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mandanteninterview-bereicherungsrecht Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Interview-Protokoll mit Tatsachenliste, Belegbedarf und Anspruchsskizze. Abgrenzung: nicht abschließende Rechtsprüfung.

Mandanteninterview Bereicherungsrecht

Einsatzbereich

Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.

Triage — zuerst klären

  1. Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
  2. Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
  3. Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
  4. Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
  5. Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?

Spezifischer Prüfungsfokus

  • Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
  • Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
  • Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
  • Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
  • Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.

Prüfungslogik

  • Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
  • Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
  • Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
  • Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
  • Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.

Typische Fehler

  • Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
  • Hilfsanträge und Einreden vergessen.
  • Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.

Arbeitsausgabe

Punkt Ergebnis Belegbedarf
Anspruchsziel [...] [...]
beteiligte Personen [...] [...]
Vermögensvorteil [...] [...]
Zweck/Zurechnung [...] [...]
Rechtsgrund/Behaltensgrund [...] [...]
§ 818 BGB [...] [...]
Einreden/Spezialregime [...] [...]
vorläufiges Ergebnis [...] [...]

Mini-Check vor Output

  • Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
  • Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
  • Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
  • Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
  • Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

Qualitäts-Hardening

  • Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
  • Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
  • Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
  • Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.