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name, description
| name | description |
|---|---|
| boesglaeubigkeit-kenntnis-und-819-timing | Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Normen: §§ 819 und 820 BGB; § 818 Abs. 4 BGB. Prüfraster: Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste; Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB; Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert. Output: Zeitachse Kenntnis mit Haftungsverschärfung nach § 819 BGB. Abgrenzung: nicht einfacher Entreicherungseinwand § 818 Abs. 3 BGB. |
Bösgläubigkeit, Kenntnis und § 819 Timing
Einsatzbereich
Nutze diesen Skill, wenn der Zeitpunkt der Kenntnis über den Umfang der Haftung entscheidet. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Was war ursprünglich erlangt und was ist heute noch vorhanden?
- Welche Nutzungen, Surrogate, Erlöse oder Ersatzforderungen gibt es?
- Welche eigenen Ausgaben wurden erspart?
- Wann traten Verlust, Verbrauch, Kenntnis und Rechtshängigkeit ein?
- Welche Bewertungsmethode ist belegbar?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Erstelle eine Vermögensbilanz statt einer Gegenstandsliste.
- Prüfe Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen vor § 818 Abs. 3 BGB.
- Bewerte Dienstleistung und Gebrauchsvorteil objektiv nach Markt- oder Nutzungswert.
- Ordne Wertverluste nach Risiko, Kenntnis und Rechtshängigkeit zu.
- Verlange substantiierte Belege für Entreicherung.
Kenntnis-Zeitachse
Baue eine eigene Zeitachse, weil § 819 BGB nicht nur das Ergebnis, sondern den Haftungsmodus ändert:
| Zeitpunkt | Ereignis | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Empfang | Vorteil erlangt | normale Bereicherungshaftung |
| erste Zweifel | Rückfrage-/Prüfbedarf | noch nicht automatisch § 819 BGB |
| sichere Kenntnis vom Rechtsgrundmangel | Haftungsverschärfung | § 818 Abs. 3 stark eingeschränkt |
| Mahnung / Rückforderung | Indiz für Kenntnis und Verzug | Zinsen/Beweiswert prüfen |
| Rechtshängigkeit | gesetzliche Verschärfung | § 818 Abs. 4 BGB |
| Verbrauch nach Kenntnis | eigenes Risiko | Einrede regelmäßig schwach |
Nicht jede Unsicherheit ist Kenntnis. Umgekehrt kann der Empfänger nach klarer Rückforderung nicht mehr so disponieren, als sei der Vorteil endgültig behalten.
Typische Fehler
- "Geld ist weg" als Ergebnis genügen lassen.
- Surrogate und Ersparnisse übersehen.
- Zinsen, Nutzungen und Wertersatz doppelt zählen.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
| § 818 BGB | [...] | [...] |
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
§ 819-Output
| Frage | Ergebnis |
|---|---|
| Kenntnis vom Tatsachenkern | [...] |
| Kenntnis vom Rechtsgrundmangel | [...] |
| Haftungsverschärfung ab | [...] |
| Verbrauch davor/danach | [...] |
| § 818 Abs. 3 noch offen? | ja / nein / teilweise |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.