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Klotzkette 21677f2ae8 Fix: Multiple H1 in 1063 Skills (Submodul-Titel zu H3 demotiert) (#234)
Aus dem Codex-Kompendien-Aufsplittungs-Pass uebriggebliebene Mehrfach-H1
in 'Prueffelder im Detail'-Sections: jedes Modul hatte ein eigenes
`# Modul-Titel` zusaetzlich zum Top-Level-Skill-Titel. Markdown-Skill-
Hierarchie ist aber: ein Skill = ein H1. Submodul-Titel sind H3.

Aufgespuert beim Konsistenz-Check nach Toms Frage 'wirklich verbessert
oder Mist gebaut?'. Mein vorheriges Mischmasch-Eradikations-Skript
(PR #230) hatte das uebersehen.

Reparatur: Pro Skill alle nachgeordneten `# ` (H1) zu `### ` (H3)
demotion ab dem zweiten Vorkommen.

Validator gruen. 0 verbleibende Multiple-H1 Skills.

Co-authored-by: Claude <noreply@anthropic.com>
2026-06-08 03:45:07 +02:00

16 KiB

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name description
expert-calls-transkripte Expert Calls und Transkript-Auswertung in M&A-Due-Diligence: DD-Team führt Experten-Interviews durch und will strukturierte Findings extrahieren. Normen: § 17 UWG (Geschäftsgeheimnis), DSGVO Art. 6, MAR Insider-Abgrenzung, Expert Network Compliance. Prüfraster: Insider-Risiko-Check, Wettbewerbsrecht, Verwertbarkeit, DD-Finding-Klassifizierung. Output Strukturierte DD-Findings-Liste aus Transkript, Compliance-Protokoll, Insider-Abgrenzungs-Vermerk. Abgrenzung: Vertrags-DD siehe due-diligence-commercial-contracts; Gesamtbericht siehe due-diligence-reporting.

Expert Calls und Transkripte

Fachlicher Anker

  • Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fachkern: Expert Calls und Transkripte

  • Corporate-Aufgabe (Expert Calls und Transkripte): DD-Team führt Experten-Interviews durch und will strukturierte Findings extrahieren.
  • Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
  • Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
  • Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.

Wann wird dieser Skill aufgerufen

Typische Auslöser:

  • "Ich habe hier Expert Calls und Transkripte und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
  • "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
  • "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
  • "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"

Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.

Voraussetzungen und Kontext laden

Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.

Benötigte Unterlagen:

  • Datenraumindex, Q&A-Tracker, IRL und Disclosure-Log.
  • NDA, Clean-Room-Protokoll und MAR-Insiderliste falls börsennotierte Gesellschaft betroffen ist.
  • Registerauszüge, wesentliche Verträge, Litigation-Liste, IP/IT- und HR-Unterlagen.

Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.

Workflow

  1. Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit [Annahme - prüfen] weiter.
  2. Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als [Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].
  3. Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
  4. Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
  5. Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
  6. Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht [zu verifizieren].
  7. Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
  8. Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
  9. Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
  10. Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.

Pruefraster im Gutachtenstil

Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.

1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.

2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:

  • BGB §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 und 280 für vorvertragliche Aufklärungspflichten.
  • GeschGehG §§ 2, 4, 6 und 17 für Geschäftsgeheimnisse im Datenraum.
  • GWB §§ 35 ff. und § 41 sowie Art. 7 FKVO für Gun-Jumping und Clean-Room-Fragen.
  • MAR Art. 7, 17 und 18 bei börsennotierter Gesellschaft.

3. Organpflichten und Business Judgment. Bei Geschäftsleitungs-, Aufsichtsrats- oder Beiratsentscheidungen ist zu fragen, ob die Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage, ohne sachfremde Interessen und zum Wohl der Gesellschaft vorbereitet ist. Für Organverantwortung: BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95, ARAG/Garmenbeck, https://dejure.org/1997,161 [dejure.org].

4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder Beschlussfähigkeit ist § 16 GmbHG gesondert zu prüfen. Zur Legitimationswirkung der Gesellschafterliste: BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17, https://dejure.org/2018,47817 [BGH-Datenbank/dejure.org].

5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?

6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.

Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.

Output-Module

  • Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
  • Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
  • Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
  • Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
  • Matter-Update: kurzer Eintrag für history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.

Quellen und Zitierregel

Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].

Hand-Off zu anderen Skills

Nach diesem Skill weiter mit:

  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-datenraum-aufbau - wenn Dokumente, Datenraumlücken oder Clean-Room-Fragen der nächste Engpass sind.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-datenraum-gap-clean-room - wenn Informationslücken, Wettbewerberdaten oder Clean-Room-Grenzen geklärt werden müssen.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-due-diligence-legal - wenn aus Unterlagen ein Corporate-/Legal-DD-Befund gebaut werden soll.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-qa-information-requests - wenn Findings in Information Requests und Q&A übersetzt werden müssen.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-due-diligence-reporting - wenn ein adressatengerechter DD-Report entstehen soll.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
  • Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
  • Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
  • Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
  • Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
  • Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.

Berufsrechtliche Hinweise

Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.

Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden

Expert Calls und Transkripte

Triage — klaere vor Expert Call

  1. Welches Ziel hat der Expert Call: Branchenverstaendnis, Wettbewerbs-Assessment, Management-Einschaetzung, technische Frage?
  2. Experten-Status: Externer Branchenexperte, ehemaliger Mitarbeiter, oder aktueller Insider der Zielgesellschaft?
  3. Insider-Risiko: Koennte der Experte Insiderinformationen offenbaren? → MAR-Compliance
  4. Vertraulichkeit: Unter NDA? Expert-Network-Protokoll (z.B. Glenbrook/Guidepoint/GLG)?
  5. Transkript-Weiterverwendung: Nur intern oder in DD-Report?
  6. DSGVO: Personenbezogene Daten des Experten wie behandeln?

Zentrale Normen

  • Art. 14, 15 MAR — Insiderhandelsverbot; Marktmanipulation; Expert der Insiderinfos hat darf diese nicht weitergeben; Kaeufer darf keine Insiderinfos intentional bekommen
  • § 17 UWG — Geschaeftsgeheimnis des Zielunternehmens; ehemaliger Mitarbeiter darf keine Geheimnisse offenbaren
  • Art. 6 I DSGVO — Rechtsgrundlage für Aufnahme und Verarbeitung von Expert-Call-Gespraechen
  • § 201 StGB — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Aufnahme ohne Einwilligung verboten in Deutschland

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Expert-Call-Compliance-Protokoll

Vor dem Call:

  1. Expert-NDA abschliessen (oder Expert-Network-Protokoll verwenden)
  2. Expert auf Insider-Pflichten hinweisen: keine nicht-öffentlichen Informationen zur Zielgesellschaft
  3. Einwilligung für Aufnahme/Transkription einholen (§ 201 StGB)
  4. Vorbereitung: Fragen-Katalog; Themen-Grenzen definieren

Waehrend des Calls: 5. Erinnerung an Insider-Regelung zu Beginn 6. Bei Insider-Info-Verdacht: Call unterbrechen; Compliance-Konsultation 7. Keine Nennung konkreter Personen-Namen der Zielgesellschaft

Nach dem Call: 8. Transkript erstellen (mit KI-Tool: anonymisiert) 9. Insider-Check: Enthaelt Transkript potenziell Insider-Informationen? → Compliance 10. Findings extrahieren und in DD-Report einarbeiten

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Expert identifizieren — via Expert-Network (GLG, Guidepoint, Glenbrook) oder eigenes Netzwerk
  2. Compliance-Vorpruefung — aktuelle Insider-Status pruefen; ex-Mitarbeiter: § 17 UWG-Abgrenzung
  3. Call-Vorbereitung — Fragenkatalog; Themen-Scope; Grenzen definieren
  4. NDA/Expert-Protokoll — Einwilligung schriftlich; Aufnahme-Einwilligung
  5. Call durchfuehren — strukturiert; Protokoll; bei Insider-Alarm: Unterbrechung
  6. Transkript auswerten — Findings extrahieren; Risiken kennzeichnen
  7. Integration in DD — Brancheneinschaetzung; Wettbewerber-Assessment; Management-Einschaetzung

Output-Template Call-Transkript-Summary

EXPERT-CALL-SUMMARY
Transaktion: [DEAL-NAME]
Call-Datum: [DATUM], [DAUER]
Expert: [Funktion / Titel; kein Name wenn anonym]
Expert-Netzwerk: [GLG / Guidepoint / Direkt]
Interviewer: [NAME, KANZLEI/INVESTOR]
Einwilligung Aufnahme: [Ja / Nein → kein Transkript moeglich]

INSIDER-STATUS: [Kein Insider-Verdacht / Vorsicht: potenzielle Insider-Info bei Thema X]

KERN-FINDINGS:
1. [Thema]: [Erkenntnis in 2-3 Saetzen]
2. [Thema]: [Erkenntnis]
3. [Thema]: [Erkenntnis]

RELEVANZ FUER DD:
- Workstream: [Commercial DD / Branche / Management Assessment]
- Risikobewertung: [Bestaetigt Befund X / Neue Information Y / Widerspruch zu Datenraum]

INSIDER-COMPLIANCE-CHECK:
[ ] Keine Insiderinformation offenbart
[ ] Potenzielle Insiderinformation: [Beschreibung] → Compliance-Review am [Datum]

Rote Schwellen

  • Insider-Information im Call erhalten und nicht gemeldet → Art. 14 MAR; Strafbarkeit
  • Aufnahme ohne Einwilligung → § 201 StGB; Verwertbarkeit fraglich
  • § 17 UWG: Geschaeftsgeheimnis der Zielgesellschaft weitergegeben → UWG-Klage; Schadensersatz
  • Transkript in DD-Report ohne Anonymisierung → DSGVO-Risiko; Persoenlichkeitsrechtsverletzung

Quellen

  • Art. 14, 15 MAR; § 17 UWG; § 201 StGB; Art. 6 DSGVO
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Ohly/Sosnitza UWG § 17; Assmann/Schneider/Muelbert WpHG Art. 14 MAR