Aus dem Codex-Kompendien-Aufsplittungs-Pass uebriggebliebene Mehrfach-H1 in 'Prueffelder im Detail'-Sections: jedes Modul hatte ein eigenes `# Modul-Titel` zusaetzlich zum Top-Level-Skill-Titel. Markdown-Skill- Hierarchie ist aber: ein Skill = ein H1. Submodul-Titel sind H3. Aufgespuert beim Konsistenz-Check nach Toms Frage 'wirklich verbessert oder Mist gebaut?'. Mein vorheriges Mischmasch-Eradikations-Skript (PR #230) hatte das uebersehen. Reparatur: Pro Skill alle nachgeordneten `# ` (H1) zu `### ` (H3) demotion ab dem zweiten Vorkommen. Validator gruen. 0 verbleibende Multiple-H1 Skills. Co-authored-by: Claude <noreply@anthropic.com>
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name, description
| name | description |
|---|---|
| post-closing-integration | Post-Closing-Integration (PMI) rechtlich begleiten: Unmittelbar nach Closing muessen Handelsregister, Vertraege, Organ-Strukturen und Steuereinheiten angepasst werden. Normen: GmbHG, AktG, UmwStG, KStG (Organschaft), § 613a BGB (Betriebsuebergang, Arbeitnehmerinfo). Prüfraster: Handelsregisteranmeldungen, Vertragsanpassungen, Konzernanpassungen, Organschaft-Prüfung. Output PMI-Checkliste, Zeitplan, Aktionsprotokoll, § 613a-Informationsschreiben. Abgrenzung: Closing selbst siehe signing-closing-conditions; Umwandlung siehe umwandlungsrecht. |
Post-Closing-Integration (PMI)
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Post-Closing-Integration (PMI)
- Corporate-Aufgabe (Post-Closing-Integration (PMI)): Unmittelbar nach Closing muessen Handelsregister, Vertraege, Organ-Strukturen und Steuereinheiten angepasst werden.
- Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
- Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
- Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.
Wann wird dieser Skill aufgerufen
Typische Auslöser:
- "Ich habe hier Post-Closing-Integration (PMI) und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
- "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
- "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
- "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Voraussetzungen und Kontext laden
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
- aktueller Vertragsentwurf, Markup, Term Sheet und Annex-/Schedule-Struktur.
- CP-Tracker, Closing Deliverables, Gesellschafter-/Organfreigaben.
- Disclosure Letter, Knowledge-Definition, W&I- oder Garantie-Struktur.
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
Workflow
- Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit
[Annahme - prüfen]weiter. - Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als
[Mandant], Register als[Register], Gerichts-/Behördenquellen als[Primärquelle]und Modellwissen als[Modellwissen - prüfen]. - Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
- Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
- Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
- Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht
[zu verifizieren]. - Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
- Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
- Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
- Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.
Pruefraster im Gutachtenstil
Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
- BGB §§ 133, 157, 241 Abs. 2, 280, 311 Abs. 2, 433 und 453 für Kaufvertrag und Auslegung.
- GmbHG §§ 15 und 16 für Anteilsübertragung und Gesellschafterliste.
- AktG §§ 76, 93, 111 und 179a für Leitungs-/Kontrollpflichten und Strukturmaßnahmen.
- BGB § 158 für Closing Conditions und Bedingungseintritt.
3. Organpflichten und Business Judgment. Bei Geschäftsleitungs-, Aufsichtsrats- oder Beiratsentscheidungen ist zu fragen, ob die Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage, ohne sachfremde Interessen und zum Wohl der Gesellschaft vorbereitet ist. Für Organverantwortung: BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95, ARAG/Garmenbeck, https://dejure.org/1997,161 [dejure.org].
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder Beschlussfähigkeit ist § 16 GmbHG gesondert zu prüfen. Zur Legitimationswirkung der Gesellschafterliste: BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17, https://dejure.org/2018,47817 [BGH-Datenbank/dejure.org].
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
Output-Module
- Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
- Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
- Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
- Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
- Matter-Update: kurzer Eintrag für
history.mdund ggf. Frist-/Owner-Eintrag fürfristen.yaml.
Quellen und Zitierregel
Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Hand-Off zu anderen Skills
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-spa-apa-entwurf- wenn der Befund in SPA/APA-Entwurf oder Klausellogik einfließen soll./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-vertragsmarkup-key-issues- wenn Markup-Abweichungen in Key Issues und Verhandlungslinien übersetzt werden müssen./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-disclosure-schedules- wenn Garantien, Knowledge und Disclosure Letter abgeglichen werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions- wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-closing-bible-archiv- wenn executed documents, Registerbelege und Closing Bible gesichert werden müssen.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
- Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
- Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
- Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
- Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
- Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.
Berufsrechtliche Hinweise
Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden
Post-Closing-Integration (PMI)
Triage — klaere nach Closing
- Welche Handelsregister-Aenderungen sind erforderlich (neuer GF, Firmenname, Sitzverlegung)?
- Organschaft geplant? (Beherrschungs- und Gewinnabfuehrungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG, steuerlich §§ 14 ff. KStG)
- § 613a BGB: Wurden Arbeitnehmer ordnungsgemaess informiert? Widerspruchsfristen beachtet?
- Change-of-Control-Vertraege: Wurden alle Consents fristgemaess eingeholt?
- Transition Services Agreement (TSA): Welche Dienstleistungen werden weiter bezogen/geliefert?
- D&O und andere Versicherungen: Runoff-Policy für altes Management; neue Police für neue Eigentuemerstruktur?
- Brandkarte: Umfirmierung, neues CI, IT-Systeme migrieren — Zeitplan?
Zentrale Normen
- §§ 39-45 GmbHG — Anmeldung von GF-Aenderungen; Satzungsaenderung; Sitzverlegung beim Handelsregister
- §§ 291-310 AktG — Beherrschungsvertrag; Gewinnabfuehrungsvertrag; Vertragskonzern; Minderheitsschutz
- §§ 14-19 KStG — koerperschaftsteuerliche Organschaft; finanzielle Eingliederung; GAV-Voraussetzung
- § 613a BGB — Betriebsuebertragung; Informationspflicht; Widerspruchsrecht 1 Monat
- § 106 I BetrVG — Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses bei Betriebsaenderung
- § 111 AktG — Aufsichtsrats-Informationsrechte bei wesentlichen Aenderungen post-Closing
- §§ 14 ff., 20 ff. UmwStG — Steuerneutrale Integration; Verschmelzung; Sperrfristen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Post-Closing-Aktionsplan: Priorisierte Massnahmen
Sofort (bis 2 Wochen post-Closing)
- Handelsregister-Anmeldung (neuer GF, ggf. Firmenname) → Notar beauftragt; Frist pruefen
- § 613a-Information an Arbeitnehmer (wenn Betriebsuebergang) → Musterbrief vorbereiten; individuell zustellen; Datum dokumentieren
- Konten und Unterschriftsberechtigungen aendern → Bank informieren; neue SEPA-Mandate
- Steuernummern / USt-ID umschreiben oder neu beantragen
- Versicherungen anpassen: D&O, Betriebshaftpflicht; Runoff-Policy altes Management
Kurzfristig (bis 1 Monat)
- Change-of-Control-Consents bestaetigend dokumentieren; Vertragsgegner schriftlich informieren
- TSA-Management einrichten: Vertrag, Service-Level-Monitoring, Exit-Plan
- Betriebsrat informieren (§ 106 BetrVG); Interessenausgleich falls Betriebsaenderung
Mittelfristig (bis 6 Monate)
- Organschaft-Beschluss (GAV notariell beurkunden, HR anmelden; steuerliche Anerkennung ab 01.01. des Jahres, in dem Eintragung erfolgt)
- Konzernintegration: IT-Systeme, ERP-Migration, Shared Services
- Finanzielle Eingliederung nach § 14 KStG sicherstellen (>50% Stimmrechte; unmittelbar oder mittelbar)
Organschaft: Voraussetzungen und Einrichtung (§§ 291 AktG, 14 KStG)
Steuerliche Organschaft (§§ 14-19 KStG)
- Finanziell eingegliedert: >50 % Stimmrechtsanteil der Muttergesellschaft an Organgesellschaft
- GAV (Gewinnabfuehrungsvertrag) muss notariell beurkundet sein und in HR eingetragen werden
- Mindestlaufzeit: 5 Jahre; vorzeitige Aufhebung = rueckwirkende Steuerpflicht
- Verluste der Organgesellschaft werden beim Organtraeger beruecksichtigt
- Steuerliche Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr, in dem die Eintragung im HR erfolgt
Unternehmensvertrag (§§ 291-310 AktG)
- Fuer AG/KGaA: Beherrschungsvertrag (Weisungsrecht der Mutter); Gewinnabfuehrungsvertrag (Gewinnabfuehrung an Mutter)
- HV-Beschluss mit 3/4-Mehrheit beider Gesellschaften; Minderheitsschutz: Ausgleich und Abfindung (§§ 304-305 AktG)
- Fuer GmbH: kein gesetzliches Erfordernis für HV-Beschluss, aber Notarpflicht und Eintragung empfohlen
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Post-Closing Checklist abarbeiten — tagesgenau; Owner für jede Massnahme
- HR-Anmeldungen — Notar beauftragen; Begleitunterlagen vorbereiten (Gesellschafterbeschluesse)
- § 613a-Information — Unterrichtungsschreiben ausfertigen; individuell an jeden Arbeitnehmer; Datum beweissicher dokumentieren
- CoC-Consents bestaetigend dokumentieren — Schriftbestaetigung der Vertragspartner einholen
- TSA-Management — Leistungsverzeichnis; Abnahme-Protokoll; Exit-Meilensteine
- Organschaft einrichten — GAV-Entwurf; notariell beurkunden; HR-Anmeldung; steuerliche Beantragung
- IT-Migration — Datenbestands-Uebertragung; DSGVO-Datenschutz; AVV-Anpassung
- Abschluss-PMI-Bericht — Status aller Massnahmen; Abweichungen dokumentieren; Closing-Bible erganzen
Output-Template § 613a Informationsschreiben
Adressat: Arbeitnehmer — Tonfall klar, vollstaendig (§ 613a V BGB Pflichtinhalte)
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],
hiermit informieren wir Sie gemass § 613a Abs. 5 BGB ueber den Uebergang Ihres Arbeitsverhaeltnisses.
1. ZEITPUNKT DES UEBERGANGS: [DATUM]
2. GRUND DES UEBERGANGS: Erwerb der [FIRMA] durch [KAEUFER] gemaess Share Purchase Agreement vom [DATUM].
3. RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE FOLGEN:
- Ihr Arbeitsverhaeltnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf [KAEUFER/NEUE GESELLSCHAFT] ueber.
- Ihr Gehalt, Ihre Taetigkeit und Ihre Arbeitsbedingungen bleiben unveraendert.
- Bestehende Betriebsvereinbarungen gelten für ein Jahr fort (§ 613a I 2 BGB), sofern keine abweichende Regelung getroffen wird.
4. GEPLANTE MASSNAHMEN: [Kurzbeschreibung der Integrationsplane, soweit bekannt]
5. WIDERSPRUCHSRECHT: Sie koennen dem Uebergang Ihres Arbeitsverhaeltnisses widersprechen.
- Frist: 1 Monat ab Zugang dieses Schreibens.
- Adressat: [Alte Gesellschaft] und/oder [Neue Gesellschaft]
- Folge des Widerspruchs: Ihr Arbeitsverhaeltnis verbleibt bei [Alte Gesellschaft];
jedoch koennte eine betriebsbedingte Kuendigung folgen.
Mit freundlichen Gruessen
[FIRMA]
[UNTERSCHRIFT, Datum]
Rote Schwellen
- § 613a-Information vergessen oder unvollstaendig → Widerspruchsfrist laeuft nie ab; spaetere Widersprueche moeglich
- Organschaft-GAV unter 5 Jahre → rueckwirkende Steuerpflicht; erhebliche Nachzahlungen
- CoC-Consents nicht dokumentiert → Vertragskuendigungen post-Closing unbemerkt
- TSA ohne Exit-Plan → dauerhafte Abhaengigkeit von altem Konzern
- Runoff-Policy altes Management vergessen → D&O-Luecke für Althandlungen
Quellen
- §§ 39-45 GmbHG; §§ 291-310, 304-305 AktG; §§ 14-19 KStG; § 613a BGB; § 106 BetrVG
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.