Files
2026-06-08 12:20:30 +02:00
..
2026-06-08 12:20:30 +02:00

Akte: Kündigungsschutzklage Weber ./. TechLogix GmbH

Akte komplett herunterladen

Diese Arbeitsakte gibt es in zwei Formaten zum Direkt-Download. Das Gesamt-PDF eignet sich zum Lesen, Ausdrucken und für schnelle Durchsichten. Das Akten-ZIP enthält sämtliche Originaldateien (Markdown-Aktenstücke, Tabellen, E-Mails, Fotos, PDFs, DOCX, XLSX) im Originalordnerlayout für eigene Auswertungen.

Was Format Quelle
Gesamt-PDF (alles in einer Datei, 81 KB) PDF gesamt-pdf/kuendigungsschutzklage-weber-techlogix_gesamt.pdf
Akten-ZIP (alle Einzeldateien) ZIP testakte-kuendigungsschutzklage-weber-techlogix.zip

Die ZIP-URL ist stabil und zeigt immer auf die aktuelle Version. Im Akten-ZIP ist das Gesamt-PDF mit enthalten.

⬇️ Direkt-Download

Akte Direkt-Download
testakte-kuendigungsschutzklage-weber-techlogix (Akte) testakte-kuendigungsschutzklage-weber-techlogix.zip

Diese Akte wird separat als ZIP-Datei aus dem GitHub-Release bereitgestellt. Das ZIP enthält die Originalformate (PDF, DOCX, XLSX, CSV, JPEG) für die Bearbeitung.

Beispielfall für die kueschk-*-Skills im Plugin arbeitsrecht. Aktenzeichen Arbeitsgericht Berlin: 28 Ca 7314/26


Sachverhalt

Marcus Weber (44 Jahre, verheiratet, zwei Kinder im Alter von 9 und 13 Jahren) war seit dem 1. März 2018 als Senior IT-Administrator bei der TechLogix GmbH in Berlin beschäftigt. Die TechLogix GmbH ist ein mittelständisches IT-Dienstleistungsunternehmen mit zuletzt 23 Arbeitnehmern (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, nach § 23 KSchG berechnet: 19,5 Köpfe). Webers zuletzt vereinbartes Bruttogehalt betrug EUR 4.850,00 monatlich — eine Steigerung gegenüber dem ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbarten Betrag von EUR 3.800,00, die allerdings nur mündlich zugesagt und nie schriftlich fixiert wurde.

Ende März 2026 bestellte Geschäftsführerin Anja Kreutzfeldt Weber ohne vorherige Terminabsprache in ihr Büro. Im Vier-Augen-Gespräch eröffnete sie ihm, das Unternehmen habe strategisch entschieden, den gesamten IT-Betrieb an die DataFlow Solutions GmbH mit Sitz in Frankfurt auszulagern. Die Verhandlungen mit DataFlow seien noch nicht abgeschlossen, die Entscheidung selbst aber gefallen. Weber hielt dieses Gespräch noch am selben Abend in einer handschriftlichen Notiz fest — der einzige zeitnahe Beweis für den Inhalt der Unterredung.

Am 30. April 2026 wurde Weber per Boten eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31. August 2026 zugestellt. Als Zeugin des Einwurfs um ca. 16:42 Uhr stand die Nachbarin Dorothea Koslowski aus dem ersten Obergeschoss bereit. Weber suchte daraufhin Kontakt zum Betriebsratsvorsitzenden Torsten Hähnel, der ihm telefonisch mitteilte, das Betriebsrat-Anhörungsschreiben "zu spät" erhalten zu haben, ohne dies zu präzisieren. Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung war nicht eingelegt worden. Weber mandatierte am 6. Mai 2026 einen Rechtsanwalt, der die Klageschrift fristgerecht vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG am 20. Mai 2026 beim Arbeitsgericht Berlin einreichte.

Der Fall vereint mehrere klassische Streitpunkte des Kündigungsschutzrechts: fehlerhafte oder zumindest lückenhafte Betriebsratsanhörung, eine angreifbare Sozialauswahl (Felix Grunewald, IT-Admin, 32 Jahre, ledig, nur 2 Jahre Betriebszugehörigkeit, wurde nicht entlassen), sowie den Umstand, dass die angebliche unternehmerische Entscheidung — der Outsourcing-Vertrag mit DataFlow Solutions — zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht rechtskräftig besiegelt war. Im Gütetermin signalisierte TechLogix Vergleichsbereitschaft. Die Parteien einigten sich am 18. Juni 2026 auf eine Abfindung von EUR 24.250,00 sowie ein qualifiziertes Zeugnis.


Eckdaten

Parameter Wert
Kläger Marcus Weber, geb. 12.09.1981, Berliner Str. 42, 10243 Berlin
Beklagte TechLogix GmbH, Tempelhofer Damm 18, 12099 Berlin, HRB 198432 B
Geschäftsführerin Anja Kreutzfeldt
Betriebsrat vorhanden, 5 Mitglieder; Vorsitz: Torsten Hähnel
Prozessvertreter Kläger RA Benedikt Steinhauer, Kanzlei Steinhauer & Vonau, Oranienstr. 14, 10999 Berlin
Prozessvertreter Beklagte RAin Dr. Miriam Falkenberg, Falkenberg Arbeitsrecht, Potsdamer Platz 7, 10785 Berlin
Aktenzeichen ArbG 28 Ca 7314/26
Beginn Arbeitsverhältnis 01.03.2018
Funktion Senior IT-Administrator
Bruttogehalt EUR 4.850,00/Monat
Kündigungsart ordentliche betriebsbedingte Kündigung
Datum Kündigung 28.04.2026 (ausgestellt), Zugang 30.04.2026
Beendigungsdatum 31.08.2026
Frist § 4 KSchG 20.05.2026 (Mittwoch)
Klageeinreichung 14.05.2026
Gütetermin 04.06.2026, 09:30 Uhr
Vergleich 18.06.2026
Abfindung EUR 24.250,00 (= 5 Monatsverdienste)
Verfahrensstand abgeschlossen (Vergleich)

Dateien in dieser Akte

Datei Inhalt
README.md Diese Übersicht: Sachverhalt, Eckdaten, Dateiliste, Prüffokus
arbeitsvertrag_weber_2018.md Vollständiger Arbeitsvertrag vom 15.02.2018 (alle §§)
arbeitsvertrag_weber_2018.docx DOCX-Original des Arbeitsvertrags
kuendigungsschreiben_techlogix_30-04-2026.md Kündigungsschreiben TechLogix GmbH vom 28.04.2026 mit Kanzlei-Anmerkungen
kuendigungsschreiben_techlogix_30-04-2026.docx DOCX-Original Kündigungsschreiben
betriebsrat_anhoerung_entwurf_roh.md BR-Anhörungsschreiben (unvollständig, Formfehler dokumentiert)
betriebsrat_anhoerung_entwurf_roh.docx DOCX-Fassung des BR-Anhörungsschreibens
mandantennotiz_erstgespraech_06-05-2026.md Ausführliche Mandantennotiz, Erstgespräch 06.05.2026
notiz_weber_gespraech_maerz_2026.md Handnotiz des Mandanten zum Gespräch vom 25.03.2026
vollmacht_weber.md Prozessvollmacht Weber an RA Steinhauer
vollmacht_weber.docx DOCX-Original Vollmacht
sozialauswahl_vergleichstabelle_roh.md Sozialauswahl-Tabelle Weber/Grunewald/Sonnleitner mit Punkteschema
kuendigungsschutzklage_weber_14-05-2026.md Klageschrift ArbG Berlin (Rubrum, Anträge, Begründung, Beweise)
kuendigungsschutzklage_weber_14-05-2026.docx DOCX-Original Klageschrift
klageerwiderung_techlogix_28-05-2026.md Klageerwiderung der Beklagten (Rubrum, Anträge, Verteidigung)
klageerwiderung_techlogix_28-05-2026.docx DOCX-Original Klageerwiderung
annahmeverzug_berechnung.md Berechnung Annahmeverzugslohn und Abfindungsalternativen
annahmeverzug_berechnung.xlsx XLSX-Tabelle Annahmeverzug und Abfindungsvergleich
vergleichsprotokoll_18-06-2026.md Prozessvergleich vom 18.06.2026 (Protokoll ArbG Berlin)
vergleichsprotokoll_18-06-2026.docx DOCX-Original Vergleichsprotokoll
zwischenzeugnis_weber_31-08-2026.md Qualifiziertes Zeugnis TechLogix GmbH für Weber
zwischenzeugnis_weber_31-08-2026.docx DOCX-Original Zeugnis

Prüffokus

Diese Akte zeigt den vollständigen Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens — vom Erstgespräch bis zum Vergleich. Im Einzelnen werden folgende Rechtsfragen und Praxissituationen abgedeckt:

Verfahrensrechtlich

  • Fristberechnung nach § 4 KSchG: Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung, Bedeutung des Zugangszeitpunkts bei Botenzustellung
  • Anforderungen an den Zugangsbeweis (Zeugin Koslowski, fehlender Poststempel)
  • Anwendungsbereich des KSchG gem. § 23 Abs. 1 KSchG bei Mischbelegschaft (Vollzeit/Teilzeit, Schwellenwert 10 Arbeitnehmer)

Materiell-rechtlich

  • Betriebsbedingte Kündigung: Anforderungen an die unternehmerische Entscheidung (BAG-Rechtsprechung zu Outsourcing, hier: Vertrag noch nicht unterschrieben)
  • Betriebsratsanhörung § 102 BetrVG: Fehlerfolge bei fehlendem Datum, unvollständigem Schreiben (fehlende Seite 2), streitigem Zugangszeitpunkt
  • Sozialauswahl § 1 Abs. 3 KSchG: Punkteschema, Vergleichsgruppe, Bedeutung von GdB 30 (kein Sonderkündigungsschutz nach § 168 SGB IX, aber Auswahlpunkt strittig)
  • Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem Großen Senat BAG, GS 1/84

Strategisch/taktisch

  • Abfindungsberechnung: Faustformel (halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr), Bandbreiten, Verhandlungsstrategie
  • Gütertermin-Vorbereitung: realistische Einschätzung, Minimalziel vs. Maximalziel
  • Vergleichsprotokoll: Formulierung steuerlich günstiger Abfindungsklauseln, Zeugnisregelung

Rechtliche Knackpunkte

  1. Frist § 4 KSchG — Ablauf 20.05.2026 → Soforthandlungsbedarf
  2. BR-Anhörung § 102 BetrVG — Datum fehlt, Seite 2 fehlt, Zugangszeitpunkt strittig → möglicher Formfehler
  3. Sozialauswahl § 1 Abs. 3 KSchG — Grunewald (2 J. BZ, ledig, keine Kinder) hätte zuerst entlassen werden müssen
  4. Unternehmerische Entscheidung — Outsourcing-Vertrag mit DataFlow Solutions bei Kündigungsausspruch noch nicht unterzeichnet
  5. Annahmeverzug — bei unberechtigter Kündigung droht AG Lohnnachzahlungspflicht ab Zugang Klage
  6. Weiterbeschäftigung — Anspruch nach BAG GS 1/84, hilfsweise Abfindung

Skills zum Durchspielen

Skill Was er hier prüft
kueschk-triage-laie-oder-anwalt Einstieg (Anwalt-Modus)
kueschk-frist-und-zugang-pruefen Fristberechnung, Zugangsbeweis Koslowski
kueschk-anwendbarkeit-kschg-pruefen § 23 KSchG: 19,5 berechnete Köpfe
kueschk-formfehler-pruefen BR-Anhörung: Datum fehlt, Seite 2 fehlt
kueschk-kuendigungsgrund-personen-verhalten-betrieb Betriebsbedingt, DataFlow-Auftrag nicht unterschrieben
kueschk-sonderkuendigungsschutz-checkliste GdB 30 Sonnleitner, Weber selbst kein Schutz
kueschk-klageschrift-anwalt-baustein Klageschrift ArbG Berlin
kueschk-weiterbeschaeftigungsantrag-grosser-senat Hilfsantrag Weiterbeschäftigung
kueschk-abfindung-faustformel-und-spannweite 8,2 Jahre × EUR 4.850
kueschk-guetetermin-strategie-und-sprechzettel Gütertermin 04.06.2026

Einstieg

/arbeitsrecht:kueschk-triage-laie-oder-anwalt

Dann weiter mit kueschk-frist-und-zugang-pruefen — die Frist ist das erste Thema.


Disclaimer