, Risikobericht, Vertragsentwurf, Entscheidungsvorlage, Behörden-Stellungnahme — was braucht der Mandant wirklich?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Paywallfreie, prüfbare Rechtsprechungsbelege ohne Blindzitate: f
Paywallfreie, prüfbare Rechtsprechungsbelege ohne Blindzitate: führt schnell durch Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Belege, Risiken und erzeugt einen verwertbaren nächsten Output. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -31,6 +31,21 @@ Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Zitierweise Deutsches Recht** tragende N
3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben.
4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Fehlerbremse
- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
@@ -26,6 +26,21 @@ Dieser Quellen-Livecheck für **Zitierweise Deutsches Recht** trennt amtliche No
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Tragende Normen (die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen) zuerst amtlich verifizieren: gesetze-im-internet.de oder spezialisiertes Bundesgesetzblatt-Portal; nicht aus Modellwissen finalisieren.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Rechtsprechung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plu
Rechtsprechung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Red-Team Qualitygate: Fehlerbremse; prüft Fristen, Zuständigkeit
# Red-Team Qualitygate
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin zitierweise-deutsches-recht: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
@@ -26,6 +26,21 @@ Diese Unterlagenprüfung für **Zitierweise Deutsches Recht** benennt fehlende D
- `zitat-amtliche-sammlung-vs-zeitschrift` — Zitat Amtliche Sammlung Vs Zeitschrift
- `zitat-archivierungspflicht` — Zitat Archivierungspflicht
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Sollkatalog aufstellen: Welche Dokumente brauche ich für die konkrete Zitierweise Deutsches Recht-Frage zwingend (Vertragsurkunden, Schriftsätze, Verwaltungsakte, Protokolle, Bescheide und externe Beweismittel des Fachgebiets)?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Verifizierbarer: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin z
Verifizierbarer: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material ein
Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zust
Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fri
Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -1,21 +1,37 @@
---
name: zit-gesetzeszitierung-bauleiter
description: "Bauleiter Gesetzeszitierung in Schriftsatz und Memo: Norm, Absatz, Satz, Halbsatz, Nummer, Buchstabe. Pruefraster fuer einheitliche Schreibweise."
description: "Bauleiter Gesetzeszitierung in Schriftsatz und Memo: Norm, Absatz, Satz, Halbsatz, Nummer, Buchstabe. Pruefraster für einheitliche Schreibweise."
---
# Zit: Gesetzeszitierung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zit: Gesetzeszitierung
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +59,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,13 +1,28 @@
---
name: zit-internationale-kommentar-zitat
description: "Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster fuer internationale Mandate im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
description: "Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster für internationale Mandate im Zitierweise: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt."
---
# Zit: Internationale Urteile
## Arbeitsbereich
Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster fuer internationale Mandate. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster für internationale Mandate. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
@@ -21,13 +36,13 @@ Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile
- **Normen-/Quellenanker:** EGMR, ECLI.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -55,7 +70,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,21 +1,37 @@
---
name: zit-internationale-urteile-spezial
description: "Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster fuer internationale Mandate."
description: "Spezialfall Zitierung internationaler Urteile EuGH EGMR sowie Common-Law-Urteile: ECLI, Neutral Citation, Public Domain. Pruefraster für internationale Mandate."
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# Zit: Internationale Urteile
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zit: Internationale Urteile
- **Normen-/Quellenanker:** EGMR, ECLI.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +59,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,21 +1,37 @@
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name: zit-kommentar-aufsatzzitierung-spezial
description: "Spezialfall Kommentar- und Aufsatzzitierung: Bearbeiter, Randnummer, Auflagenjahr, Zeitschrift, Heft, Seite. Pruefraster fuer wissenschaftliches Schreiben."
description: "Spezialfall Kommentar- und Aufsatzzitierung: Bearbeiter, Randnummer, Auflagenjahr, Zeitschrift, Heft, Seite. Pruefraster für wissenschaftliches Schreiben."
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# Zit: Kommentar Aufsatz
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zit: Kommentar Aufsatz
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +59,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,21 +1,37 @@
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name: zit-rechtsprechungszitierung-leitfaden
description: "Leitfaden Rechtsprechungszitierung BGH BVerfG EuGH: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarer Link dejure.org / openjur.de. Pruefraster fuer Memos."
description: "Leitfaden Rechtsprechungszitierung BGH BVerfG EuGH: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarer Link dejure.org / openjur.de. Pruefraster für Memos."
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# Zit: Rechtsprechungszitierung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zit: Rechtsprechungszitierung
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -43,7 +59,7 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift: Reihenfolge der Fundstellen. Am
# Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Amtliche Sammlung vs. Zeitschrift
- **Normen-/Quellenanker:** BGHZ, NJW, JZ, ZIP.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, P
Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, archive.org-Backup. Wichtig bei Schriftsaetzen, weil Online-Quellen veraendert werden. Empfehlung Kanzleiprozess. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, PDF-Abruf, arch
- **Normen-/Quellenanker:** PDF.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Archivierungspflicht der zitierten Quelle: Screenshot mit Datum, P
# Zitierte Quelle archivieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zitierte Quelle archivieren
- **Normen-/Quellenanker:** PDF.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Aufsatz in juristischer Zeitschrift nur bei vorliegendem Beitrag z
# Aufsatz in Zeitschrift zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Aufsatz in Zeitschrift zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** NZG, URL.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Fachgerichtsbarkeit zitieren: BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH. Format S
Fachgerichtsbarkeit zitieren: BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH. Format Senat, Datum, Aktenzeichen, amtliche Sammlung sowie Parallel-Fundstelle. Beispiel BAG, Urt. v. 12.09.2023 9 AZR 372 aus 22, BAGE 178 S. 199 = NZA 2023 S. 1521. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Fachgerichtsbarkeit zitieren: BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH. Format Senat, Datum, A
- **Normen-/Quellenanker:** BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH, AZR, BAGE, NZA.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Fachgerichtsbarkeit zitieren: BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH. Format S
# Fachgerichtsbarkeit zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Fachgerichtsbarkeit zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** BAG, BFH, BSG, BVerwG, BGH, AZR, BAGE, NZA.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "BGH-Entscheidung korrekt zitieren: Senat, Datum, Aktenzeichen, Fun
BGH-Entscheidung korrekt zitieren: Senat, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle. Beispiel BGH, Urt. v. 11.04.2024 III ZR 168 aus 23, BGHZ 240 S. 1 = NJW 2024 S. 1832. Bei wichtiger Linie: Vor- und Folgeentscheidungen ergaenzen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ BGH-Entscheidung korrekt zitieren: Senat, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle. Beisp
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, III, ZR, BGHZ, NJW.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "BGH-Entscheidung korrekt zitieren: Senat, Datum, Aktenzeichen, Fun
# BGH-Entscheidung zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: BGH-Entscheidung zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, III, ZR, BGHZ, NJW.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "BVerfG-Entscheidung zitieren: Senatsnummer, Datum, Aktenzeichen, B
# BVerfG-Entscheidung zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: BVerfG-Entscheidung zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** BVerfG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "EuGH-Rechtsprechung zitieren: Urt./Beschl., Datum, Rs. C-Nummer, P
# EuGH-Rechtsprechung zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: EuGH-Rechtsprechung zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** ECLI, EU, GA.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Gesetz/Verordnung zitieren: Norm-Bezeichnung, ggf. § und Absatz.
# Gesetz/Verordnung zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Gesetz/Verordnung zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** InsO, BGB, Art. 26, DSGVO, JJJJ.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Kanzlei-Hauszitierweise anpassen: Excel-Vorlage Beck/NJW vs. Hartu
# Kanzlei-Hauszitierweise
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Kanzlei-Hauszitierweise
- **Normen-/Quellenanker:** NJW.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Kanzlei-Hauszitierweise anpassen: Excel-Vorlage Beck/NJW vs. Hartu
Kanzlei-Hauszitierweise anpassen: Excel-Vorlage Beck/NJW vs. Hartung/Roemermann v4. Empfehlung: konsistente Regel pro Kanzlei, in den Schriftsatz-Templates verankern. Output: Hauszitierregel-Dokument. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Kanzlei-Hauszitierweise anpassen: Excel-Vorlage Beck/NJW vs. Hartung/Roemermann
- **Normen-/Quellenanker:** NJW.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Instanzgerichts-Entscheidungen strategisch zitieren: OLG-Entscheid
# Instanzgerichte strategisch
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Instanzgerichte strategisch
- **Normen-/Quellenanker:** OLG, LG, BGH, AG.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Internationale Quellen: EuGH, EGMR, Common-Law-Faelle (in IPR-Kont
# Internationale Quellen
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Internationale Quellen
- **Normen-/Quellenanker:** EGMR, IPR, ECLI, CE, ECHR.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: deju
Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, eur-lex. Vermeiden: anwalt24.de, BeckRS allein als einzige Fundstelle. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: dejure.org, openju
- **Normen-/Quellenanker:** URL.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Internet-Quellen zitieren: Stand, URL, Abrufdatum. Bevorzugt: deju
# Internet-Quellen zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Internet-Quellen zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** URL.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Kommentar mit Bearbeiter und Randnummer nur bei vorliegender Nutze
# Kommentar mit Rn. zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Kommentar mit Rn. zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** BGB.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -1,21 +1,37 @@
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name: zitat-leitsatzentscheidung
description: "Leitsatz-Entscheidung mit Leitsatz zitieren: BGH, Urt. ..., Leitsatz 1 lautet: ... Original-Leitsatz im Wortlaut, dann Begruendung mit Rn. Format fuer Schriftsatz und Memo."
description: "Leitsatz-Entscheidung mit Leitsatz zitieren: BGH, Urt. ..., Leitsatz 1 lautet: ... Original-Leitsatz im Wortlaut, dann Begruendung mit Rn. Format für Schriftsatz und Memo."
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# Leitsatz-Entscheidung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Leitsatz-Entscheidung
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Ver
Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Verfasser/Bearbeiter, Titel, Auflage/Stand, Jahr, Kapitel/Norm, Seite/Rn. Keine Handbuchfundstellen aus Modellwissen. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Verfasser/Bearbei
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Monografie oder Handbuch nur bei vorliegender Quelle zitieren: Ver
# Monografie/Handbuch zitieren
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Monografie/Handbuch zitieren
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Rechtsprechung ohne amtliche/freie Fundstelle behandeln: Gericht D
Rechtsprechung ohne amtliche/freie Fundstelle behandeln: Gericht Datum Aktenzeichen sichern, freie Quelle suchen, Datenbanknummern nur als Nutzerquelle/Lizenzfund vermerken und nicht als tragenden Ersatz verwenden. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -21,13 +36,13 @@ Rechtsprechung ohne amtliche/freie Fundstelle behandeln: Gericht Datum Aktenzeic
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -51,10 +66,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Rechtsprechung ohne amtliche/freie Fundstelle behandeln: Gericht D
# Rechtsprechung ohne amtl. Fundstelle
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Rechtsprechung ohne amtl. Fundstelle
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Streitstand in Memo/Schriftsatz darstellen: h. M. (Rechtsprechung
# Streitstand darstellen
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Streitstand darstellen
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,17 +5,33 @@ description: "Verbotene Zitate vermeiden: anwalt24.de (kein primaerer Rechtsstan
# Verbotene Zitate
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Verbotene Zitate
- **Normen-/Quellenanker:** Zitierfähigkeit statt ID-Platzhalter: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Randnummer/Seite und amtliche oder frei prüfbare Quelle; keine BeckRS-/juris-/Datenbank-ID ohne Nutzerquelle.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Pruefraster
@@ -39,10 +55,10 @@ Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Norme
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behördenpraxis-Saetze.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Aktenzeichen: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Zitierwei
# Aktenzeichen: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Aktenzeichen: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Beckrs: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Zitierweise im de
# Beckrs: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Beckrs: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Blindzitate: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Zitierwei
# Blindzitate: Internationaler Bezug und Schnittstellen
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Blindzitate: Internationaler Bezug und Schnittstellen
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Datum: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Zitierweise im de
# Datum: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Datum: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Zitierweise Deutsches R
Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Zitierweise Deutsches Recht-Plugin. Setzt v4.1 durch: Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle; keine BeckRS-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. Fragt Ziel, Quellenlage und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Entscheidungsform: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungsli
# Entscheidungsform: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Entscheidungsform: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Zitierweise: Fristennotiz und nächster Schritt im Zitierweise im
# Zitierweise: Fristennotiz und nächster Schritt
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zitierweise: Fristennotiz und nächster Schritt
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zitierweise: Fristennotiz und nächster Schritt im Plugin zitierwe
Zitierweise: Fristennotiz und nächster Schritt im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Hauszitierweise: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage i
# Hauszitierweise: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Hauszitierweise: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Juristische: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Zitie
# Juristische: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Juristische: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Kommentar: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Zitierweis
# Kommentar: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Kommentar: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Zitierweise i
# Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Literatur: Formular, Portal und Einreichungslogik
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Lizenziertem: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Z
# Lizenziertem: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Lizenziertem: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Rechtsprechung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Zit
# Rechtsprechung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Rechtsprechung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Verifizierbarer: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Zitierwe
# Verifizierbarer: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Verifizierbarer: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -5,6 +5,22 @@ description: "Zugriff: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Zitierweise im deuts
# Zugriff: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Zugriff: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
@@ -9,6 +9,21 @@ description: "Zugriff: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin zitierweise d
Zugriff: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin zitierweise deutsches recht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzverantwortung und Signatur.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronische Einreichung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Vortrag und Antrag.
- `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Darstellung der Entscheidungsgruende.
- `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil und Bezugnahmen.
- `§ 267 Abs. 1 StPO` — Urteilsgruende im Strafurteil.
- `§ 117 Abs. 2 VwGO` — Entscheidungsgruende im Verwaltungsprozess.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?