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inso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakten KI-gestütztes Screening von Schuldnerakten auf mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche nach §§ 129-147 InsO. Prüft Zahlungsdaten, Kontoauszüge, OPOS, Verträge, Sicherheiten, Gesellschafterdarlehen und Kommunikation; erzeugt Kandidatenmatrix mit Belegen, Unsicherheiten und Human-Review-Grenzen. Schwerpunkt: § 133-Wertungen, Dreiecksverhältnisse, Bargeschäft und § 135.

KI-Screening Schuldnerakten — mögliche Anfechtungsansprüche

Aufgabe

Dieser Skill nutzt KI nicht als Ersatz für die anwaltliche oder insolvenzverwalterliche Prüfung, sondern als beleggebundenes Screening-Werkzeug. Er soll aus Schuldnerakten mögliche Anfechtungskandidaten erkennen, strukturieren, priorisieren und mit Quellenstellen versehen.

Die richtige Antwort kann in schwierigen Fällen auch lauten: Der Sachverhalt reicht für eine rechtliche Prüfung durch KI nicht aus. Das ist kein Fehler, sondern ein verwertbares Ergebnis.

Grundregel

KI darf:

  • Massendaten vorsortieren.
  • Zahlungen, Sicherheiten, Verzichtserklärungen, Aufrechnungen und Dreipersonenvorgänge erkennen.
  • jede Transaktion einem möglichen Tatbestand zuordnen.
  • Belege und Gegenbelege aus der Akte verlinken.
  • Unsicherheiten, Lücken und menschliche Prüfentscheidungen markieren.

KI darf nicht:

  • Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nach § 133 InsO als bewiesen ausgeben, wenn nur Indizien vorliegen.
  • Kenntnis des Anfechtungsgegners fingieren.
  • aus fehlenden Unterlagen auf Tatsachen schließen.
  • komplexe Dreiecksverhältnisse, Cash-Pooling, Treuhand, Konzernverrechnungen oder Globalzessionen ohne Human Review final bewerten.
  • Fristen oder Normfassungen aus dem Gedächtnis verwenden.

Eingaben

Mindestens benötigt:

  • Eröffnungsbeschluss, Insolvenzantrag und Datum der Verfahrenseröffnung.
  • Kontoauszüge, Zahlungsjournal, OPOS-Listen, Debitoren/Kreditoren und Sachkonten.
  • Rechnungen, Verträge, Sicherheitenunterlagen, Ratenzahlungsvereinbarungen.
  • Mahnungen, Vollstreckungsschreiben, Rücklastschriften, Stundungen und E-Mail-Verkehr.
  • Gesellschafterliste, Darlehensverträge, Bürgschaften, Patronatserklärungen.
  • Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit: Liquiditätsstatus, BWA, SuSa, Zahlungsstockungen, nicht bediente fällige Verbindlichkeiten.

Workflow

1. Akteninventar und Quellenanker

Erstelle zuerst ein Quellenregister.

Quelle Zeitraum Datenart Vollständig? Lücke
Kontoauszug Bank 1 [...] Zahlung ja/nein [...]
OPOS Kreditoren [...] Forderungen ja/nein [...]
E-Mails Mahnungen [...] Kenntnisindizien ja/nein [...]

Ohne Quellenanker darf keine Tatsache in die Anfechtungsmatrix übernommen werden.

2. Transaktionsnormalisierung

Jede erkannte Bewegung bekommt eine eindeutige ID.

ID Datum Betrag Zahler Empfänger Vorgang Quelle
IA-001 [...] [...] EUR Schuldner Lieferant Zahlung Rechnung Kontoauszug S. [...]

Bei Sammelzahlungen, Verrechnungen oder Drittzahlungen wird zusätzlich eine Beteiligten-Grafik in Textform erstellt.

3. Tatbestandsrouting

Konstellation Erstprüfung
geschuldete Zahlung an Insolvenzgläubiger § 130 InsO
nicht geschuldete, nicht so geschuldete oder vorzeitige Deckung § 131 InsO
unmittelbar nachteiliger Vertrag ohne Deckungscharakter § 132 InsO
Vorsatzindizien, Kenntnis, lange Rückschau § 133 InsO
Schenkung oder objektiv unentgeltlicher Teil § 134 InsO
Gesellschafterdarlehen, Drittdarlehen mit Gesellschaftersicherheit § 135 InsO
gleichwertiger unmittelbarer Austausch § 142 InsO als Verteidigung prüfen
Rückgewähr, Gegenleistung, Verjährung §§ 143-147 InsO

4. § 133 InsO nur als Indizienmatrix

Bei § 133 InsO wird kein finales Ergebnis ohne Human Review ausgegeben. Die KI erstellt nur eine Indizienmatrix.

Indiz Beleg Gegenbeleg Bewertung
erkannte Zahlungsunfähigkeit [...] [...] stark/mittel/schwach
Ratenzahlungsbitte [...] [...] stark/mittel/schwach
Vollstreckungsdruck [...] [...] stark/mittel/schwach
Sanierungsversuch [...] [...] entlastend/offen/belastend
Information des Empfängers [...] [...] stark/mittel/schwach

Wertungssatz: Die KI benennt Indizien. Die rechtliche Gesamtwürdigung zu Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis bleibt menschlicher Prüfpunkt.

5. Dreiecksverhältnisse und komplexe Strukturen

Bei folgenden Mustern wird zwingend auf Human Review geschaltet:

  • Zahlung durch Dritte oder an Dritte.
  • Factoring, Zentralregulierung, Konzern-Cash-Pool.
  • Sicherheitenbestellung für fremde Forderungen.
  • Gesellschafternahes Drittdarlehen.
  • Treuhandkonten, Anderkonten, Absonderungsrechte.
  • Aufrechnung, Verrechnung, Kontokorrent, Globalzession.

Ausgabe: Beteiligtenrollen, Forderungswege, Vermögensabfluss, mögliche Normen, offene Fragen.

6. Kandidatenmatrix

ID Empfänger Vorgang Normkandidat Betrag Frist Belege Gegenargument Review
IA-001 [...] Zahlung § 130 InsO [...] EUR offen/kritisch [...] § 142 möglich Anwalt prüfen
IA-002 [...] Sicherheit § 135 InsO [...] EUR offen/kritisch [...] kein Gesellschafter? Anwalt prüfen

Qualitätsgate

Vor jeder Ausgabe prüfen:

  1. Hat jede Tatsache mindestens einen Quellenanker?
  2. Sind Antragsdatum, Eröffnungsdatum und Rechtshandlungsdatum getrennt?
  3. Ist § 140 InsO als Zeitpunkt der Vornahme mitgedacht?
  4. Sind Fristen und Verjährung getrennt?
  5. Ist § 142 InsO nicht als Freibrief, sondern als enges Verteidigungsthema behandelt?
  6. Ist bei § 133 InsO der Unterschied zwischen Indiz und bewiesener innerer Tatsache sichtbar?
  7. Sind Dreiecksverhältnisse als solche markiert?

Output-Template

KI-Screening Insolvenzanfechtung

Aktenstand: [...]

Kennzahl Ergebnis
geprüfte Transaktionen [...]
rote Kandidaten [...]
gelbe Kandidaten [...]
zwingender Human Review [...]
nicht prüfbar wegen Aktenlücke [...]

Wichtigste Kandidaten

Rang ID Norm Betrag Warum auffällig Nächster Schritt
1 [...] [...] [...] EUR [...] [...]

Nicht leistbar durch KI

Die folgenden Punkte können ohne menschliche Bewertung nicht abgeschlossen werden:

  • [...]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Dieses Screening erzeugt Kandidaten und Belegketten, keine belastbare Anspruchsdurchsetzung ohne fachliche Endprüfung.

Qualitäts-Hardening

  • Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
  • Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
  • Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
  • Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.