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name, description
| name | description |
|---|---|
| ebv-und-bereicherungsrecht | Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Normen: §§ 987 bis 1003 BGB; §§ 812 und 818 BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung. Output: Konkurrenz-Matrix EBV vs. Bereicherungsrecht mit Anspruchsergebnis. Abgrenzung: nicht reines Bereicherungsrecht ohne EBV-Konkurrenz. |
EBV und Bereicherungsrecht
Einsatzbereich
Nutze diesen Skill, wenn Eigentum, Besitz, Nutzungen und Verwendungen mit §§ 812 ff. BGB konkurrieren. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
- Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
- Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
- Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
- Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
Typische Fehler
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
EBV — Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987–1003 BGB)
- Voraussetzung: Eigentümer X gegen Besitzer Y; kein Besitzrecht (Y ist „unrechtmäßiger Besitzer").
- Vindikation § 985 BGB: Herausgabe der Sache.
- §§ 987 ff. BGB Folgeansprüche:
- § 987 BGB Nutzungen bei verklagtem oder bösgläubigem Besitzer.
- § 989 BGB Schadensersatz bei verklagtem oder bösgläubigem Besitzer.
- § 990 BGB Bösgläubigkeit — Kenntnis vom Fehlen des Besitzrechts oder grob fahrlässige Unkenntnis.
- § 993 BGB redlicher und unverklagter Besitzer: nur tatsächlich gezogene Übermaß-Nutzungen, kein Schadensersatz.
- Verwendungen §§ 994 ff. BGB:
- § 994 BGB notwendige Verwendungen — bei verklagtem/bösgläubigem Besitzer voller Ersatz, bei redlichem nur freiwillig erbrachte zwingende Verwendungen.
- § 996 BGB nützliche Verwendungen — nur wenn Eigentümer Besitz übernimmt.
Konkurrenz zu §§ 812 ff. BGB
- Sperrwirkung des EBV: Im Anwendungsbereich der §§ 987 ff. BGB sind Bereicherungs- und Deliktsansprüche grundsätzlich gesperrt (h.M.). Schutzwertung: Besitzschutz und privilegierte Haftung des redlichen Besitzers.
- Ausnahmen (Bereicherungsrecht greift trotz EBV):
- Fremdbesitzerexzess: Besitzer überschreitet sein vermeintliches Recht (z. B. Mieter zerstört Sache mutwillig).
- Aufgedrängte Verwendungen: Verwendungen außerhalb §§ 994 ff. BGB — Bereicherungsausgleich nach § 812 BGB i.V.m. § 1001 BGB (umstritten).
- § 988 BGB unentgeltlich erlangter Besitz: EBV greift, aber Verzahnung mit Bereicherungsrecht über Verweisung.
- Verfügung eines Nichtberechtigten § 816 BGB: vorrangiger Spezialtatbestand, kein EBV-Konflikt bei Drittverfügung.
Praktische Empfehlung
- Prüfung: zuerst Vindikation § 985 BGB klären (Eigentumslage, Besitzrecht), dann EBV-Folgeansprüche, am Ende prüfen, ob § 812 BGB für nicht von §§ 987 ff. erfasste Sachverhalte ergänzend greift.
- Bei Verwendungen: § 1001 BGB Geltendmachung erst bei Rückgabe der Sache.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
| § 818 BGB | [...] | [...] |
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.