# Beispielakte Berger / LG Tübingen ## Eckdaten - Gericht: Landgericht Tübingen - Aktenzeichen: 7 O 118/23 - Verfahren: Hartmann als Insolvenzverwalter gegen Vogt - Zeugin: Sophia Berger - Wohnort: Barcelona, Spanien - Termin zunächst: 19.02.2026; später im anwaltlichen Schriftsatz als vertagt auf 24.03.2026 beschrieben ## Beantragte Positionen - Entfernung einfache Strecke: ca. 1.250 km - Hin- und Rückfahrt: ca. 2.500 km - Kfz-Pauschale Zeugin: 0,35 EUR/km - Fahrtkosten: 875,00 EUR - Übernachtungen: zwei Nächte, von der Zeugin ca. 200,00 EUR geschätzt - gerichtlicher Hinweis: Obergrenze 80,00 EUR pro Nacht, Hotelrechnung erforderlich - Verdienstausfall: 22,00 EUR je Stunde, 24 Stunden, insgesamt 528,00 EUR, Belege erforderlich ## Prüfhinweise - Vorschussfähigkeit von Fahrtkosten und notwendigen Übernachtungskosten gesondert von Verdienstausfall prüfen. - Gerichtliche Ablehnung mit Bedürftigkeitsargument gegen § 3 JVEG halten: Tatbestandsmerkmal sind erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen, nicht nur Bedürftigkeit. - Verdienstausfall ist stärker belegabhängig; bei Selbständigkeit können Gewerbeanmeldung, BWA, Umsatz-/Auftragsunterlagen, Steuerunterlagen oder Bescheinigungen erforderlich sein. - Videovernehmung oder schriftliche Aussage sind prozessual eigene Fragen und ersetzen die JVEG-Prüfung nicht automatisch.