Files
Klotzkette--claude-fuer-deu…/jurastudium/skills/examensvorbereitung-fragen/SKILL.md
T
Klotzkette 14a5a71055 v2.2.4: Zitierweise v3.0 + 7 neue Fachanwaltschaften + Methodenlehre-Umbenennung
Zitierweise-Plugin auf v3.0:
- BGH-Pinpoint mit Az.-Marker und Rn.
- Grueneberg/MueKo statt Palandt (seit 2022)
- Hierarchie BVerfG → EuGH → BGH → OLG → LG
- Verlag nur bei Monographien, nicht bei Grosskommentaren

Sieben neue Fachanwaltschafts-Plugins (24/24 BRAO-Fachanwaltschaften):
- fachanwalt-steuerrecht (FAO § 9)
- fachanwalt-arbeitsrecht (FAO § 10)
- fachanwalt-sozialrecht (FAO § 11)
- fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht (FAO § 14)
- fachanwalt-miet-wohnungseigentumsrecht (FAO § 14e)
- fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz (FAO § 14k)
- fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht (FAO § 14i)

Jeweils Orientierungs-Skill plus drei Workflow-Skills mit
Kaltstart-Rueckfragen, BGH-Rechtsprechung, Schreibvorlagen.

BREAKING CHANGE Methodenlehre-Plugin auf v3.0:
- Plugin umbenannt von methodenlehre-deutsches-recht zu
  methodenlehre-buergerliches-recht
- Reference umbenannt von methodik-deutsches-recht.md zu
  methodik-buergerliches-recht.md
- Inhaltliche Neufassung aus anwaltlicher Praxisperspektive:
  keine starre Auslegungskanones-Rangfolge, Teleologie als
  dominantes Praxisargument, Rechtsfortbildung als reales Werkzeug
- Globaler Sweep: 23 Dateien mit Referenzen aktualisiert

Versions-Sync auf 2.2.4 (Methodenlehre und Zitierweise auf 3.0.0).
Uebersichtsseite mit 24 Karten neu generiert.
README, marketplace.json und _FACHANWALTSCHAFTS-PLUGINS/README
mit allen 24 FA-Plugins alphabetisch.
2026-05-20 21:01:05 +00:00

7.3 KiB
Raw Blame History

name, description
name description
examensvorbereitung-fragen Examensvorbereitungs-Fragen für das 1. und 2. Juristische Staatsexamen, bundeslandspezifisch nach JAG. Lade diesen Skill, wenn der Nutzer sagt: „Examensklausur", „Übungsfragen", „teste mich", „Examensvorbereitung", „1. StEx", „2. StEx" oder ähnliches.

Examensvorbereitungs-Fragen

Zweck

Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP) sowie das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen). Er berücksichtigt:

  • das jeweilige Bundesland und seine JAG (Juristenausbildungsgesetz)
  • die Prüfungsgebiete des zuständigen Justizprüfungsamts (JPA)
  • aktuelle Schwerpunkte aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
  • das individuelle Schwächeprofil aus dem Lernprofil

Ziel: examenstypische Fragen, nicht nur abstrakte Theoriefragen. Jede Frage wird im Gutachtenstil gelöst und zitiert relevante Kommentare und Aufsätze.

Eingaben

  1. Lernprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
  2. Optional: lernplan.yaml zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
  3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
  4. Prüfungstyp: --schriftlich (Klausur, 5h) oder --mündlich (Aktenvortrag, AG-Fragen)

Ablauf

1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)

Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:

  • „In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
  • „1. oder 2. Staatsexamen?"
  • „Schriftlich oder mündlich?"

Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.

2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate

Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:

„In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"

3. Fragengenerierung

  • Fragen gewichtet nach Schwächeprofil aus dem Lernprofil
  • Examenstypische Sachverhalte (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
  • Schwierigkeitsmarkierung: [Grundniveau] / [Examensniveau] / [Schwerpunkt]
  • JAG-Markierung: kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist

4. Auswertung

Nach jeder Antwort:

  1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
  2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
  3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
  4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus ../references/zitierweise.md?
  5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren

--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.

Quellen und Zitierweise

../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)

Pflicht-Kommentare je Rechtsgebiet:

Rechtsgebiet Standardkommentar
BGB AT / Schuldrecht Grüneberg/Bearbeiter, BGB; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. X
Sachenrecht Brox/Walker, SachenR; Roth, Sachenrecht
BGB Allgemein Wertenbruch, BGB AT, Rn. X; Medicus/Petersen, BürgR, Rn. X
Handelsrecht MüKoHGB; Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB
Gesellschaftsrecht MüKoGmbHG; Wertenbruch, GesR
ZPO MüKoZPO; Zöller, ZPO, § X Rn. Y
StGB Fischer, StGB, § X Rn. Y; MüKoStGB
Verwaltungsrecht Kopp/Schenke, VwGO; Maurer/Waldhoff, AllgVerwR

Examensrelevante Ausbildungszeitschriften:

  • NJW, JuS, JURA, RÜ, ZJS, JA (s. CLAUDE.md)

Ausgabeformat

Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)

**Sachverhalt:**
[38 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]

**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]

Musterlösung (nach Nutzerantwort)

**Lösungsskizze  Gutachtenstil**

A. Ansprüche des A gegen B

I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
   Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
   gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
   Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
   Definition Kaufvertrag: …
   Subsumtion: …
   Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.

II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
   Obersatz: …

**Literaturnachweise:**
- Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 10.
- Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154.
- BGH, Urt. v. 13.07.2022  VIII ZR 317/21, NJW 2022, 2754 Rn. 21.

**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]

Beispiel

Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.

Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.

Musterlösung (Auszug):

I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB

Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.

Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind, vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1.

Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.

Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.

II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB

Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.

[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.

Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.

Literaturnachweise: Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 281 Rn. 2.

Risiken / typische Fehler

  • Falscher JAG-Rahmen: BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
  • Urteilsstil statt Gutachtenstil: Der Obersatz muss hypothetisch sein. „A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil falsch für Klausuren.
  • h.M. ohne Beleg: „nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
  • Scheinprobleme ignorieren: Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
  • Konkurrenzprobleme: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten vgl. ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
  • Fehlende Fundstellen im Gutachten: Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.