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name, description
| name | description |
|---|---|
| mandanteninterview-bereicherungsrecht | Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Normen: §§ 812 ff. BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Interview-Protokoll mit Tatsachenliste, Belegbedarf und Anspruchsskizze. Abgrenzung: nicht abschließende Rechtsprüfung. |
Mandanteninterview Bereicherungsrecht
Einsatzbereich
Nutze diesen Skill, wenn die Tatsachen für einen Bereicherungsfall erst strukturiert erhoben werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
- Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
- Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
- Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
- Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
Typische Fehler
- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
| § 818 BGB | [...] | [...] |
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.