Akte: Solis Vision X Smartglasses
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| Was | Format | Quelle |
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| Akten-ZIP (alle Einzeldateien) | ZIP | testakte-solis-vision-x-smartglasses.zip |
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|---|---|
testakte-solis-vision-x-smartglasses (Akte) |
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Streitsache: Datenschutzverein NORD e.V. ./. Lir Optics Ltd. Aktenzeichen: 11 C 2406/26 (Amtsgericht Hamburg, Abteilung 11) Streitwert: 1577 EUR (Testkauf 1197 EUR plus Gutachterkosten 380 EUR)
Worum geht es
Der Datenschutzverein NORD e.V. (klagebefugt nach Paragraf 8 Absatz 3 Nummer 4 UWG sowie nach DSGVO-Vertretung) hat am 12. Februar 2026 als Testkauf bei der irischen Herstellerin Lir Optics Ltd. in Galway eine Augmented-Reality-Brille der Bauart "Solis Vision X" zum Preis von 1197 EUR online bestellt. Die Brille wurde nach Hamburg geliefert. Anschließend gab die Klägerin ein Sachverständigengutachten über die DSGVO-Konformität der Brille in Auftrag, Kosten 380 EUR.
Der Gutachter stellt fest:
- Die Brille zeichnet heimlich Video-Streams umgebender Personen auf, ohne dass eine LED-Aufzeichnungsanzeige (wie etwa bei Apple Vision Pro Pflicht) eingeschaltet ist.
- Live-Streaming in die Hersteller-Cloud (Server in den USA und in Singapur) ist Werkseinstellung; ein Hinweis-Pop-up gibt es nicht.
- Eine Gesichtserkennung in Echtzeit identifiziert Personen aus öffentlich zugänglichen Quellen und blendet Namen ins Sichtfeld ein.
- Datenübertragung in Drittländer erfolgt ohne EU-Standardvertragsklauseln und ohne Transfer Impact Assessment.
Die Klägerin verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Brille sowie Erstattung der Gutachterkosten und Feststellung des Annahmeverzugs.
Die Beklagte wendet ein, ihre AGB sehen Schweizer Recht und Gerichtsstand Zürich vor, hilfsweise sei ein Sachmangel zu verneinen, weil die Brille technisch einwandfrei funktioniere.
Prüfschwerpunkte
| Prüfschwerpunkt | Wo es vorkommt |
|---|---|
| Internationale Zuständigkeit | EuGVVO/Brussel Ia, Artikel 17 ff. Verbrauchergerichtsstand (hier nicht, Klägerin ist Verein); Artikel 7 Nummer 1 b EuGVVO Erfüllungsort Lieferort Hamburg |
| Anwendbares Recht | Rom-I Artikel 4 Absatz 1 a Verkaeufersitz CH → Schweizer Recht; aber Artikel 6 CISG; CISG anwendbar, weil beide Staaten Vertragsstaaten und kein wirksamer Ausschluss |
| AGB-Kollision | Knock-out-Doktrin (BGH herrschende Meinung); Schweizer AGB enthalten Schweizer Recht, deutsche AGB der Klägerin enthalten deutsches Recht → beide Rechtswahlklauseln fallen weg, Artikel 6 CISG nicht erfüllt → CISG gilt direkt |
| Incoterms FOB Galway | Gefahrübergang vor EU-Eintritt (Artikel 67 Absatz 1 CISG); aber: Sachmangel bestand bereits bei Gefahrübergang (Software-Defekt im Werk verbaut), Artikel 36 CISG |
| Sachmangel und DSGVO | Artikel 35 CISG: Vertragsmaessigkeit. Rechtsfrage: Macht ein EU-rechtlich verbotenes Verhalten der Software die Ware mangelhaft? Argumentation über Artikel 35 Absatz 2 b CISG (Eignung für einen besonderen Zweck) und Artikel 35 Absatz 2 a CISG (übliche Verwendung) |
| DSGVO als Eingriffsnorm | Artikel 9 Rom-I Eingriffsnormen; Erwaegungsgrund 81 Rom-I; DSGVO findet trotz Schweizer Rechtswahl Anwendung (Marktortprinzip Artikel 3 Absatz 2 DSGVO) |
| AG-Zuständigkeit | Streitwert 1577 EUR; Paragraf 23 Nummer 1 GVG (bis 5000 EUR); AG Hamburg |
| Berufung | Wert der Beschwer prüfen; bei 1577 EUR unterhalb 600 EUR ist Berufung nicht ohne Zulassung statthaft → Berufung muss zugelassen werden, Paragraf 511 Absatz 4 ZPO; ABER: hier Wert über 600 EUR → Berufung statthaft |
Aktenordner
| Ordner | Inhalt |
|---|---|
eingang/ |
Klagschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Schriftsatznachreichungen |
gerichtsakte/ |
Aktenübersicht, Verfügungen, Protokoll mündliche Verhandlung, Beweisbeschluss |
beweismittel/ |
AGB beide Parteien, Bestellbestätigung mit FOB Galway, Gutachten, Screenshots, Gerät-Spezifikation |
output/ |
Hier landen Relationsgutachten, Tenorentwurf, Urteilsentwurf, DOCX/PDF |
referenzen/ |
CISG-Volltext (Verweis), Rom-I-Verweis, DSGVO-Verweis, Workflow-Vermerk |
Bearbeitungsablauf
- Phase 1 (1.5 Stunden): Aktenintake (Skill
aktenintake-zivil). Die Bearbeitung ordnet alle Schriftstücke chronologisch und bewerten Relevanz. - Phase 2 (3 Stunden): Relationsgutachten (Skill
relation-zivil). Sachbericht plus Klägerstation plus Beklagtenstation plus Beweisstation plus Tenorierungsstation. - Phase 3 (2 Stunden): Prüfung Zulässigkeit (Skill
zulaessigkeit-pruefen), insbesondere internationale Zuständigkeit. - Phase 4 (3 Stunden): Materielle Prüfung (Skills
cisg-pruefen,kollidierende-agb-pruefen,incoterms-und-gefahruebergang,dsgvo-rechtswidriges-produkt,internationales-privatrecht). - Phase 5 (1.5 Stunden): Beweiswürdigung mit Richter-Input (Skill
beweiswuerdigung-mit-richter-input). - Phase 6 (2 Stunden): Tenor und Tatbestand und Entscheidungsgründe (Skills
tenor-bauen-zivil,tatbestand-zivil-schreiben,entscheidungsgruende-zivil-schreiben). - Phase 7 (1 Stunde): Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtsmittelbelehrung.
- Phase 8 (1 Stunde): Berufungsfest prüfen (Skill
berufungsfest-pruefen). - Phase 9 (30 Minuten): DOCX-Rendering (Skill
dokumente-rendern-urteil-docx).
Workflow-Vermerk: siehe referenzen/workflow_relation_und_pruefpunkte.md.