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## Alle Skills im Ueberblick
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 25 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 69 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
| Skill | Beschreibung |
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| `infl-001-creator-kooperation-plattform-steuer` | Influencer-Recht: Kaltstart für Creator erste Kooperation, Plattformwahl und steuerliche Grundpflichten strukturiert klären. |
| `infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer` | Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand` | Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz` | Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit` | Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team` | Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre` | Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema` | Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit` | Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz` | Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims` | Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen` | Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung` | Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung` | Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation` | Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertba... |
| `infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum` | Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift` | Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung` | Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video` | Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-030-satire-meme-und-zitatrecht` | Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung` | Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location` | Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower` | Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz` | Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung` | Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten` | Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko` | Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung` | Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan` | Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss` | Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding` | Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-047-plattform-analytics-als-beweis` | Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung` | Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen` | Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-051-politische-werbung-und-transparenz` | Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager` | Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord` | Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns` | Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews` | Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung` | Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten` | Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-064-jahresabschluss-creator-risiken` | Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-065-red-team-creator-kampagne` | Influencer-Recht: Red-Team-Check für Creator-Kampagnen systematische Risikobewertung, Angriffsvektoren, Kennzeichnung, Haftung und Präventionsmaßnahmen. |
| `infl-affiliate-link-geschenk-pr-umsatzsteuer` | Infl Affiliate Link Geschenk PR Umsatzsteuer im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-agenturvertrag-exklusivitaet-foto` | Infl Agenturvertrag Exklusivitaet Foto im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-content-lizenz-musik-reel-bildrechte-kug` | Infl Content Lizenz Musik Reel Bildrechte KUG im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-creator-fonds-jahresabschluss-risiken` | Infl Creator Fonds Jahresabschluss Risiken im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-creator-nachlass-kooperation` | Infl Creator Nachlass Kooperation im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-dsa-plattformbeschwerde` | Infl DSA Plattformbeschwerde im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-einkommensteuer-betriebseinnahme` | Infl Einkommensteuer Betriebseinnahme im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-finanzamt-anfrage-creator-exit` | Infl Finanzamt Anfrage Creator Exit im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-finanzprodukte-krypto-gluecksspiel` | Infl Finanzprodukte Krypto Gluecksspiel im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-green-claims-vergleichende-werbung` | Infl Green Claims Vergleichende Werbung im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-influencer-beauty-filter-medienanstalt` | Infl Influencer Beauty Filter Medienanstalt im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-kennzeichnung-eigenmarke-live-shopping` | Infl Kennzeichnung Eigenmarke Live Shopping im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-ki-avatar-virtueller-influencer-ugc` | Infl KI Avatar Virtueller Influencer UGC im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-merch-drops-preisangaben-rabatt` | Infl Merch Drops Preisangaben Rabatt im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-minderjaehrige-creator-gewinnspiel` | Infl Minderjaehrige Creator Gewinnspiel im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-mitarbeiter-posten-betriebsfeier-content` | Infl Mitarbeiter Posten Betriebsfeier Content im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-restaurant-hotel-reisekosten-pressereise` | Infl Restaurant Hotel Reisekosten Pressereise im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-steuerpruefung-creator-buchhaltung-datev` | Infl Steuerpruefung Creator Buchhaltung Datev im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-unterlassungserklaerung-influencer` | Infl Unterlassungserklaerung Influencer im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-vertragsarchiv-creator-hassrede` | Infl Vertragsarchiv Creator Hassrede im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-wahlwerbung-durch-arbeitsrecht-social` | Infl Wahlwerbung Durch Arbeitsrecht Social im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-werbekennzeichnung-instagram` | Infl Werbekennzeichnung Instagram im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `infl-066-creator-exit-agenturwechsel` | Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug` | Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung` | Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-affiliate-link-geschenk-pr-umsatzsteuer` | Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-agenturvertrag-exklusivitaet-foto` | Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-content-lizenz-musik-reel-bildrechte-kug` | Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-creator-fonds-jahresabschluss-risiken` | Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-creator-nachlass-kooperation` | Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-dsa-plattformbeschwerde` | Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-einkommensteuer-betriebseinnahme` | Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-finanzamt-anfrage-creator-exit` | Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-finanzprodukte-krypto-gluecksspiel` | Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-green-claims-vergleichende-werbung` | Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-influencer-beauty-filter-medienanstalt` | Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-kennzeichnung-eigenmarke-live-shopping` | Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-ki-avatar-virtueller-influencer-ugc` | Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-merch-drops-preisangaben-rabatt` | Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-minderjaehrige-creator-gewinnspiel` | Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-mitarbeiter-posten-betriebsfeier-content` | Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-restaurant-hotel-reisekosten-pressereise` | Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-steuerpruefung-creator-buchhaltung-datev` | Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-unterlassungserklaerung-influencer` | Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-vertragsarchiv-creator-hassrede` | Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-wahlwerbung-durch-arbeitsrecht-social` | Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `infl-werbekennzeichnung-instagram` | Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `influencer-recht-kaltstart-triage` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Plugin Influencer- und Social-Media-Recht. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlaegt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und fuehrt in einen klaren Arb... |
<!-- END SKILLS-OVERVIEW (auto-generated) -->
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name: infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer
description: "Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig:
- **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Huss): Auch unverlangt zugesandtes Produkt, über das positiv berichtet wird, kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post werblichen Charakter aufweist.
- **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand.
- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze).
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar.
- **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird.
### Steuerliche Bewertungsmatrix
| Situation | Steuerfolge Creator |
|-----------|-------------------|
| Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. |
| Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG |
| Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
| Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts?
3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant?
4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt?
5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
## Prüfprogramm
- Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor?
- Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten?
- Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst.
- Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar.
- Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme.
- Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen.
## Typische Fallen
- PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung.
- Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme.
- Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko.
- Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum.
## Normen und Quellen
- § 8 EStG Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 22 EStG Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
- § 3 UStG Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
## Output-Formate
- Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen
- Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden?
- Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden
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name: infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand
description: "Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Umsatzsteuer Barter Deal und Auslands-Brand
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Barter Deals (Ware gegen Content) und grenzüberschreitende Kooperationen stellen umsatzsteuerliche Fallstricke dar:
- **§ 1 UStG**: Tauschleistungen sind steuerbare Umsätze; Barter = Leistung gegen Sachleistung.
- **§ 3 Abs. 12 UStG**: Tausch/Tauschähnlicher Umsatz Wert der erhaltenen Ware ist Entgelt für die Content-Leistung.
- **§ 3a UStG**: Leistungsort bei sonstigen Leistungen an Unternehmer im Ausland → Empfängerortprinzip → Reverse Charge.
- **§ 13b UStG**: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) bei Dienstleistungen von EU-Auslandsunternehmen.
- **OSS-Verfahren** (§ 18j UStG): Für Creator, die B2C-Leistungen in andere EU-Länder erbringen; i. d. R. nicht einschlägig für Creator, die an Unternehmen leisten.
- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer berechnen keine USt, schulden sie aber auch nicht; Barter-Wert trotzdem in Umsatzschwelle einrechnen.
### Übersicht Leistungsortbestimmung
| Brand-Sitz | Creator-Status | Steuerschuldner | USt-Ausweis |
|------------|---------------|-----------------|-------------|
| Deutschland | Regelbesteuerer | Creator | Creator weist aus |
| EU-Ausland | Regelbesteuerer | Brand (Reverse Charge) | Creator ohne USt, mit RC-Hinweis |
| USA/Drittland | Regelbesteuerer | Brand | Creator ohne USt, Steuerfreiheit § 4 Nr. 1a UStG |
| Deutschland | Kleinunternehmer | | Kein USt-Ausweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wo hat das kooperationsanbietende Unternehmen seinen Sitz?
2. Bist du umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
3. Was ist der Marktwert der erhaltenen Ware / Dienstleistung?
4. Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung und Wert vor?
5. Hat der Brand eine USt-ID, und hast du diese verifiziert (VIES)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, Steuercheck oder Buchen-Anleitung?
## Prüfprogramm
- Leistungsort bestimmen: Creator erbringt Marketingleistung an Unternehmer → B2B → Empfängerort.
- Reverse-Charge: EU-Auslands-Brand empfängt Leistung → Brand schuldet deutsche USt; Creator stellt Rechnung ohne USt.
- Barter-Wert: Gemeiner Wert der Sachleistung = Entgelt → in EÜR als Einnahme + Ausgabe (Betriebsmittel).
- Kleinunternehmer: Barter-Umsatz in Jahresumsatz einrechnen → Grenze 22 000 € beachten.
- Rechnungspflicht: § 14 UStG Pflichtangaben inkl. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei RC.
- Dokumentation: VIES-Abfrage des Brand sichern (Screenshot mit Datum).
## Typische Fallen
- Barter-Wert nicht in EÜR erfasst → Umsatz zu niedrig → Steuernachzahlung.
- Reverse Charge vergessen → Creator weist fälschlich USt aus → Korrekturbedarf.
- Kleinunternehmer-Umsatzgrenze durch Barter überschritten → Regelbesteuerung rückwirkend.
- VIES-Verifikation nicht dokumentiert → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
## Normen und Quellen
- § 1 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
- § 3 Abs. 12 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
## Output-Formate
- Rechnungsvorlage (DE-Brand / EU-Brand / Drittland-Brand)
- Steuercheck: Reverse Charge ja/nein
- EÜR-Buchungsnotiz für Barter Deal
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name: infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz
description: "Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Creator der Einstieg birgt aber Wachstumsfallen:
- **§ 19 UStG**: Keine Umsatzsteuererhebung bei Vorjahresumsatz ≤ 22 000 € und voraussichtlichem Jahresumsatz ≤ 50 000 € (ab 2025 EU-harmonisiert: 85 000 € voraussichtlich); kein Vorsteuerabzug.
- **§ 19 Abs. 2 UStG**: Option zur Regelbesteuerung möglich (5-Jahres-Bindung).
- **§ 19 Abs. 4 UStG**: Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr → ab folgendem Jahr Regelbesteuerer.
- **Barter-Deals zählen**: Sachleistungen in Umsatzschwelle einrechnen (§ 10 Abs. 2 UStG).
- **EU-Richtlinie 2020/285**: Neue Schwellenwerte für Kleinunternehmerregelung (SME-Regelung) ab 2025; Jahresumsatz bis 100 000 € EU-weit möglich.
- **Rechnungshinweis**: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
### Wechselkalkulation
| Szenario | Kleinunternehmer | Regelbesteuerer |
|----------|-----------------|-----------------|
| Hohe Ausgaben (Kamera, Studio) | Nachteil: kein Vorsteuerabzug | Vorteil: VSt zurück |
| Wenig Ausgaben, viele B2C-Kunden | Vorteil: kein USt-Ausweis | Nachteil: Preiserhöhung nötig |
| Auslands-Brand (B2B) | Neutral (RC) | Neutral (RC) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wie hoch war der Umsatz im letzten Kalenderjahr (inkl. Sachleistungen)?
2. Wie hoch ist der erwartete Umsatz im laufenden Jahr?
3. Wie hoch sind die Ausgaben für Betriebsmittel mit Vorsteueranteil?
4. Hast du bereits die Regelbesteuerung gewählt (Option nach § 19 Abs. 2 UStG)?
5. Gibt es Pläne für größere Investitionen (Kamera, Studio, Equipment)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechenvergleich KU vs. Regel, Wechselempfehlung oder Rechnungsmuster?
## Prüfprogramm
- Umsatzschwelle: Alle Einnahmen inkl. Sachleistungen und Affiliate-Provisionen addieren.
- Vorsteuer-Kalkulation: Wie viel VSt würde bei Regelbesteuerung erstattet?
- Nettopreiskalkulation: B2C-Kunden müssten bei Wechsel höhere Preise zahlen oder Marge sinkt.
- Option prüfen: Lohnt freiwilliger Wechsel vor Grenzüberschreitung?
- 5-Jahres-Bindung: Wechsel kann nicht jährlich rückgängig gemacht werden.
- Rechnungsanforderung: KU-Hinweis auf jeder Rechnung; bei fehlendem Hinweis nachfordern.
## Typische Fallen
- Sachleistungen vergessen → Umsatz überschritten ohne Wissen → Nachzahlung.
- Wechsel zu spät: Grenze im Oktober überschritten, aber noch KU-Rechnungen bis Jahresende → Haftungsrisiko.
- Vorsteuerabzug beansprucht, obwohl KU → Finanzamt fordert zurück.
- Option ausgeübt, dann Umsatz eingebrochen → 5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden.
## Normen und Quellen
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- § 10 Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html
- EU-Richtlinie 2020/285 (SME): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020L0285
## Output-Formate
- Rechenvergleich: KU vs. Regelbesteuerung (Tabelle)
- Rechnungsmuster mit KU-Pflichthinweis
- Wechsel-Checkliste mit Fristen
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name: infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit
description: "Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Creator Pflicht mit Ausnahmen für echte Künstler und Journalisten:
- **§ 1 GewO**: Gewerbebetrieb erfordert selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht; Anmeldung binnen 4 Wochen nach Aufnahme.
- **§ 14 GewO**: Anzeigepflicht beim Gewerbeamt; Verstoß ist Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO, bis 1 000 €).
- **§ 15 GewStG**: Gewerbesteuer ab 24 500 € Gewinn; Hebesatz variiert je Gemeinde (300900 %).
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Journalist) → keine Gewerbesteuer, keine GewO-Pflicht.
- **Abgrenzung**: Schlichter Influencer = Gewerbetreibender; Journalist/Künstler mit kreativem Kerngehalt kann Freiberufler sein (FG-Rspr. variiert).
- **KSK**: Freie Journalisten und Künstler können KSK-Mitglied werden → 50 % KV/PV-Ersparnis.
### Entscheidungsbaum: Gewerbe oder Freiberuf?
```
Content = überwiegend Werbung/Marketing?
→ Ja → Gewerbebetrieb
→ Nein → Künstlerischer/journalistischer Kerngehalt?
→ Ja → ggf. freiberuflich, Finanzamtsabstimmung nötig
→ Nein → Gewerbebetrieb
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Art von Content erstellst du überwiegend Werbung/Marketing oder journalistisch/künstlerisch?
2. Besteht bereits eine Gewerbeanmeldung oder wurde die Tätigkeit noch nicht angemeldet?
3. In welcher Gemeinde / welchem Gewerbeamt soll die Anmeldung erfolgen?
4. Gibt es eine Nebentätigkeit (Angestelltenverhältnis), und falls ja, erlaubt der Arbeitgeber Nebentätigkeit?
5. Planst du eine Gesellschaft (GbR, UG, GmbH) oder Einzelunternehmen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Anmeldeformular ausfüllen, Abgrenzungsmemo oder GmbH-Überlegung?
## Prüfprogramm
- Gewinnerzielungsabsicht prüfen: Hobby vs. Gewerbe (Anlaufverluste bis 3 Jahre akzeptiert).
- Freiberuf-Abgrenzung: Finanzamt entscheidet; bei Zweifel → Antrag auf verbindliche Auskunft.
- Gewerbesteuerbelastung: Ab 24 500 € Gewinn fällt GewSt an; Anrechnung auf ESt nach § 35 EStG.
- Nebentätigkeit: Arbeitgeber-Genehmigung einholen (§ 60 HGB, Arbeitsvertrag).
- Rechtsform: Einzelunternehmen (unkompliziert), GbR (mehrere Creator), UG/GmbH (Haftungsbeschränkung, ab ~40 000 € Gewinn sinnvoll).
- Pflichtmeldung: Gewerbeamt → Finanzamt → ggf. IHK (Beitrag ab 5 200 € Gewinn).
## Typische Fallen
- Keine Anmeldung, weil „das ist doch nur ein Hobby" → Betriebsprüfung nach 3 Jahren rückwirkend.
- IHK-Beitrag übersehen → Mahnung.
- Freiberufsstatus beantragt, aber Finanzamt lehnt ab → Gewerbesteuer-Nachzahlung.
- GbR mit Partner ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag → Haftungsrisiken.
## Normen und Quellen
- § 1 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
- § 14 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- § 18 EStG Freiberufliche Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
- § 15 GewStG: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__15.html
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Gewerbeanmeldungs-Checkliste
- Freiberuf-Abgrenzungsmemo für das Finanzamt
- Gewerbesteuer-Kalkulation
- Formular-Ausfüllhilfe (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
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name: infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team
description: "Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator und Management-Team
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:
- **§ 7 Abs. 1 SGB IV**: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
- **§ 7a SGB IV**: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
- **§ 28a SGB IV**: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
- **§ 2 SGB VI**: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
- **§ 611a BGB**: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.
### Indizien-Check Scheinselbstständigkeit
| Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung |
|----------------------------|------------------------|
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
| Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment |
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente |
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht |
| Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?
## Prüfprogramm
- Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
- Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
- DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
- Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
- Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
- Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.
## Typische Fallen
- Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
- Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
- DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.
## Normen und Quellen
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- § 7a SGB IV Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- § 611a BGB Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
## Output-Formate
- Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
- DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
- Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
- Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)
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name: infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre
description: "Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung, Abnahme und Nutzungsrechte
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Ein Brand Deal ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder gemischter Vertrag; entscheidend ist die genaue Leistungsbeschreibung:
- **§ 631 BGB**: Werkvertrag Erfolg geschuldet; Abnahme auslöst Vergütungsfälligkeit.
- **§ 640 BGB**: Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart sein; nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Urheber (Zweckübertragungsgrundsatz § 31 Abs. 5 UrhG).
- **UrhG § 34, 35**: Übertragung und Unterlizenzierung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers.
- **Kennzeichnungspflicht im Vertrag**: Brand Deal muss Kennzeichnungsverantwortung regeln (§ 5a UWG).
- **§ 307 BGB**: Unbegrenzte Nutzungsrechte in AGB sind regelmäßig unwirksam (kein bestimmter Umfang).
### Vertragsstruktur Brand Deal
| Klausel | Empfehlung Creator |
|---------|--------------------|
| Leistungsgegenstand | Exakt: Plattform, Format, Anzahl, Länge, Sprache |
| Lieferfrist | Puffer einbauen; Verlängerungsoption |
| Abnahme | 57 Werktage; Schweigen = Abnahme nach Frist |
| Nutzungsrechte | Zeitlich (12 Monate), räumlich (DE), sachlich (Social Media) begrenzen |
| Whitelisting | Extra vergüten; Laufzeit limitieren |
| Exklusivität | Branche und Dauer eng fassen |
| Revision | Max. 2 Feedback-Runden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein Vertragstext vor, oder soll einer erstellt werden?
2. Welche Leistungen sind genau geschuldet (Posts, Stories, Videos, Blogpost)?
3. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand unbegrenzt, zeitlich befristet, Whitelisting?
4. Gibt es eine Abnahmeregelung und eine Revisions-Klausel?
5. Welche Vergütung ist vereinbart: Fix, per Post, Success-Fee oder Mischmodell?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Verhandlungs-Memo oder fertiger Gegenvertrag?
## Prüfprogramm
- Leistungsbeschreibung: Jede Leistung einzeln spezifizieren; Pauschalklauseln vermeiden.
- Nutzungsrechte: Umfang (zeitlich, räumlich, sachlich) explizit begrenzen; Whitelisting extra.
- Abnahme: Frist und Rechtsfolge des Schweigens definieren; Mängelkatalog.
- Vergütungsfälligkeit: An Abnahme, nicht an Veröffentlichung koppeln.
- Kennzeichnung: Verantwortlichkeit für Label (Creator oder Brand) klar stellen.
- Haftung: Freistellungsklausel für falsche Produktinformationen des Brands.
## Typische Fallen
- „Unbegrenzte Nutzungsrechte" ohne Gegenleistung → UrhG § 31 Abs. 5 schützt Creator.
- Abnahme an Veröffentlichung geknüpft → Brand kann endlos auf Revision bestehen.
- Exklusivität zu breit → Creator verliert andere Deals für 1 Jahr.
- Kennzeichnungspflicht auf Creator übertragen, aber Brand liefert falsche Infos → Abmahnrisiko.
- Mündliche Änderungen am Vertrag → kein Beweis.
## Normen und Quellen
- § 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
- § 640 BGB Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
- § 31 UrhG Nutzungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 31 Abs. 5 UrhG Zweckübertragung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Brand-Deal-Vertrag-Checkliste
- Nutzungsrechte-Tabelle (erlaubt / nicht erlaubt)
- Abnahme-Protokoll-Vorlage
- Gegenentwurf zu typischen Brand-AGB
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name: infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema
description: "Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht, Plattformlizenz und GEMA
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Musik in Creator-Content ist ein unterschätztes Haftungsfeld:
- **UrhG § 19a**: Öffentliche Zugänglichmachung von Musikwerken erfordert Lizenz des Rechteinhabers.
- **UrhG § 97**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung (Lizenzanalogie oder entgangener Gewinn).
- **GEMA**: Verwaltet Urheberrechte an Musikwerken und Liedtexten für die meisten Komponisten/Texter; nicht aber Tonträgerrechte (Label = Leistungsschutz).
- **GVL**: Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler und Plattenlabels.
- **Plattformlizenzen**: Meta, TikTok, YouTube haben Lizenzverträge mit GEMA/GVL gelten aber oft nur für organischen Content, nicht für kommerzielle Paid-Media-Nutzung.
- **§ 60d UrhG**: Text-and-Data-Mining-Schranke; nicht einschlägig für Musiknutzung.
- **Creative Commons / Royalty-Free**: Keine GEMA-Pflicht, wenn Musik unter CC0, CC BY oder bei lizenzfreien Plattformen (z. B. Epidemic Sound mit Lizenzvertrag).
### Musik-Nutzungs-Matrix
| Nutzungsart | GEMA-Lizenz nötig? | Plattformlizenz ausreichend? |
|-------------|-------------------|------------------------------|
| Organischer Reel (Instagram) | Meta-Vertrag mit GEMA | Ja (organisch) |
| Bezahlter Ad-Boost | Nein, separater GEMA-Vertrag nötig | Nein |
| YouTube-Video (Monetarisierung) | Content-ID-Verfahren | Bedingt (Revenue-Split) |
| TikTok organisch | TikTok-GEMA-Deal | Ja (organisch) |
| Brand-Deal-Video | Separate Synchronlizenz | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Musik soll verwendet werden, und ist bekannt, ob sie GEMA-pflichtig ist?
2. Ist der Content organisch oder wird er als Paid Ad geschaltet?
3. Ist ein Brand Deal beteiligt, der eine kommerzielle Nutzungslizenz erfordert?
4. Gibt es bereits eine Content-ID-Sperre oder eine Abmahnung?
5. Wird royalty-freie Musik (z. B. Epidemic Sound, Artlist) eingesetzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Lizenzierungspfad oder Reaktion auf Abmahnung?
## Prüfprogramm
- GEMA-Pflicht: Ist die Musik bei GEMA gemeldet? → gema.de Werksuche.
- Leistungsschutzrecht: Label-Lizenz separat von GEMA-Lizenz; beide nötig.
- Plattformvertrag prüfen: Gilt nur für organischen, nicht für kommerziellen Brand-Deal-Content.
- Synchronlizenz: Für Brand Deals immer separate Lizenz beim Label / Publisher einholen.
- Royalty-Free-Alternativen: Lizenzvertrag mit Epidemic Sound, Artlist, Musicbed prüfen kommerzielle Nutzung einschließen.
- Abmahnung: Lizenzanalogie als Schadensersatz GEMA-Tarifsätze als Berechnungsgrundlage.
## Typische Fallen
- Instagram-Musik-Bibliothek für Brand-Deal-Video → nicht ausreichend lizenziert.
- YouTube-Content-ID-Claim → Monetarisierung geht an Label, nicht Creator.
- Musik im Hintergrund eines Videos → trotzdem Lizenzpflicht.
- GEMA-frei ≠ lizenzfrei für Leistungsschutzrechte (Label-Rechte bestehen separat).
## Normen und Quellen
- § 19a UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
- § 97 UrhG Schadensersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- GEMA-Website (Werksuche): https://www.gema.de/musiknutzer/musik-suchen-und-finden/
- GVL-Website: https://www.gvl.de/
## Output-Formate
- Musik-Compliance-Ampel (organisch / Paid / Brand Deal)
- Lizenzierungspfad für kommerzielle Musik
- Muster-Anfrage Synchronlizenz
- Alternative-Plattformen-Liste (royalty-free mit kommerziellem Recht)
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name: infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit
description: "Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Bildrechte KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant:
- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
- **§ 23 KUG**: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung.
- **§ 24 KUG**: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme.
- **DSGVO Art. 6**: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich.
- **BGH „Cathy Hummels"**: Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen.
- **§ 201a StGB**: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich.
### KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext
| Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? |
|-----------|--------------------|---------------------|
| Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein |
| Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) |
| Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja |
| Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund |
| Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen Privatperson, Promi, Minderjährige?
2. Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)?
3. Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt?
4. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation?
5. Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung?
## Prüfprogramm
- Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig.
- Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich?
- Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person.
- Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ.
- Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend.
- DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO.
## Typische Fallen
- Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar.
- Einwilligung mündlich → Beweisproblem.
- Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung.
- Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
## Output-Formate
- Bildrechte-Ampel pro Aufnahme
- Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch)
- KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben
- Minderjährigen-Einwilligungsformular
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name: infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz
description: "Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen, Datenschutz
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Gewinnspiele sind ein rechtlich komplexes Feld mit mehreren Schutzregimen:
- **§ 4 Nr. 6 UWG**: Kopplung von Teilnahme an Gewinnspiel mit Abonnement oder sonstiger Verpflichtung ist unzulässig (z. B. „Folge uns und kommentiere" ist i. d. R. zulässig, aber Kauf nicht).
- **§ 661a BGB**: Gewinnzusagen sind verbindlich; Creator und Brand haften für versprochenen Preis.
- **GlüStV**: Gewinnspiele ohne Einsatz sind kein Glücksspiel; klassische Social-Media-Gewinnspiele fallen nicht darunter.
- **DSGVO Art. 13**: Teilnehmer müssen über Datenverarbeitung informiert werden; separate Datenschutzinformation.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch bei gesponserten Gewinnspielen.
- **Plattform-AGB**: Instagram, Facebook und TikTok verbieten Plattform-Mechanismen (z. B. „Tag 3 Freunde"-Ketten) in bestimmten Formen; Regeln für Contests beachten.
- **TMG / TTDSG**: Cookies bei Teilnahme über Website → Einwilligung.
### Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Inhalt |
|---------|--------|
| Veranstalter | Name, Anschrift, Kontakt |
| Teilnahmezeitraum | Start- und Enddatum, Uhrzeit, Zeitzone |
| Teilnahmevoraussetzungen | Alter, Wohnsitz, Ausschluss Mitarbeiter |
| Gewinn | Genaue Beschreibung, Wert |
| Ermittlung | Zufalls-Los, Jury, Kreativität |
| Benachrichtigung | Wie, bis wann, Folge bei Nichtmeldung |
| Datenschutz | Verweis auf Datenschutzerklärung |
| Haftungsausschluss | Technische Fehler, Änderungsvorbehalt |
| Plattform-Disclaimer | „Nicht von Instagram gesponsert" |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel Creator allein oder zusammen mit einem Brand?
2. Welche Teilnahmebedingung ist vorgesehen (Folgen, Kommentieren, Freunde taggen, Kauf)?
3. Wie werden Teilnehmerdaten erhoben und gespeichert?
4. Auf welcher Plattform findet das Gewinnspiel statt?
5. Was ist der Gewinn, und wie wird er ermittelt und übergeben?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Datenschutztext oder Plattform-AGB-Check?
## Prüfprogramm
- Kopplungsverbot: Kauf als Teilnahmebedingung → § 4 Nr. 6 UWG-Verstoß.
- § 661a BGB: Gewinnversprechen ist bindend; Brand muss Preis stellen können.
- DSGVO: Welche Daten werden erhoben? Zweck? Aufbewahrung? Löschung?
- Plattform-Compliance: Meta, TikTok haben eigene Contest-Regeln → prüfen.
- Kennzeichnung: Gesponsertes Gewinnspiel → § 5a UWG + § 22 MStV.
- Steuer: Sachpreise über 255 € → ggf. Schenkungsteuer, Einkommensteuerpflicht des Gewinners (§ 22 Nr. 3 EStG).
## Typische Fallen
- „Tag 3 Freunde" als Pflicht → Meta-AGB-Verstoß → Post-Löschung.
- Preis nicht geliefert → § 661a BGB-Klage des Gewinners.
- Keine Datenschutzerklärung → DSGVO-Bußgeld.
- Mindestalter nicht angegeben → JuSchG-Problem bei Alkohol/Glücksspiel-Preisen.
## Normen und Quellen
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- § 4 Nr. 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
## Output-Formate
- Teilnahmebedingungen-Vorlage (Social Media)
- DSGVO-Datenschutztext für Gewinnspiel
- Plattform-Compliance-Checkliste
- Gewinnübergabe-Protokoll
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name: infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims
description: "Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Heilmittel, Nahrungsergänzung und Health Claims
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein hochrisikobehaftetes Feld für Creator:
- **HWG § 3**: Irreführende Heilmittelwerbung verboten; verlangt Preisangabe, Pflichthinweise.
- **HWG § 10**: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Allgemeinheit verboten.
- **HWG § 11**: Verbotene Werbeaussagen (z. B. Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheiten, Testimonials von medizinischen Fachpersonen).
- **HCVO (EG) 1924/2006**: Health and Nutrition Claims Regulation nur EU-zugelassene Gesundheitsaussagen erlaubt; Liste unter Anhang der HCVO.
- **§ 5 UWG**: Irreführung durch gesundheitliche Übertreibungen.
- **LFGB §§ 11, 27**: Lebensmittelrecht krankheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
- **§ 4 Nr. 11 UWG** (a. F.) / § 3a UWG: Rechtsbruch als UWG-Verstoß, wenn HWG oder HCVO verletzt.
### Verbotene vs. erlaubte Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Heilt Rückenschmerzen" | Verboten (HWG § 3) |
| „Unterstützt die Immunfunktion" (HCVO-zugelassen) | Erlaubt mit exaktem Wortlaut |
| „Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheit" | Verboten (HWG § 11) |
| „Trägt zu normalem Energiestoffwechsel bei" (HCVO B 12) | Erlaubt |
| „Aus rein natürlichen Zutaten" | Erlaubt, wenn wahrheitsgemäß |
| „Ärztlich empfohlen" | Verboten ohne Belege (HWG § 11) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Handelt es sich um ein Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum?
2. Welche Aussagen soll der Creator über Wirkung und Nutzen machen?
3. Liegt eine HCVO-Zulassung für die spezifischen Aussagen vor?
4. Enthält der Posting-Auftrag Vorher-Nachher-Bilder oder Testimonials von Ärzten?
5. Wurde das Produkt als Arzneimittel zugelassen, oder ist es nur als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, zulässige Formulierungsalternativen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Produktkategorie: Arzneimittel (HWG + AMG), NEM (LFGB + HCVO), Kosmetik (KPVO).
- Aussagen-Check: Jede Behauptung gegen HCVO-Liste prüfen; bei NEM keine Krankheitsaussagen.
- Pflichthinweise: HWG § 4 Pflichtangaben bei OTC-Arzneimittelwerbung.
- Verschreibungspflicht: Rx-Werbung für Allgemeinheit absolut verboten.
- Influencer-Testimonials: Arzt/Apotheker-Empfehlung im Content → HWG § 11 prüfen.
- Kennzeichnung: Werbung für Gesundheitsprodukte zusätzlich nach § 5a UWG kennzeichnen.
## Typische Fallen
- „Klinisch getestet" ohne Studie → Irreführung § 5 UWG.
- NEM mit Krankheitsaussagen → LFGB § 11-Verstoß.
- Creator postet mit Arzt-Kita-Outfit ohne ärztliche Qualifikation → HWG § 11.
- HCVO-Aussage mit falschem Wortlaut → Verstoß; exakter Wortlaut der EU-Liste erforderlich.
## Normen und Quellen
- HWG §§ 3, 10, 11: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
- HCVO (EG) 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
- LFGB § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__11.html
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (erlaubt/verboten/anpassbar)
- HCVO-konforme Formulierungsalternativen
- Pflichthinweis-Vorlage (OTC-Arzneimittel)
- Abmahnantwort (HWG-Verstoß)
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name: infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten:
- **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten.
- **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt.
- **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt).
- **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe.
- **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich.
- **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können.
- **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts.
### Erlaubt-/Verboten-Matrix
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen |
| Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB |
| „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß |
| Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten |
| Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden?
2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite?
3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)?
4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht?
5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen.
- § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung.
- Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko.
- Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis.
- Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV.
- Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen.
## Typische Fallen
- Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal.
- Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG.
- Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld.
- Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html
- § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/
## Output-Formate
- Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen)
- Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung
- Lizenz-Verifikationsprotokoll
- Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter
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name: infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung
description: "Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Alkohol, Tabak und Cannabis Werberestriktionen
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Suchtmittel-Werbung ist massiv eingeschränkt:
- **§ 19 TabakerzG**: Werbung für Tabakprodukte in Printmedien mit überregionaler Auflage, Rundfunk und Onlinediensten verboten; Ausnahmen für Fachzeitschriften.
- **§ 21a TabakerzG**: E-Zigaretten und verwandte Produkte: Werbeverbot wie Tabak.
- **§ 6 MStV**: Alkohol-Werbung im Rundfunk/Telemedien muss Minderjährigen-Schutz beachten; keine übermäßige Förderung des Alkoholkonsums.
- **§ 5 JMStV**: Keine Alkohol- oder Tabakwerbung in Angeboten, die an Minderjährige gerichtet sind.
- **§ 26 KCanG** (Cannabis-Gesetz 2024): Werbung für Cannabis und THC-haltige Produkte verboten; Ausnahmen für Fachinformationen.
- **EU-Richtlinie 2003/33/EG**: Tabakwerbeverbot auf grenzüberschreitenden Diensten.
- **§ 5 UWG**: Irreführende Gesundheitsbehauptungen bei Alkohol.
- **LMIV Art. 7**: Keine gesundheitsbezogenen Aussagen bei alkoholischen Getränken (> 1,2 % vol.).
### Werbeverbot-Übersicht
| Produkt | Plattform | Status |
|---------|-----------|--------|
| Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 19 TabakerzG) |
| E-Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 21a TabakerzG) |
| Alkohol (Erwachsenen-Zielgruppe) | Social Media | Eingeschränkt erlaubt |
| Alkohol mit Minderjährigen-Audience | Social Media | Verboten |
| Cannabis (THC) | Alle Medien | Verboten (§ 26 KCanG) |
| CBD (ohne THC) | Social Media | Eingeschränkt, HCVO beachten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Um welches Produkt handelt es sich genau (Alkohol, Tabak, E-Zigarette, CBD, THC-Cannabis)?
2. Wie hoch ist der Anteil Minderjähriger in der Creator-Audience?
3. Soll der Content in sozialen Medien oder in einem Rundfunkprogramm erscheinen?
4. Werden gesundheitsbezogene Aussagen über das Produkt gemacht?
5. Hat der Brand eine Kooperationsanfrage gestellt, oder wird eine Ablehnung vorbereitet?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsbegründung oder konforme Formulierung?
## Prüfprogramm
- Produktkategorie: Tabak/E-Zig → absolutes Werbeverbot; Alkohol → eingeschränkt; Cannabis → KCanG-Check.
- Audience-Analyse: Audience-Demografie (Plattform-Insights) → unter 25-jährige Dominanz → Ablehnen empfehlen.
- Plattformregeln: TikTok, Instagram haben eigene Alkohol-/Tabak-Werberichtlinien.
- CBD: Kein THC → kein KCanG; aber HCVO und LFGB beachten.
- Influencer-Haftung: Bei Werbung für verbotene Produkte → UWG-Verstoß + Bußgeld.
- Geographische Zielgruppe: In bestimmten Ländern strengere Regeln (z. B. UK, FR).
## Typische Fallen
- E-Zigaretten als „nikotinfrei" beworben → trotzdem § 21a TabakerzG-Verstoß.
- CBD mit Gesundheitsversprechen → HCVO-Verstoß.
- Cannabis-Creator mit Haschisch-Symbolen → Werbung für illegale Inhalte.
- Alkohol-Post mit jugendlichem Lifestyle → JMStV + MStV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- §§ 19, 21a TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__19.html
- § 26 KCanG: https://www.gesetze-im-internet.de/kcanabg/__26.html
- § 6 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__6.html
- § 5 JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/__5.html
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
## Output-Formate
- Werbeverbot-Ampel nach Produktkategorie
- Ablehnungsschreiben an Brand
- Konforme Alkohol-Disclaimer-Vorlage
- JMStV-Audience-Check-Protokoll
@@ -0,0 +1,81 @@
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name: infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung
description: "Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Vergleichende Werbung ist in Grenzen erlaubt, Herabsetzung verboten:
- **§ 6 UWG**: Vergleichende Werbung zulässig, wenn objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend; auf wesentliche relevante Eigenschaften bezogen.
- **§ 6 Abs. 2 UWG**: Unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr, unlautere Ausnutzung des Rufs oder Herabsetzung/Verunglimpfung eines Mitbewerbers.
- **§ 4 Nr. 1 UWG**: Herabsetzung von Mitbewerbern durch abwertende Aussagen = unlautere Handlung.
- **§ 4 Nr. 2 UWG**: Nachahmung mit Rufausbeutung.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Unerlaubte Handlung üble Nachrede oder Rufschädigung als deliktsrechtlicher Anspruch.
- **§ 824 BGB**: Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
- **§ 186 StGB**: Üble Nachrede; § 187 StGB: Verleumdung.
### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Produkt A ist 20 % günstiger als Produkt B (Preis v. 1.1.)." | Zulässig (§ 6 UWG) |
| „Marke X-Produkte sind schlechte Qualität" (unbelegt) | Unzulässig (§ 4 Nr. 1 UWG) |
| „Unser Abo ist besser als Netflix" (sachlicher Vergleich) | Prüfen: objektiv, nachprüfbar? |
| „Firma Y hat mich betrogen" (ohne Beweis) | § 824 BGB-Risiko |
| Parodie/Satire eines Brands | § 24 MarkenG, künstlerische Freiheit |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer oder was soll verglichen oder kritisiert werden Mitbewerber, Produkt oder Marke?
2. Beruhen die Aussagen auf nachprüfbaren Tatsachen oder Werturteilen?
3. Ist die Aussage sachlich oder enthält sie abwertende Elemente?
4. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vor?
5. Handelt es sich um journalistische Kritik, Satire oder kommerzielle Werbung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, Verteidigung oder Gegendarstellung?
## Prüfprogramm
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen sachlich überspitzt sein.
- § 6 UWG-Kriterien: Objektivität, Wesentlichkeit, Nachprüfbarkeit alle drei müssen erfüllt sein.
- Herabsetzungstest: Geht die Aussage über sachliche Kritik hinaus? → Unzulässig.
- Satire-Sonderrecht: Übertreibung erlaubt, wenn als Satire erkennbar; keine Falschbehauptungen.
- Schadensersatz: § 823 BGB i. V. m. § 4 Nr. 1 UWG → Abmahn- und Schadensersatzrisiko.
- Strafrecht: § 186/187 StGB schwere Fälle; Strafanzeige möglich.
## Typische Fallen
- Negative Amazon-Bewertung als Content → § 824 BGB, wenn falsche Tatsachen.
- Mitbewerber-Vergleich ohne aktuelle Daten → § 5 UWG (Irreführung).
- „Worst Brand Award" ohne Sachgrundlage → Herabsetzung.
- Satire ohne klare Kennzeichnung als solche → ernstzunehmende Tatsachenbehauptung.
## Normen und Quellen
- § 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
- § 4 Nr. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- § 824 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__824.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (zulässig/riskant/verboten)
- Abmahnreaktion Herabsetzung
- Gegendarstellungs-Vorlage
- Satire-Disclaimer-Text
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name: infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation
description: "Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Schleichwerbung ist eine der häufigsten Abmahnursachen im Creator-Bereich:
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; nicht erkennbare Werbung = Schleichwerbung = unlautere Geschäftspraktik.
- **§ 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Anhang Nr. 11**: Schleichwerbung als per-se-unzulässige Handlung (Black List).
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; Werbung muss als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein.
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei systematischer Schleichwerbung mit Täuschungsabsicht.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; relevant bei koordinierter Kaufempfehlungs-Manipulation.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Geschäftspraktiken (Advertorial ohne Kennzeichnung) als unlauter.
- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20): Differenzierung zwischen eigenmotivierten und kooperationsbasierten Posts.
### Entscheidungsbaum: Schleichwerbung?
```
Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Vorteil)?
→ Ja → Kennzeichnung als "Werbung" zwingend
→ Nein → Besteht wirtschaftliches Eigeninteresse?
→ Ja → BGH-Prüfung: Offensichtlichkeit für Follower?
→ Nein → Redaktioneller Content, keine Pflicht
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Besteht eine Gegenleistungsbeziehung (Geld, Produkt, Zugänge, Reisen)?
2. Ist der Post als Werbung/Kooperation/Anzeige gekennzeichnet?
3. Handelt es sich um eine eigene Empfehlung ohne Auftrag (organischer Post)?
4. Liegt bereits eine Abmahnung oder ein Ordnungsgeld vor?
5. Geht es um Einzelfall oder systematisches Problem (mehrere ungekennzeichnete Posts)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Post-Korrektur, Unterlassungserklärung oder Verteidigungsstrategie?
## Prüfprogramm
- Gegenleistungstest: Jede Form von Vorteil (auch zukünftige Kooperationschance) → Kennzeichnung.
- Erkennbarkeitstest: Wäre für den durchschnittlich informierten Follower der kommerzielle Zweck ohne Label klar?
- Systematik: Bei Muster von ungekennzeichneten Posts → § 826 BGB-Risiko + erhöhter Schadensersatz.
- Korrektur: Nachträgliche Kennzeichnung möglichst umgehend; ggf. Löschung und Neuveröffentlichung.
- Unterlassungserklärung: Bei Abmahnung nur modifiziert abgeben; strafbewehrte Verpflichtung prüfen.
- Bußgeld: Landesmedienanstalten können Bußgelder bis 500 000 € verhängen (§ 115 MStV).
## Typische Fallen
- Eigenempfehlung, die im Nachhinein bezahlt wird → rückwirkende Kennzeichnungspflicht.
- „Danke an Brand für das Produkt" ohne Werbung-Label → unzureichend.
- Finanzierter Reisebericht ohne „Werbung"-Hinweis → häufigste Abmahnkonstellation.
- Post-Löschung nach Abmahnung nicht ausreichend → Unterlassungserklärung nötig.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
## Output-Formate
- Post-Kennzeichnungs-Korrektur
- Modifizierte Unterlassungserklärung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung
- Systematik-Audit: Alle Posts auf Schleichwerbung prüfen
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name: infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum
description: "Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben, Widerruf, Impressum
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Live Shopping (Instagram Live, TikTok Shop, YouTube Shopping) löst Fernabsatzrecht aus:
- **PAngV**: Preise müssen vollständig (inkl. MwSt., Versand) und eindeutig angegeben werden; im Live-Stream vor Kaufentscheidung sichtbar.
- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; muss bei Verbraucherverträgen klar belehrt werden.
- **§ 356 BGB**: Wertersatz bei Widerruf; keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis 12 Monate + 14 Tage.
- **§ 312 ff. BGB**: Fernabsatzrecht; gilt für alle Vertragsschlüsse im Live-Stream.
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufknopf mit Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen".
- **§ 5 TMG / § 18 MStV**: Impressumspflicht; Impressum muss von Stream-Seite leicht erreichbar sein.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch im Live-Shopping-Format.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis für Kaufabwicklung.
### Live-Shopping-Pflichtcheckliste
| Anforderung | Zeitpunkt | Norm |
|-------------|-----------|------|
| Preisangabe inkl. MwSt. + Versand | Vor Kaufentscheidung | PAngV |
| Widerrufsbelehrung | Beim Kauf / bestätigende E-Mail | § 355 BGB |
| Impressum | Jederzeit erreichbar | § 5 TMG |
| Datenschutzerklärung | Jederzeit erreichbar | DSGVO Art. 13 |
| AGB | Vor Vertragsschluss | § 305 BGB |
| Bestellbutton | Eindeutig | § 312j BGB |
| Werbekennzeichnung | Im Stream | § 22 MStV |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Über welche Plattform findet das Live Shopping statt (TikTok Shop, Meta, YouTube)?
2. Werden eigene oder fremde Produkte verkauft?
3. Sind Preise inkl. Versandkosten vor Kaufentscheidung sichtbar?
4. Liegt eine Widerrufsbelehrung und eine AGB bereit?
5. Ist das Impressum von der Stream-Seite verlinkt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Checkliste, Widerrufsbelehrungs-Vorlage oder AGB-Prüfung?
## Prüfprogramm
- Fernabsatzrecht: Jeder Kaufabschluss im Stream → §§ 312 ff. BGB automatisch anwendbar.
- Preistransparenz: Screenshots aus vergangenen Streams auswerten; Gesamtpreis klar?
- Bestellbestätigung per E-Mail: § 312f BGB dauerhafter Datenträger, Widerrufsbelehrung muss enthalten sein.
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; kein Ausschluss bei Verbrauchern möglich.
- Impressumspflicht: Creator als Anbieter → § 5 TMG-Pflicht; Impressum direkt im Profil verlinken.
- Plattform-Rollenteilung: TikTok Shop, Amazon Live → wer ist Verkäufer? → Haftungsfrage.
## Typische Fallen
- Preis ohne Versandkosten → PAngV-Abmahnung.
- Keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis zu 1 Jahr.
- Impressum nur im Profil, nicht vom Stream aus erreichbar → TMG-Verstoß.
- „Kauf jetzt!" ohne Bestellbutton-Pflicht-Beschriftung → § 312j BGB.
## Normen und Quellen
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
## Output-Formate
- Live-Shopping-Compliance-Checkliste
- Widerrufsbelehrungs-Vorlage
- Impressum-Vorlage für Creator
- AGB-Kurzvorlage für Einzel-Stream
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---
name: infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift
description: "Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Jeder Creator mit geschäftsmäßig genutztem Account benötigt ein Impressum:
- **§ 5 TMG**: Diensteanbieter mit geschäftsmäßig bereitgestellten Telemedien müssen Impressum mit Pflichtangaben bereithalten; leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.
- **§ 18 MStV**: Erweiterte Impressumspflicht für journalistisch-redaktionelle Angebote; gilt auch für Meinungsbildner mit hoher Reichweite.
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG**: Ladungsfähige Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Stadt); kein Postfach allein ausreichend.
- **§ 13 Abs. 6 TMG / DSGVO Art. 13**: Datenschutzerklärung muss im Impressum verlinkt oder direkt enthalten sein.
- **§ 15a UStG**: USt-ID-Pflicht im Impressum, wenn Unternehmer.
- **DSGVO Art. 5**: Datenminimierung private Anschrift kann für Creator ein Datenschutzproblem sein; Lösungsweg: Postadresse (Briefkasten beim Steuerberater, Postservice).
- **Plattform-Umsetzung**: Link „Impressum" muss direkt im Profil (Bio-Link) oder als Menüpunkt erreichbar sein; auf Instagram als separate Seite verlinkbar.
### Pflichtangaben § 5 TMG
| Angabe | Beispiel |
|--------|----------|
| Name | Max Mustermann |
| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Berlin |
| E-Mail | info@creator.de |
| Telefon | +49 30 12345678 |
| USt-ID | DE123456789 (falls vorhanden) |
| Handelsregister | HRB 12345, AG Berlin (falls GmbH) |
| Berufsrechtliche Regelungen | ggf. Kammer, Berufsaufsicht |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattformen werden geschäftsmäßig genutzt (Instagram, TikTok, YouTube, Website)?
2. Liegt ein vollständiges Impressum vor und ist es von allen Plattformen erreichbar?
3. Möchtest du keine private Wohnanschrift veröffentlichen?
4. Hast du eine USt-ID, und ist sie im Impressum eingetragen?
5. Gibt es bereits eine Abmahnung wegen fehlendem oder unvollständigem Impressum?
6. Gewünschtes Ergebnis: Impressum erstellen, prüfen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Geschäftsmäßigkeit: Jeder Creator mit Kooperationseinnahmen → § 5 TMG-Pflicht.
- Ladungsfähige Anschrift: Private Adresse vs. Geschäftsadresse/Postdienst; beides zulässig, solange Zustellbarkeit gewährleistet.
- Erreichbarkeit: Max. 2 Klicks vom Startseiten-/Profilaufruf bis zum Impressum.
- Vollständigkeit: Alle § 5 TMG-Angaben vorhanden; Datenschutzerklärung verlinkt.
- Plattformspezifisch: Instagram „Bio-Link" → Impressum über Linktree oder direkte URL.
- Abmahnung: Oft kostengünstig zu regulieren; modifizierte Unterlassungserklärung + Abmahnkosten (§ 13 Abs. 4 UWG Deckelung auf 100 €/Jahr für Erstverstoß bei KU).
## Typische Fallen
- Nur E-Mail, keine Anschrift → § 5 TMG-Verstoß.
- Postfach ohne ladungsfähige Anschrift → nicht ausreichend.
- Impressum nur auf Website, nicht auf Social-Media-Profil verlinkt → Abmahnrisiko.
- Veraltete Adresse nach Umzug → falsches Impressum = UWG-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Impressum-Vorlage (vollständig nach § 5 TMG)
- Checkliste: Impressum auf allen Plattformen prüfen
- Abmahnreaktions-Schreiben (Impressumsmangel)
- Postadress-Alternativen (Datenschutz-konform)
@@ -0,0 +1,82 @@
---
name: infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung
description: "Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Hassrede, Kommentare, Moderation und Haftung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Creator können für Kommentare unter ihren Posts haften, wenn sie nicht moderieren:
- **§ 10 TMG**: Hostprovider-Haftung Creator haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; nach Kenntnisnahme muss er unverzüglich handeln (Notice & Take Down).
- **NetzDG (§ 3 NetzDG)**: Für große Plattformen (ab 2 Mio. Nutzer) eigene Meldepflichten; Creator als Nutzer profitiert von NetzDG-Meldewegen gegen Hass-Kommentare.
- **§ 130 StGB**: Volksverhetzung Kommentare können strafbar sein; Creator muss nach Kenntnis handeln.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, Verleumdung; Creator haftet als (Mit-)Täter, wenn er strafbare Kommentare bewusst stehen lässt.
- **DSA Art. 16**: Nutzerfreundliche Meldesysteme; Plattformen müssen Meldungen bearbeiten.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Kommentar unter Creator-Post kann Schadensersatz begründen, wenn Creator trotz Kenntnis nicht handelt.
- **§ 1004 BGB analog**: Beseitigungsanspruch des Betroffenen gegen Creator als Störer.
### Moderationspflicht-Auslöser
| Situation | Pflicht des Creators |
|-----------|---------------------|
| Unbekannter Hass-Kommentar | Keine Handlungspflicht |
| Gemeldeter Hass-Kommentar | Unverzüglich prüfen und ggf. löschen |
| Erkennbar strafbarer Inhalt | Löschen + Strafanzeige erwägen |
| Systematische Angriffe gegen Dritte | Proaktive Moderation erwägen |
| Creator macht auf Kommentar aufmerksam | Teilnahme → Haftungsrisiko |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wird Creator selbst durch Kommentare angegriffen (Hassrede gegen Creator)?
2. Enthält ein Kommentar strafbare Inhalte gegen Dritte?
3. Wer hat den Creator auf den Kommentar hingewiesen?
4. Gibt es ein systematisches Moderation-Konzept für den Account?
5. Liegt bereits eine Abmahnung oder Klage wegen Kommentarinhalten vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Moderationskonzept, Strafanzeige-Muster oder Abmahnreaktion?
## Prüfprogramm
- Kenntnis: Wurde Creator informiert oder hat er den Kommentar selbst gesehen?
- Handlungspflicht: Nach Kenntnis → unverzüglich löschen (innerhalb von 24 Stunden).
- Strafrecht: § 130, § 185 ff. StGB-Inhalte → Strafanzeige erstatten + NetzDG-Meldung.
- Moderationskonzept: Schlagwortfilter, Kommentar-Review, Community Guidelines.
- Persönlichkeitsrecht: Betroffener hat Löschungsanspruch gegen Creator (§ 1004 BGB analog).
- Selbstschutz: Gegen Hassrede gegenüber Creator: Plattform-Meldung + ggf. Strafanzeige § 185 StGB.
## Typische Fallen
- Creator löscht strafbaren Kommentar nicht nach Hinweis → Störerhaftung.
- Creator liked Hasskommentar versehentlich → Billigung-Signal.
- Keine Community Guidelines → fehlende Moderationsgrundlage.
- Screenshots sichern vor Löschung vergessen → Beweismittelverlust.
## Normen und Quellen
- § 10 TMG Haftung Hostprovider: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html
- § 130 StGB Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
- § 185 StGB Beleidigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Moderationskonzept-Vorlage
- Strafanzeige-Muster (Hassrede)
- Community-Guidelines-Template
- Abmahnreaktion (Kommentar-Haftung)
@@ -0,0 +1,82 @@
---
name: infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video
description: "Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Reaction-Videos erzeugen mehrfache Rechtsfragen:
- **Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)**: Kritik am Video ist erlaubt; persönliche Herabsetzung, Bloßstellung oder Eingriff in Privatsphäre nicht.
- **§ 22 KUG**: Verwendung des Bildnisses der Originalautors im Reaction-Video erfordert Einwilligung, es sei denn § 23 KUG-Ausnahmen greifen.
- **§ 51 UrhG (Zitatrecht)**: Verwendung fremden Contents im Reaction-Video zulässig, wenn Zitatzweck belegt (Analyse, Kritik, Erörterung) und Quellenangabe vorhanden.
- **§ 97 UrhG**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Reaction-Video (Übernahme ohne Zitat-Grund).
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede durch Aussagen im Reaction-Video.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- **Gegendarstellung § 56 RStV / MStV**: Redaktionelle Angebote müssen Gegendarstellungen abdrucken.
### Reaction-Video-Legalitätsmatrix
| Element | Zulässig? | Bedingung |
|---------|-----------|-----------|
| Clip aus Original zeigen | Bedingt | § 51 UrhG Zitatrecht: Analysezweck + Quelle |
| Gesicht des Creators zeigen | Bedingt | KUG § 23 (öffentliche Person): ggf. ohne Einwilligung |
| Meinung äußern | Ja | Keine Falschbehauptungen |
| Unwahre Tatsachen behaupten | Nein | § 824 BGB, § 186 StGB |
| Privates enthüllen | Nein | § 823 BGB, allg. PersR. |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Gegenstand des Reaction-Videos Person des öffentlichen Lebens oder Privatperson?
2. Wie viel des ursprünglichen Contents wird verwendet (ganzes Video oder kurze Ausschnitte)?
3. Werden eigene Meinungen oder Tatsachenbehauptungen gemacht?
4. Enthält das Reaction-Video private Informationen oder Bilder der Zielperson?
5. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Zielperson vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Reaktion auf Abmahnung oder Reaktion auf einstweilige Verfügung?
## Prüfprogramm
- Zitatrecht: Ausschnitt im konkreten Kontext der Analyse → § 51 UrhG; Quellenangabe zwingend.
- Verhältnismäßigkeit: So kurz wie nötig, nicht länger als Analysezweck erfordert.
- Persönlichkeitsrecht: Meinung vs. Tatsache trennen; keine Enthüllung privater Sphäre.
- Öffentlichkeitsstatus der Zielperson: Politiker, Influencer = Person des öffentlichen Lebens → mehr Kritik erlaubt.
- Beleidigung/Verleumdung: Herabsetzende Aussagen aus Aussageperspektive prüfen.
- Copyright Claim: Plattform-Content-ID → ggf. Einnahmen-Split oder Löschung.
## Typische Fallen
- Gesamtes Video übernommen statt Ausschnitt → § 51 UrhG-Grenze überschritten.
- Privatadresse / Familienverhältnisse im Reaction-Video → schwere PersR-Verletzung.
- „Der ist ein Betrüger" ohne Belege → § 186 StGB + § 824 BGB.
- Content-ID-Claim: Monetarisierung des Reaction-Videos → geht an Originalautor.
## Normen und Quellen
- § 51 UrhG Zitatrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 97 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Reaction-Video-Vorab-Check
- Zitatrecht-Checkliste
- Abmahnreaktion (Persönlichkeitsrecht)
- Reaktion auf Content-ID-Claim
@@ -0,0 +1,80 @@
---
name: infl-030-satire-meme-und-zitatrecht
description: "Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Satire und Memes bewegen sich an der Grenze zwischen Kunstfreiheit und Rechtsverletzung:
- **Art. 5 Abs. 3 GG**: Kunstfreiheit schützt Satire und Parodie; aber: kein Schutz für reine Beschimpfungen.
- **§ 24 UrhG (a. F.) / § 23 UrhG n. F.**: Bearbeitung und Parodie von Werken; nach BGH zulässig, wenn erkennbare künstlerische Distanz zum Original.
- **§ 51 UrhG**: Zitatrecht Übernahme von Originalinhalten für Kritik/Kommentar zulässig.
- **§ 23 MarkenG**: Markenparodie: Nutzung zu satirischen Zwecken kann erlaubt sein, wenn kein geschäftlicher Verkehr und keine Rufschädigung.
- **§ 185 ff. StGB**: Satire darf herabwürdigende Tatsachenbehauptungen nicht enthalten; Meinungsfreiheit endet bei Schmähkritik.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Satire, wenn Kernaussage trotz Übertreibung als Tatsache verstanden werden kann.
- **BVerfG**: Satire muss als solche erkennbar sein; „Aussagekern" ohne satirische Verkleidung prüfen.
### Satire-Zulässigkeitstest
1. Ist die Aussage erkennbar als Satire / Übertreibung markiert?
2. Enthält sie keine Falschbehauptungen als Tatsachenkern?
3. Greift sie keine Privatsphäre an?
4. Betrifft sie eine Person des öffentlichen Lebens in deren Funktion?
5. Ist der Eingriff in Ehre und Persönlichkeit noch verhältnismäßig?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist die Zielperson des Memes / der Satire (Politiker, Creator, Marke)?
2. Enthält der Content Tatsachenbehauptungen oder nur Wertungen und Übertreibungen?
3. Ist der satirische Charakter für Dritte erkennbar?
4. Werden urheberrechtlich geschützte Werke oder Markenzeichen verwendet?
5. Liegt eine Abmahnung oder Anfrage auf Löschung vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Verteidigung oder Neugestaltung des Memes?
## Prüfprogramm
- Aussagekern: Was würde ein unvoreingenommener Betrachter als Kernaussage verstehen?
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen übertrieben sein.
- Privatperson vs. Person des öffentlichen Lebens: Privatpersonen genießen stärkeren Schutz.
- Urheberrecht: Meme mit Originalfoto → § 23 UrhG n. F. (Parodie) prüfen; oder eigenes Foto verwenden.
- Markenrecht: Logo in Meme → § 23 MarkenG; Satire-Ausnahme eng auslegen.
- Kennzeichnung: „Satire" oder „Parodie"-Hinweis kann Haftung mindern, schließt sie aber nicht aus.
## Typische Fallen
- Meme behauptet strafbare Handlung ohne Belege → § 186 StGB Verleumdung.
- Originalfoto ohne Erlaubnis für Meme → UrhG § 16 Verletzung.
- Markenparodie mit Kaufaufforderung → kein Satire-Schutz, gewerbliche Nutzung.
- Satire nicht als solche erkennbar → als ernsthafte Tatsachenbehauptung gewertet.
## Normen und Quellen
- Art. 5 Abs. 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
- § 23 UrhG n. F. Bearbeitungsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
- § 23 MarkenG Markenschranken: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
## Output-Formate
- Satire-Zulässigkeits-Ampel
- Meme-Prüf-Checkliste vor Veröffentlichung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung (Satire-Einwand)
- Umgestaltungsvorschlag für riskante Aussagen
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---
name: infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung
description: "Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Virtuelle Influencer (KI-Charaktere ohne reale Person dahinter) stellen neue Rechtsfragen:
- **UrhG § 2**: Virtuelle Influencer-Designs sind urheberrechtlich geschützte Werke (Grafik, Design); Rechte liegen beim Schöpfer.
- **UrhG § 69a ff.**: KI-generierte Inhalte ohne menschliche Schöpfung sind (noch) nicht urheberrechtsschutzfähig (BGH, EuGH-Tendenz).
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Werbekennzeichnung gilt auch für virtuelle Influencer; kein Ausnahmetatbestand für Nicht-Menschen.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; virtuelle Influencer müssen Werbung kennzeichnen.
- **EU AI Act Art. 50**: Synthetischer Content muss als KI-generiert kenntlich gemacht werden.
- **§ 5 UWG**: Irreführung, wenn Follower glauben, mit einer realen Person zu interagieren.
- **DSGVO**: Datenerhebung über Follower durch virtuelle Influencer-Accounts → normale DSGVO-Pflichten.
### Besonderheiten virtueller Influencer
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Urheberrecht | Beim menschlichen Designer/Programmierer |
| KI-generierte Posts | Kein eigener Urheberrechtsschutz |
| Werbekennzeichnung | Gilt vollständig (§ 5a UWG) |
| KI-Offenlegung | AI Act Art. 50 ab 2025 |
| Haftung bei Rechtsverstößen | Betreiber des Accounts |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist der rechtliche Inhaber und Betreiber des virtuellen Influencer-Accounts?
2. Werden Kooperationen und Werbung als solche und als KI-generiert gekennzeichnet?
3. Werden Daten der Follower erhoben (Newsletter, DSGVO)?
4. Gibt es eine klare Trennung: fiktiver Charakter vs. echtes Unternehmen dahinter?
5. Hat der Charakter eine Marke / eingetragene Schutzrechte?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Schutzrechtsstrategie?
## Prüfprogramm
- Betreiberhaftung: Betreiber haftet für alle rechtlichen Verstöße des Accounts.
- Kennzeichnung: „Werbung" + „KI-generierter Inhalt" + „virtueller Charakter"-Hinweis empfohlen.
- Urheberrecht: Design und Style Sheet schützen; Vertrag mit Designern (Nutzungsrechte-Übertragung).
- DSGVO: Datenschutzerklärung für Follower-Datenverarbeitung.
- Marke: Charaktername und Erscheinungsbild als Marke (§ 3 MarkenG) eintragen.
- AI Act: Ab 2025 Kennzeichnungspflicht für synthetischen Content im Geschäftsverkehr.
## Typische Fallen
- Kein Hinweis auf KI-Natur → Irreführung § 5 UWG.
- Werbekennzeichnung fehlt, weil „es ist ja kein echtes Mensch" → kein Ausnahmetatbestand.
- Designer hat Nutzungsrechte nicht übertragen → Streit über Content-Nutzung.
- DSGVO-Datenschutzerklärung fehlt → Bußgeld.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Virtueller-Influencer-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept (Werbung + KI-Label)
- Urheberrechts-Vertrag mit Designer-Vorlage
- Markenanmeldungs-Checkliste
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---
name: infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location
description: "Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag, Model Release und Location
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Foto-Shootings für Creator-Content erfordern klare Vertragsgestaltung:
- **UrhG §§ 2, 72**: Fotos sind Werke; Fotograf ist Urheber; ohne Vertrag verbleiben alle Nutzungsrechte beim Fotografen.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart werden; ohne Vertrag = organisch-einmalige Nutzung.
- **§ 22 KUG**: Abgebildete Personen müssen Einwilligung geben; Model Release = § 22 KUG-Einwilligung schriftlich.
- **§ 903 BGB / Hausrecht**: Location-Eigentümer kann Aufnahmen auf seinem Gelände untersagen oder genehmigen.
- **§ 823 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei unbefugter Verwertung von Personenaufnahmen.
- **Steuer**: Fotografenhonorar als Betriebsausgabe; bei Sachleistungstausch Umsatzsteuer prüfen.
- **§ 12 UStG**: Fotograf schuldet Umsatzsteuer auf Honorar; Creator kann Vorsteuer abziehen.
### Shooting-Vertrag: Mindestinhalt
| Element | Regelung |
|---------|----------|
| Leistung | Anzahl Fotos, Formate, RAW-Files? |
| Nutzungsrechte | Zeitlich, räumlich, sachlich (Social Media, Print, Werbung) |
| Exklusivität | Darf Fotograf Bilder auch selbst verwenden? |
| Vergütung | Honorar oder Tausch; Rechteanteil? |
| Abnahme | Wie viele Auswahlbilder; Korrekturrechte? |
| Model Release | In Vertrag oder separates Formular |
| Rawdatei | Liegt beim Fotografen oder Creator? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Fotograf Profi mit eigenem Vertrag oder Freelancer ohne Vertrag?
2. Welche Nutzungsrechte werden benötigt (organisch, Werbung, Print, Whitelisting)?
3. Sind auf den Fotos Dritte abgebildet, die eine Model-Release-Einwilligung brauchen?
4. Findet das Shooting an einem privaten Ort, in der Öffentlichkeit oder in einem Studio statt?
5. Wird der Fotograf bezahlt oder gibt es Tausch (z. B. Nennung gegen Nutzungsrechte)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsvorlage, Model-Release-Formular oder Nutzungsrechts-Check?
## Prüfprogramm
- Urheberrecht: Fotograf = Urheber; Nutzungsrechte explizit einräumen lassen (§ 31 UrhG).
- Umfang der Nutzungsrechte: Social Media only oder auch Paid Ads, Print, OOH?
- Model Release: Für jede abgebildete Person (auch im Hintergrund, wenn erkennbar).
- Location: Private Räume, Restaurants, Museen → Genehmigung des Eigentümers einholen.
- RAW-Dateien: Eigentum beim Fotografen → extra vereinbaren, wenn Creator sie möchte.
- Steuer: Fotografenhonorar = Betriebsausgabe; Rechnung prüfen (§ 14 UStG-Pflichtangaben).
## Typische Fallen
- Kein Vertrag → Creator kann Fotos nur einmalig organisch nutzen; Fotograf kann sie auch anderweitig verwenden.
- Model Release vergessen → Person fordert Löschung / Schadensersatz.
- Location ohne Genehmigung → Eigentumsrecht / Hausrecht-Verletzung.
- „TFP" (Time for Print) ohne schriftliche Nutzungsrechtsvereinbarung → unklar, wer was darf.
## Normen und Quellen
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 72 UrhG Lichtbilder: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 903 BGB Eigentumsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html
## Output-Formate
- Foto-Shooting-Vertragsvorlage
- Model-Release-Formular (DE/EN)
- Location-Genehmigungsanfrage-Muster
- Nutzungsrechte-Checkliste
@@ -0,0 +1,82 @@
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name: infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower
description: "Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: UGC-Kampagne Rechte der Follower
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
User Generated Content-Kampagnen (Follower sollen Content einreichen) erfordern klare rechtliche Rahmenbedingungen:
- **UrhG § 2**: Follower-Inhalte (Fotos, Videos, Texte) sind urheberrechtlich geschützt; Nutzungsrechte verbleiben beim Follower.
- **UrhG § 31**: Creator / Brand benötigt ausdrückliche Nutzungsrechtseinräumung für UGC; Teilnahmebedingungen müssen Rechteübertragung regeln.
- **§ 22 KUG**: Personen in Follower-Fotos → KUG-Einwilligung; Creator/Brand kann diese nicht selbst einholen.
- **DSGVO Art. 13**: Follower, die Content einreichen, sind betroffene Personen; Datenschutzhinweis erforderlich.
- **§ 661a BGB**: Versprochener Preis für bestes UGC ist bindend.
- **§ 5a UWG**: Wenn eingereichter UGC als Werbung weiterverwendet wird → Kennzeichnung durch Creator/Brand.
- **Plattform-AGB**: Instagram/TikTok gewähren der Plattform eigene Nutzungsrechte; UGC-Recht gegenüber Brand/Creator separat regeln.
### UGC-Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Anforderung |
|---------|------------|
| Nutzungsrechtseinräumung | Zeitlich, räumlich, sachlich; entgeltlich? |
| Verantwortlichkeit | Follower garantiert, keine Rechte Dritter zu verletzen |
| DSGVO-Hinweis | Zweck, Dauer der Datenspeicherung |
| Preis (falls Wettbewerb) | Genau beschreiben; § 661a BGB |
| Löschrecht des Urhebers | § 41 UrhG Rückruf möglich |
| Kennzeichnung | Muss UGC als Werbung gekennzeichnet werden? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Follower aufgefordert, Fotos/Videos einzureichen, oder geht es um bereits öffentliche Posts?
2. Wie soll der UGC genutzt werden (organisch, Paid Ads, Printmaterial)?
3. Gibt es Teilnahmebedingungen mit Nutzungsrechtsregelung?
4. Werden Daten der einreichenden Follower verarbeitet (E-Mail, Name)?
5. Gibt es einen Preis für den besten Beitrag?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Rechte-Check oder DSGVO-Text?
## Prüfprogramm
- Nutzungsrecht: Jede Nutzung des Follower-Contents erfordert dessen Einwilligung in Teilnahmebedingungen.
- Urheberrecht Dritter: Follower können Musik, Marken, Personen in Content einschließen → Haftung prüfen.
- DSGVO: Einreichung = personenbezogene Daten → Datenschutzhinweis + Speicherdauer + Löschrecht.
- Minderjährige Follower: Elterliche Einwilligung bei U18-Einreichungen.
- Preisversprechen: § 661a BGB verbindlich; Gewinn in angemessener Zeit übergeben.
- Weiterverkauf des UGC an Dritte: Nur mit gesonderter Einwilligung des Urhebers.
## Typische Fallen
- „Tag uns und wir teilen dein Foto" ohne Teilnahmebedingungen → Nutzungsrecht fehlt.
- Follower-Foto mit fremder Musik → Creator/Brand haftet für Urheberrechtsverletzung.
- Preis versprochen, aber nicht geliefert → § 661a BGB-Klage.
- DSGVO: E-Mail-Adressen für zukünftigen Newsletter genutzt → kein Einverständnis.
## Normen und Quellen
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- UGC-Teilnahmebedingungen-Vorlage
- DSGVO-Datenschutztext für UGC-Kampagne
- Nutzungsrechts-Bestätigung (Einzel-Follower)
- Preis-Übergabe-Protokoll
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name: infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz
description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln:
- **§ 22 KUG**: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson).
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a**: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- **§ 26 BDSG**: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten.
- **§ 23 KUG Nr. 3**: Personengruppen wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein.
- **§ 823 BGB**: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung.
- **Arbeitsrecht**: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall.
### Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier
| Situation | Einwilligung nötig? |
|-----------|---------------------|
| Gruppenfoto ohne identifizierbare Einzelperson | Entbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG) |
| Einzelperson deutlich im Fokus | Ja (§ 22 KUG) |
| Internes Intranet | Ggf. § 26 BDSG Einwilligung |
| Öffentliche Social Media | Ja, ausdrückliche Einwilligung |
| Brand-Deal-Foto mit Mitarbeitern | Ja + Nutzungsrechtsvereinbarung |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden?
2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet?
3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer?
4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt?
5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung?
## Prüfprogramm
- Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung.
- DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen.
- Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung.
- Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO).
- Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern.
- Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
## Typische Fallen
- Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt.
- Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko.
- Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung.
- Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde.
## Normen und Quellen
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- § 26 BDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Einwilligungsformular Betriebsfoto
- DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen
- Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG)
- Fotoverwendungs-Protokoll
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name: infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung
description: "Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Reisekosten, Pressereise und gemischte Veranlassung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Reisen mit Content-Anteil sind steuerlich die schwierigste Kategorie:
- **§ 4 Abs. 4 EStG**: Betriebsausgaben = Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung; Reise muss überwiegend betrieblich sein.
- **§ 12 Nr. 1 EStG**: Private Lebensführungskosten nicht abziehbar; Urlaub = private Veranlassung.
- **BFH-Grundsatz**: Gemischte Reisen aufteilbar, wenn betrieblicher und privater Teil trennbar (nach Tagen oder Stunden); BFH XI R 14/09 (2010).
- **§ 8 EStG**: Pressereise = Betriebseinnahme (Marktwert), wenn Kooperationsauftrag besteht.
- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG**: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (auch für Selbstständige mit § 4 Abs. 5 EStG).
- **§ 5a UWG / § 22 MStV**: Pressereise mit Posting-Auftrag → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG**: Häusliches Arbeitszimmer: Reise beginnt von zu Hause → keine Erstattung erster/letzter Kilometer.
### Reise-Steuermatrix
| Reiseart | Einnahme Creator | Betriebsausgabe Creator |
|----------|-----------------|------------------------|
| Pressereise bezahlt vom Brand | Ja (Marktwert) | Reise-Kosten sind bezahlt: nein |
| Selbst organisierte Content-Reise | Nein | Ja (anteilig nach Tagen) |
| Gemischte Reise (50/50) | Nein | Ja (50 % der Kosten) |
| Urlaub ohne Content-Bezug | Nein | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand die Reise bezahlt, oder wurde sie selbst finanziert?
2. Welcher Anteil der Reise ist betrieblich (Content, Meetings) vs. privat (Urlaub)?
3. Gibt es einen Posting-Auftrag oder eine Kooperationsvereinbarung?
4. Wird ein Reisetagebuch / Stundenbelegung der betrieblichen Tätigkeit geführt?
5. Sind Verpflegungspauschalen (Tagegeld) relevant?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Reisekostenabrechnung oder Kennzeichnungsampel?
## Prüfprogramm
- Betriebliche Veranlassung dokumentieren: Shooting-Termine, Meeting-Protokolle, Content-Output.
- Aufteilungsmaßstab: Tage-Methode (6 von 10 Tagen betrieblich → 60 % der Kosten).
- Pressereise vom Brand: Vollständige Reiseleistung = Betriebseinnahme; eigene Zusatzkosten = Betriebsausgabe.
- Tagegeld: Gesetzliche Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 EStG) für Auswärtstätigkeit.
- Kennzeichnung: Jeder Post aus Pressereise → § 5a UWG-Pflicht.
- Beweissicherung: Fotos mit Metadaten (Datum, Ort), Boarding Passes, Hotel-Rechnungen.
## Typische Fallen
- Ferienurlaub + 2 Posts = keine „betriebliche Reise" → Abzug komplett verweigert.
- Pressereise nicht als Einnahme verbucht → Betriebsprüfungsrisiko.
- Kein Reisetagebuch → Finanzamt schätzt privaten Anteil zu hoch.
- Kennzeichnung für Pressereise-Content vergessen → Abmahnrisiko.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Reisekosten-Abrechnung-Vorlage (mit Aufteilung)
- Reisetagebuch-Vorlage
- Kennzeichnungsampel (Pressereise-Posts)
- Betriebseinnahme-Buchungsnotiz (Pressereise vom Brand)
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name: infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten
description: "Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosen oder Behalten?
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Hochwertige Geschenke von Brands (Designer-Taschen, Uhren, Reisen) erzeugen erhebliche Steuer- und Rechtsfragen:
- **§ 8 EStG**: Sachgeschenke sind Betriebseinnahmen mit dem gemeinen Wert; Markenwert ≠ immer Einkaufspreis.
- **§ 22 Nr. 1/3 EStG**: Luxusgeschenke ohne Kooperationszusammenhang können sonstige Einkünfte sein (bis 256 € frei).
- **§ 7 ErbStG**: Bei sehr hochwertigen Geschenken ohne Gegenleistung → Schenkungsteuer prüfen.
- **§ 5a UWG**: Geschenk mit Erwartung eines Posts → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 661a BGB**: Keine direkte Anwendung auf Geschenke; aber bei Verlosung als Gewinnversprechen → verbindlich.
- **DSGVO**: Verlosung eines Luxusgeschenks unter Followern → Datenschutzregeln für Teilnehmer.
- **Plattform-AGB**: Gewinnspiele und Verlosungen haben eigene Regelungen; „zufällige" Auswahl, keine Koppelung an Kauf.
### Entscheidungsmatrix: Behalten vs. Verlosen
| Option | Steuerfolge | Kennzeichnung | Besonderheit |
|--------|------------|---------------|--------------|
| Behalten (Kooperation) | Betriebseinnahme | Ja | Wert in EÜR |
| Behalten (kein Auftrag) | § 22 Nr. 3 EStG bis 256 € | Prüfen | Schenkungsteuer ab hohem Wert |
| Verlosen | Betriebseinnahme + Verlosungsaufwand | Ja | Teilnahmebedingungen nötig |
| Zurücksenden | Kein Zufluss | Nein | Empfehlung bei hohen Werten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Luxusgeschenk mit oder ohne Kooperationsauftrag übergeben?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Geschenks?
3. Soll das Geschenk behalten, zurückgesandt oder verlost werden?
4. Falls Verlosung: Gibt es Teilnahmebedingungen und einen DSGVO-konformen Ablauf?
5. Wurde das Geschenk bereits in der EÜR erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Verlosungs-Set-up oder Rücksende-Schreiben?
## Prüfprogramm
- Wertermittlung: Listenpreis, Sekundärmarktpreis (z. B. StockX für Sneaker) → Marktwert.
- Steuerlicher Zufluss: Eigentumsübergang beim Empfang → Einnahme erfassen.
- Kooperationszusammenhang: Geschenk gegen Post = Betriebseinnahme ohne Ausnahme.
- Schenkungsteuer: Freibetrag 20 000 € (§ 16 ErbStG) für Nicht-Verwandte gilt auch für Brand-Geschenke; bei Wiederholung: kumulativ!
- Verlosung: Teilnahmebedingungen, DSGVO, § 661a BGB beachten.
- Rücksendung: Klare Kommunikation; Eigentumsrückübertragung dokumentieren.
## Typische Fallen
- Rolex (3 000 €) behalten ohne EÜR-Erfassung → Betriebsprüfungs-Fund.
- Jährlich mehrere Geschenke von gleichem Brand → Schenkungsteuer-Freibetrag überschritten.
- Verlosung ohne Teilnahmebedingungen → § 661a BGB + DSGVO-Verstoß.
- Luxusgeschenk verlost, aber selbst als Einnahme nicht verbucht → EÜR-Fehler.
## Normen und Quellen
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 7 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
## Output-Formate
- Luxusgeschenk-Entscheidungsmatrix (behalten/verlosen/zurücksenden)
- Buchungsnotiz für Sacheinnahme
- Verlosungs-Set-up (Teilnahmebedingungen + DSGVO)
- Rücksende-Schreiben-Vorlage
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name: infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko
description: "Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Creator können für empfohlene Produkte haftbar werden:
- **ProdHaftG § 1**: Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte; Creator ist i. d. R. kein Hersteller.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Deliktische Haftung des Empfehlenden, wenn er weiß oder wissen musste, dass das Produkt gefährlich ist.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wenn Creator ein nachweislich gefährliches Produkt wider besseres Wissen empfiehlt.
- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Falsche oder irreführende Produktbehauptungen (z. B. falsche Sicherheitsaussagen) → Abmahnrisiko.
- **HWG**: Bei Gesundheitsprodukten: falsche Wirkversprechen → HWG-Verstoß + Schadensersatz.
- **Freistellungsklausel im Brand Deal**: Brand stellt Creator von Haftungsansprüchen frei, die aus falschen Produktinformationen des Brands entstehen.
- **Produktrückruf**: Bei Rückruf eines empfohlenen Produkts → Pflicht des Creators, Post zu löschen oder Warnung hinzuzufügen.
### Haftungsszenarien
| Szenario | Creator-Haftung |
|----------|----------------|
| Empfehlung eines sicheren Produkts mit korrekten Infos | Keine |
| Empfehlung mit falschen Sicherheitsbehauptungen | § 823 BGB möglich |
| Creator weiß von Produktmangel, empfiehlt trotzdem | § 826 BGB |
| Produktrückruf, Creator warnt nicht | § 823 Abs. 1 BGB (Unterlassung) |
| Nahrungsergänzungsmittel mit falschen HWG-Claims | HWG § 3 + § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Enthält der Posting-Brief oder der Vertrag Produktbehauptungen, die Creator übernehmen soll?
2. Gibt es eine Freistellungsklausel für den Creator im Kooperationsvertrag?
3. Gibt es Hinweise auf bekannte Produktmängel oder vergangene Rückrufe?
4. Wird ein Gesundheitsprodukt empfohlen, das über HWG-Grenzen geht?
5. Wie überprüft der Creator die Richtigkeit der Brand-Informationen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Vertragsklausel oder Rückruf-Reaktionsplan?
## Prüfprogramm
- Freistellungsklausel: Im Kooperationsvertrag verankern; Brand haftet für falsche Produktinfos.
- Eigenrecherche: Creator sollte keine Aussagen machen, die er nicht selbst verifizieren kann.
- Produktrückruf: Monitoring einrichten; bei Rückruf sofort Post löschen + Warnung.
- HWG-Compliance: Keine Heilungsversprechen ohne Nachweis.
- Wissenszurechnung: Creator haftet nicht für das, was er nicht wissen musste.
- Versicherung: Berufshaftpflicht für Creator prüfen (Medienhaftpflicht).
## Typische Fallen
- Creator übernimmt Brand-Aussagen über Wirksamkeit ohne Prüfung → bei falschen Claims Mitverantwortung.
- Produktrückruf nach Post → Post bleibt online → Schadensersatzrisiko.
- Keine Freistellungsklausel → bei Verbraucherschadensersatz allein haftend.
- Berufshaftpflicht nicht abgeschlossen → ungesichertes Risiko.
## Normen und Quellen
- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- HWG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
## Output-Formate
- Freistellungsklausel für Brand-Deal-Vertrag
- Produktrückruf-Reaktionsplan
- Haftungs-Check vor Produktempfehlung
- Versicherungsbedarf-Checkliste
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name: infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung
description: "Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Abmahnungen wegen Kennzeichnungsverstößen sind die häufigste Streitigkeit im Creator-Bereich:
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungsanspruch bei UWG-Verstoß; Abmahnung als außergerichtliche Geltendmachung.
- **§ 13 Abs. 4 UWG**: Erstabmahnkosten sind auf 100 € begrenzt, wenn Antragsteller kein Mitbewerber und Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; für Verbände weiterhin nach Streitwert.
- **§ 13 Abs. 5 UWG**: Missbräuchliche Abmahnung ist unzulässig; missbräuchlich wenn Gebührenerzielungsabsicht im Vordergrund.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht; Verstoß begründet Unterlassungsanspruch.
- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung; nicht zu hoch vereinbaren.
- **§ 890 ZPO**: Ordnungsgeld bis 250 000 € oder Ordnungshaft bei Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung.
- **BGH I ZR 90/20, I ZR 9/22, I ZR 35/21**: Maßgebliche Urteile zur Kennzeichnungspflicht.
### Abmahnungs-Prüfschema
1. Formelle Prüfung: Abmahner legitimiert? Bevollmächtigter? Fristen?
2. Materielle Prüfung: Lag tatsächlich ein Kennzeichnungsverstoß vor?
3. BGH-Ausnahme: Eigenmarke? Offensichtliches Eigeninteresse?
4. Kostenkalkulation: § 13 Abs. 4 UWG-Deckelung anwendbar?
5. Reaktion: Abgeben? Modifizieren? Ablehnen?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von wem kommt die Abmahnung (Mitbewerber, Verband, Wettbewerbszentrale)?
2. Welcher konkrete Post / welche Plattform ist betroffen?
3. Gab es tatsächlich eine Gegenleistung für den Post?
4. Wie ist die Frist in der Abmahnung (typisch 714 Tage)?
5. Welcher Streitwert und welche Kosten werden gefordert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlassungserklärung entwerfen, modifizieren oder ablehnen?
## Prüfprogramm
- Legitimationsprüfung: Ist der Abmahner tatsächlich klagebefugt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
- Missbrauchsprüfung: Massen-Abmahnungen ohne konkretes Wettbewerbsinteresse?
- Materiell: War der Post kennzeichnungspflichtig? BGH-Rechtsprechung anwenden.
- Unterlassungserklärung: Nie ohne Modifikation abgeben; Streitwert reduzieren; Fallgruppe eng fassen.
- Kosten: § 13 Abs. 4 UWG 100 € Erstattungsdeckelung prüfen.
- Vertragsstrafe: Betrag verhandeln; „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag.
## Typische Fallen
- Unmodifizierte Unterlassungserklärung abgegeben → zu weit gefasste Verpflichtung.
- Frist versäumt → einstweilige Verfügung möglich.
- Post nur gelöscht, keine Unterlassungserklärung → Wiederholungsgefahr bleibt.
- Vertragsstrafe zu hoch vereinbart → späterer Verstoß kostspieliger als nötig.
## Normen und Quellen
- § 8 Abs. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
- § 13 Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__13.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
- BGH I ZR 9/22: https://openjur.de/u/2432341.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Abmahnungs-Prüfcheckliste
- Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)
- Ablehnungsschreiben (bei fehlender Legitimation)
- Kostenberechnung § 13 UWG
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name: infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan
description: "Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Buchhaltung, DATEV und Creator-Kontenplan
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Korrekte Buchführung ist die Grundlage für Steuern und Betriebsprüfungen:
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als vereinfachte Methode; Zuflussprinzip (§ 11 EStG).
- **§ 141 AO**: Buchführungspflicht ab 600 000 € Umsatz oder 60 000 € Gewinn; darunter EÜR ausreichend.
- **§ 147 AO**: Belegaufbewahrung 10 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (sonstige Unterlagen).
- **GoBD**: Belege unveränderbar, jederzeit lesbar, vollständig; digitale Belege = Original wenn ordnungsgemäß gespeichert.
- **§ 14 UStG**: Rechnungspflichtangaben; ohne vollständige Rechnung kein Vorsteuerabzug.
- **DATEV**: Standardsoftware vieler Steuerberater; Creator-Buchungen über SKR 03 oder SKR 04.
### Creator-Kontenzuordnung (SKR 03)
| Einnahme | Kontengruppe |
|----------|-------------|
| Kooperationshonorare | 8400 (Erlöse 19 % USt) |
| Sachleistungen / Barter | 8400 (Marktwert) |
| Affiliate-Provisionen | 8400 |
| Plattform-Monetarisierung | 8400 |
| Ausgabe | Konto |
|---------|-------|
| Equipment (Kamera, Laptop) | 04000499 (Anlagevermögen) |
| Software-Abos | 6810 |
| Werbung / Boost | 6600 |
| Reisekosten (betrieblich) | 6600 |
| Steuerberatungskosten | 6825 |
| Versicherungen | 6300 |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Nutzt du bereits eine Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk, FastBill)?
2. Werden Sachleistungen und Barter Deals erfasst?
3. Sind alle Betriebsausgaben mit Originalbelegen dokumentiert?
4. Gibt es offene Vorsteueransprüche, die nicht geltend gemacht wurden?
5. Kommunizierst du mit einem Steuerberater, und in welchem Format?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kontenplan-Vorlage, Softwareempfehlung oder EÜR-Formular?
## Prüfprogramm
- Einnahmen vollständig: Alle Plattform-Abrechnungen, Kooperationshonorare, Sachleistungen.
- Ausgaben vollständig: Originalbelege mit § 14 UStG-Pflichtangaben; digitale Belege GoBD-konform.
- USt-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise; Frist 10. des Folgemonats.
- Vorsteuer: Alle Einkaufsrechnungen mit USt-Ausweis und richtigen Pflichtangaben.
- Jahresabschluss: EÜR + Steuererklärung bis 31.7. des Folgejahres (mit Steuerberater: 28.2. des übernächsten Jahres).
- DATEV-Schnittstelle: Belege in DATEV Unternehmen Online hochladen; Steuerberater bucht dann.
## Typische Fallen
- Sachleistungen nicht als Einnahme erfasst → EÜR falsch → Nachzahlung.
- Privatausgaben als Betriebsausgaben gebucht → Abzug verweigert + Strafzuschlag.
- Fehlende Pflichtangaben auf Eingangsrechnungen → Vorsteuerabzug verweigert.
- USt-Voranmeldung zu spät → Verspätungszuschlag.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 14 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- GoBD BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
## Output-Formate
- Creator-EÜR-Vorlage
- Kontenplan SKR 03 für Creator
- Belegarchivierungs-Checkliste (GoBD)
- DATEV-Schnittstelle-Anleitung
@@ -0,0 +1,79 @@
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name: infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss
description: "Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Grenzüberschreitende Kooperationen innerhalb der EU haben besondere USt-Regeln:
- **§ 3a Abs. 2 UStG**: Sonstige Leistungen (Marketing, Content) an Unternehmen im EU-Ausland: Leistungsort = Empfängerort → Reverse Charge.
- **§ 13b Abs. 1 UStG**: Steuerschuldner bei Reverse Charge = Leistungsempfänger (EU-Brand); Creator stellt Rechnung ohne USt aus.
- **§ 14a Abs. 1 UStG**: Pflichthinweis auf Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder auf Englisch „Reverse Charge".
- **§ 18a UStG**: Zusammenfassende Meldung (ZM) für EU-Auslandsleistungen; monatlich oder quartalsweise.
- **§ 6a UStG**: Innergemeinschaftliche Lieferungen (wenn Ware geliefert wird); hier: Dienstleistungen = § 3a UStG.
- **OSS (One Stop Shop, § 18j UStG)**: Für B2C-Leistungen in EU; für Creator-Leistungen an EU-Unternehmen nicht relevant (Reverse Charge greift).
- **VIES**: EU-USt-ID-Verifizierungssystem; Creator muss Brand-USt-ID vor Rechnungsstellung verifizieren.
### Rechnungsstellungs-Matrix EU-Auslands-Brand
| Creator-Status | Brand-Ansässigkeit | Rechnung Creator |
|---------------|------------------|-----------------|
| Regelbesteuerer | EU-Land | Ohne DE-USt; RC-Hinweis; ZM |
| Kleinunternehmer | EU-Land | Ohne USt; KU-Hinweis |
| Regelbesteuerer | Drittland (USA) | Ohne USt; § 4 Nr. 1a UStG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welchem EU-Land ist der Brand ansässig, und hat er eine gültige USt-ID?
2. Wurde die USt-ID des Brands über VIES verifiziert?
3. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
4. Enthält deine Rechnung den Reverse-Charge-Pflichthinweis?
5. Hast du für den Zeitraum bereits eine ZM (Zusammenfassende Meldung) eingereicht?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, ZM-Anleitung oder Steuercheck?
## Prüfprogramm
- USt-ID-Verifikation: VIES-Abfrage → Screenshot als Dokumentation.
- Rechnungstext: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + §-Hinweis.
- ZM: Quartalsweise ZM über Elster oder Steuerberater; Fälligkeitsfrist 25. des Folgemonats.
- EÜR: Einnahme netto in EÜR erfassen; keine DE-USt zu zahlen, aber Umsatz zählt zu Jahresumsatz.
- Sachleistungen aus EU: Barter Deal mit EU-Brand → Reverse Charge gilt auch.
- Kleinunternehmer: Kein RC-Verfahren; trotzdem USt-ID des Brands prüfen; ZM-Pflicht entfällt.
## Typische Fallen
- Keine VIES-Abfrage → fehlende Dokumentation → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
- ZM vergessen → Bußgeld bis 2 500 € (§ 26a UStG).
- Rechnung mit DE-USt ausgestellt → Doppelbesteuerung; Korrektur nötig.
- Barter-Deal mit EU-Brand: Marktwert bestimmen, RC anwenden, ZM einreichen.
## Normen und Quellen
- § 3a Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 18a UStG ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
- VIES-Abfrage: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
## Output-Formate
- Rechnung EU-Brand (Muster mit RC-Hinweis)
- VIES-Verifikations-Protokoll
- ZM-Einreichungs-Anleitung
- Barter-Deal-EU-Steuerkalkulation
@@ -0,0 +1,81 @@
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name: infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding
description: "Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: USA-Brand W-8BEN, Vertrag und Withholding
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Kooperationen mit US-Brands haben mehrere rechtliche Besonderheiten:
- **W-8BEN (IRS)**: Formular für ausländische natürliche Personen; bestätigt, dass Creator kein US-Steuerpflichtiger ist; reduziert US-Quellensteuer (Withholding Tax) auf 0 % bei Dienstleistungen nach DBA.
- **DBA Deutschland-USA**: Doppelbesteuerungsabkommen; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in DE nur in DE zu versteuern; Freistellung in USA bei korrektem W-8BEN.
- **§ 3a UStG / § 4 Nr. 1a UStG**: Leistung an US-Unternehmen → Drittlandsgeschäft; keine DE-USt; Rechnung ohne USt.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht in DE; US-Brand mit DE-Betriebsstätte → andere Regeln.
- **DSGVO / SCCs**: Weitergabe personenbezogener Daten in USA (DSGVO Art. 46); nach Angemessenheitsbeschluss EU-USA Data Privacy Framework (2023) erleichtert.
- **Vertragsrecht**: US-Vertragsrecht vs. deutsches Recht; Gerichtsstandsklausel verhandeln; CISG ausschließen.
### Checkliste US-Brand-Kooperation
| Punkt | Anforderung |
|-------|-------------|
| W-8BEN | Ausgefüllt und an Brand gesendet |
| DBA-Freistellung | Selbstständige Tätigkeit in DE (Art. 14 DBA) |
| Rechnung | Ohne DE-USt; §-Hinweis Drittland |
| Vertragsrecht | Deutsches Recht oder New-York-Law vereinbaren |
| Zahlungsweg | USD oder EUR? Währungsrisiko absichern? |
| DSGVO | Bei Datenweitergabe an US-Brand: DPF prüfen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der US-Brand ein W-8BEN-Formular angefordert?
2. Liegen Withholding-Abzüge auf der Vergütung vor (typisch 30 % ohne W-8BEN)?
3. Gilt deutsches oder US-amerikanisches Vertragsrecht?
4. Werden personenbezogene Daten (Follower-Analytics) an den US-Brand weitergegeben?
5. Wird die Vergütung in USD ausgezahlt und wie wird der Wechselkurs berechnet?
6. Gewünschtes Ergebnis: W-8BEN-Ausfüllhilfe, Vertragscheck oder DSGVO-Check?
## Prüfprogramm
- W-8BEN: Korrekt ausfüllen (Name, Land, TIN falls vorhanden, DBA-Hinweis Deutschland).
- Withholding: Bei Zahlung ohne W-8BEN → 30 % einbehalten; mit W-8BEN + DBA → 0 % für Dienstleistungen.
- Rechnungsformat: In USD oder EUR; Rechnungsdatum = steuerlicher Zufluss.
- Vertragsrecht: US-Klauseln wie „Indemnification" und „Disclaimer" prüfen; nach deutschem Recht umformulieren.
- DSGVO: EU-USA Data Privacy Framework (2023) für US-Datenempfänger, die zertifiziert sind; sonst SCCs.
- Steuern in DE: Vergütung in EÜR erfassen (in EUR umrechnen nach EZB-Kurs am Zahlungsdatum).
## Typische Fallen
- W-8BEN nicht eingereicht → 30 % Withholding Tax einbehalten → langwieriger Rückforderungsprozess.
- Vertragsrecht USA → Gerichtsstand Delaware oder Schiedsverfahren.
- Währungsverlust durch ungünstigen Wechselkurs nicht als Betriebsausgabe erfasst.
- DSGVO-Violation: Follower-Demografiken an US-Brand ohne Rechtsgrundlage.
## Normen und Quellen
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- DBA Deutschland-USA (Art. 14): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_bis_G/Vereinigte-Staaten-von-Amerika-USA/2022-06-Einkommensteuer-DBA-Deutschland-USA.pdf
- IRS W-8BEN: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
- DSGVO Art. 46: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- W-8BEN Ausfüllhilfe (DE Creator)
- Rechnungsvorlage (USD-Brand, ohne DE-USt)
- DSGVO-Check US-Datentransfer
- Vertragsklausel-Anpassungen (US → DE-Recht)
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name: infl-047-plattform-analytics-als-beweis
description: "Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweis
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Analytics-Daten sind in Streitigkeiten zwischen Creator und Brand oft entscheidend:
- **§ 286 ZPO**: Freie Beweiswürdigung; Analytics-Screenshots als Urkundenbeweis zulässig.
- **§ 309 ZPO**: Augenschein (Screenshot ist Augenscheinsobjekt), kein direkter Zeugenbeweis.
- **§ 371 ZPO**: Elektronische Dokumente als Beweismittel; Screenshots von Analytics-Dashboards sind elektronische Dokumente.
- **§ 416 ZPO**: Privaturkunden begründen vollen Beweis für Inhalt, wenn unbestritten; bestrittene Screenshots bedürfen Glaubhaftmachung.
- **Plattform-AGB**: Plattformen schreiben vor, dass Creator Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen; Analytics-Weitergabe an Brand über offizielle APIs empfohlen.
- **Vertragsrecht**: KPI-Zusagen im Brand Deal (z. B. „mindestens 100 000 Impressions") → Creator schuldet Erfüllung; bei Unterschreitung: Minderung oder Schadensersatz.
- **§ 243 ZPO**: Beweisaufnahme; gerichtliche Analytics-Vorlage durch Creator im Streitfall.
### Analytics-Beweis-Szenarien
| Streitpunkt | Benötigter Beweis |
|-------------|-----------------|
| Brand verweigert Zahlung wegen „zu geringer Reichweite" | Analytics-Dashboard-Screenshot + API-Export |
| Creator schuldet KPI-Garantie | Posting-Insights mit Datum |
| Brand behauptet, Post war nicht sichtbar | Veröffentlichungs-Screenshot mit Zeitstempel |
| Abmahnung wegen Post-Inhalt | Screenshot mit originalem Posting + Label |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Worum geht der Streit mit dem Brand Vergütung, KPI-Erfüllung oder Inhalt des Posts?
2. Welche Analytics-Daten sind relevant (Impressions, Reach, Engagement, Klicks)?
3. Wurden Analytics zeitnah nach Veröffentlichung gesichert?
4. Gibt es vertragliche KPI-Garantien, und wie wurden diese gemessen?
5. Stehen Originaldaten aus dem Plattform-Dashboard zur Verfügung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Beweis-Zusammenstellung, Streitbrief oder Klageunterstützung?
## Prüfprogramm
- Datensicherung: Analytics unmittelbar nach Kampagne sichern (Screenshot + API-Export).
- Zeitstempel: Screenshots mit sichtbarem Datum und Account-Name.
- Plattform-API: Für belastbare Belege Official Insights API-Export nutzen (Meta Business Suite, TikTok Analytics API).
- Vertragliche KPIs: Messmethode im Vertrag definiert? Wenn nicht → Brand-Abweichung von eigener Methode.
- Drittanbieter: Analytics-Tools wie Later, Hootsuite bieten eigene Exports.
- Prozess: § 371 ZPO-Vorlage; bei Bestreiten durch Brand → Sachverständigenbeweis möglich.
## Typische Fallen
- Analytics erst Wochen nach Post gesichert → Daten nicht mehr vollständig verfügbar.
- Screenshot ohne Account-Name → kein Beweis der Zuordnung.
- KPI-Garantie ohne Definition: „Mindestens 50 000 Impressions" nach welcher Metrik?
- Brand-AGB: Plattform-Daten dürfen an Kunden (Brand) nicht weitergegeben werden.
## Normen und Quellen
- § 286 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html
- § 371 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371.html
- § 416 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__416.html
## Output-Formate
- Analytics-Sicherungs-Protokoll-Vorlage
- KPI-Abrechnungs-Dokumentation
- Beweispaket-Checkliste für Streit mit Brand
- Klageunterstützungs-Memo
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name: infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung
description: "Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Krisensituationen erfordern abgestimmtes rechtliches und kommunikatives Handeln:
- **§ 1004 BGB analog**: Betroffener hat Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Behauptungen; Creator kann diesen Anspruch haben oder gegen ihn gerichtet sein.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; sowohl für Creator als Opfer als auch als Täter möglich.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; Strafanzeige als Reaktionsoption bei massiver Hassattacke.
- **Gegendarstellung § 56 RStV a. F. / § 29 MStV**: Redaktionelle Telemedien müssen Gegendarstellung veröffentlichen; gilt nur für journalistische Angebote.
- **§ 22 KUG**: Unerlaubt veröffentlichte Fotos → Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Creators.
- **DSGVO Art. 17**: Löschungsanspruch gegen Plattformen und andere User für rechtswidrig verarbeitete Personendaten.
- **Plattform-Meldewege**: Jede Plattform hat Meldeverfahren für Hassrede, Diffamierung, Verleumdung.
### Krisenkommunikation-Eskalationsleiter
| Stufe | Maßnahme | Rechtsbasis |
|-------|----------|------------|
| 1 | Plattform-Meldung | DSA Art. 16, NetzDG |
| 2 | Privates Löschersuchen | § 1004 BGB analog |
| 3 | Anwaltliches Abmahn-/Löschungsschreiben | § 823 BGB + § 1004 BGB |
| 4 | Einstweilige Verfügung | §§ 935 ff. ZPO |
| 5 | Strafanzeige | §§ 185 ff. StGB |
| 6 | Schadensersatzklage | § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Was ist der Auslöser der Krise eigener Fehler, falsche Behauptung über Creator oder Produkt?
2. Welche Inhalte sollen gelöscht / richtiggestellt werden?
3. Wer verbreitet falsche Informationen (andere Creator, Medien, Follower)?
4. Besteht Dringlichkeit (laufende Abmahnung, drohende Rufschädigung)?
5. Gibt es laufende Kooperations-Verträge, die von der Krise betroffen sind?
6. Gewünschtes Ergebnis: Richtigstellung-Statement, Löschungsschreiben oder Reaktionsstrategie?
## Prüfprogramm
- Eigener Fehler: Proaktive Richtigstellung ist rechtlich und kommunikativ besser als Schweigen.
- Falsche Behauptungen: Tatsache vs. Werturteil → nur Tatsachen sind angreifbar.
- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (14-Tage-Regel); bei Verzögerung = Verlust der Dringlichkeit.
- Screenshot-Sicherung: Alle Inhalte vor Löschung sichern → Beweis.
- Statement: Kurz, sachlich, keine Entschuldigung für Nichtgetanes; keine überschießenden Aussagen.
- Anwalt: Bei massivem Shitstorm mit Behauptungen → sofort Anwalt einschalten.
## Typische Fallen
- Creator antwortet impulsiv auf Shitstorm → verschlimmert die Situation rechtlich.
- Richtigstellung enthält neue falsche Behauptungen → neue Angriffsfläche.
- Inhalte vor Sicherung gelöscht → kein Beweismittel mehr.
- Dringlichkeit verpasst → keine einstweilige Verfügung mehr möglich.
## Normen und Quellen
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 29 MStV Gegendarstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__29.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Krisenreaktionsplan (Stufenmodell)
- Richtigstellungs-Statement-Vorlage
- Löschungsschreiben (an andere Creator / Medien)
- Einstweilige Verfügung: Prüfschema
@@ -0,0 +1,80 @@
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name: infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen
description: "Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Staatliche Institutionen als Auftraggeber für Creator unterliegen besonderen Regeln:
- **§ 97 GWB**: Vergabepflicht bei öffentlichen Aufträgen; ab Schwellenwert (EU-weit: 140 000 € für Liefer-/Dienstleistungen) EU-weite Ausschreibung.
- **§ 106 GWB**: Schwellenwerte nationale Ausschreibung unter EU-Schwellen; aber: ab 25 000 € formale Anforderungen.
- **Bundeshaushaltsordnung § 7**: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; öffentliche Mittel für Influencer-Kampagnen müssen verhältnismäßig sein.
- **Transparenzgebot**: Staatliche Werbung muss als solche erkennbar sein; BGH unterscheidet nicht zwischen privaten und staatlichen Auftraggebern bei § 5a UWG.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht gilt auch für staatlich bezahlte Kampagnen; Bundesministerien und Behörden-Content muss als Werbung oder staatliche Information kenntlich gemacht werden.
- **Presserecht / MStV**: Staatliche Informationskampagnen über Influencer → Meinungsbildungsfunktion des Staates; Neutralitätsgebot.
- **Urheberrecht**: Staatliche Auftraggeber wollen oft alle Rechte; Creator sollte Zeitbegrenzung verhandeln.
### Besonderheiten öffentlicher Aufträge
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Vergabeverfahren | GWB/VgV ab Schwellenwert |
| Transparenz/Kennzeichnung | § 5a UWG gilt |
| Nutzungsrechte | Häufig unbegrenzte Nutzung gewünscht; verhandeln |
| Steuer | Normaler Kooperationsvertrag mit USt |
| Inhaltliche Grenzen | Kein politisch einseitiger Inhalt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche öffentliche Stelle ist Auftraggeber (Bundesministerium, Landesbehörde, Kommune)?
2. Wie hoch ist die Vergütung unterhalb oder oberhalb der Vergabe-Schwellenwerte?
3. Enthält der Auftrag eine Kennzeichnungsanforderung (staatliche Kampagne)?
4. Werden unbegrenzte Nutzungsrechte verlangt?
5. Gibt es inhaltliche Vorgaben, die politisch einseitig erscheinen könnten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vergaberechtlicher Check, Vertragscheck oder Kennzeichnungskonzept?
## Prüfprogramm
- Vergaberecht: Überschreitung Schwellenwert? → EU-weite Ausschreibung erforderlich.
- Haushaltsrecht: Öffentlicher Auftraggeber muss Wirtschaftlichkeit belegen; kann Creator Nachweis verlangen.
- Kennzeichnung: „Bundesregierung" oder „Ministerium X" muss im Post erkennbar sein.
- Neutralität: Content darf nicht für bestimmte Partei oder Meinung werben.
- Nutzungsrechte: Zeitliche Begrenzung (z. B. 5 Jahre) verhandeln; Media Buyout gegen Aufpreis.
- Transparenzregeln: Manche Länder verlangen Veröffentlichung von Influencer-Verträgen der Behörden.
## Typische Fallen
- Creator-Content für Wahlkampf ohne klare staatliche Kennzeichnung → § 5a UWG + Parteienprivileg-Konflikt.
- Unbegrenzte Nutzungsrechte ohne Zeitbegrenzung akzeptiert → Creator verliert Kontrolle.
- Vergaberecht nicht beachtet → Vertrag nichtig (§ 101b Abs. 1 GWB a. F. → jetzt § 135 GWB).
## Normen und Quellen
- § 97 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__97.html
- § 135 GWB Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BHO § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__7.html
## Output-Formate
- Vergaberechtlicher Kurzcheck
- Kennzeichnungskonzept (staatliche Kampagne)
- Nutzungsrechte-Klausel (öffentlicher Auftraggeber)
- Vertragsmuster öffentlicher Auftrag
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name: infl-051-politische-werbung-und-transparenz
description: "Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Creator, die für politische Parteien oder Organisationen posten, unterliegen besonderen Transparenzregeln:
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Politische Werbung muss als solche kenntlich gemacht werden; kommerzielle Komponente (Vergütung) → Kennzeichnungspflicht.
- **PartG §§ 23-26**: Parteien müssen alle Zuwendungen über 10 000 € im Rechenschaftsbericht offenlegen; Influencer-Vergütungen können als Einnahme der Partei oder als Ausgabe der Partei qualifizieren.
- **§ 4 UWG**: Unlautere Handlungen getarnte politische Werbung als unlauter.
- **DSA Art. 39**: Große Online-Plattformen müssen politische Werbung im öffentlichen Archiv speichern; Creator-Posts werden von Plattformen als politisch eingestuft.
- **EU-Verordnung über politische Werbung (2023/2053)**: Transparenzpflichten für politische Werbung in Sozialen Medien; gilt ab 2025.
- **Rundfunkrecht § 7 MStV**: Politische Parteien dürfen im Rundfunk nicht unbegrenzt Sendezeit kaufen; für Telemedien: Kennzeichnungspflicht.
- **Art. 5 GG**: Meinungsfreiheit schützt politische Äußerungen; aber: kommerzielle politische Werbung ist reguliert.
### Politische-Werbung-Matrix
| Situation | Kennzeichnung | Rechtsnorm |
|-----------|--------------|------------|
| Creator postet politisch aus eigener Überzeugung | Nein (Meinungsfreiheit) | Art. 5 GG |
| Creator erhält Vergütung für politischen Post | Ja | § 5a UWG |
| Party-Botschaft als „neutrale Information" | Ja (getarnte Werbung) | § 5a UWG |
| Influencer-Post für Bundesbehörde | Ja (staatliche Kommunikation) | § 5a UWG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt eine Vergütung (Geld, Sachleistung, sonstige Vorteile) durch eine politische Partei oder Organisation vor?
2. Welcher politische Inhalt soll im Post transportiert werden?
3. Ist der politische Auftrag transparent oder soll er verdeckt bleiben?
4. Handelt es sich um staatliche oder parteiliche Auftraggeber?
5. Welche Plattform und welches Format ist betroffen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Vergütungstest: Auch indirekte Vorteile (Einladungen, Werbefläche) → Kennzeichnungspflicht.
- PartG-Rechenschaftspflicht: Partei muss Ausgaben für Influencer-Kampagnen offenlegen.
- EU-Verordnung 2023/2053: Ab 2025 Archive-Pflicht für alle politischen Ads; Creator muss Plattform-Label aktivieren.
- Neutralitätsgebot: Bei staatlichem Auftraggeber → kein Parteien-Inhalt; strenge Trennung.
- Meinungsfreiheit vs. Werbung: Eigene politische Aussage ≠ Werbung; bezahlte = Werbung.
- Ablehnungsempfehlung: Bei verdeckter politischer Werbung ohne Kennzeichnung dringend ablehnen.
## Typische Fallen
- Partei zahlt Creator für Posts ohne offizielle Kennzeichnung → § 5a UWG-Verstoß + PartG.
- „Sachspende" einer Partei an Creator → Parteienfinanzierungsrecht.
- Creator-Post über staatliche Maßnahme ohne Auftraggeber-Offenlegung → Schleichwerbung.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- §§ 23-26 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__23.html
- EU-VO 2023/2053 Politische Werbung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
- DSA Art. 39: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Politische-Werbung-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept für staatliche/parteiliche Kampagnen
- Ablehnungsschreiben für verdeckte politische Werbung
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name: infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager
description: "Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social-Media-Manager
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Die Einstellung eines Social-Media-Managers beim Creator löst Arbeitsrecht aus:
- **§ 611a BGB**: Arbeitsvertrag liegt vor bei persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit; Social-Media-Manager, der feste Zeiten hat und dem Creator untergeordnet ist → Arbeitsverhältnis.
- **KSchG**: Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und über 10 Mitarbeitern; bei kleinen Creator-Unternehmen meist nicht anwendbar.
- **§ 43 UrhG**: In einem Arbeitsverhältnis erstellter Content → Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (Creator), wenn nicht anders vereinbart.
- **§ 615 BGB**: Annahmeverzug Creator muss Lohn zahlen, auch wenn kein Content geliefert.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Verletzung von Betriebsgeheimnissen).
- **DSGVO**: Social-Media-Manager hat Zugang zu Follower-Daten → Vertraulichkeits-Vereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- **§ 28 BDSG / § 26 BDSG**: Datenschutz bei Beschäftigten; Überwachung des Social-Media-Managers → Mitbestimmungspflicht.
### Vertragsgestaltung Social-Media-Manager
| Punkt | Empfehlung |
|-------|-----------|
| Vertragsart | Arbeitsvertrag oder Freelancer-Vertrag klar definieren |
| Weisungsgebundenheit | Bei Arbeitsverhältnis: schriftlich; bei Freelancer: vermeiden |
| Urheberrecht | § 43 UrhG bei Angestellten; bei Freelancer: § 31 UrhG-Vereinbarung |
| NDA | Vertraulichkeit für Follower-Daten, Kooperationsdetails |
| Nebentätigkeit | Exclusivity- oder Non-Compete-Klausel? |
| Kündigung | Probezeit 6 Monate; bei Arbeitsverhältnis gesetzliche Kündigungsfristen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Ist der Social-Media-Manager angestellt oder als Freelancer tätig?
2. Gibt es Weisungsgebundenheit (feste Zeiten, Arbeitsortpflicht, Einzelweisungen)?
3. Wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen?
4. Wem gehört der Content, den der Social-Media-Manager erstellt?
5. Hat der Manager Zugriff auf Follower-Daten und gibt es eine DSGVO-Regelung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Scheinselbstständigkeits-Check?
## Prüfprogramm
- Abgrenzung Arbeit/Freelance: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, eigene Betriebsmittel.
- Scheinselbstständigkeit: § 7 SGB IV-Test; bei Anzeichen → DRV-Anfrage.
- Urheberrecht: Angestellten-Content → § 43 UrhG (Nutzungsrecht Creator); Freelancer-Content → § 31 UrhG-Vertrag.
- DSGVO-AV-Vertrag: Bei Zugriff auf Follower-Daten → Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
- Kündigungsschutz: Ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten → KSchG; darunter: freier Widerruf mit Kündigungsfrist.
- NDA: Vertraulichkeit für Kooperationsdetails, Plattform-Zugangsdaten.
## Typische Fallen
- Freelancer mit festen Bürozeiten → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Kein schriftlicher Vertrag → Streit über Nutzungsrechte an erstelltem Content.
- Kein DSGVO-AV-Vertrag → Bußgeldrisiko.
- Kündigung ohne Einhalten von Kündigungsfrist → Lohnfortzahlungsanspruch.
## Normen und Quellen
- § 611a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 43 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- Art. 28 DSGVO AV-Vertrag: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Social-Media-Manager-Vertrag (Arbeits- oder Freelancer-Version)
- DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag
- NDA-Vorlage
- Scheinselbstständigkeits-Check
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name: infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord
description: "Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter, Community und Discord
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Creator, die eigene Communities aufbauen, sind Datenverantwortliche nach DSGVO:
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1**: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung; für Newsletter: Einwilligung (lit. a) oder berechtigtes Interesse (lit. f, engere Grenzen).
- **UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3**: E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig (SPAM-Verbot); Double-Opt-In als Nachweis.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis bei Datenhebung; beim Newsletter-Anmeldeformular zwingend.
- **DSGVO Art. 17**: Abmelderecht; Opt-Out muss so einfach wie Opt-In sein.
- **TTDSG § 25**: Cookie-Einwilligung für alle nicht zwingend notwendigen Cookies / Tracker auf Creator-Website.
- **Drittlandtransfer (DSGVO Art. 46)**: Discord (US-Unternehmen), Mailchimp (US) → Datenübertragung in USA; nach EU-USA-DPF-Zertifizierung erleichtert.
- **DSGVO Art. 28**: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Newsletter-Dienstleister (Mailchimp, Brevo, etc.).
### Datenschutz-Pflichten Community-Kanäle
| Kanal | DSGVO-Anforderungen |
|-------|-------------------|
| E-Mail-Newsletter | Double-Opt-In, Datenschutzhinweis, AV-Vertrag |
| Discord-Server | Datenschutzerklärung, AV-Vertrag mit Discord |
| Telegram-Gruppe | Datenschutzerklärung; Drittlandtransfer-Hinweis |
| Patreon/Creator-Plattform | AV-Vertrag; Zahlungsdaten → PCI-DSS |
| Membership-Website | DSGVO-konformes CMS, Cookie-Banner |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Community-Plattformen betreibst du (Discord, Newsletter, Telegram, Patreon)?
2. Gibt es eine Datenschutzerklärung für jede Plattform/Website?
3. Werden E-Mails oder Anmeldedaten an Drittanbieter (Mailchimp, Brevo) weitergegeben?
4. Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Newsletter-Dienstleister vor?
5. Werden Follower-Daten für Werbung oder andere Zwecke genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Datenschutzerklärung, AV-Vertrag-Vorlage oder DSGVO-Audit?
## Prüfprogramm
- Double-Opt-In: Beweis der Einwilligung sichern; Zeitstempel und IP-Adresse speichern.
- Datenschutzerklärung: Vollständig nach Art. 13/14 DSGVO; auf jeder Seite verlinkt.
- AV-Vertrag: Mit jedem Dienstleister, der Zugang zu Follower-Daten hat (Newsletter-Tool, Discord via API).
- Drittlandtransfer: USA-Anbieter DPF-zertifiziert? → Liste des US-Handelsministeriums prüfen.
- Cookie-Banner: § 25 TTDSG → Einwilligung vor Setzen nicht notwendiger Cookies.
- Auskunftsrecht: Follower können Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO); Prozess bereitstellen.
## Typische Fallen
- Newsletter ohne Double-Opt-In → UWG § 7-Verstoß + DSGVO-Verstoß.
- Kein AV-Vertrag mit Mailchimp → DSGVO Art. 28-Verstoß; Bußgeld.
- Discord nicht in Datenschutzerklärung erwähnt → Transparenzpflicht verletzt.
- Kein Cookie-Banner auf Creator-Website → TTDSG § 25-Verstoß.
## Normen und Quellen
- DSGVO Art. 6, 13, 17, 28: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- § 25 TTDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
## Output-Formate
- Datenschutzerklärung (Newsletter + Discord + Community)
- Double-Opt-In Prozessbeschreibung
- AV-Vertrag (Mailchimp / Brevo Vorlage)
- Cookie-Consent-Banner-Anleitung
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name: infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns
description: "Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Preisangaben, Rabatt, Countdown und Dark Patterns
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Falsche Preisangaben und manipulative Designpraktiken sind abmahnträchtig:
- **PAngV § 11**: Preisermäßigungen müssen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung bezogen sein (Omnibus-Richtlinie-Umsetzung 2022).
- **§ 5 UWG**: Irreführende Preisangaben „UVP 200 €, jetzt 50 €" wenn UVP nie galt → Irreführung.
- **§ 5a UWG**: Auslassen wesentlicher Preisinformationen → Irreführung durch Unterlassen.
- **EU-Richtlinie Omnibus (2019/2161)**: Strengere Verbraucherschutzregeln; umgesetzt 2022 in Deutschland.
- **Dark Patterns**: Manipulative Design-Elemente (künstliche Knappheit, falscher Countdown, Social-Proof-Manipulation) → § 3 Abs. 3 UWG Anhang Nr. 7, 8 (verbotene Praktiken).
- **§ 7 Abs. 1 UWG**: Unzumutbare Belästigung; aggressive Verkaufspraktiken bei Creator-Sales.
- **DSA Art. 25**: Verbot von Dark Patterns für Very Large Online Platforms; für Creators auf diesen Plattformen: indirekte Wirkung.
### Verbotene Praktiken
| Praktik | Rechtsstatus |
|---------|-------------|
| Falscher Countdown-Timer | Verboten (§ 3 Abs. 3 UWG, Nr. 7) |
| „Nur noch 3 auf Lager" (falsch) | Verboten (Nr. 8) |
| Durchgestrichener UVP, die nie galt | Verboten (§ 5 UWG) |
| Versteckte Kosten erst im Checkout | Verboten (PAngV) |
| Pre-Selected Upgrades | Verboten (§ 312j BGB analog) |
| „Limitiert" ohne Limitierung | Verboten (§ 5 UWG) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Rabattaktionen mit Referenzpreisen (UVP, ehemaliger Preis) kommuniziert?
2. Gibt es Countdown-Timer oder Knappheitssignale im Shop / Post?
3. Sind alle Versand- und Zusatzkosten vor dem Checkout sichtbar?
4. Liegt eine Abmahnung wegen falscher Preisangaben vor?
5. Nutzt du Dark-Pattern-Design-Elemente (vorausgewählte Optionen, schwer auffindbare Abmelde-Buttons)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Praxis-Check, Korrektur oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- 30-Tage-Regel: Preis 30 Tage vor Rabatt dokumentieren; nur niedrigsten Preis dieser Periode als Referenz.
- Countdown: Nur echte zeitliche Begrenzung kommunizieren; keine Pseudo-Countdowns.
- Gesamtpreisangabe: Alle Kosten vor erstem Klick auf „Kaufen" sichtbar.
- Dark Patterns: Design-Audit; vorausgewählte Checkboxen → im Zweifel entfernen.
- Abmahnprüfung: PAngV-Verstoß bei Preisangaben; UWG-Verstoß bei Dark Patterns.
- Korrektur: Sofortige Korrektur + Dokumentation; ggf. modifizierte Unterlassungserklärung.
## Typische Fallen
- „70 % Rabatt auf UVP" UVP wurde nie am Markt durchgesetzt → § 5 UWG-Abmahnung.
- 24-Stunden-Countdown läuft seit Wochen → verbotene Täuschung.
- Versandkosten erst im letzten Checkout-Schritt → PAngV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 3 Abs. 3 UWG Black List: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
## Output-Formate
- Dark-Pattern-Audit-Checkliste
- 30-Tage-Preis-Dokumentationsprotokoll
- Abmahnantwort (Preisangaben)
- Korrektur-Guide für Countdown und Knappheits-Signale
@@ -0,0 +1,82 @@
---
name: infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews
description: "Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Bewertungen, Rezensionen und Fake Reviews
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Bewertungsmanipulation ist nach altem und neuem Recht verboten:
- **§ 5 UWG**: Irreführende Geschäftspraktiken; gekaufte Bewertungen = Irreführung über Beliebtheit.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Werbung Rezension ohne Kennzeichnung bei Vergütung = Schleichwerbung.
- **EU-Omnibus-Richtlinie (2019/2161), § 5b UWG n. F.**: Plattformen müssen Herkunft von Bewertungen transparent machen; Fake Reviews sind per-se-verboten.
- **§ 263 StGB**: Betrug; bei systematischer Fake-Review-Kampagne mit Vermögensschaden-Absicht möglich.
- **§ 826 BGB**: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; bei gezieltem Reputations-Angriff auf Mitbewerber durch Fake-Negative-Reviews.
- **§ 823 BGB**: Rufschädigung durch Falschbewertungen.
- **Amazon/Google-AGB**: Fake Reviews führen zu Account-Sperren; zivilrechtliche Ansprüche der Plattform.
### Bewertungs-Szenarien
| Situation | Rechtslage |
|-----------|-----------|
| Echte Bewertung ohne Gegenleistung | Erlaubt |
| Bewertung gegen Produktgeschenk ohne Kennzeichnung | § 4 Nr. 3 UWG Schleichwerbung |
| Bewertung gegen Geld ohne Kennzeichnung | Wie oben + § 5 UWG |
| Fake-Bewertung erfunden | § 5 UWG + ggf. § 263 StGB |
| Negative Fake-Bewertung gegen Mitbewerber | § 826 BGB + § 823 BGB |
| Brand kauft positive Bewertungen, Creator liefert | UWG-Verstoß + AGB-Verstoß Plattform |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand den Creator gebeten, eine Bewertung zu schreiben, und gibt es Gegenleistung?
2. Ist die Bewertung als gesponsert/bezahlt gekennzeichnet?
3. Gibt es negative Fake-Reviews gegen den Creator oder einen Mitbewerber?
4. Werden systematisch Fake-Reviews für einen Brand-Kunden erstellt?
5. Liegt eine Plattform-Sperre wegen Bewertungsmanipulation vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Abmahnantwort oder Löschungsantrag?
## Prüfprogramm
- Gegenleistungs-Test: Jede Bewertung mit Produktgeschenk oder Geld → Kennzeichnung.
- Omnibus-Richtlinie: Plattformen müssen überprüfte Bewertungen kennzeichnen; ungeprüfte sind abmahnbar.
- Strafrechtliches Risiko: Systematische Kampagnen → § 263 StGB prüfen.
- Negative Reviews gegen Mitbewerber: § 826 BGB Schadensersatz + Löschungsanspruch.
- Plattform-Reaktion: Fake-Review gemeldet → Plattform-Meldeverfahren nutzen.
- Beweis: Screenshots von Bewertungen + Zeitstempel sichern.
## Typische Fallen
- „Ich wurde mit Produkt beliefert und habe eine ehrliche Bewertung geschrieben" ohne Kennzeichnung → § 4 Nr. 3 UWG.
- Brand zahlt für Sterne-Bewertungen ohne Hinweis → Omnibus-RL-Verstoß.
- Creator kauft Fake-Reviews für eigene Produkte → AGB-Verstoß + UWG.
## Normen und Quellen
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 4 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
- § 263 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
## Output-Formate
- Bewertungs-Kennzeichnungs-Checkliste
- Fake-Review-Löschungsantrag
- Abmahnantwort (Bewertungsmanipulation)
- Compliance-Protokoll für Bewertungs-Kampagne
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name: infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung
description: "Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert:
- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend.
- **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung.
- **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild).
- **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend.
- **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung.
- **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen.
- **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen.
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter.
### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig |
| Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG Irreführung |
| Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen |
| Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG verboten |
| KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen?
2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung?
3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt?
4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben?
5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt?
- Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko.
- Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen.
- KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG.
- Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum.
- Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen.
## Typische Fallen
- Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert.
- Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG.
- KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß.
- UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe.
## Normen und Quellen
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
## Output-Formate
- Filter-Compliance-Ampel
- Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder
- Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung)
- KI-Bild-Hinweis-Vorlage
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name: infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten
description: "Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Landesmedienanstalt Anfrage beantworten
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:
- **§ 60 MStV**: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
- **§ 74 MStV**: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
- **§ 115 MStV**: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 00050 000 €.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
- **§ 58 MStV**: Impressumspflicht; § 18 MStV Erweiterung für journalistische Angebote.
- **§ 96 MStV**: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
- **Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)**: Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.
### Verfahrensablauf Medienanstalt
1. Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
2. Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
3. Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
4. Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
5. Widerspruch oder Klage (VwGO)
6. Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
2. Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
3. Bis wann ist eine Antwort gefordert?
4. Liegen die betroffenen Posts noch online?
5. Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?
## Prüfprogramm
- Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
- Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
- Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
- Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
- Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
- Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.
## Typische Fallen
- Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
- Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
- Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
- Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.
## Normen und Quellen
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 60 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__60.html
- § 74 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__74.html
- § 115 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__115.html
- § 28 VwVfG Anhörung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
## Output-Formate
- Antwortschreiben an Medienanstalt
- Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
- Widerspruchsschreiben (Muster)
- Bußgeld-Reaktionsstrategie
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name: infl-064-jahresabschluss-creator-risiken
description: "Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator-Risiken
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Der Jahresabschluss eines Creators ist komplexer als bei klassischen Gewerbetreibenden:
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR als Hauptinstrument; Zuflussprinzip (§ 11 EStG) Einnahmen zählen im Zuflussjahr.
- **§ 25 EStG**: Abgabe der Einkommensteuererklärung bis 31.7. des Folgejahres; mit Steuerberater bis 28.2. des übernächsten Jahres.
- **§ 149 AO**: Fristverlängerung möglich; im Ausnahmefall bis 30.9.
- **USt-Jahreserklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; Vorauszahlungsanpassung.
- **Gewerbesteuer-Erklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; GewSt-Vorauszahlungen quartalsweise.
- **§ 7g EStG**: Investitionsabzugsbetrag bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen (bis 200 000 € IAB).
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug aus Vorjahren; Anlaufverluste können zurückgetragen werden.
### Typische Jahresabschluss-Risiken Creator
| Risikofeld | Häufigkeit | Maßnahme |
|-----------|-----------|---------|
| Sachleistungen nicht erfasst | Sehr häufig | Vollständige EÜR-Prüfung |
| Gemischte Reisekosten | Häufig | Reisetagebuch nachreichen |
| Plattform-Einnahmen fehlen | Häufig | Jahresabrechnungen sammeln |
| Auslandseinnahmen (ZM fehlt) | Mittel | ZM-Nachmeldung |
| IAB nicht genutzt | Gelegentlich | Steueroptimierung |
| KSK-Beiträge nicht abgezogen | Gelegentlich | Vorsorgeaufwendungen geltend machen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Für welches Steuerjahr wird der Abschluss gemacht?
2. Sind alle Einnahmen (inkl. Sachleistungen, Auslandsinnahmen) in der EÜR erfasst?
3. Gibt es Investitionen, für die ein IAB genutzt werden könnte?
4. Sind Verluste aus Anlaufjahren noch nicht vollständig verrechnet?
5. Wurde die KSK-Mitgliedschaft genutzt, und sind Beiträge als Sonderausgaben erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Abschluss-Checkliste, Optimierungs-Memo oder Steuerberater-Briefing?
## Prüfprogramm
- Einnahmen-Vollständigkeit: Alle Plattform-Jahresabrechnungen; alle Kooperationsrechnungen; alle Sachleistungen.
- Ausgaben-Vollständigkeit: Equipment, Software, Reisen (anteilig), KSK-Beiträge, Steuerberatung.
- IAB-Prüfung: Plant Creator in den nächsten 3 Jahren eine Investition? → IAB vorab abziehen.
- Verlustabzug: Anlaufjahre-Verluste aus Vorjahren → Verlustvortrag prüfen.
- GewSt-Anrechnung: § 35 EStG; GewSt kann auf ESt angerechnet werden.
- USt-Abstimmung: Voranmeldungen + Jahreserklärung abstimmen; Differenzen erklären.
## Typische Fallen
- IAB-Antrag vergessen → Steuerlast unnötig hoch.
- Verlustabzug aus Vorjahr nicht geltend gemacht.
- Auslandseinnahmen ohne ZM → nachzumelden.
- Steuererklärung ohne Steuerberater → Fehler bei Creator-typischen Sonderfällen.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 7g EStG IAB: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 10d EStG Verlustabzug: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
- § 35 EStG GewSt-Anrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Jahresabschluss-Checkliste (EÜR, USt, ESt, GewSt)
- Steueroptimierungs-Memo (IAB, Verluste, KSK)
- Steuerberater-Briefing-Vorlage
- EÜR-Vollständigkeitscheck
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name: infl-066-creator-exit-agenturwechsel
description: "Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Ein Agenturwechsel ist oft rechtlich komplex besonders bei Exklusivverträgen:
- **§ 620 Abs. 1 BGB**: Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ordentliche Kündigung möglich.
- **§ 621 BGB**: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen ohne feste Laufzeit; je nach Vergütungsperiode.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund; Nichtzahlung, Untätigkeit der Agentur, Vertrauensverlust.
- **§ 138 BGB**: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist sittenwidrig; ohne Vergütung nicht durchsetzbar.
- **§ 74 HGB**: Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter; Karenzentschädigung 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung.
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte, die der Agentur eingeräumt wurden, verbleiben bis zum Ende der Vereinbarung.
- **Plattform-Zugang**: Wird die Agentur aus Creator-Accounts entfernt? → AGB der Plattform prüfen.
- **§ 308 Nr. 7a BGB**: Kontokündigungsrecht; Agentur darf keinen unlöschbaren Zugang zu Creator-Accounts haben.
### Exit-Checkliste
| Schritt | Inhalt |
|---------|--------|
| 1 | Vertragstext: Laufzeit, Kündigung, Exklusivität lesen |
| 2 | Kündigungsschreiben erstellen (ordentlich oder außerordentlich) |
| 3 | Alle Account-Zugänge zurückfordern |
| 4 | Laufende Brand-Deals auf neue Agentur / Creator übertragen |
| 5 | Nutzungsrechte-Status klären |
| 6 | Ausstehende Provisionen oder Honorare fordern |
| 7 | Nachvertragliches WBV prüfen: durchsetzbar? |
| 8 | Schweigepflicht und NDA für beide Seiten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor, und wie sind Laufzeit und Kündigung geregelt?
2. Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, und wird eine Karenzentschädigung bezahlt?
3. Hat die Agentur Zugang zu Creator-Accounts, den sie nach Ende des Vertrags nicht mehr haben soll?
4. Gibt es laufende Brand-Deals, die von der Agentur verwaltet werden?
5. Sind ausstehende Provisionen oder Honorare offen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kündigungsschreiben, Wettbewerbsverbots-Check oder Übergabeprotokoll?
## Prüfprogramm
- Vertragskündigung: Ordentlich oder außerordentlich; Form (Schriftform); Frist einhalten.
- Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund dokumentieren; Abmahnung vorher erforderlich.
- WBV-Check: Karenzentschädigung vorgesehen? Wenn nein → WBV wahrscheinlich unwirksam.
- Account-Zugang: Passwörter ändern; 2FA aktivieren; Agentur-Mitarbeiter aus Business-Accounts entfernen.
- Brand-Deal-Übergabe: Laufende Verträge: neue Agentur oder Creator direkt?
- Abschlussrechnung: Alle offenen Forderungen geltend machen; Agentur ausstehende Provisionen abrechnen.
## Typische Fallen
- Exklusivitätsklausel gilt noch → Creator kann keinen neuen Vertrag abschließen.
- Agentur behält Account-Zugang → schleichende Weiternutzung.
- WBV ohne Karenzentschädigung → nichtig, aber Agentur klagt trotzdem.
- Laufende Brand-Deals: Wer hat Anspruch auf die restliche Vergütung?
## Normen und Quellen
- § 626 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
- § 74 HGB WBV: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
## Output-Formate
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- WBV-Prüfung und Unwirksamkeits-Einwand
- Account-Zugang-Rückforderungs-Protokoll
- Übergabeprotokoll laufende Brand-Deals
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name: infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug
description: "Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Creator, die ins Ausland ziehen, müssen komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen klären:
- **§ 1 EStG**: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO).
- **§ 6 AStG**: Wegzugsbesteuerung bei Gesellschaftsanteilen (z. B. Creator mit GmbH-Beteiligung); stille Reserven werden bei Wegzug besteuert.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht bei Einnahmen aus Deutschland (z. B. laufende Kooperationen mit DE-Brands), auch nach Wegzug.
- **DBA**: Doppelbesteuerungsabkommen regeln Besteuerungsrechte; selbstständige Einkünfte typisch im Wohnsitzstaat besteuert.
- **§ 7 SGB IV**: Sozialversicherungspflicht; bei Wegzug: Entsendung oder Befreiung möglich.
- **Dubai/UAE, Portugal NHR, Zypern**: Beliebte Creator-Wohnsitzländer; steuerliche Realität vs. Scheinsitz-Problematik.
- **§ 42 AO**: Gestaltungsmissbrauch; reiner Briefkastensitz ohne tatsächlichen Wohnsitz → Steuerhinterziehungsrisiko.
### Wegzug-Prüfmatrix
| Ziel | Steuerrisiko Creator | Besonderheit |
|------|---------------------|-------------|
| EU/EWR (z. B. Portugal) | Mittel | DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen |
| UAE/Dubai | Hoch | Kein DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen; Scheinsitz-Risiko |
| USA | Mittel | DBA USA-DE; aber US-Besteuerung für Green Card Holder |
| Schweiz | Mittel | DBA CH-DE; Aufenthaltsgenehmigung erforderlich |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welches Land soll der Wohnsitz verlegt werden?
2. Besteht eine GmbH-Beteiligung, die Wegzugsbesteuerung auslösen könnte?
3. Gibt es weiterhin Kooperationen mit deutschen Brands nach dem Wegzug?
4. Wird der tatsächliche Wohnsitz im Ausland begründet (Mietvertrag, Aufenthalt >183 Tage)?
5. Gibt es noch laufende Verträge, die nach deutschem Recht abgewickelt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuerprüfung, Wegzugsplan oder Scheinstandort-Risiko-Einschätzung?
## Prüfprogramm
- Wohnsitz-Aufgabe: Tatsächliche Aufgabe; Abmeldung beim Einwohnermeldeamt; Kündigung Wohnung; Verlagerung aller Lebensmittelpunkte.
- 183-Tage-Regel: Aufenthalt in Deutschland unter 183 Tagen pro Jahr; sonst → unbeschränkte Steuerpflicht.
- Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: GmbH-Anteile → stille Reserven werden realisiert; Steuerstundung unter Bedingungen möglich.
- Beschränkte Steuerpflicht: § 49 EStG gilt für Einnahmen aus DE-Quellen; auch nach Wegzug.
- Scheinstandort: Briefkasten in Dubai ohne Aufenthalt → § 42 AO; Steuerhinterziehungsrisiko.
- Sozialversicherung: Nach Wegzug: Beiträge enden; aber: Mindestversicherungszeit für Rentenansprüche prüfen.
## Typische Fallen
- Wohnsitz in Dubai angemeldet, aber faktisch in Deutschland lebend → weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wegzug ohne Abmeldung → steuerliche Anknüpfung bleibt.
- GmbH-Beteiligung ohne Wegzugsbesteuerung bedacht → hohe Nachforderung.
- Laufende DE-Brand-Deals nach Wegzug → beschränkte Steuerpflicht für diese Einnahmen.
## Normen und Quellen
- § 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
- § 6 AStG Wegzugsbesteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- § 49 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
- § 42 AO Gestaltungsmissbrauch: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
- § 8 AO Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
## Output-Formate
- Wegzug-Checkliste (steuerlich + sozialversicherungsrechtlich)
- Scheinstandort-Risikoampel
- Wegzugsbesteuerungs-Kalkulation
- DBA-Kurzcheck (Zielland vs. DE)
@@ -0,0 +1,112 @@
---
name: infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung
description: "Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Influencer-Recht: Qualitätsgate Freigabe vor Veröffentlichung
## Arbeitsbereich
Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
Das Qualitätsgate ist der finale Compliance-Check vor Veröffentlichung eines Beitrags. Es integriert alle relevanten Rechtsgebiete:
**Werberecht**
- § 5a Abs. 4 UWG Kennzeichnung als „Werbung" bei Gegenleistung
- § 22 MStV Trennungsgebot Werbung/Redaktion
**Urheberrecht**
- UrhG § 31 Nutzungsrechte für verwendete Musik, Fotos, Videos
- UrhG § 51 Zitatzweck bei übernommenem Content
**Persönlichkeitsrecht**
- § 22 KUG Einwilligung für abgebildete Personen
- DSGVO Art. 6 Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten
**Inhaltliche Richtigkeit**
- § 5 UWG Keine irreführenden Aussagen
- HWG / HCVO Gesundheitsaussagen nur wenn zulässig
- § 6 GlüStV Glücksspiel-Kennzeichnung und Lizenz
**Plattformrecht**
- Plattform-AGB: Branded-Content-Tool aktiviert?
- AI Act Art. 50 KI-generierten Content kennzeichnen?
**Formales**
- § 5 TMG Impressum erreichbar?
- DSGVO Art. 13 Datenschutzerklärung bei Datenhebung?
### Qualitätsgate-Ampel
| Check | Grün | Gelb | Rot |
|-------|------|------|-----|
| Kennzeichnung | Vorhanden + klar | Vorhanden, aber schwach positioniert | Fehlt |
| Nutzungsrechte | Alle belegt | Teilweise unklar | Fehlend |
| KUG-Einwilligungen | Alle vorhanden | Einzelne fehlen | Fehlt |
| Inhalt | Alle Behauptungen belegt | Einzelne fraglich | Irreführend |
| Plattform-Tool | Aktiviert | Nicht aktiviert | Fehlt |
| Impressum | Erreichbar | Schwer erreichbar | Nicht vorhanden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform und welches Format ist betroffen (Story, Post, Video, Live)?
2. Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Einladung), die Kennzeichnung erfordert?
3. Welche Musik, Bilder oder fremder Content ist enthalten?
4. Sind Personen identifizierbar abgebildet, und liegt KUG-Einwilligung vor?
5. Enthält der Post Aussagen über Produktwirkung, Gesundheit, Finanzen oder Nachhaltigkeit?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabe-Ampel, Checkliste oder korrigierter Entwurf?
## Prüfprogramm
**Kennzeichnung**
- Gegenleistung vorhanden? → „Werbung" Label vor dem ersten Swipe/Klick sichtbar.
- Branded-Content-Tool aktiviert (Instagram, TikTok)?
- KI-generierter Content? → AI Act Art. 50-Label.
**Urheberrecht**
- Musik: GEMA-pflichtig? Plattformvertrag deckt Nutzung? Kein kommerzieller Brand-Deal ohne Synchronlizenz.
- Fremde Fotos/Videos: Nutzungsrecht belegt?
- Zitatrecht: Ausschnitt klar als Zitat mit Analyse-Zweck.
**Persönlichkeitsrecht**
- Personen identifizierbar? → KUG-Check + ggf. Unkenntlichmachung.
- DSGVO: Personenbezogene Daten verarbeitet? → Rechtsgrundlage?
**Inhalt**
- Produktaussagen: Nachprüfbar und wahr?
- Gesundheitsbehauptungen: HCVO-Liste prüfen.
- Finanzaussagen: Disclaimer; kein konkreter Kauf-Rat ohne WpHG-Compliance.
- Umweltaussagen: Belegt und nicht zu allgemein.
**Formal**
- Impressum: Von Post/Stream direkt oder max. 2 Klicks erreichbar?
- Datenschutzerklärung: Bei Datenhebung (Gewinnspiel, Newsletter) verlinkt?
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- UrhG § 31: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
## Output-Formate
- Qualitätsgate-Checkliste (druckbar)
- Freigabe-Ampel-Bericht
- Korrektur-Anleitung für gelbe/rote Punkte
- Post-Freigabeformular (mit Unterschrift Brand + Creator)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-affiliate-link-geschenk-pr-umsatzsteuer
description: "Infl Affiliate Link Geschenk PR Umsatzsteuer im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Affiliate Link Geschenk PR Umsatzsteuer
# Influencer-Recht: Affiliate-Link, Rabattcode und Provision
## Arbeitsbereich
**Infl Affiliate Link Geschenk PR Umsatzsteuer** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-003-affiliate-link-rabattcode-und-provision` | Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV. |
| `infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer` | Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung. |
| `infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand` | Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS. |
Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-003-affiliate-link-rabattcode-und-provision`
**Fokus:** Influencer-Recht: Affiliate-Links und Rabattcodes Kennzeichnungspflicht, Provisionsbesteuerung, Transparenzanforderungen nach UWG und MStV.
# Influencer-Recht: Affiliate-Link, Rabattcode und Provision
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -91,132 +79,3 @@ Affiliate-Links und Rabattcodes sind wirtschaftliche Gegenleistungen auch we
- Muster-Affiliate-Hinweis (Story, Post, Bio, Blog)
- Steuernotiz: Provisionsbuchung
- DSGVO-Kurzcheck: Tracking, Cookies, Einwilligung
## 2. `infl-004-geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer`
**Fokus:** Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung.
# Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer
## Kontext und Regelungslage
Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig:
- **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Huss): Auch unverlangt zugesandtes Produkt, über das positiv berichtet wird, kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post werblichen Charakter aufweist.
- **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand.
- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze).
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar.
- **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird.
### Steuerliche Bewertungsmatrix
| Situation | Steuerfolge Creator |
|-----------|-------------------|
| Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. |
| Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG |
| Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
| Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts?
3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant?
4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt?
5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?
## Prüfprogramm
- Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor?
- Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten?
- Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst.
- Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar.
- Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme.
- Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen.
## Typische Fallen
- PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung.
- Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme.
- Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko.
- Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum.
## Normen und Quellen
- § 8 EStG Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 22 EStG Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
- § 3 UStG Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
## Output-Formate
- Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen
- Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden?
- Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden
## 3. `infl-005-umsatzsteuer-bei-barter-deal-und-auslandsbrand`
**Fokus:** Influencer-Recht: Umsatzsteuer bei Barter Deals und Kooperationen mit ausländischen Brands Leistungsaustausch, Reverse Charge, OSS.
# Influencer-Recht: Umsatzsteuer Barter Deal und Auslands-Brand
## Kontext und Regelungslage
Barter Deals (Ware gegen Content) und grenzüberschreitende Kooperationen stellen umsatzsteuerliche Fallstricke dar:
- **§ 1 UStG**: Tauschleistungen sind steuerbare Umsätze; Barter = Leistung gegen Sachleistung.
- **§ 3 Abs. 12 UStG**: Tausch/Tauschähnlicher Umsatz Wert der erhaltenen Ware ist Entgelt für die Content-Leistung.
- **§ 3a UStG**: Leistungsort bei sonstigen Leistungen an Unternehmer im Ausland → Empfängerortprinzip → Reverse Charge.
- **§ 13b UStG**: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) bei Dienstleistungen von EU-Auslandsunternehmen.
- **OSS-Verfahren** (§ 18j UStG): Für Creator, die B2C-Leistungen in andere EU-Länder erbringen; i. d. R. nicht einschlägig für Creator, die an Unternehmen leisten.
- **§ 19 UStG**: Kleinunternehmer berechnen keine USt, schulden sie aber auch nicht; Barter-Wert trotzdem in Umsatzschwelle einrechnen.
### Übersicht Leistungsortbestimmung
| Brand-Sitz | Creator-Status | Steuerschuldner | USt-Ausweis |
|------------|---------------|-----------------|-------------|
| Deutschland | Regelbesteuerer | Creator | Creator weist aus |
| EU-Ausland | Regelbesteuerer | Brand (Reverse Charge) | Creator ohne USt, mit RC-Hinweis |
| USA/Drittland | Regelbesteuerer | Brand | Creator ohne USt, Steuerfreiheit § 4 Nr. 1a UStG |
| Deutschland | Kleinunternehmer | | Kein USt-Ausweis |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wo hat das kooperationsanbietende Unternehmen seinen Sitz?
2. Bist du umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
3. Was ist der Marktwert der erhaltenen Ware / Dienstleistung?
4. Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung und Wert vor?
5. Hat der Brand eine USt-ID, und hast du diese verifiziert (VIES)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, Steuercheck oder Buchen-Anleitung?
## Prüfprogramm
- Leistungsort bestimmen: Creator erbringt Marketingleistung an Unternehmer → B2B → Empfängerort.
- Reverse-Charge: EU-Auslands-Brand empfängt Leistung → Brand schuldet deutsche USt; Creator stellt Rechnung ohne USt.
- Barter-Wert: Gemeiner Wert der Sachleistung = Entgelt → in EÜR als Einnahme + Ausgabe (Betriebsmittel).
- Kleinunternehmer: Barter-Umsatz in Jahresumsatz einrechnen → Grenze 22 000 € beachten.
- Rechnungspflicht: § 14 UStG Pflichtangaben inkl. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bei RC.
- Dokumentation: VIES-Abfrage des Brand sichern (Screenshot mit Datum).
## Typische Fallen
- Barter-Wert nicht in EÜR erfasst → Umsatz zu niedrig → Steuernachzahlung.
- Reverse Charge vergessen → Creator weist fälschlich USt aus → Korrekturbedarf.
- Kleinunternehmer-Umsatzgrenze durch Barter überschritten → Regelbesteuerung rückwirkend.
- VIES-Verifikation nicht dokumentiert → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
## Normen und Quellen
- § 1 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
- § 3 Abs. 12 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
## Output-Formate
- Rechnungsvorlage (DE-Brand / EU-Brand / Drittland-Brand)
- Steuercheck: Reverse Charge ja/nein
- EÜR-Buchungsnotiz für Barter Deal
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-agenturvertrag-exklusivitaet-foto
description: "Infl Agenturvertrag Exklusivitaet Foto im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Agenturvertrag Exklusivitaet Foto
# Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität, Provision und Kündigung
## Arbeitsbereich
**Infl Agenturvertrag Exklusivitaet Foto** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-010-agenturvertrag-exklusivitaet-provision-und-kuendigung` | Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung. |
| `infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location` | Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte. |
| `infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding` | Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers. |
Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-010-agenturvertrag-exklusivitaet-provision-und-kuendigung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Agenturvertrag für Creator Exklusivitätsklauseln, Provisionssätze, Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung.
# Influencer-Recht: Agenturvertrag Exklusivität, Provision und Kündigung
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -93,139 +81,3 @@ Agenturverträge sind für Creator häufig die rechtlich riskanteste Vertragsfor
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- Neuverhandlungs-Checkliste
- Provisionskalkulations-Tabelle
## 2. `infl-033-foto-shooting-vertrag-model-release-location`
**Fokus:** Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertragsgestaltung, Model Release, Location-Genehmigung, Urheberrecht Fotograf und Nutzungsrechte.
# Influencer-Recht: Foto-Shooting Vertrag, Model Release und Location
## Kontext und Regelungslage
Foto-Shootings für Creator-Content erfordern klare Vertragsgestaltung:
- **UrhG §§ 2, 72**: Fotos sind Werke; Fotograf ist Urheber; ohne Vertrag verbleiben alle Nutzungsrechte beim Fotografen.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart werden; ohne Vertrag = organisch-einmalige Nutzung.
- **§ 22 KUG**: Abgebildete Personen müssen Einwilligung geben; Model Release = § 22 KUG-Einwilligung schriftlich.
- **§ 903 BGB / Hausrecht**: Location-Eigentümer kann Aufnahmen auf seinem Gelände untersagen oder genehmigen.
- **§ 823 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei unbefugter Verwertung von Personenaufnahmen.
- **Steuer**: Fotografenhonorar als Betriebsausgabe; bei Sachleistungstausch Umsatzsteuer prüfen.
- **§ 12 UStG**: Fotograf schuldet Umsatzsteuer auf Honorar; Creator kann Vorsteuer abziehen.
### Shooting-Vertrag: Mindestinhalt
| Element | Regelung |
|---------|----------|
| Leistung | Anzahl Fotos, Formate, RAW-Files? |
| Nutzungsrechte | Zeitlich, räumlich, sachlich (Social Media, Print, Werbung) |
| Exklusivität | Darf Fotograf Bilder auch selbst verwenden? |
| Vergütung | Honorar oder Tausch; Rechteanteil? |
| Abnahme | Wie viele Auswahlbilder; Korrekturrechte? |
| Model Release | In Vertrag oder separates Formular |
| Rawdatei | Liegt beim Fotografen oder Creator? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Fotograf Profi mit eigenem Vertrag oder Freelancer ohne Vertrag?
2. Welche Nutzungsrechte werden benötigt (organisch, Werbung, Print, Whitelisting)?
3. Sind auf den Fotos Dritte abgebildet, die eine Model-Release-Einwilligung brauchen?
4. Findet das Shooting an einem privaten Ort, in der Öffentlichkeit oder in einem Studio statt?
5. Wird der Fotograf bezahlt oder gibt es Tausch (z. B. Nennung gegen Nutzungsrechte)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragsvorlage, Model-Release-Formular oder Nutzungsrechts-Check?
## Prüfprogramm
- Urheberrecht: Fotograf = Urheber; Nutzungsrechte explizit einräumen lassen (§ 31 UrhG).
- Umfang der Nutzungsrechte: Social Media only oder auch Paid Ads, Print, OOH?
- Model Release: Für jede abgebildete Person (auch im Hintergrund, wenn erkennbar).
- Location: Private Räume, Restaurants, Museen → Genehmigung des Eigentümers einholen.
- RAW-Dateien: Eigentum beim Fotografen → extra vereinbaren, wenn Creator sie möchte.
- Steuer: Fotografenhonorar = Betriebsausgabe; Rechnung prüfen (§ 14 UStG-Pflichtangaben).
## Typische Fallen
- Kein Vertrag → Creator kann Fotos nur einmalig organisch nutzen; Fotograf kann sie auch anderweitig verwenden.
- Model Release vergessen → Person fordert Löschung / Schadensersatz.
- Location ohne Genehmigung → Eigentumsrecht / Hausrecht-Verletzung.
- „TFP" (Time for Print) ohne schriftliche Nutzungsrechtsvereinbarung → unklar, wer was darf.
## Normen und Quellen
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 72 UrhG Lichtbilder: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 903 BGB Eigentumsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html
## Output-Formate
- Foto-Shooting-Vertragsvorlage
- Model-Release-Formular (DE/EN)
- Location-Genehmigungsanfrage-Muster
- Nutzungsrechte-Checkliste
## 3. `infl-046-usa-brand-w-8ben-vertrag-und-withholding`
**Fokus:** Influencer-Recht: US-Brand-Kooperation W-8BEN, Withholding Tax, Vertragsrecht, DE-USt und DSGVO bei US-Transfers.
# Influencer-Recht: USA-Brand W-8BEN, Vertrag und Withholding
## Kontext und Regelungslage
Kooperationen mit US-Brands haben mehrere rechtliche Besonderheiten:
- **W-8BEN (IRS)**: Formular für ausländische natürliche Personen; bestätigt, dass Creator kein US-Steuerpflichtiger ist; reduziert US-Quellensteuer (Withholding Tax) auf 0 % bei Dienstleistungen nach DBA.
- **DBA Deutschland-USA**: Doppelbesteuerungsabkommen; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in DE nur in DE zu versteuern; Freistellung in USA bei korrektem W-8BEN.
- **§ 3a UStG / § 4 Nr. 1a UStG**: Leistung an US-Unternehmen → Drittlandsgeschäft; keine DE-USt; Rechnung ohne USt.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht in DE; US-Brand mit DE-Betriebsstätte → andere Regeln.
- **DSGVO / SCCs**: Weitergabe personenbezogener Daten in USA (DSGVO Art. 46); nach Angemessenheitsbeschluss EU-USA Data Privacy Framework (2023) erleichtert.
- **Vertragsrecht**: US-Vertragsrecht vs. deutsches Recht; Gerichtsstandsklausel verhandeln; CISG ausschließen.
### Checkliste US-Brand-Kooperation
| Punkt | Anforderung |
|-------|-------------|
| W-8BEN | Ausgefüllt und an Brand gesendet |
| DBA-Freistellung | Selbstständige Tätigkeit in DE (Art. 14 DBA) |
| Rechnung | Ohne DE-USt; §-Hinweis Drittland |
| Vertragsrecht | Deutsches Recht oder New-York-Law vereinbaren |
| Zahlungsweg | USD oder EUR? Währungsrisiko absichern? |
| DSGVO | Bei Datenweitergabe an US-Brand: DPF prüfen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der US-Brand ein W-8BEN-Formular angefordert?
2. Liegen Withholding-Abzüge auf der Vergütung vor (typisch 30 % ohne W-8BEN)?
3. Gilt deutsches oder US-amerikanisches Vertragsrecht?
4. Werden personenbezogene Daten (Follower-Analytics) an den US-Brand weitergegeben?
5. Wird die Vergütung in USD ausgezahlt und wie wird der Wechselkurs berechnet?
6. Gewünschtes Ergebnis: W-8BEN-Ausfüllhilfe, Vertragscheck oder DSGVO-Check?
## Prüfprogramm
- W-8BEN: Korrekt ausfüllen (Name, Land, TIN falls vorhanden, DBA-Hinweis Deutschland).
- Withholding: Bei Zahlung ohne W-8BEN → 30 % einbehalten; mit W-8BEN + DBA → 0 % für Dienstleistungen.
- Rechnungsformat: In USD oder EUR; Rechnungsdatum = steuerlicher Zufluss.
- Vertragsrecht: US-Klauseln wie „Indemnification" und „Disclaimer" prüfen; nach deutschem Recht umformulieren.
- DSGVO: EU-USA Data Privacy Framework (2023) für US-Datenempfänger, die zertifiziert sind; sonst SCCs.
- Steuern in DE: Vergütung in EÜR erfassen (in EUR umrechnen nach EZB-Kurs am Zahlungsdatum).
## Typische Fallen
- W-8BEN nicht eingereicht → 30 % Withholding Tax einbehalten → langwieriger Rückforderungsprozess.
- Vertragsrecht USA → Gerichtsstand Delaware oder Schiedsverfahren.
- Währungsverlust durch ungünstigen Wechselkurs nicht als Betriebsausgabe erfasst.
- DSGVO-Violation: Follower-Demografiken an US-Brand ohne Rechtsgrundlage.
## Normen und Quellen
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- DBA Deutschland-USA (Art. 14): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_bis_G/Vereinigte-Staaten-von-Amerika-USA/2022-06-Einkommensteuer-DBA-Deutschland-USA.pdf
- IRS W-8BEN: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
- DSGVO Art. 46: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- W-8BEN Ausfüllhilfe (DE Creator)
- Rechnungsvorlage (USD-Brand, ohne DE-USt)
- DSGVO-Check US-Datentransfer
- Vertragsklausel-Anpassungen (US → DE-Recht)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-content-lizenz-musik-reel-bildrechte-kug
description: "Infl Content Lizenz Musik Reel Bildrechte KUG im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Content Lizenz Musik Reel Bildrechte KUG
# Influencer-Recht: Content-Lizenz, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting
## Arbeitsbereich
**Infl Content Lizenz Musik Reel Bildrechte KUG** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-012-content-lizenz-nutzungsdauer-media-buyout-whitelisting` | Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle. |
| `infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema` | Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken. |
| `infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit` | Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken. |
Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-012-content-lizenz-nutzungsdauer-media-buyout-whitelisting`
**Fokus:** Influencer-Recht: Content-Lizenzierung, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting urheberrechtliche Grundlagen und Vergütungsmodelle.
# Influencer-Recht: Content-Lizenz, Nutzungsdauer, Media Buyout und Whitelisting
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -91,136 +79,3 @@ Content-Lizenzen sind der urheberrechtliche Kern jedes Brand Deals:
- Whitelisting-Klausel-Vorlage
- Preiskalkulations-Tool (Aufschlagstabelle)
- Lizenzwiderruf-Schreiben
## 2. `infl-013-musik-im-reel-urheberrecht-plattformlizenz-gema`
**Fokus:** Influencer-Recht: Musik in Reels und Videos Urheberrecht, GEMA, Plattformlizenzen, kommerzielle Nutzung und Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Musik im Reel Urheberrecht, Plattformlizenz und GEMA
## Kontext und Regelungslage
Musik in Creator-Content ist ein unterschätztes Haftungsfeld:
- **UrhG § 19a**: Öffentliche Zugänglichmachung von Musikwerken erfordert Lizenz des Rechteinhabers.
- **UrhG § 97**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung (Lizenzanalogie oder entgangener Gewinn).
- **GEMA**: Verwaltet Urheberrechte an Musikwerken und Liedtexten für die meisten Komponisten/Texter; nicht aber Tonträgerrechte (Label = Leistungsschutz).
- **GVL**: Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte ausübender Künstler und Plattenlabels.
- **Plattformlizenzen**: Meta, TikTok, YouTube haben Lizenzverträge mit GEMA/GVL gelten aber oft nur für organischen Content, nicht für kommerzielle Paid-Media-Nutzung.
- **§ 60d UrhG**: Text-and-Data-Mining-Schranke; nicht einschlägig für Musiknutzung.
- **Creative Commons / Royalty-Free**: Keine GEMA-Pflicht, wenn Musik unter CC0, CC BY oder bei lizenzfreien Plattformen (z. B. Epidemic Sound mit Lizenzvertrag).
### Musik-Nutzungs-Matrix
| Nutzungsart | GEMA-Lizenz nötig? | Plattformlizenz ausreichend? |
|-------------|-------------------|------------------------------|
| Organischer Reel (Instagram) | Meta-Vertrag mit GEMA | Ja (organisch) |
| Bezahlter Ad-Boost | Nein, separater GEMA-Vertrag nötig | Nein |
| YouTube-Video (Monetarisierung) | Content-ID-Verfahren | Bedingt (Revenue-Split) |
| TikTok organisch | TikTok-GEMA-Deal | Ja (organisch) |
| Brand-Deal-Video | Separate Synchronlizenz | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Musik soll verwendet werden, und ist bekannt, ob sie GEMA-pflichtig ist?
2. Ist der Content organisch oder wird er als Paid Ad geschaltet?
3. Ist ein Brand Deal beteiligt, der eine kommerzielle Nutzungslizenz erfordert?
4. Gibt es bereits eine Content-ID-Sperre oder eine Abmahnung?
5. Wird royalty-freie Musik (z. B. Epidemic Sound, Artlist) eingesetzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Lizenzierungspfad oder Reaktion auf Abmahnung?
## Prüfprogramm
- GEMA-Pflicht: Ist die Musik bei GEMA gemeldet? → gema.de Werksuche.
- Leistungsschutzrecht: Label-Lizenz separat von GEMA-Lizenz; beide nötig.
- Plattformvertrag prüfen: Gilt nur für organischen, nicht für kommerziellen Brand-Deal-Content.
- Synchronlizenz: Für Brand Deals immer separate Lizenz beim Label / Publisher einholen.
- Royalty-Free-Alternativen: Lizenzvertrag mit Epidemic Sound, Artlist, Musicbed prüfen kommerzielle Nutzung einschließen.
- Abmahnung: Lizenzanalogie als Schadensersatz GEMA-Tarifsätze als Berechnungsgrundlage.
## Typische Fallen
- Instagram-Musik-Bibliothek für Brand-Deal-Video → nicht ausreichend lizenziert.
- YouTube-Content-ID-Claim → Monetarisierung geht an Label, nicht Creator.
- Musik im Hintergrund eines Videos → trotzdem Lizenzpflicht.
- GEMA-frei ≠ lizenzfrei für Leistungsschutzrechte (Label-Rechte bestehen separat).
## Normen und Quellen
- § 19a UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html
- § 97 UrhG Schadensersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- GEMA-Website (Werksuche): https://www.gema.de/musiknutzer/musik-suchen-und-finden/
- GVL-Website: https://www.gvl.de/
## Output-Formate
- Musik-Compliance-Ampel (organisch / Paid / Brand Deal)
- Lizenzierungspfad für kommerzielle Musik
- Muster-Anfrage Synchronlizenz
- Alternative-Plattformen-Liste (royalty-free mit kommerziellem Recht)
## 3. `infl-014-bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit`
**Fokus:** Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Bildrechte KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit
## Kontext und Regelungslage
Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant:
- **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
- **§ 23 KUG**: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung.
- **§ 24 KUG**: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme.
- **DSGVO Art. 6**: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich.
- **BGH „Cathy Hummels"**: Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen.
- **§ 201a StGB**: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich.
### KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext
| Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? |
|-----------|--------------------|---------------------|
| Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein |
| Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) |
| Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja |
| Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund |
| Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen Privatperson, Promi, Minderjährige?
2. Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)?
3. Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt?
4. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation?
5. Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung?
## Prüfprogramm
- Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig.
- Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich?
- Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person.
- Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ.
- Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend.
- DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO.
## Typische Fallen
- Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar.
- Einwilligung mündlich → Beweisproblem.
- Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung.
- Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
## Output-Formate
- Bildrechte-Ampel pro Aufnahme
- Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch)
- KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben
- Minderjährigen-Einwilligungsformular
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-creator-fonds-jahresabschluss-risiken
description: "Infl Creator Fonds Jahresabschluss Risiken im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Creator Fonds Jahresabschluss Risiken
# Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlung
## Arbeitsbereich
**Infl Creator Fonds Jahresabschluss Risiken** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-055-creator-fonds-plattformauszahlung` | Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten. |
| `infl-064-jahresabschluss-creator-risiken` | Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale. |
| `infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug` | Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. |
Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-055-creator-fonds-plattformauszahlung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlungen steuerliche Behandlung, Abrechnungsstrukturen, USt-Pflicht und internationale Besonderheiten.
# Influencer-Recht: Creator-Fonds und Plattformauszahlung
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -91,138 +79,3 @@ Plattform-Monetarisierungsprogramme (TikTok Creator Fund, YouTube AdSense, Meta
- ZM-Einreichungs-Anleitung
- EÜR-Buchungsvorlage (Creator-Fonds)
- W-8BEN-Ausfüllhilfe für US-Plattformen
## 2. `infl-064-jahresabschluss-creator-risiken`
**Fokus:** Influencer-Recht: Jahresabschluss für Creator EÜR, Steuererklärung, Risikofelder, Abgabefristen und Optimierungspotenziale.
# Influencer-Recht: Jahresabschluss Creator-Risiken
## Kontext und Regelungslage
Der Jahresabschluss eines Creators ist komplexer als bei klassischen Gewerbetreibenden:
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR als Hauptinstrument; Zuflussprinzip (§ 11 EStG) Einnahmen zählen im Zuflussjahr.
- **§ 25 EStG**: Abgabe der Einkommensteuererklärung bis 31.7. des Folgejahres; mit Steuerberater bis 28.2. des übernächsten Jahres.
- **§ 149 AO**: Fristverlängerung möglich; im Ausnahmefall bis 30.9.
- **USt-Jahreserklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; Vorauszahlungsanpassung.
- **Gewerbesteuer-Erklärung**: Bis 31.7. des Folgejahres; GewSt-Vorauszahlungen quartalsweise.
- **§ 7g EStG**: Investitionsabzugsbetrag bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehen (bis 200 000 € IAB).
- **§ 10d EStG**: Verlustabzug aus Vorjahren; Anlaufverluste können zurückgetragen werden.
### Typische Jahresabschluss-Risiken Creator
| Risikofeld | Häufigkeit | Maßnahme |
|-----------|-----------|---------|
| Sachleistungen nicht erfasst | Sehr häufig | Vollständige EÜR-Prüfung |
| Gemischte Reisekosten | Häufig | Reisetagebuch nachreichen |
| Plattform-Einnahmen fehlen | Häufig | Jahresabrechnungen sammeln |
| Auslandseinnahmen (ZM fehlt) | Mittel | ZM-Nachmeldung |
| IAB nicht genutzt | Gelegentlich | Steueroptimierung |
| KSK-Beiträge nicht abgezogen | Gelegentlich | Vorsorgeaufwendungen geltend machen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Für welches Steuerjahr wird der Abschluss gemacht?
2. Sind alle Einnahmen (inkl. Sachleistungen, Auslandsinnahmen) in der EÜR erfasst?
3. Gibt es Investitionen, für die ein IAB genutzt werden könnte?
4. Sind Verluste aus Anlaufjahren noch nicht vollständig verrechnet?
5. Wurde die KSK-Mitgliedschaft genutzt, und sind Beiträge als Sonderausgaben erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Abschluss-Checkliste, Optimierungs-Memo oder Steuerberater-Briefing?
## Prüfprogramm
- Einnahmen-Vollständigkeit: Alle Plattform-Jahresabrechnungen; alle Kooperationsrechnungen; alle Sachleistungen.
- Ausgaben-Vollständigkeit: Equipment, Software, Reisen (anteilig), KSK-Beiträge, Steuerberatung.
- IAB-Prüfung: Plant Creator in den nächsten 3 Jahren eine Investition? → IAB vorab abziehen.
- Verlustabzug: Anlaufjahre-Verluste aus Vorjahren → Verlustvortrag prüfen.
- GewSt-Anrechnung: § 35 EStG; GewSt kann auf ESt angerechnet werden.
- USt-Abstimmung: Voranmeldungen + Jahreserklärung abstimmen; Differenzen erklären.
## Typische Fallen
- IAB-Antrag vergessen → Steuerlast unnötig hoch.
- Verlustabzug aus Vorjahr nicht geltend gemacht.
- Auslandseinnahmen ohne ZM → nachzumelden.
- Steuererklärung ohne Steuerberater → Fehler bei Creator-typischen Sonderfällen.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 7g EStG IAB: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 10d EStG Verlustabzug: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
- § 35 EStG GewSt-Anrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Jahresabschluss-Checkliste (EÜR, USt, ESt, GewSt)
- Steueroptimierungs-Memo (IAB, Verluste, KSK)
- Steuerberater-Briefing-Vorlage
- EÜR-Vollständigkeitscheck
## 3. `infl-067-internationaler-creator-wohnsitz-und-wegzug`
**Fokus:** Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung, DBA, Telearbeit und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
# Influencer-Recht: Internationaler Wohnsitz und Wegzug
## Kontext und Regelungslage
Creator, die ins Ausland ziehen, müssen komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen klären:
- **§ 1 EStG**: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO).
- **§ 6 AStG**: Wegzugsbesteuerung bei Gesellschaftsanteilen (z. B. Creator mit GmbH-Beteiligung); stille Reserven werden bei Wegzug besteuert.
- **§ 49 EStG**: Beschränkte Steuerpflicht bei Einnahmen aus Deutschland (z. B. laufende Kooperationen mit DE-Brands), auch nach Wegzug.
- **DBA**: Doppelbesteuerungsabkommen regeln Besteuerungsrechte; selbstständige Einkünfte typisch im Wohnsitzstaat besteuert.
- **§ 7 SGB IV**: Sozialversicherungspflicht; bei Wegzug: Entsendung oder Befreiung möglich.
- **Dubai/UAE, Portugal NHR, Zypern**: Beliebte Creator-Wohnsitzländer; steuerliche Realität vs. Scheinsitz-Problematik.
- **§ 42 AO**: Gestaltungsmissbrauch; reiner Briefkastensitz ohne tatsächlichen Wohnsitz → Steuerhinterziehungsrisiko.
### Wegzug-Prüfmatrix
| Ziel | Steuerrisiko Creator | Besonderheit |
|------|---------------------|-------------|
| EU/EWR (z. B. Portugal) | Mittel | DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen |
| UAE/Dubai | Hoch | Kein DBA; beschränkte Steuerpflicht für DE-Einnahmen; Scheinsitz-Risiko |
| USA | Mittel | DBA USA-DE; aber US-Besteuerung für Green Card Holder |
| Schweiz | Mittel | DBA CH-DE; Aufenthaltsgenehmigung erforderlich |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welches Land soll der Wohnsitz verlegt werden?
2. Besteht eine GmbH-Beteiligung, die Wegzugsbesteuerung auslösen könnte?
3. Gibt es weiterhin Kooperationen mit deutschen Brands nach dem Wegzug?
4. Wird der tatsächliche Wohnsitz im Ausland begründet (Mietvertrag, Aufenthalt >183 Tage)?
5. Gibt es noch laufende Verträge, die nach deutschem Recht abgewickelt werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuerprüfung, Wegzugsplan oder Scheinstandort-Risiko-Einschätzung?
## Prüfprogramm
- Wohnsitz-Aufgabe: Tatsächliche Aufgabe; Abmeldung beim Einwohnermeldeamt; Kündigung Wohnung; Verlagerung aller Lebensmittelpunkte.
- 183-Tage-Regel: Aufenthalt in Deutschland unter 183 Tagen pro Jahr; sonst → unbeschränkte Steuerpflicht.
- Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: GmbH-Anteile → stille Reserven werden realisiert; Steuerstundung unter Bedingungen möglich.
- Beschränkte Steuerpflicht: § 49 EStG gilt für Einnahmen aus DE-Quellen; auch nach Wegzug.
- Scheinstandort: Briefkasten in Dubai ohne Aufenthalt → § 42 AO; Steuerhinterziehungsrisiko.
- Sozialversicherung: Nach Wegzug: Beiträge enden; aber: Mindestversicherungszeit für Rentenansprüche prüfen.
## Typische Fallen
- Wohnsitz in Dubai angemeldet, aber faktisch in Deutschland lebend → weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wegzug ohne Abmeldung → steuerliche Anknüpfung bleibt.
- GmbH-Beteiligung ohne Wegzugsbesteuerung bedacht → hohe Nachforderung.
- Laufende DE-Brand-Deals nach Wegzug → beschränkte Steuerpflicht für diese Einnahmen.
## Normen und Quellen
- § 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
- § 6 AStG Wegzugsbesteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- § 49 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
- § 42 AO Gestaltungsmissbrauch: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
- § 8 AO Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
## Output-Formate
- Wegzug-Checkliste (steuerlich + sozialversicherungsrechtlich)
- Scheinstandort-Risikoampel
- Wegzugsbesteuerungs-Kalkulation
- DBA-Kurzcheck (Zielland vs. DE)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-creator-nachlass-kooperation
description: "Infl Creator Nachlass Kooperation im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Creator Nachlass Kooperation
# Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang
## Arbeitsbereich
**Infl Creator Nachlass Kooperation** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-049-creator-nachlass-und-accountzugang` | Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge. |
| `infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen` | Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht. |
| `infl-051-politische-werbung-und-transparenz` | Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz. |
Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-049-creator-nachlass-und-accountzugang`
**Fokus:** Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge.
# Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -90,133 +78,3 @@ Der digitale Nachlass eines Creators ist rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam:
- Passwort-Safe-Übergabe-Protokoll
- Testaments-Ergänzung: Digitale Assets
- Plattform-Legacy-Contact-Anleitung (Meta, Google)
## 2. `infl-050-kooperation-mit-oeffentlichen-stellen`
**Fokus:** Influencer-Recht: Kooperation mit Behörden und öffentlichen Stellen Vergaberecht, Transparenzgebot, Kennzeichnung und Haushaltsrecht.
# Influencer-Recht: Kooperation mit öffentlichen Stellen
## Kontext und Regelungslage
Staatliche Institutionen als Auftraggeber für Creator unterliegen besonderen Regeln:
- **§ 97 GWB**: Vergabepflicht bei öffentlichen Aufträgen; ab Schwellenwert (EU-weit: 140 000 € für Liefer-/Dienstleistungen) EU-weite Ausschreibung.
- **§ 106 GWB**: Schwellenwerte nationale Ausschreibung unter EU-Schwellen; aber: ab 25 000 € formale Anforderungen.
- **Bundeshaushaltsordnung § 7**: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; öffentliche Mittel für Influencer-Kampagnen müssen verhältnismäßig sein.
- **Transparenzgebot**: Staatliche Werbung muss als solche erkennbar sein; BGH unterscheidet nicht zwischen privaten und staatlichen Auftraggebern bei § 5a UWG.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht gilt auch für staatlich bezahlte Kampagnen; Bundesministerien und Behörden-Content muss als Werbung oder staatliche Information kenntlich gemacht werden.
- **Presserecht / MStV**: Staatliche Informationskampagnen über Influencer → Meinungsbildungsfunktion des Staates; Neutralitätsgebot.
- **Urheberrecht**: Staatliche Auftraggeber wollen oft alle Rechte; Creator sollte Zeitbegrenzung verhandeln.
### Besonderheiten öffentlicher Aufträge
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Vergabeverfahren | GWB/VgV ab Schwellenwert |
| Transparenz/Kennzeichnung | § 5a UWG gilt |
| Nutzungsrechte | Häufig unbegrenzte Nutzung gewünscht; verhandeln |
| Steuer | Normaler Kooperationsvertrag mit USt |
| Inhaltliche Grenzen | Kein politisch einseitiger Inhalt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche öffentliche Stelle ist Auftraggeber (Bundesministerium, Landesbehörde, Kommune)?
2. Wie hoch ist die Vergütung unterhalb oder oberhalb der Vergabe-Schwellenwerte?
3. Enthält der Auftrag eine Kennzeichnungsanforderung (staatliche Kampagne)?
4. Werden unbegrenzte Nutzungsrechte verlangt?
5. Gibt es inhaltliche Vorgaben, die politisch einseitig erscheinen könnten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vergaberechtlicher Check, Vertragscheck oder Kennzeichnungskonzept?
## Prüfprogramm
- Vergaberecht: Überschreitung Schwellenwert? → EU-weite Ausschreibung erforderlich.
- Haushaltsrecht: Öffentlicher Auftraggeber muss Wirtschaftlichkeit belegen; kann Creator Nachweis verlangen.
- Kennzeichnung: „Bundesregierung" oder „Ministerium X" muss im Post erkennbar sein.
- Neutralität: Content darf nicht für bestimmte Partei oder Meinung werben.
- Nutzungsrechte: Zeitliche Begrenzung (z. B. 5 Jahre) verhandeln; Media Buyout gegen Aufpreis.
- Transparenzregeln: Manche Länder verlangen Veröffentlichung von Influencer-Verträgen der Behörden.
## Typische Fallen
- Creator-Content für Wahlkampf ohne klare staatliche Kennzeichnung → § 5a UWG + Parteienprivileg-Konflikt.
- Unbegrenzte Nutzungsrechte ohne Zeitbegrenzung akzeptiert → Creator verliert Kontrolle.
- Vergaberecht nicht beachtet → Vertrag nichtig (§ 101b Abs. 1 GWB a. F. → jetzt § 135 GWB).
## Normen und Quellen
- § 97 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__97.html
- § 135 GWB Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BHO § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__7.html
## Output-Formate
- Vergaberechtlicher Kurzcheck
- Kennzeichnungskonzept (staatliche Kampagne)
- Nutzungsrechte-Klausel (öffentlicher Auftraggeber)
- Vertragsmuster öffentlicher Auftrag
## 3. `infl-051-politische-werbung-und-transparenz`
**Fokus:** Influencer-Recht: Politische Werbung durch Creator Kennzeichnungspflichten, EU Digital Services Act, Parteienfinanzierung und Transparenz.
# Influencer-Recht: Politische Werbung und Transparenz
## Kontext und Regelungslage
Creator, die für politische Parteien oder Organisationen posten, unterliegen besonderen Transparenzregeln:
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Politische Werbung muss als solche kenntlich gemacht werden; kommerzielle Komponente (Vergütung) → Kennzeichnungspflicht.
- **PartG §§ 23-26**: Parteien müssen alle Zuwendungen über 10 000 € im Rechenschaftsbericht offenlegen; Influencer-Vergütungen können als Einnahme der Partei oder als Ausgabe der Partei qualifizieren.
- **§ 4 UWG**: Unlautere Handlungen getarnte politische Werbung als unlauter.
- **DSA Art. 39**: Große Online-Plattformen müssen politische Werbung im öffentlichen Archiv speichern; Creator-Posts werden von Plattformen als politisch eingestuft.
- **EU-Verordnung über politische Werbung (2023/2053)**: Transparenzpflichten für politische Werbung in Sozialen Medien; gilt ab 2025.
- **Rundfunkrecht § 7 MStV**: Politische Parteien dürfen im Rundfunk nicht unbegrenzt Sendezeit kaufen; für Telemedien: Kennzeichnungspflicht.
- **Art. 5 GG**: Meinungsfreiheit schützt politische Äußerungen; aber: kommerzielle politische Werbung ist reguliert.
### Politische-Werbung-Matrix
| Situation | Kennzeichnung | Rechtsnorm |
|-----------|--------------|------------|
| Creator postet politisch aus eigener Überzeugung | Nein (Meinungsfreiheit) | Art. 5 GG |
| Creator erhält Vergütung für politischen Post | Ja | § 5a UWG |
| Party-Botschaft als „neutrale Information" | Ja (getarnte Werbung) | § 5a UWG |
| Influencer-Post für Bundesbehörde | Ja (staatliche Kommunikation) | § 5a UWG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt eine Vergütung (Geld, Sachleistung, sonstige Vorteile) durch eine politische Partei oder Organisation vor?
2. Welcher politische Inhalt soll im Post transportiert werden?
3. Ist der politische Auftrag transparent oder soll er verdeckt bleiben?
4. Handelt es sich um staatliche oder parteiliche Auftraggeber?
5. Welche Plattform und welches Format ist betroffen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Vergütungstest: Auch indirekte Vorteile (Einladungen, Werbefläche) → Kennzeichnungspflicht.
- PartG-Rechenschaftspflicht: Partei muss Ausgaben für Influencer-Kampagnen offenlegen.
- EU-Verordnung 2023/2053: Ab 2025 Archive-Pflicht für alle politischen Ads; Creator muss Plattform-Label aktivieren.
- Neutralitätsgebot: Bei staatlichem Auftraggeber → kein Parteien-Inhalt; strenge Trennung.
- Meinungsfreiheit vs. Werbung: Eigene politische Aussage ≠ Werbung; bezahlte = Werbung.
- Ablehnungsempfehlung: Bei verdeckter politischer Werbung ohne Kennzeichnung dringend ablehnen.
## Typische Fallen
- Partei zahlt Creator für Posts ohne offizielle Kennzeichnung → § 5a UWG-Verstoß + PartG.
- „Sachspende" einer Partei an Creator → Parteienfinanzierungsrecht.
- Creator-Post über staatliche Maßnahme ohne Auftraggeber-Offenlegung → Schleichwerbung.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- §§ 23-26 PartG: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__23.html
- EU-VO 2023/2053 Politische Werbung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2053
- DSA Art. 39: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Politische-Werbung-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept für staatliche/parteiliche Kampagnen
- Ablehnungsschreiben für verdeckte politische Werbung
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: infl-dsa-plattformbeschwerde
description: "Infl DSA Plattformbeschwerde im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl DSA Plattformbeschwerde
# Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account-Sperre
## Arbeitsbereich
**Infl DSA Plattformbeschwerde** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
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| `infl-027-dsa-plattformbeschwerde-und-account-sperre` | Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act. |
| `infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video` | Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung. |
| `infl-030-satire-meme-und-zitatrecht` | Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken. |
Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-027-dsa-plattformbeschwerde-und-account-sperre`
**Fokus:** Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde, Account-Sperre, Wiederherstellungsanspruch und Rechtsdurchsetzung nach Digital Services Act.
# Influencer-Recht: DSA Plattformbeschwerde und Account-Sperre
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -87,137 +75,3 @@ Der Digital Services Act (DSA) stärkt Creator-Rechte gegenüber Plattformen erh
- Außergerichtlicher Streitbeilegungsantrag (Art. 21)
- Schadensdokumentation-Vorlage
- Einstweilige-Verfügungs-Antrag (Muster)
## 2. `infl-029-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-video`
**Fokus:** Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Videos allgemeines Persönlichkeitsrecht, KUG, Zitatrecht, UrhG und Haftung.
# Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video
## Kontext und Regelungslage
Reaction-Videos erzeugen mehrfache Rechtsfragen:
- **Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)**: Kritik am Video ist erlaubt; persönliche Herabsetzung, Bloßstellung oder Eingriff in Privatsphäre nicht.
- **§ 22 KUG**: Verwendung des Bildnisses der Originalautors im Reaction-Video erfordert Einwilligung, es sei denn § 23 KUG-Ausnahmen greifen.
- **§ 51 UrhG (Zitatrecht)**: Verwendung fremden Contents im Reaction-Video zulässig, wenn Zitatzweck belegt (Analyse, Kritik, Erörterung) und Quellenangabe vorhanden.
- **§ 97 UrhG**: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Reaction-Video (Übernahme ohne Zitat-Grund).
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede durch Aussagen im Reaction-Video.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- **Gegendarstellung § 56 RStV / MStV**: Redaktionelle Angebote müssen Gegendarstellungen abdrucken.
### Reaction-Video-Legalitätsmatrix
| Element | Zulässig? | Bedingung |
|---------|-----------|-----------|
| Clip aus Original zeigen | Bedingt | § 51 UrhG Zitatrecht: Analysezweck + Quelle |
| Gesicht des Creators zeigen | Bedingt | KUG § 23 (öffentliche Person): ggf. ohne Einwilligung |
| Meinung äußern | Ja | Keine Falschbehauptungen |
| Unwahre Tatsachen behaupten | Nein | § 824 BGB, § 186 StGB |
| Privates enthüllen | Nein | § 823 BGB, allg. PersR. |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist Gegenstand des Reaction-Videos Person des öffentlichen Lebens oder Privatperson?
2. Wie viel des ursprünglichen Contents wird verwendet (ganzes Video oder kurze Ausschnitte)?
3. Werden eigene Meinungen oder Tatsachenbehauptungen gemacht?
4. Enthält das Reaction-Video private Informationen oder Bilder der Zielperson?
5. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Zielperson vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Reaktion auf Abmahnung oder Reaktion auf einstweilige Verfügung?
## Prüfprogramm
- Zitatrecht: Ausschnitt im konkreten Kontext der Analyse → § 51 UrhG; Quellenangabe zwingend.
- Verhältnismäßigkeit: So kurz wie nötig, nicht länger als Analysezweck erfordert.
- Persönlichkeitsrecht: Meinung vs. Tatsache trennen; keine Enthüllung privater Sphäre.
- Öffentlichkeitsstatus der Zielperson: Politiker, Influencer = Person des öffentlichen Lebens → mehr Kritik erlaubt.
- Beleidigung/Verleumdung: Herabsetzende Aussagen aus Aussageperspektive prüfen.
- Copyright Claim: Plattform-Content-ID → ggf. Einnahmen-Split oder Löschung.
## Typische Fallen
- Gesamtes Video übernommen statt Ausschnitt → § 51 UrhG-Grenze überschritten.
- Privatadresse / Familienverhältnisse im Reaction-Video → schwere PersR-Verletzung.
- „Der ist ein Betrüger" ohne Belege → § 186 StGB + § 824 BGB.
- Content-ID-Claim: Monetarisierung des Reaction-Videos → geht an Originalautor.
## Normen und Quellen
- § 51 UrhG Zitatrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 97 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Reaction-Video-Vorab-Check
- Zitatrecht-Checkliste
- Abmahnreaktion (Persönlichkeitsrecht)
- Reaktion auf Content-ID-Claim
## 3. `infl-030-satire-meme-und-zitatrecht`
**Fokus:** Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht Kunstfreiheit, Grenzen, Markenparodie, UrhG und strafrechtliche Risiken.
# Influencer-Recht: Satire, Memes und Zitatrecht
## Kontext und Regelungslage
Satire und Memes bewegen sich an der Grenze zwischen Kunstfreiheit und Rechtsverletzung:
- **Art. 5 Abs. 3 GG**: Kunstfreiheit schützt Satire und Parodie; aber: kein Schutz für reine Beschimpfungen.
- **§ 24 UrhG (a. F.) / § 23 UrhG n. F.**: Bearbeitung und Parodie von Werken; nach BGH zulässig, wenn erkennbare künstlerische Distanz zum Original.
- **§ 51 UrhG**: Zitatrecht Übernahme von Originalinhalten für Kritik/Kommentar zulässig.
- **§ 23 MarkenG**: Markenparodie: Nutzung zu satirischen Zwecken kann erlaubt sein, wenn kein geschäftlicher Verkehr und keine Rufschädigung.
- **§ 185 ff. StGB**: Satire darf herabwürdigende Tatsachenbehauptungen nicht enthalten; Meinungsfreiheit endet bei Schmähkritik.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Satire, wenn Kernaussage trotz Übertreibung als Tatsache verstanden werden kann.
- **BVerfG**: Satire muss als solche erkennbar sein; „Aussagekern" ohne satirische Verkleidung prüfen.
### Satire-Zulässigkeitstest
1. Ist die Aussage erkennbar als Satire / Übertreibung markiert?
2. Enthält sie keine Falschbehauptungen als Tatsachenkern?
3. Greift sie keine Privatsphäre an?
4. Betrifft sie eine Person des öffentlichen Lebens in deren Funktion?
5. Ist der Eingriff in Ehre und Persönlichkeit noch verhältnismäßig?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist die Zielperson des Memes / der Satire (Politiker, Creator, Marke)?
2. Enthält der Content Tatsachenbehauptungen oder nur Wertungen und Übertreibungen?
3. Ist der satirische Charakter für Dritte erkennbar?
4. Werden urheberrechtlich geschützte Werke oder Markenzeichen verwendet?
5. Liegt eine Abmahnung oder Anfrage auf Löschung vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Verteidigung oder Neugestaltung des Memes?
## Prüfprogramm
- Aussagekern: Was würde ein unvoreingenommener Betrachter als Kernaussage verstehen?
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen übertrieben sein.
- Privatperson vs. Person des öffentlichen Lebens: Privatpersonen genießen stärkeren Schutz.
- Urheberrecht: Meme mit Originalfoto → § 23 UrhG n. F. (Parodie) prüfen; oder eigenes Foto verwenden.
- Markenrecht: Logo in Meme → § 23 MarkenG; Satire-Ausnahme eng auslegen.
- Kennzeichnung: „Satire" oder „Parodie"-Hinweis kann Haftung mindern, schließt sie aber nicht aus.
## Typische Fallen
- Meme behauptet strafbare Handlung ohne Belege → § 186 StGB Verleumdung.
- Originalfoto ohne Erlaubnis für Meme → UrhG § 16 Verletzung.
- Markenparodie mit Kaufaufforderung → kein Satire-Schutz, gewerbliche Nutzung.
- Satire nicht als solche erkennbar → als ernsthafte Tatsachenbehauptung gewertet.
## Normen und Quellen
- Art. 5 Abs. 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
- § 23 UrhG n. F. Bearbeitungsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
- § 23 MarkenG Markenschranken: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
## Output-Formate
- Satire-Zulässigkeits-Ampel
- Meme-Prüf-Checkliste vor Veröffentlichung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung (Satire-Einwand)
- Umgestaltungsvorschlag für riskante Aussagen
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: infl-einkommensteuer-betriebseinnahme
description: "Infl Einkommensteuer Betriebseinnahme im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Einkommensteuer Betriebseinnahme
# Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme und private Nutzung
## Arbeitsbereich
**Infl Einkommensteuer Betriebseinnahme** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-006-einkommensteuer-betriebseinnahme-private-nutzung` | Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen. |
| `infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz` | Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen. |
| `infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit` | Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit. |
Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-006-einkommensteuer-betriebseinnahme-private-nutzung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Einkommensteuer für Creator Betriebseinnahmen, private Nutzung von Betriebsmitteln, Abgrenzung und EÜR-Grundlagen.
# Influencer-Recht: Einkommensteuer Betriebseinnahme und private Nutzung
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,132 +80,3 @@ Creator als Gewerbetreibende oder Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer a
- EÜR-Vorlage für Creator
- Private-Nutzung-Tabelle (Schätzungsprotokoll)
- Steueroptimierungscheck: KSK, GewSt-Anrechnung, Verlustabzug
## 2. `infl-007-kleinunternehmerregelung-und-wachstumsschmerz`
**Fokus:** Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung Vorteile, Nachteile, Wechsel zur Regelbesteuerung und kritische Umsatzschwellen.
# Influencer-Recht: Kleinunternehmerregelung und Wachstumsschmerz
## Kontext und Regelungslage
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Creator der Einstieg birgt aber Wachstumsfallen:
- **§ 19 UStG**: Keine Umsatzsteuererhebung bei Vorjahresumsatz ≤ 22 000 € und voraussichtlichem Jahresumsatz ≤ 50 000 € (ab 2025 EU-harmonisiert: 85 000 € voraussichtlich); kein Vorsteuerabzug.
- **§ 19 Abs. 2 UStG**: Option zur Regelbesteuerung möglich (5-Jahres-Bindung).
- **§ 19 Abs. 4 UStG**: Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr → ab folgendem Jahr Regelbesteuerer.
- **Barter-Deals zählen**: Sachleistungen in Umsatzschwelle einrechnen (§ 10 Abs. 2 UStG).
- **EU-Richtlinie 2020/285**: Neue Schwellenwerte für Kleinunternehmerregelung (SME-Regelung) ab 2025; Jahresumsatz bis 100 000 € EU-weit möglich.
- **Rechnungshinweis**: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
### Wechselkalkulation
| Szenario | Kleinunternehmer | Regelbesteuerer |
|----------|-----------------|-----------------|
| Hohe Ausgaben (Kamera, Studio) | Nachteil: kein Vorsteuerabzug | Vorteil: VSt zurück |
| Wenig Ausgaben, viele B2C-Kunden | Vorteil: kein USt-Ausweis | Nachteil: Preiserhöhung nötig |
| Auslands-Brand (B2B) | Neutral (RC) | Neutral (RC) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wie hoch war der Umsatz im letzten Kalenderjahr (inkl. Sachleistungen)?
2. Wie hoch ist der erwartete Umsatz im laufenden Jahr?
3. Wie hoch sind die Ausgaben für Betriebsmittel mit Vorsteueranteil?
4. Hast du bereits die Regelbesteuerung gewählt (Option nach § 19 Abs. 2 UStG)?
5. Gibt es Pläne für größere Investitionen (Kamera, Studio, Equipment)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechenvergleich KU vs. Regel, Wechselempfehlung oder Rechnungsmuster?
## Prüfprogramm
- Umsatzschwelle: Alle Einnahmen inkl. Sachleistungen und Affiliate-Provisionen addieren.
- Vorsteuer-Kalkulation: Wie viel VSt würde bei Regelbesteuerung erstattet?
- Nettopreiskalkulation: B2C-Kunden müssten bei Wechsel höhere Preise zahlen oder Marge sinkt.
- Option prüfen: Lohnt freiwilliger Wechsel vor Grenzüberschreitung?
- 5-Jahres-Bindung: Wechsel kann nicht jährlich rückgängig gemacht werden.
- Rechnungsanforderung: KU-Hinweis auf jeder Rechnung; bei fehlendem Hinweis nachfordern.
## Typische Fallen
- Sachleistungen vergessen → Umsatz überschritten ohne Wissen → Nachzahlung.
- Wechsel zu spät: Grenze im Oktober überschritten, aber noch KU-Rechnungen bis Jahresende → Haftungsrisiko.
- Vorsteuerabzug beansprucht, obwohl KU → Finanzamt fordert zurück.
- Option ausgeübt, dann Umsatz eingebrochen → 5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden.
## Normen und Quellen
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- § 10 Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html
- EU-Richtlinie 2020/285 (SME): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020L0285
## Output-Formate
- Rechenvergleich: KU vs. Regelbesteuerung (Tabelle)
- Rechnungsmuster mit KU-Pflichthinweis
- Wechsel-Checkliste mit Fristen
## 3. `infl-008-gewerbeanmeldung-creator-taetigkeit`
**Fokus:** Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator Pflicht, Ausnahmen, Ablauf, Gewerbesteuer und Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit.
# Influencer-Recht: Gewerbeanmeldung für Creator
## Kontext und Regelungslage
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Creator Pflicht mit Ausnahmen für echte Künstler und Journalisten:
- **§ 1 GewO**: Gewerbebetrieb erfordert selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht; Anmeldung binnen 4 Wochen nach Aufnahme.
- **§ 14 GewO**: Anzeigepflicht beim Gewerbeamt; Verstoß ist Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO, bis 1 000 €).
- **§ 15 GewStG**: Gewerbesteuer ab 24 500 € Gewinn; Hebesatz variiert je Gemeinde (300900 %).
- **§ 18 EStG**: Freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Journalist) → keine Gewerbesteuer, keine GewO-Pflicht.
- **Abgrenzung**: Schlichter Influencer = Gewerbetreibender; Journalist/Künstler mit kreativem Kerngehalt kann Freiberufler sein (FG-Rspr. variiert).
- **KSK**: Freie Journalisten und Künstler können KSK-Mitglied werden → 50 % KV/PV-Ersparnis.
### Entscheidungsbaum: Gewerbe oder Freiberuf?
```
Content = überwiegend Werbung/Marketing?
→ Ja → Gewerbebetrieb
→ Nein → Künstlerischer/journalistischer Kerngehalt?
→ Ja → ggf. freiberuflich, Finanzamtsabstimmung nötig
→ Nein → Gewerbebetrieb
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Art von Content erstellst du überwiegend Werbung/Marketing oder journalistisch/künstlerisch?
2. Besteht bereits eine Gewerbeanmeldung oder wurde die Tätigkeit noch nicht angemeldet?
3. In welcher Gemeinde / welchem Gewerbeamt soll die Anmeldung erfolgen?
4. Gibt es eine Nebentätigkeit (Angestelltenverhältnis), und falls ja, erlaubt der Arbeitgeber Nebentätigkeit?
5. Planst du eine Gesellschaft (GbR, UG, GmbH) oder Einzelunternehmen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Anmeldeformular ausfüllen, Abgrenzungsmemo oder GmbH-Überlegung?
## Prüfprogramm
- Gewinnerzielungsabsicht prüfen: Hobby vs. Gewerbe (Anlaufverluste bis 3 Jahre akzeptiert).
- Freiberuf-Abgrenzung: Finanzamt entscheidet; bei Zweifel → Antrag auf verbindliche Auskunft.
- Gewerbesteuerbelastung: Ab 24 500 € Gewinn fällt GewSt an; Anrechnung auf ESt nach § 35 EStG.
- Nebentätigkeit: Arbeitgeber-Genehmigung einholen (§ 60 HGB, Arbeitsvertrag).
- Rechtsform: Einzelunternehmen (unkompliziert), GbR (mehrere Creator), UG/GmbH (Haftungsbeschränkung, ab ~40 000 € Gewinn sinnvoll).
- Pflichtmeldung: Gewerbeamt → Finanzamt → ggf. IHK (Beitrag ab 5 200 € Gewinn).
## Typische Fallen
- Keine Anmeldung, weil „das ist doch nur ein Hobby" → Betriebsprüfung nach 3 Jahren rückwirkend.
- IHK-Beitrag übersehen → Mahnung.
- Freiberufsstatus beantragt, aber Finanzamt lehnt ab → Gewerbesteuer-Nachzahlung.
- GbR mit Partner ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag → Haftungsrisiken.
## Normen und Quellen
- § 1 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
- § 14 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- § 18 EStG Freiberufliche Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
- § 15 GewStG: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__15.html
- § 35 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
## Output-Formate
- Gewerbeanmeldungs-Checkliste
- Freiberuf-Abgrenzungsmemo für das Finanzamt
- Gewerbesteuer-Kalkulation
- Formular-Ausfüllhilfe (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-finanzamt-anfrage-creator-exit
description: "Infl Finanzamt Anfrage Creator Exit im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Finanzamt Anfrage Creator Exit
# Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten
## Arbeitsbereich
**Infl Finanzamt Anfrage Creator Exit** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-062-finanzamt-anfrage-beantworten` | Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie. |
| `infl-066-creator-exit-agenturwechsel` | Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme. |
| `infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung` | Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post. |
Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-062-finanzamt-anfrage-beantworten`
**Fokus:** Influencer-Recht: Finanzamtsanfragen für Creator beantworten Auskunftspflichten, Mitwirkung, AO-Fristen und Reaktionsstrategie.
# Influencer-Recht: Finanzamt Anfrage beantworten
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -93,172 +81,3 @@ Finanzamtsanfragen bei Creator richten sich meist auf Nebeneinnahmen und Sachlei
- Unterlagen-Zusammenstellung-Checkliste
- Fristverlängerungs-Antrag
- Selbstanzeige-Prüfschema (mit Steueranwalt-Verweis)
## 2. `infl-066-creator-exit-agenturwechsel`
**Fokus:** Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel Vertragskündigung, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte und Übergangsprobleme.
# Influencer-Recht: Creator-Exit und Agenturwechsel
## Kontext und Regelungslage
Ein Agenturwechsel ist oft rechtlich komplex besonders bei Exklusivverträgen:
- **§ 620 Abs. 1 BGB**: Dienstvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ordentliche Kündigung möglich.
- **§ 621 BGB**: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen ohne feste Laufzeit; je nach Vergütungsperiode.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund; Nichtzahlung, Untätigkeit der Agentur, Vertrauensverlust.
- **§ 138 BGB**: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist sittenwidrig; ohne Vergütung nicht durchsetzbar.
- **§ 74 HGB**: Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter; Karenzentschädigung 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung.
- **§ 31 UrhG**: Nutzungsrechte, die der Agentur eingeräumt wurden, verbleiben bis zum Ende der Vereinbarung.
- **Plattform-Zugang**: Wird die Agentur aus Creator-Accounts entfernt? → AGB der Plattform prüfen.
- **§ 308 Nr. 7a BGB**: Kontokündigungsrecht; Agentur darf keinen unlöschbaren Zugang zu Creator-Accounts haben.
### Exit-Checkliste
| Schritt | Inhalt |
|---------|--------|
| 1 | Vertragstext: Laufzeit, Kündigung, Exklusivität lesen |
| 2 | Kündigungsschreiben erstellen (ordentlich oder außerordentlich) |
| 3 | Alle Account-Zugänge zurückfordern |
| 4 | Laufende Brand-Deals auf neue Agentur / Creator übertragen |
| 5 | Nutzungsrechte-Status klären |
| 6 | Ausstehende Provisionen oder Honorare fordern |
| 7 | Nachvertragliches WBV prüfen: durchsetzbar? |
| 8 | Schweigepflicht und NDA für beide Seiten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor, und wie sind Laufzeit und Kündigung geregelt?
2. Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, und wird eine Karenzentschädigung bezahlt?
3. Hat die Agentur Zugang zu Creator-Accounts, den sie nach Ende des Vertrags nicht mehr haben soll?
4. Gibt es laufende Brand-Deals, die von der Agentur verwaltet werden?
5. Sind ausstehende Provisionen oder Honorare offen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kündigungsschreiben, Wettbewerbsverbots-Check oder Übergabeprotokoll?
## Prüfprogramm
- Vertragskündigung: Ordentlich oder außerordentlich; Form (Schriftform); Frist einhalten.
- Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund dokumentieren; Abmahnung vorher erforderlich.
- WBV-Check: Karenzentschädigung vorgesehen? Wenn nein → WBV wahrscheinlich unwirksam.
- Account-Zugang: Passwörter ändern; 2FA aktivieren; Agentur-Mitarbeiter aus Business-Accounts entfernen.
- Brand-Deal-Übergabe: Laufende Verträge: neue Agentur oder Creator direkt?
- Abschlussrechnung: Alle offenen Forderungen geltend machen; Agentur ausstehende Provisionen abrechnen.
## Typische Fallen
- Exklusivitätsklausel gilt noch → Creator kann keinen neuen Vertrag abschließen.
- Agentur behält Account-Zugang → schleichende Weiternutzung.
- WBV ohne Karenzentschädigung → nichtig, aber Agentur klagt trotzdem.
- Laufende Brand-Deals: Wer hat Anspruch auf die restliche Vergütung?
## Normen und Quellen
- § 626 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
- § 74 HGB WBV: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
## Output-Formate
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- WBV-Prüfung und Unwirksamkeits-Einwand
- Account-Zugang-Rückforderungs-Protokoll
- Übergabeprotokoll laufende Brand-Deals
## 3. `infl-068-qualitaetsgate-veroeffentlichung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Qualitätsgate vor Veröffentlichung systematischer Freigabe-Check für alle rechtlichen Pflichten vor einem Creator-Post.
# Influencer-Recht: Qualitätsgate Freigabe vor Veröffentlichung
## Kontext und Regelungslage
Das Qualitätsgate ist der finale Compliance-Check vor Veröffentlichung eines Beitrags. Es integriert alle relevanten Rechtsgebiete:
**Werberecht**
- § 5a Abs. 4 UWG Kennzeichnung als „Werbung" bei Gegenleistung
- § 22 MStV Trennungsgebot Werbung/Redaktion
**Urheberrecht**
- UrhG § 31 Nutzungsrechte für verwendete Musik, Fotos, Videos
- UrhG § 51 Zitatzweck bei übernommenem Content
**Persönlichkeitsrecht**
- § 22 KUG Einwilligung für abgebildete Personen
- DSGVO Art. 6 Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten
**Inhaltliche Richtigkeit**
- § 5 UWG Keine irreführenden Aussagen
- HWG / HCVO Gesundheitsaussagen nur wenn zulässig
- § 6 GlüStV Glücksspiel-Kennzeichnung und Lizenz
**Plattformrecht**
- Plattform-AGB: Branded-Content-Tool aktiviert?
- AI Act Art. 50 KI-generierten Content kennzeichnen?
**Formales**
- § 5 TMG Impressum erreichbar?
- DSGVO Art. 13 Datenschutzerklärung bei Datenhebung?
### Qualitätsgate-Ampel
| Check | Grün | Gelb | Rot |
|-------|------|------|-----|
| Kennzeichnung | Vorhanden + klar | Vorhanden, aber schwach positioniert | Fehlt |
| Nutzungsrechte | Alle belegt | Teilweise unklar | Fehlend |
| KUG-Einwilligungen | Alle vorhanden | Einzelne fehlen | Fehlt |
| Inhalt | Alle Behauptungen belegt | Einzelne fraglich | Irreführend |
| Plattform-Tool | Aktiviert | Nicht aktiviert | Fehlt |
| Impressum | Erreichbar | Schwer erreichbar | Nicht vorhanden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattform und welches Format ist betroffen (Story, Post, Video, Live)?
2. Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Einladung), die Kennzeichnung erfordert?
3. Welche Musik, Bilder oder fremder Content ist enthalten?
4. Sind Personen identifizierbar abgebildet, und liegt KUG-Einwilligung vor?
5. Enthält der Post Aussagen über Produktwirkung, Gesundheit, Finanzen oder Nachhaltigkeit?
6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabe-Ampel, Checkliste oder korrigierter Entwurf?
## Prüfprogramm
**Kennzeichnung**
- Gegenleistung vorhanden? → „Werbung" Label vor dem ersten Swipe/Klick sichtbar.
- Branded-Content-Tool aktiviert (Instagram, TikTok)?
- KI-generierter Content? → AI Act Art. 50-Label.
**Urheberrecht**
- Musik: GEMA-pflichtig? Plattformvertrag deckt Nutzung? Kein kommerzieller Brand-Deal ohne Synchronlizenz.
- Fremde Fotos/Videos: Nutzungsrecht belegt?
- Zitatrecht: Ausschnitt klar als Zitat mit Analyse-Zweck.
**Persönlichkeitsrecht**
- Personen identifizierbar? → KUG-Check + ggf. Unkenntlichmachung.
- DSGVO: Personenbezogene Daten verarbeitet? → Rechtsgrundlage?
**Inhalt**
- Produktaussagen: Nachprüfbar und wahr?
- Gesundheitsbehauptungen: HCVO-Liste prüfen.
- Finanzaussagen: Disclaimer; kein konkreter Kauf-Rat ohne WpHG-Compliance.
- Umweltaussagen: Belegt und nicht zu allgemein.
**Formal**
- Impressum: Von Post/Stream direkt oder max. 2 Klicks erreichbar?
- Datenschutzerklärung: Bei Datenhebung (Gewinnspiel, Newsletter) verlinkt?
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- UrhG § 31: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- HCVO 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
## Output-Formate
- Qualitätsgate-Checkliste (druckbar)
- Freigabe-Ampel-Bericht
- Korrektur-Anleitung für gelbe/rote Punkte
- Post-Freigabeformular (mit Unterschrift Brand + Creator)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-finanzprodukte-krypto-gluecksspiel
description: "Infl Finanzprodukte Krypto Gluecksspiel im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Finanzprodukte Krypto Gluecksspiel
# Influencer-Recht: Finanzprodukte, Krypto-Affiliate und BaFin-Risiko
## Arbeitsbereich
**Infl Finanzprodukte Krypto Gluecksspiel** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-018-finanzprodukte-krypto-affiliate-und-bafin-risiko` | Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken. |
| `infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen` | Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator. |
| `infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung` | Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote. |
Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-018-finanzprodukte-krypto-affiliate-und-bafin-risiko`
**Fokus:** Influencer-Recht: Werbung für Finanzprodukte und Krypto BaFin-Erlaubnispflicht, WpHG, Anlageberatung und Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Finanzprodukte, Krypto-Affiliate und BaFin-Risiko
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,140 +80,3 @@ Finanzprodukt-Werbung durch Creator ist eines der rechtlich gefährlichsten Bere
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
- Ablehnungsschreiben an risikoreichen Brand
- Compliance-Checkliste für Finanz-Kooperation
## 2. `infl-019-gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen`
**Fokus:** Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator.
# Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen
## Kontext und Regelungslage
Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten:
- **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten.
- **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt.
- **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt).
- **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe.
- **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich.
- **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können.
- **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts.
### Erlaubt-/Verboten-Matrix
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen |
| Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB |
| „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß |
| Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten |
| Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden?
2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite?
3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)?
4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht?
5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen.
- § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung.
- Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko.
- Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis.
- Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV.
- Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen.
## Typische Fallen
- Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal.
- Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG.
- Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld.
- Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html
- § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/
## Output-Formate
- Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen)
- Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung
- Lizenz-Verifikationsprotokoll
- Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter
## 3. `infl-020-alkohol-tabak-cannabis-werbung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Werbung für Alkohol, Tabak und Cannabis TabakerzG, JuSchG, LMIV, MStV und Werbeverbote.
# Influencer-Recht: Alkohol, Tabak und Cannabis Werberestriktionen
## Kontext und Regelungslage
Suchtmittel-Werbung ist massiv eingeschränkt:
- **§ 19 TabakerzG**: Werbung für Tabakprodukte in Printmedien mit überregionaler Auflage, Rundfunk und Onlinediensten verboten; Ausnahmen für Fachzeitschriften.
- **§ 21a TabakerzG**: E-Zigaretten und verwandte Produkte: Werbeverbot wie Tabak.
- **§ 6 MStV**: Alkohol-Werbung im Rundfunk/Telemedien muss Minderjährigen-Schutz beachten; keine übermäßige Förderung des Alkoholkonsums.
- **§ 5 JMStV**: Keine Alkohol- oder Tabakwerbung in Angeboten, die an Minderjährige gerichtet sind.
- **§ 26 KCanG** (Cannabis-Gesetz 2024): Werbung für Cannabis und THC-haltige Produkte verboten; Ausnahmen für Fachinformationen.
- **EU-Richtlinie 2003/33/EG**: Tabakwerbeverbot auf grenzüberschreitenden Diensten.
- **§ 5 UWG**: Irreführende Gesundheitsbehauptungen bei Alkohol.
- **LMIV Art. 7**: Keine gesundheitsbezogenen Aussagen bei alkoholischen Getränken (> 1,2 % vol.).
### Werbeverbot-Übersicht
| Produkt | Plattform | Status |
|---------|-----------|--------|
| Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 19 TabakerzG) |
| E-Zigaretten | Alle digitalen Medien | Verboten (§ 21a TabakerzG) |
| Alkohol (Erwachsenen-Zielgruppe) | Social Media | Eingeschränkt erlaubt |
| Alkohol mit Minderjährigen-Audience | Social Media | Verboten |
| Cannabis (THC) | Alle Medien | Verboten (§ 26 KCanG) |
| CBD (ohne THC) | Social Media | Eingeschränkt, HCVO beachten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Um welches Produkt handelt es sich genau (Alkohol, Tabak, E-Zigarette, CBD, THC-Cannabis)?
2. Wie hoch ist der Anteil Minderjähriger in der Creator-Audience?
3. Soll der Content in sozialen Medien oder in einem Rundfunkprogramm erscheinen?
4. Werden gesundheitsbezogene Aussagen über das Produkt gemacht?
5. Hat der Brand eine Kooperationsanfrage gestellt, oder wird eine Ablehnung vorbereitet?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Ablehnungsbegründung oder konforme Formulierung?
## Prüfprogramm
- Produktkategorie: Tabak/E-Zig → absolutes Werbeverbot; Alkohol → eingeschränkt; Cannabis → KCanG-Check.
- Audience-Analyse: Audience-Demografie (Plattform-Insights) → unter 25-jährige Dominanz → Ablehnen empfehlen.
- Plattformregeln: TikTok, Instagram haben eigene Alkohol-/Tabak-Werberichtlinien.
- CBD: Kein THC → kein KCanG; aber HCVO und LFGB beachten.
- Influencer-Haftung: Bei Werbung für verbotene Produkte → UWG-Verstoß + Bußgeld.
- Geographische Zielgruppe: In bestimmten Ländern strengere Regeln (z. B. UK, FR).
## Typische Fallen
- E-Zigaretten als „nikotinfrei" beworben → trotzdem § 21a TabakerzG-Verstoß.
- CBD mit Gesundheitsversprechen → HCVO-Verstoß.
- Cannabis-Creator mit Haschisch-Symbolen → Werbung für illegale Inhalte.
- Alkohol-Post mit jugendlichem Lifestyle → JMStV + MStV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- §§ 19, 21a TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__19.html
- § 26 KCanG: https://www.gesetze-im-internet.de/kcanabg/__26.html
- § 6 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__6.html
- § 5 JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/__5.html
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
## Output-Formate
- Werbeverbot-Ampel nach Produktkategorie
- Ablehnungsschreiben an Brand
- Konforme Alkohol-Disclaimer-Vorlage
- JMStV-Audience-Check-Protokoll
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-green-claims-vergleichende-werbung
description: "Infl Green Claims Vergleichende Werbung im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Green Claims Vergleichende Werbung
# Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung
## Arbeitsbereich
**Infl Green Claims Vergleichende Werbung** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-021-green-claims-nachhaltigkeitswerbung` | Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance. |
| `infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung` | Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken. |
| `infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation` | Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung. |
Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-021-green-claims-nachhaltigkeitswerbung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung EU Green Claims Directive, UWG, Greenwashing-Verbote und Compliance.
# Influencer-Recht: Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -90,138 +78,3 @@ Nachhaltigkeitsaussagen in Creator-Content stehen unter verschärfter Prüfung:
- Substantiierungs-Checkliste für Brand
- Konforme Reformulierungen
- Abmahnreaktion Greenwashing
## 2. `infl-022-vergleichende-werbung-und-herabsetzung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung von Mitbewerbern § 6 UWG, Zulässigkeitsgrenzen und Abmahnrisiken.
# Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung
## Kontext und Regelungslage
Vergleichende Werbung ist in Grenzen erlaubt, Herabsetzung verboten:
- **§ 6 UWG**: Vergleichende Werbung zulässig, wenn objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend; auf wesentliche relevante Eigenschaften bezogen.
- **§ 6 Abs. 2 UWG**: Unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr, unlautere Ausnutzung des Rufs oder Herabsetzung/Verunglimpfung eines Mitbewerbers.
- **§ 4 Nr. 1 UWG**: Herabsetzung von Mitbewerbern durch abwertende Aussagen = unlautere Handlung.
- **§ 4 Nr. 2 UWG**: Nachahmung mit Rufausbeutung.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Unerlaubte Handlung üble Nachrede oder Rufschädigung als deliktsrechtlicher Anspruch.
- **§ 824 BGB**: Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
- **§ 186 StGB**: Üble Nachrede; § 187 StGB: Verleumdung.
### Zulässige vs. unzulässige Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Produkt A ist 20 % günstiger als Produkt B (Preis v. 1.1.)." | Zulässig (§ 6 UWG) |
| „Marke X-Produkte sind schlechte Qualität" (unbelegt) | Unzulässig (§ 4 Nr. 1 UWG) |
| „Unser Abo ist besser als Netflix" (sachlicher Vergleich) | Prüfen: objektiv, nachprüfbar? |
| „Firma Y hat mich betrogen" (ohne Beweis) | § 824 BGB-Risiko |
| Parodie/Satire eines Brands | § 24 MarkenG, künstlerische Freiheit |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer oder was soll verglichen oder kritisiert werden Mitbewerber, Produkt oder Marke?
2. Beruhen die Aussagen auf nachprüfbaren Tatsachen oder Werturteilen?
3. Ist die Aussage sachlich oder enthält sie abwertende Elemente?
4. Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vor?
5. Handelt es sich um journalistische Kritik, Satire oder kommerzielle Werbung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, Verteidigung oder Gegendarstellung?
## Prüfprogramm
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen sachlich überspitzt sein.
- § 6 UWG-Kriterien: Objektivität, Wesentlichkeit, Nachprüfbarkeit alle drei müssen erfüllt sein.
- Herabsetzungstest: Geht die Aussage über sachliche Kritik hinaus? → Unzulässig.
- Satire-Sonderrecht: Übertreibung erlaubt, wenn als Satire erkennbar; keine Falschbehauptungen.
- Schadensersatz: § 823 BGB i. V. m. § 4 Nr. 1 UWG → Abmahn- und Schadensersatzrisiko.
- Strafrecht: § 186/187 StGB schwere Fälle; Strafanzeige möglich.
## Typische Fallen
- Negative Amazon-Bewertung als Content → § 824 BGB, wenn falsche Tatsachen.
- Mitbewerber-Vergleich ohne aktuelle Daten → § 5 UWG (Irreführung).
- „Worst Brand Award" ohne Sachgrundlage → Herabsetzung.
- Satire ohne klare Kennzeichnung als solche → ernstzunehmende Tatsachenbehauptung.
## Normen und Quellen
- § 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
- § 4 Nr. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- § 824 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__824.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (zulässig/riskant/verboten)
- Abmahnreaktion Herabsetzung
- Gegendarstellungs-Vorlage
- Satire-Disclaimer-Text
## 3. `infl-023-schleichwerbung-redaktionscontent-und-kooperation`
**Fokus:** Influencer-Recht: Schleichwerbung und Redaktionsinhalt § 5a UWG, §§ 138 und 826 BGB, Sittenwidrigkeit, Abgrenzung bezahlter Content vs. redaktionelle Empfehlung.
# Influencer-Recht: Schleichwerbung Redaktionscontent und Kooperation
## Kontext und Regelungslage
Schleichwerbung ist eine der häufigsten Abmahnursachen im Creator-Bereich:
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kommerzieller Zweck muss erkennbar sein; nicht erkennbare Werbung = Schleichwerbung = unlautere Geschäftspraktik.
- **§ 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Anhang Nr. 11**: Schleichwerbung als per-se-unzulässige Handlung (Black List).
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; Werbung muss als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt sein.
- **§ 138 BGB**: Sittenwidrigkeit bei systematischer Schleichwerbung mit Täuschungsabsicht.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; relevant bei koordinierter Kaufempfehlungs-Manipulation.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Geschäftspraktiken (Advertorial ohne Kennzeichnung) als unlauter.
- **BGH „Cathy Hummels"** (I ZR 90/20): Differenzierung zwischen eigenmotivierten und kooperationsbasierten Posts.
### Entscheidungsbaum: Schleichwerbung?
```
Gibt es eine Gegenleistung (Geld, Produkt, Vorteil)?
→ Ja → Kennzeichnung als "Werbung" zwingend
→ Nein → Besteht wirtschaftliches Eigeninteresse?
→ Ja → BGH-Prüfung: Offensichtlichkeit für Follower?
→ Nein → Redaktioneller Content, keine Pflicht
```
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Besteht eine Gegenleistungsbeziehung (Geld, Produkt, Zugänge, Reisen)?
2. Ist der Post als Werbung/Kooperation/Anzeige gekennzeichnet?
3. Handelt es sich um eine eigene Empfehlung ohne Auftrag (organischer Post)?
4. Liegt bereits eine Abmahnung oder ein Ordnungsgeld vor?
5. Geht es um Einzelfall oder systematisches Problem (mehrere ungekennzeichnete Posts)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Post-Korrektur, Unterlassungserklärung oder Verteidigungsstrategie?
## Prüfprogramm
- Gegenleistungstest: Jede Form von Vorteil (auch zukünftige Kooperationschance) → Kennzeichnung.
- Erkennbarkeitstest: Wäre für den durchschnittlich informierten Follower der kommerzielle Zweck ohne Label klar?
- Systematik: Bei Muster von ungekennzeichneten Posts → § 826 BGB-Risiko + erhöhter Schadensersatz.
- Korrektur: Nachträgliche Kennzeichnung möglichst umgehend; ggf. Löschung und Neuveröffentlichung.
- Unterlassungserklärung: Bei Abmahnung nur modifiziert abgeben; strafbewehrte Verpflichtung prüfen.
- Bußgeld: Landesmedienanstalten können Bußgelder bis 500 000 € verhängen (§ 115 MStV).
## Typische Fallen
- Eigenempfehlung, die im Nachhinein bezahlt wird → rückwirkende Kennzeichnungspflicht.
- „Danke an Brand für das Produkt" ohne Werbung-Label → unzureichend.
- Finanzierter Reisebericht ohne „Werbung"-Hinweis → häufigste Abmahnkonstellation.
- Post-Löschung nach Abmahnung nicht ausreichend → Unterlassungserklärung nötig.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 138 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
## Output-Formate
- Post-Kennzeichnungs-Korrektur
- Modifizierte Unterlassungserklärung
- Verteidigungsschreiben bei Abmahnung
- Systematik-Audit: Alle Posts auf Schleichwerbung prüfen
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: infl-influencer-beauty-filter-medienanstalt
description: "Infl Influencer Beauty Filter Medienanstalt im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Influencer Beauty Filter Medienanstalt
# Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation
## Arbeitsbereich
**Infl Influencer Beauty Filter Medienanstalt** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-059-influencer-als-testimonials-in-kapitalmarktkommunikatio` | Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken. |
| `infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung` | Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung. |
| `infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten` | Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie. |
Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-059-influencer-als-testimonials-in-kapitalmarktkommunikatio`
**Fokus:** Influencer-Recht: Creator als Testimonials in Kapitalmarktkommunikation WpHG, MAR, BaFin-Pflichten und Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,138 +80,3 @@ Creator in Kapitalmarktumfeld tragen erhebliche Haftungsrisiken:
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
- Ablehnungsschreiben für nicht lizenzierte Finanzprodukte
- MAR-Compliance-Checkliste
## 2. `infl-060-beauty-filter-und-irrefuehrung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung.
# Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung
## Kontext und Regelungslage
Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert:
- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend.
- **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung.
- **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild).
- **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend.
- **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung.
- **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen.
- **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen.
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter.
### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig
| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig |
| Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG Irreführung |
| Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen |
| Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG verboten |
| KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen?
2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung?
3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt?
4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben?
5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt?
- Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko.
- Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen.
- KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG.
- Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum.
- Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen.
## Typische Fallen
- Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert.
- Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG.
- KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß.
- UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe.
## Normen und Quellen
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
## Output-Formate
- Filter-Compliance-Ampel
- Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder
- Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung)
- KI-Bild-Hinweis-Vorlage
## 3. `infl-061-medienanstalt-anfrage-beantworten`
**Fokus:** Influencer-Recht: Anfrage der Landesmedienanstalt beantworten MStV, Verfahren, Mitwirkungspflichten, Bußgeld und Reaktionsstrategie.
# Influencer-Recht: Landesmedienanstalt Anfrage beantworten
## Kontext und Regelungslage
Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:
- **§ 60 MStV**: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
- **§ 74 MStV**: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
- **§ 115 MStV**: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 00050 000 €.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
- **§ 58 MStV**: Impressumspflicht; § 18 MStV Erweiterung für journalistische Angebote.
- **§ 96 MStV**: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
- **Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)**: Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.
### Verfahrensablauf Medienanstalt
1. Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
2. Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
3. Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
4. Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
5. Widerspruch oder Klage (VwGO)
6. Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
2. Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
3. Bis wann ist eine Antwort gefordert?
4. Liegen die betroffenen Posts noch online?
5. Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?
## Prüfprogramm
- Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
- Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
- Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
- Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
- Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
- Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.
## Typische Fallen
- Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
- Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
- Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
- Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.
## Normen und Quellen
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
- § 60 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__60.html
- § 74 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__74.html
- § 115 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__115.html
- § 28 VwVfG Anhörung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
## Output-Formate
- Antwortschreiben an Medienanstalt
- Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
- Widerspruchsschreiben (Muster)
- Bußgeld-Reaktionsstrategie
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: infl-kennzeichnung-eigenmarke-live-shopping
description: "Infl Kennzeichnung Eigenmarke Live Shopping im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Kennzeichnung Eigenmarke Live Shopping
# Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke
## Arbeitsbereich
**Infl Kennzeichnung Eigenmarke Live Shopping** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-024-kennzeichnung-bei-eigenmarke` | Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte. |
| `infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum` | Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen. |
| `infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift` | Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz. |
Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-024-kennzeichnung-bei-eigenmarke`
**Fokus:** Influencer-Recht: Werbekennzeichnung bei Eigenmarken BGH Diana zur Löwen, Abgrenzung, Kennzeichnungspflicht beim Bewerben eigener Produkte.
# Influencer-Recht: Kennzeichnung bei Eigenmarke
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -88,142 +76,3 @@ Die Frage, ob Creator eigene Produkte kennzeichnen müssen, wurde durch den BGH
- Eigenmarken-Kennzeichnungsampel
- Post-Formulierungsvorschlag (mit/ohne Label)
- Produkthaftungs-Kurzcheck
## 2. `infl-025-live-shopping-preisangaben-widerruf-impressum`
**Fokus:** Influencer-Recht: Live Shopping Preisangabenpflicht, Widerrufsrecht, Impressumspflicht und fernabsatzrechtliche Anforderungen.
# Influencer-Recht: Live Shopping Preisangaben, Widerruf, Impressum
## Kontext und Regelungslage
Live Shopping (Instagram Live, TikTok Shop, YouTube Shopping) löst Fernabsatzrecht aus:
- **PAngV**: Preise müssen vollständig (inkl. MwSt., Versand) und eindeutig angegeben werden; im Live-Stream vor Kaufentscheidung sichtbar.
- **§ 355 BGB**: Widerrufsrecht 14 Tage; muss bei Verbraucherverträgen klar belehrt werden.
- **§ 356 BGB**: Wertersatz bei Widerruf; keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis 12 Monate + 14 Tage.
- **§ 312 ff. BGB**: Fernabsatzrecht; gilt für alle Vertragsschlüsse im Live-Stream.
- **§ 312j BGB**: Bestellbutton-Pflicht; eindeutiger Kaufknopf mit Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen".
- **§ 5 TMG / § 18 MStV**: Impressumspflicht; Impressum muss von Stream-Seite leicht erreichbar sein.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch im Live-Shopping-Format.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis für Kaufabwicklung.
### Live-Shopping-Pflichtcheckliste
| Anforderung | Zeitpunkt | Norm |
|-------------|-----------|------|
| Preisangabe inkl. MwSt. + Versand | Vor Kaufentscheidung | PAngV |
| Widerrufsbelehrung | Beim Kauf / bestätigende E-Mail | § 355 BGB |
| Impressum | Jederzeit erreichbar | § 5 TMG |
| Datenschutzerklärung | Jederzeit erreichbar | DSGVO Art. 13 |
| AGB | Vor Vertragsschluss | § 305 BGB |
| Bestellbutton | Eindeutig | § 312j BGB |
| Werbekennzeichnung | Im Stream | § 22 MStV |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Über welche Plattform findet das Live Shopping statt (TikTok Shop, Meta, YouTube)?
2. Werden eigene oder fremde Produkte verkauft?
3. Sind Preise inkl. Versandkosten vor Kaufentscheidung sichtbar?
4. Liegt eine Widerrufsbelehrung und eine AGB bereit?
5. Ist das Impressum von der Stream-Seite verlinkt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Checkliste, Widerrufsbelehrungs-Vorlage oder AGB-Prüfung?
## Prüfprogramm
- Fernabsatzrecht: Jeder Kaufabschluss im Stream → §§ 312 ff. BGB automatisch anwendbar.
- Preistransparenz: Screenshots aus vergangenen Streams auswerten; Gesamtpreis klar?
- Bestellbestätigung per E-Mail: § 312f BGB dauerhafter Datenträger, Widerrufsbelehrung muss enthalten sein.
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist; kein Ausschluss bei Verbrauchern möglich.
- Impressumspflicht: Creator als Anbieter → § 5 TMG-Pflicht; Impressum direkt im Profil verlinken.
- Plattform-Rollenteilung: TikTok Shop, Amazon Live → wer ist Verkäufer? → Haftungsfrage.
## Typische Fallen
- Preis ohne Versandkosten → PAngV-Abmahnung.
- Keine Widerrufsbelehrung → verlängerte Widerrufsfrist bis zu 1 Jahr.
- Impressum nur im Profil, nicht vom Stream aus erreichbar → TMG-Verstoß.
- „Kauf jetzt!" ohne Bestellbutton-Pflicht-Beschriftung → § 312j BGB.
## Normen und Quellen
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 355 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
- § 312j BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
## Output-Formate
- Live-Shopping-Compliance-Checkliste
- Widerrufsbelehrungs-Vorlage
- Impressum-Vorlage für Creator
- AGB-Kurzvorlage für Einzel-Stream
## 3. `infl-026-impressumspflicht-und-ladungsfaehige-anschrift`
**Fokus:** Influencer-Recht: Impressumspflicht für Creator § 5 TMG, § 18 MStV, ladungsfähige Anschrift, Pflichtangaben und Datenschutz.
# Influencer-Recht: Impressumspflicht und ladungsfähige Anschrift
## Kontext und Regelungslage
Jeder Creator mit geschäftsmäßig genutztem Account benötigt ein Impressum:
- **§ 5 TMG**: Diensteanbieter mit geschäftsmäßig bereitgestellten Telemedien müssen Impressum mit Pflichtangaben bereithalten; leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.
- **§ 18 MStV**: Erweiterte Impressumspflicht für journalistisch-redaktionelle Angebote; gilt auch für Meinungsbildner mit hoher Reichweite.
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG**: Ladungsfähige Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Stadt); kein Postfach allein ausreichend.
- **§ 13 Abs. 6 TMG / DSGVO Art. 13**: Datenschutzerklärung muss im Impressum verlinkt oder direkt enthalten sein.
- **§ 15a UStG**: USt-ID-Pflicht im Impressum, wenn Unternehmer.
- **DSGVO Art. 5**: Datenminimierung private Anschrift kann für Creator ein Datenschutzproblem sein; Lösungsweg: Postadresse (Briefkasten beim Steuerberater, Postservice).
- **Plattform-Umsetzung**: Link „Impressum" muss direkt im Profil (Bio-Link) oder als Menüpunkt erreichbar sein; auf Instagram als separate Seite verlinkbar.
### Pflichtangaben § 5 TMG
| Angabe | Beispiel |
|--------|----------|
| Name | Max Mustermann |
| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Berlin |
| E-Mail | info@creator.de |
| Telefon | +49 30 12345678 |
| USt-ID | DE123456789 (falls vorhanden) |
| Handelsregister | HRB 12345, AG Berlin (falls GmbH) |
| Berufsrechtliche Regelungen | ggf. Kammer, Berufsaufsicht |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Plattformen werden geschäftsmäßig genutzt (Instagram, TikTok, YouTube, Website)?
2. Liegt ein vollständiges Impressum vor und ist es von allen Plattformen erreichbar?
3. Möchtest du keine private Wohnanschrift veröffentlichen?
4. Hast du eine USt-ID, und ist sie im Impressum eingetragen?
5. Gibt es bereits eine Abmahnung wegen fehlendem oder unvollständigem Impressum?
6. Gewünschtes Ergebnis: Impressum erstellen, prüfen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Geschäftsmäßigkeit: Jeder Creator mit Kooperationseinnahmen → § 5 TMG-Pflicht.
- Ladungsfähige Anschrift: Private Adresse vs. Geschäftsadresse/Postdienst; beides zulässig, solange Zustellbarkeit gewährleistet.
- Erreichbarkeit: Max. 2 Klicks vom Startseiten-/Profilaufruf bis zum Impressum.
- Vollständigkeit: Alle § 5 TMG-Angaben vorhanden; Datenschutzerklärung verlinkt.
- Plattformspezifisch: Instagram „Bio-Link" → Impressum über Linktree oder direkte URL.
- Abmahnung: Oft kostengünstig zu regulieren; modifizierte Unterlassungserklärung + Abmahnkosten (§ 13 Abs. 4 UWG Deckelung auf 100 €/Jahr für Erstverstoß bei KU).
## Typische Fallen
- Nur E-Mail, keine Anschrift → § 5 TMG-Verstoß.
- Postfach ohne ladungsfähige Anschrift → nicht ausreichend.
- Impressum nur auf Website, nicht auf Social-Media-Profil verlinkt → Abmahnrisiko.
- Veraltete Adresse nach Umzug → falsches Impressum = UWG-Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 5 TMG: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- § 18 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__18.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Impressum-Vorlage (vollständig nach § 5 TMG)
- Checkliste: Impressum auf allen Plattformen prüfen
- Abmahnreaktions-Schreiben (Impressumsmangel)
- Postadress-Alternativen (Datenschutz-konform)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-ki-avatar-virtueller-influencer-ugc
description: "Infl KI Avatar Virtueller Influencer UGC im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl KI Avatar Virtueller Influencer UGC
# Influencer-Recht: KI-Avatar, Deepfake und Einwilligung
## Arbeitsbereich
**Infl KI Avatar Virtueller Influencer UGC** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-031-ki-avatar-deepfake-und-einwilligung` | Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act. |
| `infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung` | Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act. |
| `infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower` | Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung. |
Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-031-ki-avatar-deepfake-und-einwilligung`
**Fokus:** Influencer-Recht: KI-Avatar und Deepfakes Einwilligung, Persönlichkeitsrecht, KUG, strafrechtliche Risiken und EU AI Act.
# Influencer-Recht: KI-Avatar, Deepfake und Einwilligung
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,138 +80,3 @@ KI-generierte Abbilder von Personen sind ein wachsendes Rechtsfeld:
- Einwilligungsformular für KI-Abbilder
- Strafanzeige-Muster (Deepfake-Missbrauch)
- AI Act-Kennzeichnungstext
## 2. `infl-032-virtueller-influencer-rechte-und-kennzeichnung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Virtuelle Influencer Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht, Haftung und EU AI Act.
# Influencer-Recht: Virtueller Influencer Rechte und Kennzeichnung
## Kontext und Regelungslage
Virtuelle Influencer (KI-Charaktere ohne reale Person dahinter) stellen neue Rechtsfragen:
- **UrhG § 2**: Virtuelle Influencer-Designs sind urheberrechtlich geschützte Werke (Grafik, Design); Rechte liegen beim Schöpfer.
- **UrhG § 69a ff.**: KI-generierte Inhalte ohne menschliche Schöpfung sind (noch) nicht urheberrechtsschutzfähig (BGH, EuGH-Tendenz).
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Werbekennzeichnung gilt auch für virtuelle Influencer; kein Ausnahmetatbestand für Nicht-Menschen.
- **§ 22 MStV**: Trennungsgebot; virtuelle Influencer müssen Werbung kennzeichnen.
- **EU AI Act Art. 50**: Synthetischer Content muss als KI-generiert kenntlich gemacht werden.
- **§ 5 UWG**: Irreführung, wenn Follower glauben, mit einer realen Person zu interagieren.
- **DSGVO**: Datenerhebung über Follower durch virtuelle Influencer-Accounts → normale DSGVO-Pflichten.
### Besonderheiten virtueller Influencer
| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Urheberrecht | Beim menschlichen Designer/Programmierer |
| KI-generierte Posts | Kein eigener Urheberrechtsschutz |
| Werbekennzeichnung | Gilt vollständig (§ 5a UWG) |
| KI-Offenlegung | AI Act Art. 50 ab 2025 |
| Haftung bei Rechtsverstößen | Betreiber des Accounts |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer ist der rechtliche Inhaber und Betreiber des virtuellen Influencer-Accounts?
2. Werden Kooperationen und Werbung als solche und als KI-generiert gekennzeichnet?
3. Werden Daten der Follower erhoben (Newsletter, DSGVO)?
4. Gibt es eine klare Trennung: fiktiver Charakter vs. echtes Unternehmen dahinter?
5. Hat der Charakter eine Marke / eingetragene Schutzrechte?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Schutzrechtsstrategie?
## Prüfprogramm
- Betreiberhaftung: Betreiber haftet für alle rechtlichen Verstöße des Accounts.
- Kennzeichnung: „Werbung" + „KI-generierter Inhalt" + „virtueller Charakter"-Hinweis empfohlen.
- Urheberrecht: Design und Style Sheet schützen; Vertrag mit Designern (Nutzungsrechte-Übertragung).
- DSGVO: Datenschutzerklärung für Follower-Datenverarbeitung.
- Marke: Charaktername und Erscheinungsbild als Marke (§ 3 MarkenG) eintragen.
- AI Act: Ab 2025 Kennzeichnungspflicht für synthetischen Content im Geschäftsverkehr.
## Typische Fallen
- Kein Hinweis auf KI-Natur → Irreführung § 5 UWG.
- Werbekennzeichnung fehlt, weil „es ist ja kein echtes Mensch" → kein Ausnahmetatbestand.
- Designer hat Nutzungsrechte nicht übertragen → Streit über Content-Nutzung.
- DSGVO-Datenschutzerklärung fehlt → Bußgeld.
## Normen und Quellen
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Virtueller-Influencer-Compliance-Checkliste
- Kennzeichnungskonzept (Werbung + KI-Label)
- Urheberrechts-Vertrag mit Designer-Vorlage
- Markenanmeldungs-Checkliste
## 3. `infl-034-ugc-kampagne-rechte-der-follower`
**Fokus:** Influencer-Recht: UGC-Kampagnen Rechte der Follower, Einwilligung, Nutzungsrechtserwerb, DSGVO und Kennzeichnung.
# Influencer-Recht: UGC-Kampagne Rechte der Follower
## Kontext und Regelungslage
User Generated Content-Kampagnen (Follower sollen Content einreichen) erfordern klare rechtliche Rahmenbedingungen:
- **UrhG § 2**: Follower-Inhalte (Fotos, Videos, Texte) sind urheberrechtlich geschützt; Nutzungsrechte verbleiben beim Follower.
- **UrhG § 31**: Creator / Brand benötigt ausdrückliche Nutzungsrechtseinräumung für UGC; Teilnahmebedingungen müssen Rechteübertragung regeln.
- **§ 22 KUG**: Personen in Follower-Fotos → KUG-Einwilligung; Creator/Brand kann diese nicht selbst einholen.
- **DSGVO Art. 13**: Follower, die Content einreichen, sind betroffene Personen; Datenschutzhinweis erforderlich.
- **§ 661a BGB**: Versprochener Preis für bestes UGC ist bindend.
- **§ 5a UWG**: Wenn eingereichter UGC als Werbung weiterverwendet wird → Kennzeichnung durch Creator/Brand.
- **Plattform-AGB**: Instagram/TikTok gewähren der Plattform eigene Nutzungsrechte; UGC-Recht gegenüber Brand/Creator separat regeln.
### UGC-Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Anforderung |
|---------|------------|
| Nutzungsrechtseinräumung | Zeitlich, räumlich, sachlich; entgeltlich? |
| Verantwortlichkeit | Follower garantiert, keine Rechte Dritter zu verletzen |
| DSGVO-Hinweis | Zweck, Dauer der Datenspeicherung |
| Preis (falls Wettbewerb) | Genau beschreiben; § 661a BGB |
| Löschrecht des Urhebers | § 41 UrhG Rückruf möglich |
| Kennzeichnung | Muss UGC als Werbung gekennzeichnet werden? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Follower aufgefordert, Fotos/Videos einzureichen, oder geht es um bereits öffentliche Posts?
2. Wie soll der UGC genutzt werden (organisch, Paid Ads, Printmaterial)?
3. Gibt es Teilnahmebedingungen mit Nutzungsrechtsregelung?
4. Werden Daten der einreichenden Follower verarbeitet (E-Mail, Name)?
5. Gibt es einen Preis für den besten Beitrag?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Rechte-Check oder DSGVO-Text?
## Prüfprogramm
- Nutzungsrecht: Jede Nutzung des Follower-Contents erfordert dessen Einwilligung in Teilnahmebedingungen.
- Urheberrecht Dritter: Follower können Musik, Marken, Personen in Content einschließen → Haftung prüfen.
- DSGVO: Einreichung = personenbezogene Daten → Datenschutzhinweis + Speicherdauer + Löschrecht.
- Minderjährige Follower: Elterliche Einwilligung bei U18-Einreichungen.
- Preisversprechen: § 661a BGB verbindlich; Gewinn in angemessener Zeit übergeben.
- Weiterverkauf des UGC an Dritte: Nur mit gesonderter Einwilligung des Urhebers.
## Typische Fallen
- „Tag uns und wir teilen dein Foto" ohne Teilnahmebedingungen → Nutzungsrecht fehlt.
- Follower-Foto mit fremder Musik → Creator/Brand haftet für Urheberrechtsverletzung.
- Preis versprochen, aber nicht geliefert → § 661a BGB-Klage.
- DSGVO: E-Mail-Adressen für zukünftigen Newsletter genutzt → kein Einverständnis.
## Normen und Quellen
- § 31 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- UGC-Teilnahmebedingungen-Vorlage
- DSGVO-Datenschutztext für UGC-Kampagne
- Nutzungsrechts-Bestätigung (Einzel-Follower)
- Preis-Übergabe-Protokoll
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-merch-drops-preisangaben-rabatt
description: "Infl Merch Drops Preisangaben Rabatt im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Merch Drops Preisangaben Rabatt
# Influencer-Recht: Merch-Drops, E-Commerce und Widerruf
## Arbeitsbereich
**Infl Merch Drops Preisangaben Rabatt** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-056-merch-drops-e-commerce-und-widerruf` | Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau. |
| `infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns` | Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz. |
| `infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews` | Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung. |
Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-056-merch-drops-e-commerce-und-widerruf`
**Fokus:** Influencer-Recht: Merch-Drops und E-Commerce Fernabsatzrecht, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben und rechtssicherer Shop-Aufbau.
# Influencer-Recht: Merch-Drops, E-Commerce und Widerruf
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -94,138 +82,3 @@ Wer Merchandise verkauft, betreibt einen Online-Shop mit vollständigem Fernabsa
- AGB-Vorlage (Online-Shop Creator)
- Widerrufsbelehrungs-Muster
- Bestätigungs-E-Mail-Vorlage
## 2. `infl-057-preisangaben-rabatt-countdown-dark-patterns`
**Fokus:** Influencer-Recht: Preisangaben, Rabattaktionen, Countdown-Timer und Dark Patterns PAngV, Omnibus-Richtlinie, UWG und Verbraucherschutz.
# Influencer-Recht: Preisangaben, Rabatt, Countdown und Dark Patterns
## Kontext und Regelungslage
Falsche Preisangaben und manipulative Designpraktiken sind abmahnträchtig:
- **PAngV § 11**: Preisermäßigungen müssen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung bezogen sein (Omnibus-Richtlinie-Umsetzung 2022).
- **§ 5 UWG**: Irreführende Preisangaben „UVP 200 €, jetzt 50 €" wenn UVP nie galt → Irreführung.
- **§ 5a UWG**: Auslassen wesentlicher Preisinformationen → Irreführung durch Unterlassen.
- **EU-Richtlinie Omnibus (2019/2161)**: Strengere Verbraucherschutzregeln; umgesetzt 2022 in Deutschland.
- **Dark Patterns**: Manipulative Design-Elemente (künstliche Knappheit, falscher Countdown, Social-Proof-Manipulation) → § 3 Abs. 3 UWG Anhang Nr. 7, 8 (verbotene Praktiken).
- **§ 7 Abs. 1 UWG**: Unzumutbare Belästigung; aggressive Verkaufspraktiken bei Creator-Sales.
- **DSA Art. 25**: Verbot von Dark Patterns für Very Large Online Platforms; für Creators auf diesen Plattformen: indirekte Wirkung.
### Verbotene Praktiken
| Praktik | Rechtsstatus |
|---------|-------------|
| Falscher Countdown-Timer | Verboten (§ 3 Abs. 3 UWG, Nr. 7) |
| „Nur noch 3 auf Lager" (falsch) | Verboten (Nr. 8) |
| Durchgestrichener UVP, die nie galt | Verboten (§ 5 UWG) |
| Versteckte Kosten erst im Checkout | Verboten (PAngV) |
| Pre-Selected Upgrades | Verboten (§ 312j BGB analog) |
| „Limitiert" ohne Limitierung | Verboten (§ 5 UWG) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Werden Rabattaktionen mit Referenzpreisen (UVP, ehemaliger Preis) kommuniziert?
2. Gibt es Countdown-Timer oder Knappheitssignale im Shop / Post?
3. Sind alle Versand- und Zusatzkosten vor dem Checkout sichtbar?
4. Liegt eine Abmahnung wegen falscher Preisangaben vor?
5. Nutzt du Dark-Pattern-Design-Elemente (vorausgewählte Optionen, schwer auffindbare Abmelde-Buttons)?
6. Gewünschtes Ergebnis: Praxis-Check, Korrektur oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- 30-Tage-Regel: Preis 30 Tage vor Rabatt dokumentieren; nur niedrigsten Preis dieser Periode als Referenz.
- Countdown: Nur echte zeitliche Begrenzung kommunizieren; keine Pseudo-Countdowns.
- Gesamtpreisangabe: Alle Kosten vor erstem Klick auf „Kaufen" sichtbar.
- Dark Patterns: Design-Audit; vorausgewählte Checkboxen → im Zweifel entfernen.
- Abmahnprüfung: PAngV-Verstoß bei Preisangaben; UWG-Verstoß bei Dark Patterns.
- Korrektur: Sofortige Korrektur + Dokumentation; ggf. modifizierte Unterlassungserklärung.
## Typische Fallen
- „70 % Rabatt auf UVP" UVP wurde nie am Markt durchgesetzt → § 5 UWG-Abmahnung.
- 24-Stunden-Countdown läuft seit Wochen → verbotene Täuschung.
- Versandkosten erst im letzten Checkout-Schritt → PAngV-Verstoß.
## Normen und Quellen
- PAngV: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 3 Abs. 3 UWG Black List: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
## Output-Formate
- Dark-Pattern-Audit-Checkliste
- 30-Tage-Preis-Dokumentationsprotokoll
- Abmahnantwort (Preisangaben)
- Korrektur-Guide für Countdown und Knappheits-Signale
## 3. `infl-058-bewertungen-rezensionen-und-fake-reviews`
**Fokus:** Influencer-Recht: Bewertungen und Fake Reviews UWG, EU-Omnibus-Richtlinie, strafrechtliche Risiken und Creator-Haftung.
# Influencer-Recht: Bewertungen, Rezensionen und Fake Reviews
## Kontext und Regelungslage
Bewertungsmanipulation ist nach altem und neuem Recht verboten:
- **§ 5 UWG**: Irreführende Geschäftspraktiken; gekaufte Bewertungen = Irreführung über Beliebtheit.
- **§ 4 Nr. 3 UWG**: Getarnte Werbung Rezension ohne Kennzeichnung bei Vergütung = Schleichwerbung.
- **EU-Omnibus-Richtlinie (2019/2161), § 5b UWG n. F.**: Plattformen müssen Herkunft von Bewertungen transparent machen; Fake Reviews sind per-se-verboten.
- **§ 263 StGB**: Betrug; bei systematischer Fake-Review-Kampagne mit Vermögensschaden-Absicht möglich.
- **§ 826 BGB**: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; bei gezieltem Reputations-Angriff auf Mitbewerber durch Fake-Negative-Reviews.
- **§ 823 BGB**: Rufschädigung durch Falschbewertungen.
- **Amazon/Google-AGB**: Fake Reviews führen zu Account-Sperren; zivilrechtliche Ansprüche der Plattform.
### Bewertungs-Szenarien
| Situation | Rechtslage |
|-----------|-----------|
| Echte Bewertung ohne Gegenleistung | Erlaubt |
| Bewertung gegen Produktgeschenk ohne Kennzeichnung | § 4 Nr. 3 UWG Schleichwerbung |
| Bewertung gegen Geld ohne Kennzeichnung | Wie oben + § 5 UWG |
| Fake-Bewertung erfunden | § 5 UWG + ggf. § 263 StGB |
| Negative Fake-Bewertung gegen Mitbewerber | § 826 BGB + § 823 BGB |
| Brand kauft positive Bewertungen, Creator liefert | UWG-Verstoß + AGB-Verstoß Plattform |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand den Creator gebeten, eine Bewertung zu schreiben, und gibt es Gegenleistung?
2. Ist die Bewertung als gesponsert/bezahlt gekennzeichnet?
3. Gibt es negative Fake-Reviews gegen den Creator oder einen Mitbewerber?
4. Werden systematisch Fake-Reviews für einen Brand-Kunden erstellt?
5. Liegt eine Plattform-Sperre wegen Bewertungsmanipulation vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Compliance-Check, Abmahnantwort oder Löschungsantrag?
## Prüfprogramm
- Gegenleistungs-Test: Jede Bewertung mit Produktgeschenk oder Geld → Kennzeichnung.
- Omnibus-Richtlinie: Plattformen müssen überprüfte Bewertungen kennzeichnen; ungeprüfte sind abmahnbar.
- Strafrechtliches Risiko: Systematische Kampagnen → § 263 StGB prüfen.
- Negative Reviews gegen Mitbewerber: § 826 BGB Schadensersatz + Löschungsanspruch.
- Plattform-Reaktion: Fake-Review gemeldet → Plattform-Meldeverfahren nutzen.
- Beweis: Screenshots von Bewertungen + Zeitstempel sichern.
## Typische Fallen
- „Ich wurde mit Produkt beliefert und habe eine ehrliche Bewertung geschrieben" ohne Kennzeichnung → § 4 Nr. 3 UWG.
- Brand zahlt für Sterne-Bewertungen ohne Hinweis → Omnibus-RL-Verstoß.
- Creator kauft Fake-Reviews für eigene Produkte → AGB-Verstoß + UWG.
## Normen und Quellen
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- § 4 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- EU Omnibus-Richtlinie 2019/2161: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2161
- § 263 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
## Output-Formate
- Bewertungs-Kennzeichnungs-Checkliste
- Fake-Review-Löschungsantrag
- Abmahnantwort (Bewertungsmanipulation)
- Compliance-Protokoll für Bewertungs-Kampagne
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-minderjaehrige-creator-gewinnspiel
description: "Infl Minderjaehrige Creator Gewinnspiel im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Minderjaehrige Creator Gewinnspiel
# Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern, Jugendschutz, Vertragsrecht
## Arbeitsbereich
**Infl Minderjaehrige Creator Gewinnspiel** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-015-minderjaehrige-creator-eltern-zustimmung-jugendschutz` | Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht. |
| `infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz` | Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB. |
| `infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims` | Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken. |
Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-015-minderjaehrige-creator-eltern-zustimmung-jugendschutz`
**Fokus:** Influencer-Recht: Minderjährige Creator elterliche Einwilligung, Jugendschutz, JuSchG, JMStV, Kooperationsverträge und Vermögensrecht.
# Influencer-Recht: Minderjährige Creator Eltern, Jugendschutz, Vertragsrecht
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -94,142 +82,3 @@ Minderjährige Creator unterliegen einem besonders dichten Schutzregime:
- JArbSchG-Zeiterfassungsvorlage
- JMStV-Compliance-Checkliste
- Familiengericht-Vorlage (bei erheblichem Vermögen)
## 2. `infl-016-gewinnspiel-teilnahmebedingungen-datenschutz`
**Fokus:** Influencer-Recht: Gewinnspiele auf Social Media rechtssichere Teilnahmebedingungen, Datenschutz, Impressumspflicht und Plattform-AGB.
# Influencer-Recht: Gewinnspiel Teilnahmebedingungen, Datenschutz
## Kontext und Regelungslage
Gewinnspiele sind ein rechtlich komplexes Feld mit mehreren Schutzregimen:
- **§ 4 Nr. 6 UWG**: Kopplung von Teilnahme an Gewinnspiel mit Abonnement oder sonstiger Verpflichtung ist unzulässig (z. B. „Folge uns und kommentiere" ist i. d. R. zulässig, aber Kauf nicht).
- **§ 661a BGB**: Gewinnzusagen sind verbindlich; Creator und Brand haften für versprochenen Preis.
- **GlüStV**: Gewinnspiele ohne Einsatz sind kein Glücksspiel; klassische Social-Media-Gewinnspiele fallen nicht darunter.
- **DSGVO Art. 13**: Teilnehmer müssen über Datenverarbeitung informiert werden; separate Datenschutzinformation.
- **§ 22 MStV**: Werbekennzeichnung auch bei gesponserten Gewinnspielen.
- **Plattform-AGB**: Instagram, Facebook und TikTok verbieten Plattform-Mechanismen (z. B. „Tag 3 Freunde"-Ketten) in bestimmten Formen; Regeln für Contests beachten.
- **TMG / TTDSG**: Cookies bei Teilnahme über Website → Einwilligung.
### Teilnahmebedingungen: Mindestinhalt
| Element | Inhalt |
|---------|--------|
| Veranstalter | Name, Anschrift, Kontakt |
| Teilnahmezeitraum | Start- und Enddatum, Uhrzeit, Zeitzone |
| Teilnahmevoraussetzungen | Alter, Wohnsitz, Ausschluss Mitarbeiter |
| Gewinn | Genaue Beschreibung, Wert |
| Ermittlung | Zufalls-Los, Jury, Kreativität |
| Benachrichtigung | Wie, bis wann, Folge bei Nichtmeldung |
| Datenschutz | Verweis auf Datenschutzerklärung |
| Haftungsausschluss | Technische Fehler, Änderungsvorbehalt |
| Plattform-Disclaimer | „Nicht von Instagram gesponsert" |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel Creator allein oder zusammen mit einem Brand?
2. Welche Teilnahmebedingung ist vorgesehen (Folgen, Kommentieren, Freunde taggen, Kauf)?
3. Wie werden Teilnehmerdaten erhoben und gespeichert?
4. Auf welcher Plattform findet das Gewinnspiel statt?
5. Was ist der Gewinn, und wie wird er ermittelt und übergeben?
6. Gewünschtes Ergebnis: Teilnahmebedingungen-Vorlage, Datenschutztext oder Plattform-AGB-Check?
## Prüfprogramm
- Kopplungsverbot: Kauf als Teilnahmebedingung → § 4 Nr. 6 UWG-Verstoß.
- § 661a BGB: Gewinnversprechen ist bindend; Brand muss Preis stellen können.
- DSGVO: Welche Daten werden erhoben? Zweck? Aufbewahrung? Löschung?
- Plattform-Compliance: Meta, TikTok haben eigene Contest-Regeln → prüfen.
- Kennzeichnung: Gesponsertes Gewinnspiel → § 5a UWG + § 22 MStV.
- Steuer: Sachpreise über 255 € → ggf. Schenkungsteuer, Einkommensteuerpflicht des Gewinners (§ 22 Nr. 3 EStG).
## Typische Fallen
- „Tag 3 Freunde" als Pflicht → Meta-AGB-Verstoß → Post-Löschung.
- Preis nicht geliefert → § 661a BGB-Klage des Gewinners.
- Keine Datenschutzerklärung → DSGVO-Bußgeld.
- Mindestalter nicht angegeben → JuSchG-Problem bei Alkohol/Glücksspiel-Preisen.
## Normen und Quellen
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
- § 4 Nr. 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- DSGVO Art. 13: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 22 MStV: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__22.html
## Output-Formate
- Teilnahmebedingungen-Vorlage (Social Media)
- DSGVO-Datenschutztext für Gewinnspiel
- Plattform-Compliance-Checkliste
- Gewinnübergabe-Protokoll
## 3. `infl-017-heilmittel-nahrungsergaenzung-health-claims`
**Fokus:** Influencer-Recht: Werbung für Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel HWG, HCVO, Health Claims, verbotene Aussagen und Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Heilmittel, Nahrungsergänzung und Health Claims
## Kontext und Regelungslage
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein hochrisikobehaftetes Feld für Creator:
- **HWG § 3**: Irreführende Heilmittelwerbung verboten; verlangt Preisangabe, Pflichthinweise.
- **HWG § 10**: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Allgemeinheit verboten.
- **HWG § 11**: Verbotene Werbeaussagen (z. B. Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheiten, Testimonials von medizinischen Fachpersonen).
- **HCVO (EG) 1924/2006**: Health and Nutrition Claims Regulation nur EU-zugelassene Gesundheitsaussagen erlaubt; Liste unter Anhang der HCVO.
- **§ 5 UWG**: Irreführung durch gesundheitliche Übertreibungen.
- **LFGB §§ 11, 27**: Lebensmittelrecht krankheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
- **§ 4 Nr. 11 UWG** (a. F.) / § 3a UWG: Rechtsbruch als UWG-Verstoß, wenn HWG oder HCVO verletzt.
### Verbotene vs. erlaubte Aussagen
| Aussage | Status |
|---------|--------|
| „Heilt Rückenschmerzen" | Verboten (HWG § 3) |
| „Unterstützt die Immunfunktion" (HCVO-zugelassen) | Erlaubt mit exaktem Wortlaut |
| „Vorher-Nachher-Bilder bei Krankheit" | Verboten (HWG § 11) |
| „Trägt zu normalem Energiestoffwechsel bei" (HCVO B 12) | Erlaubt |
| „Aus rein natürlichen Zutaten" | Erlaubt, wenn wahrheitsgemäß |
| „Ärztlich empfohlen" | Verboten ohne Belege (HWG § 11) |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Handelt es sich um ein Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum?
2. Welche Aussagen soll der Creator über Wirkung und Nutzen machen?
3. Liegt eine HCVO-Zulassung für die spezifischen Aussagen vor?
4. Enthält der Posting-Auftrag Vorher-Nachher-Bilder oder Testimonials von Ärzten?
5. Wurde das Produkt als Arzneimittel zugelassen, oder ist es nur als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft?
6. Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, zulässige Formulierungsalternativen oder Abmahnantwort?
## Prüfprogramm
- Produktkategorie: Arzneimittel (HWG + AMG), NEM (LFGB + HCVO), Kosmetik (KPVO).
- Aussagen-Check: Jede Behauptung gegen HCVO-Liste prüfen; bei NEM keine Krankheitsaussagen.
- Pflichthinweise: HWG § 4 Pflichtangaben bei OTC-Arzneimittelwerbung.
- Verschreibungspflicht: Rx-Werbung für Allgemeinheit absolut verboten.
- Influencer-Testimonials: Arzt/Apotheker-Empfehlung im Content → HWG § 11 prüfen.
- Kennzeichnung: Werbung für Gesundheitsprodukte zusätzlich nach § 5a UWG kennzeichnen.
## Typische Fallen
- „Klinisch getestet" ohne Studie → Irreführung § 5 UWG.
- NEM mit Krankheitsaussagen → LFGB § 11-Verstoß.
- Creator postet mit Arzt-Kita-Outfit ohne ärztliche Qualifikation → HWG § 11.
- HCVO-Aussage mit falschem Wortlaut → Verstoß; exakter Wortlaut der EU-Liste erforderlich.
## Normen und Quellen
- HWG §§ 3, 10, 11: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
- HCVO (EG) 1924/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1924
- LFGB § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__11.html
- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
## Output-Formate
- Aussagen-Ampel (erlaubt/verboten/anpassbar)
- HCVO-konforme Formulierungsalternativen
- Pflichthinweis-Vorlage (OTC-Arzneimittel)
- Abmahnantwort (HWG-Verstoß)
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-mitarbeiter-posten-betriebsfeier-content
description: "Infl Mitarbeiter Posten Betriebsfeier Content im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Mitarbeiter Posten Betriebsfeier Content
# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für das Unternehmen
## Arbeitsbereich
**Infl Mitarbeiter Posten Betriebsfeier Content** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-035-mitarbeiter-posten-fuer-unternehmen` | Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy. |
| `infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz` | Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz. |
| `infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung` | Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie. |
Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-035-mitarbeiter-posten-fuer-unternehmen`
**Fokus:** Influencer-Recht: Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter arbeitsrechtliche Pflichten, Haftung, Datenschutz und Employee Advocacy.
# Influencer-Recht: Mitarbeiter posten für das Unternehmen
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -93,136 +81,3 @@ Wenn Mitarbeiter im Auftrag ihres Arbeitgebers Social-Media-Posts verfassen, ent
- Mitarbeiter-Schulungskonzept
- Kennzeichnungs-Checkliste für Employee Posts
- Kündigung nach Social-Media-Verstoß: Prüfschema
## 2. `infl-036-betriebsfeier-content-und-datenschutz`
**Fokus:** Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz.
# Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz
## Kontext und Regelungslage
Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln:
- **§ 22 KUG**: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson).
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a**: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- **§ 26 BDSG**: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten.
- **§ 23 KUG Nr. 3**: Personengruppen wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein.
- **§ 823 BGB**: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung.
- **Arbeitsrecht**: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall.
### Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier
| Situation | Einwilligung nötig? |
|-----------|---------------------|
| Gruppenfoto ohne identifizierbare Einzelperson | Entbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG) |
| Einzelperson deutlich im Fokus | Ja (§ 22 KUG) |
| Internes Intranet | Ggf. § 26 BDSG Einwilligung |
| Öffentliche Social Media | Ja, ausdrückliche Einwilligung |
| Brand-Deal-Foto mit Mitarbeitern | Ja + Nutzungsrechtsvereinbarung |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden?
2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet?
3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer?
4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt?
5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung?
## Prüfprogramm
- Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung.
- DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen.
- Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung.
- Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO).
- Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern.
- Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
## Typische Fallen
- Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt.
- Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko.
- Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung.
- Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde.
## Normen und Quellen
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- § 26 BDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
- DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Einwilligungsformular Betriebsfoto
- DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen
- Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG)
- Fotoverwendungs-Protokoll
## 3. `infl-041-abmahnung-wegen-fehlender-werbekennzeichnung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung Prüfung, modifizierte Unterlassungserklärung, Kostengrenzen und Verteidigungsstrategie.
# Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung
## Kontext und Regelungslage
Abmahnungen wegen Kennzeichnungsverstößen sind die häufigste Streitigkeit im Creator-Bereich:
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungsanspruch bei UWG-Verstoß; Abmahnung als außergerichtliche Geltendmachung.
- **§ 13 Abs. 4 UWG**: Erstabmahnkosten sind auf 100 € begrenzt, wenn Antragsteller kein Mitbewerber und Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; für Verbände weiterhin nach Streitwert.
- **§ 13 Abs. 5 UWG**: Missbräuchliche Abmahnung ist unzulässig; missbräuchlich wenn Gebührenerzielungsabsicht im Vordergrund.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Kennzeichnungspflicht; Verstoß begründet Unterlassungsanspruch.
- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung; nicht zu hoch vereinbaren.
- **§ 890 ZPO**: Ordnungsgeld bis 250 000 € oder Ordnungshaft bei Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung.
- **BGH I ZR 90/20, I ZR 9/22, I ZR 35/21**: Maßgebliche Urteile zur Kennzeichnungspflicht.
### Abmahnungs-Prüfschema
1. Formelle Prüfung: Abmahner legitimiert? Bevollmächtigter? Fristen?
2. Materielle Prüfung: Lag tatsächlich ein Kennzeichnungsverstoß vor?
3. BGH-Ausnahme: Eigenmarke? Offensichtliches Eigeninteresse?
4. Kostenkalkulation: § 13 Abs. 4 UWG-Deckelung anwendbar?
5. Reaktion: Abgeben? Modifizieren? Ablehnen?
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Von wem kommt die Abmahnung (Mitbewerber, Verband, Wettbewerbszentrale)?
2. Welcher konkrete Post / welche Plattform ist betroffen?
3. Gab es tatsächlich eine Gegenleistung für den Post?
4. Wie ist die Frist in der Abmahnung (typisch 714 Tage)?
5. Welcher Streitwert und welche Kosten werden gefordert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlassungserklärung entwerfen, modifizieren oder ablehnen?
## Prüfprogramm
- Legitimationsprüfung: Ist der Abmahner tatsächlich klagebefugt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
- Missbrauchsprüfung: Massen-Abmahnungen ohne konkretes Wettbewerbsinteresse?
- Materiell: War der Post kennzeichnungspflichtig? BGH-Rechtsprechung anwenden.
- Unterlassungserklärung: Nie ohne Modifikation abgeben; Streitwert reduzieren; Fallgruppe eng fassen.
- Kosten: § 13 Abs. 4 UWG 100 € Erstattungsdeckelung prüfen.
- Vertragsstrafe: Betrag verhandeln; „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag.
## Typische Fallen
- Unmodifizierte Unterlassungserklärung abgegeben → zu weit gefasste Verpflichtung.
- Frist versäumt → einstweilige Verfügung möglich.
- Post nur gelöscht, keine Unterlassungserklärung → Wiederholungsgefahr bleibt.
- Vertragsstrafe zu hoch vereinbart → späterer Verstoß kostspieliger als nötig.
## Normen und Quellen
- § 8 Abs. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
- § 13 Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__13.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 90/20: https://openjur.de/u/2395894.html
- BGH I ZR 9/22: https://openjur.de/u/2432341.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
## Output-Formate
- Abmahnungs-Prüfcheckliste
- Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)
- Ablehnungsschreiben (bei fehlender Legitimation)
- Kostenberechnung § 13 UWG
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: infl-restaurant-hotel-reisekosten-pressereise
description: "Infl Restaurant Hotel Reisekosten Pressereise im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Restaurant Hotel Reisekosten Pressereise
# Influencer-Recht: Restaurant, Hotel, Einladung und geldwerter Vorteil
## Arbeitsbereich
**Infl Restaurant Hotel Reisekosten Pressereise** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-037-restaurant-hotel-einladung-geldwerter-vorteil` | Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung. |
| `infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung` | Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation. |
| `infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten` | Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten. |
Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-037-restaurant-hotel-einladung-geldwerter-vorteil`
**Fokus:** Influencer-Recht: Restauranteinladungen und Hotelaufenthalte geldwerter Vorteil, Steuerpflicht, Kennzeichnung und Abgrenzung Gegenleistung.
# Influencer-Recht: Restaurant, Hotel, Einladung und geldwerter Vorteil
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -90,135 +78,3 @@ Einladungen zu Restaurants, Hotels und Events sind steuerlich und werberechtzlic
- Kennzeichnungsampel für Einladungs-Posts
- EÜR-Buchungsnotiz
- Bewirtungsbeleg-Vorlage
## 2. `infl-038-reisekosten-pressereise-und-gemischte-veranlassung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Reisekosten und Pressereisen steuerliche Abzugsfähigkeit, gemischte Veranlassung, Kennzeichnungspflicht und Dokumentation.
# Influencer-Recht: Reisekosten, Pressereise und gemischte Veranlassung
## Kontext und Regelungslage
Reisen mit Content-Anteil sind steuerlich die schwierigste Kategorie:
- **§ 4 Abs. 4 EStG**: Betriebsausgaben = Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung; Reise muss überwiegend betrieblich sein.
- **§ 12 Nr. 1 EStG**: Private Lebensführungskosten nicht abziehbar; Urlaub = private Veranlassung.
- **BFH-Grundsatz**: Gemischte Reisen aufteilbar, wenn betrieblicher und privater Teil trennbar (nach Tagen oder Stunden); BFH XI R 14/09 (2010).
- **§ 8 EStG**: Pressereise = Betriebseinnahme (Marktwert), wenn Kooperationsauftrag besteht.
- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG**: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (auch für Selbstständige mit § 4 Abs. 5 EStG).
- **§ 5a UWG / § 22 MStV**: Pressereise mit Posting-Auftrag → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG**: Häusliches Arbeitszimmer: Reise beginnt von zu Hause → keine Erstattung erster/letzter Kilometer.
### Reise-Steuermatrix
| Reiseart | Einnahme Creator | Betriebsausgabe Creator |
|----------|-----------------|------------------------|
| Pressereise bezahlt vom Brand | Ja (Marktwert) | Reise-Kosten sind bezahlt: nein |
| Selbst organisierte Content-Reise | Nein | Ja (anteilig nach Tagen) |
| Gemischte Reise (50/50) | Nein | Ja (50 % der Kosten) |
| Urlaub ohne Content-Bezug | Nein | Nein |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Hat ein Brand die Reise bezahlt, oder wurde sie selbst finanziert?
2. Welcher Anteil der Reise ist betrieblich (Content, Meetings) vs. privat (Urlaub)?
3. Gibt es einen Posting-Auftrag oder eine Kooperationsvereinbarung?
4. Wird ein Reisetagebuch / Stundenbelegung der betrieblichen Tätigkeit geführt?
5. Sind Verpflegungspauschalen (Tagegeld) relevant?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Reisekostenabrechnung oder Kennzeichnungsampel?
## Prüfprogramm
- Betriebliche Veranlassung dokumentieren: Shooting-Termine, Meeting-Protokolle, Content-Output.
- Aufteilungsmaßstab: Tage-Methode (6 von 10 Tagen betrieblich → 60 % der Kosten).
- Pressereise vom Brand: Vollständige Reiseleistung = Betriebseinnahme; eigene Zusatzkosten = Betriebsausgabe.
- Tagegeld: Gesetzliche Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 EStG) für Auswärtstätigkeit.
- Kennzeichnung: Jeder Post aus Pressereise → § 5a UWG-Pflicht.
- Beweissicherung: Fotos mit Metadaten (Datum, Ort), Boarding Passes, Hotel-Rechnungen.
## Typische Fallen
- Ferienurlaub + 2 Posts = keine „betriebliche Reise" → Abzug komplett verweigert.
- Pressereise nicht als Einnahme verbucht → Betriebsprüfungsrisiko.
- Kein Reisetagebuch → Finanzamt schätzt privaten Anteil zu hoch.
- Kennzeichnung für Pressereise-Content vergessen → Abmahnrisiko.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Reisekosten-Abrechnung-Vorlage (mit Aufteilung)
- Reisetagebuch-Vorlage
- Kennzeichnungsampel (Pressereise-Posts)
- Betriebseinnahme-Buchungsnotiz (Pressereise vom Brand)
## 3. `infl-039-luxusgeschenk-verlosung-oder-behalten`
**Fokus:** Influencer-Recht: Luxusgeschenke von Brands steuerliche Pflichten, Kennzeichnung, Verlosungsrecht und Alternativen zum Behalten.
# Influencer-Recht: Luxusgeschenk Verlosen oder Behalten?
## Kontext und Regelungslage
Hochwertige Geschenke von Brands (Designer-Taschen, Uhren, Reisen) erzeugen erhebliche Steuer- und Rechtsfragen:
- **§ 8 EStG**: Sachgeschenke sind Betriebseinnahmen mit dem gemeinen Wert; Markenwert ≠ immer Einkaufspreis.
- **§ 22 Nr. 1/3 EStG**: Luxusgeschenke ohne Kooperationszusammenhang können sonstige Einkünfte sein (bis 256 € frei).
- **§ 7 ErbStG**: Bei sehr hochwertigen Geschenken ohne Gegenleistung → Schenkungsteuer prüfen.
- **§ 5a UWG**: Geschenk mit Erwartung eines Posts → Kennzeichnungspflicht.
- **§ 661a BGB**: Keine direkte Anwendung auf Geschenke; aber bei Verlosung als Gewinnversprechen → verbindlich.
- **DSGVO**: Verlosung eines Luxusgeschenks unter Followern → Datenschutzregeln für Teilnehmer.
- **Plattform-AGB**: Gewinnspiele und Verlosungen haben eigene Regelungen; „zufällige" Auswahl, keine Koppelung an Kauf.
### Entscheidungsmatrix: Behalten vs. Verlosen
| Option | Steuerfolge | Kennzeichnung | Besonderheit |
|--------|------------|---------------|--------------|
| Behalten (Kooperation) | Betriebseinnahme | Ja | Wert in EÜR |
| Behalten (kein Auftrag) | § 22 Nr. 3 EStG bis 256 € | Prüfen | Schenkungsteuer ab hohem Wert |
| Verlosen | Betriebseinnahme + Verlosungsaufwand | Ja | Teilnahmebedingungen nötig |
| Zurücksenden | Kein Zufluss | Nein | Empfehlung bei hohen Werten |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wurde das Luxusgeschenk mit oder ohne Kooperationsauftrag übergeben?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Geschenks?
3. Soll das Geschenk behalten, zurückgesandt oder verlost werden?
4. Falls Verlosung: Gibt es Teilnahmebedingungen und einen DSGVO-konformen Ablauf?
5. Wurde das Geschenk bereits in der EÜR erfasst?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Verlosungs-Set-up oder Rücksende-Schreiben?
## Prüfprogramm
- Wertermittlung: Listenpreis, Sekundärmarktpreis (z. B. StockX für Sneaker) → Marktwert.
- Steuerlicher Zufluss: Eigentumsübergang beim Empfang → Einnahme erfassen.
- Kooperationszusammenhang: Geschenk gegen Post = Betriebseinnahme ohne Ausnahme.
- Schenkungsteuer: Freibetrag 20 000 € (§ 16 ErbStG) für Nicht-Verwandte gilt auch für Brand-Geschenke; bei Wiederholung: kumulativ!
- Verlosung: Teilnahmebedingungen, DSGVO, § 661a BGB beachten.
- Rücksendung: Klare Kommunikation; Eigentumsrückübertragung dokumentieren.
## Typische Fallen
- Rolex (3 000 €) behalten ohne EÜR-Erfassung → Betriebsprüfungs-Fund.
- Jährlich mehrere Geschenke von gleichem Brand → Schenkungsteuer-Freibetrag überschritten.
- Verlosung ohne Teilnahmebedingungen → § 661a BGB + DSGVO-Verstoß.
- Luxusgeschenk verlost, aber selbst als Einnahme nicht verbucht → EÜR-Fehler.
## Normen und Quellen
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 7 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- § 661a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
## Output-Formate
- Luxusgeschenk-Entscheidungsmatrix (behalten/verlosen/zurücksenden)
- Buchungsnotiz für Sacheinnahme
- Verlosungs-Set-up (Teilnahmebedingungen + DSGVO)
- Rücksende-Schreiben-Vorlage
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-steuerpruefung-creator-buchhaltung-datev
description: "Infl Steuerpruefung Creator Buchhaltung Datev im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Steuerpruefung Creator Buchhaltung Datev
# Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator
## Arbeitsbereich
**Infl Steuerpruefung Creator Buchhaltung Datev** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-043-steuerpruefung-creator-unterlagenpaket` | Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie. |
| `infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan` | Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle. |
| `infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss` | Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration. |
Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-043-steuerpruefung-creator-unterlagenpaket`
**Fokus:** Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator, Betriebsprüfungs-Vorbereitung, häufige Prüfungsfelder und Reaktionsstrategie.
# Influencer-Recht: Steuerprüfung Unterlagenpaket für Creator
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -93,142 +81,3 @@ Betriebsprüfungen bei Creator richten sich auf typische Schwachstellen:
- Sachleistungs-Nacherfassungsprotokoll
- Steuerberater-Vollmacht-Hinweis
- Reaktion auf Prüfungsfeststellung (Muster)
## 2. `infl-044-buchhaltung-datev-creator-kontenplan`
**Fokus:** Influencer-Recht: Buchhaltung und DATEV für Creator Kontenplan, EÜR-Struktur, digitale Belege und Steuerberaterschnittstelle.
# Influencer-Recht: Buchhaltung, DATEV und Creator-Kontenplan
## Kontext und Regelungslage
Korrekte Buchführung ist die Grundlage für Steuern und Betriebsprüfungen:
- **§ 4 Abs. 3 EStG**: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als vereinfachte Methode; Zuflussprinzip (§ 11 EStG).
- **§ 141 AO**: Buchführungspflicht ab 600 000 € Umsatz oder 60 000 € Gewinn; darunter EÜR ausreichend.
- **§ 147 AO**: Belegaufbewahrung 10 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (sonstige Unterlagen).
- **GoBD**: Belege unveränderbar, jederzeit lesbar, vollständig; digitale Belege = Original wenn ordnungsgemäß gespeichert.
- **§ 14 UStG**: Rechnungspflichtangaben; ohne vollständige Rechnung kein Vorsteuerabzug.
- **DATEV**: Standardsoftware vieler Steuerberater; Creator-Buchungen über SKR 03 oder SKR 04.
### Creator-Kontenzuordnung (SKR 03)
| Einnahme | Kontengruppe |
|----------|-------------|
| Kooperationshonorare | 8400 (Erlöse 19 % USt) |
| Sachleistungen / Barter | 8400 (Marktwert) |
| Affiliate-Provisionen | 8400 |
| Plattform-Monetarisierung | 8400 |
| Ausgabe | Konto |
|---------|-------|
| Equipment (Kamera, Laptop) | 04000499 (Anlagevermögen) |
| Software-Abos | 6810 |
| Werbung / Boost | 6600 |
| Reisekosten (betrieblich) | 6600 |
| Steuerberatungskosten | 6825 |
| Versicherungen | 6300 |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Nutzt du bereits eine Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk, FastBill)?
2. Werden Sachleistungen und Barter Deals erfasst?
3. Sind alle Betriebsausgaben mit Originalbelegen dokumentiert?
4. Gibt es offene Vorsteueransprüche, die nicht geltend gemacht wurden?
5. Kommunizierst du mit einem Steuerberater, und in welchem Format?
6. Gewünschtes Ergebnis: Kontenplan-Vorlage, Softwareempfehlung oder EÜR-Formular?
## Prüfprogramm
- Einnahmen vollständig: Alle Plattform-Abrechnungen, Kooperationshonorare, Sachleistungen.
- Ausgaben vollständig: Originalbelege mit § 14 UStG-Pflichtangaben; digitale Belege GoBD-konform.
- USt-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise; Frist 10. des Folgemonats.
- Vorsteuer: Alle Einkaufsrechnungen mit USt-Ausweis und richtigen Pflichtangaben.
- Jahresabschluss: EÜR + Steuererklärung bis 31.7. des Folgejahres (mit Steuerberater: 28.2. des übernächsten Jahres).
- DATEV-Schnittstelle: Belege in DATEV Unternehmen Online hochladen; Steuerberater bucht dann.
## Typische Fallen
- Sachleistungen nicht als Einnahme erfasst → EÜR falsch → Nachzahlung.
- Privatausgaben als Betriebsausgaben gebucht → Abzug verweigert + Strafzuschlag.
- Fehlende Pflichtangaben auf Eingangsrechnungen → Vorsteuerabzug verweigert.
- USt-Voranmeldung zu spät → Verspätungszuschlag.
## Normen und Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 14 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- § 147 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- GoBD BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf
## Output-Formate
- Creator-EÜR-Vorlage
- Kontenplan SKR 03 für Creator
- Belegarchivierungs-Checkliste (GoBD)
- DATEV-Schnittstelle-Anleitung
## 3. `infl-045-eu-ausland-brand-reverse-charge-und-oss`
**Fokus:** Influencer-Recht: Kooperationen mit EU-Auslands-Brands Reverse Charge, OSS-Verfahren, Rechnungsstellung und Steuerdeklaration.
# Influencer-Recht: EU-Ausland Brand Reverse Charge und OSS
## Kontext und Regelungslage
Grenzüberschreitende Kooperationen innerhalb der EU haben besondere USt-Regeln:
- **§ 3a Abs. 2 UStG**: Sonstige Leistungen (Marketing, Content) an Unternehmen im EU-Ausland: Leistungsort = Empfängerort → Reverse Charge.
- **§ 13b Abs. 1 UStG**: Steuerschuldner bei Reverse Charge = Leistungsempfänger (EU-Brand); Creator stellt Rechnung ohne USt aus.
- **§ 14a Abs. 1 UStG**: Pflichthinweis auf Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder auf Englisch „Reverse Charge".
- **§ 18a UStG**: Zusammenfassende Meldung (ZM) für EU-Auslandsleistungen; monatlich oder quartalsweise.
- **§ 6a UStG**: Innergemeinschaftliche Lieferungen (wenn Ware geliefert wird); hier: Dienstleistungen = § 3a UStG.
- **OSS (One Stop Shop, § 18j UStG)**: Für B2C-Leistungen in EU; für Creator-Leistungen an EU-Unternehmen nicht relevant (Reverse Charge greift).
- **VIES**: EU-USt-ID-Verifizierungssystem; Creator muss Brand-USt-ID vor Rechnungsstellung verifizieren.
### Rechnungsstellungs-Matrix EU-Auslands-Brand
| Creator-Status | Brand-Ansässigkeit | Rechnung Creator |
|---------------|------------------|-----------------|
| Regelbesteuerer | EU-Land | Ohne DE-USt; RC-Hinweis; ZM |
| Kleinunternehmer | EU-Land | Ohne USt; KU-Hinweis |
| Regelbesteuerer | Drittland (USA) | Ohne USt; § 4 Nr. 1a UStG |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. In welchem EU-Land ist der Brand ansässig, und hat er eine gültige USt-ID?
2. Wurde die USt-ID des Brands über VIES verifiziert?
3. Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
4. Enthält deine Rechnung den Reverse-Charge-Pflichthinweis?
5. Hast du für den Zeitraum bereits eine ZM (Zusammenfassende Meldung) eingereicht?
6. Gewünschtes Ergebnis: Rechnungsvorlage, ZM-Anleitung oder Steuercheck?
## Prüfprogramm
- USt-ID-Verifikation: VIES-Abfrage → Screenshot als Dokumentation.
- Rechnungstext: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + §-Hinweis.
- ZM: Quartalsweise ZM über Elster oder Steuerberater; Fälligkeitsfrist 25. des Folgemonats.
- EÜR: Einnahme netto in EÜR erfassen; keine DE-USt zu zahlen, aber Umsatz zählt zu Jahresumsatz.
- Sachleistungen aus EU: Barter Deal mit EU-Brand → Reverse Charge gilt auch.
- Kleinunternehmer: Kein RC-Verfahren; trotzdem USt-ID des Brands prüfen; ZM-Pflicht entfällt.
## Typische Fallen
- Keine VIES-Abfrage → fehlende Dokumentation → Haftungsrisiko bei RC-Missbrauch.
- ZM vergessen → Bußgeld bis 2 500 € (§ 26a UStG).
- Rechnung mit DE-USt ausgestellt → Doppelbesteuerung; Korrektur nötig.
- Barter-Deal mit EU-Brand: Marktwert bestimmen, RC anwenden, ZM einreichen.
## Normen und Quellen
- § 3a Abs. 2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 18a UStG ZM: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html
- VIES-Abfrage: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
## Output-Formate
- Rechnung EU-Brand (Muster mit RC-Hinweis)
- VIES-Verifikations-Protokoll
- ZM-Einreichungs-Anleitung
- Barter-Deal-EU-Steuerkalkulation
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-unterlassungserklaerung-influencer
description: "Infl Unterlassungserklaerung Influencer im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Unterlassungserklaerung Influencer
# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen
## Arbeitsbereich
**Infl Unterlassungserklaerung Influencer** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-042-unterlassungserklaerung-influencer-pruefen` | Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß. |
| `infl-047-plattform-analytics-als-beweis` | Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung. |
| `infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung` | Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht. |
Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-042-unterlassungserklaerung-influencer-pruefen`
**Fokus:** Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen und gestalten Reichweite, Vertragsstrafe, Modifikation und Folgen bei Verstoß.
# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,137 +80,3 @@ Die Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag mit erheblichen
- Modifizierter Gegenentwurf
- Compliance-Protokoll nach Abgabe
- Vertragsstrafe-Herabsetzungsantrag (Muster)
## 2. `infl-047-plattform-analytics-als-beweis`
**Fokus:** Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweismittel Reichweite, Impressions, Abrechnung, Streit mit Brand und Prozessführung.
# Influencer-Recht: Plattform-Analytics als Beweis
## Kontext und Regelungslage
Analytics-Daten sind in Streitigkeiten zwischen Creator und Brand oft entscheidend:
- **§ 286 ZPO**: Freie Beweiswürdigung; Analytics-Screenshots als Urkundenbeweis zulässig.
- **§ 309 ZPO**: Augenschein (Screenshot ist Augenscheinsobjekt), kein direkter Zeugenbeweis.
- **§ 371 ZPO**: Elektronische Dokumente als Beweismittel; Screenshots von Analytics-Dashboards sind elektronische Dokumente.
- **§ 416 ZPO**: Privaturkunden begründen vollen Beweis für Inhalt, wenn unbestritten; bestrittene Screenshots bedürfen Glaubhaftmachung.
- **Plattform-AGB**: Plattformen schreiben vor, dass Creator Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen; Analytics-Weitergabe an Brand über offizielle APIs empfohlen.
- **Vertragsrecht**: KPI-Zusagen im Brand Deal (z. B. „mindestens 100 000 Impressions") → Creator schuldet Erfüllung; bei Unterschreitung: Minderung oder Schadensersatz.
- **§ 243 ZPO**: Beweisaufnahme; gerichtliche Analytics-Vorlage durch Creator im Streitfall.
### Analytics-Beweis-Szenarien
| Streitpunkt | Benötigter Beweis |
|-------------|-----------------|
| Brand verweigert Zahlung wegen „zu geringer Reichweite" | Analytics-Dashboard-Screenshot + API-Export |
| Creator schuldet KPI-Garantie | Posting-Insights mit Datum |
| Brand behauptet, Post war nicht sichtbar | Veröffentlichungs-Screenshot mit Zeitstempel |
| Abmahnung wegen Post-Inhalt | Screenshot mit originalem Posting + Label |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Worum geht der Streit mit dem Brand Vergütung, KPI-Erfüllung oder Inhalt des Posts?
2. Welche Analytics-Daten sind relevant (Impressions, Reach, Engagement, Klicks)?
3. Wurden Analytics zeitnah nach Veröffentlichung gesichert?
4. Gibt es vertragliche KPI-Garantien, und wie wurden diese gemessen?
5. Stehen Originaldaten aus dem Plattform-Dashboard zur Verfügung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Beweis-Zusammenstellung, Streitbrief oder Klageunterstützung?
## Prüfprogramm
- Datensicherung: Analytics unmittelbar nach Kampagne sichern (Screenshot + API-Export).
- Zeitstempel: Screenshots mit sichtbarem Datum und Account-Name.
- Plattform-API: Für belastbare Belege Official Insights API-Export nutzen (Meta Business Suite, TikTok Analytics API).
- Vertragliche KPIs: Messmethode im Vertrag definiert? Wenn nicht → Brand-Abweichung von eigener Methode.
- Drittanbieter: Analytics-Tools wie Later, Hootsuite bieten eigene Exports.
- Prozess: § 371 ZPO-Vorlage; bei Bestreiten durch Brand → Sachverständigenbeweis möglich.
## Typische Fallen
- Analytics erst Wochen nach Post gesichert → Daten nicht mehr vollständig verfügbar.
- Screenshot ohne Account-Name → kein Beweis der Zuordnung.
- KPI-Garantie ohne Definition: „Mindestens 50 000 Impressions" nach welcher Metrik?
- Brand-AGB: Plattform-Daten dürfen an Kunden (Brand) nicht weitergegeben werden.
## Normen und Quellen
- § 286 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html
- § 371 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__371.html
- § 416 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__416.html
## Output-Formate
- Analytics-Sicherungs-Protokoll-Vorlage
- KPI-Abrechnungs-Dokumentation
- Beweispaket-Checkliste für Streit mit Brand
- Klageunterstützungs-Memo
## 3. `infl-048-krisenkommunikation-shitstorm-und-richtigstellung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Krisenkommunikation bei Shitstorm rechtliche Grenzen, Richtigstellung, Löschpflichten, Widerruf und Persönlichkeitsrecht.
# Influencer-Recht: Krisenkommunikation Shitstorm und Richtigstellung
## Kontext und Regelungslage
Krisensituationen erfordern abgestimmtes rechtliches und kommunikatives Handeln:
- **§ 1004 BGB analog**: Betroffener hat Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Behauptungen; Creator kann diesen Anspruch haben oder gegen ihn gerichtet sein.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; sowohl für Creator als Opfer als auch als Täter möglich.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; Strafanzeige als Reaktionsoption bei massiver Hassattacke.
- **Gegendarstellung § 56 RStV a. F. / § 29 MStV**: Redaktionelle Telemedien müssen Gegendarstellung veröffentlichen; gilt nur für journalistische Angebote.
- **§ 22 KUG**: Unerlaubt veröffentlichte Fotos → Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Creators.
- **DSGVO Art. 17**: Löschungsanspruch gegen Plattformen und andere User für rechtswidrig verarbeitete Personendaten.
- **Plattform-Meldewege**: Jede Plattform hat Meldeverfahren für Hassrede, Diffamierung, Verleumdung.
### Krisenkommunikation-Eskalationsleiter
| Stufe | Maßnahme | Rechtsbasis |
|-------|----------|------------|
| 1 | Plattform-Meldung | DSA Art. 16, NetzDG |
| 2 | Privates Löschersuchen | § 1004 BGB analog |
| 3 | Anwaltliches Abmahn-/Löschungsschreiben | § 823 BGB + § 1004 BGB |
| 4 | Einstweilige Verfügung | §§ 935 ff. ZPO |
| 5 | Strafanzeige | §§ 185 ff. StGB |
| 6 | Schadensersatzklage | § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Was ist der Auslöser der Krise eigener Fehler, falsche Behauptung über Creator oder Produkt?
2. Welche Inhalte sollen gelöscht / richtiggestellt werden?
3. Wer verbreitet falsche Informationen (andere Creator, Medien, Follower)?
4. Besteht Dringlichkeit (laufende Abmahnung, drohende Rufschädigung)?
5. Gibt es laufende Kooperations-Verträge, die von der Krise betroffen sind?
6. Gewünschtes Ergebnis: Richtigstellung-Statement, Löschungsschreiben oder Reaktionsstrategie?
## Prüfprogramm
- Eigener Fehler: Proaktive Richtigstellung ist rechtlich und kommunikativ besser als Schweigen.
- Falsche Behauptungen: Tatsache vs. Werturteil → nur Tatsachen sind angreifbar.
- Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (14-Tage-Regel); bei Verzögerung = Verlust der Dringlichkeit.
- Screenshot-Sicherung: Alle Inhalte vor Löschung sichern → Beweis.
- Statement: Kurz, sachlich, keine Entschuldigung für Nichtgetanes; keine überschießenden Aussagen.
- Anwalt: Bei massivem Shitstorm mit Behauptungen → sofort Anwalt einschalten.
## Typische Fallen
- Creator antwortet impulsiv auf Shitstorm → verschlimmert die Situation rechtlich.
- Richtigstellung enthält neue falsche Behauptungen → neue Angriffsfläche.
- Inhalte vor Sicherung gelöscht → kein Beweismittel mehr.
- Dringlichkeit verpasst → keine einstweilige Verfügung mehr möglich.
## Normen und Quellen
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 29 MStV Gegendarstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/mstv/__29.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Krisenreaktionsplan (Stufenmodell)
- Richtigstellungs-Statement-Vorlage
- Löschungsschreiben (an andere Creator / Medien)
- Einstweilige Verfügung: Prüfschema
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-vertragsarchiv-creator-hassrede
description: "Infl Vertragsarchiv Creator Hassrede im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Infl Vertragsarchiv Creator Hassrede
# Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard
## Arbeitsbereich
**Infl Vertragsarchiv Creator Hassrede** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-063-vertragsarchiv-creator-dashboard` | Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht. |
| `infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung` | Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen. |
| `infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko` | Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung. |
Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-063-vertragsarchiv-creator-dashboard`
**Fokus:** Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard Vertragsverwaltung, Fristen, Nutzungsrechte-Tracking und Compliance-Übersicht.
# Influencer-Recht: Vertragsarchiv und Creator-Dashboard
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -92,138 +80,3 @@ Strukturierte Vertragsverwaltung ist Grundlage für Compliance und Betriebsprüf
- Fristen-Kalender-Template
- Vertragsinventur-Checkliste
- Compliance-Log-Vorlage
## 2. `infl-028-hassrede-kommentare-moderation-und-haftung`
**Fokus:** Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen.
# Influencer-Recht: Hassrede, Kommentare, Moderation und Haftung
## Kontext und Regelungslage
Creator können für Kommentare unter ihren Posts haften, wenn sie nicht moderieren:
- **§ 10 TMG**: Hostprovider-Haftung Creator haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; nach Kenntnisnahme muss er unverzüglich handeln (Notice & Take Down).
- **NetzDG (§ 3 NetzDG)**: Für große Plattformen (ab 2 Mio. Nutzer) eigene Meldepflichten; Creator als Nutzer profitiert von NetzDG-Meldewegen gegen Hass-Kommentare.
- **§ 130 StGB**: Volksverhetzung Kommentare können strafbar sein; Creator muss nach Kenntnis handeln.
- **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, Verleumdung; Creator haftet als (Mit-)Täter, wenn er strafbare Kommentare bewusst stehen lässt.
- **DSA Art. 16**: Nutzerfreundliche Meldesysteme; Plattformen müssen Meldungen bearbeiten.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Kommentar unter Creator-Post kann Schadensersatz begründen, wenn Creator trotz Kenntnis nicht handelt.
- **§ 1004 BGB analog**: Beseitigungsanspruch des Betroffenen gegen Creator als Störer.
### Moderationspflicht-Auslöser
| Situation | Pflicht des Creators |
|-----------|---------------------|
| Unbekannter Hass-Kommentar | Keine Handlungspflicht |
| Gemeldeter Hass-Kommentar | Unverzüglich prüfen und ggf. löschen |
| Erkennbar strafbarer Inhalt | Löschen + Strafanzeige erwägen |
| Systematische Angriffe gegen Dritte | Proaktive Moderation erwägen |
| Creator macht auf Kommentar aufmerksam | Teilnahme → Haftungsrisiko |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Wird Creator selbst durch Kommentare angegriffen (Hassrede gegen Creator)?
2. Enthält ein Kommentar strafbare Inhalte gegen Dritte?
3. Wer hat den Creator auf den Kommentar hingewiesen?
4. Gibt es ein systematisches Moderation-Konzept für den Account?
5. Liegt bereits eine Abmahnung oder Klage wegen Kommentarinhalten vor?
6. Gewünschtes Ergebnis: Moderationskonzept, Strafanzeige-Muster oder Abmahnreaktion?
## Prüfprogramm
- Kenntnis: Wurde Creator informiert oder hat er den Kommentar selbst gesehen?
- Handlungspflicht: Nach Kenntnis → unverzüglich löschen (innerhalb von 24 Stunden).
- Strafrecht: § 130, § 185 ff. StGB-Inhalte → Strafanzeige erstatten + NetzDG-Meldung.
- Moderationskonzept: Schlagwortfilter, Kommentar-Review, Community Guidelines.
- Persönlichkeitsrecht: Betroffener hat Löschungsanspruch gegen Creator (§ 1004 BGB analog).
- Selbstschutz: Gegen Hassrede gegenüber Creator: Plattform-Meldung + ggf. Strafanzeige § 185 StGB.
## Typische Fallen
- Creator löscht strafbaren Kommentar nicht nach Hinweis → Störerhaftung.
- Creator liked Hasskommentar versehentlich → Billigung-Signal.
- Keine Community Guidelines → fehlende Moderationsgrundlage.
- Screenshots sichern vor Löschung vergessen → Beweismittelverlust.
## Normen und Quellen
- § 10 TMG Haftung Hostprovider: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html
- § 130 StGB Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
- § 185 StGB Beleidigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
- DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065
## Output-Formate
- Moderationskonzept-Vorlage
- Strafanzeige-Muster (Hassrede)
- Community-Guidelines-Template
- Abmahnreaktion (Kommentar-Haftung)
## 3. `infl-040-produkthaftung-empfehlung-und-haftungsrisiko`
**Fokus:** Influencer-Recht: Produkthaftung bei Empfehlungen ProdHaftG, § 823 BGB, Haftungsfreistellung, Freistellungsklauseln und Risikoabsicherung.
# Influencer-Recht: Produkthaftung Empfehlung und Haftungsrisiko
## Kontext und Regelungslage
Creator können für empfohlene Produkte haftbar werden:
- **ProdHaftG § 1**: Hersteller haftet für Schäden durch fehlerhafte Produkte; Creator ist i. d. R. kein Hersteller.
- **§ 823 Abs. 1 BGB**: Deliktische Haftung des Empfehlenden, wenn er weiß oder wissen musste, dass das Produkt gefährlich ist.
- **§ 826 BGB**: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wenn Creator ein nachweislich gefährliches Produkt wider besseres Wissen empfiehlt.
- **§ 3 UWG / § 5 UWG**: Falsche oder irreführende Produktbehauptungen (z. B. falsche Sicherheitsaussagen) → Abmahnrisiko.
- **HWG**: Bei Gesundheitsprodukten: falsche Wirkversprechen → HWG-Verstoß + Schadensersatz.
- **Freistellungsklausel im Brand Deal**: Brand stellt Creator von Haftungsansprüchen frei, die aus falschen Produktinformationen des Brands entstehen.
- **Produktrückruf**: Bei Rückruf eines empfohlenen Produkts → Pflicht des Creators, Post zu löschen oder Warnung hinzuzufügen.
### Haftungsszenarien
| Szenario | Creator-Haftung |
|----------|----------------|
| Empfehlung eines sicheren Produkts mit korrekten Infos | Keine |
| Empfehlung mit falschen Sicherheitsbehauptungen | § 823 BGB möglich |
| Creator weiß von Produktmangel, empfiehlt trotzdem | § 826 BGB |
| Produktrückruf, Creator warnt nicht | § 823 Abs. 1 BGB (Unterlassung) |
| Nahrungsergänzungsmittel mit falschen HWG-Claims | HWG § 3 + § 823 BGB |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Enthält der Posting-Brief oder der Vertrag Produktbehauptungen, die Creator übernehmen soll?
2. Gibt es eine Freistellungsklausel für den Creator im Kooperationsvertrag?
3. Gibt es Hinweise auf bekannte Produktmängel oder vergangene Rückrufe?
4. Wird ein Gesundheitsprodukt empfohlen, das über HWG-Grenzen geht?
5. Wie überprüft der Creator die Richtigkeit der Brand-Informationen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Vertragsklausel oder Rückruf-Reaktionsplan?
## Prüfprogramm
- Freistellungsklausel: Im Kooperationsvertrag verankern; Brand haftet für falsche Produktinfos.
- Eigenrecherche: Creator sollte keine Aussagen machen, die er nicht selbst verifizieren kann.
- Produktrückruf: Monitoring einrichten; bei Rückruf sofort Post löschen + Warnung.
- HWG-Compliance: Keine Heilungsversprechen ohne Nachweis.
- Wissenszurechnung: Creator haftet nicht für das, was er nicht wissen musste.
- Versicherung: Berufshaftpflicht für Creator prüfen (Medienhaftpflicht).
## Typische Fallen
- Creator übernimmt Brand-Aussagen über Wirksamkeit ohne Prüfung → bei falschen Claims Mitverantwortung.
- Produktrückruf nach Post → Post bleibt online → Schadensersatzrisiko.
- Keine Freistellungsklausel → bei Verbraucherschadensersatz allein haftend.
- Berufshaftpflicht nicht abgeschlossen → ungesichertes Risiko.
## Normen und Quellen
- ProdHaftG: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 826 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- HWG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
## Output-Formate
- Freistellungsklausel für Brand-Deal-Vertrag
- Produktrückruf-Reaktionsplan
- Haftungs-Check vor Produktempfehlung
- Versicherungsbedarf-Checkliste
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-wahlwerbung-durch-arbeitsrecht-social
description: "Infl Wahlwerbung Durch Arbeitsrecht Social im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Wahlwerbung Durch Arbeitsrecht Social
# Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator
## Arbeitsbereich
**Infl Wahlwerbung Durch Arbeitsrecht Social** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-052-wahlwerbung-durch-creator` | Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen. |
| `infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager` | Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content. |
| `infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord` | Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer. |
Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-052-wahlwerbung-durch-creator`
**Fokus:** Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator Parteiengesetz, Rundfunkrecht, Kennzeichnung, Neutralitätsgebot und strafrechtliche Grenzen.
# Influencer-Recht: Wahlwerbung durch Creator
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -90,137 +78,3 @@ Creator bei Wahlkämpfen haben besondere rechtliche Pflichten:
- Kennzeichnungstext für bezahlte Wahlkampf-Posts
- Parteispenden-Quittungsvorlage
- Straf-Risiko-Einschätzung
## 2. `infl-053-arbeitsrecht-social-media-manager`
**Fokus:** Influencer-Recht: Arbeitsrecht für Social-Media-Manager Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Abgrenzung, Kündigung, Urheberrecht an erstelltem Content.
# Influencer-Recht: Arbeitsrecht Social-Media-Manager
## Kontext und Regelungslage
Die Einstellung eines Social-Media-Managers beim Creator löst Arbeitsrecht aus:
- **§ 611a BGB**: Arbeitsvertrag liegt vor bei persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit; Social-Media-Manager, der feste Zeiten hat und dem Creator untergeordnet ist → Arbeitsverhältnis.
- **KSchG**: Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und über 10 Mitarbeitern; bei kleinen Creator-Unternehmen meist nicht anwendbar.
- **§ 43 UrhG**: In einem Arbeitsverhältnis erstellter Content → Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (Creator), wenn nicht anders vereinbart.
- **§ 615 BGB**: Annahmeverzug Creator muss Lohn zahlen, auch wenn kein Content geliefert.
- **§ 626 BGB**: Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Verletzung von Betriebsgeheimnissen).
- **DSGVO**: Social-Media-Manager hat Zugang zu Follower-Daten → Vertraulichkeits-Vereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- **§ 28 BDSG / § 26 BDSG**: Datenschutz bei Beschäftigten; Überwachung des Social-Media-Managers → Mitbestimmungspflicht.
### Vertragsgestaltung Social-Media-Manager
| Punkt | Empfehlung |
|-------|-----------|
| Vertragsart | Arbeitsvertrag oder Freelancer-Vertrag klar definieren |
| Weisungsgebundenheit | Bei Arbeitsverhältnis: schriftlich; bei Freelancer: vermeiden |
| Urheberrecht | § 43 UrhG bei Angestellten; bei Freelancer: § 31 UrhG-Vereinbarung |
| NDA | Vertraulichkeit für Follower-Daten, Kooperationsdetails |
| Nebentätigkeit | Exclusivity- oder Non-Compete-Klausel? |
| Kündigung | Probezeit 6 Monate; bei Arbeitsverhältnis gesetzliche Kündigungsfristen |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Ist der Social-Media-Manager angestellt oder als Freelancer tätig?
2. Gibt es Weisungsgebundenheit (feste Zeiten, Arbeitsortpflicht, Einzelweisungen)?
3. Wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen?
4. Wem gehört der Content, den der Social-Media-Manager erstellt?
5. Hat der Manager Zugriff auf Follower-Daten und gibt es eine DSGVO-Regelung?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Scheinselbstständigkeits-Check?
## Prüfprogramm
- Abgrenzung Arbeit/Freelance: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, eigene Betriebsmittel.
- Scheinselbstständigkeit: § 7 SGB IV-Test; bei Anzeichen → DRV-Anfrage.
- Urheberrecht: Angestellten-Content → § 43 UrhG (Nutzungsrecht Creator); Freelancer-Content → § 31 UrhG-Vertrag.
- DSGVO-AV-Vertrag: Bei Zugriff auf Follower-Daten → Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
- Kündigungsschutz: Ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten → KSchG; darunter: freier Widerruf mit Kündigungsfrist.
- NDA: Vertraulichkeit für Kooperationsdetails, Plattform-Zugangsdaten.
## Typische Fallen
- Freelancer mit festen Bürozeiten → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Kein schriftlicher Vertrag → Streit über Nutzungsrechte an erstelltem Content.
- Kein DSGVO-AV-Vertrag → Bußgeldrisiko.
- Kündigung ohne Einhalten von Kündigungsfrist → Lohnfortzahlungsanspruch.
## Normen und Quellen
- § 611a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 43 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- Art. 28 DSGVO AV-Vertrag: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
## Output-Formate
- Social-Media-Manager-Vertrag (Arbeits- oder Freelancer-Version)
- DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag
- NDA-Vorlage
- Scheinselbstständigkeits-Check
## 3. `infl-054-datenschutz-newsletter-community-und-discord`
**Fokus:** Influencer-Recht: Datenschutz für Newsletter, Community-Plattformen und Discord DSGVO, Einwilligung, Double-Opt-In, Drittlandtransfer.
# Influencer-Recht: Datenschutz Newsletter, Community und Discord
## Kontext und Regelungslage
Creator, die eigene Communities aufbauen, sind Datenverantwortliche nach DSGVO:
- **DSGVO Art. 6 Abs. 1**: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung; für Newsletter: Einwilligung (lit. a) oder berechtigtes Interesse (lit. f, engere Grenzen).
- **UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3**: E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig (SPAM-Verbot); Double-Opt-In als Nachweis.
- **DSGVO Art. 13**: Datenschutzhinweis bei Datenhebung; beim Newsletter-Anmeldeformular zwingend.
- **DSGVO Art. 17**: Abmelderecht; Opt-Out muss so einfach wie Opt-In sein.
- **TTDSG § 25**: Cookie-Einwilligung für alle nicht zwingend notwendigen Cookies / Tracker auf Creator-Website.
- **Drittlandtransfer (DSGVO Art. 46)**: Discord (US-Unternehmen), Mailchimp (US) → Datenübertragung in USA; nach EU-USA-DPF-Zertifizierung erleichtert.
- **DSGVO Art. 28**: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Newsletter-Dienstleister (Mailchimp, Brevo, etc.).
### Datenschutz-Pflichten Community-Kanäle
| Kanal | DSGVO-Anforderungen |
|-------|-------------------|
| E-Mail-Newsletter | Double-Opt-In, Datenschutzhinweis, AV-Vertrag |
| Discord-Server | Datenschutzerklärung, AV-Vertrag mit Discord |
| Telegram-Gruppe | Datenschutzerklärung; Drittlandtransfer-Hinweis |
| Patreon/Creator-Plattform | AV-Vertrag; Zahlungsdaten → PCI-DSS |
| Membership-Website | DSGVO-konformes CMS, Cookie-Banner |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welche Community-Plattformen betreibst du (Discord, Newsletter, Telegram, Patreon)?
2. Gibt es eine Datenschutzerklärung für jede Plattform/Website?
3. Werden E-Mails oder Anmeldedaten an Drittanbieter (Mailchimp, Brevo) weitergegeben?
4. Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Newsletter-Dienstleister vor?
5. Werden Follower-Daten für Werbung oder andere Zwecke genutzt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Datenschutzerklärung, AV-Vertrag-Vorlage oder DSGVO-Audit?
## Prüfprogramm
- Double-Opt-In: Beweis der Einwilligung sichern; Zeitstempel und IP-Adresse speichern.
- Datenschutzerklärung: Vollständig nach Art. 13/14 DSGVO; auf jeder Seite verlinkt.
- AV-Vertrag: Mit jedem Dienstleister, der Zugang zu Follower-Daten hat (Newsletter-Tool, Discord via API).
- Drittlandtransfer: USA-Anbieter DPF-zertifiziert? → Liste des US-Handelsministeriums prüfen.
- Cookie-Banner: § 25 TTDSG → Einwilligung vor Setzen nicht notwendiger Cookies.
- Auskunftsrecht: Follower können Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO); Prozess bereitstellen.
## Typische Fallen
- Newsletter ohne Double-Opt-In → UWG § 7-Verstoß + DSGVO-Verstoß.
- Kein AV-Vertrag mit Mailchimp → DSGVO Art. 28-Verstoß; Bußgeld.
- Discord nicht in Datenschutzerklärung erwähnt → Transparenzpflicht verletzt.
- Kein Cookie-Banner auf Creator-Website → TTDSG § 25-Verstoß.
## Normen und Quellen
- DSGVO Art. 6, 13, 17, 28: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- § 25 TTDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
## Output-Formate
- Datenschutzerklärung (Newsletter + Discord + Community)
- Double-Opt-In Prozessbeschreibung
- AV-Vertrag (Mailchimp / Brevo Vorlage)
- Cookie-Consent-Banner-Anleitung
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: infl-werbekennzeichnung-instagram
description: "Infl Werbekennzeichnung Instagram im Plugin Influencer Recht: prüft konkret Influencer-Recht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Infl Werbekennzeichnung Instagram
# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story/Reel, TikTok, YouTube
## Arbeitsbereich
**Infl Werbekennzeichnung Instagram** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Influencer-Recht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `infl-002-werbekennzeichnung-instagram-story-reel-tiktok-youtube` | Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen. |
| `infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team` | Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken. |
| `infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre` | Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur. |
Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Influencer Recht klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `infl-002-werbekennzeichnung-instagram-story-reel-tiktok-youtube`
**Fokus:** Influencer-Recht: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube § 5a UWG, § 22 MStV, BGH-Rechtsprechung, plattformspezifische Anforderungen.
# Influencer-Recht: Werbekennzeichnung Instagram Story/Reel, TikTok, YouTube
## Spezialwissen
## Kontext und Regelungslage
@@ -90,138 +78,3 @@ Die Werbekennzeichnungspflicht für Influencer ergibt sich aus mehreren Normen:
- Textkorrektur: Posting mit korrektem Label
- Muster-Stellungnahme an Landesmedienanstalt
- Checkliste vor Veröffentlichung
## 2. `infl-009-scheinselbststaendigkeit-creator-management-team`
**Fokus:** Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit bei Creator und Management Statusfeststellung, Sozialversicherungspflicht, Haftungsrisiken.
# Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit Creator und Management-Team
## Kontext und Regelungslage
Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:
- **§ 7 Abs. 1 SGB IV**: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
- **§ 7a SGB IV**: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
- **§ 28a SGB IV**: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
- **§ 2 SGB VI**: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
- **§ 611a BGB**: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.
### Indizien-Check Scheinselbstständigkeit
| Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung |
|----------------------------|------------------------|
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
| Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment |
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente |
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht |
| Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?
## Prüfprogramm
- Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
- Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
- DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
- Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
- Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
- Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.
## Typische Fallen
- Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
- Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
- DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.
## Normen und Quellen
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- § 7a SGB IV Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- § 611a BGB Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
## Output-Formate
- Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
- DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
- Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
- Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)
## 3. `infl-011-brand-deal-leistungsbeschreibung-abnahme-und-nutzungsre`
**Fokus:** Influencer-Recht: Brand-Deal-Vertragsgestaltung Leistungsbeschreibung, Abnahme, Nutzungsrechte und Vergütungsstruktur.
# Influencer-Recht: Brand Deal Leistungsbeschreibung, Abnahme und Nutzungsrechte
## Kontext und Regelungslage
Ein Brand Deal ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder gemischter Vertrag; entscheidend ist die genaue Leistungsbeschreibung:
- **§ 631 BGB**: Werkvertrag Erfolg geschuldet; Abnahme auslöst Vergütungsfälligkeit.
- **§ 640 BGB**: Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung.
- **UrhG § 31**: Nutzungsrechtseinräumung muss ausdrücklich vereinbart sein; nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Urheber (Zweckübertragungsgrundsatz § 31 Abs. 5 UrhG).
- **UrhG § 34, 35**: Übertragung und Unterlizenzierung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers.
- **Kennzeichnungspflicht im Vertrag**: Brand Deal muss Kennzeichnungsverantwortung regeln (§ 5a UWG).
- **§ 307 BGB**: Unbegrenzte Nutzungsrechte in AGB sind regelmäßig unwirksam (kein bestimmter Umfang).
### Vertragsstruktur Brand Deal
| Klausel | Empfehlung Creator |
|---------|--------------------|
| Leistungsgegenstand | Exakt: Plattform, Format, Anzahl, Länge, Sprache |
| Lieferfrist | Puffer einbauen; Verlängerungsoption |
| Abnahme | 57 Werktage; Schweigen = Abnahme nach Frist |
| Nutzungsrechte | Zeitlich (12 Monate), räumlich (DE), sachlich (Social Media) begrenzen |
| Whitelisting | Extra vergüten; Laufzeit limitieren |
| Exklusivität | Branche und Dauer eng fassen |
| Revision | Max. 2 Feedback-Runden |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Liegt ein Vertragstext vor, oder soll einer erstellt werden?
2. Welche Leistungen sind genau geschuldet (Posts, Stories, Videos, Blogpost)?
3. Welche Nutzungsrechte verlangt der Brand unbegrenzt, zeitlich befristet, Whitelisting?
4. Gibt es eine Abnahmeregelung und eine Revisions-Klausel?
5. Welche Vergütung ist vereinbart: Fix, per Post, Success-Fee oder Mischmodell?
6. Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Verhandlungs-Memo oder fertiger Gegenvertrag?
## Prüfprogramm
- Leistungsbeschreibung: Jede Leistung einzeln spezifizieren; Pauschalklauseln vermeiden.
- Nutzungsrechte: Umfang (zeitlich, räumlich, sachlich) explizit begrenzen; Whitelisting extra.
- Abnahme: Frist und Rechtsfolge des Schweigens definieren; Mängelkatalog.
- Vergütungsfälligkeit: An Abnahme, nicht an Veröffentlichung koppeln.
- Kennzeichnung: Verantwortlichkeit für Label (Creator oder Brand) klar stellen.
- Haftung: Freistellungsklausel für falsche Produktinformationen des Brands.
## Typische Fallen
- „Unbegrenzte Nutzungsrechte" ohne Gegenleistung → UrhG § 31 Abs. 5 schützt Creator.
- Abnahme an Veröffentlichung geknüpft → Brand kann endlos auf Revision bestehen.
- Exklusivität zu breit → Creator verliert andere Deals für 1 Jahr.
- Kennzeichnungspflicht auf Creator übertragen, aber Brand liefert falsche Infos → Abmahnrisiko.
- Mündliche Änderungen am Vertrag → kein Beweis.
## Normen und Quellen
- § 631 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
- § 640 BGB Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
- § 31 UrhG Nutzungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 31 Abs. 5 UrhG Zweckübertragung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
## Output-Formate
- Brand-Deal-Vertrag-Checkliste
- Nutzungsrechte-Tabelle (erlaubt / nicht erlaubt)
- Abnahme-Protokoll-Vorlage
- Gegenentwurf zu typischen Brand-AGB