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inso-inkongruente-deckung-131 Inkongruente Deckungsanfechtung nach § 131 InsO prüfen: Sicherung oder Befriedigung, die der Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit beanspruchen konnte. Fristen letzter Monat, zweiter oder dritter Monat; Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung. Output: Normmatrix mit Abgrenzung zu § 130, § 133 und § 142.

Inkongruente Deckung — § 131 InsO

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Hatte der Gläubiger einen fälligen, einredefreien Anspruch auf genau diese Leistung?
  2. War die Leistung in Art, Zeitpunkt oder Sicherungsform abweichend vom Geschuldeten?
  3. Lag die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag, nach dem Antrag oder im zweiten/dritten Monat vor dem Antrag?
  4. War der Schuldner im zweiten/dritten Monat zahlungsunfähig?
  5. Kannte der Gläubiger im zweiten/dritten Monat die Gläubigerbenachteiligung oder zwingende Umstände?
  6. Ist die Inkongruenz nur Indiz für § 133 InsO oder trägt bereits § 131 InsO?

Zentrale Normen

§ 131 InsO — § 129 InsO — § 130 InsO — § 133 InsO — § 140 InsO — § 142 InsO — § 143 InsO.

Gesetzliche Struktur

Norm Zeitraum Voraussetzung
§ 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO letzter Monat vor Antrag oder nach Antrag Inkongruenz genügt
§ 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO zweiter oder dritter Monat vor Antrag Schuldner zahlungsunfähig
§ 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO zweiter oder dritter Monat vor Antrag Gläubiger kannte Gläubigerbenachteiligung
§ 131 Abs. 2 InsO Kenntnisersatz und Nahestehende zwingende Umstände oder Vermutung

Begriff der Inkongruenz

Inkongruent ist eine Sicherung oder Befriedigung, wenn der Gläubiger sie:

  • überhaupt nicht beanspruchen konnte,
  • nicht in dieser Art beanspruchen konnte,
  • nicht zu diesem Zeitpunkt beanspruchen konnte.

Typische Beispiele:

  • nachträgliche Sicherheit ohne vorherige Sicherungsabrede.
  • vorzeitige Tilgung noch nicht fälliger Forderungen.
  • Zahlung unter Vollstreckungsdruck in Konstellationen, in denen die Deckung nicht freiwillig geschuldet war.
  • Sicherung für Altverbindlichkeiten kurz vor Antrag.

Verhältnis zu § 133 InsO

Inkongruenz kann ein starkes Indiz für § 133 InsO sein. Sie ersetzt aber nicht automatisch Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis. Für § 133 ist eine eigene Gesamtwürdigung nötig.

Prüfschema

  1. Rechtshandlung und Zeitpunkt nach § 140 InsO.
  2. Deckungscharakter: Sicherung oder Befriedigung eines Insolvenzgläubigers.
  3. Inkongruenz nach Art, Zeit oder Ob.
  4. Fristgruppe § 131 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3.
  5. Zusatzvoraussetzungen bei Nr. 2 oder Nr. 3.
  6. Bargeschäft und § 133 gesondert markieren.

Output-Template

Prüfung § 131 InsO — Inkongruente Deckung

Merkmal Ergebnis Beleg
Sicherung/Befriedigung [...] [...]
Inkongruenz Art/Zeit/Ob [...]
Zeitraum Nr. 1/Nr. 2/Nr. 3 [...]
Zahlungsunfähigkeit ja/nein/offen [...]
Kenntnis Benachteiligung ja/nein/offen [...]
§ 133-Indizwirkung stark/mittel/schwach [...]

Ergebnis: § 131 InsO [naheliegend / nicht naheliegend / offen].


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Bei § 131 InsO ist die exakte Kongruenzprüfung oft entscheidender als die Krisenkenntnis.

Qualitäts-Hardening

  • Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
  • Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
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