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## Alle Skills im Ueberblick
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Automatisch generierte Komplett-Liste aller 29 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
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Automatisch generierte Komplett-Liste aller 122 Skills in diesem Plugin. Beschreibungen stammen aus dem `description`-Feld der jeweiligen SKILL.md.
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| Skill | Beschreibung |
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| `abgetretene-forderung-und-zession` | Nutze diesen Skill, wenn Abtretung, Zahlung und Forderungsbestand auseinandergehalten werden müssen. Normen: §§ 398-413 BGB sowie §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den... |
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| `allgemein` | Einstieg, Schnelltriage und Workflow-Routing im Bereicherungs- und Anfechtungsrecht-Prüfer. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Spezial-Skills aus diesem Plugin vor und führt in einen kl... |
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| `anfechtung-142-und-rueckabwicklung` | Nutze diesen Skill, wenn eine wirksame Anfechtung den Rechtsgrund rückwirkend beseitigt. Normen: §§ 119 bis 124 BGB sowie §§ 142 und 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertu... |
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| `anfg-anfechtungsklage-prozessuales` | Mandant hat vollstreckbaren Titel und will angefochtene Vermögensverschiebung gerichtlich angreifen: Anfechtungsklage nach AnfG erheben. Normen: §§ 2 11 13 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Titel und Fristprüfung, Duldungs- vs. Wertersat... |
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| `anfg-anfechtungszeitraum-verjaehrung-bereicherung-konkurrenz` | Anfg Fristen Und Anfechtungszeitraum, Verjaehrung Bereicherung Anfechtung Fristen, Konkurrenz Bereicherung Vertraglich Deliktisch, Nichtiger Vertrag 134 138 Und Rueckforderung: Anfg Fristen Und Anfechtungszeitraum; Verjaehrung Bereicheru... |
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| `anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner` | Mandant ist Anfechtungsgegner und will sich gegen AnfG-Anfechtungsklage verteidigen. Normen: §§ 3 4 11 AnfG, §§ 195 199 BGB, § 142 InsO analog. Prüfraster: Entreicherungseinwand, fehlende Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes, Bargeschä... |
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| `anfg-einreden-verteidigung-grundtatbestand-mittelbare` | Anfg Einreden Und Verteidigung Anfechtungsgegner, Anfg Grundtatbestand Und Anfechtungsberechtigte, Anfg Mittelbare Benachteiligung Und Kongruenz, Anfg Rechtsfolge Rueckgewaehr 11: Anfg Einreden Und Verteidigung Anfechtungsgegner; Anfg Gr... |
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| `anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum` | Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3 4 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Fristbeginn, Fristberechnung, Verjährungsverhältnis... |
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| `anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte` | Grundvoraussetzungen der außerinsolvenzlichen Gläubigeranfechtung klären: vollstreckbarer Titel, fällige Forderung, Gläubigerbenachteiligung. Normen: §§ 1 2 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Anfechtungsberechtigung, Rechtshandlungsbegrif... |
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| `anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz` | Kongruente und inkongruente Deckung sowie mittelbare Gläubigerbenachteiligung im AnfG-Kontext analysieren. Normen: §§ 1 3 4 AnfG. Prüfraster: unmittelbar vs. mittelbar begünstigende Rechtshandlung, Kongruenz, abstrakte Benachteiligungsmö... |
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| `anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11` | Rechtsfolge bei erfolgreicher AnfG-Anfechtung bestimmen: Duldungspflicht des Anfechtungsgegners und Wertersatz nach § 11 AnfG. Normen: § 11 AnfG, §§ 819 ff. BGB analog. Prüfraster: Duldung vs. Wertersatz, Bösgläubigkeit, Umfang der Rückg... |
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| `anfg-unentgeltliche-anfg-vorsatzanfechtung-anspruchsziel` | Anfg Unentgeltliche Leistung 4, Anfg Vorsatzanfechtung 3 I, Anspruchsziel Und Rueckabwicklungsarchitektur, Anweisungsfall Deckungs Und Valutaverhaeltnis: Anfg Unentgeltliche Leistung 4; Anfg Vorsatzanfechtung 3 I; Anspruchsziel Und Rueck... |
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| `anfg-unentgeltliche-leistung-4` | Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, gemischte Schenkungen, Ausnahmen für Anstandssc... |
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| `anfg-vorsatzanfechtung-3-i` | Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: § 3 Abs. 1 AnfG. Prüfraster: Benachteiligungsvorsatz-Indizien, Kenntnis des Gegners, Zehn... |
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| `anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur` | Nutze diesen Skill, wenn das praktische Rückabwicklungsziel in eine belastbare Anspruchsarchitektur übersetzt werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne i... |
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| `anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis` | Nutze diesen Skill, wenn ein Zahlungs- oder Leistungsdreieck mit Deckungs- und Valutaverhältnis vorliegt. Normen: § 670 BGB und §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfä... |
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| `arbeitsrechtliche-ueberzahlung` | Nutze diesen Skill, wenn Arbeitsentgelt überzahlt wurde und Ausschlussfristen oder Entreicherung drohen. Normen: § 611a BGB; §§ 812 und 818 BGB; § 199 BGB; tarifliche Ausschlussfristen. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemei... |
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| `arbeitsrechtliche-ueberzahlung-ausschluss-bgb-gesetzes` | Arbeitsrechtliche Ueberzahlung, Ausschluss 814 Bgb Kenntnis Der Nichtschuld, Ausschluss 817 Bgb Gesetzes Und Sittenverstoss, Bankueberweisung Fehlbuchung Und Empfaengerhorizont: Arbeitsrechtliche Ueberzahlung; Ausschluss 814 Bgb Kenntnis... |
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| `ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld` | Bereicherungsanspruch scheitert an § 814 BGB wegen positiver Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld. Normen: § 814 BGB. Prüfraster: positive Kenntnis vs. bloss Zweifel, Zeitpunkt der Kenntnis, Abgrenzung zu condictio indebiti. Outpu... |
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| `ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss` | Bereicherungsanspruch gesperrt durch § 817 S. 2 BGB wegen eigenen Gesetzes- oder Sittenverstosses des Leistenden. Normen: §§ 817 134 138 BGB. Prüfraster: beiderseitiger Verstoß, Sperrwirkung, enge Rückausnahmen nach h.M. Output: Prüferge... |
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| `bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont` | Nutze diesen Skill, wenn eine Banküberweisung, Fehlbuchung oder Fehlleitung bereicherungsrechtlich zugeordnet werden muss. Normen: §§ 675 ff. BGB; § 675u BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor de... |
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| `bereicherung-eines-bereicherungsausgleich-kettenvertraegen` | Bereicherung Eines Dritten 822 Bgb, Bereicherungsausgleich Bei Kettenvertraegen, Beweise Und Darlegungslast Bereicherungsrecht, Boesglaeubigkeit Kenntnis Und 819 Timing: Bereicherung Eines Dritten 822 Bgb; Bereicherungsausgleich Bei Kett... |
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| `bereicherung-eines-dritten-822-bgb` | Bereicherungsanspruch gegen Dritten bei unentgeltlicher Weitergabe des Erlangten nach § 822 BGB prüfen. Normen: § 822 BGB. Prüfraster: Unentgeltlichkeit der Weitergabe, Entreicherung des Erstempfängers, Subsidiarität des Drittanspruchs.... |
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| `bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen` | Nutze diesen Skill, wenn Vertrags- oder Lieferketten ohne falschen Durchgriff rückabgewickelt werden müssen. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhor... |
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| `beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht` | Nutze diesen Skill, wenn Darlegung, Beweislast und Belegbedarf anspruchsbezogen geplant werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne inner... |
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| `boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing` | Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Normen: §§ 819 und 820 BGB; § 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate... |
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| `condictio-causa-data-causa-non-secuta` | Nutze diesen Skill, wenn der erwartete Leistungserfolg endgültig nicht eingetreten ist. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erke... |
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| `condictio-causa-data-indebiti-bgb-ob-causam-rem-zweckabrede` | Condictio Causa Data Causa Non Secuta, Condictio Indebiti 813 Bgb, Condictio Ob Causam Finitam Wegfall Des Rechtsgrundes, Condictio Ob Rem Zweckabrede: Condictio Causa Data Causa Non Secuta; Condictio Indebiti 813 Bgb; Condictio Ob Causa... |
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| `condictio-indebiti-813-bgb` | Rückforderung trotz Erfüllung einer einredebehafteten Verbindlichkeit nach § 813 BGB prüfen. Normen: § 813 BGB. Prüfraster: dauernde vs. temporäre Einreden, Verjährungseinrede, Tatbestandsmerkmale. Output: Prüfergebnis condictio indebiti... |
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| `condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes` | Nutze diesen Skill, wenn ein zunächst bestehender Rechtsgrund später entfallen sein kann. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von er... |
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| `condictio-ob-rem-zweckabrede` | Nutze diesen Skill, wenn eine Leistung für einen erkennbar bezweckten Erfolg erbracht wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von... |
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| `drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff` | Nutze diesen Skill, wenn ein Dritter bewusst auf eine fremde Schuld gezahlt haben könnte. Normen: §§ 267 und 268 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont de... |
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| `drittleistung-bgb-ebv-bereicherungsrecht-eigentumsnutzung` | Drittleistung 267 Bgb Und Rueckgriff, Ebv Und Bereicherungsrecht, Eigentumsnutzung Und Sachenrechtliche Zuweisung, Eingriff In Namen Bild Und Persoenlichkeitswert: Drittleistung 267 Bgb Und Rueckgriff; Ebv Und Bereicherungsrecht; Eigentu... |
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| `ebv-und-bereicherungsrecht` | Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Normen: §§ 987 bis 1003 BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm S... |
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| `eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung` | Nutze diesen Skill, wenn fremdes Eigentum wirtschaftlich genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzte... |
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| `eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert` | Nutze diesen Skill, wenn kommerzieller Persönlichkeitswert ohne Zustimmung genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; §§ 22 und 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt;... |
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| `eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt` | Nichtleistungskondiktion wegen Eingriffs in fremde Rechtsposition klären: Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Zuweisungsgehalt der Rechtsposition, Eingriff ohne Leistung, Fallgr... |
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| `eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt-entreicherung-beweislast` | Eingriffskondiktion Zuweisungsgehalt, Entreicherung Beweislast Und Substantiierung, Ersparte Aufwendungen Und Lebenshaltung, Falsche Wiese Warnung Bereicherung Anfechtung: Eingriffskondiktion Zuweisungsgehalt; Entreicherung Beweislast Un... |
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| `entreicherung-beweislast-und-substantiierung` | Nutze diesen Skill, wenn § 818 Abs. 3 BGB konkret behauptet oder angegriffen werden muss. Normen: § 818 Abs. 3 BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate un... |
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| `ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung` | Nutze diesen Skill, wenn Verbrauch des Erlangten mit ersparten eigenen Ausgaben kollidiert. Normen: § 818 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und erspa... |
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| `falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung` | Typische Falschverortungen erkennen: Vertrag statt Bereicherung, Bereicherung statt Anfechtung, AnfG statt InsO. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Abgrenzungsmatrix, häufige systematische Fehler, Weiterleitung. O... |
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| `familien-partnerzuwendungen-gesellschaftsrechtliche-zuwendungen` | Familien Und Partnerzuwendungen, Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen, Gesetzesverstoss Und 817 Satz 2 Vertiefung, Inso Bargeschaeft 142: Familien Und Partnerzuwendungen; Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen; Gesetzesverstoss Und 817 Satz... |
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| `familien-und-partnerzuwendungen` | Nutze diesen Skill, wenn private Zuwendungen zwischen Näheverhältnis, Zweckbindung und Spezialrecht stehen. Normen: §§ 313 und 516 BGB; § 812 BGB; §§ 1372 ff. und § 1568a BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereic... |
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| `gesellschaftsrechtliche-zuwendungen` | Nutze diesen Skill, wenn Gesellschafterleistungen nicht ohne Gesellschaftsrecht rückabgewickelt werden dürfen. Normen: §§ 30 und 31 GmbHG; §§ 57 und 62 AktG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungs... |
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| `gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung` | Nutze diesen Skill, wenn § 817 S. 2 BGB nach Normzweck und Schutzrichtung geprüft werden muss. Normen: §§ 134 und 138 BGB; § 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in... |
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| `inso-bargeschaeft-142` | Bargeschäft nach § 142 InsO prüfen: unmittelbarer gleichwertiger Leistungsaustausch, Geschäftsverkehrsübung, Arbeitsentgelt-Drei-Monats-Regel, Verhältnis zu §§ 130-132 und Vorsatzanfechtung § 133 mit erkannter Unlauterkeit. Output: Verte... |
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| `inso-gesellschafterdarlehen-135` | Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen nach § 135 InsO prüfen: Sicherheiten zehn Jahre, Befriedigung ein Jahr, Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit, Gebrauchsüberlassung, Sanierungsprivileg und Kleinbeteiligtenausna... |
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| `inso-gesellschafterdarlehen-grundtatbestand-inkongruente-deckung` | Inso Gesellschafterdarlehen 135, Inso Grundtatbestand 129 Glaeubigerbenachteiligung, Inso Inkongruente Deckung 131, Inso Ki Anfechtungsansprueche Schuldnerakten: Inso Gesellschafterdarlehen 135; Inso Grundtatbestand 129 Glaeubigerbenacht... |
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| `inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung` | Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach § 129 InsO klären: Rechtshandlung, objektive Gläubigerbenachteiligung, Kausalität. Normen: § 129 InsO. Prüfraster: Rechtshandlungsbegriff, unmittelbare vs. mittelbare Benachteiligung, Kau... |
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| `inso-inkongruente-deckung-131` | Inkongruente Deckungsanfechtung nach § 131 InsO prüfen: Sicherung oder Befriedigung, die der Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit beanspruchen konnte. Fristen letzter Monat, zweiter oder dritter Monat; Zahlungsunfähig... |
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| `inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten` | KI-gestütztes Screening von Schuldnerakten auf mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO. Prüft Zahlungsdaten, Kontoauszüge, OPOS, Verträge, Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen und Kommunikation; erzeugt Kandidatenmatr... |
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| `inso-kongruente-deckung-130` | Kongruente Deckungsanfechtung nach § 130 InsO prüfen: geschuldete Sicherung oder Befriedigung, Drei-Monats-Zeitraum vor Insolvenzantrag oder Handlung nach Antrag, Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis oder zwingende Kenntnisumstände, Margensiche... |
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| `inso-kongruente-deckung-rechtsfolge-rueckgewaehr-unentgeltliche` | Inso Kongruente Deckung 130, Inso Rechtsfolge Rueckgewaehr 143 Bis 147, Inso Unentgeltliche Leistung 134, Inso Unmittelbar Nachteilige Rechtshandlungen 132: Inso Kongruente Deckung 130; Inso Rechtsfolge Rueckgewaehr 143 Bis 147; Inso Une... |
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| `inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147` | Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung nach §§ 143-147 InsO bestimmen: Rückgewähr zur Masse, Geldschuld und Zinsen, Entreicherung bei unentgeltlicher Leistung, Gegenleistung § 144, Rechtsnachfolger § 145, Verjährung § 146 und Rechtshandlun... |
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| `inso-unentgeltliche-leistung-134` | Anfechtung unentgeltlicher Leistungen in der Insolvenz nach § 134 InsO prüfen: vier Jahre vor Insolvenzantrag. Normen: § 134 InsO. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, Ausnahmen Anstandsschenkungen, nahestehende Personen, Fristberechnu... |
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| `inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132` | Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen nach § 132 InsO prüfen: Benachteiligung in den letzten drei Monaten. Normen: §§ 132 129 InsO. Prüfraster: unmittelbare Nachteiligkeit, Kausalität, Drei-Monats-Frist, Abgrenzung § 129 I... |
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| `inso-verteidigung-anfechtungsgegner` | Verteidigung des Anfechtungsgegners gegen Insolvenzanfechtung nach §§ 129-147 InsO strukturieren. Prüft fehlende Rechtshandlung oder Gläubigerbenachteiligung, Fristen, Kenntnis, § 133-Vermutungen, Bargeschäft § 142, Gegenleistung § 144,... |
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| `inso-verteidigung-inso-vorsatzanfechtung-insolvenzrisiko` | Inso Verteidigung Anfechtungsgegner, Inso Vorsatzanfechtung 133, Insolvenzrisiko Im Dreipersonenverhaeltnis, Ip Lizenzanalogie Und Bereicherung: Inso Verteidigung Anfechtungsgegner; Inso Vorsatzanfechtung 133; Insolvenzrisiko Im Dreipers... |
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| `inso-vorsatzanfechtung-133` | Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO prüfen: Benachteiligungsvorsatz, Kenntnis, Vermutungsregel, Deckungshandlungen mit Vier-Jahres-Frist, kongruente Deckung mit Zahlungsunfähigkeit, Zahlungserleichterungs-Vermutung, nahestehende Personen u... |
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| `insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis` | Nutze diesen Skill, wenn ein Direktanspruch im Dreieck faktisch ein Insolvenzrisiko verlagern würde. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Emp... |
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| `ip-lizenzanalogie-und-bereicherung` | Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 97 UrhG; § 14 MarkenG; § 139 PatG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbezi... |
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| `klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug` | Nutze diesen Skill, wenn aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 253 und 322 BGB; § 348 BGB; § 274 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich o... |
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| `klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit-kondiktionskarte` | Klageantrag Zahlung Herausgabe Zug Um Zug, Kondiktion Bei Schwarzarbeit Und Illegalitaet, Kondiktionskarte Vollstaendiger Fallaufbau, Konkurrenz Bereicherung Anfechtung Und Vindikation: Klageantrag Zahlung Herausgabe Zug Um Zug; Kondikti... |
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| `kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet` | Nutze diesen Skill, wenn illegale Austauschverhältnisse bereicherungsrechtlich nicht normalisiert werden dürfen. Normen: §§ 134 und 817 BGB; SchwarzArbG. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm... |
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| `kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau` | Nutze diesen Skill, wenn ein komplexer Fall zuerst als Personen-, Leistungs- und Vermögenskarte erfasst werden muss. Normen: §§ 812 bis 822 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere... |
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| `konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation` | Anspruchskonkurrenzen zwischen Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB, AnfG/InsO-Anfechtung und Vindikation § 985 BGB klären. Normen: §§ 812 985 BGB, §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Verdrängungsregeln, Subsidiarität, Parallelität der Anspr... |
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| `konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch` | Verhältnis von Bereicherungsrecht zu vertraglichen Ansprüchen und Deliktsrecht §§ 823 ff. BGB klären. Normen: §§ 812 823 987 ff. BGB. Prüfraster: Vorrang-/Spezialitätsfragen, bereicherungsrechtliche Lückenfüllung. Output: Anspruchspriori... |
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| `kredit-darlehen-leistungsbegriff-bewusste-leistungskondiktion` | Kredit Darlehen Und Zinsenrueckforderung, Leistungsbegriff Bewusste Zweckgerichtete Mehrung, Leistungskondiktion Grundtatbestand 812 I 1 Alt 1, Leistungszweck Bei Vorleistung Und Anzahlung: Kredit Darlehen Und Zinsenrueckforderung; Leist... |
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| `kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung` | Nutze diesen Skill, wenn Darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Normen: § 488 BGB; §§ 812 und 818 BGB; §§ 491 bis 505d BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrech... |
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| `leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung` | Leistungsbegriff im Bereicherungsrecht bestimmen: bewusste zweckgerichtete Mehrung, Empfängerhorizont, Vermögenszuordnung und Mehrpersonenfälle. Output: Leistungskarte mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion. |
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| `leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1` | Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB im Vier-Schritt-Schema prüfen: Erlangtes, Leistung, Rechtsgrund, Behaltensgrund, Ausschlussgründe und Umfang. Output: Bereicherungsanspruchs-Gutachten mit Abgrenzung zur Nichtleistung... |
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| `leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung` | Nutze diesen Skill, wenn Anzahlungen, Vorschüsse oder Reservierungsentgelte rückabgewickelt werden sollen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor... |
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| `mandanteninterview-bereicherungsrecht` | Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Bewei... |
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| `mandanteninterview-bereicherungsrecht-mandatsabbruch-empfehlung` | Mandanteninterview Bereicherungsrecht, Mandatsabbruch Empfehlung An Fachanwalt Insolvenz, Mehrpersonenverhaeltnisse Direkt Und Durchgriffskondiktion, Miet Und Pachtrechtliche Rueckabwicklung: Mandanteninterview Bereicherungsrecht; Mandat... |
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| `mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz` | Komplexitätsindikatoren erkennen: Wann uebersteigt der Sachverhalt dieses Prüfungstool und erfordert Fachanwalt für Insolvenzrecht. Normen: §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Komplexitätssignale, Mandatsgrenzen, Hinweispflicht. Output: W... |
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| `mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion` | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen prüfen: Leistungskarte, Anweisung, Deckungs- und Valutaverhältnis, Doppelmangel, Drittleistung, Insolvenzrisiko und Direktkondiktion. Output: Anspruchspriorisierungsmatrix. |
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| `miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung` | Nutze diesen Skill, wenn Miete, Pacht, Kaution oder Nutzung ohne Vertrag zurückabgewickelt werden. Normen: §§ 535 bis 580a BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schut... |
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| `minderjaehrige-schutzwertung-nichtleistungskondiktion` | Minderjaehrige Und Schutzwertung, Nichtleistungskondiktion Grundtatbestand 812 I 1 Alt 2, Nutzungen Verwendungen Gefahrtragung 818, Nutzungen Zinsen Fruechte Gebrauchsvorteile: Minderjaehrige Und Schutzwertung; Nichtleistungskondiktion G... |
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| `minderjaehrige-und-schutzwertung` | Nutze diesen Skill, wenn Minderjährigenschutz durch Wertersatz oder Saldo nicht entwertet werden darf. Normen: §§ 107 bis 113 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schu... |
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| `nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung` | Nutze diesen Skill, wenn Verbots- oder Sittenwidrigkeit die Rückforderung prägt. Normen: §§ 134 und 138 BGB; §§ 812 und 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo... |
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| `nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2` | Nichtleistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB prüfen: in sonstiger Weise ohne Rechtsgrund erlangt. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: kein Leistungsverhältnis, Abgrenzung zur Leistungskondiktion, Zuweisungsgeh... |
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| `nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818` | Nutzungen, Verwendungen, Surrogate, ersparte Aufwendungen und Gefahrtragung bei § 818 BGB strukturiert prüfen. Output: Wert- und Risiko-Tabelle. |
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| `nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile` | Nutze diesen Skill, wenn Nutzungen und Zinsen ohne Doppelzählung erfasst werden müssen. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 100 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte... |
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| `oeffentlich-rechtliche-parallel-konkurrenz-qualitaetskontrolle` | Öffentlich Rechtliche Rueckforderung Abgrenzung, Parallel Und Konkurrenz Prüfung, Qualitaetskontrolle Halluzinationsschutz Bereicherungsrecht, Rechtsgrund Und Behaltensgrund Prüfen: Öffentlich Rechtliche Rueckforderung Abgrenzung; Parall... |
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| `oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung` | Nutze diesen Skill, wenn Zivilrecht und öffentlich-rechtliche Erstattung auseinanderzuhalten sind. Normen: §§ 48 und 49a VwVfG; § 37 AO; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schut... |
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| `output-anfechtungsanzeige-insolvenzverwalter` | Anschreiben des Insolvenzverwalters an den Anfechtungsgegner erstellen: Rückgewähr nach §§ 129 ff. und § 143 InsO, Tatbestand transaktionsscharf benennen, § 142- und § 144-Hinweise, Zinsen nur bei Verzug oder § 291 BGB, Verjährung § 146... |
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| `output-anfechtungsklage-anfg` | Klageschrift für AnfG-Anfechtungsklage des Vollstreckungsgläubigers aufbauen: Rubrum, Duldungsantrag, Begründungsstruktur. Normen: §§ 2 11 13 AnfG. Prüfraster: Antragsformulierung, Begründungsaufbau Anfechtungstatbestand, Streitwertangab... |
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| `output-klageschrift-bereicherungsklage` | Klageschrift aus Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB aufbauen: Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, ODUE-Schema. Normen: §§ 812 818 BGB, §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Obersatz, Definition, Untersatz, Ergebnis, Streitwert, Beweisangebot.... |
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| `output-warnhinweis-und-pruefungsdokument` | Pflicht-Header und Warnblock für alle Prüfungsdokumente generieren: kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung. Normen: BRAO § 3. Prüfraster: Warnhinweis, Haftungsausschluss, Hinweis auf unvollständige Sachverhalte. Output: Standardisierter... |
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| `parallel-und-konkurrenz-pruefung` | Bereicherungsrecht und Anfechtungsrecht gleichzeitig prüfen: Anspruchskonkurrenzen und gegenseitige Beeinflussung aller drei Regelungskreise. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Parallelität, Subsidiarität, wechsel... |
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| `qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht` | Nutze diesen Skill, wenn ein bereicherungsrechtlicher Output auf Scheinsicherheit und Quellenrisiken geprüft wird. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halt... |
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| `rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen` | Bereicherungsrechtliche Kernfrage prüfen: nicht nur Zufluss, sondern Rechtsgrund und Behaltensgrund. Normen: §§ 812 ff. BGB. Output: Behaltensgrund-Matrix mit Darlegungslast und Verteidigungsrisiken. |
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| `rechtsgrundmangel-anfang-ruecktritt-widerruf-saldotheorie` | Rechtsgrundmangel Anfang Und Wegfall, Rücktritt Widerruf Und Bereicherung, Saldotheorie Rueckabwicklung Nichtiger Vertraege, Schenkung Leihe Und Unbenannte Zuwendung: Rechtsgrundmangel Anfang Und Wegfall; Rücktritt Widerruf Und Bereicher... |
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| `rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall` | Nutze diesen Skill, wenn Anfangsmangel, späterer Wegfall, Teilmangel und Zweckausfall zeitlich getrennt werden müssen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgr... |
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| `ruecktritt-widerruf-und-bereicherung` | Nutze diesen Skill, wenn Rücktritts- oder Widerrufsfolgen neben Bereicherungsrecht stehen. Normen: §§ 346 bis 359 BGB; § 812 BGB; §§ 355 bis 361 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Sch... |
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| `saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege` | Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge mit Saldierung, Schutzkorrekturen und § 818 Abs. 3 BGB prüfen. Output: Saldo- und Risikoanalyse. |
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| `schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung` | Nutze diesen Skill, wenn unentgeltliche Zuwendung, Nutzungsüberlassung und Zweckbindung auseinanderfallen können. Normen: §§ 516 und 528 BGB; § 530 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene... |
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| `surrogat-erloes-triage-vermoegensverschiebung-umfang-herausgabe` | Surrogat Erloes Versicherung Ersatzforderung, Triage Vermoegensverschiebung Erfassen, Umfang Der Herausgabe 818 Bgb Und Entreicherung, Verfuegung Eines Nichtberechtigten 816 Bgb: Surrogat Erloes Versicherung Ersatzforderung; Triage Vermo... |
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| `surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung` | Nutze diesen Skill, wenn an die Stelle des Erlangten ein Ersatzwert getreten sein kann. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 285 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte... |
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| `triage-vermoegensverschiebung-erfassen` | Erster Schritt: Vermögenverschiebung strukturiert erfassen für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Wer hat was an wen geleistet, Zeitpunkt, Belegsicherung, Weichenstellung Regel... |
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| `umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung` | Umfang der Bereicherungshaftung nach § 818 BGB bestimmen: Erlangtes, Nutzungen, Surrogate, Wertersatz, Entreicherung, ersparte Aufwendungen und Zurechnung des Wegfalls. Output: Werttabelle mit Einredeprüfung. |
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| `verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb` | Bereicherungsanspruch des Berechtigten nach § 816 BGB gegen verfügenden Nichtberechtigten prüfen. Normen: § 816 BGB. Prüfraster: wirksame Verfügung durch Gutglaubenserwerb oder Genehmigung, entgeltlich vs. unentgeltlich, Anspruch auf Erl... |
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| `verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung` | Nutze diesen Skill, wenn ein Nichtberechtigter wirksam über fremde Rechte verfügt hat. Normen: § 816 BGB; § 932 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Po... |
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| `verfuegung-nichtberechtigter-vergleichsberechnung` | Verfuegung Nichtberechtigter 816 Vertiefung, Vergleichsberechnung Und Verhandlungsangebot, Vermoegensvergleich Und Nettobetrachtung, Versicherung Und Praemienrueckforderung: Verfuegung Nichtberechtigter 816 Vertiefung; Vergleichsberechnu... |
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| `vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot` | Nutze diesen Skill, wenn bereicherungsrechtliche Risiken in einen Vergleichskorridor übersetzt werden. Normen: §§ 812 und 818 BGB; § 779 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; H... |
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| `verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen` | Verjährung und Anfechtungsfristen trennen: § 195 und § 199 BGB für Bereicherung, § 15 AnfG, § 146 InsO mit Verweis auf regelmäßige BGB-Verjährung. Prüft Fristbeginn, Kenntnis, grob fahrlässige Unkenntnis, Hemmung, Anfechtungszeiträume §§... |
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| `vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung` | Nutze diesen Skill, wenn der bereicherungsrechtliche Netto-Vorteil statt nur der äußere Zufluss gesucht wird. Normen: §§ 812 und 818 BGB; Saldotheorie und Zweikondiktionentheorie. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und R... |
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| `verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit` | Verschärfte Bereicherungshaftung nach § 819 BGB bei Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit prüfen. Normen: §§ 819 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Kenntnis des Mangels, Zeitpunkt, Umfang verschärfte Haftung, Rechtshängigkeitswirkung. Output: Pr... |
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| `verschaerfte-haftung-abgetretene-forderung-anfechtung` | Verschaerfte Haftung 819 Bgb Bei Bosglaeubigkeit, Abgetretene Forderung Und Zession, Anfechtung 142 Und Rueckabwicklung, Anfg Anfechtungsklage Prozessuales: Verschaerfte Haftung 819 Bgb Bei Bosglaeubigkeit; Abgetretene Forderung Und Zess... |
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| `versicherung-und-praemienrueckforderung` | Nutze diesen Skill, wenn Prämien und Leistungen im Versicherungsverhältnis zurückgefordert werden. Normen: §§ 1 und 39 VVG; § 152 VVG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzw... |
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| `verteidigung-gegen-bereicherungsklage` | Nutze diesen Skill, wenn eine Bereicherungsklage systematisch abgewehrt werden soll. Normen: §§ 814 und 815 BGB; § 817 BGB; § 818 Abs. 3 BGB; § 819 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder I... |
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| `verteidigung-gegen-verwendungen-erlangte-weichenstellung` | Verteidigung Gegen Bereicherungsklage, Verwendungen Auf Das Erlangte, Weichenstellung Bereicherung Oder Anfechtung, Weitergabe Und 822 Verteidigung: Verteidigung Gegen Bereicherungsklage; Verwendungen Auf Das Erlangte; Weichenstellung Be... |
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| `verwendungen-auf-das-erlangte` | Nutze diesen Skill, wenn Aufwendungen auf den erhaltenen Gegenstand als Abzug oder Gegenrecht auftauchen. Normen: §§ 994 bis 1003 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Su... |
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| `weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung` | Triage-Entscheidung: welcher Regelungskreis ist einschlägig - Bereicherungsrecht, außerinsolvenzliche Anfechtung oder Insolvenzanfechtung. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Rechtsgrundmangel, Insolvenzeröffnung,... |
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| `weitergabe-und-822-verteidigung` | Nutze diesen Skill, wenn ein erlangter Vorteil unentgeltlich an Dritte weitergegeben wurde. Normen: § 822 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der v... |
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| `wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil` | Nutze diesen Skill, wenn eine nicht rückgabefähige Dienstleistung oder Nutzung bewertet werden muss. Normen: § 818 Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und erspart... |
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| `wertersatz-dienstleistung-wertveraenderung-stichtag-zahlstelle` | Wertersatz Bei Dienstleistung Und Gebrauchsvorteil, Wertveraenderung Und Stichtag, Zahlstelle Bote Vertreter Und Treuhand, Zahlung Auf Fremde Schuld Und Putativschuldner: Wertersatz Bei Dienstleistung Und Gebrauchsvorteil; Wertveraenderu... |
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| `wertveraenderung-und-stichtag` | Nutze diesen Skill, wenn Wertsteigerung, Wertverlust und Bewertungszeitpunkt streitig sind. Normen: § 818 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und erspa... |
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| `zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand` | Nutze diesen Skill, wenn eine Zwischenperson im Zahlungsweg rechtlich richtig eingeordnet werden muss. Normen: §§ 164 ff. BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerho... |
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| `zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner` | Nutze diesen Skill, wenn jemand irrtümlich als vermeintlicher Schuldner oder auf fremde Schuld zahlt. Normen: §§ 267 und 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont d... |
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| `zweckverfehlung-kondiktionszweck` | Zweckverfehlung Und Kondiktionszweck: Zweckverfehlung Und Kondiktionszweck. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualitätscheck zusammen. |
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| `zweckverfehlung-und-kondiktionszweck` | Zweckverfehlung, Wegfall des Leistungszwecks und kondiktionsrechtliche Zweckabreden prüfen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 BGB. Output: Zweckkondiktions-Prüfbogen. |
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<!-- END SKILLS-OVERVIEW (auto-generated) -->
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+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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name: abgetretene-forderung-und-zession
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description: "Nutze diesen Skill, wenn Abtretung, Zahlung und Forderungsbestand auseinandergehalten werden müssen. Normen: §§ 398-413 BGB sowie §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Zessionsmatrix mit Deckungs- und Valutaverhältnis, Anspruchsgegner und Belegbedarf. Abgrenzung: nicht Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO."
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# Abgetretene Forderung und Zession
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn Abtretung, Zahlung und Forderungsbestand auseinandergehalten werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
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2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
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4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
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- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
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- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
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- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
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- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
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## Typische Fehler
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- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
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- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
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## Zessionsspezifische Sonderfragen
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- **§ 407 BGB Schutz des Schuldners:** Schuldner darf an Zedenten leisten, solange er die Abtretung nicht kennt — Zessionar trägt das Risiko der Mitteilung. Bei nichtiger Zession wirkt Zahlung an Zedenten **schuldbefreiend** gegenüber dem Schuldner.
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||||
- **§ 404 BGB Einwendungserhalt:** Zessionar muss alle Einwendungen aus dem Schuldverhältnis gegen sich gelten lassen, die der Schuldner gegen den Zedenten hatte (z. B. Mangelhaftung, Aufrechnungslage § 406 BGB).
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||||
- **Globalzession vs. Sicherungszession:**
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- Sicherungszession: Zessionar (i.d.R. Bank) hält Forderung treuhänderisch; bei Tilgung Rückübertragungspflicht. Wirtschaftliche Zuordnung bleibt Zedent.
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- Globalzession: Übertragung aller bestehenden und künftigen Forderungen — Bestimmtheits- und Bestimmbarkeitserfordernis (BGH-Linie zu § 398 BGB).
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||||
- **Doppelzession und Prioritätsgrundsatz:** Erste wirksame Abtretung erfasst die Forderung (§ 398 BGB), zweite geht ins Leere — außer § 405 BGB (Urkundenvorlage und Schuldnerschutz).
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- **Insolvenzanfechtung der Zession § 130 InsO:** kongruente Deckung anfechtbar binnen 3 Monaten vor Antrag; bei Globalzession Anfechtungsfrist beachten — BGH-Linie zur Vertragstreue bei revolvierenden Sicherheiten.
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## Bereicherungsrechtliche Wickung im Zessions-Dreieck
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- **Schuldner zahlt an Nichtberechtigten** (Zessionar bei nichtiger Zession): Leistungskondiktion gegen Empfänger? Oder Direktkondiktion des Zedenten?
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- **Empfehlung BGH:** Wickung **in der jeweils fehlerhaften Beziehung** (Zessionsverhältnis), d. h. Zedent kondiziert vom Zessionar. Direktkondiktion nur in Ausnahmefällen (§ 822 BGB-Konstellationen, Doppelmangel).
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+104
@@ -0,0 +1,104 @@
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name: anfechtung-142-und-rueckabwicklung
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description: "Nutze diesen Skill, wenn eine wirksame Anfechtung den Rechtsgrund rückwirkend beseitigt. Normen: §§ 119 bis 124 BGB sowie §§ 142 und 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Anfechtungs- und Rückabwicklungsmatrix mit Anspruchszielen. Abgrenzung: nicht Rücktritt §§ 346 ff. BGB."
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# Anfechtung nach § 142 BGB und Rückabwicklung
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn eine wirksame Anfechtung den Rechtsgrund rückwirkend beseitigt. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
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2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
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5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
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- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
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- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
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- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
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## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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## Anfechtungstatbestände im Überblick (§§ 119–124 BGB)
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- **§ 119 Abs. 1 BGB Inhaltsirrtum:** Irrtum über Erklärungsinhalt — kausaler Irrtum bei verständiger Würdigung.
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- **§ 119 Abs. 1 BGB Erklärungsirrtum:** Verschreiben, Vergreifen — Falschübermittlung.
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- **§ 119 Abs. 2 BGB Eigenschaftsirrtum:** verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache (z. B. Authentizität eines Gemäldes).
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- **§ 120 BGB Übermittlungsirrtum:** Bote übermittelt falsch.
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||||
- **§ 123 Abs. 1 BGB arglistige Täuschung / widerrechtliche Drohung:** verschärfte Schutzwirkung, keine Schadensersatzpflicht § 122 BGB.
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||||
- **Fristen:** § 121 BGB unverzüglich (für § 119, 120 BGB); § 124 BGB ein Jahr ab Entdeckung (für § 123 BGB).
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## Rechtsfolge § 142 Abs. 1 BGB
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- **Ex tunc-Nichtigkeit:** das angefochtene Rechtsgeschäft wird **von Anfang an** nichtig — Rechtsgrund entfällt rückwirkend.
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- **Folge:** §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Leistungskondiktion (Leistung ohne Rechtsgrund, weil Rechtsgrund weggefallen ist) — Rückabwicklung in Natur (§ 818 Abs. 1 BGB) oder Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB).
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## Saldotheorie bei gegenseitigen Verträgen
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- Bei nichtigem gegenseitigem Vertrag (z. B. Kauf nach § 142 BGB): Saldotheorie der h.M. — der Mindererlangende kondiziert nur den Differenzbetrag (Saldo) zur Gegenleistung.
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- **Ausnahmen** der Saldotheorie (Zweikondiktionentheorie greift): § 119 BGB-Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum; § 123 BGB-Täuschung zum Schutz des Getäuschten; Geschäftsunfähige § 105 BGB; Minderjährige § 106 BGB.
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- **Bei § 123 BGB:** Getäuschter kann **volle** Rückzahlung verlangen, ohne eigene Gegenleistung anrechnen zu müssen — wegen Sittenwidrigkeit der Täuschung.
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## Schadensersatz und § 122 BGB
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- § 122 BGB Vertrauensschaden bei §§ 119, 120 BGB: Anfechtender haftet für Vertrauensschaden, nicht für Erfüllungsinteresse.
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- Bei § 123 BGB **keine** Haftung des Anfechtenden — Täuschende/Drohende verlieren Vertrauensschutz.
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## Anti-Halluzinations-Hinweise
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- § 142 BGB ist **nicht** zu verwechseln mit § 142 InsO (Bargeschäft) — Bezeichnung "Anfechtung" findet sich in beiden Gebieten.
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- § 119 ff. BGB betreffen Willenserklärungen, nicht das Insolvenzanfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO).
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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name: anfg-anfechtungsklage-prozessuales
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description: "Mandant hat vollstreckbaren Titel und will angefochtene Vermögensverschiebung gerichtlich angreifen: Anfechtungsklage nach AnfG erheben. Normen: §§ 2 11 13 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Titel und Fristprüfung, Duldungs- vs. Wertersatzantrag, sachliche Zuständigkeit AG/LG, örtliche Zuständigkeit. Output: Klageantragsentwurf Duldungsurteil mit Hilfsantrag Wertersatz. Abgrenzung: nicht InsO-Anfechtung durch Insolvenzverwalter."
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# Anfechtungsklage AnfG — Prozessuales
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## Triage — kläre vor Klageerhebung
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1. Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vor (§ 2 AnfG)?
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2. Ist die Verjährungsfrist nach §§ 195 199 BGB (3 Jahre) noch nicht abgelaufen?
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3. Ist der Streitwert für AG (bis EUR 5.000) oder LG (über EUR 5.000)?
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4. Wird Duldung (Regelfall) oder Wertersatz (bei Untergang des Gegenstands) beantragt?
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## Zentrale Normen
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- § 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung (Titel, fällige Forderung, Fruchtlosigkeit)
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- § 11 AnfG — Rechtsfolge: Duldung der Zwangsvollstreckung
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- § 13 AnfG — Klage oder Widerspruch in der Zwangsvollstreckung
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- §§ 195 199 BGB — Regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis
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- §§ 23 71 GVG — Sachliche Zuständigkeit (AG unter EUR 5.000 / LG über EUR 5.000)
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- §§ 888 890 ZPO — Vollstreckung aus Duldungsurteil
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## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze AnfG)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Klageform
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Die Anfechtung nach dem AnfG kann nach § 13 AnfG durch Klage oder (in laufenden Vollstreckungsverfahren) durch Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
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## Klagefrist und Verjährung
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Kein gesetzlich festgelegter Klagezwang; jedoch läuft die Verjährung des Anfechtungsanspruchs nach § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis von Rechtshandlung und Anfechtungsgrund (§ 199 Abs. 1 BGB). Anfechtungsklage ist als verjährungshemmende Maßnahme zu verstehen.
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## Sachliche Zuständigkeit
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- Bis EUR 5.000: Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG).
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- Über EUR 5.000: Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG).
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- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wert des angefochtenen Gegenstands.
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## Örtliche Zuständigkeit
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Allgemeiner Gerichtsstand des Anfechtungsgegners (§ 12 ZPO, §§ 13 17 ZPO). Kein besonderer Gerichtsstand im AnfG selbst.
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## Klageantrag — Tenor
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**Duldungsantrag:** Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in [konkret bezeichneten Gegenstand] zu dulden, soweit dies zur Befriedigung der vollstreckbaren Forderung des Klägers gegen [Schuldner] aus dem Urteil des [Gericht] vom [Datum] in Höhe von [Betrag] erforderlich ist.
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**Hilfsantrag Wertersatz:** Hilfsweise: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] zu zahlen.
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## Streitwert
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Wert des angefochtenen Gegenstands, maximal begrenzt auf die Höhe der vollstreckbaren Forderung des Gläubigers.
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## Vollstreckung
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Das Anfechtungsurteil verpflichtet zur Duldung; Vollstreckung erfolgt nach §§ 888 890 ZPO (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) oder durch unmittelbare Zwangsvollstreckung in den Gegenstand.
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## Output-Template Klageantrag AnfG
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**Adressat:** Gericht — Tonfall: sachlich-juristisch
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```
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An das [GERICHT]
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Klage
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des [KLÄGER NAME] — Kläger —
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gegen
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[ANFECHTUNGSGEGNER NAME] — Beklagter —
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wegen Duldung der Zwangsvollstreckung (§§ 2 11 13 AnfG)
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Anträge:
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1. Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in [GEGENSTAND KONKRET BEZEICHNEN]
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zu dulden, soweit dies zur Befriedigung der vollstreckbaren Forderung des Klägers gegen
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||||
[SCHULDNER] aus [TITEL] in Höhe von EUR [BETRAG] erforderlich ist.
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||||
2. Hilfsweise: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [BETRAG] zu zahlen.
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Streitwert: EUR [WERT DES GEGENSTANDS max. FORDERUNGSHÖHE]
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```
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+67
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name: anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner
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description: "Mandant ist Anfechtungsgegner und will sich gegen AnfG-Anfechtungsklage verteidigen. Normen: §§ 3 4 11 AnfG, §§ 195 199 BGB, § 142 InsO analog. Prüfraster: Entreicherungseinwand, fehlende Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes, Bargeschäftsargument, Verjährung. Output: Verteidigungsschriftsatz mit Einredestruktur. Abgrenzung: nicht Insolvenzanfechtungsabwehr nach §§ 129 ff. InsO."
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# Einreden und Verteidigung des Anfechtungsgegners — AnfG
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## Triage — kläre die Verteidigungsstrategie
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1. Auf welchen Anfechtungstatbestand stützt der klagende Gläubiger seinen Anspruch (§ 3 oder § 4 AnfG)?
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2. Liegt echte Unentgeltlichkeit vor oder wurde eine Gegenleistung erbracht?
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3. Hatte der Anfechtungsgegner tatsächlich Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners?
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4. Besteht die Möglichkeit der analogen Anwendung des Bargeschäftsprivilegs?
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## Zentrale Normen
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- § 3 AnfG — Vorsatzanfechtung (Kenntnis des Anfechtungsgegners als Tatbestandsmerkmal)
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- § 4 AnfG — Unentgeltliche Leistung (kein Verschuldenserfordernis; Frist 4 Jahre)
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- § 11 Abs. 2 AnfG — Wertersatz (bei Untergang des Gegenstands)
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- § 142 InsO — Bargeschäftsprivileg (analoge Anwendung im AnfG str.)
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- §§ 812 ff. BGB — Bereicherungsrecht (Gegenleistungs-Rückforderung gegen Schuldner)
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## Rechtsprechung (BGH — Verteidigung gegen AnfG-Klage)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Überblick
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Der Anfechtungsgegner hat verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine AnfG-Anfechtungsklage. Sie richten sich nach dem jeweiligen Anfechtungstatbestand.
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## Verteidigung gegen § 3 AnfG (Vorsatzanfechtung)
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### Fehlende Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes
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Der Anfechtungsgegner bestreitet, dass er zum Zeitpunkt der Handlung den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners kannte. Argumente:
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- Keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
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- Keine Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
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- Fehlen der nahestehenden-Personen-Eigenschaft (keine Vermutung).
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### Kein Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
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Schuldner handelte zur Erfüllung einer berechtigten Verpflichtung, ohne Benachteiligungsabsicht.
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## Verteidigung gegen § 4 AnfG (Unentgeltlichkeit)
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- Nachweis einer Gegenleistung (kein Schenkungscharakter).
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- Leistung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht (§ 4 Abs. 2 AnfG).
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- Fristablauf (mehr als vier Jahre seit Rechtshandlung).
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## Bargeschäftsargument
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Das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO gilt im AnfG nicht unmittelbar. Analoge Anwendung ist umstritten. Argument: Gleichwertiger Leistungsaustausch ohne Gläubigerbenachteiligung schließt Anfechtung aus (teleologische Reduktion). Nach überwiegender Meinung greift diese Argumentation im AnfG-Rahmen nur eingeschränkt.
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## Entreicherungseinwand
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Im AnfG gibt es keine dem § 818 Abs. 3 BGB entsprechende allgemeine Entreicherungseinrede. Bei gutgläubigem Anfechtungsgegner kann Entreicherung jedoch nach Treu und Glauben berücksichtigt werden (str.).
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## Gegenforderung (Gegenleistungs-Rückforderung)
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Hat der Anfechtungsgegner für das Empfangene eine Gegenleistung erbracht, kann er bei Rückgewähr seine Gegenleistung zurückfordern — aber nur gegen den Schuldner, nicht gegen den anfechtenden Gläubiger.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+64
@@ -0,0 +1,64 @@
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name: anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum
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description: "Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3 4 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Fristbeginn, Fristberechnung, Verjährungsverhältnis, Hemmungstatbestände. Output: Fristenblatt mit Anfechtungszeiträumen. Abgrenzung: nicht InsO-Anfechtungsfristen §§ 130 ff. InsO."
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# Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG
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## Triage — kläre vor Fristprüfung
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1. Wann wurde die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen (Datum)?
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2. Wird Vorsatzanfechtung (§ 3 AnfG, 10 Jahre) oder unentgeltliche Leistung (§ 4 AnfG, 4 Jahre) geltend gemacht?
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3. Wann hat der Gläubiger von der Rechtshandlung und dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt? (Verjährungsbeginn §§ 195 199 BGB)
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4. Ist die Verjährung bereits eingetreten oder kann sie noch gehemmt werden?
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## Zentrale Normen
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- § 3 Abs. 1 AnfG — Vorsatzanfechtung: Frist 10 Jahre
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- § 4 Abs. 1 AnfG — Unentgeltliche Leistung: Frist 4 Jahre
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- § 15 AnfG — Verjährung des Anfechtungsanspruchs (Verweis auf §§ 195 ff. BGB)
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||||
- §§ 195 199 BGB — Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis Jahresende
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- §§ 203-211 BGB — Hemmung der Verjährung (Verhandlungen, Klageerhebung)
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## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Fristen AnfG)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Überblick Anfechtungsfristen
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| Anfechtungstatbestand | Frist | Fristbeginn |
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|---|---|---|
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| § 3 Abs. 1 AnfG (Vorsatz) | 10 Jahre | Vornahme der Rechtshandlung |
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| § 4 AnfG (unentgeltlich) | 4 Jahre | Vornahme der Rechtshandlung |
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## Fristberechnung § 3 AnfG
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Die Rechtshandlung muss innerhalb von zehn Jahren vor Erhebung der Anfechtungsklage oder (bei außergerichtlicher Anfechtung) vor der Anfechtungserklärung vorgenommen worden sein.
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**Beginn der Frist:** Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung, nicht Zeitpunkt der Kenntnis des Gläubigers.
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||||
**Rechtliche Handlung in mehreren Schritten:** Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Frist mit Eintragung der Auflassung im Grundbuch (Vollendung der Rechtshandlung).
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## Fristberechnung § 4 AnfG
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Vier-Jahres-Frist, die rückwirkend von der Anfechtungserklärung berechnet wird.
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## Verjährung des Anfechtungsanspruchs — § 15 AnfG
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||||
Der Anfechtungsanspruch verjährt nach § 15 AnfG in drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von der Rechtshandlung und dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
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||||
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||||
**Absolute Grenze:** Zehn Jahre nach der Rechtshandlung (§ 199 Abs. 4 BGB analog; streitig).
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## Praktische Checkliste
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1. Wann wurde die Rechtshandlung vorgenommen?
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2. Wird die Zehn-Jahres-Frist (§ 3) oder Vier-Jahres-Frist (§ 4) eingehalten?
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3. Wann hat der Gläubiger von der Rechtshandlung Kenntnis erlangt?
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4. Ist der Anfechtungsanspruch verjährt?
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+68
@@ -0,0 +1,68 @@
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name: anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte
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description: "Grundvoraussetzungen der außerinsolvenzlichen Gläubigeranfechtung klären: vollstreckbarer Titel, fällige Forderung, Gläubigerbenachteiligung. Normen: §§ 1 2 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Anfechtungsberechtigung, Rechtshandlungsbegriff, Schuldnereigenschaft. Output: Prüfergebnis Anspruchsgrundlage mit Lückenanalyse. Abgrenzung: nicht InsO-Grundtatbestand § 129 InsO ohne Insolvenzeröffnung."
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# AnfG-Grundtatbestand und Anfechtungsberechtigte
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## Zweck des Anfechtungsgesetzes
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Das Anfechtungsgesetz (AnfG) ermöglicht Gläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens, Vermögensverschiebungen des Schuldners rückgängig zu machen, die ihre Befriedigung vereiteln oder erschweren. Zentraler Unterschied zur Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO): hier handelt der einzelne Gläubiger mit eigenem Vollstreckungstitel.
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## Triage — kläre vor Prüfung
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1. Liegt ein vollstreckbarer Titel des Gläubigers gegen den Schuldner vor?
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2. Ist die Forderung fällig und noch nicht verjährt?
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3. Ist die Vollstreckung fruchtlos verlaufen oder voraussichtlich fruchtlos?
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4. Wann wurde die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen? (Anfechtungsfristen §§ 3-8 AnfG)
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## Zentrale Normen
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- § 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung (vollstreckbarer Titel + fällige Forderung + Fruchtlosigkeit)
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- §§ 3-8 AnfG — Anfechtungstatbestände (Vorsatzanfechtung, unentgeltliche Leistung, Deckungsanfechtung)
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||||
- § 11 AnfG — Rechtsfolge: Duldung der Zwangsvollstreckung
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||||
- § 13 AnfG — Klageform (Klage oder Widerspruch)
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||||
- §§ 195 199 BGB — Verjährung (3 Jahre ab Kenntnis)
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||||
- §§ 704-945 ZPO — Zwangsvollstreckung (Grundlage des Vollstreckungstitels)
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## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze)
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||||
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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||||
## Anfechtungsberechtigung — § 2 AnfG
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||||
**Voraussetzungen:**
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||||
1. **Vollstreckbarer Titel:** Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Schuldtitel gegen den Schuldner besitzen (Urteil, Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare notarielle Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
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||||
2. **Fällige Forderung:** Die Forderung muss fällig und durchsetzbar sein.
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||||
3. **Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung:** § 2 AnfG verlangt, dass eine Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu vollständiger Befriedigung geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird (Fruchtlosigkeitstatbestand).
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||||
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||||
**Prüffragen:**
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- Liegt ein Vollstreckungstitel vor?
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||||
- Ist die Forderung fällig?
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- Ist die Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen oder aussichtslos?
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## Anfechtungsgegner
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Anfechtungsgegner ist, wer die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen hat oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wurde.
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## Begriff der Rechtshandlung
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**Definition:** Jedes Handeln oder Unterlassen des Schuldners, das rechtlich erheblich ist und sein Vermögen zu Lasten der Gläubiger verändert.
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**Beispiele:**
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- Übereignung von Grundstücken oder Sachen.
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- Abtretung von Forderungen.
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- Belastung mit Grundpfandrechten.
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- Zahlung auf eine Schuld (kongruente Deckung).
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- Bestellung einer Sicherheit ohne entsprechende Vereinbarung (inkongruente Deckung).
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## Verfahren
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Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung einer Anfechtungsklage (§ 13 AnfG) oder durch Widerspruch in der Zwangsvollstreckung.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+68
@@ -0,0 +1,68 @@
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name: anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz
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description: "Kongruente und inkongruente Deckung sowie mittelbare Gläubigerbenachteiligung im AnfG-Kontext analysieren. Normen: §§ 1 3 4 AnfG. Prüfraster: unmittelbar vs. mittelbar begünstigende Rechtshandlung, Kongruenz, abstrakte Benachteiligungsmöglichkeit. Output: Prüfliste Benachteiligungs- und Kongruenzkriterien. Abgrenzung: nicht InsO-Kongruenzprüfung §§ 130 131 InsO."
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# Mittelbare Benachteiligung und Kongruenz — AnfG
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## Triage — kläre vor Benachteiligungsprüfung
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1. Handelt es sich um unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung?
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2. Entsprach die Leistung dem vertraglich Geschuldeten (kongruent) oder nicht (inkongruent)?
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3. Ist ein Bargeschäft (gleichwertiger Austausch) denkbar, das Benachteiligung entfallen lässt?
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4. Kausalzusammenhang zwischen Rechtshandlung und Benachteiligung nachweisbar?
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## Zentrale Normen
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- § 1 AnfG — Gläubigerbenachteiligung als allgemeine Voraussetzung aller Anfechtungstatbestände
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- § 3 AnfG — Vorsatzanfechtung (verschärft durch inkongruente Deckung als Indiz)
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- § 4 AnfG — Unentgeltliche Leistung (stets unmittelbare Benachteiligung)
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- § 142 InsO — Bargeschäftsprivileg (analoge Anwendung im AnfG str.)
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## Rechtsprechung (BGH — Benachteiligung und Kongruenz)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Gläubigerbenachteiligung als Voraussetzung
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Alle Anfechtungstatbestände des AnfG setzen voraus, dass Gläubiger durch die Rechtshandlung benachteiligt werden. Unterschieden wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung.
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## Unmittelbare Benachteiligung
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Die Rechtshandlung selbst (ohne weitere Zwischenschritte) verschlechtert die Befriedigungsaussichten der Gläubiger.
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**Beispiele:**
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- Unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten.
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- Bestellung einer Sicherheit ohne Gegenleistung.
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## Mittelbare Benachteiligung
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Die Benachteiligung tritt erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände ein.
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**Beispiel:** Schuldner verwendet Kaufpreiserlös aus Grundstücksverkauf für eigenen Konsum statt für Gläubigerbefriedigung. Der Verkauf selbst war entgeltlich; die Benachteiligung entsteht erst durch die zweckfremde Verwendung des Erlöses.
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**Relevanz für AnfG:** Mittelbare Benachteiligung kann ausreichen, wenn der Kausalzusammenhang zwischen Rechtshandlung und Gläubigerbenachteiligung feststeht.
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## Kongruente Deckung
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**Definition:** Der Anfechtungsgegner erhält genau das, was ihm nach dem Vertrag und zur rechten Zeit zusteht.
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**Anfechtung kongruenter Deckung:** Nur über § 3 AnfG (Vorsatzanfechtung) möglich; höhere Anforderungen.
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## Inkongruente Deckung
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**Definition:** Der Anfechtungsgegner erhält etwas, das er in dieser Art, zu diesem Zeitpunkt oder überhaupt nicht hätte beanspruchen können.
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**Beispiele:**
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- Sicherheitsübereignung ohne vertragliche Verpflichtung dazu.
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- Vorzeitige Tilgung noch nicht fälliger Schulden.
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- Zahlung mit einem Gegenstand statt Geld (sofern nicht vereinbart).
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**Relevanz:** Inkongruente Deckung ist ein starkes Indiz für Benachteiligungsvorsatz (§ 3 AnfG) und erleichtert den Beweis erheblich.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+62
@@ -0,0 +1,62 @@
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name: anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11
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description: "Rechtsfolge bei erfolgreicher AnfG-Anfechtung bestimmen: Duldungspflicht des Anfechtungsgegners und Wertersatz nach § 11 AnfG. Normen: § 11 AnfG, §§ 819 ff. BGB analog. Prüfraster: Duldung vs. Wertersatz, Bösgläubigkeit, Umfang der Rückgewähr. Output: Tenorvorschlag Duldungsurteil und Wertersatzberechnung. Abgrenzung: nicht InsO-Rechtsfolgen §§ 143 ff. InsO."
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# Rechtsfolge: Rückgewähr — § 11 AnfG
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## Triage — kläre vor Vollstreckung
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1. Ist der Gegenstand noch beim Anfechtungsgegner vorhanden? (Duldungsklage möglich)
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2. Wurde der Gegenstand weiterveräußert oder verbraucht? (Wertersatz nach § 11 Abs. 2 AnfG)
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3. War der Anfechtungsgegner bösgläubig? (verschärfte Haftung für Nutzungen und Wertminderungen)
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4. Hat der Anfechtungsgegner eine Gegenleistung erbracht? (Rückforderungsrecht gegen Schuldner)
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## Zentrale Normen
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- § 11 Abs. 1 AnfG — Duldungspflicht: Anfechtungsgegner duldet Zwangsvollstreckung in den Gegenstand
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- § 11 Abs. 2 AnfG — Wertersatz bei Untergang; verschärfte Haftung bei Bösgläubigkeit
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- §§ 888 890 ZPO — Vollstreckung aus Duldungsurteil
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- §§ 812 ff. BGB — Bereicherungsrecht (Gegenleistungs-Rückforderung gegen Schuldner)
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- § 143 InsO — Rechtsfolge Insolvenzanfechtung (Vergleich: dort Rückgewähr zur Masse, hier nur Duldung)
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## Rechtsprechung (BGH — Rechtsfolge AnfG)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Grundsatz
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Die Anfechtung nach dem AnfG führt nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Rechtshandlung. Sie begründet nur eine Duldungspflicht des Anfechtungsgegners.
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## § 11 Abs. 1 AnfG — Duldungspflicht
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**Rechtsfolge:** Der Anfechtungsgegner ist verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber so zu dulden, als ob die angefochtene Rechtshandlung nicht stattgefunden hätte. Der Anfechtungsgegner muss die Zwangsvollstreckung in den weggegebenen Gegenstand dulden.
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**Unterschied zu InsO:** Bei der InsO-Anfechtung ist der Gegenstand zur Insolvenzmasse zurückzugewähren (§ 143 InsO). Beim AnfG genügt die Duldung der Zwangsvollstreckung durch den klagenden Gläubiger.
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## Rückgewähr in Natur
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Ist die Rückgewähr des Gegenstands möglich und verhältnismäßig, kann der Gläubiger statt bloßer Duldung die Herausgabe verlangen (Naturalrestitution).
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## Wertersatz bei Unmöglichkeit
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Ist die Rückgewähr des Gegenstands unmöglich (Weiterveräußerung, Verbrauch, Untergang), schuldet der Anfechtungsgegner Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Empfangs.
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**Bösgläubigkeit:** Kannte der Anfechtungsgegner den Anfechtungsgrund, haftet er für alle nach der Kenntnis eingetretenen Wertminderungen und für gezogene Nutzungen.
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## Gegenleistungs-Rückforderung
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Hat der Anfechtungsgegner eine Gegenleistung erbracht, kann er bei Rückgewähr des Gegenstands Rückforderung seiner Gegenleistung nach §§ 812 ff. BGB verlangen — dies nur gegen den Schuldner, nicht gegen den anfechtenden Gläubiger (h.M.).
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## Praktische Konsequenzen
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- Klageziel: Verurteilung des Anfechtungsgegners zur Duldung der Zwangsvollstreckung in den Gegenstand.
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- Hilfsantrag: Verurteilung zur Zahlung von Wertersatz.
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- Absicherung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Duldungsanspruchs vor der Hauptsacheentscheidung.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+70
@@ -0,0 +1,70 @@
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name: anfg-unentgeltliche-leistung-4
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description: "Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, gemischte Schenkungen, Ausnahmen für Anstandsschenkungen, kein Verschuldenserfordernis. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit mit Anfechtungszeitraum. Abgrenzung: nicht § 134 InsO (erfordert Insolvenzeröffnung)."
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# Unentgeltliche Leistung — § 4 AnfG
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## Triage — kläre vor Prüfung § 4 AnfG
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1. Erhielt der Schuldner eine gleichwertige Gegenleistung? (Verneinung → unentgeltlich)
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2. Liegt eine gemischte Schenkung vor? (dann nur teilweise Anfechtung)
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3. Wann erfolgte die Leistung — innerhalb der Vier-Jahres-Frist?
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4. Handelt es sich um eine Erfüllung einer sittlichen Pflicht (§ 4 Abs. 2 AnfG — enge Ausnahme)?
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## Zentrale Normen
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- § 4 Abs. 1 AnfG — Anfechtung unentgeltlicher Leistungen (Frist 4 Jahre; kein Verschuldenserfordernis)
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- § 4 Abs. 2 AnfG — Ausnahme: Erfüllung sittlicher Pflicht oder anständiger Rücksicht
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||||
- §§ 516 ff. BGB — Schenkung (Vergleichsbegriff; AnfG-Unentgeltlichkeit ist weiter)
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- §§ 195 199 BGB — Verjährung des Anfechtungsanspruchs
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## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze § 4 AnfG / unentgeltliche Leistung)
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- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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Anfechtbar sind unentgeltliche Leistungen des Schuldners, es sei denn, sie sind früher als vier Jahre vor der Anfechtungserklärung vorgenommen worden (§ 4 Abs. 1 AnfG).
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Leistung des Schuldners
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Jede Zuwendung, die das Vermögen des Schuldners vermindert.
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### 2. Unentgeltlichkeit
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**Definition:** Der Schuldner hat keine oder keine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßgeblich ist der objektive Wert der Gegenleistung im Verhältnis zur Leistung des Schuldners.
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**Gemischte Schenkung:** Liegt teilweise Entgeltlichkeit vor, ist die Anfechtung auf den unentgeltlichen Teil beschränkt.
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**Nicht unentgeltlich:**
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- Schenkung unter einer Auflage (soweit Auflage wirtschaftlich gleichwertig).
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- Leistung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht (enge Ausnahme nach § 4 Abs. 2 AnfG).
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### 3. Anfechtungsfrist: Vier Jahre
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Die Leistung muss innerhalb von vier Jahren vor der Anfechtungserklärung vorgenommen worden sein.
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## Ausnahmen — § 4 Abs. 2 AnfG
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Nicht anfechtbar: Schenkungen, die in der Erfüllung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht bestehen (z. B. übliche Gelegenheitsgeschenke). Diese Ausnahme ist eng auszulegen.
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## Verhältnis zu § 3 AnfG
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§ 4 AnfG erfordert kein Verschulden und keinen Benachteiligungsvorsatz. Er ist insofern leichter zu beweisen. Der Nachteil ist die kürzere Frist (vier statt zehn Jahre).
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## Praktische Bedeutung
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Typische Anwendungsfälle:
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- Grundstücksübertragung an Ehepartner ohne Gegenleistung.
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- Schenkung an Kinder kurz vor der Insolvenz.
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- Verzicht auf eine Forderung ohne Gegenleistung.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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name: anfg-vorsatzanfechtung-3-i
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description: "Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: § 3 Abs. 1 AnfG. Prüfraster: Benachteiligungsvorsatz-Indizien, Kenntnis des Gegners, Zehn-Jahres-Frist, Beweisführung. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit und Klageschriftstruktur. Abgrenzung: nicht § 133 InsO (nur bei eroffnetem Insolvenzverfahren)."
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# Vorsatzanfechtung — § 3 Abs. 1 AnfG
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## Triage — kläre vor Prüfung § 3 AnfG
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1. Hatte der Schuldner Benachteiligungsvorsatz (zumindest dolus eventualis)?
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2. Kannte der Anfechtungsgegner den Benachteiligungsvorsatz zum Zeitpunkt der Handlung?
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||||
3. Ist der Anfechtungsgegner eine nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO (analog)? (Vermutungsregel!)
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4. Lag die Rechtshandlung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 3 AnfG?
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||||
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## Zentrale Normen
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- § 3 Abs. 1 AnfG — Vorsatzanfechtung (Benachteiligungsvorsatz + Kenntnis des Anfechtungsgegners + 10 Jahre)
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||||
- § 138 InsO — Nahestehende Personen (analog für Kenntnisvermutung im AnfG)
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||||
- § 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung als Grundvoraussetzung
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- §§ 195 199 BGB — Verjährung des Anfechtungsanspruchs
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## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze § 3 AnfG Vorsatzanfechtung)
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- Die zur Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO ergangene Neuausrichtung des BGH gilt grundsaetzlich uebertragbar auch fuer § 3 Abs. 1 AnfG, weil beide Vorschriften denselben Wortlaut zur Vorsatzanfechtung tragen. Leitlinie: BGH, Urt. v. 06.05.2021 – Az. IX ZR 72/20 (Insolvenz; uebertragbar). Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=06.05.2021&Aktenzeichen=IX+ZR+72/20
|
||||
- Weiterentwicklung: BGH, Urt. v. 18.04.2024 – Az. IX ZR 129/22 — Verwalter muss Deckungsluecke darlegen; einfaches Bestreiten kann genuegen; insoweit ebenfalls auf § 3 AnfG uebertragbar, weil der Anfechtende dort dieselben Darlegungslasten traegt. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129%2F22
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||||
- Aktenzeichen und Uebertragbarkeit auf den konkreten Mandatssachverhalt vor Schriftsatzverwendung pruefen.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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||||
Anfechtbar sind Rechtshandlungen des Schuldners, die er mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Anfechtungsgegner zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte (§ 3 Abs. 1 AnfG).
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Rechtshandlung des Schuldners
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Jedes rechtlich erhebliche Handeln oder Unterlassen des Schuldners. Auch Unterlassen der Geltendmachung von Forderungen kann Rechtshandlung sein.
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### 2. Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners
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**Definition:** Der Schuldner handelt mit dem Willen, seine Gläubiger zu benachteiligen, oder nimmt die Benachteiligung zumindest als sicher vorhergesehene Folge hin (dolus eventualis genügt nach h.M.).
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**Indizien für Benachteiligungsvorsatz:**
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- Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit.
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- Inkongruente Leistung (Leistung auf nicht fällige oder nicht in dieser Art geschuldete Forderung).
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- Verschleuderung von Vermögenswerten unter Wert.
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||||
- Übertragung auf nahestehende Personen kurz vor Insolvenz.
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### 3. Kenntnis des Anfechtungsgegners
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Der Anfechtungsgegner muss zum Zeitpunkt der Handlung den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners gekannt haben.
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**Vermutungsregel:** Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung werden vermutet, wenn der Anfechtungsgegner nahestehende Person (§ 138 InsO analog) ist.
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### 4. Anfechtungsfrist: Zehn Jahre
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§ 3 Abs. 1 AnfG: Rechtshandlungen bis zehn Jahre vor der Anfechtungserklärung.
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## Beweislast
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- Vorsatz des Schuldners: Gläubiger (Anfechtender).
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- Kenntnis des Anfechtungsgegners: Anfechtender (erleichtert durch Indizien und Vermutungen).
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+111
@@ -0,0 +1,111 @@
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name: anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur
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description: "Nutze diesen Skill, wenn das praktische Rückabwicklungsziel in eine belastbare Anspruchsarchitektur übersetzt werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Anspruchsarchitektur mit Ziel, Norm und Tatsachenbedarf. Abgrenzung: nicht inhaltliche Anspruchsprüfung (siehe Spezial-Skills)."
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# Anspruchsziel und Rückabwicklungsarchitektur
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn das praktische Rückabwicklungsziel in eine belastbare Anspruchsarchitektur übersetzt werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
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- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
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- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
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- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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## Typische Fehler
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- Zweck mit Motiv verwechseln.
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- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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## Anspruchsgrundlagenarchitektur — Reihenfolge
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1. **Vertraglicher Anspruch:**
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||||
- § 433 BGB Kaufpreis, § 535 BGB Mietzins, § 611 BGB Vergütung.
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||||
- § 346 BGB Rückgewähr nach Rücktritt.
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||||
- § 357 BGB Rückgewähr nach Widerruf.
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||||
2. **c.i.c. — § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB:** vorvertragliche Pflichtverletzung.
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||||
3. **GoA §§ 677, 683 BGB:** Aufwendungsersatz aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag.
|
||||
4. **Dingliche Ansprüche:**
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||||
- § 985 BGB Herausgabe (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis).
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||||
- §§ 987 ff. BGB Folgeansprüche (Nutzungen, Schadensersatz, Verwendungen).
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||||
5. **Delikt:**
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||||
- § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz aus Verletzung absoluter Rechtsgüter.
|
||||
- § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz.
|
||||
- § 826 BGB sittenwidrige vorsätzliche Schädigung.
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||||
- § 831 BGB Verrichtungsgehilfe.
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||||
6. **Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB:**
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||||
- § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Leistungskondiktion (Leistung ohne Rechtsgrund).
|
||||
- § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB Nichtleistungskondiktion (Eingriffskondiktion).
|
||||
- § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB condictio ob causam finitam (Wegfall des Rechtsgrunds).
|
||||
- § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB condictio ob rem (Zweckverfehlung).
|
||||
- § 813 BGB condictio indebiti bei Erfüllung einredebehafteter Forderung.
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||||
- § 816 Abs. 1, 2 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten / Empfang an Nichtberechtigten.
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||||
- § 822 BGB Bereicherung eines Dritten.
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||||
## Rückabwicklungs-Architektur — Reihenfolge der Prüfung
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||||
- Bei nichtigem gegenseitigen Vertrag: **Saldotheorie** vs. Zweikondiktionentheorie (Ausnahmen siehe `saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege`).
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||||
- Bei wirksamer Anfechtung § 142 BGB: ex tunc-Nichtigkeit → Bereicherungsrecht.
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||||
- Bei Rücktritt §§ 346 ff. BGB: vorrangiges Spezialregime — keine Leistungskondiktion.
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||||
- Bei Insolvenz: zusätzlich Anfechtungsanspruch §§ 129 ff. InsO / AnfG prüfen.
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||||
|
||||
## Anti-Halluzinations-Hinweise
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||||
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||||
- Reihenfolge der Anspruchsprüfung: Vertrag — c.i.c. — GoA — dinglich — Delikt — Bereicherung. (CLAUDE.md-Vorgabe).
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||||
- Keine Vermengung von Anfechtung im BGB-Sinne (§§ 119 ff. BGB) und Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) oder AnfG-Anfechtung.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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||||
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+106
@@ -0,0 +1,106 @@
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name: anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis
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description: "Nutze diesen Skill, wenn ein Zahlungs- oder Leistungsdreieck mit Deckungs- und Valutaverhältnis vorliegt. Normen: § 670 BGB und §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Dreiecksdiagramm mit Fehlerort und korrektem Rückabwicklungsweg. Abgrenzung: nicht echte Drittleistung § 267 BGB ohne Anweisung."
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# Anweisungsfall: Deckungs- und Valutaverhältnis
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn ein Zahlungs- oder Leistungsdreieck mit Deckungs- und Valutaverhältnis vorliegt. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
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2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
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4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
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- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
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- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
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- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
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- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
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## Dreiecks-Kompass
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| Ebene | Leitfrage | Ergebnis |
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|---|---|---|
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| Zahlungsweg | Wer hat den Vermögensvorteil tatsächlich bewegt? | technische Spur |
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| Deckung | Warum sollte der Zahlende gegenüber dem Mittler handeln? | A-B-Fehler oder A-B-Rechtsgrund |
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| Valuta | Warum sollte der Mittler gegenüber dem Empfänger leisten? | B-C-Fehler oder B-C-Rechtsgrund |
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||||
| Empfängerhorizont | Als wessen Leistung durfte C die Zahlung verstehen? | Zurechnung |
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| Risiko | Wer trägt Bonitäts-, Insolvenz- und Fehlerquellenrisiko? | Anspruchsgegner |
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Der Zahlungsweg ist nur der Anfang. Der Anspruch folgt aus Zweck- und Risikozurechnung.
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## Anspruchsentscheidung
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- **Wirksame, zurechenbare Anweisung:** A kondiziert bei Deckungsfehler regelmäßig gegen B; B kondiziert bei Valutafehler gegen C.
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- **Keine zurechenbare Anweisung:** A kann gegen C vorgehen, weil C keinen belastbaren Leistungsgrund aus B herleiten kann.
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||||
- **Doppelmangel:** getrennt denken; ein Direktanspruch braucht zusätzlich fehlenden Empfängerschutz oder eine besondere Korrekturwertung.
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||||
- **Zahlstelle oder Bote:** die Zwischenperson ist nur dann Schuldner, wenn sie selbst behalten darf oder die Zweckbindung verletzt.
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||||
- **Drittleistung:** wenn eine fremde Schuld wirksam getilgt wird, liegt der Rückgriff eher beim begünstigten Schuldner als beim befriedigten Gläubiger.
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## Typische Fehler
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- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
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- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
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- Innenwillen des Zahlenden über den objektiven Empfängerhorizont stellen.
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- Die technische Bankspur mit der bereicherungsrechtlichen Leistungsrichtung verwechseln.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Zusatzoutput: Dreiecksentscheidung
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| Frage | Antwort |
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|---|---|
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| Anweisung vorhanden und wirksam? | [...] |
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| Deckungsverhältnis fehlerhaft? | [...] |
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| Valutaverhältnis fehlerhaft? | [...] |
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||||
| C durfte Leistung von wem annehmen? | [...] |
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||||
| Direktkondiktion begründet? | ja / nein, weil [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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---
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||||
name: arbeitsrechtliche-ueberzahlung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Arbeitsentgelt überzahlt wurde und Ausschlussfristen oder Entreicherung drohen. Normen: § 611a BGB; §§ 812 und 818 BGB; § 199 BGB; tarifliche Ausschlussfristen. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Berechnungsblatt Rückforderung mit Ausschlussfrist- und Entreicherungsprüfung. Abgrenzung: nicht Schadensersatz §§ 280 ff. BGB."
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# Arbeitsrechtliche Überzahlung
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn Arbeitsentgelt überzahlt wurde und Ausschlussfristen oder Entreicherung drohen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
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## Triage — zuerst klären
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1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
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2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
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||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
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||||
## Prüfungslogik
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||||
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||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
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||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
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||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
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## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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## Arbeitsrecht-spezifische Schwerpunkte
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- **Rechtsgrundlage:** § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion), wenn Lohn ohne Anspruch gezahlt — z. B. nach Beendigung, bei doppelter Zahlung, bei zu hoher Eingruppierung, bei nicht erbrachter Arbeitsleistung (krank ohne Lohnfortzahlungsanspruch).
|
||||
- **Ausschlussfristen:** zentrale Hürde. Tarifliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen (typisch 3 Monate ab Fälligkeit) müssen vom Arbeitgeber strikt gewahrt werden. **Fristbeginn** bei Bereicherungsanspruch ist die Zahlung des Entgelts (str.); BAG-Linie beachten — Verifikation des Az.
|
||||
- **Entreicherung § 818 Abs. 3 BGB:** großzügig zugunsten des Arbeitnehmers — bei Konsum für laufende Lebenshaltung (Miete, Lebensmittel) regelmäßig Entreicherung anerkannt. Sparvermögen, Anschaffungen oder Schuldentilgung dagegen meist nicht entreichert.
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||||
- **§ 819 BGB Verschärfung:** Bei Kenntnis des Arbeitnehmers vom Fehlen des Rechtsgrunds (z. B. mündliche Vereinbarung Gehaltskürzung, dennoch volle Zahlung) Wegfall der Entreicherungseinrede.
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||||
- **Nettolohn-Bruttolohn-Problem:** Rückforderbar ist grds. der **Bruttolohn**, weil Arbeitnehmer rechtlich darüber verfügt hat; ggf. Anpassung Lohnsteuer und Sozialversicherung. Bei Erstattung im laufenden Lohnabrechnungszeitraum unproblematisch.
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||||
- **Rechtsweg:** Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG) — Bereicherungsanspruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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## Insolvenz-Schnittstelle
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- Bei Insolvenz des Arbeitnehmers: Lohnvorpfändungsbeschluss, Pfändbarkeitsgrenzen § 850c ZPO beachten.
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- Bei Insolvenz des Arbeitgebers: rückforderbarer Überzahlungsbetrag ist Insolvenzforderung § 38 InsO; Insolvenzgeld-Vorfinanzierung beachten.
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- Anfechtung § 130, § 131 InsO bei zu hoher Lohnzahlung in der Krise möglich.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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||||
---
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||||
name: ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld
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||||
description: "Bereicherungsanspruch scheitert an § 814 BGB wegen positiver Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld. Normen: § 814 BGB. Prüfraster: positive Kenntnis vs. bloss Zweifel, Zeitpunkt der Kenntnis, Abgrenzung zu condictio indebiti. Output: Prüfergebnis Ausschlussgrund § 814 BGB mit Begründung. Abgrenzung: nicht § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß)."
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---
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# Ausschluss nach § 814 BGB — Kenntnis der Nichtschuld
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Hat der Leistende im Zeitpunkt der Leistung alle tatsächlichen Umstände gekannt, die zur Nichtschuld führen?
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||||
2. Lag nur ein Rechtsirrtum vor (Tatsachen bekannt, rechtliche Wertung fehlt)?
|
||||
3. Beruhte die Leistung auf bloßem Zweifel oder Verdacht (kein § 814-Ausschluss)?
|
||||
4. Wer beruft sich auf § 814 BGB, und wer trägt die Beweislast?
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||||
5. Kommt daneben § 814 Alt. 2 BGB (sittliche Pflicht) in Betracht?
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||||
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||||
## Zentrale Normen
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||||
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§ 814 BGB (Ausschluss bei Kenntnis der Nichtschuld bzw. sittlicher Pflicht) — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 813 BGB (dauernde Einrede) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 242 BGB (Treu und Glauben, venire contra factum proprium)
|
||||
|
||||
## Rechtsprechung
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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||||
Hat der Leistende gewusst, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ist die Rückforderung nach § 814 Alt. 1 BGB ausgeschlossen.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Leistung in Unkenntnis
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Der Grundsatz: Bereicherungsanspruch setzt voraus, dass der Leistende irrtümlich geleistet hat.
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### 2. Positive Kenntnis der Nichtschuld
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||||
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||||
**Definition:** Der Leistende muss zum Zeitpunkt der Leistung positiv gewusst haben, dass er nicht verpflichtet ist. Nicht ausreichend sind:
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- Zweifel an der Verpflichtung
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- Kennenmüssen (fahrlässige Unkenntnis)
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||||
- Vermutungen oder Verdacht
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||||
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||||
**Maßstab:** Der Leistende muss die rechtlichen Tatsachen, aus denen sich das Fehlen der Schuld ergibt, gekannt haben. Rechtsirrtum (fehlende rechtliche Würdigung bekannter Tatsachen) schließt § 814 BGB nach überwiegender Meinung nicht aus.
|
||||
|
||||
### 3. Zeitpunkt: Bei Leistungserbringung
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||||
Die Kenntnis muss im Moment der Leistung vorhanden sein. Nachträgliche Kenntnis ändert nichts.
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||||
## Beweislast
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||||
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||||
Die Beweislast für die positive Kenntnis trägt der Anspruchsgegner (Bereicherungsschuldner), der sich auf § 814 BGB beruft.
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||||
## Abgrenzung zu § 814 Alt. 2 BGB
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||||
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||||
§ 814 Alt. 2 BGB schließt die Rückforderung aus, wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer Anstandsrücksicht entsprach. Dies ist eng auszulegen.
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||||
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## Prüfschema
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1. Hat der Leistende positiv gewusst, dass er nicht schuldet?
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2. Kannte er alle anspruchsausschließenden Tatsachen?
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||||
3. Liegt bloßer Rechtsirrtum vor (kein Ausschluss nach § 814 BGB)?
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||||
4. Bestand die Kenntnis bei Leistungserbringung?
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## Output-Template
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**Prüfung § 814 BGB — Kenntnis der Nichtschuld**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Positive Kenntnis aller Tatsachen | ja / nein |
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| Nur Rechtsirrtum (Tatsachen bekannt) | ja / nein → kein Ausschluss |
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| Zweifel oder Verdacht statt Wissen | ja → kein § 814 |
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| Kenntnis im Leistungszeitpunkt | ja / nein |
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| Beweislast beim Gegner dargelegt | ja / nein |
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||||
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||||
**Ergebnis:** § 814 Alt. 1 BGB greift / greift nicht. Bereicherungsanspruch [besteht / ist ausgeschlossen].
|
||||
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+94
@@ -0,0 +1,94 @@
|
||||
---
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||||
name: ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss
|
||||
description: "Bereicherungsanspruch gesperrt durch § 817 S. 2 BGB wegen eigenen Gesetzes- oder Sittenverstosses des Leistenden. Normen: §§ 817 134 138 BGB. Prüfraster: beiderseitiger Verstoß, Sperrwirkung, enge Rückausnahmen nach h.M. Output: Prüfergebnis Ausschlussgrund § 817 BGB und Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld)."
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# Ausschluss nach § 817 BGB — Gesetzes- und Sittenverstoß
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||||
## Triage — kläre vor der Prüfung
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||||
1. Welcher der beiden Beteiligten hat gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen — nur der Empfänger (§ 817 S. 1), nur der Leistende oder beide (§ 817 S. 2)?
|
||||
2. Welches konkrete Verbotsgesetz oder welche Sittenwidrigkeit ist einschlägig (§ 134, § 138 BGB, § 1 SchwarzArbG, § 299 StGB)?
|
||||
3. Liegt ein strukturelles Machtgefälle oder ein nur den Empfänger schützendes Verbotsgesetz vor (teleologische Reduktion)?
|
||||
4. Wurde die Leistung durch arglistige Täuschung des Empfängers herbeigeführt?
|
||||
5. Wer trägt die Beweislast für den Verstoß des Leistenden?
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||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
§ 817 BGB (Kondiktionsausschluss bei Verstoß) — § 134 BGB (Verbotsgesetz) — § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) — § 812 Abs. 1 S. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 1 Abs. 2 SchwarzArbG — § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr) — § 823 Abs. 2 BGB (Schutzgesetzverletzung)
|
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||||
## Rechtsprechung
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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||||
## Norm
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||||
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||||
§ 817 BGB regelt zwei Fallgruppen:
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||||
- Satz 1: Rückforderungsrecht bei verbotenem Zweck des Empfängers.
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||||
- Satz 2: Ausschluss der Rückforderung, wenn dem Leistenden selbst ein Gesetzes- oder Sittenverstoß zur Last fällt.
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||||
|
||||
## § 817 Satz 1 BGB — Verbotener Zweck beim Empfänger
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||||
**Tatbestand:** Der Empfang der Leistung war für den Empfänger mit einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verbunden.
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||||
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||||
**Rechtsfolge:** Rückforderungsrecht des Leistenden, auch wenn kein Irrtum vorlag.
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|
||||
## § 817 Satz 2 BGB — Sperrwirkung bei eigenem Verstoß
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|
||||
**Tatbestand:** Dem Leistenden fällt seinerseits ein solcher Verstoß zur Last.
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||||
**Rechtsfolge:** Die Rückforderung ist ausgeschlossen (in pari turpitudine melior est causa possidentis).
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|
||||
**Anwendungsfälle:**
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||||
- Zahlung von Bestechungsgeldern (§ 299 StGB): beide Seiten verstoßen.
|
||||
- Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 2 SchwarzArbG): Rückforderung nach h.M. ausgeschlossen.
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||||
- Rechtswidriges Glücksspiel: Rückforderung von Einsätzen.
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||||
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||||
## Rückausnahmen (h.M. und BGH)
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||||
§ 817 S. 2 BGB wird teleologisch reduziert bei:
|
||||
1. Verbotsgesetze, die ausschließlich den Leistenden schützen.
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||||
2. Strukturelles Machtgefälle (Sittenwidrigkeit zum Schutz des Schwächeren).
|
||||
3. Arglistige Täuschung: Wer durch Täuschung zur Leistung gebracht wurde, kann trotz eigenem Verstoß zurückfordern.
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||||
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||||
## Beweislast
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||||
Der Anspruchsgegner trägt die Beweislast für den eigenen Verstoß des Leistenden.
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## Prüfschema
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||||
|
||||
1. Liegt ein Gesetzes- oder Sittenverstoß beim Empfänger vor (§ 817 S. 1)?
|
||||
2. Liegt zugleich ein Verstoß beim Leistenden vor (§ 817 S. 2)?
|
||||
3. Greift eine Rückausnahme (Schutzzweck, Machtgefälle, Arglist)?
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||||
4. Ist der Verstoß tatsächlich dem Leistenden zurechenbar?
|
||||
|
||||
## Output-Template
|
||||
|
||||
**Prüfung § 817 BGB — Gesetzes- und Sittenverstoß**
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||||
|
||||
Sachverhalt (kurz): [...]
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||||
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||||
| Merkmal | Ergebnis |
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||||
|---|---|
|
||||
| Verstoß beim Empfänger (§ 817 S. 1) | ja / nein |
|
||||
| Verstoß beim Leistenden (§ 817 S. 2) | ja / nein |
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||||
| Konkretes Verbotsgesetz / Sittenwidrigkeit | [...] |
|
||||
| Teleologische Reduktion anwendbar | ja / nein, weil [...] |
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||||
| Arglistige Täuschung als Rückausnahme | ja / nein |
|
||||
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||||
**Ergebnis:** § 817 S. 2 BGB greift / greift nicht. Bereicherungsanspruch [besteht / ist ausgeschlossen].
|
||||
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---
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
---
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||||
+96
@@ -0,0 +1,96 @@
|
||||
---
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||||
name: bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont
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description: "Nutze diesen Skill, wenn eine Banküberweisung, Fehlbuchung oder Fehlleitung bereicherungsrechtlich zugeordnet werden muss. Normen: §§ 675 ff. BGB; § 675u BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Empfängerhorizont-Analyse mit Anspruch gegen Bank oder Endempfänger. Abgrenzung: nicht zivilrechtliche Schenkungsrückforderung."
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# Banküberweisung, Fehlbuchung und Empfängerhorizont
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn eine Banküberweisung, Fehlbuchung oder Fehlleitung bereicherungsrechtlich zugeordnet werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
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2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
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4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
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- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
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||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
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- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
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- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
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## Bankfall-Schärfung
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Unterscheide vier Lagen:
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1. **Kundenauftrag richtig, Valuta falsch:** Die Bank ist nur Zahlungswerkzeug; Rückforderung läuft in der Valutabeziehung.
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2. **Kundenauftrag falsch, aber zurechenbar:** Empfängerhorizont und Verwendungszweck entscheiden, ob Zahlung als Leistung des Kunden gilt.
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3. **Bankfehler ohne zurechenbaren Auftrag:** Bank oder belasteter Kunde kann einen Direktanspruch gegen den Empfänger haben; Empfängerschutz bleibt zu prüfen.
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4. **Falsche Empfängeridentität:** Anspruch richtet sich regelmäßig gegen den tatsächlichen Empfänger, nicht gegen den gemeinten Empfänger.
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Für § 818 Abs. 3 BGB immer Kontoentwicklung prüfen: Gutschrift, Abbuchungen, Schuldtilgung, Dispositionskredit, Ersatzgutschriften, Kenntniszeitpunkt.
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## Typische Fehler
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- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
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- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Konto- und Empfängerhorizont-Tabelle
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| Punkt | Feststellung |
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|---|---|
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| Auftraggeber / belastetes Konto | [...] |
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| Verwendungszweck | [...] |
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| Empfänger durfte Zahlung verstehen als | Leistung von [...] |
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| Fehlerquelle | Kunde / Bank / Dritter / unklar |
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| Kontoverbrauch nach Gutschrift | [...] |
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| Kenntnis des Fehlers ab | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+88
@@ -0,0 +1,88 @@
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name: bereicherung-eines-dritten-822-bgb
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description: "Bereicherungsanspruch gegen Dritten bei unentgeltlicher Weitergabe des Erlangten nach § 822 BGB prüfen. Normen: § 822 BGB. Prüfraster: Unentgeltlichkeit der Weitergabe, Entreicherung des Erstempfängers, Subsidiarität des Drittanspruchs. Output: Prüfergebnis Anspruchskette Dritter. Abgrenzung: nicht Direktanspruch § 812 Abs. 1 S. 1 BGB gegen Erstempfänger."
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# Bereicherung eines Dritten — § 822 BGB
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Ist der Erstempfänger nach § 818 Abs. 3 BGB entreichert, weil er das Erlangte unentgeltlich weitergegeben hat?
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2. Hat der Dritte das Weitergegebene tatsächlich erlangt, und ist sein Erwerb unentgeltlich?
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||||
3. Besteht beim Dritten ein eigenständiger Rechtsgrund für den Erwerb (z. B. Schenkungsvertrag mit dem Erstempfänger)?
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||||
4. Kann der Dritte seinerseits Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) geltend machen?
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5. Kommt eine Konkurrenz mit § 816 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht?
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## Zentrale Normen
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§ 822 BGB (Bereicherung eines Dritten) — § 812 Abs. 1 S. 1 BGB (Leistungskondiktion, Primäranspruch) — § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherung) — § 818 Abs. 4, § 819 BGB (verschärfte Haftung) — § 816 Abs. 1 S. 2 BGB (unentgeltliche Verfügung) — § 816 Abs. 2 BGB (Leistung an Nichtberechtigten)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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## Quellenregel
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||||
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||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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§ 822 BGB schließt eine Schutzlücke: Hat der Erstempfänger das Erlangte unentgeltlich an einen Dritten weitergegeben und ist er dadurch entreichert (§ 818 Abs. 3 BGB), hätte der Bereicherungsgläubiger keine Ansprüche mehr. § 822 BGB gibt ihm einen Direktanspruch gegen den Dritten.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Primäranspruch gegen Erstempfänger
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§ 822 BGB setzt voraus, dass ein Bereicherungsanspruch gegen den Erstempfänger grundsätzlich besteht (§ 812 Abs. 1 BGB), dieser sich aber auf Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen kann.
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### 2. Unentgeltliche Weitergabe an Dritten
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||||
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||||
Der Erstempfänger hat das Erlangte ganz oder teilweise unentgeltlich weitergegeben. Unentgeltlichkeit: keine oder keine angemessene Gegenleistung.
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### 3. Bereicherung des Dritten
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||||
Der Dritte hat durch die Weitergabe etwas erlangt, das aus dem Vermögen des Gläubigers stammt.
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### 4. Fehlender Rechtsgrund beim Dritten
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Auch dem Dritten gegenüber besteht kein Rechtsgrund für den Erwerb (die Schenkung durch den Erstempfänger ändert nichts an der ursprünglichen Rechtsgrundlosigkeit).
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||||
## Rechtsfolge
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Anspruch des Gläubigers unmittelbar gegen den Dritten auf Herausgabe des Erlangten nach §§ 818, 819 BGB. Der Dritte kann seinerseits Entreicherung einwenden (§ 818 Abs. 3 BGB), sofern er gutgläubig war.
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||||
## Verhältnis zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB
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||||
§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB und § 822 BGB überschneiden sich bei unentgeltlichen Verfügungen von Nichtberechtigten. Spezialität ist im Einzelfall zu bestimmen.
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## Prüfschema
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1. Besteht ein Primäranspruch gegen den Erstempfänger?
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2. Ist der Erstempfänger entreichert durch unentgeltliche Weitergabe?
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3. Hat der Dritte etwas Konkretes erlangt?
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||||
4. Hat der Dritte einen Rechtsgrund für seinen Erwerb?
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||||
5. Kann der Dritte Entreicherung einwenden?
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## Output-Template
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**Prüfung § 822 BGB — Bereicherung eines Dritten**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Primäranspruch gegen Erstempfänger | ja (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) |
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| Entreicherung Erstempfänger (§ 818 Abs. 3) | ja / nein |
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||||
| Unentgeltliche Weitergabe an Dritten | ja / nein |
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||||
| Bereicherung des Dritten | ja / nein |
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| Rechtsgrund beim Dritten | nein → § 822 greift |
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||||
| Entreicherungseinrede des Dritten | ja / nein (Gutgläubigkeit?) |
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||||
**Ergebnis:** Anspruch aus § 822 BGB gegen Dritten [besteht / besteht nicht] in Höhe von [...].
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+103
@@ -0,0 +1,103 @@
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||||
name: bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Vertrags- oder Lieferketten ohne falschen Durchgriff rückabgewickelt werden müssen. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Kettenkarte mit Rückabwicklung in der jeweils fehlerhaften Beziehung. Abgrenzung: nicht Direktdurchgriff ohne Spezialregime."
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# Bereicherungsausgleich bei Kettenverträgen
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||||
## Einsatzbereich
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||||
Nutze diesen Skill, wenn Vertrags- oder Lieferketten ohne falschen Durchgriff rückabgewickelt werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
|
||||
2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
|
||||
3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
|
||||
4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
|
||||
5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
|
||||
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
|
||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
|
||||
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
|
||||
- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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||||
- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
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||||
- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
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||||
|
||||
## Kettenkonstellationen — typische Fälle
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||||
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||||
- **Anweisung (Zahlung A → B → C):**
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||||
- A weist B an, an C zu zahlen — Zahlung an C ist gleichzeitig Leistung des A (Deckungsverhältnis A↔B) und des B (Valutaverhältnis B↔C).
|
||||
- Mangel im **Deckungsverhältnis** (A↔B): Kondiktion **B gegen A** (B kondiziert seinen eigenen Leistungsweg).
|
||||
- Mangel im **Valutaverhältnis** (B↔C): Kondiktion **C gegen B** (Valutaverhältnis ist fehlerhaft).
|
||||
- **Doppelmangel** (beide Verhältnisse fehlerhaft): trotzdem keine Direktkondiktion A↔C; jeder kondiziert in seiner eigenen Beziehung.
|
||||
- **Zessionsfall:** Zedent → Zessionar; Schuldner zahlt an Zessionar bei nichtiger Zession → Zedent kondiziert vom Zessionar (siehe `abgetretene-forderung-und-zession`).
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||||
- **Drittleistung § 267 BGB:** Dritter zahlt fremde Schuld — bei nichtiger Schuld kondiziert Dritter vom Empfänger; bei fehlender Tilgungsbestimmung andere Wertung.
|
||||
|
||||
## Grundsatz: Wickung in der fehlerhaften Beziehung
|
||||
|
||||
- BGH-Linie zum Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: jeder kondiziert in der Beziehung, in der der Rechtsgrund fehlt — Schutz vor doppeltem Insolvenzrisiko und Wahrung der vertraglichen Einreden.
|
||||
- Direktkondiktion (Durchgriff A → C) nur ausnahmsweise — bei:
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||||
- § 822 BGB (Bereicherung eines Dritten, unentgeltliche Weitergabe).
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||||
- Sittenwidrigkeit, Treuhand, vergleichbaren Konstellationen.
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||||
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||||
## Insolvenzschutz-Funktion
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||||
|
||||
- Wickung in der fehlerhaften Beziehung schützt vor Verlagerung des Insolvenzrisikos:
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||||
- A muss B in Anspruch nehmen — Insolvenzrisiko B trägt A.
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||||
- A kann nicht auf C zugreifen — Insolvenzrisiko C trägt B.
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||||
- **Ausnahme:** Bei unentgeltlicher Weitergabe (§ 822 BGB) Direktkondiktion A → C möglich.
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||||
|
||||
## Empfängerhorizont § 133, 157 BGB
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||||
|
||||
- Bei Anweisung: Empfänger sieht objektiv eine Leistung des Anweisenden, nicht des Mittelsmanns.
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||||
- Maßgeblich ist der objektive Empfängerhorizont — interne Abreden des Anweisenden bleiben außer Betracht.
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||||
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||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
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||||
---
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+109
@@ -0,0 +1,109 @@
|
||||
---
|
||||
name: beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Darlegung, Beweislast und Belegbedarf anspruchsbezogen geplant werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Beweisplan mit Darlegungslast, Beweismitteln und Substantiierungsbedarf. Abgrenzung: nicht inhaltliche Anspruchsprüfung selbst."
|
||||
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||||
# Beweise und Darlegungslast im Bereicherungsrecht
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Darlegung, Beweislast und Belegbedarf anspruchsbezogen geplant werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
|
||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
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||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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||||
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||||
## Typische Fehler
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||||
- Zweck mit Motiv verwechseln.
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||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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||||
## Beweislastverteilung im Bereicherungsrecht
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- **Kläger trägt Beweislast für:**
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||||
- Bereicherung des Beklagten (Vermögensvorteil).
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- Eigene Leistung an Beklagten oder Eingriff in eigenen Zuweisungsgehalt.
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||||
- Fehlen des Rechtsgrunds (anspruchsbegründende Tatsache).
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||||
- **Beklagter trägt Beweislast für:**
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||||
- Bestehen eines Rechtsgrunds (rechtsvernichtende Einwendung) — h.M. dreht insoweit die Beweislast.
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||||
- § 814 BGB Kenntnis der Nichtschuld.
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||||
- § 817 S. 2 BGB Gesetzes-/Sittenverstoß auf Seiten des Leistenden.
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||||
- § 818 Abs. 3 BGB Entreicherung mit konkretem Vermögensweg (substantiiert).
|
||||
- § 818 Abs. 4 i.V.m. § 819 BGB Wegfall der Entreicherungseinrede bei Bösgläubigkeit.
|
||||
|
||||
## Substantiierungspflicht § 138 ZPO
|
||||
|
||||
- Behaupten nicht ausreichend — Tatsachen konkretisiert und mit Datum, Beträgen, Belegen darlegen.
|
||||
- Bei Geldzahlung: Kontoauszug, Buchungsbeleg, Verwendungszweck.
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||||
- Bei Verfügung über Gegenstand: Übergabe-Beleg, Lieferschein, Eigentumsnachweis.
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||||
- Bei Entreicherungseinrede: konkrete Vermögensspur ("EUR X wurden für Miete im Monat Y verwendet, weil Sparvermögen nicht vorhanden").
|
||||
|
||||
## Beweismittel im Bereicherungsprozess
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||||
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||||
- Urkunden (Verträge, Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge) — § 415 ff. ZPO.
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||||
- Zeugenbeweis (zur Übergabe, Erklärung, Vereinbarung) — § 373 ff. ZPO.
|
||||
- Sachverständige (Wertgutachten für § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz) — § 402 ff. ZPO.
|
||||
- Parteivernehmung subsidiär — § 445 ZPO.
|
||||
- Augenschein bei verkörperten Gegenständen.
|
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||||
## Strategische Hinweise
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||||
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||||
- **§ 142, § 144 ZPO Vorlage- und Auskunftsanordnung:** Gericht kann Vorlage von Urkunden anordnen.
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||||
- **§ 421 ff. ZPO Beweisantretung durch Urkunde:** Antrag auf Vorlage durch Gegner.
|
||||
- **§ 286 ZPO freie Beweiswürdigung:** Gesamtwürdigung aller Umstände — Indizien können ausreichen.
|
||||
- **Stufenklage § 254 ZPO:** Auskunft → eidesstattliche Versicherung → bezifferte Leistungsklage — geeignet, wenn Anspruchshöhe unbekannt.
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||||
## Arbeitsausgabe
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||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+99
@@ -0,0 +1,99 @@
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---
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||||
name: boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Normen: §§ 819 und 820 BGB; § 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Zeitachse Kenntnis mit Haftungsverschärfung nach § 819 BGB. Abgrenzung: nicht einfacher Entreicherungseinwand § 818 Abs. 3 BGB."
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# Bösgläubigkeit, Kenntnis und § 819 Timing
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
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2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
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||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
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4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
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5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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||||
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||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
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||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
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||||
## Kenntnis-Zeitachse
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||||
Baue eine eigene Zeitachse, weil § 819 BGB nicht nur das Ergebnis, sondern den Haftungsmodus ändert:
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| Zeitpunkt | Ereignis | Rechtsfolge |
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|---|---|---|
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||||
| Empfang | Vorteil erlangt | normale Bereicherungshaftung |
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||||
| erste Zweifel | Rückfrage-/Prüfbedarf | noch nicht automatisch § 819 BGB |
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||||
| sichere Kenntnis vom Rechtsgrundmangel | Haftungsverschärfung | § 818 Abs. 3 stark eingeschränkt |
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||||
| Mahnung / Rückforderung | Indiz für Kenntnis und Verzug | Zinsen/Beweiswert prüfen |
|
||||
| Rechtshängigkeit | gesetzliche Verschärfung | § 818 Abs. 4 BGB |
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||||
| Verbrauch nach Kenntnis | eigenes Risiko | Einrede regelmäßig schwach |
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||||
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||||
Nicht jede Unsicherheit ist Kenntnis. Umgekehrt kann der Empfänger nach klarer Rückforderung nicht mehr so disponieren, als sei der Vorteil endgültig behalten.
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## Typische Fehler
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- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
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||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
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||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## § 819-Output
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||||
| Frage | Ergebnis |
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|---|---|
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| Kenntnis vom Tatsachenkern | [...] |
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||||
| Kenntnis vom Rechtsgrundmangel | [...] |
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| Haftungsverschärfung ab | [...] |
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||||
| Verbrauch davor/danach | [...] |
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||||
| § 818 Abs. 3 noch offen? | ja / nein / teilweise |
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||||
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## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
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---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
name: condictio-causa-data-causa-non-secuta
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn der erwartete Leistungserfolg endgültig nicht eingetreten ist. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Prüfergebnis condictio ob rem mit Zweckverfehlung und Anspruchshöhe. Abgrenzung: nicht condictio indebiti § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB."
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# Causa data causa non secuta
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||||
## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn der erwartete Leistungserfolg endgültig nicht eingetreten ist. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
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||||
## Triage — zuerst klären
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||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
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||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
|
||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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|
||||
## Typische Fehler
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- Zweck mit Motiv verwechseln.
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- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
@@ -0,0 +1,94 @@
|
||||
---
|
||||
name: condictio-indebiti-813-bgb
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||||
description: "Rückforderung trotz Erfüllung einer einredebehafteten Verbindlichkeit nach § 813 BGB prüfen. Normen: § 813 BGB. Prüfraster: dauernde vs. temporäre Einreden, Verjährungseinrede, Tatbestandsmerkmale. Output: Prüfergebnis condictio indebiti mit Einredenklassifikation. Abgrenzung: nicht condictio § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bei fehlendem Rechtsgrund."
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# Condictio indebiti — § 813 BGB
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Hat der Leistende auf eine Verbindlichkeit gezahlt, gegen die ihm eine dauernde (nicht nur vorübergehende) Einrede zustand?
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||||
2. Welche konkrete Einrede ist einschlägig — insbesondere: war die Forderung bereits verjährt (§ 214 BGB)?
|
||||
3. Kannte der Leistende die Einrede im Zeitpunkt der Leistung (Ausschluss nach § 813 Abs. 1 S. 2 BGB)?
|
||||
4. Handelt es sich um eine Verbindlichkeit aus einem einseitigen Rechtsgeschäft (Ausschluss § 813 Abs. 2 BGB)?
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||||
5. Kommt § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld) als vorrangige Norm in Betracht?
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||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
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§ 813 BGB (Rückforderung bei dauernder Einrede) — § 214 BGB (Verjährungseinrede) — § 853 BGB (Einrede der Arglist) — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 222 BGB a.F. (Verjährungseinrede, für Altfälle)
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||||
## Rechtsprechung
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|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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||||
## Zweck
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||||
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||||
§ 813 BGB ist ein Sonderfall der Leistungskondiktion. Er erlaubt die Rückforderung einer Leistung, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit erbracht wurde, gegen die dem Leistenden eine dauernde Einrede zustand.
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||||
|
||||
## Obersatz
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||||
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||||
Wer zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet hat, gegen die ihm eine dauernde Einrede zusteht, kann das Geleistete nach § 813 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit
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Der Leistende muss in der Vorstellung gehandelt haben, eine bestehende Schuld zu tilgen. Kein Schenkungswille.
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### 2. Dauernde Einrede
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**Definition:** Eine Einrede, die nicht nur vorübergehend die Durchsetzbarkeit hemmt, sondern die Verbindlichkeit auf Dauer unvollkommen macht.
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||||
|
||||
**Beispiele dauernder Einreden:**
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||||
- Verjährungseinrede (§ 214 BGB) — wichtigster Anwendungsfall.
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||||
- Einrede der Arglist (§ 853 BGB) bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
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||||
|
||||
**Keine dauernde Einrede:**
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||||
- Stundungsabrede (nur vorübergehend).
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||||
- Einrede des nicht fälligen Anspruchs.
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### 3. Kein Ausschluss nach § 813 Abs. 1 S. 2 BGB
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||||
Hat der Leistende die Einrede im Zeitpunkt der Leistung gekannt, ist die Rückforderung ausgeschlossen.
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||||
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||||
### 4. Kein Ausschluss nach § 813 Abs. 2 BGB
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||||
§ 813 Abs. 2 BGB schließt die Rückforderung bei Leistung auf eine Verbindlichkeit aus einem einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Wechsel, Scheck) aus, soweit ein gutgläubiger Dritter betroffen ist.
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||||
## Besonderheit: Verjährungseinrede
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||||
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Zahlt der Schuldner auf eine bereits verjährte Forderung, steht ihm die Einrede aus § 214 BGB zu. In Kenntnis der Verjährung ist Rückforderung nach § 813 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen; ohne Kenntnis ist Rückforderung möglich.
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## Prüfschema
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1. Leistung zur Tilgung einer Verbindlichkeit?
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2. Bestand eine dauernde Einrede?
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3. Kannte der Leistende die Einrede (→ Ausschluss)?
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4. Ausschluss nach § 813 Abs. 2 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft)?
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## Output-Template
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**Prüfung § 813 BGB — Condictio indebiti**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Leistung zur Tilgung einer Verbindlichkeit | ja / nein |
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| Art der Einrede | z. B. Verjährung (§ 214 BGB) |
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||||
| Dauernde Einrede (nicht nur vorübergehend) | ja / nein |
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||||
| Kenntnis der Einrede bei Leistung | ja → Ausschluss / nein → § 813 greift |
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||||
| § 813 Abs. 2 BGB einschlägig | ja / nein |
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||||
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||||
**Ergebnis:** Rückforderung nach § 813 Abs. 1 S. 1 BGB [möglich / ausgeschlossen].
|
||||
|
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---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+104
@@ -0,0 +1,104 @@
|
||||
---
|
||||
name: condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein zunächst bestehender Rechtsgrund später entfallen sein kann. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Prüfergebnis condictio ob causam finitam mit Wegfallzeitpunkt. Abgrenzung: nicht condictio indebiti (Rechtsgrund von Anfang an fehlend)."
|
||||
---
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||||
|
||||
# Condictio ob causam finitam: Wegfall des Rechtsgrundes
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn ein zunächst bestehender Rechtsgrund später entfallen sein kann. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
|
||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
|
||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
|
||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
|
||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
|
||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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|
||||
- Zweck mit Motiv verwechseln.
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||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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||||
|
||||
## Condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)
|
||||
|
||||
- **Tatbestand:** Leistung zur Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit; der Rechtsgrund **entfällt nachträglich** mit Wirkung ex nunc oder ex tunc.
|
||||
- **Abgrenzung condictio indebiti § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB:** Rechtsgrund fehlt von Anfang an (z. B. nichtiger Vertrag § 134, § 138 BGB).
|
||||
- **Abgrenzung condictio ob rem § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB:** ein gar nicht bezweckter Erfolg tritt nicht ein; condictio ob causam finitam dagegen bezieht sich auf einen bestehenden, später wegfallenden Rechtsgrund.
|
||||
|
||||
## Typische Wegfallsereignisse
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||||
- **§ 142 BGB Anfechtung:** ex tunc-Nichtigkeit — Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB; **Hinweis:** beim Streit um Subsumtion ggf. condictio indebiti (Rechtsgrund von Anfang an fehlend, weil ex tunc) — h.M. ordnet aber unter § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB ein.
|
||||
- **Auflösende Bedingung § 158 Abs. 2 BGB:** mit Bedingungseintritt entfällt der Rechtsgrund ex nunc.
|
||||
- **Auflösender Endtermin § 163 BGB:** Vertrag endet zum Termin, danach Rückabwicklung der nach Termin erfolgten Leistungen.
|
||||
- **Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB:** Vorrang Anpassung; bei Unmöglichkeit der Anpassung Rücktrittsrecht und Rückabwicklung nach §§ 346 ff. BGB (kein direkter Bereicherungsanspruch).
|
||||
- **Erlöschen eines Erbteils** durch Anfechtung der Erbschaftsannahme § 1957 BGB.
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||||
|
||||
## Saldotheorie und § 818 Abs. 3 BGB
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||||
|
||||
- Bei gegenseitigem Vertrag mit Wegfall des Rechtsgrunds: Saldotheorie wie bei Rückabwicklung nichtiger Verträge.
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||||
- Entreicherungseinrede § 818 Abs. 3 BGB für gutgläubigen Empfänger; § 819 BGB Verschärfung ab Kenntnis vom Wegfallsereignis.
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||||
## Konkurrenz und Vorrang
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||||
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||||
- **Rücktritt §§ 346 ff. BGB:** Bei wirksamem Rücktritt **kein** Bereicherungsanspruch — § 346 BGB ist abschließendes Spezialregime.
|
||||
- **Widerruf §§ 355, 357 BGB:** ebenfalls Spezialregime mit eigenen Rückabwicklungsregeln.
|
||||
- **Anfechtung § 142 BGB:** Rechtsgrund ex tunc nichtig, dann §§ 812 ff. BGB.
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|
||||
## Beweis
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||||
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||||
- Anspruchsteller: Bestehen des ursprünglichen Rechtsgrunds + Wegfallsereignis mit Datum.
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||||
- Anspruchsgegner: Entreicherung, Bösgläubigkeitsausschluss.
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||||
## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+89
@@ -0,0 +1,89 @@
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name: condictio-ob-rem-zweckabrede
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description: "Nutze diesen Skill, wenn eine Leistung für einen erkennbar bezweckten Erfolg erbracht wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Prüfergebnis condictio ob rem mit Zweckabrede und Erfolgseintritt. Abgrenzung: nicht condictio causa data (endgültiger Misserfolg)."
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# Condictio ob rem: Zweckabrede
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn eine Leistung für einen erkennbar bezweckten Erfolg erbracht wurde. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
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- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
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||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
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||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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## Typische Fehler
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- Zweck mit Motiv verwechseln.
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- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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## Condictio ob rem — Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)
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||||
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||||
- **Tatbestand:** Leistung an den Empfänger zu einem nach dem Vertragsinhalt **nicht geschuldeten** Erfolg (kein Erfüllungsanspruch), wobei der Empfänger den Zweck **kannte oder kennen musste** und sich auf diesen Zweck **eingelassen** hat (sog. Zweckabrede oder factum). Der bezweckte Erfolg tritt nicht ein.
|
||||
- **Abgrenzung Motiv vs. Zweckabrede:** Reines einseitiges Motiv des Leistenden genügt nicht — der Zweck muss zum **gemeinsamen Verständnis** geworden sein.
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||||
- **Abgrenzung condictio indebiti § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB:** dort fehlt der Rechtsgrund von Anfang an; bei condictio ob rem gibt es eine Zweckabrede, deren Zweck verfehlt wurde.
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||||
- **Abgrenzung condictio ob causam finitam § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB:** dort entfällt ein einmal bestandener Rechtsgrund nachträglich; bei condictio ob rem wird ein angestrebter Erfolg nicht erreicht.
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||||
## Typische Fallgruppen
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||||
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||||
- **Schwiegerelternzuwendungen** an die Schwiegerkinder zur Familienvermögensbildung — Trennung der Ehe führt zur Zweckverfehlung, Rückforderung möglich (BGH-Linie zur unbenannten Zuwendung unter Ehegatten, Az. zu verifizieren).
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||||
- **Investitionen in fremde Sache** in Erwartung einer späteren Übertragung (z. B. Hausbau auf Schwiegerelterngrundstück).
|
||||
- **Vorleistungen** auf einen erwarteten künftigen Vertragsabschluss, der nicht zustande kommt.
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||||
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||||
## Konkurrenzen und Ausschlüsse
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||||
- **§ 815 BGB:** ausgeschlossen, wenn Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und Leistender dies wusste, oder wenn Leistender den Erfolgseintritt treuwidrig verhindert.
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||||
- **§ 814 BGB:** kein Ausschluss, da Zweckverfehlung nicht „Kenntnis der Nichtschuld" voraussetzt.
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||||
- **§ 313 BGB Geschäftsgrundlage:** Vorrang bei wirksamem Vertrag mit Geschäftsgrundlagenstörung.
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||||
## Saldierung und § 818 Abs. 3 BGB
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||||
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||||
- Bei Rückforderung von Bauleistungen / werterhöhenden Verwendungen: Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB; Saldierung mit eigenen Nutzungen des Leistenden.
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||||
- Bei Entreicherung des Empfängers (z. B. Geld bereits verlebt): § 818 Abs. 3 BGB greift, sofern nicht § 819 BGB Bösgläubigkeit.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
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|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
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---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+96
@@ -0,0 +1,96 @@
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---
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||||
name: drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein Dritter bewusst auf eine fremde Schuld gezahlt haben könnte. Normen: §§ 267 und 268 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Prüfergebnis Drittleistung mit Rückgriffsweg und Anspruchsgegner. Abgrenzung: nicht echter Anweisungsfall mit Deckungsverhältnis."
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||||
---
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|
||||
# Drittleistung nach § 267 BGB und Rückgriff
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn ein Dritter bewusst auf eine fremde Schuld gezahlt haben könnte. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
|
||||
2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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||||
3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
|
||||
4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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||||
5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
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||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
|
||||
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
|
||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
|
||||
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
|
||||
- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
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||||
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||||
## Drittleistungsfilter
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||||
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||||
| Lage | Bereicherungsrechtliche Folge |
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||||
|---|---|
|
||||
| D zahlt bewusst auf Schuld des S | Gläubiger hat Behaltensgrund durch Tilgung |
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||||
| D zahlt irrtümlich auf eigene vermeintliche Schuld | Leistungskondiktion D gegen Gläubiger prüfen |
|
||||
| D zahlt als Vertreter/Bote des S | Zurechnung zu S, Rückgriff im Innenverhältnis |
|
||||
| Schuld des S bestand nicht | Empfängerhorizont entscheidet, ob D oder S kondiziert |
|
||||
| D tilgt wirksam und will Rückgriff | Anspruch gegen S aus Auftrag, GoA oder Bereicherung prüfen |
|
||||
|
||||
Der Gläubiger ist nicht deshalb bereichert, weil das Geld von D kam. Wenn eine bestehende Schuld erfüllt wurde, ist die Befreiung des Schuldners der zentrale Vermögensvorteil.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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||||
- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
|
||||
- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Rückgriffsmatrix
|
||||
|
||||
| Frage | Ergebnis |
|
||||
|---|---|
|
||||
| Schuld bestand? | ja / nein |
|
||||
| Zahlung sollte wessen Schuld tilgen? | [...] |
|
||||
| Gläubiger hat Behaltensgrund? | ja / nein |
|
||||
| Befreiter Schuldner ist bereichert? | ja / nein |
|
||||
| Rückgriff gegen | Schuldner / Gläubiger / beide hilfsweise |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+101
@@ -0,0 +1,101 @@
|
||||
---
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||||
name: ebv-und-bereicherungsrecht
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Normen: §§ 987 bis 1003 BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Konkurrenz-Matrix EBV vs. Bereicherungsrecht mit Anspruchsergebnis. Abgrenzung: nicht reines Bereicherungsrecht ohne EBV-Konkurrenz."
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||||
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||||
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||||
# EBV und Bereicherungsrecht
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
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||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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||||
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||||
## EBV — Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987–1003 BGB)
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||||
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||||
- **Voraussetzung:** Eigentümer X gegen Besitzer Y; kein Besitzrecht (Y ist „unrechtmäßiger Besitzer").
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||||
- **Vindikation § 985 BGB:** Herausgabe der Sache.
|
||||
- **§§ 987 ff. BGB Folgeansprüche:**
|
||||
- § 987 BGB Nutzungen bei verklagtem oder bösgläubigem Besitzer.
|
||||
- § 989 BGB Schadensersatz bei verklagtem oder bösgläubigem Besitzer.
|
||||
- § 990 BGB Bösgläubigkeit — Kenntnis vom Fehlen des Besitzrechts oder grob fahrlässige Unkenntnis.
|
||||
- § 993 BGB redlicher und unverklagter Besitzer: nur tatsächlich gezogene Übermaß-Nutzungen, kein Schadensersatz.
|
||||
- **Verwendungen §§ 994 ff. BGB:**
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||||
- § 994 BGB notwendige Verwendungen — bei verklagtem/bösgläubigem Besitzer voller Ersatz, bei redlichem nur freiwillig erbrachte zwingende Verwendungen.
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||||
- § 996 BGB nützliche Verwendungen — nur wenn Eigentümer Besitz übernimmt.
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||||
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||||
## Konkurrenz zu §§ 812 ff. BGB
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||||
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||||
- **Sperrwirkung des EBV:** Im Anwendungsbereich der §§ 987 ff. BGB sind Bereicherungs- und Deliktsansprüche grundsätzlich **gesperrt** (h.M.). Schutzwertung: Besitzschutz und privilegierte Haftung des redlichen Besitzers.
|
||||
- **Ausnahmen** (Bereicherungsrecht greift trotz EBV):
|
||||
- **Fremdbesitzerexzess:** Besitzer überschreitet sein vermeintliches Recht (z. B. Mieter zerstört Sache mutwillig).
|
||||
- **Aufgedrängte Verwendungen:** Verwendungen außerhalb §§ 994 ff. BGB — Bereicherungsausgleich nach § 812 BGB i.V.m. § 1001 BGB (umstritten).
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||||
- **§ 988 BGB unentgeltlich erlangter Besitz:** EBV greift, aber Verzahnung mit Bereicherungsrecht über Verweisung.
|
||||
- **Verfügung eines Nichtberechtigten § 816 BGB:** vorrangiger Spezialtatbestand, kein EBV-Konflikt bei Drittverfügung.
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||||
|
||||
## Praktische Empfehlung
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||||
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||||
- Prüfung: zuerst Vindikation § 985 BGB klären (Eigentumslage, Besitzrecht), dann EBV-Folgeansprüche, **am Ende** prüfen, ob § 812 BGB für nicht von §§ 987 ff. erfasste Sachverhalte ergänzend greift.
|
||||
- Bei Verwendungen: § 1001 BGB Geltendmachung erst bei Rückgabe der Sache.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+107
@@ -0,0 +1,107 @@
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||||
---
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||||
name: eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn fremdes Eigentum wirtschaftlich genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Prüfergebnis Eingriffskondiktion mit Wertersatz für Nutzung. Abgrenzung: nicht Schadensersatz § 823 BGB."
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||||
---
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||||
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||||
# Eigentumsnutzung und sachenrechtliche Zuweisung
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||||
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||||
## Einsatzbereich
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||||
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||||
Nutze diesen Skill, wenn fremdes Eigentum wirtschaftlich genutzt wurde. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
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||||
2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
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||||
3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
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||||
4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
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||||
5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
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||||
- Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
|
||||
- Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
|
||||
- Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
|
||||
- Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
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||||
- Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
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||||
- Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
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||||
- Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
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||||
- Lizenzwert ohne Methode schätzen.
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||||
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||||
## Eingriffskondiktion § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
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||||
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||||
- **Tatbestand:** „in sonstiger Weise" auf Kosten eines anderen — Erlangung eines Vorteils ohne dass der andere selbst geleistet hat.
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||||
- **Zuweisungsgehalt (Theorie der Eingriffskondiktion):** Erlangter Vorteil muss aus einer dem Anspruchsteller rechtlich zugewiesenen Position stammen.
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||||
- **Klassische zuweisungsgehaltreiche Positionen:**
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||||
- **Eigentum § 903 BGB:** Nutzung fremder Sache, Verbrauch, Verfügung.
|
||||
- **Beschränkte dingliche Rechte:** Nießbrauch §§ 1030 ff. BGB, Grunddienstbarkeit §§ 1018 ff. BGB.
|
||||
- **Persönlichkeitsrechte:** Recht am eigenen Bild § 22 KUG, Namensrecht § 12 BGB.
|
||||
- **Immaterialgüterrechte:** Patent, Marke, Urheberrecht, GebrM.
|
||||
- **Negativ — kein Zuweisungsgehalt:**
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||||
- Reine wettbewerbliche Position (str.).
|
||||
- Allgemeine Marktchance, Lauterkeit (kein Bereicherungsanspruch, sondern UWG).
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## Rechtsfolge — Lizenzanalogie
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- **Wertersatz § 818 Abs. 2 BGB:** Bei nicht-zurückgebbarem Vorteil (Nutzungsvorteil ist konsumiert) Wertersatz in Geld.
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- **Maßstab:** **Marktüblicher Lizenzpreis** für die konkret in Anspruch genommene Nutzung (Lizenzanalogie). Bei Eigentumsnutzung Mietzins; bei Patenten Lizenzgebühren; bei Urheberrecht GEMA-Sätze oder Vergleichsverträge.
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||||
- **Drei-fache Berechnungsmethode** (Wahlrecht des Geschädigten — i.d.R. Immaterialgüterrechte):
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1. Konkreter Schaden + entgangener Gewinn (§ 252 BGB).
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||||
2. Verletzergewinn (§ 687 Abs. 2 i.V.m. §§ 681, 667 BGB analog).
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||||
3. Lizenzanalogie (§ 812 BGB).
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## Konkurrenz und Abgrenzung
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- **§ 823 BGB Schadensersatz:** kumulativ möglich, aber Schaden ≠ Bereicherung; Verschulden erforderlich.
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- **§ 816 BGB:** vorrangig bei Verfügung eines Nichtberechtigten (Verkauf einer fremden Sache, Vermietung an Dritten gegen Entgelt).
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- **§ 985 ff. BGB EBV:** vorrangig bei Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Vindikation und Nutzungsersatz im Rahmen §§ 987 ff. BGB).
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## Beweisbedarf
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- Anspruchsteller: Eigentum / Inhaberschaft des Rechts, Nutzung durch Gegner, ohne Lizenz, in welchem Umfang.
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- Gegner: Lizenz, Gestattung, gesetzliche Erlaubnis, Entreicherung § 818 Abs. 3 BGB (bei Wertersatz aber selten anwendbar, da Nutzung als „aufgedrängte Bereicherung" nicht entreicherungsfähig).
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+105
@@ -0,0 +1,105 @@
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---
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||||
name: eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn kommerzieller Persönlichkeitswert ohne Zustimmung genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; §§ 22 und 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Lizenzanalogie-Berechnung mit Eingriffsbestimmung und Wertersatzhöhe. Abgrenzung: nicht Schmerzensgeld § 253 BGB."
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# Eingriff in Name, Bild und Persönlichkeitswert
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|
||||
## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn kommerzieller Persönlichkeitswert ohne Zustimmung genutzt wurde. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
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||||
## Triage — zuerst klären
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1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
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2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
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||||
3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
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||||
4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
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5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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||||
- Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
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||||
- Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
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||||
- Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
|
||||
- Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
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||||
- Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.
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||||
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## Typische Fehler
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- Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
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- Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
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- Lizenzwert ohne Methode schätzen.
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## Vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts
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- **Recht am eigenen Bild §§ 22, 23 KUG:** kommerzielle Nutzung ohne Einwilligung verletzt; § 22 KUG verlangt Einwilligung des Abgebildeten oder Erben innerhalb 10 Jahren nach Tod.
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- **Namensrecht § 12 BGB:** unbefugte kommerzielle Verwendung des Namens für Werbung, Domain, Produktbezeichnung.
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||||
- **Stimme:** kommerzielle Nutzung der Stimme einer Person (z. B. Werbespot mit nachgeahmter Stimme) — vermögenswerter Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH-Linie zur Marlene-Dietrich-Rechtsprechung).
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||||
- **Persönlichkeitswert allgemein:** vermögenswerte Bestandteile sind nach BGH-Linie postmortal **vererblich** (anders als ideelle Bestandteile, die mit dem Tod erlöschen) — vermögenswerter Schutz erstreckt sich gem. § 22 S. 3 KUG analog auf 10 Jahre nach dem Tod (umstritten).
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||||
## Schrankenfrei vs. zustimmungspflichtig
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- **§ 23 KUG-Ausnahmen** (Bildverwendung zulässig ohne Einwilligung):
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||||
- Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) — abgestufte Wertung BVerfG/BGH.
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||||
- Bilder als Beiwerk (Nr. 2), Versammlungen/Aufzüge (Nr. 3), höhere Interessen der Kunst (Nr. 4).
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||||
- **Schranke der Schranke § 23 Abs. 2 KUG:** berechtigte Interessen des Abgebildeten dürfen nicht verletzt werden.
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||||
- **Kommerzielle Nutzung:** nahezu immer zustimmungspflichtig, da kein § 23 Abs. 1 KUG.
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## Eingriffskondiktion — Berechnung
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- **Lizenzanalogie:** marktübliche Lizenzgebühr für vergleichbare Werbeverträge (Prominente, Kategorie, Umfang der Nutzung — Print, TV, Online, Dauer, Reichweite).
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||||
- **Drei-fache Berechnungsmethode** (BGH-Linie zu Immaterialgüterrechten und Persönlichkeitsrechten):
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||||
1. Konkreter Schaden.
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||||
2. Verletzergewinn.
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||||
3. Lizenzanalogie.
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||||
- **Gewinnabschöpfung:** bei vorsätzlich-sittenwidriger Verletzung höhere Werte zulässig.
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## Konkurrenz und parallele Ansprüche
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||||
- **§ 823 Abs. 1 BGB:** Schadensersatz (sonstiges Recht — Persönlichkeitsrecht).
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||||
- **§ 1004 BGB analog:** Unterlassungsanspruch.
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||||
- **DSGVO Art. 82:** Schadensersatz bei datenschutzrechtlich relevantem Eingriff (Personenbezug).
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||||
- **Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung:** eigenständiger ideeller Anspruch, kein Bereicherungsanspruch — BGH-Linie zur schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung.
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## Arbeitsausgabe
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||||
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||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
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|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+115
@@ -0,0 +1,115 @@
|
||||
---
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||||
name: eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt
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description: "Nichtleistungskondiktion wegen Eingriffs in fremde Rechtsposition klären: Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Zuweisungsgehalt der Rechtsposition, Eingriff ohne Leistung, Fallgruppen. Output: Anspruchsanalyse Eingriffskondiktion mit Bereicherungsumfang. Abgrenzung: nicht Leistungskondiktion Alt. 1 (Leistungsbeziehung vorhanden)."
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# Eingriffskondiktion — Zuweisungsgehalt
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Welche konkrete Rechtsposition des Anspruchstellers wurde genutzt (Eigentum, Urheberrecht, Marke, Patent, Persönlichkeitsrecht)?
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2. Weist die Rechtsordnung dem Rechtsinhaber die wirtschaftliche Nutzung exklusiv zu (Zuweisungsgehalt)?
|
||||
3. Liegt eine Lizenz, gesetzliche Erlaubnis oder sonstige Gestattung vor?
|
||||
4. Wie ist der Wert des Eingriffs zu bemessen (Lizenzanalogie, übliche Marktlizenz)?
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||||
5. Kommen daneben Schadensersatzansprüche (§§ 97 ff. UrhG, § 14 Abs. 6 MarkenG) in Betracht?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion/Eingriffskondiktion) — § 818 Abs. 2 BGB (Wertersatz) — § 903 BGB (Eigentum) — § 15 UrhG (Verwertungsrechte) — § 14 MarkenG (Markenverletzung) — § 9 PatG (Patentrecht) — § 12 BGB, § 22 KunstUrhG (Persönlichkeitsrecht) — § 242 BGB (Treu und Glauben)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
## Quellenregel
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||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Grundprinzip
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Die Eingriffskondiktion schützt den Inhaber einer Rechtsposition gegen wirtschaftliche Ausbeutung seiner Position ohne Rechtsgrund. Maßgeblich ist der Zuweisungsgehalt der verletzten Rechtsposition.
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## Vorrang der Leistungsbeziehung prüfen
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Die Eingriffskondiktion ist kein Auffangbecken für unsaubere Leistungsketten. Vor Alt. 2 muss geklärt sein:
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- Hat der Anspruchsteller selbst geleistet?
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- Hat ein Dritter mit erkennbarem Leistungszweck geleistet?
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- Gibt es eine Anweisung, Abtretung, Lizenzkette oder sonstige Zweckbeziehung?
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- Soll der Beklagte wirklich wegen eines Eingriffs haften oder nur als Endempfänger einer fehlerhaften Leistung?
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Wenn eine Leistungskette plausibel ist, zuerst `leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung` und `mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion` verwenden.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Bestehendes Recht mit Zuweisungsgehalt
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**Beispiele:**
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- Eigentum: § 903 BGB weist dem Eigentümer die Nutzung seiner Sache exklusiv zu.
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||||
- Urheberrecht: § 15 UrhG weist dem Urheber die Verwertungsrechte zu.
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||||
- Markenrecht: § 14 MarkenG weist dem Markeninhaber die Nutzung der Marke zu.
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||||
- Patent: § 9 PatG weist dem Patentinhaber die gewerbliche Nutzung zu.
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||||
- Persönlichkeitsrecht: Kommerzialisierung des Namens oder Bildnisses.
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### 2. Eingriff in den Zuweisungsgehalt
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Der Schuldner hat die Rechtsposition genutzt, als ob sie ihm gehörte, ohne Zustimmung oder Lizenz des Berechtigten.
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### 3. Ohne Rechtsgrund
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Keine Lizenz, keine Gestattung, kein gesetzlicher Erlaubnissatz.
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## Rechtsfolge — Wertersatz/Lizenzanalogie
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||||
Bei Unmöglichkeit der Naturalrestitution schuldet der Eingreifer den objektiven Wert der Nutzung — in der Praxis die übliche Lizenzgebühr (Lizenzanalogie). Der Anspruchsteller muss nicht nachweisen, dass er selbst eine Lizenz erteilt hätte.
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||||
## Wertbestimmung
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Ermittle den Vorteil nicht pauschal:
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- objektiver Nutzungswert,
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- übliche Lizenz oder marktüblicher Preis,
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||||
- ersparte Lizenzaufwendungen,
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||||
- gezogene Nutzungen oder Erlöse,
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||||
- Abzug nur für Positionen, die den herauszugebenden Vorteil wirklich mindern.
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||||
|
||||
Gewinnabschöpfung, Schadensersatz und Bereicherungswertersatz sind gedanklich getrennt zu prüfen, auch wenn sie praktisch ähnliche Zahlen liefern können.
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||||
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||||
## Verhältnis zu Schadensersatz
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||||
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||||
Eingriffskondiktion und Schadensersatzanspruch (§§ 97 ff. UrhG, § 14 Abs. 6 MarkenG) stehen nebeneinander. Vorteil: kein Verschuldensnachweis erforderlich.
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||||
## Prüfschema
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||||
|
||||
1. Welche Rechtsposition hat der Anspruchsteller inne?
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||||
2. Weist die Rechtsordnung diesem die wirtschaftlichen Früchte exklusiv zu?
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||||
3. Hat der Schuldner in diesen Zuweisungsgehalt eingegriffen?
|
||||
4. Liegt ein Rechtsgrund (Lizenz, gesetzliche Erlaubnis) vor?
|
||||
5. Ist eine Leistungsbeziehung vorrangig?
|
||||
6. Wie ist der Wert des Eingriffs zu bemessen?
|
||||
|
||||
## Output-Template
|
||||
|
||||
**Prüfung Eingriffskondiktion — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB**
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||||
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Sachverhalt (kurz): [...]
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||||
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||||
| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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||||
| Rechtsposition mit Zuweisungsgehalt | z. B. Urheberrecht / Marke / Eigentum |
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||||
| Eingriff durch Schuldner | ja / nein |
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||||
| Rechtsgrund (Lizenz/Gestattung) | nein → Kondiktion möglich |
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||||
| vorrangige Leistungsbeziehung | nein / ja: [...] |
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||||
| Wertbemessung | Lizenzanalogie: [...] EUR |
|
||||
| Schadensersatz konkurrierend | ja / nein |
|
||||
|
||||
**Ergebnis:** Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB, gerichtet auf Herausgabe des Wertersatzes i.H.v. [...] EUR.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+104
@@ -0,0 +1,104 @@
|
||||
---
|
||||
name: entreicherung-beweislast-und-substantiierung
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn § 818 Abs. 3 BGB konkret behauptet oder angegriffen werden muss. Normen: § 818 Abs. 3 BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Entreicherungs-Substantiierung mit Beweisplan und Saldobetrachtung. Abgrenzung: nicht verschärfte Haftung § 819 BGB."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Entreicherung: Beweislast und Substantiierung
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn § 818 Abs. 3 BGB konkret behauptet oder angegriffen werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
|
||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
|
||||
|
||||
## Substantiierungstreppe
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||||
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||||
Eine Entreicherungseinrede ist erst prüffähig, wenn sie diese Treppe hochgeht:
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||||
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||||
1. **Was genau ist weggefallen?** Geldbetrag, Sache, Nutzung, Forderung, Befreiung, Erlös.
|
||||
2. **Wann ist es weggefallen?** vor Kenntnis, nach Kenntnis, nach Mahnung, nach Rechtshängigkeit.
|
||||
3. **Wie ist es weggefallen?** Verbrauch, Verlust, Weitergabe, Schuldtilgung, Verrechnung, Investition.
|
||||
4. **Was trat an die Stelle?** Surrogat, Ersparnis, Nutzung, Ersatzforderung, Versicherungsleistung.
|
||||
5. **Warum ist der Wegfall nicht eigenes Risiko?** keine bewusste Vermögensentscheidung, keine Schutzwertung gegen Einrede.
|
||||
|
||||
Fehlt eine Stufe, lautet der Output nicht "Entreicherung greift", sondern "Entreicherung nicht ausreichend dargelegt".
|
||||
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## Gegenprüfung des Anspruchstellers
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- Kontoauszüge vor und nach Zufluss verlangen.
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||||
- Schuldtilgungen und ersparte Ausgaben identifizieren.
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||||
- Weitergaben an Dritte auf § 822 BGB prüfen.
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||||
- Kenntniszeitpunkt mit Schreiben, Mahnungen, Rückfragen und Vertragsunterlagen belegen.
|
||||
- Bei Barabhebungen konkrete Verwendung und Zeitpunkt abfragen.
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||||
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||||
## Typische Fehler
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- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
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||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
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||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
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## Entreicherungs-Output
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||||
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||||
| Stufe | Vortrag ausreichend? | Risiko |
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||||
|---|---|---|
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||||
| Wegfallgegenstand konkret | ja / nein | [...] |
|
||||
| Zeitpunkt belegt | ja / nein | [...] |
|
||||
| Verbrauchsart belegt | ja / nein | [...] |
|
||||
| Surrogat/Ersparnis ausgeschlossen | ja / nein | [...] |
|
||||
| keine verschärfte Haftung | ja / nein | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+93
@@ -0,0 +1,93 @@
|
||||
---
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||||
name: ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Verbrauch des Erlangten mit ersparten eigenen Ausgaben kollidiert. Normen: § 818 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Berechnungsblatt ersparte Aufwendungen mit Lebenshaltungs-Abgrenzung. Abgrenzung: nicht volle Wertersatzhaftung ohne Vermögensvergleich."
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# Ersparte Aufwendungen und Lebenshaltung
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||||
## Einsatzbereich
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||||
Nutze diesen Skill, wenn Verbrauch des Erlangten mit ersparten eigenen Ausgaben kollidiert. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
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||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
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||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
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||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
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||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
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||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
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||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
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||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
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||||
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||||
## Ersparnisfilter
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||||
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||||
| Verwendung des Erlangten | Typische Bewertung |
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|---|---|
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||||
| Miete, Strom, Versicherungen, Raten | eigene Aufwendungen erspart |
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||||
| Tilgung von Schulden | Befreiung bleibt Vermögensvorteil |
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||||
| Lebenshaltung, die ohnehin angefallen wäre | Ersparnis prüfen |
|
||||
| zusätzliche Reise, Luxus, Geschenk | echte Entreicherung möglich, aber beweispflichtig |
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||||
| Ersatzanschaffung für ohnehin notwendige Sache | Ersparnis oder Surrogat prüfen |
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||||
| Barabhebung ohne Belege | nicht ausreichend substantiiert |
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||||
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||||
Die Kernfrage lautet: Hätte der Empfänger sein eigenes Vermögen ohne die Bereicherung in gleicher Weise eingesetzt? Wenn ja, ist er häufig noch bereichert.
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||||
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||||
## Typische Fehler
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||||
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- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
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||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
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||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Ersparnis-Output
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||||
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||||
| Ausgabe | ohnehin angefallen? | Folge |
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||||
|---|---|---|
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| [...] | ja / nein / unklar | Ersparnis / Entreicherung / Beweis offen |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+85
@@ -0,0 +1,85 @@
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name: falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung
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||||
description: "Typische Falschverortungen erkennen: Vertrag statt Bereicherung, Bereicherung statt Anfechtung, AnfG statt InsO. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Abgrenzungsmatrix, häufige systematische Fehler, Weiterleitung. Output: Warnhinweis mit korrekter Weiterleitung zum richtigen Regelungskreis. Abgrenzung: kein eigener Anspruchsgutachter, nur Navigationshilfe."
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# Falsche-Wiese-Warnung: Bereicherung und Anfechtung
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## Triage — kläre vor dem Hinweis
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1. Hat der Nutzer einen nichtigen Vertrag als Anspruchsgrundlage für eine Rückzahlung genannt?
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||||
2. Besteht ein wirksamer Rechtsgrund für die Leistung, sodass § 812 BGB tatbestandlich nicht greift?
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||||
3. Ist der Nutzer Insolvenzverwalter (→ §§ 129 ff. InsO) oder Einzelgläubiger mit Titel (→ AnfG)?
|
||||
4. Befindet sich die Sache noch im Eigentum des Berechtigten (→ § 985 BGB vorrangig)?
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||||
5. Wird Schadensersatz begehrt, obwohl es sich um Bereicherungsrecht handelt (kein Verschulden erforderlich)?
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||||
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||||
## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion, Nichtleistungskondiktion) — §§ 134, 138, 142 BGB (Nichtigkeitsgründe) — §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) — §§ 1 ff. AnfG (Gläubigeranfechtung außerhalb InsO) — § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers) — § 2 AnfG (Vollstreckungstitel Voraussetzung)
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||||
## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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Dieser Skill benennt die häufigsten systematischen Fehler bei der Auswahl des richtigen Regelungskreises und erklärt, warum sie das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Falschverortung 1: Vertrag statt Bereicherungsrecht
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**Fehler:** Nutzer begehrt Rückzahlung einer Leistung, stützt sich aber auf den unwirksamen Vertrag selbst.
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**Konsequenz:** Ist der Vertrag nichtig (§§ 134, 138, 142 BGB), gewährt er keinen Rückzahlungsanspruch. Anspruchsgrundlage: §§ 812 ff. BGB.
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## Falschverortung 2: Bereicherungsrecht statt Anfechtung
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**Fehler:** Die Leistung hatte einen wirksamen Rechtsgrund. Nutzer greift dennoch zu § 812 BGB.
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||||
**Richtiger Pfad:** Anfechtung nach AnfG oder §§ 129 ff. InsO bei Gläubigerbenachteiligung.
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## Falschverortung 3: AnfG statt InsO-Anfechtung
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**Fehler:** Nutzer ist Insolvenzverwalter, stützt sich aber auf das AnfG.
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**Konsequenz:** §§ 129 ff. InsO gelten nach Verfahrenseröffnung; AnfG gilt außerhalb für Einzelgläubiger mit Titel (§ 2 AnfG).
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## Falschverortung 4: InsO-Anfechtung statt AnfG
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**Fehler:** Nutzer ist Einzelgläubiger mit Vollstreckungstitel, greift aber zu § 129 InsO.
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**Konsequenz:** §§ 129 ff. InsO stehen nur dem Insolvenzverwalter zu.
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## Falschverortung 5: Bereicherungsrecht bei Vindikation
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||||
**Fehler:** Sache befindet sich noch im Eigentum des Berechtigten; Nutzer klagt aus § 812 BGB statt aus § 985 BGB.
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||||
**Konsequenz:** § 812 BGB greift subsidiär; § 985 BGB ist vorrangig.
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||||
## Output-Template
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||||
**Weichenstellung-Warnung: richtige Anspruchsgrundlage?**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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||||
| Falschverortung | Prüfung | Ergebnis |
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||||
|---|---|---|
|
||||
| Nichtiger Vertrag als AGr | Vertrag nichtig (§§ 134/138/142)? | ja → §§ 812 ff. BGB |
|
||||
| § 812 BGB trotz wirksamer Schuld | Rechtsgrund besteht? | ja → Anfechtung prüfen |
|
||||
| AnfG statt InsO | Insolvenzverfahren eröffnet? | ja → §§ 129 ff. InsO |
|
||||
| § 129 InsO als Einzelgläubiger | Kein Insolvenzverfahren? | ja → AnfG (§ 2 Titel!) |
|
||||
| § 812 statt § 985 | Eigentum noch vorhanden? | ja → § 985 BGB vorrangig |
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||||
**Empfehlung:** Richtige Anspruchsgrundlage: [...]
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||||
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||||
---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
---
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||||
name: familien-und-partnerzuwendungen
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn private Zuwendungen zwischen Näheverhältnis, Zweckbindung und Spezialrecht stehen. Normen: §§ 313 und 516 BGB; § 812 BGB; §§ 1372 ff. und § 1568a BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Zuordnungs-Matrix unbenannte Zuwendung vs. Schenkung vs. Spezialrecht. Abgrenzung: nicht Zugewinnausgleich §§ 1372 ff. BGB."
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||||
---
|
||||
|
||||
# Familien- und Partnerzuwendungen
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn private Zuwendungen zwischen Näheverhältnis, Zweckbindung und Spezialrecht stehen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: gesellschaftsrechtliche-zuwendungen
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Gesellschafterleistungen nicht ohne Gesellschaftsrecht rückabgewickelt werden dürfen. Normen: §§ 30 und 31 GmbHG; §§ 57 und 62 AktG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Anspruchsmatrix Kapitalerhaltung vs. Bereicherungsrecht. Abgrenzung: nicht reines Bereicherungsrecht ohne Kapitalerhaltungsprüfung."
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---
|
||||
|
||||
# Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Gesellschafterleistungen nicht ohne Gesellschaftsrecht rückabgewickelt werden dürfen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
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---
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
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||||
name: gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn § 817 S. 2 BGB nach Normzweck und Schutzrichtung geprüft werden muss. Normen: §§ 134 und 138 BGB; § 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Prüfergebnis § 817 S. 2 BGB mit Schutzrichtungs- und Rückausnahmenanalyse. Abgrenzung: nicht § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld)."
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||||
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||||
# Gesetzesverstoß und § 817 Satz 2 vertieft
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn § 817 S. 2 BGB nach Normzweck und Schutzrichtung geprüft werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
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## Prüfungslogik
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||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
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||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
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- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
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||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
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## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -0,0 +1,72 @@
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name: inso-bargeschaeft-142
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description: "Bargeschäft nach § 142 InsO prüfen: unmittelbarer gleichwertiger Leistungsaustausch, Geschäftsverkehrsübung, Arbeitsentgelt-Drei-Monats-Regel, Verhältnis zu §§ 130-132 und Vorsatzanfechtung § 133 mit erkannter Unlauterkeit. Output: Verteidigungs- und Risikoanalyse ohne pauschale 30-Tage-Regel."
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# Bargeschäft — § 142 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Welche Leistung hat der Schuldner erbracht?
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2. Welche Gegenleistung ist unmittelbar in das Schuldnervermögen gelangt?
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3. Sind Leistung und Gegenleistung objektiv gleichwertig?
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4. Passt der zeitliche Zusammenhang zur Art der Leistung und den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs?
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5. Handelt es sich um Arbeitsentgelt?
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6. Wird zusätzlich § 133 InsO behauptet?
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7. Hat der andere Teil erkannt, dass der Schuldner unlauter handelte?
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## Aktueller Gesetzeskern
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§ 142 Abs. 1 InsO schützt Leistungen des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt. Eine Anfechtung bleibt nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 bis 3 InsO gegeben sind und der andere Teil erkannt hat, dass der Schuldner unlauter handelte.
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§ 142 Abs. 2 InsO definiert die Unmittelbarkeit nach Art der ausgetauschten Leistungen und den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs. Bei Arbeitsentgelt ist ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben, wenn zwischen Arbeitsleistung und Gewährung des Arbeitsentgelts höchstens drei Monate liegen.
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## Keine pauschale 30-Tage-Regel
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Eine starre 30-Tage-Grenze ist zu grob. Der Zusammenhang wird nach Leistungstyp, Branche, Zahlungsziel und Verkehrssitte bewertet. Für Arbeitsentgelt enthält das Gesetz ausdrücklich eine Drei-Monats-Regel.
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## Prüfschema
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1. Gegenleistung identifizieren: Was gelangte in das Schuldnervermögen?
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2. Gleichwertigkeit prüfen: Marktpreis, Vertragswert, objektiver Vergleich.
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3. Unmittelbarkeit prüfen: Zeitabstand und Geschäftsverkehrsübung.
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4. Bei Arbeitsentgelt: Drei-Monats-Regel anwenden.
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5. Bei § 133 InsO: zusätzlich erkannte Unlauterkeit prüfen.
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6. Ergebnis nicht als "anfechtungsfest" ausgeben, wenn § 133-Indizien und Unlauterkeit offen sind.
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## Typische Fehler
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- bloße Zahlung auf Altschulden als Bargeschäft behandeln.
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- Ratenzahlung ohne neue Gegenleistung als Bargeschäft einordnen.
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- Lieferung und Zahlung nicht transaktionsscharf zuordnen.
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- § 142 als Ausschluss jeder Vorsatzanfechtung verstehen.
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- Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit mit erkannter Unlauterkeit gleichsetzen.
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## Output-Template
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**Prüfung § 142 InsO — Bargeschäft**
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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| Leistung Schuldner | [...] | [...] |
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| Gegenleistung in Masse | [...] | [...] |
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| Gleichwertigkeit | ja/nein/offen | [...] |
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| Unmittelbarkeit | ja/nein/offen | [...] |
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| Arbeitsentgelt | ja/nein | [...] |
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| § 133 zusätzlich behauptet | ja/nein | [...] |
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| erkannte Unlauterkeit | ja/nein/offen | [...] |
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**Ergebnis:** § 142 InsO [greift / greift nicht / offen]. Bei § 133 InsO bleibt Human Review erforderlich.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. § 142 InsO schützt echten Austausch, nicht nachträgliche Krisenbereinigung.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+82
@@ -0,0 +1,82 @@
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name: inso-gesellschafterdarlehen-135
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||||
description: "Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen nach § 135 InsO prüfen: Sicherheiten zehn Jahre, Befriedigung ein Jahr, Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit, Gebrauchsüberlassung, Sanierungsprivileg und Kleinbeteiligtenausnahme. Output: Anspruchsmatrix mit Rollenprüfung, Fristen, Rückgewähr und Verteidigung."
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# Gesellschafterdarlehen — § 135 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Wer hat das Darlehen gewährt: formeller Gesellschafter, nahestehende Person, Konzernunternehmen oder außenstehender Dritter?
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2. Geht es um **Sicherheit** für eine Gesellschafterdarlehensforderung oder um **Befriedigung**?
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3. Liegt die Sicherheit innerhalb von zehn Jahren oder die Befriedigung innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag?
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4. Hat ein Gesellschafter für ein Drittdarlehen Sicherheit bestellt oder als Bürge gehaftet?
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||||
5. Greifen § 39 Abs. 4 oder Abs. 5 InsO entsprechend, insbesondere Sanierungsprivileg oder Kleinbeteiligtenausnahme?
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6. Wurde ein Gegenstand zur Nutzung überlassen, der für die Fortführung des Unternehmens wesentlich ist?
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## Zentrale Normen
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§ 135 InsO — § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO — § 39 Abs. 4 und 5 InsO — § 129 InsO — § 138 InsO — § 143 Abs. 3 InsO — § 146 InsO.
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## Gesetzliche Struktur
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| Norm | Prüfungspunkt | Frist |
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|---|---|---|
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| § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO | Sicherung für Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellte Forderung | zehn Jahre vor Antrag oder nach Antrag |
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||||
| § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO | Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens oder gleichgestellter Forderung | ein Jahr vor Antrag oder nach Antrag |
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||||
| § 135 Abs. 2 InsO | Befriedigung eines Dritten, wenn Gesellschafter Sicherheit bestellt hat oder als Bürge haftet | ein Jahr |
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||||
| § 135 Abs. 3 InsO | Nutzungsüberlassung eines betriebswesentlichen Gegenstands | Aussonderung für höchstens ein Jahr gesperrt; Ausgleich für Gebrauch oder Ausübung |
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||||
| § 135 Abs. 4 InsO | § 39 Abs. 4 und 5 InsO gelten entsprechend | Ausnahmeprüfung |
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## Rollenprüfung
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§ 135 InsO verlangt nicht nur einen Zahlungsvorgang, sondern eine gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich relevante Finanzierungsrolle.
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| Rolle | Relevanz |
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|---|---|
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| formeller Gesellschafter | regelmäßig § 135 prüfen |
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| Treugeber, beherrschende Konzernperson, wirtschaftlich gleichgestellter Dritter | Gleichstellung nur mit belastbaren Rechten und Einfluss prüfen |
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||||
| externer Kreditgeber ohne Einfluss | grundsätzlich kein § 135 Abs. 1; § 133 oder § 130 gesondert prüfen |
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||||
| Gesellschafter als Bürge oder Sicherungsgeber | § 135 Abs. 2 und § 143 Abs. 3 prüfen |
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Sanierungs- und Kleinbeteiligtenprüfung
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||||
Prüfe § 39 Abs. 4 und 5 InsO entsprechend:
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- Sanierungsprivileg: Erwerb der Beteiligung zum Zweck der Sanierung; ernsthafte Sanierungsperspektive und dokumentierter Sanierungsbezug.
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||||
- Kleinbeteiligtenausnahme: keine Geschäftsführung und Beteiligung innerhalb der gesetzlichen Schwelle.
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||||
Wenn diese Punkte streitig sind, wird der Vorgang als Human Review markiert.
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||||
## Prüfschema
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1. Forderung aus Darlehen oder wirtschaftlich gleichgestellter Rechtshandlung?
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||||
2. Gesellschafter oder gleichgestellte Rolle?
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||||
3. Sicherheit oder Befriedigung?
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||||
4. Frist: zehn Jahre bei Sicherheit, ein Jahr bei Befriedigung?
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||||
5. Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit oder Bürgschaft?
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||||
6. Ausnahme nach § 39 Abs. 4 oder 5 InsO?
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||||
7. Bei Nutzungsüberlassung: betriebswesentlicher Gegenstand, Sperrzeit und angemessener Ausgleich?
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||||
8. Rechtsfolge: Rückgewähr nach § 143 InsO, ggf. Erstattung durch Gesellschafter nach § 143 Abs. 3 InsO?
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||||
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||||
## Output-Template
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||||
**Prüfung § 135 InsO**
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||||
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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||||
| Darlehen oder gleichgestellte Forderung | ja/nein | [...] |
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||||
| Gesellschafterrolle oder Gleichstellung | ja/nein/offen | [...] |
|
||||
| Sicherheit oder Befriedigung | Sicherheit/Befriedigung | [...] |
|
||||
| Frist | zehn Jahre/ein Jahr/offen | [...] |
|
||||
| Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit | ja/nein | [...] |
|
||||
| Nutzungsüberlassung und Ausgleich | ja/nein/offen | [...] |
|
||||
| § 39 Abs. 4 oder 5 InsO | greift/greift nicht/offen | [...] |
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||||
**Ergebnis:** § 135 InsO [naheliegend / nicht naheliegend / Human Review erforderlich].
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. § 135 InsO ist besonders anfällig für Rollen- und Konzernfehler; wirtschaftliche Gleichstellung nie ohne belastbare Tatsachen annehmen.
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+99
@@ -0,0 +1,99 @@
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||||
name: inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung
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||||
description: "Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach § 129 InsO klären: Rechtshandlung, objektive Gläubigerbenachteiligung, Kausalität. Normen: § 129 InsO. Prüfraster: Rechtshandlungsbegriff, unmittelbare vs. mittelbare Benachteiligung, Kausalitätsprüfung. Output: Checkliste Grundtatbestand als Einstieg für §§ 130 ff. InsO. Abgrenzung: nicht AnfG (ohne Insolvenzeröffnung)."
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# Grundtatbestand Insolvenzanfechtung — § 129 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, oder handelt es sich um eine Einzelgläubigeranfechtung (→ AnfG)?
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2. Wann wurde die angefochtene Rechtshandlung vorgenommen — ist die Anfechtungsfrist noch offen?
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||||
3. Liegt eine Rechtshandlung (rechtlich wirksames Handeln/Unterlassen) oder ein bloßer Tatsachenakt vor?
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||||
4. Sind die Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger durch die Handlung tatsächlich verschlechtert worden?
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||||
5. Handelt es sich um unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung?
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||||
6. Sind alle Tatsachen aus der Akte belegt, oder handelt es sich um KI-Inferenz?
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## Zentrale Normen
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§ 129 InsO (Grundtatbestand) — § 130 InsO (kongruente Deckung) — § 131 InsO (inkongruente Deckung) — § 132 InsO (unmittelbar nachteilige Rechtshandlung) — § 133 InsO (Vorsatzanfechtung) — § 134 InsO (unentgeltliche Leistung) — § 142 InsO (Bargeschäftsprivileg) — § 143 InsO (Rechtsfolge Rückgewähr) — § 27 InsO (Verfahrenseröffnung)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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§ 129 InsO ist die Generalklausel der Insolvenzanfechtung. Sie bildet die Voraussetzungen, die jeder besondere Anfechtungstatbestand (§§ 130–135 InsO) zusätzlich erfüllen muss.
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## Tatbestandsmerkmale § 129 Abs. 1 InsO
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### 1. Rechtshandlung
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**Definition:** Jedes Handeln oder Unterlassen, das eine rechtliche Wirkung auslöst und das Vermögen des Schuldners verändert. Dazu gehören:
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- Kaufverträge, Abtretungen, Sicherungsübereignungen.
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- Zahlungen auf bestehende Schulden.
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- Vollstreckungsmaßnahmen (wenn der Schuldner diese ermöglicht).
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- Unterlassen der Geltendmachung einer Forderung (in engen Grenzen).
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**Nicht:** bloße Tatsachenakte ohne rechtliche Bindung.
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### 2. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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Die Rechtshandlung muss vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sein (§ 27 InsO).
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### 3. Objektive Gläubigerbenachteiligung
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**Definition:** Tatsächliche Verschlechterung der Befriedigungsaussichten. Maßstab: hypothetischer Vergleich.
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**Unmittelbare Benachteiligung:** Durch die Rechtshandlung selbst, ohne Zwischenschritte.
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**Mittelbare Benachteiligung:** Durch das Zusammenspiel mit weiteren Umständen; Kausalzusammenhang muss feststehen.
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### 4. Kausalität
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Die Rechtshandlung muss kausal für die Benachteiligung sein: Wären die Gläubiger ohne die Handlung besser gestellt?
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## KI-Auswertung von Schuldnerakten
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Bei KI-gestützter Aktenauswertung darf § 129 InsO nur als Kandidat markiert werden, wenn Rechtshandlung, Zeitpunkt, Vermögensabfluss und Gläubigerbenachteiligung jeweils mit einer Quelle belegt sind. Nicht belegte Plausibilitäten werden als Lücke ausgegeben, nicht als Tatsache.
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## Anfechtungsberechtigte
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Regelmäßig macht der Insolvenzverwalter die Anfechtung geltend. In Eigenverwaltung ist § 280 InsO zu beachten; dort kann der Sachwalter Rechtshandlungen nach §§ 129 bis 147 InsO anfechten. Bei vorläufiger Verwaltung ist die konkrete gerichtliche Anordnung zu prüfen.
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||||
## Prüfschema
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1. Insolvenzverfahren eröffnet + Anfechtungsbefugnis gegeben?
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2. Liegt eine Rechtshandlung vor (kein bloßer Tatsachenakt)?
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3. Handlung vor Verfahrenseröffnung?
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4. Objektive Gläubigerbenachteiligung nachweisbar?
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5. Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Benachteiligung?
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## Output-Template
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**Prüfung § 129 InsO — Grundtatbestand Insolvenzanfechtung**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Insolvenzverfahren eröffnet | ja / nein |
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| Anfechtungsberechtigter | Insolvenzverwalter / Sachwalter |
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| Rechtshandlung identifiziert | ja: [...] |
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| Zeitpunkt: vor Verfahrenseröffnung | ja / nein |
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||||
| Objektive Gläubigerbenachteiligung | ja (unmittelbar / mittelbar) / nein |
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||||
| Kausalzusammenhang | ja / nein |
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**Weiter:** Besonderer Tatbestand (§§ 130–135 InsO): [...]
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+84
@@ -0,0 +1,84 @@
|
||||
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||||
name: inso-inkongruente-deckung-131
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||||
description: "Inkongruente Deckungsanfechtung nach § 131 InsO prüfen: Sicherung oder Befriedigung, die der Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit beanspruchen konnte. Fristen letzter Monat, zweiter oder dritter Monat; Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung. Output: Normmatrix mit Abgrenzung zu § 130, § 133 und § 142."
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# Inkongruente Deckung — § 131 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Hatte der Gläubiger einen fälligen, einredefreien Anspruch auf genau diese Leistung?
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2. War die Leistung in Art, Zeitpunkt oder Sicherungsform abweichend vom Geschuldeten?
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||||
3. Lag die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag, nach dem Antrag oder im zweiten/dritten Monat vor dem Antrag?
|
||||
4. War der Schuldner im zweiten/dritten Monat zahlungsunfähig?
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||||
5. Kannte der Gläubiger im zweiten/dritten Monat die Gläubigerbenachteiligung oder zwingende Umstände?
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||||
6. Ist die Inkongruenz nur Indiz für § 133 InsO oder trägt bereits § 131 InsO?
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||||
## Zentrale Normen
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§ 131 InsO — § 129 InsO — § 130 InsO — § 133 InsO — § 140 InsO — § 142 InsO — § 143 InsO.
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|
||||
## Gesetzliche Struktur
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| Norm | Zeitraum | Voraussetzung |
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|---|---|---|
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| § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO | letzter Monat vor Antrag oder nach Antrag | Inkongruenz genügt |
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| § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO | zweiter oder dritter Monat vor Antrag | Schuldner zahlungsunfähig |
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||||
| § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO | zweiter oder dritter Monat vor Antrag | Gläubiger kannte Gläubigerbenachteiligung |
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||||
| § 131 Abs. 2 InsO | Kenntnisersatz und Nahestehende | zwingende Umstände oder Vermutung |
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## Begriff der Inkongruenz
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Inkongruent ist eine Sicherung oder Befriedigung, wenn der Gläubiger sie:
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- überhaupt nicht beanspruchen konnte,
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- nicht in dieser Art beanspruchen konnte,
|
||||
- nicht zu diesem Zeitpunkt beanspruchen konnte.
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Typische Beispiele:
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- nachträgliche Sicherheit ohne vorherige Sicherungsabrede.
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- vorzeitige Tilgung noch nicht fälliger Forderungen.
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- Zahlung unter Vollstreckungsdruck in Konstellationen, in denen die Deckung nicht freiwillig geschuldet war.
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- Sicherung für Altverbindlichkeiten kurz vor Antrag.
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## Verhältnis zu § 133 InsO
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||||
Inkongruenz kann ein starkes Indiz für § 133 InsO sein. Sie ersetzt aber nicht automatisch Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis. Für § 133 ist eine eigene Gesamtwürdigung nötig.
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## Prüfschema
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||||
1. Rechtshandlung und Zeitpunkt nach § 140 InsO.
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||||
2. Deckungscharakter: Sicherung oder Befriedigung eines Insolvenzgläubigers.
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3. Inkongruenz nach Art, Zeit oder Ob.
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||||
4. Fristgruppe § 131 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3.
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||||
5. Zusatzvoraussetzungen bei Nr. 2 oder Nr. 3.
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||||
6. Bargeschäft und § 133 gesondert markieren.
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## Output-Template
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**Prüfung § 131 InsO — Inkongruente Deckung**
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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| Sicherung/Befriedigung | [...] | [...] |
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| Inkongruenz | Art/Zeit/Ob | [...] |
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| Zeitraum | Nr. 1/Nr. 2/Nr. 3 | [...] |
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| Zahlungsunfähigkeit | ja/nein/offen | [...] |
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| Kenntnis Benachteiligung | ja/nein/offen | [...] |
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| § 133-Indizwirkung | stark/mittel/schwach | [...] |
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**Ergebnis:** § 131 InsO [naheliegend / nicht naheliegend / offen].
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Bei § 131 InsO ist die exakte Kongruenzprüfung oft entscheidender als die Krisenkenntnis.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+163
@@ -0,0 +1,163 @@
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name: inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten
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description: "KI-gestütztes Screening von Schuldnerakten auf mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO. Prüft Zahlungsdaten, Kontoauszüge, OPOS, Verträge, Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen und Kommunikation; erzeugt Kandidatenmatrix mit Belegen, Unsicherheiten und Human-Review-Grenzen. Schwerpunkt: § 133-Wertungen, Dreiecksverhältnisse, Bargeschäft und § 135."
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# KI-Screening Schuldnerakten — mögliche Anfechtungsansprüche
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## Aufgabe
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Dieser Skill nutzt KI nicht als Ersatz für die anwaltliche oder insolvenzverwalterliche Prüfung, sondern als **beleggebundenes Screening-Werkzeug**. Er soll aus Schuldnerakten mögliche Anfechtungskandidaten erkennen, strukturieren, priorisieren und mit Quellenstellen versehen.
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Die richtige Antwort kann in schwierigen Fällen auch lauten: **Der Sachverhalt reicht für eine rechtliche Prüfung durch KI nicht aus.** Das ist kein Fehler, sondern ein verwertbares Ergebnis.
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## Grundregel
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KI darf:
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- Massendaten vorsortieren.
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- Zahlungen, Sicherheiten, Verzichtserklärungen, Aufrechnungen und Dreipersonenvorgänge erkennen.
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- jede Transaktion einem möglichen Tatbestand zuordnen.
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- Belege und Gegenbelege aus der Akte verlinken.
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- Unsicherheiten, Lücken und menschliche Prüfentscheidungen markieren.
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KI darf nicht:
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- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nach § 133 InsO als bewiesen ausgeben, wenn nur Indizien vorliegen.
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- Kenntnis des Anfechtungsgegners fingieren.
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- aus fehlenden Unterlagen auf Tatsachen schließen.
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- komplexe Dreiecksverhältnisse, Cash-Pooling, Treuhand, Konzernverrechnungen oder Globalzessionen ohne Human Review final bewerten.
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- Fristen oder Normfassungen aus dem Gedächtnis verwenden.
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## Eingaben
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Mindestens benötigt:
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- Eröffnungsbeschluss, Insolvenzantrag und Datum der Verfahrenseröffnung.
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- Kontoauszüge, Zahlungsjournal, OPOS-Listen, Debitoren/Kreditoren und Sachkonten.
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- Rechnungen, Verträge, Sicherheitenunterlagen, Ratenzahlungsvereinbarungen.
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- Mahnungen, Vollstreckungsschreiben, Rücklastschriften, Stundungen und E-Mail-Verkehr.
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||||
- Gesellschafterliste, Darlehensverträge, Bürgschaften, Patronatserklärungen.
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- Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit: Liquiditätsstatus, BWA, SuSa, Zahlungsstockungen, nicht bediente fällige Verbindlichkeiten.
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## Workflow
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### 1. Akteninventar und Quellenanker
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Erstelle zuerst ein Quellenregister.
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| Quelle | Zeitraum | Datenart | Vollständig? | Lücke |
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|---|---|---|---|---|
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| Kontoauszug Bank 1 | [...] | Zahlung | ja/nein | [...] |
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| OPOS Kreditoren | [...] | Forderungen | ja/nein | [...] |
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| E-Mails Mahnungen | [...] | Kenntnisindizien | ja/nein | [...] |
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Ohne Quellenanker darf keine Tatsache in die Anfechtungsmatrix übernommen werden.
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### 2. Transaktionsnormalisierung
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Jede erkannte Bewegung bekommt eine eindeutige ID.
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| ID | Datum | Betrag | Zahler | Empfänger | Vorgang | Quelle |
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|---|---:|---:|---|---|---|---|
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| IA-001 | [...] | [...] EUR | Schuldner | Lieferant | Zahlung Rechnung | Kontoauszug S. [...] |
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Bei Sammelzahlungen, Verrechnungen oder Drittzahlungen wird zusätzlich eine Beteiligten-Grafik in Textform erstellt.
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### 3. Tatbestandsrouting
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| Konstellation | Erstprüfung |
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|---|---|
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| geschuldete Zahlung an Insolvenzgläubiger | § 130 InsO |
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| nicht geschuldete, nicht so geschuldete oder vorzeitige Deckung | § 131 InsO |
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| unmittelbar nachteiliger Vertrag ohne Deckungscharakter | § 132 InsO |
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| Vorsatzindizien, Kenntnis, lange Rückschau | § 133 InsO |
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| Schenkung oder objektiv unentgeltlicher Teil | § 134 InsO |
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| Gesellschafterdarlehen, Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit | § 135 InsO |
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| gleichwertiger unmittelbarer Austausch | § 142 InsO als Verteidigung prüfen |
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| Rückgewähr, Gegenleistung, Verjährung | §§ 143-147 InsO |
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### 4. § 133 InsO nur als Indizienmatrix
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Bei § 133 InsO wird kein finales Ergebnis ohne Human Review ausgegeben. Die KI erstellt nur eine Indizienmatrix.
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| Indiz | Beleg | Gegenbeleg | Bewertung |
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|---|---|---|---|
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| erkannte Zahlungsunfähigkeit | [...] | [...] | stark/mittel/schwach |
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| Ratenzahlungsbitte | [...] | [...] | stark/mittel/schwach |
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| Vollstreckungsdruck | [...] | [...] | stark/mittel/schwach |
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| Sanierungsversuch | [...] | [...] | entlastend/offen/belastend |
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||||
| Information des Empfängers | [...] | [...] | stark/mittel/schwach |
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Wertungssatz: **Die KI benennt Indizien. Die rechtliche Gesamtwürdigung zu Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis bleibt menschlicher Prüfpunkt.**
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### 5. Dreiecksverhältnisse und komplexe Strukturen
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Bei folgenden Mustern wird zwingend auf Human Review geschaltet:
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- Zahlung durch Dritte oder an Dritte.
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- Factoring, Zentralregulierung, Konzern-Cash-Pool.
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- Sicherheitenbestellung für fremde Forderungen.
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- Gesellschafternahes Drittdarlehen.
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- Treuhandkonten, Anderkonten, Absonderungsrechte.
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- Aufrechnung, Verrechnung, Kontokorrent, Globalzession.
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Ausgabe: Beteiligtenrollen, Forderungswege, Vermögensabfluss, mögliche Normen, offene Fragen.
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### 6. Kandidatenmatrix
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| ID | Empfänger | Vorgang | Normkandidat | Betrag | Frist | Belege | Gegenargument | Review |
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|---|---|---|---|---:|---|---|---|---|
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| IA-001 | [...] | Zahlung | § 130 InsO | [...] EUR | offen/kritisch | [...] | § 142 möglich | Anwalt prüfen |
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| IA-002 | [...] | Sicherheit | § 135 InsO | [...] EUR | offen/kritisch | [...] | kein Gesellschafter? | Anwalt prüfen |
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## Qualitätsgate
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Vor jeder Ausgabe prüfen:
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1. Hat jede Tatsache mindestens einen Quellenanker?
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2. Sind Antragsdatum, Eröffnungsdatum und Rechtshandlungsdatum getrennt?
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3. Ist § 140 InsO als Zeitpunkt der Vornahme mitgedacht?
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4. Sind Fristen und Verjährung getrennt?
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5. Ist § 142 InsO nicht als Freibrief, sondern als enges Verteidigungsthema behandelt?
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6. Ist bei § 133 InsO der Unterschied zwischen Indiz und bewiesener innerer Tatsache sichtbar?
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7. Sind Dreiecksverhältnisse als solche markiert?
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## Output-Template
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**KI-Screening Insolvenzanfechtung**
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Aktenstand: [...]
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| Kennzahl | Ergebnis |
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|---|---|
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| geprüfte Transaktionen | [...] |
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| rote Kandidaten | [...] |
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| gelbe Kandidaten | [...] |
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| zwingender Human Review | [...] |
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| nicht prüfbar wegen Aktenlücke | [...] |
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||||
**Wichtigste Kandidaten**
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| Rang | ID | Norm | Betrag | Warum auffällig | Nächster Schritt |
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|---:|---|---|---:|---|---|
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| 1 | [...] | [...] | [...] EUR | [...] | [...] |
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**Nicht leistbar durch KI**
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Die folgenden Punkte können ohne menschliche Bewertung nicht abgeschlossen werden:
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- [...]
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Dieses Screening erzeugt Kandidaten und Belegketten, keine belastbare Anspruchsdurchsetzung ohne fachliche Endprüfung.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+93
@@ -0,0 +1,93 @@
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||||
name: inso-kongruente-deckung-130
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||||
description: "Kongruente Deckungsanfechtung nach § 130 InsO prüfen: geschuldete Sicherung oder Befriedigung, Drei-Monats-Zeitraum vor Insolvenzantrag oder Handlung nach Antrag, Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis oder zwingende Kenntnisumstände, Margensicherheiten-Ausnahme, Abgrenzung zu § 131 und § 142 InsO. Output: beleggestützte Anspruchsmatrix."
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# Kongruente Deckung — § 130 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Konnte der Gläubiger die Sicherung oder Befriedigung **in dieser Art und zu dieser Zeit** beanspruchen?
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2. Wurde die Handlung in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag oder nach dem Antrag vorgenommen?
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3. War der Schuldner zum Zeitpunkt der Handlung zahlungsunfähig?
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||||
4. Kannte der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag?
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||||
5. Kann die Kenntnis aus Umständen abgeleitet werden, die zwingend auf Zahlungsunfähigkeit oder Antrag schließen lassen?
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||||
6. Greift die Margensicherheiten-Ausnahme in § 130 Abs. 1 S. 2 InsO?
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7. Ist § 142 InsO als Bargeschäftsverteidigung zu prüfen?
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## Zentrale Normen
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§ 130 InsO — § 129 InsO — § 131 InsO — § 138 InsO — § 140 InsO — § 142 InsO — § 143 InsO — § 17 InsO.
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## Gesetzliche Struktur
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||||
§ 130 Abs. 1 InsO betrifft kongruente Deckungen: Der Gläubiger erhält eine Sicherung oder Befriedigung, die er beanspruchen konnte.
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| Fall | Zeitraum | Zusatzvoraussetzung |
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|---|---|---|
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||||
| § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO | letzte drei Monate vor Eröffnungsantrag | Schuldner zahlungsunfähig und Gläubiger kannte Zahlungsunfähigkeit |
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||||
| § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO | nach Eröffnungsantrag | Gläubiger kannte Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnungsantrag |
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||||
| § 130 Abs. 2 InsO | Kenntnisersatz | Kenntnis zwingender Umstände genügt |
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||||
| § 130 Abs. 3 InsO | nahestehende Person | Kenntnis wird vermutet |
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Alte Merksätze, nach denen im letzten Monat keine Kenntnis erforderlich sei, gehören zu § 131 InsO und dürfen nicht auf § 130 InsO übertragen werden.
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## Abgrenzung
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| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
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|---|---|---|
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| Leistung war geschuldet und fällig? | § 130 InsO möglich | § 131 InsO prüfen |
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| Sicherung war vertraglich vorab vereinbart? | eher § 130 InsO | nachträgliche Sicherheit oft § 131 InsO |
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||||
| Austausch gleichwertig und unmittelbar? | § 142 InsO prüfen | Deckungsanfechtung bleibt offen |
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| längerer Zeitraum oder Vorsatzindizien? | § 133 InsO zusätzlich prüfen | bei drei Monaten bleiben §§ 130/131 Hauptpfad |
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## Kenntnisprüfung
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Die Kenntnis darf nicht behauptet werden. Sie braucht konkrete Belege:
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- Mahnungen mit offener Zahlungsstockung.
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- Rücklastschriften, Pfändungen, Vollstreckungsversuche.
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- Zahlungsvereinbarungen und Stundungsbitten.
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- interne Vermerke des Gläubigers über Krise oder drohenden Forderungsausfall.
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- öffentliche Insolvenzantragsinformationen, soweit wirklich bekannt.
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Keine automatische Kenntnis folgt aus normalem Zahlungsverzug, einzelnen Mahnungen oder bloßer Branchenkenntnis.
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## Prüfschema
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1. Rechtshandlung und Zeitpunkt nach § 140 InsO bestimmen.
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2. Kongruenz feststellen.
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3. Zeitraum: letzte drei Monate vor Antrag oder nach Antrag.
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4. Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Handlung belegen.
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5. Kenntnis oder zwingende Umstände beim Gläubiger belegen.
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6. Nahestehende Person und Vermutung nach § 130 Abs. 3 InsO prüfen.
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7. § 142 InsO und § 133 InsO als Gegen- oder Zusatzprüfung markieren.
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## Output-Template
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**Prüfung § 130 InsO — Kongruente Deckung**
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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| Rechtshandlung | [...] | [...] |
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| Zeitpunkt nach § 140 InsO | [...] | [...] |
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| Kongruente Sicherung/Befriedigung | ja/nein | [...] |
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||||
| Zeitraum | vor Antrag/nach Antrag | [...] |
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| Zahlungsunfähigkeit | ja/nein/offen | [...] |
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||||
| Kenntnis oder zwingende Umstände | ja/nein/offen | [...] |
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||||
| § 142 InsO | greift/greift nicht/offen | [...] |
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||||
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**Ergebnis:** § 130 InsO [naheliegend / nicht naheliegend / offen wegen Beleglücke].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. § 130 InsO nie ohne Kenntnisprüfung bejahen; die Kenntnis gehört zum Tatbestand.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+72
@@ -0,0 +1,72 @@
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---
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||||
name: inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147
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||||
description: "Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung nach §§ 143-147 InsO bestimmen: Rückgewähr zur Masse, Geldschuld und Zinsen, Entreicherung bei unentgeltlicher Leistung, Gegenleistung § 144, Rechtsnachfolger § 145, Verjährung § 146 und Rechtshandlungen nach Eröffnung § 147. Output: Anspruchsberechnung und Schreiben."
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# Rechtsfolge Insolvenzanfechtung — §§ 143 bis 147 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Welcher Anfechtungstatbestand ist erfüllt?
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||||
2. Was wurde aus dem Schuldnervermögen veräußert, weggegeben oder aufgegeben?
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||||
3. Ist Rückgewähr in Natur möglich oder geht es um Geld-/Wertersatz?
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||||
4. Wurde eine Gegenleistung erbracht?
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||||
5. Ist ein Rechtsnachfolger betroffen?
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||||
6. Ist Verjährung nach § 146 InsO in Verbindung mit den BGB-Regeln zu prüfen?
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||||
7. Wurde die Handlung erst nach Verfahrenseröffnung wirksam und fällt unter § 147 InsO?
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## Zentrale Normen
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§ 143 InsO — § 144 InsO — § 145 InsO — § 146 InsO — § 147 InsO — §§ 195, 199, 203 ff. BGB — §§ 129-135 InsO.
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||||
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||||
## Gesetzliche Struktur
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||||
| Norm | Inhalt |
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|---|---|
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| § 143 Abs. 1 InsO | Rückgewähr dessen, was aus dem Schuldnervermögen veräußert, weggegeben oder aufgegeben wurde |
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||||
| § 143 Abs. 1 S. 3 InsO | Geldschuld nur bei Verzug oder nach § 291 BGB zu verzinsen; keine weitergehende Nutzungsherausgabe |
|
||||
| § 143 Abs. 2 InsO | Empfänger unentgeltlicher Leistung haftet nur nach Bereicherung, außer bei Kenntnis oder Kennenmüssen der Gläubigerbenachteiligung |
|
||||
| § 143 Abs. 3 InsO | besondere Erstattungspflicht bei § 135 Abs. 2 InsO |
|
||||
| § 144 InsO | Forderung des Anfechtungsgegners lebt nach Rückgewähr wieder auf; Gegenleistung nur begrenzt aus der Masse |
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||||
| § 145 InsO | Anfechtung gegen Rechtsnachfolger |
|
||||
| § 146 InsO | Verjährung nach den Regeln der regelmäßigen Verjährung des BGB |
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||||
| § 147 InsO | bestimmte Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung können nach Anfechtungsregeln behandelt werden |
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## Wichtige Korrekturen
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- § 145 InsO betrifft Rechtsnachfolger, nicht § 147 InsO.
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- § 146 InsO enthält keine einfache Sonderregel "zehn Jahre ab Rechtshandlung". Er verweist auf die regelmäßige Verjährung nach dem BGB. Anfechtungsfristen und Verjährung bleiben getrennt.
|
||||
- Zinsen laufen nicht automatisch ab Insolvenzeröffnung oder Rechtshandlung; § 143 Abs. 1 S. 3 InsO verlangt Verzug oder § 291 BGB.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Prüfschema
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1. Tatbestand und Betrag je Rechtshandlung festhalten.
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||||
2. Rückgewährgegenstand bestimmen.
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||||
3. Naturalrestitution oder Geld-/Wertersatz.
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||||
4. Zinsen nur bei Verzug oder Rechtshängigkeit.
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||||
5. Gegenleistung und Wiederaufleben der Forderung nach § 144 InsO.
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||||
6. Rechtsnachfolger nach § 145 InsO.
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||||
7. Verjährung nach § 146 InsO und BGB.
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||||
8. Nach-Eröffnungs-Konstellation nach § 147 InsO.
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## Output-Template
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**Prüfung §§ 143 ff. InsO — Rechtsfolge**
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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| Anfechtungstatbestand | [...] | [...] |
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| Rückgewährgegenstand | [...] | [...] |
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| Betrag oder Verkehrswert | [...] EUR | [...] |
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| Zinsbeginn | Verzug/§ 291 BGB/nein | [...] |
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| Gegenleistung § 144 InsO | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsnachfolger § 145 InsO | ja/nein | [...] |
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||||
| Verjährung § 146 InsO | offen/verjährt/unklar | [...] |
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||||
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||||
**Ergebnis:** Rückgewähranspruch der Masse i.H.v. [...] EUR [durchsetzbar / offen / nicht durchsetzbar].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Rechtsfolge nie ohne Betrag, Zinsgrund und Gegenleistungsprüfung ausgeben.
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+87
@@ -0,0 +1,87 @@
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||||
name: inso-unentgeltliche-leistung-134
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||||
description: "Anfechtung unentgeltlicher Leistungen in der Insolvenz nach § 134 InsO prüfen: vier Jahre vor Insolvenzantrag. Normen: § 134 InsO. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, Ausnahmen Anstandsschenkungen, nahestehende Personen, Fristberechnung. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit unentgeltliche Leistung. Abgrenzung: nicht § 133 InsO (Vorsatzanfechtung zehn Jahre)."
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# Unentgeltliche Leistung — § 134 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Hat der Schuldner eine Zuwendung ohne angemessene Gegenleistung erbracht (vollständig oder teilweise unentgeltlich)?
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2. Liegt die Handlung innerhalb der Vier-Jahres-Frist vor dem Insolvenzantrag?
|
||||
3. Handelt es sich um ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk oder eine sittliche Pflicht (Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO)?
|
||||
4. Gibt es eine teilweise Gegenleistung, sodass nur der unentgeltliche Teil zu prüfen ist?
|
||||
5. Kommt statt § 134 InsO ein spezieller Tatbestand in Betracht, insbesondere § 135 InsO bei Gesellschafterdarlehen?
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## Zentrale Normen
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§ 134 InsO (unentgeltliche Leistung, 4-Jahres-Frist) — § 135 InsO (Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — § 129 InsO (Grundtatbestand) — § 143 InsO (Rückgewähr) — § 516 BGB (Schenkungsvertrag) — §§ 812 ff. BGB (Bereicherungsrecht, Konkurrenz)
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||||
## Rechtsprechung
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||||
Hinweis für diesen Auditstand: § 134 InsO wird hier vorrangig aus dem aktuellen Gesetzestext geprüft. Unsichere Einzelfallzitate sind nicht erforderlich; bei konkreter Prozessverwendung sind Rechtsprechungsnachweise fallbezogen nachzuziehen.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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Anfechtbar sind nach § 134 Abs. 1 InsO unentgeltliche Leistungen des Schuldners, es sei denn, sie sind früher als vier Jahre vor Insolvenzantrag vorgenommen worden.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Unentgeltliche Leistung
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**Vollständige Unentgeltlichkeit:** Schenkung, unentgeltliche Sicherungsübereignung, Schulderlass ohne Gegenleistung.
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**Teilweise Unentgeltlichkeit:** Gemischte Schenkung — Anfechtung nur für den unentgeltlichen Teil.
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**Maßstab:** Objektiver Wertvergleich; keine oder erheblich hinter dem Wert zurückbleibende Gegenleistung.
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### 2. Vier-Jahres-Frist
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Die Leistung muss innerhalb von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sein.
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### 3. Kein Verschulden erforderlich
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§ 134 InsO setzt weder Benachteiligungsvorsatz noch Kenntnis des Anfechtungsgegners voraus.
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## Ausnahmen § 134 Abs. 2 InsO
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Nicht anfechtbar:
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- Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) von angemessenem Wert.
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- Leistungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht.
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## Typische Anwendungsfälle
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- Grundstücksübertragung an Familienangehörige kurz vor Insolvenz.
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- Schenkung erheblicher Barmittel an Lebenspartner.
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- Verzicht auf Forderungen ohne Gegenleistung.
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- Sicherheitsübereignung ohne zugrundeliegende gesicherte Forderung.
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## Prüfschema
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1. Unentgeltlich (ganz oder teilweise)?
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2. Frist: innerhalb von vier Jahren vor Insolvenzantrag?
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3. Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO (Gelegenheitsgeschenk, sittliche Pflicht)?
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4. Bei Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellter Forderung → § 135 InsO prüfen.
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## Output-Template
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**Prüfung § 134 InsO — Unentgeltliche Leistung**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Unentgeltlichkeit (objektiv) | vollständig / teilweise / nein |
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| Wert der Gegenleistung (falls vorhanden) | [...] EUR |
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| Zeitraum vor Insolvenzantrag | [...] Jahre → innerhalb 4 Jahre? ja / nein |
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| Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO | nein / ja: [...] |
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| Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellte Forderung | ja → § 135 InsO prüfen |
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**Ergebnis:** Anfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO [begründet / unbegründet]. Rückgewährpflicht: [...].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+88
@@ -0,0 +1,88 @@
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name: inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132
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description: "Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen nach § 132 InsO prüfen: Benachteiligung in den letzten drei Monaten. Normen: §§ 132 129 InsO. Prüfraster: unmittelbare Nachteiligkeit, Kausalität, Drei-Monats-Frist, Abgrenzung § 129 InsO. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit unmittelbar nachteilige Rechtshandlung. Abgrenzung: Auffangnorm zu §§ 130 131 InsO."
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# Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen — § 132 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Handelt es sich um eine Deckungshandlung zugunsten eines Insolvenzgläubigers (→ §§ 130, 131 InsO vorrangig), oder um eine eigenständig benachteiligende Rechtshandlung?
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2. Wurde die Rechtshandlung in den letzten drei Monaten vor Insolvenzantrag vorgenommen?
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3. War der Schuldner zu diesem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig (§ 17 InsO)?
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4. Kannte der andere Teil die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag?
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5. Liegt eine besonders günstige Gegenleistung vor, die § 132 InsO ausschließt (marktgerechter Preis)?
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## Zentrale Normen
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§ 132 InsO (unmittelbar nachteilige Rechtshandlung) — § 129 InsO (Grundtatbestand) — § 130 InsO (Kenntnisregeln entsprechend) — § 131 InsO (inkongruente Deckung) — § 133 InsO (Vorsatzanfechtung) — § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 143 InsO (Rückgewähr)
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## Rechtsprechung
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Hinweis für diesen Auditstand: § 132 InsO wird hier bewusst am Gesetzestext geführt. Unsichere Altzitate wurden nicht als tragende Arbeitsregel übernommen.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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Anfechtbar ist nach § 132 Abs. 1 InsO ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, wenn es entweder in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag bei Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des anderen Teils vorgenommen wurde oder nach dem Eröffnungsantrag bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags.
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## Abgrenzung zu §§ 130, 131 InsO
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§ 132 InsO greift bei Rechtshandlungen, die keine Deckung eines Gläubigeranspruchs darstellen, sondern bei denen die Schädigung des Gläubigervermögens die unmittelbare Folge der Rechtshandlung selbst ist.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Unmittelbare Nachteiligkeit
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Die Rechtshandlung selbst (ohne Zwischenschritte) muss das Schuldnervermögen zum Nachteil der Gläubiger vermindern.
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**Beispiele:**
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- Verkauf von Vermögensgegenständen unter dem Verkehrswert.
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- Aufnahme eines Kredits mit überhöhten Zinsen kurz vor Insolvenz.
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- Abschluss langfristiger Verträge zu unausgewogenen Bedingungen.
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### 2. Zeitraum
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Entweder letzte drei Monate vor Antrag oder Handlung nach Eröffnungsantrag.
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### 3. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
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Der Schuldner war zum Zeitpunkt der Handlung bereits zahlungsunfähig.
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### 4. Kenntnis
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§ 132 Abs. 3 InsO verweist auf § 130 Abs. 2 und 3 InsO. Kenntnis zwingender Umstände und die Vermutung bei nahestehenden Personen sind mitzudenken.
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## Praktische Bedeutung
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§ 132 InsO ist subsidiär gegenüber §§ 130, 131, 133, 134 InsO und wird selten eigenständig angewendet.
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## Prüfschema
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1. Deckungshandlung ausschließen (kein § 130/131 InsO)?
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2. Unmittelbare Nachteiligkeit festgestellt?
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3. Dreimonatsfrist?
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4. Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis nachgewiesen?
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5. Nach Antrag: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder Antrag?
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## Output-Template
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**Prüfung § 132 InsO — Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| §§ 130/131 InsO (Deckung) ausgeschlossen | ja / nein |
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| Unmittelbare Nachteiligkeit | ja: [...] / nein |
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| Zeitraum vor Insolvenzantrag | [...] Monate → ≤3 Monate? ja / nein |
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| Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | ja / nein |
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| Kenntnis des anderen Teils | ja / nein / offen |
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**Ergebnis:** Anfechtung nach § 132 Abs. 1 Nr. [...] InsO [begründet / unbegründet].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+95
@@ -0,0 +1,95 @@
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name: inso-verteidigung-anfechtungsgegner
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description: "Verteidigung des Anfechtungsgegners gegen Insolvenzanfechtung nach §§ 129-147 InsO strukturieren. Prüft fehlende Rechtshandlung oder Gläubigerbenachteiligung, Fristen, Kenntnis, § 133-Vermutungen, Bargeschäft § 142, Gegenleistung § 144, Verjährung § 146 und Vergleichsstrategie. Output: Abwehrmatrix und Schriftsatzgerüst."
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# Verteidigung des Anfechtungsgegners — §§ 129 ff. InsO
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## Aufgabe
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Dieser Skill baut die Gegenwehr gegen ein Anfechtungsschreiben oder eine Anfechtungsklage auf. Er prüft nicht aus Verwaltersicht, was maximal denkbar ist, sondern aus Sicht des Empfängers: Welche Tatbestandsmerkmale sind nicht substantiiert, welche Einreden und Gegenargumente sind tragfähig, und welche Unterlagen müssen sofort gesichert werden?
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## Sofortfragen
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1. Welche konkrete Rechtshandlung wird angefochten: Zahlung, Sicherheit, Verrechnung, Aufrechnung, Verzicht, Drittzahlung?
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2. Auf welche Norm stützt sich der Verwalter: § 130, § 131, § 133, § 134, § 135 oder nur pauschal §§ 129 ff. InsO?
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3. Welche Daten sind sicher: Insolvenzantrag, Eröffnung, Rechtshandlung, Rechnung, Fälligkeit, Leistung?
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4. Welche Kenntnis wird behauptet und durch welche Belege?
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5. Gab es Gegenleistung, Bargeschäft, laufende Geschäftsbeziehung oder Sanierungsinformationen?
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6. Droht Verjährung nur als Argument oder ist bereits Klage erhoben?
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## Verteidigungsmatrix
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| Angriff | Verteidigung |
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|---|---|
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| § 129 InsO | keine Rechtshandlung, kein Vermögensabfluss, keine objektive Gläubigerbenachteiligung, falscher Zeitpunkt nach § 140 InsO |
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||||
| § 130 InsO | keine kongruente Deckung, keine Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt, keine Kenntnis oder keine zwingenden Umstände |
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||||
| § 131 InsO | Leistung war kongruent, Frist nicht getroffen, im zweiten oder dritten Monat keine Zusatzvoraussetzung |
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||||
| § 133 InsO | kein Benachteiligungsvorsatz, keine Kenntnis, Vermutung widerlegt, Sanierungs- oder Vollbefriedigungsperspektive |
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||||
| § 134 InsO | nicht unentgeltlich, objektive Gegenleistung, Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, Entreicherung nach § 143 Abs. 2 |
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||||
| § 135 InsO | keine Gesellschafterrolle, keine wirtschaftliche Gleichstellung, Frist verfehlt, § 39 Abs. 4 oder 5 InsO |
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||||
| § 142 InsO | gleichwertiger unmittelbarer Austausch; bei § 133 zusätzlich keine Kenntnis unlauteren Handelns |
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||||
| §§ 143-146 InsO | Betrag falsch, Gegenleistung § 144, Zinsen erst bei Verzug oder § 291 BGB, Verjährung |
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## § 133 InsO — besondere Vorsicht
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Die Verteidigung muss Indizien zerlegen, nicht nur bestreiten.
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| Behauptung Verwalter | Gegenprüfung |
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|---|---|
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| Zahlungsunfähigkeit war bekannt | Welche konkrete Information hatte der Empfänger wirklich? Mahnungen allein genügen nicht automatisch. |
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| Ratenzahlung beweist Kenntnis | § 133 Abs. 3 S. 2 InsO enthält bei Zahlungsvereinbarung oder Zahlungserleichterung eine Vermutung gegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit. |
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||||
| Sanierung war aussichtslos | Gibt es ein Sanierungskonzept, Beraterkorrespondenz, Finanzierungszusage oder Vollbefriedigungsperspektive? |
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||||
| Liquiditätsstatus beweist Zahlungsunfähigkeit | Ist der Liquiditätsstatus einzelfallbezogen substantiiert und belegt? |
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||||
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Bargeschäft § 142 InsO
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Prüfe:
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1. Gleichwertigkeit der Gegenleistung.
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2. unmittelbarer Austausch nach Art der Leistungen und Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs.
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3. Bei Arbeitsentgelt: Drei-Monats-Regel aus § 142 Abs. 2 InsO beachten.
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4. Bei § 133 InsO: Das Bargeschäft schützt nur, wenn zusätzlich keine erkannte Unlauterkeit des Schuldners vorliegt.
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Keine pauschale 30-Tage-Regel verwenden; der zeitliche Zusammenhang ist geschäftsbezogen zu begründen.
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## Verjährung und Zinsen
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§ 146 InsO verweist auf die regelmäßige Verjährung nach BGB. Der Verwalter muss seine Kenntnis- und Ermittlungslage offenlegen, wenn Verjährung streitig wird.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Zinsen: Nach § 143 Abs. 1 S. 3 InsO ist eine Geldschuld nur bei Verzug oder nach § 291 BGB zu verzinsen; Nutzungsherausgabe darüber hinaus ist ausgeschlossen.
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## Output-Template
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**Abwehrmatrix Insolvenzanfechtung**
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| Punkt | Stand |
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|---|---|
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| Angegriffene Handlung | [...] |
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| Norm des Verwalters | [...] |
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| stärkstes Gegenargument | [...] |
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| fehlende Belege | [...] |
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| Vergleichskorridor | [...] |
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| Human-Review-Punkt | [...] |
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**Schriftsatzgerüst**
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1. Sachverhalt je Rechtshandlung trennen.
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2. Anfechtungstatbestand bestreiten.
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3. Hilfsweise § 142 InsO und § 144 InsO darstellen.
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4. Hilfsweise Betrag, Zinsen und Verjährung bestreiten.
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5. Vergleichsvorschlag nur bei wirtschaftlich sinnvoller Quote.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Verteidigung nie pauschal führen; jeder Zahlungsvorgang braucht eigene Norm, eigene Frist und eigene Beleglage.
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@@ -0,0 +1,97 @@
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name: inso-vorsatzanfechtung-133
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description: "Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO prüfen: Benachteiligungsvorsatz, Kenntnis, Vermutungsregel, Deckungshandlungen mit Vier-Jahres-Frist, kongruente Deckung mit Zahlungsunfähigkeit, Zahlungserleichterungs-Vermutung, nahestehende Personen und Bargeschäft § 142. Output: Indizienmatrix mit Human-Review-Pflicht."
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# Vorsatzanfechtung — § 133 InsO
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Welche Rechtshandlung soll angefochten werden, und wann wurde sie nach § 140 InsO vorgenommen?
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2. Handelt es sich um eine Deckungshandlung, also Sicherung oder Befriedigung eines Anspruchs?
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||||
3. Welche Tatsachen belegen den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners?
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||||
4. Welche Tatsachen belegen die Kenntnis des Anfechtungsgegners?
|
||||
5. Greift die Vermutung des § 133 Abs. 1 S. 2 InsO?
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||||
6. Greift bei kongruenter Deckung § 133 Abs. 3 InsO?
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||||
7. Wurde eine Zahlungsvereinbarung oder Zahlungserleichterung gewährt?
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8. Liegt ein Bargeschäft nach § 142 InsO vor und hat der andere Teil unlauteres Handeln erkannt?
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## Zentrale Normen
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||||
§ 133 InsO — § 129 InsO — § 130 InsO — § 131 InsO — § 138 InsO — § 140 InsO — § 142 InsO — § 143 InsO — § 17 InsO — § 18 InsO.
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||||
## Gesetzliche Struktur
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| Norm | Inhalt | Zeitraum |
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|---|---|---|
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| § 133 Abs. 1 InsO | vorsätzliche Benachteiligung mit Kenntnis des anderen Teils | zehn Jahre vor Antrag oder nach Antrag |
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||||
| § 133 Abs. 2 InsO | Sicherung oder Befriedigung des anderen Teils | vier Jahre statt zehn Jahre |
|
||||
| § 133 Abs. 3 S. 1 InsO | bei kongruenter Deckung tritt eingetretene Zahlungsunfähigkeit an die Stelle drohender Zahlungsunfähigkeit | nur bei Deckung |
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||||
| § 133 Abs. 3 S. 2 InsO | Zahlungsvereinbarung oder Zahlungserleichterung begründet Vermutung gegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit | entlastender Anknüpfungspunkt |
|
||||
| § 133 Abs. 4 InsO | entgeltlicher Vertrag mit nahestehender Person bei unmittelbarer Benachteiligung | ausgeschlossen, wenn früher als zwei Jahre vor Antrag |
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||||
|
||||
Wichtig: Die Vier-Jahres-Frist des § 133 Abs. 2 InsO gilt für Deckungshandlungen, nicht nur für nahestehende Personen. Nahestehende Personen sind in § 133 Abs. 4 InsO gesondert geregelt.
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||||
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||||
## Rechtsprechungsleitlinien BGH IX. ZS (offene Quellen)
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||||
- BGH, Urt. v. 06.05.2021 – Az. IX ZR 72/20 — Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung; alleinige Kenntnis der Zahlungsunfaehigkeit traegt den Benachteiligungsvorsatz nicht mehr schematisch; massgeblich ist Wissen oder Inkaufnahme, dass kuenftige Glaeubiger nicht voll befriedigt werden. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=06.05.2021&Aktenzeichen=IX+ZR+72/20
|
||||
- BGH, Urt. v. 18.04.2024 – Az. IX ZR 129/22 — Weiterentwicklung der Linie zu § 133 InsO bei kongruenter Deckung; Verwalter traegt Darlegungslast hinsichtlich Deckungsluecke und prognostischer Befriedigungsaussicht; einfaches Bestreiten kann genuegen. Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129%2F22
|
||||
- BGH, Urt. v. 18.04.2024 – Az. IX ZR 239/22 — Parallelentscheidung zur Anfechtung wegen gesellschafteraehnlicher Stellung (§ 135 InsO i.V.m. § 133 InsO). Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+239/22
|
||||
- Weiterfuehrende Rechtsprechungsdurchsicht: https://www.bundesgerichtshof.de und https://openjur.de.
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||||
## § 133 als Human-Review-Norm
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||||
§ 133 InsO enthält innere Tatsachen und Gesamtwürdigung. Die KI darf hier eine Indizienmatrix bauen, aber nicht ohne fachliche Prüfung "Vorsatz bewiesen" schreiben.
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| Indiz | Belastet | Entlastet |
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|---|---|---|
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| erkannte Zahlungsunfähigkeit | kann Vorsatz und Kenntnis stützen | genügt nach neuerer BGH-Linie nicht schematisch allein |
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| inkongruente Deckung | starkes Indiz | Einzelfall und Gegenindizien prüfen |
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||||
| Zahlungsvereinbarung | kann Krise zeigen | § 133 Abs. 3 S. 2 InsO vermutet fehlende Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit |
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||||
| Sanierungsversuch | nur belastend, wenn erkennbar untauglich | tragfähiges Konzept kann Vorsatz entkräften |
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||||
| Vollbefriedigungsperspektive | entlastend | nur mit belastbaren Informationen |
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||||
## Bargeschäft bei § 133
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§ 142 Abs. 1 InsO lässt ein Bargeschäft nur anfechten, wenn die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 bis 3 InsO vorliegen **und** der andere Teil erkannt hat, dass der Schuldner unlauter handelte. Deshalb muss bei Bargeschäften ein eigener Unlauterkeits- und Kenntnisblock ausgefüllt werden.
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||||
## Prüfschema
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||||
1. § 129 InsO: Rechtshandlung, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtungsbefugnis.
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||||
2. § 133 Abs. 1: Benachteiligungsvorsatz des Schuldners.
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||||
3. Kenntnis des anderen Teils oder Vermutung nach § 133 Abs. 1 S. 2.
|
||||
4. Bei Deckung: Zeitraum auf vier Jahre begrenzen.
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||||
5. Bei kongruenter Deckung: § 133 Abs. 3 prüfen.
|
||||
6. Zahlungserleichterung: Vermutung fehlender Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit prüfen.
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||||
7. Nahestehende Person und § 133 Abs. 4 gesondert prüfen.
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8. Bargeschäft und Unlauterkeit nach § 142 InsO prüfen.
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## Output-Template
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**Prüfung § 133 InsO — Vorsatzanfechtung**
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| Merkmal | Ergebnis | Beleg |
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|---|---|---|
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| Rechtshandlung und Zeitpunkt | [...] | [...] |
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| Deckungshandlung | ja/nein | [...] |
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| maßgeblicher Zeitraum | zehn Jahre/vier Jahre/zwei Jahre | [...] |
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||||
| Benachteiligungsvorsatz | belegt/offen/nicht belegt | [...] |
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||||
| Kenntnis des anderen Teils | belegt/vermutet/widerlegt/offen | [...] |
|
||||
| § 133 Abs. 3 | greift/greift nicht | [...] |
|
||||
| Zahlungsvereinbarung | ja/nein | [...] |
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||||
| Bargeschäft und Unlauterkeit | ja/nein/offen | [...] |
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||||
|
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**Ergebnis:** § 133 InsO [nicht tragfähig / nur Prüfspur / tragfähig nach Human Review].
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. § 133 InsO ist keine reine Mustererkennung; jede KI-Ausgabe muss die Indizien und Gegenindizien sichtbar machen.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+95
@@ -0,0 +1,95 @@
|
||||
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||||
name: insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis
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description: "Nutze diesen Skill, wenn ein Direktanspruch im Dreieck faktisch ein Insolvenzrisiko verlagern würde. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Risiko-Analyse Direktanspruch mit Insolvenzfolgen-Bewertung. Abgrenzung: nicht Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO."
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# Insolvenzrisiko im Dreipersonenverhältnis
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn ein Direktanspruch im Dreieck faktisch ein Insolvenzrisiko verlagern würde. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
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2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
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4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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||||
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
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||||
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
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||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
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||||
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
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- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
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## Insolvenzrisiko ist kein Tatbestandsmerkmal
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Die Zahlungsunfähigkeit einer Zwischenperson macht den Endempfänger nicht automatisch zum Bereicherungsschuldner. Frage stattdessen:
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- Hatte der Zahlende bewusst das Bonitätsrisiko des Mittlers übernommen?
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- Hat der Endempfänger eine ihm zustehende Forderung gutgläubig erfüllt bekommen?
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- Lag der Fehler in der Sphäre des Zahlenden, des Mittlers, des Empfängers oder einer Bank?
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- Würde ein Direktanspruch die gewählte Leistungsstruktur nachträglich umschreiben?
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- Gibt es besondere Umstände, die den Empfängerschutz entfallen lassen?
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Ein Direktanspruch ist nur tragfähig, wenn die Leistungszurechnung selbst fehlerhaft ist oder der Empfänger keinen anerkennenswerten Behaltensgrund hat.
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## Typische Fehler
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- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
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- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
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- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Risikozuweisungs-Output
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||||
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||||
| Risiko | Träger nach normaler Leistungsbeziehung | Korrekturgrund? |
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|---|---|---|
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||||
| Insolvenz des Mittlers | [...] | ja / nein |
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| Fehlerhafte Anweisung | [...] | ja / nein |
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||||
| Fehlender Valutagrund | [...] | ja / nein |
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||||
| Empfängervertrauen | geschützt / nicht geschützt | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
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|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
name: ip-lizenzanalogie-und-bereicherung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 97 UrhG; § 14 MarkenG; § 139 PatG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Lizenzanalogie-Berechnung mit Wertbestimmung und Verschuldensunabhängigkeit. Abgrenzung: nicht Schadensersatz nach Lizenzanalogie."
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# IP-Lizenzanalogie und Bereicherung
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||||
## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
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||||
1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
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||||
2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
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||||
3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
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||||
4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
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||||
5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
|
||||
- Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
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||||
- Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
|
||||
- Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
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||||
- Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
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- Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
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||||
- Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
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||||
- Lizenzwert ohne Methode schätzen.
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|
||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
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---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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---
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||||
name: klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 253 und 322 BGB; § 348 BGB; § 274 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Klageantragsentwurf mit Tenorvorschlag und Zug-um-Zug-Verknüpfung. Abgrenzung: nicht materiell-rechtliche Anspruchsprüfung."
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# Klageantrag: Zahlung, Herausgabe, Zug um Zug
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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|
||||
1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
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||||
2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
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||||
3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
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||||
4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
|
||||
5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
|
||||
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
|
||||
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
|
||||
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
|
||||
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
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- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
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- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
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- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
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||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
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|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
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|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
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||||
|
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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|
||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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---
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name: kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet
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description: "Nutze diesen Skill, wenn illegale Austauschverhältnisse bereicherungsrechtlich nicht normalisiert werden dürfen. Normen: §§ 134 und 817 BGB; SchwarzArbG. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Prüfergebnis Schwarzarbeitskondiktion mit § 817 S. 2 BGB Sperre. Abgrenzung: nicht regulärer Werklohnanspruch § 631 BGB."
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# Kondiktion bei Schwarzarbeit und Illegalität
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn illegale Austauschverhältnisse bereicherungsrechtlich nicht normalisiert werden dürfen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
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||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
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||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
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||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
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||||
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## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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|
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## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein komplexer Fall zuerst als Personen-, Leistungs- und Vermögenskarte erfasst werden muss. Normen: §§ 812 bis 822 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Personen-, Leistungs- und Vermögenskarte mit Anspruchsknoten. Abgrenzung: nicht punktuelle Einzelprüfung eines Anspruchs."
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||||
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||||
# Kondiktionskarte: vollständiger Fallaufbau
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
Nutze diesen Skill, wenn ein komplexer Fall zuerst als Personen-, Leistungs- und Vermögenskarte erfasst werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
|
||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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|
||||
## Typische Fehler
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||||
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||||
- Zweck mit Motiv verwechseln.
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||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
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## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+76
@@ -0,0 +1,76 @@
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name: konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation
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description: "Anspruchskonkurrenzen zwischen Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB, AnfG/InsO-Anfechtung und Vindikation § 985 BGB klären. Normen: §§ 812 985 BGB, §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Verdrängungsregeln, Subsidiarität, Parallelität der Ansprüche. Output: Konkurrenzübersicht mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht Einzelprüfung innerhalb eines Regelungskreises."
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# Konkurrenz: Bereicherung, Anfechtung und Vindikation
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Besteht noch Eigentum des Anspruchstellers am streitigen Gegenstand (→ § 985 BGB vorrangig)?
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2. Fehlt ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen (→ § 812 BGB), oder liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor (→ AnfG / §§ 129 ff. InsO)?
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3. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet (→ §§ 129 ff. InsO) oder handelt es sich um eine außerinsolvenzliche Einzelanfechtung (→ AnfG)?
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4. Haben sowohl § 812 BGB als auch ein Anfechtungsanspruch Erfolg — wie wird Doppelbefriedigung vermieden?
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5. Hat der Anfechtungsgegner nach § 144 InsO eine Gegenleistung zurückerhalten, die den parallelen Bereicherungsanspruch tilgt?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion/Nichtleistungskondiktion) — § 985 BGB (Vindikation) — §§ 987–993 BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) — §§ 129–147 InsO (Insolvenzanfechtung) — §§ 1–13 AnfG (Gläubigeranfechtung) — § 55 InsO (Masseverbindlichkeiten) — § 144 InsO (Rückgewähr Gegenleistung)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Verhältnis § 812 BGB zu AnfG
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**Grundsatz Nebeneinander:** Bereicherungsrecht und AnfG schützen unterschiedliche Interessen und können nebeneinander angewendet werden.
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**Doppelbefriedigung ausgeschlossen:** Gläubiger kann nicht mehr erhalten, als er zu beanspruchen hat.
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## Verhältnis § 812 BGB zu §§ 129 ff. InsO
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**Mit Verfahrenseröffnung:** Insolvenzverwalter hat Zugriff auf beide Anspruchsgrundlagen.
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**Priorität der Masse:** Bereicherungsansprüche der Insolvenzmasse (§ 812 BGB) sind Masseforderungen (§ 55 InsO).
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**Kein doppeltes Entgelt:** Hat der Anfechtungsgegner nach § 144 InsO seine Gegenleistung zurückerhalten, erlischt der parallele Bereicherungsanspruch insoweit.
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## Verhältnis § 812 BGB zu § 985 BGB (Vindikation)
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**Vindikation hat Vorrang:** Solange Eigentum besteht, geht § 985 BGB vor.
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**Bereicherungsrecht tritt ein, wenn:** Eigentum durch wirksame Verfügung übergegangen ist (z. B. gutgläubiger Erwerb § 932 BGB) → dann § 812 BGB oder § 816 BGB.
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## Prüfreihenfolge
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1. Besteht noch Eigentum? → § 985 BGB (vorrangig).
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2. Kein Eigentum mehr, fehlender Rechtsgrund? → § 812 BGB.
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3. Rechtsgrund vorhanden, Gläubigerbenachteiligung? → AnfG oder §§ 129 ff. InsO.
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## Output-Template
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**Weichenstellung: Bereicherung / Anfechtung / Vindikation**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Anspruchsgrundlage | Tatbestand erfüllt? | Vorrang/Konkurrenz |
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|---|---|---|
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| § 985 BGB (Vindikation) | Eigentum noch vorhanden? ja / nein | Vorrang wenn ja |
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| § 812 BGB | Kein Rechtsgrund | neben § 985 nur nach Eigentumsübergang |
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| AnfG | Einzelgläubiger mit Titel, Benachteiligung | neben § 812 möglich |
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| §§ 129 ff. InsO | Insolvenzverfahren + Verwalter | verdrängt AnfG nach Verfahrenseröffnung |
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**Ergebnis:** Anzuwendende Anspruchsgrundlage(n): [...]. Doppelbefriedigung ausgeschlossen.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+88
@@ -0,0 +1,88 @@
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name: konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch
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description: "Verhältnis von Bereicherungsrecht zu vertraglichen Ansprüchen und Deliktsrecht §§ 823 ff. BGB klären. Normen: §§ 812 823 987 ff. BGB. Prüfraster: Vorrang-/Spezialitätsfragen, bereicherungsrechtliche Lückenfüllung. Output: Anspruchsprioriserungstabelle. Abgrenzung: nicht Konkurrenz mit AnfG/InsO-Anfechtung (eigener Skill)."
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# Konkurrenz: Bereicherung neben Vertrag, Delikt und EBV
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Besteht ein wirksamer Vertrag mit eigenem Rückabwicklungsregime (§§ 346 ff. BGB bei Rücktritt) — verdrängt dieser § 812 BGB?
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2. Ist der Vertrag nichtig (§§ 134, 138, 142 BGB) — fehlt damit der Rechtsgrund für § 812 BGB?
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3. Soll Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB, Verschulden erforderlich) oder Herausgabe des Erlangten (§ 812 BGB, kein Verschulden) geltend gemacht werden?
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4. Liegt eine Konstellation des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses vor (§§ 987 ff. BGB als lex specialis)?
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5. Welche Verjährungsfrist ist günstiger (§ 195 BGB, 3 Jahre, gilt für alle)?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion) — §§ 346 ff. BGB (Rücktrittsfolgen) — §§ 134, 138, 142 BGB (Nichtigkeitsgründe) — §§ 823, 826 BGB (Deliktshaftung) — §§ 985–993 BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) — § 195 BGB (Regelverjährung) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Grundsatz: Subsidiarität des Bereicherungsrechts
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Das Bereicherungsrecht ist in bestimmten Konstellationen subsidiär, in anderen kann es neben anderen Ansprüchen stehen.
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## § 812 BGB neben vertraglichen Ansprüchen
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### Nebeneinander möglich
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- Nichtiger Vertrag: kein Erfüllungsanspruch, aber § 812 BGB greift.
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- Anfechtung des Vertrags (§ 142 BGB): § 812 BGB für die Rückabwicklung.
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### Ausschluss bei wirksamen Rückabwicklungsregeln
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Bei Rücktritt (§§ 346 ff. BGB) verdrängen diese den § 812 BGB-Anspruch für die Rückabwicklung des konkreten Vertragsverhältnisses.
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## § 812 BGB neben §§ 823 ff. BGB (Delikt)
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**Nebeneinander:** Bereicherungsrecht und Deliktsrecht stehen nebeneinander.
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**Unterschied:** Delikt setzt Verschulden voraus; § 812 BGB nicht. Deliktsrecht gewährt Schmerzensgeld; § 812 BGB nur Herausgabe des wirtschaftlichen Vorteils.
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**Verjährung:** § 195 BGB (drei Jahre) gilt für beide; Beginn nach § 199 BGB.
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## § 812 BGB neben §§ 987 ff. BGB (EBV)
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**Vorrang des EBV:** §§ 987 ff. BGB sind als lex specialis gegenüber § 812 BGB zu betrachten, solange Eigentum und Besitz auseinanderfallen.
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**Subsidiarität des § 812 BGB:** Ist § 985 BGB gegeben, kann daneben kein § 812 BGB-Anspruch auf denselben Gegenstand geltend gemacht werden.
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**Ausnahme:** Nach Eigentumsübergang (z. B. gutgläubiger Erwerb) greift § 812 BGB wieder.
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## Prüfschema
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1. Wirksamer Vertrag mit Rücktrittsfolge? → §§ 346 ff. BGB verdrängen § 812 BGB.
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2. Vertrag nichtig (§§ 134/138/142)? → § 812 BGB greift.
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3. Delikt und Bereicherung nebeneinander? → ja, Wahl der günstigsten Grundlage.
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4. EBV (§§ 987 ff.) einschlägig? → lex specialis, § 812 BGB tritt zurück.
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## Output-Template
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**Konkurrenzprüfung: § 812 BGB neben anderen Ansprüchen**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Konkurrenz | Ergebnis |
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|---|---|
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| Wirksamer Vertrag + Rücktritt | §§ 346 ff. BGB vorrangig / § 812 verdrängt |
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| Nichtiger Vertrag | § 812 Abs. 1 S. 1 BGB direkt einschlägig |
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| Deliktshaftung §§ 823 ff. | nebeneinander mit § 812 BGB |
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| EBV §§ 987 ff. / § 985 BGB | lex specialis; § 812 nur nach Eigentumsübergang |
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**Empfehlung:** Stütze Klage primär auf [...]; hilfsweise auf [...].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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name: kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung
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description: "Nutze diesen Skill, wenn Darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Normen: § 488 BGB; §§ 812 und 818 BGB; §§ 491 bis 505d BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Positionsweise Berechnung Zinsen und Entgelte mit AGB-Prüfung. Abgrenzung: nicht reine Verbrauchergeldrückforderung ohne Vertragsbezug."
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# Kredit, Darlehen und Zinsenrückforderung
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn Darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
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2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
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5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
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- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
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- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
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- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
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## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
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- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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| § 818 BGB | [...] | [...] |
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| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+106
@@ -0,0 +1,106 @@
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name: leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung
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description: "Leistungsbegriff im Bereicherungsrecht bestimmen: bewusste zweckgerichtete Mehrung, Empfängerhorizont, Vermögenszuordnung und Mehrpersonenfälle. Output: Leistungskarte mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion."
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# Leistungsbegriff: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Wer hat den Vermögensvorteil zugewendet, und war diese Zuwendung bewusst und zweckgerichtet?
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2. Ist die Zweckbestimmung dem Empfänger erkennbar gewesen?
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3. Sind mehr als zwei Personen beteiligt — liegt ein Anweisungsfall oder ein Mehrpersonenverhältnis vor?
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4. War die Anweisung wirksam, oder liegt eine Ausnahme zur Durchgriffskondiktion vor?
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5. Kommt § 814 BGB in Betracht, wenn der Leistende die Nichtschuld kannte?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) — § 814 BGB (Ausschluss bei Kenntnis) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 267 BGB (Drittleistung) — § 362 BGB (Erfüllungswirkung) — § 242 BGB (Treu und Glauben bei Durchgriff)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Definition
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||||
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||||
Nach h.M. und ständiger BGH-Rechtsprechung ist Leistung i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB jede **bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens**.
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||||
**Elemente des Leistungsbegriffs:**
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1. **Bewusst:** Der Leistende weiß, dass er Vermögensvorteile zuwendet.
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2. **Zweckgerichtet:** Die Zuwendung soll einen bestimmten Zweck erfüllen.
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3. **Fremd:** Die Zuwendung mehrt das Vermögen eines anderen.
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## Vermögens- und Zweckzuordnung
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Der Leistungsbegriff ist kein psychologischer Geheimvorbehalt. Entscheidend ist, wie die Zuwendung im Rechtsverkehr objektiv zu verstehen ist:
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- Welcher Vermögensvorteil wurde geschaffen?
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- Sollte damit eine eigene Schuld, eine fremde Schuld, ein künftiger Zweck oder eine Sicherheit erfüllt werden?
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- Durfte der Empfänger die Zuwendung als Leistung gerade dieser Person verstehen?
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- Gibt es eine Anweisung, Abtretung, Stellvertretung, Geschäftsführung oder Drittleistung?
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- Ist der Vorteil nur körperlich beim Empfänger angekommen oder auch rechtlich als Leistung an ihn gerichtet?
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||||
Wenn die Zweckrichtung nicht sicher feststeht, nicht sofort auf § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB ausweichen. Zuerst die Leistungskettenkarte erstellen und den richtigen Schuldner bestimmen.
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## Mehrpersonenverhältnisse
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### Anweisungsfall
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A schuldet B, B schuldet C. A zahlt auf Anweisung des B direkt an C.
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- Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Deckungsverhältnis: A gegen B.
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- Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Valutaverhältnis: B gegen C.
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- A hat grundsätzlich keinen Direktanspruch gegen C.
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Prüfe dabei getrennt:
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- Wer hat die Zahlung veranlasst?
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- Welchen Tilgungszweck durfte C erkennen?
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- War die Anweisung wirksam und zurechenbar?
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- Wurde C in seinem Vertrauen auf den Leistungsweg geschützt?
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- Wer trägt das Insolvenzrisiko des Zwischenglieds?
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### Durchgriffskondiktion (Ausnahme)
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- Unwirksame Anweisung → direkter Anspruch A gegen C möglich.
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- Nichtberechtigte Verfügung über Konto → ebenso.
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||||
- Fehlende Empfängeridentität → ebenso.
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## Prüffragen
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1. Wer hat geleistet und mit welchem Zweck?
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2. An wen war die Leistung gerichtet?
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3. Sind mehr als zwei Personen beteiligt?
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||||
4. Liegt eine wirksame Anweisung vor?
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||||
5. Gibt es einen objektiven Empfängerhorizont, der die behauptete Leistung trägt?
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6. Ist eine direkte Kondiktion wirklich Ausnahme oder nur Abkürzung aus Bequemlichkeit?
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||||
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## Output-Template
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**Prüfung Leistungsbegriff — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Leistender | [...] |
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| Empfänger (zugerechnete Leistung) | [...] |
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| Bewusste Zuwendung | ja / nein |
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| Zweckbestimmung erkennbar | ja: [...] / nein |
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| objektiver Empfängerhorizont | Leistung an [...] / unklar |
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| Mehrpersonenverhältnis | ja → Anweisungsfall / Direktkondiktion ausnahmsweise |
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| Wirksame Anweisung | ja / nein → Durchgriffskondiktion prüfen |
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||||
**Ergebnis:** Leistung des [...] an [...] i.S.d. § 812 BGB [liegt vor / liegt nicht vor].
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||||
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+117
@@ -0,0 +1,117 @@
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||||
name: leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1
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||||
description: "Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB im Vier-Schritt-Schema prüfen: Erlangtes, Leistung, Rechtsgrund, Behaltensgrund, Ausschlussgründe und Umfang. Output: Bereicherungsanspruchs-Gutachten mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion."
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||||
# Leistungskondiktion — Grundtatbestand § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
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||||
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Was wurde konkret erlangt (Sache, Geld, Forderung, Nutzung, Befreiung von Schuld)?
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2. Erfolgte die Vermögensmehrung durch eine Leistung (bewusste, zweckgerichtete Mehrung) des Gläubigers?
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3. Fehlt ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen — war er von Anfang an nicht vorhanden oder ist er nachträglich weggefallen?
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4. Greift ein Ausschlussgrund (§ 814, § 817 S. 2, § 813 BGB)?
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5. In welchem Umfang ist die Bereicherung herauszugeben (§§ 818, 819 BGB)?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB (condictio ob causam finitam) — § 813 BGB (dauernde Einreden) — § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 819 BGB (verschärfte Haftung) — §§ 134, 138, 142 BGB (Nichtigkeitsgründe)
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## Dogmatischer Kontrollblick
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Prüfe die Leistungskondiktion nicht als bloße Rückholung eines Gegenstands. Baue immer eine kurze Vermögens- und Zweckanalyse ein:
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1. **Erlangtes:** Welcher messbare Vorteil ist dem Beklagten wirklich zugeflossen oder erspart worden?
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2. **Leistungszweck:** Welchen Zweck sollte die Zuwendung aus Sicht eines objektiven Empfängers erfüllen?
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3. **Rechtsgrund:** Gab es für diesen Zweck einen wirksamen Grund bei Leistung?
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4. **Behaltensgrund:** Darf der Empfänger den Vorteil heute noch behalten, obwohl der ursprüngliche Zweck fehlt, weggefallen oder nur teilweise erfüllt ist?
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5. **Risikozuweisung:** Würde eine Rückforderung eine gesetzliche oder vertragliche Risikoverteilung unterlaufen?
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Wenn eine dieser Ebenen unklar bleibt, verwende zuerst `rechtsgrund-und-behaltensgrund-prüfen` und bei gegenseitigen Verträgen zusätzlich `saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege`.
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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Der Schuldner des Bereicherungsanspruchs hat etwas ohne rechtlichen Grund durch die Leistung des Gläubigers erlangt und ist daher zur Herausgabe verpflichtet (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Etwas erlangt
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Jeder vermögenswerte Vorteil: Eigentum, Geld, Forderungen, Nutzungen, Befreiung von Verbindlichkeiten, ersparte Aufwendungen oder ein wirtschaftlich bewertbarer Gebrauchsvorteil. Die Bezeichnung des Gegenstands reicht nicht; der Vorteil muss in der Vermögensbilanz des Empfängers nachvollziehbar werden.
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### 2. Durch Leistung
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Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Die Zweckbestimmung muss dem Empfänger erkennbar sein. In Mehrpersonenverhältnissen ist vor jeder Anspruchsformulierung eine Leistungskarte zu erstellen: Wer bestimmt den Zweck, wer soll tilgen, wem wird der Vorteil rechtlich zugerechnet?
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### 3. Ohne Rechtsgrund
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- Kein Vertrag (Angebot/Annahme fehlerhaft).
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- Vertrag nichtig (§§ 134, 138 BGB).
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- Vertrag wirksam angefochten (§ 142 BGB).
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- Rechtsgrund nachträglich weggefallen (Rücktritt, Bedingungseintritt).
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- Zweck verfehlt oder nicht erreicht, wenn der Zweck rechtlich beachtlich und für den Empfänger erkennbar war.
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- Teilmangel, etwa Überzahlung, falscher Zeitraum oder falsche Abrechnung.
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## Behaltensgrund nachschalten
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Auch bei fehlendem Rechtsgrund kann die Anspruchshöhe oder der Anspruch selbst an einer Behaltenswertung scheitern:
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- § 814 BGB bei positiver Kenntnis der Nichtschuld.
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- § 817 S. 2 BGB bei eigenem Gesetzes- oder Sittenverstoß.
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- Spezielle Rückabwicklung, etwa Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, EBV, Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht.
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- Saldierung bei nichtigem gegenseitigem Vertrag.
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- § 818 Abs. 3 BGB nur nach Prüfung von Nutzungen, Surrogaten, ersparten Aufwendungen und Risikozurechnung.
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## Rechtsfolge
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Herausgabe des Erlangten (§ 818 Abs. 1 BGB). Bei Unmöglichkeit: Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB). Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB) möglich. Verschärfte Haftung bei Bösgläubigkeit (§ 819 BGB).
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## Ausschlussgründe
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- § 814 BGB: positive Kenntnis der Nichtschuld.
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- § 817 S. 2 BGB: eigener Gesetzes- oder Sittenverstoß.
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- § 813 BGB: einredebehaftete Forderung.
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## Prüfschema
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1. Etwas erlangt (messbarer Vorteil)?
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2. Durch Leistung (bewusst, zweckgerichtet)?
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3. Ohne Rechtsgrund (ursprünglich fehlend oder nachträglich weggefallen)?
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4. Behaltensgrund oder spezielles Rückabwicklungsregime?
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5. Ausschlussgrund (§§ 813–817 BGB)?
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6. Umfang Herausgabe (§§ 818–819 BGB)?
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## Output-Template
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**Prüfung § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB — Leistungskondiktion**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Erlangter Vorteil | [...] (Geld / Sache / Forderung / Nutzung) |
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| Leistung (bewusst, zweckgerichtet) | ja / nein |
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| Rechtsgrund | fehlte von Anfang an / nachträglich weggefallen |
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| Behaltensgrund heute | nein / ja: [...] |
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| Ausschlussgrund (§§ 813–817 BGB) | nein / ja: [...] |
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| Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) | nein / ja: noch [...] EUR vorhanden |
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| Verschärfte Haftung (§ 819 BGB) | nein / ja: bösgläubig seit [...] |
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**Ergebnis:** Bereicherungsanspruch i.H.v. [...] EUR. Herausgabe [in Natur / als Wertersatz].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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name: leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung
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description: "Nutze diesen Skill, wenn Anzahlungen, Vorschüsse oder Reservierungsentgelte rückabgewickelt werden sollen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Zweck-Analyse mit Rückforderungsbetrag und Risikozuordnung. Abgrenzung: nicht Schadensersatz wegen Nichterfüllung."
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# Leistungszweck bei Vorleistung und Anzahlung
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn Anzahlungen, Vorschüsse oder Reservierungsentgelte rückabgewickelt werden sollen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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## Prüfungslogik
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- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
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||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
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||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
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||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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## Typische Fehler
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- Zweck mit Motiv verwechseln.
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- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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---
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name: mandanteninterview-bereicherungsrecht
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description: "Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Interview-Protokoll mit Tatsachenliste, Belegbedarf und Anspruchsskizze. Abgrenzung: nicht abschließende Rechtsprüfung."
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# Mandanteninterview Bereicherungsrecht
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
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2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
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3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
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4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
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||||
5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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||||
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||||
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
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||||
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
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||||
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
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||||
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
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||||
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
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## Typische Fehler
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- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
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||||
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
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||||
- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
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||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+87
@@ -0,0 +1,87 @@
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name: mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz
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description: "Komplexitätsindikatoren erkennen: Wann uebersteigt der Sachverhalt dieses Prüfungstool und erfordert Fachanwalt für Insolvenzrecht. Normen: §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Komplexitätssignale, Mandatsgrenzen, Hinweispflicht. Output: Warnhinweis mit Empfehlung Fachanwalt Insolvenzrecht. Abgrenzung: kein inhaltlicher Anspruchsgutachter."
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# Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt
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## Triage — kläre vor dem Hinweis
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1. Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung?
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2. Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
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3. Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen?
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4. Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig?
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5. Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)?
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## Zentrale Normen
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§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 19 InsO (Überschuldung) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — Art. 3 ff. EuInsVO (internationale Zuständigkeit) — § 14a FAO (Fachanwalt für Insolvenzrecht) — § 14g FAO (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) — § 208 InsO (Masseunzulänglichkeit)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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Dieser Skill benennt Situationen, in denen die mechanische Prüfung an ihre Grenzen stößt. In diesen Fällen ist anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten zwingend.
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## Komplexitätsindikatoren
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### Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen
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- Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO).
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- Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Transfers).
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||||
- Grenzüberschreitende Sachverhalte (EuInsVO).
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- Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO): Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten.
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- Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO).
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### Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen
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- Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel.
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- Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb).
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- Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung).
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- Internationale Sachverhalte (IPR: Recht am Erfüllungsort).
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### Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität
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- Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage.
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- Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung).
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### Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung
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- Betroffene Vermögenswerte oberhalb von 50.000 EUR.
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- Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten.
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- Ansprüche gegen Kreditinstitute (KWG, MaRisk).
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## Empfehlung
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Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen.
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## Output-Template
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**Prüfung: Mandatsabbruch erforderlich?**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Indikator | Vorhanden? |
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|---|---|
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| Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt streitig | ja / nein |
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| Konzerninterne Transaktion | ja / nein |
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| Grenzüberschreitender Sachverhalt | ja / nein |
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| Betroffener Wert > 50.000 EUR | ja / nein |
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| Grundstücksübertragung | ja / nein |
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| Einstweiliger Rechtsschutz nötig | ja / nein |
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| Kapitalmarktrechtliche Überlagerung | ja / nein |
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**Empfehlung:** Fachanwalt für Insolvenzrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieses Tool reicht für diesen Fall nicht aus.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+152
@@ -0,0 +1,152 @@
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name: mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion
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description: "Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen prüfen: Leistungskarte, Anweisung, Deckungs- und Valutaverhältnis, Doppelmangel, Drittleistung, Insolvenzrisiko und Direktkondiktion. Output: Anspruchspriorisierungsmatrix."
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# Mehrpersonenverhältnisse — Direkt- und Durchgriffskondiktion
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Wie viele Personen sind beteiligt, und in welchen Beziehungen stehen sie zueinander (Deckungs-, Valutaverhältnis)?
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2. Liegt eine wirksame Anweisung des B an A zur Zahlung an C vor?
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3. Welches Verhältnis ist fehlerhaft — Deckungsverhältnis (A-B), Valutaverhältnis (B-C) oder beide (Doppelmangel)?
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4. Greift eine Ausnahme zur Durchgriffskondiktion (unwirksame Anweisung, nichtberechtigte Verfügung, fehlende Empfängeridentität)?
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||||
5. Liegt Insolvenz des Mittlers (B) vor — Direktanspruch A gegen C nach § 242 BGB (streitig)?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) — § 267 BGB (Drittleistung) — § 362 BGB (Erfüllungswirkung) — § 242 BGB (Treu und Glauben, Direktanspruch bei Insolvenz des Mittlers) — § 166 BGB (Wissenszurechnung) — §§ 929 ff. BGB (Übereignung, gutgläubiger Erwerb)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Grundsatz: Keine Durchgriffskondiktion im Anweisungsfall
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Im Leistungsdreieck (A schuldet B, B schuldet C, A zahlt auf Anweisung des B direkt an C):
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- Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Deckungsverhältnis (A-B): A gegen B.
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- Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Valutaverhältnis (B-C): B gegen C.
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- A hat grundsätzlich keinen Direktanspruch gegen C.
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## Leistungskarte vor Anspruch
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Zeichne in jedem Mehrpersonenfall zuerst eine Karte:
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| Beziehung | Zweck | Fehler | typischer Anspruch |
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|---|---|---|---|
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| A zu B | Deckung, Auftrag, Valuta, Bereicherungsausgleich | [...] | A gegen B / B gegen A |
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| B zu C | Valuta, Tilgung, Schenkung, Sicherung | [...] | B gegen C / C gegen B |
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| A zu C | nur Zahlungsweg oder eigene Leistung? | [...] | Direktkondiktion nur bei Ausnahme |
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Die Karte verhindert den häufigsten Fehler: Der tatsächliche Zahlungsempfänger wird nicht automatisch zum Bereicherungsschuldner des Zahlenden.
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## Fünf-Ebenen-Prüfung im Dreieck
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Mehrpersonenfälle werden nicht dadurch gelöst, dass man die kürzeste wirtschaftliche Strecke sucht. Entscheidend ist die rechtliche Zurechnung der Vermögensmehrung. Arbeite deshalb zwingend in fünf Ebenen:
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1. **Vermögensspur:** Wer hat real etwas verloren, wer hat real etwas erhalten, und welcher Vermögensposten ist entstanden?
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2. **Deckungszweck:** Sollte der Leistende gegenüber dem Mittler eine eigene Schuld erfüllen, einen Auftrag ausführen, einen Vorschuss leisten oder nur technisch weiterleiten?
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3. **Valutazweck:** Sollte der Mittler gegenüber dem Endempfänger eine Schuld erfüllen, schenken, sichern oder eine sonstige Zweckabrede erfüllen?
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4. **Empfängerhorizont:** Durfte der Endempfänger die Zuwendung als Leistung des Mittlers verstehen, oder musste er erkennen, dass der Zahlende selbst leisten wollte?
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5. **Risikozuweisung:** Wer hat den Fehler gesetzt, wer konnte ihn beherrschen, und würde ein Direktanspruch nur das Insolvenz- oder Bonitätsrisiko einer Zwischenperson verlagern?
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Erst wenn diese Ebenen ausgefüllt sind, darf ein Anspruchsgegner benannt werden.
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## Attributionsmatrix
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### Wirksame Anweisung
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Ist die Anweisung wirksam, zurechenbar und für den Empfänger erkennbar, wird der Vorteil regelmäßig in den beiden Leistungsbeziehungen abgewickelt. Der Endempfänger soll nicht ohne besonderen Grund das Risiko eines Fehlers im Deckungsverhältnis tragen.
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### Fehlende oder unwirksame Anweisung
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Fehlt eine zurechenbare Anweisung, kann der Endempfänger die Zahlung nicht ohne Weiteres als Leistung des Mittlers behandeln. Dann kommt eine Direktkondiktion des Zahlenden gegen den Endempfänger in Betracht.
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### Fehlender Valutagrund
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Wenn nur die Beziehung B-C fehlerhaft ist, liegt der Rückgriff grundsätzlich bei B gegen C. A ist dann nur Zahlungsweg.
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### Doppelmangel
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Bei Fehlern in Deckungs- und Valutaverhältnis werden die Beziehungen nicht automatisch zu einem einzigen Direktanspruch verschmolzen. Prüfe getrennte Rückabwicklung, Insolvenzrisiko, Vertrauensschutz des Empfängers und Treu und Glauben.
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### Drittleistung
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Bei Leistung auf fremde Schuld muss besonders klar sein, ob der Dritte im eigenen Namen, als Vertreter, als Angewiesener oder nur als Bote handelt. Der Empfänger hat einen Behaltensgrund, wenn durch die Zahlung eine bestehende Schuld wirksam getilgt wurde.
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## Differenzierte Fehlerbilder
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| Fehlerbild | Regelprüfung | Warnung |
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|---|---|---|
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| Deckungsverhältnis fehlerhaft, Valuta intakt | Anspruch des Zahlenden gegen den Mittler | Endempfänger ist regelmäßig geschützt |
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| Deckung intakt, Valuta fehlerhaft | Anspruch des Mittlers gegen den Endempfänger | Zahlender bleibt grundsätzlich außen vor |
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| beide Beziehungen fehlerhaft | getrennte Rückabwicklung, keine automatische Abkürzung | Direktanspruch nur mit Zusatzgrund |
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| Anweisung fehlt vollständig | Direktanspruch gegen Endempfänger ernsthaft prüfen | Empfängerhorizont bleibt entscheidend |
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| Anweisung widerrufen oder überschritten | Zurechnung des Zahlungswegs prüfen | interner Widerruf genügt nicht immer |
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| Zahlung an falschen Empfänger | Anspruch gegen tatsächlichen Empfänger | Empfängeridentität und Behaltensgrund klären |
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| Drittleistung auf bestehende Schuld | Rückgriff gegen den Schuldner, nicht gegen Gläubiger | Tilgungswirkung ist Behaltensgrund |
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| bloße Zahlstelle/Treuhand | Anspruch gegen Endempfänger oder Treuhänder je nach Zweckbindung | Durchgangsvermögen nicht überbewerten |
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## Ausnahmen: Direktkondiktion A gegen C
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### Ausnahme 1: Unwirksame Anweisung
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Die Anweisung des B an A ist unwirksam, nie erteilt oder dem A nicht zurechenbar → Direktanspruch A gegen C prüfen.
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### Ausnahme 2: Nichtberechtigte Verfügung
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B verfügt über das Konto oder Vermögen des A ohne Berechtigung → A kann direkt gegen C vorgehen, wenn C nicht durch eine zurechenbare Leistungsbeziehung geschützt ist.
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### Ausnahme 3: Fehlende Empfängeridentität
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Zahlung an falschen C → direkter Bereicherungsanspruch gegen tatsächlichen Empfänger.
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## Doppelmangel
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Sowohl Deckungs- als auch Valutaverhältnis sind mangelhaft. Jeder Mangel ist in der jeweiligen Beziehung abzuwickeln. Ausnahme: Insolvenz des Mittlers (§ 242 BGB, streitig).
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## Drittleistung (§ 267 BGB)
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Leistet D in eigenem Namen zur Tilgung der Schuld des A an C:
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- D hat keinen Bereicherungsanspruch gegen C (Rechtsgrund: Tilgung).
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- D hat Rückgriffsanspruch gegen A (§ 812 BGB oder § 670 BGB).
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## Prüfschema
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1. Wer hat an wen geleistet und in wessen Namen?
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2. Liegt eine wirksame Anweisung vor?
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3. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
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4. Greift eine Ausnahme zur Durchgriffskondiktion?
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5. Drittleistung (§ 267 BGB) oder Insolvenz des Mittlers?
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6. Wäre der Direktanspruch eine echte Korrektur oder nur eine Umgehung des Insolvenz- oder Vertragsrisikos?
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7. Ist der Empfänger nach seinem objektiven Horizont schutzwürdig?
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8. Hat der Anspruchsteller einen näherliegenden Anspruch in der eigenen Leistungsbeziehung?
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## Output-Template
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**Prüfung Mehrpersonenverhältnis — Direkt-/Durchgriffskondiktion**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Verhältnis | Fehlerhaft? | Kondiktion |
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|---|---|---|
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| Deckungsverhältnis A-B | ja / nein | A gegen B |
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| Valutaverhältnis B-C | ja / nein | B gegen C |
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| Anweisung wirksam | ja / nein | nein → Direktkondiktion A gegen C |
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| Doppelmangel | ja / nein | beide Verhältnisse getrennt |
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| Insolvenz Mittler B | ja / nein | Direktanspruch nach § 242 BGB (str.) |
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| Empfängerhorizont C | Leistung von B / von A / unklar | Risiko- und Vertrauensschutz prüfen |
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| Fehlerquelle | A / B / C / Bank / unklar | Risikozuweisung begründen |
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| Direktanspruch | Ausnahme begründet / nicht begründet | keine bloße Abkürzung |
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**Ergebnis:** Bereicherungsanspruch [A gegen B / B gegen C / A direkt gegen C / D gegen A].
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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name: miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Miete, Pacht, Kaution oder Nutzung ohne Vertrag zurückabgewickelt werden. Normen: §§ 535 bis 580a BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Berechnungsblatt Nutzungswertersatz und Kautionsausgleich. Abgrenzung: nicht reguläre Mietzinsforderung bei wirksamem Vertrag."
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# Miet- und pachtrechtliche Rückabwicklung
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||||
## Einsatzbereich
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|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Miete, Pacht, Kaution oder Nutzung ohne Vertrag zurückabgewickelt werden. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
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|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
|
||||
---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
name: minderjaehrige-und-schutzwertung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Minderjährigenschutz durch Wertersatz oder Saldo nicht entwertet werden darf. Normen: §§ 107 bis 113 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Schutzwertungs-Analyse mit verschärfter Entreicherungsanwendung. Abgrenzung: nicht volljährige Bösgläubigkeit § 819 BGB."
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||||
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||||
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# Minderjährige und Schutzwertung
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|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Minderjährigenschutz durch Wertersatz oder Saldo nicht entwertet werden darf. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
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||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
name: nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung
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description: "Nutze diesen Skill, wenn Verbots- oder Sittenwidrigkeit die Rückforderung prägt. Normen: §§ 134 und 138 BGB; §§ 812 und 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Prüfergebnis Rückforderung bei Nichtigkeit mit § 817-S.-2-Sperre. Abgrenzung: nicht Anfechtung §§ 119 ff. BGB."
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||||
# Nichtiger Vertrag nach §§ 134 und 138 BGB
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Verbots- oder Sittenwidrigkeit die Rückforderung prägt. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
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||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
|
||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
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||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
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|
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## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
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||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+91
@@ -0,0 +1,91 @@
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name: nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2
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description: "Nichtleistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB prüfen: in sonstiger Weise ohne Rechtsgrund erlangt. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: kein Leistungsverhältnis, Abgrenzung zur Leistungskondiktion, Zuweisungsgehalt. Output: Prüfergebnis Nichtleistungskondiktion. Abgrenzung: nicht Alt. 1 Leistungskondiktion (bewusste Zweckrichtung)."
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# Nichtleistungskondiktion — Grundtatbestand § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Liegt eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens vor — wenn ja, ist § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) vorrangig?
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2. Handelt es sich um eine Eingriffskondiktion (Eingriff in den Zuweisungsgehalt einer fremden Rechtsposition)?
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3. Kommt § 816 BGB (Verfügung eines Nichtberechtigten) als Spezialregelung in Betracht?
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4. Liegt eine Verwendungskondiktion vor (Aufwendungen auf fremde Sache ohne Verwendungsersatzanspruch nach §§ 994 ff. BGB)?
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5. Ist der Eingriff unmittelbar aus dem Vermögen des Gläubigers oder nur mittelbar wirtschaftlich nachteilig?
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) — § 816 BGB (Verfügung Nichtberechtigter, Spezialregelung) — § 822 BGB (Bereicherung Dritter) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion, vorrangig) — §§ 994 ff. BGB (Verwendungsersatz im EBV) — § 985 BGB (Vindikation)
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## Rechtsprechung
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Obersatz
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Wer etwas in sonstiger Weise auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
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## Abgrenzung zur Leistungskondiktion
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Die Nichtleistungskondiktion greift subsidiär: Sie kommt nur zum Zug, wenn keine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens vorliegt.
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**Anwendungsfälle:**
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- Eingriffskondiktion: Eingriff in fremde Rechtssphäre ohne Rechtsgrund.
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- Verfügung eines Nichtberechtigten: § 816 BGB als Spezialregelung.
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- Verwendungskondiktion: Aufwendungen auf fremde Sache ohne Ersatzanspruch aus §§ 994 ff. BGB.
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## Tatbestandsmerkmale
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### 1. Etwas erlangt
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Jeder vermögenswerte Vorteil.
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### 2. In sonstiger Weise (nicht durch Leistung)
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Nicht bewusst und nicht zweckgerichtet zugewendet: Nutzung fremder Schutzrechte, Verarbeitung fremder Sachen, eigenmächtiger Eingriff.
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### 3. Auf Kosten des Gläubigers (unmittelbar)
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Bereicherung muss unmittelbar aus dem Vermögen oder Rechtskreis des Anspruchstellers stammen.
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### 4. Ohne Rechtsgrund
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Kein gesetzlicher oder vertraglicher Rechtfertigungsgrund.
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## Prüfschema
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1. Leistungskondiktion (Alt. 1) ausschließen?
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2. Spezialregelung (§ 816 BGB, § 822 BGB) ausschließen?
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3. In sonstiger Weise erlangt (Eingriff, Verwendung)?
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4. Unmittelbar auf Kosten des Gläubigers?
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5. Ohne Rechtsgrund?
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## Output-Template
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**Prüfung § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB — Nichtleistungskondiktion**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Leistungskondiktion (Alt. 1) ausgeschlossen | ja / nein → Alt. 1 vorrangig |
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| § 816 / § 822 BGB als Spezialregelung | nein / ja → Spezialregelung vorrangig |
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| Erlangter Vorteil | [...] |
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| In sonstiger Weise (Eingriff/Verwendung) | ja: [...] / nein |
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| Unmittelbar auf Kosten des Gläubigers | ja / nein (nur mittelbar → kein § 812 Alt. 2) |
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||||
| Ohne Rechtsgrund | ja / nein |
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**Ergebnis:** Nichtleistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB [besteht / besteht nicht].
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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---
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||||
+127
@@ -0,0 +1,127 @@
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||||
---
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||||
name: nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818
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||||
description: "Nutzungen, Verwendungen, Surrogate, ersparte Aufwendungen und Gefahrtragung bei § 818 BGB strukturiert prüfen. Output: Wert- und Risiko-Tabelle."
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# Nutzungen, Verwendungen und Gefahrtragung bei § 818 BGB
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## Triage — kläre zuerst
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1. Ist der ursprüngliche Vorteil noch vorhanden?
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2. Wurden Nutzungen gezogen oder Gebrauchsvorteile erlangt?
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3. Gibt es Surrogate, Erlöse, Versicherungsleistungen, Ersatzforderungen oder ersparte Aufwendungen?
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4. Hat der Empfänger eigene Aufwendungen auf den Gegenstand gemacht?
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5. Wer trägt das Risiko von Untergang, Verschlechterung, Preisänderung oder Fehlverwendung?
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## Grundlogik
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§ 818 BGB ist keine reine Gegenstandsprüfung. Entscheidend ist der zurechenbare Vermögensstand. Der Empfänger kann sich nicht mit dem Satz "nicht mehr da" entlasten, wenn an die Stelle des Erlangten ein anderer Vorteil getreten ist oder eigene Ausgaben erspart wurden. Umgekehrt soll der gutgläubige Empfänger nicht ohne Weiteres für jeden zufälligen Verlust haften.
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## Vier-Konten-Modell
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Führe bei größeren Fällen vier gedankliche Konten:
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1. **Bestandskonto:** Was ist vom ursprünglichen Erlangten noch da?
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2. **Ersatzkonto:** Welche Surrogate, Erlöse, Versicherungen oder Forderungen sind entstanden?
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||||
3. **Nutzungskonto:** Welche Nutzungen, Zinsen, Gebrauchsvorteile oder ersparten Nutzungsentgelte wurden gezogen?
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||||
4. **Risikokonto:** Welche Verluste sind zufällig, eigenverantwortlich, nach Kenntnis oder durch Spezialregime zugeordnet?
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Nur der Saldo dieser Konten zeigt, ob der Empfänger wirklich nicht mehr bereichert ist.
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## Prüfungsraster
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### 1. Erlangtes und heutiger Bestand
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- Ursprünglicher Gegenstand oder Betrag.
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- Heutiger Vermögensbestand.
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- Weiterveräußerung, Verbrauch, Untergang, Vermischung.
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||||
- Austausch gegen andere Werte.
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### 2. Nutzungen
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Erfasse:
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- Zinsen und Kapitalerträge.
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- Miete, Pacht, Dividenden, Lizenzzahlungen.
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- Gebrauchsvorteile, wenn sie wirtschaftlich bewertbar und im konkreten Fall anzusetzen sind.
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||||
- ersparte Kosten durch Nutzung des Erlangten.
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### 3. Surrogate und Ersatzwerte
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Prüfe:
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- Verkaufserlös.
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- Versicherungsleistung.
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- Schadensersatzforderung.
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- Ersatzsache.
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||||
- Befreiung von eigener Verbindlichkeit.
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||||
- Buchungs- oder Verrechnungsvorteil.
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### 4. Verwendungen und Aufwendungen
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Trenne:
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- notwendige Erhaltungskosten,
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||||
- werterhöhende Aufwendungen,
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||||
- Luxusaufwendungen,
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||||
- Aufwendungen, die der Empfänger ohnehin getragen hätte,
|
||||
- Aufwendungen, die nur wegen der Bereicherung veranlasst wurden.
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||||
Aufwendungen sind nicht automatisch abzuziehen. Entscheidend ist, ob sie den herauszugebenden Vorteil mindern, einen Gegenanspruch begründen oder in einer Saldierung berücksichtigt werden.
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### 5. Risiko- und Zurechnungskontrolle
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Frage nicht nur, ob der Vorteil weg ist, sondern warum:
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- Zufälliger Untergang ohne Surrogat.
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||||
- Verbrauch für gewöhnliche Lebenshaltung.
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||||
- Verwendung zur Tilgung eigener Schulden.
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||||
- Spekulative Anlageentscheidung.
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||||
- bewusste Weitergabe an Dritte.
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||||
- Verbrauch nach Kenntnis des Rechtsgrundmangels.
|
||||
- Verlust nach Rechtshängigkeit.
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||||
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||||
Je stärker der Wegfall auf einer eigenständigen Vermögensentscheidung des Empfängers beruht oder nach verschärfter Haftung eintritt, desto weniger trägt § 818 Abs. 3 BGB.
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||||
## Verwendungen gesondert behandeln
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||||
Verwendungen sind keine automatische Entreicherung. Prüfe:
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- Haben sie den Gegenstand nur erhalten?
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||||
- Haben sie den Gegenstand verbessert und damit den herauszugebenden Wert erhöht?
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||||
- Waren sie für den Empfänger persönlich motiviert?
|
||||
- Würden sie in einem Spezialregime ersetzt oder ausgeschlossen?
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||||
- Sind sie als Gegenanspruch, Zurückbehaltungsrecht, Saldoposten oder gar nicht zu berücksichtigen?
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||||
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||||
Bei Rückabwicklung gegenseitiger Verträge nie isoliert nur die Verwendungen einer Seite ansehen.
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## Output-Template
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**Wert- und Risiko-Tabelle § 818 BGB**
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| Position | Betrag/Wert | Zurechnung |
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|---|---:|---|
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| Ursprünglich erlangt | [...] EUR | [...] |
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| In Natur noch vorhanden | [...] EUR | [...] |
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||||
| Nutzungen | [...] EUR | herauszugeben / nicht anzusetzen |
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||||
| Surrogate/Ersatzwerte | [...] EUR | herauszugeben / streitig |
|
||||
| ersparte Aufwendungen | [...] EUR | noch bereichert / streitig |
|
||||
| eigene Verwendungen | [...] EUR | Abzug / Gegenanspruch / kein Abzug |
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||||
| Wegfall des Vorteils | [...] EUR | beachtlich / nicht beachtlich |
|
||||
| § 819 oder Rechtshängigkeit | ja / nein | Haftungsverschärfung ab [...] |
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||||
| Risikokonto | [...] EUR | zufällig / eigenverantwortlich / nach Kenntnis |
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||||
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||||
**Ergebnis:** Herausgabe/Wertersatz in Höhe von [...] EUR; Entreicherungseinrede [greift / greift teilweise / greift nicht].
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||||
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---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Nutzungen und Zinsen ohne Doppelzählung erfasst werden müssen. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 100 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Berechnungsblatt gezogene Nutzungen mit Wertersatzhöhe. Abgrenzung: nicht Schadenszinsen § 288 BGB."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Nutzungen, Zinsen, Früchte und Gebrauchsvorteile
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Nutzungen und Zinsen ohne Doppelzählung erfasst werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
|
||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
|
||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
|
||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Zivilrecht und öffentlich-rechtliche Erstattung auseinanderzuhalten sind. Normen: §§ 48 und 49a VwVfG; § 37 AO; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Abgrenzungsergebnis öffentlich-rechtlich vs. bereicherungsrechtlich. Abgrenzung: nicht zivilrechtliche Kondiktion bei öffentlich-rechtlichem Verhältnis."
|
||||
---
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||||
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||||
# Öffentlich-rechtliche Rückforderung abgrenzen
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
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||||
Nutze diesen Skill, wenn Zivilrecht und öffentlich-rechtliche Erstattung auseinanderzuhalten sind. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
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||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
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||||
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
---
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||||
name: parallel-und-konkurrenz-pruefung
|
||||
description: "Bereicherungsrecht und Anfechtungsrecht gleichzeitig prüfen: Anspruchskonkurrenzen und gegenseitige Beeinflussung aller drei Regelungskreise. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Parallelität, Subsidiarität, wechselseitige Auswirkungen. Output: Konkurrenzmatrix mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht Einzelprüfung je Regelungskreis."
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# Parallel- und Konkurrenzprüfung
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Fehlt der Rechtsgrund (→ § 812 BGB) UND liegt zugleich eine Gläubigerbenachteiligung vor (→ AnfG oder §§ 129 ff. InsO)?
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||||
2. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet (→ §§ 129 ff. InsO verdrängen AnfG für Einzelgläubiger)?
|
||||
3. Besteht noch Eigentum des Anspruchstellers (→ § 985 BGB vorrangig vor § 812 BGB)?
|
||||
4. Welcher Pfad ist im konkreten Fall schneller oder einfacher durchzusetzen?
|
||||
5. Liegt eine Doppelbefriedigung vor, die durch Aufrechnung oder Erfüllung zu vermeiden ist?
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||||
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## Zentrale Normen
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§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungs-/Nichtleistungskondiktion) — §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) — §§ 1–13 AnfG (Gläubigeranfechtung) — § 985 BGB (Vindikation) — § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) — § 55 InsO (Masseverbindlichkeiten) — § 144 InsO (Gegenleistungsrückgewähr)
|
||||
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## Rechtsprechung
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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## Quellenregel
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Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Konstellation 1: § 812 BGB neben AnfG
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**Möglich, wenn:** Rechtsgrund nachträglich weggefallen (§ 142 BGB) UND Gläubigerbenachteiligung. Gläubiger wählt günstigeren Weg; Doppelherausgabe ausgeschlossen.
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## Konstellation 2: § 812 BGB neben InsO-Anfechtung
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**Verhältnis:** Insolvenzverwalter kann beide Anspruchsgrundlagen geltend machen. § 812 BGB-Ansprüche der Masse sind Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). § 144 InsO-Gegenleistungsrückgewähr tilgt den parallelen Bereicherungsanspruch.
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## Konstellation 3: AnfG neben InsO-Anfechtung
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**Ausschluss:** Mit Verfahrenseröffnung verdrängt §§ 129 ff. InsO das AnfG für Einzelgläubiger.
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## Konstellation 4: § 985 BGB neben § 812 BGB
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**Grundsatz:** § 985 BGB vorrangig. § 812 BGB nach Eigentumsübergang (z. B. § 932 BGB gutgläubiger Erwerb).
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## Prüffragen
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1. Rechtsgrund weggefallen oder nie entstanden?
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2. Insolvenzverfahren eröffnet?
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3. Eigentum noch beim Leistenden?
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4. Vollstreckbarer Titel für AnfG vorhanden?
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## Output-Template
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**Parallel-/Konkurrenzprüfung**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Konstellation | Tatbestand erfüllt? | Empfehlung |
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|---|---|---|
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| § 812 BGB | ja / nein | Primäranspruch wenn kein Rechtsgrund |
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| AnfG | ja (Titel vorhanden, kein InsO) / nein | neben § 812 BGB möglich |
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||||
| §§ 129 ff. InsO | ja (Insolvenzverfahren + Verwalter) / nein | verdrängt AnfG |
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||||
| § 985 BGB | Eigentum vorhanden? ja → vorrangig | vorrangig vor § 812 BGB |
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| § 826 BGB | sittenwidrige Schädigung? | neben § 133 InsO möglich |
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||||
**Ergebnis:** Anzuwendende Anspruchsgrundlage(n): [...]. Doppelbefriedigung vermieden durch: [...].
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---
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||||
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
---
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||||
name: qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein bereicherungsrechtlicher Output auf Scheinsicherheit und Quellenrisiken geprüft wird. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Qualitätsprotokoll mit Markierung erfundener Normen oder Rechtsprechung. Abgrenzung: nicht inhaltliche Anspruchsprüfung."
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# Qualitätskontrolle und Halluzinationsschutz
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn ein bereicherungsrechtlicher Output auf Scheinsicherheit und Quellenrisiken geprüft wird. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
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2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
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3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
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||||
4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
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||||
5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
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||||
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
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||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
## Prüfungslogik
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||||
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||||
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
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||||
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
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||||
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
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||||
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
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||||
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
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||||
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## Typische Fehler
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||||
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- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
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||||
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
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- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
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||||
## Arbeitsausgabe
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||||
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||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+101
@@ -0,0 +1,101 @@
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---
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||||
name: rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen
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||||
description: "Bereicherungsrechtliche Kernfrage prüfen: nicht nur Zufluss, sondern Rechtsgrund und Behaltensgrund. Normen: §§ 812 ff. BGB. Output: Behaltensgrund-Matrix mit Darlegungslast und Verteidigungsrisiken."
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# Rechtsgrund und Behaltensgrund prüfen
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## Triage — kläre zuerst
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1. Welcher Vermögensvorteil steht im Streit: Geld, Sache, Forderung, Befreiung, Nutzung, Lizenzwert oder ersparte Ausgabe?
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||||
2. Auf welchen Zweck wurde der Vorteil nach dem objektiven Empfängerhorizont zugewendet?
|
||||
3. Gibt es einen rechtlichen Grund für den Erwerb oder jedenfalls für das Behaltendürfen?
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||||
4. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur in seinem Umfang zweifelhaft?
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||||
5. Wer muss welche Tatsachen darlegen und beweisen?
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||||
## Leitgedanke
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Das Bereicherungsrecht fragt nicht nur, ob ein Gegenstand von A nach B gelangt ist. Es fragt, ob B im Ergebnis einen zurechenbaren Vermögensvorteil hat, den die Rechtsordnung B nicht behalten lässt. Deshalb werden drei Ebenen sauber getrennt:
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||||
1. **Erlangtes:** Was ist wirtschaftlich messbar hinzugekommen oder erspart worden?
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||||
2. **Zweck und Zurechnung:** Durch wessen Leistung oder auf welchem sonstigen Weg ist der Vorteil dem Empfänger zugeordnet?
|
||||
3. **Behaltensgrund:** Gibt es einen Vertrag, ein Gesetz, eine Verfügungslage, einen Einwand oder eine Risikozuweisung, die das Behaltendürfen trägt?
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## Prüfungsblöcke
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### 1. Erwerbsgrund
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Prüfe, wodurch der Vorteil in das Vermögen des Empfängers gelangt ist:
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||||
- Leistung des Anspruchstellers.
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||||
- Leistung eines Dritten.
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||||
- Anweisung, Zahlungskette oder abgekürzter Leistungsweg.
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||||
- Eingriff in ein zugewiesenes Nutzungsrecht.
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||||
- Verfügung eines Nichtberechtigten.
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||||
- Unentgeltliche Weitergabe an einen Dritten.
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||||
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||||
### 2. Behaltensgrund
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||||
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||||
Prüfe getrennt vom bloßen Erwerb:
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||||
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- Wirksamer Vertrag oder gesetzlicher Anspruch.
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||||
- Später weggefallener Grund, etwa Rücktritt, Anfechtung, Bedingung oder Zweckverfehlung.
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||||
- Nur teilweise fehlender Grund, etwa Überzahlung, falscher Zeitraum, falsche Person, falscher Tarif.
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||||
- Kein Bereicherungsanspruch trotz Fehler, weil eine speziellere Rückabwicklungsordnung greift.
|
||||
- Einreden oder Ausschlüsse, etwa § 814 BGB, § 817 S. 2 BGB, Entreicherung oder Verjährung.
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||||
|
||||
### 3. Normative Kontrolle
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||||
Ein Anspruch ist erst tragfähig, wenn die Zuordnung stimmt:
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||||
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||||
- Der physische Empfänger ist nicht automatisch Bereicherungsschuldner.
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||||
- Der Leistende ist nicht automatisch Bereicherungsgläubiger.
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||||
- Bei Mehrpersonenfällen entscheidet die rechtlich erkennbare Zweckrichtung.
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||||
- Bei gegenseitigen Verträgen darf die Rückabwicklung nicht eine Seite isoliert begünstigen, wenn die Austauschrisiken zusammengehören.
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||||
- Bei § 818 Abs. 3 BGB genügt nicht die Aussage, das Geld sei weg; der Wegfall muss auch bereicherungsrechtlich beachtlich sein.
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||||
## Behaltensgrund-Matrix
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||||
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||||
| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
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|---|---|---|
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||||
| Vorteil messbar? | Anspruch weiter prüfen | Kein Bereicherungsanspruch |
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||||
| Vorteil dem Beklagten zurechenbar? | Rechtsgrund prüfen | Richtigen Schuldner suchen |
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||||
| Rechtsgrund entstanden? | Wegfall/Umfang prüfen | Anfangsmangel prüfen |
|
||||
| Rechtsgrund später weggefallen? | Rückabwicklung ab Wegfall | Kein Anspruch aus diesem Grund |
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||||
| Spezielles Rückabwicklungsregime? | Vorrang prüfen | §§ 812 ff. BGB fortsetzen |
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||||
| Behaltensgrund trotz Erwerbsfehler? | Anspruch scheitert oder reduziert | Rechtsfolge § 818 BGB prüfen |
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||||
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## Darlegungslast
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||||
|
||||
Der Anspruchsteller muss regelmäßig den Vermögensvorteil, die Zuordnung zur eigenen Leistung oder zum eigenen Recht und das Fehlen des Rechtsgrundes darlegen. Der Empfänger muss Einreden, Ausschlussgründe und Entreicherung substantiiert aufbereiten. Bei komplexen Zahlungs- und Vertragsketten muss die Darstellung so genau sein, dass jede Vermögensbewegung einer Beziehung zugeordnet werden kann.
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||||
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||||
## Output-Template
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||||
|
||||
**Rechtsgrund-/Behaltensgrund-Prüfung**
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||||
Sachverhalt: [...]
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||||
| Ebene | Ergebnis | Belege |
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|---|---|---|
|
||||
| Erlangter Vorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensmehrung oder ersparte Ausgabe | [...] | [...] |
|
||||
| Zurechnung als Leistung/Eingriff/sonstiger Erwerb | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund bei Erwerb | vorhanden / fehlt / zweifelhaft | [...] |
|
||||
| Behaltensgrund heute | vorhanden / entfallen / teilweise | [...] |
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||||
| Spezieller Vorrang | Vertrag / EBV / Delikt / Anfechtung / nein | [...] |
|
||||
| Einreden und Ausschlüsse | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
**Arbeitsbefund:** Anspruch aus [...] ist [tragfähig / unsicher / nicht tragfähig], weil [...].
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||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
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||||
name: rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Anfangsmangel, späterer Wegfall, Teilmangel und Zweckausfall zeitlich getrennt werden müssen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Prüfergebnis Rechtsgrundlage mit Anfangs- oder Wegfall-Klassifikation. Abgrenzung: nicht Behaltensgrund-Prüfung."
|
||||
---
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||||
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||||
# Rechtsgrundmangel: Anfang und Wegfall
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Anfangsmangel, späterer Wegfall, Teilmangel und Zweckausfall zeitlich getrennt werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
|
||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
|
||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Zweck mit Motiv verwechseln.
|
||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: ruecktritt-widerruf-und-bereicherung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Rücktritts- oder Widerrufsfolgen neben Bereicherungsrecht stehen. Normen: §§ 346 bis 359 BGB; § 812 BGB; §§ 355 bis 361 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Konkurrenz-Matrix Rücktritt/Widerruf vs. Bereicherungsrecht. Abgrenzung: nicht reines Bereicherungsrecht bei vorrangigem Rücktritts-/Widerrufsregime."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Rücktritt, Widerruf und Bereicherung
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Rücktritts- oder Widerrufsfolgen neben Bereicherungsrecht stehen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
|
||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
|
||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
|
||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+109
@@ -0,0 +1,109 @@
|
||||
---
|
||||
name: saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege
|
||||
description: "Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge mit Saldierung, Schutzkorrekturen und § 818 Abs. 3 BGB prüfen. Output: Saldo- und Risikoanalyse."
|
||||
---
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||||
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||||
# Saldotheorie: Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge
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||||
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||||
## Triage — kläre vor der Berechnung
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||||
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||||
1. Liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der nichtig, angefochten oder sonst rückabzuwickeln ist?
|
||||
2. Welche Leistungen wurden auf beiden Seiten tatsächlich ausgetauscht?
|
||||
3. Was ist noch in Natur vorhanden, was ist verbraucht, verschlechtert, zerstört oder weiterveräußert?
|
||||
4. Welche Nutzungen, Gebrauchsvorteile, Erlöse, Versicherungsleistungen oder ersparten Aufwendungen gibt es?
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||||
5. Gibt es Schutzgründe gegen eine schematische Saldierung, etwa Minderjährigenschutz, Verbraucherschutz, Sittenverstoß, arglistiges Verhalten oder Bösgläubigkeit?
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||||
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||||
## Leitgedanke
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||||
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||||
Bei gegenseitigen Verträgen hängen Leistung und Gegenleistung wirtschaftlich zusammen. Die Rückabwicklung darf diese Verbindung nicht künstlich zerreißen. Deshalb wird vor der Anspruchsformulierung ein gemeinsamer Saldo gebildet, soweit keine Schutzwertung entgegensteht.
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||||
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## Arbeitsschritte
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||||
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### 1. Austauschverhältnis erfassen
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Erstelle eine Leistungstabelle:
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| Partei | Leistung | Wert bei Empfang | heutiger Zustand | Nutzungen/Surrogate |
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|---|---|---:|---|---|
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| A | [...] | [...] | [...] | [...] |
|
||||
| B | [...] | [...] | [...] | [...] |
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||||
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||||
### 2. Naturalherausgabe vor Geldsaldo
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||||
|
||||
Prüfe zuerst, was real zurückgegeben werden kann:
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||||
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- Sache noch vorhanden.
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- Forderung noch abtretbar.
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||||
- Geldbetrag noch vorhanden.
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- Nutzungen herauszugeben.
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- Surrogate oder Ersatzleistungen vorhanden.
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Erst wenn Naturalherausgabe ausscheidet oder unpraktisch ist, wird Wertersatz angesetzt.
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||||
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### 3. Gemeinsamen Saldo bilden
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||||
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Rechne nicht zwei isolierte Ansprüche blind gegeneinander. Baue den Saldo aus:
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- Wert der Leistung A an B.
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||||
- Wert der Leistung B an A.
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- Nutzungen, Gebrauchsvorteile und ersparte Aufwendungen.
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||||
- Wertminderungen, Untergang und Weiterveräußerung.
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||||
- Risikozuweisung: Wer soll das Risiko des Wegfalls im konkreten Verhältnis tragen?
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### 4. Schutzkorrekturen prüfen
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Eine schematische Saldierung kann unpassend sein, wenn sie eine Schutzentscheidung unterläuft:
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- Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen.
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- Gesetzes- oder Sittenverstoß einer Partei.
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- Verbraucherschützende Widerrufs- oder Informationsregeln.
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- Arglist, Täuschung oder bewusstes Ausnutzen.
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||||
- Bösgläubigkeit nach § 819 BGB.
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||||
- Spezielle Rückabwicklungsordnung, etwa Rücktritt, Widerruf, EBV oder Deliktsrecht.
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### 5. Klageziel formulieren
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Am Ende muss klar sein:
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- Wer verlangt was von wem?
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- Ist Herausgabe, Zahlung, Zug-um-Zug-Verurteilung oder Feststellung sinnvoll?
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- Welche Gegenleistung ist im Antrag zu berücksichtigen?
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- Welche Einreden des Gegners sind vorweg zu behandeln?
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## Typische Fehler
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- Nur die eigene Leistung zurückfordern und die Gegenleistung ignorieren.
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- § 818 Abs. 3 BGB auf einen Gegenstand anwenden, ohne Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen zu prüfen.
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- Bei Minderjährigen oder sittenwidrigen Geschäften dieselbe Rechenlogik wie bei zwei voll informierten Kaufleuten verwenden.
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- Zug-um-Zug-Fragen erst im Vollstreckungsstadium bemerken.
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## Output-Template
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**Saldoanalyse Rückabwicklung**
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Sachverhalt: [...]
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| Position | Wert |
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|---|---:|
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| Leistung A an B | [...] EUR |
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| Nutzungen/Surrogate bei B | [...] EUR |
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| Leistung B an A | [...] EUR |
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| Nutzungen/Surrogate bei A | [...] EUR |
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| Wertminderung/Untergang | [...] EUR |
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| Schutzkorrektur | ja / nein: [...] |
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| vorläufiger Saldo | [...] EUR zugunsten [...] |
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||||
**Prozessualer Vorschlag:** Antrag auf [...] gegen [...] Zug um Zug gegen [...].
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---
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
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||||
name: schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn unentgeltliche Zuwendung, Nutzungsüberlassung und Zweckbindung auseinanderfallen können. Normen: §§ 516 und 528 BGB; § 530 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Zuordnungs-Matrix Schenkung vs. Leihe vs. unbenannte Zuwendung. Abgrenzung: nicht Familien- oder Erbrecht."
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---
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||||
# Schenkung, Leihe und unbenannte Zuwendung
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## Einsatzbereich
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||||
Nutze diesen Skill, wenn unentgeltliche Zuwendung, Nutzungsüberlassung und Zweckbindung auseinanderfallen können. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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||||
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||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
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||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
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||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
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- Zweck mit Motiv verwechseln.
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||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+93
@@ -0,0 +1,93 @@
|
||||
---
|
||||
name: surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn an die Stelle des Erlangten ein Ersatzwert getreten sein kann. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 285 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Surrogationskette mit Erlös, Versicherungsleistung und Ersatzforderung. Abgrenzung: nicht Schadensersatzforderung gegen Schädiger direkt."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Surrogat, Erlös, Versicherung und Ersatzforderung
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn an die Stelle des Erlangten ein Ersatzwert getreten sein kann. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
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||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
|
||||
|
||||
## Surrogat-Suchroutine
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||||
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||||
Prüfe bei behauptetem Wegfall immer:
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||||
- Verkaufserlös oder Tauschgegenstand.
|
||||
- Rückerstattung, Gutschrift oder Verrechnung.
|
||||
- Versicherungsleistung oder Schadensersatzanspruch.
|
||||
- Ersatzlieferung oder Ersatzforderung.
|
||||
- ersparte Neuanschaffung.
|
||||
- Wertsteigerung eines anderen Vermögensgegenstands.
|
||||
|
||||
Ein Surrogat muss nicht denselben Namen tragen wie das Erlangte. Entscheidend ist, ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich an die Stelle des ursprünglichen Vorteils getreten ist.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
|
||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
|
||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Surrogat-Output
|
||||
|
||||
| ursprünglicher Vorteil | Ersatzwert | noch vorhanden? | herauszugeben? |
|
||||
|---|---|---|---|
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||||
| [...] | [...] | ja / nein | ja / nein / streitig |
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||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+98
@@ -0,0 +1,98 @@
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||||
---
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||||
name: triage-vermoegensverschiebung-erfassen
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||||
description: "Erster Schritt: Vermögenverschiebung strukturiert erfassen für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Wer hat was an wen geleistet, Zeitpunkt, Belegsicherung, Weichenstellung Regelungskreis. Output: Erfassungsbogen Vermögenverschiebung. Abgrenzung: nicht inhaltliche Prüfung."
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||||
---
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||||
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# Triage: Vermögensverschiebung erfassen
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||||
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Sind alle Beteiligten (Leistender, Empfänger, weitere Personen) vollständig identifiziert?
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||||
2. Ist der Gegenstand der Vermögensverschiebung (Geld, Sache, Forderung, Sicherheit) konkret bezeichnet?
|
||||
3. Ist das genaue Datum oder der Zeitraum der Vermögensverschiebung bekannt?
|
||||
4. Liegt eine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten vor (Vertrag, Gesellschaft, Ehe)?
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||||
5. Ist über das Vermögen des Leistenden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
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||||
§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungsbegriff, Zweckbestimmung) — § 129 InsO (Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung) — § 2 AnfG (vollstreckbarer Titel) — § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit: maßgeblicher Zeitpunkt) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn: Kenntnis) — § 286 BGB (Verzugseintritt: Datum der Forderung)
|
||||
|
||||
## Rechtsprechung
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|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
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||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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||||
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||||
Dieser Skill ist der Einstiegspunkt. Bevor eine Weichenstellung zwischen Bereicherungsrecht, AnfG-Anfechtung und InsO-Anfechtung erfolgen kann, muss der Lebenssachverhalt vollständig und strukturiert vorliegen.
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||||
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## Ablauf
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### Schritt 1 — Beteiligte Personen
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1. Wer ist Leistender?
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2. Wer ist Empfänger?
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3. Gibt es weitere Beteiligte (Bevollmächtigte, Treuhänder, Gesellschaften)?
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||||
4. Besteht zwischen Leistendem und Empfänger eine rechtliche Beziehung?
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||||
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||||
### Schritt 2 — Art der Vermögensverschiebung
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1. Was wurde übertragen (Geld, Sache, Forderungsabtretung, Grundstücksübereignung, Sicherheit)?
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||||
2. In welcher Form (Überweisung, Barzahlung, notarielle Übertragung, Pfandbestellung)?
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||||
3. Wann fand die Vermögensverschiebung statt (Datum oder Zeitraum)?
|
||||
4. Welchen Wert hatte die Vermögensverschiebung?
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||||
|
||||
### Schritt 3 — Rechtlicher Rahmen
|
||||
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||||
1. Liegt ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag vor?
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||||
2. Besteht oder bestand ein vollstreckbarer Titel?
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||||
3. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
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||||
4. Gibt es Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistung?
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||||
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||||
### Schritt 4 — Belegerfassung
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- Kontoauszüge oder Buchungsbelege
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- Vertragsurkunden oder Quittungen
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- Notarielle Urkunden
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- Schriftverkehr, E-Mails oder SMS
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||||
- Vollstreckungstitel
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||||
- Insolvenzaktenzeichen und Beschlüsse des Insolvenzgerichts
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||||
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||||
## Typische Erfassungsfehler
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||||
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||||
- Schätzungen statt konkreter Daten.
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||||
- Beteiligte Dritte werden nicht erwähnt.
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||||
- Zeitpunkt der Bestellung statt der tatsächlichen Vermögensverschiebung.
|
||||
- Teilvermögensverschiebungen werden als Einheit geschildert.
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||||
|
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## Output-Template
|
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|
||||
**Triage: Vermögensverschiebung**
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| Merkmal | Angabe des Nutzers |
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|---|---|
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| Leistender | [...] |
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||||
| Empfänger | [...] |
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| Weitere Beteiligte | [...] / keine |
|
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| Gegenstand der Leistung | [...] |
|
||||
| Form der Leistung | [...] |
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||||
| Datum / Zeitraum | [...] |
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||||
| Wert | [...] EUR |
|
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| Rechtsbeziehung | Vertrag / keine |
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||||
| Vollstreckbarer Titel | ja / nein |
|
||||
| Insolvenzverfahren | eröffnet / beantragt / nein |
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||||
| Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit | ja: [...] / nein |
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||||
|
||||
**Weiter zu:** Weichenstellung → `weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung`
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||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+148
@@ -0,0 +1,148 @@
|
||||
---
|
||||
name: umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung
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||||
description: "Umfang der Bereicherungshaftung nach § 818 BGB bestimmen: Erlangtes, Nutzungen, Surrogate, Wertersatz, Entreicherung, ersparte Aufwendungen und Zurechnung des Wegfalls. Output: Werttabelle mit Einredeprüfung."
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||||
---
|
||||
|
||||
# Umfang der Herausgabe — § 818 BGB und Entreicherung
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||||
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Was genau wurde erlangt, und ist Herausgabe in Natur noch möglich?
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||||
2. Wurden Nutzungen oder Surrogate aus dem Erlangten gezogen (§ 818 Abs. 1 Alt. 1 und 2 BGB)?
|
||||
3. Ist der Empfänger noch bereichert, oder hat er das Erlangte verbraucht/verloren (§ 818 Abs. 3 BGB)?
|
||||
4. Kannte der Empfänger den Mangel des Rechtsgrundes — liegt Bösgläubigkeit vor (§ 819 BGB)?
|
||||
5. Ist die Klage bereits zugestellt (Rechtshängigkeit → § 818 Abs. 4 BGB)?
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
§ 818 Abs. 1 BGB (Herausgabe, Nutzungen, Surrogate) — § 818 Abs. 2 BGB (Wertersatz) — § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherungseinrede) — § 818 Abs. 4 BGB (Rechtshängigkeit) — § 819 BGB (verschärfte Haftung Bösgläubigkeit) — § 292 BGB (Haftung des Schuldners ab Rechtshängigkeit) — §§ 987–993 BGB (EBV, entsprechend anwendbar)
|
||||
|
||||
## Rechtsprechung
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Primäranspruch: Herausgabe des Erlangten (§ 818 Abs. 1 BGB)
|
||||
|
||||
**Gegenstand:** Alles Erlangte einschließlich:
|
||||
- Der Sache oder des Geldbetrags selbst.
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||||
- Gezogener Nutzungen (Früchte, Gebrauchsvorteile: § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
|
||||
- Surrogate: Was der Empfänger aufgrund des erlangten Rechts oder als Ersatz für Zerstörung/Beschädigung erlangt hat (§ 818 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
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||||
- ersparte Aufwendungen, wenn der Empfänger eigene Kosten nicht tragen musste.
|
||||
|
||||
## Vermögensbilanz statt Gegenstandsfixierung
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||||
|
||||
Die Prüfung darf nicht beim Satz enden: "Der Gegenstand ist weg." § 818 BGB verlangt eine Vermögensbilanz:
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||||
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1. Ursprünglich erlangter Vorteil.
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||||
2. Heute noch vorhandener Vorteil.
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||||
3. Ersatzwerte, Erlöse, Forderungen, Versicherungsleistungen.
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||||
4. Nutzungen und Gebrauchsvorteile.
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5. Ersparnisse eigener Aufwendungen.
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6. Wegfall des Vorteils und dessen Zurechnung.
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Verwende bei komplexen Fällen zusätzlich `nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818`.
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## Vorteilsstrang-Methode
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Verfolge den Vorteil wie einen Strang durch das Vermögen:
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| Stufe | Frage | Folge |
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|---|---|---|
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| Ursprung | Was wurde erlangt? | Ausgangswert |
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| Umwandlung | Wurde der Vorteil verkauft, getauscht, verrechnet oder ersetzt? | Surrogat/Ersatzwert |
|
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| Nutzung | Wurden Früchte, Zinsen oder Gebrauchsvorteile gezogen? | zusätzlicher Herausgabeposten |
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||||
| Verbrauch | Wurde der Vorteil ausgegeben oder verbraucht? | § 818 Abs. 3 nur nach Ersparnisprüfung |
|
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| Risikowechsel | Wann kamen Kenntnis oder Rechtshängigkeit hinzu? | verschärfte Haftung |
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| Sonderwertung | Gibt es Minderjährigen-, Verbraucher-, EBV- oder Vertragsrückabwicklung? | Korrektur des Ergebnisses |
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Diese Methode verhindert, dass die Entreicherungseinrede die eigentliche Rechtsfolgenprüfung ersetzt.
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## Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)
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Herausgabe in Natur unmöglich (Dienstleistung, Verbrauch) → Wertersatz. Bewertungszeitpunkt: Wert beim Empfang (h.M.).
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## Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB)
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**Tatbestand:** Empfänger ist nicht mehr bereichert — das Erlangte ist aus seinem Vermögen ausgeschieden ohne Surrogat oder Ersparniseffekt.
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**Beispiele:**
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- Geld für Konsumausgaben verbraucht (keine Ersparnis eigener Ausgaben) → bereichert nicht mehr.
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- Sache untergegangen ohne Versicherungsleistung → bereichert nicht mehr.
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- Nicht: Geld für Miete ausgegeben, die sowieso hätte gezahlt werden müssen (Ersparnis = noch bereichert).
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## Zurechnung des Wegfalls
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Der Wegfall ist nur beachtlich, wenn er bereicherungsrechtlich dem Empfänger nicht mehr zugerechnet wird. Prüfe deshalb:
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- **Surrogat:** Ist etwas an die Stelle des Erlangten getreten?
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- **Ersparnis:** Wurden eigene Ausgaben vermieden?
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- **Eigenes Risiko:** Hat der Empfänger den Vorteil spekulativ eingesetzt, freiwillig verschenkt oder bewusst verbraucht?
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- **Verbrauchsart:** War es außergewöhnlicher Luxusverbrauch oder normale Lebenshaltung?
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- **Zeitpunkt:** Lag Kenntnis des Rechtsgrundmangels oder Rechtshängigkeit bereits vor?
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- **Sonderregime:** Ändert ein Vertrag, Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, EBV oder Deliktsrecht die Risikozuweisung?
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Bei nichtigen gegenseitigen Verträgen nicht isoliert nur § 818 Abs. 3 prüfen, sondern zuerst die Saldierung der beiderseitigen Leistungen aufbauen.
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## Entreicherungsatlas
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| Wegfalltyp | Regelmäßige Einordnung | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Verbrauch für zusätzliche Luxusausgabe | eher beachtlicher Wegfall | Anlass, Zeitpunkt, ohne Bereicherung unterblieben |
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| Tilgung eigener Schuld | regelmäßig fortwirkende Bereicherung | getilgte Forderung, Kontoauszug |
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| gewöhnliche Lebenshaltung | nur bei konkreter Mehr-Ausgabe beachtlich | Haushalts-/Kontobelege |
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| Schenkung an Dritte | eigenes Weitergaberisiko oder § 822 BGB prüfen | Empfänger, Rechtsgrund, Unentgeltlichkeit |
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| Verlust/Untergang ohne Ersatz | möglich beachtlich | Ursache, Versicherung, Verschulden, Zeitpunkt |
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| Verkauf des Erlangten | keine Entreicherung, sondern Surrogat | Erlös, Kaufvertrag |
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| Spekulation/Investition | meist eigenes Vermögensrisiko | Anlageentscheidung, Kenntnisstand |
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||||
| Verrechnung mit eigener Forderung | Ersparnis oder Befreiung prüfen | Verrechnungsabrede |
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| Verbrauch nach Kenntnis | regelmäßig keine Berufung auf § 818 Abs. 3 | Kenntniszeitpunkt |
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## Ausschluss der Entreicherungseinrede
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||||
§ 818 Abs. 3 BGB greift nicht bei:
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- Bösgläubigkeit (§ 819 Abs. 1 BGB).
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||||
- Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4 BGB i.V.m. § 292 BGB).
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||||
- Konstellationen, in denen der Wegfall als eigenes Risiko des Empfängers oder nach verschärfter Haftung zuzurechnen ist.
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## Prüfschema
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1. Was genau wurde erlangt?
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2. Herausgabe in Natur möglich?
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3. Nutzungen und Surrogate (§ 818 Abs. 1)?
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||||
4. Ersparnisse eigener Aufwendungen?
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||||
5. Noch bereichert (§ 818 Abs. 3)?
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||||
6. Ist der Wegfall dem Empfänger zurechenbar?
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||||
7. Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit (Ausschluss § 818 Abs. 3)?
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||||
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## Output-Template
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||||
**Prüfung §§ 818–819 BGB — Umfang der Herausgabe**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Erlangtes (Naturalrestitution möglich) | ja: [...] / nein → Wertersatz |
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| Nutzungen gezogen | ja: [...] EUR / nein |
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| Surrogate erlangt | ja: [...] / nein |
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| ersparte Aufwendungen | ja: [...] EUR / nein |
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| Wegfall zurechenbar? | ja / nein: [...] |
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||||
| Entreicherung (§ 818 Abs. 3) | ja: [...] verbraucht / nein: Ersparnis |
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||||
| Wegfalltyp | Luxus / Schuldtilgung / Lebenshaltung / Verlust / Weitergabe / Investition |
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||||
| Bösgläubigkeit (§ 819 Abs. 1) | ja ab [...] / nein |
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||||
| Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4) | seit [...] |
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||||
**Ergebnis:** Bereicherungsanspruch in Höhe von [...] EUR. [Herausgabe in Natur / Wertersatz]. Entreicherungseinrede [greift / greift nicht].
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
+83
@@ -0,0 +1,83 @@
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||||
name: verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb
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||||
description: "Bereicherungsanspruch des Berechtigten nach § 816 BGB gegen verfügenden Nichtberechtigten prüfen. Normen: § 816 BGB. Prüfraster: wirksame Verfügung durch Gutglaubenserwerb oder Genehmigung, entgeltlich vs. unentgeltlich, Anspruch auf Erlangtes. Output: Prüfergebnis Anspruch § 816 BGB. Abgrenzung: nicht § 822 BGB (unentgeltliche Weitergabe)."
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# Verfügung eines Nichtberechtigten — § 816 BGB
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Hat ein Nichtberechtigter über einen fremden Gegenstand verfügt (Veräußerung, Übereignung, Belastung)?
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2. Ist die Verfügung dem wahren Berechtigten gegenüber wirksam (Gutglaubenserwerb §§ 932 ff. BGB oder Genehmigung des Berechtigten)?
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||||
3. War die Verfügung entgeltlich (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB) oder unentgeltlich (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)?
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||||
4. Kommt § 816 Abs. 2 BGB in Betracht (Leistung an einen Nichtberechtigten durch Dritten)?
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||||
5. Konkurriert § 816 BGB mit § 822 BGB oder § 812 BGB?
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## Zentrale Normen
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§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB (entgeltliche Verfügung Nichtberechtigter) — § 816 Abs. 1 S. 2 BGB (unentgeltliche Verfügung) — § 816 Abs. 2 BGB (Leistung an Nichtberechtigten) — §§ 932 ff. BGB (gutgläubiger Erwerb) — § 822 BGB (Bereicherung Dritter) — § 812 BGB (Leistungskondiktion, subsidiär) — § 818 BGB (Umfang Herausgabe)
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||||
## Rechtsprechung
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
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||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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## Zweck
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||||
§ 816 BGB schließt eine Lücke: Wenn ein Nichtberechtigter wirksam über einen Gegenstand verfügt, verliert der wahre Berechtigte sein Recht. § 816 BGB gibt ihm einen Ausgleichsanspruch gegen den Verfügenden.
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||||
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||||
## § 816 Abs. 1 S. 1 BGB — Entgeltliche Verfügung
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|
||||
**Tatbestand:**
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||||
1. Verfügung eines Nichtberechtigten.
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||||
2. Wirksamkeit gegenüber dem wahren Berechtigten (Gutglaubenserwerb, Genehmigung).
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||||
3. Entgeltliche Verfügung.
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||||
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||||
**Rechtsfolge:** Herausgabe der Gegenleistung (Erlös) an den wahren Berechtigten.
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||||
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||||
## § 816 Abs. 1 S. 2 BGB — Unentgeltliche Verfügung
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||||
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||||
**Tatbestand:** Verfügung ohne Gegenleistung.
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||||
|
||||
**Rechtsfolge:** Direktanspruch des Berechtigten gegen den Dritten (Empfänger der unentgeltlichen Zuwendung).
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||||
|
||||
## § 816 Abs. 2 BGB — Leistung an Nichtberechtigten
|
||||
|
||||
**Tatbestand:** Dritter leistet an Nichtberechtigten; Leistung ist dem Berechtigten gegenüber wirksam.
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||||
|
||||
**Rechtsfolge:** Anspruch des Berechtigten gegen den Nichtberechtigten auf Herausgabe.
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||||
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||||
## Prüfschema
|
||||
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1. Wer ist der wahre Berechtigte?
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||||
2. Nichtberechtigte Verfügung?
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||||
3. Wirksam (Gutglaubenserwerb/Genehmigung)?
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||||
4. Entgeltlich oder unentgeltlich?
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||||
5. Was hat der Verfügende als Gegenleistung erhalten?
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||||
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||||
## Output-Template
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||||
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||||
**Prüfung § 816 BGB — Verfügung eines Nichtberechtigten**
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||||
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||||
Sachverhalt (kurz): [...]
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||||
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||||
| Merkmal | Ergebnis |
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||||
|---|---|
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||||
| Wahres Berechtigter | [...] |
|
||||
| Nichtberechtigter Verfügender | [...] |
|
||||
| Verfügung wirksam (Gutglauben/Genehmigung) | ja / nein → § 985 BGB statt § 816 |
|
||||
| Entgeltlichkeit | ja → § 816 Abs. 1 S. 1 / nein → § 816 Abs. 1 S. 2 |
|
||||
| Gegenleistung / Erlös | [...] EUR |
|
||||
| § 816 Abs. 2 BGB einschlägig | ja / nein |
|
||||
|
||||
**Ergebnis:** Anspruch aus § 816 Abs. 1 S. [...] / Abs. 2 BGB auf [...] EUR gegen [...].
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
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||||
name: verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein Nichtberechtigter wirksam über fremde Rechte verfügt hat. Normen: § 816 BGB; § 932 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Prüfergebnis § 816 BGB mit Verfügungs- und Erlöskondiktion. Abgrenzung: nicht § 985 BGB (Eigentum noch vorhanden)."
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||||
---
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||||
# § 816 BGB vertieft: Verfügung Nichtberechtigter
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn ein Nichtberechtigter wirksam über fremde Rechte verfügt hat. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
|
||||
2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
|
||||
3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
|
||||
4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
|
||||
5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?
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||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
|
||||
- Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
|
||||
- Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
|
||||
- Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
|
||||
- Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
|
||||
- Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
|
||||
- Lizenzwert ohne Methode schätzen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn bereicherungsrechtliche Risiken in einen Vergleichskorridor übersetzt werden. Normen: §§ 812 und 818 BGB; § 779 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Vergleichsrechnung mit Risikoabschlag und Verhandlungskorridor. Abgrenzung: nicht streitige gerichtliche Anspruchsprüfung."
|
||||
---
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||||
|
||||
# Vergleichsberechnung und Verhandlungsangebot
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
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||||
Nutze diesen Skill, wenn bereicherungsrechtliche Risiken in einen Vergleichskorridor übersetzt werden. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
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||||
2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
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||||
3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
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||||
4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
|
||||
5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
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||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
|
||||
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
|
||||
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
|
||||
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
|
||||
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
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- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
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||||
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
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||||
- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+85
@@ -0,0 +1,85 @@
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||||
---
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||||
name: verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen
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||||
description: "Verjährung und Anfechtungsfristen trennen: § 195 und § 199 BGB für Bereicherung, § 15 AnfG, § 146 InsO mit Verweis auf regelmäßige BGB-Verjährung. Prüft Fristbeginn, Kenntnis, grob fahrlässige Unkenntnis, Hemmung, Anfechtungszeiträume §§ 130-135 InsO und keine pauschale Zehn-Jahres-Grenze ab Rechtshandlung."
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||||
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# Verjährung: Bereicherung, AnfG und InsO-Anfechtung
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||||
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||||
## Triage — kläre vor der Prüfung
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1. Wann ist der Bereicherungs- oder Anfechtungsanspruch entstanden, und wann hatte der Gläubiger Kenntnis?
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2. Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) bereits abgelaufen?
|
||||
3. Welche BGB-Höchstfrist ist einschlägig, und ab welchem Zeitpunkt läuft sie wirklich?
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||||
4. Wurde die Verjährung gehemmt (§§ 203 ff. BGB: Verhandlungen, Klageerhebung, Mahnbescheid)?
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||||
5. Handelt es sich um eine Anfechtungsfrist (§§ 3, 4 AnfG; §§ 130–134 InsO) oder um die Verjährung des Rückgewähranspruchs (§ 15 AnfG; § 146 InsO)?
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||||
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||||
## Zentrale Normen
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||||
§ 195 BGB (Regelverjährung drei Jahre) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn und Höchstfristen) — §§ 203–213 BGB (Verjährungshemmung) — § 15 AnfG (Verjährung AnfG-Anspruch) — § 146 InsO (Verjährung InsO-Anfechtung) — §§ 3, 4 AnfG (Anfechtungsfristen zehn / vier Jahre) — §§ 130–135 InsO (Anfechtungszeiträume)
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||||
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## Rechtsprechung
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||||
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Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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||||
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||||
## Quellenregel
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||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
|
||||
## Übersicht Verjährungsfristen
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||||
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| Anspruchsgrundlage | Verjährungsfrist | Beginn | Absolute Grenze |
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|---|---|---|---|
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| § 812 BGB | drei Jahre (§ 195 BGB) | Schluss des Jahres der Kenntnis (§ 199 Abs. 1) | zehn Jahre ab Entstehung (§ 199 Abs. 4) |
|
||||
| § 11 AnfG | drei Jahre (§ 15 AnfG) | Kenntnis von Handlung und Anfechtungsgrund | zehn Jahre (§ 199 Abs. 4 analog) |
|
||||
| §§ 129 ff. InsO | regelmäßige Verjährung nach BGB (§ 146 InsO) | nach BGB, regelmäßig Schluss des Jahres der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis | Höchstfristen nach § 199 BGB fallbezogen prüfen |
|
||||
|
||||
## Anfechtungsfristen (materiell-rechtlich, keine Verjährung)
|
||||
|
||||
| Anfechtungstatbestand | Frist |
|
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|---|---|
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| § 3 Abs. 1 AnfG (Vorsatz) | zehn Jahre |
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| § 4 AnfG (Unentgeltlichkeit) | vier Jahre |
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||||
| § 130 InsO (kongruente Deckung) | drei Monate |
|
||||
| § 131 InsO (inkongruente Deckung) | drei Monate |
|
||||
| § 133 Abs. 1 InsO (Vorsatz) | zehn Jahre |
|
||||
| § 133 Abs. 2 InsO (Deckungshandlung) | vier Jahre |
|
||||
| § 133 Abs. 4 InsO (entgeltlicher Vertrag mit nahestehender Person) | zwei Jahre |
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||||
| § 134 InsO (Unentgeltlichkeit) | vier Jahre |
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||||
| § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Sicherheit Gesellschafterdarlehen) | zehn Jahre |
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| § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Befriedigung Gesellschafterdarlehen) | ein Jahr |
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## Prüfschema
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1. Anspruch entstanden wann? Kenntnis wann?
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2. Dreijährige Verjährung abgelaufen?
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3. Höchstfrist nach § 199 BGB fallbezogen bestimmen; nicht mit dem Anfechtungszeitraum verwechseln.
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4. Hemmung (Klage, Mahnbescheid, Verhandlungen)?
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5. Anfechtungsfrist noch offen (gesondert von Verjährung!)?
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## Output-Template
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**Prüfung Verjährung — Bereicherung / AnfG / InsO**
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Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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|---|---|
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| Entstehung des Anspruchs | [...] |
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| Kenntnis des Gläubigers/Verwalters | [...] |
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| Verjährungsbeginn (Schluss des Jahres) | 31.12.[Jahr] |
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| Verjährungsende (drei Jahre) | 31.12.[Jahr+3] |
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| Heute noch offen? | ja / nein → verjährt |
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| BGB-Höchstfrist | [...] → eingehalten / überschritten / offen |
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| Hemmung eingetreten | ja: [...] / nein |
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| Anfechtungsfrist (§§ 3/4 AnfG; §§ 130–134 InsO) | offen / abgelaufen |
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**Ergebnis:** Anspruch [verjährt / nicht verjährt]. Anfechtungsfrist [offen / abgelaufen].
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||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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name: vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung
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description: "Nutze diesen Skill, wenn der bereicherungsrechtliche Netto-Vorteil statt nur der äußere Zufluss gesucht wird. Normen: §§ 812 und 818 BGB; Saldotheorie und Zweikondiktionentheorie. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau. Output: Saldo- oder Zweikondiktionen-Rechnung mit Nettoergebnis. Abgrenzung: nicht Einzelpositionsbetrachtung ohne Saldo."
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# Vermögensvergleich und Nettobetrachtung
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## Einsatzbereich
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Nutze diesen Skill, wenn der bereicherungsrechtliche Netto-Vorteil statt nur der äußere Zufluss gesucht wird. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
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## Triage — zuerst klären
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||||
1. Welcher Vermögensvorteil ist exakt gemeint?
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||||
2. Welcher Zweck oder welche Erwartung wurde rechtlich relevant?
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||||
3. Ist der Rechtsgrund nie entstanden, später entfallen oder nur teilweise fehlend?
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||||
4. Gibt es trotz Fehler einen Behaltensgrund?
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||||
5. Welche Tatsachen fehlen für eine belastbare Subsumtion?
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
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||||
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||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor.
|
||||
- Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung.
|
||||
- Prüfe Teilmängel und zeitliche Zäsuren betragsgenau.
|
||||
- Kontrolliere § 814 BGB, § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB und Spezialregime.
|
||||
- Gib am Ende ein Anspruchsziel mit Beweisbedarf aus.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- Zweck mit Motiv verwechseln.
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||||
- Rechtsgrundmangel nur behaupten.
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||||
- Behaltensgrund nicht gesondert prüfen.
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|
||||
## Arbeitsausgabe
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|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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||||
## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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||||
|
||||
---
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||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
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||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+105
@@ -0,0 +1,105 @@
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||||
name: verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit
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||||
description: "Verschärfte Bereicherungshaftung nach § 819 BGB bei Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit prüfen. Normen: §§ 819 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Kenntnis des Mangels, Zeitpunkt, Umfang verschärfte Haftung, Rechtshängigkeitswirkung. Output: Prüfergebnis verschärfte Haftung mit Berechnungshinweis. Abgrenzung: nicht gutgläubiger Entreicherungsschutz § 818 Abs. 3 BGB."
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# Verschärfte Haftung — § 819 BGB bei Bösgläubigkeit
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## Triage — kläre vor der Prüfung
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||||
1. Wann hatte der Empfänger Kenntnis vom Mangel des Rechtsgrundes (§ 819 Abs. 1 BGB)?
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||||
2. Liegt ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz oder die guten Sitten vor (§ 819 Abs. 2 i.V.m. § 817 S. 1 BGB)?
|
||||
3. Wann wurde die Klage zugestellt (Rechtshängigkeit → § 818 Abs. 4 BGB)?
|
||||
4. Welche Nutzungen, Gebrauchsvorteile oder Surrogate sind ab Bösgläubigkeit angefallen?
|
||||
5. Ist der Gegenstand nach Bösgläubigkeit zufällig untergegangen (verschärfte Zufallshaftung)?
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||||
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persönlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
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||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
§ 819 Abs. 1 BGB (Bösgläubigkeit: Kenntnis des Mangels) — § 819 Abs. 2 BGB (Gesetz-/Sittenverstoß) — § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherungseinrede: ausgeschlossen) — § 818 Abs. 4 BGB (Rechtshängigkeit) — § 292 BGB (Haftung bei Pflicht zur Herausgabe) — §§ 987–993 BGB (EBV, entsprechend) — § 817 S. 1 BGB (verbotener Zweck beim Empfänger)
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||||
## Rechtsprechung
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||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
|
||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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||||
## Zweck
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||||
§ 819 BGB schließt die Entreicherungseinrede aus und unterwirft den bösgläubigen Bereicherungsschuldner einer verschärften Haftung.
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||||
## Tatbestand § 819 Abs. 1 BGB — Kenntnis des Mangels
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||||
**Voraussetzung:** Positive Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt. Grob fahrlässige Unkenntnis genügt nach dem Gesetzeswortlaut nicht (str.).
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||||
|
||||
**Zeitpunkt:** Kenntnis muss nicht bei Empfang vorliegen; spätere Kenntnis führt zur verschärften Haftung ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
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||||
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||||
## Tatbestand § 819 Abs. 2 BGB — Gesetzes- oder Sittenverstoß
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||||
|
||||
Ist der Empfang der Leistung mit einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verbunden (§ 817 S. 1 BGB), tritt die verschärfte Haftung ab Empfang ein.
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||||
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||||
## Rechtsfolge der Verschärfung
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||||
|
||||
- Kein Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB.
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||||
- Haftung für zufälligen Untergang (§ 287 S. 2 BGB analog).
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||||
- Herausgabe von Nutzungen auch wenn nicht gezogen aber hätten können werden können.
|
||||
- Haftung für Verschlechterungen.
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||||
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||||
## Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4 BGB)
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||||
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||||
Ab Zustellung der Klageschrift: dieselben verschärften Regeln, unabhängig von Bösgläubigkeit.
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||||
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||||
## Prüfschema
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||||
**Vorab:** Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkürzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
|
||||
|
||||
1. Wann Kenntnis vom Mangel des Rechtsgrundes (§ 819 Abs. 1)?
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||||
2. Gesetz-/Sittenverstoß beim Empfänger (§ 819 Abs. 2)?
|
||||
3. Wann Zustellung Klageschrift (Rechtshängigkeit § 818 Abs. 4)?
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||||
4. Nutzungen und Schäden ab diesem Zeitpunkt?
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||||
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## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
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Bevor das Template eins-zu-eins gefüllt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** mögliche Form — nicht die einzige.
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| Konstellation | Empfohlener Weg |
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||||
|---|---|
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||||
| Standard — Bereicherungsschuldner bösgläubig ab bestimmtem Zeitpunkt | § 819 Abs. 1 Kenntnisnachweis; Template-Prüfung unten |
|
||||
| Variante A — Kenntnis schwer nachweisbar | Häufung von Indizien; Rechtshängigkeits-Zustellzeitpunkt sicherer |
|
||||
| Variante B — Gesetzes- oder Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2) | Verschärfung ab Empfang; kein Kenntnisnachweis nötig |
|
||||
| Variante C — Gesamtschuldner mit unterschiedlicher Kenntnis | Individuell je Schuldner prüfen; kein Einheitsansatz |
|
||||
|
||||
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzulösen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
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||||
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## Output-Template
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||||
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||||
**Prüfung § 819 BGB — Verschärfte Haftung**
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||||
Sachverhalt (kurz): [...]
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| Merkmal | Ergebnis |
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||||
|---|---|
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||||
| Positive Kenntnis des Mangels (§ 819 Abs. 1) | ja ab [...] / nein |
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||||
| Gesetz-/Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2) | ja → ab Empfang / nein |
|
||||
| Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4) | ab [...] (Zustellung) |
|
||||
| Entreicherungseinrede ausgeschlossen | ja (ab Bösgläubigkeit/Rechtshängigkeit) |
|
||||
| Nutzungen herausgebbar | ja: [...] EUR / nein |
|
||||
| Zufälliger Untergang ab Bösgläubigkeit | ja → haftet / nein |
|
||||
|
||||
**Ergebnis:** Verschärfte Haftung nach § 819 BGB ab [...]. Anspruch in Höhe von [...] EUR.
|
||||
|
||||
---
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||||
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||||
--- vor Versand klären ---
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||||
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Lösung]
|
||||
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
|
||||
3. Sind Anschlusswege erwünscht? [Mediation / Direktgespräch / Settlement vor Klageerhebung]
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
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||||
name: versicherung-und-praemienrueckforderung
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Prämien und Leistungen im Versicherungsverhältnis zurückgefordert werden. Normen: §§ 1 und 39 VVG; § 152 VVG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Berechnungsblatt Prämienrückforderung mit Risikoabschlag. Abgrenzung: nicht Leistungsklage gegen Versicherer auf VVG-Basis."
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---
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||||
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||||
# Versicherung und Prämienrückforderung
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||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Prämien und Leistungen im Versicherungsverhältnis zurückgefordert werden. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
|
||||
2. Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
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||||
3. Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
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||||
4. Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
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||||
5. Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
|
||||
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
|
||||
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
|
||||
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
|
||||
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
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||||
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
|
||||
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
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||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: verteidigung-gegen-bereicherungsklage
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn eine Bereicherungsklage systematisch abgewehrt werden soll. Normen: §§ 814 und 815 BGB; § 817 BGB; § 818 Abs. 3 BGB; § 819 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Verteidigungsschriftsatz-Bausteine mit Einreden-Reihenfolge. Abgrenzung: nicht aktive Bereicherungsklage selbst."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Verteidigung gegen Bereicherungsklage
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn eine Bereicherungsklage systematisch abgewehrt werden soll. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
|
||||
2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
|
||||
3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
|
||||
4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
|
||||
5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
|
||||
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
|
||||
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
|
||||
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
|
||||
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
|
||||
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
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||||
- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+93
@@ -0,0 +1,93 @@
|
||||
---
|
||||
name: verwendungen-auf-das-erlangte
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Aufwendungen auf den erhaltenen Gegenstand als Abzug oder Gegenrecht auftauchen. Normen: §§ 994 bis 1003 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Verwendungs-Berechnung mit notwendigen, nützlichen und Luxusverwendungen. Abgrenzung: nicht EBV-Verwendungsersatz §§ 994 ff. BGB ohne Bereicherungsbezug."
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---
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# Verwendungen auf das Erlangte
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||||
## Einsatzbereich
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|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Aufwendungen auf den erhaltenen Gegenstand als Abzug oder Gegenrecht auftauchen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
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||||
## Triage — zuerst klären
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||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
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||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
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||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
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||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
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||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
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||||
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||||
## Verwendungsarten
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||||
|
||||
| Art | Behandlung |
|
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|---|---|
|
||||
| notwendige Erhaltung | möglicher Gegenanspruch oder Saldoposten |
|
||||
| werterhöhende Verbesserung | nur im Umfang fortwirkender Wertsteigerung relevant |
|
||||
| Luxusaufwand | regelmäßig eigenes Risiko |
|
||||
| Aufwand zur Nutzung | bei Gebrauchsvorteil gegenrechnen oder gesondert prüfen |
|
||||
| Aufwand nach Kenntnis | strenger prüfen |
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||||
| Aufwand in Spezialregime | EBV, Rücktritt, Mietrecht oder Vertragsrecht vorrangig |
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||||
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||||
Verwendungen mindern den Herausgabeanspruch nicht automatisch. Sie können Gegenrecht, Zurückbehaltung, Saldoposten oder unbeachtlich sein.
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||||
|
||||
## Typische Fehler
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||||
|
||||
- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
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||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
|
||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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## Arbeitsausgabe
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||||
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||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Verwendungs-Output
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||||
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||||
| Verwendung | notwendig/nützlich/Luxus | Wertsteigerung | prozessuale Behandlung |
|
||||
|---|---|---|---|
|
||||
| [...] | [...] | [...] EUR | Abzug / Gegenanspruch / Zug um Zug / nein |
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||||
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## Mini-Check vor Output
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||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+107
@@ -0,0 +1,107 @@
|
||||
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|
||||
name: weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung
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||||
description: "Triage-Entscheidung: welcher Regelungskreis ist einschlägig - Bereicherungsrecht, außerinsolvenzliche Anfechtung oder Insolvenzanfechtung. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Rechtsgrundmangel, Insolvenzeröffnung, vollstreckbarer Titel. Output: Weiterleitungsmatrix zum richtigen Prüf-Skill. Abgrenzung: kein inhaltlicher Anspruchsgutachter."
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||||
# Weichenstellung: Bereicherung oder Anfechtung?
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||||
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||||
## Triage — kläre vor der Weichenstellung
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||||
1. Besteht ein wirksamer Rechtsgrund für die Vermögensverschiebung (wirksamer Vertrag, gesetzliche Pflicht), oder fehlt er (nichtig, weggefallen)?
|
||||
2. Ist über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
|
||||
3. Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (§ 2 AnfG)?
|
||||
4. Hat die Zwangsvollstreckung nicht zur Befriedigung geführt (Fruchtlosigkeit als AnfG-Voraussetzung)?
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||||
5. Besteht noch Eigentum des Anspruchstellers am streitigen Gegenstand (§ 985 BGB vorrangig)?
|
||||
|
||||
## Zentrale Normen
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||||
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||||
§ 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion: kein Rechtsgrund) — §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung: Verfahren eröffnet) — §§ 1–13 AnfG (Gläubigeranfechtung: Titel vorhanden, kein Insolvenzverfahren) — § 985 BGB (Vindikation: Eigentum noch vorhanden) — § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 2 AnfG (Titel + Fruchtlosigkeit) — § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung, Konkurrenz)
|
||||
|
||||
## Rechtsprechung
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||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
|
||||
|
||||
## Quellenregel
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||||
|
||||
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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||||
## Weichenstellungs-Schema
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||||
### Frage 1: Liegt ein Rechtsgrund für die Vermögensverschiebung vor?
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||||
|
||||
**Kein Rechtsgrund** (Vertrag nichtig, nie zustande gekommen, weggefallen):
|
||||
→ Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB.
|
||||
→ Skill: `leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1`
|
||||
|
||||
**Rechtsgrund vorhanden** (wirksamer Vertrag, gesetzliche Pflicht):
|
||||
→ Weiter zu Frage 2.
|
||||
|
||||
### Frage 2: Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?
|
||||
|
||||
**Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag gestellt:**
|
||||
→ Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO.
|
||||
→ Skill: `inso-grundtatbestand-129-gläubigerbenachteiligung`
|
||||
|
||||
**Kein Insolvenzverfahren:**
|
||||
→ Weiter zu Frage 3.
|
||||
|
||||
### Frage 3: Liegt ein vollstreckbarer Titel vor?
|
||||
|
||||
**Vollstreckbarer Titel vorhanden** + fruchtlose Vollstreckung:
|
||||
→ AnfG-Anfechtung (§ 2 AnfG).
|
||||
→ Skill: `anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte`
|
||||
|
||||
**Kein Vollstreckungstitel:**
|
||||
→ AnfG nicht unmittelbar anwendbar; Klage auf Leistung oder Feststellung prüfen.
|
||||
|
||||
## Kombinationen und Besonderheiten
|
||||
|
||||
- § 812 BGB und AnfG können nebeneinander stehen, wenn der Rechtsgrund nachträglich entfällt.
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||||
- Mit Insolvenzverfahren verdrängt § 129 InsO den AnfG-Pfad.
|
||||
- § 133 InsO kann mit § 826 BGB konkurrieren.
|
||||
- Bei § 812 BGB zuerst klären, ob es um Leistung, Eingriff, Verfügung eines Nichtberechtigten oder Mehrpersonenabwicklung geht.
|
||||
- Bei gegenseitigen Verträgen immer Saldo und Zug-um-Zug-Fragen mitdenken.
|
||||
- Bei Mehrpersonenfällen nicht vom Zahlungsempfänger automatisch auf den richtigen Anspruchsgegner schließen.
|
||||
|
||||
## Bereicherungsrechtliche Feinsortierung
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||||
|
||||
| Befund | Weiterer Skill |
|
||||
|---|---|
|
||||
| Leistung an den Beklagten, Rechtsgrund fehlt | `leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1` |
|
||||
| unklarer Rechts- oder Behaltensgrund | `rechtsgrund-und-behaltensgrund-prüfen` |
|
||||
| Zweckabrede oder Zweckverfehlung | `zweckverfehlung-und-kondiktionszweck` |
|
||||
| Zahlungskette, Anweisung, Drittleistung | `mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion` |
|
||||
| nichtiger gegenseitiger Vertrag | `saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege` |
|
||||
| Eingriff in zugewiesene Nutzung | `eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt` |
|
||||
| Streit um Entreicherung/Wertersatz | `umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung` |
|
||||
|
||||
## Merksatz
|
||||
|
||||
Kein Rechtsgrund → Bereicherungsrecht.
|
||||
Rechtsgrund + kein Insolvenzverfahren + Titel → AnfG.
|
||||
Rechtsgrund + Insolvenzverfahren → InsO-Anfechtung.
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||||
|
||||
## Output-Template
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||||
|
||||
**Weichenstellung: Bereicherung oder Anfechtung?**
|
||||
|
||||
Sachverhalt (kurz): [...]
|
||||
|
||||
| Frage | Antwort | Pfad |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Rechtsgrund vorhanden? | nein → | § 812 BGB |
|
||||
| Rechtsgrund vorhanden? | ja → Frage 2 | |
|
||||
| Insolvenzverfahren eröffnet/beantragt? | ja → | §§ 129 ff. InsO |
|
||||
| Kein Insolvenzverfahren, Titel vorhanden? | ja + fruchtlos → | AnfG (§ 2) |
|
||||
| Eigentum noch vorhanden? | ja → | § 985 BGB (vorrangig) |
|
||||
|
||||
**Empfohlener Regelungskreis:** [...] → Weiter zu Skill: [...]
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: weitergabe-und-822-verteidigung
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn ein erlangter Vorteil unentgeltlich an Dritte weitergegeben wurde. Normen: § 822 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Prüfergebnis § 822 BGB mit Subsidiaritätsanalyse und Verteidigungsbausteinen. Abgrenzung: nicht Direktanspruch gegen Erstempfänger § 812 BGB."
|
||||
---
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||||
|
||||
# Weitergabe und § 822 BGB Verteidigung
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn ein erlangter Vorteil unentgeltlich an Dritte weitergegeben wurde. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
|
||||
2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
|
||||
3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
|
||||
4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
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||||
5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
|
||||
- Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
|
||||
- Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
|
||||
- Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
|
||||
- Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
|
||||
- Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
|
||||
- Lizenzwert ohne Methode schätzen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
|
||||
---
|
||||
name: wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil
|
||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn eine nicht rückgabefähige Dienstleistung oder Nutzung bewertet werden muss. Normen: § 818 Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Wertersatzberechnung Dienstleistung mit Marktwert oder ersparten Aufwendungen. Abgrenzung: nicht Vergütungsanspruch § 612 BGB."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Wertersatz bei Dienstleistung und Gebrauchsvorteil
|
||||
|
||||
## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn eine nicht rückgabefähige Dienstleistung oder Nutzung bewertet werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
|
||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
|
||||
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
|
||||
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+94
@@ -0,0 +1,94 @@
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||||
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||||
name: wertveraenderung-und-stichtag
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn Wertsteigerung, Wertverlust und Bewertungszeitpunkt streitig sind. Normen: § 818 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Stichtagsanalyse mit Wertersatzhöhe und Risikozuweisung. Abgrenzung: nicht Schadensberechnung § 252 BGB."
|
||||
---
|
||||
|
||||
# Wertveränderung und Bewertungsstichtag
|
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|
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## Einsatzbereich
|
||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn Wertsteigerung, Wertverlust und Bewertungszeitpunkt streitig sind. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
|
||||
|
||||
## Triage — zuerst klären
|
||||
|
||||
1. Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
|
||||
2. Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
|
||||
3. Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
|
||||
4. Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
|
||||
5. Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
|
||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
|
||||
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
|
||||
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
|
||||
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
|
||||
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
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## Bewertungsstichtag differenzieren
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| Lage | Prüfungsfrage |
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|---|---|
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| Naturalherausgabe möglich | folgt der Gegenstand selbst mitsamt Wertentwicklung? |
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| Wertersatz | welcher objektive Wert bildet den Vorteil sachgerecht ab? |
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| Wertsteigerung durch Markt | wem ist die Chance zugewiesen? |
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| Wertsteigerung durch Empfängeraufwand | Verwendungsersatz oder Saldokorrektur prüfen |
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| Wertverlust vor Kenntnis | gutgläubiges Risiko oder eigener Umgang? |
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| Wertverlust nach Kenntnis/Rechtshängigkeit | verschärfte Haftung prüfen |
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| gegenseitiger Vertrag | Wertfrage in Saldierung einbauen |
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Bei Wertfragen keine Scheingenauigkeit: Bewertungsbandbreite, Methode und Belege offenlegen.
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## Typische Fehler
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- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
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- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
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- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
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## Arbeitsausgabe
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| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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|---|---|---|
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| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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| beteiligte Personen | [...] | [...] |
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| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
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||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
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||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
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||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
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## Stichtags-Output
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| Wertposten | Stichtag | Methode | Risiko |
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|---|---|---|---|
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| [...] | Empfang / Wegfall / Klage / Urteil | [...] | [...] |
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## Mini-Check vor Output
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- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
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- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
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- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
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- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
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||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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|
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## Qualitäts-Hardening
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||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
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||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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---
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||||
name: zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn eine Zwischenperson im Zahlungsweg rechtlich richtig eingeordnet werden muss. Normen: §§ 164 ff. BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Zurechnungsanalyse Bote/Vertreter/Treuhand mit Anspruchsgegner. Abgrenzung: nicht direkte Bereicherungsklage gegen Mittelsperson."
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# Zahlstelle, Bote, Vertreter und Treuhand
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## Einsatzbereich
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||||
Nutze diesen Skill, wenn eine Zwischenperson im Zahlungsweg rechtlich richtig eingeordnet werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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## Triage — zuerst klären
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||||
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||||
1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
|
||||
2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
|
||||
3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
|
||||
4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
|
||||
5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
|
||||
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## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
|
||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
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||||
|
||||
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
|
||||
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
|
||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
|
||||
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
|
||||
- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
|
||||
- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
|
||||
- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
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||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
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||||
|---|---|---|
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||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
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||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
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||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
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||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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||||
+74
@@ -0,0 +1,74 @@
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||||
---
|
||||
name: zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner
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||||
description: "Nutze diesen Skill, wenn jemand irrtümlich als vermeintlicher Schuldner oder auf fremde Schuld zahlt. Normen: §§ 267 und 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab. Output: Prüfergebnis Putativschuld mit Anspruchsgegner und Rückgriffsweg. Abgrenzung: nicht eigene Verbindlichkeit des Zahlenden."
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||||
---
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||||
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||||
# Zahlung auf fremde Schuld und Putativschuldner
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||||
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||||
## Einsatzbereich
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||||
|
||||
Nutze diesen Skill, wenn jemand irrtümlich als vermeintlicher Schuldner oder auf fremde Schuld zahlt. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
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||||
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||||
## Triage — zuerst klären
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||||
|
||||
1. Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
|
||||
2. Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
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||||
3. War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
|
||||
4. Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
|
||||
5. Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
|
||||
|
||||
## Spezifischer Prüfungsfokus
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||||
|
||||
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
|
||||
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
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||||
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
|
||||
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
|
||||
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
|
||||
|
||||
## Prüfungslogik
|
||||
|
||||
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
|
||||
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
|
||||
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
|
||||
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
|
||||
- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
|
||||
|
||||
## Typische Fehler
|
||||
|
||||
- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
|
||||
- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
|
||||
- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
|
||||
|
||||
## Arbeitsausgabe
|
||||
|
||||
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|
||||
|---|---|---|
|
||||
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
|
||||
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
|
||||
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
|
||||
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
|
||||
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
|
||||
| § 818 BGB | [...] | [...] |
|
||||
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
|
||||
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
|
||||
|
||||
## Mini-Check vor Output
|
||||
|
||||
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
|
||||
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
|
||||
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
|
||||
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
|
||||
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
|
||||
|
||||
---
|
||||
|
||||
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
|
||||
|
||||
|
||||
## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
|
||||
+91
@@ -0,0 +1,91 @@
|
||||
---
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||||
name: zweckverfehlung-und-kondiktionszweck
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||||
description: "Zweckverfehlung, Wegfall des Leistungszwecks und kondiktionsrechtliche Zweckabreden prüfen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 BGB. Output: Zweckkondiktions-Prüfbogen."
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||||
---
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||||
|
||||
# Zweckverfehlung und Kondiktionszweck
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||||
|
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## Triage — kläre vor der Subsumtion
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1. Für welchen Zweck wurde geleistet: Tilgung, Vertragserfüllung, Erwartung eines künftigen Verhaltens, Sicherung, Vergleich, Vorleistung?
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||||
2. War dieser Zweck Bestandteil einer erkennbaren Zweckabrede oder nur ein einseitiges Motiv?
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||||
3. Ist der Zweck endgültig verfehlt, nachträglich entfallen oder nur verzögert?
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||||
4. Welche Partei trägt nach Vertrag, Gesetz oder Risikozuweisung das Risiko des Scheiterns?
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||||
5. Gibt es Ausschlussgründe, insbesondere § 815 BGB, § 817 S. 2 BGB oder eine vorrangige Vertragsregelung?
|
||||
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||||
## Kernunterscheidung
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||||
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||||
Nicht jede enttäuschte Erwartung eröffnet Bereicherungsrecht. Erforderlich ist ein rechtlich beachtlicher Leistungszweck. Dieser muss für den Empfänger erkennbar und im Verhältnis der Parteien relevant geworden sein. Ein bloßes Motiv, das der Leistende für sich behält, reicht nicht.
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|
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## Prüfungsaufbau
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### 1. Leistungszweck bestimmen
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Ordne den Zweck ein:
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- **Tilgungszweck:** Leistung soll eine bestehende oder vermeintliche Schuld erfüllen.
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||||
- **Erwartungszweck:** Leistung soll ein künftiges Verhalten oder Ereignis veranlassen.
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||||
- **Sicherungszweck:** Leistung wird als Sicherheit, Abschlag oder Treuhandbetrag gegeben.
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||||
- **Vorbereitungszweck:** Leistung wird im Vorfeld eines geplanten Geschäfts erbracht.
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||||
- **Vergleichs- oder Befriedungszweck:** Leistung soll Streit erledigen oder Risiken abschichten.
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||||
### 2. Zweckabrede prüfen
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||||
Der Zweck muss in die Beziehung der Parteien eingetreten sein:
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- ausdrücklich vereinbart,
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- aus den Umständen erkennbar,
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- für den Empfänger bei Annahme der Leistung verständlich,
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||||
- nicht durch Vertragsauslegung oder Spezialregelung verdrängt.
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### 3. Zweckverfehlung feststellen
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Prüfe, ob der Zweck wirklich gescheitert ist:
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- Ereignis tritt endgültig nicht ein.
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||||
- Geschäftsgrundlage reicht nicht; es muss um den Leistungszweck gehen.
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- Nur Verzögerung genügt regelmäßig nicht.
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- Teilweise Zweckverfehlung führt nur zu anteiliger Rückabwicklung.
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### 4. Risikozuweisung kontrollieren
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||||
Kein Anspruch, wenn der Leistende das Risiko bewusst übernommen hat oder wenn Vertrag/Gesetz die Rückabwicklung anders regelt. Besonders vorsichtig bei Vorleistungen, Aufwendungen in Vertragsverhandlungen, freiwilligen Unterstützungen und Leistungen im gesetzeswidrigen Kontext.
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## Warnsignale
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- "Ich hatte gehofft" ist noch keine Zweckabrede.
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||||
- "Der Vertrag kam nicht zustande" reicht nicht automatisch; zuerst vorvertragliche Ansprüche und Risikoverteilung prüfen.
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- Bei gegenseitigen Verträgen nicht isoliert nur eine Leistung zurückfordern; Saldierung und Gegenleistung mitdenken.
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||||
- Bei gesetzes- oder sittenwidrigen Zwecken immer § 817 S. 2 BGB gesondert prüfen.
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## Output-Template
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**Zweckverfehlungs-Prüfung**
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Sachverhalt: [...]
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| Prüfungspunkt | Ergebnis |
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|---|---|
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| Leistender und Empfänger | [...] |
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| Leistung | [...] |
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| behaupteter Zweck | [...] |
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| Zweck für Empfänger erkennbar? | ja / nein |
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||||
| Zweck rechtlich beachtlich? | ja / nein |
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| Zweck endgültig verfehlt? | ja / nein / teilweise |
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||||
| Risikozuweisung gegen Rückforderung? | ja / nein |
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||||
| Ausschlussgrund | [...] |
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||||
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||||
**Ergebnis:** Rückforderung wegen Zweckverfehlung [kommt in Betracht / scheidet aus / nur anteilig], weil [...].
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---
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
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## Qualitäts-Hardening
|
||||
|
||||
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
|
||||
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
|
||||
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
|
||||
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
|
||||
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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@@ -1,6 +1,6 @@
|
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# bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
|
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**29 Skills** · Stand `v100.0.0`
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**122 Skills** · Stand `v100.0.0`
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- [← Zurueck zur Gesamtuebersicht](../SKILLS.md)
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- [Plugin-README](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/README.md)
|
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@@ -17,32 +17,125 @@ Skills sind reine Markdown-Prompts und funktionieren in jedem Chatbot (ChatGPT,
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| Skill | Beschreibung | Download |
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| --- | --- | --- |
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| [`abgetretene-forderung-und-zession`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/abgetretene-forderung-und-zession/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Abtretung, Zahlung und Forderungsbestand auseinandergehalten werden müssen. Normen: §§ 398-413 BGB sowie §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wi... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/abgetretene-forderung-und-zession/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/abgetretene-forderung-und-zession/SKILL.md) |
|
||||
| [`allgemein`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/allgemein/SKILL.md) | Einstieg, Schnelltriage und Workflow-Routing im Bereicherungs- und Anfechtungsrecht-Prüfer. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Spezial-Skills aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload oh... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/allgemein/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/allgemein/SKILL.md) |
|
||||
| [`anfechtung-142-und-rueckabwicklung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfechtung-142-und-rueckabwicklung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine wirksame Anfechtung den Rechtsgrund rückwirkend beseitigt. Normen: §§ 119 bis 124 BGB sowie §§ 142 und 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicher... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfechtung-142-und-rueckabwicklung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfechtung-142-und-rueckabwicklung/SKILL.md) |
|
||||
| [`anfg-anfechtungsklage-prozessuales`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungsklage-prozessuales/SKILL.md) | Mandant hat vollstreckbaren Titel und will angefochtene Vermögensverschiebung gerichtlich angreifen: Anfechtungsklage nach AnfG erheben. Normen: §§ 2 11 13 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Titel und Fristprüfung, Duldungs- vs. Wertersatzantrag, sachliche Zuständigkeit AG/LG,... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungsklage-prozessuales/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungsklage-prozessuales/SKILL.md) |
|
||||
| [`anfg-anfechtungszeitraum-verjaehrung-bereicherung-konkurrenz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungszeitraum-verjaehrung-bereicherung-konkurrenz/SKILL.md) | Anfg Fristen Und Anfechtungszeitraum, Verjaehrung Bereicherung Anfechtung Fristen, Konkurrenz Bereicherung Vertraglich Deliktisch, Nichtiger Vertrag 134 138 Und Rueckforderung: Anfg Fristen Und Anfechtungszeitraum; Verjaehrung Bereicherung Anfechtung Fristen; Konkurrenz Bereic... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungszeitraum-verjaehrung-bereicherung-konkurrenz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-anfechtungszeitraum-verjaehrung-bereicherung-konkurrenz/SKILL.md) |
|
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| [`anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) | Mandant ist Anfechtungsgegner und will sich gegen AnfG-Anfechtungsklage verteidigen. Normen: §§ 3 4 11 AnfG, §§ 195 199 BGB, § 142 InsO analog. Prüfraster: Entreicherungseinwand, fehlende Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes, Bargeschäftsargument, Verjährung. Output: Verteid... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-und-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) |
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| [`anfg-einreden-verteidigung-grundtatbestand-mittelbare`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-verteidigung-grundtatbestand-mittelbare/SKILL.md) | Anfg Einreden Und Verteidigung Anfechtungsgegner, Anfg Grundtatbestand Und Anfechtungsberechtigte, Anfg Mittelbare Benachteiligung Und Kongruenz, Anfg Rechtsfolge Rueckgewaehr 11: Anfg Einreden Und Verteidigung Anfechtungsgegner; Anfg Grundtatbestand Und Anfechtungsberechtigte... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-verteidigung-grundtatbestand-mittelbare/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-einreden-verteidigung-grundtatbestand-mittelbare/SKILL.md) |
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| [`anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum/SKILL.md) | Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3 4 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Fristbeginn, Fristberechnung, Verjährungsverhältnis, Hemmungstatbestände. Output: Fristenbl... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-fristen-und-anfechtungszeitraum/SKILL.md) |
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| [`anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte/SKILL.md) | Grundvoraussetzungen der außerinsolvenzlichen Gläubigeranfechtung klären: vollstreckbarer Titel, fällige Forderung, Gläubigerbenachteiligung. Normen: §§ 1 2 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Anfechtungsberechtigung, Rechtshandlungsbegriff, Schuldnereigenschaft. Output: Prüferg... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-grundtatbestand-und-anfechtungsberechtigte/SKILL.md) |
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| [`anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz/SKILL.md) | Kongruente und inkongruente Deckung sowie mittelbare Gläubigerbenachteiligung im AnfG-Kontext analysieren. Normen: §§ 1 3 4 AnfG. Prüfraster: unmittelbar vs. mittelbar begünstigende Rechtshandlung, Kongruenz, abstrakte Benachteiligungsmöglichkeit. Output: Prüfliste Benachteili... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-mittelbare-benachteiligung-und-kongruenz/SKILL.md) |
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| [`anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11/SKILL.md) | Rechtsfolge bei erfolgreicher AnfG-Anfechtung bestimmen: Duldungspflicht des Anfechtungsgegners und Wertersatz nach § 11 AnfG. Normen: § 11 AnfG, §§ 819 ff. BGB analog. Prüfraster: Duldung vs. Wertersatz, Bösgläubigkeit, Umfang der Rückgewähr. Output: Tenorvorschlag Duldungsur... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-rechtsfolge-rueckgewaehr-11/SKILL.md) |
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| [`anfg-unentgeltliche-anfg-vorsatzanfechtung-anspruchsziel`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-anfg-vorsatzanfechtung-anspruchsziel/SKILL.md) | Anfg Unentgeltliche Leistung 4, Anfg Vorsatzanfechtung 3 I, Anspruchsziel Und Rueckabwicklungsarchitektur, Anweisungsfall Deckungs Und Valutaverhaeltnis: Anfg Unentgeltliche Leistung 4; Anfg Vorsatzanfechtung 3 I; Anspruchsziel Und Rueckabwicklungsarchitektur; Anweisungsfall D... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-anfg-vorsatzanfechtung-anspruchsziel/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-anfg-vorsatzanfechtung-anspruchsziel/SKILL.md) |
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| [`anfg-unentgeltliche-leistung-4`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-leistung-4/SKILL.md) | Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, gemischte Schenkungen, Ausnahmen für Anstandsschenkungen, kein Verschuldenserfordernis.... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-leistung-4/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-unentgeltliche-leistung-4/SKILL.md) |
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| [`anfg-vorsatzanfechtung-3-i`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-vorsatzanfechtung-3-i/SKILL.md) | Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: § 3 Abs. 1 AnfG. Prüfraster: Benachteiligungsvorsatz-Indizien, Kenntnis des Gegners, Zehn-Jahres-Frist, Beweisführung. Output: Pr... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-vorsatzanfechtung-3-i/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anfg-vorsatzanfechtung-3-i/SKILL.md) |
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| [`anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn das praktische Rückabwicklungsziel in eine belastbare Anspruchsarchitektur übersetzt werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbi... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anspruchsziel-und-rueckabwicklungsarchitektur/SKILL.md) |
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| [`anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein Zahlungs- oder Leistungsdreieck mit Deckungs- und Valutaverhältnis vorliegt. Normen: § 670 BGB und §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle F... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/anweisungsfall-deckungs-und-valutaverhaeltnis/SKILL.md) |
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| [`arbeitsrechtliche-ueberzahlung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Arbeitsentgelt überzahlt wurde und Ausschlussfristen oder Entreicherung drohen. Normen: § 611a BGB; §§ 812 und 818 BGB; § 199 BGB; tarifliche Ausschlussfristen. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzw... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung/SKILL.md) |
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| [`arbeitsrechtliche-ueberzahlung-ausschluss-bgb-gesetzes`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung-ausschluss-bgb-gesetzes/SKILL.md) | Arbeitsrechtliche Ueberzahlung, Ausschluss 814 Bgb Kenntnis Der Nichtschuld, Ausschluss 817 Bgb Gesetzes Und Sittenverstoss, Bankueberweisung Fehlbuchung Und Empfaengerhorizont: Arbeitsrechtliche Ueberzahlung; Ausschluss 814 Bgb Kenntnis Der Nichtschuld; Ausschluss 817 Bgb Ges... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung-ausschluss-bgb-gesetzes/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/arbeitsrechtliche-ueberzahlung-ausschluss-bgb-gesetzes/SKILL.md) |
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| [`ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld/SKILL.md) | Bereicherungsanspruch scheitert an § 814 BGB wegen positiver Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld. Normen: § 814 BGB. Prüfraster: positive Kenntnis vs. bloss Zweifel, Zeitpunkt der Kenntnis, Abgrenzung zu condictio indebiti. Output: Prüfergebnis Ausschlussgrund § 814 BG... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-814-bgb-kenntnis-der-nichtschuld/SKILL.md) |
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| [`ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss/SKILL.md) | Bereicherungsanspruch gesperrt durch § 817 S. 2 BGB wegen eigenen Gesetzes- oder Sittenverstosses des Leistenden. Normen: §§ 817 134 138 BGB. Prüfraster: beiderseitiger Verstoß, Sperrwirkung, enge Rückausnahmen nach h.M. Output: Prüfergebnis Ausschlussgrund § 817 BGB und Handl... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ausschluss-817-bgb-gesetzes-und-sittenverstoss/SKILL.md) |
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| [`bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine Banküberweisung, Fehlbuchung oder Fehlleitung bereicherungsrechtlich zugeordnet werden muss. Normen: §§ 675 ff. BGB; § 675u BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerh... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bankueberweisung-fehlbuchung-und-empfaengerhorizont/SKILL.md) |
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| [`bereicherung-eines-bereicherungsausgleich-kettenvertraegen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-bereicherungsausgleich-kettenvertraegen/SKILL.md) | Bereicherung Eines Dritten 822 Bgb, Bereicherungsausgleich Bei Kettenvertraegen, Beweise Und Darlegungslast Bereicherungsrecht, Boesglaeubigkeit Kenntnis Und 819 Timing: Bereicherung Eines Dritten 822 Bgb; Bereicherungsausgleich Bei Kettenvertraegen; Beweise Und Darlegungslast... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-bereicherungsausgleich-kettenvertraegen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-bereicherungsausgleich-kettenvertraegen/SKILL.md) |
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| [`bereicherung-eines-dritten-822-bgb`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-dritten-822-bgb/SKILL.md) | Bereicherungsanspruch gegen Dritten bei unentgeltlicher Weitergabe des Erlangten nach § 822 BGB prüfen. Normen: § 822 BGB. Prüfraster: Unentgeltlichkeit der Weitergabe, Entreicherung des Erstempfängers, Subsidiarität des Drittanspruchs. Output: Prüfergebnis Anspruchskette Drit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-dritten-822-bgb/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherung-eines-dritten-822-bgb/SKILL.md) |
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| [`bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Vertrags- oder Lieferketten ohne falschen Durchgriff rückabgewickelt werden müssen. Normen: §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler g... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/bereicherungsausgleich-bei-kettenvertraegen/SKILL.md) |
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| [`beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Darlegung, Beweislast und Belegbedarf anspruchsbezogen geplant werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindun... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/beweise-und-darlegungslast-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Normen: §§ 819 und 820 BGB; § 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing/SKILL.md) |
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| [`condictio-causa-data-causa-non-secuta`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-causa-non-secuta/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn der erwartete Leistungserfolg endgültig nicht eingetreten ist. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel u... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-causa-non-secuta/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-causa-non-secuta/SKILL.md) |
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| [`condictio-causa-data-indebiti-bgb-ob-causam-rem-zweckabrede`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-indebiti-bgb-ob-causam-rem-zweckabrede/SKILL.md) | Condictio Causa Data Causa Non Secuta, Condictio Indebiti 813 Bgb, Condictio Ob Causam Finitam Wegfall Des Rechtsgrundes, Condictio Ob Rem Zweckabrede: Condictio Causa Data Causa Non Secuta; Condictio Indebiti 813 Bgb; Condictio Ob Causam Finitam Wegfall Des Rechtsgrundes; Con... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-indebiti-bgb-ob-causam-rem-zweckabrede/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-causa-data-indebiti-bgb-ob-causam-rem-zweckabrede/SKILL.md) |
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| [`condictio-indebiti-813-bgb`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-indebiti-813-bgb/SKILL.md) | Rückforderung trotz Erfüllung einer einredebehafteten Verbindlichkeit nach § 813 BGB prüfen. Normen: § 813 BGB. Prüfraster: dauernde vs. temporäre Einreden, Verjährungseinrede, Tatbestandsmerkmale. Output: Prüfergebnis condictio indebiti mit Einredenklassifikation. Abgrenzung:... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-indebiti-813-bgb/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-indebiti-813-bgb/SKILL.md) |
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| [`condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein zunächst bestehender Rechtsgrund später entfallen sein kann. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmängel... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-causam-finitam-wegfall-des-rechtsgrundes/SKILL.md) |
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| [`condictio-ob-rem-zweckabrede`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-rem-zweckabrede/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine Leistung für einen erkennbar bezweckten Erfolg erbracht wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung; Prüfe Teilmän... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-rem-zweckabrede/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/condictio-ob-rem-zweckabrede/SKILL.md) |
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| [`drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein Dritter bewusst auf eine fremde Schuld gezahlt haben könnte. Normen: §§ 267 und 268 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsätz... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-267-bgb-und-rueckgriff/SKILL.md) |
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| [`drittleistung-bgb-ebv-bereicherungsrecht-eigentumsnutzung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-bgb-ebv-bereicherungsrecht-eigentumsnutzung/SKILL.md) | Drittleistung 267 Bgb Und Rueckgriff, Ebv Und Bereicherungsrecht, Eigentumsnutzung Und Sachenrechtliche Zuweisung, Eingriff In Namen Bild Und Persoenlichkeitswert: Drittleistung 267 Bgb Und Rueckgriff; Ebv Und Bereicherungsrecht; Eigentumsnutzung Und Sachenrechtliche Zuweisung... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-bgb-ebv-bereicherungsrecht-eigentumsnutzung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/drittleistung-bgb-ebv-bereicherungsrecht-eigentumsnutzung/SKILL.md) |
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| [`ebv-und-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ebv-und-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Normen: §§ 987 bis 1003 BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ebv-und-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ebv-und-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn fremdes Eigentum wirtschaftlich genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung ode... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eigentumsnutzung-und-sachenrechtliche-zuweisung/SKILL.md) |
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| [`eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn kommerzieller Persönlichkeitswert ohne Zustimmung genutzt wurde. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; §§ 22 und 23 KUG; Art. 2 Abs. 1 GG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verlet... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriff-in-namen-bild-und-persoenlichkeitswert/SKILL.md) |
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| [`eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt/SKILL.md) | Nichtleistungskondiktion wegen Eingriffs in fremde Rechtsposition klären: Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Zuweisungsgehalt der Rechtsposition, Eingriff ohne Leistung, Fallgruppen. Output: Anspruchsanalyse Eingriff... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt/SKILL.md) |
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| [`eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt-entreicherung-beweislast`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt-entreicherung-beweislast/SKILL.md) | Eingriffskondiktion Zuweisungsgehalt, Entreicherung Beweislast Und Substantiierung, Ersparte Aufwendungen Und Lebenshaltung, Falsche Wiese Warnung Bereicherung Anfechtung: Eingriffskondiktion Zuweisungsgehalt; Entreicherung Beweislast Und Substantiierung; Ersparte Aufwendungen... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt-entreicherung-beweislast/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/eingriffskondiktion-zuweisungsgehalt-entreicherung-beweislast/SKILL.md) |
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| [`entreicherung-beweislast-und-substantiierung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/entreicherung-beweislast-und-substantiierung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn § 818 Abs. 3 BGB konkret behauptet oder angegriffen werden muss. Normen: § 818 Abs. 3 BGB; §§ 138 und 286 ZPO. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/entreicherung-beweislast-und-substantiierung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/entreicherung-beweislast-und-substantiierung/SKILL.md) |
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| [`ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Verbrauch des Erlangten mit ersparten eigenen Ausgaben kollidiert. Normen: § 818 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; B... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ersparte-aufwendungen-und-lebenshaltung/SKILL.md) |
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| [`falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung/SKILL.md) | Typische Falschverortungen erkennen: Vertrag statt Bereicherung, Bereicherung statt Anfechtung, AnfG statt InsO. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Abgrenzungsmatrix, häufige systematische Fehler, Weiterleitung. Output: Warnhinweis mit korrekter Weiterl... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/falsche-wiese-warnung-bereicherung-anfechtung/SKILL.md) |
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| [`familien-partnerzuwendungen-gesellschaftsrechtliche-zuwendungen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-partnerzuwendungen-gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) | Familien Und Partnerzuwendungen, Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen, Gesetzesverstoss Und 817 Satz 2 Vertiefung, Inso Bargeschaeft 142: Familien Und Partnerzuwendungen; Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen; Gesetzesverstoss Und 817 Satz 2 Vertiefung; Inso Bargeschaeft 142. Füh... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-partnerzuwendungen-gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-partnerzuwendungen-gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) |
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| [`familien-und-partnerzuwendungen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-und-partnerzuwendungen/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn private Zuwendungen zwischen Näheverhältnis, Zweckbindung und Spezialrecht stehen. Normen: §§ 313 und 516 BGB; § 812 BGB; §§ 1372 ff. und § 1568a BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen i... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-und-partnerzuwendungen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/familien-und-partnerzuwendungen/SKILL.md) |
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| [`gesellschaftsrechtliche-zuwendungen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Gesellschafterleistungen nicht ohne Gesellschaftsrecht rückabgewickelt werden dürfen. Normen: §§ 30 und 31 GmbHG; §§ 57 und 62 AktG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesellschaftsrechtliche-zuwendungen/SKILL.md) |
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| [`gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn § 817 S. 2 BGB nach Normzweck und Schutzrichtung geprüft werden muss. Normen: §§ 134 und 138 BGB; § 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Tre... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/gesetzesverstoss-und-817-satz-2-vertiefung/SKILL.md) |
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| [`inso-bargeschaeft-142`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-bargeschaeft-142/SKILL.md) | Bargeschäft nach § 142 InsO prüfen: unmittelbarer gleichwertiger Leistungsaustausch, Geschäftsverkehrsübung, Arbeitsentgelt-Drei-Monats-Regel, Verhältnis zu §§ 130-132 und Vorsatzanfechtung § 133 mit erkannter Unlauterkeit. Output: Verteidigungs- und Risikoanalyse ohne pauscha... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-bargeschaeft-142/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-bargeschaeft-142/SKILL.md) |
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| [`inso-gesellschafterdarlehen-135`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-135/SKILL.md) | Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen nach § 135 InsO prüfen: Sicherheiten zehn Jahre, Befriedigung ein Jahr, Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit, Gebrauchsüberlassung, Sanierungsprivileg und Kleinbeteiligtenausnahme. Output: Anspruchsmatrix mit Rollenp... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-135/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-135/SKILL.md) |
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| [`inso-gesellschafterdarlehen-grundtatbestand-inkongruente-deckung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-grundtatbestand-inkongruente-deckung/SKILL.md) | Inso Gesellschafterdarlehen 135, Inso Grundtatbestand 129 Glaeubigerbenachteiligung, Inso Inkongruente Deckung 131, Inso Ki Anfechtungsansprueche Schuldnerakten: Inso Gesellschafterdarlehen 135; Inso Grundtatbestand 129 Glaeubigerbenachteiligung; Inso Inkongruente Deckung 131;... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-grundtatbestand-inkongruente-deckung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-gesellschafterdarlehen-grundtatbestand-inkongruente-deckung/SKILL.md) |
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| [`inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung/SKILL.md) | Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach § 129 InsO klären: Rechtshandlung, objektive Gläubigerbenachteiligung, Kausalität. Normen: § 129 InsO. Prüfraster: Rechtshandlungsbegriff, unmittelbare vs. mittelbare Benachteiligung, Kausalitätsprüfung. Output: Checkliste Grun... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung/SKILL.md) |
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| [`inso-inkongruente-deckung-131`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-inkongruente-deckung-131/SKILL.md) | Inkongruente Deckungsanfechtung nach § 131 InsO prüfen: Sicherung oder Befriedigung, die der Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit beanspruchen konnte. Fristen letzter Monat, zweiter oder dritter Monat; Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis der Gläubigerbenachte... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-inkongruente-deckung-131/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-inkongruente-deckung-131/SKILL.md) |
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| [`inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten/SKILL.md) | KI-gestütztes Screening von Schuldnerakten auf mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO. Prüft Zahlungsdaten, Kontoauszüge, OPOS, Verträge, Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen und Kommunikation; erzeugt Kandidatenmatrix mit Belegen, Unsicherheiten und Human... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten/SKILL.md) |
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| [`inso-kongruente-deckung-130`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-130/SKILL.md) | Kongruente Deckungsanfechtung nach § 130 InsO prüfen: geschuldete Sicherung oder Befriedigung, Drei-Monats-Zeitraum vor Insolvenzantrag oder Handlung nach Antrag, Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis oder zwingende Kenntnisumstände, Margensicherheiten-Ausnahme, Abgrenzung zu § 131 un... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-130/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-130/SKILL.md) |
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| [`inso-kongruente-deckung-rechtsfolge-rueckgewaehr-unentgeltliche`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-rechtsfolge-rueckgewaehr-unentgeltliche/SKILL.md) | Inso Kongruente Deckung 130, Inso Rechtsfolge Rueckgewaehr 143 Bis 147, Inso Unentgeltliche Leistung 134, Inso Unmittelbar Nachteilige Rechtshandlungen 132: Inso Kongruente Deckung 130; Inso Rechtsfolge Rueckgewaehr 143 Bis 147; Inso Unentgeltliche Leistung 134; Inso Unmittelb... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-rechtsfolge-rueckgewaehr-unentgeltliche/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-kongruente-deckung-rechtsfolge-rueckgewaehr-unentgeltliche/SKILL.md) |
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| [`inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147/SKILL.md) | Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung nach §§ 143-147 InsO bestimmen: Rückgewähr zur Masse, Geldschuld und Zinsen, Entreicherung bei unentgeltlicher Leistung, Gegenleistung § 144, Rechtsnachfolger § 145, Verjährung § 146 und Rechtshandlungen nach Eröffnung § 147. Output: Anspru... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-rechtsfolge-rueckgewaehr-143-bis-147/SKILL.md) |
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| [`inso-unentgeltliche-leistung-134`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unentgeltliche-leistung-134/SKILL.md) | Anfechtung unentgeltlicher Leistungen in der Insolvenz nach § 134 InsO prüfen: vier Jahre vor Insolvenzantrag. Normen: § 134 InsO. Prüfraster: Unentgeltlichkeitsbegriff, Ausnahmen Anstandsschenkungen, nahestehende Personen, Fristberechnung. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unentgeltliche-leistung-134/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unentgeltliche-leistung-134/SKILL.md) |
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| [`inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132/SKILL.md) | Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen nach § 132 InsO prüfen: Benachteiligung in den letzten drei Monaten. Normen: §§ 132 129 InsO. Prüfraster: unmittelbare Nachteiligkeit, Kausalität, Drei-Monats-Frist, Abgrenzung § 129 InsO. Output: Prüfergebnis Anfechtbarkeit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unmittelbar-nachteilige-rechtshandlungen-132/SKILL.md) |
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| [`inso-verteidigung-anfechtungsgegner`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) | Verteidigung des Anfechtungsgegners gegen Insolvenzanfechtung nach §§ 129-147 InsO strukturieren. Prüft fehlende Rechtshandlung oder Gläubigerbenachteiligung, Fristen, Kenntnis, § 133-Vermutungen, Bargeschäft § 142, Gegenleistung § 144, Verjährung § 146 und Vergleichsstrategie... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-anfechtungsgegner/SKILL.md) |
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| [`inso-verteidigung-inso-vorsatzanfechtung-insolvenzrisiko`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-inso-vorsatzanfechtung-insolvenzrisiko/SKILL.md) | Inso Verteidigung Anfechtungsgegner, Inso Vorsatzanfechtung 133, Insolvenzrisiko Im Dreipersonenverhaeltnis, Ip Lizenzanalogie Und Bereicherung: Inso Verteidigung Anfechtungsgegner; Inso Vorsatzanfechtung 133; Insolvenzrisiko Im Dreipersonenverhaeltnis; Ip Lizenzanalogie Und B... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-inso-vorsatzanfechtung-insolvenzrisiko/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-verteidigung-inso-vorsatzanfechtung-insolvenzrisiko/SKILL.md) |
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| [`inso-vorsatzanfechtung-133`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-vorsatzanfechtung-133/SKILL.md) | Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO prüfen: Benachteiligungsvorsatz, Kenntnis, Vermutungsregel, Deckungshandlungen mit Vier-Jahres-Frist, kongruente Deckung mit Zahlungsunfähigkeit, Zahlungserleichterungs-Vermutung, nahestehende Personen und Bargeschäft § 142. Output: Indizienma... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-vorsatzanfechtung-133/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-vorsatzanfechtung-133/SKILL.md) |
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| [`insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein Direktanspruch im Dreieck faktisch ein Insolvenzrisiko verlagern würde. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/insolvenzrisiko-im-dreipersonenverhaeltnis/SKILL.md) |
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| [`ip-lizenzanalogie-und-bereicherung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ip-lizenzanalogie-und-bereicherung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 97 UrhG; § 14 MarkenG; § 139 PatG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsg... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ip-lizenzanalogie-und-bereicherung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ip-lizenzanalogie-und-bereicherung/SKILL.md) |
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| [`klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 253 und 322 BGB; § 348 BGB; § 274 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und of... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-herausgabe-zug-um-zug/SKILL.md) |
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| [`klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit-kondiktionskarte`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit-kondiktionskarte/SKILL.md) | Klageantrag Zahlung Herausgabe Zug Um Zug, Kondiktion Bei Schwarzarbeit Und Illegalitaet, Kondiktionskarte Vollstaendiger Fallaufbau, Konkurrenz Bereicherung Anfechtung Und Vindikation: Klageantrag Zahlung Herausgabe Zug Um Zug; Kondiktion Bei Schwarzarbeit Und Illegalitaet; K... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit-kondiktionskarte/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit-kondiktionskarte/SKILL.md) |
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| [`kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn illegale Austauschverhältnisse bereicherungsrechtlich nicht normalisiert werden dürfen. Normen: §§ 134 und 817 BGB; SchwarzArbG. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz un... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktion-bei-schwarzarbeit-und-illegalitaet/SKILL.md) |
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| [`kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein komplexer Fall zuerst als Personen-, Leistungs- und Vermögenskarte erfasst werden muss. Normen: §§ 812 bis 822 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbarer Zweckbindung;... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kondiktionskarte-vollstaendiger-fallaufbau/SKILL.md) |
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| [`konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation/SKILL.md) | Anspruchskonkurrenzen zwischen Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB, AnfG/InsO-Anfechtung und Vindikation § 985 BGB klären. Normen: §§ 812 985 BGB, §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Verdrängungsregeln, Subsidiarität, Parallelität der Ansprüche. Output: Konkurrenzübersicht mit Ha... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-anfechtung-und-vindikation/SKILL.md) |
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| [`konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch/SKILL.md) | Verhältnis von Bereicherungsrecht zu vertraglichen Ansprüchen und Deliktsrecht §§ 823 ff. BGB klären. Normen: §§ 812 823 987 ff. BGB. Prüfraster: Vorrang-/Spezialitätsfragen, bereicherungsrechtliche Lückenfüllung. Output: Anspruchsprioriserungstabelle. Abgrenzung: nicht Konkur... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/konkurrenz-bereicherung-vertraglich-deliktisch/SKILL.md) |
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| [`kredit-darlehen-leistungsbegriff-bewusste-leistungskondiktion`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-leistungsbegriff-bewusste-leistungskondiktion/SKILL.md) | Kredit Darlehen Und Zinsenrueckforderung, Leistungsbegriff Bewusste Zweckgerichtete Mehrung, Leistungskondiktion Grundtatbestand 812 I 1 Alt 1, Leistungszweck Bei Vorleistung Und Anzahlung: Kredit Darlehen Und Zinsenrueckforderung; Leistungsbegriff Bewusste Zweckgerichtete Meh... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-leistungsbegriff-bewusste-leistungskondiktion/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-leistungsbegriff-bewusste-leistungskondiktion/SKILL.md) |
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| [`kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Normen: § 488 BGB; §§ 812 und 818 BGB; §§ 491 bis 505d BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, We... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung/SKILL.md) |
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| [`leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung/SKILL.md) | Leistungsbegriff im Bereicherungsrecht bestimmen: bewusste zweckgerichtete Mehrung, Empfängerhorizont, Vermögenszuordnung und Mehrpersonenfälle. Output: Leistungskarte mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungsbegriff-bewusste-zweckgerichtete-mehrung/SKILL.md) |
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| [`leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1/SKILL.md) | Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB im Vier-Schritt-Schema prüfen: Erlangtes, Leistung, Rechtsgrund, Behaltensgrund, Ausschlussgründe und Umfang. Output: Bereicherungsanspruchs-Gutachten mit Abgrenzung zur Nichtleistungskondiktion. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-1/SKILL.md) |
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| [`leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Anzahlungen, Vorschüsse oder Reservierungsentgelte rückabgewickelt werden sollen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 2 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkennbar... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/leistungszweck-bei-vorleistung-und-anzahlung/SKILL.md) |
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| [`mandanteninterview-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; F... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`mandanteninterview-bereicherungsrecht-mandatsabbruch-empfehlung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht-mandatsabbruch-empfehlung/SKILL.md) | Mandanteninterview Bereicherungsrecht, Mandatsabbruch Empfehlung An Fachanwalt Insolvenz, Mehrpersonenverhaeltnisse Direkt Und Durchgriffskondiktion, Miet Und Pachtrechtliche Rueckabwicklung: Mandanteninterview Bereicherungsrecht; Mandatsabbruch Empfehlung An Fachanwalt Insolv... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht-mandatsabbruch-empfehlung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandanteninterview-bereicherungsrecht-mandatsabbruch-empfehlung/SKILL.md) |
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| [`mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz/SKILL.md) | Komplexitätsindikatoren erkennen: Wann uebersteigt der Sachverhalt dieses Prüfungstool und erfordert Fachanwalt für Insolvenzrecht. Normen: §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Komplexitätssignale, Mandatsgrenzen, Hinweispflicht. Output: Warnhinweis mit Empfehlung Fachanwalt Ins... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz/SKILL.md) |
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| [`mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion/SKILL.md) | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen prüfen: Leistungskarte, Anweisung, Deckungs- und Valutaverhältnis, Doppelmangel, Drittleistung, Insolvenzrisiko und Direktkondiktion. Output: Anspruchspriorisierungsmatrix. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/mehrpersonenverhaeltnisse-direkt-und-durchgriffskondiktion/SKILL.md) |
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| [`miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Miete, Pacht, Kaution oder Nutzung ohne Vertrag zurückabgewickelt werden. Normen: §§ 535 bis 580a BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entr... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/miet-und-pachtrechtliche-rueckabwicklung/SKILL.md) |
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| [`minderjaehrige-schutzwertung-nichtleistungskondiktion`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-schutzwertung-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) | Minderjaehrige Und Schutzwertung, Nichtleistungskondiktion Grundtatbestand 812 I 1 Alt 2, Nutzungen Verwendungen Gefahrtragung 818, Nutzungen Zinsen Fruechte Gebrauchsvorteile: Minderjaehrige Und Schutzwertung; Nichtleistungskondiktion Grundtatbestand 812 I 1 Alt 2; Nutzungen... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-schutzwertung-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-schutzwertung-nichtleistungskondiktion/SKILL.md) |
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| [`minderjaehrige-und-schutzwertung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-und-schutzwertung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Minderjährigenschutz durch Wertersatz oder Saldo nicht entwertet werden darf. Normen: §§ 107 bis 113 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Ent... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-und-schutzwertung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/minderjaehrige-und-schutzwertung/SKILL.md) |
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| [`nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Verbots- oder Sittenwidrigkeit die Rückforderung prägt. Normen: §§ 134 und 138 BGB; §§ 812 und 817 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne R... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtiger-vertrag-134-138-und-rueckforderung/SKILL.md) |
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| [`nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2/SKILL.md) | Nichtleistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB prüfen: in sonstiger Weise ohne Rechtsgrund erlangt. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: kein Leistungsverhältnis, Abgrenzung zur Leistungskondiktion, Zuweisungsgehalt. Output: Prüfergebnis Nichtleistungs... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2/SKILL.md) |
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| [`nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818/SKILL.md) | Nutzungen, Verwendungen, Surrogate, ersparte Aufwendungen und Gefahrtragung bei § 818 BGB strukturiert prüfen. Output: Wert- und Risiko-Tabelle. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818/SKILL.md) |
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| [`nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Nutzungen und Zinsen ohne Doppelzählung erfasst werden müssen. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 100 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewer... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/nutzungen-zinsen-fruechte-gebrauchsvorteile/SKILL.md) |
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| [`oeffentlich-rechtliche-parallel-konkurrenz-qualitaetskontrolle`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-parallel-konkurrenz-qualitaetskontrolle/SKILL.md) | Öffentlich Rechtliche Rueckforderung Abgrenzung, Parallel Und Konkurrenz Prüfung, Qualitaetskontrolle Halluzinationsschutz Bereicherungsrecht, Rechtsgrund Und Behaltensgrund Prüfen: Öffentlich Rechtliche Rueckforderung Abgrenzung; Parallel Und Konkurrenz Prüfung; Qualitaetskon... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-parallel-konkurrenz-qualitaetskontrolle/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-parallel-konkurrenz-qualitaetskontrolle/SKILL.md) |
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| [`oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Zivilrecht und öffentlich-rechtliche Erstattung auseinanderzuhalten sind. Normen: §§ 48 und 49a VwVfG; § 37 AO; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entr... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/oeffentlich-rechtliche-rueckforderung-abgrenzung/SKILL.md) |
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| [`output-anfechtungsanzeige-insolvenzverwalter`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsanzeige-insolvenzverwalter/SKILL.md) | Anschreiben des Insolvenzverwalters an den Anfechtungsgegner erstellen: Rückgewähr nach §§ 129 ff. und § 143 InsO, Tatbestand transaktionsscharf benennen, § 142- und § 144-Hinweise, Zinsen nur bei Verzug oder § 291 BGB, Verjährung § 146 InsO beachten. Output: bestimmtes, beleg... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsanzeige-insolvenzverwalter/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsanzeige-insolvenzverwalter/SKILL.md) |
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| [`output-anfechtungsklage-anfg`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsklage-anfg/SKILL.md) | Klageschrift für AnfG-Anfechtungsklage des Vollstreckungsgläubigers aufbauen: Rubrum, Duldungsantrag, Begründungsstruktur. Normen: §§ 2 11 13 AnfG. Prüfraster: Antragsformulierung, Begründungsaufbau Anfechtungstatbestand, Streitwertangabe. Output: Klageschriftentwurf AnfG mit... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsklage-anfg/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-anfechtungsklage-anfg/SKILL.md) |
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| [`output-klageschrift-bereicherungsklage`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-klageschrift-bereicherungsklage/SKILL.md) | Klageschrift aus Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB aufbauen: Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, ODUE-Schema. Normen: §§ 812 818 BGB, §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Obersatz, Definition, Untersatz, Ergebnis, Streitwert, Beweisangebot. Output: Klageschriftentwurf Bereicherung... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-klageschrift-bereicherungsklage/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-klageschrift-bereicherungsklage/SKILL.md) |
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| [`output-warnhinweis-und-pruefungsdokument`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-warnhinweis-und-pruefungsdokument/SKILL.md) | Pflicht-Header und Warnblock für alle Prüfungsdokumente generieren: kein Rechtsrat, nur mechanische Prüfung. Normen: BRAO § 3. Prüfraster: Warnhinweis, Haftungsausschluss, Hinweis auf unvollständige Sachverhalte. Output: Standardisierter Warnblock als Dokumentkopf. Abgrenzung:... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-warnhinweis-und-pruefungsdokument/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-warnhinweis-und-pruefungsdokument/SKILL.md) |
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| [`parallel-und-konkurrenz-pruefung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/parallel-und-konkurrenz-pruefung/SKILL.md) | Bereicherungsrecht und Anfechtungsrecht gleichzeitig prüfen: Anspruchskonkurrenzen und gegenseitige Beeinflussung aller drei Regelungskreise. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Parallelität, Subsidiarität, wechselseitige Auswirkungen. Output: Konkurrenz... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/parallel-und-konkurrenz-pruefung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/parallel-und-konkurrenz-pruefung/SKILL.md) |
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| [`qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein bereicherungsrechtlicher Output auf Scheinsicherheit und Quellenrisiken geprüft wird. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sich... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/qualitaetskontrolle-halluzinationsschutz-bereicherungsrecht/SKILL.md) |
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| [`rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen/SKILL.md) | Bereicherungsrechtliche Kernfrage prüfen: nicht nur Zufluss, sondern Rechtsgrund und Behaltensgrund. Normen: §§ 812 ff. BGB. Output: Behaltensgrund-Matrix mit Darlegungslast und Verteidigungsrisiken. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrund-und-behaltensgrund-pruefen/SKILL.md) |
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| [`rechtsgrundmangel-anfang-ruecktritt-widerruf-saldotheorie`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-ruecktritt-widerruf-saldotheorie/SKILL.md) | Rechtsgrundmangel Anfang Und Wegfall, Rücktritt Widerruf Und Bereicherung, Saldotheorie Rueckabwicklung Nichtiger Vertraege, Schenkung Leihe Und Unbenannte Zuwendung: Rechtsgrundmangel Anfang Und Wegfall; Rücktritt Widerruf Und Bereicherung; Saldotheorie Rueckabwicklung Nichti... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-ruecktritt-widerruf-saldotheorie/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-ruecktritt-widerruf-saldotheorie/SKILL.md) |
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| [`rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Anfangsmangel, späterer Wegfall, Teilmangel und Zweckausfall zeitlich getrennt werden müssen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation v... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/rechtsgrundmangel-anfang-und-wegfall/SKILL.md) |
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| [`ruecktritt-widerruf-und-bereicherung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ruecktritt-widerruf-und-bereicherung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Rücktritts- oder Widerrufsfolgen neben Bereicherungsrecht stehen. Normen: §§ 346 bis 359 BGB; § 812 BGB; §§ 355 bis 361 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und En... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ruecktritt-widerruf-und-bereicherung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/ruecktritt-widerruf-und-bereicherung/SKILL.md) |
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| [`saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege/SKILL.md) | Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge mit Saldierung, Schutzkorrekturen und § 818 Abs. 3 BGB prüfen. Output: Saldo- und Risikoanalyse. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/saldotheorie-rueckabwicklung-nichtiger-vertraege/SKILL.md) |
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| [`schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn unentgeltliche Zuwendung, Nutzungsüberlassung und Zweckbindung auseinanderfallen können. Normen: §§ 516 und 528 BGB; § 530 BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motivation von erkenn... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/schenkung-leihe-und-unbenannte-zuwendung/SKILL.md) |
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| [`surrogat-erloes-triage-vermoegensverschiebung-umfang-herausgabe`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-triage-vermoegensverschiebung-umfang-herausgabe/SKILL.md) | Surrogat Erloes Versicherung Ersatzforderung, Triage Vermoegensverschiebung Erfassen, Umfang Der Herausgabe 818 Bgb Und Entreicherung, Verfuegung Eines Nichtberechtigten 816 Bgb: Surrogat Erloes Versicherung Ersatzforderung; Triage Vermoegensverschiebung Erfassen; Umfang Der H... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-triage-vermoegensverschiebung-umfang-herausgabe/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-triage-vermoegensverschiebung-umfang-herausgabe/SKILL.md) |
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| [`surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn an die Stelle des Erlangten ein Ersatzwert getreten sein kann. Normen: § 818 Abs. 1 BGB; § 285 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewer... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/surrogat-erloes-versicherung-ersatzforderung/SKILL.md) |
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| [`triage-vermoegensverschiebung-erfassen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/triage-vermoegensverschiebung-erfassen/SKILL.md) | Erster Schritt: Vermögenverschiebung strukturiert erfassen für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Wer hat was an wen geleistet, Zeitpunkt, Belegsicherung, Weichenstellung Regelungskreis. Output: Erfassungsbogen Vermö... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/triage-vermoegensverschiebung-erfassen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/triage-vermoegensverschiebung-erfassen/SKILL.md) |
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| [`umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung/SKILL.md) | Umfang der Bereicherungshaftung nach § 818 BGB bestimmen: Erlangtes, Nutzungen, Surrogate, Wertersatz, Entreicherung, ersparte Aufwendungen und Zurechnung des Wegfalls. Output: Werttabelle mit Einredeprüfung. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/umfang-der-herausgabe-818-bgb-und-entreicherung/SKILL.md) |
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| [`verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb/SKILL.md) | Bereicherungsanspruch des Berechtigten nach § 816 BGB gegen verfügenden Nichtberechtigten prüfen. Normen: § 816 BGB. Prüfraster: wirksame Verfügung durch Gutglaubenserwerb oder Genehmigung, entgeltlich vs. unentgeltlich, Anspruch auf Erlangtes. Output: Prüfergebnis Anspruch §... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-bgb/SKILL.md) |
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| [`verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein Nichtberechtigter wirksam über fremde Rechte verfügt hat. Normen: § 816 BGB; § 932 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder We... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-816-vertiefung/SKILL.md) |
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| [`verfuegung-nichtberechtigter-vergleichsberechnung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-vergleichsberechnung/SKILL.md) | Verfuegung Nichtberechtigter 816 Vertiefung, Vergleichsberechnung Und Verhandlungsangebot, Vermoegensvergleich Und Nettobetrachtung, Versicherung Und Praemienrueckforderung: Verfuegung Nichtberechtigter 816 Vertiefung; Vergleichsberechnung Und Verhandlungsangebot; Vermoegensve... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-vergleichsberechnung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verfuegung-nichtberechtigter-vergleichsberechnung/SKILL.md) |
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| [`vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn bereicherungsrechtliche Risiken in einen Vergleichskorridor übersetzt werden. Normen: §§ 812 und 818 BGB; § 779 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen s... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vergleichsberechnung-und-verhandlungsangebot/SKILL.md) |
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| [`verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen/SKILL.md) | Verjährung und Anfechtungsfristen trennen: § 195 und § 199 BGB für Bereicherung, § 15 AnfG, § 146 InsO mit Verweis auf regelmäßige BGB-Verjährung. Prüft Fristbeginn, Kenntnis, grob fahrlässige Unkenntnis, Hemmung, Anfechtungszeiträume §§ 130-135 InsO und keine pauschale Zehn-J... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen/SKILL.md) |
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| [`vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn der bereicherungsrechtliche Netto-Vorteil statt nur der äußere Zufluss gesucht wird. Normen: §§ 812 und 818 BGB; Saldotheorie und Zweikondiktionentheorie. Prüfraster: Arbeite vom Vermögensvorteil zur Zweck- und Rechtsgrundebene vor; Trenne innere Motiv... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/vermoegensvergleich-und-nettobetrachtung/SKILL.md) |
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| [`verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit/SKILL.md) | Verschärfte Bereicherungshaftung nach § 819 BGB bei Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit prüfen. Normen: §§ 819 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Kenntnis des Mangels, Zeitpunkt, Umfang verschärfte Haftung, Rechtshängigkeitswirkung. Output: Prüfergebnis verschärfte Haftung mit Berec... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-819-bgb-bei-bosglaeubigkeit/SKILL.md) |
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| [`verschaerfte-haftung-abgetretene-forderung-anfechtung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-abgetretene-forderung-anfechtung/SKILL.md) | Verschaerfte Haftung 819 Bgb Bei Bosglaeubigkeit, Abgetretene Forderung Und Zession, Anfechtung 142 Und Rueckabwicklung, Anfg Anfechtungsklage Prozessuales: Verschaerfte Haftung 819 Bgb Bei Bosglaeubigkeit; Abgetretene Forderung Und Zession; Anfechtung 142 Und Rueckabwicklung;... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-abgetretene-forderung-anfechtung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verschaerfte-haftung-abgetretene-forderung-anfechtung/SKILL.md) |
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| [`versicherung-und-praemienrueckforderung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/versicherung-und-praemienrueckforderung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Prämien und Leistungen im Versicherungsverhältnis zurückgefordert werden. Normen: §§ 1 und 39 VVG; § 152 VVG; § 812 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entrei... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/versicherung-und-praemienrueckforderung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/versicherung-und-praemienrueckforderung/SKILL.md) |
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| [`verteidigung-gegen-bereicherungsklage`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-bereicherungsklage/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine Bereicherungsklage systematisch abgewehrt werden soll. Normen: §§ 814 und 815 BGB; § 817 BGB; § 818 Abs. 3 BGB; § 819 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-bereicherungsklage/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-bereicherungsklage/SKILL.md) |
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| [`verteidigung-gegen-verwendungen-erlangte-weichenstellung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-verwendungen-erlangte-weichenstellung/SKILL.md) | Verteidigung Gegen Bereicherungsklage, Verwendungen Auf Das Erlangte, Weichenstellung Bereicherung Oder Anfechtung, Weitergabe Und 822 Verteidigung: Verteidigung Gegen Bereicherungsklage; Verwendungen Auf Das Erlangte; Weichenstellung Bereicherung Oder Anfechtung; Weitergabe U... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-verwendungen-erlangte-weichenstellung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verteidigung-gegen-verwendungen-erlangte-weichenstellung/SKILL.md) |
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| [`verwendungen-auf-das-erlangte`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verwendungen-auf-das-erlangte/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Aufwendungen auf den erhaltenen Gegenstand als Abzug oder Gegenrecht auftauchen. Normen: §§ 994 bis 1003 BGB; § 818 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor §... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verwendungen-auf-das-erlangte/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verwendungen-auf-das-erlangte/SKILL.md) |
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| [`weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung/SKILL.md) | Triage-Entscheidung: welcher Regelungskreis ist einschlägig - Bereicherungsrecht, außerinsolvenzliche Anfechtung oder Insolvenzanfechtung. Normen: §§ 812 ff. BGB, AnfG, §§ 129 ff. InsO. Prüfraster: Rechtsgrundmangel, Insolvenzeröffnung, vollstreckbarer Titel. Output: Weiterlei... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weichenstellung-bereicherung-oder-anfechtung/SKILL.md) |
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| [`weitergabe-und-822-verteidigung`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weitergabe-und-822-verteidigung/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn ein erlangter Vorteil unentgeltlich an Dritte weitergegeben wurde. Normen: § 822 BGB; § 818 Abs. 3 BGB. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfü... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weitergabe-und-822-verteidigung/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/weitergabe-und-822-verteidigung/SKILL.md) |
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| [`wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine nicht rückgabefähige Dienstleistung oder Nutzung bewertet werden muss. Normen: § 818 Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bew... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-bei-dienstleistung-und-gebrauchsvorteil/SKILL.md) |
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| [`wertersatz-dienstleistung-wertveraenderung-stichtag-zahlstelle`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-dienstleistung-wertveraenderung-stichtag-zahlstelle/SKILL.md) | Wertersatz Bei Dienstleistung Und Gebrauchsvorteil, Wertveraenderung Und Stichtag, Zahlstelle Bote Vertreter Und Treuhand, Zahlung Auf Fremde Schuld Und Putativschuldner: Wertersatz Bei Dienstleistung Und Gebrauchsvorteil; Wertveraenderung Und Stichtag; Zahlstelle Bote Vertret... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-dienstleistung-wertveraenderung-stichtag-zahlstelle/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertersatz-dienstleistung-wertveraenderung-stichtag-zahlstelle/SKILL.md) |
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| [`wertveraenderung-und-stichtag`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertveraenderung-und-stichtag/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn Wertsteigerung, Wertverlust und Bewertungszeitpunkt streitig sind. Normen: § 818 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; B... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertveraenderung-und-stichtag/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/wertveraenderung-und-stichtag/SKILL.md) |
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| [`zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn eine Zwischenperson im Zahlungsweg rechtlich richtig eingeordnet werden muss. Normen: §§ 164 ff. BGB; § 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlstelle-bote-vertreter-und-treuhand/SKILL.md) |
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| [`zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner/SKILL.md) | Nutze diesen Skill, wenn jemand irrtümlich als vermeintlicher Schuldner oder auf fremde Schuld zahlt. Normen: §§ 267 und 812 BGB. Prüfraster: Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl; Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers; Wickle Fehler grundsät... | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zahlung-auf-fremde-schuld-und-putativschuldner/SKILL.md) |
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| [`zweckverfehlung-kondiktionszweck`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-kondiktionszweck/SKILL.md) | Zweckverfehlung Und Kondiktionszweck: Zweckverfehlung Und Kondiktionszweck. Führt Intake, Prüfroutine, Normen-/Quellenradar, Beweislogik, Outputmuster und Qualitätscheck zusammen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-kondiktionszweck/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-kondiktionszweck/SKILL.md) |
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| [`zweckverfehlung-und-kondiktionszweck`](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-und-kondiktionszweck/SKILL.md) | Zweckverfehlung, Wegfall des Leistungszwecks und kondiktionsrechtliche Zweckabreden prüfen. Normen: § 812 Abs. 1 S. 2 BGB. Output: Zweckkondiktions-Prüfbogen. | [Markdown](https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/blob/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-und-kondiktionszweck/SKILL.md) · [Raw .md](https://raw.githubusercontent.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/zweckverfehlung-und-kondiktionszweck/SKILL.md) |
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