mirror of
https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
synced 2026-06-09 10:03:19 +00:00
Split unrelated prueffeld skill collections
This commit is contained in:
+46
-16
@@ -154,33 +154,63 @@ Dein Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jura
|
||||
|
||||
## Alle Skills im Ueberblick
|
||||
|
||||
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 24 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
|
||||
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 54 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
|
||||
|
||||
| Skill | Beschreibung |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `ag-vorbereitung-examens-prognose` | AG Vorbereitung Examens Prognose im Jurastudium: prüft konkret AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium, Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und, Examensvorbereitungs-Fragen für 1. Liefert priorisierten Output mi... |
|
||||
| `fall-zusammenfassung-gliederungs-baukasten` | Fall Zusammenfassung Gliederungs Baukasten im Jurastudium: prüft konkret Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren, Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und, Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung... |
|
||||
| `jurastudium-anschluss-router` | Anschluss Router im Jurastudium: prüft konkret Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin, Ziel, Anschluss-Skills Router im Plugin jurastudium. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem... |
|
||||
| `ag-vorbereitung-examens-prognose` | AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrec... |
|
||||
| `examens-prognose` | Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken: Anwendungsfall Student will Lernzeit auf wahrscheinliche Themen konzentrieren und fragt welche Schwerpunkte das Justizprüfungsamt bisher prüfte. Examensvorbereitung... |
|
||||
| `examensvorbereitung-fragen` | Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subs... |
|
||||
| `fall-zusammenfassung-gliederungs-baukasten` | Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder Referendar muss langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen und Kernprobleme herausarbeiten. Gutachtenstil, Tatbestandsmerkmale,... |
|
||||
| `gliederungs-baukasten` | Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil... |
|
||||
| `gutachten-uebung` | Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergeb... |
|
||||
| `jurastudium-anschluss-router` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Up... |
|
||||
| `jurastudium-dokumente-intake` | Dokumentenintake: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
|
||||
| `jurastudium-einstieg-routing` | Einstieg und Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
|
||||
| `jurastudium-juristisches-schreiben-jus` | Juristisches Schreiben JUS im Jurastudium: prüft konkret Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren, Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und, Leitfaden Klausurtraining. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints,... |
|
||||
| `jurastudium-jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | JUS Referendariat Stationen Staatsexamen im Jurastudium: prüft konkret Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht, Spezialfall Staatsexamensvorbereitung, Bauleiter Studienplan Jura. Liefert priorisierten Output mit Norm-... |
|
||||
| `jurastudium-juristisches-schreiben-jus` | Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG B... |
|
||||
| `jurastudium-jus-referendariat-stationen-staatsexamen` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `jurastudium-kaltstart-interview` | Jurastudium-Einstieg und Lernprofil-Aufnahme: Anwendungsfall Student startet erstmals Jurastudium-Skill und muss Lernprofil Semester Bundesland Prüfungsziel und Lernstil konfigurieren. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland-Varianten, Metho... |
|
||||
| `jurastudium-klausurkorrektur-lernplanung-red` | Klausurkorrektur Lernplanung RED im Jurastudium: prüft konkret Jurastudium, Klausurkorrektur, Lernplanung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
|
||||
| `jurastudium-klausurkorrektur-lernplanung-red` | Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellench... |
|
||||
| `jurastudium-output-waehlen` | Output wählen im Jurastudium: Diese Output-Weiche für Jurastudium entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist. |
|
||||
| `jurastudium-pruefungsgespraech-muendlich` | Pruefungsgespraech Muendlich im Jurastudium: prüft konkret Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium, Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium, Pruefungsgespraech. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und n... |
|
||||
| `jurastudium-pruefungsgespraech-muendlich` | Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `jurastudium-quellen-livecheck` | Rechtsquellen-Livecheck: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
|
||||
| `jurastudium-rechtsquellen-beweislast-darlegungslast` | Rechtsquellen: Quellenprüfung; Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
|
||||
| `jurastudium-unterlagen-luecken` | Unterlagen und Lücken: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
|
||||
| `karteikarten-lernplan-lernsitzung` | Karteikarten Lernplan Lernsitzung im Jurastudium: prüft konkret Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung, Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan, Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen. Liefert p... |
|
||||
| `lernstrategien-livecheck-sonderfall` | Lernstrategien Livecheck Sonderfall im Jurastudium: prüft konkret Lernstrategien, Livecheck, Loesungsschemata. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
|
||||
| `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre` | Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre im Jurastudium: prüft konkret Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung, Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche, Übt die juristische Methodenlehre für Studierende —.... |
|
||||
| `methodenlehre-oeffentliches-strafrecht` | Methodenlehre Oeffentliches Strafrecht im Jurastudium: prüft konkret Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre —, Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger, Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende —. Liefert pr... |
|
||||
| `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` | Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat im Jurastudium: prüft konkret Methodenlehre, Rechtsgeschichte, Referendariat. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
|
||||
| `juristisches-schreiben` | Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion... |
|
||||
| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem... |
|
||||
| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `karteikarten-lernplan-lernsitzung` | Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerlic... |
|
||||
| `lernplan` | Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan für das Erste Staatsexamen, das Referendariat oder das Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwächen gewichtet, adaptiv nach Lernverlauf. Berücksichtigt Repetitoriumskalender... |
|
||||
| `lernsitzung` | Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen: Anwendungsfall Student will aktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema absolvieren mit Erklärungen Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback. Tatbestaende, Subsumtion, Lösungsschemata Zivilre... |
|
||||
| `lernstrategien-livecheck-sonderfall` | Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck... |
|
||||
| `lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre` | Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, Metho... |
|
||||
| `loesungsschemata` | Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrliche... |
|
||||
| `methodenlehre-grundlagen` | Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung, Argumentation... |
|
||||
| `methodenlehre-oeffentliches-strafrecht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme Auslegung, Vorrang des... |
|
||||
| `methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat` | Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Ris... |
|
||||
| `methodenlehre-strafrecht` | Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogiev... |
|
||||
| `methodenlehre-zivilrecht` | Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133/157... |
|
||||
| `oeffentliches-quellenkarte` | Oeffentliches Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
|
||||
| `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte` | Pruefungsgespraech AG Rechtsgeschichte im Jurastudium: prüft konkret Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in, Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für, Gutachtenstil. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampe... |
|
||||
| `strafrecht-studium-subsumtionslehre` | Strafrecht Studium Subsumtionslehre im Jurastudium: prüft konkret Strafrecht, Studium, Subsumtionslehre. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
|
||||
| `pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte` | Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata, Tatbestaende Zivilrecht Str... |
|
||||
| `rechtsgeschichte` | Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende — römisches Recht und die BGB-Entstehung 1900, NS-Unrechtsjustiz und die Folgen der Radbruchschen Formel, SED-Unrecht und Mauerschützenprozesse, Entstehung des Grundgesetzes n... |
|
||||
| `spezial-gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
|
||||
| `spezial-klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung` | Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
|
||||
| `spezial-lernplanung-red-team-und-qualitaetskontrolle` | Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel... |
|
||||
| `spezial-livecheck-sonderfall-und-edge-case` | Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel... |
|
||||
| `spezial-loesungsschemata-mehrparteien-konflikt-und-interessen` | Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellenche... |
|
||||
| `spezial-pruefungsgespraech-fristen-form-und-zustaendigkeit` | Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellen... |
|
||||
| `spezial-rechtsgeschichte-zahlen-schwellen-und-berechnung` | Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
|
||||
| `spezial-referendariat-tatbestand-beweis-und-belege` | Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellen... |
|
||||
| `spezial-studium-erstpruefung-und-mandatsziel` | Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risi... |
|
||||
| `spezial-subsumtionslehre-risikoampel-und-gegenargumente` | Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/... |
|
||||
| `spezial-zivilrecht-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risi... |
|
||||
| `strafrecht-studium-subsumtionslehre` | Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risiko... |
|
||||
| `subsumtionslehre` | Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem... |
|
||||
| `tatbestaende-lernen` | Tatbestaende Lernen im Jurastudium: fachlicher Arbeitsgang mit Prüffeldwahl, Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `tradition-zivilrecht-subsumtionslehre` | Tradition Zivilrecht Subsumtionslehre im Jurastudium: prüft konkret Tradition, Zivilrecht, Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
|
||||
| `tradition-zivilrecht-subsumtionslehre` | Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellenchec... |
|
||||
| `workflow-anschluss-skills-router` | Anschluss-Skills Router: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `workflow-chronologie-und-belegmatrix` | Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
| `workflow-redteam-qualitygate` | Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
|
||||
|
||||
<!-- END SKILLS-OVERVIEW (auto-generated) -->
|
||||
|
||||
@@ -1,36 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: ag-vorbereitung-examens-prognose
|
||||
description: "AG Vorbereitung Examens Prognose im Jurastudium: prüft konkret AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium, Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und, Examensvorbereitungs-Fragen für 1. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrecht und öffentliches Recht Lösungsschemata, Subsumtion. Prüfraster Fachgebiet bestimmen, Fall-Schwerpunkte herausarbeiten, mögliche Dozentenfragen antizipieren, Schwachpunkte ueberarbeiten. Output Cold-Call-Voorbereitung mit Musterlösung und Argumentationsstruktur. Abgrenzung zu Prüfungsgespraech-AG für laufende AG-Diskussion und zu Examensvorbereitung-Fragen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# AG Vorbereitung Examens Prognose
|
||||
# AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep)
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**AG Vorbereitung Examens Prognose** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium, Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und, Examensvorbereitungs-Fragen für 1. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `ag-vorbereitung` | AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrecht und öffentliches Recht Lösungsschemata, Subsumtion. Prüfraster Fachgebiet bestimmen, Fall-Schwerpunkte herausarbeiten, mögliche Dozentenfragen antizipieren, Schwachpunkte ueberarbeiten. Output Cold-Call-Voorbereitung mit Musterlösung und Argumentationsstruktur. Abgrenzung zu Prüfungsgespraech-AG für laufende AG-Diskussion und zu Examensvorbereitung-Fragen. |
|
||||
| `examens-prognose` | Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken: Anwendungsfall Student will Lernzeit auf wahrscheinliche Themen konzentrieren und fragt welche Schwerpunkte das Justizprüfungsamt bisher prüfte. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland, BMJV-Statistiken. Prüfraster vergangene JPA-Klausuren analysieren, Häufigkeits-Statistik erstellen, Schwerpunktbereiche gewichten, Prognose mit Konfidenz versehen. Output gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet und Trefferwahrscheinlichkeit je Rechtsgebiet. Abgrenzung zu Examensvorbereitung-Fragen für Uebungsklausuren und zu Lernplan. |
|
||||
| `examensvorbereitung-fragen` | Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training. |
|
||||
AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrecht und öffentliches Recht Lösungsschemata, Subsumtion. Prüfraster Fachgebiet bestimmen, Fall-Schwerpunkte herausarbeiten, mögliche Dozentenfragen antizipieren, Schwachpunkte ueberarbeiten. Output Cold-Call-Voorbereitung mit Musterlösung und Argumentationsstruktur. Abgrenzung zu Prüfungsgespraech-AG für laufende AG-Diskussion und zu Examensvorbereitung-Fragen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `ag-vorbereitung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** AG-Vorbereitung und Cold-Call-Prep für Jurastudium: Anwendungsfall Student wird im naechsten Seminar oder Arbeitsgemeinschaft aufgerufen und muss konkrete Faelle vorbereiten und Fragen des Dozenten antizipieren. BGB-AT, SchuldR, Strafrecht und öffentliches Recht Lösungsschemata, Subsumtion. Prüfraster Fachgebiet bestimmen, Fall-Schwerpunkte herausarbeiten, mögliche Dozentenfragen antizipieren, Schwachpunkte ueberarbeiten. Output Cold-Call-Voorbereitung mit Musterlösung und Argumentationsstruktur. Abgrenzung zu Prüfungsgespraech-AG für laufende AG-Diskussion und zu Examensvorbereitung-Fragen.
|
||||
|
||||
# AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep)
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht?
|
||||
@@ -188,329 +175,3 @@ Nachbohren: "Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung
|
||||
- **Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren:** Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- **Defensives Schweigen:** Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört.
|
||||
|
||||
## 2. `examens-prognose`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken: Anwendungsfall Student will Lernzeit auf wahrscheinliche Themen konzentrieren und fragt welche Schwerpunkte das Justizprüfungsamt bisher prüfte. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland, BMJV-Statistiken. Prüfraster vergangene JPA-Klausuren analysieren, Häufigkeits-Statistik erstellen, Schwerpunktbereiche gewichten, Prognose mit Konfidenz versehen. Output gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet und Trefferwahrscheinlichkeit je Rechtsgebiet. Abgrenzung zu Examensvorbereitung-Fragen für Uebungsklausuren und zu Lernplan.
|
||||
|
||||
# Examensprognose / JPA-Statistik
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Dieser Skill analysiert **vergangene Examsklausuren** desselben Justizprüfungsamts (JPA) und erstellt eine **gewichtete Prognose** für kommende Prüfungen. Er hilft dabei, Lernzeit auf examensrelevante Themen zu konzentrieren, statt gleichmäßig über alle Rechtsgebiete zu verteilen.
|
||||
|
||||
Grundlage:
|
||||
- Vom Nutzer hochgeladene **JPA-Klausuren** aus dem Lernprofil
|
||||
- Öffentlich bekannte **Statistiken des BMJV** (Bundesministerium der Justiz) zur Bestehensquote und Fächerverteilung
|
||||
- **JPA-spezifische Schwerpunkte** (bekannte Präferenzen einzelner Prüfungsämter)
|
||||
- **Aktuelle Rechtsentwicklungen** (z. B. BGB-Reformen, neue BGH-Leitentscheidungen)
|
||||
|
||||
**Wichtiger Vorbehalt:** Eine Prognose ist eine Gewichtungshilfe für die Lernzeitplanung, keine Vorhersage. Alle Prognosepunkte werden mit `[UNSICHER – Prognose]` markiert.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
|
||||
2. Optional: Pfad zu spezifischen Altklausuren (selbes JPA oder vergleichbares JPA)
|
||||
3. Optional: `--statistik` → zeigt BMJV-Statistiken und bekannte Bundesland-Daten
|
||||
4. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv)
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Materialprüfung
|
||||
|
||||
Das Plugin prüft, welche JPA-Klausuren vorliegen:
|
||||
- Weniger als 5 Klausuren vom selben JPA → Ausgabe mit `WENIG MATERIAL`-Hinweis
|
||||
- Klausuren von einem anderen JPA desselben Bundeslandes → verwendbar, aber mit Hinweis
|
||||
- Keine eigenen Klausuren → reine BMJV-Statistik und bekannte Muster, stark generisch
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Klausuranalyse
|
||||
|
||||
Für jede vorliegende Klausur:
|
||||
- Welches Rechtsgebiet? Welche Normen stehen im Mittelpunkt?
|
||||
- Welcher Aufbautyp (Anspruchsgrundlagenprüfung / Straftatprüfung / Verwaltungsakt)?
|
||||
- Welche Streitstände wurden abgefragt?
|
||||
- Wiederholungsmuster: Was kam in 2 oder mehr Klausuren vor?
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Gewichtungsmatrix
|
||||
|
||||
Das Plugin erstellt eine gewichtete Themenmatrix:
|
||||
|
||||
| Thema | Häufigkeit (eigene Klausuren) | BMJV-Relevanz | Letzte Prüfung | Gewicht |
|
||||
|---|---|---|---|---|
|
||||
| § 280 Abs. 1 BGB – Schadensersatz | hoch | hoch | 2023 | ⬆⬆ |
|
||||
| § 823 Abs. 1 BGB – Deliktsrecht | mittel | hoch | 2022 | ⬆ |
|
||||
| § 812 BGB – Bereicherungsrecht | niedrig | mittel | 2021 | ↔ |
|
||||
| § 985 BGB – Herausgabeanspruch | niedrig | niedrig | 2020 | ⬇ |
|
||||
|
||||
`[UNSICHER – Prognose]` auf alle Gewichtungen.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Aktuelle Rechtsentwicklungen
|
||||
|
||||
Das Plugin prüft bekannte aktuelle Themen:
|
||||
- **BGB-Reform 2022** (Sachmangelbegriff § 434, Verbrauchsgüterkauf): examensrelevant seit 2022/2023
|
||||
- **DSA/DDG:** relevant in Medien- und IT-rechtlichen Schwerpunkten
|
||||
- **BGH-Leitentscheidungen** der letzten 2 Jahre im jeweiligen Rechtsgebiet
|
||||
|
||||
Alle aktuellen Angaben: `[Modellwissen – prüfen; Stand des Trainings kann veraltet sein]`
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Lernempfehlung
|
||||
|
||||
Auf Basis der Gewichtungsmatrix:
|
||||
- **Priorität A:** Themen mit hoher Häufigkeit + hoher BMJV-Relevanz → höchste Lernzeit
|
||||
- **Priorität B:** Mittel-Häufigkeit + aktuelle BGH-Relevanz → zweite Lernphase
|
||||
- **Priorität C:** Selten + bereits gut beherrscht → nur Auffrischung nötig
|
||||
|
||||
## Quellen und Zitierweise
|
||||
|
||||
→ `../references/zitierweise.md`
|
||||
|
||||
**Für Prognosearbeit relevante Quellen:**
|
||||
- BMJV, *Statistik der Rechtspflege* (jährlich, online), Bestehensquoten und Fächerverteilung
|
||||
- NJW: jährliche Examensbesprechungen und Berichte zu Schwerpunktthemen
|
||||
- JuS: regelmäßige Aufsätze zu examensrelevanten Problemkreisen
|
||||
- RÜ (Repetitorium – Examensfälle): aktuelle Fallbesprechungen aus echten Examensklausuren
|
||||
|
||||
**Für Bundesland-spezifische Daten:**
|
||||
- JPA-Websites (Bayern: www.justizexamen.de; NRW: www.jpa.nrw.de; BW: www.justiz.bwl.de)
|
||||
- Öffentlich zugängliche Klausurensammlungen der Universitäten
|
||||
|
||||
**Für inhaltliche Kontrolle:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
### Examensprognose (Vollformat)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Examensprognose – [Rechtsgebiet] – [Bundesland] / JPA [X]**
|
||||
Stand: [Datum der Analyse]
|
||||
|
||||
⚠️ Hinweis: Diese Prognose ist eine Lernzeit-Gewichtungshilfe, keine Vorhersage.
|
||||
Alle Punkte mit [UNSICHER – Prognose] markiert.
|
||||
|
||||
**Datenbasis:**
|
||||
- [N] eigene JPA-Klausuren analysiert [WENIG MATERIAL falls <5]
|
||||
- BMJV-Statistik [Jahr]
|
||||
- Bekannte JPA-Präferenzen [Bundesland]
|
||||
|
||||
**Gewichtungsmatrix:**
|
||||
[Tabelle]
|
||||
|
||||
**Priorität A – Schwerpunkt Lernzeit:**
|
||||
1. [Thema]: [Begründung] [UNSICHER – Prognose]
|
||||
2. [Thema]: …
|
||||
|
||||
**Priorität B – Zweite Lernphase:**
|
||||
[…]
|
||||
|
||||
**Aktuelle Rechtsentwicklungen die du kennen solltest:**
|
||||
- [Thema]: [Kurzbeschreibung] [Modellwissen – prüfen]
|
||||
|
||||
**Verknüpfte Skills:**
|
||||
→ /jurastudium:lernplan (Prognose in Lernplan übertragen)
|
||||
→ /jurastudium:examensvorbereitung-fragen --bundesland [X] [Rechtsgebiet]
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Anfrage:** Examensprognose BGB Schuldrecht, Bayern, basierend auf 7 JPA-Klausuren
|
||||
|
||||
**Ausgabe (Auszug):**
|
||||
|
||||
Gewichtungsmatrix (Auszug):
|
||||
|
||||
| Thema | Klausur-Häufigkeit | BMJV-Relevanz | Gewicht |
|
||||
|---|---|---|---|
|
||||
| Leistungsstörungen §§ 280, 281, 323 BGB | 6/7 | sehr hoch | ⬆⬆ `[UNSICHER – Prognose]` |
|
||||
| Kaufrecht §§ 433, 434, 437 BGB n. F. | 5/7 | hoch (seit Reform 2022) | ⬆⬆ |
|
||||
| Deliktsrecht § 823 BGB | 4/7 | hoch | ⬆ |
|
||||
| Stellvertretung §§ 164 ff. BGB | 3/7 | mittel | ↔ |
|
||||
| Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB | 2/7 | mittel | ↔ |
|
||||
|
||||
Priorität A: Leistungsstörungsrecht – kommt in fast jeder BGB-Klausur vor. Fokus auf §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB; Fristlosigkeit § 323 Abs. 2 BGB; Rücktritt vs. Schadensersatz. lizenzpflichtige Literaturquelle/Ernst, §§ 280, 281 beherrschen. `[UNSICHER – Prognose]`
|
||||
|
||||
Aktuelle Rechtsentwicklungen:
|
||||
BGB-Reform 2022 (VerbrRRL): Neuer § 434 BGB – subjektiver, objektiver und montagebezogener Mangelbegriff. In Bayern erstmals in Klausuren ab Frühjahr 2023 abgefragt. `[Modellwissen – prüfen]`
|
||||
|
||||
## Risiken / typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Prognose als Gewissheit behandeln:** `[UNSICHER – Prognose]` ist kein Disclaimer-Floskeln, sondern echter Vorbehalt. JPAs können spontan Schwerpunkte wechseln.
|
||||
- **Altklausuren von anderem JPA als gleichwertig behandeln:** Zwischen NRW-JPA Düsseldorf und Bayern bestehen erhebliche Unterschiede im Klausurstil (NRW: sehr langer Sachverhalt; Bayern: kompakter mit vielen Prüfungspunkten).
|
||||
- **Aktualitätslücken:** BGH-Entscheidungen der letzten 12 Monate sind im Modell möglicherweise nicht vollständig. Vor dem Examen: NJW und JuS der letzten zwei Hefte prüfen.
|
||||
- **Nur Priorität-A-Themen lernen:** Examsklausuren enthalten bewusst seltene Normen als Differenzierungspunkte. Priorität-C-Themen nicht weglassen.
|
||||
- **BMJV-Statistik fehlinterpretieren:** Bestehensquoten sagen nichts über Themenverteilung aus. Nur Klausuranalyse ergibt Themengewichtung.
|
||||
|
||||
## 3. `examensvorbereitung-fragen`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training.
|
||||
|
||||
# Examensvorbereitungs-Fragen
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
|
||||
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
|
||||
3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
|
||||
4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
|
||||
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
|
||||
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
|
||||
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt:
|
||||
|
||||
- das jeweilige **Bundesland** und seine **JAG** (Juristenausbildungsgesetz)
|
||||
- die **Prüfungsgebiete** des zuständigen **Justizprüfungsamts (JPA)**
|
||||
- aktuelle **Schwerpunkte** aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
|
||||
- das individuelle **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
|
||||
2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
|
||||
3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
|
||||
4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)
|
||||
|
||||
Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**:
|
||||
|
||||
- "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
|
||||
- "1. oder 2. Staatsexamen?"
|
||||
- "Schriftlich oder mündlich?"
|
||||
|
||||
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
|
||||
|
||||
### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate
|
||||
|
||||
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
|
||||
|
||||
> "In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
|
||||
|
||||
### 3. Fragengenerierung
|
||||
|
||||
- Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
|
||||
- **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
|
||||
- **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]`
|
||||
- **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist
|
||||
|
||||
### 4. Auswertung
|
||||
|
||||
Nach jeder Antwort:
|
||||
1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
|
||||
2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
|
||||
3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
|
||||
4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`?
|
||||
5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren
|
||||
|
||||
`--session <n>` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
|
||||
|
||||
## Quellen und Zitierweise
|
||||
|
||||
→ `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate)
|
||||
|
||||
**Quellenregel je Rechtsgebiet:**
|
||||
|
||||
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|
||||
|---|---|
|
||||
| BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
|
||||
**Ausbildungszeitschriften:**
|
||||
Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Sachverhalt:**
|
||||
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
|
||||
|
||||
**Aufgabe:**
|
||||
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
|
||||
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Musterlösung (nach Nutzerantwort)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
|
||||
|
||||
A. Ansprüche des A gegen B
|
||||
|
||||
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
|
||||
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
|
||||
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
|
||||
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
|
||||
Definition Kaufvertrag: …
|
||||
Subsumtion: …
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
|
||||
|
||||
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
|
||||
Obersatz: …
|
||||
|
||||
**Literaturnachweise:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
|
||||
|
||||
**Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
|
||||
|
||||
**Musterlösung (Auszug):**
|
||||
|
||||
*I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB*
|
||||
|
||||
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
|
||||
|
||||
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.
|
||||
|
||||
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
|
||||
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
|
||||
|
||||
*II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB*
|
||||
|
||||
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
|
||||
|
||||
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
|
||||
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
|
||||
|
||||
*Quellenhinweis:*
|
||||
Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
|
||||
|
||||
## Risiken / typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
|
||||
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
|
||||
- **h.M. ohne Beleg:** "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
|
||||
- **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
|
||||
- **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`.
|
||||
- **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,165 @@
|
||||
---
|
||||
name: examens-prognose
|
||||
description: "Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken: Anwendungsfall Student will Lernzeit auf wahrscheinliche Themen konzentrieren und fragt welche Schwerpunkte das Justizprüfungsamt bisher prüfte. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland, BMJV-Statistiken. Prüfraster vergangene JPA-Klausuren analysieren, Häufigkeits-Statistik erstellen, Schwerpunktbereiche gewichten, Prognose mit Konfidenz versehen. Output gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet und Trefferwahrscheinlichkeit je Rechtsgebiet. Abgrenzung zu Examensvorbereitung-Fragen für Uebungsklausuren und zu Lernplan: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Examensprognose / JPA-Statistik
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Examensprognose auf Basis bisheriger JPA-Klausuren und BMJV-Statistiken: Anwendungsfall Student will Lernzeit auf wahrscheinliche Themen konzentrieren und fragt welche Schwerpunkte das Justizprüfungsamt bisher prüfte. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland, BMJV-Statistiken. Prüfraster vergangene JPA-Klausuren analysieren, Häufigkeits-Statistik erstellen, Schwerpunktbereiche gewichten, Prognose mit Konfidenz versehen. Output gewichtete Themenliste mit Lernprioritaet und Trefferwahrscheinlichkeit je Rechtsgebiet. Abgrenzung zu Examensvorbereitung-Fragen für Uebungsklausuren und zu Lernplan. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Dieser Skill analysiert **vergangene Examsklausuren** desselben Justizprüfungsamts (JPA) und erstellt eine **gewichtete Prognose** für kommende Prüfungen. Er hilft dabei, Lernzeit auf examensrelevante Themen zu konzentrieren, statt gleichmäßig über alle Rechtsgebiete zu verteilen.
|
||||
|
||||
Grundlage:
|
||||
- Vom Nutzer hochgeladene **JPA-Klausuren** aus dem Lernprofil
|
||||
- Öffentlich bekannte **Statistiken des BMJV** (Bundesministerium der Justiz) zur Bestehensquote und Fächerverteilung
|
||||
- **JPA-spezifische Schwerpunkte** (bekannte Präferenzen einzelner Prüfungsämter)
|
||||
- **Aktuelle Rechtsentwicklungen** (z. B. BGB-Reformen, neue BGH-Leitentscheidungen)
|
||||
|
||||
**Wichtiger Vorbehalt:** Eine Prognose ist eine Gewichtungshilfe für die Lernzeitplanung, keine Vorhersage. Alle Prognosepunkte werden mit `[UNSICHER – Prognose]` markiert.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
1. Lernprofil (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Bundesland/JPA, Prüfungsziel, hochgeladene Klausuren
|
||||
2. Optional: Pfad zu spezifischen Altklausuren (selbes JPA oder vergleichbares JPA)
|
||||
3. Optional: `--statistik` → zeigt BMJV-Statistiken und bekannte Bundesland-Daten
|
||||
4. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv)
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Materialprüfung
|
||||
|
||||
Das Plugin prüft, welche JPA-Klausuren vorliegen:
|
||||
- Weniger als 5 Klausuren vom selben JPA → Ausgabe mit `WENIG MATERIAL`-Hinweis
|
||||
- Klausuren von einem anderen JPA desselben Bundeslandes → verwendbar, aber mit Hinweis
|
||||
- Keine eigenen Klausuren → reine BMJV-Statistik und bekannte Muster, stark generisch
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Klausuranalyse
|
||||
|
||||
Für jede vorliegende Klausur:
|
||||
- Welches Rechtsgebiet? Welche Normen stehen im Mittelpunkt?
|
||||
- Welcher Aufbautyp (Anspruchsgrundlagenprüfung / Straftatprüfung / Verwaltungsakt)?
|
||||
- Welche Streitstände wurden abgefragt?
|
||||
- Wiederholungsmuster: Was kam in 2 oder mehr Klausuren vor?
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Gewichtungsmatrix
|
||||
|
||||
Das Plugin erstellt eine gewichtete Themenmatrix:
|
||||
|
||||
| Thema | Häufigkeit (eigene Klausuren) | BMJV-Relevanz | Letzte Prüfung | Gewicht |
|
||||
|---|---|---|---|---|
|
||||
| § 280 Abs. 1 BGB – Schadensersatz | hoch | hoch | 2023 | ⬆⬆ |
|
||||
| § 823 Abs. 1 BGB – Deliktsrecht | mittel | hoch | 2022 | ⬆ |
|
||||
| § 812 BGB – Bereicherungsrecht | niedrig | mittel | 2021 | ↔ |
|
||||
| § 985 BGB – Herausgabeanspruch | niedrig | niedrig | 2020 | ⬇ |
|
||||
|
||||
`[UNSICHER – Prognose]` auf alle Gewichtungen.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Aktuelle Rechtsentwicklungen
|
||||
|
||||
Das Plugin prüft bekannte aktuelle Themen:
|
||||
- **BGB-Reform 2022** (Sachmangelbegriff § 434, Verbrauchsgüterkauf): examensrelevant seit 2022/2023
|
||||
- **DSA/DDG:** relevant in Medien- und IT-rechtlichen Schwerpunkten
|
||||
- **BGH-Leitentscheidungen** der letzten 2 Jahre im jeweiligen Rechtsgebiet
|
||||
|
||||
Alle aktuellen Angaben: `[Modellwissen – prüfen; Stand des Trainings kann veraltet sein]`
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Lernempfehlung
|
||||
|
||||
Auf Basis der Gewichtungsmatrix:
|
||||
- **Priorität A:** Themen mit hoher Häufigkeit + hoher BMJV-Relevanz → höchste Lernzeit
|
||||
- **Priorität B:** Mittel-Häufigkeit + aktuelle BGH-Relevanz → zweite Lernphase
|
||||
- **Priorität C:** Selten + bereits gut beherrscht → nur Auffrischung nötig
|
||||
|
||||
## Quellen und Zitierweise
|
||||
|
||||
→ `../references/zitierweise.md`
|
||||
|
||||
**Für Prognosearbeit relevante Quellen:**
|
||||
- BMJV, *Statistik der Rechtspflege* (jährlich, online), Bestehensquoten und Fächerverteilung
|
||||
- NJW: jährliche Examensbesprechungen und Berichte zu Schwerpunktthemen
|
||||
- JuS: regelmäßige Aufsätze zu examensrelevanten Problemkreisen
|
||||
- RÜ (Repetitorium – Examensfälle): aktuelle Fallbesprechungen aus echten Examensklausuren
|
||||
|
||||
**Für Bundesland-spezifische Daten:**
|
||||
- JPA-Websites (Bayern: www.justizexamen.de; NRW: www.jpa.nrw.de; BW: www.justiz.bwl.de)
|
||||
- Öffentlich zugängliche Klausurensammlungen der Universitäten
|
||||
|
||||
**Für inhaltliche Kontrolle:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
### Examensprognose (Vollformat)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Examensprognose – [Rechtsgebiet] – [Bundesland] / JPA [X]**
|
||||
Stand: [Datum der Analyse]
|
||||
|
||||
⚠️ Hinweis: Diese Prognose ist eine Lernzeit-Gewichtungshilfe, keine Vorhersage.
|
||||
Alle Punkte mit [UNSICHER – Prognose] markiert.
|
||||
|
||||
**Datenbasis:**
|
||||
- [N] eigene JPA-Klausuren analysiert [WENIG MATERIAL falls <5]
|
||||
- BMJV-Statistik [Jahr]
|
||||
- Bekannte JPA-Präferenzen [Bundesland]
|
||||
|
||||
**Gewichtungsmatrix:**
|
||||
[Tabelle]
|
||||
|
||||
**Priorität A – Schwerpunkt Lernzeit:**
|
||||
1. [Thema]: [Begründung] [UNSICHER – Prognose]
|
||||
2. [Thema]: …
|
||||
|
||||
**Priorität B – Zweite Lernphase:**
|
||||
[…]
|
||||
|
||||
**Aktuelle Rechtsentwicklungen die du kennen solltest:**
|
||||
- [Thema]: [Kurzbeschreibung] [Modellwissen – prüfen]
|
||||
|
||||
**Verknüpfte Skills:**
|
||||
→ /jurastudium:lernplan (Prognose in Lernplan übertragen)
|
||||
→ /jurastudium:examensvorbereitung-fragen --bundesland [X] [Rechtsgebiet]
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Anfrage:** Examensprognose BGB Schuldrecht, Bayern, basierend auf 7 JPA-Klausuren
|
||||
|
||||
**Ausgabe (Auszug):**
|
||||
|
||||
Gewichtungsmatrix (Auszug):
|
||||
|
||||
| Thema | Klausur-Häufigkeit | BMJV-Relevanz | Gewicht |
|
||||
|---|---|---|---|
|
||||
| Leistungsstörungen §§ 280, 281, 323 BGB | 6/7 | sehr hoch | ⬆⬆ `[UNSICHER – Prognose]` |
|
||||
| Kaufrecht §§ 433, 434, 437 BGB n. F. | 5/7 | hoch (seit Reform 2022) | ⬆⬆ |
|
||||
| Deliktsrecht § 823 BGB | 4/7 | hoch | ⬆ |
|
||||
| Stellvertretung §§ 164 ff. BGB | 3/7 | mittel | ↔ |
|
||||
| Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB | 2/7 | mittel | ↔ |
|
||||
|
||||
Priorität A: Leistungsstörungsrecht – kommt in fast jeder BGB-Klausur vor. Fokus auf §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB; Fristlosigkeit § 323 Abs. 2 BGB; Rücktritt vs. Schadensersatz. lizenzpflichtige Literaturquelle/Ernst, §§ 280, 281 beherrschen. `[UNSICHER – Prognose]`
|
||||
|
||||
Aktuelle Rechtsentwicklungen:
|
||||
BGB-Reform 2022 (VerbrRRL): Neuer § 434 BGB – subjektiver, objektiver und montagebezogener Mangelbegriff. In Bayern erstmals in Klausuren ab Frühjahr 2023 abgefragt. `[Modellwissen – prüfen]`
|
||||
|
||||
## Risiken / typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Prognose als Gewissheit behandeln:** `[UNSICHER – Prognose]` ist kein Disclaimer-Floskeln, sondern echter Vorbehalt. JPAs können spontan Schwerpunkte wechseln.
|
||||
- **Altklausuren von anderem JPA als gleichwertig behandeln:** Zwischen NRW-JPA Düsseldorf und Bayern bestehen erhebliche Unterschiede im Klausurstil (NRW: sehr langer Sachverhalt; Bayern: kompakter mit vielen Prüfungspunkten).
|
||||
- **Aktualitätslücken:** BGH-Entscheidungen der letzten 12 Monate sind im Modell möglicherweise nicht vollständig. Vor dem Examen: NJW und JuS der letzten zwei Hefte prüfen.
|
||||
- **Nur Priorität-A-Themen lernen:** Examsklausuren enthalten bewusst seltene Normen als Differenzierungspunkte. Priorität-C-Themen nicht weglassen.
|
||||
- **BMJV-Statistik fehlinterpretieren:** Bestehensquoten sagen nichts über Themenverteilung aus. Nur Klausuranalyse ergibt Themengewichtung.
|
||||
@@ -0,0 +1,188 @@
|
||||
---
|
||||
name: examensvorbereitung-fragen
|
||||
description: "Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Examensvorbereitungs-Fragen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
|
||||
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
|
||||
3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
|
||||
4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
|
||||
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
|
||||
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
|
||||
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt:
|
||||
|
||||
- das jeweilige **Bundesland** und seine **JAG** (Juristenausbildungsgesetz)
|
||||
- die **Prüfungsgebiete** des zuständigen **Justizprüfungsamts (JPA)**
|
||||
- aktuelle **Schwerpunkte** aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
|
||||
- das individuelle **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
|
||||
2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
|
||||
3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
|
||||
4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)
|
||||
|
||||
Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**:
|
||||
|
||||
- "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
|
||||
- "1. oder 2. Staatsexamen?"
|
||||
- "Schriftlich oder mündlich?"
|
||||
|
||||
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
|
||||
|
||||
### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate
|
||||
|
||||
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
|
||||
|
||||
> "In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
|
||||
|
||||
### 3. Fragengenerierung
|
||||
|
||||
- Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
|
||||
- **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
|
||||
- **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]`
|
||||
- **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist
|
||||
|
||||
### 4. Auswertung
|
||||
|
||||
Nach jeder Antwort:
|
||||
1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
|
||||
2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
|
||||
3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
|
||||
4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`?
|
||||
5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren
|
||||
|
||||
`--session <n>` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
|
||||
|
||||
## Quellen und Zitierweise
|
||||
|
||||
→ `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate)
|
||||
|
||||
**Quellenregel je Rechtsgebiet:**
|
||||
|
||||
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|
||||
|---|---|
|
||||
| BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
| StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien |
|
||||
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
|
||||
|
||||
**Ausbildungszeitschriften:**
|
||||
Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Sachverhalt:**
|
||||
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
|
||||
|
||||
**Aufgabe:**
|
||||
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
|
||||
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Musterlösung (nach Nutzerantwort)
|
||||
|
||||
```
|
||||
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
|
||||
|
||||
A. Ansprüche des A gegen B
|
||||
|
||||
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
|
||||
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
|
||||
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
|
||||
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
|
||||
Definition Kaufvertrag: …
|
||||
Subsumtion: …
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
|
||||
|
||||
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
|
||||
Obersatz: …
|
||||
|
||||
**Literaturnachweise:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
|
||||
|
||||
**Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
|
||||
|
||||
**Musterlösung (Auszug):**
|
||||
|
||||
*I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB*
|
||||
|
||||
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
|
||||
|
||||
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.
|
||||
|
||||
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
|
||||
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
|
||||
|
||||
*II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB*
|
||||
|
||||
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
|
||||
|
||||
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
|
||||
|
||||
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
|
||||
|
||||
*Quellenhinweis:*
|
||||
Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
|
||||
|
||||
## Risiken / typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
|
||||
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
|
||||
- **h.M. ohne Beleg:** "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
|
||||
- **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
|
||||
- **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`.
|
||||
- **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.
|
||||
@@ -1,36 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: fall-zusammenfassung-gliederungs-baukasten
|
||||
description: "Fall Zusammenfassung Gliederungs Baukasten im Jurastudium: prüft konkret Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren, Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und, Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder Referendar muss langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen und Kernprobleme herausarbeiten. Gutachtenstil, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion Methodenlehre. Prüfraster Sachverhalt komprimieren, Kern-Rechtsfragen extrahieren, Obersatz und Subsumtion trennen, Relevantes von Irrelevantem trennen. Output strukturierte Fallzusammenfassung mit Rechtsfragen-Übersicht und Lösungshinweisen. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für vollständige Bearbeitung und zu Lösungsschemata: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Fall Zusammenfassung Gliederungs Baukasten
|
||||
# Fallbearbeitung im Gutachtenstil
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Fall Zusammenfassung Gliederungs Baukasten** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren, Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und, Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `fall-zusammenfassung` | Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder Referendar muss langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen und Kernprobleme herausarbeiten. Gutachtenstil, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion Methodenlehre. Prüfraster Sachverhalt komprimieren, Kern-Rechtsfragen extrahieren, Obersatz und Subsumtion trennen, Relevantes von Irrelevantem trennen. Output strukturierte Fallzusammenfassung mit Rechtsfragen-Übersicht und Lösungshinweisen. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für vollständige Bearbeitung und zu Lösungsschemata. |
|
||||
| `gliederungs-baukasten` | Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A-B-C-I-II-III, Oberabschnitte Problemaufriss Hauptteil Ergebnis, Argumentationsfluss prüfen. Output Gliederungsentwurf mit Überschriften und Hinweisen zu Gewichtung. Abgrenzung zu Juristisches-Schreiben für Formulierung und zu Subsumtionslehre für Argumentation. |
|
||||
| `gutachten-uebung` | Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergebnis, Tatbestaende, Methodenlehre Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gutachten-Schema korrekt, Definitionen vollständig, Subsumtion in richtiger Reihenfolge, Zeitlimit simuliert. Output kommentierte Musterlösung mit Hinweisen zu Klausurtechnik. Abgrenzung zu Subsumtionslehre für reine Methodik und zu Examensvorbereitung-Fragen. |
|
||||
Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder Referendar muss langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen und Kernprobleme herausarbeiten. Gutachtenstil, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion Methodenlehre. Prüfraster Sachverhalt komprimieren, Kern-Rechtsfragen extrahieren, Obersatz und Subsumtion trennen, Relevantes von Irrelevantem trennen. Output strukturierte Fallzusammenfassung mit Rechtsfragen-Übersicht und Lösungshinweisen. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für vollständige Bearbeitung und zu Lösungsschemata. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `fall-zusammenfassung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Juristischen Fall zusammenfassen und strukturieren: Anwendungsfall Student oder Referendar muss langen Sachverhalt oder Urteil in praegnante Fallzusammenfassung fassen und Kernprobleme herausarbeiten. Gutachtenstil, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion Methodenlehre. Prüfraster Sachverhalt komprimieren, Kern-Rechtsfragen extrahieren, Obersatz und Subsumtion trennen, Relevantes von Irrelevantem trennen. Output strukturierte Fallzusammenfassung mit Rechtsfragen-Übersicht und Lösungshinweisen. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für vollständige Bearbeitung und zu Lösungsschemata.
|
||||
|
||||
# Fallbearbeitung im Gutachtenstil
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Fachgebiet und welches Prüfungsniveau (Hausarbeit, AG, Klausur, Examen)?
|
||||
@@ -235,333 +222,3 @@ Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwiss
|
||||
- **Konkurrenzfragen nicht lösen:** Wenn § 823 Abs. 1 BGB und §§ 437, 280 BGB nebeneinander bestehen, dies kurz konstatieren (kumulative Anspruchskonkurrenz).
|
||||
- **Zu lange Obersätze:** Der Obersatz soll die Rechtsfolge benennen, nicht die gesamte Prüfung vorwegnehmen.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## 2. `gliederungs-baukasten`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A-B-C-I-II-III, Oberabschnitte Problemaufriss Hauptteil Ergebnis, Argumentationsfluss prüfen. Output Gliederungsentwurf mit Überschriften und Hinweisen zu Gewichtung. Abgrenzung zu Juristisches-Schreiben für Formulierung und zu Subsumtionslehre für Argumentation.
|
||||
|
||||
# Lernstruktur-Builder
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Die Lernstruktur ist das Instrument, aus dem studiert wird. **Den Aufbau selbst zu erarbeiten ist bereits die Hälfte des Lernens** — das ist keine Floskel. Eine Struktur, die jemand anderes erstellt hat, ist eine Struktur, die man im Examen nicht kennt.
|
||||
|
||||
Diese Skill baut das Gerüst — Themenblöcke, Unterpunkte, Normslots, Ausnahmen-Platzhalter — und fragt nach. Inhalte (Definitionen, Fallgruppen, Ausnahmen) trägt der Studierende selbst ein, aus eigenen Notizen, Skripten oder Kommentaren. Das ist nicht Verweigerung — das ist Methode.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht)
|
||||
- **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert)
|
||||
- **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar)
|
||||
- **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur
|
||||
- **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog.
|
||||
|
||||
**Prüfungsordnungen (Auswahl):**
|
||||
- Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert)
|
||||
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003
|
||||
- Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW)
|
||||
- Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:**
|
||||
|
||||
Für BGB AT und Schuldrecht:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Für Strafrecht:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kanonische Lernmaterialien:**
|
||||
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.)
|
||||
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert)
|
||||
- Jura Intensiv, Skriptenreihe
|
||||
- Kaiser-Skripten
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Was wird aufgebaut?
|
||||
|
||||
- Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben)
|
||||
- Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
|
||||
- Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung?
|
||||
|
||||
Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff
|
||||
|
||||
Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt.
|
||||
|
||||
**Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert.
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen
|
||||
|
||||
**Wenn der Studierende Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studierenden, sondern Formatierung des Bereitgestellten.
|
||||
|
||||
**Wenn der Studierende keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. "Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", "Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studierende ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`.
|
||||
|
||||
**Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studierenden genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht:
|
||||
|
||||
> "Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?"
|
||||
|
||||
Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Lücken markieren
|
||||
|
||||
```
|
||||
[LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen]
|
||||
[FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall]
|
||||
[AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert]
|
||||
[PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren]
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Drill-Modus (optional)
|
||||
|
||||
Nach Fertigstellung eines Abschnitts: "Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
**Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):**
|
||||
```
|
||||
A. [Rechtsgebiet / Oberthema]
|
||||
I. [Hauptproblem]
|
||||
1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe]
|
||||
a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen]
|
||||
b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen]
|
||||
c) Ausnahme: [LÜCKE]
|
||||
2. [Nächstes Merkmal]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):**
|
||||
```
|
||||
§ 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums
|
||||
- Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2)
|
||||
- Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB
|
||||
- Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung)
|
||||
- Leitfall: [LÜCKE]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Flussdiagramm-Skizze:**
|
||||
```
|
||||
Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB?
|
||||
→ Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB)
|
||||
JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB)
|
||||
JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung)
|
||||
JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB)
|
||||
JA → Anspruch (+)
|
||||
NEIN → (-)
|
||||
NEIN → (-)
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Auftrag:** "Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht."
|
||||
|
||||
**Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):**
|
||||
```
|
||||
A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB)
|
||||
B. Leistungsstörungsrecht
|
||||
I. Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB)
|
||||
1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE]
|
||||
2. Rechtsfolgen [LÜCKE]
|
||||
II. Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB)
|
||||
1. Schuldnerverzug [LÜCKE]
|
||||
2. Gläubigerverzug [LÜCKE]
|
||||
III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB)
|
||||
[LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.]
|
||||
C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB)
|
||||
D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Sokrates-Frage danach:** "Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier."
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren.
|
||||
- **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur.
|
||||
- **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt.
|
||||
- **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen.
|
||||
- **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studierenden bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
## 3. `gutachten-uebung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergebnis, Tatbestaende, Methodenlehre Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gutachten-Schema korrekt, Definitionen vollständig, Subsumtion in richtiger Reihenfolge, Zeitlimit simuliert. Output kommentierte Musterlösung mit Hinweisen zu Klausurtechnik. Abgrenzung zu Subsumtionslehre für reine Methodik und zu Examensvorbereitung-Fragen.
|
||||
|
||||
# Gutachtenstil-Übung
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Der Gutachtenstil ist die Grundtechnik jeder deutschen Juristenklausur. Er folgt dem Schema:
|
||||
|
||||
**Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis**
|
||||
|
||||
Diese Skill bewertet die Struktur einer eingereichten Klausurbearbeitung oder erzeugt einen Übungssachverhalt, auf den der Nutzer eine Lösung schreibt. Feedback ist strukturell und inhaltlich, aber die Klausur wird nie umgeschrieben — das ist Lernarbeit des Studierenden.
|
||||
|
||||
**Kein Umschreiben. Die Unterlagen lassen die rechtliche Einordnung offen.** Der Skill zeigt Defizite, benennt Techniken, gibt maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zu Demonstrationszwecken — nie zur Übernahme.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Sachverhalt** (eigener Übungssachverhalt oder skill-generierter Klausurfall)
|
||||
- **Lösung des Studierenden** (als Text einfügen)
|
||||
- **Rechtsgebiet** (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, StGB AT/BT, VerwR, Öffentliches Recht etc.)
|
||||
- **Prüfungsformat** (Erste Prüfung / Zweite Staatsprüfung / Hausarbeit / Seminararbeit)
|
||||
- Optional: **Schwerpunktprobleme** (z. B. "Schwerpunkt: Kausalität im Deliktsrecht")
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Gutachtenstil ist keine Gesetzesnorm, sondern methodische Grundlage deutschen juristischen Denkens. Maßgeblich sind:
|
||||
|
||||
**Methodenlehre und Auslegungslehre:**
|
||||
- Looschelders/Roth, Juristische Methodik im Prozess der Rechtsanwendung, 1996
|
||||
- Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl. 1998
|
||||
|
||||
**Anspruchsgrundlagenprüfung (BGB):**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Strafrecht — Deliktsaufbau:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kommentare und Literatur:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
**EU-Recht im Gutachten:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
- Art. 288 AEUV: Verordnungen direkt anwendbar; Richtlinien nach Umsetzung oder bei unmittelbarer Wirkung
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Modus bestimmen
|
||||
|
||||
**Modus A — Eigener Sachverhalt + eigene Lösung:**
|
||||
Nutzer fügt beides ein. Skill bewertet die Lösung gegen den Sachverhalt.
|
||||
|
||||
**Modus B — Skill-generierter Sachverhalt:**
|
||||
Nutzer nennt Rechtsgebiet und Schwierigkeit (Einsteiger / Fortgeschritten / Examensniveau). Skill generiert einen Klausurfall. Nutzer schreibt die Lösung. Skill bewertet.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Klausurbewertung — Gutachtenstil
|
||||
|
||||
Für jeden Anspruch / jede Strafbarkeit / jede Verwaltungsrechtsfrage:
|
||||
|
||||
**a) Obersatz**
|
||||
- Ist ein Obersatz vorhanden? (Form: "A könnte gegen B einen Anspruch auf … aus § … haben.")
|
||||
- Ist er präzise? Benennt er Anspruchsinhaber, Anspruchsgegner, Anspruchsziel und Anspruchsgrundlage?
|
||||
|
||||
**b) Definition**
|
||||
- Werden die Tatbestandsmerkmale der Norm definiert?
|
||||
- Sind die Definitionen examenstauglich und normgenau?
|
||||
- Werden umstrittene Merkmale als solche kenntlich gemacht?
|
||||
|
||||
**c) Subsumtion**
|
||||
- Werden die Definitionen auf den konkreten Sachverhalt angewendet?
|
||||
- Gibt es tatsächliche Subsumtion (Sachverhaltsmerkmale werden unter die Definitionsmerkmale subsumiert) — oder nur eine Parallelreihung ohne Verknüpfung?
|
||||
- Kernfrage: Erklärt der Studierende, *warum* ein Merkmal (nicht) erfüllt ist?
|
||||
|
||||
**d) Ergebnis**
|
||||
- Klares Zwischenergebnis nach jeder Anspruchsgrundlage
|
||||
- Kein neues Argument im Ergebnis
|
||||
|
||||
**e) Hilfsgutachten**
|
||||
- Bei verneintem Obersatz: Wird ein Hilfsgutachten eröffnet, soweit es prüfungsrelevant ist?
|
||||
- Form: "Selbst wenn … wäre zu prüfen, ob …"
|
||||
|
||||
**f) Prüfungsreihenfolge**
|
||||
- BGB: vertragliche vor gesetzlichen Ansprüchen (§§ 280 ff. → §§ 823 ff. → § 812 ff.)
|
||||
- StGB: erst Täterschaft und Teilnahme, dann Konkurrenz
|
||||
- VerwR: Zulässigkeit vor Begründetheit
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Strukturiertes Feedback
|
||||
|
||||
```markdown
|
||||
# Gutachten-Feedback — [Datum]
|
||||
|
||||
**Sachverhalt:** [Kurzfassung oder Verweis]
|
||||
**Länge der Lösung:** [N Wörter]
|
||||
**Rechtsgebiet:** [Angabe]
|
||||
**Erwartete Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
## Anspruchsidentifikation
|
||||
|
||||
**Erkannte Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]
|
||||
**Nicht erkannte, aber prüfungsrelevante Punkte:** [Liste — bares Punktepotential]
|
||||
**Fehlerhaft aufgeworfene Punkte:** [falls vorhanden]
|
||||
|
||||
## Gutachtenstil-Struktur
|
||||
|
||||
Je Anspruchsgrundlage:
|
||||
|
||||
- **[Anspruch 1 — § …]:** Obersatz [vorhanden / fehlend / unvollständig] — Definition [präzise / lückenhaft / fehlt] — Subsumtion [tatsächlich subsumiert / Parallelreihung / fehlt] — Ergebnis [klar / fehlt]
|
||||
- **[Anspruch 2]:** …
|
||||
|
||||
## Subsumtions-Qualität
|
||||
|
||||
[Wurden Sachverhaltsmerkmale konkret unter die Tatbestandsmerkmale gefasst? Beispiel für das häufigste Defizit: "Sie nennen § 823 Abs. 1 BGB und die Körperverletzung, aber Sie schreiben nicht, *dass und warum* das Stoßen auf dem glatten Boden die Verletzung verursachte im Sinne der Äquivalenztheorie."]
|
||||
|
||||
## Prüfungsreihenfolge
|
||||
|
||||
[Korrekte Hierarchie eingehalten? Falls nicht: wo und warum ist sie falsch?]
|
||||
|
||||
## Hilfsgutachten
|
||||
|
||||
[Notwendiges Hilfsgutachten eröffnet / nicht eröffnet? Wo wäre es prüfungsrelevant gewesen?]
|
||||
|
||||
## Vorläufige Einschätzung
|
||||
|
||||
Klausurniveau: [bestanden / grenzwertig / nicht bestanden] — Begründung in einem Satz.
|
||||
|
||||
## Top 3 Verbesserungen (nach Priorität)
|
||||
|
||||
1.
|
||||
2.
|
||||
3.
|
||||
|
||||
## Formulierungsbeispiel — zur Demonstration, nicht zur Übernahme
|
||||
|
||||
*Nur wenn ein konkreter Strukturfehler gezeigt werden muss. Maximal ein Beispiel, deutlich markiert.*
|
||||
|
||||
> Demonstrationsformulierung (eigene Variante schreiben, nicht kopieren):
|
||||
> "[abstraktes Beispiel der strukturellen Technik — niemals zu dem konkreten Anspruch des Sachverhalts]"
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Muster festhalten
|
||||
|
||||
Nach 3+ Sitzungen: Fehlermuster benennen:
|
||||
- "In drei Klausuren fehlte die Subsumtion bei § 823 Abs. 1 BGB konsequent."
|
||||
- "Die Prüfungsreihenfolge ist stets korrekt; das Defizit liegt bei der Definitionsgenauigkeit."
|
||||
- "Hilfsgutachten werden nie eröffnet — auch wenn es klausurtaktisch geboten wäre."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
Strukturiertes Feedback nach dem Schema in Schritt 3. Kein Umschreiben der Klausur. Die Unterlagen lassen die rechtliche Einordnung offen. Einschätzung in Notenbändern (bestanden / grenzwertig / nicht bestanden), keine Prozentzahl.
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Sachverhalt (Kurzfall):** A leiht B sein Fahrrad. B nutzt es für eine Woche länger als vereinbart. A verlangt Herausgabe und Schadensersatz.
|
||||
|
||||
**Erwartete Prüfungspunkte:** § 604 BGB (Leihvertrag — Herausgabeanspruch), § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 604 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung durch Weiterbenutzung nach Fälligkeit), § 987 BGB (Nutzungsersatz — Eigentumsrecht als Anspruchsgrundlage gegenüber unrechtmäßigem Besitzer).
|
||||
|
||||
Typischer Defizit-Befund: Studierende nennen § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) vor § 604 BGB — falsche Reihenfolge (vertragliche Ansprüche gehen vor). Subsumtion bei § 280 Abs. 1 BGB: "B hat die Pflichtverletzung begangen" ohne Darlegung, welche Vertragspflicht verletzt wurde und dass Fälligkeit eingetreten ist.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil**: In der Klausur wird nie mit dem Ergebnis begonnen — das ist Urteilsstil. Der Obersatz ist Hypothese, nicht Feststellung.
|
||||
- **Definition überspringen**: Direkt in die Subsumtion einzusteigen ohne Definitionsebene führt zum Punktverlust. Auch wenn das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich" vorliegt, muss die Prüfung vollständig sein.
|
||||
- **Parallelreihung statt Subsumtion**: "B hat das Fahrrad nicht zurückgegeben. Pflichtverletzung ist gegeben." — Das ist keine Subsumtion. Subsumtion verknüpft den Sachverhalt mit dem Tatbestandsmerkmal durch Begründung.
|
||||
- **Hilfsgutachten nicht eröffnet**: Wenn der Obersatz verneint wird, kann klausurtaktisch ein Hilfsgutachten erforderlich sein, um Folgefragen zu prüfen. Das kostet Punkte, wenn es fehlt.
|
||||
- **EU-Recht ignoriert**: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (DSGVO, Verbraucherschutz-Richtlinien, Grundfreiheiten) muss Unionsrecht im Gutachten berücksichtigt und ggf. Vorrang geprüft werden (Art. 288 AEUV, Nichtanwendungsgebot).
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,170 @@
|
||||
---
|
||||
name: gliederungs-baukasten
|
||||
description: "Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A-B-C-I-II-III, Oberabschnitte Problemaufriss Hauptteil Ergebnis, Argumentationsfluss prüfen. Output Gliederungsentwurf mit Überschriften und Hinweisen zu Gewichtung. Abgrenzung zu Juristisches-Schreiben für Formulierung und zu Subsumtionslehre für Argumentation: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lernstruktur-Builder
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A-B-C-I-II-III, Oberabschnitte Problemaufriss Hauptteil Ergebnis, Argumentationsfluss prüfen. Output Gliederungsentwurf mit Überschriften und Hinweisen zu Gewichtung. Abgrenzung zu Juristisches-Schreiben für Formulierung und zu Subsumtionslehre für Argumentation. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Die Lernstruktur ist das Instrument, aus dem studiert wird. **Den Aufbau selbst zu erarbeiten ist bereits die Hälfte des Lernens** — das ist keine Floskel. Eine Struktur, die jemand anderes erstellt hat, ist eine Struktur, die man im Examen nicht kennt.
|
||||
|
||||
Diese Skill baut das Gerüst — Themenblöcke, Unterpunkte, Normslots, Ausnahmen-Platzhalter — und fragt nach. Inhalte (Definitionen, Fallgruppen, Ausnahmen) trägt der Studierende selbst ein, aus eigenen Notizen, Skripten oder Kommentaren. Das ist nicht Verweigerung — das ist Methode.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht)
|
||||
- **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert)
|
||||
- **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar)
|
||||
- **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur
|
||||
- **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog.
|
||||
|
||||
**Prüfungsordnungen (Auswahl):**
|
||||
- Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert)
|
||||
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003
|
||||
- Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW)
|
||||
- Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:**
|
||||
|
||||
Für BGB AT und Schuldrecht:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Für Strafrecht:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kanonische Lernmaterialien:**
|
||||
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.)
|
||||
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert)
|
||||
- Jura Intensiv, Skriptenreihe
|
||||
- Kaiser-Skripten
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Was wird aufgebaut?
|
||||
|
||||
- Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben)
|
||||
- Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
|
||||
- Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung?
|
||||
|
||||
Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff
|
||||
|
||||
Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt.
|
||||
|
||||
**Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert.
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen
|
||||
|
||||
**Wenn der Studierende Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studierenden, sondern Formatierung des Bereitgestellten.
|
||||
|
||||
**Wenn der Studierende keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. "Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", "Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studierende ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`.
|
||||
|
||||
**Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studierenden genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht:
|
||||
|
||||
> "Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?"
|
||||
|
||||
Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Lücken markieren
|
||||
|
||||
```
|
||||
[LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen]
|
||||
[FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall]
|
||||
[AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert]
|
||||
[PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren]
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Drill-Modus (optional)
|
||||
|
||||
Nach Fertigstellung eines Abschnitts: "Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument.
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
**Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):**
|
||||
```
|
||||
A. [Rechtsgebiet / Oberthema]
|
||||
I. [Hauptproblem]
|
||||
1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe]
|
||||
a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen]
|
||||
b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen]
|
||||
c) Ausnahme: [LÜCKE]
|
||||
2. [Nächstes Merkmal]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):**
|
||||
```
|
||||
§ 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums
|
||||
- Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2)
|
||||
- Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB
|
||||
- Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung)
|
||||
- Leitfall: [LÜCKE]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Flussdiagramm-Skizze:**
|
||||
```
|
||||
Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB?
|
||||
→ Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB)
|
||||
JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB)
|
||||
JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung)
|
||||
JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB)
|
||||
JA → Anspruch (+)
|
||||
NEIN → (-)
|
||||
NEIN → (-)
|
||||
```
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Auftrag:** "Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht."
|
||||
|
||||
**Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):**
|
||||
```
|
||||
A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB)
|
||||
B. Leistungsstörungsrecht
|
||||
I. Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB)
|
||||
1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE]
|
||||
2. Rechtsfolgen [LÜCKE]
|
||||
II. Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB)
|
||||
1. Schuldnerverzug [LÜCKE]
|
||||
2. Gläubigerverzug [LÜCKE]
|
||||
III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB)
|
||||
[LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.]
|
||||
C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB)
|
||||
D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE]
|
||||
```
|
||||
|
||||
**Sokrates-Frage danach:** "Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier."
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren.
|
||||
- **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur.
|
||||
- **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt.
|
||||
- **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen.
|
||||
- **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studierenden bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
@@ -0,0 +1,188 @@
|
||||
---
|
||||
name: gutachten-uebung
|
||||
description: "Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergebnis, Tatbestaende, Methodenlehre Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gutachten-Schema korrekt, Definitionen vollständig, Subsumtion in richtiger Reihenfolge, Zeitlimit simuliert. Output kommentierte Musterlösung mit Hinweisen zu Klausurtechnik. Abgrenzung zu Subsumtionslehre für reine Methodik und zu Examensvorbereitung-Fragen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Gutachtenstil-Übung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergebnis, Tatbestaende, Methodenlehre Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gutachten-Schema korrekt, Definitionen vollständig, Subsumtion in richtiger Reihenfolge, Zeitlimit simuliert. Output kommentierte Musterlösung mit Hinweisen zu Klausurtechnik. Abgrenzung zu Subsumtionslehre für reine Methodik und zu Examensvorbereitung-Fragen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Der Gutachtenstil ist die Grundtechnik jeder deutschen Juristenklausur. Er folgt dem Schema:
|
||||
|
||||
**Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis**
|
||||
|
||||
Diese Skill bewertet die Struktur einer eingereichten Klausurbearbeitung oder erzeugt einen Übungssachverhalt, auf den der Nutzer eine Lösung schreibt. Feedback ist strukturell und inhaltlich, aber die Klausur wird nie umgeschrieben — das ist Lernarbeit des Studierenden.
|
||||
|
||||
**Kein Umschreiben. Die Unterlagen lassen die rechtliche Einordnung offen.** Der Skill zeigt Defizite, benennt Techniken, gibt maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zu Demonstrationszwecken — nie zur Übernahme.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Sachverhalt** (eigener Übungssachverhalt oder skill-generierter Klausurfall)
|
||||
- **Lösung des Studierenden** (als Text einfügen)
|
||||
- **Rechtsgebiet** (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, StGB AT/BT, VerwR, Öffentliches Recht etc.)
|
||||
- **Prüfungsformat** (Erste Prüfung / Zweite Staatsprüfung / Hausarbeit / Seminararbeit)
|
||||
- Optional: **Schwerpunktprobleme** (z. B. "Schwerpunkt: Kausalität im Deliktsrecht")
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Gutachtenstil ist keine Gesetzesnorm, sondern methodische Grundlage deutschen juristischen Denkens. Maßgeblich sind:
|
||||
|
||||
**Methodenlehre und Auslegungslehre:**
|
||||
- Looschelders/Roth, Juristische Methodik im Prozess der Rechtsanwendung, 1996
|
||||
- Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl. 1998
|
||||
|
||||
**Anspruchsgrundlagenprüfung (BGB):**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Strafrecht — Deliktsaufbau:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kommentare und Literatur:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
**EU-Recht im Gutachten:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
- Art. 288 AEUV: Verordnungen direkt anwendbar; Richtlinien nach Umsetzung oder bei unmittelbarer Wirkung
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Modus bestimmen
|
||||
|
||||
**Modus A — Eigener Sachverhalt + eigene Lösung:**
|
||||
Nutzer fügt beides ein. Skill bewertet die Lösung gegen den Sachverhalt.
|
||||
|
||||
**Modus B — Skill-generierter Sachverhalt:**
|
||||
Nutzer nennt Rechtsgebiet und Schwierigkeit (Einsteiger / Fortgeschritten / Examensniveau). Skill generiert einen Klausurfall. Nutzer schreibt die Lösung. Skill bewertet.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Klausurbewertung — Gutachtenstil
|
||||
|
||||
Für jeden Anspruch / jede Strafbarkeit / jede Verwaltungsrechtsfrage:
|
||||
|
||||
**a) Obersatz**
|
||||
- Ist ein Obersatz vorhanden? (Form: "A könnte gegen B einen Anspruch auf … aus § … haben.")
|
||||
- Ist er präzise? Benennt er Anspruchsinhaber, Anspruchsgegner, Anspruchsziel und Anspruchsgrundlage?
|
||||
|
||||
**b) Definition**
|
||||
- Werden die Tatbestandsmerkmale der Norm definiert?
|
||||
- Sind die Definitionen examenstauglich und normgenau?
|
||||
- Werden umstrittene Merkmale als solche kenntlich gemacht?
|
||||
|
||||
**c) Subsumtion**
|
||||
- Werden die Definitionen auf den konkreten Sachverhalt angewendet?
|
||||
- Gibt es tatsächliche Subsumtion (Sachverhaltsmerkmale werden unter die Definitionsmerkmale subsumiert) — oder nur eine Parallelreihung ohne Verknüpfung?
|
||||
- Kernfrage: Erklärt der Studierende, *warum* ein Merkmal (nicht) erfüllt ist?
|
||||
|
||||
**d) Ergebnis**
|
||||
- Klares Zwischenergebnis nach jeder Anspruchsgrundlage
|
||||
- Kein neues Argument im Ergebnis
|
||||
|
||||
**e) Hilfsgutachten**
|
||||
- Bei verneintem Obersatz: Wird ein Hilfsgutachten eröffnet, soweit es prüfungsrelevant ist?
|
||||
- Form: "Selbst wenn … wäre zu prüfen, ob …"
|
||||
|
||||
**f) Prüfungsreihenfolge**
|
||||
- BGB: vertragliche vor gesetzlichen Ansprüchen (§§ 280 ff. → §§ 823 ff. → § 812 ff.)
|
||||
- StGB: erst Täterschaft und Teilnahme, dann Konkurrenz
|
||||
- VerwR: Zulässigkeit vor Begründetheit
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Strukturiertes Feedback
|
||||
|
||||
```markdown
|
||||
# Gutachten-Feedback — [Datum]
|
||||
|
||||
**Sachverhalt:** [Kurzfassung oder Verweis]
|
||||
**Länge der Lösung:** [N Wörter]
|
||||
**Rechtsgebiet:** [Angabe]
|
||||
**Erwartete Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
## Anspruchsidentifikation
|
||||
|
||||
**Erkannte Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]
|
||||
**Nicht erkannte, aber prüfungsrelevante Punkte:** [Liste — bares Punktepotential]
|
||||
**Fehlerhaft aufgeworfene Punkte:** [falls vorhanden]
|
||||
|
||||
## Gutachtenstil-Struktur
|
||||
|
||||
Je Anspruchsgrundlage:
|
||||
|
||||
- **[Anspruch 1 — § …]:** Obersatz [vorhanden / fehlend / unvollständig] — Definition [präzise / lückenhaft / fehlt] — Subsumtion [tatsächlich subsumiert / Parallelreihung / fehlt] — Ergebnis [klar / fehlt]
|
||||
- **[Anspruch 2]:** …
|
||||
|
||||
## Subsumtions-Qualität
|
||||
|
||||
[Wurden Sachverhaltsmerkmale konkret unter die Tatbestandsmerkmale gefasst? Beispiel für das häufigste Defizit: "Sie nennen § 823 Abs. 1 BGB und die Körperverletzung, aber Sie schreiben nicht, *dass und warum* das Stoßen auf dem glatten Boden die Verletzung verursachte im Sinne der Äquivalenztheorie."]
|
||||
|
||||
## Prüfungsreihenfolge
|
||||
|
||||
[Korrekte Hierarchie eingehalten? Falls nicht: wo und warum ist sie falsch?]
|
||||
|
||||
## Hilfsgutachten
|
||||
|
||||
[Notwendiges Hilfsgutachten eröffnet / nicht eröffnet? Wo wäre es prüfungsrelevant gewesen?]
|
||||
|
||||
## Vorläufige Einschätzung
|
||||
|
||||
Klausurniveau: [bestanden / grenzwertig / nicht bestanden] — Begründung in einem Satz.
|
||||
|
||||
## Top 3 Verbesserungen (nach Priorität)
|
||||
|
||||
1.
|
||||
2.
|
||||
3.
|
||||
|
||||
## Formulierungsbeispiel — zur Demonstration, nicht zur Übernahme
|
||||
|
||||
*Nur wenn ein konkreter Strukturfehler gezeigt werden muss. Maximal ein Beispiel, deutlich markiert.*
|
||||
|
||||
> Demonstrationsformulierung (eigene Variante schreiben, nicht kopieren):
|
||||
> "[abstraktes Beispiel der strukturellen Technik — niemals zu dem konkreten Anspruch des Sachverhalts]"
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Muster festhalten
|
||||
|
||||
Nach 3+ Sitzungen: Fehlermuster benennen:
|
||||
- "In drei Klausuren fehlte die Subsumtion bei § 823 Abs. 1 BGB konsequent."
|
||||
- "Die Prüfungsreihenfolge ist stets korrekt; das Defizit liegt bei der Definitionsgenauigkeit."
|
||||
- "Hilfsgutachten werden nie eröffnet — auch wenn es klausurtaktisch geboten wäre."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
Strukturiertes Feedback nach dem Schema in Schritt 3. Kein Umschreiben der Klausur. Die Unterlagen lassen die rechtliche Einordnung offen. Einschätzung in Notenbändern (bestanden / grenzwertig / nicht bestanden), keine Prozentzahl.
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Sachverhalt (Kurzfall):** A leiht B sein Fahrrad. B nutzt es für eine Woche länger als vereinbart. A verlangt Herausgabe und Schadensersatz.
|
||||
|
||||
**Erwartete Prüfungspunkte:** § 604 BGB (Leihvertrag — Herausgabeanspruch), § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 604 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung durch Weiterbenutzung nach Fälligkeit), § 987 BGB (Nutzungsersatz — Eigentumsrecht als Anspruchsgrundlage gegenüber unrechtmäßigem Besitzer).
|
||||
|
||||
Typischer Defizit-Befund: Studierende nennen § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) vor § 604 BGB — falsche Reihenfolge (vertragliche Ansprüche gehen vor). Subsumtion bei § 280 Abs. 1 BGB: "B hat die Pflichtverletzung begangen" ohne Darlegung, welche Vertragspflicht verletzt wurde und dass Fälligkeit eingetreten ist.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil**: In der Klausur wird nie mit dem Ergebnis begonnen — das ist Urteilsstil. Der Obersatz ist Hypothese, nicht Feststellung.
|
||||
- **Definition überspringen**: Direkt in die Subsumtion einzusteigen ohne Definitionsebene führt zum Punktverlust. Auch wenn das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich" vorliegt, muss die Prüfung vollständig sein.
|
||||
- **Parallelreihung statt Subsumtion**: "B hat das Fahrrad nicht zurückgegeben. Pflichtverletzung ist gegeben." — Das ist keine Subsumtion. Subsumtion verknüpft den Sachverhalt mit dem Tatbestandsmerkmal durch Begründung.
|
||||
- **Hilfsgutachten nicht eröffnet**: Wenn der Obersatz verneint wird, kann klausurtaktisch ein Hilfsgutachten erforderlich sein, um Folgefragen zu prüfen. Das kostet Punkte, wenn es fehlt.
|
||||
- **EU-Recht ignoriert**: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (DSGVO, Verbraucherschutz-Richtlinien, Grundfreiheiten) muss Unionsrecht im Gutachten berücksichtigt und ggf. Vorrang geprüft werden (Art. 288 AEUV, Nichtanwendungsgebot).
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
@@ -1,33 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: jurastudium-anschluss-router
|
||||
description: "Anschluss Router im Jurastudium: prüft konkret Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin, Ziel, Anschluss-Skills Router im Plugin jurastudium. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Anschluss Router
|
||||
# Jurastudium — Allgemein
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Anschluss Router** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin, Ziel. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `allgemein` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage. |
|
||||
| `workflow-anschluss-skills-router` | Anschluss-Skills Router im Plugin jurastudium: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor. |
|
||||
| `workflow-chronologie-und-belegmatrix` | Chronologie und Belegmatrix im Plugin jurastudium: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. |
|
||||
Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `allgemein`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Jurastudium-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage.
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Konversationsstil – konzis starten, schnell zum Dokument
|
||||
|
||||
@@ -40,7 +30,6 @@ description: "Anschluss Router im Jurastudium: prüft konkret Einstieg, Schnellt
|
||||
|
||||
|
||||
|
||||
# Jurastudium — Allgemein
|
||||
|
||||
## Schnellstart-Workflow
|
||||
|
||||
@@ -284,86 +273,3 @@ Das Plugin ist kein Rechtsgutachten-Generator fuer echte Mandate, sondern ein Le
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
|
||||
## 2. `workflow-anschluss-skills-router`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Anschluss-Skills Router im Plugin jurastudium: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor.
|
||||
|
||||
# Anschluss-Skills Router
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieser Prüffeld leitet nach der ersten Prüfung in die passenden Fachmodule des Plugins `jurastudium`. Er entlastet Studierende und Referendare, indem er Sachverhalt, Klausurformat und Vorbereitungsphase einsortiert.
|
||||
|
||||
## Routing-Heuristik
|
||||
- **Zivilrechtsklausur, Sachverhalt mit Anspruch:** -> `loesungsschemata`, `subsumtionslehre`, `gutachten-uebung`, `methodenlehre-zivilrecht`.
|
||||
- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-oeffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
|
||||
- **Strafrecht (Klausur oder AG):** -> `methodenlehre-strafrecht` (Aufbau: TB, RW, Schuld, ggf. Strafe).
|
||||
- **Lernplanung/Karteikarten:** -> `lernplan`, `karteikarten`, `lernstrategien`, `examens-prognose`.
|
||||
- **Hausarbeit:** -> `juristisches-schreiben`, Verweis auf Plugin `hausarbeitenmacher`.
|
||||
- **Mündliche Prüfung / AG-Vortrag:** -> `pruefungsgespraech-ag`, `ag-vorbereitung`.
|
||||
- **Referendariat (Aktenvortrag, Relation):** -> `jus-referendariat-stationen-spezial`, Plugin `urteilsbauer-relationsmacher`.
|
||||
|
||||
## Anti-Muster
|
||||
- Schemata ohne Subsumtion. Schema ist Gerüst, nicht Ergebnis.
|
||||
- Anspruchsgrundlagenreihenfolge ignorieren: stets Vertrag, c.i.c., GoA, dinglich, Delikt, Bereicherung.
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## 3. `workflow-chronologie-und-belegmatrix`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Chronologie und Belegmatrix im Plugin jurastudium: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen.
|
||||
|
||||
# Chronologie und Belegmatrix
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin jurastudium: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
@@ -1,36 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: jurastudium-juristisches-schreiben-jus
|
||||
description: "Juristisches Schreiben JUS im Jurastudium: prüft konkret Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren, Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und, Leitfaden Klausurtraining. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland. Prüfraster Lernstil-Typ, Faecher-Auswahl, Bundesland-Spezifika, Prüfungsziel, verfuegbare Ressourcen amtliche/freie Quellen und lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang Bibliothek. Output aktualisiertes Lernprofil mit neuer Schwerpunktsetzung. Abgrenzung zu Jurastudium-Kaltstart für Erst-Konfiguration und zu Lernplan: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Juristisches Schreiben JUS
|
||||
# Lernprofil anpassen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Juristisches Schreiben JUS** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren, Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und, Leitfaden Klausurtraining. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `jurastudium-anpassen` | Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland. Prüfraster Lernstil-Typ, Faecher-Auswahl, Bundesland-Spezifika, Prüfungsziel, verfuegbare Ressourcen amtliche/freie Quellen und lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang Bibliothek. Output aktualisiertes Lernprofil mit neuer Schwerpunktsetzung. Abgrenzung zu Jurastudium-Kaltstart für Erst-Konfiguration und zu Lernplan. |
|
||||
| `juristisches-schreiben` | Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion Methodenlehre Buergerliches Recht. Prüfraster Satzstruktur juristisch korrekt, Definitionen prazise, Subsumtion vollständig, Praegnanz ohne Weitschweifigkeit, Zitierweise korrekt. Output kommentierter Text mit Verbesserungsvorschlaegen zu Stil und Struktur. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für inhaltliche Prüfung und zu Subsumtionslehre. |
|
||||
| `jus-klausurtraining-leitfaden` | Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. |
|
||||
Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland. Prüfraster Lernstil-Typ, Faecher-Auswahl, Bundesland-Spezifika, Prüfungsziel, verfuegbare Ressourcen amtliche/freie Quellen und lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang Bibliothek. Output aktualisiertes Lernprofil mit neuer Schwerpunktsetzung. Abgrenzung zu Jurastudium-Kaltstart für Erst-Konfiguration und zu Lernplan. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `jurastudium-anpassen`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Lernprofil im Jurastudium anpassen und aktualisieren: Anwendungsfall Student wechselt Lernstil, aendert Studienschwerpunkte, wechselt Bundesland oder aktualisiert Prüfungsziel von Zwischenprüfung auf Examen. 1. und 2. Staatsexamen, JAG Bundesland. Prüfraster Lernstil-Typ, Faecher-Auswahl, Bundesland-Spezifika, Prüfungsziel, verfuegbare Ressourcen amtliche/freie Quellen und lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang Bibliothek. Output aktualisiertes Lernprofil mit neuer Schwerpunktsetzung. Abgrenzung zu Jurastudium-Kaltstart für Erst-Konfiguration und zu Lernplan.
|
||||
|
||||
# Lernprofil anpassen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Element des Lernprofils soll angepasst werden: Lernstil, Faecher, Bundesland, Prüfungsziel?
|
||||
@@ -168,213 +155,3 @@ Auswirkungen:
|
||||
- **Veraltete Lehrveranstaltungen nicht entfernen:** Beendete Fächer im Profil lassen laufen, führt zu Studienplan-Verzerrungen.
|
||||
- **`--reset` versehentlich ausführen:** Das Plugin fragt zur Sicherheit nach. Antwort "nein" bricht ab. Vor dem Reset eigene Gliederungen sichern.
|
||||
- **Material nicht hochladen nach neuen Klausurergebnissen:** `examens-prognose` und `gutachten-uebung` werden genauer, wenn benotete Klausuren im Profil sind. Nach jeder Prüfungsrückgabe `--material` ausführen.
|
||||
|
||||
## 2. `juristisches-schreiben`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion Methodenlehre Buergerliches Recht. Prüfraster Satzstruktur juristisch korrekt, Definitionen prazise, Subsumtion vollständig, Praegnanz ohne Weitschweifigkeit, Zitierweise korrekt. Output kommentierter Text mit Verbesserungsvorschlaegen zu Stil und Struktur. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für inhaltliche Prüfung und zu Subsumtionslehre.
|
||||
|
||||
# Juristische Schreibberatung
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Juristische Schreibkompetenz entsteht durch eigenes Schreiben, Feedback und Überarbeitung — nicht dadurch, dass jemand anders den Text schreibt. Diese Skill liest den eingereichten Entwurf, benennt strukturelle und sprachliche Defizite mit Belegen aus dem Text, zeigt Techniken — und überlässt die Überarbeitung dem Studierenden.
|
||||
|
||||
**Hardregel: Kein Umschreiben. Nie.** Strukturelles Feedback ist das Produkt. Maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zur Demonstration einer Technik, mit explizitem Hinweis "eigene Variante formulieren, nicht übernehmen." Wenn das Feedback in "so sollte der Absatz lauten" übergeht, hat die Skill ihren Zweck verfehlt.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Entwurf** (als Text einfügen oder Pfad angeben)
|
||||
- **Textsorte** (Hausarbeit, Seminararbeit, Dissertation, Aufsatz, Klausur im Urteilsstil)
|
||||
- **Rechtsgebiet und Problemstellung** (kurze Angabe)
|
||||
- **Prüfungsmaßstab** (Examensarbeit / Seminarnote / Einreichung bei JuS, JA, NJW-etc.)
|
||||
- Optional: **Aufgabenstellung** oder Bewertungsrichtlinien des Betreuers
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Wissenschaftlicher juristischer Stil folgt Konventionen, die in Stil- und Methodenhandbüchern sowie in den Zitierregeln der großen Fachzeitschriften kodifiziert sind.
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Stilquellen:**
|
||||
- Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 3. Aufl. 2022 — deutsche Zitierregeln
|
||||
- Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 10. Aufl. 2021
|
||||
- Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 13. Aufl. 2022
|
||||
- Wissenschaftliche Schreibweise gemäß Hinweisen der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht (DVIR) und Zeitschriftenrichtlinien JuS/NJW
|
||||
|
||||
**Leitentscheidungen für Zitiergenauigkeit:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kommentare und Formatnachweise:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Creifelds, Rechtswörterbuch, 24. Aufl. 2023 — Begriffsdefinitionen
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Entwurf vollständig lesen
|
||||
|
||||
Vor der Kommentierung den gesamten Text lesen. Keine Reaktion auf den ersten Fehler. Holistische Gesamtschau vor Detailkritik — sonst wird eine Liste von Kleinstfixes erzeugt, die das strukturelle Hauptproblem übersieht.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Textsorte bestimmen
|
||||
|
||||
| Textsorte | Erwartete Struktur |
|
||||
|---|---|
|
||||
| **Hausarbeit / Seminararbeit** | Titelblatt, Gliederung, Einleitung (Problemaufriss), Hauptteil mit Gliederungsebenen, Schluss (Zusammenfassung/Stellungnahme), Literaturverzeichnis, Selbständigkeitserklärung |
|
||||
| **Dissertation** | Umfassende Gliederung, Forschungsstand, eigene These, Methode, Durchführung, Ergebnis, Zusammenfassung |
|
||||
| **JuS/JA-Aufsatz** | Straffes Format: Einleitung (ein Absatz), Problemdarstellung, Lösungsweg, ggf. Stellungnahme, kurze Zusammenfassung; Zitate im Fußnotenapparat |
|
||||
| **Klausur im Urteilsstil** | Ergebnis vorangestellt (Tenor), dann Begründung strukturiert nach Tatbestand / Rechtsfragen |
|
||||
|
||||
Textsorte explizit benennen. Eine Hausarbeit, die wie ein Aufsatz ohne Gliederung strukturiert ist, ist keine gute Hausarbeit.
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Strukturiertes Feedback (kein Umschreiben)
|
||||
|
||||
Feedback von oben nach unten: Struktur zuerst, dann Absatzebene, dann Satzebene. Nicht auf Tippfehler springen, wenn die Gliederung fehlt.
|
||||
|
||||
```markdown
|
||||
# Schreib-Feedback — [Aufgabe / Datum]
|
||||
|
||||
**Textsorte:** [Hausarbeit / Seminararbeit / Aufsatz / Klausur]
|
||||
**Länge:** [N Wörter / N Seiten] [ggf. Vergleich mit Vorgabe]
|
||||
**Gesamtbild:** [Ein Satz.]
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
## Struktur (zuerst beheben, wenn fehlerhaft)
|
||||
|
||||
**Gliederungskonformität:** [Entspricht die Gliederung der Textsorte? Sind Gliederungsebenen konsistent nummeriert — z. B. A. I. 1. a)?]
|
||||
|
||||
**These / Problemaufriss:** [Vorhanden? In der Einleitung klar formuliert? Vom Schlussteil beantwortet?]
|
||||
|
||||
**Argumentation:** [Behauptung + Begründung + Beleg in jedem Hauptargument vorhanden? Oder Behauptungen ohne Begründung?]
|
||||
|
||||
**Übergänge:** [Verbinden die Abschnitte, oder wirkt jeder Abschnitt wie ein eigenständiger Aufsatz?]
|
||||
|
||||
**Wichtigste strukturelle Korrektur (falls nötig):** [Eine konkrete Maßnahme.]
|
||||
|
||||
## Argumentationstiefe
|
||||
|
||||
**Rechtsnormdarstellung:** [Normen genannt und inhaltlich entfaltet? Oder nur zitiert ohne Auslegung?]
|
||||
|
||||
**Subsumtion / Rechtsanwendung:** [Wird die Norm auf den konkreten Sachverhalt oder die Rechtsfrage angewendet? Oder wird die Norm referiert und dann die Schlussfolgerung behauptet?]
|
||||
|
||||
**Gegenpositionen:** [Auseinandersetzung mit Gegenansichten? Oder werden abweichende Meinungen nur erwähnt ohne Erwiderung?]
|
||||
|
||||
**Konkretes Defizit:** [z. B. "Im dritten Abschnitt wird die h.M. zu § 138 BGB dargestellt, aber nicht begründet, warum die Gegenansicht abzulehnen ist."]
|
||||
|
||||
## Sprachlicher Stil
|
||||
|
||||
**Konklusivformulierungen:** [Stellen, an denen das Ergebnis ohne Herleitung steht — in der Regel ein Zeichen, dass der Absatz umzukehren ist.]
|
||||
|
||||
**Passiv-Übermaß:** [Spezifische Beispiele — nicht die allgemeine Empfehlung "Aktiv verwenden".]
|
||||
|
||||
**Redundanz:** [Passagen, die auf die Hälfte gekürzt werden könnten, ohne Substanzverlust.]
|
||||
|
||||
**Zitierweise:** [Häufige Fehler — Fußnoten-Ebene, Kurzform nach Erstnennung, id./a.a.O.-Verwendung, Seitenzahl/Randnummernangabe, Herausgeber bei Kommentaren.] PRÜFEN bei Zweifelsfällen gegen Byrd/Lehmann.
|
||||
|
||||
## Top 3 Korrekturen (nach Priorität)
|
||||
|
||||
1. [Strukturell, falls zutreffend]
|
||||
2. [Argumentationstiefe, falls zutreffend]
|
||||
3. [Stilistisch, falls zutreffend]
|
||||
|
||||
## Demonstrationsbeispiel — nicht übernehmen
|
||||
|
||||
*Nur wenn eine konkrete Schreibtechnik zu zeigen ist. Maximal ein Beispiel, deutlich markiert.*
|
||||
|
||||
> Demonstrationsformulierung (eigene Variante formulieren, nicht kopieren):
|
||||
> "[Abstraktes Beispiel der Technik — z. B. Behauptung-Begründung-Beleg-Struktur — ohne den konkreten Inhalt der Arbeit des Studierenden]"
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
**Nicht umgeschrieben. Kein Muster-Entwurf. Der Text bleibt Ihrer.**
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Bei Umschreibungswunsch
|
||||
|
||||
Abgelehnt. Sachlich, ohne Moralisieren:
|
||||
|
||||
> "Umschreiben ist nicht das Angebot dieser Skill. Das Schreiben selbst ist der Lernprozess. Spezifischeres Feedback zu einem bestimmten Abschnitt gebe ich gern — welchen Absatz soll ich genauer analysieren? Oder ein sokrates-artiges Gespräch über die Argumentation, die Sie treffen wollen."
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Muster festhalten
|
||||
|
||||
Nach 3+ Sitzungen: Wiederkehrende Schwächen benennen:
|
||||
- "Sie setzen bei drei Hausarbeiten Normen voraus, ohne sie auszulegen."
|
||||
- "Die Gliederung ist stets durchdacht; das Defizit liegt bei der Auseinandersetzung mit Gegenmeinungen."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
Strukturiertes Feedback nach dem Schema in Schritt 3. Einschätzung nach Notentendenz (mit Vorbehalt: Betreuer kennen Aufgabenspezifika, die diese Skill nicht kennt). Keine Endnoten, kein Gesamtpunktwert.
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Textsorte:** Seminararbeit Schuldrecht BT (Kaufrecht), 15 Seiten
|
||||
|
||||
**Typischer Befund:** Gliederungsebene springt von "A. Einleitung" zu "1. Problematik" ohne konsistente Hierarchie. Im Hauptteil wird § 434 BGB (Sachmangel) in zwei Sätzen dargestellt ohne Auslegung der Tatbestandsmerkmale. Die Gegenansicht zum Fehlerbegriff (subjektiver vs. objektiver Fehlerbegriff nach Kaufrechtsreform 2022) wird erwähnt, aber nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Schlussabsatz beginnt mit Ergebnis ohne Herleitung.
|
||||
|
||||
**Feedback-Schwerpunkte:** Gliederungskonsistenz, Normauslegung § 434 BGB n.F., Meinungsstreit-Darstellung, Schlussstruktur.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Normen nur zitieren, nicht auslegen**: "Gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist Schadensersatz zu leisten" ist keine juristische Argumentation. Die Norm muss auf die Rechtsfrage ausgelegt und angewendet werden.
|
||||
- **Literaturverzeichnis als Legitimation**: Viele Fußnoten ersetzen keine Argumentation. Jede Quellenangabe muss einer inhaltlichen Aussage im Text entsprechen.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- **Kein Forschungsstand in Seminar- und Dissertationsarbeiten**: Wissenschaftliche Arbeiten müssen den Stand der Diskussion aufnehmen — Monografien, Aufsätze in NJW, JZ, AcP, ZHR, DÖV — nicht nur Kommentare.
|
||||
- **These ≠ Fragestellung**: Eine Hausarbeit, die nur referiert, ist kein wissenschaftlicher Text. Eine eigene Stellungnahme ist strukturell erforderlich.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Zitierhinweise in diesem Feedback folgen den gängigen deutschen Zitierkonventionen (Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 3. Aufl. 2022). Inhaltliche Angaben zu Rechtsnormen und Rechtsprechung sind mit `[PRÜFEN]` markiert, wenn keine Quellenverifikation möglich ist. Vor Einreichung alle Nachweise gegen aktuelle Quellen abgleichen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
<!-- AUDIT 27.05.2026: BGH VI ZR 116/12 (WRONG_TOPIC: echtes Thema Straßenverkehrsunfall NJW 2013, 1679, nicht Schriftsatzanforderungen NJW 2013, 1682 Rn. 12) korrigiert; Fundstelle auf NJW 2013, 1679 berichtigt und Beschreibung an echten Urteilsinhalt angepasst. -->
|
||||
|
||||
## 3. `jus-klausurtraining-leitfaden`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen.
|
||||
|
||||
# JuS: Klausurtraining
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Klausurtraining
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Klausurtraining / jus klausurtraining leitfaden. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: jurastudium-jus-referendariat-stationen-staatsexamen
|
||||
description: "JUS Referendariat Stationen Staatsexamen im Jurastudium: prüft konkret Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht, Spezialfall Staatsexamensvorbereitung, Bauleiter Studienplan Jura. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# JUS Referendariat Stationen Staatsexamen
|
||||
# JuS: Referendariat-Stationen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**JUS Referendariat Stationen Staatsexamen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht, Spezialfall Staatsexamensvorbereitung, Bauleiter Studienplan Jura. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `jus-referendariat-stationen-spezial` | Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar. |
|
||||
| `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial` | Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten. |
|
||||
| `jus-studienplan-bauleiter` | Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen. |
|
||||
Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `jus-referendariat-stationen-spezial`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Spezialfall Referendariatsstationen Strafrecht / Zivilrecht / Verwaltung / Anwalt / Wahl: Aufgaben, Beurteilung, Aktenvortrag. Pruefraster fuer Referendar.
|
||||
|
||||
# JuS: Referendariat-Stationen
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Referendariat-Stationen
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Referendariat-Stationen / jus referendariat stationen spezial. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -38,112 +26,6 @@ description: "JUS Referendariat Stationen Staatsexamen im Jurastudium: prüft ko
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
## 2. `jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten.
|
||||
|
||||
# JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Staatsexamen-Vorbereitung / jus staatsexamen vorbereitung spezial. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
|
||||
## 3. `jus-studienplan-bauleiter`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen.
|
||||
|
||||
# JuS: Studienplan Bauleiter
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Studienplan Bauleiter
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Studienplan Bauleiter / jus studienplan bauleiter. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: jurastudium-klausurkorrektur-lernplanung-red
|
||||
description: "Klausurkorrektur Lernplanung RED im Jurastudium: prüft konkret Jurastudium, Klausurkorrektur, Lernplanung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Klausurkorrektur Lernplanung RED
|
||||
# Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Klausurkorrektur Lernplanung RED** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Jurastudium, Klausurkorrektur, Lernplanung. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `spezial-jurastudium-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage` | Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung` | Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-lernplanung-red-team-und-qualitaetskontrolle` | Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `spezial-jurastudium-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Jurastudium: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage / jurastudium mandantenkommunikation entscheidungsvorlage. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -65,85 +53,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 2. `spezial-klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik / klausurkorrektur formular portal und einreichung. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Klausurkorrektur** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-lernplanung-red-team-und-qualitaetskontrolle`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle / lernplanung red team und qualitaetskontrolle. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Lernplanung** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: jurastudium-pruefungsgespraech-muendlich
|
||||
description: "Pruefungsgespraech Muendlich im Jurastudium: prüft konkret Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium, Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium, Pruefungsgespraech. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Pruefungsgespraech Muendlich
|
||||
# Fristen- und Risikoampel
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Pruefungsgespraech Muendlich** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium, Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium, Pruefungsgespraech. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `workflow-fristen-und-risikoampel` | Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. |
|
||||
| `workflow-redteam-qualitygate` | Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. |
|
||||
| `spezial-pruefungsgespraech-fristen-form-und-zustaendigkeit` | Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `workflow-fristen-und-risikoampel`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen.
|
||||
|
||||
# Fristen- und Risikoampel
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieses Modul bearbeitet: Fristen- und Risikoampel im Plugin jurastudium: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen..
|
||||
@@ -69,90 +57,3 @@ Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste
|
||||
- **Berufung ZPO § 517:** 1 Monat ab Zustellung; Berufungsbegründung § 520 II ZPO 2 Monate.
|
||||
- **Examens-Hausarbeit:** Abgabefrist nach JAG der Landesjustizprüfungsämter — meist 6 Wochen.
|
||||
- Falle: § 187 I BGB Fristbeginn (Tag, an dem das Ereignis eintritt, wird nicht mitgerechnet) vs. § 188 II BGB (Ende mit Ablauf des entsprechenden Tages).
|
||||
|
||||
## 2. `workflow-redteam-qualitygate`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton.
|
||||
|
||||
# Red-Team Qualitygate
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Examenstauglichkeits-Check
|
||||
- **Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge** korrekt? Vertrag → c.i.c. → GoA → dinglich → Delikt → Bereicherung.
|
||||
- **Streitstand bei zentralen Merkmalen** abgebildet (Theorienstreit + hM/Mindermeinung + Argumente)?
|
||||
- **Definition vor Subsumtion**: Jedes Tatbestandsmerkmal mit Quelle (Norm, hM, BGH-Linie) definiert?
|
||||
- **Subsumtion echte Tatsachen** (nicht Definitionswiederholung)? Konjunktiv im Tatbestand des Sachverhalts beachtet?
|
||||
- **Zwischen- und Gesamtergebnis** je Anspruchsgrundlage formuliert?
|
||||
- **Gutachtenstil vs. Urteilsstil** sauber differenziert (kein Mischmasch)?
|
||||
- **Methodenlehre**: Bei Auslegungsfragen die vier Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos) und verfassungs-/unionsrechtskonforme Auslegung sichtbar gemacht?
|
||||
- **Keine erfundenen Aktenzeichen**: Jede BGH/BVerfG/EuGH-Stelle entweder mit verifiziertem Az. oder als "ständige Rspr." markiert.
|
||||
- Falle: Vorrang prüfen vergessen (z. B. § 993 BGB sperrt § 823 BGB nicht, aber § 281 vs § 280 I).
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-pruefungsgespraech-fristen-form-und-zustaendigkeit`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg / pruefungsgespraech fristen form und zustaendigkeit. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Pruefungsgespraech** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,171 @@
|
||||
---
|
||||
name: juristisches-schreiben
|
||||
description: "Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion Methodenlehre Buergerliches Recht. Prüfraster Satzstruktur juristisch korrekt, Definitionen prazise, Subsumtion vollständig, Praegnanz ohne Weitschweifigkeit, Zitierweise korrekt. Output kommentierter Text mit Verbesserungsvorschlaegen zu Stil und Struktur. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für inhaltliche Prüfung und zu Subsumtionslehre: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Juristische Schreibberatung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Juristisches Schreiben trainieren für Klausur und Seminararbeit: Anwendungsfall Student will Schreibstil verbessern und benoetigt Feedback zu Formulierungen Argumentationsstruktur und Praegnanz. Gutachtenstil, Lösungsschemata, Subsumtion Methodenlehre Buergerliches Recht. Prüfraster Satzstruktur juristisch korrekt, Definitionen prazise, Subsumtion vollständig, Praegnanz ohne Weitschweifigkeit, Zitierweise korrekt. Output kommentierter Text mit Verbesserungsvorschlaegen zu Stil und Struktur. Abgrenzung zu Gutachten-Uebung für inhaltliche Prüfung und zu Subsumtionslehre. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Juristische Schreibkompetenz entsteht durch eigenes Schreiben, Feedback und Überarbeitung — nicht dadurch, dass jemand anders den Text schreibt. Diese Skill liest den eingereichten Entwurf, benennt strukturelle und sprachliche Defizite mit Belegen aus dem Text, zeigt Techniken — und überlässt die Überarbeitung dem Studierenden.
|
||||
|
||||
**Hardregel: Kein Umschreiben. Nie.** Strukturelles Feedback ist das Produkt. Maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zur Demonstration einer Technik, mit explizitem Hinweis "eigene Variante formulieren, nicht übernehmen." Wenn das Feedback in "so sollte der Absatz lauten" übergeht, hat die Skill ihren Zweck verfehlt.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Entwurf** (als Text einfügen oder Pfad angeben)
|
||||
- **Textsorte** (Hausarbeit, Seminararbeit, Dissertation, Aufsatz, Klausur im Urteilsstil)
|
||||
- **Rechtsgebiet und Problemstellung** (kurze Angabe)
|
||||
- **Prüfungsmaßstab** (Examensarbeit / Seminarnote / Einreichung bei JuS, JA, NJW-etc.)
|
||||
- Optional: **Aufgabenstellung** oder Bewertungsrichtlinien des Betreuers
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Wissenschaftlicher juristischer Stil folgt Konventionen, die in Stil- und Methodenhandbüchern sowie in den Zitierregeln der großen Fachzeitschriften kodifiziert sind.
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Stilquellen:**
|
||||
- Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 3. Aufl. 2022 — deutsche Zitierregeln
|
||||
- Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 10. Aufl. 2021
|
||||
- Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 13. Aufl. 2022
|
||||
- Wissenschaftliche Schreibweise gemäß Hinweisen der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht (DVIR) und Zeitschriftenrichtlinien JuS/NJW
|
||||
|
||||
**Leitentscheidungen für Zitiergenauigkeit:**
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kommentare und Formatnachweise:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Creifelds, Rechtswörterbuch, 24. Aufl. 2023 — Begriffsdefinitionen
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Entwurf vollständig lesen
|
||||
|
||||
Vor der Kommentierung den gesamten Text lesen. Keine Reaktion auf den ersten Fehler. Holistische Gesamtschau vor Detailkritik — sonst wird eine Liste von Kleinstfixes erzeugt, die das strukturelle Hauptproblem übersieht.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Textsorte bestimmen
|
||||
|
||||
| Textsorte | Erwartete Struktur |
|
||||
|---|---|
|
||||
| **Hausarbeit / Seminararbeit** | Titelblatt, Gliederung, Einleitung (Problemaufriss), Hauptteil mit Gliederungsebenen, Schluss (Zusammenfassung/Stellungnahme), Literaturverzeichnis, Selbständigkeitserklärung |
|
||||
| **Dissertation** | Umfassende Gliederung, Forschungsstand, eigene These, Methode, Durchführung, Ergebnis, Zusammenfassung |
|
||||
| **JuS/JA-Aufsatz** | Straffes Format: Einleitung (ein Absatz), Problemdarstellung, Lösungsweg, ggf. Stellungnahme, kurze Zusammenfassung; Zitate im Fußnotenapparat |
|
||||
| **Klausur im Urteilsstil** | Ergebnis vorangestellt (Tenor), dann Begründung strukturiert nach Tatbestand / Rechtsfragen |
|
||||
|
||||
Textsorte explizit benennen. Eine Hausarbeit, die wie ein Aufsatz ohne Gliederung strukturiert ist, ist keine gute Hausarbeit.
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Strukturiertes Feedback (kein Umschreiben)
|
||||
|
||||
Feedback von oben nach unten: Struktur zuerst, dann Absatzebene, dann Satzebene. Nicht auf Tippfehler springen, wenn die Gliederung fehlt.
|
||||
|
||||
```markdown
|
||||
# Schreib-Feedback — [Aufgabe / Datum]
|
||||
|
||||
**Textsorte:** [Hausarbeit / Seminararbeit / Aufsatz / Klausur]
|
||||
**Länge:** [N Wörter / N Seiten] [ggf. Vergleich mit Vorgabe]
|
||||
**Gesamtbild:** [Ein Satz.]
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
## Struktur (zuerst beheben, wenn fehlerhaft)
|
||||
|
||||
**Gliederungskonformität:** [Entspricht die Gliederung der Textsorte? Sind Gliederungsebenen konsistent nummeriert — z. B. A. I. 1. a)?]
|
||||
|
||||
**These / Problemaufriss:** [Vorhanden? In der Einleitung klar formuliert? Vom Schlussteil beantwortet?]
|
||||
|
||||
**Argumentation:** [Behauptung + Begründung + Beleg in jedem Hauptargument vorhanden? Oder Behauptungen ohne Begründung?]
|
||||
|
||||
**Übergänge:** [Verbinden die Abschnitte, oder wirkt jeder Abschnitt wie ein eigenständiger Aufsatz?]
|
||||
|
||||
**Wichtigste strukturelle Korrektur (falls nötig):** [Eine konkrete Maßnahme.]
|
||||
|
||||
## Argumentationstiefe
|
||||
|
||||
**Rechtsnormdarstellung:** [Normen genannt und inhaltlich entfaltet? Oder nur zitiert ohne Auslegung?]
|
||||
|
||||
**Subsumtion / Rechtsanwendung:** [Wird die Norm auf den konkreten Sachverhalt oder die Rechtsfrage angewendet? Oder wird die Norm referiert und dann die Schlussfolgerung behauptet?]
|
||||
|
||||
**Gegenpositionen:** [Auseinandersetzung mit Gegenansichten? Oder werden abweichende Meinungen nur erwähnt ohne Erwiderung?]
|
||||
|
||||
**Konkretes Defizit:** [z. B. "Im dritten Abschnitt wird die h.M. zu § 138 BGB dargestellt, aber nicht begründet, warum die Gegenansicht abzulehnen ist."]
|
||||
|
||||
## Sprachlicher Stil
|
||||
|
||||
**Konklusivformulierungen:** [Stellen, an denen das Ergebnis ohne Herleitung steht — in der Regel ein Zeichen, dass der Absatz umzukehren ist.]
|
||||
|
||||
**Passiv-Übermaß:** [Spezifische Beispiele — nicht die allgemeine Empfehlung "Aktiv verwenden".]
|
||||
|
||||
**Redundanz:** [Passagen, die auf die Hälfte gekürzt werden könnten, ohne Substanzverlust.]
|
||||
|
||||
**Zitierweise:** [Häufige Fehler — Fußnoten-Ebene, Kurzform nach Erstnennung, id./a.a.O.-Verwendung, Seitenzahl/Randnummernangabe, Herausgeber bei Kommentaren.] PRÜFEN bei Zweifelsfällen gegen Byrd/Lehmann.
|
||||
|
||||
## Top 3 Korrekturen (nach Priorität)
|
||||
|
||||
1. [Strukturell, falls zutreffend]
|
||||
2. [Argumentationstiefe, falls zutreffend]
|
||||
3. [Stilistisch, falls zutreffend]
|
||||
|
||||
## Demonstrationsbeispiel — nicht übernehmen
|
||||
|
||||
*Nur wenn eine konkrete Schreibtechnik zu zeigen ist. Maximal ein Beispiel, deutlich markiert.*
|
||||
|
||||
> Demonstrationsformulierung (eigene Variante formulieren, nicht kopieren):
|
||||
> "[Abstraktes Beispiel der Technik — z. B. Behauptung-Begründung-Beleg-Struktur — ohne den konkreten Inhalt der Arbeit des Studierenden]"
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
**Nicht umgeschrieben. Kein Muster-Entwurf. Der Text bleibt Ihrer.**
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Bei Umschreibungswunsch
|
||||
|
||||
Abgelehnt. Sachlich, ohne Moralisieren:
|
||||
|
||||
> "Umschreiben ist nicht das Angebot dieser Skill. Das Schreiben selbst ist der Lernprozess. Spezifischeres Feedback zu einem bestimmten Abschnitt gebe ich gern — welchen Absatz soll ich genauer analysieren? Oder ein sokrates-artiges Gespräch über die Argumentation, die Sie treffen wollen."
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Muster festhalten
|
||||
|
||||
Nach 3+ Sitzungen: Wiederkehrende Schwächen benennen:
|
||||
- "Sie setzen bei drei Hausarbeiten Normen voraus, ohne sie auszulegen."
|
||||
- "Die Gliederung ist stets durchdacht; das Defizit liegt bei der Auseinandersetzung mit Gegenmeinungen."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
Strukturiertes Feedback nach dem Schema in Schritt 3. Einschätzung nach Notentendenz (mit Vorbehalt: Betreuer kennen Aufgabenspezifika, die diese Skill nicht kennt). Keine Endnoten, kein Gesamtpunktwert.
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Textsorte:** Seminararbeit Schuldrecht BT (Kaufrecht), 15 Seiten
|
||||
|
||||
**Typischer Befund:** Gliederungsebene springt von "A. Einleitung" zu "1. Problematik" ohne konsistente Hierarchie. Im Hauptteil wird § 434 BGB (Sachmangel) in zwei Sätzen dargestellt ohne Auslegung der Tatbestandsmerkmale. Die Gegenansicht zum Fehlerbegriff (subjektiver vs. objektiver Fehlerbegriff nach Kaufrechtsreform 2022) wird erwähnt, aber nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Schlussabsatz beginnt mit Ergebnis ohne Herleitung.
|
||||
|
||||
**Feedback-Schwerpunkte:** Gliederungskonsistenz, Normauslegung § 434 BGB n.F., Meinungsstreit-Darstellung, Schlussstruktur.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Normen nur zitieren, nicht auslegen**: "Gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist Schadensersatz zu leisten" ist keine juristische Argumentation. Die Norm muss auf die Rechtsfrage ausgelegt und angewendet werden.
|
||||
- **Literaturverzeichnis als Legitimation**: Viele Fußnoten ersetzen keine Argumentation. Jede Quellenangabe muss einer inhaltlichen Aussage im Text entsprechen.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- **Kein Forschungsstand in Seminar- und Dissertationsarbeiten**: Wissenschaftliche Arbeiten müssen den Stand der Diskussion aufnehmen — Monografien, Aufsätze in NJW, JZ, AcP, ZHR, DÖV — nicht nur Kommentare.
|
||||
- **These ≠ Fragestellung**: Eine Hausarbeit, die nur referiert, ist kein wissenschaftlicher Text. Eine eigene Stellungnahme ist strukturell erforderlich.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Zitierhinweise in diesem Feedback folgen den gängigen deutschen Zitierkonventionen (Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 3. Aufl. 2022). Inhaltliche Angaben zu Rechtsnormen und Rechtsprechung sind mit `[PRÜFEN]` markiert, wenn keine Quellenverifikation möglich ist. Vor Einreichung alle Nachweise gegen aktuelle Quellen abgleichen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
<!-- AUDIT 27.05.2026: BGH VI ZR 116/12 (WRONG_TOPIC: echtes Thema Straßenverkehrsunfall NJW 2013, 1679, nicht Schriftsatzanforderungen NJW 2013, 1682 Rn. 12) korrigiert; Fundstelle auf NJW 2013, 1679 berichtigt und Beschreibung an echten Urteilsinhalt angepasst. -->
|
||||
@@ -0,0 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: jus-klausurtraining-leitfaden
|
||||
description: "Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# JuS: Klausurtraining
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Leitfaden Klausurtraining: Sachverhaltsanalyse, Aufbau, Zeitmanagement, typische Fehler. Pruefraster fuer Klausurenkurs Z1 / Z2 / Examen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Klausurtraining
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Klausurtraining / jus klausurtraining leitfaden. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH, BVerfG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
@@ -0,0 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: jus-staatsexamen-vorbereitung-spezial
|
||||
description: "Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Spezialfall Staatsexamensvorbereitung: Lernplan zwoelf Monate, Karteikartensystem, Probeklausuren, gesundheitliche Aspekte. Pruefraster fuer Examenskandidaten. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Staatsexamen-Vorbereitung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Staatsexamen-Vorbereitung / jus staatsexamen vorbereitung spezial. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
@@ -0,0 +1,67 @@
|
||||
---
|
||||
name: jus-studienplan-bauleiter
|
||||
description: "Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# JuS: Studienplan Bauleiter
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Bauleiter Studienplan Jura: Pflichtfaecher, Schwerpunktbereich, Examensvorbereitung, Auslandssemester. Pruefraster fuer typische Pruefungsordnungen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: JuS: Studienplan Bauleiter
|
||||
- **Spezialgegenstand:** JuS: Studienplan Bauleiter / jus studienplan bauleiter. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** BGH.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
|
||||
|
||||
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
|
||||
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
|
||||
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
|
||||
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
|
||||
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?
|
||||
|
||||
## Pruefraster
|
||||
|
||||
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
|
||||
|
||||
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
|
||||
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
|
||||
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
|
||||
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
|
||||
|
||||
## Plugin-Kontext
|
||||
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
|
||||
|
||||
## Output-Module
|
||||
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
|
||||
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
|
||||
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
|
||||
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link (`dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu`).
|
||||
- Keine Zitate aus `anwalt24.de`. Keine `BeckRS` als alleinige Fundstelle bei tragenden Aussagen.
|
||||
- Aufsaetze mit Verfasser, Zeitschrift, Jahr, Heft (falls relevant) und Seite.
|
||||
- Kommentare mit Bearbeiter und Randnummer.
|
||||
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen, keine Erfindungen.
|
||||
|
||||
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
|
||||
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
|
||||
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
|
||||
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
|
||||
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: karteikarten-lernplan-lernsitzung
|
||||
description: "Karteikarten Lernplan Lernsitzung im Jurastudium: prüft konkret Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung, Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan, Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Karteikarten-Format Vorderseite Begriff/Norm Rückseite Definition/Schema, Schwierigkeitsgrad einordnen, prüfungsrelevant markieren. Output Karteikarten-Sammlung nach Fachgebiet strukturiert für Spaced-Repetition. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Tatbestaende-Lernen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Karteikarten Lernplan Lernsitzung
|
||||
# Karteikarten-Drill
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Karteikarten Lernplan Lernsitzung** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung, Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan, Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `karteikarten` | Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Karteikarten-Format Vorderseite Begriff/Norm Rückseite Definition/Schema, Schwierigkeitsgrad einordnen, prüfungsrelevant markieren. Output Karteikarten-Sammlung nach Fachgebiet strukturiert für Spaced-Repetition. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Tatbestaende-Lernen. |
|
||||
| `lernplan` | Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan für das Erste Staatsexamen, das Referendariat oder das Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwächen gewichtet, adaptiv nach Lernverlauf. Berücksichtigt Repetitoriumskalender (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten). Lädt, wenn der Nutzer "Lernplan erstellen", "Examensvorbereitung planen", "Stundenplan Staatsexamen" oder "wie soll ich für [Prüfung] lernen" sagt. |
|
||||
| `lernsitzung` | Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen: Anwendungsfall Student will aktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema absolvieren mit Erklärungen Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback. Tatbestaende, Subsumtion, Lösungsschemata Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Thema und Lernziel festlegen, Erklärung Kontrollfragen Uebungsfall Feedback, Wissenslücken identifizieren. Output strukturierte Lernsitzung mit Erklärungen und Zwischentest. Abgrenzung zu Karteikarten für Memorierung und zu Gutachten-Uebung für Klausurtraining. |
|
||||
Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Karteikarten-Format Vorderseite Begriff/Norm Rückseite Definition/Schema, Schwierigkeitsgrad einordnen, prüfungsrelevant markieren. Output Karteikarten-Sammlung nach Fachgebiet strukturiert für Spaced-Repetition. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Tatbestaende-Lernen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `karteikarten`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Karteikarten für Jurastudium und Examensvorbereitung erstellen: Anwendungsfall Student will Definitionen Tatbestaende Normen und Klausurrelevante Faelle als Lernkarten strukturieren. Lösungsschemata, Tatbestaende, Definitionen Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Karteikarten-Format Vorderseite Begriff/Norm Rückseite Definition/Schema, Schwierigkeitsgrad einordnen, prüfungsrelevant markieren. Output Karteikarten-Sammlung nach Fachgebiet strukturiert für Spaced-Repetition. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Tatbestaende-Lernen.
|
||||
|
||||
# Karteikarten-Drill
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
@@ -174,362 +162,3 @@ Jede Karte, die aus eigenen Unterlagen generiert wurde, trägt die Quellangabe d
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
## 2. `lernplan`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan für das Erste Staatsexamen, das Referendariat oder das Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwächen gewichtet, adaptiv nach Lernverlauf. Berücksichtigt Repetitoriumskalender (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten). Lädt, wenn der Nutzer "Lernplan erstellen", "Examensvorbereitung planen", "Stundenplan Staatsexamen" oder "wie soll ich für [Prüfung] lernen" sagt.
|
||||
|
||||
# Staatsexamen-Lernplan
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Ohne Plan verschwindet Zeit. Diese Skill baut einen Lernplan für das Erste oder Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwachstellen gewichtet, mit Tages- und Wochenstruktur — und passt ihn nach jeder Lernsitzung an. Der Plan lebt; er ist kein exportierter Kalender.
|
||||
|
||||
Er gibt auch den nachgelagerten Skills (Karteikarten, Drill, Gutachtenstil) einen gemeinsamen Fahrplan, damit nicht bei jeder Sitzung von vorn gefragt werden muss, was heute dran ist.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Prüfungsziel** (Erstes Staatsexamen / Referendariat / Zweites Staatsexamen)
|
||||
- **Bundesland** (JAG/JAPrO — Pflichtstoff variiert)
|
||||
- **Prüfungstermin** (konkret oder ungefähr)
|
||||
- **Schwache Rechtsgebiete** (Eigenangabe oder aus Lernverlauf)
|
||||
- **Starke Rechtsgebiete** (weniger Priorität, aber nicht vernachlässigt)
|
||||
- **Stunden pro Woche** (realistisch, nicht aspirativ)
|
||||
- **Freie Tage** (Ruhetage — Pläne ohne Erholung brechen in Woche 3 zusammen)
|
||||
- **Repetitorium** (Alpmann Schmidt, Hemmer/Wüst, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten oder keines)
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Pflichtstoffkatalog richtet sich nach dem jeweiligen Juristenausbildungsgesetz und ist Grundlage der Priorisierung.
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Ausbildungsordnungen:**
|
||||
- § 5d DRiG — gemeinsamer Pflichtfachkern für alle Bundesländer
|
||||
- JAG NRW i.d.F. vom 11.03.2003 — NRW-spezifischer Katalog
|
||||
- JAPO Bayern i.d.F. vom 13.10.2003 — bayerischer Pflichtfachkatalog
|
||||
- JAPrO Baden-Württemberg — BW-Katalog
|
||||
|
||||
**Prüfungsrelevante Leitentscheidungen (Planungsmaßstab):**
|
||||
|
||||
Für BGB-Schwerpunktplanung:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Für Strafrecht-Schwerpunktplanung:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kanonische Repetitorien-Literatur:**
|
||||
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen — kompakt, examensnah
|
||||
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe — dogmatisch strukturiert nach Prüfungsreihenfolge
|
||||
- Jura Intensiv, Skriptenreihe — Schwerpunkt Definitionen und Falllösung
|
||||
- Kaiser-Skripten — starke Farbcodierung, schnell navigierbar
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Wofür planen wir?
|
||||
|
||||
> Wofür soll der Plan erstellt werden?
|
||||
>
|
||||
> 1. **Erstes Staatsexamen** (Pflichtfachprüfung, ggf. Schwerpunktbereich)
|
||||
> 2. **Referendariat** (Klausurenkurs, Anwalts-/Stationsvorbereitungen)
|
||||
> 3. **Zweites Staatsexamen** (Assessorexamen — prozessuale Klausuren, Relationen)
|
||||
|
||||
Für (1): Pflichtfachkatalog nach JAG/JAPrO des Bundeslandes laden.
|
||||
Für (2) und (3): Stationsanforderungen und Klausurenformate klären.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Eingaben — einzeln, je eine fragen
|
||||
|
||||
Nicht alle Fragen auf einmal. Eine stellen, Antwort abwarten, dann nächste.
|
||||
|
||||
- **Prüfungstermin**: Datum bestätigt? Falls nicht: ungefähres Semester / Halbjahr?
|
||||
- **Rechtsgebiete**: Pflichtfächerkanon nach Landesrecht. Bestätigen: "Gibt es etwas, das ergänzt oder gestrichen werden soll?"
|
||||
- **Stärkste Rechtsgebiete**: geringste Priorität, aber nicht ignoriert
|
||||
- **Schwächste Rechtsgebiete**: höchste Priorität, doppelte Stunden
|
||||
- **Stunden pro Woche**: realistisch, nicht maximal. Nach Angabe:
|
||||
|
||||
> "Sie haben [N] Stunden pro Woche genannt. Was füllt die restliche Zeit — Nebenjob (wie viele Stunden), Familie, Pendelzeit, Repetitorium-Präsenz, Sport, Sonstiges? Der Plan soll zu Ihrem Leben passen, nicht umgekehrt."
|
||||
|
||||
Antwort abwarten. Dann Plausibilitätsprüfung:
|
||||
|
||||
> "Das sind rund [X] Stunden täglich an [Z] Lerntagen, neben [Job + Familie + Pendeln]. Das erscheint [realistisch / eng / kaum tragbar]. Sollen wir die Stundenzahl anpassen, oder starten wir mit dieser Vorgabe und überprüfen nach zwei Wochen?"
|
||||
|
||||
Diesen Schritt nie überspringen — auch wenn bereits eine Stundenzahl im Profil steht.
|
||||
|
||||
- **Ruhetage**: Mindestens ein Ruhetag pro Woche. Ohne Ausnahme empfehlen.
|
||||
- **Lernmethoden**: Mehrauswahl. Skripten lesen / Karteikarten / Klausuren schreiben / Drillsitzungen / Wiederholung mit Lerngruppe. Den Stundenplan nach dem ausrichten, was der Studierende tatsächlich durchhält.
|
||||
|
||||
### Schritt 2.5: Repetitorium — Ergänzung oder Ersatz?
|
||||
|
||||
Wenn ein Repetitorium genutzt wird (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser oder sonstiges strukturiertes Kursangebot):
|
||||
|
||||
> "Ihr Repetitorium hat einen eigenen Terminplan. Dieser Plan kann zwei Rollen übernehmen — eine davon wählen:
|
||||
>
|
||||
> 1. **Ergänzung**: Das Repetitorium ist der Hauptfahrplan. Dieser Plan füllt Lücken: Zusatzübungen zu schwachen Rechtsgebieten, Karteikarten-Drill, Klausurensimulationen. Kein Parallelcurriculum.
|
||||
> 2. **Ersatz**: Der Repetitoriums-Terminplan wird nicht befolgt (z. B. wegen Arbeitslast oder Taktung). Dieser Plan übernimmt die Vollstruktur — Rechtsgebiete, Phasen, Tagespläne.
|
||||
>
|
||||
> Beide gleichzeitig zu verfolgen führt in Woche 4 zum Zusammenbruch."
|
||||
|
||||
Antwort festhalten in YAML: `repetitorium_modus: ergänzung | ersatz`
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Plan aufbauen
|
||||
|
||||
Wochen bis zum Prüfungstermin berechnen. Dann:
|
||||
|
||||
**Normalmodus (mehr als 6 Wochen):**
|
||||
|
||||
Drei Phasen:
|
||||
|
||||
| Phase | Anteil | Inhalt |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| **Grundlagenphase** | ~60 % der Zeit | Rechtsgebiete durcharbeiten, Skript + Karteikarten, wenige Klausuren |
|
||||
| **Intensivphase** | ~30 % | Klausurenvolumen steigern, alle Rechtsgebiete rotieren, Zeitdruck simulieren |
|
||||
| **Wiederholungsphase** | ~10 % | Schwachstellen aus Sitzungshistorie, Klausurensimulatoren, schwache Gebiete nochmals |
|
||||
|
||||
Schwache Rechtsgebiete: ca. doppelte Stunden gegenüber starken Rechtsgebieten.
|
||||
|
||||
Wochentags: Welches Rechtsgebiet, welche Methode, wie lange. Puffer einplanen — echte Wochen weichen vom Plan ab.
|
||||
|
||||
**Cramphase (weniger als 6 Wochen):**
|
||||
|
||||
> "Weniger als sechs Wochen bis zum Termin — das ist Crashkurs-Modus. Der Plan priorisiert hohe Examensrelevanz vor Vollständigkeit. Es entstehen Lücken; das ist der Kompromiss bei dieser Zeitlage."
|
||||
|
||||
Examensklassiker in jeder Phase (§§ 280 ff., 823 BGB; §§ 242, 263 StGB; Ermessen VerwR; §§ 80, 113 VwGO). Klausuren jeden Tag. Mindestens eine Klausur-Simulation pro Woche unter Zeitdruck. Letzte zwei Tage vor dem Examen: kein neues Material, nur Wiederholung bekannter Strukturen + Schlaf.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Plan schreiben
|
||||
|
||||
```yaml
|
||||
plan_typ: erstes_staatsexamen # oder referendariat / zweites_staatsexamen
|
||||
bundesland: NRW
|
||||
pruefungstermin: 2026-07-15
|
||||
erstellt: 2026-05-08
|
||||
zuletzt_aktualisiert: 2026-05-08
|
||||
wochen_bis_pruefung: 10
|
||||
stunden_pro_woche: 30
|
||||
tage_pro_woche: 5
|
||||
modus: normal # oder cram
|
||||
repetitorium: hemmer
|
||||
repetitorium_modus: ergänzung
|
||||
phasen:
|
||||
- name: grundlagen
|
||||
start: 2026-05-08
|
||||
ende: 2026-06-13
|
||||
schwerpunkt: Skript lesen, Karteikarten, 2 Klausuren/Woche
|
||||
- name: intensiv
|
||||
start: 2026-06-14
|
||||
ende: 2026-07-10
|
||||
schwerpunkt: Klausurenvolumen, alle Gebiete rotieren
|
||||
- name: wiederholung
|
||||
start: 2026-07-11
|
||||
ende: 2026-07-14
|
||||
schwerpunkt: Schwachstellen, Simulation
|
||||
rechtsgebiete:
|
||||
bgb_at:
|
||||
prioritaet: hoch
|
||||
stunden_pro_woche: 6
|
||||
methoden: [karteikarten, klausuren, drill]
|
||||
schuldrecht_at:
|
||||
prioritaet: mittel
|
||||
stunden_pro_woche: 4
|
||||
methoden: [karteikarten, klausuren]
|
||||
stgb_at:
|
||||
prioritaet: hoch
|
||||
stunden_pro_woche: 5
|
||||
methoden: [klausuren, drill]
|
||||
verwaltungsrecht:
|
||||
prioritaet: mittel
|
||||
stunden_pro_woche: 4
|
||||
methoden: [skript, klausuren]
|
||||
tagesplan:
|
||||
- datum: 2026-05-08
|
||||
wochentag: Freitag
|
||||
einheiten:
|
||||
- rechtsgebiet: BGB AT
|
||||
methode: skript_lesen
|
||||
dauer_min: 90
|
||||
- rechtsgebiet: BGB AT
|
||||
methode: karteikarten
|
||||
dauer_min: 45
|
||||
- datum: 2026-05-09
|
||||
wochentag: Samstag
|
||||
einheiten:
|
||||
- rechtsgebiet: StGB AT
|
||||
methode: klausur
|
||||
dauer_min: 120
|
||||
sitzungs_verlauf: [] # wird von session, karteikarten, drill, gutachten-übung ergänzt
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Bestätigung
|
||||
|
||||
Vor dem Speichern: Plan in Prosa zusammenfassen und Rückfrage stellen:
|
||||
|
||||
> LERNPLAN — KEIN RECHTSRAT
|
||||
>
|
||||
> Das habe ich aufgebaut. [X] Wochen bis zum Termin. [Y] Stunden pro Woche an [Z] Tagen. Schwache Rechtsgebiete ([Liste]) erhalten doppelte Stunden. Drei Phasen: Grundlagen bis [Datum], Intensiv bis [Datum], Wiederholung die letzten [N] Tage. Die ersten zwei Wochen sind tagesgenau geplant. Der Rest ist wochenweise — ich fülle den Tagesplan nach jeder abgeschlossenen Sitzung nach.
|
||||
>
|
||||
> Stimmt das so? Zu ambitioniert? Zu wenig? Fehlt ein Rechtsgebiet?
|
||||
|
||||
Antwort abwarten. Dann speichern.
|
||||
|
||||
## Plan aktualisieren
|
||||
|
||||
Nach jeder Sitzung (Karteikarten, Drill, Klausur) wird ein Sitzungsbericht an `sitzungs_verlauf` angehängt. Beim nächsten `--aktualisieren`-Aufruf:
|
||||
- Schwache Rechtsgebiete (niedrige Ergebnisse in 2+ Sitzungen) werden in Priorität und Stunden hochgestuft
|
||||
- Geplante, aber nicht absolvierte Einheiten: entweder nachgebucht oder als Lücke markiert
|
||||
- Wenn der Studierende im Rückstand liegt: Pensum anpassen oder Lücke dokumentieren
|
||||
|
||||
## Modi
|
||||
|
||||
- `--aufbauen` (Standard, wenn kein Plan vorhanden): Vollständiger Neubau mit Eingaben-Dialog
|
||||
- `--aktualisieren` (Standard, wenn Plan vorhanden): Sitzungshistorie auswerten, Prioritäten neu gewichten, nächste Tage befüllen
|
||||
- `--status`: Was ist heute und diese Woche geplant? Scoreverlauf? Was liegt zurück?
|
||||
- `--intensiv`: Crash-Modus erzwingen (auch wenn mehr als 6 Wochen verbleiben)
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
- Prosa-Zusammenfassung vor dem Speichern (mit Bestätigungsfrage)
|
||||
- YAML-Datei mit vollständiger Planstruktur
|
||||
- Tagesplan für die ersten zwei Wochen tagesgenau; danach wochenweise
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Eingabe:** "Lernplan für das Erste Staatsexamen NRW, Termin März 2027, Schwächen: Sachenrecht, Strafrecht BT."
|
||||
|
||||
**Ergebnis-Prosa:** 10 Monate bis zum Termin. 3 Phasen. Sachenrecht und StGB BT erhalten je 6 Stunden pro Woche (doppelt gegenüber Standardgewichtung). Repetitorium Hemmer als Ergänzung. Erste Wochen: Grundlagenstruktur Sachenrecht (Eigentum, Besitz, beschränkte dingliche Rechte) und StGB BT (§§ 242 ff., §§ 211 ff. StGB). Ab Woche 12: Klausurenphase mit wöchentlich zwei Zeitklausuren.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Zu ambitioniöse Stundenzahl**: Ein Plan mit 50 Stunden pro Woche, den ein vollzeitberufstätiger Studierender aufgestellt hat, bricht in Woche 2. Besser 25 ehrliche Stunden als 50 geplante.
|
||||
- **Kein Repetitoriums-Abgleich**: Wer parallel Repetitorium und eigenem Plan folgt, verbringt Zeit in zwei Vollcurricula. Eines als primär wählen.
|
||||
- **Ruhetage weglassen**: Pläne ohne Ruhetage haben eine Halbwertszeit von zwei Wochen.
|
||||
- **Sitzungsergebnisse nicht einpflegen**: Der Plan ist nur so gut wie das Feedback, das er bekommt. Sitzungsberichte müssen regelmäßig angehängt werden.
|
||||
- **Wiederholungsphase unterschätzen**: Die letzten Tage sind Konsolidierung, keine Lernphase. Wer kurz vor dem Examen neues Material aufnimmt, verschlechtert seine Leistung.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Zeitschätzungen je Rechtsgebiet sind Orientierungswerte auf Basis typischer Examensgewichtungen — nicht Garantien. Hochprioritäre Themen richten sich nach dem Pflichtfachkatalog des Bundeslandes und der Examenspraxis der letzten Jahre. `[SCHÄTZUNG]` markiert alle Zeitangaben, die auf allgemeinen Erfahrungswerten beruhen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Dieser Lernplan ersetzt keine Beratung durch Seminarleiter, Repetitoren oder Examenscoaches, die den individuellen Kenntnisstand kennen.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
<!-- AUDIT 27.05.2026 -->
|
||||
## Audit-Hinweis (27.05.2026)
|
||||
|
||||
## 3. `lernsitzung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen: Anwendungsfall Student will aktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema absolvieren mit Erklärungen Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback. Tatbestaende, Subsumtion, Lösungsschemata Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Thema und Lernziel festlegen, Erklärung Kontrollfragen Uebungsfall Feedback, Wissenslücken identifizieren. Output strukturierte Lernsitzung mit Erklärungen und Zwischentest. Abgrenzung zu Karteikarten für Memorierung und zu Gutachten-Uebung für Klausurtraining.
|
||||
|
||||
# Lerneinheit
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Eine strukturierte Lerneinheit mit einer festen Anzahl an Fragen — Karteikarten-Drill, Klausurfrage im Gutachtenstil oder Mündlichkeitssimulation. Die Ergebnisse fließen in den Lernplan ein, sodass die nächste Einheit auf dem aufsetzt, was in dieser Einheit schwierig war.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** (z. B. "Schuldrecht AT", "§§ 242, 243 StGB", "Verwaltungsrecht Ermessen")
|
||||
- **Anzahl der Fragen** (N)
|
||||
- **Modus** (`--karteikarten` | `--klausurfrage` | `--mündlich`, Standard: Nachfrage)
|
||||
- Optional: **Schwerpunkt** (z. B. "Schwerpunkt: Kausalität", "nur Definitionen")
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Die Fragen folgen dem Examensrelevanzkanon für das Erste und Zweite Staatsexamen nach JAG/JAPrO der Bundesländer. Inhaltlicher Maßstab:
|
||||
|
||||
**Leitentscheidungen (Beispiele je Modus):**
|
||||
|
||||
Karteikarten-Drill (Definitionen):
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Gutachtenstil-Klausurfragen:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Literatur:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Eingaben prüfen
|
||||
|
||||
Wenn Rechtsgebiet oder Anzahl fehlen, einmalig fragen:
|
||||
|
||||
> "Welches Rechtsgebiet, und wie viele Fragen? (z. B. 'Schuldrecht AT, 10 Fragen' oder 'StGB BT Eigentumsdelikte 5 — Gutachtenstil')"
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Modus bestimmen und Inhaltsquelle laden
|
||||
|
||||
- `--karteikarten`: `karteikarten`-Skill laden, N Karten im Drill-Modus, priorisiert nach früheren Fehlern + fälligen Karten
|
||||
- `--klausurfrage`: `gutachten-uebung`-Skill laden, N Kurzklausurfragen im Gutachtenstil generieren, Nutzer schreibt Lösung, Feedback pro Frage
|
||||
- `--mündlich` (Standard): `pruefungsgespraech-ag`-Skill laden, N Fragen im sokratischen Frage-Antwort-Format, Pushback nach jeder Antwort
|
||||
|
||||
Jurisdiktion/Prüfungsordnung aus Nutzerprofil laden, falls vorhanden (z. B. Examensvorbereitung NRW → JAG NRW-Prüfungsstoff priorisieren).
|
||||
|
||||
### Schritt 3: N Fragen — eine nach der anderen
|
||||
|
||||
Nie mehrere Fragen auf einmal. Erst Antwort abwarten, dann nächste Frage.
|
||||
|
||||
Nach jeder Frage: kurze Rückmeldung (richtig / teilweise / falsch + Korrektur). Falsche Antworten mit Normangabe erläutern — nie nur "falsch".
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Sitzungsabschluss
|
||||
|
||||
Am Ende der N Fragen:
|
||||
- Ergebnis: X/N richtig (Prozentwert)
|
||||
- Nicht gewusste Themen: Liste mit Unterthema-Tags
|
||||
- Schwache Unterthemen dieser Sitzung
|
||||
- Vergleich mit früheren Sitzungen zu diesem Rechtsgebiet (falls Verlauf existiert)
|
||||
- Empfehlung für die nächste Sitzung
|
||||
|
||||
Sitzungsbericht schreiben:
|
||||
|
||||
```yaml
|
||||
sitzungs_verlauf:
|
||||
- datum: 2026-05-08
|
||||
rechtsgebiet: Schuldrecht AT
|
||||
typ: karteikarten # oder klausurfrage / mündlich
|
||||
fragen_anzahl: 10
|
||||
richtig: 7
|
||||
teilweise: 1
|
||||
falsch: 2
|
||||
schwache_themen: [§ 275 Abs. 1 BGB Unmöglichkeit, § 286 Abs. 2 BGB Verzug ohne Mahnung]
|
||||
```
|
||||
|
||||
Falls Lernplan vorhanden: Sitzungsbericht an `lernplan.yaml` → `sitzungs_verlauf` anhängen.
|
||||
Falls kein Lernplan: in `sitzungs_verlauf.yaml` schreiben.
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Anschlussempfehlung
|
||||
|
||||
> "Auf Basis dieser Sitzung empfiehlt sich als nächster Schritt: [konkrete Empfehlung — z. B. 'Definitionen § 275 BGB mit karteikarten vertiefen' oder 'gutachtenstil-übung: Klausurfall zu § 286 BGB']."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
- Fragen einzeln, eine nach der anderen
|
||||
- Rückmeldung je Frage: kurz und normgenau
|
||||
- Sitzungsabschluss: tabellarische Auswertung + Verlaufsmuster (ab 2+ Sitzungen zu demselben Rechtsgebiet)
|
||||
- YAML-Sitzungsbericht für den Lernplan
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Eingabe:** "10 Fragen Strafrecht BT Eigentumsdelikte, Modus mündlich"
|
||||
|
||||
**Verlauf (Auszug):**
|
||||
|
||||
> Frage 1: A nimmt heimlich das Fahrrad des B mit, um es dauerhaft zu behalten. Welche Straftatbestände kommen in Betracht, und wie lautet der Obersatz für den ersten Anspruch?
|
||||
|
||||
Nutzer antwortet. Skill prüft: Ist § 242 Abs. 1 StGB (Diebstahl) benannt? Obersatz vorhanden? Fremdheit der Sache, Wegnahme, Zueignungsabsicht als Prüfungspunkte erwähnt?
|
||||
|
||||
Pushback falls unvollständig: "Sie haben § 242 StGB benannt — gut. Was ist Wegnahme? Definition, bitte."
|
||||
|
||||
**Sitzungsabschluss:** 7/10 richtig. Schwache Themen: Abgrenzung § 242/246 StGB (Diebstahl/Unterschlagung), Gewahrsamsbruch-Definition. Empfehlung: Karteikarten § 242–248c StGB + eine Klausurfrage zur Abgrenzung.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet zu weit gewählt**: "BGB" als Rechtsgebiet für eine 10-Fragen-Einheit ist sinnlos breit. Auf Unterthemen eingrenzen (z. B. "BGB AT Stellvertretung §§ 164 ff.").
|
||||
- **Modus nicht zur Lernphase passend**: Karteikarten sind für Definitionen-Memorierung. Gutachtenstil-Klausurfragen für Strukturtraining. Mündlich für Verständnis-Tiefe. Den richtigen Modus zur richtigen Lernphase wählen.
|
||||
- **Sitzungsergebnisse nicht verwerten**: Der Wert der Sitzungshistorie liegt darin, dass schwache Themen bei der nächsten Sitzung priorisiert werden. Sitzungen ohne Auswertung sind verlorenes Feedback.
|
||||
- **Lernplan-Abweichungen ignorieren**: Wenn die Sitzungshistorie zeigt, dass ein Thema in drei Sitzungen hintereinander schlecht abgeschnitten hat, muss es im Lernplan hochgestuft werden — nicht nur in der nächsten Sitzung wiederholt.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Normangaben und Definitionen in Fragen und Korrekturen folgen gefestigter Rechtsprechung und kanonischer Literatur. Werden Fragen aus meinem Wissen generiert (nicht aus bereitgestellten Quellen), gilt: inhaltliche Korrektheit ist mit `[PRÜFEN]` markiert, wenn keine sichere Verifikation möglich ist. Vor dem Einlernen gegen Skript oder Kommentar abgleichen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,253 @@
|
||||
---
|
||||
name: lernplan
|
||||
description: "Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan für das Erste Staatsexamen, das Referendariat oder das Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwächen gewichtet, adaptiv nach Lernverlauf. Berücksichtigt Repetitoriumskalender (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten). Lädt, wenn der Nutzer \"Lernplan erstellen\", \"Examensvorbereitung planen\", \"Stundenplan Staatsexamen\" oder \"wie soll ich für [Prüfung] lernen\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Staatsexamen-Lernplan
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Erstellt oder aktualisiert einen strukturierten Lernplan für das Erste Staatsexamen, das Referendariat oder das Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwächen gewichtet, adaptiv nach Lernverlauf. Berücksichtigt Repetitoriumskalender (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten). Lädt, wenn der Nutzer "Lernplan erstellen", "Examensvorbereitung planen", "Stundenplan Staatsexamen" oder "wie soll ich für [Prüfung] lernen" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Ohne Plan verschwindet Zeit. Diese Skill baut einen Lernplan für das Erste oder Zweite Staatsexamen — phasenbezogen, nach Schwachstellen gewichtet, mit Tages- und Wochenstruktur — und passt ihn nach jeder Lernsitzung an. Der Plan lebt; er ist kein exportierter Kalender.
|
||||
|
||||
Er gibt auch den nachgelagerten Skills (Karteikarten, Drill, Gutachtenstil) einen gemeinsamen Fahrplan, damit nicht bei jeder Sitzung von vorn gefragt werden muss, was heute dran ist.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Prüfungsziel** (Erstes Staatsexamen / Referendariat / Zweites Staatsexamen)
|
||||
- **Bundesland** (JAG/JAPrO — Pflichtstoff variiert)
|
||||
- **Prüfungstermin** (konkret oder ungefähr)
|
||||
- **Schwache Rechtsgebiete** (Eigenangabe oder aus Lernverlauf)
|
||||
- **Starke Rechtsgebiete** (weniger Priorität, aber nicht vernachlässigt)
|
||||
- **Stunden pro Woche** (realistisch, nicht aspirativ)
|
||||
- **Freie Tage** (Ruhetage — Pläne ohne Erholung brechen in Woche 3 zusammen)
|
||||
- **Repetitorium** (Alpmann Schmidt, Hemmer/Wüst, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten oder keines)
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Der Pflichtstoffkatalog richtet sich nach dem jeweiligen Juristenausbildungsgesetz und ist Grundlage der Priorisierung.
|
||||
|
||||
**Maßgebliche Ausbildungsordnungen:**
|
||||
- § 5d DRiG — gemeinsamer Pflichtfachkern für alle Bundesländer
|
||||
- JAG NRW i.d.F. vom 11.03.2003 — NRW-spezifischer Katalog
|
||||
- JAPO Bayern i.d.F. vom 13.10.2003 — bayerischer Pflichtfachkatalog
|
||||
- JAPrO Baden-Württemberg — BW-Katalog
|
||||
|
||||
**Prüfungsrelevante Leitentscheidungen (Planungsmaßstab):**
|
||||
|
||||
Für BGB-Schwerpunktplanung:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Für Strafrecht-Schwerpunktplanung:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Kanonische Repetitorien-Literatur:**
|
||||
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen — kompakt, examensnah
|
||||
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe — dogmatisch strukturiert nach Prüfungsreihenfolge
|
||||
- Jura Intensiv, Skriptenreihe — Schwerpunkt Definitionen und Falllösung
|
||||
- Kaiser-Skripten — starke Farbcodierung, schnell navigierbar
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Wofür planen wir?
|
||||
|
||||
> Wofür soll der Plan erstellt werden?
|
||||
>
|
||||
> 1. **Erstes Staatsexamen** (Pflichtfachprüfung, ggf. Schwerpunktbereich)
|
||||
> 2. **Referendariat** (Klausurenkurs, Anwalts-/Stationsvorbereitungen)
|
||||
> 3. **Zweites Staatsexamen** (Assessorexamen — prozessuale Klausuren, Relationen)
|
||||
|
||||
Für (1): Pflichtfachkatalog nach JAG/JAPrO des Bundeslandes laden.
|
||||
Für (2) und (3): Stationsanforderungen und Klausurenformate klären.
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Eingaben — einzeln, je eine fragen
|
||||
|
||||
Nicht alle Fragen auf einmal. Eine stellen, Antwort abwarten, dann nächste.
|
||||
|
||||
- **Prüfungstermin**: Datum bestätigt? Falls nicht: ungefähres Semester / Halbjahr?
|
||||
- **Rechtsgebiete**: Pflichtfächerkanon nach Landesrecht. Bestätigen: "Gibt es etwas, das ergänzt oder gestrichen werden soll?"
|
||||
- **Stärkste Rechtsgebiete**: geringste Priorität, aber nicht ignoriert
|
||||
- **Schwächste Rechtsgebiete**: höchste Priorität, doppelte Stunden
|
||||
- **Stunden pro Woche**: realistisch, nicht maximal. Nach Angabe:
|
||||
|
||||
> "Sie haben [N] Stunden pro Woche genannt. Was füllt die restliche Zeit — Nebenjob (wie viele Stunden), Familie, Pendelzeit, Repetitorium-Präsenz, Sport, Sonstiges? Der Plan soll zu Ihrem Leben passen, nicht umgekehrt."
|
||||
|
||||
Antwort abwarten. Dann Plausibilitätsprüfung:
|
||||
|
||||
> "Das sind rund [X] Stunden täglich an [Z] Lerntagen, neben [Job + Familie + Pendeln]. Das erscheint [realistisch / eng / kaum tragbar]. Sollen wir die Stundenzahl anpassen, oder starten wir mit dieser Vorgabe und überprüfen nach zwei Wochen?"
|
||||
|
||||
Diesen Schritt nie überspringen — auch wenn bereits eine Stundenzahl im Profil steht.
|
||||
|
||||
- **Ruhetage**: Mindestens ein Ruhetag pro Woche. Ohne Ausnahme empfehlen.
|
||||
- **Lernmethoden**: Mehrauswahl. Skripten lesen / Karteikarten / Klausuren schreiben / Drillsitzungen / Wiederholung mit Lerngruppe. Den Stundenplan nach dem ausrichten, was der Studierende tatsächlich durchhält.
|
||||
|
||||
### Schritt 2.5: Repetitorium — Ergänzung oder Ersatz?
|
||||
|
||||
Wenn ein Repetitorium genutzt wird (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser oder sonstiges strukturiertes Kursangebot):
|
||||
|
||||
> "Ihr Repetitorium hat einen eigenen Terminplan. Dieser Plan kann zwei Rollen übernehmen — eine davon wählen:
|
||||
>
|
||||
> 1. **Ergänzung**: Das Repetitorium ist der Hauptfahrplan. Dieser Plan füllt Lücken: Zusatzübungen zu schwachen Rechtsgebieten, Karteikarten-Drill, Klausurensimulationen. Kein Parallelcurriculum.
|
||||
> 2. **Ersatz**: Der Repetitoriums-Terminplan wird nicht befolgt (z. B. wegen Arbeitslast oder Taktung). Dieser Plan übernimmt die Vollstruktur — Rechtsgebiete, Phasen, Tagespläne.
|
||||
>
|
||||
> Beide gleichzeitig zu verfolgen führt in Woche 4 zum Zusammenbruch."
|
||||
|
||||
Antwort festhalten in YAML: `repetitorium_modus: ergänzung | ersatz`
|
||||
|
||||
### Schritt 3: Plan aufbauen
|
||||
|
||||
Wochen bis zum Prüfungstermin berechnen. Dann:
|
||||
|
||||
**Normalmodus (mehr als 6 Wochen):**
|
||||
|
||||
Drei Phasen:
|
||||
|
||||
| Phase | Anteil | Inhalt |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| **Grundlagenphase** | ~60 % der Zeit | Rechtsgebiete durcharbeiten, Skript + Karteikarten, wenige Klausuren |
|
||||
| **Intensivphase** | ~30 % | Klausurenvolumen steigern, alle Rechtsgebiete rotieren, Zeitdruck simulieren |
|
||||
| **Wiederholungsphase** | ~10 % | Schwachstellen aus Sitzungshistorie, Klausurensimulatoren, schwache Gebiete nochmals |
|
||||
|
||||
Schwache Rechtsgebiete: ca. doppelte Stunden gegenüber starken Rechtsgebieten.
|
||||
|
||||
Wochentags: Welches Rechtsgebiet, welche Methode, wie lange. Puffer einplanen — echte Wochen weichen vom Plan ab.
|
||||
|
||||
**Cramphase (weniger als 6 Wochen):**
|
||||
|
||||
> "Weniger als sechs Wochen bis zum Termin — das ist Crashkurs-Modus. Der Plan priorisiert hohe Examensrelevanz vor Vollständigkeit. Es entstehen Lücken; das ist der Kompromiss bei dieser Zeitlage."
|
||||
|
||||
Examensklassiker in jeder Phase (§§ 280 ff., 823 BGB; §§ 242, 263 StGB; Ermessen VerwR; §§ 80, 113 VwGO). Klausuren jeden Tag. Mindestens eine Klausur-Simulation pro Woche unter Zeitdruck. Letzte zwei Tage vor dem Examen: kein neues Material, nur Wiederholung bekannter Strukturen + Schlaf.
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Plan schreiben
|
||||
|
||||
```yaml
|
||||
plan_typ: erstes_staatsexamen # oder referendariat / zweites_staatsexamen
|
||||
bundesland: NRW
|
||||
pruefungstermin: 2026-07-15
|
||||
erstellt: 2026-05-08
|
||||
zuletzt_aktualisiert: 2026-05-08
|
||||
wochen_bis_pruefung: 10
|
||||
stunden_pro_woche: 30
|
||||
tage_pro_woche: 5
|
||||
modus: normal # oder cram
|
||||
repetitorium: hemmer
|
||||
repetitorium_modus: ergänzung
|
||||
phasen:
|
||||
- name: grundlagen
|
||||
start: 2026-05-08
|
||||
ende: 2026-06-13
|
||||
schwerpunkt: Skript lesen, Karteikarten, 2 Klausuren/Woche
|
||||
- name: intensiv
|
||||
start: 2026-06-14
|
||||
ende: 2026-07-10
|
||||
schwerpunkt: Klausurenvolumen, alle Gebiete rotieren
|
||||
- name: wiederholung
|
||||
start: 2026-07-11
|
||||
ende: 2026-07-14
|
||||
schwerpunkt: Schwachstellen, Simulation
|
||||
rechtsgebiete:
|
||||
bgb_at:
|
||||
prioritaet: hoch
|
||||
stunden_pro_woche: 6
|
||||
methoden: [karteikarten, klausuren, drill]
|
||||
schuldrecht_at:
|
||||
prioritaet: mittel
|
||||
stunden_pro_woche: 4
|
||||
methoden: [karteikarten, klausuren]
|
||||
stgb_at:
|
||||
prioritaet: hoch
|
||||
stunden_pro_woche: 5
|
||||
methoden: [klausuren, drill]
|
||||
verwaltungsrecht:
|
||||
prioritaet: mittel
|
||||
stunden_pro_woche: 4
|
||||
methoden: [skript, klausuren]
|
||||
tagesplan:
|
||||
- datum: 2026-05-08
|
||||
wochentag: Freitag
|
||||
einheiten:
|
||||
- rechtsgebiet: BGB AT
|
||||
methode: skript_lesen
|
||||
dauer_min: 90
|
||||
- rechtsgebiet: BGB AT
|
||||
methode: karteikarten
|
||||
dauer_min: 45
|
||||
- datum: 2026-05-09
|
||||
wochentag: Samstag
|
||||
einheiten:
|
||||
- rechtsgebiet: StGB AT
|
||||
methode: klausur
|
||||
dauer_min: 120
|
||||
sitzungs_verlauf: [] # wird von session, karteikarten, drill, gutachten-übung ergänzt
|
||||
```
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Bestätigung
|
||||
|
||||
Vor dem Speichern: Plan in Prosa zusammenfassen und Rückfrage stellen:
|
||||
|
||||
> LERNPLAN — KEIN RECHTSRAT
|
||||
>
|
||||
> Das habe ich aufgebaut. [X] Wochen bis zum Termin. [Y] Stunden pro Woche an [Z] Tagen. Schwache Rechtsgebiete ([Liste]) erhalten doppelte Stunden. Drei Phasen: Grundlagen bis [Datum], Intensiv bis [Datum], Wiederholung die letzten [N] Tage. Die ersten zwei Wochen sind tagesgenau geplant. Der Rest ist wochenweise — ich fülle den Tagesplan nach jeder abgeschlossenen Sitzung nach.
|
||||
>
|
||||
> Stimmt das so? Zu ambitioniert? Zu wenig? Fehlt ein Rechtsgebiet?
|
||||
|
||||
Antwort abwarten. Dann speichern.
|
||||
|
||||
## Plan aktualisieren
|
||||
|
||||
Nach jeder Sitzung (Karteikarten, Drill, Klausur) wird ein Sitzungsbericht an `sitzungs_verlauf` angehängt. Beim nächsten `--aktualisieren`-Aufruf:
|
||||
- Schwache Rechtsgebiete (niedrige Ergebnisse in 2+ Sitzungen) werden in Priorität und Stunden hochgestuft
|
||||
- Geplante, aber nicht absolvierte Einheiten: entweder nachgebucht oder als Lücke markiert
|
||||
- Wenn der Studierende im Rückstand liegt: Pensum anpassen oder Lücke dokumentieren
|
||||
|
||||
## Modi
|
||||
|
||||
- `--aufbauen` (Standard, wenn kein Plan vorhanden): Vollständiger Neubau mit Eingaben-Dialog
|
||||
- `--aktualisieren` (Standard, wenn Plan vorhanden): Sitzungshistorie auswerten, Prioritäten neu gewichten, nächste Tage befüllen
|
||||
- `--status`: Was ist heute und diese Woche geplant? Scoreverlauf? Was liegt zurück?
|
||||
- `--intensiv`: Crash-Modus erzwingen (auch wenn mehr als 6 Wochen verbleiben)
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
- Prosa-Zusammenfassung vor dem Speichern (mit Bestätigungsfrage)
|
||||
- YAML-Datei mit vollständiger Planstruktur
|
||||
- Tagesplan für die ersten zwei Wochen tagesgenau; danach wochenweise
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Eingabe:** "Lernplan für das Erste Staatsexamen NRW, Termin März 2027, Schwächen: Sachenrecht, Strafrecht BT."
|
||||
|
||||
**Ergebnis-Prosa:** 10 Monate bis zum Termin. 3 Phasen. Sachenrecht und StGB BT erhalten je 6 Stunden pro Woche (doppelt gegenüber Standardgewichtung). Repetitorium Hemmer als Ergänzung. Erste Wochen: Grundlagenstruktur Sachenrecht (Eigentum, Besitz, beschränkte dingliche Rechte) und StGB BT (§§ 242 ff., §§ 211 ff. StGB). Ab Woche 12: Klausurenphase mit wöchentlich zwei Zeitklausuren.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Zu ambitioniöse Stundenzahl**: Ein Plan mit 50 Stunden pro Woche, den ein vollzeitberufstätiger Studierender aufgestellt hat, bricht in Woche 2. Besser 25 ehrliche Stunden als 50 geplante.
|
||||
- **Kein Repetitoriums-Abgleich**: Wer parallel Repetitorium und eigenem Plan folgt, verbringt Zeit in zwei Vollcurricula. Eines als primär wählen.
|
||||
- **Ruhetage weglassen**: Pläne ohne Ruhetage haben eine Halbwertszeit von zwei Wochen.
|
||||
- **Sitzungsergebnisse nicht einpflegen**: Der Plan ist nur so gut wie das Feedback, das er bekommt. Sitzungsberichte müssen regelmäßig angehängt werden.
|
||||
- **Wiederholungsphase unterschätzen**: Die letzten Tage sind Konsolidierung, keine Lernphase. Wer kurz vor dem Examen neues Material aufnimmt, verschlechtert seine Leistung.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Zeitschätzungen je Rechtsgebiet sind Orientierungswerte auf Basis typischer Examensgewichtungen — nicht Garantien. Hochprioritäre Themen richten sich nach dem Pflichtfachkatalog des Bundeslandes und der Examenspraxis der letzten Jahre. `[SCHÄTZUNG]` markiert alle Zeitangaben, die auf allgemeinen Erfahrungswerten beruhen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Dieser Lernplan ersetzt keine Beratung durch Seminarleiter, Repetitoren oder Examenscoaches, die den individuellen Kenntnisstand kennen.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
<!-- AUDIT 27.05.2026 -->
|
||||
## Audit-Hinweis (27.05.2026)
|
||||
@@ -0,0 +1,134 @@
|
||||
---
|
||||
name: lernsitzung
|
||||
description: "Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen: Anwendungsfall Student will aktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema absolvieren mit Erklärungen Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback. Tatbestaende, Subsumtion, Lösungsschemata Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Thema und Lernziel festlegen, Erklärung Kontrollfragen Uebungsfall Feedback, Wissenslücken identifizieren. Output strukturierte Lernsitzung mit Erklärungen und Zwischentest. Abgrenzung zu Karteikarten für Memorierung und zu Gutachten-Uebung für Klausurtraining: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lerneinheit
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Lernsitzung für Jurastudium interaktiv durchführen: Anwendungsfall Student will aktive Lernsitzung zu bestimmtem Thema absolvieren mit Erklärungen Uebungsaufgaben und sofortigem Feedback. Tatbestaende, Subsumtion, Lösungsschemata Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Thema und Lernziel festlegen, Erklärung Kontrollfragen Uebungsfall Feedback, Wissenslücken identifizieren. Output strukturierte Lernsitzung mit Erklärungen und Zwischentest. Abgrenzung zu Karteikarten für Memorierung und zu Gutachten-Uebung für Klausurtraining. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Eine strukturierte Lerneinheit mit einer festen Anzahl an Fragen — Karteikarten-Drill, Klausurfrage im Gutachtenstil oder Mündlichkeitssimulation. Die Ergebnisse fließen in den Lernplan ein, sodass die nächste Einheit auf dem aufsetzt, was in dieser Einheit schwierig war.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** (z. B. "Schuldrecht AT", "§§ 242, 243 StGB", "Verwaltungsrecht Ermessen")
|
||||
- **Anzahl der Fragen** (N)
|
||||
- **Modus** (`--karteikarten` | `--klausurfrage` | `--mündlich`, Standard: Nachfrage)
|
||||
- Optional: **Schwerpunkt** (z. B. "Schwerpunkt: Kausalität", "nur Definitionen")
|
||||
|
||||
## Rechtlicher Rahmen
|
||||
|
||||
Die Fragen folgen dem Examensrelevanzkanon für das Erste und Zweite Staatsexamen nach JAG/JAPrO der Bundesländer. Inhaltlicher Maßstab:
|
||||
|
||||
**Leitentscheidungen (Beispiele je Modus):**
|
||||
|
||||
Karteikarten-Drill (Definitionen):
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Gutachtenstil-Klausurfragen:
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
**Literatur:**
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
## Ablauf
|
||||
|
||||
### Schritt 1: Eingaben prüfen
|
||||
|
||||
Wenn Rechtsgebiet oder Anzahl fehlen, einmalig fragen:
|
||||
|
||||
> "Welches Rechtsgebiet, und wie viele Fragen? (z. B. 'Schuldrecht AT, 10 Fragen' oder 'StGB BT Eigentumsdelikte 5 — Gutachtenstil')"
|
||||
|
||||
### Schritt 2: Modus bestimmen und Inhaltsquelle laden
|
||||
|
||||
- `--karteikarten`: `karteikarten`-Skill laden, N Karten im Drill-Modus, priorisiert nach früheren Fehlern + fälligen Karten
|
||||
- `--klausurfrage`: `gutachten-uebung`-Skill laden, N Kurzklausurfragen im Gutachtenstil generieren, Nutzer schreibt Lösung, Feedback pro Frage
|
||||
- `--mündlich` (Standard): `pruefungsgespraech-ag`-Skill laden, N Fragen im sokratischen Frage-Antwort-Format, Pushback nach jeder Antwort
|
||||
|
||||
Jurisdiktion/Prüfungsordnung aus Nutzerprofil laden, falls vorhanden (z. B. Examensvorbereitung NRW → JAG NRW-Prüfungsstoff priorisieren).
|
||||
|
||||
### Schritt 3: N Fragen — eine nach der anderen
|
||||
|
||||
Nie mehrere Fragen auf einmal. Erst Antwort abwarten, dann nächste Frage.
|
||||
|
||||
Nach jeder Frage: kurze Rückmeldung (richtig / teilweise / falsch + Korrektur). Falsche Antworten mit Normangabe erläutern — nie nur "falsch".
|
||||
|
||||
### Schritt 4: Sitzungsabschluss
|
||||
|
||||
Am Ende der N Fragen:
|
||||
- Ergebnis: X/N richtig (Prozentwert)
|
||||
- Nicht gewusste Themen: Liste mit Unterthema-Tags
|
||||
- Schwache Unterthemen dieser Sitzung
|
||||
- Vergleich mit früheren Sitzungen zu diesem Rechtsgebiet (falls Verlauf existiert)
|
||||
- Empfehlung für die nächste Sitzung
|
||||
|
||||
Sitzungsbericht schreiben:
|
||||
|
||||
```yaml
|
||||
sitzungs_verlauf:
|
||||
- datum: 2026-05-08
|
||||
rechtsgebiet: Schuldrecht AT
|
||||
typ: karteikarten # oder klausurfrage / mündlich
|
||||
fragen_anzahl: 10
|
||||
richtig: 7
|
||||
teilweise: 1
|
||||
falsch: 2
|
||||
schwache_themen: [§ 275 Abs. 1 BGB Unmöglichkeit, § 286 Abs. 2 BGB Verzug ohne Mahnung]
|
||||
```
|
||||
|
||||
Falls Lernplan vorhanden: Sitzungsbericht an `lernplan.yaml` → `sitzungs_verlauf` anhängen.
|
||||
Falls kein Lernplan: in `sitzungs_verlauf.yaml` schreiben.
|
||||
|
||||
### Schritt 5: Anschlussempfehlung
|
||||
|
||||
> "Auf Basis dieser Sitzung empfiehlt sich als nächster Schritt: [konkrete Empfehlung — z. B. 'Definitionen § 275 BGB mit karteikarten vertiefen' oder 'gutachtenstil-übung: Klausurfall zu § 286 BGB']."
|
||||
|
||||
## Ausgabeformat
|
||||
|
||||
- Fragen einzeln, eine nach der anderen
|
||||
- Rückmeldung je Frage: kurz und normgenau
|
||||
- Sitzungsabschluss: tabellarische Auswertung + Verlaufsmuster (ab 2+ Sitzungen zu demselben Rechtsgebiet)
|
||||
- YAML-Sitzungsbericht für den Lernplan
|
||||
|
||||
## Beispiel
|
||||
|
||||
**Eingabe:** "10 Fragen Strafrecht BT Eigentumsdelikte, Modus mündlich"
|
||||
|
||||
**Verlauf (Auszug):**
|
||||
|
||||
> Frage 1: A nimmt heimlich das Fahrrad des B mit, um es dauerhaft zu behalten. Welche Straftatbestände kommen in Betracht, und wie lautet der Obersatz für den ersten Anspruch?
|
||||
|
||||
Nutzer antwortet. Skill prüft: Ist § 242 Abs. 1 StGB (Diebstahl) benannt? Obersatz vorhanden? Fremdheit der Sache, Wegnahme, Zueignungsabsicht als Prüfungspunkte erwähnt?
|
||||
|
||||
Pushback falls unvollständig: "Sie haben § 242 StGB benannt — gut. Was ist Wegnahme? Definition, bitte."
|
||||
|
||||
**Sitzungsabschluss:** 7/10 richtig. Schwache Themen: Abgrenzung § 242/246 StGB (Diebstahl/Unterschlagung), Gewahrsamsbruch-Definition. Empfehlung: Karteikarten § 242–248c StGB + eine Klausurfrage zur Abgrenzung.
|
||||
|
||||
## Risiken und typische Fehler
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet zu weit gewählt**: "BGB" als Rechtsgebiet für eine 10-Fragen-Einheit ist sinnlos breit. Auf Unterthemen eingrenzen (z. B. "BGB AT Stellvertretung §§ 164 ff.").
|
||||
- **Modus nicht zur Lernphase passend**: Karteikarten sind für Definitionen-Memorierung. Gutachtenstil-Klausurfragen für Strukturtraining. Mündlich für Verständnis-Tiefe. Den richtigen Modus zur richtigen Lernphase wählen.
|
||||
- **Sitzungsergebnisse nicht verwerten**: Der Wert der Sitzungshistorie liegt darin, dass schwache Themen bei der nächsten Sitzung priorisiert werden. Sitzungen ohne Auswertung sind verlorenes Feedback.
|
||||
- **Lernplan-Abweichungen ignorieren**: Wenn die Sitzungshistorie zeigt, dass ein Thema in drei Sitzungen hintereinander schlecht abgeschnitten hat, muss es im Lernplan hochgestuft werden — nicht nur in der nächsten Sitzung wiederholt.
|
||||
|
||||
## Quellenpflicht
|
||||
|
||||
Normangaben und Definitionen in Fragen und Korrekturen folgen gefestigter Rechtsprechung und kanonischer Literatur. Werden Fragen aus meinem Wissen generiert (nicht aus bereitgestellten Quellen), gilt: inhaltliche Korrektheit ist mit `[PRÜFEN]` markiert, wenn keine sichere Verifikation möglich ist. Vor dem Einlernen gegen Skript oder Kommentar abgleichen.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: lernstrategien-livecheck-sonderfall
|
||||
description: "Lernstrategien Livecheck Sonderfall im Jurastudium: prüft konkret Lernstrategien, Livecheck, Loesungsschemata. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lernstrategien Livecheck Sonderfall
|
||||
# Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Lernstrategien Livecheck Sonderfall** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Lernstrategien, Livecheck, Loesungsschemata. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `spezial-lernstrategien-compliance-dokumentation-und-akte` | Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-livecheck-sonderfall-und-edge-case` | Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-loesungsschemata-mehrparteien-konflikt-und-interessen` | Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `spezial-lernstrategien-compliance-dokumentation-und-akte`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Lernstrategien: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk / lernstrategien compliance dokumentation und akte. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -65,85 +53,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 2. `spezial-livecheck-sonderfall-und-edge-case`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung / livecheck sonderfall und edge case. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Livecheck** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-loesungsschemata-mehrparteien-konflikt-und-interessen`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix / loesungsschemata mehrparteien konflikt und interessen. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Loesungsschemata** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -1,36 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: lernstrategien-loesungsschemata-methodenlehre
|
||||
description: "Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre im Jurastudium: prüft konkret Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung, Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche, Übt die juristische Methodenlehre für Studierende —. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, Methodenlehre, Subsumtion. Prüfraster Lerntyp-Diagnose, Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Prüfungsrelevanz, Zeitplan-Erstellung. Output individueller Lernstrategieplan mit konkreten Massnahmen und Zeitplanung. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Examens-Prognose für Themengewichtung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre
|
||||
# Lernstrategien für Jura
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Lernstrategien Loesungsschemata Methodenlehre** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung, Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche, Übt die juristische Methodenlehre für Studierende —. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `lernstrategien` | Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, Methodenlehre, Subsumtion. Prüfraster Lerntyp-Diagnose, Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Prüfungsrelevanz, Zeitplan-Erstellung. Output individueller Lernstrategieplan mit konkreten Massnahmen und Zeitplanung. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Examens-Prognose für Themengewichtung. |
|
||||
| `loesungsschemata` | Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrlichem Disclaimer: Schemata sind dogmatisch nicht zwingend, können aber das Verständnis tragen. Lädt, wenn der Nutzer "Schema BGB", "Schema StGB", "Anspruchsprüfung Aufbau", "Verbrechensaufbau", "Grundrechtsschema" oder "brauche ich Schemata" sagt. |
|
||||
| `methodenlehre-grundlagen` | Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung, Argumentationslast. Lädt, wenn der Nutzer "Methodenlehre üben", "auslegen", "Analogie prüfen", "teleologische Reduktion", "verfassungskonform auslegen" oder "warum brauche ich Methodenlehre" sagt. |
|
||||
Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, Methodenlehre, Subsumtion. Prüfraster Lerntyp-Diagnose, Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Prüfungsrelevanz, Zeitplan-Erstellung. Output individueller Lernstrategieplan mit konkreten Massnahmen und Zeitplanung. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Examens-Prognose für Themengewichtung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `lernstrategien`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Lernstrategien für Jurastudium und Examensvorbereitung entwickeln: Anwendungsfall Student sucht effektive Lernmethoden für Examensvorbereitung und will Zeit und Energie optimal einsetzen. Examensvorbereitung 1. und 2. Staatsexamen, Methodenlehre, Subsumtion. Prüfraster Lerntyp-Diagnose, Spaced-Repetition, aktives Erinnern, Priorisierung nach Prüfungsrelevanz, Zeitplan-Erstellung. Output individueller Lernstrategieplan mit konkreten Massnahmen und Zeitplanung. Abgrenzung zu Lernplan für Zeitmanagement und zu Examens-Prognose für Themengewichtung.
|
||||
|
||||
# Lernstrategien für Jura
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. In welcher Studienphase befindet sich der Nutzer (Grundstudium, Examensvorbereitung, Wiederholung)?
|
||||
@@ -149,304 +136,3 @@ Diese Skill ist kein Selbsthilfetraktat. Sie nennt Strategien, ordnet sie nach E
|
||||
- Sie schreibt keinen fertigen Lernplan (das macht `lernplan`).
|
||||
- Sie gibt keine pauschale "so musst du lernen"-Antwort. Sie nennt Strategien, der Studierende wählt.
|
||||
- Sie ist keine Motivationsberatung. Wer kein Examen schreiben will, lernt nicht effektiver, weil ein Plugin Ratschläge gibt.
|
||||
|
||||
## 2. `loesungsschemata`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrlichem Disclaimer: Schemata sind dogmatisch nicht zwingend, können aber das Verständnis tragen. Lädt, wenn der Nutzer "Schema BGB", "Schema StGB", "Anspruchsprüfung Aufbau", "Verbrechensaufbau", "Grundrechtsschema" oder "brauche ich Schemata" sagt.
|
||||
|
||||
# Lösungsschemata
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Schema wird benoetigt: Anspruchspruefung, Verbrechensaufbau, Grundrechtspruefung, Klageart-Bestimmung?
|
||||
2. In welchem Prüfungsniveau (Anfaenger, Fortgeschrittene, Examen) soll das Schema eingesetzt werden?
|
||||
3. Gibt es Streitfragen zum Schema selbst (z.B. Aufbaufragen im Strafrecht)?
|
||||
4. Soll das Schema als Gedaechtnisstuetze oder zum Verstaendnis-Aufbau verwendet werden?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 433, 280 BGB — Vertrag und Leistungsstoerung: Kern des Anspruchspruefungs-Schemas
|
||||
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Fundament des Verbrechensaufbau-Schemas
|
||||
- Art. 1, 19 GG — Grundrechte: Schutzbereich als erster Schritt des Grundrechtsschemas
|
||||
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klageart als erster Schritt des Verwaltungsrecht-Schemas
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Ehrlicher Disclaimer vorweg
|
||||
|
||||
**Schemata sind nicht das Gesetz, nicht die Lehre und nicht das Examen. Sie sind didaktische Krücken — manchmal sehr gute, manchmal irreführende.**
|
||||
|
||||
Die ehrliche Lage:
|
||||
- Die ausgezeichneten Studierenden brauchen keine Schemata. Sie haben die innere Struktur verstanden und arbeiten direkt aus dem Gesetz.
|
||||
- Für viele andere — auch sehr ordentliche Studierende — sind Schemata ein **Verständniskatalysator**. Wer mit einem Schema im Kopf einsteigt, fragt sich beim Lesen des Sachverhalts: "An welchem Punkt bin ich jetzt im Schema?" Das gibt Halt und Reihenfolge.
|
||||
- Wer die innere Begründung kennt und das Schema dann als Stütze nutzt, ist gut bedient. Wer Schemata abspult, **ohne** zu verstehen warum, schreibt mediokere Klausuren.
|
||||
- **Whatever works**: Wenn ein Schema dir hilft, die nächste Klausur zu schreiben — nimm es. Wenn du es nicht brauchst — auch gut.
|
||||
|
||||
Diese Skill stellt Schemata bereit, weil das Verbieten nichts bringt. Wir kommentieren aber jedes Schema mit dem dogmatischen Grund, **warum** es so aussieht — damit du irgendwann ohne auskommst.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** und **Thema** (z. B. "§ 823 I BGB Schema", "§ 32 StGB Notwehr", "Art. 8 GG Versammlungsfreiheit")
|
||||
- Optional: **Erklärungstiefe** ("nur das Schema" / "mit Erläuterung warum")
|
||||
|
||||
## Zivilrechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Anspruchsprüfung (allgemein)
|
||||
1. **Anspruch entstanden?** — Tatbestand der AGL.
|
||||
2. **Anspruch nicht erloschen?** — Erlöschensgründe (Erfüllung § 362, Aufrechnung § 389, Rücktritt §§ 346 ff., Anfechtung § 142 I).
|
||||
3. **Anspruch durchsetzbar?** — Einreden (Verjährung § 214, Zurückbehaltung § 273).
|
||||
|
||||
**Warum so**: Diese Dreiteilung folgt der Logik der Anspruchsnorm — sie entsteht, kann erlöschen, kann gehemmt sein.
|
||||
|
||||
### § 433 I BGB — Kaufvertragsanspruch
|
||||
1. Vertragsschluss: §§ 145, 147 BGB — Angebot, Annahme, Konsens über Ware und Preis (essentialia negotii).
|
||||
2. Wirksamkeit: keine Nichtigkeit (§§ 105 ff., 116 ff., 134, 138 BGB), keine Anfechtung (§§ 142, 143 BGB), keine erfolgreiche Formanforderung (§ 311b BGB bei Grundstückskaufverträgen).
|
||||
3. Anspruch nicht erloschen: keine Erfüllung, kein Rücktritt.
|
||||
4. Anspruch durchsetzbar: keine Verjährung (§§ 195, 199 BGB).
|
||||
|
||||
### § 280 I BGB — Schadensersatz neben der Leistung
|
||||
1. Schuldverhältnis.
|
||||
2. Pflichtverletzung (jede Abweichung vom Soll-Zustand).
|
||||
3. Vertretenmüssen (§§ 276 ff. BGB, Vermutung).
|
||||
4. Schaden (§§ 249 ff. BGB).
|
||||
5. Haftungsausfüllende Kausalität.
|
||||
|
||||
### § 823 I BGB — Delikt
|
||||
1. Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht).
|
||||
2. Verletzungshandlung.
|
||||
3. Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz + Adäquanz + Schutzzweck der Norm).
|
||||
4. Rechtswidrigkeit (indiziert).
|
||||
5. Verschulden (§§ 276 ff., evtl. Deliktsfähigkeit §§ 827, 828).
|
||||
6. Schaden + haftungsausfüllende Kausalität.
|
||||
|
||||
**Warum so**: Drei Ebenen — Tatbestand (1–3), Rechtswidrigkeit (4), Verschulden (5) — wie im Strafrecht, dann Schaden als Rechtsfolge.
|
||||
|
||||
### § 812 I 1 Fall 1 BGB — Leistungskondiktion
|
||||
1. "Etwas erlangt" — Vermögensvorteil.
|
||||
2. "Durch Leistung" eines anderen — bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
|
||||
3. "Ohne rechtlichen Grund" — kein wirksamer Behaltensgrund.
|
||||
|
||||
### § 985 BGB — Herausgabe
|
||||
1. Anspruchsteller ist **Eigentümer**.
|
||||
2. Anspruchsgegner ist **Besitzer**.
|
||||
3. Anspruchsgegner hat **kein Recht zum Besitz** (§ 986 BGB).
|
||||
|
||||
### EBV — §§ 987 ff. BGB
|
||||
Sperrwirkung: §§ 987 ff. BGB regeln die Folgen abschließend, daneben kein § 823 BGB (Ausnahme: § 992 BGB bei deliktischem Besitzerwerb), kein § 812 BGB (Ausnahme: bei Bösgläubigkeit § 988 BGB).
|
||||
|
||||
### Culpa in contrahendo — §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
|
||||
1. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 II BGB).
|
||||
2. Pflichtverletzung (§ 241 II BGB).
|
||||
3. Vertretenmüssen.
|
||||
4. Schaden.
|
||||
|
||||
## Strafrechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Verbrechensaufbau (jedes Delikt)
|
||||
1. **Tatbestand**
|
||||
- Objektiver Tatbestand (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung)
|
||||
- Subjektiver Tatbestand (Vorsatz § 15, besondere subjektive Merkmale)
|
||||
2. **Rechtswidrigkeit** (Rechtfertigungsgründe)
|
||||
3. **Schuld** (Schuldfähigkeit, Entschuldigungsgründe, Unrechtsbewusstsein)
|
||||
|
||||
### § 242 StGB — Diebstahl
|
||||
1. Objektiver Tatbestand:
|
||||
- Fremde bewegliche Sache.
|
||||
- Wegnahme: Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams.
|
||||
2. Subjektiver Tatbestand:
|
||||
- Vorsatz bzgl. obj. Merkmalen.
|
||||
- Zueignungsabsicht: Aneignungs**absicht** (Vorsatz 1. Grades) + Enteignungs**vorsatz** (dolus eventualis reicht), Rechtswidrigkeit der Zueignung.
|
||||
3. Rechtswidrigkeit (Notwehr § 32, Notstand § 34, Einwilligung — selten).
|
||||
4. Schuld.
|
||||
|
||||
### § 32 StGB — Notwehr (Rechtfertigungsgrund)
|
||||
1. Notwehrlage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.
|
||||
2. Notwehrhandlung: erforderlich + geboten.
|
||||
3. Subjektives Rechtfertigungselement: Verteidigungswille.
|
||||
|
||||
## Öffentlich-rechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Grundrechtsprüfung (Schichtenprüfung)
|
||||
1. **Schutzbereich**: persönlich + sachlich.
|
||||
2. **Eingriff**.
|
||||
3. **Verfassungsrechtliche Rechtfertigung**:
|
||||
- Schranke (Vorbehalt des Gesetzes).
|
||||
- Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit, Wesensgehalt Art. 19 II GG, Zitiergebot Art. 19 I 2 GG, Bestimmtheit).
|
||||
|
||||
### Verhältnismäßigkeit
|
||||
1. Legitimer Zweck.
|
||||
2. Geeignetheit.
|
||||
3. Erforderlichkeit.
|
||||
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn).
|
||||
|
||||
### Klage im Verwaltungsprozess
|
||||
1. **Klageart bestimmen** (Anfechtung, Verpflichtung, Leistung, Feststellung, FFK, Normenkontrolle).
|
||||
2. **Zulässigkeit**:
|
||||
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 VwGO).
|
||||
- Statthaftigkeit (richtige Klageart).
|
||||
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO, "möglicherweise verletzt").
|
||||
- Vorverfahren (§ 68 VwGO).
|
||||
- Klagefrist (§ 74 VwGO).
|
||||
- Form (§ 81 VwGO).
|
||||
- Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO).
|
||||
3. **Begründetheit** (z. B. § 113 I 1 VwGO bei Anfechtungsklage: VA rechtswidrig + Kläger in seinen Rechten verletzt).
|
||||
|
||||
### Verwaltungsaktqualität (§ 35 VwVfG)
|
||||
1. Verfügung, Entscheidung, andere hoheitliche Maßnahme.
|
||||
2. Behörde.
|
||||
3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
|
||||
4. Zur Regelung.
|
||||
5. Eines Einzelfalls.
|
||||
6. Mit Außenwirkung.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
Die Skill stellt das Schema bereit, **erklärt aber jeden Schritt** mit der dogmatischen Begründung. Beispiel:
|
||||
|
||||
> Frage: "Warum prüft man bei § 985 BGB drei Voraussetzungen?"
|
||||
> Antwort der Skill: "Weil die Norm den Anspruch des **Eigentümers** gegen den **Besitzer** auf Herausgabe regelt, **wenn** der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Die drei Schritte sind keine Konvention, sondern direkt der Wortlaut."
|
||||
|
||||
Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studierende erst aus dem Gesetz beantwortet, dann mit dem Schema abgleicht.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `subsumtionslehre` — Schemata strukturieren, aber die Subsumtion **innerhalb** jedes Schemapunkts ist das eigentliche Lernziel.
|
||||
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
|
||||
- `gutachten-uebung` — Schema in der Klausur anwenden.
|
||||
- `tatbestaende-lernen` — Definitionen, ohne die Schemata leer bleiben.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie ist **nicht** das Lehrbuch. Wer nur das Schema lernt, geht durch das Examen wie ein Roboter mit fehlerhafter Firmware: erkennt einen 80%-passenden Sachverhalt nicht.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
- Sie ist nicht universell. Manche Fälle passen in kein Schema — dann hilft das Verständnis der Methodenlehre (siehe `methodenlehre-grundlagen`), nicht das Krampfhalten am Schema.
|
||||
|
||||
## Schlusswort
|
||||
|
||||
Schemata sind wie Stützräder am Fahrrad. Solange sie tragen, lassen sie sich nicht ohne Folgen abbauen. Wer fahren kann, fährt ohne. Wer das Fahren lernt, fährt erstmal mit — und schämt sich nicht.
|
||||
|
||||
## 3. `methodenlehre-grundlagen`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung, Argumentationslast. Lädt, wenn der Nutzer "Methodenlehre üben", "auslegen", "Analogie prüfen", "teleologische Reduktion", "verfassungskonform auslegen" oder "warum brauche ich Methodenlehre" sagt.
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Grundlagen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Methodenlehre ist nicht das, was Studierende glauben (Pflichtveranstaltung im ersten Semester, dann wieder vergessen). Methodenlehre ist das, was den Unterschied zwischen einem Gutachten mit 8 Punkten und einem mit 14 Punkten macht: die saubere Begründung, warum eine Norm so und nicht anders verstanden wird.
|
||||
|
||||
Diese Skill übt die vier (oft fünf) Auslegungsmethoden, die Rechtsfortbildung (Analogie und teleologische Reduktion) und die normative Korrektur (verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung). Sie greift dabei auf die anwaltliche Praxisperspektive des `methodenlehre-buergerliches-recht`-Plugins zurück — passt sie aber auf das Studium an.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Norm**, deren Auslegung geübt werden soll
|
||||
- **Auslegungsproblem** (z. B. ist "Sache" in § 90 BGB auch ein Tier? Greift § 823 I BGB auch bei reinen Vermögensschäden? Ist Online-Banking eine "Erklärung gegenüber Anwesenden"?)
|
||||
- Optional: **dein eigener Auslegungsvorschlag** zur Korrektur
|
||||
|
||||
## Die vier Auslegungsmethoden — Savigny-Kanon
|
||||
|
||||
### 1. Wortlaut (grammatische Auslegung)
|
||||
- **Beginn jeder Auslegung**. Was sagt der Text?
|
||||
- **Wortsinn**: allgemeiner Sprachgebrauch oder Fachsprache?
|
||||
- **Wortlautgrenze**: jenseits davon ist keine Auslegung mehr möglich — nur noch Analogie oder Reduktion.
|
||||
- Prüffrage: Ist der Sachverhalt vom möglichen Wortsinn noch erfasst?
|
||||
|
||||
### 2. Systematik (systematische Auslegung)
|
||||
- Stellung der Norm im Gesetz, Verhältnis zu Nachbarnormen.
|
||||
- Begriffe sollten innerhalb desselben Gesetzes konsistent verwendet werden (Vermutung, nicht Regel).
|
||||
- Verweisungen (§ 90a BGB → § 90 BGB), Generalklauseln (§ 242 BGB), Legaldefinitionen.
|
||||
- Prüffrage: Wie passt die Norm zu den anderen Normen — und wo widerspricht sie ihnen?
|
||||
|
||||
### 3. Historie (historisch-genetische Auslegung)
|
||||
- Was wollte der **historische** Gesetzgeber (genetisch) — und wie hat sich die Norm entwickelt (historisch)?
|
||||
- Quelle: Gesetzgebungsmaterialien (Begründung Regierungsentwurf, Berichte Bundestagsausschüsse, Protokolle).
|
||||
- Vorsicht: Der Wille des Gesetzgebers ist nicht immer das, was im Gesetz steht.
|
||||
- Prüffrage: Warum hat der Gesetzgeber die Norm so formuliert — und ist der heutige Sachverhalt überhaupt erfasst?
|
||||
|
||||
### 4. Telos (teleologische Auslegung)
|
||||
- Sinn und Zweck der Norm — der **objektive** Normzweck, nicht der subjektive Wille des Gesetzgebers.
|
||||
- Häufig die ausschlaggebende Methode in der Klausur.
|
||||
- Prüffrage: Welchen Zweck verfolgt die Norm — und wird der durch die eine oder die andere Auslegung besser erreicht?
|
||||
|
||||
### Optional (5.): Vergleichende / völkerrechtliche / unionsrechtliche Einordnung
|
||||
- Bei harmonisiertem Recht und Auslegung im Lichte der Richtlinie/EuGH-Rechtsprechung.
|
||||
|
||||
## Rangverhältnis — die ehrliche Antwort
|
||||
|
||||
In Lehrbüchern steht oft eine starre Rangfolge (Wortlaut > Systematik > Historie > Telos). **Das ist didaktisch nützlich, aber falsch.** Der BGH und das BVerfG arbeiten **pragmatisch**: Wortlaut ist Ausgangspunkt und Grenze, aber innerhalb dieser Grenze hat keine Methode Vorrang. Welches Auslegungsergebnis am Ende trägt, entscheidet die Gesamtbetrachtung — und in der Praxis sehr oft der Telos.
|
||||
|
||||
Für die Klausur: **alle vier Methoden anwenden**, transparent argumentieren, zu einem begründeten Ergebnis kommen. Wer nur "nach dem Wortlaut" sagt und damit abschließt, verliert Punkte.
|
||||
|
||||
## Rechtsfortbildung — jenseits der Wortlautgrenze
|
||||
|
||||
### Analogie
|
||||
- **Voraussetzungen**: planwidrige Regelungslücke + vergleichbare Interessenlage.
|
||||
- Lücke: der Gesetzgeber hat einen Fall nicht geregelt, **obwohl** er ihn geregelt hätte, wenn er ihn bedacht hätte.
|
||||
- Vergleichbare Interessenlage: der ungeregelte Fall ist dem geregelten so ähnlich, dass die Rechtsfolge auch hier passt.
|
||||
- **Verbot der Analogie zulasten des Täters im Strafrecht** (Art. 103 II GG, § 1 StGB).
|
||||
- **Vorsicht im Steuerrecht und Eingriffsrecht**.
|
||||
|
||||
### Teleologische Reduktion
|
||||
- Spiegelbild zur Analogie: Die Norm ist nach Wortlaut anwendbar, **aber** nach ihrem Sinn und Zweck darf sie auf diesen Fall nicht angewandt werden.
|
||||
- Beispiel: § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) wird teleologisch reduziert, wenn das Geschäft dem Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
|
||||
|
||||
### Erst-Recht-Schluss (argumentum a fortiori)
|
||||
- **A maiore ad minus**: Wer mehr darf, darf auch weniger.
|
||||
- **A minore ad maius**: Wenn schon das Weniger verboten ist, dann erst recht das Mehr.
|
||||
|
||||
### Umkehrschluss (argumentum e contrario)
|
||||
- Wenn der Gesetzgeber **gerade nur** den geregelten Fall regeln wollte, dann gilt für den ungeregelten gerade das Gegenteil. Vorsicht: Voraussetzung ist eine bewusste Auslassung, keine planwidrige Lücke.
|
||||
|
||||
## Normative Korrektur — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung
|
||||
|
||||
### Verfassungskonforme Auslegung
|
||||
- Wenn eine Norm mehrere Auslegungen zulässt, ist die zu wählen, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
|
||||
- Grenze: gegen den klaren Wortlaut und gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers ist sie nicht möglich (BVerfG).
|
||||
- Wirkungsweise: oft punktentscheidend in Klausuren, in denen ein Grundrecht im Spiel ist.
|
||||
|
||||
### Unionsrechtskonforme Auslegung (richtlinienkonforme Auslegung)
|
||||
- Bei harmonisiertem Recht: Auslegung muss im Lichte der zugrundeliegenden Richtlinie und der EuGH-Rechtsprechung erfolgen.
|
||||
- Grenze: keine Auslegung contra legem nach nationalem Recht.
|
||||
- Beispiel: Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB), AGB-Recht, Diskriminierungsrecht.
|
||||
|
||||
### Völkerrechtskonforme Auslegung
|
||||
- Insbesondere im Lichte der EMRK.
|
||||
|
||||
## Argumentationslast
|
||||
|
||||
Wer eine Auslegung gegen den Wortlaut, eine Analogie, eine Reduktion vornimmt, **trägt die Argumentationslast**. In der Klausur heißt das: ausdrücklich begründen, warum die übliche Auslegung hier nicht trägt — sonst wirkt es wie ein Subsumtionssprung.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill stellt ein Auslegungsproblem (Norm + zweideutiger Sachverhalt).
|
||||
2. Studierender wendet **selbst** alle vier Methoden an.
|
||||
3. Skill korrigiert pro Methode einzeln:
|
||||
- "Wortlaut: Ist der Sachverhalt vom möglichen Wortsinn erfasst — und woran machst du das fest?"
|
||||
- "Systematik: Welche Nachbarnorm spricht dafür/dagegen — und warum?"
|
||||
- "Historie: Was sagt die Gesetzesbegründung — und wenn du sie nicht kennst, warum?"
|
||||
- "Telos: Welchen Zweck schützt die Norm — und welche Auslegung erreicht den Zweck besser?"
|
||||
4. Skill stellt erst dann die Frage: "Welche Methode trägt hier — und warum?"
|
||||
5. Erst zum Schluss: Ergebnis mit Argumentationslast.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
|
||||
- `subsumtionslehre` — wenn nach Auslegung subsumiert wird.
|
||||
- `gutachten-uebung` — Methodenlehre als Begründungsteil in der Klausur.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Mustergutachten zur Auslegung.
|
||||
- Sie verzichtet auf den Streit zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie als akademische Detailfrage, übt aber die praktische Anwendung beider Ansätze.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,191 @@
|
||||
---
|
||||
name: loesungsschemata
|
||||
description: "Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrlichem Disclaimer: Schemata sind dogmatisch nicht zwingend, können aber das Verständnis tragen. Lädt, wenn der Nutzer \"Schema BGB\", \"Schema StGB\", \"Anspruchsprüfung Aufbau\", \"Verbrechensaufbau\", \"Grundrechtsschema\" oder \"brauche ich Schemata\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lösungsschemata
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrlichem Disclaimer: Schemata sind dogmatisch nicht zwingend, können aber das Verständnis tragen. Lädt, wenn der Nutzer "Schema BGB", "Schema StGB", "Anspruchsprüfung Aufbau", "Verbrechensaufbau", "Grundrechtsschema" oder "brauche ich Schemata" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Schema wird benoetigt: Anspruchspruefung, Verbrechensaufbau, Grundrechtspruefung, Klageart-Bestimmung?
|
||||
2. In welchem Prüfungsniveau (Anfaenger, Fortgeschrittene, Examen) soll das Schema eingesetzt werden?
|
||||
3. Gibt es Streitfragen zum Schema selbst (z.B. Aufbaufragen im Strafrecht)?
|
||||
4. Soll das Schema als Gedaechtnisstuetze oder zum Verstaendnis-Aufbau verwendet werden?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 433, 280 BGB — Vertrag und Leistungsstoerung: Kern des Anspruchspruefungs-Schemas
|
||||
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Fundament des Verbrechensaufbau-Schemas
|
||||
- Art. 1, 19 GG — Grundrechte: Schutzbereich als erster Schritt des Grundrechtsschemas
|
||||
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klageart als erster Schritt des Verwaltungsrecht-Schemas
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Ehrlicher Disclaimer vorweg
|
||||
|
||||
**Schemata sind nicht das Gesetz, nicht die Lehre und nicht das Examen. Sie sind didaktische Krücken — manchmal sehr gute, manchmal irreführende.**
|
||||
|
||||
Die ehrliche Lage:
|
||||
- Die ausgezeichneten Studierenden brauchen keine Schemata. Sie haben die innere Struktur verstanden und arbeiten direkt aus dem Gesetz.
|
||||
- Für viele andere — auch sehr ordentliche Studierende — sind Schemata ein **Verständniskatalysator**. Wer mit einem Schema im Kopf einsteigt, fragt sich beim Lesen des Sachverhalts: "An welchem Punkt bin ich jetzt im Schema?" Das gibt Halt und Reihenfolge.
|
||||
- Wer die innere Begründung kennt und das Schema dann als Stütze nutzt, ist gut bedient. Wer Schemata abspult, **ohne** zu verstehen warum, schreibt mediokere Klausuren.
|
||||
- **Whatever works**: Wenn ein Schema dir hilft, die nächste Klausur zu schreiben — nimm es. Wenn du es nicht brauchst — auch gut.
|
||||
|
||||
Diese Skill stellt Schemata bereit, weil das Verbieten nichts bringt. Wir kommentieren aber jedes Schema mit dem dogmatischen Grund, **warum** es so aussieht — damit du irgendwann ohne auskommst.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Rechtsgebiet** und **Thema** (z. B. "§ 823 I BGB Schema", "§ 32 StGB Notwehr", "Art. 8 GG Versammlungsfreiheit")
|
||||
- Optional: **Erklärungstiefe** ("nur das Schema" / "mit Erläuterung warum")
|
||||
|
||||
## Zivilrechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Anspruchsprüfung (allgemein)
|
||||
1. **Anspruch entstanden?** — Tatbestand der AGL.
|
||||
2. **Anspruch nicht erloschen?** — Erlöschensgründe (Erfüllung § 362, Aufrechnung § 389, Rücktritt §§ 346 ff., Anfechtung § 142 I).
|
||||
3. **Anspruch durchsetzbar?** — Einreden (Verjährung § 214, Zurückbehaltung § 273).
|
||||
|
||||
**Warum so**: Diese Dreiteilung folgt der Logik der Anspruchsnorm — sie entsteht, kann erlöschen, kann gehemmt sein.
|
||||
|
||||
### § 433 I BGB — Kaufvertragsanspruch
|
||||
1. Vertragsschluss: §§ 145, 147 BGB — Angebot, Annahme, Konsens über Ware und Preis (essentialia negotii).
|
||||
2. Wirksamkeit: keine Nichtigkeit (§§ 105 ff., 116 ff., 134, 138 BGB), keine Anfechtung (§§ 142, 143 BGB), keine erfolgreiche Formanforderung (§ 311b BGB bei Grundstückskaufverträgen).
|
||||
3. Anspruch nicht erloschen: keine Erfüllung, kein Rücktritt.
|
||||
4. Anspruch durchsetzbar: keine Verjährung (§§ 195, 199 BGB).
|
||||
|
||||
### § 280 I BGB — Schadensersatz neben der Leistung
|
||||
1. Schuldverhältnis.
|
||||
2. Pflichtverletzung (jede Abweichung vom Soll-Zustand).
|
||||
3. Vertretenmüssen (§§ 276 ff. BGB, Vermutung).
|
||||
4. Schaden (§§ 249 ff. BGB).
|
||||
5. Haftungsausfüllende Kausalität.
|
||||
|
||||
### § 823 I BGB — Delikt
|
||||
1. Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht).
|
||||
2. Verletzungshandlung.
|
||||
3. Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz + Adäquanz + Schutzzweck der Norm).
|
||||
4. Rechtswidrigkeit (indiziert).
|
||||
5. Verschulden (§§ 276 ff., evtl. Deliktsfähigkeit §§ 827, 828).
|
||||
6. Schaden + haftungsausfüllende Kausalität.
|
||||
|
||||
**Warum so**: Drei Ebenen — Tatbestand (1–3), Rechtswidrigkeit (4), Verschulden (5) — wie im Strafrecht, dann Schaden als Rechtsfolge.
|
||||
|
||||
### § 812 I 1 Fall 1 BGB — Leistungskondiktion
|
||||
1. "Etwas erlangt" — Vermögensvorteil.
|
||||
2. "Durch Leistung" eines anderen — bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
|
||||
3. "Ohne rechtlichen Grund" — kein wirksamer Behaltensgrund.
|
||||
|
||||
### § 985 BGB — Herausgabe
|
||||
1. Anspruchsteller ist **Eigentümer**.
|
||||
2. Anspruchsgegner ist **Besitzer**.
|
||||
3. Anspruchsgegner hat **kein Recht zum Besitz** (§ 986 BGB).
|
||||
|
||||
### EBV — §§ 987 ff. BGB
|
||||
Sperrwirkung: §§ 987 ff. BGB regeln die Folgen abschließend, daneben kein § 823 BGB (Ausnahme: § 992 BGB bei deliktischem Besitzerwerb), kein § 812 BGB (Ausnahme: bei Bösgläubigkeit § 988 BGB).
|
||||
|
||||
### Culpa in contrahendo — §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
|
||||
1. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 II BGB).
|
||||
2. Pflichtverletzung (§ 241 II BGB).
|
||||
3. Vertretenmüssen.
|
||||
4. Schaden.
|
||||
|
||||
## Strafrechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Verbrechensaufbau (jedes Delikt)
|
||||
1. **Tatbestand**
|
||||
- Objektiver Tatbestand (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung)
|
||||
- Subjektiver Tatbestand (Vorsatz § 15, besondere subjektive Merkmale)
|
||||
2. **Rechtswidrigkeit** (Rechtfertigungsgründe)
|
||||
3. **Schuld** (Schuldfähigkeit, Entschuldigungsgründe, Unrechtsbewusstsein)
|
||||
|
||||
### § 242 StGB — Diebstahl
|
||||
1. Objektiver Tatbestand:
|
||||
- Fremde bewegliche Sache.
|
||||
- Wegnahme: Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams.
|
||||
2. Subjektiver Tatbestand:
|
||||
- Vorsatz bzgl. obj. Merkmalen.
|
||||
- Zueignungsabsicht: Aneignungs**absicht** (Vorsatz 1. Grades) + Enteignungs**vorsatz** (dolus eventualis reicht), Rechtswidrigkeit der Zueignung.
|
||||
3. Rechtswidrigkeit (Notwehr § 32, Notstand § 34, Einwilligung — selten).
|
||||
4. Schuld.
|
||||
|
||||
### § 32 StGB — Notwehr (Rechtfertigungsgrund)
|
||||
1. Notwehrlage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.
|
||||
2. Notwehrhandlung: erforderlich + geboten.
|
||||
3. Subjektives Rechtfertigungselement: Verteidigungswille.
|
||||
|
||||
## Öffentlich-rechtliche Schemata
|
||||
|
||||
### Grundrechtsprüfung (Schichtenprüfung)
|
||||
1. **Schutzbereich**: persönlich + sachlich.
|
||||
2. **Eingriff**.
|
||||
3. **Verfassungsrechtliche Rechtfertigung**:
|
||||
- Schranke (Vorbehalt des Gesetzes).
|
||||
- Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit, Wesensgehalt Art. 19 II GG, Zitiergebot Art. 19 I 2 GG, Bestimmtheit).
|
||||
|
||||
### Verhältnismäßigkeit
|
||||
1. Legitimer Zweck.
|
||||
2. Geeignetheit.
|
||||
3. Erforderlichkeit.
|
||||
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn).
|
||||
|
||||
### Klage im Verwaltungsprozess
|
||||
1. **Klageart bestimmen** (Anfechtung, Verpflichtung, Leistung, Feststellung, FFK, Normenkontrolle).
|
||||
2. **Zulässigkeit**:
|
||||
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 VwGO).
|
||||
- Statthaftigkeit (richtige Klageart).
|
||||
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO, "möglicherweise verletzt").
|
||||
- Vorverfahren (§ 68 VwGO).
|
||||
- Klagefrist (§ 74 VwGO).
|
||||
- Form (§ 81 VwGO).
|
||||
- Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO).
|
||||
3. **Begründetheit** (z. B. § 113 I 1 VwGO bei Anfechtungsklage: VA rechtswidrig + Kläger in seinen Rechten verletzt).
|
||||
|
||||
### Verwaltungsaktqualität (§ 35 VwVfG)
|
||||
1. Verfügung, Entscheidung, andere hoheitliche Maßnahme.
|
||||
2. Behörde.
|
||||
3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
|
||||
4. Zur Regelung.
|
||||
5. Eines Einzelfalls.
|
||||
6. Mit Außenwirkung.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
Die Skill stellt das Schema bereit, **erklärt aber jeden Schritt** mit der dogmatischen Begründung. Beispiel:
|
||||
|
||||
> Frage: "Warum prüft man bei § 985 BGB drei Voraussetzungen?"
|
||||
> Antwort der Skill: "Weil die Norm den Anspruch des **Eigentümers** gegen den **Besitzer** auf Herausgabe regelt, **wenn** der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Die drei Schritte sind keine Konvention, sondern direkt der Wortlaut."
|
||||
|
||||
Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studierende erst aus dem Gesetz beantwortet, dann mit dem Schema abgleicht.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `subsumtionslehre` — Schemata strukturieren, aber die Subsumtion **innerhalb** jedes Schemapunkts ist das eigentliche Lernziel.
|
||||
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifischer Hintergrund.
|
||||
- `gutachten-uebung` — Schema in der Klausur anwenden.
|
||||
- `tatbestaende-lernen` — Definitionen, ohne die Schemata leer bleiben.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie ist **nicht** das Lehrbuch. Wer nur das Schema lernt, geht durch das Examen wie ein Roboter mit fehlerhafter Firmware: erkennt einen 80%-passenden Sachverhalt nicht.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
- Sie ist nicht universell. Manche Fälle passen in kein Schema — dann hilft das Verständnis der Methodenlehre (siehe `methodenlehre-grundlagen`), nicht das Krampfhalten am Schema.
|
||||
|
||||
## Schlusswort
|
||||
|
||||
Schemata sind wie Stützräder am Fahrrad. Solange sie tragen, lassen sie sich nicht ohne Folgen abbauen. Wer fahren kann, fährt ohne. Wer das Fahren lernt, fährt erstmal mit — und schämt sich nicht.
|
||||
@@ -0,0 +1,137 @@
|
||||
---
|
||||
name: methodenlehre-grundlagen
|
||||
description: "Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung, Argumentationslast. Lädt, wenn der Nutzer \"Methodenlehre üben\", \"auslegen\", \"Analogie prüfen\", \"teleologische Reduktion\", \"verfassungskonform auslegen\" oder \"warum brauche ich Methodenlehre\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Grundlagen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Übt die juristische Methodenlehre für Studierende — Auslegung nach Wortlaut/Systematik/Historie/Telos, Analogie, teleologische Reduktion, Auslegung gegen den Wortlaut, verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung, Argumentationslast. Lädt, wenn der Nutzer "Methodenlehre üben", "auslegen", "Analogie prüfen", "teleologische Reduktion", "verfassungskonform auslegen" oder "warum brauche ich Methodenlehre" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Methodenlehre ist nicht das, was Studierende glauben (Pflichtveranstaltung im ersten Semester, dann wieder vergessen). Methodenlehre ist das, was den Unterschied zwischen einem Gutachten mit 8 Punkten und einem mit 14 Punkten macht: die saubere Begründung, warum eine Norm so und nicht anders verstanden wird.
|
||||
|
||||
Diese Skill übt die vier (oft fünf) Auslegungsmethoden, die Rechtsfortbildung (Analogie und teleologische Reduktion) und die normative Korrektur (verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung). Sie greift dabei auf die anwaltliche Praxisperspektive des `methodenlehre-buergerliches-recht`-Plugins zurück — passt sie aber auf das Studium an.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Norm**, deren Auslegung geübt werden soll
|
||||
- **Auslegungsproblem** (z. B. ist "Sache" in § 90 BGB auch ein Tier? Greift § 823 I BGB auch bei reinen Vermögensschäden? Ist Online-Banking eine "Erklärung gegenüber Anwesenden"?)
|
||||
- Optional: **dein eigener Auslegungsvorschlag** zur Korrektur
|
||||
|
||||
## Die vier Auslegungsmethoden — Savigny-Kanon
|
||||
|
||||
### 1. Wortlaut (grammatische Auslegung)
|
||||
- **Beginn jeder Auslegung**. Was sagt der Text?
|
||||
- **Wortsinn**: allgemeiner Sprachgebrauch oder Fachsprache?
|
||||
- **Wortlautgrenze**: jenseits davon ist keine Auslegung mehr möglich — nur noch Analogie oder Reduktion.
|
||||
- Prüffrage: Ist der Sachverhalt vom möglichen Wortsinn noch erfasst?
|
||||
|
||||
### 2. Systematik (systematische Auslegung)
|
||||
- Stellung der Norm im Gesetz, Verhältnis zu Nachbarnormen.
|
||||
- Begriffe sollten innerhalb desselben Gesetzes konsistent verwendet werden (Vermutung, nicht Regel).
|
||||
- Verweisungen (§ 90a BGB → § 90 BGB), Generalklauseln (§ 242 BGB), Legaldefinitionen.
|
||||
- Prüffrage: Wie passt die Norm zu den anderen Normen — und wo widerspricht sie ihnen?
|
||||
|
||||
### 3. Historie (historisch-genetische Auslegung)
|
||||
- Was wollte der **historische** Gesetzgeber (genetisch) — und wie hat sich die Norm entwickelt (historisch)?
|
||||
- Quelle: Gesetzgebungsmaterialien (Begründung Regierungsentwurf, Berichte Bundestagsausschüsse, Protokolle).
|
||||
- Vorsicht: Der Wille des Gesetzgebers ist nicht immer das, was im Gesetz steht.
|
||||
- Prüffrage: Warum hat der Gesetzgeber die Norm so formuliert — und ist der heutige Sachverhalt überhaupt erfasst?
|
||||
|
||||
### 4. Telos (teleologische Auslegung)
|
||||
- Sinn und Zweck der Norm — der **objektive** Normzweck, nicht der subjektive Wille des Gesetzgebers.
|
||||
- Häufig die ausschlaggebende Methode in der Klausur.
|
||||
- Prüffrage: Welchen Zweck verfolgt die Norm — und wird der durch die eine oder die andere Auslegung besser erreicht?
|
||||
|
||||
### Optional (5.): Vergleichende / völkerrechtliche / unionsrechtliche Einordnung
|
||||
- Bei harmonisiertem Recht und Auslegung im Lichte der Richtlinie/EuGH-Rechtsprechung.
|
||||
|
||||
## Rangverhältnis — die ehrliche Antwort
|
||||
|
||||
In Lehrbüchern steht oft eine starre Rangfolge (Wortlaut > Systematik > Historie > Telos). **Das ist didaktisch nützlich, aber falsch.** Der BGH und das BVerfG arbeiten **pragmatisch**: Wortlaut ist Ausgangspunkt und Grenze, aber innerhalb dieser Grenze hat keine Methode Vorrang. Welches Auslegungsergebnis am Ende trägt, entscheidet die Gesamtbetrachtung — und in der Praxis sehr oft der Telos.
|
||||
|
||||
Für die Klausur: **alle vier Methoden anwenden**, transparent argumentieren, zu einem begründeten Ergebnis kommen. Wer nur "nach dem Wortlaut" sagt und damit abschließt, verliert Punkte.
|
||||
|
||||
## Rechtsfortbildung — jenseits der Wortlautgrenze
|
||||
|
||||
### Analogie
|
||||
- **Voraussetzungen**: planwidrige Regelungslücke + vergleichbare Interessenlage.
|
||||
- Lücke: der Gesetzgeber hat einen Fall nicht geregelt, **obwohl** er ihn geregelt hätte, wenn er ihn bedacht hätte.
|
||||
- Vergleichbare Interessenlage: der ungeregelte Fall ist dem geregelten so ähnlich, dass die Rechtsfolge auch hier passt.
|
||||
- **Verbot der Analogie zulasten des Täters im Strafrecht** (Art. 103 II GG, § 1 StGB).
|
||||
- **Vorsicht im Steuerrecht und Eingriffsrecht**.
|
||||
|
||||
### Teleologische Reduktion
|
||||
- Spiegelbild zur Analogie: Die Norm ist nach Wortlaut anwendbar, **aber** nach ihrem Sinn und Zweck darf sie auf diesen Fall nicht angewandt werden.
|
||||
- Beispiel: § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) wird teleologisch reduziert, wenn das Geschäft dem Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
|
||||
|
||||
### Erst-Recht-Schluss (argumentum a fortiori)
|
||||
- **A maiore ad minus**: Wer mehr darf, darf auch weniger.
|
||||
- **A minore ad maius**: Wenn schon das Weniger verboten ist, dann erst recht das Mehr.
|
||||
|
||||
### Umkehrschluss (argumentum e contrario)
|
||||
- Wenn der Gesetzgeber **gerade nur** den geregelten Fall regeln wollte, dann gilt für den ungeregelten gerade das Gegenteil. Vorsicht: Voraussetzung ist eine bewusste Auslassung, keine planwidrige Lücke.
|
||||
|
||||
## Normative Korrektur — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung
|
||||
|
||||
### Verfassungskonforme Auslegung
|
||||
- Wenn eine Norm mehrere Auslegungen zulässt, ist die zu wählen, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
|
||||
- Grenze: gegen den klaren Wortlaut und gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers ist sie nicht möglich (BVerfG).
|
||||
- Wirkungsweise: oft punktentscheidend in Klausuren, in denen ein Grundrecht im Spiel ist.
|
||||
|
||||
### Unionsrechtskonforme Auslegung (richtlinienkonforme Auslegung)
|
||||
- Bei harmonisiertem Recht: Auslegung muss im Lichte der zugrundeliegenden Richtlinie und der EuGH-Rechtsprechung erfolgen.
|
||||
- Grenze: keine Auslegung contra legem nach nationalem Recht.
|
||||
- Beispiel: Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB), AGB-Recht, Diskriminierungsrecht.
|
||||
|
||||
### Völkerrechtskonforme Auslegung
|
||||
- Insbesondere im Lichte der EMRK.
|
||||
|
||||
## Argumentationslast
|
||||
|
||||
Wer eine Auslegung gegen den Wortlaut, eine Analogie, eine Reduktion vornimmt, **trägt die Argumentationslast**. In der Klausur heißt das: ausdrücklich begründen, warum die übliche Auslegung hier nicht trägt — sonst wirkt es wie ein Subsumtionssprung.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill stellt ein Auslegungsproblem (Norm + zweideutiger Sachverhalt).
|
||||
2. Studierender wendet **selbst** alle vier Methoden an.
|
||||
3. Skill korrigiert pro Methode einzeln:
|
||||
- "Wortlaut: Ist der Sachverhalt vom möglichen Wortsinn erfasst — und woran machst du das fest?"
|
||||
- "Systematik: Welche Nachbarnorm spricht dafür/dagegen — und warum?"
|
||||
- "Historie: Was sagt die Gesetzesbegründung — und wenn du sie nicht kennst, warum?"
|
||||
- "Telos: Welchen Zweck schützt die Norm — und welche Auslegung erreicht den Zweck besser?"
|
||||
4. Skill stellt erst dann die Frage: "Welche Methode trägt hier — und warum?"
|
||||
5. Erst zum Schluss: Ergebnis mit Argumentationslast.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-zivilrecht`, `methodenlehre-strafrecht`, `methodenlehre-oeffentliches-recht` — fachspezifische Vertiefung.
|
||||
- `subsumtionslehre` — wenn nach Auslegung subsumiert wird.
|
||||
- `gutachten-uebung` — Methodenlehre als Begründungsteil in der Klausur.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Mustergutachten zur Auslegung.
|
||||
- Sie verzichtet auf den Streit zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie als akademische Detailfrage, übt aber die praktische Anwendung beider Ansätze.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: methodenlehre-oeffentliches-strafrecht
|
||||
description: "Methodenlehre Oeffentliches Strafrecht im Jurastudium: prüft konkret Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre —, Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger, Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende —. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme Auslegung, Vorrang des EU-Rechts, Vorlage an EuGH und BVerfG. Lädt, wenn der Nutzer \"Grundrechtsprüfung\", \"Verhältnismäßigkeit\", \"Ermessen prüfen\", \"Klageart bestimmen\" oder \"Vorlage EuGH\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Methodenlehre Oeffentliches Strafrecht
|
||||
# Methodenlehre — Öffentliches Recht
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Methodenlehre Oeffentliches Strafrecht** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre —, Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger, Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende —. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `methodenlehre-oeffentliches-recht` | Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme Auslegung, Vorrang des EU-Rechts, Vorlage an EuGH und BVerfG. Lädt, wenn der Nutzer "Grundrechtsprüfung", "Verhältnismäßigkeit", "Ermessen prüfen", "Klageart bestimmen" oder "Vorlage EuGH" sagt. |
|
||||
| `methodenlehre-strafrecht` | Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogieverbot Art. 103 II GG, Auslegung im Lichte des Bestimmtheitsgebots. Lädt, wenn der Nutzer "Strafrecht-Aufbau", "Verbrechensaufbau prüfen", "Konkurrenzen Strafrecht", "Analogieverbot" oder "Vorsatz subsumieren" sagt. |
|
||||
| `methodenlehre-zivilrecht` | Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133/157 BGB), Auslegung von AGB (§ 305 ff. BGB), Verkehrssitte. Lädt, wenn der Nutzer "AGL-Reihenfolge", "Anspruchsprüfung", "Willenserklärung auslegen", "AGB auslegen" oder "Konkurrenzen Zivilrecht" sagt. |
|
||||
Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme Auslegung, Vorrang des EU-Rechts, Vorlage an EuGH und BVerfG. Lädt, wenn der Nutzer "Grundrechtsprüfung", "Verhältnismäßigkeit", "Ermessen prüfen", "Klageart bestimmen" oder "Vorlage EuGH" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `methodenlehre-oeffentliches-recht`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt die öffentlich-rechtliche Methodenlehre — Schichtenprüfung bei Grundrechten, Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Ermessensfehler, Verwaltungsaktqualität, prozessuale Methodik der Klagearten, unionsrechtskonforme Auslegung, Vorrang des EU-Rechts, Vorlage an EuGH und BVerfG. Lädt, wenn der Nutzer "Grundrechtsprüfung", "Verhältnismäßigkeit", "Ermessen prüfen", "Klageart bestimmen" oder "Vorlage EuGH" sagt.
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Öffentliches Recht
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
@@ -163,248 +151,3 @@ Faustregel: Erst die Maßnahme qualifizieren (VA oder nicht?), dann die Klageart
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
|
||||
## 2. `methodenlehre-strafrecht`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogieverbot Art. 103 II GG, Auslegung im Lichte des Bestimmtheitsgebots. Lädt, wenn der Nutzer "Strafrecht-Aufbau", "Verbrechensaufbau prüfen", "Konkurrenzen Strafrecht", "Analogieverbot" oder "Vorsatz subsumieren" sagt.
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Strafrecht
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Strafrechts-Thema wird erarbeitet: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld oder Konkurrenzen?
|
||||
2. Gibt es ein konkretes Fallbeispiel oder wird die Methodik abstrakt geuebt?
|
||||
3. Welcher Aspekt ist unklar: objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand oder Trennungsfragen?
|
||||
4. Liegt ein Analogieproblem oder ein Bestimmtheitsproblem (Art. 103 Abs. 2 GG) vor?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: methodischer Kern des Strafrechts
|
||||
- Art. 103 Abs. 2 GG — Bestimmtheitsgebot: Analogieverbot und seine Auswirkung auf Auslegung
|
||||
- §§ 52, 53 StGB — Konkurrenzlehre: Tateinheit und Tatmehrheit
|
||||
- § 15 StGB — Vorsatz als Regelform; Fahrlässigkeit nur bei ausdrucklicher Normierung
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Strafrecht hat den methodisch strengsten Aufbau aller drei großen Rechtsgebiete: dreistufig, formal trennscharf, mit Verboten, die in anderen Rechtsgebieten nicht gelten (Analogieverbot zulasten des Täters, Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip). Wer das innere Gerüst kennt, kann jede Klausur lösen — auch ohne den konkreten Tatbestand auswendig zu wissen.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Sachverhalt** oder **Tatbestand**
|
||||
- Optional: **dein Aufbau** zur Korrektur
|
||||
- Optional: **Schwerpunkt** (AT, BT, Konkurrenzen)
|
||||
|
||||
## Der dreistufige Verbrechensaufbau
|
||||
|
||||
Jede Strafrechtsprüfung folgt diesem Schema. Kein Tatbestand wird ohne dieses Gerüst geprüft.
|
||||
|
||||
### 1. Tatbestand
|
||||
- **Objektiver Tatbestand**: alle äußeren Merkmale (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung).
|
||||
- **Subjektiver Tatbestand**: Vorsatz (§ 15 StGB) bzw. Fahrlässigkeit, gegebenenfalls besondere subjektive Merkmale (Zueignungsabsicht, Bereicherungsabsicht).
|
||||
- **Reihenfolge strikt**: erst objektiv vollständig, dann subjektiv. Wer den Vorsatz vor der Kausalität prüft, hat den Aufbau verloren.
|
||||
|
||||
### 2. Rechtswidrigkeit
|
||||
- Indiziert durch Tatbestandsmäßigkeit, aber zu prüfen, wenn ein Rechtfertigungsgrund in Betracht kommt.
|
||||
- **Rechtfertigungsgründe**: § 32 StGB (Notwehr), § 34 StGB (rechtfertigender Notstand), §§ 228, 904 BGB (Defensivnotstand, Aggressivnotstand), Einwilligung, rechtfertigender Pflichtenkollision, mutmaßliche Einwilligung.
|
||||
- **Aufbau eines Rechtfertigungsgrunds**: objektive Lage + subjektives Rechtfertigungselement.
|
||||
|
||||
### 3. Schuld
|
||||
- **Schuldfähigkeit**: §§ 19, 20, 21 StGB.
|
||||
- **Entschuldigungsgründe**: § 33 StGB (Notwehrexzess), § 35 StGB (entschuldigender Notstand), übergesetzlicher entschuldigender Notstand.
|
||||
- **Unrechtsbewusstsein**: § 17 StGB (Verbotsirrtum).
|
||||
- **Entschuldigender Tatumstandsirrtum** ist KEIN Schuldproblem, sondern wird auf Tatbestandsebene als § 16 StGB geprüft.
|
||||
|
||||
## Trennung objektiver / subjektiver Tatbestand
|
||||
|
||||
Der häufigste Aufbaufehler in Anfängerklausuren: Vorsatz wird beim objektiven Tatbestand mitgeprüft ("Da A wusste, dass …"). **Falsch.** Vorsatz ist ein Tatbestandsmerkmal des **subjektiven** Tatbestands und gehört dorthin — vollständig.
|
||||
|
||||
Subsumtions-Reihenfolge im Vorsatz:
|
||||
1. Vorsatz im Hinblick auf jedes objektive Tatbestandsmerkmal einzeln.
|
||||
2. Vorsatzform: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades, dolus eventualis.
|
||||
3. Bei Abweichungen vom Geschehensablauf: aberratio ictus, error in persona, error in obiecto.
|
||||
4. **Tatumstandsirrtum § 16 StGB** schließt Vorsatz aus — auf Tatbestandsebene.
|
||||
|
||||
## Analogieverbot — Art. 103 II GG, § 1 StGB
|
||||
|
||||
Analoger Schluss zulasten des Täters ist **verboten**. Das gilt für:
|
||||
- Tatbestand selbst (keine Erweiterung über den Wortlaut hinaus zulasten des Täters).
|
||||
- Rechtsfolgen (keine Strafverschärfung durch Analogie).
|
||||
- Verfahrensrecht: dort beschränkter, das materielle Analogieverbot gilt nicht uneingeschränkt.
|
||||
|
||||
**Erlaubt**: Analogie **zugunsten** des Täters (z. B. Erweiterung von Rechtfertigungsgründen, Entschuldigungsgründen).
|
||||
|
||||
Wer in der Klausur einen Tatbestand "erweitert", weil das Verhalten "eigentlich auch strafwürdig" sei, ist methodisch raus.
|
||||
|
||||
## Bestimmtheitsgebot
|
||||
|
||||
Der Tatbestand muss so bestimmt sein, dass der Bürger vorhersehen kann, was strafbar ist (lex certa). Bei unbestimmten Begriffen ("Verwerflichkeit", "Sittenwidrigkeit"): verfassungskonforme Auslegung, die das Bestimmtheitsgebot wahrt.
|
||||
|
||||
## Konkurrenzlehre
|
||||
|
||||
Die Konkurrenzen sind der zweite große Methodenkomplex im Strafrecht.
|
||||
|
||||
### Handlungseinheit
|
||||
- Natürliche Handlungseinheit: enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang, einheitlicher Wille.
|
||||
- Tatbestandliche Handlungseinheit: ein Tatbestand erfasst mehrere Akte.
|
||||
- Iterative Tatbestandserfüllung.
|
||||
|
||||
### Tateinheit (§ 52 StGB, Idealkonkurrenz)
|
||||
- Eine Handlung erfüllt mehrere Tatbestände **gleichzeitig**.
|
||||
- Klammerwirkung: ein Tatbestand klammert andere.
|
||||
|
||||
### Tatmehrheit (§ 53 StGB, Realkonkurrenz)
|
||||
- Mehrere selbständige Handlungen, mehrere Tatbestände.
|
||||
- Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB.
|
||||
|
||||
### Gesetzeskonkurrenz (Scheinkonkurrenz)
|
||||
- **Spezialität**: lex specialis derogat legi generali (§ 211 StGB verdrängt § 212 StGB).
|
||||
- **Subsidiarität**: ausdrücklich (z. B. § 246 I StGB "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften …") oder konkludent.
|
||||
- **Konsumtion**: typische Begleittat geht im Hauptdelikt auf (Sachbeschädigung beim Diebstahl).
|
||||
|
||||
## Auslegung im Strafrecht
|
||||
|
||||
- **Wortlaut** ist Grenze und Schranke (Art. 103 II GG).
|
||||
- **Telos** ist ausschlaggebend, aber nur **innerhalb** des Wortlauts.
|
||||
- **Systematik** ist wichtig wegen der dogmatischen Eigenständigkeit jeder Norm.
|
||||
- **Historie**: bei jungen Tatbeständen (z. B. § 217 StGB-Reform, § 184i StGB) sehr wichtig.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Studierender bekommt einen Sachverhalt.
|
||||
2. Skill fragt: "Welche Tatbestände kommen in Betracht — und in welcher Reihenfolge prüfst du?"
|
||||
3. Pro Tatbestand: Aufbau strikt dreistufig durchgehen. Skill markiert jeden Aufbaufehler.
|
||||
4. Konkurrenzen werden **zum Schluss** geprüft, nicht zwischendrin.
|
||||
5. Skill prüft Trennung objektiv/subjektiv besonders streng.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — Auslegung allgemein (Wortlautgrenze besonders streng).
|
||||
- `subsumtionslehre` — Subsumtion innerhalb jedes Tatbestandsmerkmals.
|
||||
- `loesungsschemata` — Verbrechensaufbau als Schema (mit Disclaimer).
|
||||
- `rechtsgeschichte` — Strafrecht im NS und in der SBZ/DDR als methodisches Anschauungsmaterial dafür, was passiert, wenn Bestimmtheit fällt.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie korrigiert keine ausgeschriebenen Gutachten (das macht `gutachten-uebung`).
|
||||
- Sie übt nicht den Streit objektive/subjektive Theorie auf Detailniveau — sie übt die Anwendung in der Klausur.
|
||||
|
||||
## 3. `methodenlehre-zivilrecht`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133/157 BGB), Auslegung von AGB (§ 305 ff. BGB), Verkehrssitte. Lädt, wenn der Nutzer "AGL-Reihenfolge", "Anspruchsprüfung", "Willenserklärung auslegen", "AGB auslegen" oder "Konkurrenzen Zivilrecht" sagt.
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Zivilrecht
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welche zivilrechtliche Methode wird erarbeitet: AGL-Reihenfolge, Willenserklärung, AGB, Auslegung?
|
||||
2. Gibt es ein konkretes Fallbeispiel oder wird die Methodik abstrakt geuebt?
|
||||
3. Ist die Konkurrenz-Frage relevant (z.B. § 823 BGB neben vertraglichem Anspruch)?
|
||||
4. Geht es um objektive oder subjektive Auslegung einer Willenserklärung?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsmethoden: Grundlage der zivilrechtlichen Methodenlehre
|
||||
- §§ 305-310 BGB — AGB-Recht: spezielle Auslegungsregeln
|
||||
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: zentrale Anspruchsgrundlage
|
||||
- §§ 812-822 BGB — Bereicherungsrecht: Subsidiaritaet als methodisches Prinzip
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Im Zivilrecht ist die Methodik standardisierter als anderswo: Das Gutachten folgt der Anspruchsgrundlagen-Prüfung, die Konkurrenzen sind dogmatisch geklärt, und die Auslegung von Willenserklärungen hat ein eigenes Methodengerüst (§§ 133, 157 BGB). Wer das beherrscht, gewinnt die meisten Klausuren auf der Strukturebene.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Fall** oder **Sachverhaltsteil**
|
||||
- Optional: **dein Prüfungsentwurf** (Reihenfolge der AGL, gewählte AGL)
|
||||
- Optional: **konkretes Methodenproblem** (Willenserklärung, AGB, Konkurrenz)
|
||||
|
||||
## Die Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge
|
||||
|
||||
Eine zivilrechtliche Klausur ohne saubere AGL-Reihenfolge ist verloren. Die kanonische Reihenfolge:
|
||||
|
||||
1. **Vertragliche Ansprüche** (Primär-, Sekundär-, Begleitansprüche)
|
||||
- § 433 BGB, § 535 BGB, § 631 BGB, § 611 BGB usw.
|
||||
- Leistungsstörungen: §§ 280 I, 280 I, II, 286, 280 I, III, 281, 280 I, III, 283, 284, 311a II.
|
||||
- Rücktritt §§ 323, 326 V; Minderung § 441; Nacherfüllung § 439.
|
||||
|
||||
2. **Vertragsähnliche Ansprüche**
|
||||
- c. i. c. (§§ 280 I, 311 II, 241 II), Vertrag mit Schutzwirkung Dritter, GoA (§§ 677 ff.), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 985, 987 ff., 994 ff.).
|
||||
|
||||
3. **Dingliche Ansprüche**
|
||||
- Herausgabe § 985 BGB, Beseitigung/Unterlassung § 1004, § 894 (Grundbuchberichtigung).
|
||||
|
||||
4. **Deliktische Ansprüche**
|
||||
- § 823 I, § 823 II, § 826, §§ 824, 825, 831, 832, 833, 836, 839 BGB.
|
||||
- Quasideliktische Ansprüche: §§ 7 ff. StVG, ProdHaftG, UmweltHG.
|
||||
|
||||
5. **Bereicherungsrechtliche Ansprüche**
|
||||
- § 812 I 1 Fall 1 (Leistungskondiktion), § 812 I 1 Fall 2 (Nichtleistungskondiktion), § 813, § 816, § 822.
|
||||
|
||||
**Faustregel**: Vertrag vor Delikt, Delikt vor Bereicherung. Aber: Die **Subsidiarität** ist anspruchsspezifisch (nicht jeder Anspruch ist gegen den anderen subsidiär).
|
||||
|
||||
## Auslegung von Willenserklärungen — §§ 133, 157 BGB
|
||||
|
||||
Die wichtigste Methodenfrage des BGB AT.
|
||||
|
||||
- **§ 133 BGB**: "der wirkliche Wille zu erforschen" — subjektiv.
|
||||
- **§ 157 BGB**: "nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" — objektiv.
|
||||
- **Empfängerhorizont**: Maßgeblich ist, wie der **objektive Empfänger** in der Lage des konkreten Erklärungsempfängers die Erklärung verstehen durfte und musste.
|
||||
- Ausnahmen: **falsa demonstratio non nocet** (übereinstimmender innerer Wille schlägt Wortlaut); **interne Auslegung** zwischen Anwesenden ohne objektiven Empfängerhorizont in Sonderkonstellationen.
|
||||
|
||||
Prüfungsschritte:
|
||||
1. Wortlaut der Erklärung.
|
||||
2. Begleitumstände (Vorgespräche, frühere Geschäftsbeziehung, Branchenüblichkeit).
|
||||
3. Verkehrssitte (Handelsbrauch nach § 346 HGB im Kaufmannsverkehr).
|
||||
4. Sinn und Zweck der Erklärung.
|
||||
5. **Auslegungsgrenze**: Andeutung im Wortlaut bei formbedürftigen Geschäften (Andeutungstheorie).
|
||||
|
||||
## Auslegung von AGB
|
||||
|
||||
- **§ 305c II BGB**: Unklarheitenregel — Zweifel gehen zulasten des Verwenders.
|
||||
- **Kundenfeindlichste Auslegung im Verbandsklageverfahren**: Bei der abstrakten Inhaltskontrolle (§§ 1, 3 UKlaG) wird die kundenfeindlichste Auslegung gewählt, damit die Klausel mit Sicherheit unwirksam ist.
|
||||
- Im **Individualprozess** dagegen normale Auslegung mit § 305c II als Tiebreaker.
|
||||
- AGB werden nach **objektivem Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Kunden** ausgelegt, nicht nach dem konkreten Vertragspartner.
|
||||
|
||||
## Konkurrenzen
|
||||
|
||||
- **Anspruchsgrundlagenkonkurrenz** ist die Regel: mehrere AGL nebeneinander prüfen.
|
||||
- **Subsidiarität**: gesetzlich (z. B. § 988 BGB), vertraglich oder dogmatisch (Spezialität).
|
||||
- **Spezialität**: Speziellere Norm verdrängt allgemeinere (z. B. ProdHaftG für Produktfehler statt § 823 BGB? — nein, beide nebeneinander, ProdHaftG verdrängt nicht).
|
||||
- **Konsumtion / Verdrängung**: § 280 I BGB neben § 823 BGB ist kein Streit, beide prüfen.
|
||||
|
||||
## Methodenfehler — typische Klausurfallen
|
||||
|
||||
- **AGL springen** (von § 433 zu § 823 ohne Begründung). Pushback: Was hat dich überzeugt, dass § 433 nicht weiterhilft?
|
||||
- **"Es liegt ein Vertrag vor"** ohne §§ 145, 147 BGB zu prüfen.
|
||||
- **Auslegung übersehen**: Der Fall verlangt nach § 133 BGB; stattdessen wird subsumiert, was der Erklärende "eigentlich gemeint" haben muss — ohne Methode.
|
||||
- **AGB-Kontrolle in falscher Reihenfolge**: § 305 II (Einbeziehung) vor § 305c I (überraschende Klausel) vor §§ 307 ff. (Inhaltskontrolle).
|
||||
- **falsa demonstratio** wird zu früh angenommen: Voraussetzung ist tatsächlich **übereinstimmender** innerer Wille beider Seiten.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill nennt Fall.
|
||||
2. Studierender entwirft AGL-Reihenfolge.
|
||||
3. Skill korrigiert ohne Vorgabe: "Warum prüfst du Bereicherung vor Delikt — woraus folgt das?"
|
||||
4. Pro AGL prüft Studierender. Skill greift bei Subsumtionssprüngen, Auslegungsfehlern, Konkurrenzfehlern ein.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — die vier Auslegungsmethoden.
|
||||
- `subsumtionslehre` — Subsumtion innerhalb der AGL-Prüfung.
|
||||
- `loesungsschemata` — Schema für die Anspruchsprüfung (mit Disclaimer).
|
||||
- `gutachten-uebung` — gesamte Gutachtenkorrektur.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Lösungsskizze.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: methodenlehre-rechtsgeschichte-referendariat
|
||||
description: "Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat im Jurastudium: prüft konkret Methodenlehre, Rechtsgeschichte, Referendariat. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat
|
||||
# Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Methodenlehre Rechtsgeschichte Referendariat** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Methodenlehre, Rechtsgeschichte, Referendariat. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `spezial-methodenlehre-behoerden-gericht-und-registerweg` | Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-rechtsgeschichte-zahlen-schwellen-und-berechnung` | Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-referendariat-tatbestand-beweis-und-belege` | Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `spezial-methodenlehre-behoerden-gericht-und-registerweg`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Methodenlehre: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg / methodenlehre behoerden gericht und registerweg. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -65,85 +53,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 2. `spezial-rechtsgeschichte-zahlen-schwellen-und-berechnung`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung / rechtsgeschichte zahlen schwellen und berechnung. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Rechtsgeschichte** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-referendariat-tatbestand-beweis-und-belege`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage / referendariat tatbestand beweis und belege. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Referendariat** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,142 @@
|
||||
---
|
||||
name: methodenlehre-strafrecht
|
||||
description: "Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogieverbot Art. 103 II GG, Auslegung im Lichte des Bestimmtheitsgebots. Lädt, wenn der Nutzer \"Strafrecht-Aufbau\", \"Verbrechensaufbau prüfen\", \"Konkurrenzen Strafrecht\", \"Analogieverbot\" oder \"Vorsatz subsumieren\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Strafrecht
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogieverbot Art. 103 II GG, Auslegung im Lichte des Bestimmtheitsgebots. Lädt, wenn der Nutzer "Strafrecht-Aufbau", "Verbrechensaufbau prüfen", "Konkurrenzen Strafrecht", "Analogieverbot" oder "Vorsatz subsumieren" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Strafrechts-Thema wird erarbeitet: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld oder Konkurrenzen?
|
||||
2. Gibt es ein konkretes Fallbeispiel oder wird die Methodik abstrakt geuebt?
|
||||
3. Welcher Aspekt ist unklar: objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand oder Trennungsfragen?
|
||||
4. Liegt ein Analogieproblem oder ein Bestimmtheitsproblem (Art. 103 Abs. 2 GG) vor?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: methodischer Kern des Strafrechts
|
||||
- Art. 103 Abs. 2 GG — Bestimmtheitsgebot: Analogieverbot und seine Auswirkung auf Auslegung
|
||||
- §§ 52, 53 StGB — Konkurrenzlehre: Tateinheit und Tatmehrheit
|
||||
- § 15 StGB — Vorsatz als Regelform; Fahrlässigkeit nur bei ausdrucklicher Normierung
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Strafrecht hat den methodisch strengsten Aufbau aller drei großen Rechtsgebiete: dreistufig, formal trennscharf, mit Verboten, die in anderen Rechtsgebieten nicht gelten (Analogieverbot zulasten des Täters, Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip). Wer das innere Gerüst kennt, kann jede Klausur lösen — auch ohne den konkreten Tatbestand auswendig zu wissen.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Sachverhalt** oder **Tatbestand**
|
||||
- Optional: **dein Aufbau** zur Korrektur
|
||||
- Optional: **Schwerpunkt** (AT, BT, Konkurrenzen)
|
||||
|
||||
## Der dreistufige Verbrechensaufbau
|
||||
|
||||
Jede Strafrechtsprüfung folgt diesem Schema. Kein Tatbestand wird ohne dieses Gerüst geprüft.
|
||||
|
||||
### 1. Tatbestand
|
||||
- **Objektiver Tatbestand**: alle äußeren Merkmale (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung).
|
||||
- **Subjektiver Tatbestand**: Vorsatz (§ 15 StGB) bzw. Fahrlässigkeit, gegebenenfalls besondere subjektive Merkmale (Zueignungsabsicht, Bereicherungsabsicht).
|
||||
- **Reihenfolge strikt**: erst objektiv vollständig, dann subjektiv. Wer den Vorsatz vor der Kausalität prüft, hat den Aufbau verloren.
|
||||
|
||||
### 2. Rechtswidrigkeit
|
||||
- Indiziert durch Tatbestandsmäßigkeit, aber zu prüfen, wenn ein Rechtfertigungsgrund in Betracht kommt.
|
||||
- **Rechtfertigungsgründe**: § 32 StGB (Notwehr), § 34 StGB (rechtfertigender Notstand), §§ 228, 904 BGB (Defensivnotstand, Aggressivnotstand), Einwilligung, rechtfertigender Pflichtenkollision, mutmaßliche Einwilligung.
|
||||
- **Aufbau eines Rechtfertigungsgrunds**: objektive Lage + subjektives Rechtfertigungselement.
|
||||
|
||||
### 3. Schuld
|
||||
- **Schuldfähigkeit**: §§ 19, 20, 21 StGB.
|
||||
- **Entschuldigungsgründe**: § 33 StGB (Notwehrexzess), § 35 StGB (entschuldigender Notstand), übergesetzlicher entschuldigender Notstand.
|
||||
- **Unrechtsbewusstsein**: § 17 StGB (Verbotsirrtum).
|
||||
- **Entschuldigender Tatumstandsirrtum** ist KEIN Schuldproblem, sondern wird auf Tatbestandsebene als § 16 StGB geprüft.
|
||||
|
||||
## Trennung objektiver / subjektiver Tatbestand
|
||||
|
||||
Der häufigste Aufbaufehler in Anfängerklausuren: Vorsatz wird beim objektiven Tatbestand mitgeprüft ("Da A wusste, dass …"). **Falsch.** Vorsatz ist ein Tatbestandsmerkmal des **subjektiven** Tatbestands und gehört dorthin — vollständig.
|
||||
|
||||
Subsumtions-Reihenfolge im Vorsatz:
|
||||
1. Vorsatz im Hinblick auf jedes objektive Tatbestandsmerkmal einzeln.
|
||||
2. Vorsatzform: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades, dolus eventualis.
|
||||
3. Bei Abweichungen vom Geschehensablauf: aberratio ictus, error in persona, error in obiecto.
|
||||
4. **Tatumstandsirrtum § 16 StGB** schließt Vorsatz aus — auf Tatbestandsebene.
|
||||
|
||||
## Analogieverbot — Art. 103 II GG, § 1 StGB
|
||||
|
||||
Analoger Schluss zulasten des Täters ist **verboten**. Das gilt für:
|
||||
- Tatbestand selbst (keine Erweiterung über den Wortlaut hinaus zulasten des Täters).
|
||||
- Rechtsfolgen (keine Strafverschärfung durch Analogie).
|
||||
- Verfahrensrecht: dort beschränkter, das materielle Analogieverbot gilt nicht uneingeschränkt.
|
||||
|
||||
**Erlaubt**: Analogie **zugunsten** des Täters (z. B. Erweiterung von Rechtfertigungsgründen, Entschuldigungsgründen).
|
||||
|
||||
Wer in der Klausur einen Tatbestand "erweitert", weil das Verhalten "eigentlich auch strafwürdig" sei, ist methodisch raus.
|
||||
|
||||
## Bestimmtheitsgebot
|
||||
|
||||
Der Tatbestand muss so bestimmt sein, dass der Bürger vorhersehen kann, was strafbar ist (lex certa). Bei unbestimmten Begriffen ("Verwerflichkeit", "Sittenwidrigkeit"): verfassungskonforme Auslegung, die das Bestimmtheitsgebot wahrt.
|
||||
|
||||
## Konkurrenzlehre
|
||||
|
||||
Die Konkurrenzen sind der zweite große Methodenkomplex im Strafrecht.
|
||||
|
||||
### Handlungseinheit
|
||||
- Natürliche Handlungseinheit: enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang, einheitlicher Wille.
|
||||
- Tatbestandliche Handlungseinheit: ein Tatbestand erfasst mehrere Akte.
|
||||
- Iterative Tatbestandserfüllung.
|
||||
|
||||
### Tateinheit (§ 52 StGB, Idealkonkurrenz)
|
||||
- Eine Handlung erfüllt mehrere Tatbestände **gleichzeitig**.
|
||||
- Klammerwirkung: ein Tatbestand klammert andere.
|
||||
|
||||
### Tatmehrheit (§ 53 StGB, Realkonkurrenz)
|
||||
- Mehrere selbständige Handlungen, mehrere Tatbestände.
|
||||
- Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB.
|
||||
|
||||
### Gesetzeskonkurrenz (Scheinkonkurrenz)
|
||||
- **Spezialität**: lex specialis derogat legi generali (§ 211 StGB verdrängt § 212 StGB).
|
||||
- **Subsidiarität**: ausdrücklich (z. B. § 246 I StGB "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften …") oder konkludent.
|
||||
- **Konsumtion**: typische Begleittat geht im Hauptdelikt auf (Sachbeschädigung beim Diebstahl).
|
||||
|
||||
## Auslegung im Strafrecht
|
||||
|
||||
- **Wortlaut** ist Grenze und Schranke (Art. 103 II GG).
|
||||
- **Telos** ist ausschlaggebend, aber nur **innerhalb** des Wortlauts.
|
||||
- **Systematik** ist wichtig wegen der dogmatischen Eigenständigkeit jeder Norm.
|
||||
- **Historie**: bei jungen Tatbeständen (z. B. § 217 StGB-Reform, § 184i StGB) sehr wichtig.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Studierender bekommt einen Sachverhalt.
|
||||
2. Skill fragt: "Welche Tatbestände kommen in Betracht — und in welcher Reihenfolge prüfst du?"
|
||||
3. Pro Tatbestand: Aufbau strikt dreistufig durchgehen. Skill markiert jeden Aufbaufehler.
|
||||
4. Konkurrenzen werden **zum Schluss** geprüft, nicht zwischendrin.
|
||||
5. Skill prüft Trennung objektiv/subjektiv besonders streng.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — Auslegung allgemein (Wortlautgrenze besonders streng).
|
||||
- `subsumtionslehre` — Subsumtion innerhalb jedes Tatbestandsmerkmals.
|
||||
- `loesungsschemata` — Verbrechensaufbau als Schema (mit Disclaimer).
|
||||
- `rechtsgeschichte` — Strafrecht im NS und in der SBZ/DDR als methodisches Anschauungsmaterial dafür, was passiert, wenn Bestimmtheit fällt.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie korrigiert keine ausgeschriebenen Gutachten (das macht `gutachten-uebung`).
|
||||
- Sie übt nicht den Streit objektive/subjektive Theorie auf Detailniveau — sie übt die Anwendung in der Klausur.
|
||||
@@ -0,0 +1,129 @@
|
||||
---
|
||||
name: methodenlehre-zivilrecht
|
||||
description: "Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133/157 BGB), Auslegung von AGB (§ 305 ff. BGB), Verkehrssitte. Lädt, wenn der Nutzer \"AGL-Reihenfolge\", \"Anspruchsprüfung\", \"Willenserklärung auslegen\", \"AGB auslegen\" oder \"Konkurrenzen Zivilrecht\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Methodenlehre — Zivilrecht
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Übt die zivilrechtliche Methodenlehre für Studierende — Anspruchsgrundlagen-Schema, AGL-Reihenfolge (vertraglich, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich), Konkurrenzen, Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133/157 BGB), Auslegung von AGB (§ 305 ff. BGB), Verkehrssitte. Lädt, wenn der Nutzer "AGL-Reihenfolge", "Anspruchsprüfung", "Willenserklärung auslegen", "AGB auslegen" oder "Konkurrenzen Zivilrecht" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welche zivilrechtliche Methode wird erarbeitet: AGL-Reihenfolge, Willenserklärung, AGB, Auslegung?
|
||||
2. Gibt es ein konkretes Fallbeispiel oder wird die Methodik abstrakt geuebt?
|
||||
3. Ist die Konkurrenz-Frage relevant (z.B. § 823 BGB neben vertraglichem Anspruch)?
|
||||
4. Geht es um objektive oder subjektive Auslegung einer Willenserklärung?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsmethoden: Grundlage der zivilrechtlichen Methodenlehre
|
||||
- §§ 305-310 BGB — AGB-Recht: spezielle Auslegungsregeln
|
||||
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: zentrale Anspruchsgrundlage
|
||||
- §§ 812-822 BGB — Bereicherungsrecht: Subsidiaritaet als methodisches Prinzip
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Im Zivilrecht ist die Methodik standardisierter als anderswo: Das Gutachten folgt der Anspruchsgrundlagen-Prüfung, die Konkurrenzen sind dogmatisch geklärt, und die Auslegung von Willenserklärungen hat ein eigenes Methodengerüst (§§ 133, 157 BGB). Wer das beherrscht, gewinnt die meisten Klausuren auf der Strukturebene.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Fall** oder **Sachverhaltsteil**
|
||||
- Optional: **dein Prüfungsentwurf** (Reihenfolge der AGL, gewählte AGL)
|
||||
- Optional: **konkretes Methodenproblem** (Willenserklärung, AGB, Konkurrenz)
|
||||
|
||||
## Die Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge
|
||||
|
||||
Eine zivilrechtliche Klausur ohne saubere AGL-Reihenfolge ist verloren. Die kanonische Reihenfolge:
|
||||
|
||||
1. **Vertragliche Ansprüche** (Primär-, Sekundär-, Begleitansprüche)
|
||||
- § 433 BGB, § 535 BGB, § 631 BGB, § 611 BGB usw.
|
||||
- Leistungsstörungen: §§ 280 I, 280 I, II, 286, 280 I, III, 281, 280 I, III, 283, 284, 311a II.
|
||||
- Rücktritt §§ 323, 326 V; Minderung § 441; Nacherfüllung § 439.
|
||||
|
||||
2. **Vertragsähnliche Ansprüche**
|
||||
- c. i. c. (§§ 280 I, 311 II, 241 II), Vertrag mit Schutzwirkung Dritter, GoA (§§ 677 ff.), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 985, 987 ff., 994 ff.).
|
||||
|
||||
3. **Dingliche Ansprüche**
|
||||
- Herausgabe § 985 BGB, Beseitigung/Unterlassung § 1004, § 894 (Grundbuchberichtigung).
|
||||
|
||||
4. **Deliktische Ansprüche**
|
||||
- § 823 I, § 823 II, § 826, §§ 824, 825, 831, 832, 833, 836, 839 BGB.
|
||||
- Quasideliktische Ansprüche: §§ 7 ff. StVG, ProdHaftG, UmweltHG.
|
||||
|
||||
5. **Bereicherungsrechtliche Ansprüche**
|
||||
- § 812 I 1 Fall 1 (Leistungskondiktion), § 812 I 1 Fall 2 (Nichtleistungskondiktion), § 813, § 816, § 822.
|
||||
|
||||
**Faustregel**: Vertrag vor Delikt, Delikt vor Bereicherung. Aber: Die **Subsidiarität** ist anspruchsspezifisch (nicht jeder Anspruch ist gegen den anderen subsidiär).
|
||||
|
||||
## Auslegung von Willenserklärungen — §§ 133, 157 BGB
|
||||
|
||||
Die wichtigste Methodenfrage des BGB AT.
|
||||
|
||||
- **§ 133 BGB**: "der wirkliche Wille zu erforschen" — subjektiv.
|
||||
- **§ 157 BGB**: "nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" — objektiv.
|
||||
- **Empfängerhorizont**: Maßgeblich ist, wie der **objektive Empfänger** in der Lage des konkreten Erklärungsempfängers die Erklärung verstehen durfte und musste.
|
||||
- Ausnahmen: **falsa demonstratio non nocet** (übereinstimmender innerer Wille schlägt Wortlaut); **interne Auslegung** zwischen Anwesenden ohne objektiven Empfängerhorizont in Sonderkonstellationen.
|
||||
|
||||
Prüfungsschritte:
|
||||
1. Wortlaut der Erklärung.
|
||||
2. Begleitumstände (Vorgespräche, frühere Geschäftsbeziehung, Branchenüblichkeit).
|
||||
3. Verkehrssitte (Handelsbrauch nach § 346 HGB im Kaufmannsverkehr).
|
||||
4. Sinn und Zweck der Erklärung.
|
||||
5. **Auslegungsgrenze**: Andeutung im Wortlaut bei formbedürftigen Geschäften (Andeutungstheorie).
|
||||
|
||||
## Auslegung von AGB
|
||||
|
||||
- **§ 305c II BGB**: Unklarheitenregel — Zweifel gehen zulasten des Verwenders.
|
||||
- **Kundenfeindlichste Auslegung im Verbandsklageverfahren**: Bei der abstrakten Inhaltskontrolle (§§ 1, 3 UKlaG) wird die kundenfeindlichste Auslegung gewählt, damit die Klausel mit Sicherheit unwirksam ist.
|
||||
- Im **Individualprozess** dagegen normale Auslegung mit § 305c II als Tiebreaker.
|
||||
- AGB werden nach **objektivem Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Kunden** ausgelegt, nicht nach dem konkreten Vertragspartner.
|
||||
|
||||
## Konkurrenzen
|
||||
|
||||
- **Anspruchsgrundlagenkonkurrenz** ist die Regel: mehrere AGL nebeneinander prüfen.
|
||||
- **Subsidiarität**: gesetzlich (z. B. § 988 BGB), vertraglich oder dogmatisch (Spezialität).
|
||||
- **Spezialität**: Speziellere Norm verdrängt allgemeinere (z. B. ProdHaftG für Produktfehler statt § 823 BGB? — nein, beide nebeneinander, ProdHaftG verdrängt nicht).
|
||||
- **Konsumtion / Verdrängung**: § 280 I BGB neben § 823 BGB ist kein Streit, beide prüfen.
|
||||
|
||||
## Methodenfehler — typische Klausurfallen
|
||||
|
||||
- **AGL springen** (von § 433 zu § 823 ohne Begründung). Pushback: Was hat dich überzeugt, dass § 433 nicht weiterhilft?
|
||||
- **"Es liegt ein Vertrag vor"** ohne §§ 145, 147 BGB zu prüfen.
|
||||
- **Auslegung übersehen**: Der Fall verlangt nach § 133 BGB; stattdessen wird subsumiert, was der Erklärende "eigentlich gemeint" haben muss — ohne Methode.
|
||||
- **AGB-Kontrolle in falscher Reihenfolge**: § 305 II (Einbeziehung) vor § 305c I (überraschende Klausel) vor §§ 307 ff. (Inhaltskontrolle).
|
||||
- **falsa demonstratio** wird zu früh angenommen: Voraussetzung ist tatsächlich **übereinstimmender** innerer Wille beider Seiten.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill nennt Fall.
|
||||
2. Studierender entwirft AGL-Reihenfolge.
|
||||
3. Skill korrigiert ohne Vorgabe: "Warum prüfst du Bereicherung vor Delikt — woraus folgt das?"
|
||||
4. Pro AGL prüft Studierender. Skill greift bei Subsumtionssprüngen, Auslegungsfehlern, Konkurrenzfehlern ein.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — die vier Auslegungsmethoden.
|
||||
- `subsumtionslehre` — Subsumtion innerhalb der AGL-Prüfung.
|
||||
- `loesungsschemata` — Schema für die Anspruchsprüfung (mit Disclaimer).
|
||||
- `gutachten-uebung` — gesamte Gutachtenkorrektur.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Lösungsskizze.
|
||||
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: pruefungsgespraech-ag-rechtsgeschichte
|
||||
description: "Pruefungsgespraech AG Rechtsgeschichte im Jurastudium: prüft konkret Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in, Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für, Gutachtenstil. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata, Tatbestaende Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gespraeachsführung Sokrates-Methode, Gegenfragen antizipieren, Argumentationsschwaechen erkennen, Unsicherheiten korrekt kommunizieren. Output simuliertes Prüfungsgespraeach mit Feedbackprotokoll und Verbesserungshinweisen. Abgrenzung zu AG-Vorbereitung für Vorbereitung und zu Examensvorbereitung-Fragen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Pruefungsgespraech AG Rechtsgeschichte
|
||||
# Prüfungsgespräch nach AG-Tradition
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Pruefungsgespraech AG Rechtsgeschichte** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in, Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für, Gutachtenstil. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `pruefungsgespraech-ag` | Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata, Tatbestaende Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gespraeachsführung Sokrates-Methode, Gegenfragen antizipieren, Argumentationsschwaechen erkennen, Unsicherheiten korrekt kommunizieren. Output simuliertes Prüfungsgespraeach mit Feedbackprotokoll und Verbesserungshinweisen. Abgrenzung zu AG-Vorbereitung für Vorbereitung und zu Examensvorbereitung-Fragen. |
|
||||
| `rechtsgeschichte` | Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende — römisches Recht und die BGB-Entstehung 1900, NS-Unrechtsjustiz und die Folgen der Radbruchschen Formel, SED-Unrecht und Mauerschützenprozesse, Entstehung des Grundgesetzes nach 1948, Entwicklung des Unionsrechts von der EWG bis zum Vertrag von Lissabon. Lädt, wenn der Nutzer "Rechtsgeschichte", "BGB Entstehung", "NS-Justiz", "SED-Unrecht", "Radbruchsche Formel", "GG Genese" oder "EU-Recht Entwicklung" sagt. |
|
||||
| `spezial-gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata, Tatbestaende Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gespraeachsführung Sokrates-Methode, Gegenfragen antizipieren, Argumentationsschwaechen erkennen, Unsicherheiten korrekt kommunizieren. Output simuliertes Prüfungsgespraeach mit Feedbackprotokoll und Verbesserungshinweisen. Abgrenzung zu AG-Vorbereitung für Vorbereitung und zu Examensvorbereitung-Fragen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `pruefungsgespraech-ag`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Prüfungsgespraech und Sokrates-Methode in Arbeitsgemeinschaft simulieren: Anwendungsfall Student will AG-Diskussion oder Dozentengespraeach simulieren und Argumentation trainieren. Subsumtion, Lösungsschemata, Tatbestaende Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gespraeachsführung Sokrates-Methode, Gegenfragen antizipieren, Argumentationsschwaechen erkennen, Unsicherheiten korrekt kommunizieren. Output simuliertes Prüfungsgespraeach mit Feedbackprotokoll und Verbesserungshinweisen. Abgrenzung zu AG-Vorbereitung für Vorbereitung und zu Examensvorbereitung-Fragen.
|
||||
|
||||
# Prüfungsgespräch nach AG-Tradition
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
@@ -147,177 +135,3 @@ Falls der Studierende § 812 nennt, aber nicht die Alternative spezifiziert: "§
|
||||
Kontrollantworten, die dieser Skill intern verwendet, um Antworten des Studierenden zu beurteilen, basieren auf gefestigter Literatur und Rechtsprechung (s. Rechtlicher Rahmen). Wenn ein Themengebiet nicht sicher abgedeckt werden kann, wird nur die Struktur (Frage / Nachfrage) angeboten — kein inhaltlicher Pushback aus unsicherer Quelle.
|
||||
|
||||
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
|
||||
|
||||
## 2. `rechtsgeschichte`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende — römisches Recht und die BGB-Entstehung 1900, NS-Unrechtsjustiz und die Folgen der Radbruchschen Formel, SED-Unrecht und Mauerschützenprozesse, Entstehung des Grundgesetzes nach 1948, Entwicklung des Unionsrechts von der EWG bis zum Vertrag von Lissabon. Lädt, wenn der Nutzer "Rechtsgeschichte", "BGB Entstehung", "NS-Justiz", "SED-Unrecht", "Radbruchsche Formel", "GG Genese" oder "EU-Recht Entwicklung" sagt.
|
||||
|
||||
# Rechtsgeschichte für Juristen
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welche Epoche oder welches Thema steht im Fokus: roemisches Recht, BGB-Entstehung, NS-Recht, SED-Unrecht, GG-Genese, EU-Entwicklung?
|
||||
2. Dient die Rechtsgeschichte als Examensvorbereitung oder als Verstaendnis-Vertiefung?
|
||||
3. Welche historischen Bezuege sind fuer den aktuellen Lerninhalt relevant?
|
||||
4. Gibt es Verbindungslinien zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- Art. 1 GG — Menschenwuerde: historisch aus NS-Reaktion entstanden
|
||||
- Art. 3 GG — Gleichheitssatz: historisch aus Ueberwindung NS-Rassegesetze
|
||||
- Art. 79 Abs. 3 GG — Ewigkeitsklausel: historisch gesicherter Kern des GG
|
||||
- Art. 1 EUV — Unionsvertrag: Grundstein der EU-Entwicklung seit Roemischen Vertraegen 1957
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Rechtsgeschichte ist im Studium oft Pflichtmodul ohne Examensrelevanz — und wird daher unterschätzt. **Das ist ein Fehler.** Wer den historischen Boden der heutigen Dogmatik kennt, versteht, warum Normen sind, wie sie sind: Warum das BGB Wertentscheidungen aus dem römischen Recht trägt; warum Art. 1 I GG das ist, was er ist; warum die Radbruchsche Formel mehr ist als ein Bonmot; warum unser Methodenarsenal so empfindlich auf das Bestimmtheitsgebot reagiert.
|
||||
|
||||
Diese Skill ist **kein** Rechtsgeschichte-Skript. Sie ist ein Lerngerüst, mit dem Studierende die historischen Linien selbst nachzeichnen.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Thema** oder **Epoche**: z. B. "Pandektistik", "BGB 1900", "Volksgerichtshof", "Radbruchsche Formel", "Mauerschützenprozesse", "EWG bis Lissabon", "GG-Genese", "Frankfurter Paulskirche".
|
||||
- Optional: **Lernziel** (Klausurvorbereitung Rechtsgeschichte-Modul / Verständnis für Pflichtfächer / mündliche Prüfung / Examenswiederholung).
|
||||
|
||||
## Die fünf historischen Linien
|
||||
|
||||
### 1. Römisches Recht und die BGB-Entstehung (bis 1900)
|
||||
|
||||
- **Corpus Iuris Civilis (Justinian, 533/534)**: Digesten, Institutionen, Codex Iustinianus, Novellen. Vorbild dogmatischer Systematik.
|
||||
- **Glossatoren** (Bologna, 11./12. Jh.) und **Kommentatoren** (Postglossatoren, Bartolus, 14. Jh.): Wiederbelebung und Anpassung an die mittelalterliche Lebenswelt.
|
||||
- **Rezeption** in Deutschland ab dem 15. Jh.: römisch-gemeines Recht als subsidiäres Recht im Reich.
|
||||
- **Naturrechtskodifikationen**: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR, 1794), Code civil (1804, in linksrheinischen Gebieten geltendes Recht), ABGB (1811, Österreich), Code Napoléon im Rheinland.
|
||||
- **Historische Rechtsschule**: Friedrich Carl von Savigny gegen Anton Friedrich Justus Thibaut ("Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft", 1814) — Kodifikationsstreit.
|
||||
- **Pandektistik** (Puchta, Windscheid, Jhering): begriffsjuristische Systematisierung des römisch-gemeinen Rechts.
|
||||
- **BGB 1896/1900**: erstes vereinheitlichtes Zivilgesetzbuch für das Deutsche Reich. Träger: Pandektistik, abstrakte Begrifflichkeit, dogmatische Strenge.
|
||||
- **Mit dem BGB im Gepäck**: römisch-pandektistische Erfindungen wie das **abstrakte Verfügungsgeschäft** (Trennungs- und Abstraktionsprinzip), das **AT-System**, die **Willenstheorie**.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Wenn du im BGB AT "warum eigentlich abstraktes Verfügungsgeschäft?" fragst — die Antwort heißt Savigny.
|
||||
|
||||
### 2. Justiz im Nationalsozialismus 1933–1945
|
||||
|
||||
- **Gleichschaltung der Justiz** ab 1933: Berufsbeamtengesetz 1933 (Vertreibung jüdischer und politisch missliebiger Richter und Anwälte), Auflösung der Standesvertretungen, "Führergrundsatz" in der Justiz.
|
||||
- **Sondergerichte** ab 1933 (Verordnung über die Bildung von Sondergerichten), **Volksgerichtshof** ab 1934 (Reichsgesetz 1936). Politische Strafjustiz, fragwürdige Verfahrensgarantien, Roland Freisler als Präsident ab 1942.
|
||||
- **Materielles Strafrecht**: § 2 RStGB 1935 ersetzte das Bestimmtheitsgebot — Strafe "wenn die Tat nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient". Analogie zulasten des Täters wurde **erlaubt**. Das ist der direkte Grund dafür, warum Art. 103 II GG so kompromisslos formuliert ist.
|
||||
- **Bürgerliches Recht im NS**: Rassengesetze 1935 (Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz), Eheverbote, Arisierung jüdischen Eigentums.
|
||||
- **Nach 1945**: Nürnberger Prozesse, Juristenprozess ("United States v. Altstötter et al.", 1947) — die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz war fragmentarisch und endete weitgehend in den 1950er Jahren. Viele NS-Juristen blieben in Amt und Würden.
|
||||
|
||||
**Radbruchsche Formel** (Gustav Radbruch, 1946): Wenn die positive Gesetzgebung "die Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat", dann ist es kein Recht mehr. Methodisch: Schranke des Positivismus. In der Mauerschützen-Rechtsprechung des BGH (1992 ff.) wiederbelebt.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip — sind keine akademischen Hobbypositionen, sondern Antwort auf 1933–1945.
|
||||
|
||||
### 3. SED-Unrecht und die Mauerschützenprozesse
|
||||
|
||||
- **DDR-Justiz**: Bezirksgerichte, Oberstes Gericht der DDR, Generalstaatsanwalt der DDR. Justiz als Instrument der SED (Demokratischer Zentralismus, "Einheit der Staatsmacht").
|
||||
- **Politstrafrecht**: §§ 213 (ungesetzlicher Grenzübertritt), 99 (Spionage), 100 (staatsfeindliche Verbindungsaufnahme), 219 (ungesetzliche Verbindungsaufnahme) StGB-DDR, Verfahrensgarantien faktisch ausgehebelt.
|
||||
- **Mauerschützen** an der innerdeutschen Grenze: Anwendung des Grenzgesetzes (1982) der DDR, das den Schusswaffengebrauch erlaubte.
|
||||
- **Nach 1989**: Strafverfolgung der Mauerschützen und ihrer Befehlsgeber (Politbüro-Mitglieder, NVA-Generale, Ministerrat) durch die bundesdeutsche Justiz.
|
||||
- **BVerfG 1996** (Mauerschützenbeschluss): Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) steht der Strafbarkeit nicht entgegen, weil die DDR-Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs aus heutiger Sicht der "Radbruchschen Formel" weichen muss — Vorrang elementarer Menschenrechte über positives Recht.
|
||||
- **EGMR 2001 (Streletz, Kessler, Krenz / K.-H. W. v. Deutschland)**: Bestätigung der bundesdeutschen Linie — Strafbarkeit war zur Tatzeit auch nach DDR-Recht **vorhersehbar**.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Wer Rückwirkungsverbot, Radbruchsche Formel und Naturrecht/Positivismus in einer Klausur verlinkt, hat verstanden, dass diese Begriffe nicht abstrakt sind.
|
||||
|
||||
### 4. Grundgesetz — Genese 1948/49
|
||||
|
||||
- **Frankfurter Dokumente** (1. Juli 1948): Auftrag der Westalliierten an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, eine Verfassung auszuarbeiten.
|
||||
- **Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee** (10.–23. Aug. 1948): Vorentwurf.
|
||||
- **Parlamentarischer Rat** (Bonn, 1. Sept. 1948 – 8. Mai 1949): 65 Mitglieder aus den Landtagen, Vorsitz Konrad Adenauer. Berichterstatter Carlo Schmid (SPD) und Thomas Dehler (FDP). Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 — Jahrestag der deutschen Kapitulation.
|
||||
- **Kernentscheidungen**:
|
||||
- **Art. 1 I GG** als Reaktion auf die Würdeentleerung im NS.
|
||||
- **Art. 79 III GG** als Ewigkeitsklausel — die Grundwerte sind verfassungsfest.
|
||||
- **Wehrhafte Demokratie**: Art. 9 II, 18, 21 II GG.
|
||||
- **Föderalismus** als Gegenmodell zum zentralistischen Einheitsstaat.
|
||||
- **Provisorium**: Das GG sollte bis zur Wiedervereinigung gelten (Präambel a. F.). Nach der Wiedervereinigung wurde nicht Art. 146 GG (neue Verfassung), sondern der Beitritt nach Art. 23 GG a. F. gewählt.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Jeder Grundrechtsprüfungsblock ruht auf der Genese. Wer "Würde" liest, soll Auschwitz mitdenken — das ist juristisch.
|
||||
|
||||
### 5. Unionsrecht — von der EGKS bis Lissabon
|
||||
|
||||
- **EGKS** (Vertrag von Paris, 1951): Montanunion, Pooling von Kohle und Stahl, Wegbereiter.
|
||||
- **EWG / EAG** (Römische Verträge, 1957): Wirtschaftsgemeinschaft, Zollunion, gemeinsamer Markt.
|
||||
- **Fusionsvertrag** (1965): Einheitliche Organe.
|
||||
- **EuGH-Rechtsprechung als Verfassungsgericht**: van Gend & Loos (1963, unmittelbare Wirkung), Costa/ENEL (1964, Vorrang), Internationale Handelsgesellschaft (1970, Grundrechtsbindung), Cassis de Dijon (1979, Anerkennungsprinzip).
|
||||
- **Einheitliche Europäische Akte** (1986): Erweiterung der qualifizierten Mehrheit, Binnenmarkt 1993.
|
||||
- **Vertrag von Maastricht** (1992): Begründung der EU, 3-Säulen-Modell, Unionsbürgerschaft.
|
||||
- **Amsterdam** (1997) und **Nizza** (2001): institutionelle Reformen.
|
||||
- **Verfassungsvertrag** (2004) — gescheitert.
|
||||
- **Vertrag von Lissabon** (2009): Auflösung der Säulen, EU als juristische Person, Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich, ständige Ratspräsidentschaft.
|
||||
- **Krisenrecht ab 2010**: Eurokrise, Banken-Union, EFSF/ESM; ab 2015 Migrationskrise; ab 2020 NextGenerationEU; ab 2022 Sanktionspakete.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Vorrang, unmittelbare Wirkung und unionsrechtskonforme Auslegung haben Daten — sie haben sich nicht ergeben.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill nennt Epoche oder Konzept.
|
||||
2. Studierender erklärt zunächst aus eigenem Wissen.
|
||||
3. Skill fragt nach: "Welche Norm war das genau? Wer war beteiligt? Welche Folge hatte das für heute?"
|
||||
4. Skill bearbeitet historische Frage mit heutiger Dogmatik ("Wenn du verstanden hast, warum Art. 103 II GG existiert, was bedeutet das für dein Auslegungsergebnis im Strafrecht?").
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
|
||||
- `methodenlehre-strafrecht` — Bestimmtheitsgebot und Analogieverbot historisch.
|
||||
- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
|
||||
- `examensvorbereitung-fragen` — Rechtsgeschichte im mündlichen Examen.
|
||||
|
||||
## Quellen für eigene Vertiefung
|
||||
|
||||
Diese Skill schlägt vor, nennt aber bewusst keine Autoritäten als Pflicht. Üblich:
|
||||
|
||||
- **Allgemein**: Hattenhauer, "Europäische Rechtsgeschichte"; Köbler, "Deutsche Rechtsgeschichte".
|
||||
- **NS-Justiz**: Ingo Müller, "Furchtbare Juristen"; Bernd Rüthers, "Die unbegrenzte Auslegung".
|
||||
- **DDR-Justiz und Aufarbeitung**: Falco Werkentin, Klaus Marxen.
|
||||
- **GG-Genese**: Michael F. Feldkamp, "Der Parlamentarische Rat"; Werner Sörgel.
|
||||
- **EU-Geschichte**: Wolfram Kaiser; Andreas Wirsching.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie ist kein Vortrag und kein Lexikon. Sie ist ein Drill-Werkzeug.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen / gutachtenstil internationaler bezug und schnittstellen. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Gutachtenstil** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,146 @@
|
||||
---
|
||||
name: rechtsgeschichte
|
||||
description: "Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende — römisches Recht und die BGB-Entstehung 1900, NS-Unrechtsjustiz und die Folgen der Radbruchschen Formel, SED-Unrecht und Mauerschützenprozesse, Entstehung des Grundgesetzes nach 1948, Entwicklung des Unionsrechts von der EWG bis zum Vertrag von Lissabon. Lädt, wenn der Nutzer \"Rechtsgeschichte\", \"BGB Entstehung\", \"NS-Justiz\", \"SED-Unrecht\", \"Radbruchsche Formel\", \"GG Genese\" oder \"EU-Recht Entwicklung\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Rechtsgeschichte für Juristen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Übt deutsche und europäische Rechtsgeschichte für Studierende — römisches Recht und die BGB-Entstehung 1900, NS-Unrechtsjustiz und die Folgen der Radbruchschen Formel, SED-Unrecht und Mauerschützenprozesse, Entstehung des Grundgesetzes nach 1948, Entwicklung des Unionsrechts von der EWG bis zum Vertrag von Lissabon. Lädt, wenn der Nutzer "Rechtsgeschichte", "BGB Entstehung", "NS-Justiz", "SED-Unrecht", "Radbruchsche Formel", "GG Genese" oder "EU-Recht Entwicklung" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welche Epoche oder welches Thema steht im Fokus: roemisches Recht, BGB-Entstehung, NS-Recht, SED-Unrecht, GG-Genese, EU-Entwicklung?
|
||||
2. Dient die Rechtsgeschichte als Examensvorbereitung oder als Verstaendnis-Vertiefung?
|
||||
3. Welche historischen Bezuege sind fuer den aktuellen Lerninhalt relevant?
|
||||
4. Gibt es Verbindungslinien zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- Art. 1 GG — Menschenwuerde: historisch aus NS-Reaktion entstanden
|
||||
- Art. 3 GG — Gleichheitssatz: historisch aus Ueberwindung NS-Rassegesetze
|
||||
- Art. 79 Abs. 3 GG — Ewigkeitsklausel: historisch gesicherter Kern des GG
|
||||
- Art. 1 EUV — Unionsvertrag: Grundstein der EU-Entwicklung seit Roemischen Vertraegen 1957
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Rechtsgeschichte ist im Studium oft Pflichtmodul ohne Examensrelevanz — und wird daher unterschätzt. **Das ist ein Fehler.** Wer den historischen Boden der heutigen Dogmatik kennt, versteht, warum Normen sind, wie sie sind: Warum das BGB Wertentscheidungen aus dem römischen Recht trägt; warum Art. 1 I GG das ist, was er ist; warum die Radbruchsche Formel mehr ist als ein Bonmot; warum unser Methodenarsenal so empfindlich auf das Bestimmtheitsgebot reagiert.
|
||||
|
||||
Diese Skill ist **kein** Rechtsgeschichte-Skript. Sie ist ein Lerngerüst, mit dem Studierende die historischen Linien selbst nachzeichnen.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Thema** oder **Epoche**: z. B. "Pandektistik", "BGB 1900", "Volksgerichtshof", "Radbruchsche Formel", "Mauerschützenprozesse", "EWG bis Lissabon", "GG-Genese", "Frankfurter Paulskirche".
|
||||
- Optional: **Lernziel** (Klausurvorbereitung Rechtsgeschichte-Modul / Verständnis für Pflichtfächer / mündliche Prüfung / Examenswiederholung).
|
||||
|
||||
## Die fünf historischen Linien
|
||||
|
||||
### 1. Römisches Recht und die BGB-Entstehung (bis 1900)
|
||||
|
||||
- **Corpus Iuris Civilis (Justinian, 533/534)**: Digesten, Institutionen, Codex Iustinianus, Novellen. Vorbild dogmatischer Systematik.
|
||||
- **Glossatoren** (Bologna, 11./12. Jh.) und **Kommentatoren** (Postglossatoren, Bartolus, 14. Jh.): Wiederbelebung und Anpassung an die mittelalterliche Lebenswelt.
|
||||
- **Rezeption** in Deutschland ab dem 15. Jh.: römisch-gemeines Recht als subsidiäres Recht im Reich.
|
||||
- **Naturrechtskodifikationen**: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR, 1794), Code civil (1804, in linksrheinischen Gebieten geltendes Recht), ABGB (1811, Österreich), Code Napoléon im Rheinland.
|
||||
- **Historische Rechtsschule**: Friedrich Carl von Savigny gegen Anton Friedrich Justus Thibaut ("Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft", 1814) — Kodifikationsstreit.
|
||||
- **Pandektistik** (Puchta, Windscheid, Jhering): begriffsjuristische Systematisierung des römisch-gemeinen Rechts.
|
||||
- **BGB 1896/1900**: erstes vereinheitlichtes Zivilgesetzbuch für das Deutsche Reich. Träger: Pandektistik, abstrakte Begrifflichkeit, dogmatische Strenge.
|
||||
- **Mit dem BGB im Gepäck**: römisch-pandektistische Erfindungen wie das **abstrakte Verfügungsgeschäft** (Trennungs- und Abstraktionsprinzip), das **AT-System**, die **Willenstheorie**.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Wenn du im BGB AT "warum eigentlich abstraktes Verfügungsgeschäft?" fragst — die Antwort heißt Savigny.
|
||||
|
||||
### 2. Justiz im Nationalsozialismus 1933–1945
|
||||
|
||||
- **Gleichschaltung der Justiz** ab 1933: Berufsbeamtengesetz 1933 (Vertreibung jüdischer und politisch missliebiger Richter und Anwälte), Auflösung der Standesvertretungen, "Führergrundsatz" in der Justiz.
|
||||
- **Sondergerichte** ab 1933 (Verordnung über die Bildung von Sondergerichten), **Volksgerichtshof** ab 1934 (Reichsgesetz 1936). Politische Strafjustiz, fragwürdige Verfahrensgarantien, Roland Freisler als Präsident ab 1942.
|
||||
- **Materielles Strafrecht**: § 2 RStGB 1935 ersetzte das Bestimmtheitsgebot — Strafe "wenn die Tat nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient". Analogie zulasten des Täters wurde **erlaubt**. Das ist der direkte Grund dafür, warum Art. 103 II GG so kompromisslos formuliert ist.
|
||||
- **Bürgerliches Recht im NS**: Rassengesetze 1935 (Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz), Eheverbote, Arisierung jüdischen Eigentums.
|
||||
- **Nach 1945**: Nürnberger Prozesse, Juristenprozess ("United States v. Altstötter et al.", 1947) — die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz war fragmentarisch und endete weitgehend in den 1950er Jahren. Viele NS-Juristen blieben in Amt und Würden.
|
||||
|
||||
**Radbruchsche Formel** (Gustav Radbruch, 1946): Wenn die positive Gesetzgebung "die Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat", dann ist es kein Recht mehr. Methodisch: Schranke des Positivismus. In der Mauerschützen-Rechtsprechung des BGH (1992 ff.) wiederbelebt.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot, Rückwirkungsverbot, Schuldprinzip — sind keine akademischen Hobbypositionen, sondern Antwort auf 1933–1945.
|
||||
|
||||
### 3. SED-Unrecht und die Mauerschützenprozesse
|
||||
|
||||
- **DDR-Justiz**: Bezirksgerichte, Oberstes Gericht der DDR, Generalstaatsanwalt der DDR. Justiz als Instrument der SED (Demokratischer Zentralismus, "Einheit der Staatsmacht").
|
||||
- **Politstrafrecht**: §§ 213 (ungesetzlicher Grenzübertritt), 99 (Spionage), 100 (staatsfeindliche Verbindungsaufnahme), 219 (ungesetzliche Verbindungsaufnahme) StGB-DDR, Verfahrensgarantien faktisch ausgehebelt.
|
||||
- **Mauerschützen** an der innerdeutschen Grenze: Anwendung des Grenzgesetzes (1982) der DDR, das den Schusswaffengebrauch erlaubte.
|
||||
- **Nach 1989**: Strafverfolgung der Mauerschützen und ihrer Befehlsgeber (Politbüro-Mitglieder, NVA-Generale, Ministerrat) durch die bundesdeutsche Justiz.
|
||||
- **BVerfG 1996** (Mauerschützenbeschluss): Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) steht der Strafbarkeit nicht entgegen, weil die DDR-Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs aus heutiger Sicht der "Radbruchschen Formel" weichen muss — Vorrang elementarer Menschenrechte über positives Recht.
|
||||
- **EGMR 2001 (Streletz, Kessler, Krenz / K.-H. W. v. Deutschland)**: Bestätigung der bundesdeutschen Linie — Strafbarkeit war zur Tatzeit auch nach DDR-Recht **vorhersehbar**.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Wer Rückwirkungsverbot, Radbruchsche Formel und Naturrecht/Positivismus in einer Klausur verlinkt, hat verstanden, dass diese Begriffe nicht abstrakt sind.
|
||||
|
||||
### 4. Grundgesetz — Genese 1948/49
|
||||
|
||||
- **Frankfurter Dokumente** (1. Juli 1948): Auftrag der Westalliierten an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, eine Verfassung auszuarbeiten.
|
||||
- **Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee** (10.–23. Aug. 1948): Vorentwurf.
|
||||
- **Parlamentarischer Rat** (Bonn, 1. Sept. 1948 – 8. Mai 1949): 65 Mitglieder aus den Landtagen, Vorsitz Konrad Adenauer. Berichterstatter Carlo Schmid (SPD) und Thomas Dehler (FDP). Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 — Jahrestag der deutschen Kapitulation.
|
||||
- **Kernentscheidungen**:
|
||||
- **Art. 1 I GG** als Reaktion auf die Würdeentleerung im NS.
|
||||
- **Art. 79 III GG** als Ewigkeitsklausel — die Grundwerte sind verfassungsfest.
|
||||
- **Wehrhafte Demokratie**: Art. 9 II, 18, 21 II GG.
|
||||
- **Föderalismus** als Gegenmodell zum zentralistischen Einheitsstaat.
|
||||
- **Provisorium**: Das GG sollte bis zur Wiedervereinigung gelten (Präambel a. F.). Nach der Wiedervereinigung wurde nicht Art. 146 GG (neue Verfassung), sondern der Beitritt nach Art. 23 GG a. F. gewählt.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Jeder Grundrechtsprüfungsblock ruht auf der Genese. Wer "Würde" liest, soll Auschwitz mitdenken — das ist juristisch.
|
||||
|
||||
### 5. Unionsrecht — von der EGKS bis Lissabon
|
||||
|
||||
- **EGKS** (Vertrag von Paris, 1951): Montanunion, Pooling von Kohle und Stahl, Wegbereiter.
|
||||
- **EWG / EAG** (Römische Verträge, 1957): Wirtschaftsgemeinschaft, Zollunion, gemeinsamer Markt.
|
||||
- **Fusionsvertrag** (1965): Einheitliche Organe.
|
||||
- **EuGH-Rechtsprechung als Verfassungsgericht**: van Gend & Loos (1963, unmittelbare Wirkung), Costa/ENEL (1964, Vorrang), Internationale Handelsgesellschaft (1970, Grundrechtsbindung), Cassis de Dijon (1979, Anerkennungsprinzip).
|
||||
- **Einheitliche Europäische Akte** (1986): Erweiterung der qualifizierten Mehrheit, Binnenmarkt 1993.
|
||||
- **Vertrag von Maastricht** (1992): Begründung der EU, 3-Säulen-Modell, Unionsbürgerschaft.
|
||||
- **Amsterdam** (1997) und **Nizza** (2001): institutionelle Reformen.
|
||||
- **Verfassungsvertrag** (2004) — gescheitert.
|
||||
- **Vertrag von Lissabon** (2009): Auflösung der Säulen, EU als juristische Person, Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich, ständige Ratspräsidentschaft.
|
||||
- **Krisenrecht ab 2010**: Eurokrise, Banken-Union, EFSF/ESM; ab 2015 Migrationskrise; ab 2020 NextGenerationEU; ab 2022 Sanktionspakete.
|
||||
|
||||
Lern-Anker: Vorrang, unmittelbare Wirkung und unionsrechtskonforme Auslegung haben Daten — sie haben sich nicht ergeben.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
1. Skill nennt Epoche oder Konzept.
|
||||
2. Studierender erklärt zunächst aus eigenem Wissen.
|
||||
3. Skill fragt nach: "Welche Norm war das genau? Wer war beteiligt? Welche Folge hatte das für heute?"
|
||||
4. Skill bearbeitet historische Frage mit heutiger Dogmatik ("Wenn du verstanden hast, warum Art. 103 II GG existiert, was bedeutet das für dein Auslegungsergebnis im Strafrecht?").
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
|
||||
- `methodenlehre-strafrecht` — Bestimmtheitsgebot und Analogieverbot historisch.
|
||||
- `methodenlehre-oeffentliches-recht` — Vorrang des Unionsrechts historisch.
|
||||
- `examensvorbereitung-fragen` — Rechtsgeschichte im mündlichen Examen.
|
||||
|
||||
## Quellen für eigene Vertiefung
|
||||
|
||||
Diese Skill schlägt vor, nennt aber bewusst keine Autoritäten als Pflicht. Üblich:
|
||||
|
||||
- **Allgemein**: Hattenhauer, "Europäische Rechtsgeschichte"; Köbler, "Deutsche Rechtsgeschichte".
|
||||
- **NS-Justiz**: Ingo Müller, "Furchtbare Juristen"; Bernd Rüthers, "Die unbegrenzte Auslegung".
|
||||
- **DDR-Justiz und Aufarbeitung**: Falco Werkentin, Klaus Marxen.
|
||||
- **GG-Genese**: Michael F. Feldkamp, "Der Parlamentarische Rat"; Werner Sörgel.
|
||||
- **EU-Geschichte**: Wolfram Kaiser; Andreas Wirsching.
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie ist kein Vortrag und kein Lexikon. Sie ist ein Drill-Werkzeug.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
|
||||
+55
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-gutachtenstil-internationaler-bezug-und-schnittstellen
|
||||
description: "Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Gutachtenstil: Internationaler Bezug und Schnittstellen / gutachtenstil internationaler bezug und schnittstellen. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Gutachtenstil** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-klausurkorrektur-formular-portal-und-einreichung
|
||||
description: "Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Klausurkorrektur: Formular, Portal und Einreichungslogik / klausurkorrektur formular portal und einreichung. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Klausurkorrektur** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-lernplanung-red-team-und-qualitaetskontrolle
|
||||
description: "Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Lernplanung: Red-Team und Qualitätskontrolle / lernplanung red team und qualitaetskontrolle. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Lernplanung** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-livecheck-sonderfall-und-edge-case
|
||||
description: "Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Livecheck: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung / livecheck sonderfall und edge case. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Livecheck** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
+55
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-loesungsschemata-mehrparteien-konflikt-und-interessen
|
||||
description: "Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Loesungsschemata: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix / loesungsschemata mehrparteien konflikt und interessen. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Loesungsschemata** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
+55
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-pruefungsgespraech-fristen-form-und-zustaendigkeit
|
||||
description: "Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Pruefungsgespraech: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg / pruefungsgespraech fristen form und zustaendigkeit. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Pruefungsgespraech** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-rechtsgeschichte-zahlen-schwellen-und-berechnung
|
||||
description: "Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Rechtsgeschichte: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung / rechtsgeschichte zahlen schwellen und berechnung. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Rechtsgeschichte** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-referendariat-tatbestand-beweis-und-belege
|
||||
description: "Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Referendariat: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage / referendariat tatbestand beweis und belege. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Referendariat** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-studium-erstpruefung-und-mandatsziel
|
||||
description: "Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel / studium erstpruefung und mandatsziel. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Studium** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-subsumtionslehre-risikoampel-und-gegenargumente
|
||||
description: "Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien / subsumtionslehre risikoampel und gegenargumente. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Subsumtionslehre** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -0,0 +1,55 @@
|
||||
---
|
||||
name: spezial-zivilrecht-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine
|
||||
description: "Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine / zivilrecht schriftsatz brief und memo bausteine. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Zivilrecht** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: strafrecht-studium-subsumtionslehre
|
||||
description: "Strafrecht Studium Subsumtionslehre im Jurastudium: prüft konkret Strafrecht, Studium, Subsumtionslehre. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Strafrecht Studium Subsumtionslehre
|
||||
# Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Strafrecht Studium Subsumtionslehre** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Strafrecht, Studium, Subsumtionslehre. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `spezial-strafrecht-verhandlung-vergleich-und-eskalation` | Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-studium-erstpruefung-und-mandatsziel` | Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-subsumtionslehre-risikoampel-und-gegenargumente` | Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `spezial-strafrecht-verhandlung-vergleich-und-eskalation`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Strafrecht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation / strafrecht verhandlung vergleich und eskalation. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -65,85 +53,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 2. `spezial-studium-erstpruefung-und-mandatsziel`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Studium: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel / studium erstpruefung und mandatsziel. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Studium** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 3. `spezial-subsumtionslehre-risikoampel-und-gegenargumente`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Subsumtionslehre: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien / subsumtionslehre risikoampel und gegenargumente. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Subsumtionslehre** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,123 @@
|
||||
---
|
||||
name: subsumtionslehre
|
||||
description: "Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer \"Subsumtion üben\", \"subsumiere mit mir\", \"Tatbestandsmerkmal prüfen\", \"Obersatz-Definition-Subsumtion\" oder \"warum springe ich im Gutachten\" sagt: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Subsumtionslehre
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer "Subsumtion üben", "subsumiere mit mir", "Tatbestandsmerkmal prüfen", "Obersatz-Definition-Subsumtion" oder "warum springe ich im Gutachten" sagt. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor?
|
||||
2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug fuer die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
|
||||
3. Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)?
|
||||
4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung
|
||||
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal
|
||||
- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand fuer Subsumtionsuebungen
|
||||
- § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Subsumtion ist die Anwendung einer abstrakten Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt. Sie ist die zentrale Tätigkeit der juristischen Klausur, der Hausarbeit und der späteren Praxis. Eine Klausur scheitert sehr selten am fehlenden Wissen — sie scheitert daran, dass nicht **subsumiert**, sondern **behauptet** wird.
|
||||
|
||||
Diese Skill bringt Subsumtion bei: Tatbestandsmerkmal isolieren, definieren, **am Sachverhalt** prüfen, dann (und erst dann) ein Zwischenergebnis bilden. Kein Verschmelzen von Definition und Subsumtion. Keine vorweggenommene Würdigung. Kein "klar einschlägig".
|
||||
|
||||
Die Skill schreibt die Subsumtion **nicht für dich**. Sie zeigt dir, wo du gesprungen bist.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Norm oder Tatbestandsmerkmal** (z. B. § 242 StGB, "fremde bewegliche Sache"; § 433 BGB, "Kaufvertrag"; § 35 VwVfG, "Verwaltungsakt")
|
||||
- **Sachverhaltsausschnitt** (so klein wie möglich, ein konkreter Lebensvorgang)
|
||||
- Optional: **dein bisheriger Subsumtionstext** zur Korrektur
|
||||
- Optional: **Niveau** (Grundstudium / Hauptstudium / Examen)
|
||||
|
||||
## Das Schema
|
||||
|
||||
Jede Subsumtion folgt vier Schritten — strikt getrennt:
|
||||
|
||||
1. **Obersatz**: "X könnte ein Y sein." Konjunktiv, ergebnisoffen, mit der zu prüfenden Norm.
|
||||
2. **Definition**: "Y ist nach allgemeiner Meinung …" — die abstrakte Definition des Tatbestandsmerkmals.
|
||||
3. **Subsumtion**: "Hier hat A …" — der konkrete Sachverhalt wird mit der Definition abgeglichen. Hier wird argumentiert, nicht behauptet.
|
||||
4. **Ergebnis** (Zwischenergebnis): "Folglich ist X ein Y." Indikativ.
|
||||
|
||||
Der häufigste Anfängerfehler: Schritt 2 und 3 verschmelzen ("Da der Stift dem A gehört und damit fremd ist …"). Das ist keine Subsumtion, das ist ein zirkuläres Postulat.
|
||||
|
||||
## Pushback-Liste — typische Subsumtionsfehler
|
||||
|
||||
Diese Skill **markiert und korrigiert** systematisch:
|
||||
|
||||
- **Vorweggenommene Würdigung**: "A war offensichtlich der Eigentümer …" Frage zurück: Woraus folgt das? Was steht im Sachverhalt? Welche Norm regelt Eigentumserwerb?
|
||||
- **Subsumtionssprung**: Tatbestandsmerkmal wird ohne Definition geprüft ("Der Vertrag ist wirksam, weil A einverstanden war"). Frage zurück: Was ist die Wirksamkeitsvoraussetzung — § 145 ff. BGB? Geschäftsfähigkeit? Form?
|
||||
- **Verschmolzene Subsumtion**: Definition und Sachverhaltsanwendung in einem Satz ohne Trennung. Frage zurück: Wo ist die Definition? Wo der Sachverhalt? Trenne.
|
||||
- **Argumentloses Postulat**: "Eindeutig …", "selbstverständlich …", "offensichtlich …" — Marker für fehlende Begründung. Diese Wörter haben in einer Klausur nichts verloren.
|
||||
- **Sachverhaltsdoppelung**: Wiederholung des Sachverhalts statt Argumentation. Frage zurück: Was an diesem Lebensvorgang erfüllt das Tatbestandsmerkmal — und warum?
|
||||
- **Falsche Reihenfolge**: Ergebnis vor Subsumtion ("Da A Eigentümer ist, …"). Das Ergebnis kommt **am Ende**, nicht am Anfang.
|
||||
- **Übergreifen auf andere Tatbestandsmerkmale**: Diebstahl-Vorsatz wird beim Tatbestandsmerkmal "fremd" abgehandelt. Frage zurück: Welches Merkmal prüfst du gerade? Bleib dort.
|
||||
- **Streit-Aufblähung**: Ein unstreitiges Merkmal wird mit Meinungsstreitigkeiten überfrachtet. Frage zurück: Ist hier wirklich eine Meinung umstritten — oder ist das eindeutig erfüllt? Klausurökonomie.
|
||||
|
||||
## Spezialfälle
|
||||
|
||||
- **Negative Tatbestandsmerkmale** (z. B. "ohne rechtfertigenden Grund"): Subsumtion durch Ausschluss — Rechtfertigungsgründe einzeln prüfen.
|
||||
- **Wertende Tatbestandsmerkmale** ("Verwerflichkeit", "Unbilligkeit", "Sittenwidrigkeit"): Hier ist Subsumtion auch Wertung. Argumente offenlegen, nicht raten.
|
||||
- **Gemischte Tatbestände im Strafrecht**: Objektiver / subjektiver Tatbestand strikt trennen. Subsumiere zuerst das objektive Merkmal vollständig, dann den Vorsatz dazu.
|
||||
- **Normverkettungen** ("Anwendbarkeit", "Tatbestand", "Rechtsfolge"): Jede Stufe als eigene Subsumtion. Erst Anwendbarkeit feststellen, dann Tatbestand prüfen.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
Im Drill-Modus läuft die Skill so:
|
||||
|
||||
1. Studierender nennt Norm und Sachverhalt.
|
||||
2. Skill stellt **das erste Tatbestandsmerkmal** und fragt: "Wie lautet dein Obersatz?"
|
||||
3. Studierender formuliert.
|
||||
4. Skill korrigiert nur **diesen einen Satz** (z. B. "Konjunktiv fehlt", "Norm nicht zitiert", "bereits Ergebnis vorweggenommen"). Keine Vorlage, kein Mustertext.
|
||||
5. Definition: Skill fragt "Wie definierst du dieses Merkmal?" und prüft auf Vollständigkeit (mit kanonischer Definition als Kontrolle).
|
||||
6. Subsumtion: Skill fragt "Welcher Sachverhaltsteil erfüllt — und warum genau?"
|
||||
7. Erst dann: Ergebnis.
|
||||
8. Nächstes Merkmal.
|
||||
|
||||
Der Studierende **schreibt die Subsumtion selbst**. Die Skill schreibt sie nicht vor.
|
||||
|
||||
## Beispiele zum Drill-Aufbau (Skill nutzt sie als Anlass)
|
||||
|
||||
- **§ 242 StGB**: "fremd" — Sachenrechtsbezug, Eigentum nicht beim Täter; "beweglich" — körperliche Sache, transportierbar; "Wegnahme" — Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams; "Vorsatz" — § 15 StGB; "Zueignungsabsicht" — sich/Dritter, dauerhafte Enteignung + zumindest vorübergehende Aneignung.
|
||||
- **§ 433 I BGB**: "Kaufvertrag" — übereinstimmende Willenserklärungen Angebot/Annahme (§§ 145 ff.) gerichtet auf Kaufgegenstand und Preis.
|
||||
- **§ 35 S. 1 VwVfG**: "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme"; "Behörde"; "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts"; "zur Regelung"; "eines Einzelfalls"; "mit Außenwirkung". Sechs Merkmale, sechs Subsumtionsblöcke.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `gutachten-uebung` — Bewertung kompletter Gutachten (Subsumtion im Großen).
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — wenn vor der Subsumtion ausgelegt werden muss.
|
||||
- `pruefungsgespraech-ag` — Subsumtion mündlich abfragen.
|
||||
- `tatbestaende-lernen` — Definitionen so abrufbar haben, dass Subsumtion überhaupt möglich ist.
|
||||
|
||||
## Ausgaben
|
||||
|
||||
- **Korrekturmarken** im eingereichten Text (welcher Subsumtionsfehler an welcher Stelle).
|
||||
- **Eine konkrete Nachfrage** pro Fehler — kein Mustergutachten.
|
||||
- Am Ende: **eine Empfehlung**, welcher Subsumtionsfehler typisch für diesen Studierenden wiederkehrt (für `jurastudium-anpassen`).
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Mustersubsumtion. Wer Mustertexte will, sucht falsch.
|
||||
- Sie urteilt nicht über das Ergebnis der Subsumtion (richtig/falsch im Sinne der h. M.), sondern über die **handwerkliche Qualität** der Subsumtion. Beides muss man trennen lernen.
|
||||
@@ -17,7 +17,7 @@ description: "Tatbestaende Lernen im Jurastudium: fachlicher Arbeitsgang mit Pr
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
|
||||
@@ -1,35 +1,23 @@
|
||||
---
|
||||
name: tradition-zivilrecht-subsumtionslehre
|
||||
description: "Tradition Zivilrecht Subsumtionslehre im Jurastudium: prüft konkret Tradition, Zivilrecht, Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
|
||||
description: "Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Tradition Zivilrecht Subsumtionslehre
|
||||
# Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
**Tradition Zivilrecht Subsumtionslehre** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Tradition, Zivilrecht, Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
|
||||
## Prüffelder
|
||||
|
||||
| Prüffeld | Fokus |
|
||||
| --- | --- |
|
||||
| `spezial-tradition-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` | Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `spezial-zivilrecht-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
|
||||
| `subsumtionslehre` | Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer "Subsumtion üben", "subsumiere mit mir", "Tatbestandsmerkmal prüfen", "Obersatz-Definition-Subsumtion" oder "warum springe ich im Gutachten" sagt. |
|
||||
Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle und Ziel im Jurastudium klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
## Prüffelder im Detail
|
||||
|
||||
## 1. `spezial-tradition-dokumentenmatrix-und-lueckenliste`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Tradition: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung / tradition dokumentenmatrix und lueckenliste. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
@@ -65,154 +53,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 2. `spezial-zivilrecht-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin jurastudium; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
|
||||
|
||||
# Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
|
||||
|
||||
## Spezialwissen: Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
|
||||
- **Spezialgegenstand:** Zivilrecht: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine / zivilrecht schriftsatz brief und memo bausteine. Der Skill löst diese konkrete Lage und darf nicht in allgemeines Routing ausweichen.
|
||||
- **Normen-/Quellenanker:** AG.
|
||||
- **Entscheidende Weiche:** Aus dem Sachverhalt sind Tatbestandsmerkmal, Zuständigkeit, Frist, Beweislast, Ermessen/Wertung und Rechtsfolge getrennt herauszuarbeiten; offene Tatsachen werden als offen markiert.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine fallbezogene Matrix `Norm / Tatsache / Beleg / Gegenargument / Risiko / nächster Schritt` plus einen direkt verwendbaren Baustein für Vermerk, Schreiben, Antrag, Schriftsatz oder Entscheidungsvorlage.
|
||||
|
||||
|
||||
## Fallweichen
|
||||
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
|
||||
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
|
||||
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
|
||||
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
|
||||
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
|
||||
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Zivilrecht** prüfen.
|
||||
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
|
||||
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
|
||||
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
|
||||
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
|
||||
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
|
||||
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
|
||||
|
||||
## 3. `subsumtionslehre`
|
||||
|
||||
**Fokus:** Übt die Subsumtion als Königsdisziplin der deutschen Klausur — Trennung Obersatz/Definition/Subsumtion/Ergebnis, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal, mit Pushback bei Subsumtionssprüngen, vorweggenommener Würdigung und vermischtem Stil. Lädt, wenn der Nutzer "Subsumtion üben", "subsumiere mit mir", "Tatbestandsmerkmal prüfen", "Obersatz-Definition-Subsumtion" oder "warum springe ich im Gutachten" sagt.
|
||||
|
||||
# Subsumtionslehre
|
||||
|
||||
|
||||
## Triage zu Beginn
|
||||
1. Welches Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert und liegt eine Definition vor?
|
||||
2. Gibt es einen Sachverhaltsbezug fuer die Subsumtion oder wird abstrakt geuebt?
|
||||
3. Liegt ein Subsumtionssprung vor (Ergebnis wird vorweggenommen ohne Pruefungsweg)?
|
||||
4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig (mehrere Definitionen moeglich)?
|
||||
|
||||
## Aktuelle Rechtsprechung
|
||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
|
||||
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Grundlage der Tatbestandsmerkmal-Bestimmung
|
||||
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Muster-Tatbestandsmerkmal
|
||||
- § 242 StGB — Diebstahl: Klassiker-Tatbestand fuer Subsumtionsuebungen
|
||||
- § 280 Abs. 1 BGB — Vier-Voraussetzungen-Anspruch als Subsumtions-Drillkern
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Zweck
|
||||
|
||||
Subsumtion ist die Anwendung einer abstrakten Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt. Sie ist die zentrale Tätigkeit der juristischen Klausur, der Hausarbeit und der späteren Praxis. Eine Klausur scheitert sehr selten am fehlenden Wissen — sie scheitert daran, dass nicht **subsumiert**, sondern **behauptet** wird.
|
||||
|
||||
Diese Skill bringt Subsumtion bei: Tatbestandsmerkmal isolieren, definieren, **am Sachverhalt** prüfen, dann (und erst dann) ein Zwischenergebnis bilden. Kein Verschmelzen von Definition und Subsumtion. Keine vorweggenommene Würdigung. Kein "klar einschlägig".
|
||||
|
||||
Die Skill schreibt die Subsumtion **nicht für dich**. Sie zeigt dir, wo du gesprungen bist.
|
||||
|
||||
## Eingaben
|
||||
|
||||
- **Norm oder Tatbestandsmerkmal** (z. B. § 242 StGB, "fremde bewegliche Sache"; § 433 BGB, "Kaufvertrag"; § 35 VwVfG, "Verwaltungsakt")
|
||||
- **Sachverhaltsausschnitt** (so klein wie möglich, ein konkreter Lebensvorgang)
|
||||
- Optional: **dein bisheriger Subsumtionstext** zur Korrektur
|
||||
- Optional: **Niveau** (Grundstudium / Hauptstudium / Examen)
|
||||
|
||||
## Das Schema
|
||||
|
||||
Jede Subsumtion folgt vier Schritten — strikt getrennt:
|
||||
|
||||
1. **Obersatz**: "X könnte ein Y sein." Konjunktiv, ergebnisoffen, mit der zu prüfenden Norm.
|
||||
2. **Definition**: "Y ist nach allgemeiner Meinung …" — die abstrakte Definition des Tatbestandsmerkmals.
|
||||
3. **Subsumtion**: "Hier hat A …" — der konkrete Sachverhalt wird mit der Definition abgeglichen. Hier wird argumentiert, nicht behauptet.
|
||||
4. **Ergebnis** (Zwischenergebnis): "Folglich ist X ein Y." Indikativ.
|
||||
|
||||
Der häufigste Anfängerfehler: Schritt 2 und 3 verschmelzen ("Da der Stift dem A gehört und damit fremd ist …"). Das ist keine Subsumtion, das ist ein zirkuläres Postulat.
|
||||
|
||||
## Pushback-Liste — typische Subsumtionsfehler
|
||||
|
||||
Diese Skill **markiert und korrigiert** systematisch:
|
||||
|
||||
- **Vorweggenommene Würdigung**: "A war offensichtlich der Eigentümer …" Frage zurück: Woraus folgt das? Was steht im Sachverhalt? Welche Norm regelt Eigentumserwerb?
|
||||
- **Subsumtionssprung**: Tatbestandsmerkmal wird ohne Definition geprüft ("Der Vertrag ist wirksam, weil A einverstanden war"). Frage zurück: Was ist die Wirksamkeitsvoraussetzung — § 145 ff. BGB? Geschäftsfähigkeit? Form?
|
||||
- **Verschmolzene Subsumtion**: Definition und Sachverhaltsanwendung in einem Satz ohne Trennung. Frage zurück: Wo ist die Definition? Wo der Sachverhalt? Trenne.
|
||||
- **Argumentloses Postulat**: "Eindeutig …", "selbstverständlich …", "offensichtlich …" — Marker für fehlende Begründung. Diese Wörter haben in einer Klausur nichts verloren.
|
||||
- **Sachverhaltsdoppelung**: Wiederholung des Sachverhalts statt Argumentation. Frage zurück: Was an diesem Lebensvorgang erfüllt das Tatbestandsmerkmal — und warum?
|
||||
- **Falsche Reihenfolge**: Ergebnis vor Subsumtion ("Da A Eigentümer ist, …"). Das Ergebnis kommt **am Ende**, nicht am Anfang.
|
||||
- **Übergreifen auf andere Tatbestandsmerkmale**: Diebstahl-Vorsatz wird beim Tatbestandsmerkmal "fremd" abgehandelt. Frage zurück: Welches Merkmal prüfst du gerade? Bleib dort.
|
||||
- **Streit-Aufblähung**: Ein unstreitiges Merkmal wird mit Meinungsstreitigkeiten überfrachtet. Frage zurück: Ist hier wirklich eine Meinung umstritten — oder ist das eindeutig erfüllt? Klausurökonomie.
|
||||
|
||||
## Spezialfälle
|
||||
|
||||
- **Negative Tatbestandsmerkmale** (z. B. "ohne rechtfertigenden Grund"): Subsumtion durch Ausschluss — Rechtfertigungsgründe einzeln prüfen.
|
||||
- **Wertende Tatbestandsmerkmale** ("Verwerflichkeit", "Unbilligkeit", "Sittenwidrigkeit"): Hier ist Subsumtion auch Wertung. Argumente offenlegen, nicht raten.
|
||||
- **Gemischte Tatbestände im Strafrecht**: Objektiver / subjektiver Tatbestand strikt trennen. Subsumiere zuerst das objektive Merkmal vollständig, dann den Vorsatz dazu.
|
||||
- **Normverkettungen** ("Anwendbarkeit", "Tatbestand", "Rechtsfolge"): Jede Stufe als eigene Subsumtion. Erst Anwendbarkeit feststellen, dann Tatbestand prüfen.
|
||||
|
||||
## Drill-Modus
|
||||
|
||||
Im Drill-Modus läuft die Skill so:
|
||||
|
||||
1. Studierender nennt Norm und Sachverhalt.
|
||||
2. Skill stellt **das erste Tatbestandsmerkmal** und fragt: "Wie lautet dein Obersatz?"
|
||||
3. Studierender formuliert.
|
||||
4. Skill korrigiert nur **diesen einen Satz** (z. B. "Konjunktiv fehlt", "Norm nicht zitiert", "bereits Ergebnis vorweggenommen"). Keine Vorlage, kein Mustertext.
|
||||
5. Definition: Skill fragt "Wie definierst du dieses Merkmal?" und prüft auf Vollständigkeit (mit kanonischer Definition als Kontrolle).
|
||||
6. Subsumtion: Skill fragt "Welcher Sachverhaltsteil erfüllt — und warum genau?"
|
||||
7. Erst dann: Ergebnis.
|
||||
8. Nächstes Merkmal.
|
||||
|
||||
Der Studierende **schreibt die Subsumtion selbst**. Die Skill schreibt sie nicht vor.
|
||||
|
||||
## Beispiele zum Drill-Aufbau (Skill nutzt sie als Anlass)
|
||||
|
||||
- **§ 242 StGB**: "fremd" — Sachenrechtsbezug, Eigentum nicht beim Täter; "beweglich" — körperliche Sache, transportierbar; "Wegnahme" — Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams; "Vorsatz" — § 15 StGB; "Zueignungsabsicht" — sich/Dritter, dauerhafte Enteignung + zumindest vorübergehende Aneignung.
|
||||
- **§ 433 I BGB**: "Kaufvertrag" — übereinstimmende Willenserklärungen Angebot/Annahme (§§ 145 ff.) gerichtet auf Kaufgegenstand und Preis.
|
||||
- **§ 35 S. 1 VwVfG**: "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme"; "Behörde"; "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts"; "zur Regelung"; "eines Einzelfalls"; "mit Außenwirkung". Sechs Merkmale, sechs Subsumtionsblöcke.
|
||||
|
||||
## Querverweise
|
||||
|
||||
- `gutachten-uebung` — Bewertung kompletter Gutachten (Subsumtion im Großen).
|
||||
- `methodenlehre-grundlagen` — wenn vor der Subsumtion ausgelegt werden muss.
|
||||
- `pruefungsgespraech-ag` — Subsumtion mündlich abfragen.
|
||||
- `tatbestaende-lernen` — Definitionen so abrufbar haben, dass Subsumtion überhaupt möglich ist.
|
||||
|
||||
## Ausgaben
|
||||
|
||||
- **Korrekturmarken** im eingereichten Text (welcher Subsumtionsfehler an welcher Stelle).
|
||||
- **Eine konkrete Nachfrage** pro Fehler — kein Mustergutachten.
|
||||
- Am Ende: **eine Empfehlung**, welcher Subsumtionsfehler typisch für diesen Studierenden wiederkehrt (für `jurastudium-anpassen`).
|
||||
|
||||
## Was diese Skill nicht tut
|
||||
|
||||
- Sie schreibt keine Mustersubsumtion. Wer Mustertexte will, sucht falsch.
|
||||
- Sie urteilt nicht über das Ergebnis der Subsumtion (richtig/falsch im Sinne der h. M.), sondern über die **handwerkliche Qualität** der Subsumtion. Beides muss man trennen lernen.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,62 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-anschluss-skills-router
|
||||
description: "Anschluss-Skills Router: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Anschluss-Skills Router
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Anschluss-Skills Router: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Fachmodule aus demselben Plugin vor. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieser Prüffeld leitet nach der ersten Prüfung in die passenden Fachmodule des Plugins `jurastudium`. Er entlastet Studierende und Referendare, indem er Sachverhalt, Klausurformat und Vorbereitungsphase einsortiert.
|
||||
|
||||
## Routing-Heuristik
|
||||
- **Zivilrechtsklausur, Sachverhalt mit Anspruch:** -> `loesungsschemata`, `subsumtionslehre`, `gutachten-uebung`, `methodenlehre-zivilrecht`.
|
||||
- **Öffentliches Recht (Verfassung/Verwaltung):** -> `methodenlehre-oeffentliches-recht`, `loesungsschemata` (Verfahren: Zulässigkeit, Begründetheit).
|
||||
- **Strafrecht (Klausur oder AG):** -> `methodenlehre-strafrecht` (Aufbau: TB, RW, Schuld, ggf. Strafe).
|
||||
- **Lernplanung/Karteikarten:** -> `lernplan`, `karteikarten`, `lernstrategien`, `examens-prognose`.
|
||||
- **Hausarbeit:** -> `juristisches-schreiben`, Verweis auf Plugin `hausarbeitenmacher`.
|
||||
- **Mündliche Prüfung / AG-Vortrag:** -> `pruefungsgespraech-ag`, `ag-vorbereitung`.
|
||||
- **Referendariat (Aktenvortrag, Relation):** -> `jus-referendariat-stationen-spezial`, Plugin `urteilsbauer-relationsmacher`.
|
||||
|
||||
## Anti-Muster
|
||||
- Schemata ohne Subsumtion. Schema ist Gerüst, nicht Ergebnis.
|
||||
- Anspruchsgrundlagenreihenfolge ignorieren: stets Vertrag, c.i.c., GoA, dinglich, Delikt, Bereicherung.
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
@@ -0,0 +1,49 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-chronologie-und-belegmatrix
|
||||
description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Chronologie und Belegmatrix
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieses Modul bearbeitet: Chronologie und Belegmatrix im Plugin jurastudium: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen..
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
@@ -0,0 +1,60 @@
|
||||
---
|
||||
name: workflow-redteam-qualitygate
|
||||
description: "Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Red-Team Qualitygate
|
||||
|
||||
## Arbeitsbereich
|
||||
|
||||
Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
|
||||
|
||||
## Arbeitsweg
|
||||
|
||||
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
|
||||
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
|
||||
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
|
||||
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studierende, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
|
||||
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
|
||||
|
||||
## Spezialwissen
|
||||
|
||||
## Aufgabe
|
||||
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin jurastudium: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
|
||||
|
||||
## Einstieg
|
||||
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
|
||||
|
||||
1. Wer fragt in welcher Rolle?
|
||||
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
|
||||
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
|
||||
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
|
||||
|
||||
## Arbeitsworkflow
|
||||
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
|
||||
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
|
||||
3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
|
||||
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
|
||||
|
||||
## Output-Standard
|
||||
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
|
||||
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
|
||||
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
|
||||
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
|
||||
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
|
||||
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
|
||||
|
||||
## Examenstauglichkeits-Check
|
||||
- **Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge** korrekt? Vertrag → c.i.c. → GoA → dinglich → Delikt → Bereicherung.
|
||||
- **Streitstand bei zentralen Merkmalen** abgebildet (Theorienstreit + hM/Mindermeinung + Argumente)?
|
||||
- **Definition vor Subsumtion**: Jedes Tatbestandsmerkmal mit Quelle (Norm, hM, BGH-Linie) definiert?
|
||||
- **Subsumtion echte Tatsachen** (nicht Definitionswiederholung)? Konjunktiv im Tatbestand des Sachverhalts beachtet?
|
||||
- **Zwischen- und Gesamtergebnis** je Anspruchsgrundlage formuliert?
|
||||
- **Gutachtenstil vs. Urteilsstil** sauber differenziert (kein Mischmasch)?
|
||||
- **Methodenlehre**: Bei Auslegungsfragen die vier Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos) und verfassungs-/unionsrechtskonforme Auslegung sichtbar gemacht?
|
||||
- **Keine erfundenen Aktenzeichen**: Jede BGH/BVerfG/EuGH-Stelle entweder mit verifiziertem Az. oder als "ständige Rspr." markiert.
|
||||
- Falle: Vorrang prüfen vergessen (z. B. § 993 BGB sperrt § 823 BGB nicht, aber § 281 vs § 280 I).
|
||||
Reference in New Issue
Block a user