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Akte Verkehrs- und Infrastrukturrecht: Straßenbahn Linie 7, Ladezonen und Schulwegsicherheit

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Arbeitsakte für eine Mittelstadt (Stadt Friedrichshöfe, ca. 220.000 Einwohner) mit komplexem Verkehrsinfrastrukturvorhaben: Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 (Westast), Einrichtung von Ladezonen für Wirtschaftsverkehr und E-Mobilität, Anpassung der Parkraumbewirtschaftung sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Schulwegsicherheit.


Sachverhalt

Die Stadt Friedrichshöfe plant seit 2023 die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 um rund 3,2 Kilometer in Richtung des neuen Stadtquartiers "Westpark" sowie des bestehenden Gewerbeparks Siemensring. Der Stadtrat hat im Herbst 2024 beschlossen, das Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG i.V.m. dem Landesstraßenbahngesetz einzuleiten und die Verkehrsbetriebe Friedrichshöfe GmbH (VBF) mit der Erarbeitung der Planunterlagen zu beauftragen. Parallel wurde das Planungsamt der Stadt mit der Koordination der begleitenden Maßnahmen betraut. Drei Trassenvarianten (A, B und C) wurden im Rahmen einer Vorplanung entwickelt; Variante B wurde als Vorzugsvariante in die weiteren Planungen eingebracht, da sie den geringsten Eingriff in geschützte Baumreihen aufweist, wenngleich ein Grunderwerb von rund 1.400 m² im Bereich Kleingartenparzelle 7/12 erforderlich ist.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden in der öffentlichen Auslegung (März/April 2026) zahlreiche Einwendungen erhoben. Anwohnerinnen und Anwohner der Gartenstraße rügen Lärmimmissionen, den Verlust von elf Stellplätzen sowie ein vermeintlich unzureichendes Beteiligungsverfahren. Die Bürgerinitiative "Westpark lebenswert e.V." fordert ergänzend eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung und zweifelt an der Zuständigkeit der Bezirksregierung Westmark als Planfeststellungsbehörde. Der Erörterungstermin ist für Oktober 2026 geplant; mit dem Planfeststellungsbeschluss wird frühestens im ersten Quartal 2027 gerechnet.

Parallel zur Straßenbahnplanung erarbeitet das Planungsamt ein Wirtschaftsverkehrs- und Ladeszonenkonzept für die Innenstadt. Hintergrund ist die dramatische Zunahme von Lieferverkehren und das weitgehend ungeordnete Halten in zweiter Reihe im Bereich Marktstraße und Siemensring. Das Konzept sieht zeitlich beschränkte Ladezonen (täglich 07:0011:00 Uhr), eine Handwerkerladezone am Gewerbepark sowie eine kombinierte Hol- und Bringzone vor der Schule Nord vor. Gleichzeitig treibt das kommunale Stadtwerk Friedrichshöfe (SWF) in Kooperation mit einem privaten Charge Point Operator (CPO) den Aufbau von 16 AC-Ladepunkten und 4 DC-Schnellladern auf öffentlichen Flächen voran; die Betreiberstruktur und die Fragen der Sondernutzungserlaubnis für Gehwegflächen sind noch nicht abschließend geklärt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulwegsicherheit. Nach einem Beinahe-Unfall vor der Grundschule Nord im September 2025 hat die Polizeiinspektion Friedrichshöfe eine formelle Gefahrenmeldung erstattet und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sowie einer baulichen Querungshilfe empfohlen. Das Planungsamt hat in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Schulträger einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der nun in einer Beschlussvorlage für den Stadtrat zusammengefasst wird. Die Finanzierung soll über das Bundesförderprogramm "Sicherer Schulweg" beantragt werden.

Die Finanzierung des Gesamtprojekts stützt sich auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm), eine ergänzende Landesförderung sowie Eigenmittel der Stadt. Für die Ladeinfrastruktur wird zusätzlich die THG-Quotenvermarktung durch das Stadtwerk als Refinanzierungsinstrument geprüft. Die Vergabe der Planungsleistungen für den Straßenbahnausbau ist ab einem geschätzten Nettoauftragswert von rund 2,3 Mio. Euro europaweit nach VgV auszuschreiben; die Vorbereitung der Vergabeunterlagen und die Dokumentation nach § 8 VgV sind Gegenstand des Unterordners 08.


Eckdaten

Merkmal Wert
Stadt Friedrichshöfe (), ca. 220.000 Einwohner
Aktenzeichen Planungsamt PA-2024-L7-0091
Aktenzeichen Planfeststellung BezReg Westmark PF-2025/478-VBF
Vorhaben Straßenbahnverlängerung Linie 7, Westast, ca. 3,2 km
Trassenvariante B (Vorzugsvariante)
Geschätzte Investitionskosten ca. 38,5 Mio. Euro (brutto)
GVFG-Bundesförderung beantragt bis zu 60 % (ca. 23,1 Mio. Euro)
Planfeststellungsbehörde Bezirksregierung Westmark
Verfahrensstand Öffentliche Auslegung abgeschlossen, Erörterungstermin geplant
Einwendungsfrist 15.04.2026 (abgelaufen)
Erörterungstermin geplant 14.16.10.2026
Beschluss erwartet Q1 2027
Hauptbeteiligte Stadt Friedrichshöfe (Planungsamt, Ordnungsamt), VBF GmbH, SWF, BI Westpark lebenswert e.V., Bezirksregierung Westmark, Landesbetrieb Straßen NRW-West

Beteiligte

Partei / Stelle Funktion
Stadt Friedrichshöfe Planungsamt Vorhabenträgerin (koordinierend), Antragstellerin Förderung, Verfahrensführung Schulwegsicherheit
Verkehrsbetriebe Friedrichshöfe GmbH (VBF) Antragstellerin im Planfeststellungsverfahren, Betreiberin Straßenbahn
Stadtwerk Friedrichshöfe GmbH (SWF) Betreiberin/Mitantragstellerin Ladeinfrastruktur, THG-Quote
Bezirksregierung Westmark Planfeststellungsbehörde nach § 28 PBefG
Landesbetrieb Straßen NRW-West Träger öffentlicher Belange (TÖB), Stellungnahme Straßenrecht
Bürgerinitiative "Westpark lebenswert e.V." Einwenderin, Klägerin in spe
Anwohner Gartenstraße Einwendeführer (Lärm, Stellplätze)
Grundschule Nord / Schulträger Betroffener wegen Schulwegsicherheit
Polizeiinspektion Friedrichshöfe TÖB, Gefahrenmeldung Schulweg
Privater CPO (Charge Point Operator) Kooperationspartner SWF für Ladeinfrastruktur

Zeitachse 20252027

Datum Ereignis
Sep 2024 Stadtratsbeschluss: Einleitung Planfeststellungsverfahren, Vorzugsvariante B
Jan 2025 VBF stellt Planfeststellungsantrag bei Bezirksregierung Westmark
Mrz 2025 Planfeststellungsbehörde fordert Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung
Jun 2025 Überarbeiteter Antrag mit Umweltbericht eingereicht
Sep 2025 Beinahe-Unfall Grundschule Nord; Polizei erstattet Gefahrenmeldung
Okt 2025 Stadtrat beauftragt Planungsamt mit Schulwegmaßnahmen
Jan 2026 VBF reicht ergänzte Planunterlagen ein; Bezirksregierung setzt Auslegungstermin fest
02.03.01.04.2026 Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (§ 73 VwVfG NRW)
15.04.2026 Ablauf Einwendungsfrist
12.05.2026 Eingang Widerspruch Anwohner Gartenstr. 14 gegen Vorplanung
Jun 2026 Planungsamt übermittelt Stellungnahme zu Einwendungen
14.16.10.2026 Erörterungstermin (geplant)
Dez 2026 Abschluss Förderantrag GVFG Bundesprogramm
Q1 2027 Planfeststellungsbeschluss erwartet
Q2 2027 Vergabe Planungsleistungen Los 1 (Objektplanung Straßenbahn)
Q3 2027 Baubeginn (Vorbehalt: keine aufschiebende Wirkung von Klagen)

Dateien in dieser Akte

Datei Inhalt
README.md Diese Übersicht
01_intake/email_kommune.txt Erstanfrage der Stadtverwaltung zur Projektstruktur
02_planung/ratsbeschluss_entwurf.md Entwurf Ratsbeschluss mit Tenor und Begründung
02_planung/ratsbeschluss_entwurf.docx DOCX-Fassung des Ratsbeschlussentwurfs
03_strassenbahn/linienfuehrung_betroffene.md Stellungnahme VBF zu Linienführung und Betroffenen
03_strassenbahn/planfeststellungsbeschluss_auszug.md Auszug Planfeststellungsbeschluss (Tenor, Nebenbestimmungen)
03_strassenbahn/planfeststellungsbeschluss_auszug.docx DOCX-Fassung des Planfeststellungsbeschluss-Auszugs
04_ladeinfrastruktur/ladepunkte_netzanschluss.md Aktenvermerk Planungsamt: Ladeinfrastruktur und Sondernutzung
05_parkraum_wirtschaftsverkehr/lieferzonen_konzept.csv Konzeptübersicht Ladezonen (Tabelle)
05_parkraum_wirtschaftsverkehr/ladeszonenkonzept_stellungnahme.md E-Mail Bürgerinitiative zu Ladezonen
06_schulwegsicherheit/gefahrenstellen.md Aktenvermerk Planungsamt: Schulwegsicherheit Tempo 30
07_verfahren/widerspruch_anwohner.md Widerspruchsschreiben Anwohner Gartenstraße
07_verfahren/widerspruch_anwohner.docx DOCX-Fassung des Widerspruchsschreibens
08_foerderung_vergabe/foerdermittel_vergabe.md Förderbescheid GVFG + Vergabeunterlagen
08_foerderung_vergabe/foerdermittel_vergabe.docx DOCX-Fassung Förderbescheid

Prüffokus

Diese Akte zeigt das Zusammenspiel mehrerer öffentlich-rechtlicher Verfahren bei einem kommunalen Verkehrsinfrastrukturprojekt:

  1. Planfeststellungsverfahren (§§ 28, 29 PBefG, §§ 72 ff. VwVfG NRW): Ablauf von Antragstellung über öffentliche Auslegung, TÖB-Beteiligung, Erörterungstermin bis zum Beschluss; Abwägungsgebot; Einwendungen und deren Behandlung.
  2. Straßenrecht / Sondernutzung: Anforderungen an Sondernutzungserlaubnisse für Ladepunkte auf Gehwegen; Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung.
  3. E-Mobilität und THG-Quote: Rechtlicher Rahmen für kommunale Ladeinfrastruktur, Betreibermodelle (städtisch vs. CPO), Refinanzierung über THG-Quoten (§ 37a BImSchG i.V.m. 38. BImSchV).
  4. Wirtschaftsverkehr und Ladezonen: Rechtliche Grundlagen für Halteverbote, zeitlich beschränkte Ladezonen (§ 45 StVO), Verwaltungsvollzug.
  5. Schulwegsicherheit / Tempo 30: Verfahren zur Anordnung von Tempo 30 vor Schulen (§ 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO); Zusammenspiel von Polizei, Ordnungsamt, Schule.
  6. Förderrecht GVFG: Zuwendungsrecht, Bewilligungsvoraussetzungen, Verwendungsnachweis, Rückforderungsrisiken (§§ 23, 44 BHO entsprechend LHO).
  7. Vergaberecht VgV/UVgO: Schwellenwerte, Losaufteilung, Wertungskriterien, Dokumentationspflichten für EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen.
  8. Rechtsschutz: Widerspruch, Drittanfechtungsklage, aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse (§ 80 VwGO).

Disclaimer