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2026-06-04 22:14:14 +02:00

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Rechtsstand und Quellen

Arbeite mit dem aktuellen Gesetzestext des BGB. Für die im Plugin angelegten Normcluster sind insbesondere relevant:

  • Buch 1 Allgemeiner Teil des BGB, amtliche Fassung bei Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  • Amtlicher BGB/ZPO-Normkern aus XML-Stand und Livequellen: amtlicher-bgb-zpo-normkern.md
  • Geschäftsfähigkeit: §§ 104-113 BGB
  • Willenserklärung und Anfechtung: §§ 116-144 BGB
  • Vertragsschluss und Auslegung: §§ 145-157 BGB
  • Bedingung und Befristung: §§ 158-163 BGB
  • Stellvertretung und Vollmacht: §§ 164-181 BGB
  • Zustimmung und Verfügung eines Nichtberechtigten: §§ 182-185 BGB
  • Fristen und Verjährung: §§ 186-218 BGB
  • Elektronische Form und Zugang im Prozess: § 130a, § 130d, § 130e, § 173, § 186 ZPO
  • Arbeitsgerichtliche Formfiktion: § 46h ArbGG mit § 46c ArbGG

Zitier- und Aktualitätsregel

  • Keine frei erfundenen Aktenzeichen, Randnummern oder Literaturstellen verwenden.
  • Bei Rechtsprechungsbedarf immer konkrete Quelle prüfen und die Fundstelle erst danach nennen.
  • Bei Ausbildungsfällen genügt eine dogmatische Darstellung ohne Rechtsprechungszitat, wenn kein verifizierter Nachweis vorliegt.
  • Für Formfragen kann schriftform-und-textform-bgb vertieft mitgeladen werden.
  • beA, sicherer Übermittlungsweg und qES nicht gleichsetzen: prozessuale Einreichungswirksamkeit und materielle Formwirksamkeit getrennt prüfen.
  • Formfiktionen anderer Prozessordnungen nur anwenden, wenn die aktuelle Prozessordnung sie ausdrücklich enthält oder eindeutig verweist.
  • Wenn BGB oder ZPO tragend sind, den aktuellen Gesetzestext live prüfen; die ausgewerteten XML-Fassungen zeigen beim BGB Änderungen aus März/Mai 2026 und bei der ZPO Änderungen aus Dezember 2025/Mai 2026 als besonders aktualitätssensibel.