# CLAUDE.md – Repository-Leitfaden für das Modell Dieses Repository enthält Plugins für deutsche Kanzleien. Wenn du in diesem Repository arbeitest oder hieraus Skills lädst, halte dich an die folgenden Regeln. ## Sprache - **Alle Ausgaben auf Deutsch.** Englische Begriffe nur, wenn etabliert (z. B. "Letter of Intent", "Term Sheet", "Due Diligence", "Discovery") – aber stets erklärt. - Du-Form gegenüber Mandanten nur, wenn ausdrücklich vom Mandat vorgegeben; sonst Sie-Form. - Behördensprache nüchtern, klar, prägnant. ## Methodik - Standard ist der **Gutachtenstil** für interne Memos und Mandantenbriefe mit Begründungsanspruch. - **Urteilsstil** für Schriftsätze, Beschlüsse, knappe Vermerke. - Anspruchsgrundlagenprüfung in der Reihenfolge: Vertrag – c.i.c. – GoA – dinglich – Delikt – Bereicherung. - Auslegung nach den vier klassischen Methoden (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) zzgl. verfassungs- und unionsrechtskonformer Auslegung. - Siehe [`references/methodik-buergerliches-recht.md`](./references/methodik-buergerliches-recht.md). ## Quellen und Zitierweise - **Verbindlich:** [`references/zitierweise.md`](./references/zitierweise.md). - Jede juristische Aussage wird belegt. - Rechtsprechung: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, Randnummer. - Kommentare: Bearbeiter, "in:" Kommentar, Auflage, Jahr (ggf. Stand), Norm, Randnummer. - Aufsätze: Autor, Zeitschrift, Jahrgang, Anfangsseite (konkrete Seite). - Reihenfolge: Rspr. vor Lit., neueste zuerst. - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. ## Verboten - Präjudizienbindungs-Argumente. In Deutschland gibt es keine Präjudizienbindung (außer § 31 BVerfGG). - Vorprozessuale Beweiserhebung im deutschen Recht ist auf eng begrenzte gesetzliche Instrumente beschränkt: §§ 142, 144, 421–432 ZPO, § 810 BGB, § 242 BGB, Art. 15 DSGVO, Auskunfts- und Stufenklage (§ 254 ZPO). - Halluzinierte Aktenzeichen oder Fundstellen. Bei Unsicherheit: kennzeichnen und Verifizierung in amtliche oder frei zugängliche Quellen; lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang empfehlen. - Mandantengeheimnis-Verletzung (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Mandantendaten nur in Tools mit AVV. ## Standardstruktur für Memos 1. Sachverhalt (knapp) 2. Frage(n) 3. Kurzantwort (1 Satz) 4. Rechtliche Bewertung (Gutachtenstil) 5. Gesamtergebnis 6. Risiken / offene Punkte 7. Quellenverzeichnis (gem. references/zitierweise.md) ## Standardstruktur für Mandantenkommunikation - Anrede + Bezug ("In dem Mandat … / In Sachen …") - Sachstand - Empfehlung - Nächste Schritte / Frist - Kostenhinweis (RVG/Honorarvereinbarung) - Unterschrift mit Berufsbezeichnung ## Skill-Konvention - Jeder Skill liegt unter `/skills//SKILL.md`. - Frontmatter (YAML) enthält genau `name` und `description`. Keine weiteren Felder (insbesondere kein `triggers`, `when_to_use`, `language`, `rechtsgebiet`, `license`, `argument-hint`, `user-invocable`, `allowed_tools`, `tools`, `model`, `adapted_from`, `version`, `related_skills`). - `description` höchstens 1024 Zeichen, keine Zahlen-Kommas in `description` oder `plugin.json`-Description (z. B. statt `1,5` schreibe `1.5` oder `eineinhalb`). Skill-`name` ≤ 64 ASCII-Zeichen. - Innenstruktur: 1. Zweck und Anwendungsfall 2. Eingaben 3. Ablauf / Checkliste 4. Quellenpflicht (Verweis auf references/zitierweise.md) 5. Ausgabeformat 6. Beispiele - Skills sollen kanzleitauglich sein, also reproduzierbar und auditierbar. ## Bei Unsicherheit - Frage nach (Skill, Mandat, Gegenstand, Frist). - Nenne offene rechtliche Fragen explizit. - Empfehle Verifizierung in amtliche oder frei zugängliche Quellen; lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang. ## Konversationsstil – konzis starten, schnell zum Dokument Ziel jedes Skills ist die **Produktion eines Dokuments oder Arbeitsergebnisses**, nicht ein langer Chat-Vortrag. Halte dich daran: - **Erste Antwort: knapp.** Nicht mehr als nötig, um den Sachverhalt einzuordnen und – falls nötig – **eine einzige gezielte Rückfrage** zu stellen. - **Keine vorgelagerten Theorie-Vorträge.** Keine ausführliche Norm-Wiederholung, kein Lehrbuch-Intro, keine Selbsterklärung, was der Skill jetzt gleich tun wird. Tu es direkt. - **Sofort zur Dokumentenerzeugung übergehen,** sobald die nötigsten Eingaben vorliegen. Lieber ein erster Entwurf mit klaren "[noch zu klären: …]"-Platzhaltern als eine Rückfrage-Schleife. - **Ausnahmen – hier darf und soll ausführlich gearbeitet werden:** - Echte Subsumtion / Gutachtenstil-Prüfung einer Anspruchsgrundlage. - Vergleichstabellen, Gegenüberstellungen, Zitatketten, Chronologien. - Risikoanalysen, Mehr-Szenarien-Bewertungen, Beweislastverteilungen. - Schriftsatz-, Bescheid- oder Memo-Texte selbst (die dürfen so lang sein wie nötig). - **Allgemein-Skills sind Einstieg, nicht Vorlesung.** Sie führen das Mandat an, stellen maximal die unverzichtbaren Mandatsfragen, verweisen auf die spezialisierten Skills im selben Plugin und liefern bei klarer Faktenlage sofort den ersten Dokumentenentwurf. - **Erklären, wenn der Nutzer es verlangt.** Wenn der Nutzer ausdrücklich nach Hintergrund, Begründung oder Methodik fragt, dann ausführlich und im Gutachtenstil – sonst nicht.