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## Alle Skills im Ueberblick
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 23 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
Automatisch generierte Komplett-Liste aller 53 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
| Skill | Beschreibung |
| --- | --- |
| `anwenden-quellenkarte` | Anwenden Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert. |
| `eu-abgrenzung-einschlaegige-normen` | EU Abgrenzung Einschlaegige Normen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht, Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige, Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsre... |
| `eu-vorabentscheidung-falsche-wiese` | EU Vorabentscheidung Falsche Wiese im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens, Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht, Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren. Liefert priori... |
| `interessen-rechtsberatung-rechtsfolgen` | Interessen Rechtsberatung Rechtsfolgen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Pruefen, Rechtsberatung, Rechtsfolgen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `kommentar-literatur-konkurrenzen` | Kommentar Literatur Konkurrenzen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion, Handbuch- oder A, Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen, Prüft die Norm-Historie. Liefert priorisierten... |
| `mandatsabbruch-empfehlung-beweisbedarf` | Mandatsabbruch Empfehlung Beweisbedarf im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des, Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf, Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (w... |
| `norm-zerlegen-mandantenbrief` | Norm Zerlegen Mandantenbrief im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale, Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen, Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit. L... |
| `beweisbedarf-und-belege-erfassen` | Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Struk... |
| `darlegungs-und-beweislast-verteilen` | Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer Recht behauptet traegt Beweislast), Beweislastumkehr (Produkthaftung, Diskriminierung, DSGVO), sekundaerer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Pro TBM: wer muss was beweisen: eigen... |
| `einschlaegige-normen-vorschlagen-de` | Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige Normen des deutschen Rechts vor: BGB, HGB, StGB, StPO, ZPO, VwGO, GG, AO, SGB und Nebengesetze. Gibt Prüfungsreihenfolge und Hinweise auf Spezialitaet und konkurrierende Anspruchsgru... |
| `einschlaegige-normen-vorschlagen-eu` | Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung... |
| `eu-abgrenzung-einschlaegige-normen` | Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht und Unionsrecht: wann gilt AEUV/EUV/GRCh/Verordnung/Richtlinie unmittelbar, wann richtlinienkonforme Auslegung, wann Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV und Anwendungsvorrang... |
| `eu-vorabentscheidung-falsche-wiese` | Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis und -pflicht, CILFIT-Ausnahmen (acte clair/eclaire), Consorzio-Erweiterung, Vorlagepflicht letzter Instanz, Formulierung der Vorlagefrage, cur... |
| `falsche-wiese-warnung` | Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwen... |
| `fehlerklasse-bgb-at-training` | Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Que... |
| `generalklauseln-pruefen` | Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), billiges Ermessen, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit. Gibt Indizien und Fallgruppen statt mechanischer Subsumtion. Warnt vor der Grenzen automa... |
| `grundrechte-pruefung-de-und-grch` | Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und GRCh (Art. 51/52 GRCh). Unterscheidet Abwehr-, Leistungs- und Schutzpflichtdimension. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Zweck, Geeignetheit, Erforderlich... |
| `interessen-rechtsberatung-rechtsfolgen` | Pruefen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risik... |
| `kandidatenloesung-subsumtion-pruefen` | Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf Obersatz, Definition, Untersatz, Beleg, Ergebnis und typische Scheinkausalitaet. Gibt Korrekturvermerk mit Punkteindikation und Musterpassage: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quell... |
| `kommentar-literatur-konkurrenzen` | Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzi... |
| `konkurrenzen-anspruchsgrundlagen` | Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unio... |
| `mandatsabbruch-empfehlung-beweisbedarf` | Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des mechanischen Prüfens und empfiehlt Abbruch sowie Weiterleitung an Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Behoerde. Warnt bei Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem Privatrecht und Ex... |
| `norm-historie-und-aenderungen` | Prüft die Norm-Historie: geltende Fassung zum massgeblichen Zeitpunkt, Übergangsvorschriften, intertemporales Recht, aenderungsrelevante Gesetzgebungsverfahren. Warnt bei Normen, die seit dem Wissensstand des Systems geaendert worden sei... |
| `norm-zerlegen-mandantenbrief` | Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM: eigenständig... |
| `output-alltagssprache-de` | Gibt das Subsumtionsergebnis in verstaendlicher Alltagssprache aus: ohne Fachbegriffe oder mit Erklärung, für Mandanten, Betroffene oder Behoerdenmitarbeiter. Behaelt die Strukturierung bei, vermeidet aber Lateinismen und Fachterminologi... |
| `output-antrag-beschwerde-klageschrift` | Erzeugt Tenor-Bausteine, Rubrum und formale Mindestanforderungen für Antrag, Beschwerde und Klageschrift nach ZPO, VwGO, SGG, FGO und BVerfGG. Gibt Pflichtangaben, Fristen und Einreichungshinweise. Kein anwaltlicher Schriftsatz ohne anwa... |
| `output-fremdsprachig-en-fr` | Gibt das Subsumtionsergebnis auf Englisch oder Franzoesisch aus. Enthaelt obligatorischen Hinweis auf nicht-amtliche Übersetzung und Abweichung von deutschen Originalnormen. Nuetzlich für internationale Mandanten, grenzüberschreitende Sa... |
| `output-juristisch-gestochen-de` | Erzeugt Ausgaben im juristischen Schriftsatzstil auf Deutsch: Antrag-Begründung-Beweismittel-Struktur, Subsumtionsdarstellung im Vier-Schritt, Zitierweise nach BGH-Standard, Rubrum, Tenor. Für Schriftsaetze, Klageschriften, Widersprueche... |
| `rechtsfolge-bestimmen-einreden-interaktiver` | Rechtsfolge Bestimmen Einreden Interaktiver im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion, Einreden, Interaktiver. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und näc... |
| `schema-schritt-subsumtions` | Schema Schritt Subsumtions im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Schema, Schritt, Subsumtions. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt. |
| `subsumtion-obersatz-rewrite-klausurton-triage` | Subsumtion Obersatz Rewrite Klausurton Triage im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion, Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen, Interaktiver Einstieg. Liefert... |
| `output-memo-und-mandantenbrief` | Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen Mandantenbrief als Ausgabe der Subsumtion. Klarer Unterschied: Memo für interne Nutzung mit juristischer Tiefe; Mandantenbrief für Betroffene in verstaendlicher Sprache. Beide mit Pfl... |
| `output-pruefungsdokument-mit-warnhinweisen` | Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit Pflicht-Kopfhinweis: kein Rechtsgutachten, kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung anhand Nutzerangaben. Enthaelt alle Warnhinweise an markanten Stellen des Dokuments und Abschluss-Disclaimer... |
| `rechtsfolge-bestimmen-einreden-interaktiver` | Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensers... |
| `rechtsprechung-recherche-strategie` | Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-intern... |
| `schema-schritt-subsumtions` | Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampe... |
| `spezial-einreden-compliance-dokumentation-und-akte` | Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risi... |
| `spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit` | Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
| `spezial-interaktiver-erstpruefung-und-mandatsziel` | Interaktiver: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
| `spezial-rechtsberatung-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck,... |
| `spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung` | Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risi... |
| `spezial-schritt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Schritt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoa... |
| `spezial-subsumtions-tatbestand-beweis-und-belege` | Subsumtions: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellench... |
| `spezial-vier-behoerden-gericht-und-registerweg` | Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; prüft welcher Weg zur zuständigen Behörde, zum richtigen Gericht oder zum einschlägigen Register führt. Gibt Normen, Fristen und Zuständigkeitsregeln für die vier klassischen Wege: eigenständiges Pr... |
| `spezial-zerlegen-risikoampel-und-gegenargumente` | Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellenc... |
| `subsumtion-obersatz-rewrite-klausurton-triage` | Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pr... |
| `subsumtions-pruefer-dokumente-intake` | Dokumentenintake: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
| `subsumtions-pruefer-einstieg-routing` | Einstieg und Routing: Einstieg und Routing; klärt Rolle, Ziel, Frist, Aktenlage und den passenden nächsten Fachpfad. |
| `subsumtions-pruefer-start-chronologie-fristen` | Start Chronologie Fristen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin, Chronologie und Belegmatrix im Plugin subsumtions-pruefer, Fristen- und Risikoampel im Plugin s... |
| `subsumtions-pruefer-start-chronologie-fristen` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dok... |
| `subsumtions-pruefer-unterlagen-luecken` | Unterlagen und Lücken: sortiert Dokumente, erkennt Lücken, ordnet Beweiswert und formuliert gezielte Rückfragen. |
| `tatbestandsmerkmale-vier-zerlegen` | Tatbestandsmerkmale Vier Zerlegen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Tatbestandsmerkmale, Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin subsumtions-pruefer, Zerlegen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoamp... |
| `tbm-grundrechte-grch-kandidatenloesung` | TBM Grundrechte Grch Kandidatenloesung im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Ei, Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt, Prueft abgegebene Klausur- ode... |
| `unbestimmte-rechtsbegriffe-ungeschriebene` | Unbestimmte Rechtsbegriffe Ungeschriebene im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe, Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene, Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwe... |
| `verfahrensart-bestimmen-verjaehrung` | Verfahrensart Bestimmen Verjaehrung im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Bestimmt die passende Verfahrensart, Prüft Verjährungsfristen, Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB). Liefert prio... |
| `waehlen-rechtsprechung-recherche-europarecht` | Waehlen Rechtsprechung Recherche Europarecht im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Output wählen im Plugin subsumtions-pruefer, Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche, Europarecht. Liefert priorisierten Output mit No... |
| `subsumtions-rewrite-klausurton` | Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal: eigenständiges Prüffeld... |
| `tatbestandsmerkmale-vier-zerlegen` | Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Q... |
| `tbm-grundrechte-grch-kandidatenloesung` | Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden: Nichtigkeitsgründe, Anfechtung, Erfuellung, Aufrechnung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung, Verzicht. Strukturierte Gegenprüfung nach Ans... |
| `triage-rechtsfrage-oder-norm` | Interaktiver Einstieg: Erfasst strukturiert, ob der Nutzer eine Rechtsfrage, einen Lebenssachverhalt, eine konkrete Norm oder eine Mischung davon hat. Stellt gezielte Rückfragen und leitet zum passenden naechsten Skill weiter. Warnt vor... |
| `unbestimmte-rechtsbegriffe-ungeschriebene` | Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wer... |
| `ungeschriebene-merkmale-judikatur` | Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Verkehrspflichten, teleologische Reduktion und Extension, richterrechtliche Fortbildung, Analogie. Warnt vor Grenzen der mechanischen Prüfung bei richterrechtlich ge... |
| `verfahrensart-bestimmen-verjaehrung` | Bestimmt die passende Verfahrensart: ordentlich (ZPO), einstweilig (§§ 935/940 ZPO), Mahnverfahren, FG-Verfahren, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren, OWi-Verfahren, Verwaltungs-, Straf- und Verfassungsgerichtsverfahren. Gibt formale Mi... |
| `verjaehrung-fristen-pruefen` | Prüft Verjährungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjährungsregeln. Ergebnis: ver... |
| `waehlen-rechtsprechung-recherche-europarecht` | Output wählen: entscheidet zwischen Memo, Schriftsatz, Tabelle, Brief, Checkliste, Vermerk, Redline oder Mandantenübersetzung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `workflow-chronologie-und-belegmatrix` | Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `workflow-fristen-und-risikoampel` | Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output. |
| `ziel-und-rechtsweg-bestimmung` | Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfa... |
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name: beweisbedarf-und-belege-erfassen
description: "Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Strukturiertes Beweis-Tracking nach §§ 355-484 ZPO: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Beweisbedarf und Belege erfassen
## Arbeitsbereich
Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Strukturiertes Beweis-Tracking nach §§ 355-484 ZPO. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Beweiserfassung
1. In welchem Verfahren wird Beweis geführt? (ZPO / VwGO / StPO / SGG / FamFG)
2. Welche Partei trägt die Beweislast für das TBM? (Anspruchsteller oder Gegenseite)
3. Ist die Tatsache streitig — oder unstreitig/offenkundig (§ 291 ZPO)?
4. Liegt bereits ein Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) vor?
5. Besteht Gefahr im Verzug? → Antrag auf Sicherung des Beweises §§ 485-494a ZPO prüfen
## Zweck
Jede Subsumtion steht und fällt mit dem Beweisergebnis. Dieser Skill erfasst für jedes Tatbestandsmerkmal (TBM), welche Beweismittel benötigt werden, welche der Nutzer bereits hat und welche noch beschafft werden müssen. Er erstellt eine strukturierte Beweisliste.
## Zentrale Normen
- §§ 355-484 ZPO — Beweisaufnahme allgemein
- § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; volle richterliche Überzeugung erforderlich
- § 287 ZPO — Schadensschätzung bei Ausschluss anderer Beweismittel
- §§ 415 ff. ZPO — Urkundsbeweis (öffentliche und private Urkunden)
- §§ 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
- §§ 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
- §§ 371 ff. ZPO — Augenschein und elektronische Dokumente
- §§ 445-455 ZPO — Parteivernehmung (subsidiär)
- §§ 485-494a ZPO — Selbständiges Beweisverfahren
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Beweismittel-Katalog (ZPO)
| Beweismittel | § ZPO | Typische Nachweise |
|-------------|-------|-------------------|
| Urkundsbeweis | §§ 415 ff. ZPO | Vertrag, Rechnung, E-Mail, Bescheid, Quittung, Protokoll |
| Zeugenbeweis | §§ 373 ff. ZPO | Personen, die den TBM-relevanten Vorgang erlebt haben |
| Sachverständigenbeweis | §§ 402 ff. ZPO | Technische, medizinische, buchhalterische Fragen |
| Augenschein | §§ 371 ff. ZPO | Besichtigung von Sachen, Orten, digitalen Inhalten |
| Parteivernehmung | §§ 445 ff. ZPO | Nur subsidiär; Nutzer als Partei |
| Elektronische Beweismittel | § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO | Screenshots, Metadaten, Logs — Echtheit muss dargelegt werden |
Im Verwaltungs- und Strafverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensordnungen (VwGO, StPO); das System passt den Katalog an.
## Schritt-für-Schritt-Vorgehen pro TBM
Das System geht jedes TBM der Reihe nach durch und fragt:
1. **Tatsachenbehauptung:** Was behauptet der Nutzer für dieses TBM? (Freitext-Eingabe)
2. **Beweislast:** Wer muss beweisen? — Grundsatz: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für dessen Voraussetzungen; Gegenseite für Einwendungen/Einreden.
3. **Beleg vorhanden?** Der Nutzer kann angeben:
- (A) Beleg liegt vor (Dokument, Foto, Screenshot) → Hochladen oder Benennen
- (B) Zeuge bekannt → Name und Erreichbarkeit notieren
- (C) Tatsache behaupte ich; Beleg beschaffe ich später → Markierung "offen"
- (D) Keine Tatsache vorhanden für dieses TBM → TBM als nicht erfüllt markieren
4. **Sekundäre Darlegungslast:** Liegt ein Fall vor, in dem der Gegner näherliegende Informationen hat? → Verweis auf BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast
5. **Beweiswert-Hinweis:** Das System gibt einen groben Hinweis auf den typischen Beweiswert des genannten Beweismittels (z.B. öffentliche Urkunde: voller Beweis § 415 ZPO; Privaturkunde: § 416 ZPO begrenzt).
## Entscheidungsbaum Beweisführung
```
Ist die Tatsache streitig?
├─ Nein → unstreitig oder offenkundig → kein Beweismittel nötig
└─ Ja → Beweislast bestimmen
├─ Kläger trägt Last → Beweismittel aus Katalog wählen
│ ├─ Urkunde verfügbar? → Urkundsbeweis §§ 415 ff. ZPO
│ ├─ Zeuge vorhanden? → Zeugenbeweis §§ 373 ff. ZPO
│ ├─ Technische Frage? → Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
│ └─ Kein direktes Beweismittel? → Anscheinsbeweis prüfen
└─ Beklagter trägt Last → Einwand/Einrede belegen
```
## Besondere Konstellationen
### Anscheinsbeweis (prima facie)
Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis (z.B. Auffahrunfall → Abstandsmangel). Der Gegner muss den typischen Ablauf erschüttern durch Darlegung atypischer Umstände.
### Elektronische Dokumente
E-Mails, Screenshots und PDFs sind Beweismittel, aber ihre Echtheit kann bestritten werden. Das System empfiehlt:
- Metadaten sichern (Datum, Absender, Header)
- Zeitnahe Sicherung und Archivierung
- Ggf. Datenschutz-Aspekte bei personenbezogenen Drittdaten beachten
### Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485-494a ZPO)
Vor Klageerhebung oder wenn Beweis zu sichern ist: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung: Antragsteller hat rechtliches Interesse an Feststellung (z.B. drohender Beweismittelverlust, Verjährungsgefahr).
### Zeugenbeweis
Das System fragt nach vollständigem Namen und Adresse des Zeugen. Es weist darauf hin, dass das Gericht den Zeugen selbst lädt.
### Urkundsbeweis — Originale vs. Kopien
Das System weist darauf hin, dass Originale stets vorzuziehen sind. Kopien können bestritten werden (§ 420 ZPO).
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Beweis-Tracking-Liste
Am Ende der Beweiserfassung erstellt das System eine tabellarische Übersicht:
| TBM | Behauptete Tatsache | Beweismittel | Beweislast | Status |
|-----|--------------------|--------------|-----------|----|
| [TBM 1] | [Nutzerangabe] | [Typ] | Kläger/Beklagter | vorhanden / offen / fehlt |
| [TBM 2] | … | … | … | … |
"Offen" markierte TBM werden als Risikopositionen der Klage / des Antrags ausgewiesen.
## Output-Template Beweisliste (Mandantenbrief-Auszug)
**Adressat:** Mandant — Tonfall verständlich-erklärend
```
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],
zur Vorbereitung des Verfahrens [AKTENZEICHEN] benötige ich folgende
Unterlagen und Informationen:
1. [Beweismittel zu TBM 1] — bitte bis [DATUM] einreichen
2. [Zeuge zu TBM 2] — Name und Anschrift: [...]
3. [Noch offen / wird durch Gegenseite beizubringen]
Bitte beachten Sie: Ohne diese Nachweise kann ich den Anspruch auf
[RECHTSVERLETZUNG] nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen.
Mit freundlichen Grüßen
[KANZLEI]
```
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026
BGH VI ZR 290/18 (NOT_FOUND): Aktenzeichen existiert auf dejure.org nicht. Gesamte Zeile aus "Aktuelle Rechtsprechung" entfernt.
-->
@@ -0,0 +1,112 @@
---
name: darlegungs-und-beweislast-verteilen
description: "Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer Recht behauptet traegt Beweislast), Beweislastumkehr (Produkthaftung, Diskriminierung, DSGVO), sekundaerer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Pro TBM: wer muss was beweisen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Darlegungs- und Beweislast verteilen
## Arbeitsbereich
Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer Recht behauptet traegt Beweislast), Beweislastumkehr (Produkthaftung, Diskriminierung, DSGVO), sekundaerer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Pro TBM: wer muss was beweisen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Die Beweislast bestimmt, wer im Prozess das Risiko des Nichtbeweises trägt. Dieser Skill ordnet jedem Tatbestandsmerkmal zu, welche Partei darlegungs- und beweislastpflichtig ist, und weist auf Ausnahmen und Beweislastumkehrungen hin.
## Grundregel
**Grundsatz:** Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (BGH ständige Rechtsprechung; normentheoretische Lehre).
**Konkret bei Anspruchsgrundlagen:**
- Anspruchsteller (Kläger) beweist die anspruchsbegründenden TBM (z. B. Abschluss des Vertrags, Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität)
- Anspruchsgegner (Beklagter) beweist rechtsvernichtende (z. B. Erfüllung § 362 BGB), rechtshindernde (z. B. Anfechtung § 142 BGB) und rechtshemmende (z. B. Einrede der Verjährung) Tatsachen
## Beweismaß
- **§ 286 ZPO (Regelfall):** Volle richterliche Überzeugung; kein mathematischer Beweis, aber ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit.
- **§ 287 ZPO (Schadenshöhe, haftungsausfüllende Kausalität):** Überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt; richterliches Schätzungsermessen.
- **§ 294 ZPO (einstweiliger Rechtsschutz):** Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung zulässig.
## Beweismittel ZPO
| Beweismittel | Normen ZPO | Besonderheit |
|---|---|---|
| Urkunden | §§ 415455 ZPO | Öffentl. Urkunde: volle Beweiswirkung (§ 415); Privaturkunde: Echtheitsvermutung (§ 440) |
| Zeugen | §§ 373401 ZPO | Ladung, Vernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht §§ 383 ff. |
| Sachverständige | §§ 402414 ZPO | Gutachten, Ergänzungsgutachten, Obergutachten |
| Augenschein | §§ 371372a ZPO | Besichtigung, digitale Daten |
| Parteivernehmung | §§ 445455 ZPO | Subsidiär; nur bei Einverständnis oder besonderer Sachlage |
## Beweislastumkehr
In bestimmten Rechtsgebieten ist die Beweislast gesetzlich oder richterrechtlich umgekehrt:
### Produkthaftung (ProdHaftG / DSGVO-Haftung)
- § 1 Abs. 4 ProdHaftG: Hersteller muss beweisen, dass Fehler nicht vorlag oder nicht auf sein Verhalten zurückzuführen ist
- Art. 82 Abs. 3 DSGVO: Verantwortlicher muss beweisen, dass er nicht verantwortlich ist
### Arbeitsrecht
- § 22 AGG: Bei Indizien für Diskriminierung muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt
- § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG: Arbeitgeber trägt Beweislast für dringende betriebliche Erfordernisse
### Arzthaftung
- § 630h Abs. 5 BGB: Bei grobem Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, tritt Beweislastumkehr ein (BGH-Linie; live zu prüfen unter bgh.de oder dejure.org)
### DSGVO
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht): Verantwortlicher muss Einhaltung der Grundsätze nachweisen können
## Sekundäre Darlegungslast
Wenn der Darlegungspflichtige außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht:
**Voraussetzungen (BGH-Linie; live zu prüfen):**
1. Kläger kann bestimmte Tatsachen nicht näher darlegen
2. Beklagter hat eigene Kenntnisse, die er offenbaren könnte
3. Offenbarung ist dem Beklagten zumutbar
Folge: Substantiiertes Bestreiten mit Gegenangaben; bloßes Leugnen genügt nicht (§ 138 Abs. 2 ZPO).
## Anscheinsbeweis (Prima facie)
Bei typischen Geschehensabläufen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hindeuten:
- Auffahrunfall → Anschein für Unaufmerksamkeit des Auffahrenden
- Sturz durch nasse Böden in Supermarkt → Anschein für Verkehrspflichtverletzung
- Kfz-Unfall durch defekte Bremsen → Anschein für Halterhaftung
**Erschütterung:** Gegner muss konkrete Umstände vortragen, die den Anschein erschüttern; kein Vollbeweis des Gegenteils erforderlich.
## Negativbeweis
Wer eine negative Tatsache beweisen muss (z. B. keine Kenntnis, keine Zahlung), kann durch Indizienbeweis oder Erschütterung des Gegenbeweises vorgehen. Das System weist auf erhöhten Schwierigkeitsgrad und sekundäre Darlegungslast der Gegenseite hin.
## Ausgabe
Pro TBM: Tabelle mit Angabe der beweisbelasteten Partei, dem einschlägigen Rechtssatz und dem Beweismitteltyp. Markierung von Ausnahmen (Umkehr, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis).
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, openjur.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB, ZPO, ProdHaftG, AGG, KSchG), dejure.org (Querverweise und Rechtsprechungsübersicht).
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name: einschlaegige-normen-vorschlagen-de
description: "Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige Normen des deutschen Rechts vor: BGB, HGB, StGB, StPO, ZPO, VwGO, GG, AO, SGB und Nebengesetze. Gibt Prüfungsreihenfolge und Hinweise auf Spezialitaet und konkurrierende Anspruchsgrundlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Einschlägige Normen vorschlagen — Deutsches Recht
## Arbeitsbereich
Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige Normen des deutschen Rechts vor: BGB, HGB, StGB, StPO, ZPO, VwGO, GG, AO, SGB und Nebengesetze. Gibt Prüfungsreihenfolge und Hinweise auf Spezialitaet und konkurrierende Anspruchsgrundlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Normauswahl
1. Wer will was von wem woraus? (klassische Vier-Fragen-Methode)
2. Handelt es sich um einen privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder strafrechtlichen Sachverhalt?
3. Besteht eine vertragliche Beziehung zwischen den Beteiligten?
4. Hat der Sachverhalt einen grenzüberschreitenden Bezug? → IPR prüfen (Rom I/Rom II VO)
5. Sind schutzgesetzliche Spezialregelungen denkbar (ProdHG, StVG, HaftPflG, WpHG)?
## Zweck
Dieser Skill unterstützt den Nutzer bei der Identifikation einschlägiger Normen des deutschen Rechts anhand eines geschilderten Lebenssachverhalts. Das System macht Vorschläge auf der Grundlage des im Sachverhalt beschriebenen Rechtsgebiets und der typischen Anspruchsgrundlagen. Die endgültige Normwahl liegt beim Nutzer.
## Zentrale Paragrafenkette je Rechtsgebiet
- Vertragsrecht: §§ 433 ff., 535 ff., 611 ff., 631 ff. BGB — Spezialvorrang vor §§ 280 ff. BGB
- Delikt/Schadensersatz: § 823 Abs. 1 BGB (Verletzung absoluter Rechte), § 823 Abs. 2 i.V.m. Schutzgesetz, § 826 BGB, § 831 BGB
- Bereicherungsrecht: §§ 812 ff. BGB — subsidiär zu Vertrag
- Strafrecht: §§ 263, 266, 303, 223, 242, 249 StGB — Strafantrag bei Antragsdelikten (§ 77 StGB, 3 Monate)
- Verwaltungsrecht: § 35 VwVfG (VA-Definition), § 42 VwGO (Anfechtungs-/Verpflichtungsklage)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
<!-- AUDIT 27.05.2026: BGH VI ZR 188/17 geloescht AZ existiert (19.01.2021, NJW 2021, 1818), betrifft aber Haftungsmassstab Sporttrainer (Tischtennis-Erste-Hilfe), nicht Einbeziehung AGB / Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB (WRONG_TOPIC). BGH VI ZR 26/21 geloescht AZ auf dejure.org nicht auffindbar (NOT_FOUND). -->
## Schritt-für-Schritt-Vorgehen
**Schritt 1 — Sachverhalts-Kategorisierung**
Das System kategorisiert den Sachverhalt nach Rechtsgebiet:
| Kategorie | Typische Normen |
|-----------|----------------|
| Vertragsrecht | §§ 433 ff. BGB (Kauf); §§ 611 ff. BGB (Dienst/Arbeitsvertrag); §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag); §§ 535 ff. BGB (Miete) |
| Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz; § 826 BGB; § 831 BGB |
| Bereicherungsrecht | §§ 812 ff. BGB — Leistungskondiktion, Nichtleistungskondiktion |
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Strafrecht | § 263 StGB (Betrug); § 303 StGB (Sachbeschädigung); § 223 StGB (Körperverletzung); § 242 StGB (Diebstahl); § 266 StGB (Untreue) |
| Arbeitsrecht | KSchG; § 623 BGB (Schriftform Kündigung); ArbGG; MuSchG; AGG |
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Sozialrecht | SGB I-XII; § 44 SGB X (Rücknahme); § 45 SGB X (Aufhebung) |
| Steuerrecht | § 38 AO (Entstehung der Steuerschuld); §§ 172 ff. AO (Bestandskraft) |
| Erbrecht | §§ 1922 ff. BGB; §§ 2303 ff. BGB (Pflichtteil) |
| Familienrecht | §§ 1353 ff. BGB; §§ 1601 ff. BGB (Unterhalt); §§ 1564 ff. BGB (Scheidung) |
**Schritt 2 — Normvorschlag mit Prüfungshinweis**
Das System nennt:
1. Primäre Anspruchsgrundlage (wahrscheinlichste Norm)
2. Konkurrierende Normen (Anspruchskonkurrenz oder -idealkonkurrenz)
3. Ausschlussnormen (Spezialität: z.B. Kaufgewährleistung § 437 BGB geht § 823 BGB vor, wenn nur Äquivalenzinteresse betroffen)
4. Vorfragen (z.B. Wirksamkeit des Vertrags, Geschäftsfähigkeit)
**Schritt 3 — Entscheidungsbaum Normwahl**
```
Besteht ein Vertrag?
├─ Ja → Vertragsrecht primär prüfen (§§ 280 ff. / spezifische Vertragstypen)
│ → Deliktshaftung parallel prüfen bei Rechtsgutsverletzung
└─ Nein → Delikt (§ 823 ff.) / Bereicherungsrecht (§ 812 ff.) / öffentl. Recht
└─ Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB? → Verletzter als Schutzzweck?
```
**Schritt 4 — Hinweis auf Rechtsprechung**
Das System weist darauf hin, dass für die Auslegung der vorgeschlagenen Normen aktuelle Rechtsprechung zu prüfen ist (BGH, BAG, BVerwG, BSG, BFH je nach Rechtsgebiet). Für aktuelle Entscheidungen: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, rechtsprechung-im-internet.de.
**Schritt 5 — Normwahl durch Nutzer bestätigen**
Das System listet Vorschläge auf und bittet den Nutzer, die zu prüfende Norm zu bestätigen oder eine andere Norm anzugeben. Erst nach Bestätigung wird die Norm in `norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale` übergeben.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Grenzen
Das System weist ausdrücklich darauf hin, dass:
- Gesetzesänderungen nach dem Wissensstand nicht erfasst sind
- Landesrecht (z.B. Landesbauordnungen, kommunales Satzungsrecht) nur eingeschränkt vorgeschlagen werden kann
- Sondergesetze (z.B. EnWG, TKG, AMG, LFGB) nur grob kategorisiert werden
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
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name: einschlaegige-normen-vorschlagen-eu
description: "Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht
## Arbeitsbereich
Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Dieser Skill identifiziert einschlägige Normen des Unionsrechts anhand des geschilderten Sachverhalts. Er unterscheidet Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und gibt Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des EuG.
## Triage zu Beginn
1. Ist der Sachverhalt grenzüberschreitend oder EU-reguliert?
2. Handelt es sich um eine Beziehung BürgerStaat (vertikale Konstellation) oder BürgerBürger (horizontal)?
3. Ist eine bestimmte Grundfreiheit oder ein Grundrecht der GRCh berührt?
4. Ist bereits ein nationales Umsetzungsgesetz einschlägig?
5. Liegt die fragliche Entscheidung nach dem Wissensstand des Systems? → Live-Check bei curia.europa.eu empfehlen
## Primärrecht — AEUV, EUV, GRCh
### Grundfreiheiten (AEUV)
| Grundfreiheit | Primärnormen | Typische Sachverhalte |
|--------------|-------------|----------------------|
| Warenverkehrsfreiheit | Art. 3436 AEUV | Einfuhrverbote, technische Normen, Kennzeichnungspflichten |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit | Art. 4548 AEUV | Diskriminierung bei Einstellung/Lohn, Sozialleistungen |
| Niederlassungsfreiheit | Art. 4955 AEUV | Zulassungsbeschränkungen für Berufe, Gesellschaftssitz |
| Dienstleistungsfreiheit | Art. 5662 AEUV | Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Entsendung |
| Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit | Art. 6366 AEUV | Kapitalverkehrskontrollen, Dividendenbesteuerung |
### Wettbewerbsrecht (AEUV)
| Bereich | Normen |
|---------|--------|
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV |
| Marktmachtmissbrauch | Art. 102 AEUV |
| Beihilfenverbot | Art. 107109 AEUV |
### Grundrechtecharta (GRCh)
Anwendbar bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Einschlägige Artikel: Art. 7 (Privatleben), Art. 8 (Datenschutz), Art. 11 (Meinungsfreiheit), Art. 15 (Berufsfreiheit), Art. 17 (Eigentum), Art. 21 (Gleichbehandlung), Art. 47 (effektiver Rechtsschutz), Art. 48 (Unschuldsvermutung).
## Sekundärrecht — Wichtige Verordnungen und Richtlinien
| Bereich | Rechtsakt | Fundstelle |
|---------|-----------|------------|
| Datenschutz | DSGVO (VO 2016/679) | eur-lex.europa.eu |
| Produkthaftung | RL 85/374/EWG; ab 2024: RL 2024/2853 | eur-lex.europa.eu |
| Verbraucherrecht | VRRL (RL 2011/83/EU); Klausel-RL (RL 93/13/EWG) | eur-lex.europa.eu |
| KI-Regulierung | KI-VO (VO 2024/1689) | eur-lex.europa.eu |
| Vergaberecht | RL 2014/24/EU; RL 2014/25/EU | eur-lex.europa.eu |
| Kartell | VO 1/2003; VO 330/2010 (Vertikal-GVO) | eur-lex.europa.eu |
| Finanzmarkt | MiFID II; CRR/CRD IV | eur-lex.europa.eu |
## EuGH-Judikatur — Fundstellen
Das System verweist auf Leitentscheidungen des EuGH, die für die vorgeschlagene Norm relevant sind:
- **curia.europa.eu** (amtliche Datenbank, Volltext, suchbar nach Rechtssache und Aktenzeichen)
- **eur-lex.europa.eu** (Rechtsakttexte, konsolidierte Fassungen)
**Wichtig:** Für aktuelle Entscheidungen ist eine manuelle Suche in curia.europa.eu erforderlich, da der Wissensstand des Systems ein festes Enddatum hat. Das System markiert Entscheidungen, die nach dem Wissensstand unsicher sind, als Prüfpunkte.
## Prüfung der unmittelbaren Wirkung
| Rechtssatz | Unmittelbare Wirkung? | Bedingungen |
|---|---|---|
| EU-Verordnung | Ja (Art. 288 Abs. 2 AEUV) | Kein Umsetzungsakt nötig |
| Richtlinie (Umsetzungsfrist abgelaufen) | Vertikal ja (Bürger gg. Staat) | Norm muss unbedingt und hinreichend bestimmt sein |
| Richtlinie (horizontal) | Nein (Grundsatz) | Nur richtlinienkonforme Auslegung; Ausnahme: Francovich-Haftung |
| Primärrecht (Grundfreiheiten) | Ja (vertikal und horizontal für Verbotsnormen) | EuGH ständige Rechtsprechung |
## Ausgabe
Das System nennt:
1. Einschlägige Primär- oder Sekundärrechtsnorm mit Artikelangabe
2. Unmittelbare Wirkung (Verordnung: ja; Richtlinie: nur bei staatlichem Handeln nach Ablauf der Umsetzungsfrist)
3. Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht
4. Leitentscheidung des EuGH (als Prüfpunkt markiert; live zu prüfen unter curia.europa.eu)
5. Empfehlung zur Rechtsprechungsrecherche
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (curia.europa.eu, eur-lex.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: eur-lex.europa.eu (EU-Recht), gesetze-im-internet.de (Umsetzungsgesetze).
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name: eu-abgrenzung-einschlaegige-normen
description: "EU Abgrenzung Einschlaegige Normen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht, Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige, Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht und Unionsrecht: wann gilt AEUV/EUV/GRCh/Verordnung/Richtlinie unmittelbar, wann richtlinienkonforme Auslegung, wann Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV und Anwendungsvorrang: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# EU Abgrenzung Einschlaegige Normen
# Deutsches Recht und Unionsrecht — Abgrenzung
## Arbeitsbereich
**EU Abgrenzung Einschlaegige Normen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht, Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige, Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `de-eu-recht-abgrenzung` | Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht und Unionsrecht: wann gilt AEUV/EUV/GRCh/Verordnung/Richtlinie unmittelbar, wann richtlinienkonforme Auslegung, wann Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV und Anwendungsvorrang. |
| `einschlaegige-normen-vorschlagen-de` | Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige Normen des deutschen Rechts vor: BGB, HGB, StGB, StPO, ZPO, VwGO, GG, AO, SGB und Nebengesetze. Gibt Prüfungsreihenfolge und Hinweise auf Spezialitaet und konkurrierende Anspruchsgrundlagen. |
| `einschlaegige-normen-vorschlagen-eu` | Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang. |
Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht und Unionsrecht: wann gilt AEUV/EUV/GRCh/Verordnung/Richtlinie unmittelbar, wann richtlinienkonforme Auslegung, wann Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV und Anwendungsvorrang. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `de-eu-recht-abgrenzung`
**Fokus:** Klaert die Abgrenzung zwischen nationalem deutschen Recht und Unionsrecht: wann gilt AEUV/EUV/GRCh/Verordnung/Richtlinie unmittelbar, wann richtlinienkonforme Auslegung, wann Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV und Anwendungsvorrang.
# Deutsches Recht und Unionsrecht — Abgrenzung
## Spezialwissen
## Zweck
@@ -110,188 +98,3 @@ Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behauptete
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- EU-Normtext live prüfen: eur-lex.europa.eu (konsolidierte Fassungen), gesetze-im-internet.de (Umsetzungsgesetze).
## 2. `einschlaegige-normen-vorschlagen-de`
**Fokus:** Schlaegt anhand eines Lebenssachverhalts einschlaegige Normen des deutschen Rechts vor: BGB, HGB, StGB, StPO, ZPO, VwGO, GG, AO, SGB und Nebengesetze. Gibt Prüfungsreihenfolge und Hinweise auf Spezialitaet und konkurrierende Anspruchsgrundlagen.
# Einschlägige Normen vorschlagen — Deutsches Recht
## Triage zu Beginn — kläre vor der Normauswahl
1. Wer will was von wem woraus? (klassische Vier-Fragen-Methode)
2. Handelt es sich um einen privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder strafrechtlichen Sachverhalt?
3. Besteht eine vertragliche Beziehung zwischen den Beteiligten?
4. Hat der Sachverhalt einen grenzüberschreitenden Bezug? → IPR prüfen (Rom I/Rom II VO)
5. Sind schutzgesetzliche Spezialregelungen denkbar (ProdHG, StVG, HaftPflG, WpHG)?
## Zweck
Dieser Skill unterstützt den Nutzer bei der Identifikation einschlägiger Normen des deutschen Rechts anhand eines geschilderten Lebenssachverhalts. Das System macht Vorschläge auf der Grundlage des im Sachverhalt beschriebenen Rechtsgebiets und der typischen Anspruchsgrundlagen. Die endgültige Normwahl liegt beim Nutzer.
## Zentrale Paragrafenkette je Rechtsgebiet
- Vertragsrecht: §§ 433 ff., 535 ff., 611 ff., 631 ff. BGB — Spezialvorrang vor §§ 280 ff. BGB
- Delikt/Schadensersatz: § 823 Abs. 1 BGB (Verletzung absoluter Rechte), § 823 Abs. 2 i.V.m. Schutzgesetz, § 826 BGB, § 831 BGB
- Bereicherungsrecht: §§ 812 ff. BGB — subsidiär zu Vertrag
- Strafrecht: §§ 263, 266, 303, 223, 242, 249 StGB — Strafantrag bei Antragsdelikten (§ 77 StGB, 3 Monate)
- Verwaltungsrecht: § 35 VwVfG (VA-Definition), § 42 VwGO (Anfechtungs-/Verpflichtungsklage)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
<!-- AUDIT 27.05.2026: BGH VI ZR 188/17 geloescht AZ existiert (19.01.2021, NJW 2021, 1818), betrifft aber Haftungsmassstab Sporttrainer (Tischtennis-Erste-Hilfe), nicht Einbeziehung AGB / Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB (WRONG_TOPIC). BGH VI ZR 26/21 geloescht AZ auf dejure.org nicht auffindbar (NOT_FOUND). -->
## Schritt-für-Schritt-Vorgehen
**Schritt 1 — Sachverhalts-Kategorisierung**
Das System kategorisiert den Sachverhalt nach Rechtsgebiet:
| Kategorie | Typische Normen |
|-----------|----------------|
| Vertragsrecht | §§ 433 ff. BGB (Kauf); §§ 611 ff. BGB (Dienst/Arbeitsvertrag); §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag); §§ 535 ff. BGB (Miete) |
| Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz; § 826 BGB; § 831 BGB |
| Bereicherungsrecht | §§ 812 ff. BGB — Leistungskondiktion, Nichtleistungskondiktion |
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Strafrecht | § 263 StGB (Betrug); § 303 StGB (Sachbeschädigung); § 223 StGB (Körperverletzung); § 242 StGB (Diebstahl); § 266 StGB (Untreue) |
| Arbeitsrecht | KSchG; § 623 BGB (Schriftform Kündigung); ArbGG; MuSchG; AGG |
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Sozialrecht | SGB I-XII; § 44 SGB X (Rücknahme); § 45 SGB X (Aufhebung) |
| Steuerrecht | § 38 AO (Entstehung der Steuerschuld); §§ 172 ff. AO (Bestandskraft) |
| Erbrecht | §§ 1922 ff. BGB; §§ 2303 ff. BGB (Pflichtteil) |
| Familienrecht | §§ 1353 ff. BGB; §§ 1601 ff. BGB (Unterhalt); §§ 1564 ff. BGB (Scheidung) |
**Schritt 2 — Normvorschlag mit Prüfungshinweis**
Das System nennt:
1. Primäre Anspruchsgrundlage (wahrscheinlichste Norm)
2. Konkurrierende Normen (Anspruchskonkurrenz oder -idealkonkurrenz)
3. Ausschlussnormen (Spezialität: z.B. Kaufgewährleistung § 437 BGB geht § 823 BGB vor, wenn nur Äquivalenzinteresse betroffen)
4. Vorfragen (z.B. Wirksamkeit des Vertrags, Geschäftsfähigkeit)
**Schritt 3 — Entscheidungsbaum Normwahl**
```
Besteht ein Vertrag?
├─ Ja → Vertragsrecht primär prüfen (§§ 280 ff. / spezifische Vertragstypen)
│ → Deliktshaftung parallel prüfen bei Rechtsgutsverletzung
└─ Nein → Delikt (§ 823 ff.) / Bereicherungsrecht (§ 812 ff.) / öffentl. Recht
└─ Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB? → Verletzter als Schutzzweck?
```
**Schritt 4 — Hinweis auf Rechtsprechung**
Das System weist darauf hin, dass für die Auslegung der vorgeschlagenen Normen aktuelle Rechtsprechung zu prüfen ist (BGH, BAG, BVerwG, BSG, BFH je nach Rechtsgebiet). Für aktuelle Entscheidungen: dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, rechtsprechung-im-internet.de.
**Schritt 5 — Normwahl durch Nutzer bestätigen**
Das System listet Vorschläge auf und bittet den Nutzer, die zu prüfende Norm zu bestätigen oder eine andere Norm anzugeben. Erst nach Bestätigung wird die Norm in `norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale` übergeben.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Grenzen
Das System weist ausdrücklich darauf hin, dass:
- Gesetzesänderungen nach dem Wissensstand nicht erfasst sind
- Landesrecht (z.B. Landesbauordnungen, kommunales Satzungsrecht) nur eingeschränkt vorgeschlagen werden kann
- Sondergesetze (z.B. EnWG, TKG, AMG, LFGB) nur grob kategorisiert werden
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
## 3. `einschlaegige-normen-vorschlagen-eu`
**Fokus:** Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang.
# Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht
## Zweck
Dieser Skill identifiziert einschlägige Normen des Unionsrechts anhand des geschilderten Sachverhalts. Er unterscheidet Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und gibt Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des EuG.
## Triage zu Beginn
1. Ist der Sachverhalt grenzüberschreitend oder EU-reguliert?
2. Handelt es sich um eine Beziehung BürgerStaat (vertikale Konstellation) oder BürgerBürger (horizontal)?
3. Ist eine bestimmte Grundfreiheit oder ein Grundrecht der GRCh berührt?
4. Ist bereits ein nationales Umsetzungsgesetz einschlägig?
5. Liegt die fragliche Entscheidung nach dem Wissensstand des Systems? → Live-Check bei curia.europa.eu empfehlen
## Primärrecht — AEUV, EUV, GRCh
### Grundfreiheiten (AEUV)
| Grundfreiheit | Primärnormen | Typische Sachverhalte |
|--------------|-------------|----------------------|
| Warenverkehrsfreiheit | Art. 3436 AEUV | Einfuhrverbote, technische Normen, Kennzeichnungspflichten |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit | Art. 4548 AEUV | Diskriminierung bei Einstellung/Lohn, Sozialleistungen |
| Niederlassungsfreiheit | Art. 4955 AEUV | Zulassungsbeschränkungen für Berufe, Gesellschaftssitz |
| Dienstleistungsfreiheit | Art. 5662 AEUV | Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Entsendung |
| Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit | Art. 6366 AEUV | Kapitalverkehrskontrollen, Dividendenbesteuerung |
### Wettbewerbsrecht (AEUV)
| Bereich | Normen |
|---------|--------|
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV |
| Marktmachtmissbrauch | Art. 102 AEUV |
| Beihilfenverbot | Art. 107109 AEUV |
### Grundrechtecharta (GRCh)
Anwendbar bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Einschlägige Artikel: Art. 7 (Privatleben), Art. 8 (Datenschutz), Art. 11 (Meinungsfreiheit), Art. 15 (Berufsfreiheit), Art. 17 (Eigentum), Art. 21 (Gleichbehandlung), Art. 47 (effektiver Rechtsschutz), Art. 48 (Unschuldsvermutung).
## Sekundärrecht — Wichtige Verordnungen und Richtlinien
| Bereich | Rechtsakt | Fundstelle |
|---------|-----------|------------|
| Datenschutz | DSGVO (VO 2016/679) | eur-lex.europa.eu |
| Produkthaftung | RL 85/374/EWG; ab 2024: RL 2024/2853 | eur-lex.europa.eu |
| Verbraucherrecht | VRRL (RL 2011/83/EU); Klausel-RL (RL 93/13/EWG) | eur-lex.europa.eu |
| KI-Regulierung | KI-VO (VO 2024/1689) | eur-lex.europa.eu |
| Vergaberecht | RL 2014/24/EU; RL 2014/25/EU | eur-lex.europa.eu |
| Kartell | VO 1/2003; VO 330/2010 (Vertikal-GVO) | eur-lex.europa.eu |
| Finanzmarkt | MiFID II; CRR/CRD IV | eur-lex.europa.eu |
## EuGH-Judikatur — Fundstellen
Das System verweist auf Leitentscheidungen des EuGH, die für die vorgeschlagene Norm relevant sind:
- **curia.europa.eu** (amtliche Datenbank, Volltext, suchbar nach Rechtssache und Aktenzeichen)
- **eur-lex.europa.eu** (Rechtsakttexte, konsolidierte Fassungen)
**Wichtig:** Für aktuelle Entscheidungen ist eine manuelle Suche in curia.europa.eu erforderlich, da der Wissensstand des Systems ein festes Enddatum hat. Das System markiert Entscheidungen, die nach dem Wissensstand unsicher sind, als Prüfpunkte.
## Prüfung der unmittelbaren Wirkung
| Rechtssatz | Unmittelbare Wirkung? | Bedingungen |
|---|---|---|
| EU-Verordnung | Ja (Art. 288 Abs. 2 AEUV) | Kein Umsetzungsakt nötig |
| Richtlinie (Umsetzungsfrist abgelaufen) | Vertikal ja (Bürger gg. Staat) | Norm muss unbedingt und hinreichend bestimmt sein |
| Richtlinie (horizontal) | Nein (Grundsatz) | Nur richtlinienkonforme Auslegung; Ausnahme: Francovich-Haftung |
| Primärrecht (Grundfreiheiten) | Ja (vertikal und horizontal für Verbotsnormen) | EuGH ständige Rechtsprechung |
## Ausgabe
Das System nennt:
1. Einschlägige Primär- oder Sekundärrechtsnorm mit Artikelangabe
2. Unmittelbare Wirkung (Verordnung: ja; Richtlinie: nur bei staatlichem Handeln nach Ablauf der Umsetzungsfrist)
3. Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht
4. Leitentscheidung des EuGH (als Prüfpunkt markiert; live zu prüfen unter curia.europa.eu)
5. Empfehlung zur Rechtsprechungsrecherche
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (curia.europa.eu, eur-lex.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: eur-lex.europa.eu (EU-Recht), gesetze-im-internet.de (Umsetzungsgesetze).
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: eu-vorabentscheidung-falsche-wiese
description: "EU Vorabentscheidung Falsche Wiese im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens, Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht, Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis und -pflicht, CILFIT-Ausnahmen (acte clair/eclaire), Consorzio-Erweiterung, Vorlagepflicht letzter Instanz, Formulierung der Vorlagefrage, curia.europa.eu-Fundstellen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# EU Vorabentscheidung Falsche Wiese
# EU-Vorabentscheidung prüfen (Art. 267 AEUV)
## Arbeitsbereich
**EU Vorabentscheidung Falsche Wiese** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens, Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht, Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `eu-vorabentscheidung-pruefen` | Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis und -pflicht, CILFIT-Ausnahmen (acte clair/eclaire), Consorzio-Erweiterung, Vorlagepflicht letzter Instanz, Formulierung der Vorlagefrage, curia.europa.eu-Fundstellen. |
| `falsche-wiese-warnung` | Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung. |
| `fehlerklasse-bgb-at-training` | Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern. |
Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis und -pflicht, CILFIT-Ausnahmen (acte clair/eclaire), Consorzio-Erweiterung, Vorlagepflicht letzter Instanz, Formulierung der Vorlagefrage, curia.europa.eu-Fundstellen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `eu-vorabentscheidung-pruefen`
**Fokus:** Prueft die Voraussetzungen des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV: Vorlagebefugnis und -pflicht, CILFIT-Ausnahmen (acte clair/eclaire), Consorzio-Erweiterung, Vorlagepflicht letzter Instanz, Formulierung der Vorlagefrage, curia.europa.eu-Fundstellen.
# EU-Vorabentscheidung prüfen (Art. 267 AEUV)
## Spezialwissen
## Zweck
@@ -122,197 +110,3 @@ Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behauptete
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- EU-Normtext live prüfen: eur-lex.europa.eu; Verfahrensordnung EuGH (VerfO) auf curia.europa.eu.
## 2. `falsche-wiese-warnung`
**Fokus:** Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung.
# Falsche-Wiese-Warnung
## Triage zu Beginn — kläre vor der Normwahl
1. Beschreibe den Sachverhalt in einem Satz: Wer will was von wem woraus?
2. Gibt es eine Willenseinigung (Vertrag) oder eine einseitige Handlung?
3. Ist eine Behörde oder staatliche Stelle beteiligt? → öffentliches Recht prüfen
4. Sind Strafbehörden involviert oder droht eine Strafverfolgung?
5. Hat der Sachverhalt einen EU-Bezug? → Anwendungsvorrang Unionsrecht prüfen
## Zweck
"Auf der falschen Wiese grasen" ist ein klassisches Problem der Rechtsanwendung: Man prüft eine Norm sorgfältig und korrekt — aber die falsche Norm. Dieser Skill kann auf typische Muster hinweisen und Nutzereingaben einer Plausibilitätskontrolle unterziehen.
Dieser Skill wird automatisch oder auf Anforderung aktiviert, wenn der Sachverhalt oder die gewählte Norm Anzeichen einer Fehlverortung enthält.
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen zur Einordnung
- § 35 VwVfG — Definition Verwaltungsakt (Regelung, Einzelfall, Außenwirkung)
- § 40 VwGO — Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (öffentlich-rechtliche Streitigkeit)
- § 13 GVG — Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit (Straftat geht vor)
- Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen
## Typische Falschverortungen
### 1. Vertrag statt Delikt (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft Vertragsrecht (§§ 280 ff. BGB), obwohl kein Vertrag besteht. Oder: Nutzer prüft § 823 Abs. 1 BGB, obwohl eine vertragliche Sonderbeziehung vorliegt.
**Indizien für Fehlverortung:** Keine Willenserklärungen beschrieben; kein Vertragsschluss erwähnt; Handlung ist einseitig schädigend ohne Vertragsbezug.
**Hinweis des Systems:** "Ihr Sachverhalt enthält keinen erkennbaren Vertragsschluss. Bitte prüfen Sie, ob eine deliktische Anspruchsgrundlage (§ 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB, § 826 BGB) primär einschlägig ist."
### 2. Verwaltungsakt statt Realakt
**Muster:** Nutzer möchte ein staatliches Handeln anfechten, das kein Verwaltungsakt ist (z.B. staatliche Warnung, schlicht-hoheitliches Handeln).
**Indizien:** Kein Regelungscharakter beschrieben; keine Einzelfallentscheidung; keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
**Entscheidungsbaum:**
```
Hat das staatliche Handeln Regelungscharakter (§ 35 VwVfG)?
├─ Ja → Verwaltungsakt → Anfechtungsklage § 42 VwGO
└─ Nein → Realakt → allg. Leistungsklage/Unterlassungsklage § 40 VwGO
```
### 3. Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft § 303 StGB (Sachbeschädigung), obwohl es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach OWiG handeln könnte.
**Hinweis des Systems:** "Prüfen Sie zunächst, ob der Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG oder einem Nebengesetz erfüllt. Tateinheit: § 21 OWiG — Strafrecht geht OWiG vor."
### 4. Unionsrecht statt nationales Recht (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft nationales Datenschutzgesetz (BDSG), obwohl die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar gilt.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### 5. Weitere typische Muster
- Schadensersatz statt Unterlassung (und umgekehrt) — § 1004 BGB bei Dauerstörung
- Primäranspruch statt Sekundäranspruch (Erfüllung statt Schadensersatz statt der Leistung)
- WEG-Recht statt BGB-Schuldrecht bei Eigentumswohnungen (WEG seit 01.12.2020 reformiert)
- Erbrecht statt Familienrecht bei Güterstand-Fragen
- Insolvenzrecht als Vorfrage bei Ansprüchen gegen insolvente Schuldner
## Ausgabe
Das System gibt strukturierten Hinweis:
- Erkanntes Muster der Fehlverortung
- Empfohlene Alternativnorm oder -rechtsgebiet
- Frage an den Nutzer: Möchten Sie die alternative Norm prüfen?
Das System setzt die Prüfung der ursprünglich gewählten Norm nur auf ausdrücklichen Nutzerwunsch fort.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 3. `fehlerklasse-bgb-at-training`
**Fokus:** Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern.
# Fehlerklassen im BGB-AT-Training
## Ziel
Dieser Skill führt nicht schematisch durch Fehlerklassen im BGB-AT-Training, sondern zwingt zu einer prüfbaren Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt. Er ordnet Fehler nach Schwere und gibt konkrete Korrekturanleitungen.
## Systematik der BGB-AT-Fehlerklassen
### Fehlerklasse 1 — Vertragsschluss (§§ 145157 BGB)
**Typische Fehler:**
- Angebot und Annahme nicht getrennt geprüft
- Bestimmtheitsgebot des Angebots (Leistung, Preis, Parteien) nicht geprüft
- invitatio ad offerendum (Schaufenster, Katalog, Website) mit Angebot verwechselt
- Zugang der Annahme (§ 130 BGB) übergangen
- Schweigen als Annahme ohne gesetzliche Grundlage akzeptiert (§ 362 HGB als Sonderregel)
**Prüfungsreihenfolge:** Angebot (§ 145) → Erlöschen des Angebots (§§ 146149) → Annahme (§ 147) → Zugang (§ 130) → Einigung als Ergebnis
### Fehlerklasse 2 — Zugang (§ 130 BGB)
**Typische Fehler:**
- Zugangszeitpunkt bei E-Mail/Fax falsch angesetzt (Geschäftszeit vs. Außerhalb)
- Risikosphäre-Unterschied zwischen Machtbereich und Kenntnisnahme verkannt
- Zugangsvereitelung durch Adressaten (culpa-Theorie) nicht thematisiert
**Merkhilfe:** Zugang = objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.
### Fehlerklasse 3 — Minderjährige (§§ 104113 BGB)
**Typische Fehler:**
- Altersgrenzen verwechselt (unter 7 Jahre: geschäftsunfähig; 717 Jahre: beschränkt geschäftsfähig)
- "lediglich rechtlich vorteilhaft" falsch bewertet (§ 107 BGB)
- Taschengeldparagraph § 110 BGB vergessen (vollständige Mittelverwendung aus eigenen Mitteln)
- Rückwirkende Genehmigung durch gesetzl. Vertreter (§ 108 Abs. 1 BGB) nicht geprüft
### Fehlerklasse 4 — Stellvertretung (§§ 164181 BGB)
**Typische Fehler:**
- Drei Voraussetzungen der Stellvertretung nicht getrennt: eigene Willenserklärung + Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 Abs. 1) + Vertretungsmacht
- Arten der Vertretungsmacht nicht unterschieden: Vollmacht (§ 166), gesetzliche (§§ 1626, 1793 BGB), organschaftliche
- Rechtsscheinvollmacht (Duldungs- und Anscheinsvollmacht) ohne BGH-Prüfschema
- Insichgeschäft § 181 BGB: Ausnahme "lediglich rechtlich vorteilhaft" übersehen
### Fehlerklasse 5 — Anfechtung (§§ 119124 BGB)
**Typische Fehler:**
- Anfechtungsgrund vor Anfechtungserklärung prüfen (systematisch verkehrt)
- Anfechtungsfristen: § 121 BGB (unverzüglich bei §§ 119120); § 124 BGB (Jahresfrist bei Täuschung/Drohung)
- Wirkung ex tunc (§ 142 Abs. 1 BGB) vs. Rechtsfolgen des § 122 BGB (Vertrauensschaden)
- Motivirrtum mit Inhalts- oder Erklärungsirrtum verwechselt (§ 119 Abs. 1 BGB)
### Fehlerklasse 6 — Formvorschriften (§§ 125, 126 ff. BGB)
**Typische Fehler:**
- Rechtsfolge der Formverletzung nicht benannt (§ 125 S. 1 BGB: Nichtigkeit)
- Heilungsvorschriften übergangen (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB: Auflassung und Eintragung heilen formlosen Kaufvertrag über Grundstück)
- Textform (§ 126b BGB) mit Schriftform (§ 126 BGB) verwechselt
### Fehlerklasse 7 — Prüfungsreihenfolge und Normenkonkurrenz
**Typische Fehler:**
- BGB AT vor BGB BT prüfen (zuerst Vertragsschluss, dann Mängelrechte etc.)
- Primäranspruch vor Sekundäranspruch (erst Erfüllung § 433, dann Schadensersatz §§ 280 ff.)
- Vertrag vor Delikt (§§ 280 ff. vor § 823 BGB)
- Spezialgesetz (z. B. CISG, UmwG) vor BGB nicht geprüft
## Red-Team-Fragen
- Welche Anspruchsgrundlage oder Norm ist verführerisch, aber falsch?
- Welche Tatsache wird im Sachverhalt nur behauptet, aber nicht belegt?
- Welche Rechtsfolge passt nicht zur gewählten Norm?
- Wo droht eine falsche Reihenfolge?
- Ist die gewählte Norm im aktuellen Fassungsstand zu prüfen? (gesetze-im-internet.de)
## Bewertungsraster
| Fehlertyp | Schwere | Heilung |
|---|---|---|
| Fehlende Norm | Hoch | Richtige Norm einsetzen, Vier-Schritt wiederholen |
| Fehlende Definition | Mittel | Definition mit Quelle ergänzen |
| Sprung-Subsumtion | Mittel | Tatsachen unter Definition subsumieren |
| Zirkelschluss | Hoch | Definition aus externer Quelle; Tatsachen separat |
| Falsche Reihenfolge | MittelHoch | Prüfungsplan korrigieren |
## Ausgabe
Korrekturvermerk, Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserte Musterpassage. Nenne Rechtsprechung nur, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle live vorliegen (dejure.org, bgh.de); keine Blindzitate.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB in aktuellem Fassungsstand).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, openjur.de, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
@@ -0,0 +1,102 @@
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name: falsche-wiese-warnung
description: "Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Falsche-Wiese-Warnung
## Arbeitsbereich
Warnt vor typischen Falschverortungen im Recht: Vertrag statt Delikt, Verwaltungsakt vs. Realakt, Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit, Unionsrecht statt nationales Recht. Mechanisches Durchprüfen der richtigen Prüfungsebene vor Normanwendung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Normwahl
1. Beschreibe den Sachverhalt in einem Satz: Wer will was von wem woraus?
2. Gibt es eine Willenseinigung (Vertrag) oder eine einseitige Handlung?
3. Ist eine Behörde oder staatliche Stelle beteiligt? → öffentliches Recht prüfen
4. Sind Strafbehörden involviert oder droht eine Strafverfolgung?
5. Hat der Sachverhalt einen EU-Bezug? → Anwendungsvorrang Unionsrecht prüfen
## Zweck
"Auf der falschen Wiese grasen" ist ein klassisches Problem der Rechtsanwendung: Man prüft eine Norm sorgfältig und korrekt — aber die falsche Norm. Dieser Skill kann auf typische Muster hinweisen und Nutzereingaben einer Plausibilitätskontrolle unterziehen.
Dieser Skill wird automatisch oder auf Anforderung aktiviert, wenn der Sachverhalt oder die gewählte Norm Anzeichen einer Fehlverortung enthält.
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen zur Einordnung
- § 35 VwVfG — Definition Verwaltungsakt (Regelung, Einzelfall, Außenwirkung)
- § 40 VwGO — Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (öffentlich-rechtliche Streitigkeit)
- § 13 GVG — Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit (Straftat geht vor)
- Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen
## Typische Falschverortungen
### 1. Vertrag statt Delikt (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft Vertragsrecht (§§ 280 ff. BGB), obwohl kein Vertrag besteht. Oder: Nutzer prüft § 823 Abs. 1 BGB, obwohl eine vertragliche Sonderbeziehung vorliegt.
**Indizien für Fehlverortung:** Keine Willenserklärungen beschrieben; kein Vertragsschluss erwähnt; Handlung ist einseitig schädigend ohne Vertragsbezug.
**Hinweis des Systems:** "Ihr Sachverhalt enthält keinen erkennbaren Vertragsschluss. Bitte prüfen Sie, ob eine deliktische Anspruchsgrundlage (§ 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB, § 826 BGB) primär einschlägig ist."
### 2. Verwaltungsakt statt Realakt
**Muster:** Nutzer möchte ein staatliches Handeln anfechten, das kein Verwaltungsakt ist (z.B. staatliche Warnung, schlicht-hoheitliches Handeln).
**Indizien:** Kein Regelungscharakter beschrieben; keine Einzelfallentscheidung; keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
**Entscheidungsbaum:**
```
Hat das staatliche Handeln Regelungscharakter (§ 35 VwVfG)?
├─ Ja → Verwaltungsakt → Anfechtungsklage § 42 VwGO
└─ Nein → Realakt → allg. Leistungsklage/Unterlassungsklage § 40 VwGO
```
### 3. Strafrecht statt Ordnungswidrigkeit (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft § 303 StGB (Sachbeschädigung), obwohl es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach OWiG handeln könnte.
**Hinweis des Systems:** "Prüfen Sie zunächst, ob der Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG oder einem Nebengesetz erfüllt. Tateinheit: § 21 OWiG — Strafrecht geht OWiG vor."
### 4. Unionsrecht statt nationales Recht (oder umgekehrt)
**Muster:** Nutzer prüft nationales Datenschutzgesetz (BDSG), obwohl die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar gilt.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### 5. Weitere typische Muster
- Schadensersatz statt Unterlassung (und umgekehrt) — § 1004 BGB bei Dauerstörung
- Primäranspruch statt Sekundäranspruch (Erfüllung statt Schadensersatz statt der Leistung)
- WEG-Recht statt BGB-Schuldrecht bei Eigentumswohnungen (WEG seit 01.12.2020 reformiert)
- Erbrecht statt Familienrecht bei Güterstand-Fragen
- Insolvenzrecht als Vorfrage bei Ansprüchen gegen insolvente Schuldner
## Ausgabe
Das System gibt strukturierten Hinweis:
- Erkanntes Muster der Fehlverortung
- Empfohlene Alternativnorm oder -rechtsgebiet
- Frage an den Nutzer: Möchten Sie die alternative Norm prüfen?
Das System setzt die Prüfung der ursprünglich gewählten Norm nur auf ausdrücklichen Nutzerwunsch fort.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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name: fehlerklasse-bgb-at-training
description: "Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Fehlerklassen im BGB-AT-Training
## Arbeitsbereich
Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Ziel
Dieser Skill führt nicht schematisch durch Fehlerklassen im BGB-AT-Training, sondern zwingt zu einer prüfbaren Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt. Er ordnet Fehler nach Schwere und gibt konkrete Korrekturanleitungen.
## Systematik der BGB-AT-Fehlerklassen
### Fehlerklasse 1 — Vertragsschluss (§§ 145157 BGB)
**Typische Fehler:**
- Angebot und Annahme nicht getrennt geprüft
- Bestimmtheitsgebot des Angebots (Leistung, Preis, Parteien) nicht geprüft
- invitatio ad offerendum (Schaufenster, Katalog, Website) mit Angebot verwechselt
- Zugang der Annahme (§ 130 BGB) übergangen
- Schweigen als Annahme ohne gesetzliche Grundlage akzeptiert (§ 362 HGB als Sonderregel)
**Prüfungsreihenfolge:** Angebot (§ 145) → Erlöschen des Angebots (§§ 146149) → Annahme (§ 147) → Zugang (§ 130) → Einigung als Ergebnis
### Fehlerklasse 2 — Zugang (§ 130 BGB)
**Typische Fehler:**
- Zugangszeitpunkt bei E-Mail/Fax falsch angesetzt (Geschäftszeit vs. Außerhalb)
- Risikosphäre-Unterschied zwischen Machtbereich und Kenntnisnahme verkannt
- Zugangsvereitelung durch Adressaten (culpa-Theorie) nicht thematisiert
**Merkhilfe:** Zugang = objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.
### Fehlerklasse 3 — Minderjährige (§§ 104113 BGB)
**Typische Fehler:**
- Altersgrenzen verwechselt (unter 7 Jahre: geschäftsunfähig; 717 Jahre: beschränkt geschäftsfähig)
- "lediglich rechtlich vorteilhaft" falsch bewertet (§ 107 BGB)
- Taschengeldparagraph § 110 BGB vergessen (vollständige Mittelverwendung aus eigenen Mitteln)
- Rückwirkende Genehmigung durch gesetzl. Vertreter (§ 108 Abs. 1 BGB) nicht geprüft
### Fehlerklasse 4 — Stellvertretung (§§ 164181 BGB)
**Typische Fehler:**
- Drei Voraussetzungen der Stellvertretung nicht getrennt: eigene Willenserklärung + Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 Abs. 1) + Vertretungsmacht
- Arten der Vertretungsmacht nicht unterschieden: Vollmacht (§ 166), gesetzliche (§§ 1626, 1793 BGB), organschaftliche
- Rechtsscheinvollmacht (Duldungs- und Anscheinsvollmacht) ohne BGH-Prüfschema
- Insichgeschäft § 181 BGB: Ausnahme "lediglich rechtlich vorteilhaft" übersehen
### Fehlerklasse 5 — Anfechtung (§§ 119124 BGB)
**Typische Fehler:**
- Anfechtungsgrund vor Anfechtungserklärung prüfen (systematisch verkehrt)
- Anfechtungsfristen: § 121 BGB (unverzüglich bei §§ 119120); § 124 BGB (Jahresfrist bei Täuschung/Drohung)
- Wirkung ex tunc (§ 142 Abs. 1 BGB) vs. Rechtsfolgen des § 122 BGB (Vertrauensschaden)
- Motivirrtum mit Inhalts- oder Erklärungsirrtum verwechselt (§ 119 Abs. 1 BGB)
### Fehlerklasse 6 — Formvorschriften (§§ 125, 126 ff. BGB)
**Typische Fehler:**
- Rechtsfolge der Formverletzung nicht benannt (§ 125 S. 1 BGB: Nichtigkeit)
- Heilungsvorschriften übergangen (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB: Auflassung und Eintragung heilen formlosen Kaufvertrag über Grundstück)
- Textform (§ 126b BGB) mit Schriftform (§ 126 BGB) verwechselt
### Fehlerklasse 7 — Prüfungsreihenfolge und Normenkonkurrenz
**Typische Fehler:**
- BGB AT vor BGB BT prüfen (zuerst Vertragsschluss, dann Mängelrechte etc.)
- Primäranspruch vor Sekundäranspruch (erst Erfüllung § 433, dann Schadensersatz §§ 280 ff.)
- Vertrag vor Delikt (§§ 280 ff. vor § 823 BGB)
- Spezialgesetz (z. B. CISG, UmwG) vor BGB nicht geprüft
## Red-Team-Fragen
- Welche Anspruchsgrundlage oder Norm ist verführerisch, aber falsch?
- Welche Tatsache wird im Sachverhalt nur behauptet, aber nicht belegt?
- Welche Rechtsfolge passt nicht zur gewählten Norm?
- Wo droht eine falsche Reihenfolge?
- Ist die gewählte Norm im aktuellen Fassungsstand zu prüfen? (gesetze-im-internet.de)
## Bewertungsraster
| Fehlertyp | Schwere | Heilung |
|---|---|---|
| Fehlende Norm | Hoch | Richtige Norm einsetzen, Vier-Schritt wiederholen |
| Fehlende Definition | Mittel | Definition mit Quelle ergänzen |
| Sprung-Subsumtion | Mittel | Tatsachen unter Definition subsumieren |
| Zirkelschluss | Hoch | Definition aus externer Quelle; Tatsachen separat |
| Falsche Reihenfolge | MittelHoch | Prüfungsplan korrigieren |
## Ausgabe
Korrekturvermerk, Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserte Musterpassage. Nenne Rechtsprechung nur, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle live vorliegen (dejure.org, bgh.de); keine Blindzitate.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB in aktuellem Fassungsstand).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, openjur.de, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: generalklauseln-pruefen
description: "Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), billiges Ermessen, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit. Gibt Indizien und Fallgruppen statt mechanischer Subsumtion. Warnt vor der Grenzen automatisierter Prüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Generalklauseln prüfen
## Arbeitsbereich
Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), billiges Ermessen, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit. Gibt Indizien und Fallgruppen statt mechanischer Subsumtion. Warnt vor der Grenzen automatisierter Prüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Generalklausel-Prüfung
1. Ist eine speziellere Norm vorhanden, die die Generalklausel verdrängt? (lex specialis-Vorrang)
2. Soll Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Einrede oder als Anspruchsmodifikation wirken?
3. Handelt es sich um Privatrecht (§§ 138, 242 BGB) oder öffentliches Recht (Verhältnismäßigkeit)?
4. Besteht ein Zeit- und Umstandsmoment für Verwirkung? — beide kumulativ erforderlich
5. Welche Fallgruppe der Generalklausel ist primär einschlägig? → System listet Fallgruppen
## Zweck
Generalklauseln entziehen sich per definitionem der rein mechanischen Subsumtion. Dieser Skill liefert anerkannte Fallgruppen, Indizien und Auslegungsmaßstäbe, die als Orientierung dienen. Das System gibt ausdrücklich keine abschließende Bewertung bei Generalklauseln — es benennt Indizien, keine Ergebnisse.
## Zentrale Normen
- § 242 BGB — Treu und Glauben (Fallgruppen: Verwirkung, venire contra factum proprium, exceptio doli generalis)
- § 138 BGB — Sittenwidrigkeit und Wucher (Nichtigkeit ex lege)
- § 315 BGB — Billiges Ermessen bei einseitiger Leistungsbestimmung
- Art. 20 Abs. 3 GG — Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im öffentlichen Recht
- Art. 5 Abs. 4 EUV — Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Wichtige Generalklauseln
### § 242 BGB — Treu und Glauben
**Definition:** Schuldner muss so leisten, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
**Fallgruppen (Auswahl):**
- **Verwirkung:** Recht darf nach langer Nichtausübung und Vertrauenstatbestand beim Verpflichteten nicht mehr geltend gemacht werden (BGH st. Rspr.; Zeit- und Umstandsmoment kumulativ erforderlich)
- **Venire contra factum proprium:** eigenes widersprüchliches Verhalten
- **Leistungsverweigerungsrecht** wegen unverhältnismäßiger Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 BGB als Spezialregelung)
- **Exceptio doli generalis:** arglistiges Geltendmachen formal bestehender Rechte
**Entscheidungsbaum Verwirkung:**
```
Zeitmoment: Ungewöhnlich lange Nichtausübung?
├─ Nein → keine Verwirkung
└─ Ja → Umstandsmoment: Hat Schuldner auf Nichtgeltendmachung vertraut und disponiert?
├─ Nein → keine Verwirkung
└─ Ja → Verwirkung prüfbar; aber: Wertungsfrage des Gerichts
```
### § 138 BGB — Sittenwidrigkeit
**Definition:** Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
**Fallgruppen:**
- Wucherische Rechtsgeschäfte (§ 138 Abs. 2 BGB): Ausbeutung einer Zwangslage, Leichtsinn oder Unerfahrenheit
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bürgschaftsverträge von einkommensschwachen Angehörigen (BGH ständige Rechtsprechung)
- Knebelungsverträge, Schmiergeldabreden
### Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Im öffentlichen Recht: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit (Übermaßverbot).
**Prüfungsschema:**
1. **Geeignetheit:** Kann die Maßnahme den Zweck fördern?
2. **Erforderlichkeit:** Gibt es ein milderes, gleich geeignetes Mittel?
3. **Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.):** Überwiegen die Vorteile die Nachteile? — Abwägung; das System listet Argumente, trifft keine Entscheidung
### § 315 BGB — Billiges Ermessen
Bei einseitiger Leistungsbestimmung: Das System prüft, ob die Bestimmung sich im Rahmen des Üblichen und Sachgerechten hält. Indizien: Marktvergleich, frühere Vertragspraxis, Begründung der Bestimmung.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ausgabe
Das System gibt:
- Name der Generalklausel
- Einschlägige Fallgruppe (soweit erkennbar)
- Indizien pro und contra
- Ausdrücklichen Hinweis: "Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Indiziensammlung, keine rechtliche Bewertung."
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026 bundle_044
→ Vollzitat-Zeile und Fundstellen-Verweis NJW 2021, 1952 gelöscht
→ kein Ersatz eingetragen (keine verifizierte Alternative gefunden)
-->
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name: grundrechte-pruefung-de-und-grch
description: "Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und GRCh (Art. 51/52 GRCh). Unterscheidet Abwehr-, Leistungs- und Schutzpflichtdimension. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Grundrechte prüfen — GG und GRCh
## Arbeitsbereich
Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und GRCh (Art. 51/52 GRCh). Unterscheidet Abwehr-, Leistungs- und Schutzpflichtdimension. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Dieser Skill führt die klassische Grundrechtsprüfung nach dem Grundgesetz und der Grundrechtecharta durch. Er unterscheidet die Schutzrichtungen der Grundrechte, klärt den Anwendungsbereich der GRCh und führt die Verhältnismäßigkeitsprüfung strukturiert durch.
## Drei-Schritt-Schema der Grundrechtsprüfung
### Schritt 1 — Schutzbereich
**Sachlicher Schutzbereich:** Welches Verhalten, welche Rechtspositionen schützt das Grundrecht?
- Art. 5 Abs. 1 GG: Meinungsfreiheit — Werturteile; keine Tatsachenbehauptungen (str.); keine Schmähkritik
- Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit — Wahl und Ausübung von Beruf und Arbeit
- Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentum — vermögenswerte Rechtspositionen; kein künftiger Erwerb
- Art. 2 Abs. 1 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit — Auffanggrundrecht
- Art. 3 Abs. 1 GG: Gleichheitssatz — kein Differenzierungsverbot; nur willkürliche Ungleichbehandlung verboten
**Persönlicher Schutzbereich:** Wer ist Träger des Grundrechts? Natürliche Personen; juristische Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG), soweit das Grundrecht seinem Wesen nach anwendbar ist.
### Schritt 2 — Eingriff
**Klassischer Eingriff:** Finaler, unmittelbarer, rechtlicher, imperativer Akt staatlicher Gewalt.
**Moderner Eingriffsbegriff:** Auch mittelbar-faktische Beeinträchtigungen können Eingriff sein, wenn sie in ihrer Intensität einem Eingriff gleichkommen (BVerfG ständige Rechtsprechung — Osho, Glykol).
**Abgrenzung:** Nicht jede nachteilige staatliche Maßnahme ist ein Grundrechtseingriff. Rein fiskalisches Handeln, einfachgesetzliche Regelungen ohne Schutzbereichsbezug: kein Eingriff.
### Schritt 3 — Rechtfertigung
#### Schranken
Die Schranke des Grundrechts bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff gerechtfertigt werden kann:
- Einfacher Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 2 Abs. 1 GG): Eingriff durch jedes formelle Gesetz möglich
- Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 11 Abs. 2 GG): nur zum Schutz bestimmter Rechtsgüter
- Schrankenlos (absolute Grundrechte, z. B. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 4 Abs. 1 GG): kein Eingriff möglich, nur Schutzbereichsabgrenzung
#### Verhältnismäßigkeitsprüfung (Schranken-Schranke)
1. **Legitimer Zweck:** Staatliches Ziel muss verfassungsrechtlich erlaubt sein
2. **Geeignetheit:** Maßnahme muss Zweck fördern können
3. **Erforderlichkeit:** Kein gleich geeignetes, milderes Mittel
4. **Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i. e. S.):** Eingriff muss in angemessenem Verhältnis zur Zielerreichung stehen; Abwägung Eingriffsschwere vs. Gemeinwohlgewicht
## GRCh-Prüfung (Art. 51/52 GRCh)
**Anwendungsbereich Art. 51 Abs. 1 GRCh:** GRCh gilt für Organe der EU und für Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht durchführen. Rein nationales Handeln ohne Unionsbezug: GRCh nicht anwendbar.
**Schranken Art. 52 Abs. 1 GRCh:**
- Eingriff gesetzlich vorgesehen
- Wesensgehalt nicht angetastet
- Verhältnismäßigkeit (gleiche Prüfung wie GG: Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit)
**Parallelprüfung:** Bei Sachverhalten mit Unionsbezug prüft das System GG und GRCh parallel und weist auf inhaltliche Parallelität oder Divergenz hin.
## Schutzpflichtdimension
Grundrechte verpflichten den Staat auch zum aktiven Schutz des Grundrechtsträgers gegenüber Dritten (BVerfG — Lüth; Handelsvertreterentscheidung). Das System fragt: Wird ein Schutzgebot staatlicher Seite geltend gemacht?
## Ausgabe
Strukturiertes Prüfungsprotokoll: Schutzbereich (eröffnet / nicht eröffnet), Eingriff (ja / nein / fraglich), Rechtfertigung (verhältnismäßig / unverhältnismäßig / fraglich), Ergebnis.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: interessen-rechtsberatung-rechtsfolgen
description: "Interessen Rechtsberatung Rechtsfolgen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Pruefen, Rechtsberatung, Rechtsfolgen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Pruefen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Interessen Rechtsberatung Rechtsfolgen
# Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
## Arbeitsbereich
**Interessen Rechtsberatung Rechtsfolgen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Pruefen, Rechtsberatung, Rechtsfolgen. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `spezial-pruefen-mehrparteien-konflikt-und-interessen` | Pruefen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-rechtsberatung-internationaler-bezug-und-schnittstellen` | Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung` | Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
Pruefen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `spezial-pruefen-mehrparteien-konflikt-und-interessen`
**Fokus:** Pruefen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
## Spezialwissen
## Aufgabe
@@ -118,210 +106,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 2. `spezial-rechtsberatung-internationaler-bezug-und-schnittstellen`
**Fokus:** Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen
## Aufgabe
Dieser Skill strukturiert Sachverhalte mit internationalem Bezug: anwendbares Recht (IPR), internationale Zuständigkeit, Schnittstellen zwischen deutschem Recht, EU-Recht und Drittstaatenrecht sowie Anerkennungs- und Vollstreckungsfragen.
## Abgrenzung: Welches Recht gilt?
### Kollisionsrecht — Schritt für Schritt
**Schritt 1 — EU-Kollisionsrecht prüfen (Vorrang vor EGBGB)**
| Sachverhalt | Anwendbares Kollisionsrecht |
|---|---|
| Vertragliche Schuldverhältnisse | Rom I-VO (VO 593/2008) |
| Außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, Bereicherung) | Rom II-VO (VO 864/2007) |
| Unterhalt | EuUntVO (VO 4/2009) |
| Erbrecht | EuErbVO (VO 650/2012) |
| Ehegüterrecht | EuGüVO (VO 2016/1103) |
| Insolvenz | EuInsVO (VO 2015/848) |
**Schritt 2 — EGBGB subsidiär**
Wenn kein EU-Kollisionsrecht greift: EGBGB (Art. 3 ff.) für Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, ggf. Deliktsrecht außerhalb Rom II-VO.
### Anwendbares Recht nach Rom I-VO (Verträge)
- Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO): Parteien können anwendbares Recht wählen; Grenzen: zwingendes Recht des Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom I-VO für Verbraucher)
- Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO): Recht des charakteristischen Leistungserbringers (z. B. Verkäufer, Dienstleister)
- Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO): Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; zwingende Mindeststandards
## Internationale Zuständigkeit
### EuGVVO (VO 1215/2012) — innerhalb EU/EWR
- Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4)
- Besonderer Gerichtsstand Vertragserfüllung (Art. 7 Nr. 1): Erfüllungsort
- Verbraucherschutz (Art. 1719): Verbraucher klagt am Wohnsitz
- Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 24): Grundstücke, Gesellschaften, Register
### Drittstaaten (außerhalb EU)
- Brüssel I nicht anwendbar; nationale ZPO-Regeln (§§ 12 ff. ZPO) oder Staatsverträge
- Haager Übereinkommensrecht: HZÜ, HGÜ (Gerichtsstandsübereinkommen von 2005)
- Schiedsgerichtsbarkeit: New Yorker Übereinkommen 1958 (Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche)
## Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
### Innerhalb EU: EuGVVO
- Art. 36 ff. EuGVVO: Automatische Anerkennung; keine gesonderte Anerkennung nötig
- Art. 39 ff. EuGVVO: Vollstreckbarerklärung nach nationalem Recht
### Außerhalb EU
- §§ 328, 722, 723 ZPO: Anerkennung ausländischer Urteile; Verbürgung der Gegenseitigkeit; Ordre-public-Kontrolle
- Vollstreckungsklage (§ 722 ZPO) vor deutschem Gericht
## DSGVO-Schnittstellen (international)
- Art. 3 DSGVO: Anwendungsbereich bei Niederlassung in der EU oder Angebot/Monitoring von EU-Bürgern
- Art. 44 ff. DSGVO: Drittstaatenübermittlung; Angemessenheitsbeschluss, SCC (Standardvertragsklauseln)
- Live-Check: Aktuellen Angemessenheitsbeschluss für das Zielland prüfen (edpb.europa.eu; datenschutz.de)
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze oder Niederlassungen der Parteien sind beteiligt?
2. Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Wo soll Leistung erbracht werden?
3. Gibt es eine Rechtswahlklausel oder Schiedsklausel?
4. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein oder Mandantenbrief?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Parteien, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Kollisionsrecht, Zuständigkeit, Fristen, Formfragen prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vollstreckung, Drittstaatenproblematik trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-pruefen, spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- EU-Kollisionsrecht live prüfen: eur-lex.europa.eu (Rom I, Rom II, EuGVVO, EuErbVO etc.).
- Nationale Normen: gesetze-im-internet.de (EGBGB, ZPO §§ 12 ff., 328, 722 f.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 3. `spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung`
**Fokus:** Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
## Aufgabe
Dieser Skill quantifiziert die Rechtsfolgen einer Subsumtion: Schadensersatz, Vertragsstrafen, gesetzliche Zinsen, Bußgelder, Streitwert, RVG-Gebühren und sonstige geldwerte Rechtsfolgen. Er gibt Berechnungsschemata und Prüfpunkte für Zahlen, die live zu verifizieren sind.
## Wichtige Schwellenwerte und gesetzliche Beträge (Stand: Modellwissen; live prüfen)
| Bereich | Schwelle / Betrag | Norm | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständigkeit AG / LG | bis EUR 5.000 AG; ab EUR 5.000 LG | §§ 23, 71 GVG | gesetze-im-internet.de |
| Berufungssumme | EUR 600 | § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO | gesetze-im-internet.de |
| Kleinstunternehmer USt | EUR 22.000 (ab 2025: EUR 25.000) | § 19 UStG | live prüfen; gesetze-im-internet.de |
| DSGVO-Bußgeld max. | EUR 20 Mio. oder EUR 4% Jahresumsatz | Art. 83 Abs. 5 DSGVO | eur-lex.europa.eu |
| Verzugszins | Basiszinssatz + 5 PP (§ 288 Abs. 1 BGB); + 9 PP bei B2B (§ 288 Abs. 2 BGB) | §§ 288, 247 BGB | gesetze-im-internet.de; Bundesbank.de (Basiszinssatz) |
| Mietkaution max. | 3 Nettokaltmieten | § 551 BGB | gesetze-im-internet.de |
| Abfindung | Kein gesetzlicher Betrag; § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienst/Jahr | § 1a KSchG | live prüfen |
| Schmerzensgeld | Kein Schematismus; nach Billigkeitsgesichtspunkten | § 253 Abs. 2 BGB | BGH-Rechtsprechung live prüfen |
## Berechnungsschemata
### Schema 1 — Verzugszinsen
```
Hauptforderung: EUR X
Fälligkeit: TT.MM.JJJJ (bei Mahnung oder vertraglicher Bestimmung)
Verzugsbeginn: Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder 30 Tage nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 3 BGB)
Zinssatz: Basiszinssatz (Bundesbank.de, aktuell prüfen) + 5 PP (B2C) / + 9 PP (B2B)
Zinsen pro Tag: Hauptforderung × Zinssatz / 365
Gesamtzinsen: Zinsen pro Tag × Anzahl Tage Verzug
```
### Schema 2 — Schadensersatz § 249 BGB
```
Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB): Zustand wie ohne schädigendes Ereignis
Differenzschaden: Vermögen mit schädigendem Ereignis vs. ohne
Positiver Schaden (damnum emergens): tatsächlich entstandene Kosten
Entgangener Gewinn (lucrum cessans): § 252 BGB; üblicher Gewinn oder wahrscheinliche Entwicklung
Abzug: Mitverschulden § 254 BGB; Vorteilsausgleichung
```
### Schema 3 — RVG-Gebühren (Anwalt; live prüfen)
```
Streitwert (§ 2 RVG) → Gebührentabelle (Anlage 2 RVG)
Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG VV): 0,52,5; Regelgebühr 1,3
Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG VV): 1,3
Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG VV): 1,2
Einigungsgebühr (Nr. 1000, 1003 RVG VV): 1,5
Hinweis: RVG-Tabellen und Gebührensätze live prüfen unter gesetze-im-internet.de (RVG Anlage 2)
```
## Streitwertberechnung
- Leistungsklage: Streitwert = Klageforderung
- Feststellungsklage: Abschlag (BGH: ca. 2080% des bezifferbaren Hauptanspruchs; live prüfen)
- Räumungsklage: Jahresmiete (§ 9 ZPO)
- Unterlassungsklage: Gesamtinteresse des Klägers; kein starrer Schematismus
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rechtsfolge soll berechnet werden (Schadensersatz, Zinsen, Bußgeld, Gebühren)?
2. Welche Zahlen und Daten liegen vor (Hauptforderung, Frist, Basiszinssatz)?
3. Gibt es behördliche Festsetzungen oder Schätzgrundlagen?
4. Welche Dokumente, Rechnungen oder Tabellen belegen die Zahlen?
5. Welcher Output wird gebraucht: Berechnung im Schriftsatz, Mandanteninfo, Tabelle?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Zahlen-Grundlage in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen für Rechtsfolge und Berechnung prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Welche Beträge sind gesichert? Welche müssen live geprüft werden?
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Berechnungstabelle:** Posten, Norm, Betrag, Annahme/Unsicherheit, Quelle.
- **Arbeitsprodukt:** Berechnungsschema für Schriftsatz oder Mandantenbrief.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; alle Zahlenwerte als Prüfpunkte markieren, wenn sie nicht live verifiziert sind.
## Quellenregel
- Aktuelle Beträge, Schwellenwerte und Gebührentabellen immer live prüfen: gesetze-im-internet.de, Bundesbank.de (Basiszinssatz), eur-lex.europa.eu (EU-Bußgelder).
- Rechtsprechung zu Schmerzensgeld und Schadensersatz nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis, Frist oder Zahl nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: kandidatenloesung-subsumtion-pruefen
description: "Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf Obersatz, Definition, Untersatz, Beleg, Ergebnis und typische Scheinkausalitaet. Gibt Korrekturvermerk mit Punkteindikation und Musterpassage: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Kandidatenlösung auf Subsumtion prüfen
## Arbeitsbereich
Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf Obersatz, Definition, Untersatz, Beleg, Ergebnis und typische Scheinkausalitaet. Gibt Korrekturvermerk mit Punkteindikation und Musterpassage. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Ziel
Dieser Skill prüft abgegebene Klausur- oder Kandidatenlösungen auf methodische Sauberkeit der Subsumtion. Er führt nicht schematisch durch, sondern erzwingt eine prüfbare Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt und bewertet.
## Prüfungsschema für Kandidatenlösungen
### Schritt 1 — Obersatz identifizieren
**Was prüfen:**
- Ist der Obersatz als Frage (Konjunktiv) formuliert? ("A könnte gegen B einen Anspruch auf X aus § Y haben.")
- Sind Parteien, Anspruchsrichtung und Rechtsfolge klar benannt?
- Wird der Obersatz mit "weil" oder "da" begonnen? (Fehler: Urteilsstil statt Gutachtenstil in der Einleitung)
**Häufige Fehler:**
- "A hat einen Anspruch auf X." → Indikativ im Obersatz (Urteilsstil-Fehler)
- Obersatz fehlt ganz → Subsumtion startet ohne Normbenennung
- Falsche Anspruchsgrundlage im Obersatz → gesamte Prüfung verfehlt
### Schritt 2 — Definition prüfen
**Was prüfen:**
- Ist für jedes streitige Tatbestandsmerkmal eine Definition vorhanden?
- Stammt die Definition aus einer Quelle (BGH, hM, Kommentar) oder aus dem Sachverhalt selbst?
- Ist die Definition abstrakt und allgemein (nicht sachverhaltsbezogen)?
**Häufige Fehler:**
- Definition fehlt: Tatsachen werden direkt unter die Norm subsumiert (Sprung-Subsumtion)
- Zirkuläre Definition: "Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand, denn hier liegt ein körperlicher Gegenstand vor."
- Definition stammt implizit aus der Falllösung, nicht aus einer Rechtsquelle
### Schritt 3 — Subsumtion prüfen
**Was prüfen:**
- Werden konkrete Tatsachen aus dem Sachverhalt unter die abstrakten Merkmale der Definition gehalten?
- Tritt der Kandidat wertend auf ("offensichtlich", "eindeutig") ohne Begründung?
- Werden Gegenargumente (Einwände, streitige Punkte) benannt und beantwortet?
**Häufige Fehler:**
- Wiederholung der Definition statt Anwendung auf den Sachverhalt
- Sachverhalt wird umformuliert, ohne unter die Merkmale subsumiert zu werden
- Behauptung ohne Akte: "Es liegt eine Pflichtverletzung vor." ohne Bezug auf konkrete Handlung
### Schritt 4 — Beleg und Beweis
**Was prüfen:**
- Wird für jede Tatsachenbehauptung ein Beleg aus dem Sachverhalt angegeben?
- Werden Beweisfragen angesprochen, wenn die Tatsachen streitig sind?
- Ist Beweislast korrekt zugeordnet?
### Schritt 5 — Ergebnis und Zwischen-/Gesamtergebnis
**Was prüfen:**
- Gibt es ein Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal?
- Ist das Gesamtergebnis ein klares Indikativ? ("Ein Anspruch besteht." / "Ein Anspruch besteht nicht.")
- Wird im Ergebnis zwischen tatbestandlicher Erfüllung und Einreden unterschieden?
## Bewertungsmatrix
| Merkmal | Punkte (Indikation) | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Obersatz Konjunktiv + Parteien + Norm | 12 | Indikativ oder Normfehler |
| Definition mit Quellenangabe | 23 | Fehlende oder zirkuläre Definition |
| Subsumtion Tatsachen unter Definition | 35 | Wiederholung statt Subsumtion |
| Zwischenergebnis je TBM | 1 | Fehlt; Konjunktiv statt Indikativ |
| Behandlung Gegenargumente | 12 | Streitstand übergangen |
| Gesamtergebnis Indikativ | 1 | Konjunktiv im Schluss |
## Red-Team-Fragen
- Welche Anspruchsgrundlage oder Norm ist verführerisch, aber falsch?
- Welche Tatsache wird im Sachverhalt nur behauptet, aber nicht belegt?
- Welche Rechtsfolge passt nicht zur gewählten Norm?
- Wo droht eine falsche Reihenfolge: BGB AT → BT; Primär → Sekundäranspruch; Vertrag → Delikt?
## Ausgabe
Korrekturvermerk mit Abschnittsmarkierungen (Rot/Gelb/Grün), Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserter Musterpassage für die schwächste Subsumtionspassage. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle; keine Blindzitate.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, openjur.de, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Korrekturvermerk, Prüfpfad, Lückenliste und Musterpassage.
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name: kommentar-literatur-konkurrenzen
description: "Kommentar Literatur Konkurrenzen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion, Handbuch- oder A, Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen, Prüft die Norm-Historie. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Kommentar Literatur Konkurrenzen
# Quellenhinweis ohne Blindzitate
## Arbeitsbereich
**Kommentar Literatur Konkurrenzen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion, Handbuch- oder A, Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `kommentar-und-literatur-hinweis` | Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an. |
| `konkurrenzen-anspruchsgrundlagen` | Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG. |
| `norm-historie-und-aenderungen` | Prüft die Norm-Historie: geltende Fassung zum massgeblichen Zeitpunkt, Übergangsvorschriften, intertemporales Recht, aenderungsrelevante Gesetzgebungsverfahren. Warnt bei Normen, die seit dem Wissensstand des Systems geaendert worden sein koennten. |
Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `kommentar-und-literatur-hinweis`
**Fokus:** Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an.
# Quellenhinweis ohne Blindzitate
## Spezialwissen
## Zweck
@@ -107,188 +95,3 @@ Wenn Nutzer keine Literatur bereithält und eine Frage literaturbedürftig ist:
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (Bund), eur-lex.europa.eu (EU), dejure.org (Querverweise).
## 2. `konkurrenzen-anspruchsgrundlagen`
**Fokus:** Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG.
# Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Konkurrenzprüfung
1. Wie viele Normen kommen für denselben Sachverhalt in Betracht?
2. Regeln diese Normen dieselbe Rechtsfolge oder unterschiedliche?
3. Enthält eine Norm einen ausdrücklichen Ausschluss der anderen (Subsidiaritätsklausel)?
4. Stammen die Normen aus unterschiedlichen Rangstufen (Verfassung, Gesetz, VO)?
5. Stammt eine Norm aus dem Unionsrecht? → Anwendungsvorrang prüfen
## Zweck
Oft sind mehrere Normen auf einen Sachverhalt anwendbar. Dieser Skill klärt das Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander und gibt die empfohlene Prüfungsreihenfolge.
## Zentrale Normen und Prinzipien
- Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen; Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
- § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und OWiG-Tatbestand (Straftat geht vor)
- §§ 280 ff. BGB i.V.m. §§ 434 ff. BGB — Kaufgewährleistung als lex specialis zu allg. Schadensersatz
- § 823 Abs. 1 BGB — Echte Konkurrenz zu § 823 Abs. 2 BGB (jede Norm selbständig prüfen)
- §§ 812 ff. BGB — Subsidiarität des Bereicherungsrechts gegenüber vertraglichen Ansprüchen
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Grundbegriffe
### Anspruchskonkurrenz (echte Konkurrenz)
Mehrere Normen sind gleichzeitig anwendbar; jede begründet selbständig den Anspruch. Der Gläubiger kann alle geltend machen, aber nur einmal Befriedigung verlangen.
**Beispiel:** § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB bestehen nebeneinander.
### Spezialität (lex specialis derogat legi generali)
Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere im Bereich der geregelten Materie.
**Entscheidungsbaum Spezialität:**
```
Regelt Norm A dasselbe wie Norm B, aber vollständiger?
├─ Ja → Norm A (lex specialis) geht vor → Norm B nicht anwenden
└─ Nein → beide Normen in Konkurrenz → beide prüfen
```
**Beispiele:**
- Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) ist speziell zu allgemeinem Schadensersatzrecht im Äquivalenzbereich
- DSGVO verdrängt BDSG als lex specialis des Unionsrechts
- § 21 OWiG: Straftatbestand verdrängt OWiG-Tatbestand bei Tateinheit
### Subsidiarität (lex primaria)
Eine Norm gilt nur, wenn eine andere Norm nicht eingreift.
**Beispiele:**
- § 826 BGB — subsidiär, aber eigenständig bei sittenwidrigem Schädigungsvorsatz
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Lex posterior und lex superior
- **Lex posterior:** jüngere Norm gleicher Rangstufe verdrängt ältere
- **Lex superior:** höherrangige Norm verdrängt niederrangige (Verfassung > Gesetz > VO)
- Im Unionsrecht: Primärrecht > Sekundärrecht > nationales Recht (Anwendungsvorrang)
## Verhältnis Vertrags- zu Deliktsrecht
**Grundsatz:** Anspruchskonkurrenz — beide bestehen nebeneinander.
**Ausnahme Spezialität bei reinem Äquivalenzinteresse:** Wenn der Schaden nur im Wert der mangelhaften Sache selbst besteht und kein Weiterfresserschaden vorliegt, verdrängt Kaufgewährleistung den Deliktsanspruch.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Ausgabe
Das System erstellt eine Konkurrenz-Tabelle:
- Alle einschlägigen Normen
- Verhältnis zueinander (Konkurrenz / Spezialität / Subsidiarität)
- Empfohlene Prüfungsreihenfolge
- Hinweis auf verbleibende Kumulation oder Ausschluss
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 3. `norm-historie-und-aenderungen`
**Fokus:** Prüft die Norm-Historie: geltende Fassung zum massgeblichen Zeitpunkt, Übergangsvorschriften, intertemporales Recht, aenderungsrelevante Gesetzgebungsverfahren. Warnt bei Normen, die seit dem Wissensstand des Systems geaendert worden sein koennten.
# Norm-Historie und Änderungen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Norm-Historienprüfung
1. Wann hat das relevante Ereignis stattgefunden? (Vertragsschluss, Tatzeitpunkt, Bescheiderlass)
2. Ist die Norm seit dem Ereignis geändert worden oder könnte sie geändert worden sein?
3. Enthält der Sachverhalt eine strafrechtliche Komponente? → § 2 StGB (lex mitior) prüfen
4. Hat der Sachverhalt EU-Bezug? → Anwendungsbeginn und Übergangszeitraum der EU-Verordnung prüfen
5. Gibt es Übergangsvorschriften, die alte Rechtslage für Altfälle erhalten?
## Zweck
Subsumtion setzt voraus, dass die richtige Normfassung angewendet wird. Für zurückliegende Sachverhalte gilt das Recht zum Zeitpunkt des relevanten Ereignisses (Tatzeit, Vertragsschluss, Bescheiderlass).
## Zentrale Normen zum intertemporalen Recht
- § 2 StGB — lex mitior: Mildestes Gesetz zwischen Tat und Urteil gilt
- Art. 103 Abs. 2 GG — Rückwirkungsverbot im Strafrecht (nulla poena sine lege)
- Art. 20 Abs. 3 GG — Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz gegen echte Rückwirkung
- Art. 49 GRCh — Rückwirkungsverbot auf Unionsebene
- Art. 99 KI-VO — gestaffeltes Inkrafttreten (August 2024 - August 2027)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Prüfungsschritte
### Schritt 1 — Maßgeblicher Zeitpunkt
Das System fragt: Wann hat das relevante Ereignis stattgefunden?
- **Vertragsrecht:** Datum des Vertragsschlusses
- **Deliktsrecht:** Datum der schädigenden Handlung
- **Strafrecht:** Tatzeitpunkt (§ 2 StGB: mildestes Gesetz von Tatzeit bis Urteil — lex mitior)
- **Verwaltungsrecht:** Datum des Bescheiderlasses oder der Widerspruchsentscheidung
- **Steuerrecht:** Veranlagungszeitraum
### Schritt 2 — Normfassung ermitteln
**Entscheidungsbaum:**
```
Liegt das Ereignis vor einer bekannten Normänderung?
├─ Ja → alte Normfassung anwenden (intertemporales Recht)
│ → Übergangsvorschriften prüfen
└─ Nein → aktuelle Normfassung anwenden
→ gesetze-im-internet.de verifizieren
```
Bekannte wichtige Zäsuren:
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 01.01.2002 (BGB-Schuldrecht)
- DSGVO-Geltungsbeginn 25.05.2018 (Datenschutz)
- KI-VO Inkrafttreten 01.08.2024; Anwendung gestaffelt bis 2027
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 12.2021 (TKG)
### Schritt 3 — Übergangsvorschriften
- Stichtagsregelungen: Anwendung neuen Rechts ab einem bestimmten Datum
- Bestandsschutzklauseln: Altverträge bleiben unter altem Recht
- Rückwirkungsverbote (Art. 103 Abs. 2 GG im Strafrecht; Art. 20 Abs. 3 GG im Verwaltungsrecht)
- EU-Übergangsrecht: Geltungsbeginn von Verordnungen nach Übergangsfrist
### Schritt 4 — Intertemporales Recht
Das System unterscheidet:
- **Echte Rückwirkung** (belastend): verfassungsrechtlich grundsätzlich verboten
- **Unechte Rückwirkung** (auf laufende Sachverhalte): grundsätzlich zulässig, aber verhältnismäßig
- **Lex mitior im Strafrecht** (§ 2 Abs. 3 StGB): Bei Gesetzesänderung zwischen Tat und Urteil gilt das mildere Gesetz
### Schritt 5 — Hinweis auf Wissensgrenze
Das System gibt in jedem Fall den Hinweis: "Diese Angaben zur Normfassung entsprechen dem Wissensstand des Systems. Für Änderungen danach ist gesetze-im-internet.de oder eur-lex.europa.eu zu prüfen."
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ausgabe
- Maßgeblicher Zeitpunkt (Nutzerangabe)
- Bekannte Normfassung zu diesem Zeitpunkt
- Wesentliche Änderungen (soweit systembekannt)
- Übergangsvorschriften (soweit einschlägig)
- Empfehlung zur Verifikation der geltenden Fassung
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026 bundle_044
→ Falsche Rechtsprechungszeile entfernt
→ kein gesicherter Ersatz für lex-temporis-actus-Aussage gefunden; Grundsatz weiterhin durch BVerfG Art. 20 Abs. 3 GG / lizenzpflichtige Literaturquelle BGB Einl. gedeckt
-->
@@ -0,0 +1,102 @@
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name: konkurrenzen-anspruchsgrundlagen
description: "Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen
## Arbeitsbereich
Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Konkurrenzprüfung
1. Wie viele Normen kommen für denselben Sachverhalt in Betracht?
2. Regeln diese Normen dieselbe Rechtsfolge oder unterschiedliche?
3. Enthält eine Norm einen ausdrücklichen Ausschluss der anderen (Subsidiaritätsklausel)?
4. Stammen die Normen aus unterschiedlichen Rangstufen (Verfassung, Gesetz, VO)?
5. Stammt eine Norm aus dem Unionsrecht? → Anwendungsvorrang prüfen
## Zweck
Oft sind mehrere Normen auf einen Sachverhalt anwendbar. Dieser Skill klärt das Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander und gibt die empfohlene Prüfungsreihenfolge.
## Zentrale Normen und Prinzipien
- Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen; Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
- § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und OWiG-Tatbestand (Straftat geht vor)
- §§ 280 ff. BGB i.V.m. §§ 434 ff. BGB — Kaufgewährleistung als lex specialis zu allg. Schadensersatz
- § 823 Abs. 1 BGB — Echte Konkurrenz zu § 823 Abs. 2 BGB (jede Norm selbständig prüfen)
- §§ 812 ff. BGB — Subsidiarität des Bereicherungsrechts gegenüber vertraglichen Ansprüchen
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Grundbegriffe
### Anspruchskonkurrenz (echte Konkurrenz)
Mehrere Normen sind gleichzeitig anwendbar; jede begründet selbständig den Anspruch. Der Gläubiger kann alle geltend machen, aber nur einmal Befriedigung verlangen.
**Beispiel:** § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB bestehen nebeneinander.
### Spezialität (lex specialis derogat legi generali)
Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere im Bereich der geregelten Materie.
**Entscheidungsbaum Spezialität:**
```
Regelt Norm A dasselbe wie Norm B, aber vollständiger?
├─ Ja → Norm A (lex specialis) geht vor → Norm B nicht anwenden
└─ Nein → beide Normen in Konkurrenz → beide prüfen
```
**Beispiele:**
- Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) ist speziell zu allgemeinem Schadensersatzrecht im Äquivalenzbereich
- DSGVO verdrängt BDSG als lex specialis des Unionsrechts
- § 21 OWiG: Straftatbestand verdrängt OWiG-Tatbestand bei Tateinheit
### Subsidiarität (lex primaria)
Eine Norm gilt nur, wenn eine andere Norm nicht eingreift.
**Beispiele:**
- § 826 BGB — subsidiär, aber eigenständig bei sittenwidrigem Schädigungsvorsatz
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Lex posterior und lex superior
- **Lex posterior:** jüngere Norm gleicher Rangstufe verdrängt ältere
- **Lex superior:** höherrangige Norm verdrängt niederrangige (Verfassung > Gesetz > VO)
- Im Unionsrecht: Primärrecht > Sekundärrecht > nationales Recht (Anwendungsvorrang)
## Verhältnis Vertrags- zu Deliktsrecht
**Grundsatz:** Anspruchskonkurrenz — beide bestehen nebeneinander.
**Ausnahme Spezialität bei reinem Äquivalenzinteresse:** Wenn der Schaden nur im Wert der mangelhaften Sache selbst besteht und kein Weiterfresserschaden vorliegt, verdrängt Kaufgewährleistung den Deliktsanspruch.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Ausgabe
Das System erstellt eine Konkurrenz-Tabelle:
- Alle einschlägigen Normen
- Verhältnis zueinander (Konkurrenz / Spezialität / Subsidiarität)
- Empfohlene Prüfungsreihenfolge
- Hinweis auf verbleibende Kumulation oder Ausschluss
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
@@ -1,35 +1,23 @@
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name: mandatsabbruch-empfehlung-beweisbedarf
description: "Mandatsabbruch Empfehlung Beweisbedarf im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des, Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf, Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des mechanischen Prüfens und empfiehlt Abbruch sowie Weiterleitung an Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Behoerde. Warnt bei Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem Privatrecht und Existenzgefaehrdung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Mandatsabbruch Empfehlung Beweisbedarf
# Mandatsabbruch-Empfehlung: Weiterleitung an Fachanwalt
## Arbeitsbereich
**Mandatsabbruch Empfehlung Beweisbedarf** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des, Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf, Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt` | Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des mechanischen Prüfens und empfiehlt Abbruch sowie Weiterleitung an Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Behoerde. Warnt bei Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem Privatrecht und Existenzgefaehrdung. |
| `beweisbedarf-und-belege-erfassen` | Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Strukturiertes Beweis-Tracking nach §§ 355-484 ZPO. |
| `darlegungs-und-beweislast-verteilen` | Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer Recht behauptet traegt Beweislast), Beweislastumkehr (Produkthaftung, Diskriminierung, DSGVO), sekundaerer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Pro TBM: wer muss was beweisen. |
Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des mechanischen Prüfens und empfiehlt Abbruch sowie Weiterleitung an Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Behoerde. Warnt bei Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem Privatrecht und Existenzgefaehrdung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt`
**Fokus:** Erkennt Indikatoren für Komplexitaetsgrenzen des mechanischen Prüfens und empfiehlt Abbruch sowie Weiterleitung an Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Behoerde. Warnt bei Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem Privatrecht und Existenzgefaehrdung.
# Mandatsabbruch-Empfehlung: Weiterleitung an Fachanwalt
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — Abbruch-Indikatoren prüfen
@@ -120,244 +108,3 @@ Suche nach Fachanwälten: www.rechtsanwaltskammer.de oder www.anwaltauskunft.de
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 2. `beweisbedarf-und-belege-erfassen`
**Fokus:** Erfasst pro Tatbestandsmerkmal den Beweisbedarf: Beweismittel-Katalog (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung), Belege hochladen, Tatsachenbehauptung eintragen oder 'beweise ich spaeter'-Markierung setzen. Strukturiertes Beweis-Tracking nach §§ 355-484 ZPO.
# Beweisbedarf und Belege erfassen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Beweiserfassung
1. In welchem Verfahren wird Beweis geführt? (ZPO / VwGO / StPO / SGG / FamFG)
2. Welche Partei trägt die Beweislast für das TBM? (Anspruchsteller oder Gegenseite)
3. Ist die Tatsache streitig — oder unstreitig/offenkundig (§ 291 ZPO)?
4. Liegt bereits ein Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) vor?
5. Besteht Gefahr im Verzug? → Antrag auf Sicherung des Beweises §§ 485-494a ZPO prüfen
## Zweck
Jede Subsumtion steht und fällt mit dem Beweisergebnis. Dieser Skill erfasst für jedes Tatbestandsmerkmal (TBM), welche Beweismittel benötigt werden, welche der Nutzer bereits hat und welche noch beschafft werden müssen. Er erstellt eine strukturierte Beweisliste.
## Zentrale Normen
- §§ 355-484 ZPO — Beweisaufnahme allgemein
- § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; volle richterliche Überzeugung erforderlich
- § 287 ZPO — Schadensschätzung bei Ausschluss anderer Beweismittel
- §§ 415 ff. ZPO — Urkundsbeweis (öffentliche und private Urkunden)
- §§ 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
- §§ 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
- §§ 371 ff. ZPO — Augenschein und elektronische Dokumente
- §§ 445-455 ZPO — Parteivernehmung (subsidiär)
- §§ 485-494a ZPO — Selbständiges Beweisverfahren
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Beweismittel-Katalog (ZPO)
| Beweismittel | § ZPO | Typische Nachweise |
|-------------|-------|-------------------|
| Urkundsbeweis | §§ 415 ff. ZPO | Vertrag, Rechnung, E-Mail, Bescheid, Quittung, Protokoll |
| Zeugenbeweis | §§ 373 ff. ZPO | Personen, die den TBM-relevanten Vorgang erlebt haben |
| Sachverständigenbeweis | §§ 402 ff. ZPO | Technische, medizinische, buchhalterische Fragen |
| Augenschein | §§ 371 ff. ZPO | Besichtigung von Sachen, Orten, digitalen Inhalten |
| Parteivernehmung | §§ 445 ff. ZPO | Nur subsidiär; Nutzer als Partei |
| Elektronische Beweismittel | § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO | Screenshots, Metadaten, Logs — Echtheit muss dargelegt werden |
Im Verwaltungs- und Strafverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensordnungen (VwGO, StPO); das System passt den Katalog an.
## Schritt-für-Schritt-Vorgehen pro TBM
Das System geht jedes TBM der Reihe nach durch und fragt:
1. **Tatsachenbehauptung:** Was behauptet der Nutzer für dieses TBM? (Freitext-Eingabe)
2. **Beweislast:** Wer muss beweisen? — Grundsatz: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für dessen Voraussetzungen; Gegenseite für Einwendungen/Einreden.
3. **Beleg vorhanden?** Der Nutzer kann angeben:
- (A) Beleg liegt vor (Dokument, Foto, Screenshot) → Hochladen oder Benennen
- (B) Zeuge bekannt → Name und Erreichbarkeit notieren
- (C) Tatsache behaupte ich; Beleg beschaffe ich später → Markierung "offen"
- (D) Keine Tatsache vorhanden für dieses TBM → TBM als nicht erfüllt markieren
4. **Sekundäre Darlegungslast:** Liegt ein Fall vor, in dem der Gegner näherliegende Informationen hat? → Verweis auf BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast
5. **Beweiswert-Hinweis:** Das System gibt einen groben Hinweis auf den typischen Beweiswert des genannten Beweismittels (z.B. öffentliche Urkunde: voller Beweis § 415 ZPO; Privaturkunde: § 416 ZPO begrenzt).
## Entscheidungsbaum Beweisführung
```
Ist die Tatsache streitig?
├─ Nein → unstreitig oder offenkundig → kein Beweismittel nötig
└─ Ja → Beweislast bestimmen
├─ Kläger trägt Last → Beweismittel aus Katalog wählen
│ ├─ Urkunde verfügbar? → Urkundsbeweis §§ 415 ff. ZPO
│ ├─ Zeuge vorhanden? → Zeugenbeweis §§ 373 ff. ZPO
│ ├─ Technische Frage? → Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
│ └─ Kein direktes Beweismittel? → Anscheinsbeweis prüfen
└─ Beklagter trägt Last → Einwand/Einrede belegen
```
## Besondere Konstellationen
### Anscheinsbeweis (prima facie)
Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis (z.B. Auffahrunfall → Abstandsmangel). Der Gegner muss den typischen Ablauf erschüttern durch Darlegung atypischer Umstände.
### Elektronische Dokumente
E-Mails, Screenshots und PDFs sind Beweismittel, aber ihre Echtheit kann bestritten werden. Das System empfiehlt:
- Metadaten sichern (Datum, Absender, Header)
- Zeitnahe Sicherung und Archivierung
- Ggf. Datenschutz-Aspekte bei personenbezogenen Drittdaten beachten
### Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485-494a ZPO)
Vor Klageerhebung oder wenn Beweis zu sichern ist: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung: Antragsteller hat rechtliches Interesse an Feststellung (z.B. drohender Beweismittelverlust, Verjährungsgefahr).
### Zeugenbeweis
Das System fragt nach vollständigem Namen und Adresse des Zeugen. Es weist darauf hin, dass das Gericht den Zeugen selbst lädt.
### Urkundsbeweis — Originale vs. Kopien
Das System weist darauf hin, dass Originale stets vorzuziehen sind. Kopien können bestritten werden (§ 420 ZPO).
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Beweis-Tracking-Liste
Am Ende der Beweiserfassung erstellt das System eine tabellarische Übersicht:
| TBM | Behauptete Tatsache | Beweismittel | Beweislast | Status |
|-----|--------------------|--------------|-----------|----|
| [TBM 1] | [Nutzerangabe] | [Typ] | Kläger/Beklagter | vorhanden / offen / fehlt |
| [TBM 2] | … | … | … | … |
"Offen" markierte TBM werden als Risikopositionen der Klage / des Antrags ausgewiesen.
## Output-Template Beweisliste (Mandantenbrief-Auszug)
**Adressat:** Mandant — Tonfall verständlich-erklärend
```
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],
zur Vorbereitung des Verfahrens [AKTENZEICHEN] benötige ich folgende
Unterlagen und Informationen:
1. [Beweismittel zu TBM 1] — bitte bis [DATUM] einreichen
2. [Zeuge zu TBM 2] — Name und Anschrift: [...]
3. [Noch offen / wird durch Gegenseite beizubringen]
Bitte beachten Sie: Ohne diese Nachweise kann ich den Anspruch auf
[RECHTSVERLETZUNG] nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen.
Mit freundlichen Grüßen
[KANZLEI]
```
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026
BGH VI ZR 290/18 (NOT_FOUND): Aktenzeichen existiert auf dejure.org nicht. Gesamte Zeile aus "Aktuelle Rechtsprechung" entfernt.
-->
## 3. `darlegungs-und-beweislast-verteilen`
**Fokus:** Verteilt Darlegungs- und Beweislast nach Grundregel (wer Recht behauptet traegt Beweislast), Beweislastumkehr (Produkthaftung, Diskriminierung, DSGVO), sekundaerer Darlegungslast und Anscheinsbeweis. Pro TBM: wer muss was beweisen.
# Darlegungs- und Beweislast verteilen
## Zweck
Die Beweislast bestimmt, wer im Prozess das Risiko des Nichtbeweises trägt. Dieser Skill ordnet jedem Tatbestandsmerkmal zu, welche Partei darlegungs- und beweislastpflichtig ist, und weist auf Ausnahmen und Beweislastumkehrungen hin.
## Grundregel
**Grundsatz:** Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (BGH ständige Rechtsprechung; normentheoretische Lehre).
**Konkret bei Anspruchsgrundlagen:**
- Anspruchsteller (Kläger) beweist die anspruchsbegründenden TBM (z. B. Abschluss des Vertrags, Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität)
- Anspruchsgegner (Beklagter) beweist rechtsvernichtende (z. B. Erfüllung § 362 BGB), rechtshindernde (z. B. Anfechtung § 142 BGB) und rechtshemmende (z. B. Einrede der Verjährung) Tatsachen
## Beweismaß
- **§ 286 ZPO (Regelfall):** Volle richterliche Überzeugung; kein mathematischer Beweis, aber ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit.
- **§ 287 ZPO (Schadenshöhe, haftungsausfüllende Kausalität):** Überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt; richterliches Schätzungsermessen.
- **§ 294 ZPO (einstweiliger Rechtsschutz):** Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung zulässig.
## Beweismittel ZPO
| Beweismittel | Normen ZPO | Besonderheit |
|---|---|---|
| Urkunden | §§ 415455 ZPO | Öffentl. Urkunde: volle Beweiswirkung (§ 415); Privaturkunde: Echtheitsvermutung (§ 440) |
| Zeugen | §§ 373401 ZPO | Ladung, Vernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht §§ 383 ff. |
| Sachverständige | §§ 402414 ZPO | Gutachten, Ergänzungsgutachten, Obergutachten |
| Augenschein | §§ 371372a ZPO | Besichtigung, digitale Daten |
| Parteivernehmung | §§ 445455 ZPO | Subsidiär; nur bei Einverständnis oder besonderer Sachlage |
## Beweislastumkehr
In bestimmten Rechtsgebieten ist die Beweislast gesetzlich oder richterrechtlich umgekehrt:
### Produkthaftung (ProdHaftG / DSGVO-Haftung)
- § 1 Abs. 4 ProdHaftG: Hersteller muss beweisen, dass Fehler nicht vorlag oder nicht auf sein Verhalten zurückzuführen ist
- Art. 82 Abs. 3 DSGVO: Verantwortlicher muss beweisen, dass er nicht verantwortlich ist
### Arbeitsrecht
- § 22 AGG: Bei Indizien für Diskriminierung muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt
- § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG: Arbeitgeber trägt Beweislast für dringende betriebliche Erfordernisse
### Arzthaftung
- § 630h Abs. 5 BGB: Bei grobem Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, tritt Beweislastumkehr ein (BGH-Linie; live zu prüfen unter bgh.de oder dejure.org)
### DSGVO
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht): Verantwortlicher muss Einhaltung der Grundsätze nachweisen können
## Sekundäre Darlegungslast
Wenn der Darlegungspflichtige außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht:
**Voraussetzungen (BGH-Linie; live zu prüfen):**
1. Kläger kann bestimmte Tatsachen nicht näher darlegen
2. Beklagter hat eigene Kenntnisse, die er offenbaren könnte
3. Offenbarung ist dem Beklagten zumutbar
Folge: Substantiiertes Bestreiten mit Gegenangaben; bloßes Leugnen genügt nicht (§ 138 Abs. 2 ZPO).
## Anscheinsbeweis (Prima facie)
Bei typischen Geschehensabläufen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hindeuten:
- Auffahrunfall → Anschein für Unaufmerksamkeit des Auffahrenden
- Sturz durch nasse Böden in Supermarkt → Anschein für Verkehrspflichtverletzung
- Kfz-Unfall durch defekte Bremsen → Anschein für Halterhaftung
**Erschütterung:** Gegner muss konkrete Umstände vortragen, die den Anschein erschüttern; kein Vollbeweis des Gegenteils erforderlich.
## Negativbeweis
Wer eine negative Tatsache beweisen muss (z. B. keine Kenntnis, keine Zahlung), kann durch Indizienbeweis oder Erschütterung des Gegenbeweises vorgehen. Das System weist auf erhöhten Schwierigkeitsgrad und sekundäre Darlegungslast der Gegenseite hin.
## Ausgabe
Pro TBM: Tabelle mit Angabe der beweisbelasteten Partei, dem einschlägigen Rechtssatz und dem Beweismitteltyp. Markierung von Ausnahmen (Umkehr, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis).
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, openjur.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB, ZPO, ProdHaftG, AGG, KSchG), dejure.org (Querverweise und Rechtsprechungsübersicht).
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name: norm-historie-und-aenderungen
description: "Prüft die Norm-Historie: geltende Fassung zum massgeblichen Zeitpunkt, Übergangsvorschriften, intertemporales Recht, aenderungsrelevante Gesetzgebungsverfahren. Warnt bei Normen, die seit dem Wissensstand des Systems geaendert worden sein koennten: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Norm-Historie und Änderungen
## Arbeitsbereich
Prüft die Norm-Historie: geltende Fassung zum massgeblichen Zeitpunkt, Übergangsvorschriften, intertemporales Recht, aenderungsrelevante Gesetzgebungsverfahren. Warnt bei Normen, die seit dem Wissensstand des Systems geaendert worden sein koennten. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Norm-Historienprüfung
1. Wann hat das relevante Ereignis stattgefunden? (Vertragsschluss, Tatzeitpunkt, Bescheiderlass)
2. Ist die Norm seit dem Ereignis geändert worden oder könnte sie geändert worden sein?
3. Enthält der Sachverhalt eine strafrechtliche Komponente? → § 2 StGB (lex mitior) prüfen
4. Hat der Sachverhalt EU-Bezug? → Anwendungsbeginn und Übergangszeitraum der EU-Verordnung prüfen
5. Gibt es Übergangsvorschriften, die alte Rechtslage für Altfälle erhalten?
## Zweck
Subsumtion setzt voraus, dass die richtige Normfassung angewendet wird. Für zurückliegende Sachverhalte gilt das Recht zum Zeitpunkt des relevanten Ereignisses (Tatzeit, Vertragsschluss, Bescheiderlass).
## Zentrale Normen zum intertemporalen Recht
- § 2 StGB — lex mitior: Mildestes Gesetz zwischen Tat und Urteil gilt
- Art. 103 Abs. 2 GG — Rückwirkungsverbot im Strafrecht (nulla poena sine lege)
- Art. 20 Abs. 3 GG — Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensschutz gegen echte Rückwirkung
- Art. 49 GRCh — Rückwirkungsverbot auf Unionsebene
- Art. 99 KI-VO — gestaffeltes Inkrafttreten (August 2024 - August 2027)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Prüfungsschritte
### Schritt 1 — Maßgeblicher Zeitpunkt
Das System fragt: Wann hat das relevante Ereignis stattgefunden?
- **Vertragsrecht:** Datum des Vertragsschlusses
- **Deliktsrecht:** Datum der schädigenden Handlung
- **Strafrecht:** Tatzeitpunkt (§ 2 StGB: mildestes Gesetz von Tatzeit bis Urteil — lex mitior)
- **Verwaltungsrecht:** Datum des Bescheiderlasses oder der Widerspruchsentscheidung
- **Steuerrecht:** Veranlagungszeitraum
### Schritt 2 — Normfassung ermitteln
**Entscheidungsbaum:**
```
Liegt das Ereignis vor einer bekannten Normänderung?
├─ Ja → alte Normfassung anwenden (intertemporales Recht)
│ → Übergangsvorschriften prüfen
└─ Nein → aktuelle Normfassung anwenden
→ gesetze-im-internet.de verifizieren
```
Bekannte wichtige Zäsuren:
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 01.01.2002 (BGB-Schuldrecht)
- DSGVO-Geltungsbeginn 25.05.2018 (Datenschutz)
- KI-VO Inkrafttreten 01.08.2024; Anwendung gestaffelt bis 2027
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 12.2021 (TKG)
### Schritt 3 — Übergangsvorschriften
- Stichtagsregelungen: Anwendung neuen Rechts ab einem bestimmten Datum
- Bestandsschutzklauseln: Altverträge bleiben unter altem Recht
- Rückwirkungsverbote (Art. 103 Abs. 2 GG im Strafrecht; Art. 20 Abs. 3 GG im Verwaltungsrecht)
- EU-Übergangsrecht: Geltungsbeginn von Verordnungen nach Übergangsfrist
### Schritt 4 — Intertemporales Recht
Das System unterscheidet:
- **Echte Rückwirkung** (belastend): verfassungsrechtlich grundsätzlich verboten
- **Unechte Rückwirkung** (auf laufende Sachverhalte): grundsätzlich zulässig, aber verhältnismäßig
- **Lex mitior im Strafrecht** (§ 2 Abs. 3 StGB): Bei Gesetzesänderung zwischen Tat und Urteil gilt das mildere Gesetz
### Schritt 5 — Hinweis auf Wissensgrenze
Das System gibt in jedem Fall den Hinweis: "Diese Angaben zur Normfassung entsprechen dem Wissensstand des Systems. Für Änderungen danach ist gesetze-im-internet.de oder eur-lex.europa.eu zu prüfen."
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ausgabe
- Maßgeblicher Zeitpunkt (Nutzerangabe)
- Bekannte Normfassung zu diesem Zeitpunkt
- Wesentliche Änderungen (soweit systembekannt)
- Übergangsvorschriften (soweit einschlägig)
- Empfehlung zur Verifikation der geltenden Fassung
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026 bundle_044
→ Falsche Rechtsprechungszeile entfernt
→ kein gesicherter Ersatz für lex-temporis-actus-Aussage gefunden; Grundsatz weiterhin durch BVerfG Art. 20 Abs. 3 GG / lizenzpflichtige Literaturquelle BGB Einl. gedeckt
-->
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: norm-zerlegen-mandantenbrief
description: "Norm Zerlegen Mandantenbrief im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale, Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen, Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Norm Zerlegen Mandantenbrief
# Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale
## Arbeitsbereich
**Norm Zerlegen Mandantenbrief** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale, Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen, Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale` | Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM. |
| `output-memo-und-mandantenbrief` | Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen Mandantenbrief als Ausgabe der Subsumtion. Klarer Unterschied: Memo für interne Nutzung mit juristischer Tiefe; Mandantenbrief für Betroffene in verstaendlicher Sprache. Beide mit Pflicht-Haftungshinweis. |
| `output-pruefungsdokument-mit-warnhinweisen` | Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit Pflicht-Kopfhinweis: kein Rechtsgutachten, kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung anhand Nutzerangaben. Enthaelt alle Warnhinweise an markanten Stellen des Dokuments und Abschluss-Disclaimer. |
Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale`
**Fokus:** Zerlegt eine Norm systematisch in ihre Tatbestandsmerkmale (TBM): geschriebene und ungeschriebene Merkmale, Definitionen aus h.M. und Rechtsprechung, Prüfungsreihenfolge. Grundlage für den Vier-Schritt der Subsumtion je TBM.
# Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der TBM-Zerlegung
@@ -111,208 +99,3 @@ Bei EU-Normen benennt das System zusätzlich:
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 2. `output-memo-und-mandantenbrief`
**Fokus:** Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen Mandantenbrief als Ausgabe der Subsumtion. Klarer Unterschied: Memo für interne Nutzung mit juristischer Tiefe; Mandantenbrief für Betroffene in verstaendlicher Sprache. Beide mit Pflicht-Haftungshinweis.
# Output: Memo und Mandantenbrief
## Triage zu Beginn
1. Ist ein internes Memo oder ein externer Brief gewünscht?
2. Gibt es ein Aktenzeichen für das Memo?
3. Soll der Mandantenbrief eine Fristsetzung enthalten?
4. In welcher Sprache? (Deutsch / Englisch / Zweisprachig → Skill output-fremdsprachig-en-fr)
## Rechtsprechung und berufsrechtliche Grundlage
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zweck
Dieser Skill erzeugt zwei verschiedene Ausgabeformate auf Basis des Subsumtionsergebnisses: eine interne Aktennotiz (Rechtsmemo) für die Verwendung im juristischen Kontext und einen externen Mandantenbrief für die Kommunikation mit dem Betroffenen. Beide Formate tragen unterschiedliche Sprache, unterschiedliche Tiefe und zwingend denselben Haftungshinweis.
## Format 1: Interne Aktennotiz (Rechtsmemo)
### Zweck des Memos
Das Memo dokumentiert die Subsumtion intern, dient als Arbeitsgrundlage und als Grundlage für das weitere Vorgehen. Es ist kein Schriftsatz und kein anwaltliches Beratungsschreiben.
### Aufbau
```
AKTENNOTIZ / RECHTSMEMO
Erstellt: [Datum]
Betreff: [Rechtsfrage / Norm / Sachverhalt kurz]
Aktenzeichen (intern): [optional]
---
I. SACHVERHALT (NUTZEREINGABE)
[Zusammenfassung des Sachverhalts aus Nutzereingaben — keine eigenen Ergänzungen]
II. GEPRÜFTE NORM(EN)
[Liste der geprüften Normen]
III. SUBSUMTION
[Vier-Schritt-Schema je TBM; Ergebnis je TBM]
IV. EINWENDUNGEN / EINREDEN
[Geprüfte Gegenrechte; Ergebnis]
V. RECHTSFOLGE
[Bestimmte Rechtsfolge, Höhe, Nebenansprüche]
VI. BEWEISBEDARF
[Offene TBM; fehlende Belege; Risikohinweis]
VII. EMPFEHLUNG
[Nächste Schritte: Schriftsatz / Widerspruch / Anwalt / Abbruch]
VIII. WARNHINWEIS
Dieses Memo ist ein mechanisch erzeugtes Arbeitsdokument auf Basis der Nutzerangaben.
Es ist keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Stellungnahme.
```
### Sprachstil Memo
Juristisch präzise; Paragrafenangaben vollständig; Zitate im BGH-Format; Abkürzungen bei einmaliger Ausschreibung zulässig.
## Format 2: Mandantenbrief
### Zweck des Mandantenbriefs
Der Mandantenbrief richtet sich an den Betroffenen (nicht-juristischen Leser). Er erklärt das Ergebnis in verständlicher Sprache und gibt klare Handlungsempfehlungen.
### Aufbau
```
[Ort, Datum]
Betreff: Ihre Anfrage zu [Sachverhalt kurz]
Sehr geehrte/r [Name],
[Einleitung: kurze Zusammenfassung des Anliegens]
[Ergebnis in Alltagssprache: Was haben wir geprüft? Was hat sich ergeben?]
[Was bedeutet das für Sie? Mögliche nächste Schritte.]
[Was Sie noch brauchen: Belege, Fristen, Ansprechpartner]
Mit freundlichen Grüßen
[Absender — ggf. Kanzlei / Beratungsstelle]
```
### Pflicht-Haftungshinweis im Mandantenbrief
> **Wichtiger Hinweis:** Dieses Schreiben ist das Ergebnis einer mechanischen Prüfung auf Basis der von Ihnen genannten Tatsachen und der von Ihnen gewählten Norm. Es ist keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Stellungnahme. Es ersetzt nicht die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Wenn Sie rechtliche Schritte einleiten oder auf dieses Ergebnis vertrauen möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an einen Fachanwalt.
### Sprachstil Mandantenbrief
Verständlich, direkt, ohne Fachbegriffe (oder mit sofortiger Erklärung). Details in Skill `output-alltagssprache-de`.
## Auswahl durch Nutzer
Das System fragt: Welches Format benötigen Sie?
- (A) Interne Aktennotiz (Rechtsmemo)
- (B) Mandantenbrief (externer Brief an Betroffene)
- (C) Beides
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
## 3. `output-pruefungsdokument-mit-warnhinweisen`
**Fokus:** Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit Pflicht-Kopfhinweis: kein Rechtsgutachten, kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung anhand Nutzerangaben. Enthaelt alle Warnhinweise an markanten Stellen des Dokuments und Abschluss-Disclaimer.
# Output: Prüfungsdokument mit Warnhinweisen
## Zweck
Dieses Ausgabe-Format ist das vollständigste und transparenteste Format des Subsumtions-Prüfers. Es enthält an jedem kritischen Punkt des Dokuments einen Warnhinweis, der dem Leser klar macht, was das Dokument ist — und was es ausdrücklich nicht ist.
## Triage zu Beginn
1. Wird das Dokument von juristisch nicht vorgebildeten Personen gelesen?
2. Besteht besonderes Haftungsrisiko (Fristen, Vollstreckungshandlungen, Strafrecht)?
3. Soll das Dokument als Grundlage für eine Klageschrift / einen Widerspruch dienen?
4. Sind Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe einschlägig? → Warnhinweis verschärfen
## Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Pflicht-Kopf (jedes Prüfungsdokument beginnt damit)
```
============================================================
PRÜFUNGSDOKUMENT — KEINE RECHTSBERATUNG
============================================================
Dieses Dokument ist keine Rechtsberatung und keine
Rechtsanwendung. Es prüft mechanisch eine vom Nutzer
behauptete Norm anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
Das System kann nicht prüfen:
• ob der Nutzer die richtige Norm gewählt hat
• ob der Sachverhalt vollständig oder korrekt geschildert ist
• ob es eine vorrangige, speziellere oder günstigere Norm gibt
• ob die Gegenseite andere Tatsachen behauptet oder belegt
• ob Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe im
Einzelfall wie ausgelegt zugunsten oder zulasten des Nutzers
ausgelegt werden
• ob das Prüfungsergebnis vor Gericht standhält
Erstellt: [Datum]
Betreff: Mechanische Subsumtionsprüfung
Norm: [geprüfte Norm]
Sachverhalt: [kurze Zusammenfassung Nutzerangabe]
============================================================
```
## Struktur des Gesamtdokuments
### Abschnitt 1 — Eingabe (Nutzereingaben dokumentiert)
Alle Nutzerangaben werden wortwörtlich wiedergegeben. Keine Ergänzungen durch das System. Damit ist für den Leser klar, worauf das Prüfungsergebnis beruht.
### Abschnitt 2 — Normwahl (mit Warnhinweis)
> **Normwahl-Warnung:** Die nachfolgende Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die vom Nutzer genannte Norm. Das System hat keine unabhängige Prüfung vorgenommen, ob diese Norm die einschlägige, vollständige oder richtige Grundlage ist. Die "falsche-Wiese-Warnung" (Skill `falsche-wiese-warnung`) empfiehlt, die Normwahl vorab zu validieren.
### Abschnitt 3 — Tatbestandsmerkmale (je TBM mit Warnhinweis)
Bei jedem Tatbestandsmerkmal, das mit "fraglich" oder "offen" endet:
> **TBM-Warnhinweis:** Dieses Tatbestandsmerkmal konnte nicht abschließend beurteilt werden. Das Gesamtergebnis ist entsprechend unsicher.
### Abschnitt 4 — Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe (mit Warnhinweis)
> **Generalklausel-Warnung:** Das Prüfungsergebnis zu diesem Merkmal ist eine Indiziensammlung, kein Subsumtionsergebnis. Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe können mechanisch nicht abschließend beurteilt werden.
### Abschnitt 5 — Subsumtionsergebnis (mit Warnhinweis)
> **Ergebnis-Warnung:** Das nachfolgende Ergebnis gilt nur unter der Prämisse, dass alle Nutzerangaben vollständig und korrekt sind und die gewählte Norm die einschlägige Grundlage ist. Abweichende Tatsachen oder eine andere Normwahl würden zu einem anderen Ergebnis führen.
### Abschnitt 6 — Abschluss-Disclaimer (Pflicht)
```
============================================================
ABSCHLUSS-DISCLAIMER
============================================================
Dieses Prüfungsdokument wurde automatisch auf Basis der
Eingaben des Nutzers erstellt. Es ist kein Rechtsgutachten,
keine anwaltliche Stellungnahme und keine Rechtsberatung.
Für alle rechtlich relevanten Entscheidungen — insbesondere
Klageerhebung, Widerspruch, Strafanzeige, Vertragsschluss
oder -kündigung — ist die Prüfung durch einen zugelassenen
Rechtsanwalt (ggf. Fachanwalt) unerlässlich.
Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann
das gesamte Ergebnis entwerten.
============================================================
```
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
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name: output-memo-und-mandantenbrief
description: "Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen Mandantenbrief als Ausgabe der Subsumtion. Klarer Unterschied: Memo für interne Nutzung mit juristischer Tiefe; Mandantenbrief für Betroffene in verstaendlicher Sprache. Beide mit Pflicht-Haftungshinweis: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Output: Memo und Mandantenbrief
## Arbeitsbereich
Erzeugt interne Aktennotiz (Rechtsmemo) oder externen Mandantenbrief als Ausgabe der Subsumtion. Klarer Unterschied: Memo für interne Nutzung mit juristischer Tiefe; Mandantenbrief für Betroffene in verstaendlicher Sprache. Beide mit Pflicht-Haftungshinweis. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn
1. Ist ein internes Memo oder ein externer Brief gewünscht?
2. Gibt es ein Aktenzeichen für das Memo?
3. Soll der Mandantenbrief eine Fristsetzung enthalten?
4. In welcher Sprache? (Deutsch / Englisch / Zweisprachig → Skill output-fremdsprachig-en-fr)
## Rechtsprechung und berufsrechtliche Grundlage
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zweck
Dieser Skill erzeugt zwei verschiedene Ausgabeformate auf Basis des Subsumtionsergebnisses: eine interne Aktennotiz (Rechtsmemo) für die Verwendung im juristischen Kontext und einen externen Mandantenbrief für die Kommunikation mit dem Betroffenen. Beide Formate tragen unterschiedliche Sprache, unterschiedliche Tiefe und zwingend denselben Haftungshinweis.
## Format 1: Interne Aktennotiz (Rechtsmemo)
### Zweck des Memos
Das Memo dokumentiert die Subsumtion intern, dient als Arbeitsgrundlage und als Grundlage für das weitere Vorgehen. Es ist kein Schriftsatz und kein anwaltliches Beratungsschreiben.
### Aufbau
```
AKTENNOTIZ / RECHTSMEMO
Erstellt: [Datum]
Betreff: [Rechtsfrage / Norm / Sachverhalt kurz]
Aktenzeichen (intern): [optional]
---
I. SACHVERHALT (NUTZEREINGABE)
[Zusammenfassung des Sachverhalts aus Nutzereingaben — keine eigenen Ergänzungen]
II. GEPRÜFTE NORM(EN)
[Liste der geprüften Normen]
III. SUBSUMTION
[Vier-Schritt-Schema je TBM; Ergebnis je TBM]
IV. EINWENDUNGEN / EINREDEN
[Geprüfte Gegenrechte; Ergebnis]
V. RECHTSFOLGE
[Bestimmte Rechtsfolge, Höhe, Nebenansprüche]
VI. BEWEISBEDARF
[Offene TBM; fehlende Belege; Risikohinweis]
VII. EMPFEHLUNG
[Nächste Schritte: Schriftsatz / Widerspruch / Anwalt / Abbruch]
VIII. WARNHINWEIS
Dieses Memo ist ein mechanisch erzeugtes Arbeitsdokument auf Basis der Nutzerangaben.
Es ist keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Stellungnahme.
```
### Sprachstil Memo
Juristisch präzise; Paragrafenangaben vollständig; Zitate im BGH-Format; Abkürzungen bei einmaliger Ausschreibung zulässig.
## Format 2: Mandantenbrief
### Zweck des Mandantenbriefs
Der Mandantenbrief richtet sich an den Betroffenen (nicht-juristischen Leser). Er erklärt das Ergebnis in verständlicher Sprache und gibt klare Handlungsempfehlungen.
### Aufbau
```
[Ort, Datum]
Betreff: Ihre Anfrage zu [Sachverhalt kurz]
Sehr geehrte/r [Name],
[Einleitung: kurze Zusammenfassung des Anliegens]
[Ergebnis in Alltagssprache: Was haben wir geprüft? Was hat sich ergeben?]
[Was bedeutet das für Sie? Mögliche nächste Schritte.]
[Was Sie noch brauchen: Belege, Fristen, Ansprechpartner]
Mit freundlichen Grüßen
[Absender — ggf. Kanzlei / Beratungsstelle]
```
### Pflicht-Haftungshinweis im Mandantenbrief
> **Wichtiger Hinweis:** Dieses Schreiben ist das Ergebnis einer mechanischen Prüfung auf Basis der von Ihnen genannten Tatsachen und der von Ihnen gewählten Norm. Es ist keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Stellungnahme. Es ersetzt nicht die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Wenn Sie rechtliche Schritte einleiten oder auf dieses Ergebnis vertrauen möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an einen Fachanwalt.
### Sprachstil Mandantenbrief
Verständlich, direkt, ohne Fachbegriffe (oder mit sofortiger Erklärung). Details in Skill `output-alltagssprache-de`.
## Auswahl durch Nutzer
Das System fragt: Welches Format benötigen Sie?
- (A) Interne Aktennotiz (Rechtsmemo)
- (B) Mandantenbrief (externer Brief an Betroffene)
- (C) Beides
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
@@ -0,0 +1,112 @@
---
name: output-pruefungsdokument-mit-warnhinweisen
description: "Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit Pflicht-Kopfhinweis: kein Rechtsgutachten, kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung anhand Nutzerangaben. Enthaelt alle Warnhinweise an markanten Stellen des Dokuments und Abschluss-Disclaimer: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Output: Prüfungsdokument mit Warnhinweisen
## Arbeitsbereich
Erzeugt das vollständige Prüfungsdokument mit Pflicht-Kopfhinweis: kein Rechtsgutachten, kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung anhand Nutzerangaben. Enthaelt alle Warnhinweise an markanten Stellen des Dokuments und Abschluss-Disclaimer. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Dieses Ausgabe-Format ist das vollständigste und transparenteste Format des Subsumtions-Prüfers. Es enthält an jedem kritischen Punkt des Dokuments einen Warnhinweis, der dem Leser klar macht, was das Dokument ist — und was es ausdrücklich nicht ist.
## Triage zu Beginn
1. Wird das Dokument von juristisch nicht vorgebildeten Personen gelesen?
2. Besteht besonderes Haftungsrisiko (Fristen, Vollstreckungshandlungen, Strafrecht)?
3. Soll das Dokument als Grundlage für eine Klageschrift / einen Widerspruch dienen?
4. Sind Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe einschlägig? → Warnhinweis verschärfen
## Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Pflicht-Kopf (jedes Prüfungsdokument beginnt damit)
```
============================================================
PRÜFUNGSDOKUMENT — KEINE RECHTSBERATUNG
============================================================
Dieses Dokument ist keine Rechtsberatung und keine
Rechtsanwendung. Es prüft mechanisch eine vom Nutzer
behauptete Norm anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
Das System kann nicht prüfen:
• ob der Nutzer die richtige Norm gewählt hat
• ob der Sachverhalt vollständig oder korrekt geschildert ist
• ob es eine vorrangige, speziellere oder günstigere Norm gibt
• ob die Gegenseite andere Tatsachen behauptet oder belegt
• ob Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe im
Einzelfall wie ausgelegt zugunsten oder zulasten des Nutzers
ausgelegt werden
• ob das Prüfungsergebnis vor Gericht standhält
Erstellt: [Datum]
Betreff: Mechanische Subsumtionsprüfung
Norm: [geprüfte Norm]
Sachverhalt: [kurze Zusammenfassung Nutzerangabe]
============================================================
```
## Struktur des Gesamtdokuments
### Abschnitt 1 — Eingabe (Nutzereingaben dokumentiert)
Alle Nutzerangaben werden wortwörtlich wiedergegeben. Keine Ergänzungen durch das System. Damit ist für den Leser klar, worauf das Prüfungsergebnis beruht.
### Abschnitt 2 — Normwahl (mit Warnhinweis)
> **Normwahl-Warnung:** Die nachfolgende Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die vom Nutzer genannte Norm. Das System hat keine unabhängige Prüfung vorgenommen, ob diese Norm die einschlägige, vollständige oder richtige Grundlage ist. Die "falsche-Wiese-Warnung" (Skill `falsche-wiese-warnung`) empfiehlt, die Normwahl vorab zu validieren.
### Abschnitt 3 — Tatbestandsmerkmale (je TBM mit Warnhinweis)
Bei jedem Tatbestandsmerkmal, das mit "fraglich" oder "offen" endet:
> **TBM-Warnhinweis:** Dieses Tatbestandsmerkmal konnte nicht abschließend beurteilt werden. Das Gesamtergebnis ist entsprechend unsicher.
### Abschnitt 4 — Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe (mit Warnhinweis)
> **Generalklausel-Warnung:** Das Prüfungsergebnis zu diesem Merkmal ist eine Indiziensammlung, kein Subsumtionsergebnis. Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe können mechanisch nicht abschließend beurteilt werden.
### Abschnitt 5 — Subsumtionsergebnis (mit Warnhinweis)
> **Ergebnis-Warnung:** Das nachfolgende Ergebnis gilt nur unter der Prämisse, dass alle Nutzerangaben vollständig und korrekt sind und die gewählte Norm die einschlägige Grundlage ist. Abweichende Tatsachen oder eine andere Normwahl würden zu einem anderen Ergebnis führen.
### Abschnitt 6 — Abschluss-Disclaimer (Pflicht)
```
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ABSCHLUSS-DISCLAIMER
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Dieses Prüfungsdokument wurde automatisch auf Basis der
Eingaben des Nutzers erstellt. Es ist kein Rechtsgutachten,
keine anwaltliche Stellungnahme und keine Rechtsberatung.
Für alle rechtlich relevanten Entscheidungen — insbesondere
Klageerhebung, Widerspruch, Strafanzeige, Vertragsschluss
oder -kündigung — ist die Prüfung durch einen zugelassenen
Rechtsanwalt (ggf. Fachanwalt) unerlässlich.
Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann
das gesamte Ergebnis entwerten.
============================================================
```
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: rechtsfolge-bestimmen-einreden-interaktiver
description: "Rechtsfolge Bestimmen Einreden Interaktiver im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion, Einreden, Interaktiver. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Rechtsfolge Bestimmen Einreden Interaktiver
# Rechtsfolge bestimmen
## Arbeitsbereich
**Rechtsfolge Bestimmen Einreden Interaktiver** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion, Einreden, Interaktiver. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `rechtsfolge-bestimmen` | Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen. |
| `spezial-einreden-compliance-dokumentation-und-akte` | Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-interaktiver-erstpruefung-und-mandatsziel` | Interaktiver: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `rechtsfolge-bestimmen`
**Fokus:** Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen.
# Rechtsfolge bestimmen
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsfolgenbestimmung
@@ -114,200 +102,3 @@ Tatbestand erfüllt → Rechtsfolge bestimmen
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 2. `spezial-einreden-compliance-dokumentation-und-akte`
**Fokus:** Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
## Aufgabe
Dieser Skill strukturiert die Arbeit an Einreden und Einwendungen im Subsumtions-und sichert gleichzeitig die Compliance-Dokumentation. Ergebnis ist ein sofort nutzbarer Aktenvermerk, der Einreden belegt, Risiken bewertet und den nächsten Schritt benennt.
## Systematik: Einreden und Einwendungen
### Einwendungen (wirken von Amts wegen)
- Fehlender Tatbestand (Primärprüfung)
- Nichtigkeitsgründe: §§ 125, 134, 138, 142 BGB (Form, Verstoß gegen Verbotsgesetz, Sittenwidrigkeit, Anfechtung)
- Verjährung ist Einrede, nicht Einwendung (§ 214 BGB); Gericht prüft nicht von Amts wegen
### Einreden (nur auf Erhebung hin wirksam)
- Verjährung §§ 194 ff. BGB; regelmäßige Frist 3 Jahre (§ 195 BGB); Beginn § 199 BGB
- Zurückbehaltungsrecht § 273 BGB (Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis)
- Zurückbehaltungsrecht § 320 BGB (gegenseitiger Vertrag; Erfüllung Zug-um-Zug)
- Aufrechnung §§ 387 ff. BGB (Gegenforderung fällig, gleichartig, durchsetzbar)
### Einreden aus besonderem Rechtsverhältnis
- § 242 BGB (Treu und Glauben): venire contra factum proprium, Verwirkung, unzulässige Rechtsausübung
- § 438 BGB: Verjährung kaufrechtlicher Mängelansprüche (2 Jahre ab Ablieferung; 5 Jahre bei Bauwerken)
- § 634a BGB: Verjährung werkvertraglicher Mängelansprüche
- § 548 BGB: Verjährung mietrechtlicher Ansprüche (6 Monate)
- § 852 BGB: Deliktsrechtliche Verjährung mit bereicherungsrechtlicher Nachwirkung
## Compliance-Dokumentation im Aktenvermerk
### Mindestinhalt Aktenvermerk zu Einreden
1. **Datum der Mandatsübernahme und erkannte Einreden**
2. **Verjährungsfrist und Fristbeginn** (mit Berechnungsschema und Quelle)
3. **Fristhemmung** (§§ 203213 BGB) — Verhandlungen, Rechtsverfolgung, höhere Gewalt
4. **Empfehlung zur Klageerhebung oder Fristverlängerung** (z. B. Anerkenntnisunterbrechung, Klagerhebung)
5. **Beweisangebote der Gegenseite zur Einrede** (wer beweist was?)
6. **Risikoampel:** Ist die Einrede erhoben? Belegt? Streitig?
### Musterstruktur Aktenvermerk
```
Datum: TT.MM.JJJJ
Aktenzeichen: ...
Sachverhalt: kurze Zusammenfassung (max. 5 Sätze)
Einreden:
1. Verjährung: Fristbeginn ..., Ablauf ..., Hemmung vorhanden/nicht vorhanden (Quelle: ...)
2. § 273 BGB: Gegenanspruch ..., Fälligkeit ..., belegt durch ...
Risikoampel: Rot / Gelb / Grün
Handlung: [Sofortmaßnahme mit Frist und Zuständigkeit]
```
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Einreden-Normen prüfen (BGB, ggf. HGB, ZPO-Einreden wie § 796 ZPO).
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Welche Einreden sind schlüssig erhoben? Welche fehlen noch? Beweislage?
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. workflow-fristen-und-risikoampel, spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** Aktenvermerk oder Schriftsatzbaustein zu Einreden.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 194 ff., 273, 320, 387 ff., 438 etc.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 3. `spezial-interaktiver-erstpruefung-und-mandatsziel`
**Fokus:** Interaktiver: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Interaktiv: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
## Aufgabe
Dieser Skill führt die interaktive Erstprüfung durch. Er klärt Rolle, Mandatsziel und Sachverhalt, bevor die eigentliche Subsumtion beginnt. Ergebnis ist ein klares Fallbild, das alle weiteren Skills im Plugin gezielt ansteuern lässt.
## Warum Erstprüfung zuerst?
Ohne Rollenklärung und Mandatsziel riskiert die Subsumtion:
- Prüfung der falschen Norm (z. B. Kläger-Perspektive statt Beklagter)
- Übersehen von Fristen oder Verfahrenshindernissen
- Unnötige Prüftiefe bei aussichtslosen Ansprüchen
- Falschen Output (Memo statt Schriftsatz; Klausurstil statt Mandantenbrief)
## Rollenklärung
### Mögliche Rollen der fragenden Person
| Rolle | Konsequenz für die Prüfung |
|---|---|
| Kläger / Anspruchsteller | Anspruchsgrundlage, Beweislast für anspruchsbegründende TBM |
| Beklagter / Anspruchsgegner | Einreden, Einwendungen, Beweislastumkehr-Check |
| Anwalt (beratend) | Erfolgsaussichten, Kostenrisiko, strategische Optionen |
| Anwalt (Schriftsatz) | Klage, Klageerwiderung, Berufungsbegründung |
| Richter / Rechtspfleger | Neutrale Prüfung; Entscheidungsreife; Hinweispflicht § 139 ZPO |
| Klausurkandidat | Gutachtenstil; Fehlerklassen; Bewertungsmaßstab |
| Behördenmitarbeiter | Verwaltungsverfahren; VA-Prüfung; Widerspruchsverfahren |
## Mandatsziel klären
**Mögliche Ziele:**
1. Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe, Feststellung)
2. Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage, Einreden erheben)
3. Verwaltungsentscheidung anfechten (Widerspruch, Anfechtungsklage VwGO)
4. Vorläufigen Rechtsschutz sichern (einstweilige Verfügung §§ 935/940 ZPO; § 80 Abs. 5 VwGO)
5. Gutachten oder Klausurkorrektur erstellen
6. Mandanteninformation (Alltagssprache)
7. Internationalen Sachverhalt mit IPR-Bezug prüfen
## Fünf Kernfragen zur Erstprüfung
1. **Wer fragt?** Rolle und Gegenüber benennen.
2. **Was ist das Ziel?** Anspruch, Abwehr, Gutachten, Schriftsatz, Information?
3. **Was ist die kritische Frist?** Verjährung, Ausschluss, Klagefrist, Widerspruchsfrist?
4. **Was liegt vor?** Unterlagen, Belege, Bescheide, Verträge — Kurzinventar.
5. **Was ist der gewünschte Output?** Memo, Schriftsatz, Checkliste, Brief, Tabelle?
## Erstprüfungs-Fallbild
Das System erstellt nach Klärung der fünf Fragen ein Fallbild:
```
Rolle: [Kläger / Beklagter / Anwalt / Klausurkandidat / ...]
Ziel: [Anspruch X gegen Y aus Norm Z]
Frist: [Verjährung TT.MM.JJJJ / Klagefrist TT.MM.JJJJ / keine erkennbare]
Unterlagen: [vorhanden: Vertrag, Rechnung; fehlend: Zustellungsnachweis]
Output: [Klageschrift / Memo / Mandantenbrief / Klausurgutachten]
Nächster Skill: [→ darlegungs-und-beweislast-verteilen / workflow-fristen-und-risikoampel / ...]
```
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen und begründen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de, bverfg.de, curia.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
@@ -0,0 +1,99 @@
---
name: rechtsprechung-recherche-strategie
description: "Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-internet, bundesgerichtshof.de: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Rechtsprechung-Recherche-Strategie
## Arbeitsbereich
Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-internet, bundesgerichtshof.de. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Subsumtion ohne Rechtsprechung ist unvollständig. Dieser Skill vermittelt, wie und wo Rechtsprechung zu einer geprüften Norm recherchiert werden sollte. Er unterscheidet, wann das Wissen des Systems ausreichend ist und wann eine eigenständige Webrecherche unbedingt empfohlen wird. Grundregel: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren ohne Live-Verifikation.
## Triage: Wann Live-Recherche zwingend?
1. Enthält das Ergebnis ein konkretes Aktenzeichen oder Datum? → immer live prüfen
2. Liegt die Entscheidung nach dem Wissensende des Systems? → immer live prüfen
3. Divergierende Rechtsprechung zwischen OLG-Bezirken? → live prüfen
4. Frische EuGH-Rechtsprechung (Vorabentscheidungen)? → curia.europa.eu
5. Bundesgerichtliche Grundsatzentscheidung älter als 3 Jahre? → kann mit Einschränkungen aus Systemwissen benannt, aber muss verifiziert werden
## Fundstellen nach Gericht
| Gericht | Kostenlose Fundstelle | Suchfunktion | Besonderheit |
|---------|----------------------|--------------|--------------|
| BGH | bgh.de / dejure.org / openjur.de | Aktenzeichen, Stichwort, Norm | Volltext; dejure.org mit Querverweisen zu Kommentaren |
| BVerfG | bverfg.de | Suchmaske; BVerfGE-Band | Volltext; leitsätze frei |
| BAG | bag.bund.de / dejure.org | Aktenzeichen, Stichwort | Nicht alle Entscheidungen veröffentlicht |
| BVerwG | bverwg.de | Aktenzeichen | Volltext für ausgewählte Entscheidungen |
| BSG | bsg.bund.de | Aktenzeichen | Volltext für ausgewählte Entscheidungen |
| BFH | bundesfinanzhof.de | Stichwort, Datum | Volltext; BFHE-Verweise |
| OLG / LG | openjur.de / dejure.org (je nach Land) | Gericht, Aktenzeichen, Norm | Nicht alle Urteile veröffentlicht |
| EuGH / EuG | curia.europa.eu | Rechtssache, Datum, Norm | Volltext in allen Amtssprachen; ECLI-Nummern |
## Recherchestrategie
### Schritt 1 — Norm identifizieren
Welche Norm soll durch Rechtsprechung ausgefüllt werden? Genaue Normbezeichnung (§, Absatz, Satz, Nummer) für die Suche verwenden.
### Schritt 2 — Gericht und Instanz bestimmen
BGH-Entscheidungen haben grundsätzlich Vorrang; OLG-Rechtsprechung nur relevant, wenn BGH-Rechtsprechung fehlt oder divergiert. Bei EU-Bezug immer EuGH prüfen.
### Schritt 3 — Suchbegriffe wählen
- Norm + Tatbestandsmerkmal (z. B. "§ 280 BGB Pflichtverletzung Unterlassen")
- Obersatz-Schlagwort (z. B. "Anscheinsbeweis Auffahrunfall BGH")
- Negativabgrenzung: "Wann greift X NICHT?"
### Schritt 4 — Entscheidung prüfen
- Datum: Ist die Entscheidung aktuell? Zwischenzeitlich aufgegeben?
- Tragender Rechtssatz vs. Obiter dictum: Nur tragender Rechtssatz bindet
- Instanz: BGH-Grundsatz vs. OLG-Abweichung dokumentieren
### Schritt 5 — Zitierweise
- Gericht + Entscheidungsform + Datum + Aktenzeichen + Fundstelle
- Beispiel: BGH, Urteil v. TT.MM.JJJJ, Az. X ZR 123/45, dejure.org [Prüfpunkt: live verifiziert?]
## Wann reicht das Systemwissen?
Das System kann Leitentscheidungen nennen als **Prüfpunkte**, nicht als Zitate, bei:
- Grundlegenden EuGH-Leitentscheidungen (Costa/ENEL, Simmenthal, Francovich, CILFIT — live zu prüfen unter curia.europa.eu)
- BVerfG-Grundsatzurteilen (Lüth, Apothekenurteil, Solange I und II — live zu prüfen unter bverfg.de)
- BGH-Grundsatzlinien zu bekannten Rechtsgebieten
**Immer:** Das System weist auf sein Wissensende-Datum hin und empfiehlt manuelle Überprüfung, wenn Entscheidungen neuer als 1218 Monate sein könnten.
## Zitierverbot
- Keine BeckRS-, juris-Nummern aus Modellwissen zitieren
- Keine Randnummern aus Kommentaren, die nicht live geprüft wurden
- Keine NJW-Fundstellen ohne Verifikation in dejure.org oder Originalheft
## Ausgabe
Recherche-Protokoll: Norm → Such-Strategie → Gefundene Entscheidungen (mit Live-Prüfvermerk) → Tragender Rechtssatz → Relevanz für die konkrete Subsumtion.
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Systemwissen ersetzt keine Live-Recherche.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (Bund), eur-lex.europa.eu (EU), dejure.org (Querverweise).
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: schema-schritt-subsumtions
description: "Schema Schritt Subsumtions im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Schema, Schritt, Subsumtions. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Schema Schritt Subsumtions
# Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
## Arbeitsbereich
**Schema Schritt Subsumtions** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Schema, Schritt, Subsumtions. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `spezial-schema-verhandlung-vergleich-und-eskalation` | Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-schritt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` | Schritt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-subsumtions-tatbestand-beweis-und-belege` | Subsumtions: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `spezial-schema-verhandlung-vergleich-und-eskalation`
**Fokus:** Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Schema: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
## Spezialwissen
## Aufgabe
@@ -134,246 +122,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 2. `spezial-schritt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine`
**Fokus:** Schritt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
## Aufgabe
Dieser Skill erzeugt sofort verwendbare Bausteine für Schriftsätze, Mandantenbriefe und interne Memos. Er stellt sicher, dass alle Bausteine subsumtionsfest sind: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis sind klar getrennt; Quellen sind entweder live verifiziert oder als Prüfpunkte markiert.
## Baustein 1 — Anspruchseinleitung (Klage / Schriftsatz)
**Muster:**
```
[Kläger] macht gegen [Beklagten] einen Anspruch auf [Leistung] aus § [Norm] geltend.
Sachverhalt: [knappe Tatsachendarstellung; jede Tatsache mit Anlage belegen]
Rechtliche Würdigung:
1. [Tatbestandsmerkmal 1]: [Definition + Subsumtion + Zwischenergebnis]
2. [Tatbestandsmerkmal 2]: [Definition + Subsumtion + Zwischenergebnis]
[...]
Ergebnis: Der Anspruch ist begründet / nicht begründet, weil [Zusammenfassung].
```
## Baustein 2 — Einredeblock (Klageerwiderung / Verteidigungsschriftsatz)
**Muster:**
```
Die Klage ist abzuweisen. [Beklagter] erhebt folgende Einreden und Einwendungen:
1. [Einrede Verjährung]: Die Forderung ist gemäß §§ 195, 199 BGB verjährt. Fristbeginn: [Datum].
Frist: 3 Jahre; Ablauf: [Datum]. Verjährung nicht gehemmt, weil [Begründung].
2. [Einrede § 320 BGB]: [Beklagter] verweigert Leistung, bis [Kläger] [Gegenleistung] erbringt (Zug-um-Zug).
3. [Einwendung Nichtigkeit § 134 BGB]: Der Vertrag ist nichtig, weil [Norm/Sachverhalt].
```
## Baustein 3 — Mandantenbrief (Alltagssprache)
**Muster:**
```
Betreff: Ihre Angelegenheit [Kurzbeschreibung]
Sehr geehrte/r [Mandant],
ich habe Ihre Unterlagen geprüft. Ergebnis: [klare Aussage in 23 Sätzen].
Was das für Sie bedeutet: [konkrete Handlungsaufforderung].
Was Sie jetzt tun sollten: [nummerierte Liste mit Fristen].
Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Dieses Schreiben ist kein abschließender Rechtsrat ...
```
## Baustein 4 — Internes Memo (juristisches Gutachten-Kurzformat)
**Struktur:**
```
MEMO
An: [Empfänger] Von: [Autor] Datum: [TT.MM.JJJJ]
Betr.: [Kurzbezeichnung]
KURZLAGE:
[23 Sätze: Sachverhalt, Kernfrage, Ergebnis]
PRÜFUNG:
1. [Norm]: [Definition] → [Subsumtion] → [Zwischenergebnis]
2. [Weitere TBM] ...
ERGEBNIS:
[Klarer Satz; Risikoampel; offene Punkte]
NÄCHSTE SCHRITTE:
[Sofortmaßnahme + Frist + Zuständigkeit]
QUELLEN:
[Nur live verifiziertere Quellen oder Prüfpunkte; keine Blindzitate]
```
## Baustein 5 — Beweisangebot (Schriftsatz)
**Muster:**
```
Beweis: [Tatsachenbehauptung]
Beweismittel:
- Zeuge [Name, Anschrift] (§§ 373 ff. ZPO)
- Urkunde [Anlage K-Nr.] (§§ 415 ff. ZPO)
- Sachverständigengutachten zu [Beweisfrage] (§§ 402 ff. ZPO)
Hinweis: Beweislast liegt beim [Kläger/Beklagten] gemäß [Grundregel / Umkehr].
```
## Formale Mindestanforderungen Schriftsatz (§ 253 ZPO)
- Rubrum (Bezeichnung der Parteien und Prozessbevollmächtigten)
- Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO): was genau? wie viel? bis wann?
- Sachverhaltsschilderung mit Belegen (Anlagen)
- Rechtliche Begründung (Anspruchsgrundlage, Subsumtion)
- Beweisangebote für streitige Tatsachen
- Unterschrift / qualifizierte elektronische Signatur (§ 130a ZPO bei elektronischer Übermittlung)
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welcher Baustein wird gebraucht (Schriftsatz, Brief, Memo)?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welche Tonalität: formal-juristisch (Gericht) oder verständlich (Mandant)?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Baustein auswählen:** Schriftsatz, Brief, Memo, Beweisangebot oder gemischtes Dokument.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** vollständiger Baustein in der gewählten Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 130a, 253, 373 ff., 402 ff., 415 ff.; BGB §§ 195, 320, 387 ff.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 3. `spezial-subsumtions-tatbestand-beweis-und-belege`
**Fokus:** Subsumtions: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Subsumtion: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Aufgabe
Dieser Skill führt den vollständigen Subsumtions-Durchgang durch: Tatbestandsmerkmale identifizieren, Beweisfragen zuordnen und Beleglage prüfen. Er integriert das Vier-Schritt-Schema (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis) mit der Beweislastverteilung und der Dokumentenprüfung.
## Vier-Schritt-Schema
**Schritt 1 — Obersatz**
- Formulierung im Konjunktiv: "A könnte gegen B einen Anspruch auf X aus § Y haben."
- Enthält: Anspruchsteller, Anspruchsgegner, Anspruchsinhalt, Anspruchsgrundlage
- Anti-Muster: "A hat einen Anspruch" (Indikativ im Obersatz = Urteilsstil-Fehler)
**Schritt 2 — Definition**
- Jedes streitige Tatbestandsmerkmal mit einer abstrakt-allgemeinen Definition belegen
- Quelle: BGH-Linie (live zu prüfen), h.M. in der Literatur (nur mit Nutzerquelle), Legaldefinition im Gesetz
- Anti-Muster: Definition stammt aus dem Sachverhalt selbst (Zirkelschluss)
**Schritt 3 — Subsumtion**
- Konkrete Tatsachen aus dem Sachverhalt werden unter die abstrakte Definition gehalten
- Jede Tatsachenbehauptung mit Beleg (Anlage, Zeuge, Urkunde) versehen
- Anti-Muster: Definition wird wiederholt statt Tatsachen unter sie subsumiert
**Schritt 4 — Ergebnis**
- Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal im Indikativ
- Gesamtergebnis im Indikativ: "Die Voraussetzungen des § Y liegen vor / nicht vor."
## Beweisfragen-Matrix
| Tatbestandsmerkmal | Definition (Quelle) | Tatsache aus Sachverhalt | Beleg | Beweislast | Beweismittel |
|---|---|---|---|---|---|
| TBM 1 | [...] | [...] | Anlage K1 | Kläger | Urkunde § 415 ZPO |
| TBM 2 | [...] | [...] | Zeuge Müller | Kläger | Zeuge §§ 373 ff. ZPO |
| TBM 3 (Einrede) | [...] | [...] | fehlend | Beklagter | SV-Gutachten §§ 402 ff. ZPO |
## Beleglage-Check
Für jede Tatsachenbehauptung im Schriftsatz oder Gutachten:
1. **Liegt ein Beleg vor?** (Urkunde, Zeuge, Sachverständigengutachten, Augenschein)
2. **Ist der Beleg ausreichend?** (Echtheit, Inhalt, Relevanz für das TBM)
3. **Ist die Beweislast korrekt?** (Grundregel: wer Tatsache behauptet, trägt Beweislast)
4. **Gibt es Beweislastumkehr?** (§ 630h BGB Arzthaftung; § 22 AGG Diskriminierung; Art. 82 Abs. 3 DSGVO)
5. **Ist Anscheinsbeweis möglich?** (§ 286 ZPO + Erfahrungssatz)
6. **Fehlender Beleg:** Sekundäre Darlegungslast der Gegenseite prüfen
## Typische Subsumtionsfehler
| Fehlertyp | Beschreibung | Heilung |
|---|---|---|
| Sprung-Subsumtion | Tatsache direkt unter Norm ohne Definition | Definition mit Quelle einsetzen |
| Zirkelschluss | Definition stammt aus dem Sachverhalt | Definition aus externer Quelle |
| Scheinsubsumtion | Definition wiederholt; keine konkreten Tatsachen | Tatsachen aus Akte zitieren |
| Fehlendes Zwischenergebnis | Merkmal offen gelassen | Klares Ja/Nein mit Begründung |
| Konjunktiv im Schluss | "könnte vorliegen" | Indikativ: "liegt vor" |
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Norm und welches Tatbestandsmerkmal soll geprüft werden?
2. Welche Tatsachen sind unstreitig, welche streitig?
3. Welche Belege liegen vor (Anlagen, Zeugen, Gutachten)?
4. Wer trägt die Beweislast (Grundregel oder Umkehr)?
5. Welcher Output wird gebraucht: Prüfmatrix, Schriftsatzbaustein, Klausurgutachten?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Norm, Parteien, Tatbestandsmerkmale, Beleglage und offene Beweisfragen.
2. **Vier-Schritt-Schema anwenden:** Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis je TBM.
3. **Beweisfragen-Matrix füllen:** Pro TBM: Tatsache, Beleg, Beweislast, Beweismittel.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot je TBM; offene Beweisfragen als Prüfpunkte.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Beweisfragen-Matrix:** TBM, Definition, Tatsache, Beleg, Beweislast, Beweismittel.
- **Arbeitsprodukt:** Vier-Schritt-Subsumtion je TBM mit Zwischenergebnis.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 286, 294, 373 ff., 402 ff., 415 ff.; BGB §§ 630h; AGG § 22).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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---
name: spezial-einreden-compliance-dokumentation-und-akte
description: "Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk
## Arbeitsbereich
Einreden: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill strukturiert die Arbeit an Einreden und Einwendungen im Subsumtions-und sichert gleichzeitig die Compliance-Dokumentation. Ergebnis ist ein sofort nutzbarer Aktenvermerk, der Einreden belegt, Risiken bewertet und den nächsten Schritt benennt.
## Systematik: Einreden und Einwendungen
### Einwendungen (wirken von Amts wegen)
- Fehlender Tatbestand (Primärprüfung)
- Nichtigkeitsgründe: §§ 125, 134, 138, 142 BGB (Form, Verstoß gegen Verbotsgesetz, Sittenwidrigkeit, Anfechtung)
- Verjährung ist Einrede, nicht Einwendung (§ 214 BGB); Gericht prüft nicht von Amts wegen
### Einreden (nur auf Erhebung hin wirksam)
- Verjährung §§ 194 ff. BGB; regelmäßige Frist 3 Jahre (§ 195 BGB); Beginn § 199 BGB
- Zurückbehaltungsrecht § 273 BGB (Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis)
- Zurückbehaltungsrecht § 320 BGB (gegenseitiger Vertrag; Erfüllung Zug-um-Zug)
- Aufrechnung §§ 387 ff. BGB (Gegenforderung fällig, gleichartig, durchsetzbar)
### Einreden aus besonderem Rechtsverhältnis
- § 242 BGB (Treu und Glauben): venire contra factum proprium, Verwirkung, unzulässige Rechtsausübung
- § 438 BGB: Verjährung kaufrechtlicher Mängelansprüche (2 Jahre ab Ablieferung; 5 Jahre bei Bauwerken)
- § 634a BGB: Verjährung werkvertraglicher Mängelansprüche
- § 548 BGB: Verjährung mietrechtlicher Ansprüche (6 Monate)
- § 852 BGB: Deliktsrechtliche Verjährung mit bereicherungsrechtlicher Nachwirkung
## Compliance-Dokumentation im Aktenvermerk
### Mindestinhalt Aktenvermerk zu Einreden
1. **Datum der Mandatsübernahme und erkannte Einreden**
2. **Verjährungsfrist und Fristbeginn** (mit Berechnungsschema und Quelle)
3. **Fristhemmung** (§§ 203213 BGB) — Verhandlungen, Rechtsverfolgung, höhere Gewalt
4. **Empfehlung zur Klageerhebung oder Fristverlängerung** (z. B. Anerkenntnisunterbrechung, Klagerhebung)
5. **Beweisangebote der Gegenseite zur Einrede** (wer beweist was?)
6. **Risikoampel:** Ist die Einrede erhoben? Belegt? Streitig?
### Musterstruktur Aktenvermerk
```
Datum: TT.MM.JJJJ
Aktenzeichen: ...
Sachverhalt: kurze Zusammenfassung (max. 5 Sätze)
Einreden:
1. Verjährung: Fristbeginn ..., Ablauf ..., Hemmung vorhanden/nicht vorhanden (Quelle: ...)
2. § 273 BGB: Gegenanspruch ..., Fälligkeit ..., belegt durch ...
Risikoampel: Rot / Gelb / Grün
Handlung: [Sofortmaßnahme mit Frist und Zuständigkeit]
```
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Einreden-Normen prüfen (BGB, ggf. HGB, ZPO-Einreden wie § 796 ZPO).
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Welche Einreden sind schlüssig erhoben? Welche fehlen noch? Beweislage?
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. workflow-fristen-und-risikoampel, spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** Aktenvermerk oder Schriftsatzbaustein zu Einreden.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 194 ff., 273, 320, 387 ff., 438 etc.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit
description: "Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
## Arbeitsbereich
Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill prüft die verfahrensrechtlichen Dimensionen europarechtlicher Sachverhalte: Fristen vor EU-Gerichten und deutschen Gerichten bei EU-Bezug, Formvorschriften, sachliche und örtliche Zuständigkeit und den richtigen Rechtsweg.
## Zuständigkeit im EU-Rechtsrahmen
### Sachliche Zuständigkeit: EU-Gerichte vs. nationale Gerichte
| Streitgegenstand | Zuständiges Gericht |
|---|---|
| Klage gegen EU-Organ (Nichtigkeitsklage) | EuGH / EuG (Art. 263 AEUV) |
| Vorabentscheidung (Auslegungsfrage) | EuGH auf Vorlage nationaler Gerichte (Art. 267 AEUV) |
| Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaat | EuGH (Art. 258260 AEUV) |
| Privatrechtliche Streitigkeit mit EU-Bezug | Nationale Gerichte (EuGVVO VO 1215/2012) |
| Arbeitnehmerrechte, DSGVO-Durchsetzung | Nationale Gerichte; Aufsichtsbehörden |
### Örtliche Zuständigkeit: EuGVVO (VO 1215/2012)
- **Allgemeiner Gerichtsstand:** Wohnsitz des Beklagten (Art. 4 EuGVVO)
- **Besonderer Gerichtsstand Vertrag:** Erfüllungsort (Art. 7 Nr. 1 EuGVVO); bei Kauf: Lieferort; bei Dienstleistung: Erbringungsort
- **Besonderer Gerichtsstand Delikt:** Schadensort (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO); EuGH: Handlungs- oder Erfolgsort
- **Verbrauchergerichtsstand:** Art. 1719 EuGVVO; Verbraucher kann am Wohnsitz klagen
- **Ausschließliche Zuständigkeit:** Grundstücke (Art. 24 Nr. 1), Gesellschaften (Art. 24 Nr. 2), Handelsregister (Art. 24 Nr. 3)
## Fristen im EU-Rechtsrahmen
### Vor dem EuGH (Verfahrensordnung EuGH)
| Verfahren | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Nichtigkeitsklage | 2 Monate ab Bekanntgabe (Art. 263 Abs. 6 AEUV) | Ausschlussfrist |
| Untätigkeitsklage | 2 Monate nach Aufforderung und fehlendem Handeln (Art. 265 AEUV) | Ausschlussfrist |
| Schadenersatzklage | 5 Jahre (Art. 46 EuGH-Satzung) | Verjährung |
| Vorabentscheidung | Keine Frist; Dauer ca. 1524 Monate | Verfahrensdauer |
### Deutsche Gerichte bei EU-Bezug
- DSGVO-Klage (Art. 79 DSGVO): Nationale Verjährungsfristen gelten (§§ 195 ff. BGB); Frist beginnt mit Kenntnis
- EuGVVO-Klage: Zustellung nach EuZVO (VO 1393/2007) beachten; Fristbeginn ab ordnungsgemäßer Zustellung
- Bußgeld nach EU-Wettbewerbsrecht: Verjährungsfrist nach Art. 25 VO 1/2003 (5 Jahre für Verstöße)
## Formvorschriften
### Klageschrift vor EuGH/EuG
- Einreichung über das e-Curia-System (curia.europa.eu)
- Anwaltszwang (Art. 19 EuGH-Satzung) außer bei Mitgliedstaaten und EU-Institutionen
- Sprache: beliebige EU-Amtssprache (Verfahrenssprache muss gewählt werden)
### Vorabentscheidungsersuchen durch nationales Gericht
- Kein Formzwang, aber Empfehlung der ausführlichen Begründung (EuGH-Leitlinien für nationale Gerichte)
- Elektronische Einreichung empfohlen; postalisch möglich
- Aussetzung des Ausgangsverfahrens § 148 ZPO analog oder spezieller Aussetzungsgrund
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** EU-Zuständigkeit, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-pruefen, de-eu-recht-abgrenzung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, EU-Rechtsakte, Behördenhinweise und Gerichtsseiten live prüfen (eur-lex.europa.eu, curia.europa.eu, gesetze-im-internet.de).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-interaktiver-erstpruefung-und-mandatsziel
description: "Interaktiver: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Interaktiv: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
## Arbeitsbereich
Interaktiver: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill führt die interaktive Erstprüfung durch. Er klärt Rolle, Mandatsziel und Sachverhalt, bevor die eigentliche Subsumtion beginnt. Ergebnis ist ein klares Fallbild, das alle weiteren Skills im Plugin gezielt ansteuern lässt.
## Warum Erstprüfung zuerst?
Ohne Rollenklärung und Mandatsziel riskiert die Subsumtion:
- Prüfung der falschen Norm (z. B. Kläger-Perspektive statt Beklagter)
- Übersehen von Fristen oder Verfahrenshindernissen
- Unnötige Prüftiefe bei aussichtslosen Ansprüchen
- Falschen Output (Memo statt Schriftsatz; Klausurstil statt Mandantenbrief)
## Rollenklärung
### Mögliche Rollen der fragenden Person
| Rolle | Konsequenz für die Prüfung |
|---|---|
| Kläger / Anspruchsteller | Anspruchsgrundlage, Beweislast für anspruchsbegründende TBM |
| Beklagter / Anspruchsgegner | Einreden, Einwendungen, Beweislastumkehr-Check |
| Anwalt (beratend) | Erfolgsaussichten, Kostenrisiko, strategische Optionen |
| Anwalt (Schriftsatz) | Klage, Klageerwiderung, Berufungsbegründung |
| Richter / Rechtspfleger | Neutrale Prüfung; Entscheidungsreife; Hinweispflicht § 139 ZPO |
| Klausurkandidat | Gutachtenstil; Fehlerklassen; Bewertungsmaßstab |
| Behördenmitarbeiter | Verwaltungsverfahren; VA-Prüfung; Widerspruchsverfahren |
## Mandatsziel klären
**Mögliche Ziele:**
1. Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe, Feststellung)
2. Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage, Einreden erheben)
3. Verwaltungsentscheidung anfechten (Widerspruch, Anfechtungsklage VwGO)
4. Vorläufigen Rechtsschutz sichern (einstweilige Verfügung §§ 935/940 ZPO; § 80 Abs. 5 VwGO)
5. Gutachten oder Klausurkorrektur erstellen
6. Mandanteninformation (Alltagssprache)
7. Internationalen Sachverhalt mit IPR-Bezug prüfen
## Fünf Kernfragen zur Erstprüfung
1. **Wer fragt?** Rolle und Gegenüber benennen.
2. **Was ist das Ziel?** Anspruch, Abwehr, Gutachten, Schriftsatz, Information?
3. **Was ist die kritische Frist?** Verjährung, Ausschluss, Klagefrist, Widerspruchsfrist?
4. **Was liegt vor?** Unterlagen, Belege, Bescheide, Verträge — Kurzinventar.
5. **Was ist der gewünschte Output?** Memo, Schriftsatz, Checkliste, Brief, Tabelle?
## Erstprüfungs-Fallbild
Das System erstellt nach Klärung der fünf Fragen ein Fallbild:
```
Rolle: [Kläger / Beklagter / Anwalt / Klausurkandidat / ...]
Ziel: [Anspruch X gegen Y aus Norm Z]
Frist: [Verjährung TT.MM.JJJJ / Klagefrist TT.MM.JJJJ / keine erkennbare]
Unterlagen: [vorhanden: Vertrag, Rechnung; fehlend: Zustellungsnachweis]
Output: [Klageschrift / Memo / Mandantenbrief / Klausurgutachten]
Nächster Skill: [→ darlegungs-und-beweislast-verteilen / workflow-fristen-und-risikoampel / ...]
```
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen und begründen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de, bverfg.de, curia.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-rechtsberatung-internationaler-bezug-und-schnittstellen
description: "Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen
## Arbeitsbereich
Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill strukturiert Sachverhalte mit internationalem Bezug: anwendbares Recht (IPR), internationale Zuständigkeit, Schnittstellen zwischen deutschem Recht, EU-Recht und Drittstaatenrecht sowie Anerkennungs- und Vollstreckungsfragen.
## Abgrenzung: Welches Recht gilt?
### Kollisionsrecht — Schritt für Schritt
**Schritt 1 — EU-Kollisionsrecht prüfen (Vorrang vor EGBGB)**
| Sachverhalt | Anwendbares Kollisionsrecht |
|---|---|
| Vertragliche Schuldverhältnisse | Rom I-VO (VO 593/2008) |
| Außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, Bereicherung) | Rom II-VO (VO 864/2007) |
| Unterhalt | EuUntVO (VO 4/2009) |
| Erbrecht | EuErbVO (VO 650/2012) |
| Ehegüterrecht | EuGüVO (VO 2016/1103) |
| Insolvenz | EuInsVO (VO 2015/848) |
**Schritt 2 — EGBGB subsidiär**
Wenn kein EU-Kollisionsrecht greift: EGBGB (Art. 3 ff.) für Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, ggf. Deliktsrecht außerhalb Rom II-VO.
### Anwendbares Recht nach Rom I-VO (Verträge)
- Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO): Parteien können anwendbares Recht wählen; Grenzen: zwingendes Recht des Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom I-VO für Verbraucher)
- Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO): Recht des charakteristischen Leistungserbringers (z. B. Verkäufer, Dienstleister)
- Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO): Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; zwingende Mindeststandards
## Internationale Zuständigkeit
### EuGVVO (VO 1215/2012) — innerhalb EU/EWR
- Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4)
- Besonderer Gerichtsstand Vertragserfüllung (Art. 7 Nr. 1): Erfüllungsort
- Verbraucherschutz (Art. 1719): Verbraucher klagt am Wohnsitz
- Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 24): Grundstücke, Gesellschaften, Register
### Drittstaaten (außerhalb EU)
- Brüssel I nicht anwendbar; nationale ZPO-Regeln (§§ 12 ff. ZPO) oder Staatsverträge
- Haager Übereinkommensrecht: HZÜ, HGÜ (Gerichtsstandsübereinkommen von 2005)
- Schiedsgerichtsbarkeit: New Yorker Übereinkommen 1958 (Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche)
## Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
### Innerhalb EU: EuGVVO
- Art. 36 ff. EuGVVO: Automatische Anerkennung; keine gesonderte Anerkennung nötig
- Art. 39 ff. EuGVVO: Vollstreckbarerklärung nach nationalem Recht
### Außerhalb EU
- §§ 328, 722, 723 ZPO: Anerkennung ausländischer Urteile; Verbürgung der Gegenseitigkeit; Ordre-public-Kontrolle
- Vollstreckungsklage (§ 722 ZPO) vor deutschem Gericht
## DSGVO-Schnittstellen (international)
- Art. 3 DSGVO: Anwendungsbereich bei Niederlassung in der EU oder Angebot/Monitoring von EU-Bürgern
- Art. 44 ff. DSGVO: Drittstaatenübermittlung; Angemessenheitsbeschluss, SCC (Standardvertragsklauseln)
- Live-Check: Aktuellen Angemessenheitsbeschluss für das Zielland prüfen (edpb.europa.eu; datenschutz.de)
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze oder Niederlassungen der Parteien sind beteiligt?
2. Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Wo soll Leistung erbracht werden?
3. Gibt es eine Rechtswahlklausel oder Schiedsklausel?
4. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein oder Mandantenbrief?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Parteien, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Kollisionsrecht, Zuständigkeit, Fristen, Formfragen prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vollstreckung, Drittstaatenproblematik trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-pruefen, spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- EU-Kollisionsrecht live prüfen: eur-lex.europa.eu (Rom I, Rom II, EuGVVO, EuErbVO etc.).
- Nationale Normen: gesetze-im-internet.de (EGBGB, ZPO §§ 12 ff., 328, 722 f.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-rechtsfolgen-zahlen-schwellen-und-berechnung
description: "Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
## Arbeitsbereich
Rechtsfolgen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill quantifiziert die Rechtsfolgen einer Subsumtion: Schadensersatz, Vertragsstrafen, gesetzliche Zinsen, Bußgelder, Streitwert, RVG-Gebühren und sonstige geldwerte Rechtsfolgen. Er gibt Berechnungsschemata und Prüfpunkte für Zahlen, die live zu verifizieren sind.
## Wichtige Schwellenwerte und gesetzliche Beträge (Stand: Modellwissen; live prüfen)
| Bereich | Schwelle / Betrag | Norm | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständigkeit AG / LG | bis EUR 5.000 AG; ab EUR 5.000 LG | §§ 23, 71 GVG | gesetze-im-internet.de |
| Berufungssumme | EUR 600 | § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO | gesetze-im-internet.de |
| Kleinstunternehmer USt | EUR 22.000 (ab 2025: EUR 25.000) | § 19 UStG | live prüfen; gesetze-im-internet.de |
| DSGVO-Bußgeld max. | EUR 20 Mio. oder EUR 4% Jahresumsatz | Art. 83 Abs. 5 DSGVO | eur-lex.europa.eu |
| Verzugszins | Basiszinssatz + 5 PP (§ 288 Abs. 1 BGB); + 9 PP bei B2B (§ 288 Abs. 2 BGB) | §§ 288, 247 BGB | gesetze-im-internet.de; Bundesbank.de (Basiszinssatz) |
| Mietkaution max. | 3 Nettokaltmieten | § 551 BGB | gesetze-im-internet.de |
| Abfindung | Kein gesetzlicher Betrag; § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienst/Jahr | § 1a KSchG | live prüfen |
| Schmerzensgeld | Kein Schematismus; nach Billigkeitsgesichtspunkten | § 253 Abs. 2 BGB | BGH-Rechtsprechung live prüfen |
## Berechnungsschemata
### Schema 1 — Verzugszinsen
```
Hauptforderung: EUR X
Fälligkeit: TT.MM.JJJJ (bei Mahnung oder vertraglicher Bestimmung)
Verzugsbeginn: Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder 30 Tage nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 3 BGB)
Zinssatz: Basiszinssatz (Bundesbank.de, aktuell prüfen) + 5 PP (B2C) / + 9 PP (B2B)
Zinsen pro Tag: Hauptforderung × Zinssatz / 365
Gesamtzinsen: Zinsen pro Tag × Anzahl Tage Verzug
```
### Schema 2 — Schadensersatz § 249 BGB
```
Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB): Zustand wie ohne schädigendes Ereignis
Differenzschaden: Vermögen mit schädigendem Ereignis vs. ohne
Positiver Schaden (damnum emergens): tatsächlich entstandene Kosten
Entgangener Gewinn (lucrum cessans): § 252 BGB; üblicher Gewinn oder wahrscheinliche Entwicklung
Abzug: Mitverschulden § 254 BGB; Vorteilsausgleichung
```
### Schema 3 — RVG-Gebühren (Anwalt; live prüfen)
```
Streitwert (§ 2 RVG) → Gebührentabelle (Anlage 2 RVG)
Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG VV): 0,52,5; Regelgebühr 1,3
Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG VV): 1,3
Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG VV): 1,2
Einigungsgebühr (Nr. 1000, 1003 RVG VV): 1,5
Hinweis: RVG-Tabellen und Gebührensätze live prüfen unter gesetze-im-internet.de (RVG Anlage 2)
```
## Streitwertberechnung
- Leistungsklage: Streitwert = Klageforderung
- Feststellungsklage: Abschlag (BGH: ca. 2080% des bezifferbaren Hauptanspruchs; live prüfen)
- Räumungsklage: Jahresmiete (§ 9 ZPO)
- Unterlassungsklage: Gesamtinteresse des Klägers; kein starrer Schematismus
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rechtsfolge soll berechnet werden (Schadensersatz, Zinsen, Bußgeld, Gebühren)?
2. Welche Zahlen und Daten liegen vor (Hauptforderung, Frist, Basiszinssatz)?
3. Gibt es behördliche Festsetzungen oder Schätzgrundlagen?
4. Welche Dokumente, Rechnungen oder Tabellen belegen die Zahlen?
5. Welcher Output wird gebraucht: Berechnung im Schriftsatz, Mandanteninfo, Tabelle?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Zahlen-Grundlage in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen für Rechtsfolge und Berechnung prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Welche Beträge sind gesichert? Welche müssen live geprüft werden?
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Berechnungstabelle:** Posten, Norm, Betrag, Annahme/Unsicherheit, Quelle.
- **Arbeitsprodukt:** Berechnungsschema für Schriftsatz oder Mandantenbrief.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; alle Zahlenwerte als Prüfpunkte markieren, wenn sie nicht live verifiziert sind.
## Quellenregel
- Aktuelle Beträge, Schwellenwerte und Gebührentabellen immer live prüfen: gesetze-im-internet.de, Bundesbank.de (Basiszinssatz), eur-lex.europa.eu (EU-Bußgelder).
- Rechtsprechung zu Schmerzensgeld und Schadensersatz nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis, Frist oder Zahl nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-schritt-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine
description: "Schritt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
## Arbeitsbereich
Schritt: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill erzeugt sofort verwendbare Bausteine für Schriftsätze, Mandantenbriefe und interne Memos. Er stellt sicher, dass alle Bausteine subsumtionsfest sind: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis sind klar getrennt; Quellen sind entweder live verifiziert oder als Prüfpunkte markiert.
## Baustein 1 — Anspruchseinleitung (Klage / Schriftsatz)
**Muster:**
```
[Kläger] macht gegen [Beklagten] einen Anspruch auf [Leistung] aus § [Norm] geltend.
Sachverhalt: [knappe Tatsachendarstellung; jede Tatsache mit Anlage belegen]
Rechtliche Würdigung:
1. [Tatbestandsmerkmal 1]: [Definition + Subsumtion + Zwischenergebnis]
2. [Tatbestandsmerkmal 2]: [Definition + Subsumtion + Zwischenergebnis]
[...]
Ergebnis: Der Anspruch ist begründet / nicht begründet, weil [Zusammenfassung].
```
## Baustein 2 — Einredeblock (Klageerwiderung / Verteidigungsschriftsatz)
**Muster:**
```
Die Klage ist abzuweisen. [Beklagter] erhebt folgende Einreden und Einwendungen:
1. [Einrede Verjährung]: Die Forderung ist gemäß §§ 195, 199 BGB verjährt. Fristbeginn: [Datum].
Frist: 3 Jahre; Ablauf: [Datum]. Verjährung nicht gehemmt, weil [Begründung].
2. [Einrede § 320 BGB]: [Beklagter] verweigert Leistung, bis [Kläger] [Gegenleistung] erbringt (Zug-um-Zug).
3. [Einwendung Nichtigkeit § 134 BGB]: Der Vertrag ist nichtig, weil [Norm/Sachverhalt].
```
## Baustein 3 — Mandantenbrief (Alltagssprache)
**Muster:**
```
Betreff: Ihre Angelegenheit [Kurzbeschreibung]
Sehr geehrte/r [Mandant],
ich habe Ihre Unterlagen geprüft. Ergebnis: [klare Aussage in 23 Sätzen].
Was das für Sie bedeutet: [konkrete Handlungsaufforderung].
Was Sie jetzt tun sollten: [nummerierte Liste mit Fristen].
Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Dieses Schreiben ist kein abschließender Rechtsrat ...
```
## Baustein 4 — Internes Memo (juristisches Gutachten-Kurzformat)
**Struktur:**
```
MEMO
An: [Empfänger] Von: [Autor] Datum: [TT.MM.JJJJ]
Betr.: [Kurzbezeichnung]
KURZLAGE:
[23 Sätze: Sachverhalt, Kernfrage, Ergebnis]
PRÜFUNG:
1. [Norm]: [Definition] → [Subsumtion] → [Zwischenergebnis]
2. [Weitere TBM] ...
ERGEBNIS:
[Klarer Satz; Risikoampel; offene Punkte]
NÄCHSTE SCHRITTE:
[Sofortmaßnahme + Frist + Zuständigkeit]
QUELLEN:
[Nur live verifiziertere Quellen oder Prüfpunkte; keine Blindzitate]
```
## Baustein 5 — Beweisangebot (Schriftsatz)
**Muster:**
```
Beweis: [Tatsachenbehauptung]
Beweismittel:
- Zeuge [Name, Anschrift] (§§ 373 ff. ZPO)
- Urkunde [Anlage K-Nr.] (§§ 415 ff. ZPO)
- Sachverständigengutachten zu [Beweisfrage] (§§ 402 ff. ZPO)
Hinweis: Beweislast liegt beim [Kläger/Beklagten] gemäß [Grundregel / Umkehr].
```
## Formale Mindestanforderungen Schriftsatz (§ 253 ZPO)
- Rubrum (Bezeichnung der Parteien und Prozessbevollmächtigten)
- Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO): was genau? wie viel? bis wann?
- Sachverhaltsschilderung mit Belegen (Anlagen)
- Rechtliche Begründung (Anspruchsgrundlage, Subsumtion)
- Beweisangebote für streitige Tatsachen
- Unterschrift / qualifizierte elektronische Signatur (§ 130a ZPO bei elektronischer Übermittlung)
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welcher Baustein wird gebraucht (Schriftsatz, Brief, Memo)?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welche Tonalität: formal-juristisch (Gericht) oder verständlich (Mandant)?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Baustein auswählen:** Schriftsatz, Brief, Memo, Beweisangebot oder gemischtes Dokument.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** vollständiger Baustein in der gewählten Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 130a, 253, 373 ff., 402 ff., 415 ff.; BGB §§ 195, 320, 387 ff.).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
@@ -0,0 +1,112 @@
---
name: spezial-subsumtions-tatbestand-beweis-und-belege
description: "Subsumtions: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Subsumtion: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Arbeitsbereich
Subsumtions: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill führt den vollständigen Subsumtions-Durchgang durch: Tatbestandsmerkmale identifizieren, Beweisfragen zuordnen und Beleglage prüfen. Er integriert das Vier-Schritt-Schema (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis) mit der Beweislastverteilung und der Dokumentenprüfung.
## Vier-Schritt-Schema
**Schritt 1 — Obersatz**
- Formulierung im Konjunktiv: "A könnte gegen B einen Anspruch auf X aus § Y haben."
- Enthält: Anspruchsteller, Anspruchsgegner, Anspruchsinhalt, Anspruchsgrundlage
- Anti-Muster: "A hat einen Anspruch" (Indikativ im Obersatz = Urteilsstil-Fehler)
**Schritt 2 — Definition**
- Jedes streitige Tatbestandsmerkmal mit einer abstrakt-allgemeinen Definition belegen
- Quelle: BGH-Linie (live zu prüfen), h.M. in der Literatur (nur mit Nutzerquelle), Legaldefinition im Gesetz
- Anti-Muster: Definition stammt aus dem Sachverhalt selbst (Zirkelschluss)
**Schritt 3 — Subsumtion**
- Konkrete Tatsachen aus dem Sachverhalt werden unter die abstrakte Definition gehalten
- Jede Tatsachenbehauptung mit Beleg (Anlage, Zeuge, Urkunde) versehen
- Anti-Muster: Definition wird wiederholt statt Tatsachen unter sie subsumiert
**Schritt 4 — Ergebnis**
- Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal im Indikativ
- Gesamtergebnis im Indikativ: "Die Voraussetzungen des § Y liegen vor / nicht vor."
## Beweisfragen-Matrix
| Tatbestandsmerkmal | Definition (Quelle) | Tatsache aus Sachverhalt | Beleg | Beweislast | Beweismittel |
|---|---|---|---|---|---|
| TBM 1 | [...] | [...] | Anlage K1 | Kläger | Urkunde § 415 ZPO |
| TBM 2 | [...] | [...] | Zeuge Müller | Kläger | Zeuge §§ 373 ff. ZPO |
| TBM 3 (Einrede) | [...] | [...] | fehlend | Beklagter | SV-Gutachten §§ 402 ff. ZPO |
## Beleglage-Check
Für jede Tatsachenbehauptung im Schriftsatz oder Gutachten:
1. **Liegt ein Beleg vor?** (Urkunde, Zeuge, Sachverständigengutachten, Augenschein)
2. **Ist der Beleg ausreichend?** (Echtheit, Inhalt, Relevanz für das TBM)
3. **Ist die Beweislast korrekt?** (Grundregel: wer Tatsache behauptet, trägt Beweislast)
4. **Gibt es Beweislastumkehr?** (§ 630h BGB Arzthaftung; § 22 AGG Diskriminierung; Art. 82 Abs. 3 DSGVO)
5. **Ist Anscheinsbeweis möglich?** (§ 286 ZPO + Erfahrungssatz)
6. **Fehlender Beleg:** Sekundäre Darlegungslast der Gegenseite prüfen
## Typische Subsumtionsfehler
| Fehlertyp | Beschreibung | Heilung |
|---|---|---|
| Sprung-Subsumtion | Tatsache direkt unter Norm ohne Definition | Definition mit Quelle einsetzen |
| Zirkelschluss | Definition stammt aus dem Sachverhalt | Definition aus externer Quelle |
| Scheinsubsumtion | Definition wiederholt; keine konkreten Tatsachen | Tatsachen aus Akte zitieren |
| Fehlendes Zwischenergebnis | Merkmal offen gelassen | Klares Ja/Nein mit Begründung |
| Konjunktiv im Schluss | "könnte vorliegen" | Indikativ: "liegt vor" |
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Norm und welches Tatbestandsmerkmal soll geprüft werden?
2. Welche Tatsachen sind unstreitig, welche streitig?
3. Welche Belege liegen vor (Anlagen, Zeugen, Gutachten)?
4. Wer trägt die Beweislast (Grundregel oder Umkehr)?
5. Welcher Output wird gebraucht: Prüfmatrix, Schriftsatzbaustein, Klausurgutachten?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Norm, Parteien, Tatbestandsmerkmale, Beleglage und offene Beweisfragen.
2. **Vier-Schritt-Schema anwenden:** Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis je TBM.
3. **Beweisfragen-Matrix füllen:** Pro TBM: Tatsache, Beleg, Beweislast, Beweismittel.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot je TBM; offene Beweisfragen als Prüfpunkte.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Beweisfragen-Matrix:** TBM, Definition, Tatsache, Beleg, Beweislast, Beweismittel.
- **Arbeitsprodukt:** Vier-Schritt-Subsumtion je TBM mit Zwischenergebnis.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 286, 294, 373 ff., 402 ff., 415 ff.; BGB §§ 630h; AGG § 22).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-vier-behoerden-gericht-und-registerweg
description: "Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; prüft welcher Weg zur zuständigen Behörde, zum richtigen Gericht oder zum einschlägigen Register führt. Gibt Normen, Fristen und Zuständigkeitsregeln für die vier klassischen Wege: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Behörden-, Gerichts- und Registerweg
## Arbeitsbereich
Behörden-, Gerichts- oder Registerweg; prüft welcher Weg zur zuständigen Behörde, zum richtigen Gericht oder zum einschlägigen Register führt. Gibt Normen, Fristen und Zuständigkeitsregeln für die vier klassischen Wege. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill bestimmt den richtigen Weg zu Behörde, Gericht oder Register. Er unterscheidet die vier klassischen Wege: ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Registerwege und Behördenwege. Ergebnis ist ein konkreter Wegweiser mit Normen, Fristen und Zuständigkeiten.
## Weg 1 — Ordentliche Gerichtsbarkeit (ZPO, GVG)
**Wann:** Zivilrechtliche Streitigkeiten (§ 13 GVG); Vertragsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht.
| Gericht | Zuständigkeit | Norm |
|---|---|---|
| Amtsgericht | bis EUR 5.000; Miete, Unterhalt unabhängig vom Streitwert | §§ 23, 23a GVG |
| Landgericht | ab EUR 5.000; Handelssachen; Kapitalmarkt | § 71 GVG; § 95 GVG |
| Oberlandesgericht | Berufung gegen LG-Urteile; bestimmte erstinstanzliche Verfahren | §§ 119 ff. GVG |
| Bundesgerichtshof | Revision; bestimmte erste Instanz | § 133 GVG |
**Örtliche Zuständigkeit:** §§ 12 ff. ZPO; allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (§ 13 ZPO).
## Weg 2 — Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwGO)
**Wann:** Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 VwGO); Anfechtung von Verwaltungsakten, Verpflichtungsklagen, Normenkontrolle.
| Verfahren | Klageart | Norm |
|---|---|---|
| Anfechtung VA (z. B. Bußgeldbescheid) | Anfechtungsklage | § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO |
| Erlass VA (z. B. Genehmigung) | Verpflichtungsklage | § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO |
| Feststellung Rechtsverhältnis | Feststellungsklage | § 43 VwGO |
| Vorläufiger Rechtsschutz | Antrag §§ 80, 123 VwGO | § 80 Abs. 5 VwGO |
**Vorverfahren:** Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) vor Klageerhebung; Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des VA (§ 70 VwGO); Klagefrist: 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid (§ 74 VwGO).
**Sondergerichte:** Finanzgericht (§ 33 FGO, Steuersachen); Sozialgericht (§ 51 SGG, Sozialversicherung); Arbeitsgericht (§ 2 ArbGG, Arbeitsrecht).
## Weg 3 — Registerwege
| Register | Zuständigkeit | Fundstelle / Abfrage |
|---|---|---|
| Handelsregister | AG am Sitz der Gesellschaft (§ 8 HGB) | handelsregister.de |
| Grundbuch | AG-Grundbuchamt am Lageort (§ 1 GBO) | Grundbucheinsicht über AG oder notar |
| Marken-/Patentregister | DPMA | dpma.de |
| Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz | bundesjustizamt.de |
| Insolvenzregister | Insolvenzgericht am Sitz | insolvenzbekanntmachungen.de |
| Vereinsregister | AG-Registergericht | handelsregister.de (VR-Abteilung) |
## Weg 4 — Behördenwege
| Behörde | Sachgebiet | Kontakt |
|---|---|---|
| Datenschutzbehörde (Landesbeauftragte) | DSGVO-Beschwerden, Bußgelder | Zuständige Landesdatenschutzbehörde |
| Bundesnetzagentur | Telekommunikation, Post, Energie, Rundfunk | bundesnetzagentur.de |
| Bundesamt für Justiz | GewZR, Kartellbehörde (Teile) | bundesjustizamt.de |
| Bundeskartellamt | Wettbewerbs- und Kartellrecht | bundeskartellamt.de |
| Gewerbeamt | Gewerbeanmeldung, -abmeldung | Kommunale Behörde |
| Finanzamt | Steuerrecht, Umsatzsteuer | Elektronisch via ELSTER |
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Was ist das Ziel (Anspruch durchsetzen, VA anfechten, Register einsehen, Beschwerde einreichen)?
2. Wer ist Gegner (Privatperson, Unternehmen, Behörde)?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Wegweiser, Memo, Checkliste, Entwurf, Schriftsatzbaustein?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Ziel, Gegner, Behörde/Gericht, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Weg bestimmen:** Ordentliche Gerichtsbarkeit, VwGO, Register oder Behörde?
3. **Fristen prüfen:** Klagefrist, Widerspruchsfrist, Verjährung, Ausschlussfristen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. verfahrensart-bestimmen, ziel-und-rechtsweg-bestimmung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** Wegweiser mit Normen, Fristen und Zuständigkeiten.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG, ZPO, VwGO, FGO, SGG, ArbGG, GBO, HGB).
- Behördenwebseiten und Register live prüfen (handelsregister.de, dpma.de, bundeskartellamt.de).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: spezial-zerlegen-risikoampel-und-gegenargumente
description: "Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
## Arbeitsbereich
Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Skill zergliedert einen Sachverhalt in seine Risikobestandteile und erstellt eine strukturierte Gegenargument- und Verteidigungslinienanalyse. Ergebnis ist eine dreifarbige Risikoampel mit konkreten Handlungsempfehlungen.
## Risikoampel-Schema
### Rot — Kritisches Risiko
**Definition:** Kein Beleg vorhanden; Beweislast beim Nutzer; Norm eindeutig gegen Nutzer; Verjährung oder Ausschlussfrist droht oder abgelaufen.
**Typische Auslöser:**
- Wesentliches Tatbestandsmerkmal nicht belegt (Sprung-Subsumtion)
- Beweislastumkehr wirkt gegen Nutzer (§ 630h BGB, § 22 AGG, Art. 82 Abs. 3 DSGVO)
- Frist bereits abgelaufen oder noch innerhalb 30 Tage (Verjährung, Anfechtungsfrist, Klagefrist)
- Norm eindeutig nicht einschlägig (falsche Anspruchsgrundlage)
**Sofortmaßnahmen:**
- Frist sichern (Klageerhebung, Verjährungsunterbrechung § 204 BGB)
- Beweismittel sichern (Zeugenvernehmung vor Klage, Urkundenvorlage)
- Mandant auf Risiko hinweisen; Mandate-Akte dokumentieren
### Gelb — Mittleres Risiko
**Definition:** Beleg vorhanden, aber schwach oder streitig; Norm einschlägig, aber Streitstand ungeklärt; Frist noch offen (mehr als 30 Tage).
**Typische Auslöser:**
- Streitstand bei zentralem TBM; BGH-Linie unklar oder divergent
- Beweismittel vorhanden, aber Beweisstärke zweifelhaft (Zeuge befangen; Urkunde echt streitig)
- Einrede der Gegenseite möglich aber noch nicht erhoben
- Verfahrenskosten übersteigen möglichen Gewinn
**Maßnahmen:**
- Zusätzliche Belege beschaffen
- Rechtsprechungsrecherche für streitigen Punkt (→ rechtsprechung-recherche-strategie)
- Vergleichs-/Mediationsoption prüfen
### Grün — Geringes Risiko
**Definition:** Alle TBM belegt; Norm eindeutig einschlägig; keine erheblichen Einreden der Gegenseite erkennbar; Frist gesichert.
**Maßnahme:** Schriftsatz finalisieren; Fristenkontrolle.
## Gegenargumente strukturieren
### Antizipatorische Verteidigungsanalyse
Für jedes vom Nutzer beanspruchte TBM: Was wird die Gegenseite einwenden?
| TBM | Nutzer-Argument | Gegenargument Gegenseite | Entgegnung | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Pflichtverletzung | Lieferung 14 Tage verspätet | Höhere Gewalt (§ 275 Abs. 1 BGB) | Höhere Gewalt nicht belegt; Risiko beim Lieferanten | Gelb |
| Kausalität | Schaden durch Verspätung | Kläger hätte anderweitig beschafft | Beschaffungsalternative nicht zumutbar | Grün |
### Vier Klassen von Gegenargumenten
1. **Tatbestandliche Gegenargumente:** TBM nicht erfüllt (z. B. kein Vertrag; kein Schaden)
2. **Rechtliche Einreden:** Verjährung, § 320 BGB (Zug-um-Zug), Aufrechnung (§ 387 BGB)
3. **Beweisrechtliche Gegenargumente:** Beweismittel unzulässig; Beweislast falsch verteilt
4. **Sachverhaltliche Gegenargumente:** Andere Deutung der Tatsachen; Alternativursache
## Verteidigungslinien
**Primäre Verteidigungslinie:** Tatbestand nicht erfüllt (TBM fehlt).
**Sekundäre Verteidigungslinie:** TBM erfüllt, aber Einrede erhoben (Verjährung, § 320, Aufrechnung).
**Tertiäre Verteidigungslinie:** TBM und Einreden überwunden, aber Schaden / Kausalität bestritten.
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welche Anspruchsgrundlage wird geprüft und welche TBM sind strittig?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen belegen die Punkte?
5. Welcher Output wird gebraucht: Risikoampel, Memo, Gegenargumentation, Verteidigungsstrategie?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Risikoampel erstellen:** Pro TBM: Rot/Gelb/Grün mit Begründung.
3. **Gegenargument-Matrix:** Pro TBM: Gegenargument der Gegenseite, Entgegnung, Risikobewertung.
4. **Verteidigungslinien skizzieren:** Primär, sekundär, tertiär.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Risikoampel:** TBM, Bewertung (Rot/Gelb/Grün), Begründung, Sofortmaßnahme.
- **Gegenargument-Matrix:** TBM, Nutzer-Argument, Gegenargument, Entgegnung.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 204, 275, 320, 387 ff.; ZPO §§ 286, 294; AGG § 22).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: subsumtion-obersatz-rewrite-klausurton-triage
description: "Subsumtion Obersatz Rewrite Klausurton Triage im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion, Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen, Interaktiver Einstieg. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Subsumtion Obersatz Rewrite Klausurton Triage
# Subsumtion: Obersatz Definition Untersatz Ergebnis
## Arbeitsbereich
**Subsumtion Obersatz Rewrite Klausurton Triage** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion, Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen, Interaktiver Einstieg. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `subsumtion-obersatz-definition-untersatz-ergebnis` | Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal. |
| `subsumtions-rewrite-klausurton` | Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal. |
| `triage-rechtsfrage-oder-norm` | Interaktiver Einstieg: Erfasst strukturiert, ob der Nutzer eine Rechtsfrage, einen Lebenssachverhalt, eine konkrete Norm oder eine Mischung davon hat. Stellt gezielte Rückfragen und leitet zum passenden naechsten Skill weiter. Warnt vor typischen Eingabefehlern. |
Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `subsumtion-obersatz-definition-untersatz-ergebnis`
**Fokus:** Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal.
# Subsumtion: Obersatz Definition Untersatz Ergebnis
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor dem Vier-Schritt
@@ -120,184 +108,3 @@ TBM [Name] ist [erfüllt / nicht erfüllt / fraglich].
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 2. `subsumtions-rewrite-klausurton`
**Fokus:** Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal.
# Subsumtion im Klausurton neu schreiben
## Ziel
Dieser Skill schreibt fehlerhafte oder lückenhafte Subsumtionen in sauberen juristischen Klausurton um. Er fügt keine neuen Tatsachen hinzu und erfindet keine Belege. Er korrigiert Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis — je Tatbestandsmerkmal getrennt.
## Klausurton: Stilregeln
### Gutachtenstil (Standard für Klausur und Hausarbeit)
| Element | Stilregel | Beispiel |
|---|---|---|
| Obersatz | Konjunktiv; Anspruchsfrage | "A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von EUR X aus § 433 Abs. 2 BGB haben." |
| Definition | Abstrakt, ohne Bezug auf konkreten Fall; mit Quellenhinweis | "Unter einer Sache iSd § 90 BGB versteht man jeden körperlichen Gegenstand." |
| Subsumtion | Tatsachen des Falles unter Definition halten | "Hier ist der Pkw ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache iSd § 90 BGB." |
| Zwischenergebnis | Indikativ; klar | "Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt." |
| Gesamtergebnis | Indikativ; klar | "A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB." |
### Urteilsstil (für Schriftsatz und Bescheid)
- Ergebnis steht am Anfang: "Die Klage ist begründet."
- Begründung folgt deduktiv: "Denn A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB, weil ..."
- Kein Konjunktiv im Einstieg
## Typische Rewrite-Muster
### Fehler 1: Sprung-Subsumtion → Rewrite
**Vor:** "§ 433 Abs. 2 BGB: Der Kaufpreis ist zu zahlen. Hier ist er noch nicht gezahlt."
**Nach:** "Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Kaufpreis ist die im Kaufvertrag als Gegenleistung vereinbarte Geldsumme. Hier haben A und B im Kaufvertrag v. TT.MM.JJJJ einen Kaufpreis von EUR X vereinbart. Dieser ist nach Anlage K1 noch nicht bezahlt worden. Die Zahlungspflicht besteht daher."
### Fehler 2: Zirkelschluss → Rewrite
**Vor:** "Eine Pflichtverletzung liegt vor, weil B seine Pflichten verletzt hat."
**Nach:** "Eine Pflichtverletzung iSd § 280 Abs. 1 BGB ist jedes objektive Abweichen vom geschuldeten Verhalten. B schuldete nach dem Werkvertrag die Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 631 Abs. 1 BGB). Die Lieferung erfolgte laut Abnahmeprotokoll (Anlage K2) mit Rissen in der Fassade. Dies weicht vom geschuldeten mangelfreien Zustand ab. Eine Pflichtverletzung liegt vor."
### Fehler 3: Konjunktiv im Schluss → Rewrite
**Vor:** "Das Tatbestandsmerkmal könnte vorliegen."
**Nach:** "Das Tatbestandsmerkmal liegt vor." oder "Das Tatbestandsmerkmal liegt nicht vor, weil [Begründung]."
### Fehler 4: Definition aus dem Sachverhalt → Rewrite
**Vor:** "Vereinbart" im Sinne der Parteienabsprache heißt, dass A und B das vereinbart haben.
**Nach:** "Vereinbart" iSd § 145 BGB setzt voraus, dass ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags und eine Annahme vorliegen (§§ 145, 147 BGB). ...
## Rewrite-Workflow
1. **Fehlerdiagnose:** Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je TBM markieren (vorhanden / fehlt / falsch).
2. **Priorität setzen:** Welcher Fehler ist am schwersten? (Sprung-Subsumtion, Zirkelschluss, falscher Stil)
3. **Rewrite:** Je TBM: Obersatz → Definition (mit Norm; Quelle als Prüfpunkt) → Tatsachen aus dem Sachverhalt → Zwischenergebnis.
4. **Stilkontrolle:** Konjunktiv im Obersatz? Indikativ im Zwischenergebnis? Tatsachen aus der Akte?
5. **Quellenkontrolle:** Jede Definition auf Norm oder (als Prüfpunkt) auf BGH-Linie gestützt?
## Quellen-Disziplin beim Rewrite
- Normtext aus gesetze-im-internet.de: live prüfen und exakt zitieren
- Rechtsprechungs-Definitionen: als Prüfpunkt markieren ("nach BGH [live zu prüfen unter dejure.org / bgh.de]")
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen
## Ausgabe
Vollständige Rewrite-Passage je TBM; davor kurzer Fehlerhinweis ("Fehler: Sprung-Subsumtion → jetzt korrigiert"). Rechtsprechung nur mit live verifizierbarem Aktenzeichen.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Nur Tatsachen aus der Akte verwenden; keine neuen Sachverhaltselemente erfinden.
## 3. `triage-rechtsfrage-oder-norm`
**Fokus:** Interaktiver Einstieg: Erfasst strukturiert, ob der Nutzer eine Rechtsfrage, einen Lebenssachverhalt, eine konkrete Norm oder eine Mischung davon hat. Stellt gezielte Rückfragen und leitet zum passenden naechsten Skill weiter. Warnt vor typischen Eingabefehlern.
# Triage: Rechtsfrage oder Norm?
## Triage zu Beginn — erste Einordnung des Nutzeranliegens
1. Was bringt der Nutzer mit? → Sachverhalt / Norm / Frage / Kombinationen
2. Welches Rechtsgebiet ist wahrscheinlich einschlägig? (Zivilrecht / Strafrecht / Öffentl. Recht / EU)
3. Hat der Nutzer bereits eine Norm benannt oder sucht er noch eine?
4. Besteht Dringlichkeit (Fristen, Zustellungen, Vollstreckungshandlungen)? → Notfristen prüfen
5. Sind Mehrparteienkonstellationen oder ausländische Beteiligte erkennbar? → IPR-Hinweis
## Zweck
Dieser Skill ist der erste Schritt im Subsumtions-Workflow. Er stellt sicher, dass das System versteht, was der Nutzer mitgebracht hat: eine abstrakte Rechtsfrage, einen konkreten Lebenssachverhalt, eine benannte Norm oder eine Kombination davon.
## Zentrale Normen für häufige Triage-Situationen
- §§ 195 ff. BGB — Verjährungsfristen; bei Dringlichkeit sofort Frist prüfen
- § 4 KSchG — 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage (Arbeitsrecht)
- § 46 Abs. 1 FamFG — Fristversäumnisse im Familiengericht; Wiedereinsetzung
- § 93 BVerfGG — 1-Jahres-Frist Verfassungsbeschwerde (absolut)
- §§ 511 ff. ZPO — Berufungsfristen (1 Monat ab Zustellung)
## Aktuelle Rechtsprechung zu Triage-Pflichten
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Ablauf
**Schritt 1 — Eingabeerfassung**
Das System stellt folgende Eingangsfragen:
1. Was haben Sie konkret? Bitte wählen Sie:
- (A) Konkreter Lebenssachverhalt (Ereignis, Streit, Vertrag, Handlung, Bescheid)
- (B) Abstrakte Rechtsfrage (z.B. "Darf mein Arbeitgeber …?")
- (C) Ich weiß bereits, welche Norm ich prüfen will
- (D) Beides: Sachverhalt und Norm
- (E) Ich weiß es nicht genau — bitte führe mich
2. Falls (A) oder (D): Sachverhalt in knappen Stichpunkten. Wer? Wann? Was? Dokumente?
3. Falls (B): Frage so präzise wie möglich formulieren
4. Falls (C) oder (D): Welche Norm genau (§, Absatz, Satz, Nr., Buchstabe)?
**Schritt 2 — Plausibilitätsprüfung**
Das System prüft:
- Ist die genannte Norm vollständig bezeichnet?
- Passt der Sachverhalt auf den ersten Blick zur Norm?
- Gibt es Rechtsgebiets-Fehlzuordnungen?
**Schritt 3 — Routing (Entscheidungsbaum)**
```
Sachverhalt ohne Norm?
├─ Ja → einschlaegige-normen-vorschlagen-de / -eu
Norm bereits bekannt?
├─ Ja → norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale
Unklares Ziel?
├─ Ja → ziel-und-rechtsweg-bestimmung
Komplexitätsgrenze?
├─ Ja → mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt
```
## Fehlereingaben
- Norm ohne Paragrafenzeichen: System ergänzt und bestätigt beim Nutzer
- Sachverhalt zu allgemein: System stellt konkretisierende Rückfragen (Wer? Wann? Wo? Was?)
- Mehrere Normen gleichzeitig: System behandelt sie nacheinander und weist auf Konkurrenzfragen hin
## Output-Template Triage-Ergebnis
**Adressat:** Nutzer — Tonfall klar und verständlich
```
Ihr Sachverhalt wurde wie folgt erfasst:
- Rechtsgebiet: [Zivilrecht / Strafrecht / öffentl. Recht]
- Beteiligte: [A] vs. [B]
- Relevante Norm (Vorschlag): [§ Norm]
- Nächster Schritt: [Skill-Name]
Wichtige Fristen in Ihrem Fall:
- [Frist 1]: [Datum] — [§ Norm]
- [Frist 2]: ...
Bitte bestätigen Sie, dass ich den Sachverhalt richtig erfasst habe.
```
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
@@ -1,33 +1,23 @@
---
name: subsumtions-pruefer-start-chronologie-fristen
description: "Start Chronologie Fristen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin, Chronologie und Belegmatrix im Plugin subsumtions-pruefer, Fristen- und Risikoampel im Plugin subsumtions-pruefer. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Start Chronologie Fristen
# Subsumtions-Pruefer — Allgemein
## Arbeitsbereich
**Start Chronologie Fristen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin, Chronologie und Belegmatrix im Plugin subsumtions-pruefer. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `allgemein` | Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage. |
| `workflow-chronologie-und-belegmatrix` | Chronologie und Belegmatrix im Plugin subsumtions-pruefer: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. |
| `workflow-fristen-und-risikoampel` | Fristen- und Risikoampel im Plugin subsumtions-pruefer: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. |
Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `allgemein`
**Fokus:** Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Subsumtions Pruefer-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Fachmodule oder stellt genau eine gezielte Rückfrage.
## Spezialwissen
## Konversationsstil konzis starten, schnell zum Dokument
@@ -40,7 +30,6 @@ description: "Start Chronologie Fristen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft ko
# Subsumtions-Pruefer — Allgemein
## Schnellstart-Workflow
@@ -294,187 +283,3 @@ Der Schwerpunkt liegt auf mechanisch nachvollziehbarer Subsumtion — nicht auf
- Stand: 05/2026
- Gesetzesfassungen zum Stand-Datum (BGB, HGB, StGB, ZPO, VwGO, GG, AEUV, GRCh)
- Rechtsprechungsdatenbanken: bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu, dejure.org
## 2. `workflow-chronologie-und-belegmatrix`
**Fokus:** Chronologie und Belegmatrix im Plugin subsumtions-pruefer: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen.
# Chronologie und Belegmatrix
## Aufgabe
Dieser Prüffeld ordnet zu jedem Tatbestandsmerkmal einer Subsumtion die konkreten Tatsachen aus dem Sachverhalt und die Belege (Anlagen, Korrespondenz, Zeugen) zu. Ergebnis ist eine Belegmatrix, die die Subsumtion auditierbar macht.
## Subsumtions-Belegmatrix
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| TBM | Tatbestandsmerkmal (z. B. "Kaufvertrag § 433 BGB: Einigung über Kaufgegenstand und Preis") |
| Definition | Mit Norm oder Quellenhinweis (als Prüfpunkt markiert) |
| Tatsache | Aus dem Sachverhalt |
| Beleg | Anlage K1, Klage S. 3, Mailkonvolut, Zeugenaussage Müller |
| Subsumtion | Wertung "+/-/streitig" |
| Beweismaß | § 286 ZPO (volle Überzeugung) vs. § 287 ZPO (überwiegende Wahrscheinlichkeit) vs. § 294 ZPO (Glaubhaftmachung) |
| Beweislast | Wer trägt sie? Grundsatz: jeder die ihm günstigen Tatsachen |
## Chronologie erstellen
**Schritt 1 — Alle Ereignisse mit Datum auflisten:**
- Vertragsschluss → Lieferung → Mängelrüge → Fristsetzung → Ablauf → Klageerhebung
**Schritt 2 — Rechtliche Bedeutung je Ereignis:**
- Vertragsschluss: Fälligkeit, Gefahrübergang, Verjährungsbeginn
- Mängelrüge: Form, Frist (§ 377 HGB für Kaufleute; § 438 BGB für Verbraucher), Beweislastverschiebung
- Fristsetzung: Verzugseintritt (§ 286 BGB), Rücktrittsvoraussetzung (§ 323 BGB)
**Schritt 3 — Widersprüche identifizieren:**
- Divergierende Datumsangaben in verschiedenen Dokumenten
- Sachverhaltsschilderung widerspricht Urkunde
- Behauptetes Ereignis durch kein Beweismittel belegt
## Anti-Muster
- Tatsache ohne Beleg in der Matrix
- "Streitig" ohne Hinweis, wer was bestreitet (§ 138 ZPO; Bestreiten muss substantiiert sein)
- Subsumtion ohne Definition (Sprung-Subsumtion)
- Beweis ohne Beweismittelangabe (§§ 355 ff. ZPO: Beweiserhebung nur durch anerkannte Mittel)
- Chronologie rückwärts (Lieferung vor Vertragsschluss etc.)
## Beweismaß-Check
| Situation | Beweismaß | Norm |
|---|---|---|
| Hauptforderung (Vertrag, Schaden, Kausalität) | Volle richterliche Überzeugung | § 286 ZPO |
| Schadenshöhe | Überwiegende Wahrscheinlichkeit | § 287 ZPO |
| Glaubhaftmachung (einstw. Verfügung) | Überwiegende Wahrscheinlichkeit; eidesstattl. Versicherung | § 294 ZPO |
## Widerspruchs-Protokoll
| Nr. | Dokument A | Dokument B | Widerspruch | Klärungsbedarf |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vertrag v. 01.01.: Preis EUR 1000 | Rechnung v. 15.01.: Preis EUR 1200 | Preisdifferenz | Vertragsänderung? |
## Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Belegmatrix erstellen und Lücken rot markieren.
4. Chronologie und Widerspruchs-Protokoll anlegen.
5. Passende Fachmodule vorschlagen (z. B. spezial-tatbestandsmerkmale-dokumentenmatrix-und-lueckenliste).
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Belegmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Chronologie-Tabelle und Widerspruchs-Protokoll.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 138, 286, 287, 294, 355 ff.; BGB §§ 286, 323, 377 HGB, 438).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## 3. `workflow-fristen-und-risikoampel`
**Fokus:** Fristen- und Risikoampel im Plugin subsumtions-pruefer: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen.
# Fristen- und Risikoampel
## Aufgabe
Dieser Prüffeld erstellt eine Sofortampel für Fristen, Subsumtionsrisiken, Beweislage und Eilbedarf. Er markiert kritische Punkte in drei Farben und gibt konkrete Heilungsmaßnahmen.
## Risikoampel Subsumtion
- **Rot:** Sprung-Subsumtion (Tatsache wird direkt unter die Norm gesetzt, ohne Definition). Heilung: Definition mit Quelle einsetzen, dann unter Definition subsumieren.
- **Rot:** Definition ohne Quelle (BGH, h.M., Kommentar; nur mit Nutzerquelle). Heilung: Quelle ergänzen oder als Prüfpunkt markieren.
- **Rot:** Zirkelschluss. Heilung: Tatsachen aus dem Sachverhalt zitieren, dann erst werten.
- **Gelb:** Streitstand übersehen, obwohl tragend. Heilung: h.M., Mindermeinung, Argumente, Stellungnahme.
- **Gelb:** Konjunktiv im Schluss ("könnte vorliegen"). Heilung: Schluss soll Indikativ ("liegt vor").
- **Gelb:** Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal fehlt. Heilung: Je TBM abschließen.
- **Grün:** Vollständige Subsumtion mit Quelle, klarer Sprache, Zwischenergebnis.
## Risikoampel Fristen
| Frist | Norm | Ampel-Regel |
|---|---|---|
| Verjährung < 30 Tage | §§ 195 ff. BGB | Rot — sofortige Klageerhebung oder Hemmungshandlung (§ 204 BGB) |
| Verjährung 3090 Tage | §§ 195 ff. BGB | Gelb — Risikoprotokoll; Mandant informieren |
| Verjährung > 90 Tage | §§ 195 ff. BGB | Grün — Fristenkontrolle einrichten |
| Widerspruchsfrist (VA) | § 70 VwGO | Rot wenn < 7 Tage; Gelb wenn 720 Tage |
| Klagefrist (VA) | § 74 VwGO | Rot wenn < 7 Tage |
| Anfechtungsfrist § 121 BGB | § 121 BGB | Rot wenn unverzügliche Anfechtung überfällig |
| Berufungsfrist | § 517 ZPO | Rot wenn < 7 Tage; Gelb wenn 714 Tage |
## Diagnose-Schritte
1. Jeden Satz markieren als "Norm", "Definition", "Tatsache", "Subsumtion" oder "Schluss".
2. Reihenfolge prüfen: Norm → Definition → Tatsache → Subsumtion → Schluss.
3. Lücken anzeigen.
4. Quellen zur Definition verlangen oder als Prüfpunkt setzen.
## Fristenkontrolle-Checkliste
**Bei jedem Mandat sofort prüfen:**
1. Regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB: 3 Jahre; Beginn § 199 BGB: Ende Entstehungsjahr)
2. Besondere Verjährungsfristen (§ 438 BGB Kauf: 2 Jahre; § 548 BGB Miete: 6 Monate)
3. Prozessuale Fristen (§§ 517, 548 ZPO Berufung: 1 Monat; § 74 VwGO Klage: 1 Monat)
4. Fristhemmung bereits eingetreten? (§§ 203213 BGB)
5. Eilbedarf für einstweiligen Rechtsschutz? (Zeitnähe nach Kenntniserlangung; OLG-Rechtsprechung variiert)
## Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Risikoampel für Subsumtion und Fristen erstellen.
4. Passende Fachmodule vorschlagen.
5. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Subsumtions-Risikoampel (Rot/Gelb/Grün je Fehlertyp).
- Fristen-Risikoampel (Rot/Gelb/Grün je Frist).
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 195, 199, 203 ff., 438, 548; ZPO §§ 294, 517, 548; VwGO §§ 70, 74).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
@@ -0,0 +1,100 @@
---
name: subsumtions-rewrite-klausurton
description: "Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Subsumtion im Klausurton neu schreiben
## Arbeitsbereich
Schreibt falsche oder lueckenhafte Subsumtionen in einen knappen juristischen Klausurton um, ohne neue Tatsachen zu erfinden. Vier-Schritt-Schema: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je Tatbestandsmerkmal. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Ziel
Dieser Skill schreibt fehlerhafte oder lückenhafte Subsumtionen in sauberen juristischen Klausurton um. Er fügt keine neuen Tatsachen hinzu und erfindet keine Belege. Er korrigiert Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis — je Tatbestandsmerkmal getrennt.
## Klausurton: Stilregeln
### Gutachtenstil (Standard für Klausur und Hausarbeit)
| Element | Stilregel | Beispiel |
|---|---|---|
| Obersatz | Konjunktiv; Anspruchsfrage | "A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von EUR X aus § 433 Abs. 2 BGB haben." |
| Definition | Abstrakt, ohne Bezug auf konkreten Fall; mit Quellenhinweis | "Unter einer Sache iSd § 90 BGB versteht man jeden körperlichen Gegenstand." |
| Subsumtion | Tatsachen des Falles unter Definition halten | "Hier ist der Pkw ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache iSd § 90 BGB." |
| Zwischenergebnis | Indikativ; klar | "Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt." |
| Gesamtergebnis | Indikativ; klar | "A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB." |
### Urteilsstil (für Schriftsatz und Bescheid)
- Ergebnis steht am Anfang: "Die Klage ist begründet."
- Begründung folgt deduktiv: "Denn A hat gegen B einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB, weil ..."
- Kein Konjunktiv im Einstieg
## Typische Rewrite-Muster
### Fehler 1: Sprung-Subsumtion → Rewrite
**Vor:** "§ 433 Abs. 2 BGB: Der Kaufpreis ist zu zahlen. Hier ist er noch nicht gezahlt."
**Nach:** "Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Kaufpreis ist die im Kaufvertrag als Gegenleistung vereinbarte Geldsumme. Hier haben A und B im Kaufvertrag v. TT.MM.JJJJ einen Kaufpreis von EUR X vereinbart. Dieser ist nach Anlage K1 noch nicht bezahlt worden. Die Zahlungspflicht besteht daher."
### Fehler 2: Zirkelschluss → Rewrite
**Vor:** "Eine Pflichtverletzung liegt vor, weil B seine Pflichten verletzt hat."
**Nach:** "Eine Pflichtverletzung iSd § 280 Abs. 1 BGB ist jedes objektive Abweichen vom geschuldeten Verhalten. B schuldete nach dem Werkvertrag die Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 631 Abs. 1 BGB). Die Lieferung erfolgte laut Abnahmeprotokoll (Anlage K2) mit Rissen in der Fassade. Dies weicht vom geschuldeten mangelfreien Zustand ab. Eine Pflichtverletzung liegt vor."
### Fehler 3: Konjunktiv im Schluss → Rewrite
**Vor:** "Das Tatbestandsmerkmal könnte vorliegen."
**Nach:** "Das Tatbestandsmerkmal liegt vor." oder "Das Tatbestandsmerkmal liegt nicht vor, weil [Begründung]."
### Fehler 4: Definition aus dem Sachverhalt → Rewrite
**Vor:** "Vereinbart" im Sinne der Parteienabsprache heißt, dass A und B das vereinbart haben.
**Nach:** "Vereinbart" iSd § 145 BGB setzt voraus, dass ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags und eine Annahme vorliegen (§§ 145, 147 BGB). ...
## Rewrite-Workflow
1. **Fehlerdiagnose:** Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis je TBM markieren (vorhanden / fehlt / falsch).
2. **Priorität setzen:** Welcher Fehler ist am schwersten? (Sprung-Subsumtion, Zirkelschluss, falscher Stil)
3. **Rewrite:** Je TBM: Obersatz → Definition (mit Norm; Quelle als Prüfpunkt) → Tatsachen aus dem Sachverhalt → Zwischenergebnis.
4. **Stilkontrolle:** Konjunktiv im Obersatz? Indikativ im Zwischenergebnis? Tatsachen aus der Akte?
5. **Quellenkontrolle:** Jede Definition auf Norm oder (als Prüfpunkt) auf BGH-Linie gestützt?
## Quellen-Disziplin beim Rewrite
- Normtext aus gesetze-im-internet.de: live prüfen und exakt zitieren
- Rechtsprechungs-Definitionen: als Prüfpunkt markieren ("nach BGH [live zu prüfen unter dejure.org / bgh.de]")
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen
## Ausgabe
Vollständige Rewrite-Passage je TBM; davor kurzer Fehlerhinweis ("Fehler: Sprung-Subsumtion → jetzt korrigiert"). Rechtsprechung nur mit live verifizierbarem Aktenzeichen.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Nur Tatsachen aus der Akte verwenden; keine neuen Sachverhaltselemente erfinden.
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: tatbestandsmerkmale-vier-zerlegen
description: "Tatbestandsmerkmale Vier Zerlegen im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Tatbestandsmerkmale, Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin subsumtions-pruefer, Zerlegen. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Tatbestandsmerkmale Vier Zerlegen
# Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
## Arbeitsbereich
**Tatbestandsmerkmale Vier Zerlegen** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Tatbestandsmerkmale, Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin subsumtions-pruefer. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `spezial-tatbestandsmerkmale-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` | Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
| `spezial-vier-behoerden-gericht-und-registerweg` | Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin subsumtions-pruefer; prüft welcher Weg zur zuständigen Behörde, zum richtigen Gericht oder zum einschlägigen Register führt. Gibt Normen, Fristen und Zuständigkeitsregeln für die vier klassischen Wege. |
| `spezial-zerlegen-risikoampel-und-gegenargumente` | Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `spezial-tatbestandsmerkmale-dokumentenmatrix-und-lueckenliste`
**Fokus:** Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Tatbestandsmerkmale: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
## Spezialwissen
## Aufgabe
@@ -124,212 +112,3 @@ Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur R
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 2. `spezial-vier-behoerden-gericht-und-registerweg`
**Fokus:** Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin subsumtions-pruefer; prüft welcher Weg zur zuständigen Behörde, zum richtigen Gericht oder zum einschlägigen Register führt. Gibt Normen, Fristen und Zuständigkeitsregeln für die vier klassischen Wege.
# Behörden-, Gerichts- und Registerweg
## Aufgabe
Dieser Skill bestimmt den richtigen Weg zu Behörde, Gericht oder Register. Er unterscheidet die vier klassischen Wege: ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Registerwege und Behördenwege. Ergebnis ist ein konkreter Wegweiser mit Normen, Fristen und Zuständigkeiten.
## Weg 1 — Ordentliche Gerichtsbarkeit (ZPO, GVG)
**Wann:** Zivilrechtliche Streitigkeiten (§ 13 GVG); Vertragsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht.
| Gericht | Zuständigkeit | Norm |
|---|---|---|
| Amtsgericht | bis EUR 5.000; Miete, Unterhalt unabhängig vom Streitwert | §§ 23, 23a GVG |
| Landgericht | ab EUR 5.000; Handelssachen; Kapitalmarkt | § 71 GVG; § 95 GVG |
| Oberlandesgericht | Berufung gegen LG-Urteile; bestimmte erstinstanzliche Verfahren | §§ 119 ff. GVG |
| Bundesgerichtshof | Revision; bestimmte erste Instanz | § 133 GVG |
**Örtliche Zuständigkeit:** §§ 12 ff. ZPO; allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (§ 13 ZPO).
## Weg 2 — Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwGO)
**Wann:** Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 VwGO); Anfechtung von Verwaltungsakten, Verpflichtungsklagen, Normenkontrolle.
| Verfahren | Klageart | Norm |
|---|---|---|
| Anfechtung VA (z. B. Bußgeldbescheid) | Anfechtungsklage | § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO |
| Erlass VA (z. B. Genehmigung) | Verpflichtungsklage | § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO |
| Feststellung Rechtsverhältnis | Feststellungsklage | § 43 VwGO |
| Vorläufiger Rechtsschutz | Antrag §§ 80, 123 VwGO | § 80 Abs. 5 VwGO |
**Vorverfahren:** Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) vor Klageerhebung; Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des VA (§ 70 VwGO); Klagefrist: 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid (§ 74 VwGO).
**Sondergerichte:** Finanzgericht (§ 33 FGO, Steuersachen); Sozialgericht (§ 51 SGG, Sozialversicherung); Arbeitsgericht (§ 2 ArbGG, Arbeitsrecht).
## Weg 3 — Registerwege
| Register | Zuständigkeit | Fundstelle / Abfrage |
|---|---|---|
| Handelsregister | AG am Sitz der Gesellschaft (§ 8 HGB) | handelsregister.de |
| Grundbuch | AG-Grundbuchamt am Lageort (§ 1 GBO) | Grundbucheinsicht über AG oder notar |
| Marken-/Patentregister | DPMA | dpma.de |
| Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz | bundesjustizamt.de |
| Insolvenzregister | Insolvenzgericht am Sitz | insolvenzbekanntmachungen.de |
| Vereinsregister | AG-Registergericht | handelsregister.de (VR-Abteilung) |
## Weg 4 — Behördenwege
| Behörde | Sachgebiet | Kontakt |
|---|---|---|
| Datenschutzbehörde (Landesbeauftragte) | DSGVO-Beschwerden, Bußgelder | Zuständige Landesdatenschutzbehörde |
| Bundesnetzagentur | Telekommunikation, Post, Energie, Rundfunk | bundesnetzagentur.de |
| Bundesamt für Justiz | GewZR, Kartellbehörde (Teile) | bundesjustizamt.de |
| Bundeskartellamt | Wettbewerbs- und Kartellrecht | bundeskartellamt.de |
| Gewerbeamt | Gewerbeanmeldung, -abmeldung | Kommunale Behörde |
| Finanzamt | Steuerrecht, Umsatzsteuer | Elektronisch via ELSTER |
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Was ist das Ziel (Anspruch durchsetzen, VA anfechten, Register einsehen, Beschwerde einreichen)?
2. Wer ist Gegner (Privatperson, Unternehmen, Behörde)?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Wegweiser, Memo, Checkliste, Entwurf, Schriftsatzbaustein?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Ziel, Gegner, Behörde/Gericht, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Weg bestimmen:** Ordentliche Gerichtsbarkeit, VwGO, Register oder Behörde?
3. **Fristen prüfen:** Klagefrist, Widerspruchsfrist, Verjährung, Ausschlussfristen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen und Alternativwegen.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. verfahrensart-bestimmen, ziel-und-rechtsweg-bestimmung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** Wegweiser mit Normen, Fristen und Zuständigkeiten.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG, ZPO, VwGO, FGO, SGG, ArbGG, GBO, HGB).
- Behördenwebseiten und Register live prüfen (handelsregister.de, dpma.de, bundeskartellamt.de).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 3. `spezial-zerlegen-risikoampel-und-gegenargumente`
**Fokus:** Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Zerlegen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
## Aufgabe
Dieser Skill zergliedert einen Sachverhalt in seine Risikobestandteile und erstellt eine strukturierte Gegenargument- und Verteidigungslinienanalyse. Ergebnis ist eine dreifarbige Risikoampel mit konkreten Handlungsempfehlungen.
## Risikoampel-Schema
### Rot — Kritisches Risiko
**Definition:** Kein Beleg vorhanden; Beweislast beim Nutzer; Norm eindeutig gegen Nutzer; Verjährung oder Ausschlussfrist droht oder abgelaufen.
**Typische Auslöser:**
- Wesentliches Tatbestandsmerkmal nicht belegt (Sprung-Subsumtion)
- Beweislastumkehr wirkt gegen Nutzer (§ 630h BGB, § 22 AGG, Art. 82 Abs. 3 DSGVO)
- Frist bereits abgelaufen oder noch innerhalb 30 Tage (Verjährung, Anfechtungsfrist, Klagefrist)
- Norm eindeutig nicht einschlägig (falsche Anspruchsgrundlage)
**Sofortmaßnahmen:**
- Frist sichern (Klageerhebung, Verjährungsunterbrechung § 204 BGB)
- Beweismittel sichern (Zeugenvernehmung vor Klage, Urkundenvorlage)
- Mandant auf Risiko hinweisen; Mandate-Akte dokumentieren
### Gelb — Mittleres Risiko
**Definition:** Beleg vorhanden, aber schwach oder streitig; Norm einschlägig, aber Streitstand ungeklärt; Frist noch offen (mehr als 30 Tage).
**Typische Auslöser:**
- Streitstand bei zentralem TBM; BGH-Linie unklar oder divergent
- Beweismittel vorhanden, aber Beweisstärke zweifelhaft (Zeuge befangen; Urkunde echt streitig)
- Einrede der Gegenseite möglich aber noch nicht erhoben
- Verfahrenskosten übersteigen möglichen Gewinn
**Maßnahmen:**
- Zusätzliche Belege beschaffen
- Rechtsprechungsrecherche für streitigen Punkt (→ rechtsprechung-recherche-strategie)
- Vergleichs-/Mediationsoption prüfen
### Grün — Geringes Risiko
**Definition:** Alle TBM belegt; Norm eindeutig einschlägig; keine erheblichen Einreden der Gegenseite erkennbar; Frist gesichert.
**Maßnahme:** Schriftsatz finalisieren; Fristenkontrolle.
## Gegenargumente strukturieren
### Antizipatorische Verteidigungsanalyse
Für jedes vom Nutzer beanspruchte TBM: Was wird die Gegenseite einwenden?
| TBM | Nutzer-Argument | Gegenargument Gegenseite | Entgegnung | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Pflichtverletzung | Lieferung 14 Tage verspätet | Höhere Gewalt (§ 275 Abs. 1 BGB) | Höhere Gewalt nicht belegt; Risiko beim Lieferanten | Gelb |
| Kausalität | Schaden durch Verspätung | Kläger hätte anderweitig beschafft | Beschaffungsalternative nicht zumutbar | Grün |
### Vier Klassen von Gegenargumenten
1. **Tatbestandliche Gegenargumente:** TBM nicht erfüllt (z. B. kein Vertrag; kein Schaden)
2. **Rechtliche Einreden:** Verjährung, § 320 BGB (Zug-um-Zug), Aufrechnung (§ 387 BGB)
3. **Beweisrechtliche Gegenargumente:** Beweismittel unzulässig; Beweislast falsch verteilt
4. **Sachverhaltliche Gegenargumente:** Andere Deutung der Tatsachen; Alternativursache
## Verteidigungslinien
**Primäre Verteidigungslinie:** Tatbestand nicht erfüllt (TBM fehlt).
**Sekundäre Verteidigungslinie:** TBM erfüllt, aber Einrede erhoben (Verjährung, § 320, Aufrechnung).
**Tertiäre Verteidigungslinie:** TBM und Einreden überwunden, aber Schaden / Kausalität bestritten.
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welche Anspruchsgrundlage wird geprüft und welche TBM sind strittig?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen belegen die Punkte?
5. Welcher Output wird gebraucht: Risikoampel, Memo, Gegenargumentation, Verteidigungsstrategie?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Risikoampel erstellen:** Pro TBM: Rot/Gelb/Grün mit Begründung.
3. **Gegenargument-Matrix:** Pro TBM: Gegenargument der Gegenseite, Entgegnung, Risikobewertung.
4. **Verteidigungslinien skizzieren:** Primär, sekundär, tertiär.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Risikoampel:** TBM, Bewertung (Rot/Gelb/Grün), Begründung, Sofortmaßnahme.
- **Gegenargument-Matrix:** TBM, Nutzer-Argument, Gegenargument, Entgegnung.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf markieren.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 204, 275, 320, 387 ff.; ZPO §§ 286, 294; AGG § 22).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: tbm-grundrechte-grch-kandidatenloesung
description: "TBM Grundrechte Grch Kandidatenloesung im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Ei, Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt, Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden: Nichtigkeitsgründe, Anfechtung, Erfuellung, Aufrechnung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung, Verzicht. Strukturierte Gegenprüfung nach Anspruchsaufbau: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# TBM Grundrechte Grch Kandidatenloesung
# Gegen-TBM und Einreden prüfen
## Arbeitsbereich
**TBM Grundrechte Grch Kandidatenloesung** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Ei, Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `gegen-tbm-und-einreden-pruefen` | Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden: Nichtigkeitsgründe, Anfechtung, Erfuellung, Aufrechnung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung, Verzicht. Strukturierte Gegenprüfung nach Anspruchsaufbau. |
| `grundrechte-pruefung-de-und-grch` | Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und GRCh (Art. 51/52 GRCh). Unterscheidet Abwehr-, Leistungs- und Schutzpflichtdimension. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. |
| `kandidatenloesung-subsumtion-pruefen` | Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf Obersatz, Definition, Untersatz, Beleg, Ergebnis und typische Scheinkausalitaet. Gibt Korrekturvermerk mit Punkteindikation und Musterpassage. |
Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden: Nichtigkeitsgründe, Anfechtung, Erfuellung, Aufrechnung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung, Verzicht. Strukturierte Gegenprüfung nach Anspruchsaufbau. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `gegen-tbm-und-einreden-pruefen`
**Fokus:** Prüft rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden: Nichtigkeitsgründe, Anfechtung, Erfuellung, Aufrechnung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Verwirkung, Verzicht. Strukturierte Gegenprüfung nach Anspruchsaufbau.
# Gegen-TBM und Einreden prüfen
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Gegenprüfung
@@ -122,180 +110,3 @@ Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behauptete
<!-- AUDIT 27.05.2026
-->
## 2. `grundrechte-pruefung-de-und-grch`
**Fokus:** Prüft Grundrechte nach GG (Drei-Schritt: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und GRCh (Art. 51/52 GRCh). Unterscheidet Abwehr-, Leistungs- und Schutzpflichtdimension. Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit.
# Grundrechte prüfen — GG und GRCh
## Zweck
Dieser Skill führt die klassische Grundrechtsprüfung nach dem Grundgesetz und der Grundrechtecharta durch. Er unterscheidet die Schutzrichtungen der Grundrechte, klärt den Anwendungsbereich der GRCh und führt die Verhältnismäßigkeitsprüfung strukturiert durch.
## Drei-Schritt-Schema der Grundrechtsprüfung
### Schritt 1 — Schutzbereich
**Sachlicher Schutzbereich:** Welches Verhalten, welche Rechtspositionen schützt das Grundrecht?
- Art. 5 Abs. 1 GG: Meinungsfreiheit — Werturteile; keine Tatsachenbehauptungen (str.); keine Schmähkritik
- Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit — Wahl und Ausübung von Beruf und Arbeit
- Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentum — vermögenswerte Rechtspositionen; kein künftiger Erwerb
- Art. 2 Abs. 1 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit — Auffanggrundrecht
- Art. 3 Abs. 1 GG: Gleichheitssatz — kein Differenzierungsverbot; nur willkürliche Ungleichbehandlung verboten
**Persönlicher Schutzbereich:** Wer ist Träger des Grundrechts? Natürliche Personen; juristische Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG), soweit das Grundrecht seinem Wesen nach anwendbar ist.
### Schritt 2 — Eingriff
**Klassischer Eingriff:** Finaler, unmittelbarer, rechtlicher, imperativer Akt staatlicher Gewalt.
**Moderner Eingriffsbegriff:** Auch mittelbar-faktische Beeinträchtigungen können Eingriff sein, wenn sie in ihrer Intensität einem Eingriff gleichkommen (BVerfG ständige Rechtsprechung — Osho, Glykol).
**Abgrenzung:** Nicht jede nachteilige staatliche Maßnahme ist ein Grundrechtseingriff. Rein fiskalisches Handeln, einfachgesetzliche Regelungen ohne Schutzbereichsbezug: kein Eingriff.
### Schritt 3 — Rechtfertigung
#### Schranken
Die Schranke des Grundrechts bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff gerechtfertigt werden kann:
- Einfacher Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 2 Abs. 1 GG): Eingriff durch jedes formelle Gesetz möglich
- Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (z. B. Art. 11 Abs. 2 GG): nur zum Schutz bestimmter Rechtsgüter
- Schrankenlos (absolute Grundrechte, z. B. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 4 Abs. 1 GG): kein Eingriff möglich, nur Schutzbereichsabgrenzung
#### Verhältnismäßigkeitsprüfung (Schranken-Schranke)
1. **Legitimer Zweck:** Staatliches Ziel muss verfassungsrechtlich erlaubt sein
2. **Geeignetheit:** Maßnahme muss Zweck fördern können
3. **Erforderlichkeit:** Kein gleich geeignetes, milderes Mittel
4. **Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i. e. S.):** Eingriff muss in angemessenem Verhältnis zur Zielerreichung stehen; Abwägung Eingriffsschwere vs. Gemeinwohlgewicht
## GRCh-Prüfung (Art. 51/52 GRCh)
**Anwendungsbereich Art. 51 Abs. 1 GRCh:** GRCh gilt für Organe der EU und für Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht durchführen. Rein nationales Handeln ohne Unionsbezug: GRCh nicht anwendbar.
**Schranken Art. 52 Abs. 1 GRCh:**
- Eingriff gesetzlich vorgesehen
- Wesensgehalt nicht angetastet
- Verhältnismäßigkeit (gleiche Prüfung wie GG: Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit)
**Parallelprüfung:** Bei Sachverhalten mit Unionsbezug prüft das System GG und GRCh parallel und weist auf inhaltliche Parallelität oder Divergenz hin.
## Schutzpflichtdimension
Grundrechte verpflichten den Staat auch zum aktiven Schutz des Grundrechtsträgers gegenüber Dritten (BVerfG — Lüth; Handelsvertreterentscheidung). Das System fragt: Wird ein Schutzgebot staatlicher Seite geltend gemacht?
## Ausgabe
Strukturiertes Prüfungsprotokoll: Schutzbereich (eröffnet / nicht eröffnet), Eingriff (ja / nein / fraglich), Rechtfertigung (verhältnismäßig / unverhältnismäßig / fraglich), Ergebnis.
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
## 3. `kandidatenloesung-subsumtion-pruefen`
**Fokus:** Prueft abgegebene Klausur- oder Probandenloesungen auf Obersatz, Definition, Untersatz, Beleg, Ergebnis und typische Scheinkausalitaet. Gibt Korrekturvermerk mit Punkteindikation und Musterpassage.
# Kandidatenlösung auf Subsumtion prüfen
## Ziel
Dieser Skill prüft abgegebene Klausur- oder Kandidatenlösungen auf methodische Sauberkeit der Subsumtion. Er führt nicht schematisch durch, sondern erzwingt eine prüfbare Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt und bewertet.
## Prüfungsschema für Kandidatenlösungen
### Schritt 1 — Obersatz identifizieren
**Was prüfen:**
- Ist der Obersatz als Frage (Konjunktiv) formuliert? ("A könnte gegen B einen Anspruch auf X aus § Y haben.")
- Sind Parteien, Anspruchsrichtung und Rechtsfolge klar benannt?
- Wird der Obersatz mit "weil" oder "da" begonnen? (Fehler: Urteilsstil statt Gutachtenstil in der Einleitung)
**Häufige Fehler:**
- "A hat einen Anspruch auf X." → Indikativ im Obersatz (Urteilsstil-Fehler)
- Obersatz fehlt ganz → Subsumtion startet ohne Normbenennung
- Falsche Anspruchsgrundlage im Obersatz → gesamte Prüfung verfehlt
### Schritt 2 — Definition prüfen
**Was prüfen:**
- Ist für jedes streitige Tatbestandsmerkmal eine Definition vorhanden?
- Stammt die Definition aus einer Quelle (BGH, hM, Kommentar) oder aus dem Sachverhalt selbst?
- Ist die Definition abstrakt und allgemein (nicht sachverhaltsbezogen)?
**Häufige Fehler:**
- Definition fehlt: Tatsachen werden direkt unter die Norm subsumiert (Sprung-Subsumtion)
- Zirkuläre Definition: "Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand, denn hier liegt ein körperlicher Gegenstand vor."
- Definition stammt implizit aus der Falllösung, nicht aus einer Rechtsquelle
### Schritt 3 — Subsumtion prüfen
**Was prüfen:**
- Werden konkrete Tatsachen aus dem Sachverhalt unter die abstrakten Merkmale der Definition gehalten?
- Tritt der Kandidat wertend auf ("offensichtlich", "eindeutig") ohne Begründung?
- Werden Gegenargumente (Einwände, streitige Punkte) benannt und beantwortet?
**Häufige Fehler:**
- Wiederholung der Definition statt Anwendung auf den Sachverhalt
- Sachverhalt wird umformuliert, ohne unter die Merkmale subsumiert zu werden
- Behauptung ohne Akte: "Es liegt eine Pflichtverletzung vor." ohne Bezug auf konkrete Handlung
### Schritt 4 — Beleg und Beweis
**Was prüfen:**
- Wird für jede Tatsachenbehauptung ein Beleg aus dem Sachverhalt angegeben?
- Werden Beweisfragen angesprochen, wenn die Tatsachen streitig sind?
- Ist Beweislast korrekt zugeordnet?
### Schritt 5 — Ergebnis und Zwischen-/Gesamtergebnis
**Was prüfen:**
- Gibt es ein Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal?
- Ist das Gesamtergebnis ein klares Indikativ? ("Ein Anspruch besteht." / "Ein Anspruch besteht nicht.")
- Wird im Ergebnis zwischen tatbestandlicher Erfüllung und Einreden unterschieden?
## Bewertungsmatrix
| Merkmal | Punkte (Indikation) | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Obersatz Konjunktiv + Parteien + Norm | 12 | Indikativ oder Normfehler |
| Definition mit Quellenangabe | 23 | Fehlende oder zirkuläre Definition |
| Subsumtion Tatsachen unter Definition | 35 | Wiederholung statt Subsumtion |
| Zwischenergebnis je TBM | 1 | Fehlt; Konjunktiv statt Indikativ |
| Behandlung Gegenargumente | 12 | Streitstand übergangen |
| Gesamtergebnis Indikativ | 1 | Konjunktiv im Schluss |
## Red-Team-Fragen
- Welche Anspruchsgrundlage oder Norm ist verführerisch, aber falsch?
- Welche Tatsache wird im Sachverhalt nur behauptet, aber nicht belegt?
- Welche Rechtsfolge passt nicht zur gewählten Norm?
- Wo droht eine falsche Reihenfolge: BGB AT → BT; Primär → Sekundäranspruch; Vertrag → Delikt?
## Ausgabe
Korrekturvermerk mit Abschnittsmarkierungen (Rot/Gelb/Grün), Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserter Musterpassage für die schwächste Subsumtionspassage. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle; keine Blindzitate.
## Quellenregel
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle (dejure.org, openjur.de, bgh.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Korrekturvermerk, Prüfpfad, Lückenliste und Musterpassage.
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name: triage-rechtsfrage-oder-norm
description: "Interaktiver Einstieg: Erfasst strukturiert, ob der Nutzer eine Rechtsfrage, einen Lebenssachverhalt, eine konkrete Norm oder eine Mischung davon hat. Stellt gezielte Rückfragen und leitet zum passenden naechsten Skill weiter. Warnt vor typischen Eingabefehlern: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Triage: Rechtsfrage oder Norm?
## Arbeitsbereich
Interaktiver Einstieg: Erfasst strukturiert, ob der Nutzer eine Rechtsfrage, einen Lebenssachverhalt, eine konkrete Norm oder eine Mischung davon hat. Stellt gezielte Rückfragen und leitet zum passenden naechsten Skill weiter. Warnt vor typischen Eingabefehlern. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — erste Einordnung des Nutzeranliegens
1. Was bringt der Nutzer mit? → Sachverhalt / Norm / Frage / Kombinationen
2. Welches Rechtsgebiet ist wahrscheinlich einschlägig? (Zivilrecht / Strafrecht / Öffentl. Recht / EU)
3. Hat der Nutzer bereits eine Norm benannt oder sucht er noch eine?
4. Besteht Dringlichkeit (Fristen, Zustellungen, Vollstreckungshandlungen)? → Notfristen prüfen
5. Sind Mehrparteienkonstellationen oder ausländische Beteiligte erkennbar? → IPR-Hinweis
## Zweck
Dieser Skill ist der erste Schritt im Subsumtions-Workflow. Er stellt sicher, dass das System versteht, was der Nutzer mitgebracht hat: eine abstrakte Rechtsfrage, einen konkreten Lebenssachverhalt, eine benannte Norm oder eine Kombination davon.
## Zentrale Normen für häufige Triage-Situationen
- §§ 195 ff. BGB — Verjährungsfristen; bei Dringlichkeit sofort Frist prüfen
- § 4 KSchG — 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage (Arbeitsrecht)
- § 46 Abs. 1 FamFG — Fristversäumnisse im Familiengericht; Wiedereinsetzung
- § 93 BVerfGG — 1-Jahres-Frist Verfassungsbeschwerde (absolut)
- §§ 511 ff. ZPO — Berufungsfristen (1 Monat ab Zustellung)
## Aktuelle Rechtsprechung zu Triage-Pflichten
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Ablauf
**Schritt 1 — Eingabeerfassung**
Das System stellt folgende Eingangsfragen:
1. Was haben Sie konkret? Bitte wählen Sie:
- (A) Konkreter Lebenssachverhalt (Ereignis, Streit, Vertrag, Handlung, Bescheid)
- (B) Abstrakte Rechtsfrage (z.B. "Darf mein Arbeitgeber …?")
- (C) Ich weiß bereits, welche Norm ich prüfen will
- (D) Beides: Sachverhalt und Norm
- (E) Ich weiß es nicht genau — bitte führe mich
2. Falls (A) oder (D): Sachverhalt in knappen Stichpunkten. Wer? Wann? Was? Dokumente?
3. Falls (B): Frage so präzise wie möglich formulieren
4. Falls (C) oder (D): Welche Norm genau (§, Absatz, Satz, Nr., Buchstabe)?
**Schritt 2 — Plausibilitätsprüfung**
Das System prüft:
- Ist die genannte Norm vollständig bezeichnet?
- Passt der Sachverhalt auf den ersten Blick zur Norm?
- Gibt es Rechtsgebiets-Fehlzuordnungen?
**Schritt 3 — Routing (Entscheidungsbaum)**
```
Sachverhalt ohne Norm?
├─ Ja → einschlaegige-normen-vorschlagen-de / -eu
Norm bereits bekannt?
├─ Ja → norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale
Unklares Ziel?
├─ Ja → ziel-und-rechtsweg-bestimmung
Komplexitätsgrenze?
├─ Ja → mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt
```
## Fehlereingaben
- Norm ohne Paragrafenzeichen: System ergänzt und bestätigt beim Nutzer
- Sachverhalt zu allgemein: System stellt konkretisierende Rückfragen (Wer? Wann? Wo? Was?)
- Mehrere Normen gleichzeitig: System behandelt sie nacheinander und weist auf Konkurrenzfragen hin
## Output-Template Triage-Ergebnis
**Adressat:** Nutzer — Tonfall klar und verständlich
```
Ihr Sachverhalt wurde wie folgt erfasst:
- Rechtsgebiet: [Zivilrecht / Strafrecht / öffentl. Recht]
- Beteiligte: [A] vs. [B]
- Relevante Norm (Vorschlag): [§ Norm]
- Nächster Schritt: [Skill-Name]
Wichtige Fristen in Ihrem Fall:
- [Frist 1]: [Datum] — [§ Norm]
- [Frist 2]: ...
Bitte bestätigen Sie, dass ich den Sachverhalt richtig erfasst habe.
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## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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name: unbestimmte-rechtsbegriffe-ungeschriebene
description: "Unbestimmte Rechtsbegriffe Ungeschriebene im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe, Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene, Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Unbestimmte Rechtsbegriffe Ungeschriebene
# Unbestimmte Rechtsbegriffe prüfen
## Arbeitsbereich
**Unbestimmte Rechtsbegriffe Ungeschriebene** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe, Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene, Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen` | Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen. |
| `ungeschriebene-merkmale-judikatur` | Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Verkehrspflichten, teleologische Reduktion und Extension, richterrechtliche Fortbildung, Analogie. Warnt vor Grenzen der mechanischen Prüfung bei richterrechtlich gepraegten Normen. |
| `ziel-und-rechtsweg-bestimmung` | Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen. |
Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen`
**Fokus:** Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen.
# Unbestimmte Rechtsbegriffe prüfen
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Begriffsprüfung
@@ -112,189 +100,3 @@ Das System nennt:
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
## 2. `ungeschriebene-merkmale-judikatur`
**Fokus:** Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Verkehrspflichten, teleologische Reduktion und Extension, richterrechtliche Fortbildung, Analogie. Warnt vor Grenzen der mechanischen Prüfung bei richterrechtlich gepraegten Normen.
# Ungeschriebene Merkmale und Judikatur
## Zweck
Viele Normen des deutschen Rechts und des Unionsrechts sind durch Rechtsprechung um ungeschriebene Tatbestandsmerkmale ergänzt oder durch teleologische Reduktion eingeschränkt worden. Dieser Skill identifiziert diese judikativ entwickelten Voraussetzungen und integriert sie in die TBM-Liste.
## Was sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale?
Ungeschriebene Merkmale sind Voraussetzungen, die nicht im Gesetzeswortlaut stehen, aber durch ständige Rechtsprechung oder h.M. als konstitutive Bestandteile des Tatbestands anerkannt sind. Sie entstehen durch:
- **Teleologische Reduktion:** Norm ist nach dem Wortlaut einschlägig, wird aber durch die Rechtsprechung auf bestimmte Sachverhalte eingeschränkt (z. B. § 181 BGB: kein Insichgeschäft bei rein rechtlichem Vorteil für den Vertretenen)
- **Teleologische Extension / Analogie:** Norm gilt nach dem Wortlaut nicht, wird aber auf vergleichbare Sachverhalte ausgedehnt (z. B. § 985 BGB analog für bestimmte Situationen)
- **Richterliche Rechtsfortbildung:** Gesamte Rechtsfiguren ohne Normgrundlage (z. B. culpa in contrahendo vor der Kodifizierung in § 311 Abs. 2 BGB; Störung der Geschäftsgrundlage vor § 313 BGB)
## Auslegungsmethoden (§§ 133, 157 BGB)
Die vier klassischen Auslegungsmethoden nach Savigny:
| Methode | Frage | Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Grammatisch | Was sagt der Wortlaut? | Wortsinn; Legaldefinitionen; Sprachgebrauch |
| Systematisch | Wie fügt sich die Norm ins Gesetz ein? | Kontext, Überschriften, andere Normen |
| Historisch | Was wollte der Gesetzgeber? | Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucksachen); fachliche Einordnung |
| Teleologisch | Welchem Zweck dient die Norm? | Normzweck; Wertungszusammenhang |
Bei Widerspruch: Teleologische Auslegung hat grundsätzlich Vorrang, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist.
## Wichtige ungeschriebene Merkmale nach Rechtsgebiet
### Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB
- **Verkehrspflichten:** Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss Dritte davor schützen. Kein Wortlaut in § 823 Abs. 1 BGB — vollständig richterrechtlich entwickelt (BGH-Linie; live zu prüfen unter bgh.de / dejure.org).
- **Verkehrssicherungspflichten:** Inhaber von Anlagen, Grundstücken, Produkten; Haftung für Unterlassen nur bei Garantenstellung.
### Vertragsrecht
- **Nebenpflichten § 241 Abs. 2 BGB:** Rücksicht- und Schutzpflichten; judikativ für jede Vertragsbeziehung entwickelt.
- **Culpa in contrahendo §§ 280 Abs. 1 / 311 Abs. 2 BGB:** Heute kodifiziert; Inhalt weiterhin richterrechtlich geprägt.
- **Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB:** Voraussetzung der "schwerwiegenden Veränderung" ist judikativ ausgefüllt.
### Strafrecht
- **Objektive Zurechnung:** Kein Wortlaut in § 15 StGB; vollständig durch Rechtsprechung entwickelt (Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr, die sich im Erfolg realisiert).
- **Tatherrschaft (Täterschaft):** § 25 StGB ist ein Rahmen; konkrete Abgrenzung Täter/Teilnehmer ist richterrechtlich geprägt.
### Unionsrecht
- **Effet utile:** Jede Unionsnorm ist so auszulegen, dass ihr praktische Wirksamkeit zukommt (EuGH ständige Rechtsprechung; live unter curia.europa.eu).
- **Staatshaftung für Richtlinienverletzung:** Nicht im AEUV geregelt; durch EuGH Rs. Francovich entwickelt (Rs. C-6/90 und C-9/90; live zu prüfen).
## Teleologische Reduktion — Prüfungsschema
1. Wortlaut der Norm: Ist der Sachverhalt erfasst?
2. Historischer Wille des Gesetzgebers: Sollte dieser Sachverhalt erfasst sein?
3. Telos (Normzweck): Würde die wörtliche Anwendung dem Normzweck widersprechen?
4. Folge: Reduktion des Tatbestands auf Fälle, die dem Normzweck entsprechen.
## Analogie — Prüfungsschema
1. Planwidrige Regelungslücke im Gesetz?
2. Vergleichbarer Sachverhalt (Interessenlage)?
3. Rechtsähnlichkeit (Gleiche Wertungsfrage)?
4. Analoge Anwendung der Norm auf den Sachverhalt.
**Analogieverbot:** Strafrecht (Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB); Steuerrecht (Gesetzmäßigkeit der Besteuerung).
## Warnung und Grenzen
Richterrechtlich geprägte Normen können durch das mechanische Prüfsystem nur eingeschränkt erfasst werden. Das System:
- Gibt Hinweise auf bekannte ungeschriebene Merkmale
- Kann nicht ausschließen, dass neuere Entwicklungen der Rechtsprechung nicht erfasst sind
- Empfiehlt bei richterrechtlich geprägten TBM immer eine Live-Recherche (dejure.org, bgh.de) mit aktuellem Datum
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, curia.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 133, 157, 181, 241 ff., 311 ff., 313; StGB §§ 1, 15, 25; AEUV); eur-lex.europa.eu (EU-Recht).
## 3. `ziel-und-rechtsweg-bestimmung`
**Fokus:** Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen.
# Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung
## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsweg-Bestimmung
1. Was möchte der Nutzer erreichen?
2. Wer ist Gegner? (Privatperson / Unternehmen / Behörde / Staat)
3. Ist Behördenbeteiligung erkennbar? → Öffentliches Recht prüfen
4. Besteht Dringlichkeit? → Eilverfahren parallel skizzieren
5. Wurde ein Vorverfahren (Widerspruch, Einspruch) bereits durchgeführt?
## Zweck
Das Ziel bestimmt den Rechtsweg, die Verfahrensart, die Klageart und letztlich die einschlägigen Normen. Dieser Skill erfasst das Ziel strukturiert und gibt einen ersten Rechtsweg-Hinweis.
## Zentrale Normen zur Rechtswegsbestimmung
- § 13 GVG — ordentliche Gerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- § 40 VwGO — Verwaltungsrechtsweg (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten)
- § 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit (Sozialversicherung)
- § 33 FGO — Finanzgerichtsbarkeit (Steuern und Abgaben)
- § 2 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsverhältnisse)
- § 17 GVG — Rechtsweg-Verweisung; § 17a GVG — Rüge der Unzuständigkeit
## Zielfragen
**Was möchten Sie erreichen?**
| Nr. | Ziel | Typischer Rechtsweg |
|-----|------|---------------------|
| 1 | Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe) | ZPO / ordentliche Gerichtsbarkeit |
| 2 | Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage) | ZPO |
| 3 | Verwaltungsentscheidung anfechten (Bescheid) | VwGO Anfechtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 1 |
| 4 | Verwaltungsentscheidung erzwingen | VwGO Verpflichtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 2 |
| 5 | Sozialleistung durchsetzen oder anfechten | SGG |
| 6 | Steuerbescheid anfechten | FGO (Einspruch → Klage) |
| 7 | Strafanzeige erstatten | StPO / Staatsanwaltschaft |
| 8 | Verfassungsbeschwerde erheben | BVerfGG § 90 (Erschöpfung Rechtsweg) |
| 9 | Einstweiligen Rechtsschutz | §§ 935/940 ZPO / § 80 Abs. 5 VwGO |
| 10 | Familiensache (Sorge, Unterhalt, Scheidung) | FamFG |
| 11 | Arbeitssache (Kündigung, Lohn) | ArbGG |
| 12 | EU-Recht durchsetzen / anwenden | Nationales Gericht + ggf. Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV |
## Rechtsweg-Entscheidungsbaum
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Ist eine Behörde beteiligt?
├─ Ja → Handlung hoheitlich?
│ ├─ Ja → VwGO / SGG / FGO (je nach Sachgebiet)
│ │ ├─ Sozialversicherung → SGG
│ │ ├─ Steuer → FGO
│ │ └─ sonst öffentl. Recht → VwGO
│ └─ Nein → ordentliche Gerichtsbarkeit (Fiskusprivileg ausnahmsweise)
└─ Nein → ZPO (ordentliche Gerichtsbarkeit)
├─ Schiedsklausel vorhanden? → §§ 1025 ff. ZPO
├─ Arbeitssache? → ArbGG
└─ Familiensache? → FamFG
```
## Vorverfahren und Fristen
| Rechtsweg | Vorverfahren | Frist |
|---|---|---|
| VwGO | Widerspruch (§ 70 VwGO) | 1 Monat ab VA-Bekanntgabe |
| VwGO | Klage nach Widerspruchsbescheid | 1 Monat ab Zustellung WB (§ 74 VwGO) |
| SGG | Widerspruch (§ 83 SGG) | 1 Monat |
| FGO | Einspruch (§ 347 AO) | 1 Monat |
| ArbGG | Kündigungsschutzklage | 3 Wochen ab Zugang Kündigung (§ 4 KSchG) |
| ZPO | keine zwingenden Vorverfahren | Verjährungsfristen (§§ 195 ff. BGB) |
## Zweifelsfälle und Warnungen
- **Doppelte Rechtswegmöglichkeit:** Bei gemischten Sachverhalten (z. B. Amtshaftung § 839 BGB: ordentliche Gerichtsbarkeit; Hoheitsakt: VwGO) ist Trennungsprinzip zu beachten.
- **Rüge der Unzuständigkeit (§ 17a GVG):** Rechtzeitig erheben; Verweisung an zuständiges Gericht möglich.
- **Unionsrecht:** Nationales Gericht wendet EU-Recht an; bei Auslegungsfragen: Vorabentscheidungsersuchen (Art. 267 AEUV; → eu-vorabentscheidung-pruefen).
## Ausgabe
Rechtsweg-Bestimmung mit Entscheidungsbaum, Klageart, Zuständigkeit, Frist und Warnungen bei Zweifelsfällen. Empfehlung zur Folgeskill-Nutzung (z. B. verfahrensart-bestimmen, workflow-fristen-und-risikoampel).
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, bverfg.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG §§ 13, 17, 17a; VwGO §§ 40, 70, 74; SGG § 51; FGO § 33; ArbGG § 2; KSchG § 4; BVerfGG § 90; ZPO §§ 935, 940, 1025 ff.).
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name: ungeschriebene-merkmale-judikatur
description: "Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Verkehrspflichten, teleologische Reduktion und Extension, richterrechtliche Fortbildung, Analogie. Warnt vor Grenzen der mechanischen Prüfung bei richterrechtlich gepraegten Normen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Ungeschriebene Merkmale und Judikatur
## Arbeitsbereich
Identifiziert judicativ entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Verkehrspflichten, teleologische Reduktion und Extension, richterrechtliche Fortbildung, Analogie. Warnt vor Grenzen der mechanischen Prüfung bei richterrechtlich gepraegten Normen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Zweck
Viele Normen des deutschen Rechts und des Unionsrechts sind durch Rechtsprechung um ungeschriebene Tatbestandsmerkmale ergänzt oder durch teleologische Reduktion eingeschränkt worden. Dieser Skill identifiziert diese judikativ entwickelten Voraussetzungen und integriert sie in die TBM-Liste.
## Was sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale?
Ungeschriebene Merkmale sind Voraussetzungen, die nicht im Gesetzeswortlaut stehen, aber durch ständige Rechtsprechung oder h.M. als konstitutive Bestandteile des Tatbestands anerkannt sind. Sie entstehen durch:
- **Teleologische Reduktion:** Norm ist nach dem Wortlaut einschlägig, wird aber durch die Rechtsprechung auf bestimmte Sachverhalte eingeschränkt (z. B. § 181 BGB: kein Insichgeschäft bei rein rechtlichem Vorteil für den Vertretenen)
- **Teleologische Extension / Analogie:** Norm gilt nach dem Wortlaut nicht, wird aber auf vergleichbare Sachverhalte ausgedehnt (z. B. § 985 BGB analog für bestimmte Situationen)
- **Richterliche Rechtsfortbildung:** Gesamte Rechtsfiguren ohne Normgrundlage (z. B. culpa in contrahendo vor der Kodifizierung in § 311 Abs. 2 BGB; Störung der Geschäftsgrundlage vor § 313 BGB)
## Auslegungsmethoden (§§ 133, 157 BGB)
Die vier klassischen Auslegungsmethoden nach Savigny:
| Methode | Frage | Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Grammatisch | Was sagt der Wortlaut? | Wortsinn; Legaldefinitionen; Sprachgebrauch |
| Systematisch | Wie fügt sich die Norm ins Gesetz ein? | Kontext, Überschriften, andere Normen |
| Historisch | Was wollte der Gesetzgeber? | Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucksachen); fachliche Einordnung |
| Teleologisch | Welchem Zweck dient die Norm? | Normzweck; Wertungszusammenhang |
Bei Widerspruch: Teleologische Auslegung hat grundsätzlich Vorrang, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist.
## Wichtige ungeschriebene Merkmale nach Rechtsgebiet
### Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB
- **Verkehrspflichten:** Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss Dritte davor schützen. Kein Wortlaut in § 823 Abs. 1 BGB — vollständig richterrechtlich entwickelt (BGH-Linie; live zu prüfen unter bgh.de / dejure.org).
- **Verkehrssicherungspflichten:** Inhaber von Anlagen, Grundstücken, Produkten; Haftung für Unterlassen nur bei Garantenstellung.
### Vertragsrecht
- **Nebenpflichten § 241 Abs. 2 BGB:** Rücksicht- und Schutzpflichten; judikativ für jede Vertragsbeziehung entwickelt.
- **Culpa in contrahendo §§ 280 Abs. 1 / 311 Abs. 2 BGB:** Heute kodifiziert; Inhalt weiterhin richterrechtlich geprägt.
- **Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB:** Voraussetzung der "schwerwiegenden Veränderung" ist judikativ ausgefüllt.
### Strafrecht
- **Objektive Zurechnung:** Kein Wortlaut in § 15 StGB; vollständig durch Rechtsprechung entwickelt (Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr, die sich im Erfolg realisiert).
- **Tatherrschaft (Täterschaft):** § 25 StGB ist ein Rahmen; konkrete Abgrenzung Täter/Teilnehmer ist richterrechtlich geprägt.
### Unionsrecht
- **Effet utile:** Jede Unionsnorm ist so auszulegen, dass ihr praktische Wirksamkeit zukommt (EuGH ständige Rechtsprechung; live unter curia.europa.eu).
- **Staatshaftung für Richtlinienverletzung:** Nicht im AEUV geregelt; durch EuGH Rs. Francovich entwickelt (Rs. C-6/90 und C-9/90; live zu prüfen).
## Teleologische Reduktion — Prüfungsschema
1. Wortlaut der Norm: Ist der Sachverhalt erfasst?
2. Historischer Wille des Gesetzgebers: Sollte dieser Sachverhalt erfasst sein?
3. Telos (Normzweck): Würde die wörtliche Anwendung dem Normzweck widersprechen?
4. Folge: Reduktion des Tatbestands auf Fälle, die dem Normzweck entsprechen.
## Analogie — Prüfungsschema
1. Planwidrige Regelungslücke im Gesetz?
2. Vergleichbarer Sachverhalt (Interessenlage)?
3. Rechtsähnlichkeit (Gleiche Wertungsfrage)?
4. Analoge Anwendung der Norm auf den Sachverhalt.
**Analogieverbot:** Strafrecht (Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB); Steuerrecht (Gesetzmäßigkeit der Besteuerung).
## Warnung und Grenzen
Richterrechtlich geprägte Normen können durch das mechanische Prüfsystem nur eingeschränkt erfasst werden. Das System:
- Gibt Hinweise auf bekannte ungeschriebene Merkmale
- Kann nicht ausschließen, dass neuere Entwicklungen der Rechtsprechung nicht erfasst sind
- Empfiehlt bei richterrechtlich geprägten TBM immer eine Live-Recherche (dejure.org, bgh.de) mit aktuellem Datum
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, curia.europa.eu).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 133, 157, 181, 241 ff., 311 ff., 313; StGB §§ 1, 15, 25; AEUV); eur-lex.europa.eu (EU-Recht).
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name: verfahrensart-bestimmen-verjaehrung
description: "Verfahrensart Bestimmen Verjaehrung im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Bestimmt die passende Verfahrensart, Prüft Verjährungsfristen, Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB). Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Bestimmt die passende Verfahrensart: ordentlich (ZPO), einstweilig (§§ 935/940 ZPO), Mahnverfahren, FG-Verfahren, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren, OWi-Verfahren, Verwaltungs-, Straf- und Verfassungsgerichtsverfahren. Gibt formale Mindestvoraussetzungen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Verfahrensart Bestimmen Verjaehrung
# Verfahrensart bestimmen
## Arbeitsbereich
**Verfahrensart Bestimmen Verjaehrung** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Bestimmt die passende Verfahrensart, Prüft Verjährungsfristen, Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB). Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `verfahrensart-bestimmen` | Bestimmt die passende Verfahrensart: ordentlich (ZPO), einstweilig (§§ 935/940 ZPO), Mahnverfahren, FG-Verfahren, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren, OWi-Verfahren, Verwaltungs-, Straf- und Verfassungsgerichtsverfahren. Gibt formale Mindestvoraussetzungen. |
| `verjaehrung-fristen-pruefen` | Prüft Verjährungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjährungsregeln. Ergebnis: verjährt ja/nein/fraglich. |
| `generalklauseln-pruefen` | Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), billiges Ermessen, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit. Gibt Indizien und Fallgruppen statt mechanischer Subsumtion. Warnt vor der Grenzen automatisierter Prüfung. |
Bestimmt die passende Verfahrensart: ordentlich (ZPO), einstweilig (§§ 935/940 ZPO), Mahnverfahren, FG-Verfahren, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren, OWi-Verfahren, Verwaltungs-, Straf- und Verfassungsgerichtsverfahren. Gibt formale Mindestvoraussetzungen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `verfahrensart-bestimmen`
**Fokus:** Bestimmt die passende Verfahrensart: ordentlich (ZPO), einstweilig (§§ 935/940 ZPO), Mahnverfahren, FG-Verfahren, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren, OWi-Verfahren, Verwaltungs-, Straf- und Verfassungsgerichtsverfahren. Gibt formale Mindestvoraussetzungen.
# Verfahrensart bestimmen
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Verfahrensauswahl
@@ -149,196 +137,3 @@ Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behauptete
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 23, 71 GVG; §§ 253, 688 ff., 935, 940, 1025 ff., 1029 ZPO; §§ 40, 68 ff., 74 VwGO).
## 2. `verjaehrung-fristen-pruefen`
**Fokus:** Prüft Verjährungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjährungsregeln. Ergebnis: verjährt ja/nein/fraglich.
# Verjährung und Fristen prüfen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Verjährungsprüfung
1. Wann ist der Anspruch entstanden? (Vertragsabschluss, Schadenseintritt, Fälligkeit)
2. Wann hatte der Gläubiger Kenntnis von Anspruch und Schuldner?
3. Ist Verjährungseinrede bereits erhoben oder wird sie vom Gegner erhoben werden?
4. Gibt es Hemmungstatbestände? (Verhandlungen, Klageerhebung, Mahnbescheid)
5. Gilt eine Sonderverjährung (Kaufmängel 2 Jahre, Ausschlussfristen Tarif/Vertrag)?
## Zentrale Paragrafenkette
- § 195 BGB — Regelverjährung 3 Jahre
- § 199 Abs. 1 BGB — Beginn: Ende des Entstehungsjahres + Kenntnis
- § 199 Abs. 4 BGB — absolute Verjährung ohne Kenntnis: 10 Jahre
- § 197 BGB — 30 Jahre für titulierte Ansprüche und Herausgabeansprüche aus Eigentum
- §§ 203-213 BGB — Hemmung der Verjährung (Verhandlung, Klage, Mahnbescheid)
- § 212 BGB — Neubeginn der Verjährung (Anerkenntnis, Vollstreckungshandlung)
- § 214 BGB — Verjährungseinrede: muss erhoben werden, kein Amtsbeweise
- § 438 BGB — Sonderverjährung Kaufmängel (2 Jahre / 5 Jahre Bau)
- § 634a BGB — Sonderverjährung Werkvertragsansprüche (2 Jahre / 5 Jahre)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Verjährungsfristen im deutschen Recht
### Regelfrist § 195 BGB
3 Jahre; Beginn: 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
**Wichtig:** Beginn zum 31.12. des Entstehungsjahres — nicht zum Tag des schädigenden Ereignisses!
### Absolute Verjährungsfristen
- 10 Jahre: bei Ansprüchen ohne Kenntnis (§ 199 Abs. 4 BGB)
- 30 Jahre: Herausgabeansprüche aus Eigentum; titulierte Ansprüche (§§ 197/201 BGB)
### Besondere Fristen
| Anspruch | Frist | Norm |
|---------|-------|------|
| Kaufmängel bewegliche Sachen | 2 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Kaufmängel Bauwerke | 5 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Werkvertrag Mängel | 2 Jahre (Regelfall) | § 634a BGB |
| UWG-Abmahnung | 6 Monate ab Kenntnis; absolut 3 Jahre | § 11 UWG |
| Reisevertragsansprüche | 2 Jahre | § 651j BGB |
### Verjährung im Arbeitsrecht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Hemmung der Verjährung §§ 203213 BGB
Hemmung: Die Verjährungsfrist läuft nicht; die Restfrist läuft nach Ende des Hemmungszeitraums weiter.
**Wichtige Hemmungstatbestände:**
- Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB): Hemmung mit Einreichung, wenn demnächst zugestellt
- Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB): Hemmung bei Zustellung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Stillhaltevereinbarung (§ 205 BGB): vertragliche Stundung
## Neubeginn der Verjährung § 212 BGB
Der Neubeginn löscht die bisher abgelaufene Verjährungszeit:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Zwangsvollstreckungshandlung
## Prozessuale Notfristen
- Einspruch gegen Versäumnisurteil: 2 Wochen (§ 339 ZPO)
- Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 517 ZPO)
- Revisionsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 548 ZPO)
- Verfassungsbeschwerde: 1 Monat (§ 93 Abs. 1 BVerfGG); bei VA: 1 Jahr (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)
## Entscheidungsbaum Verjährungsprüfung
```
Anspruch entstanden wann?
└─ Beginn: 31.12. des Entstehungsjahres
├─ Regelfrist: 3 Jahre (§ 195 BGB)
├─ Sonderverjährung einschlägig? → Tabelle oben
├─ Hemmungstatbestand vorhanden?
│ ├─ Ja → Hemmungszeitraum herausrechnen
│ └─ Nein → weiter
└─ Neubeginn ausgelöst?
├─ Ja → neue Frist ab Neubeginnzeitpunkt
└─ Nein → Ergebnis: verjährt / nicht verjährt
```
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## 3. `generalklauseln-pruefen`
**Fokus:** Prüft Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), billiges Ermessen, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit. Gibt Indizien und Fallgruppen statt mechanischer Subsumtion. Warnt vor der Grenzen automatisierter Prüfung.
# Generalklauseln prüfen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Generalklausel-Prüfung
1. Ist eine speziellere Norm vorhanden, die die Generalklausel verdrängt? (lex specialis-Vorrang)
2. Soll Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Einrede oder als Anspruchsmodifikation wirken?
3. Handelt es sich um Privatrecht (§§ 138, 242 BGB) oder öffentliches Recht (Verhältnismäßigkeit)?
4. Besteht ein Zeit- und Umstandsmoment für Verwirkung? — beide kumulativ erforderlich
5. Welche Fallgruppe der Generalklausel ist primär einschlägig? → System listet Fallgruppen
## Zweck
Generalklauseln entziehen sich per definitionem der rein mechanischen Subsumtion. Dieser Skill liefert anerkannte Fallgruppen, Indizien und Auslegungsmaßstäbe, die als Orientierung dienen. Das System gibt ausdrücklich keine abschließende Bewertung bei Generalklauseln — es benennt Indizien, keine Ergebnisse.
## Zentrale Normen
- § 242 BGB — Treu und Glauben (Fallgruppen: Verwirkung, venire contra factum proprium, exceptio doli generalis)
- § 138 BGB — Sittenwidrigkeit und Wucher (Nichtigkeit ex lege)
- § 315 BGB — Billiges Ermessen bei einseitiger Leistungsbestimmung
- Art. 20 Abs. 3 GG — Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im öffentlichen Recht
- Art. 5 Abs. 4 EUV — Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Wichtige Generalklauseln
### § 242 BGB — Treu und Glauben
**Definition:** Schuldner muss so leisten, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
**Fallgruppen (Auswahl):**
- **Verwirkung:** Recht darf nach langer Nichtausübung und Vertrauenstatbestand beim Verpflichteten nicht mehr geltend gemacht werden (BGH st. Rspr.; Zeit- und Umstandsmoment kumulativ erforderlich)
- **Venire contra factum proprium:** eigenes widersprüchliches Verhalten
- **Leistungsverweigerungsrecht** wegen unverhältnismäßiger Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 BGB als Spezialregelung)
- **Exceptio doli generalis:** arglistiges Geltendmachen formal bestehender Rechte
**Entscheidungsbaum Verwirkung:**
```
Zeitmoment: Ungewöhnlich lange Nichtausübung?
├─ Nein → keine Verwirkung
└─ Ja → Umstandsmoment: Hat Schuldner auf Nichtgeltendmachung vertraut und disponiert?
├─ Nein → keine Verwirkung
└─ Ja → Verwirkung prüfbar; aber: Wertungsfrage des Gerichts
```
### § 138 BGB — Sittenwidrigkeit
**Definition:** Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
**Fallgruppen:**
- Wucherische Rechtsgeschäfte (§ 138 Abs. 2 BGB): Ausbeutung einer Zwangslage, Leichtsinn oder Unerfahrenheit
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bürgschaftsverträge von einkommensschwachen Angehörigen (BGH ständige Rechtsprechung)
- Knebelungsverträge, Schmiergeldabreden
### Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Im öffentlichen Recht: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit (Übermaßverbot).
**Prüfungsschema:**
1. **Geeignetheit:** Kann die Maßnahme den Zweck fördern?
2. **Erforderlichkeit:** Gibt es ein milderes, gleich geeignetes Mittel?
3. **Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.):** Überwiegen die Vorteile die Nachteile? — Abwägung; das System listet Argumente, trifft keine Entscheidung
### § 315 BGB — Billiges Ermessen
Bei einseitiger Leistungsbestimmung: Das System prüft, ob die Bestimmung sich im Rahmen des Üblichen und Sachgerechten hält. Indizien: Marktvergleich, frühere Vertragspraxis, Begründung der Bestimmung.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ausgabe
Das System gibt:
- Name der Generalklausel
- Einschlägige Fallgruppe (soweit erkennbar)
- Indizien pro und contra
- Ausdrücklichen Hinweis: "Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Indiziensammlung, keine rechtliche Bewertung."
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
<!-- AUDIT 27.05.2026 bundle_044
→ Vollzitat-Zeile und Fundstellen-Verweis NJW 2021, 1952 gelöscht
→ kein Ersatz eingetragen (keine verifizierte Alternative gefunden)
-->
@@ -0,0 +1,113 @@
---
name: verjaehrung-fristen-pruefen
description: "Prüft Verjährungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjährungsregeln. Ergebnis: verjährt ja/nein/fraglich: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Verjährung und Fristen prüfen
## Arbeitsbereich
Prüft Verjährungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjährungsregeln. Ergebnis: verjährt ja/nein/fraglich. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Verjährungsprüfung
1. Wann ist der Anspruch entstanden? (Vertragsabschluss, Schadenseintritt, Fälligkeit)
2. Wann hatte der Gläubiger Kenntnis von Anspruch und Schuldner?
3. Ist Verjährungseinrede bereits erhoben oder wird sie vom Gegner erhoben werden?
4. Gibt es Hemmungstatbestände? (Verhandlungen, Klageerhebung, Mahnbescheid)
5. Gilt eine Sonderverjährung (Kaufmängel 2 Jahre, Ausschlussfristen Tarif/Vertrag)?
## Zentrale Paragrafenkette
- § 195 BGB — Regelverjährung 3 Jahre
- § 199 Abs. 1 BGB — Beginn: Ende des Entstehungsjahres + Kenntnis
- § 199 Abs. 4 BGB — absolute Verjährung ohne Kenntnis: 10 Jahre
- § 197 BGB — 30 Jahre für titulierte Ansprüche und Herausgabeansprüche aus Eigentum
- §§ 203-213 BGB — Hemmung der Verjährung (Verhandlung, Klage, Mahnbescheid)
- § 212 BGB — Neubeginn der Verjährung (Anerkenntnis, Vollstreckungshandlung)
- § 214 BGB — Verjährungseinrede: muss erhoben werden, kein Amtsbeweise
- § 438 BGB — Sonderverjährung Kaufmängel (2 Jahre / 5 Jahre Bau)
- § 634a BGB — Sonderverjährung Werkvertragsansprüche (2 Jahre / 5 Jahre)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Verjährungsfristen im deutschen Recht
### Regelfrist § 195 BGB
3 Jahre; Beginn: 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
**Wichtig:** Beginn zum 31.12. des Entstehungsjahres — nicht zum Tag des schädigenden Ereignisses!
### Absolute Verjährungsfristen
- 10 Jahre: bei Ansprüchen ohne Kenntnis (§ 199 Abs. 4 BGB)
- 30 Jahre: Herausgabeansprüche aus Eigentum; titulierte Ansprüche (§§ 197/201 BGB)
### Besondere Fristen
| Anspruch | Frist | Norm |
|---------|-------|------|
| Kaufmängel bewegliche Sachen | 2 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Kaufmängel Bauwerke | 5 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Werkvertrag Mängel | 2 Jahre (Regelfall) | § 634a BGB |
| UWG-Abmahnung | 6 Monate ab Kenntnis; absolut 3 Jahre | § 11 UWG |
| Reisevertragsansprüche | 2 Jahre | § 651j BGB |
### Verjährung im Arbeitsrecht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Hemmung der Verjährung §§ 203213 BGB
Hemmung: Die Verjährungsfrist läuft nicht; die Restfrist läuft nach Ende des Hemmungszeitraums weiter.
**Wichtige Hemmungstatbestände:**
- Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB): Hemmung mit Einreichung, wenn demnächst zugestellt
- Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB): Hemmung bei Zustellung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Stillhaltevereinbarung (§ 205 BGB): vertragliche Stundung
## Neubeginn der Verjährung § 212 BGB
Der Neubeginn löscht die bisher abgelaufene Verjährungszeit:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Zwangsvollstreckungshandlung
## Prozessuale Notfristen
- Einspruch gegen Versäumnisurteil: 2 Wochen (§ 339 ZPO)
- Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 517 ZPO)
- Revisionsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 548 ZPO)
- Verfassungsbeschwerde: 1 Monat (§ 93 Abs. 1 BVerfGG); bei VA: 1 Jahr (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)
## Entscheidungsbaum Verjährungsprüfung
```
Anspruch entstanden wann?
└─ Beginn: 31.12. des Entstehungsjahres
├─ Regelfrist: 3 Jahre (§ 195 BGB)
├─ Sonderverjährung einschlägig? → Tabelle oben
├─ Hemmungstatbestand vorhanden?
│ ├─ Ja → Hemmungszeitraum herausrechnen
│ └─ Nein → weiter
└─ Neubeginn ausgelöst?
├─ Ja → neue Frist ab Neubeginnzeitpunkt
└─ Nein → Ergebnis: verjährt / nicht verjährt
```
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
@@ -1,35 +1,23 @@
---
name: waehlen-rechtsprechung-recherche-europarecht
description: "Waehlen Rechtsprechung Recherche Europarecht im Plugin Subsumtions Pruefer: prüft konkret Output wählen im Plugin subsumtions-pruefer, Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche, Europarecht. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Schritt."
description: "Output wählen: entscheidet zwischen Memo, Schriftsatz, Tabelle, Brief, Checkliste, Vermerk, Redline oder Mandantenübersetzung: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
---
# Waehlen Rechtsprechung Recherche Europarecht
# Output wählen
## Arbeitsbereich
**Waehlen Rechtsprechung Recherche Europarecht** ordnet den Fall über die tragenden Prüffelder: Output wählen im Plugin subsumtions-pruefer, Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche, Europarecht. Zuerst wird das Feld bestimmt, das die Akte wirklich trägt; ergänzende Felder kommen nur hinzu, wenn sie dieselbe Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder denselben Output berühren.
## Prüffelder
| Prüffeld | Fokus |
| --- | --- |
| `workflow-output-waehlen` | Output wählen im Plugin subsumtions-pruefer: entscheidet zwischen Memo, Schriftsatz, Tabelle, Brief, Checkliste, Vermerk, Redline oder Mandantenübersetzung. |
| `rechtsprechung-recherche-strategie` | Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-internet, bundesgerichtshof.de. |
| `spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit` | Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung. |
Output wählen: entscheidet zwischen Memo, Schriftsatz, Tabelle, Brief, Checkliste, Vermerk, Redline oder Mandantenübersetzung. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle und Ziel im Subsumtions Pruefer klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp ist gefragt (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Eilantrag, Stellungnahme)? Welches der oben gelisteten Prüffelder trägt die Akte wirklich?
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Prüffelder im Detail
## 1. `workflow-output-waehlen`
**Fokus:** Output wählen im Plugin subsumtions-pruefer: entscheidet zwischen Memo, Schriftsatz, Tabelle, Brief, Checkliste, Vermerk, Redline oder Mandantenübersetzung.
# Output wählen
## Spezialwissen
## Aufgabe
@@ -119,186 +107,3 @@ Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Im Memo-Format immer Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal — leichter zu prüfen und besser zu lesen.
## 2. `rechtsprechung-recherche-strategie`
**Fokus:** Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-internet, bundesgerichtshof.de.
# Rechtsprechung-Recherche-Strategie
## Zweck
Subsumtion ohne Rechtsprechung ist unvollständig. Dieser Skill vermittelt, wie und wo Rechtsprechung zu einer geprüften Norm recherchiert werden sollte. Er unterscheidet, wann das Wissen des Systems ausreichend ist und wann eine eigenständige Webrecherche unbedingt empfohlen wird. Grundregel: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren ohne Live-Verifikation.
## Triage: Wann Live-Recherche zwingend?
1. Enthält das Ergebnis ein konkretes Aktenzeichen oder Datum? → immer live prüfen
2. Liegt die Entscheidung nach dem Wissensende des Systems? → immer live prüfen
3. Divergierende Rechtsprechung zwischen OLG-Bezirken? → live prüfen
4. Frische EuGH-Rechtsprechung (Vorabentscheidungen)? → curia.europa.eu
5. Bundesgerichtliche Grundsatzentscheidung älter als 3 Jahre? → kann mit Einschränkungen aus Systemwissen benannt, aber muss verifiziert werden
## Fundstellen nach Gericht
| Gericht | Kostenlose Fundstelle | Suchfunktion | Besonderheit |
|---------|----------------------|--------------|--------------|
| BGH | bgh.de / dejure.org / openjur.de | Aktenzeichen, Stichwort, Norm | Volltext; dejure.org mit Querverweisen zu Kommentaren |
| BVerfG | bverfg.de | Suchmaske; BVerfGE-Band | Volltext; leitsätze frei |
| BAG | bag.bund.de / dejure.org | Aktenzeichen, Stichwort | Nicht alle Entscheidungen veröffentlicht |
| BVerwG | bverwg.de | Aktenzeichen | Volltext für ausgewählte Entscheidungen |
| BSG | bsg.bund.de | Aktenzeichen | Volltext für ausgewählte Entscheidungen |
| BFH | bundesfinanzhof.de | Stichwort, Datum | Volltext; BFHE-Verweise |
| OLG / LG | openjur.de / dejure.org (je nach Land) | Gericht, Aktenzeichen, Norm | Nicht alle Urteile veröffentlicht |
| EuGH / EuG | curia.europa.eu | Rechtssache, Datum, Norm | Volltext in allen Amtssprachen; ECLI-Nummern |
## Recherchestrategie
### Schritt 1 — Norm identifizieren
Welche Norm soll durch Rechtsprechung ausgefüllt werden? Genaue Normbezeichnung (§, Absatz, Satz, Nummer) für die Suche verwenden.
### Schritt 2 — Gericht und Instanz bestimmen
BGH-Entscheidungen haben grundsätzlich Vorrang; OLG-Rechtsprechung nur relevant, wenn BGH-Rechtsprechung fehlt oder divergiert. Bei EU-Bezug immer EuGH prüfen.
### Schritt 3 — Suchbegriffe wählen
- Norm + Tatbestandsmerkmal (z. B. "§ 280 BGB Pflichtverletzung Unterlassen")
- Obersatz-Schlagwort (z. B. "Anscheinsbeweis Auffahrunfall BGH")
- Negativabgrenzung: "Wann greift X NICHT?"
### Schritt 4 — Entscheidung prüfen
- Datum: Ist die Entscheidung aktuell? Zwischenzeitlich aufgegeben?
- Tragender Rechtssatz vs. Obiter dictum: Nur tragender Rechtssatz bindet
- Instanz: BGH-Grundsatz vs. OLG-Abweichung dokumentieren
### Schritt 5 — Zitierweise
- Gericht + Entscheidungsform + Datum + Aktenzeichen + Fundstelle
- Beispiel: BGH, Urteil v. TT.MM.JJJJ, Az. X ZR 123/45, dejure.org [Prüfpunkt: live verifiziert?]
## Wann reicht das Systemwissen?
Das System kann Leitentscheidungen nennen als **Prüfpunkte**, nicht als Zitate, bei:
- Grundlegenden EuGH-Leitentscheidungen (Costa/ENEL, Simmenthal, Francovich, CILFIT — live zu prüfen unter curia.europa.eu)
- BVerfG-Grundsatzurteilen (Lüth, Apothekenurteil, Solange I und II — live zu prüfen unter bverfg.de)
- BGH-Grundsatzlinien zu bekannten Rechtsgebieten
**Immer:** Das System weist auf sein Wissensende-Datum hin und empfiehlt manuelle Überprüfung, wenn Entscheidungen neuer als 1218 Monate sein könnten.
## Zitierverbot
- Keine BeckRS-, juris-Nummern aus Modellwissen zitieren
- Keine Randnummern aus Kommentaren, die nicht live geprüft wurden
- Keine NJW-Fundstellen ohne Verifikation in dejure.org oder Originalheft
## Ausgabe
Recherche-Protokoll: Norm → Such-Strategie → Gefundene Entscheidungen (mit Live-Prüfvermerk) → Tragender Rechtssatz → Relevanz für die konkrete Subsumtion.
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Systemwissen ersetzt keine Live-Recherche.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (Bund), eur-lex.europa.eu (EU), dejure.org (Querverweise).
## 3. `spezial-europarecht-fristen-form-und-zustaendigkeit`
**Fokus:** Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin subsumtions-pruefer; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung.
# Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
## Aufgabe
Dieser Skill prüft die verfahrensrechtlichen Dimensionen europarechtlicher Sachverhalte: Fristen vor EU-Gerichten und deutschen Gerichten bei EU-Bezug, Formvorschriften, sachliche und örtliche Zuständigkeit und den richtigen Rechtsweg.
## Zuständigkeit im EU-Rechtsrahmen
### Sachliche Zuständigkeit: EU-Gerichte vs. nationale Gerichte
| Streitgegenstand | Zuständiges Gericht |
|---|---|
| Klage gegen EU-Organ (Nichtigkeitsklage) | EuGH / EuG (Art. 263 AEUV) |
| Vorabentscheidung (Auslegungsfrage) | EuGH auf Vorlage nationaler Gerichte (Art. 267 AEUV) |
| Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaat | EuGH (Art. 258260 AEUV) |
| Privatrechtliche Streitigkeit mit EU-Bezug | Nationale Gerichte (EuGVVO VO 1215/2012) |
| Arbeitnehmerrechte, DSGVO-Durchsetzung | Nationale Gerichte; Aufsichtsbehörden |
### Örtliche Zuständigkeit: EuGVVO (VO 1215/2012)
- **Allgemeiner Gerichtsstand:** Wohnsitz des Beklagten (Art. 4 EuGVVO)
- **Besonderer Gerichtsstand Vertrag:** Erfüllungsort (Art. 7 Nr. 1 EuGVVO); bei Kauf: Lieferort; bei Dienstleistung: Erbringungsort
- **Besonderer Gerichtsstand Delikt:** Schadensort (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO); EuGH: Handlungs- oder Erfolgsort
- **Verbrauchergerichtsstand:** Art. 1719 EuGVVO; Verbraucher kann am Wohnsitz klagen
- **Ausschließliche Zuständigkeit:** Grundstücke (Art. 24 Nr. 1), Gesellschaften (Art. 24 Nr. 2), Handelsregister (Art. 24 Nr. 3)
## Fristen im EU-Rechtsrahmen
### Vor dem EuGH (Verfahrensordnung EuGH)
| Verfahren | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Nichtigkeitsklage | 2 Monate ab Bekanntgabe (Art. 263 Abs. 6 AEUV) | Ausschlussfrist |
| Untätigkeitsklage | 2 Monate nach Aufforderung und fehlendem Handeln (Art. 265 AEUV) | Ausschlussfrist |
| Schadenersatzklage | 5 Jahre (Art. 46 EuGH-Satzung) | Verjährung |
| Vorabentscheidung | Keine Frist; Dauer ca. 1524 Monate | Verfahrensdauer |
### Deutsche Gerichte bei EU-Bezug
- DSGVO-Klage (Art. 79 DSGVO): Nationale Verjährungsfristen gelten (§§ 195 ff. BGB); Frist beginnt mit Kenntnis
- EuGVVO-Klage: Zustellung nach EuZVO (VO 1393/2007) beachten; Fristbeginn ab ordnungsgemäßer Zustellung
- Bußgeld nach EU-Wettbewerbsrecht: Verjährungsfrist nach Art. 25 VO 1/2003 (5 Jahre für Verstöße)
## Formvorschriften
### Klageschrift vor EuGH/EuG
- Einreichung über das e-Curia-System (curia.europa.eu)
- Anwaltszwang (Art. 19 EuGH-Satzung) außer bei Mitgliedstaaten und EU-Institutionen
- Sprache: beliebige EU-Amtssprache (Verfahrenssprache muss gewählt werden)
### Vorabentscheidungsersuchen durch nationales Gericht
- Kein Formzwang, aber Empfehlung der ausführlichen Begründung (EuGH-Leitlinien für nationale Gerichte)
- Elektronische Einreichung empfohlen; postalisch möglich
- Aussetzung des Ausgangsverfahrens § 148 ZPO analog oder spezieller Aussetzungsgrund
## Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** EU-Zuständigkeit, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-pruefen, de-eu-recht-abgrenzung).
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, EU-Rechtsakte, Behördenhinweise und Gerichtsseiten live prüfen (eur-lex.europa.eu, curia.europa.eu, gesetze-im-internet.de).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: workflow-chronologie-und-belegmatrix
description: "Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Chronologie und Belegmatrix
## Arbeitsbereich
Chronologie und Belegmatrix: macht aus unordentlichem Material eine Timeline mit Belegstellen und offenen Widersprüchen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Prüffeld ordnet zu jedem Tatbestandsmerkmal einer Subsumtion die konkreten Tatsachen aus dem Sachverhalt und die Belege (Anlagen, Korrespondenz, Zeugen) zu. Ergebnis ist eine Belegmatrix, die die Subsumtion auditierbar macht.
## Subsumtions-Belegmatrix
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| TBM | Tatbestandsmerkmal (z. B. "Kaufvertrag § 433 BGB: Einigung über Kaufgegenstand und Preis") |
| Definition | Mit Norm oder Quellenhinweis (als Prüfpunkt markiert) |
| Tatsache | Aus dem Sachverhalt |
| Beleg | Anlage K1, Klage S. 3, Mailkonvolut, Zeugenaussage Müller |
| Subsumtion | Wertung "+/-/streitig" |
| Beweismaß | § 286 ZPO (volle Überzeugung) vs. § 287 ZPO (überwiegende Wahrscheinlichkeit) vs. § 294 ZPO (Glaubhaftmachung) |
| Beweislast | Wer trägt sie? Grundsatz: jeder die ihm günstigen Tatsachen |
## Chronologie erstellen
**Schritt 1 — Alle Ereignisse mit Datum auflisten:**
- Vertragsschluss → Lieferung → Mängelrüge → Fristsetzung → Ablauf → Klageerhebung
**Schritt 2 — Rechtliche Bedeutung je Ereignis:**
- Vertragsschluss: Fälligkeit, Gefahrübergang, Verjährungsbeginn
- Mängelrüge: Form, Frist (§ 377 HGB für Kaufleute; § 438 BGB für Verbraucher), Beweislastverschiebung
- Fristsetzung: Verzugseintritt (§ 286 BGB), Rücktrittsvoraussetzung (§ 323 BGB)
**Schritt 3 — Widersprüche identifizieren:**
- Divergierende Datumsangaben in verschiedenen Dokumenten
- Sachverhaltsschilderung widerspricht Urkunde
- Behauptetes Ereignis durch kein Beweismittel belegt
## Anti-Muster
- Tatsache ohne Beleg in der Matrix
- "Streitig" ohne Hinweis, wer was bestreitet (§ 138 ZPO; Bestreiten muss substantiiert sein)
- Subsumtion ohne Definition (Sprung-Subsumtion)
- Beweis ohne Beweismittelangabe (§§ 355 ff. ZPO: Beweiserhebung nur durch anerkannte Mittel)
- Chronologie rückwärts (Lieferung vor Vertragsschluss etc.)
## Beweismaß-Check
| Situation | Beweismaß | Norm |
|---|---|---|
| Hauptforderung (Vertrag, Schaden, Kausalität) | Volle richterliche Überzeugung | § 286 ZPO |
| Schadenshöhe | Überwiegende Wahrscheinlichkeit | § 287 ZPO |
| Glaubhaftmachung (einstw. Verfügung) | Überwiegende Wahrscheinlichkeit; eidesstattl. Versicherung | § 294 ZPO |
## Widerspruchs-Protokoll
| Nr. | Dokument A | Dokument B | Widerspruch | Klärungsbedarf |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vertrag v. 01.01.: Preis EUR 1000 | Rechnung v. 15.01.: Preis EUR 1200 | Preisdifferenz | Vertragsänderung? |
## Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Belegmatrix erstellen und Lücken rot markieren.
4. Chronologie und Widerspruchs-Protokoll anlegen.
5. Passende Fachmodule vorschlagen (z. B. spezial-tatbestandsmerkmale-dokumentenmatrix-und-lueckenliste).
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Belegmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Chronologie-Tabelle und Widerspruchs-Protokoll.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 138, 286, 287, 294, 355 ff.; BGB §§ 286, 323, 377 HGB, 438).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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name: workflow-fristen-und-risikoampel
description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Fristen- und Risikoampel
## Arbeitsbereich
Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Aufgabe
Dieser Prüffeld erstellt eine Sofortampel für Fristen, Subsumtionsrisiken, Beweislage und Eilbedarf. Er markiert kritische Punkte in drei Farben und gibt konkrete Heilungsmaßnahmen.
## Risikoampel Subsumtion
- **Rot:** Sprung-Subsumtion (Tatsache wird direkt unter die Norm gesetzt, ohne Definition). Heilung: Definition mit Quelle einsetzen, dann unter Definition subsumieren.
- **Rot:** Definition ohne Quelle (BGH, h.M., Kommentar; nur mit Nutzerquelle). Heilung: Quelle ergänzen oder als Prüfpunkt markieren.
- **Rot:** Zirkelschluss. Heilung: Tatsachen aus dem Sachverhalt zitieren, dann erst werten.
- **Gelb:** Streitstand übersehen, obwohl tragend. Heilung: h.M., Mindermeinung, Argumente, Stellungnahme.
- **Gelb:** Konjunktiv im Schluss ("könnte vorliegen"). Heilung: Schluss soll Indikativ ("liegt vor").
- **Gelb:** Zwischenergebnis je Tatbestandsmerkmal fehlt. Heilung: Je TBM abschließen.
- **Grün:** Vollständige Subsumtion mit Quelle, klarer Sprache, Zwischenergebnis.
## Risikoampel Fristen
| Frist | Norm | Ampel-Regel |
|---|---|---|
| Verjährung < 30 Tage | §§ 195 ff. BGB | Rot — sofortige Klageerhebung oder Hemmungshandlung (§ 204 BGB) |
| Verjährung 3090 Tage | §§ 195 ff. BGB | Gelb — Risikoprotokoll; Mandant informieren |
| Verjährung > 90 Tage | §§ 195 ff. BGB | Grün — Fristenkontrolle einrichten |
| Widerspruchsfrist (VA) | § 70 VwGO | Rot wenn < 7 Tage; Gelb wenn 720 Tage |
| Klagefrist (VA) | § 74 VwGO | Rot wenn < 7 Tage |
| Anfechtungsfrist § 121 BGB | § 121 BGB | Rot wenn unverzügliche Anfechtung überfällig |
| Berufungsfrist | § 517 ZPO | Rot wenn < 7 Tage; Gelb wenn 714 Tage |
## Diagnose-Schritte
1. Jeden Satz markieren als "Norm", "Definition", "Tatsache", "Subsumtion" oder "Schluss".
2. Reihenfolge prüfen: Norm → Definition → Tatsache → Subsumtion → Schluss.
3. Lücken anzeigen.
4. Quellen zur Definition verlangen oder als Prüfpunkt setzen.
## Fristenkontrolle-Checkliste
**Bei jedem Mandat sofort prüfen:**
1. Regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB: 3 Jahre; Beginn § 199 BGB: Ende Entstehungsjahr)
2. Besondere Verjährungsfristen (§ 438 BGB Kauf: 2 Jahre; § 548 BGB Miete: 6 Monate)
3. Prozessuale Fristen (§§ 517, 548 ZPO Berufung: 1 Monat; § 74 VwGO Klage: 1 Monat)
4. Fristhemmung bereits eingetreten? (§§ 203213 BGB)
5. Eilbedarf für einstweiligen Rechtsschutz? (Zeitnähe nach Kenntniserlangung; OLG-Rechtsprechung variiert)
## Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Risikoampel für Subsumtion und Fristen erstellen.
4. Passende Fachmodule vorschlagen.
5. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Subsumtions-Risikoampel (Rot/Gelb/Grün je Fehlertyp).
- Fristen-Risikoampel (Rot/Gelb/Grün je Frist).
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
## Quellenregel
- Normen live prüfen: gesetze-im-internet.de (BGB §§ 195, 199, 203 ff., 438, 548; ZPO §§ 294, 517, 548; VwGO §§ 70, 74).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine Blindzitate. Paywall-Literatur nur mit Nutzerquelle.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe absichern.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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name: ziel-und-rechtsweg-bestimmung
description: "Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen: eigenständiges Prüffeld mit Norm-/Quellencheck, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung
## Arbeitsbereich
Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsweg-Bestimmung
1. Was möchte der Nutzer erreichen?
2. Wer ist Gegner? (Privatperson / Unternehmen / Behörde / Staat)
3. Ist Behördenbeteiligung erkennbar? → Öffentliches Recht prüfen
4. Besteht Dringlichkeit? → Eilverfahren parallel skizzieren
5. Wurde ein Vorverfahren (Widerspruch, Einspruch) bereits durchgeführt?
## Zweck
Das Ziel bestimmt den Rechtsweg, die Verfahrensart, die Klageart und letztlich die einschlägigen Normen. Dieser Skill erfasst das Ziel strukturiert und gibt einen ersten Rechtsweg-Hinweis.
## Zentrale Normen zur Rechtswegsbestimmung
- § 13 GVG — ordentliche Gerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- § 40 VwGO — Verwaltungsrechtsweg (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten)
- § 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit (Sozialversicherung)
- § 33 FGO — Finanzgerichtsbarkeit (Steuern und Abgaben)
- § 2 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsverhältnisse)
- § 17 GVG — Rechtsweg-Verweisung; § 17a GVG — Rüge der Unzuständigkeit
## Zielfragen
**Was möchten Sie erreichen?**
| Nr. | Ziel | Typischer Rechtsweg |
|-----|------|---------------------|
| 1 | Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe) | ZPO / ordentliche Gerichtsbarkeit |
| 2 | Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage) | ZPO |
| 3 | Verwaltungsentscheidung anfechten (Bescheid) | VwGO Anfechtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 1 |
| 4 | Verwaltungsentscheidung erzwingen | VwGO Verpflichtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 2 |
| 5 | Sozialleistung durchsetzen oder anfechten | SGG |
| 6 | Steuerbescheid anfechten | FGO (Einspruch → Klage) |
| 7 | Strafanzeige erstatten | StPO / Staatsanwaltschaft |
| 8 | Verfassungsbeschwerde erheben | BVerfGG § 90 (Erschöpfung Rechtsweg) |
| 9 | Einstweiligen Rechtsschutz | §§ 935/940 ZPO / § 80 Abs. 5 VwGO |
| 10 | Familiensache (Sorge, Unterhalt, Scheidung) | FamFG |
| 11 | Arbeitssache (Kündigung, Lohn) | ArbGG |
| 12 | EU-Recht durchsetzen / anwenden | Nationales Gericht + ggf. Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV |
## Rechtsweg-Entscheidungsbaum
```
Ist eine Behörde beteiligt?
├─ Ja → Handlung hoheitlich?
│ ├─ Ja → VwGO / SGG / FGO (je nach Sachgebiet)
│ │ ├─ Sozialversicherung → SGG
│ │ ├─ Steuer → FGO
│ │ └─ sonst öffentl. Recht → VwGO
│ └─ Nein → ordentliche Gerichtsbarkeit (Fiskusprivileg ausnahmsweise)
└─ Nein → ZPO (ordentliche Gerichtsbarkeit)
├─ Schiedsklausel vorhanden? → §§ 1025 ff. ZPO
├─ Arbeitssache? → ArbGG
└─ Familiensache? → FamFG
```
## Vorverfahren und Fristen
| Rechtsweg | Vorverfahren | Frist |
|---|---|---|
| VwGO | Widerspruch (§ 70 VwGO) | 1 Monat ab VA-Bekanntgabe |
| VwGO | Klage nach Widerspruchsbescheid | 1 Monat ab Zustellung WB (§ 74 VwGO) |
| SGG | Widerspruch (§ 83 SGG) | 1 Monat |
| FGO | Einspruch (§ 347 AO) | 1 Monat |
| ArbGG | Kündigungsschutzklage | 3 Wochen ab Zugang Kündigung (§ 4 KSchG) |
| ZPO | keine zwingenden Vorverfahren | Verjährungsfristen (§§ 195 ff. BGB) |
## Zweifelsfälle und Warnungen
- **Doppelte Rechtswegmöglichkeit:** Bei gemischten Sachverhalten (z. B. Amtshaftung § 839 BGB: ordentliche Gerichtsbarkeit; Hoheitsakt: VwGO) ist Trennungsprinzip zu beachten.
- **Rüge der Unzuständigkeit (§ 17a GVG):** Rechtzeitig erheben; Verweisung an zuständiges Gericht möglich.
- **Unionsrecht:** Nationales Gericht wendet EU-Recht an; bei Auslegungsfragen: Vorabentscheidungsersuchen (Art. 267 AEUV; → eu-vorabentscheidung-pruefen).
## Ausgabe
Rechtsweg-Bestimmung mit Entscheidungsbaum, Klageart, Zuständigkeit, Frist und Warnungen bei Zweifelsfällen. Empfehlung zur Folgeskill-Nutzung (z. B. verfahrensart-bestimmen, workflow-fristen-und-risikoampel).
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, bverfg.de).
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
- Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG §§ 13, 17, 17a; VwGO §§ 40, 70, 74; SGG § 51; FGO § 33; ArbGG § 2; KSchG § 4; BVerfGG § 90; ZPO §§ 935, 940, 1025 ff.).