Sharpen generic skill guidance

This commit is contained in:
Klotzkette
2026-06-04 20:43:47 +02:00
parent b4831b0072
commit d9eb5dc9d8
8755 changed files with 56272 additions and 39541 deletions
@@ -76,5 +76,3 @@ Die BGH-Rechtsprechung hat klargestellt, dass der Franchisegeber eine umfassende
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -77,5 +77,3 @@ Die Rentabilitätsprognose muss auf einer nachvollziehbaren Datenbasis beruhen.
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Systemhandbuchvorbehalte, die einseitige Vertragsänderungen ermöglichen, sind
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Systemhandbuchklauseln, die dem Franchisegeber das Recht geben, Inhalte ohne sac
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Der Marketingfonds ist ein Sonderproblem: Franchisegeber erheben Beiträge von F
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,7 +76,5 @@ Die Kannibalisierungsproblematik entsteht besonders im Online-Zeitalter: Wenn ei
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,7 +76,5 @@ Die 5-Jahres-Grenze nach Art. 5 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO gilt für Wettbewerbs
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,7 +76,5 @@ Das Bundeskartellamt hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass auch verd
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,5 +76,3 @@ Nach Vertragsende erlischt die Lizenz automatisch. Eine weiterhin erfolgende Mar
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,7 +76,5 @@ Die DSGVO-Verantwortlichkeit für gemeinsame Online-Shops ist durch die EuGH-Ent
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,5 +76,3 @@ Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV gibt die Möglichkeit, proakt
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Berechnung des Ausgleichs nach § 89b HGB erfolgt auf Basis der durchschnitt
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -77,5 +77,3 @@ Im Franchiserecht häufige wichtige Gründe: wiederholter Zahlungsverzug (nach A
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Automatische Verlängerungsklauseln sind AGB-rechtlich zulässig, müssen aber k
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,7 +76,5 @@ Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Franchiserecht unterscheidet sich grun
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,5 +76,3 @@ Eine gute Vertragsgestaltung sieht ein konkretes Abwicklungsprotokoll vor, das b
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Entscheidung des BGH zur Insolvenzfestigkeit von Dauerschuldverhältnissen i
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,7 +76,5 @@ Diese Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend und nur für Insolvenzverfahren, d
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
@@ -76,5 +76,3 @@ Das anwendbare Recht auf Master-Franchiseverträge bestimmt sich nach Art. 3 und
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Vertragsgestaltung muss klar regeln, ob die Standortverträge rechtlich unab
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands empfiehlt die Erprobung des S
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Disclosure-Dokument; die Pf
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Besonders relevant für deutsch-amerikanische Franchisesysteme ist, dass die 14
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für Franchisesysteme besonders relevant sind die aktualisierten Regelungen zu O
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Europäische Kommission hat in ihren revidierten Leitlinien zu horizontalen
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -77,5 +77,3 @@ Die AGB-rechtliche Zulässigkeit von Vertragsstrafen nach §§ 307 und 309 BGB s
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für die Beweiskraft des Mystery-Shopping-Berichts im Gerichtsverfahren ist ents
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Das Eintrittsrecht des Franchisegebers in den Mietvertrag bei Ausscheiden des Fr
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Gerichte haben wiederholt entschieden, dass CI-Änderungspflichten, die den Fran
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) schreibt seit dem 1. Januar 2020 vo
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für Franchisesysteme ist die Frage entscheidend, ob Franchisenehmer als Teil de
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Wenn ein Lebensmittelfranchise-System in einen Lebensmittelskandal verwickelt wi
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Das Widerrufsrecht bei Online-Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags (z. B. üb
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -77,5 +77,3 @@ Die Werbung mit Lernerfolgen ist nach dem UWG besonders sensitiv: Versprechen wi
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Pflegekassen haben eigene Qualitätsprü
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB analog ist im Hotelber
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für die kartellrechtliche Einordnung ist entscheidend: Beim echten Handelsvertr
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Der EuGH hat in Sachen Coty (C-230/16) und anderen Entscheidungen klargestellt,
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für Franchisesysteme mit gemeinsamen Online-Shops ist die Frage der Rücksendun
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Im Franchisesystem stellt sich die Frage der Haftungszurechnung: Wenn ein Franch
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Google ist als Host Provider nach dem NetzDG und der E-Commerce-Richtlinie verpf
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Das Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bietet spezialisierte Sc
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Das Abschlussverfahren nach der einstweiligen Verfügung ist ein wichtiger zweit
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Bei der cic-Haftung schuldet der Franchisegeber das negative Interesse: Der Fran
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Für den Nachweis von Falschmeldungen nutzt der Franchisegeber typischerweise PO
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Grenze zwischen zulässiger Systemevolution und unzulässigem einseitigem Le
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Fusionskontrolle nach §§ 35 ff. GWB ist relevant, wenn das franchisierte U
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Der IDW-Standard PS 980 (Grundsätze ordnungsgemässer Prüfung von Compliance-M
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -76,5 +76,3 @@ Die Übertragung des Franchisebetriebs an einen Nachfolger ist eine oft überseh
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -78,5 +78,3 @@ Ein gutes Qualitätsgate identifiziert nicht nur vorhandene Risiken, sondern auc
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
## Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Ausgleichsanspruch nach Vertragse
# Franchise: Ausgleichsanspruch nach Vertragsende und Kundendaten
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Ausgleichsanspruch nach Vertragsende und Kundendaten
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Franchisenehmer-Ausgleich analog § 89b HGB wird nicht als Automat behandelt, sondern über Kundenstamm, Überlassungspflicht, Datennutzung und anonymes Massengeschäft aufgebaut.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für CRM-Daten und gemeinsame Verantwo
# Franchise: CRM-Daten und gemeinsame Verantwortlichkeit
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: CRM-Daten und gemeinsame Verantwortlichkeit
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Zentrales CRM, Loyalty-Programme und Marketingdaten werden zwischen Franchisegeber und Nehmer auf Verantwortlichkeit und Bußgeldrisiko sortiert.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Disclosure-Fail bei Phantom-Umsat
# Franchise: Disclosure-Fail bei Phantom-Umsatzzahlen
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Disclosure-Fail bei Phantom-Umsatzzahlen
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Vorvertragliche Aufklärung, Rentabilitätsprognosen und Systemkennzahlen werden auf Datenbasis, Vergleichbarkeit, Warnhinweise und Kausalität geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Exit, Entbranding und Social-Medi
# Franchise: Exit, Entbranding und Social-Media-Accounts
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Exit, Entbranding und Social-Media-Accounts
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Bei Vertragsende werden Markenentfernung, Kundendaten, Bewertungsprofile, Domains, Accounts, Inventar und einstweiliger Rechtsschutz sauber getrennt.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Franchise-M&A und System-Due-Dili
# Franchise: Franchise-M&A und System-Due-Diligence
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Franchise-M&A und System-Due-Diligence
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Beim Kauf eines Franchisesystems wird nicht nur der Vertrag gelesen, sondern Systemstabilität, Streitquote, Ausgleichsrisiko und IP-Kette geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Gebietsschutz gegen Online- und P
# Franchise: Gebietsschutz gegen Online- und Plattformkanäle
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Gebietsschutz gegen Online- und Plattformkanäle
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Stationärer Gebietsschutz, Webshop, Plattformverkauf und Click-and-Collect werden getrennt, damit keine unzulässige Online-Vertriebsbeschränkung entsteht.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Geheimnisschutz für Handbuch und
# Franchise: Geheimnisschutz für Handbuch und Know-how
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Geheimnisschutz für Handbuch und Know-how
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Systemhandbuch, Rezepturen, Prozesswissen und KPI-Modelle werden als Geschäftsgeheimnisse beweissicher geführt.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Ghost Kitchens und Lieferplattfor
# Franchise: Ghost Kitchens und Lieferplattform-Franchise
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Ghost Kitchens und Lieferplattform-Franchise
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Dark Stores, Ghost Kitchens, Aggregator-Plattformen und markengetarnte Subkonzepte werden auf Lizenz, Hygiene, Verbrauchertäuschung und Gebietsschutz geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Health- und Pflege-Franchise mit
# Franchise: Health- und Pflege-Franchise mit HWG-Risiko
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Health- und Pflege-Franchise mit HWG-Risiko
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Franchise in Medizin, Pflege, Fitness oder Kosmetik wird auf Heilmittelwerbung, Qualifikation, Delegation und behördliche Erlaubnisse geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Insolvenz eines Franchisenehmers
# Franchise: Insolvenz eines Franchisenehmers im Filialnetz
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Insolvenz eines Franchisenehmers im Filialnetz
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Insolvenz, Masse, Weiterbetrieb, Lizenznutzung, Kündigungssperren und Lieferstopps werden als Krisenworkflow für Systemgeber und Verwalter gebaut.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Irreführende Systemwerbung und F
# Franchise: Irreführende Systemwerbung und Franchise Sales
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Irreführende Systemwerbung und Franchise Sales
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Werbung um neue Franchisenehmer wird auf Renditeversprechen, Erfolgsstories, Testimonials und verschleierte Kosten geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für KPI-Audit und Kündigungsreife: U
# Franchise: KPI-Audit und Kündigungsreife
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: KPI-Audit und Kündigungsreife
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Umsatz, Mystery Shopping, Hygiene, Schulung und CI-Verstöße werden auf Beweisreife, Abmahnung und außerordentliche Kündigung geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Lieferbindung, Eigenmarken und Ei
# Franchise: Lieferbindung, Eigenmarken und Einkaufsmacht
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Lieferbindung, Eigenmarken und Einkaufsmacht
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Bezugsbindungen, zentrale Einkaufsvergütungen, Kickbacks und Eigenmarken werden kartell-, AGB- und treuwidrigkeitsfest abgegrenzt.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Master-Franchise und grenzübersc
# Franchise: Master-Franchise und grenzüberschreitende Expansion
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Master-Franchise und grenzüberschreitende Expansion
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Master-Franchise, Development Schedule, Subfranchising, Quellensteuer, Exportkontrolle und Lokalisierung werden in einem Internationalisierungsmodell gebündelt.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Nachvertragliches Wettbewerbsverb
# Franchise: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Franchise
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Franchise
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Wettbewerbsverbote werden nach Vertragsende nicht pauschal akzeptiert, sondern räumlich, sachlich, zeitlich und systemschutzbezogen geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Standortmiete, Investitionsschutz
# Franchise: Standortmiete, Investitionsschutz und Rückbau
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Standortmiete, Investitionsschutz und Rückbau
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Der Franchisenehmer hängt oft am Mietvertrag; deshalb werden Laufzeiten, Eintrittsrechte, Umbaukosten, Rückbau und Sicherheiten zusammen geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Systemhandbuch-Änderungen ohne A
# Franchise: Systemhandbuch-Änderungen ohne AGB-Absturz
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Systemhandbuch-Änderungen ohne AGB-Absturz
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Einseitige Handbuchänderungen werden auf Transparenz, Zumutbarkeit, Änderungsmechanismus und Beweis der Kenntnisnahme geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung
@@ -5,9 +5,12 @@ description: "Spezialskill Franchiserecht für Vertikale Preisbindung im Franchi
# Franchise: Vertikale Preisbindung im Franchisesystem
## Worum es geht
## Fachkern: Franchise: Vertikale Preisbindung im Franchisesystem
Dieser Spezialskill ist für Situationen gebaut, in denen eine Rechtsabteilung, ein Franchisegeber oder ein Franchisenehmer sehr schnell von einer unsortierten Lage zu einer belastbaren Arbeitsentscheidung kommen muss. Er behandelt Franchise nicht als hübsches Vertriebskonzept, sondern als enges Geflecht aus Vertrag, Marke, Daten, Kartellrecht, Standort, Handbuch und Beweisführung.
- **Franchiseproblem:** Preisempfehlungen, Mindestpreise, Rabattdruck, Bonusstaffeln und Audit-Sanktionen werden auf RPM-Risiko und Beweise für Druck oder Anreiz geprüft.
- **Rechtsrahmen:** Franchise als typengemischtes Dauerschuldverhältnis prüfen: §§ 241 Abs. 2, 280, 311, 314, 305 ff. BGB; § 89b HGB analog nur fallbezogen; MarkenG/GeschGehG; Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO 2022/720 bei Systembindungen.
- **Entscheidende Weiche:** Systemschutz, wirtschaftliche Abhängigkeit, vorvertragliche Aufklärung, laufende Unterstützung, Daten-/Markenzugriff und Exit-Folgen getrennt bewerten.
- **Arbeitsprodukt:** Franchise-Memo mit Anspruch/Abwehr, Belegmatrix, Risikopunkten, Verhandlungszug und Textbaustein für Abmahnung, Kündigung, EV oder Vergleich.
## Sofortprüfung