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| aktenaufbereiter-strafrecht-mandant-redteam-gate | Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt. |
Mandantenkommunikation
Arbeitsbereich
Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten. Die Prüfung konzentriert sich auf dieses Prüffeld und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
- Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Mandantenkommunikation im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten..
Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Strafakte-Mandantenkommunikation Bausteine
- Aktenstand-Brief an Mandant strukturiert:
- Stand der Ermittlungen (Anklage erhoben / Eroeffnungsbeschluss / Hauptverhandlung anberaumt / Urteil verkuendet).
- Tatvorwurf in Kurzfassung.
- Beweislage (Indizien fuer / gegen Mandant; staerkste Belastungsbeweise und Entlastungsindizien).
- Strafmasserwartung (Bandbreite, nicht ein Wert).
- Entscheidungsoffene Punkte (Verstaendigung, Gestaendnis, Beweisantraege).
- Pflicht-Hinweise:
- Mandantengeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB; § 53 I Nr. 2 StPO Verteidiger-Zeugnisverweigerung.
- Schweigerecht Mandant § 136 I 2 StPO; nie ohne Vorbereitung gegenueber Polizei aussagen.
- Aussagebegrenzungen Familie § 52 StPO Zeugnisverweigerung Angehoeriger; § 55 StPO bei drohender Selbstbelastung.
- Strategie-Freigabe schriftlich:
- Akteneinsicht-Anmeldung.
- Stellungnahme zur Anklage.
- Beweisantraege.
- Verstaendigung § 257c StPO.
- Gestaendnisbereitschaft.
- Rechtsmittelverzicht / -einlegung / -ruecknahme.
- Kostenhinweis RVG: Grundgebuehr VV 4100; Verfahrensgebuehr VV 4106 ff. je nach Verfahrensstufe; Terminsgebuehr VV 4108 ff.; Pflichtverteidigergebuehren als Verfahrenskosten zu tragen vom Mandant bei Verurteilung.
- Notfall-Kontakt bei U-Haft / Polizeivernehmung Mandant: 24/7-Erreichbarkeit; Vollmacht inklusive § 138 StPO.
- Inhaftiert-Korrespondenz: Verteidigerpost unueberwacht § 148 StPO (Ausnahme: §§ 129a, 129b StGB-Verdacht).