Akte JVEG Zeugenentschädigung – Dr. Sophia Berger / LG Tübingen
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Kurzbezeichnung: JVEG Zeugin Berger · Internationaler Anreisefall · Vorschuss und Festsetzung
Sachverhalt
Im Rechtsstreit Hartmann (als Insolvenzverwalter) gegen Vogt vor dem Landgericht Tübingen (Az. 7 O 118/23) – ein Verfahren über Schadensersatzansprüche aus Geschäftsführerhaftung mit einem Streitwert von ca. 380.000 EUR – wurde Dr. Sophia Berger, Wirtschaftsprüferin aus Barcelona, Spanien, als sachverständige Zeugin geladen. Dr. Berger war zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vorgänge als externe Revisionsbeauftragte für die Vogt GmbH tätig und soll zur Frage aussagen, ob der Beklagte Vogt von der Überschuldungssituation der Gesellschaft Kenntnis hatte.
Die Anreise von Barcelona nach Tübingen erfordert ca. 1.250 km einfache Strecke und mindestens 12 Stunden Fahrtzeit je Richtung. Dr. Berger beantragte daher mit Schreiben vom 17.01.2025 nach § 3 JVEG einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Reise- und Unterkunftskosten in Höhe von 1.075,00 EUR. Das Landgericht lehnte den Vorschuss mit Schreiben der Richterin Fischer vom 27.01.2026 ab – mit der Begründung, eine Bedürftigkeit sei nicht dargelegt, da die Zeugin ein Tageseinkommen von 176,00 EUR netto erziele.
Diese Begründung ist rechtlich unzutreffend: § 3 JVEG enthält kein Bedürftigkeitsmerkmal. Der Bevollmächtigte Rechtsanwalt Klotzkette stellte nach der Vernehmung am 17.02.2026 den Festsetzungsantrag. Der Rechtspfleger setzte die Entschädigung auf 1.035,00 EUR fest (Fahrtkosten und Übernachtung anerkannt, Verdienstausfall abgelehnt). Die Zeugin legte Erinnerung nach § 4 JVEG ein, um den Verdienstausfall von 528,00 EUR gerichtlich durchzusetzen.
Die Akte beleuchtet typische Probleme des JVEG-Entschädigungsrechts bei internationalen Zeugen: Streit um den Vorschussanspruch, Nachweisprobleme beim selbständigen Verdienstausfall und das Erinnerungsverfahren gegen den Festsetzungsbeschluss.
Eckdaten
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Gericht | Landgericht Tübingen, 7. Zivilkammer |
| Aktenzeichen | 7 O 118/23 |
| Parteien | Hartmann (Insolvenzverwalter) ./. Vogt |
| Streitgegenstand | Schadensersatz aus Geschäftsführerhaftung |
| Streitwert | ca. 380.000 EUR |
| Zuständige Richterin | Fischer, Richterin am Landgericht |
| Verhandlungstermin | 17.02.2026 |
| Zeugin | Dr. Sophia Berger, Wirtschaftsprüferin, Barcelona (Spanien) |
| Anreisestrecke | 1.250 km einfach / 2.500 km gesamt |
| Fahrtkosten (§ 5 JVEG) | 875,00 EUR (2.500 km × 0,35 EUR) |
| Übernachtungen (§ 6 JVEG) | 2 Nächte × 80,00 EUR = 160,00 EUR |
| Verdienstausfall (§ 22 JVEG) | 528,00 EUR (24 h × 22,00 EUR) |
| Gesamtanspruch | 1.563,00 EUR |
| Vorschussantrag | 17.01.2025 (abgelehnt 27.01.2026) |
| Festsetzungsbeschluss | 02.03.2026 – 1.035,00 EUR (VE abgelehnt) |
| Erinnerung § 4 JVEG | 10.03.2026 (VE 528,00 EUR strittig) |
| Bevollmächtigter | RA Klotzkette, Kaiserstraße 12, 72072 Tübingen |
| Rechtspfleger | Müller, LG Tübingen |
Dateien in dieser Akte
| Datei | Inhalt |
|---|---|
| README.md | Diese Übersicht mit Sachverhalt, Eckdaten, Dateitabelle und Prüffokusn |
| 00_aktenuebersicht.md | Kurze Übersicht aller Verfahrensbeteiligten, Entschädigungspositionen und Chronologie |
| 01_falldaten_berger.json | Maschinell lesbare Falldaten (Strecke, Sätze, Beträge) für Plugin-Verarbeitung |
| 02_rechenblatt_berger.csv | Tabellarische Übersicht aller JVEG-Positionen mit Prüfansätzen und Belegstatus |
| 03_pruefvermerk_vorschuss.md | Anwaltlicher Prüfvermerk zur Rechtmäßigkeit der Vorschussablehnung (§ 3 JVEG) |
| 04_belegmatrix_berger.csv | Matrix der erforderlichen Belege je Entschädigungsposition |
| 05_rechner_input_berger.json | Eingabeparameter für automatisierten JVEG-Rechner |
| 06_antwortbaustein.md | Argumentationshilfe und Musterformulierungen zur Reaktion auf Vorschussablehnung |
| 07_rechner_output_berger.json | Berechnungsergebnis des JVEG-Rechners inkl. Warnhinweisen |
| berechnung_zeugenentschaedigung_berger.xlsx | Detailliertes Excel-Rechenblatt: Fahrtkosten, Übernachtung, Verdienstausfall, Zeitversäumnis |
| berechnung_zeugenentschaedigung_berger.md | Markdown-Vorschau des Rechenblatts |
| ladungsschreiben_lg_tuebingen.docx | Originalladung des LG Tübingen an Dr. Berger (05.01.2026) |
| ladungsschreiben_lg_tuebingen.md | Markdown-Vorschau der Ladung |
| schreiben_lg_tuebingen.docx | Ablehnungsschreiben LG Tübingen (27.01.2026): Vorschuss abgelehnt |
| schreiben_lg_tuebingen.md | Markdown-Vorschau des Ablehnungsschreibens |
| festsetzungsantrag_jveg.docx | Antrag RA Klotzkette auf Festsetzung der Zeugenentschädigung nach §§ 19–21 JVEG |
| festsetzungsantrag_jveg.md | Markdown-Vorschau des Festsetzungsantrags |
| festsetzungsbeschluss_rechtspfleger.docx | Beschluss des Rechtspflegers vom 02.03.2026 (1.035,00 EUR, VE abgelehnt) |
| festsetzungsbeschluss_rechtspfleger.md | Markdown-Vorschau des Festsetzungsbeschlusses |
| erinnerung_jveg_paragraph4.docx | Erinnerung nach § 4 JVEG gegen den Festsetzungsbeschluss (Verdienstausfall 528,00 EUR) |
| erinnerung_jveg_paragraph4.md | Markdown-Vorschau der Erinnerung |
| antrag zeugin berger.pdf | Originalunterlage: Vorschussantrag der Zeugin (erste Version) |
| antrag_zeugin_berger.pdf | Originalunterlage: Vorschussantrag (überarbeitete Fassung) |
| gerichtsschreiben_lg_tuebingen.pdf | Gescanntes Originalschreiben des LG Tübingen |
| schriftsatz_vorschussantrag.pdf | Anwaltlicher Schriftsatz zum Vorschussantrag (Erstfassung) |
Prüffokus
Diese Akte zeigt das JVEG-Entschädigungsrecht an einem praxisnahen internationalen Fall. Sie ist besonders geeignet für:
1. § 3 JVEG – Vorschussanspruch
- Was ist der Tatbestand? Erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen – kein Bedürftigkeitsmerkmal.
- Fehler in der Ablehnung erkennen: Das Gerichtsschreiben vom 27.01.2026 stützt die Ablehnung auf ein nicht existentes Kriterium (Bedürftigkeit). Diesen Fehler zu identifizieren und zu argumentieren ist ein Kernanwendungsfall.
2. § 5 JVEG – Fahrtkosten
- Kilometersatz 0,35 EUR/km für Zeugen (Nr. 1) vs. 0,42 EUR/km für Sachverständige (Nr. 2).
- Berechnung bei langen Strecken aus dem Ausland.
3. § 6 JVEG – Übernachtungskosten
- Erstattungsgrenze 80,00 EUR/Nacht.
- Notwendigkeit bei weiter Anreisestrecke.
- Nachweis des Fehlens günstigerer Alternativen.
4. § 22 JVEG – Verdienstausfall Selbständige
- Abgrenzung Verdienstausfall vs. Zeitversäumnis (§ 20 JVEG).
- Nachweis-Anforderungen: BWA, Gewerbeanmeldung, ggf. Auftragsstornierungen.
- Gesetzliche Höchstgrenze: 25,00 EUR/Stunde.
- Streitpunkt: Tagesdurchschnitt aus BWA als Schätzungsgrundlage (§ 287 ZPO analog).
5. §§ 19–21 JVEG – Festsetzungsverfahren
- Antrag durch die Zeugin oder ihren Bevollmächtigten.
- Frist: 3 Monate ab Termin.
- Zuständigkeit: Rechtspfleger.
6. § 4 JVEG – Erinnerung
- Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbeschluss des Rechtspflegers.
- Entscheidung durch den Richter/die Richterin der Kammer.
- Beschwerde bei weiterer Ablehnung (§ 4 Abs. 3 JVEG).
7. Vollständiger Verfahrensgang
Die Akte deckt die gesamte Prozesskette ab: Ladung → Vorschussantrag → Ablehnung → Verhandlung → Festsetzungsantrag → Festsetzungsbeschluss → Erinnerung. Sie eignet sich damit als Referenzfall für plugin-gestützte JVEG-Prüfung (jveg-kostenprüfer) und für die manuelle Fehleranalyse.