fix(selbstvertreter-sozialgericht): Codex-Review P1 - Bekanntgabe-Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X korrekt (4-Tage-Fiktion verkuerzt NICHT bei frueherem Eingang)

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Klotzkette
2026-06-04 15:23:48 +00:00
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commit f80430ad07
@@ -40,7 +40,7 @@ description: "Bescheid lesen: Selbstvertreter-Leitfaden zum Aufschluesseln eines
## Was tun
1. Bescheid sofort scannen oder kopieren.
2. Datum der Bekanntgabe vermerken (Eingang im Briefkasten + 3 Tage = Bekanntgabe).
2. Datum der Bekanntgabe vermerken. WICHTIG: Bei Versand per Post gilt nach § 37 Abs. 2 SGB X seit 01.01.2025 die Vier-Tage-Fiktion - der Bescheid gilt am **vierten Tag nach Aufgabe zur Post** als bekanntgegeben (frueher dritter Tag). Diese Fiktion gilt NICHT, wenn der Bescheid spaeter oder gar nicht zugegangen ist - dann zaehlt der spaetere tatsaechliche Zugang oder die Behoerde traegt die Beweislast. Ein **frueherer** Briefkasten-Eingang verkuerzt die Frist hingegen NICHT - rechne NIE Briefkasten-Eingang plus 3 oder 4 Tage. Maszgeblich ist der vierte Tag nach Aufgabe zur Post (also Datum auf dem Bescheid plus 4 Tage), es sei denn die Behoerde weist einen spaeteren Zugang nach oder du kannst einen spaeteren Zugang belegen. Siehe Schwester-Skill `fristen-berechnen-sgg-laien`.
3. Frist im Fristenbuch eintragen.
4. Tenor pruefen.
5. Begruendung pruefen — Fakten richtig?