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Quellenanker Sozialversicherungsstatus / DRV-Statusfeststellung

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Normen und Behördenquellen

Arbeitsregel

Statusprüfung ist keine Klauselprüfung. Entscheidend ist die gelebte Praxis in der Gesamtwürdigung: Weisungen, Eingliederung, Unternehmerrisiko, persönliche Leistungspflicht, Marktauftritt, mehrere Auftraggeber, Arbeitsmittel und wirtschaftliche Abhängigkeit. Bei Geschäftsführern zusätzlich Satzung, Stimmrechte, Sperrminorität und rechtliche Durchsetzungsmacht prüfen. Bei Lehrkräften zusätzlich § 2 SGB VI und § 127 SGB IV als eigene Abzweige prüfen.