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ip-lizenzanalogie-und-bereicherung Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; § 97 UrhG; § 14 MarkenG; § 139 PatG. Prüfraster: Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt; Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position; Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu. Output: Lizenzanalogie-Berechnung mit Wertbestimmung und Verschuldensunabhängigkeit. Abgrenzung: nicht Schadensersatz nach Lizenzanalogie.

IP-Lizenzanalogie und Bereicherung

Einsatzbereich

Nutze diesen Skill, wenn ersparte Lizenz und Schutzrechtsnutzung bereicherungsrechtlich bewertet werden. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.

Triage — zuerst klären

  1. Welche Rechtsposition weist den wirtschaftlichen Nutzen zu?
  2. Hat der Gegner diese Position ohne Leistung des Anspruchstellers genutzt?
  3. Gab es Lizenz, Gestattung oder gesetzliche Erlaubnis?
  4. Ist § 816 BGB oder § 822 BGB spezieller?
  5. Wie wird der objektive Nutzungs- oder Lizenzwert bestimmt?

Spezifischer Prüfungsfokus

  • Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
  • Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
  • Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
  • Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
  • Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.

Prüfungslogik

  • Prüfe zuerst, ob wirklich keine Leistungsbeziehung vorliegt.
  • Bestimme den Zuweisungsgehalt der verletzten Position.
  • Ordne Nutzung, Verfügung oder Weitergabe der passenden Anspruchsgrundlage zu.
  • Bewerte nach objektivem Markt-, Lizenz- oder Erlöswert.
  • Trenne Bereicherung von Schaden, Gewinnabschöpfung und Unterlassung.

Typische Fehler

  • Alt. 2 als Auffangtatbestand ohne Zuweisungsgehalt nutzen.
  • Schadensersatz und Bereicherung vermischen.
  • Lizenzwert ohne Methode schätzen.

Arbeitsausgabe

Punkt Ergebnis Belegbedarf
Anspruchsziel [...] [...]
beteiligte Personen [...] [...]
Vermögensvorteil [...] [...]
Zweck/Zurechnung [...] [...]
Rechtsgrund/Behaltensgrund [...] [...]
§ 818 BGB [...] [...]
Einreden/Spezialregime [...] [...]
vorläufiges Ergebnis [...] [...]

Mini-Check vor Output

  • Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
  • Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
  • Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
  • Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
  • Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

Qualitäts-Hardening

  • Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
  • Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
  • Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
  • Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.