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Akte: Solis Vision X Smartglasses

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Streitsache: Datenschutzverein NORD e.V. ./. Lir Optics Ltd. Aktenzeichen: 11 C 2406/26 (Amtsgericht Hamburg, Abteilung 11) Streitwert: 1577 EUR (Testkauf 1197 EUR plus Gutachterkosten 380 EUR)

Worum geht es

Der Datenschutzverein NORD e.V. (klagebefugt nach Paragraf 8 Absatz 3 Nummer 4 UWG sowie nach DSGVO-Vertretung) hat am 12. Februar 2026 als Testkauf bei der irischen Herstellerin Lir Optics Ltd. in Galway eine Augmented-Reality-Brille der Bauart "Solis Vision X" zum Preis von 1197 EUR online bestellt. Die Brille wurde nach Hamburg geliefert. Anschließend gab die Klägerin ein Sachverständigengutachten über die DSGVO-Konformität der Brille in Auftrag, Kosten 380 EUR.

Der Gutachter stellt fest:

  • Die Brille zeichnet heimlich Video-Streams umgebender Personen auf, ohne dass eine LED-Aufzeichnungsanzeige (wie etwa bei Apple Vision Pro Pflicht) eingeschaltet ist.
  • Live-Streaming in die Hersteller-Cloud (Server in den USA und in Singapur) ist Werkseinstellung; ein Hinweis-Pop-up gibt es nicht.
  • Eine Gesichtserkennung in Echtzeit identifiziert Personen aus öffentlich zugänglichen Quellen und blendet Namen ins Sichtfeld ein.
  • Datenübertragung in Drittländer erfolgt ohne EU-Standardvertragsklauseln und ohne Transfer Impact Assessment.

Die Klägerin verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Brille sowie Erstattung der Gutachterkosten und Feststellung des Annahmeverzugs.

Die Beklagte wendet ein, ihre AGB sehen Schweizer Recht und Gerichtsstand Zürich vor, hilfsweise sei ein Sachmangel zu verneinen, weil die Brille technisch einwandfrei funktioniere.

Prüfschwerpunkte

Prüfschwerpunkt Wo es vorkommt
Internationale Zuständigkeit EuGVVO/Brussel Ia, Artikel 17 ff. Verbrauchergerichtsstand (hier nicht, Klägerin ist Verein); Artikel 7 Nummer 1 b EuGVVO Erfüllungsort Lieferort Hamburg
Anwendbares Recht Rom-I Artikel 4 Absatz 1 a Verkaeufersitz CH → Schweizer Recht; aber Artikel 6 CISG; CISG anwendbar, weil beide Staaten Vertragsstaaten und kein wirksamer Ausschluss
AGB-Kollision Knock-out-Doktrin (BGH herrschende Meinung); Schweizer AGB enthalten Schweizer Recht, deutsche AGB der Klägerin enthalten deutsches Recht → beide Rechtswahlklauseln fallen weg, Artikel 6 CISG nicht erfüllt → CISG gilt direkt
Incoterms FOB Galway Gefahrübergang vor EU-Eintritt (Artikel 67 Absatz 1 CISG); aber: Sachmangel bestand bereits bei Gefahrübergang (Software-Defekt im Werk verbaut), Artikel 36 CISG
Sachmangel und DSGVO Artikel 35 CISG: Vertragsmaessigkeit. Rechtsfrage: Macht ein EU-rechtlich verbotenes Verhalten der Software die Ware mangelhaft? Argumentation über Artikel 35 Absatz 2 b CISG (Eignung für einen besonderen Zweck) und Artikel 35 Absatz 2 a CISG (übliche Verwendung)
DSGVO als Eingriffsnorm Artikel 9 Rom-I Eingriffsnormen; Erwaegungsgrund 81 Rom-I; DSGVO findet trotz Schweizer Rechtswahl Anwendung (Marktortprinzip Artikel 3 Absatz 2 DSGVO)
AG-Zuständigkeit Streitwert 1577 EUR; Paragraf 23 Nummer 1 GVG (bis 5000 EUR); AG Hamburg
Berufung Wert der Beschwer prüfen; bei 1577 EUR unterhalb 600 EUR ist Berufung nicht ohne Zulassung statthaft → Berufung muss zugelassen werden, Paragraf 511 Absatz 4 ZPO; ABER: hier Wert über 600 EUR → Berufung statthaft

Aktenordner

Ordner Inhalt
eingang/ Klagschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Schriftsatznachreichungen
gerichtsakte/ Aktenübersicht, Verfügungen, Protokoll mündliche Verhandlung, Beweisbeschluss
beweismittel/ AGB beide Parteien, Bestellbestätigung mit FOB Galway, Gutachten, Screenshots, Gerät-Spezifikation
output/ Hier landen Relationsgutachten, Tenorentwurf, Urteilsentwurf, DOCX/PDF
referenzen/ CISG-Volltext (Verweis), Rom-I-Verweis, DSGVO-Verweis, Workflow-Vermerk

Bearbeitungsablauf

  1. Phase 1 (1.5 Stunden): Aktenintake (Skill aktenintake-zivil). Die Bearbeitung ordnet alle Schriftstücke chronologisch und bewerten Relevanz.
  2. Phase 2 (3 Stunden): Relationsgutachten (Skill relation-zivil). Sachbericht plus Klägerstation plus Beklagtenstation plus Beweisstation plus Tenorierungsstation.
  3. Phase 3 (2 Stunden): Prüfung Zulässigkeit (Skill zulaessigkeit-pruefen), insbesondere internationale Zuständigkeit.
  4. Phase 4 (3 Stunden): Materielle Prüfung (Skills cisg-pruefen, kollidierende-agb-pruefen, incoterms-und-gefahruebergang, dsgvo-rechtswidriges-produkt, internationales-privatrecht).
  5. Phase 5 (1.5 Stunden): Beweiswürdigung mit Richter-Input (Skill beweiswuerdigung-mit-richter-input).
  6. Phase 6 (2 Stunden): Tenor und Tatbestand und Entscheidungsgründe (Skills tenor-bauen-zivil, tatbestand-zivil-schreiben, entscheidungsgruende-zivil-schreiben).
  7. Phase 7 (1 Stunde): Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtsmittelbelehrung.
  8. Phase 8 (1 Stunde): Berufungsfest prüfen (Skill berufungsfest-pruefen).
  9. Phase 9 (30 Minuten): DOCX-Rendering (Skill dokumente-rendern-urteil-docx).

Workflow-Vermerk: siehe referenzen/workflow_relation_und_pruefpunkte.md.