Zitierweise-Plugin auf v3.0: - BGH-Pinpoint mit Az.-Marker und Rn. - Grueneberg/MueKo statt Palandt (seit 2022) - Hierarchie BVerfG → EuGH → BGH → OLG → LG - Verlag nur bei Monographien, nicht bei Grosskommentaren Sieben neue Fachanwaltschafts-Plugins (24/24 BRAO-Fachanwaltschaften): - fachanwalt-steuerrecht (FAO § 9) - fachanwalt-arbeitsrecht (FAO § 10) - fachanwalt-sozialrecht (FAO § 11) - fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht (FAO § 14) - fachanwalt-miet-wohnungseigentumsrecht (FAO § 14e) - fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz (FAO § 14k) - fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht (FAO § 14i) Jeweils Orientierungs-Skill plus drei Workflow-Skills mit Kaltstart-Rueckfragen, BGH-Rechtsprechung, Schreibvorlagen. BREAKING CHANGE Methodenlehre-Plugin auf v3.0: - Plugin umbenannt von methodenlehre-deutsches-recht zu methodenlehre-buergerliches-recht - Reference umbenannt von methodik-deutsches-recht.md zu methodik-buergerliches-recht.md - Inhaltliche Neufassung aus anwaltlicher Praxisperspektive: keine starre Auslegungskanones-Rangfolge, Teleologie als dominantes Praxisargument, Rechtsfortbildung als reales Werkzeug - Globaler Sweep: 23 Dateien mit Referenzen aktualisiert Versions-Sync auf 2.2.4 (Methodenlehre und Zitierweise auf 3.0.0). Uebersichtsseite mit 24 Karten neu generiert. README, marketplace.json und _FACHANWALTSCHAFTS-PLUGINS/README mit allen 24 FA-Plugins alphabetisch.
7.3 KiB
name, description
| name | description |
|---|---|
| examensvorbereitung-fragen | Examensvorbereitungs-Fragen für das 1. und 2. Juristische Staatsexamen, bundeslandspezifisch nach JAG. Lade diesen Skill, wenn der Nutzer sagt: „Examensklausur", „Übungsfragen", „teste mich", „Examensvorbereitung", „1. StEx", „2. StEx" oder ähnliches. |
Examensvorbereitungs-Fragen
Zweck
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP) sowie das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen). Er berücksichtigt:
- das jeweilige Bundesland und seine JAG (Juristenausbildungsgesetz)
- die Prüfungsgebiete des zuständigen Justizprüfungsamts (JPA)
- aktuelle Schwerpunkte aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
- das individuelle Schwächeprofil aus dem Lernprofil
Ziel: examenstypische Fragen, nicht nur abstrakte Theoriefragen. Jede Frage wird im Gutachtenstil gelöst und zitiert relevante Kommentare und Aufsätze.
Eingaben
- Lernprofil unter
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md→ Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil - Optional:
lernplan.yaml– zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind - Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
- Prüfungstyp:
--schriftlich(Klausur, 5h) oder--mündlich(Aktenvortrag, AG-Fragen)
Ablauf
1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)
Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:
- „In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
- „1. oder 2. Staatsexamen?"
- „Schriftlich oder mündlich?"
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
„In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
3. Fragengenerierung
- Fragen gewichtet nach Schwächeprofil aus dem Lernprofil
- Examenstypische Sachverhalte (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
- Schwierigkeitsmarkierung:
[Grundniveau]/[Examensniveau]/[Schwerpunkt] - JAG-Markierung: kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist
4. Auswertung
Nach jeder Antwort:
- Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
- Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
- Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
- Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus
../references/zitierweise.md? - Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren
--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
Quellen und Zitierweise
→ ../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)
Pflicht-Kommentare je Rechtsgebiet:
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|---|---|
| BGB AT / Schuldrecht | Grüneberg/Bearbeiter, BGB; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. X |
| Sachenrecht | Brox/Walker, SachenR; Roth, Sachenrecht |
| BGB Allgemein | Wertenbruch, BGB AT, Rn. X; Medicus/Petersen, BürgR, Rn. X |
| Handelsrecht | MüKoHGB; Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB |
| Gesellschaftsrecht | MüKoGmbHG; Wertenbruch, GesR |
| ZPO | MüKoZPO; Zöller, ZPO, § X Rn. Y |
| StGB | Fischer, StGB, § X Rn. Y; MüKoStGB |
| Verwaltungsrecht | Kopp/Schenke, VwGO; Maurer/Waldhoff, AllgVerwR |
Examensrelevante Ausbildungszeitschriften:
- NJW, JuS, JURA, RÜ, ZJS, JA (s. CLAUDE.md)
Ausgabeformat
Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)
**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
Musterlösung (nach Nutzerantwort)
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
A. Ansprüche des A gegen B
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
Definition Kaufvertrag: …
Subsumtion: …
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
Obersatz: …
**Literaturnachweise:**
- Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 10.
- Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154.
- BGH, Urt. v. 13.07.2022 – VIII ZR 317/21, NJW 2022, 2754 Rn. 21.
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
Beispiel
Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
Musterlösung (Auszug):
I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind, vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1.
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
Literaturnachweise: Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 281 Rn. 2.
Risiken / typische Fehler
- Falscher JAG-Rahmen: BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
- Urteilsstil statt Gutachtenstil: Der Obersatz muss hypothetisch sein. „A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
- h.M. ohne Beleg: „nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
- Scheinprobleme ignorieren: Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
- Konkurrenzprobleme: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl.
../references/methodik-buergerliches-recht.md. - Fehlende Fundstellen im Gutachten: Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.